M E Bu T ci pa I E N E R
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Personal-Veränderuugen.
Königlich Preuftische Armee.
Beamte der Militär-Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 14. Sep- tember. Grimm, Lazareth-Insp. auf Probe in Graudenz, zum Lazareth-Insp. ernannt.
1. Oktober. Dr. Holz, Korps. Stabsapotheker vom 111. Armee- Korps, zum Ober-Stabsapotheker im Kriegs-Ministerium, Wünnen- berg, Meier, Lazareth-Inspektoren in Rendsburg bezw. Görlit, zu Lazareth-Verwalt. Inspektoren, — ernannt.
4. Oktober. Heberer, Zapp, Schüße, Stenzel, Berg- mann, Intend. Bureau-Diätare von den Intendanturen der 8. bezw. 37., 21., 9. und 2. Div.,, Schröter, Leidreiter, Gieß, Jacques, Hoppe, Intend. Bureau-Diätare von den Intendanturen der 3. bezw. 35, 28. Divy., des XV. Armee-Korps und der 4. Div., Nicolaus, Raschke, Klinner, Intend. Bureau-Diätare von den Sntendanturen des 111. Armee-Korps bezw. der 6. Div. und des VI. Armee - Korps, Höh, Scholz, Schönfelder, Beer, Stephen, Stockmann, Intend. Bureau-Diätare von den Inten- danturen des VI. Armee-Korps bezw. der 30, 11. Div., des XV1. Armee-Korps, der 38. Div. und des 1V. Armee-Korps, — zu úIntend. Sekretären, Luther, Reichardt, Intend. Bureau-Diätare von den Intendanturen des V. bezw. IX. Armee-Korps, zu Intend. NRegistratoren, Arnold, Scheec, Briel, Zahlmstr. Aspiranten, zu Zahlmeistern beim XV. Armee-Korps bezw. Garde-Korps und XVI1. Armee-Korps, — ernannt.
5, Oktober. Barts\ch, Proviantmeister in Saarlvuis, auf seinen Antrag zum 1. November 1900 mit der geseßlihen Peasion in den Ruheftand verseßt.
9. Oktober. Koschorreck, Proviantamts-Assistent in Neifse, an A Antrag mit der geseßlihen Pension in den Ruhestand verseßt.
10, Oktober. Schurwanz, Winkler, Kanzlei-Diätare, zu Geheimen Kanzlei-Sekretären im Kriegs-Ministerium, “Willing, Schulz, Neß, Henning, Proviantamts-Kontroleure auf Probe in Gnesen bezw. Itzehoe, Minden und Dt. Eylau, zu Proviantamts- Kontroleuren, — ernannt. S{olle, Witte, Proviantamts- Aspiranten, als Proviantamts- Assistenten in Cassel bezw. Thorn angestellt.
11. Oktober. Krause, Intend. Sekretär von der Intend. des VII. Armee-Korps, zu der Intend. des 111. Armee-Korps verseßt. Wichterich, Intend. Bureau-Diätar ‘von der Intend. der 15. Du., zum Intend. Sekretär, Schild, Kanzlei-Diätar, zum Intend. Kanzlisten bei der Intend. des 1. Armee-Korps, — ernannt.
13, Oktober. Wendt, charakteris. Proviantamts-Direktor in Hannover, zum Proviantamts-Direktor ernannt.
Königlich Sächfische Armee.
Offiziere 2c. 5. Oktober. Bramsch, Oberlt. im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, vom 1. Dezember 1900 ab auf ein Jahr zum Kaiser- lihen General-Konsulat in Calcutta kommandiert.
Beamte der Militär-Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 11. Of- tober. Schlien, Kanzlist beim bisherigen Ober - Kriegsgericht, unterm 1. November 1900 in gleicher Eigenschaft zur Intend. XI1X. (2. K. S.) Armee-Korps versetzt.
Mi1litär-Geistliche.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums: 4. Ok- tober. S@ulze, Pfarrer in Cunewalde, als evangelisch-lutherischer Div. Pfarrer in Dresden unterm 4. November 1900 angestellt.
XITLIL. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.
Offiziere, Fähnriche x. Ernennungen, Beförde- rungen und Versegungen. Im aktiven Heere. 18. Ok- tober. Prinz Ernst von Sachsen-Weimar, Herzog zu Sachsen Hoheit, Maior aggreg. dem 2. Garde-Drag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland, in dem Kommando nah Preußen behufs Uebertritts zum Stabe dieses Negts. belassen. Heinrich XIX., Prinz Neuß Dur(hlauht, Königlich preuß. Gen. Lt., bisher Gen. Major, von der Stellung als Kommandeur der 26. Kavallerie - Briaade (1. K. W) behufs Verwendung als Kommandeur der 34. Div. enthoben. v. Alten, Königl, preuß. Oberst, bisher Kommandeur des Hus. Regts. König Humbert von Italien (1. Hess.) Nr. 13, kom- mandiert nah Württemberg, mit der Führung der 26. Kav. Brig. (1. K. W.) beauftragt. Sixt v. Armin, Königl. preuß. Oberst, von der Stellung als Chef des Generalitabes des Armee-Korps behufs Verwendung als Kommandeur des Inf. Negts. Graf Bülow von Dennewiß (6 Westfäl.) Nr. 55 enthoben. v. U nger, Königl. preuß. Oberstlt., bisher Kommandeur des 1, Bad. Leib-Drag. Regts. Nr. 20, kommandiert nach Württemberg, zum Chef des Generalstabs des Armee-Korps ernannt. Drimborn, Königl. preuß. Major, von der Stellung ais Bats. Kommandeur im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Ioseph von Oesterreich, König von Ungarn behufs Verwendung als inaktiver Stabsoffizier bei dem General- Kommando des 1V. Armec-Korps enthoben. Ferling, überzähl. Major aggreg. dem Juf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, als Bats. Kommandeur in das 4. Inf. Negt.
tr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn verseßt. Werner, überiähl. Major aggreg. dem JIpvf. Negt. König Wilbelm 1. Nr. 124, zum Bais. Kommandeur im Regt. ers nannt. Feyerabend, Hauptm. und Komp. Chef im Eisenbahn- Regt. Nr. 2. unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, als Komp. Chef in das Inf. Negt. Kaiser Frietrib, König von Preußen Nr. 125 eingetheilt. Arnold, Havptm. im 10. Inf. Regt. Nr. 180, unter Enthebung von dem Kommando als Adjutant bei der 53. Inf. Bria. (3. K. W.), als Komp. Chef in das Gren. Reat. König Karl Nr. 123 verseut. v. Hoff, Oberlt. im Inf. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 124, P djuian! zur 53. Inf. Brig. (3. K. W.) fommandiert. v. HanÆEin. Königl. preuß. Oberst, beauftragt mit ber Sibnad dex 202 Mel - Art, Brig. (2. K: W)_ zum Kommandeur dieser Brig. ernannt. Erpf, Hauptm. in der 2. Ingen. Insp. und Ingen. Offizier vom Ploy in Elogau, zum Major be- fördert. Köster, Königl. preuß. Hauptm. ohne Patent, bisher Oberlt. im Pion. Bat. Nr. 13, von dem Kommando nach Württem- berg b:hufs Verwendung als Komp. Chef im Pion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3 enthoben. Weber, Oberlt. in der 2. Jnaen. Insp., Heinrichsen, Oberlt. in der 3. Jngen. Insp., — unter Enthebung von dem Kommando nach Preußen, 1n das Pion. Bat. Nr. 13 eingetheilt. Die Fähnriche: Leibrock im Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, Förling im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Muff (Friedrich), Muff (Wolfgang) im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden, diefe betden mit einem Patcnt vom 31. Januar 1900, Glümänn, Hluxis m9 Inf! Reat, Ne. 127, Tscherning, v. Marchtaler im Feld-Art. Regt. König Karl Nr. 13, diese beiden mit einem Patent v:m 31. Januar 1900, zu Lts., v. Naben, Unteroff. im Inf. Negt. Kaiser Wilhelw, König von Preußen Nr. 120, Mot, U-rteroff. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn, Schulz, Unteroff. im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden, Frhr. Geyr v. Shweppenburg, ckœarakteris. Fähnr, Frkr. v. Graven- reutb, Unteroff, — im Drag. Reat. König Nr. 26, Grüner, Unteroff. im 2. Feld-Art. Negt. Nr. 29 Prinz-Regent Laitpold von Bayern, Heidemann, Untercff. im 3. Feld-Art. Regt. Nr. 49,
zu Föhnrichen, — befördert.
Im Beurlaubtenstande. 18, Oktober. Befördert sind: Obermüller, Lt. von der Fuß-Art. 1 Aufgebots des Landw. B:- zufks Ehingen, zum Obeilt.; vom Lzndw. Bezirk Stuttgart: Grauer, Bize-Feldro.,, zum Lt. der Ne). des Inf. Regts. Alt-Wüittemberg Nr. 121, Hartmann, Vize-Feldwo., zum Lt, der Res. des Inf Regts. König Wilhelm 1. Ne. 124, Köstl in, Vize-Feliw , zum Lt. der Res. des Inf. Reats. Kaiser Friedrich, Könia von Preußen Ne. 125, Leib - brand, Stein, Vize-Wachtm, zu Lis. der Res. des Drag. Regts. Körig Nr. 26, Stälin, Vize-Wachtm., zum Lt. der Nes, des Feld-Art. Negts. König Karl Nr. 13; vom Landw, Bezirk Reutlingen: Brill,
Bize-Feldw., zum Lt. der Nes. des Inf. Negts. Alt-Württemberg Nr. 121, Kirn, Vize-Feldw., zum Leut. der Res. des 4. Inf. Negts. Nr. 122 Kaiser Fcanz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn, Burkhardt, Vize-Wachtm., zum Lt. der Res. des Feld-Art. Regts. Könia Karl Nr. 13; vom Landw. Bezirk Ludwigsburg: Jakob, Vize: Feldw., zum Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Heyd, Vize-Feldw., zum Lt, der Res, des 4, Inf. Negts. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn, Schlüter, Büren, Vize-Wachtm,., zu Lts. der Res. des Drag. Regts. Königin Olga Nr. 25, Ahrens, Vize-Wachtm., zum Lt. der Res. des Train-Bats. Nr. 13, Shwend, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Hall, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Baun, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Ellwangen, zum Lt. der Nes. des Feld-Art. Regts. König Karl Nr. 13; vom Landw. Bezirk Ulm: Zoller, Vhze- Filbio,, qun U br Nes. de 9 Inf Regts: Nr. 127, Mangold, Vize-Feldw., zum Lt. der Res. des Pion. Bats. Nr. 13, Bürglen, Vize-Wachtm., zum Lt. der Res. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, Maeßen, Vize-Wachtm., zum Lt. der Res. des Feld- Art. Regts. König Karl Nr. 13, Henle, Bülow, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Navensburg, zu Lts. d-r Res. tes Gren. Regts. König Karl Nr. 123, Bühner, Vize: Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Nes. des 9. Inf. Regts. Nr. 127, Otto, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk Eßlingen, zum Lt. der Res. des Train-Bats. Nr. 13, Carl, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Straßburg, Wolf, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Hagenau, — zu Lts, der Nes. des 8, Inf. Negts. Nr. 126 Großherzog Friedrih von Baden.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 18, Ok- tober. Wösöllhaf, Major und Bats. Kommandeur im Jnf. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 124, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Nopper, Hauptm. und Komp. Chef im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, Picht, Lt, im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreih, König von Ungarn, mit Pension, vorbehaltli*G der Wiederanstellung bei den Offizieren des Beurlaubtenstandes für den Fall seiner MWiederhe! stellung zur Garn. Dienstfähigkeit innerhalb der allgemeinen Wehrpflicht, — der Abschied bewitigt. Frhr. v. Berlichingen, Lt. im Drag. Regt. Köntg “Nr. 26, au?geshieden und zu den Res. Offizieren des NRegts., Thoma, Oberlt. im Pion, Bat. Nr. 13, als halbinvalide mit Persion ausgeschteden und ¿zu den ODifizieren der Landw. Pioniere 2. Aufgebots, — übergetreten.
Im Beurlaub1ienstande. 18 Oktober. Linck, Oberlt. La E DA 2, Aufgebots des Landw. Bezirks Leonber 1, der Abschied ewiutgt.
Literatur.
Württemberg in der deutschen Geschichte. Von Karl Weller. Stuttgart. Verlag von W. Kohlhammer. 65 S. 1 # — Der feinsinnige Verfasser der vorliegenden Schrift geht von dem Nanke- \{hen Gedanken aus, daß keine Nation {ih rein isoliert entwickle, daß jedes Volk vielmehr unter der Einwirkung der großen Weltverhältaisse, das innere Leben der Staaten zum guten Theil in Abhängigkeit von den auswärtigen Beziehungen stehe. Indem er den Satz über die Geschichte der Nationen auf ein Territorium wie Württemberg an- wendet, unternimmt er es, ein Bild der württembergischen Laznudes- gescihte in dem Rahmen der allgemeinen deutschen Geschicht? zu ent- werfen. Die Geshi(te Württembergs hebt an mit dem Fall der Hohenstaufen, „auf den Trümmern des deutshzn Herzogthums Schwaben hat die württembergische Grafshast seinerzeit fich erhoben und ift mehr und mehr zum Hauptland des einstigen Schwabenftammes aus- gewachsen“. Graf Eberhard im Bart, der Gründer der Universität Tübingen, erhob im Jahre 1495 sein Land zum Herzogthum. Das NReformationtzeitalter wurde für Württemberg in doppelter Hin- iht bedeutungsvoll: durch den Uebertritt des Herzogs Ulrich zur evangelischen Lehre (1534) wurde es das größte proteftantishe Staats- wesen im Süden Deutschlands, und in dem zwanzig Jahre früher abgeschlossenen Tübinger Vertrag, der die Rechte des Landes gegen das Fürstenthum sicherstellte, vereinigten sih Landesherr und Städte, ohne Betheiliaung des Adels, der die Reich8unmittelbarkeit be- anspruhte. „Nirgends fand sich in Deutschland ein zweites größeres Staatswesen, dem wie Württemberg eine lebendig sih bethätigende ständishe Verfafsuug mit ausschließlih bürgerlicher Lar.desvertretung zu eigen war.“ Zu beiden Erscheinungen bemerkt der Verfasser weiter: „Der beherrshende Einfluß der evangelishen Konfession und diese eigenthümwlihe Verfassung gaben der weiteren Geschichte des württembergishen Lantes ihre Besonderbeit ; jeßt erst tritt es fo recht eigentli aus seiner Umgebung heraus, um fernerhin eine selbständige innere Entwickelung durchzumachen. Die Meformationszeit, welhe die deutshe Nation so mäGßtig erregt und ihre ganze Kultur verwandelt hat, giebt auch dem altwürttembergischen Land, das zuvor noch keine Merkmale einer stärkeren Berschiedenheit von den übrigen deutschen Landschaften aufweist, die Grundlage einer immer mehr zu Tage tretenden Eigenart.“ Zu einem geistigen Mittelpunkt des Landes wurde das von dem Sohne Ulrich?s, dem Herzog Christoph, gegründete Tübinger Stift, „die Bildangöstätte der Theologen, die den Wüirttembergern als das edelste Kleinod ihres Landes galt.* Der
Schöpfung des Herzogs Christoph tellt der Verfasser die j
Gründung des Herzogs Karl Eugen, die Karlsschule, zur Seite. Er bemerkt über ihre Bedeutung und besonders über ihre Einwirkung auf Schiller: „Galt es {on als ein Ruhm des Tübtnger Stifts, dieser im Lande altgegründeten Anstalt, daß sie ihren Angehörigen eine tüchtige allgemeine Bildung mit ins Leven hinaus gab, fo war die
junge Karls\{ule no& weit mehr bestrebt, in der thr an-
vertrauten Jugend alle Richtungen des Geistes anzuregen und aus- | zubilden. Württemberg holt mit dex Karlëshule die seither |
zurükgewiesene Bildung des Aufklärungszeitalters, das ih das- mals bereits seinem Niedergang zuneigte, ras nach, schreitet aber fofort bedeutend über sie hinaus. In der Karlt-Akademie hat der geistesgewaltigste Scha des Landek, Friedrih Schiller, seine haupt- |âchlihste Schulung erbalten. Freilich ist ihm bald das Heimathland zu eng geworten, aber doch wurzelt er au tief tm Heimathboden des württembergischen Landes. In zwei Beziehungen vor allem tcitt ein dauerndes Nachwirken heimathliher Anregungen bet Schiller stärker hervor: in seinem philoscphishen Interesse, das er der Karls\{ule verdankt, und in se!ner bürgerlih:n Gesinnung, die aus dem Elterz1- haus und der aliwürltembergishen Gesellschaft hervorgewachsen und in der Akademie genährt worden ist. Dichtung und Philosophie stehen bei S{hiller im engsten Zusammenhang, sie befruhten fŸ aezenseitig.
Seine Dichtung aber ist niht nur für eiae aristotratishe Oberschicht |
der Deutschen, für einen vornehmen Kreis auserwäßlter Venschen, für wenige edle Seelen, sie hat ibre Wüukung auf das ganze bildungs- fähige Volk; fo ist Schiller besonders der Lieblingsdichier der empor- strebenten bürgerlichen Sesellszalt geworden.“ So wenig wie Schiller fanden Hegel, Hölderlin und Schelling, die in dem Tübinger Stift berangebiitet wurden, in ihrem engeren Heimattland eine Witikungs- stätte. Dagegen haben fi Kernxer und Uhland in ihrem Vaterland zu behaupten vermocht. Denn in der Napoleori!chen Zeit war das württembergishe Gebiet um mehr als das Doppelte vermehrt worten, aus dem H-rzogthum etn Kurfürstenthum und dann ein Köatcreih herrorgegangen. Nachdem Kön!tg Friedri ein Jahrzehnt lang (1806 bis 1816) eine absolute Negierung geführt hatte, wurde untex seinem Nachfolger eine neue Verfassung vereinbart (1819) auf der Grundlage des alten Vertrags, denn das „alte, gute Net“ wollten sich Männer wie Uhland nicht nehmen lassen. Der Antheil Württembergs an der deutschen Einheitébewegung is dur zroei Namen bezeichnet: Friedrich List und Paul Pfizer. Der erstgenannte, von Geburt ein Neutlinger, war der unermüdiihe Vo1lämpfer der handelt politt\chen CGinheit der Deutschen, die durch den Zollverein von 1833 geschaffen wurde; Paul
Pfizer hat in seinem 1831 veréffentlihten „Bciefwechsel zweier Deut- |
schen" den Gedanken der Einheit Deutschlands unter preußischer Führung
zum erften Mal eingehend begründet. „Durch die Anregung, die Pfizer gegeben hat, ist der deutshe Beruf des preußischen Staats allmählih weiten Kreisen der Gebildeten in Deutschland zur politischen Grund- überzeuaung geworden ; bald konyten sfich auch die Staatsmänner diesen Anschauungen nicht mehr entziehen, und kaum 40 Jahre nah dem Erscheinen des Buches hat die Staatskunst Bismarck's es yex, standen, den Zielen Pfizer's ihre Verwirklihung zu hafen." Ueber die zukünftigen Aufgaben Württembergs bemerkt der Verfasser: „Die Arbeit seiner Geschichte scheint dem württembergischen Lande besonders nah zwei Richtungen hin die fernere Aufgabe anzuweisen. Nah seiner ganzen Entwickelung mag es sich vorzugsweise berufen fühlen, dem Auseinanderfallen des deutshen Volkes in einander fremd und ver, ständnißlos gegenüberstehende Klassen entgegenzuwirken und dadur die innere Einheit des deutshen Volksthums und der deutschen Bildung zu wahren oder vielmehr neu zu begründen. Und ein Zweites, was dem Land nah seiner ganzen Vorgeshihte nahe liegt, die Pflege einer tieferen Jnnerlichkeit, mag festgehalten werden gegenüber allen Strömungen, die das deutshe Wesen in eine Uebershätung der rein realen Mächte, in eine allzustarke Betonung der materiellen Interessen hineinzudrängen suchen.“ Den Schluß der gzhaltvollen Schrift bildet folgender Hinweis: „Ein leuhtendes Vor, bild mag seinem engeren Heimathland der größte Sohn Württem- bergs, unser Schiller, sein; je mehr die heilige Begeisterung, die raft- lose Beharrlichkeit und der unbeugsame Muth, die sein Leben zu etnem fo erhebenden machen, in unserem Lande sich finden, umsomehr wird diesem auch eine stets sih erneuende Jugendfrishe und fröhliche Schöpferkraft zum Frommen des gesammten deutshen Vaterlandes erhalten bleiben.“
— Das Deutschthum und sein öffentlihes Recht. Kritishe Betrachtunaen von L. Trampe, Staatsanwalt a. D, Berlin, Verlag von Puttkammer u. Mühlbreht. Elegant gebunden 8 # — Der Verfasser des vorliegenden Werkes hat es unternommen, die deutsche Verfassungsgeshihte vom Gesihtspunkt des Indivis dualismus aus, mit psychologisher Vertiefung in das innerste W-sen der Volksseele, zu betrachten. Seine Darstellung zerfällt in acht Atschnitte, von denen jeder einer der großen Perioden unserer Volksgeschichte entspriht. Die Kapitelüberschriften lauten: Das Deutshthum vor Luther; Das Lutherthum; Das Verfassungs- werk Friedrich Wilhelms 1.; Die Verbildung des Fridericianismus; Der íúFndioidualismus im Auslande; Das Wiedererstehen des Preußenthums: Der neudeutsch2 Reichsgedanke und 1843; Die roilhelminishe Staats ordnung. Das ift die Etappenstraße, auf der fih die verfassungsreht- lihe Entwickelung des deutschen Volksthums gleich einer Zickzacklinie bald aufwärts, bald abwärts bewegte, je nachdem die führenden Geister mehr oder minder ausgeprägte Persönlichkeiten waren, die ibm ihren Geist aufdrüdckten. Zu diesen führenden Geistern zählt der Verfasser Hermann, Karl den Großen, Konrad I1., Friedrich L., Lutker, den Großen Kurfürsten, König Friedrich Wilhelm 1, Friedrih den Großen, Stein, York, Kant, Fichte, S(leier macher u. A. Ihre Urwüchsigkeit, ihr tief innerlich nationales Empfinden ihre Kraft, deutshe Art in ihrer Umgebung zum reinsten Ausdruck zu bringen, seten die Imponderabilien, welche dem deutschen Volk, wie die spezifishe Eigenart überhaupt, fo auch insbesondere die allein seinem Wesen entsprechende Ausgestaltung seines öffentlihen Rechts verliehen haben, BYoc allem wird Luther?s individueles Wesen im Ringen nach gerechter Herautarbeitung seines eigenften Seins mit Nahdruck hervorgehoben. Das Lutherthum ift nah dem Verfasser selbstbewußtes Deuischthum an ih. Im Mittelpunkte der kritishen Betrachtungen steht die Darstellung des Verfassungswerkes Friedri Wilhelms L, dessen kräftig entwidelter íIndividualiômus nicht allein dem preußischen Staate Halt, Kraft und Cigenform gab, sondern auß dem ganzen deutshen Volkethum einen neuen Inhalt verlieh, indem seine Staatszeinrihtungen neue Wege gingen, neue Ziele verfolgten und seine ausgeprägte Natur auch auf andere Staat3wesen bestimmend witkte. Trampe \childert diese meist nur von der rauhen Soldatenseite betrachtete Königsaestalt als eine säkulare Erscheinung, als den „großen Meister alles richtigen deutschthümlihen BVerfassungswesen3*. Die individuell Kraft des großen Friedrichß habe selbft befreiend auf die gedrüdt: Seelenstimmung der alten Kaiserlande gewirkt. In ihm habe der Deutsche den großen Begriff des Werthes seiner Art erkannt, dur§
ihn fei er stolz auf feine Volksart geworder, er habe Selbst-
bewußtsein erlangt. Die „Verbildung des Fridericianismus“ habe dann gegen ‘das erwachte Nationalitätsgefühl und Volksthum den empfindlihsten Schlag geführt Unter Verkennung der wirklichen Lebensbedingungen des Staats hätten die Männer, die nah Friedrih an das Staatsruder gekommen sind, den Stein für das Sein genommen. Die Namen Wöüllner, Genh, Bi\choffwerder, Haugwiy u. A. bewiesen dies. Nach einem Seitenblid auf den „Individualismus9 im Auslande“ kchrt der Verfcsser wieder zum Preußenthum zurück, das unter dem Einfluß der Ideen Forderungen S{(leiermacher's und Fichte’s, unter dex Einwirkung der Stein-Hardenberg*schen Gesetze zu einer neuen Bahn freier Wirth- \chaftis\phäre geführt worden sei. In der weiteren Darstellung wird der „neudeutshe Neichsgedanke“ entwick lt. Nah hweren Kämpfen habe der Volkskörver in der Darbietun1 der Verfassung scine Gesundung und Kraft wiedererlangtk. In ihr wurzele die wilhelmintshe Staats- ordnung, der Fürst Bismarck sfscine individuelle Kraft eingeimpsft habe, wodur das Staatswejen gegen die mannigfahen Stöße und Angriffe von außen und innea immun gemaht worden fel. „Der Kaiser und sein treuer Diener haben in echt-m und rechtem Königthum nach Friedri Wilhelm’s 1. Verfassungsroerke alle zerrissenen Fäden des Deutshthums wiedex zusammengekaüpft zur Ketie vereinigt, mit ihrer deutschen Empfindung durch- schossen und darau? das feste Tuch zur RNReich?!- Kaiserstandarte gewebt.“ So erscheint das Werk Trampe?s als eine Erörtecung des deutschen Individualismus im deutschen öffentlichen Rechte. ‘Aus der Liebe zum deutihen Bolksthum hervorgegangen, wende! sih das etgenartige, fefselnde Buch an alle Gebildeten der Nation, mit der stillen Bitte, allezeit zu des Reiches Herrlichkeit, füc un- verfälshtes Bolksthum und volfsthümlihes WBerfassungsreht ein- zutreten.
— GesellsHaft und Einzelwesen. Eine methodologische Studie von Dr. Th. Kistiakow ski. Balin, Verlag von Vito Liebmann. Geh 4 A — Geaenstand dieser Studie sind die Kollektiv- begriffe der Gesellschaftswissenschaften, wie Staat, Gesellszafts- organti8mus, Volksge.st u. st. w. Ja den ersten drei Kapiteln, weich: die Ueberschriftea „Staat und Mensch", „Gesellschaft und Organismus“ „Staat und Gesellsast* führen, legt dec Verfasser dar, daß all: derartigen Begriffe auf einer durchgreifenden Absiraktion beruhen, die für bestimmte Forshungs- und Erckenntaißzwecke in {ystematischer Weise durchgeführt iff; demgemäß wollen sie auch verstanden sein, und eine Fülle von Irccthümern entsteht, wenn man di¿sen Borgang der Abstraktion außer Acht läßt und ihnen
etnen über die dadurch gezogenen Grenzen hinausgehenden JIn- halt beileat. Diese Thatsache wird an dem Beispiel des Begriffs der Stadt erläutert: Der Historiker, Ju:ist, Poliniker, Nationalökonom, Statislikec, Geograph — jeder verbindet mit diesem Ausdru eine verschiedene Vorstellung; j:der abstrahiert dabei von gewissen Ele- menten und beschränkt ih dabei auf bestimmte andere, während fein einziger dieser Begriffe die gesammte Fülle des Anschauungsbildes einer Stadt in ih enthält. Aehnlich beruht z. B. der Begriff des Staats auf einer Abstraktion von der Fülle der einzelnen Jadividuen und ihrer Bewußtsetnävorgänge, während umgekehrt der Begriff der Gesellszast ledigli die Wewcselwirkungen zwischen den einzelnen Individuen ins Avge faßt. Diesen Vorgang der Abstraktton übersah man, wenn bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts die hervorragend|ten Staatstheorien den Staat als cine Pason im realen Siane auffaßten; und noch heute übezrsieht ihn die koasequente organishe Gesellshaits- theorie, welche den Begriff des gesellshaftlihen Organismus ebenfalls mit viel zu gróßer Nealität ausftattet. Das -vieite Kapitel handelt von den Kollekt1vdingen, zu denen der Verfasser sowohl physische als auch soziale Gebilde, wie Gefellshaft und Familie, rechnet; das fünfte von dem Unterschiede dér realen und der logishen Kollektiveiaheiten, und ein fe6stes Kapitel ist vem allgemeinen und dem individuellen Geist gewidmet, dem allgemeinen in seiner doppelten Bedeutung als
is{er Gesammtheit der sozialen Fefühle und Bestrebungen und evi his-rehtlicher Norm. Das Bu is} sehr lesen2wertb; die Untersuchungen des Verfassers zeichnen ih durch Gründlichkeit, die Darstellung dur Klarheit aus.
— Arbeitsvertragsgeseßgebung. Positive Politik egen die rothen Gewerkvereine. Von Adolph von
J 58 S. Berlin, Verlag von Puttkammer u. Mühl- brecht. Preis 80 4. — Der Verfasser dieser Schrift, welhe zum großen Theil in Polemik gegen Brentano besteht, begründet in der- selben folgende Forderungen: „Das ungleihe Recht, das darin für den Unternehmer lieat, daß er dem Behmgericht seiner Arbeiter unter- worfen wird, muß beseitigt werden. Nicht einz Befreiung der Gewerk- vereine und Scrankenlosigkeit des Strikes, sondern Verschärfung der Gesetzgebung für sie ift unbedingt geboten. Auf der anderen Seite muß das gl-ihe Recht für Unternehmer und Arbeiter dadurch gewahrt werden, daß beide in der Lage sind, in öfentlih fontrolierbarer Form die in Frage stehenden Beschwerdepunkte zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Das würde heißen: es soll Arbeitgebern fo gut wie Arbeitern freistehen, von den gegenseitigen s{lechten Praktifen in offizieller Weise Kenntniß zu geben.“ Ein gemäß diesen Forderungen die Prinzipien festlegender Gesetzentwurf wird vom Verfasser vorgelegt ; er enthält außer Vorschriften für Strikes die Bestimmung, daß die- jenigen Arkeitervereine Rechtsfähigkeit erlangen können, welche statuten- gemäß auf vem Boden der Anerkennung der heutigen Produktions- weise und des Staats nah der Verfassung des Deutschen Reichs und der einzelnen Bundesstaaten stehen. / i ]
— Wissenschaft, Glaube und Sozialpolitik. Eine vsychologishe uad rechtsphilosophische Studie von Karl Günther, Nechtsanwalt beim Landgericht in Arnsberg. 36 S. Berlin, Verlag von Georg Wattenbach. Preis 1,50 4 — Der Verfasser versucht in dieser Abhandlung, eine Vereinigung von Wissenschaft und Glauben anzubahnen. Die gemeinverständlithen und klaren Aus- führungen sind auch von sozialpolitishem Interesse. Einen besonderen Werth erhält jedo die Schrift dadur, daß ihr Verfasser aus rechttrhiloscphishen und \taatsrechtlihen Gründen die Gefährlich- feit und Unhaltbarkeit mancher Lehren Friedrih Nieysche?s darzulegen sucht. Die in dieser Hinsicht gemachten Ausführungen zeichnen fich dur Sachlichkeit aus und bieten insofern ein besonderes Interesse, als es unseres Wissens zum ersten Mal ein Jurist für geboten er- achtet, vom Standpunkt der Rechtspbilosophie und des Staatsrehts gegen die Lehren Friedri Nieyshe's Stellung zu nehmen.
— Die deutschen Getreidezölle der Zukunft. Von Dr. Max Grabein. 98 S. Berlin, Verlag von Puttkammer u. Mühlbreht. Preis 1,60 (4 — Der Verfasser dieser Schrift befür- wortet die Einführung veränderliher Getreidezölle, welhe sih im um- gekehrten Verhältniß wie die Preise bewegen. Solche Zölle feien geeignet, die Peeiss{hwankungen auszugleihen, den Getreidepreis auf mittlerer Höhe zu befestigen.
Gesundheit8wesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiferliden Gesuudheitsamts8*, Nr.43 vom 24. Oktober 1900.)
Pest.
Großbritannien. Zufoige einer Mittheilung vom 13. Ok- tober waren in Glasgow seit dem 4. Oktober neue Erkrankungen an der Pest nicht beobachtet, die Genesung der im Hospital noch befind- lihen 20 Kranken machte befriedigende Fortschritte; die in den Beobactungshäusern untergebrachten Personen waren entlassen. Der avs der NaGbargemeinde Gowan zugegangene Pefstkran?e is in der Woche vom 4. bis 11. Oktober gestorben.
Zu Cardiff, in dessen unmittelbarer Nähe im Landbezirke von Wanda} und Dinas Powis ein auf dem britishen Dampfer „South Garth* vom La Plata angekommener Seemann (Maschinift) im Krankenhause an der Pest gestorben war, sind weitere Pestfälle nicht beobacbtet. Am 15 Oktober konnte die dortige Gesundheitsbehörde Cardiff für seuhhenfrei erklären.
Unter pestverdäcßtigen Erscheinungen war in London am S{hluß der zweiten Oktoberwoche ein Fuhrmann, welcher in der Nähe der Docks wohnte, erkrankt und in ein zur Aufnahme etwaiger Pest- kranker bereit gestelltes Gebäude gebraht worden. Bis zum 17. Ok- tober konnte indessen ärztlicherseits festgestellt werden, daß ein Pestfall nit vorliege.
Egypten. Am 6. Oktober wurde ina Alexandrien ein neuer Pestfall fesigestellt; der Kranke starb am 10. d. V,
Madagaskar. In der Stadt Tamatave, welche seit Ende vorigen Jahres als pestfrei galï, ist zufolge einer Mittheilung vom 15, Oktober wieder die Pest amtlich festgestellt.
Mauritius. Nach dem in Alexandrien erscheinenden bulletin juarantenaire berrshte zu Beginn“ ves Monats September auf der SFnsel Mauritius noch immer die Pest; in der am 5. September ab- gelaufenen Wocbe waren dort angeblih 8 neue Erkrankungen (5 Todes- fälle). in den Wochen vorher 6 (5) und 7 (5) vorgekommen.
D ueensla nd. Während der am 8. September endenden Woche sind nah etner vorlävfigen Mittheilung in Brisbane 2 Erkcran- tungen (und Todesfall) an der Pest vorgekommen, in Tot
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Cholera. Zritisch-Ostindien. In Kalkutta sind in der Zeit vom 15. September 5 Personen an der Cholera gestorben. Gelbfieber. Es gelangten zuc Anzeige in Panama in der Zeit vom 2 bis September 2 E:krankungen, in Ctenfuegos vom 9. bis September 1, in Havanna vom 9. bis 15, Sep- nber 9 in Vera Cruz zu derselben Zit 15 Todes- fälle: außerdem wurden in der Gulf Quarantänestation Ship Fsland vom 9. bis 15. September 3 Fälle von Gelbfieber und in
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der Needy Fsland Quarantänestation vom 16, bis 22. Se} mber 2 verdäclige Fälle festgestellt. Verschiedene Krankheiten.
Podcken: Glasgow 2, Paris 6, Warschau 15, Kalkutta 8 Todes- fälle; Paris 60, St. Petersburg 42, Warschau (Krankenhäuser) 14 Ecfrankungen; Flecktyphus: Warschau 3 Todesfälle; Rückfall- fieber: St. Petersburg 2 Erkrankungen; Genickstarre: New York 6 Todesfälle; Milzbrand: Moskau, New Yock jz 1 Todesfall ; Barizellen; Budapest 25, Wien 34 Erkcankungen; Brecbdurchfall: München 82, Nüruberg 75, Hamburg 40 Erkrankungen; Influenza: Berlin 2, Bredlau 3, London 5, Paris, St. Petersburg ie 2 Todesfälle; Keuchhusten: London 27 Todesfälle; Lungenentzündung: War\cbau (Krankenhäuser) 30 Erkrankungen. Mehr als cin Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Dutrchs(Wnitt aller deutschen Berichtsorte 1886 95: 0,91 %/0): in Duisburg, FSlbing, Essen — Ei1- krankungen kamen zur Meldung in den Rea.-Bezirkea Düssel- dorf 146, Königsberg 109, in Hamburg 92, Buktapest 47, Christiania 21. Edinburg 22, Kopenhagen 48, London (Kranken- häuser) 322, New York 45, Paris 52, St. P.terebhurg 80, Stock- holm 25, Wien 55 — desgl. an Diphtherie und Croup (1886/95: 4,27 0/0): in Offenbach Eifrankungen wurden angezeigt in Yésincben 23, Hamburg 36, Buvapest 21, London (Krankenhäuser) 188, New York 114, Paris 39, St. Petersburg 105, Stockholm 34, Wien 37 — dedgl. an Unterleibstyphus (1886/95: 0,759/g): in Koblenz — Er- krankungen wurden aemeldet in London (Krankenhäuser) 71, New York 116 Paris 88, St. Petersburg 127, Warschau (Kranken- bäuser) 20; ferner kamen Erfrazkungen an Matern zur Anzeige im Reg. Bez, Köntasberg 140, in Hamburg 63, Budapest 66, Edin- burg 36, New York 26, St. Petersburg 74, Wien 122.
Argentinien.
Am 19, September d. J. ist zwischen dem argentinischen unddemuruguayshenGesundheitsamteinneuesSanitäts- abkommen getroffen worden, das dur ein im „Boletin oficial* vom 26. dess. Mts. veröffentlichtes Dekret des Präsidenten der Nepublik vom 22. des\. Mts. in Kraft geseßt worden ist. (Vergl. „R.-Anz.“ Nr. 303 vom 23. Dezember v. J.).
Das Abkommen lautet in Ueberseßzung, wie folgt:
1) Die ‘beiderseitigen Regierungen find um Aufhebung der Be- stimmungen zu ersuhen, die in Gemäßheit der Uebereinkunft vom 15. November 1899 in Kraft bestehen.
2) Die sanitätspolizeilihe Beobachtung von Schiffen, die aus pestoerseuchten oder vestverdähtigen Häfen kommen, beginnt mit dem Zetipunkt der Abreise au3 diesen Häfen, wenn die Schiffe einen Sanitätsinspektor an Bord haben und dieser die medizinische Unter- suchung der Passagiere und der Besazung, sowie die Desinfektion des eingeschifften Gepädks vornimmt, Overationen, die bei Gelegenheit der D-sinfektion des gesammten Schiffes nah dessen Ankunft im Be- stimmungsbafen wiederholt werden müssea. Die Beobachtung dauert 5 oder 4 Tage, je nahdem die Schiffe aus einem pestverseuhten oder pestverdächtigea Hafen kommen.
3) Schiffe, die keinen Sanitätébeamten an Bord haben, werden je nah ihrem Herkunftsort einer fünf- oder viertägigen Beobachtung unterworfen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der erfolgten ärztlichen Untersuhung und der Desinfektion nah Ankunft am Be- \stimmungsort.
4) Swiffe, die verseucht sind, weil si: unter den Passagieren oder der Besatzung Kranke gehabt haben oder haben, oder weil eine Seuche unter den Ratten an Bord festgestellt ist, unterliegen einer sanitären Beobachtung von 10 Tagen, dte Frift gerechnet von dem Zeitpunkt der Desinfektion nah erfolgter Ankunft. i
5) Desinfi¡tert werden das Gepäck dtr Reisenden und der Be- sazung, die Postpackete, die zum persönlichen oder zum häuslichen Gebrauch bestimmten Sachen und di: Lappen j-eder Art.
6) Nicht zugelassen werden Artikel oder zum Gepäck der Passagiere gehörende Gegenstände, die nah Ansicht der Sanitätsbehörden Krarfkheitsträger sein kövnen und deren Desinfektion unmöglich ift.
7) Briefschaften und Ladung werden ohne Beschränkung zugelassen.
8) Wenn im Hafen ein Schiff ankommt, das zwar während der Reise in sanitärer Beziehung in Ordnung gewesen sein will, das aber aus besonderen Gründen als verdächtig betrahtet werden muß, so wird es der sfanitären Behandlung unterworfen, die die beiden Sanität8behörden nah Lage des Einzelfalls für erforderlih erachten.
9) Die Bestimmungen dieses Uebereinkommens können abgeändert werden, wenn sich die Gesundheitsverhältnisse irgend eines Staats, auf dessen Herkünfte das Abkommen Anwendung findet, wesentli ändern.
10) Die sanitätspolizeilihen Maßnahmen gelangen zur An- wendung von dem Zeitpunkt der Veröffentlihung der Reglements, die die beiden Sanitätsbehörden gemeinschaftlich erlassen werden.
11) Diese Uebereinkunft soll der Genehmigung der beiderseitigen Regterungen unterliegen.
In cinem Zusazartikel ist noch Folgendes vereinbart worden :
Bricht in irgend etnem der beiden vertrags{chließenden Länder eine exotishe Krankheit (Pest, gelbes Fieber oder Cholera) aus, fo werden die argentinischen und die uruguayishen Sanitätsbehörden in den ver- feuchten oder feuhenverdächtigen Häfen die Desinfektion der nah dem feuchenfreien Lande bestimmten Schiffe einshließlih des Geväcks der Passagiere und der Besaßung vornehmen lassen. Diese Operation, die unter Kontrole der Sanitäts-Delegirten des Staats, der sih gegen die Verschleppung der Seuche chütßen will, vorgenommen wird, bildet die Grundlage für die fanitäre Behandlung dur das seuchenfreie Land unbeschadet der ergänzenden, sanitären Beobachtung, die für jede der genannten Krankheiten festgeseßt wird, wobei jedoŸ im Falle des Ausbruchs der Pest die Bestimmungen des vorstehenden Ueberein- Tommens zur Anwendung gelangen müújjen. :
Malbran. Espiro.
Unter dem 27. September, veröffentliht im „Boletin oficial“ vom 27. dess, Mts., ist ein weiteres Dekret des Präsidenten der argen- tinishen Republik ergangen, .worin der Hafen von Glasgow für vest verseucht und die übrigen \chottischen Häfen für þ eft - verdächtig erklärt werden und rwonach auf Herkünfte aus diefen Häfen die Bestimmungen des Sanitätsabkommens zur Anwendung gelangen jollen.
Uruguay
Fn Uebereinstimmung mit den argentinishen Gesundheitsbebörden hat der National-Gesundheitsrath in Montevideo unter dem 29. Sep- tember d. I. folgende Verordnung erlassen:
National - Gesundheitsrath Verordnung Nr. 64. Montevideo, den 25. Stptember 1900.
Fn Gemäßheit des mit dem argentinischen Hyziene-Departement etroffenen Abkommens über die Behandlung der Schiffe, die aus von der Beulenpest verseuhten oder derselben verdächtigen Häfen kommen, beschließt der National. Gesundheitsrath :
Art. 1 Sie, die aus verseuhten oder verdähtigen Häfen kommen, untecliegen einer fünf- bezw, viectägigen fanitären Beobahtung. Dieje Beobachtung soll für die Schiffe, die cinen Sanität3-Inspektor führen. mit ihrec Abreise beginnen, sofern jzner die Desinfektion des Gepêcks und die ärztliche Untersuchung der Reisenden und Mannschaft bewirkt hat.
Art. 2 Die Schiffe, die einen Sanitäts-Inspektor niht führen, follen der Beobachtung von, je nah ihrer Herkunft, fünf bezw. vier T 1gen unterworfen sein, die von der bei ihrer Ankünft zu bewirkenden ärzlihen Besihtigung und Desinfektion an zu tählen sind.
Art. 3, Die verseuchten (infestados) Schiffe haben zehn Beotachtung, die von der Desinfektion an zu zählen sind, zumachen.
Art. 4. Es sind zu debinfizieren das Gepäck der Neisenden und der Schiffsmannschast, die Postvackete, die Gegenstände persöalichen cder bâäuslihen Gebrau;s und Zeuge in irgend welcher Beschaffenheit.
Die Korrespondenz und Ladung werden ohne Besthränkuag zue gelassen.
Art. 5. Es werden niht zugelassen Arti!el oder Gegenstände, die zum Gepäck der Reisenden gebdien, die n3ch der Ansicht der Sanitäte- bebörde den Keim übertragen löanen und nicht zu desinfizieren find.
Art. 6. In Ansehung dieser Verordnung werden die Häfen von Glasgow und Rio de Janeiro für verseuht und die übrizen Häfen Schottlands sowie der ven Santos für verdäcbtia erklärt
Art. 7. Die Verordnung Nr. 51 vom 23. Mai d. I. wird auf- gehoben. (Vergl. „Reichs-Anzeiger“ Nr. 150 vom 26. unl de J)
Handel und Gewerbe.
Venezuela.
Die für gewisse Artikel der Ein- und Ausfuhr beibehaltene Kriegssffkeuer (vergl. die in Nr. 61 des „Reichs-Anzeigers“ vom 9. März d. J. veröffentlichte Notiz) ist durch ein Dekret vom ‘3. d. M. völlig beseitigt worden. Es gelten hiernach für die Einfuhr von Mehl und für die Ausfuhr von Kaffee, Kakao und Häuten die Säße des Zolltarifs vom 21. Mai 1897. _ Das Dekret trat für die Einfuhr aus den Vereinigten Staaten von Amerika zehn Tage nah dem 3, Oktober, für die Einfuhr aus Europa zwanzig Tage nah diesem Datum in Kraft.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestel «Nachrichten für Handel und Indu ellten
Deutsches Nei.
Zolltarifierung von Waaren. Mit Wawhs ab- geriebene Holzwaaren. — Grobe, robe, ungefärbte Werkzeugstiele aus Hickory-Holz, welhe dur Abreiben mit Wachs oder einer wachs- ähnlihen Masse eine mattglänzende, glatte Oberfläche erhalten haber find künftig nah Tarifnummer 13d mit brutto 3 4 zu verzollen, weil jene Behandlung niht als eine Art des Polierens an- gesehen werden kann, sondern fh als eine Weiterbearbeitung von ebenso geringer Bedeutung darstellt, wie das Abreiben mit Oel welhes nach der Anmerkung 2 zu „Holzwaaren“ auf S. 188 deg Amtlichen Waarenverzeihnifses auf die Tarifierung von Holzwaaren ohne Eirfluß ist.
Behobelte und später wieder zerkrayzte Holzblötcke. — Holzblöcke, deren Oberflähe zunähst mit einem Hobel oder einem ähnlich wirkenden Werkzeuge in niht unerhebliher Ausdehnung ge- glättet, später aber, um vie Verzollung als gehobeltes Nuyho!z zu vermeiden, unter Zurücklassung von deutlichen Spuren der Behobelung mit einem gezahnten Werkzeuge zerkcaßt worden i}, sind ungeachtet defsen als gehobeltes Nußholz; nah Tarifnummer 13 4 mit 3 M für den Doppel-Zentner zu verzollen. Diese Tarifizrung würde nur dann nicht gerehtfertigt ersheinen, wenn das Aufkraßen zu einer völligen Beseitigung der Hobelspuren geführt hat. (Verfügungen des Hamb. General - Zolldirektors. — Amtl. Nachrichten der General - Zoll- direktion.)
Zolltarifauskünfte. *) Nähmaschinen - Geftell- theile. — Es liegen réchtwinklige fournierte Holzplatten von etwa 1,66 m Länge, 41 cm Breite und 4,5 cm Didcke vor, welhe durch Zusfammenleimen von etwa 4 ctn im Quadrat starken Stäben gus hartem Holze, deren Adern in verschiedenen Richtungen laufen, ber- gestellt sind. Die oberen Platterflähen und die Längsseiten {ind ladiert ; die unteren Plattenflächhen find mit Einschnitten und Löern für Befestigungszwecke versehen.
Die Platten follen vach Angabe des Frazstellers als Tischplatten für Nähmaschinen mit Gestell in Fabrikbetrieben dienen un» theils ohne, theils mit einem 54 cm langen und 18 em breiten Ausschnitt für die etnzubauenden Maschinen, wie solhen die eine Probe zeigt, zur Einfuhr gelangen.
Der angegebene Verwendungszweck der Waare ift aber niht mit Sicherheit erkennbar.
Die Behandlung als Maschinentheile is daher nach der An- merkung 2b ¡u 2 bei „Maschinen“ auf S- 283 des Amtlichen Waaren- verzeihnisses ausgeschlossen; es hat vielmehr aemäß der Bo: schrift in Ziffer 8 des Artikels „Holzwaaren“ auf S. 1835/6 die Tarifierung als ladckierte niht feine Tishlerarbeit (Nr. 13 f — Zollsaß 10 #4) einzutreten.
Stahlwellen für Transmissionen. — Die bemusterte Waare besteht aus 16 bis 19 mm starkem gezogenen Stahl mit kreis- rundem Querschnitt, welcher nach der Angabe des Fragstellers zu Trans- missionswellen Verwendung findet, und welcher von einem Sachver- ständigen als starker Stahldraht bezeihnet wiro. Die ziemlich glatte Oberfläche der Waare ift nah sahverständigem Gutachten nicht dur eine auf Verfeinerung der Waare gerichtete nahträglihe Bearbeitung hervorgebracht, sondern bei der Herstellung der Waare mittels Ziehens selbst entftanden, was auch die vorhandenen, mit- der Längsa2hse varallel laufenden Liaten bezeugen. Die Waare if daher, fofera fle, wie es nah der Angabe des Fragstellers ge|chehen soll, in Stabform eingeht, der Tarisnummer 6b (Zollsaß brutto 2,590 4) zu unterstellen. In gleiher Weise hergestellter und ebenso beschaffener Stahl in Stabform mit anderem Querschaitt würde derselben Zoll- behandlung unterliegen.
Fußbodenplatten aus Asvhalt. — Es liegen Platten vor welhe aus robem, gemahlenen {Aéphalt ohne Zuseßung von Binde- mitteln unter Erwärmung durch sehr hohen Druck gepreßt find.
Der Umstand, daß die Platten an den Kanten der Oberseite eine Kehblung zeigen, hat auf die Tarifierung keinen Einfluß, weil die Kehlung zweifellos hon durch die Prefsung erzeugt iff (Nr. 33a — zollfrei). (Amtliche Nachrichten der General-Zolldirektion Hamburg.)
zwishen der Kaiserlihen Regierung 1t\ch-Ostafrikanishen Gesellschaft, be- Bergwesen in D [ch-Ostafrika. Zwischën der Kaiseclihen Regierung und dem Landesfi¿tus von Deutsh-Ostafcika
u ift unterm 25. September d. & lgendes vercinbart word2n
Die Deutsh-Ostafcikanise Gesellschaft verzihtet mit der punkt der Etnführung der Allerböchstex V I, be Bergwesen in Deutsh-Ostafrika, vom 9. Ofktob Küstengebiet, desen Zubehörungen, die Insel des Kaiserlihen Schußbriefes zu G Deutsh-Ostafcika auf all2 Rechte winnung von Mineralien în Kaiterlihen Negierung in § Regierung und der -Gesell
geräumt sind.
r Nrn 61/40/7444
Als Entgelt für |
/ A Ce pat voa Deutsch-Ostafrika, V: S L Hâlste der Feldersieuern er auf Geund
Bergwesen în
Einsicht in
nicht zu.
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D d etntuntî zum Geg
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urfunden, dem UebereinTunsft,
ift, genießen ei vertrag|{ließenden 3 tmnarfea, Etiketts, V Fabrik. Véuftec un \prungs-Orte un Uebereinfunft
4. Oktober d.
Reichthum Sibiriens. (Nach einem amerikanishen Konsulatsbericht.)
Nach Sibirien wandern jährlich ungefähr 200 000 Farmer ein, welche von der russishen Regizrung srzeiea Transpoæzt und freie Be- nußung von 15 ha Land p:o F2milie auf eine beftimmte Zeit er- halten. Die Getammtbepölkeruug ( beläuft sih gegenwärtig auf 8 000 000 Einwohner Wenn t er Grundlage der Be- völkerung des europäischen Rußlands eine & 81n1z aufstellt, so er- giebt sih, daß Sibirien eine Bevölkerung voa 80 000 009 Ein- wohnern aufnehmen kann.
*) Gemäß dem Bundesrathsbeshlufse vom 20. Januzr 1898. — Deutsches Handelsarhiv 1898 I. S. 213.
E S E A C T E Hi i