1838 / 71 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

lung seiner Mission wird sich Ben - Ara nah Frankreich ein- schiffen, um in dem Prozesse des Generals Brossard als Zeuge aufzutreten. Wir erfahren so eben, daß Ben Aissa, der als erster Minister Achmed Bey's betrachtet wird, in Bona ange- fommen ist.‘/

Man schreibt aus Toulon vom Ústen d.: dringende Depeschen für - den Contre - e See-Streitkräste in der Levante befehligt, an- Brigg „„la Surprise‘/ is sogleich unter S Athen und Smyrna be- nglands und Frank-

„Es sind ge- stern hier sehr Gallois, der di gekommen. Die gegangen ; sie wird nacheinander Milo, s scheint, daß die Kabinette König Otto Vorstellungen gemacht haben, und Alles ofen, daß sich bald eine neue Orduung der Dinge in enland gestalten werde.

Großbritanien und Jrland.

London, 3. März. Jhre Majestät die verwittwete Köni- in ist gestern in erwünshtem Wohlseyn von St. Leonard's ier eingetroffen und hat ihre Residenz in de ten Palaste Marlboroughhouse genommen. Königliche Hoheit die Prinzessin hier wieder angekommen und im

rühren. E reichs dem

m neu eingerichte- Zugleich is Jhre von St. Leonard's St. James - Palaste abge-

wird am 30. d. M. den Ka-

Der Herzog von Cambridge diplomatischen Corps ein gro-

binets-Ministern und dem ganzen ßes Bankett geben.

Der Kanzler der Schaßkammer hat im Unter Antrag auf Erneuerung der Kommission zur Unter Actien-Banken und eine Bill zur Verbesserung des angekündigt.

Der Lord-Kanzler von Jrland, Lord P getroffen und hat gestern seine General - Major

ause einen ihung der Postwesens

lunkett, ist hier eiín- n Si6 im Unterhause eingenommen. T Sir R. Arbuthnot is an die Stelle des General - Majors Sir J. Wilson zum Commandeur der Truppen auf der Insel Ceylon ernannt worden.

Ein Gerücht, daß hier diplomatische Jntriguen im seyen, um die Tories wieder ans Ruder zu bringen, weil der jevige Moment, wo die Parteien im Unterhause sich fast das Gleichgewicht halten, dazu besonders günstig scheine, Courier nicht ganz unglaublich vor; es solle sich, Blatt, besonders darum handeln, Lord Palmerston durch den Herzog von Wellington oder durch den Grafen von Aberdeen

daß Herr O’Connell, als

fommnit dem meint dieses

zu ersetzen.

Die Times will bemerkt haben, er neulich den Verweis vom Sprecher empfing, obgleich er da- bei die Miene eines mit dergleichen Dingen vertrauten Prakti- dennoch ein Gefühl tiefer Kränkung nur mit Mühe

kers gehabt i auses habe verbergen kdn-

unter neuen Beschimpfungen des H ¡Was den Verweis selbst betrift‘/, fährt das genannte Blatt fort, „so scheint man allgemein gefunden zu haben, daß s der Sprecher dabei niht ohne Würde benommen, wenn er t, wäre er dazu geneigt gewesen, noch etwas nach- orte gebrauchen und die Vermessenheit O'Con- Mag nun O'’Con-

auch vielleid drúklichere

nell’s noch ein wenig stärker rügen konnte. nell immerhin über den Verweis lachen, mag er in seinen hün- dischen Ausfällen gegen die Aristokratie fortsahren; über etwas Herr O'’Connell noch das Englische Volk lachen, über die vier Niederlagen nämlich, welche die Russell - O’Con- nellshe Conföderation während zweier kurzer Abende erlitten indem die Majorität gegen sie von 9 auf 29 Stimmen der nicht minder starken Niederlage bei Gelegenheit der Motion des Lord George Lennox über das Avancement der Marine-Offiziere nicht zu gedenken. Genug, die Minister sind in der dffentlichen Meinung verloren. Keine Partei im ganzen Reiche hängt ihnen noch an. Nur der Wille der Konser- wdlf Monaten noch am chon zu lange. O’Connell's suhung des Verfahrens in den Wahlaus- wie die Untersuchung der Bandmänner-Ver- hen Verschwörung und wie alle seine die er in Jrland fár sich sam-

wird doch weder

anwuchs ,

hat sie in den leßten unserer Ansicht nach

vativen Ruder erhalten, Antrag auf Unter \hüssen wird auch in Rauch zerfließen, der Rathcormacschen Z eine, der Spottiswoode anderen Umtriebe, die Rente, melt, allein ausgenommen, obgleich auch diese gerade jeßt etwas rauchähnlih seyn soll.“

Man erinnert sich,

ehnten - Affaire,

auf Veranlassung des im Unterhause ell ausgesprochenen Verweises und seines Bench- an die ähnliche Lage, in der einst der berühmte Wegen eines beleidigenden Ausfalles auf seinen Knieen Abbitte zu sih wieder erhob und seine ies Haus is recht schmubig.“/

Tipperary wiedergewä Reden, welche bei die ist jedoch noch Einiges zu erwähnen. Gegen- Kandidaten unterstüßte, welcher den Wählern unter Ande- arer und unabhängiger iel aber ein Amtsjäger, ein Mann, der n angenommen habe, einen Posten, arine-Offiziere, nicht fär getäuschte Staats- „Herr Shiel ‘/, fuhr der Redner. fort, seinem Amte nur so lange erhalten, als er den ndlichen Staatsmännern gefällt; da er nun aber sehr wohl weiß, daß das jeßige Ministerium nicht mehr drei Monate am Ruder seyn wird, so wagt er es jeßt nicht, ein Wort gegen Peel oder Wellington zu sagen. (Zeichen des Miß- Herr Shiel, als Kommissar des ung der Union oder Nein, er kann

gegen O’Conn mens dabei, Sheridan sich befand. gegen das Parlament verurtheilt, un, äußerte S nie reinigte: ,, Daß Herr Shiel fär hon gemeldet; aus den halten wurden, ooke, der den indeß später das Feld räumte, stellte rem vor, daß Herr Mann sey, Herr Sh einen s{häbigen P cher für ergraute männer bestimmt sey. „kann sich in am Ruder befi

ridan, als er

s\t worden, ist er Wahlhand-

Barton ein achtb

fallens.) Glauben Sie, daß Greenwich- Hospitals, noch für die Aufheb Abschaffung der Zehnten sprechen wi armselige Sinekure wärde ihm sogleich ab- Murren.) Herr leßten Wahl, er werde sich einem Ar- das dem Pâchter eine Taxe von 5 bis orgen Landes aufdürden soll. Warum i nun Herr Shiel nicht an seinem Plate im Parlament ge- wesen, als dies Geseß zur Erörterung ächter vertheidigt, l hiel antwortete:

ein Armen-Geseß gewesen, sondern immer dafär; zu Gunsten eines solchen gesprochen und mich verpflichtet, es zu unterstäßen, Herr Cooke hat meinen P kann aber versichern,

von großer Wichtigkeit angeboten wurde, welches mir die ein bedeutendes Civil - Departement gege- ben hätte; ih {lug es jedoch aus, um unabhängiger zu bleiben. Jch sige nicht auf den Ministerbänked und bin nicht der Sklave des Ministeriums. J desselben, aber nicht sein Knecht. (Hört!) Jch bin noch eben sv bereit und im Stande, meinem Vaterlande zu dienen, als jemals, und noch eben \o ungefesselt in meiner Macht, mich

es nicht, denn seine enommen werden, wenn er dies thäte. (

hiel versicherte bei der men - Geses widerseßen, 6 Schillinge für den M

fam, warum statt eine Stelle anzuneh- „Ich bin niemals oegen

ich habe stets

at er nicht die Rechte der

osten“einen s{äbigen

genannt ; daß mir ein Amt

Kontrolle über

ch bin ein entschiedener Freund

284

Wort gegen seine politischen Gegner geäußert hat.“

Grafschaft.

unter 2000 Pfund Sterling gewährt werden.

Pension von 4000 Pfd., die jeßt an die Krone zurükfällt. 1000 Pfd. Sterling fár das Manuskript gezahlt.

und die Taglioni.

haben.

richtet.

den, um über die Maßregeln zur Paci

renzen nicht in Paris, sondern in London stattfinden würden.

auf 1,196,665 Pfund und 1837 auf 2,444,091 Pfund.

bruar in C

demgemäß in Laprairie, St. Johns und

seines Eigenthums in St.

den auf dem Schooner „Aana“/ gefangen genommenen Perso- nen, die der „Detroit Post‘/ zufolge alle sollten ermordet wor- den seyn, funfzehn unter Eskorte in Toronto eingebracht und in das dortige Gefängniß gesezt worden. Jn dem Londoner Distrikt war Alles ruhig.

Das Paketschiff „„Quebeck// hat Nachrichten aus New- York- bis zum 10. Februar überbracht. Das in Paris ver- breitete Gerücht, daß die Französische Regierung Depeschen aus Nord-Amerika erhalten hätte, welche das Herannahen einer neuen Handelskrisis ankündigten, erweist sich als ungegründet. Aus jenen Nachrichten ergiebt sich, daß die Bestürzung wegen der in Boston eingetretenen Fallissements sih bereits wieder gelegt hatte, und daß die Geschäfte wieder ihren gewdhnlihen Gang gingen. Die Kaufleute aus dem Südwesten besuchten schon die Märkte, machte jedoch geringere Einkäufe als sonst. Die leb- ten Nachrichten vom Missisippi lauteten günstiger, als dies seit einiger Zeit der Fall gewesen. Man glaubt, daß: die hiesigen Kaufleute von ihrer Schuld, ‘die sie in Amerika ausste- hen haben, wenigstens 60 bis 70 Procent erhalten wer- den, und zwar aus dem Ertrage der diesjährigen Baum- wollen - Aerndte , die auf 300,000 Ballen geschäßt wird. Der Wechsel - Cours auf England war um 1 pCt. gefallen. Aus Washington wird unterm 7. Februar geschrieben : ¡Herr Lynn legte heute dem Senat eineu Gese -Entwurf in Bezug auf die Besibnahme des Columbia - Flusses vor. Der Zweck dieses Gesetz - Entwurfes war, endlich einmal etwas zu thun,

um die Gränz-Streitigkeiten zwischen den Vereinigten Sty, und Großbritanien wegen des Gebietes am Oregon zu| Herr Linn trug darauf an, den SGeseß - Entwurf Herr Buchanan

inbringung dieser Maßregel zu erken daß die Hudsonsbai-Compga anze Gebiet am Oregon in Besiß zu streitige Fragen zwischen der U; so glaube er, daß man den v Er zweifelte 1j das unbestreith ereinigten

den Feinden Jrlands zu widerseßen. (Beifall.) Jch kann mit Gewißheit sagen, daß die Rolle, welche die Tories hier spielen, ihrer Sache in England nicht förderlih seyn wird. Bei der lesten Wahl hatte ih eine Majorität von 1080 Stimmen, und doch wollen sie jeßt den Frieden der Grafschaft stdren, in der Hoffnung, einen Mann zu verdrängen , der auf seinem Plaße im Parlament niemals ein achtungswidriges oder beleidigendes

è endigen. die Militair - Kommission zu verweisen. seine Freude über die E und erinnerte den Sénat daran, dahin sirebe, das g men, und da es {hon genug und Großbritanien gebe,

enstand fogleih erledigen müsse.

daran, daß die grändlihe Untersuchun unbestrittene auf den Besis des Gebietes ergeben werde.

Militair - Kommission, widerseßte sich

genannte Kommission,

In diesem Augenblicke sind sechs Wahl - Ausshüsse mit Sretung streitiger Wahlen beschäftigt, für Youghal, Belfast, | genden Geg aunton, London, Newcastle under Lyne und für die Kdnigin-

Die Direktoren der Englischen Bank sind in einer gestern gehaltenen Versammlung übereingekommen, gegen Unterpfand von Wechseln, die niht länger als sechs Monate zu laufen haben, Vorschüsse in Gestalt von Darlehen zu 3'/, pCt. jähr- licher Zinsen zu bewilligen; diese Darlehen sollen jedoch nie

ton, Präsident der Ueberweisung des Antrages an die Herr Linn, welcher den Gegenstand kenne, auch weit gee sey, darüber zu urtheilen; er trug daher darauf an, den Entwurf einer besonderen Kommission vorzulegen Und Hy Präsidenten zu ernennen. Sodann trug Herr Evans darauf an, denjeni der Botschaft des Präsidenten, der sih auf die_norddf Einkerkerung eines Amerikanischen Bürger, ProvinzNeu- Bi

Sir Abraham King, welcher zweimal die Stelle als Lord- | Linn zu ihrem Dies wurde q Nayor von Dublín bekleidete und im Jahre 1824 von Georg IV., als derselbe Dublin besuchte, zum Baronet kreirt wurde, ist am vorigen Dienstag gestorben. Er bezog eine jährliche | Gränze und auf die Herrn Greely, schweig bezieht, genheiten zu verwei Die Bill úber den Verkauf der L 18 Stimmen durch den Senat gegangen. Herr Clay, der ter der Whig-Partei, kämpfte dagegen, wie sih cin Korre dent seiner Partei ausdrúkt, wie ein Lôwe; er warf der würde dem Betrug und dem Raube Thür und Ÿ So seyen von den 39,000 Ansiedlern in Jaways nem neu abgetretenen Jndianergebiet im Norden des Sta Missouri) der größere Theil bloße Agenten von Länderei-@ kulanten; ja die Hälfte der Senatoren und viele Mitgli des Repräsentantenhauses seyen solche Agenten.“

Am 3. Februar brach in Baltimore in dem Theater) Cirkus des Herrn Cook Feuer aus, welches auch das g Gasthaus des Herrn Murphy ergriff. Beide Gebäude bra ten bis auf den Grund nieder. Theater-Garderobe nebs 47 schdnen Pferden. Man \chÄä6t | ganzen Verlust an Gebäuden und Eigenthum auf 120/0002 lars. Von dem, was Herr Cook verlor, war nichts versi dexiko rüstet sich wieder zu einem Angriffe gegen T ‘Der Präsident Bustamente hatte dem Kongresse bei Eröff desselben angezeigt, daß die Differenz zwischen der Repu und den Vereinigten Staaten noch immer nicht ausgeglid sey, daß aber die Mexikanische Regierung Alles aufbieten we! um einen Bruch zu verhindern.

Briefe aus Carthagena vom 26. Dezember melden s den Empfang der von Bogota angekündigten 60,000 Doll und deren Verschiffung nah London. eines fehlgeschlagenen Versuches zu einer Jnsurrection zu Qui in der Republik Aequator. Den Caraccas-Zeitungen y 15. Januar zufolge, waren noch keine Geld - Sendungen Seiten Venezuela's zur Bezahlung ihres Theiles an der lumbischen Schuld ängezeigt worden, obgleich die gesebliche; abgelaufen mar.

in Fredericton in der Britischen an die Kommission für die auswärtigen A sen. Der Antrag wurde gleichfalls angeno ändereien ist mit 30 q

Das kärzlih hier erschienene Tagebuch über die Lebens- weise Georg’'s IV. macht großes Aufsehen; der Verleger hat

Zu der auf den 17. d. M. bevorstehenden Eröffnung der Jtaliänischen Oper erwartet man für das Ballet beide Elsler

Die Arbeiten an dem Themse-Tunnel schreiten jeßt beträcht- lih vor. Seit dem lesten Einbruche des Wassers is der Tun- nel um 14 Fuß länger geworden. Wenn die Arbeiten in dem- selben Maße, wie ia den lezten Wochen ferner vorrücken, so wird man noch im diesjährigen Sommer bis über das Fahr- wasser an der Middlesex - Seite hinauskommen, wo dann alle Gefahr neuer Einbrüche der Themse vorüber und die gänzliche Vollendung des Tunnels in kurzer Zeit zu erwarten seyn wird.

Hier herrscht jeßt große Thätigkeit im Ausfuhrhandel, in- dem die Verschiffungen nah dem Kontinent wieder begonnen Herr Cook verlor seine gy

Am 27. Februar Abends stieg hierselbst die Fluth zu einer ungewöhnlichen Hdhe. Die niedrig belegenen Ufertheile wur- den überschwemmt; doch wurde kein erheblicher Schaden anzge-

Der Courier hält die von der „Allgemeinen Zeitung“ gegebene Nachricht, daß Bevollmächtigte zusammentreten wúür- ata Spaniens zu

beráthschlagen, fúr gegründet, glaubt jedoch , daß diese Konfe-

Nach einem Handels-Bericht in den Bombay -Zeitun-- gen vom Monat November v. J. war dort in dem Jahre vom 8. April 1836 bis 8. April 1837 bereits die bedeutende Quan- tität von 2,444,091 Pfund Schafwolle ausgeführt worden. Die erste Ausfuhr geschah im Jahre 1833; sie ist, wie folgt, gestie- gen: 1834 auf 69,944 Pfund; 1835 auf 486,528 Pfund ; 1826

Diese Briefe erwäh

Aus Kanada hat man heute wieder neuere Nachriehten er- halten, die aus Toronto bis zum 2ten und aus Montreal bis zum 3. Februar reichen. n Ober - Kanada herrschte die größte Ruhe. Das Versammlungshaus hatte beschlossen, dem Obersten M'Nab und dem Lieutenant Drew. von der K®nigli- hen Marine kostbare Degen zu überreichen und demgemäß für Ersteren 100 und für Leßteren 75 Guineen votirt. Dem Buf- falo-Avertiser vom öten zufolge, ist die Gränze so ruhig, daß der General Scott die Miliz von weiterem Dienst entbun- den hat, indem er drei Compagnieen regulairer Truppen zur Aufrechthaltung der Neutralität für hinreichend hält. Etwa 200 flúchtige Insurgenten von Navy-Îéland waren am 1. Fe-

leveland angekommen und wußten nicht, wohin sie

sich wenden sollten; andere blieben vor Erschöpfung auf der Landstraße im traurigsten Zustande liegen. Die Nachrichten aus Montreal lauten nicht ganz so zufriedenstellend. Dem dor- tigen Herald, einem Ultra- Tory - Blatte, vom 3. Februar zufolge, erwartet man in der Grafschaft Acadie, wo die Kanadier häufig exerziren müssen, neue Unruhen. Etwa zwei- E Französishe Kanadier hatten in der Richtung von apierville und Odelltown die Gränze überschritten, um sich dem General Cote anzuschließen. Eine agene Macht war hambly aufgestellt

worden, und zwei Compagnieen des sten Regiments unter den Capitainen Power und Broemann sind am 1. Februar von Montreal nach Napierville abgegangen, um etwaige Be- _wegungen der Rebellen zu verhindern. A. B. Papineau, Bru- der des bekannten Sprechers des Versammlungshauses, ist we- gen Hochverraths am 2. Februar gefänglich in Montreal eingebracht wotden. Herr Debarbch, den der „Montreal Herald‘“ als den Hauptanstifcer der Tiuperung bezeichnet, hat für die Vernichtung harles durch die Insurgenten von

Lord Gosford 1000 Pfd. erhalten. Graf Gosford wollte am iten von Quebeck abreisen; die Herren Stuart und Ryland hatten Montreal bereits am 1. Februar verlassen, um bei der Vereidigung Sir John Colborne's als finterimistischen General - Gouverneurs zugegen zu seyn. Der -in To- ronto erscheinende Patriot vom 2. Februar meldet, daß von

Niederlande.

Aus dem Haag, 2. März. Generalstaaten begaun heute in on über die Veränderungen in dem Tarife der Ein -, A morgen sollen daselbst die Erörterun;

Die zweite Kammer | den Abtheilungen die D

und Durchfuhrzölle; über die Eisenbahnen ihren Anfang

Der Courierwechsel zwischen L l sehr lebhaft; heute ist {hon wieder ein Russi Depeschen seines Hofes hier eingetroffen, die na

Arnheimsche Courant erklárt, von ihr gelieferter Artikel, der seinen W Blätter und namentlih in die Augsburger tung‘“ gefunden, keinesweges, worden, den protestantischen P zum Verfasser habe.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 27. Febr. Es hat sich bestätigt, daß| Stadt Wexid durch eine Feuersbrunst den L19ten d. etwa Die Lösch - Anstalten waren wegen | um größten Y estand, griffen die Flammen schnell hatte kaum 2000 Einwohner, aber wart | gs - Distrikt 1 on dem berü athedrale, wd

ondon und Petersburg scher Courier

stimmt sin

ihrer Häuser verlor. anhaltenden Kälte unnús, und da die Stadt z aus hölzernen Häusern b Die Stadt 6 des Landes - Hauptmanns im Kroneber cines Bischofs, welches leztgenanntes Amt v ten Dichter Tegnèr versehen nach der Tradition auf dem} der ersten Apostel des Nordens, St. den ermordet wurdé, ist von den Flammen verschont ge

Der frühere Gesandte in London, Baron Stierneld, von seinen Landgütern zur Stadt dieses in Zusammenhang mit dem Gerüchte, rium der auswärtigen Angelegenheiten ihm anvertraut

wird. Die alte K elben Plaß aufgebaut ist, wo t Siegfried, von den F

gekommen und man bri daß das Mink

Dänemark.

Kopenhagen, 3. März. Am Dienst einer der ältesten Diener des Königs, der Ober-Hofmarschall, Ober-Stallmeister, Adam Wilhélm von Hauch, Chef für Kapelle, das Münz-Kabinet, l. Gemälde-Sammlung, Präsident ‘der Königl. M schen Gesellschaft der Wissenschaften, Präsident der K sellschaft ‘für Beförderung der Dänischen Literatur , in der Direction ‘des Königl. Junstituts fue Blinde, mehrerer gelehrten Gesellschaften. liche wissenschaftliche Bildung mit großer petsdnlichen Wi und einem äußerst humänen Benehmen gegén? Jeden, m ihn seine vielfachen Amtsgeschäfte in Berührung Noch in seinen leßten Tagen, / obgleich in einem Al Jahren, war ihm seltene Geisteskraft und Rüstigkeit die Manche in Erstaunen sekzte, als sie ihn“ noch vor ku an der Seite des Königs auf einem?

Deutschland.

Hannover, 1, März. Nachstehendes ist die Forst und der Schluß der wesentlichsten Bestimmungen aus wurfe der Verfassungs-Urkunde für das Königreich H Vou den Domainen uud R den Steuern und dem Staats-Schuldeiwesen, den Demaginen und Regälien.

Abend starb! ber - Kamme! Ordens-Vice-Kanzlt* die größe Königl. W das ‘Kunst¿Museut\ die König

Er vereitite einé! ungew?

Spáäzierritt gewahrte!

„Sechsies Kapitel.

&. 103, Die Köni

mainen diese mögcu aus ganzen Gütcri, einzeluen Grundsiücken, Forsten, aus deu, aus dem Grund - und Ober - Eigenthume entsprin- genden Zinsen und Gefällen, aus Rechten und Gerechtigkeiteu, Sa- linen, Schlössern und anderen Gebäuden, und deren Juventarien, oder aus Kapitalien besteben, und die Regalien bilden ein Fidei- fommiß, welches zugleih und unzertrennlich mit der Nachfolge in der Staatégewalt dem Könige anfállt. §. 105. Die Verwaitung der Auftüuste der Domainen und Regalien hängt allein von den Anord- nungen des Königs ab, und die allgemeinen Siände kênnen in dies ex Hinsicht keine Art der Mitwirkung in Anspruch uehmen. Diese orschrift sindet jedoch anf die, zu den Regalien gehörenden, mit den indirekten Steueru verbundencu Lanadzölle feine Anwenduug. §.-106. Die reinen Einkünfte aus den Domainen und Regalien sollen ver- wandt werden: 1) zu Bestreitung- der Bedürfnisse des Königs, der Königin, der minderjährigen Prinzen uud Prinzessinueu, Söhne und Téchter des Königs; 2) zu den Apanagen, Einrichtungs - und Aus- stattungs-Kosten der Prinzen uud Prinzessinnen des Königlichen Hau- (cs, dem standesmäßigen Auskommeu der verwittweten Königin und Kronprinzessin, wie auch der übrigen Wittwen des Königlichen Hau- ses; 3) zur Bczablung der Zinsen der auf den Domainen haftenden Kapitalien; 4) zu Besiceitung der übrigen Staats-Bedürfnisse. §. 107. Zu Bestreitung der §. 106 Nr, 2. 3. und 4. bezeichneten Bedürfniffe verspricht der König cinen jährlichen Beitrag aas den Einküuften sciner Domainen uud Regaiicn verabfolgen zu lc.ssen, welcher für jeyt auf die Summe von Zwei Millionen Dreimalhundert- tausend Thalern bestimmt wird. Diese Summe soll theils durch Baarzablung aus der Königlichen Domanial-Kasse, theils durch Uc- ‘verweisung der Erhebung verschiedener Einnahme - Gegensiände, nach den, den allgemeinen Ständen vorzulegenden Anschlägen, bcrichtigt werden. Von vorgedachtem jährlichen Beitrage solien indessen vorab- ezoaci werden: 1) die Summcn, welche der König anu Apanazen, Einrihtungs- und Ausstattungs - Kosten, an Deputaten und Witt- thbümeru den Mitgliedern der Königlichen Familie zu zahlen bat, und 2) während der erten 10 Fabre jährlich eine Summe von £0,000 Tha- lein, um damit die Kosien der vom Könige vorzunehmenden Schloß- baue zu besirciten, Der jährliche Beitrag aus dea Königlichen Do- mainen und Regalien sol in Verbindung mit dem Ertrage der Steuern und den dazu gehörenden Abgaben die Einnahme der Kü- niglichen Geueral - Kasse biuden, aus welchcr sodann die gesammten Staats - Bcdürfu }e besiritten werden müssen. §108. Sollten in Zukunft einzelne Urtcn vou Einnahmen aus den Domainen und Re- galien, wegen vorübtergehender oder fortdauernder unabwendbarer Er- cignisse, weiche bei Bestimmung der, §. 107 bezeichneten Summe nicht haben berücfsichiigt werden fönneu, oder in Folge fstatt- gefundencr Vereinbarung zwischen dem Könige und den Stän- den, ganz oder theilweise wegfallen oder vernindert werdeu, so soil auch in sofern der aus deu Domainen und Regalien zu den Staats - Bedürfuisseu jährlich zu leistende Beitrag herab- gesczt werden. §. 109, Die Domainen und Regalien find un- veräußerlih und dürfen in Zukunft mit Hypolhekcu nicht beschwert werden. Jndeß bleiben die Hypotheken, womit die Domainen wegen der Syulden bereits gegeuwärtig belastet sind, bis zur Tilgung der- selben in voller Gültigkeit. Habez allgemein verbiudliche Gesetze eine Veräußerung der Domaiuen zur Folge, so is diesclbe als güliig zu betrachicu. Dasselbe gilt von Veräußerung der Domainen und Re- galien wegeu offfenbarer Nüglichkeit. Durch obigcs Veräußerungs- Verbot wird dem Köuige die Befugniß uicht genommen, Domanuial- Kapitalien zu fündigen und einzuziehen, Gleich wohl müssen solche Kapita- \min jedem Falle sofort nugbar zum Besien der Domainen wieder be- legi werden. Auf gleiche Weise e: nt das Veráußerungs- Verbot dem Köuize nicht das Recht, die Grundsäye über Benußung der Regalien zu ecrándern. Jn dem Falle einer stattgefundenen Veräußerung muß das Aequivalent mit deu Domainen jedesmal wieder vereinigt, und

Ï die eingegangenen Kapitalien müssen möglichst bald entweder zum An- | faufe von Grundstücken verwandt, oder gegen völlig sichere Hvpolhef auf Grundeigenthum, vorzüglich: im Königreiche, wieder belegt wers den. Sie können auch der Königlichen Gener.l: Kasse zur Abtraguug der Schulden eiustweilen dargelieben werden. §. 110. Das in dem vorigen Paragrapheu enthaltene Verbot der fünftigen Beschwerung der Domainen und Regalien mit Hypotheken erieizet nur in sofern eine Ausnabme, al3 der Kênig sich vorbehält, zu Besireitung außer- ordentlicher Ausgaben eine Summe Geldes anzuleihen uud dafür die

Domainen und Regalien zur Hypothek zu segen. Eine solche Anleihe darf indeß die Summe von einer Million Thaler nicht übersteigen, und für deren Tilgung muß sofort durch eincu Tilgungs-Fonds von

B wenigsiels jährlich zwei Prozent der ursprünglich verbrieften Schuld-

7 J mine, mit \ets dd i v F daß ein kür i \ hinzuwachsenden Zinsen, gesorgt werden. Ein neues

in ausw! „Allgemeine F wie von der leßtern ange rediger Herrn Donker Cu

Anlehen diéser Art darf so lange nicht gemacht werden, als das frü- here sammt Zinsen noch uicht getilgt worden ist. Der von den Do- maénen und Regalien zu deu Staats - Bedürfnissen jährlich zu lei- stende Beitrag soll wcgeu des vorgedachten, vom Könige gemachten Aulchns, wegen dessen Verzinsung und Tilgung feine Verminderung erleiden. U. Von den Steuern. §. 113, Ohne Bewilli- gung der allgemeineu Stäude fönnen die zu Bestreitung der ordent- lichen und außerordentlichen Staats-Bedürfnisse, außer dem im §. 107 gedachten Köuiglichen jährlichen Beitrage aus den Domainen und Regalien noch erforderlichen Steuern weder aufgelegt, noch verän- dert, noch abgeschafft werden. §. 114. Die allgemeinen Stände dürfen die nach Vorschrift des vorigen §. zu Bestreitung der Staats: Bedürfnisse erforderlichen Steuern nicht verweigern. Jede au die Bewilligung der Steuern von den Ständen geknüpfte Bedingung, welche deren We- sen und Verwendung nicht unmittelbar bctrifft, ist ungültig, sie mag unter der Benennung vou Voraussetzung oder in irgend einer andern Ge- stalt vorkommen. §. 115. Die Bewilligung der Steuern zur Deckung der Staats - Bedürfnisse erfolgt immer auf einen Zeitraum voin drei Jahren, es scv denn, daß eine Steuer auédrückli uur zu Besirei- tung eines bestimmten außerordentlichen Bedürfnisscs angelegt würde. 8, 116, Sollten die Stände die vom Könige in Autrag gebrachten, zu den Staats - Bedürfnissen erforderlihen Steuern, vor Ablauf der dreijährigen Steucr - Periode nicht bewilligt haben, so is der König berecztigt, die bisherigen, zu einem bereits erreichten Zwecke nicht augeordneten Steuern, ohue jedoch den Betrag der lct- ten Steuer - Bewilligung zu Überschreiten, \o0 lange fortzuerhe- ben, bis diese Angelegenheit verfassungsmäßig erledigt worden if. ill. Von. dem. Staats-Schulden- Wesen. §. 118. Das

| Staats-Schulden Wesen bleibt unverändert bis zu anderweiter, mit

den allgemeinen Ständen zu tresfender Vereinbarung und darauf

i erfolgendér gesetzlicher Bestimmung. Däher haften alle Schulden,

diese mögen zu den vormaligen Kammer- oder Landes-Schuldeu ge- hören, oder erst nach Vereiuigung dcs Schuldenwesens entstaudeu seyn ohné alle Neuerung, auf der Königlichen Generals Kasse und den Gläubigern verbleiben sämmiliche Rechte, welche ihnen wegen ihrer Kapitalien bisher zuge\stauden. Die Verzinsung \edachter Schulden soll aus der Königiichen General-Kasse, die all- málige Abtragung derselben aber, in Gemäßhcit der besichenden Ge- seze und Vorschriften, theils aus dieser Kafsc, theils aus der Schul- den-Tilgungs-Kasse exfolgen. §. 119, Anleihen Bebuf- der, aus der

A Königliczen General. Kasse zu bestreiteuden Ausgaben können uur nach

erfolgier Eiuwiliiguug der allgemeinen Stände gemacht werden. Solite indeß wegen äußerordentticher Umsiände die ördentliche Einnahme hedachter Kasse so bedeutende Ausfälle erleiden, daß sie die bewilltg- ten Ausgabeu zu “beslreiten uicht vermöchte, oder sollten schleunige Kriegsrüstuugen nothwendig werden, die Vorräthe der Kriegs? Kasse aver in der ersorderlichen- Größe nicht vorhanden scyu, oder sollte dexr im §, 126. bestimmte Reserve: Kredit benußt werden müssen, dazu je-

j doch die Vorräthe und Einnahmen der Kassen nicht hinreichen, so hat

A König, auf den Antrag dcr zusiäudigeu Minister, unter Zuziehung es Finanz-Ministers und nah Anhörung des Staatstathes, das f echt, zur Deckung der bewilligten oder dem Reserve-Fonds zur Last enden Ausgaben, auf den Kredit der Königlichen General - Kasse, (eoleihen bis zu dem Vetrage von höchstens einer Million Tba- A zu machen. Die Verhäñdlungen über solche Anlcihen follen der x gemeinen Ständc-Versowmmiung bei ihrer nächsten Zusammenfunft wrd und - ihbx nachgewiesen werden, daß dieselben no!hs- endig gewesen und zum Nußen des Landcs wirklich rer-

‘ter Fesisczung wird Me e allgemeinen Ständen davon Eröffuung

285

waudt worden find. Der Betrag der angelicheuen - Kapitalien soll in die Landes - Schulden - Etats aufgcnommeu werden. IV. Allgemeine Bestimmungen. §. 121. Den allgemeinen Ständcn soll in jeder ordentlichen Diät ein Voranschlag des-Staats- bedarfs (Budget) für die nächsten drei Jahre vorgelegt werden. Das Budget soll in das ordentliche und außerordentliche abgetheilt wer- den. Den Ständen steht das Recht der Prüfung des Budgets zu. . 122. Das den allgemeinen Ständen vorzulegende Budget (oll nach aupt-Dienst¡weigen geordnet und die für einen jeden derselbeu er- orderlihe Summe nur im Ganzen angegeben werden. §. 123. Der König wird nach erfolgter, ihm allein zustehender Einrichtung der Civil-Verwaltung des Königreichs die Summen festseyen, welche Be- bufs der Dienst- Einnahme der Civil - Dienerschaft in jedem Haupt- Dienstzweige aus der General-Kasse erforderlich sind. ndeß sollen dabei die Summen im Ganzen nicht überschritten werden, welche im Jahre 1832 für solche Dienst:Eiunahmen ausgeseßt gewesen sind. Nach erfolg-

machen. Dée auf diese Art festgeseßten Summen sollen künftig bei jedem Hauptdienstzweige, nur iu Folge einer Vereinbarung wit den táns den, erhöbet werden fönnen. Junerchalb der Gränzen der auf vor- gedachte Weise festgesegten Summen geschicht die Bessimmung der Dienst - Eiunahmen im Einzelnen allein vom Könige. Die für die Gesandtschaften erforderlichen Kosten werden vom Könige festgeseßt, obne das vorgedachte Jahr 1832 zu berüsihtigen. Ausgaben, welche auf bestimmten Bandes- oder landesgesetlicheu, oder privatrechtlichen Verpflichtungen beruhen, wie auch die vom Könige bis zu erfolgter Einrichtung der Civil - Verwaltung und Feststellung der nachher ge- dachten Grundsäge bewilligten Dienst-Gehalte, Pensionen und Wart- gelder, dürfen von den Ständen nicht verweigert werden. Die Grundsäye, nah welchen Pensionen und Wartgelder aus der Genes ral - Kasse zu leisten und vom Könige zu bewilligen sind, sollen mit den allgemeinen Stäuden vereinbart werden. Bis zu solcher Verein- barung bewilligt der König nach den bisher befolgten Grundsägen die Pensionen und Wartgelder. Bei dem Bedarf für das Militair dienen die gegenwärtigen Summen so lange zur Richtschnur, bis vom König und Ständen ein Auderes wird beiiebt worden seyn. §. 124. Die Verwendung der für jeden Dana Lee bewilligten Summepyo steht dem zuständigeu Minisier zu. Ersparungen an den Besoldun- gen, sie mögen durch Anordnungen des Mo oder durch Erledigung von Dieastitellen geschehen, sollen, nah Abzug dessen, was für die cinstweilige Verwaltung des Diensles aufgewandt werden mußte, während der dreijäbrigen Stener-Periode (§. 115) in der Königlichen General- Kasse zunächst für den betreffenden Haupt - Dieustzweig auf: bewahrt werden. §. 125. Wollen Stände die von der Landes-Regie- rung erwcislih gemachten Ausgaben nicht auerfennen - so muß über deren Rechtmäßigkeit auf verfassungsmäßigem Wege entschieden wer- den. Bis zu erfolgender Entschcidung dürfen die Stände die erweis- lich verausgabten Summen als wirklichen Kassen - Vorratb nicht in Anrechnung bringen. §. 127. Die Rechnungen der Königlichen Ge- neral : Kasse sollen der allgemeincu Stände - Versammlung vorgelegt werden. Äusgaden zu geheimen Verhandlungen, in Hinsicht welcher jede Nachforshung von Seite der allgemeinen Stände unzu- lässig ist, fönnen nur alsdann in Rechnung gebracht werden, wenn in ciner, vom Könige ausgestellten und von Scinem Staats- und Kabinets - Minister unterzeichneten Urfunde bezeugt worden ist, daß die Ausgaben zur Erreichung von Landes-Zweckeu wirklich nothwen- dig gewesen sind.

Siebentes Kapitel. Von den oberen Landes-Behörden und der Königlichen Dienerschaft. §. 128. Unter dem Kö- nige führen die Minister die oberste Verwaltung des Königreichs. Die Minister sind, jeder in Hinsicht des ihm angewiesenen Wirkungs- freises, allcin dem Könige für die Vollziehung der Gesege und Vers orduungen und der Königlichen Befehle verantwortlich. Der König kann seine Minister nach Gefallen entlassen. §. 129. Ein Staäátszs

Namenstage Sr. Majesi selbe, als er Abends im Theater erschien, von dem zahlreich versammelten Publikum mit einem ngeiieten Lebehoch empfan- gen. Die General-Direction des Hof-

Berücksichtigung zur Feier dieses Tages die erste Aufführung eines neuen dramatischen Werkes der hohen Dichterin gewählt, welche ihren erhabenen Bruder an diesem Festtage damit be- schenkte. Einfach, gleih den übrigen Meisterwerken dieses für die wahre Deutsche Bühnendichtung so wohlthätigen Genius, ist auch Anlage und Durchführung des „Pflegevater s.‘ eines Schauspiels in 4 Akten, aber durch gediegene und man- nigfache Charakterzeichnung der handelnden Personen \owohl, als durch überraschende Lösung des natürlich verschlungenen Knotens der Handlung, erhält es das Publikum in einer Aufe- merksamkeit und Spannung, und beschäftigt Geist und Herz

rath, welcher in mehrere Abtbeilungeu zerfällt, soll bestehen. Der Zwet desselben ist, zu berathen: wichtige Regierungs-Angelegenhei- ten, vorzüglich die vom Könige zu verkündigenden eseye und Ver- ordnungen, und die Entlassung vom Dieuste solcher Königlichen Dies uer, welche nicht lediglich zur Klasse der Richter geren (8. 136), und zu entscheiden die zwischen den Gerichten und erwaltungs-Be- börden entstandenen Kompetenz-Streitigkeiten. Die Einrichtung des Staatsrathes hángt allein von der Bestimmung des Königs ad. §. 130. Die Gerichte sind innerhalb der Gränzen ihrer Kompetenz unabhängio. Bei darüber entstehenden Zweifeln, ob eine Sache zur Eutscheidung der Gerichte oder der Verwaltüngs-Behörden gehöre, so{l diese Frage, nachs- dem die Gerichte und Verwaltungs-BVehörden die Gründe ihrer abwci- chenden Ansichten gebörig dargelegt haben, von den beiden Abtheilungen des Staatsrathes für die Jusiiz und das Junere untersucht und auf die im Staats- Rathe darüber von ihneu gehaltenen Vorträge die Ent- scheidung von demselben abgegeben werden. §. 132. Die Ernennung und Entlassung der Königlichen Diener gehört, unter Beobachtung der verfassungsmäßigen Bestimmungen, zu den Rechten des Könígs. Der König übt dieses Recht entweder selbst, oder durch die von ihm bestellten Behörden aus. Die Nechte der Corporationen und Einzel- ner in Beziehung auf Präsentation, Wahl und Ernenuung der öf- fentlihen Beamten werden durch die gegenwärtige Verfassungs - Ur- funde nicht verändert. §. 136. Keiù Königlicher Civildiener, er mag vom Könige oder dessen Behörden, von Corporationen oder Eín- ze!nen präsentirt, erwählt oder ernaunt seyn, kann scines Amtes willfürlich entsezt werden. Kein Königlicher Diener, welcher le- diglih cin Richter-Amt bekleidet, fann aus irgend einem Grunde ohne richterlihes Erfenntuiß seines Amtes entseut, entlas- sen, oder auf ein geringeres Amt verseßt werden. Dasselbe fiudet ín Rückficht der Übrigen Königlichen Diener statt, wenn diese wegen Amts- oder gemeiner Verbrechen ihres Amtes entseyt werden sol- len. Wenn Königliche, nicht lediglich zur Klasse der Richter gehö- rende Diener ihreu Dienstpflihten kein Genüge leisten, zumal nach fruchtlos vorhergegangeneu Warnungen und Disziplinar - Strafen, eder, wenn sie durch ihr Betragen ein öffentliches Aergerniß geben, oder wegen eines gemeinen Verbrecheus mit einer Kriminal:Strafe bereits belegt worden sind, so kann der König, uachdem er das Guts achten des Staatsrathes darüber vernommen hat, nach Befinden der Umstände, die Amts, Suspension, verbunden mit dem Verlusie des Gehalts, die Verscgung auf cin cine geringere Einnahme gewähren- des Amt und clbst die Entlassung vom Amte verfügeu. Diese Vor- schrift fiadet gleichfalls auf solche Königliche Diener ihre Anweudung, welchen die Besorgung richterlicher und Verwaltuugs-Ges- (ch áfte zugleich übertragen worden ist.

Achtes Kapitel. Von der Gewähr der Verfassung. §. 139. Alle Gescue, Verorduungen, Observanzeu und Einrichtungen, welche mit den Bestimmungen der gegenwärtigen Verfassungs - Urkunde in Widerspruch stehen, werden hiermit für ungültig und unverbindlich erflárt. §. 140. Während der ersien drei Jabre uach erfolgter Verfüudigung der gegenwärtigen Verfassungs - Urkunde kanu weder vom Könige, noch von der allgemeinen Stände-Versammlung ein Antrag auf Abänderung der da-in enthaltcuen Vorschriften gemacht werden, Nach Ablanf diescs Zeitraumes könucn Adäuderungen der Verfassu:1gs: Urkunde, sie mögen vom Könige oder, vou den allgenmci- uen Ständen in Antrag gebracht werden, uur alódanu gemacht wers den, wenn der König und die allgemeinen Stände iu Hinsicht dere fclben Übercinstimmen. Zux Voligültigfcit des in- dieser Pinsicht vou der Stände-Versammlung zu fasscnden Beschlusses wird jedoch erfor- dert, daß in jeder Kammer dersclben dret Vetertheile der zum regel- uáäßigen Erscheinen. verpflichteten Mitglieder auwesend sind und zwei Drittheile der Anweseûden für die Abänderuug der Verfassungs - Ur- funde fich erflären. §. 141. Der Kronprinz ed iu einer der gegens wärtigen- Verfassuugs - Urkunde anzuschließendeu Accessions - Urkunde die unverbrüchliche Beobachtung derselben angeloben. §. 142. Vom Könige und der allgemeinen Siände-Versammlung soll bei der Bun- des: Versammlung cin Antrag daranf gemacht werden, die Garanu- tie der gegeuwärtigen Verfassungs-Uifunde zu übernehmen.“

Hannover, 8. Sep Die hiesige Zeitung reibt aus Ostfriesland vom 5. März: „Die durch die Bremer

Zeitung unlängst mitgetheilte Nachricht, „daß der Magistrat

betreffend, fernerhin niht mehr aufnehmen. haben auch bereits 13 Redactionen : entsprochen. Jn einer Note zur Begründung des Ansuchens liest man Folgendes : „„Eine der Buchhandlungen , die J. G. Cottasche, hat für das Ver-

der Stadt Emden die Huldigungs - Reverse nur mit Vorbehalt der Aufrechthaltung des von dem Könige annullirten Staats- Grundgesezes habe unterzeichnen wollen“, hat hier im Lande anfangs nicht den mindesten Glauben finden können. Es ist nämlich nicht allein bekannt, daß die Östfriesischen Provinzial- Stände eben gegen jenes Grundgeseß feierli protestirt hat- ten, sondern auch besonders noch ganz notorisch, wie diese Protestation, worin dem Könige V

worden, daß die Stände jenes Gesez nimmermehr für Ost- friesland als rectsverbindlich anerkennen und - die faktische Einführung desselben nur als einen Machtspruh des Kd- nigs betrachten könnten, mit völliger Zustimmung der beiden zu den Landrechnungs - Versammlungen erschienenen- Deputirten der Stadt Emden, zu denen namentlich der Syndicus gehört, abgefaßt und von denselben unterschrieben worden. Dennoch ist jener Vorbehalt wirklih von dem Magistrate oder vielmehr von der Majorität der Mitglieder desselben anfangs aufgestellt, und man soll sogar in der Reservation über die Befugnisse jener Corporation hinausgegangen seyn, indem Namens der Stadt und des Landes, also au) der Provinz, Rechte in Anspruch ge- nommen, die wenigstens leßtere nicht als solche anerkannte. Später: hin hat indessen derMagistrat davon abgesehen, und sich, da demselben das Remonstrations-Schreiben mit der

Vorbehalt als nicht geschrieben ansehen wolle, von der Regierung zu- rückgeschickt worden, lediglich dabei beruhigt ; wenigstens sind wei- tere Schritte desselben zur Verfolgung der so hoch gestellten Pläne

ilhelm IV. ofen erflärt

emerkung, daß man dèn

ier im Lande noch nicht bekannt geworden. Unter diesen Um- änden kann und wird es daher auch nicht befremden, wenn

benannter Magistrat und die demselben zugesellten Wahlmän- ner, von der, in Folge des Beschlusses der Majorität ausge- sprochenen Ansicht, dem Rechte, einen Deputirten zur allgemei- nen Stände-Versammlung zu senden, entsagen zu müssen, spä- terhin gleichfalls zurückEgehen, und vielmehr mit den übrigen, zur Sendung von Deputirten in Ostfriesland berechtigten Cor- porationen im Einklang handeln werde; besonders wenn das Wahl-Kollegium, sih von den Mystificationen, daß nämlich die provinzialständishen Deputirten der Stadt sih dem Beschlusse jener Protestation wider das Staats-Grundgeseß nie angeschlo\- sen hätten, überzeugt , und sih durch solche hintergangen , er- kannt haben möchte.“

Dresden, 6. Ls (Leipz. Ztg.) Gestern, als am t unsers geliebten Königs, ward der-

heaters hatte mit sinniger

durch die Trefflichkeit der Situationen, wie des gewandtesten Dialogs so fortdauernd , als prunkende Spefktakelstücke mit lee-

rem Pomp und leeren Phrasen es nie vèrmögen. So endete denn jeder Akt unter anerkennendem Beifalle, und am Schlusse

sprach er sich enthusiastish aus. Heute wird die von Berlin

hier angekommene Miß Clara Novello bei Hofe singen, und morgen ein Konzert im Saale des Hôtel de Saxe geben.

S tuttgartt, 5. März. Fänf- und zwanzig hiesige Buch- handlungen s im Schwäbischen Merkur ein Ansuchen an sämmtliche Redactionen inländischer periodischer Schriften ges richtet, dem Nachdruck und dem Verkauf des Nachdrücks da- durch entgegen zu wirken, daß sie Ankündigungen Nachdrücke,

iesem Ansuchen

lagsrecht der Schillerschen Werke gegen 300,000 Fl. Honorar bezahlt, davon 125,900 Fl. noch im Jahre 1828. Dennoch, troß dieser Opfer, ungeachtet jene Handlung, die höchst bes steuerte ihres Gewerbes, eine Menge von Arbeitern direkt oder indirekt in Nahrung seßt, werden Schiller's Werke in Stutt- gart unter den Augen der Verlags-Buchhandlung nachzudrucken

versucht, von Spekulanten, die nihts an dem Ehrensolde ab- tragen, welchen die Verlagshandlung für das ganze Vaterland

und im Vertrauen auf Ersaß durch dasselbe übernahm-, ja," die nicht einmal Steuer und Konzession als Buchhändler zahlen.“

Spanien.

Madrid, 24. Febr. Jn der gestrigen Sitzung der De- putirten: Kammer fanden lebhafte Debatten statt über die Zu- lassung des Herrn Jsturiz als Mitglied der Kammer. Seine

Gegner, zu denen die Herren Buriel, Arguelles und Madoz

gehörten, widersekten sich der Zulassung desselben , weil er den Eid nicht innerhalb der in dem Reglement der Kammer festge- seßten Zeit geleistet habe. Fär ihn sprachen unter Anderen die Herren Orca, Donoso Cortez und der Graf von Toreno. Bei der Abstimmung wurde seine Zulassung fast einstimmig geneh- migt. Hierauf legte der Finanz-Minister einen Geseb-Entwurf zur ferneren Erhebung des Zehnten vor, und man glaubt, daß derselbe in beiden Kammern werde angenommen werden. In derselben Sitzung erklärte auch Herr Mendizabal, daß er das Sequestrirungs- Dekret selbs unterzeichnet habe, ja, er rühmte sich dessen sogar.

Die Königin hat den Brigadier Flinter um General-Ma- jor und die Obersten Ventura , Parva und Quintano zu. Bri- gadiers ernanut. Der Erstere ist mit den im Gefecht bei Jbe- nes erbeuteten Waffen, Pferden und Munitiouen: nach Toledo urügekehrt und von den Behörden und Einwohnern dieser

tadt mit großem Jubel empfangen worden.

Der Baron Carondelet, welcher zum General-Capitain, von . Alt-Castilien ernannt worden is, wird in diesen Tagen Madrid verlassen, um sich auf seinen Posten zu begeben.

iesige- Blätter enthalten einen Bericht des Generals Latre aus Villanueva de Mena vom 19. Februar, worin er meldet, daß er an dem genannten ae die Karlisten im Mena- Thale völlig geschlagen und ihnen 168 Gefangene, unter denen ein=Anführer und acht Offiziere, abgenommen habe. Uns ter den Getdôdteten befanden sich sechs Offiziere, ein Englischer Wundarzt und ein Mitglied der Junta von Castilien.

Die hiesigen- Gefängnisse sind mit Karlisten angefüllt; in dem einen befinden sih 481 Gefangene, worunter 69 Frauen.

Der Quotidienne wird aus Madrid vom 24. Februar geschrieben: „Nachdem sich Basilio Garcia der Stadt Murcia

C S S

M D R R E R M E M 2m E