1838 / 70 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

bei Hofe, in den Comptoirs und in den Läden einen Namen geschaffen, und ve:aniaßt haben, daß man ihm vielleicht noch mehr wibßige Einfälle zugeschrieben hat, als deren aus seinem Munde wirklich hervorgegangen sind. Der Fürst von Talleyrand hat die Versanimlung vieileiht noch weit mehr durch die Art seincs Vortrages als durch \scine Rede selbst in Erstau- nen gesekt. Die Brillen sind-im Jnsftitute Fast allgemein; aber die Augen des Fürsten, obgleich sie sich im Februar 1754 zum Erstenmale geöffnet haben, bedürfen jenes Hälfsmittels noch nicht, welches so vielen unserer Gelchrten, die das 19e Jahr- hundert hat zur Welt kommen sehen, unentbehrlich ist. Seine tin:me ist fest, sicher und deutlich. Alles, was er sagte und las, wurde in allen Theilen des Saales vernommen. «Auch brachte Herr von Talleyrand einen Eindrück hervor, der ihm shmeichelhast seyn muß, wenn er überhaupt noch nach seinen großen Erfolgen in der Sphäre des hdöhern politischen Lebens fär etwas der Art empfänglich seyn kann. Nach Beendigung seiner Rede (aus der ‘wir uns cinen Auszug vorbehalten, indem die heute hier eingegangenen Französischen Zeitun- gen nur | sehr unvollkommene Bruchstücke mittheilen) erhob sich der S Herr Droz, ‘und dankte dem Fürsten mit ge- rührter Stimme fär den Eifer, den er bei dieser Gelegenheit an den Tag gelegt habe, und der von dex ganzen Afademie durch die Gefühle der tiefsten Erkenntlichkeit erwiedert werde.““ Der Bildhauer David hat die Büste des r. Hahnemann angefertigt, und ist dieselbe von den zahlreihen Schölern und Freunden des Erfinders der Homdoparthie in dessen Wohnung auf eine feierliche Weise aufgestellt worden. Es wurde bei dic- ser Gelegenheit eine zu Ehren Hahnemann's komponirte Ode von den Sängerx der großen Oper unter Kalkbrenner's Leitung ausgeführt, die sich det lauten Beifal! des ebenfalls anwesenden Herrn Cherubini erwarb. j Vidocg is jest gegen Caution freigelassen worden. glaubt, daß die Jnstruction seines Prozesses noch mehrere Mo- nate dauern werde. Valentin fährt noch immer fort, dem Justructions Rich- ter Geständnisse zu machen; aber man hat ihn schon: auf meh- reren falschen Erklärungen ertappt. Ein Student der Medizin,

Namens Forestier, ist gestern, als der Theilnahme an einem |

Komplotte gegen die Regierung verdächtig, verhaftet worden. Er scheint ebenfalls in die Hubertshe Sache verwickelt zu seyn.

Die gestrige Nummer des Journals la Mode isst auf der Post und auf der Expedition dieses Blattes in Beschlag genom- men worden. :

Briefe aus dem Hauptquarticre des Don Carlos melden, daß binnen kurzem neue Expeditionen in das Junere Spaniens abgehen würden.

Der Londoner Banquier Ricardo, durch dessen Vermitte- lung die Spanische aktive Schuld negociürt wu de, befindet sich seit einigen Tagen in Paris. Man glaubt, daß seine Re:se ein neues finanzielles Arrangement mit der Spanischen Regierung zum Zweck habe.

Großbritanien und Jrland.

Parlaments-Verhandlungen Oberhaus.Sißung vom 2. März. Loro Brougham beantragte die Vorlegung von Nachweisungen {) ber die seitzehn Jahren weggenommencn Sklag- venschifez 2) die Voriegung von Auszugen aus den Tagebü- chern der Britischen Schiffe von dem Tage vor der Wegnahme eines Sfklavenshiffes, voi dem ‘Tage, au dem fe fattfand, vnd von dem darauf folgenden Tage; 5) die Vorlegung von ahtili- chen Auszìgen aus den Fazebüczern allec'an dec Ufcikaniichen Küste stationirten Schiffe der Britischen Marine von dem Tag*, an’ dem ein Stlavenschif genonimen worden; 4) die Vorlegung der Namen und Bemannung aller Schiffe, die seit zehn Jah: ren ax der Afrikanischen Kúste stationirt gewesen, Und endlich die Namen aller in derselben Zeit weggenommenen Skiaven- schie, nebst Angabe des zunächst gelegenen Küstenpunktes, wo die Wegnahme s\tactgefonden; geschah dies auf dem hohen Meere, so ist die Länge und Breite anzugeben. Nach einigen Bemerkungen wurde der Antrag angenommen. Der Erzbi- schof von Canrerbury zeigte hierauf an, daß ec am nách- sten Donnerstag cine Petiteon der protestantischen Bewohner von Over. Kanada in Bezug auf den Zustand der Kirche ia je- ner Provinz vorlegen werde. Aus einer Unterredung, die in dieser Sibung noch stattfand, geht hervor, daß die Untersu- chung der Kommission uber die Bill zur ‘Abschaffung der Ver- haftung wegen Schulden fast zu Ende gediehen ist.

Unterhaus. Sitzung vom 2. März. Es kam an diesem Abend wenig von Belang vor; man beschäftigte sich viel mit Bittschriften, Persdnlichkeiten und Lokal - Angelegenheiten. Unter den Petitionen bemerkce man eine des Herzogs von Sussex und der übrigen Kuratoren dês von Sir J. Soane der Nation hinterlassenen Museums, welche sich über die beab- sichtigte Zersplitrerung und Vertheilung | desselben unter das Britische Museum und die National: Galerie beschwerten, weil dies den Wünschen des Testators durchaus entgegen sey. Herr Mackinnon fragte, ob die Regierung gegen die Ernennung eines Ausschusses zur Untersuchung der in den Dampf, Maschi- nen eingeführten Verbesserungen mit Hinsicht auf deren An- wendbarkeit beiden Maschinen der Dampfschiffe etwas einzu- wenden haben würde, worauf Herr P. Thompson bemerkte, das Haus sollte die Sache wohl erwägen, ‘ehe es einèn sols- chen Aus\chUuß ernenne, denn so weit sein Gedächtniß reiche, hätten sich in Ausschüssen über scientifische Anzelegenheiten immer kaum zwei oder drei Mitglieder eingefunden, und das Resultat der Untersuchung sey daher meist von gar keinem Nußen gewesen. Sir R. Peel wiederholte eine Frage, die er schon vor vierzehn Tagen an Lord Palmerston gerichtet

atte, nämlich warum die auf die Gränzstreitigkeit zwischen den

ereinigten Staaten und England bezüglichen Papiere noch nicht auf die Tafel des Hauses gelegt worden seyen. * Lord J. Russell erwiederte, der Staats:Secretair' für die auswärtigen Angelegenheiten habe nicht ermangelt, die Zurechtlegung der verlarigten Papiere zu befehlen; als sie ihm aber vorgelegt wor- den “Dáde derselbe gefunden, daß es nicht die Papiere seyen, die er verlanat hatte, und sey ‘daher gendthigt gewesen, neue Befehle deshalb zu ertheilen. Diese Erklärung erregte einiges Gelächter im Hause. Lord .Sandon wünschte von den Ministern W wissen, wie es sch mit der Behandlung Britischer Schiffe von Seiten der Dänischen “Regierung verhalte, indem ‘einige solche Schiffe, mir Baumwolle beladen, zu Helsingdr angehalten worden und man sie nicht den Sund habe passiren lassen, wofern sie niht zu Malta in Qua- rantaine gewesen wären. Hierauf erklärte Herr P. Thomp- son, der Grund davon sey, daß Dänemark die Englischen Qua- rantaine- Gesehe nicht anerkannt habe und daher keine Schiffe mit Waaren, die von verdächtigen Orten herkämen, zulasse, wenn sie’ nicht in Malta Quarantaine’ gehälten; hierbei handle ‘übri- gens. Dänemark nicht allein für sch, sondern au) ‘im Namen

| Drury- Lane - Theater.

280

der anderen Ostsee-Mächte; es weise z. B. Liverpooler Gesund- heits-Scheine zurück, weil es Ansteckung besorge, da ihm die in England bestehenden Quarantaine - Vorschriften nicht hinrei- chend schienen, und wenn die Dänische Regierung diese Vorsicht nicht beobachtete, so wárde dies nicht etwa eine Erleichterung für den Britischen Handel zur Folge haben, sondern wenn sie die Bri-

tersburg und in den Osksechäfen nicht zugelassen werden, und dies würde für dieselben noch größere Ungelegenheiten herbeizichen, als jeßt. Die Sache sey {wer zu öndern, doch habe er Dà- nemark Vorstellungen gemacht, und es werde gegenwärtig dar- ¿ber unterhandelt ; er fürchte indeß, daß cs noch einige Zeit dauern möchte, che ein besriedigendes Rejuitat zu Stande käme, wie- wohl die Regierung alles Mögliche thun werde, um cs dahin zu bringen. Den Rest dieser Sißung nahm wieder die Fort- jeßzung der Ausschuß - Verhandlungen über die Jrländische Ar- men-Dill hinweg. Ein von Herrn J. Grattan vorgeschlage- nes Amendement, wonach die Klausel gestrichen werden sollte, welche die Armen-Kommissarien ermächtigt, die Auswanderung zu erleichtern und dabci behülflih zu. seyn, wurde mir 71 ge- en 26 Stimmen verworfen, und man gelangte bis zur 9sten Klausel. Nächsten Freitag soilen die Verhandlungen erst wieder aufgenommen werden.

Die Königin besuchte vorgestern das Sie hielc sich aber im strengsten Jn- kognito, daher die Anwesenheit Jhrer Majestät, ihrem Wunsche gemäß, von dem Publikum auch unberücksichtigt blieb.

Die Tory- Blätter kommen immer von ncuem auf die Klage zurück, das die Staatsmänner ihrer Partei so wenig an en

London, 3. März,

Hof geladen würden. Daß Sir R. Peel und seine Gemahlin

| vorigen Sonnabend bei der Königin speisten , wird als eine seltene

Man

Law-Magazine, spricht scinen Unmuth neuerdings in folgen-

Ausnahme hervorgehoben. Eines dieser Blätter, das Monthly-

der Weist aus: „Die Königin der freiesten Nation auf der Erde“’, sagt es, „ist jeßt, was die Auswahl ihrer Gescllschaft betrifft, so wenig ihre eigene Herrin, wie es eine Gefangene ist. Als Lord John Russell das Unterhaus aufforderte, die große Summe zu bewilligen, die er für nöthig hielt, um den angemessenen Anstand und Glanz des Thrones zu behaupten, da hob er es besonders hervor, daß cin Souverain namentlich Gastfroundschaft üben müsse, die, beiläufig gesagt, Niemand mit mehe Leutseligkeit und Herablassung zu üben, verstand, als der verstorbene Kdnig Wilhelm 1Y. Wir möchten nun wohl wissen, wem diese Gastfreundschaft zu Gute kommt? Allerdings sehen wir die Lords Melbourne, Palmerston und Conyngham fast täáglih im Palast speisen, aber vergebens haben wir uns unter den vertrauten Gästen an der Tafel Jhrer Majestät nach Per- sonen umgeschen, die nicht unmittelbar zu dem Ministerium ge- drten. Wir sind so frei, zu behaupten, daß die Königin von England die Königin aller ihrer Unterthanen ohne Un- terschied ist, und daß, wenn man die edelsten ihrer Untertha- nen aus ihrer Gegenwart verbannt, dies eben so unbillig ist aus dem Standpunkte der Vernunft und des Rechts, als cs die cinfac st:n Prinzipien unserer Volks - Monarchie vernichtet. Der Palast der Souverainin darf nicht zum Klubhause einer Parter gemacht werden. Es liegt etwas unaussprechlich Wis driges in der Eifersucht, mit der Jhre Majestät von ihren Mi- nistern bewacht wird. Aus dieser Verfahrungsweise folgt noth- wendig, daß die Königin mit dem wahren Stande der Dinge vêdig unbekannt bleibt; sie wird von Öffentlichen Männern, dfen:lichen Gesinnungen und öffentlichen Interessen nichts er- fahren. Sie wird auf diese Weise offenbar ein passenderes Werkzeug für die Zwecke der Minister; aber wird sie dadurch auch geeigneter, das Britische Reich zu regieren? Das is dies Frage, die jezt dem Englischen Volke vorliegt, und wenn es weise is, so wird es nicht lange mit der Antwort zögern.“

Die vorgestern von Lord J. Russoil dem Unterhause vor- gelegte Bill über die Assisen kind Grafschafts - Gerichte steht in eitgster Verbindung mit den Verbesserungen, welche in der lelz- ten Zeit im Englischen Rechtswesen vorgenommen worden sind. Viele Vergehen, die fcüher Kapital-Verbrechen waren, können bekanntlich jezt vor die Vierteljahrs-Sibungen gebracht werden, und die Geschäfte dieser Gerichtshöfe sind daher nicht nur au- ßerordentlich vermehrt, sondern auch viel schwieriger für die Friedensrichter geworden , besonders in Folge der Verordnung, daß dec Felonie Angeklagte sich eines Rechts/Beistandes bedie- nen dürfen. Rechts-Kontroversen und Feinheiten der Auslegung werden jeßt also häufiger vorkommen und das Einschreiten des Vorsitzers dfter erfordern. Es is daher von der höchsten Wich- tigkeit, daß der Vorsizer wohl bcwandert in den Landes : Ge- setzen sey. Jn Uebereinstimmung mit dieser Ansicht wird nun in der neuen von Lord J. Russeil eingebrachten Maßregel vor- geschlagen, die Friedensrichter der Grafschaften, die jeßt als Vor- siber der vierteljährlihen Sißungen fungiren, sollen Männer von Gesezbildung zu Beisizern erhalten, um bei streitigen Ge- se6pu kten deren Vermiitelung in Anspruch zu nehmen. Der nächste wichtige Punkt der neuen Maßregel sind die häufigeren Sibungen des Hofes. Statt, wie früher, nur alle drei Mo- nate, wird der Gerichtshof jeßt alle sechs Wochen oder achtmal jährlich Sitzung halten. Die Maßregel wird auf den Wunsch jener Friedensrichter selbst in Anwendung gebracht, und der Vorsizer wird aus dem Grafschafts-Einkommen bezahlt. Diese Besoldung wird die Ausgaben der Grafschaften nicht vermeh- ren, weil durch die verkürzte Haft vor dem Verhdre wieder Kosten erspart werden. i

Capitain Pechell hat vorgestern im Unterhause auf Mit- theilung eines Verzeichnisses aller seit dem Februar 1836 ge- nommenen Sklavenjchiffe angetragen, welches bewilligt wurde.

Der Courier enthält einen längeren Artikel: „Der Imaum von Muskat und die Abschassung der Sflaverei“‘‘ überschrieben , aus dem erhellt, daß dieser Fürst, falls von der. diesseitigen Regierung ihm geeignete Anträge gemacht würden, sehr geneigt und willig scheint, 1m Verein mit England kräftig zur Unterdrüfung des Sklavenhandels an der dstlichen Küste von Afrika mitzuwirken.

Die Radikalen erklären das Resultat der Wahl in Mary- lebone für eine Folge des Nichterscheinens von mehr als 3490 Wählern, die gegen die Minister grollten. Achnliches sagt der Oberst Thomson selbst in nachstehender Erklärung an die ihm befrcundeten Wähler: „,Meine Herren! Wir haben unseren kleinen Posten mit vollkommenem Erfolge vertheidigt. Die Whigs haben das gefährliche Geheimniß aufgedeckt, daß keiner von ihnen ohne Einwz;!ligung der Radikalen erwählt werden kann. Haben die Whigs ihre Gründe, um einen Tory einem Radikalen vorzuziehen, so sind die Nadikalen durch diesen Um- stand berechtigt, einen Tory wiederum einem Whig vorzuziehen. Unser Beispiel“ wird nicht verloren gehen.“/ Die ministericilen Blätter sind empdrt hierüber und erklären das Benehmen mch- rerer sogenannten Reformer fr wahrhaft unsinnig. Die Tís

v

tischen Schiffe durch den Sund passiren ließe, würden diesein St. Pe-

mes aber will den‘ Sieg des Tory - Kandidaten , Lory mouth, keinesweges der Spaltung unter den Liberalen ; einer konservativen Reaction zuschreiben, wozu sie dey (ere. „És i|ff wohl zu bemerken“, sagt sie, „d Teignmouth bei dieser Wahl 1227 Stimmen mehr hay bei der vorigen; auch, daß das Auftreten des Obersten] son fast gar feinen Einfluß auf die Wahl hatte, da 211 Stimmen crhielt. Herr Ewart hatte allen Min und Kirchspiels-Einfluß auf seiner Seite, und doch wurde dem Felde geschlagen.“ j

Éin Dubliner Blatt, der Mercantile Observer mit Zuversicht melden zu fônnen, daß nicht nur das Gescb, sondern auch die Jrländische Munizipal - Refory fo wie cine Maßregel zur Abschaffung der Zehnten, sz noch vor dem Schlusse dieser Sesjion zu Ende gebracht würden. Die Geistlichen würden, diesem Blatte Zufoly dom fonsolidirten Fonds besoldet werden und die Graf welche jeßt nur die Hälfte der Kosten für die Polizein tragen haben, das Ganze bezahlen müssen. Es würdey jenes Blatt hinzu, auch noch Maßregeln von geringen deutung damit verbunden scyn, die Hauptsache sey q völlige Abschaffung der Zehnten, wodurch die Möglichki Kollision zwischen den Geisilihen und den Landleuten vei werde. |

Das Court-Journal bemerkt: „Der junge Ed welcher, wenn die gegenwärtige Englische Königliche | ausftúrbe, die ersten Äänsprüche auf den Thron hätte, junge, gegenwärtig vierzehnjährige Lord Temple. Seine mutter, die verstorbene Herzogin von Buckingham - (h stammr von der ältesten Tochter Ferdinando's, des fünsty fen von Derby, ab, dessen Mutter Margarethe die | Tochter der Gräfin von Cumberland, Eleonore, war.“

Aus den Armee : Veranschlagungen für das Jaht 1. April 1838 bis 31. März 1839, welche so eben für dq terhaus gedruckt worden sind, ergiebt sich, daß der Ansy das Landheer 4,935,910 Pfd. beträgt, worunter die fi Compagnie 4 Regimenter Kavallerie und 20 Regiment fanterie mit 682,958 Pfd. erhält, so daß die reine Ausgzal die Finanzen der Krone 4,252,962 Pfo. beträgt. Die Ka rie besteht aus 3 Regimentern Leibgarden, die 822 Pferde sind, und zu denen 1308 Mann gehören. Die Ausgah Sold und Uniformirung beträgt 95,757 Pfd. Ferner g dazu 23 Regimenter Linien - Kavallerie, 15 Regimenter ( Dragoner mit eingeschlossen, welche zusammen 8276 Pfery 10,167 Mann stark sind. Die Kosten der Erhaltung dieses pentheils betragen 467,095 Pfd. Die Gesammt: Kavall Britischen Heeres besteht mithin aus 9098 Pferden und | Mann, und die Gesammtkosten betragen 592,852Pfd., so daßji ungefähr +8 Pfd. 4 Sh. auf den Mann kommen. Di fanterie besteht aus 3 Regimentern Garden zu Fuß, wel Offiziere und 5035 Unteroffiziere und Gemeine stark sind, sammen 5253 Mann, ferner aus 107 Regimentern mi Offizieren und §2,048 Unteroffizieren und Gemeinen, 4 men 86,2361 Mann. Die Ausgabe für diesen Truppen trägt 2,627,542 Pfd., so daß ungefähr 30 Pfd. 9 Sh. auf den Mann kommen. Die Junfanterie besteht also ali Regimentern , welche zusammen 91,614 Mann stark sind, die Gesammt-Auëgabe für dieselbe beträgt 2,819,615 Pfd. jährlich im Durchschnitt 30 Pfd. 15 Sh. auf den Mann.

Von den Edinburger Studenten, die bei den dort v fallenen Unruhen betheilige waren, sind fünf vor Geriht stellt, aber freigesprochen worden, weil das Volk der angrei Theil gewesen.

Aus dem Bericht úber eine vorgestern in Lombardstre haltene Versammlung der General-Dampsschifffahrte-Comv ersicht man, daß die Ängelegenheiten derselben fo günstig stehe nur immer zu wünschen ijt, und daß die Zahl der Schif wohl, als die mit denselben bcschickceen Verladungen , j bedeutend zunehmen. i k 5 M

Während die ministeriellen Blätter die Insurrection u nada als beendigt darstellen, liej|t man im Cleveland-H vom 22. Aanuar folgenden Artikel, der die ganze Sa der in Zweifel stellt: „Der Capitain Kline, Besehlshabl Schooners „le Pigeon-Blanc“’, der am 2isten Abend Detroit abgegangen is, meldet, daß die Patrioten, 500: stark, sich zu Gibraltar in den Vereinigten Staaten melc haben und sich dort unter dem Komniando eines O Hardy organisirten. Zu Malden standen etwa 600 Loyali Da indeß keine neuere Nachrichten aus Nord-Amerika hi gegangen sind, so muß die Wahrheit der vorstehenden Y vorläufig auf sich beruhen bleiben.

Den leßten Nachrichten aus New - York zufolge, der Kongreß der Vereinigten Staaten in Hinsicht der il Schatzamts - Bill noch nichts vorgenommen; sie soll abet! stens zur Diskussion gelangen. Man glaubte, daß sie in nate mit großer Mehrheit durchgehen und daß ihre Vi auf den Geldmarkt sehr nachtheilig seyn werde. Das di erregte Schrecken werde bis zur Enticheidung der Fragt dauern. Die Meinung der Kapitalisten war, die Bill i die Banken zu Grunde richten. Man erwartete, die von New - York werde im April ihre Baarzahlungen anfangen.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 24. Feber. Nachrichten aus Wexid ist diese Stadt die Beute einer großen Feuersbrunst ge Mehr als zwei Drittheile derselben, und zwar gerade sehnlicheren Gebäude, sind gänzlich niedergebrannt. N gierung hat bereits Anordnungen getroffen, um den Abgikil ten die nöthige Unterstüßung enten zu lassen. Eín s Ordonnanz- Offizier ist heute Nacht mit den Befehlen des nigs nah Wexid abgegangen, und man sieht nächstens de naueren Berichten entgegen.

Ueber die furchtbare Getraidenoth, vermehrt dur harten Winter, welcher nun {hon seit {o langer Zeit alle, fuhr vom Auslande gehemmt hat und fortwährend noch h wird Folgendes aus Smaland geschrieben: „Schon kostet gen die Tonne 20, Kartoffeln §, Hafer 12, Gerste 15 R1 auf der Mühle werden shon Stroh und Knochen (zu Bi

emahlen, und die nur das haben, danken dennoch Gott.

Meer können ohne Hülfe nicht besäet werdén, und wie ? gend is sie von guten Menschen im Auslande, wenn dit ser ofen gehen und der Segen wieder von außen komm! Schweden is eigentlich nur (plattes) Land; überall Nahrungsstände; ist nun der Mißwachs allgemein, wie i sem Jahre (seit drei Fahren ist er partiell gewcsen), i

die Ansprüche an die, so Vermögen, wenn auch nur geri haben, auch allgemein. Also im Lande kann man sür oder jenen einzelnen Distrikt nichts mehr erbitten, may

den. Titel 1. Von det allgemeinen Siändeu. | allgemeine Stände-Versammlung besteht ais zwei Fammern, welche

die Renten der Liebe dort in Anspruch nchmen, wo sie Gott uns angewiesen hat.“

Deutschland.

Hannover, 1. März. Nachstehendes ist cine Fortseßung der wesentlichsten Bestimmungen aus dem Entwurfe der Ver- fassungs-Urkunde für das Kdaigreich Hannover:

„Drittes Kapitel, Von den Gemcinden und Körper- schaften. §. 39. Den Gemeindev gebührt das Nechi der selbftitän- digeu Verwaitung ihres Vermögens und der Anordnung ihrer übri: en innecen Gemeinde - Verhältuisse, wie auch der idaen odlicgeuden Gemeinde : Abgaben und Leistungen. Die Oderauffcht dexr Verival- tungs-Bchörden beschränkt sich darauf: daß die Berwaltung des Ge- meinde - Vermögens den bestevenden Geseyen gemäß geführt, dasfelve mögli} erhalten, dessen Einkünfte der Bcstimmung gemäß verivandt nad, bei Verthcitung der Gemeide - Abgaben, gleichmäßige Grundfäße befolgt werden. Sollten Beschwerden über die Gemeiude-Berwaitung eryoben werden, so sieht deren Enatscheidung dea Berwa!tungs-Behorden ¿ü. 6.41. Alle, in Hinsicht der Einrichtungder Land-Gemectudeu soust noch) rjor- derlichen Bestimmungen sollen durch die für dic einzeluen Provinzen ver: fassungémáßig zu erlassenden Gemeinde-Orduungen getroffen iverden. , 42. Dic Verfassung und Verivaltung der Städte soll, na vor- gäugiger Unterhandlung wit denselben, durch zu verfünudigende, vom Könige zu volizichende Urkunden oder Reglements nach folgenden Grundsäßen geordnet werden: 1) Die Vürgerschafien ernenzen durch freie Wahl ihrc Vertreter, jedoch uicht auf dere Lebeuszeit; 2) dic Bürgerschaften uchmen- durch ihre Vertreter au den Wadlen solcher Gemeinde-Beamten Ambheil, welche zu den flunmführ:nden Witgtie- dera dec verwaltenden Magistrate und der Siadtgerichie geboren. Dicse Wah!en bedürfen der höheren Bistätigung. Drei Kandidaten sind jedeemal vorzuschlagen, aus welchen Einer erwählt wird. 3) Die PVertcetcr der Bürgerschaft nehmen au allen Angelegenheiten Antheil,

_ welche das Gemeinwesen der Stadt, deren Vermögen, Rechte und

Gerechtigfciten, wie auch deren Verbindiichfcitcn betreffen, namcnt- lih an der Veranlagung und Vertheilung neuer, und der abermali- acn Prüfung bestehender Gemeinde-Abgaben, Lasten und Leifiungeu. h) Der Auficht der Verircter ist die Verwaltung des Pädtifchen Ver- mögens und die Rechnungs- Ablage über dieselbe untcrivorfen. 5) Ge- meinschaftlihe Beschlüsse des Magisirates und der Vertreter der Bürgerschaft über die Verwendung der lavfeuden Einn1hsa2 aus dem Gemeinde - Vermögen bedürfen der höhtrcn Bestätigung uicht. Judeß muß der Maaisirat im Anfange cincs jeden Nechrinugs-Jäh- res eincn von den Vertretern der Bürgerschaft genehmigten Haus- halis« Plan und, uach Ablauf des R:chnungs-Jadres, cineu Auszug aus den von den Vertretern abgcnommenen städtischen Rechnungen der Bürgerschaft bekannt machen und der die Dber- Aufsicht sÜhren- den Regierungs. Behörde cinsenden, welche auch die Vorlegung der volständigen Rechnungen zu verlangen berechtigt ist. 6) Die Negie- rung kann unter dcn Mitgiiedern der Magistrate die Person bestim- men, welche die städlische Polizci besorgeu sou. Anch faan sic, wo befonde;e Umstände solches erforderlich uiachen, cine eigene Polizci:-Be- hörde anordnen. Die dadurch verursachten außererdentiichen Kosten trägt die Regierung. Aber auch in dicscm Falle soli den Magisica- ten die Besorgung Dessen vecibleiben, was die Gewerbe -Verhältnisse, die Einrichtung, Verwaltung und Beaufsichtigung der fädtischea Güter und Anstalten, und der für gemensame städtische Zrwoccke be- \unmten “Privat - Anstalten zum Gegenstande hat. Die, cinzeinen Siüdten bisber erthcilten Verfassungs - Urfunden oder Neglements soilen von neuem geprüft und, unter Berückfichtigung der Loka!-Ber- hältnisse, wie auch unter Zuzichung von Vectrciern der Bürgerschaft, abgefaßt werden. §. 43. Den in verschiedenen Provinzen bestebeuden rittershaftlihenCorporationen verbleiben ihre iatutenmäßigen Rechte. Auch soll ibucn die Befuguiß zustchen, mit Köuigiicher Ge- n:hmigung provinziclle Vereine und Statuten zum Zweck der E-cha!- tung ihrer Güter zu errichten. Viertes Kapitel. Von den Landsiänuden. Titel 1. BVcn den Landständen überhaupt. §. 59. Für die cinzelnen Pro- vinzen des Königreichs follen Provinzial-Landschaften, für das ganze Königreich aber soll eine allgemeine Stände - Versammiung bestehen. §. 69. Provinzial - Landschaften sollen becsichen: 1) Für die Fürsten- 1hümer Kalenberg, Göttingen und Grubenbagezn, neb deu vormals Heisischen A:mtern im Fürstenthume Göttingen, und dem diesseitigen Eicgsfeldez 2) für das Fürstenthum Lüncburg mit Einschluß d-r dies: seitigen Theile des Herzogthums Sachsen - L1uenburg; 3) für dic Grafschaften Hova und Diepbelz, mit den vormals Hessischen Aem- tern n diesen Provinzen; 4) für die Herzogthümer Bremen und Verdeu, mit dem Lande Hadelnaz 5) für das Fürstenthnm Osnabrück; 6) für das Fürstenthum Hildesvcim, nebst der Stadt Gosklacz 7) für das Fürstenthum Osifricäland und das Harlingerland. §. 61. Diez Organisation der Prooinzial-Land\-hasten und die denselben zußteben- den Rechte sollen auf verfassungämäßigem Wege festgestellt und die zu diesem Zwecke erforderlichen Berbandlunzen zwischen - der Ne-

gierung und den cinzelnen Landschafien unverzügiich zugelegt werden. Wegen Einführung landschaftliher Einrichtungen in

den Laudestheilen , wo solche uoh nicht befiehen, wie auch wegen angemesseucr Verbindung bisher getrennter Provinzial -Land- schaften sollea zugleich die erforderlichen Einleitungen geiroffcen wer- &. 62, Die Y -

in ihren Rechten und Befugnissen sich glcich sind. 1. Ersie Kau:- mer. §. 63. Die erste Kamumier soll besichen aus: 1) den Königii- chen Prinzen, Söhnen des Königs, und den Häuptera der Neben- Linien der Königlichen Fanmulic, 2) dem Herzoge von Arenberg, dem Herzoge von Loot - Corswaren und dem Fürsten von Bentheim, so lange sie im Bcsige ihrer Standesherrschaften sich besiuden: 23) deu Erb-Landmarschall des Königreichs; #4) deu Grafen von Siolberg- Wernigerode und von Stolberg-Stolberg wegca der Grafschaft Hobn- stein; 5) dem General- Erb - Posimeisier, Grafen von Platen : Haller- mund; 6) dem Adie vou Loccum; 7) dem Abte von St. Mithaclis in Lüneburg; §8) dem Präsidenten der Bremischen Ritterschaft, als Dircktor des Klosters Neueuwalde; 9) dem oder den katholischen Bi- \{chöfen; 10) cinem auf die Dauer des Landtags vom Kenige zu cr- uennenden angesehenen evangetischen Geiflichen; 11) den vom Könige mit einer erblichen Virilstiinme bis jeyt begnadigten Majoratsberren ; 12) den adeligen Besigern laudtagsfäbiger Rittergüter, welche cincn 1ahrlihen Ertrag von wenigstens sehotausend Thalern geben; 13) den auf die Dauer eines Landtags zu erwählenden (35) Deputivien adeligen Standès von den Ritterschaften: 14) drei vom Könige auf die Dauer des Landtags crnannten Mitgliedern. Die §&. 63 Nr. 12 aufgeführten adeligen Besiger landtagösfähigcr Rittergüt:r müsscn dar- aus und ans ibrem übrigen im Königreiche gelegenen Grunudoerutë- gen einen jährlichen Ertrag von wenigstens sehzätauseud Thalern dem enige nachivcisen, ohne daß jedoch die Zinscn der auf den Gütern aftenden hypothekarischen Schulden und sonstige fortwährende Lasten

L Absatz gebracht werden sollen. l. Zweite Kammer. §. 68. gle aweite Kammer soll bsiehen aus folgenden, auf die Dauer des ags zu erwählenden Deputiricn: 1) drci Deputirten der Stif-

“ler: Ste. Bonifacii in Hameln, St. Cosmae und Damiani in Wunsto: f,

St. Alexandri in Eimbeck, St. Beatac Mariae Virginis daf à / , St. Beatac Mariae rinis scib¡t, des Quiftes Pardewie! uud des Stiftes Ramelslobe ; 25 drei Mitgliedern, ei e der König wegen des allgemeinen Klesierfonds ernennt; 3 ten Deputirten der Universität Göttingen ; 4) zwci vou den 2vLan- desen Königlichen Kousistoricn zu erwählenden Deputirten; d) : “a Deputirten des Domkapite!s zu Hildesheim; 6) siebenunddrei- a3 F lltrten der Städte und Flecken ; 7) achtauddceißig Deputirten 4 inmtlichen Grundb:figer aus den, unter Nr. 6 uicht aufgeführten C und Flecken, aus den Freien und dem Baucerustaude. §. 69. 4 g deu Städten und Flecken zu erwählenden Deputirten (§. 68. arau. M }en: 1) Einwohuer der wählenden städtischen oder Fleckeu- abl L v seyn, und 2) eutweder ein reines, ein Jahr vor der 10d L erworbenes, jährliches Einkommen von dreihundert Tha- Lande rad ndlichem oder städtischem Grundbesive, eder aus ibren im nahme zirten Kapitalien haben, oder eine jährliche Dienst - Ein- ou achthundert Thalern, als Gemeinde-Beamte aber von vi:r-

281

hundert Thalern, genieëcn, oder endlich von ihrer Wissenschaft, ihrer Kunst oder ihrem Gewerbe cin jährliches Einkommen von tauscud Thalern bezichen, auch solches bereits drei Jahre vor der Wahl ge- habt haben. §. 70. Die Deputiricn der Grundbesiger (§. 68. Nr. 7.) müsen: 1) Grundbfiger in der Provinz sevn, aus welcher sie ge- wähit werden: 2) aus threm wenigstens cin Fahr vor der Wahl be- reits crivorbenen Grundvermögen cin reines Cinfommen von jährlich dreihundert Thai:ra baben, und erdlich 3) diefes Grundvermögen selb vewirthschaften, oder dochz darauf ihren Wohnsiy baben, auch nicht in anderer Hinsicht cinem andercu Staude augehoren. 8. 71. Dic Wah! dex städtisczen Deputirten g:schzicht, nacy absoluter Stim: men- Mehrheit, gemeinschaftlich dur die Mitglieder des Magistrats, die Biirger-Borßteßer und Wablmäaner, weiche hierzu, in Gemäßheit der Verfassung jeder Stadt, aus den zu Blirger-Vorstehern geeigne- ten Bürgern besonders erwählt weden, Die Wahl der Deputirten der nicht zu den Ritterschaften gchöreuden Grundbesizer geschieht nach absoluter Siimmen - Mehrheit ven Wahlinünnern, weiche von den Beoollmächtigten der Gemeinden erwählt verden. I1!. Gemein- schaftliche Bestimmungen sür veide Kammern. F. 78. Der König ist berechtigt, iu jede Kammer Commissaire zu schickeu, umden Si1- ¡ungen bcizuwvbnenundanden Beratungen, wie auc andcu Fommisiio- nsten und Konferenzen, Aatheil zu nchmen. Dte Commiffaire haben fein Stimmrecht und müssen, bei namentlicher Abstimmuag, die Ver- sammlung verlassen. §. 79. Die Zulassung von Zuhörern und Scznellschreidern zu den S1tungen uud Verhandlungen der Kammera is nustatihafck. &§. #1, Die Kamuern sind die alci- nigen Richter über die vou ih-en Mitgliedern in den Versammlungen acthauen Acußerungen, in fofern diese nicht hochverrätheri- schen Xnha!ts sind, Beleidigeude Acußerungen oder {were Be- ichuldigungen gegen einzcine Judiv.duen berecztigen gleichwohl diese, deéhalh flagbar zu werden. §. 82. Wöhrend der Dauer der sländi- scheu Versammiung soll fein Mitglied dersciben verhaftet werden ken- nen, cs sev denn, daß die Gerichte wegen Begehung «ines {weren Krimina!-Verbrecheus cine schleunige Vervaftung noibweudig fändcn. V. Landtag. §. 83. Dic in Hinsicht der crslen und zweiten Kaner der allgemeinen Stände vorgenommenen Erncunurgen und Wahl:n sind auf den Jeitraum von s Jabren gültig, und folglich dauert elu Landtag 6 Fahre. Der König fann indes den Laudtag f über, zu jeder Zéit, aufiösen, einen neuen ausezen und daber neuc Wablen con Deputirten ausschreiben. Die beim Schlusse cines Landtages abtretendcn Deputirten sud wieder wählbar. §. 84. Der König toird die aligemeinen Sisude alle drei Jahre zusammenberu- fen, fo daß während der Dauer cincs Landtages zwei Diätcw siait- fiuden. Solíten indeß Gescugebungs» oder audere dringende Ange- legenh-iten es fordern, so wird der König auc) während des dreijäh- rigen Zeitraumes eine außerordentliche Zusammenberufung dex allge- meinei Stände anordnen. 6. 85. Die Sitzungen der aligemcinen Stände-Versammlung folien, der Negei nacz, nicht über drei Mo- nate dauera. Dem Köntge scht indeß das Recht der Verlängerung der Sitzungen zu. &§. 89. Die allgemeinen Stände sind verbunden, dic vom Feuige an sie gebraczci Anträge immer zuerst in Berathung zu ziehen, wenn Er dieses verlangt, welches namenilic von dem Budagct gilt (Kap. VI. §6. 121), §. 90, Weun in den Kammern ab- zuslimmen is und Veschlüsfe gesaßt erden sollen, so ist ia der ersien Kauer mindestens eine Anzabl von finfundzwanzig, in dexr zweiten Kanimer aber wenigstens die Hlifte von der verfassungsmäßigen An- zahl der Müglieder erforderlich. V. Wirfsamkeit der allge- miciuen Siánde- Versammlung. §. 91. Zum Wirkungskreife der allgemeinen Stände - Versammlung gehören nur solcchze Gesetze, welche die Steuern des Königreichs uud solche Gegenstände betref- fn, die, in Gemäßheit dex Eutscheidnng des Königs, allgemeiner ge- seulicher Bestimmungen bedürfen und daher der Geseugebung der eins

Weimar, 1. März. Des Großherzogs Königs. Hoheit B08 Mittag des ren d. M. in Begleitung Ihrer Kaijerl.

oheit der- Frau Grofherzogin zum erstenmal wieder ausge ahren. s München, 4. März. Bis zum Freitag wird an unserm Hofe Se. Hoheit der Herzog Alexander von Württemberg mit seiner Gemahlin Könial. Hoheit zum Besuche erwartet; doch werden diese hôchsten Personen, dem Vernehmen - na, nur ei: nen Tag hier verioeilen. / B Wie wir hören, soil unser Hof-Theater einen ähnlichen Far- benshmuck, wie das neue Posigebáude erhalten. Die beiden Giebelselder sowohl, als alles übrige Ornamentale. an diesem Bau, soll in enkaustischer Malerei, der Bestimmung dieses Tem- pels entsprechend , geziert, und schon mit dem Eintritt der bes- sern Witterung die Arbeit begonnen werden.

Schweiz.

Basel, 1. März. Vor einigen Tagen gab es in Liestal cinen kleinen Auflauf, in Folge eines die Gemeinde-Waldungen betreffenden landräthlichen Beschlusses, durch welchen sich die Liestaler in ihrem Rechte beeinträchtigt glaubten. Sobald die Abstimmung des hohen Landraths in dem Städtchen bekaant aeworden war, liefen dessen Bürger zusammen, machten in Wirthshäusern und auf der Straße ihrem Zorne über die Lan- desváter Lust, gaben denselben die verschiedenartigsten Chren- titel, unter welchen „Stiere‘/ und „Kälber“ noch die höôflichsten waren; und endlich legten die ergrimmten Liesialer sogar Hand an den himmelhohen Freiheitsbaum, der seit dem Beginne der gloriosen Revolution der Rauracher die Hauptsiraße der Residenz des neuen Freistaats ziert. Der Baum ist so schlecht und wurmstichig geworden, als unser Landrath; er verdient nicht länger zu stehen, nieder mit ihm! hieß es von allen Sci- ten, und mit dumpfem Gedröhne, das die halbe Hauptsiadt erschütterte, fiel das fahl und dürr gewordene Emblem moder- ner Freiheit auf das Pflaster. Wie geringfügig dieser Umstand auch an und für sich is, so enthôlt er doch ernste Lehren und giebt zu verschiedenen Betrachtungen Anlaß. 5

Im Kanton Zürich nehmen in gegenwärtigem Yugen- blicke die allgemeinen Wahlen für den Großen Rath alles Jn- teresse in Anspruch, und es werden dieselben mit einem Eifer betrieben, der an England erinnert. Die Stadt Zürich, welche seit 1820 72 Mitglieder in diese Behörde schickce, ist jeßt nur noch mit 12 darin repräsentirt, und es gilt nun im strengsien Sinne des Worts im genannten Kanton das Prinzip der

Kopfzahl. Spanien.

Madrid, 20. Febr. - (Allg. Ztg.) Die polirischen Ge- {äfte haben dur die außerordentliche Thätigkeit des Grafen Ofalia einen ganz neuen Schwung erhalten. Selbst der Eng- lische Gesandte erflárt, daß jeßt seine Noten eine raschere und befriedigendere Erledigung bekommen, als unter irgend einem der bisherigen Minister der Königin. Noten, die seit zwei Jahren vergeblich auf eine Antwort harrten, stnd durch die Umsicht und Geschästserfahrung des Grafen Ofalia zur Zusrie-

zelnen Provinzial. Landschaften nicht fönuca überlassen roerden. §. 92. Mit Ausznahme derjenigen Geseke, w:lche die zur BVesireitung der Bedürfnisse des Staates erforderlizen Steuern des König- reichs betreffea (Kapitel V1. [!), häben die Stände in Hitasicht aller übrigen zu erlasseuden Gesege nur cia Recht auf Zurathe- ziebung, welches sich auf den wesentlichen Juhalt' der ihnen miêtge- theilten Gese-Entwürfe bezieht. Jf ein Gescy mit Veirath der allgemeinen Stände crla}fen worden, so wnuß auch dessen Aufhebung, Abänderung und authentische Juterpretation den allgemcineu Stäu- den zur Berathung miige!heilt werden. Dabinugegen kaun der Kö- nig seie Gescue, welche obne Beirath der allgemeinen Stände er: laffen worden sind, allein aufheben und authentisch interpretiren. 6. 94, Gesciz-Entwürfe fönnen nur vou dei Köuige an die alige- gemcinen S!ände, nicht aber vou diesen an den König gebracht wer- den. Gleichwoht sind die Stände berechtigt, auf die Eclasfsung neuer, auf die Abänderung und Aufbebung besichender Gescze anzutragen. &. 95, Die Anträge des Kénigs au die Stände sclicn an die allge- cine Stände-Versaminiung gerichtet werdea. Die Erwicderungen und Unträge der Stände an den König können uur von beiden Kammern gemeinschaftlich ausgehen. §. 96, Verordnungen,

notbwendig macht, werden ohne Mitwirkung der Siände erlassen. Außerordenlliche, durch das Staatöwoh!, die Sicherheit des Landes oder die Erhaltung der crusliich bedrehten öffentlichen Ordunng diins- gend gedoicne Verordnungen und Verfügungen , deren Zweck durch Verzögerung würde vereitelt werden, tj der König zu erlassen befugt. Den ailgemeincn Stäuden foll davon bei threr nächsien Zusammen- funst Nachricht ertheilt werden, §. 98. Ben den vom Könige mit anderen Staaten abgeszlossenen Verträgen sol der allgemeinen Stände-Versammlung, sobald dicses die Verhältnisse erlauben, Kennut- niß gegeben werden, §&. 190. Die allgemcine Stände-Versammlung ift berechtigt, über Mißbräuche und Mängel in der Rechtspflege oder Berwaltuag ihre Beschwerden und Wünsche deu Könige vorzutragen. Weiter darf sie aber in die Landes-Verrvaltung sich nicht cinmischen. &, 101. Die allgemcinen Stände können schrifiliche Gesuche, Beschwer- den nud Vorstellungen cinzeiner Unterthanen, feines8weges aber De- putationcn von Körperschzäftcn, annehmen, darüber Beschlüsse fassen, und den Bittstelleru vou den Bescvlüssen durch Protokoll: Auszüge Kinntniß geben.“ (Foriscgung folgt.) Hannover, 5. März. (Hamb. Korr.) Der Herzog von raunshweig und mehrere hohe Gâste, welche sich hier zu den stattgehabten Festlichkeiten versammelt hatten, sind sämmtlich ab- gereist. Den Beschluß mehrerer Feten machte ein glänzender Fackelzug, von dem Magisirat Und den Bütgern der Residenz veranstaltet. Ciñe Deputation, an deren Spiße der Hr. Stadt- Direktor Rumann stand, wurde zu J. Maj. der Königin ge- laden. Jeder Einzelne wurde vorgestellt und die Königin dankte Allen für ihre Aufmertsamkeit. Ais der Stadt - Direktor Ru- mann die Herren des Magistrats und die Bürgervorsteher auch dem Könige vorstellte, mit besonderer Betonung des Schluß- saßzes: „Lauter Bürger der Residenzstadt Ew. Majestät‘, soll der König cinige Bemerkungen in Bezug auf die zwischen dem Wahl - Kollegium und dem Königl. Kabinette stattgehabten ge- genseitigen Erörterungen gemacht, jedoch gleich versdhnend hin- zugeseßt haben: daß Er von der Loyalität der Bürger Hanno- vers sich überzeugt halte und Seiner Seits Alles zu ihrem wahrhaften Wohle zu thun beabsichtige.

Dresden, 8. März. Das Böhmische Eis hat sich mit einem hbheren Wasserstaide eingefunden, denn seit gestern hat derselbe die Hôhe von 7 über Null erreicht, so daß die der E nahe gelegenea niederen Stadttheile unter Wasser gesest ind.

Der bekannte Composiceur Meyerbeer if hier angekommen, um, wie verlautet, die Ausfährung seiner Oper, „die Huge- notten‘’, auf hiesigem Hof - Theater persdnlich zu leiten.

Im Woll - Magazin des „Wirthschafts - Vereins“ in Pesth wurden, wie man aus Wien meldet, vom 30. Januar bis zum

22. Februar d. J. 376,852 Pfund Wolle verkauft.

welche nur dic Vollzichung oder die Uufrechthaltnug geaedener Gesche -

denheit beider Theile aufgeráäumt worden, und die vielfachen Uebelstände, welche sich als Folge der Uebereilungen der HHY. Mendizabal und Calatrava in Bezug auf auswärtige Unter- handlungen, namentlich mit Mexiko, ergeben haben, sehen jeßt gleichfalls einer Abhülfe entgegen. Das Hauptiaugenmerk der Politik des Minister - Präsidenten besicht jedo fortwährend darin, das Französische Kabinet zu Gunjten ciner bewaffneten Sintervention umzustimmen, oder wenigstens die Unterstüßung desselben bei Ausführung der beabsichtigten „, Transaction“’ zu erlangen. Leßterer widerseßen sich bekanntlich die hiesigen Exal- tirten aus allen Kräften, und nun stüßen sie sich dabei fogar auf eine vor kurzem von Cabrera an seine Truppen erlassene Procla- mation. In dieser fordert er sic auf, dem von den Moderirten (er nennt sie Freimaurer und Sybariten, selbst den Heiden verhaßt) verbreiteten Gerücht einer baldigen Ausgleichung zwi- schen ihnen und dem Don Carlos, keinen Glauben zu schen- ken. „In dem gegenwärtigen Kampfe,“ sagt Cabrera, „bilden die rechtmäßigen Ansprüche unseres erlauchten Souverains Und die erdichteten Jsabellens nicht den Hauptfragepunkt (forman una cueslion secundaria). Die Lehrsäze der Jmmoralitàt, der Gottlosigkeit und der Auflösung, die durch die Tochter Christi- neus reprásentirt werden, und die Grundsähe der katholischen Religion, der cinzigen Quelle von Ordnung und Gerechtigkeit, die durch unsern tugendhaften Monarchen vertreten sind, bil- den, wie die Revolutionairs seibst bekennen, eine Frage auf Leben oder Tod, und so lange die einen neben den andern be- stehen, is die Erreichung des Friedens unmöglich.“ Ferner heißt es: „Soldaten! Karl V. wird sich nicht ungetreu. Sei- nem aufrichtigen Herzen sind die Jnteressen der heiligen Neli- gion theurer, zals die seiner Rechte auf den Thron, die sein Ge- wissen ihn zu vertheidigen verpflichtet.“ Wo ist demnach das Mittel der Ausgleichung? Der Deputirten-Kongreß hat sich nunmehr in sieben Sectionen getheilt; das Loos, welches die Mitglieder ciner jeden bestimmte, hat zum Theil sonderbar ver- fügt: so befindet sich z. B. Martinez de la Rosa in derselben Section mit Mendizabal, Seoane und Gollardo. Dennoch hat das Ministecium in jeder Section die Majorität. Die einzel- nen Sectionen erwählten folgende Personen zu ihren Präsiden- ten: die erste den Herzog von Gor, die zweite Herrn Barrio Ayuso, die dritte den Grafen Toreno, die vierte Herrn Mata Vigil, die fünfte Herrn Arguelles, die sechste Zumalacarrezui, die siebente Herrn Martinez de la Rosa.

"J R::l: 448: Di

Berlin, 10. März. Nach Briefen aus Königsberg in Pr. soll der Bau an der dortigen Altstädtischen Kirche, dessen Kosten des Königs Majestät zu übernehmen die Gade gehabt haben, nunmehr zum Frühjahr rasch beginnen. Der strenge Winter hat die Anfuhr der Materialien schr begünstigt.

Zur Schiffbarmachung des früheren, jest ganz versan- deten Hafens von Fishhausen im Reg. Bez. Königsberg het sich cine besondere Gesellschase gebildet und bereits einen Beis- trag von 6509 Rthlr. gezeichnet. Die bäuerlichen Einsassen der Fischhausener Umgegend find mit der Herbeischaffung der Steine zu diesem Bau sehr thätig beschäftigt.

Jn Arklitten bei Gerdauen im Reg. Bez. Kdönige- berg is unlängst wieder ein Mäßigkeits-Verein zusammengetre- ten und hat seine Statuten durh_ den Druck zur deutlichen Kenntniß gebracht. Die Mitglieder verpflichten sich in demsel- ben, sich des Genusses des Branntweins und sonstiger gebran!- ter und destillirter Wasser gänzlich zu enthalten, es sey denn, daß ihnen eines derselben als Arznei verordnet würde.

Jn Marienburg hat der Brand des Marienthurms

zu \chônen patriotischen Ergießungen Veranlassung gegeben.

ar M Mor r

rei 4A B

g Ed Pr E pE