1838 / 149 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nach welchem zum Beweise der geschehenen Zllation gegen die | Gläubiger des Mannes die Quittung des Lesteren allein nit | Slatus bonorum, unter der Warnung des Kontumazial-Ver- 1 fahrens vor sich zu laden und im Falle des Ausbleibens die Konkurse, oder auc außer demselben angewendet werden darf. Insuffizienz für zugestanden, also feststehend zu erklären. ausgesprochen worden, den Moment scharf zu bezeichnen, mit welchem die den Widerruf und die Anfechtung der Schenkun- gen und lästigen Verträge bedingende Jnsuffizienz des Schuldners bei der Execution für erwiesen gelten soll. alêdann muß dem späteren Extrahenten die Revocations-Klage Die Fruchtlosigkeit der Auspfändung, also der Execution in das | eben so, wie es mit der Regreß-Klage gegen den Bürgen bei Mobiliar, und der augenblicklihe Mangel des Nachweises anderer | gleicher Vorausse6ung der Fall seyn würde, ohne Weiteres ge- und zulänglicher Objekte kann nicht allemal schon geeignet seyn, eine j Insuffizienz festzustellen. Oft kann ein an sich bedeutendes, zur ! Kann dagegen dem Gläubiger Deckung aller Ansprüche vdlüig zureichendes Vermögen sich in \ einer solchen Verwickelung befinden, daß es zur Zeit wenig oder | in nicht zu langer Zeit Hoffnung vorhanden, nichts für die Befriedigung selbs nur eines cinzelnen andrin- j genden Gläubigers darbietet; sein Zustand kann sich aber bald vortheilhaft aufflären, und hier wäre es, wenn nicht sür den Schuldner unmittelbar, doch gewiß für den dritten, der von je- | welche liquid, sicher und inner nem in gutem Glauben, gleichviel ob nur durch einen Akt der | Freigebigkeit, etwas erworben hat, ungeinein hart, dem einzel- nen Släubiger den unverweilten Regreß an ihn zu gestatten, als ob wie beim wirklichen Konkurse die Vermdögens-Unzuläng-

P ur E T Maa i a L A - L R urEL R R E R R E S C S D L M - I RET

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611 Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats-Zeitung F 148.

Civil-Geseßbgebung. | lichkeit des eigentlichen Schuldners zur Befriedigung einer Ge-

(Schluß. ) | sammtheit von Kreditoren entschieden feststände. Auf der an- strenger und oft umständ- ete, dem einzelnen Gläu- Es kann nicht darauf anfom- zu erforschen, daß nkurs, diesen als- Der ganze Zweck des Mitte zu halten, be- ümlicher Bestimmun- Prozeß-Ordnung und die s über das Verhältniß des M Eg Anhalt.

dern Seite durfte allerdings

Zwar sprach son das Allg. Landrecht bei Verwar.dten | licher Beweis, wie der eben. bezeichn AEE ywistern ut biger nicht abgefordert werden. ausnahmsweise die Vermuthung der Freigebigkeit aus, doh | men, die Lage des Schuldners so vollständ | der Nichter im Fall der Provocation auf las e t ( bald zu eröffnen, nicht anstehen dürfte.

bei entstehendem Streit entscheide; nicht zu Gunsten dritter | Gesebes würde verfehlt werden. Um die l

f

in auf- und absteigender Linie, Geschwistern und Ehelcuten

nur für den Fall, wenn etwas ohne Vorbehalt gegeben it, und nur, damit sie zwischen dem Geber und dem Empfänger

Personen. Bei lästigen Verträgen, deren Charakter eben darin besteht, daß etwas gegen Entgelt gegeben wird, konte diese Vermuthung gegen Personen der bezeichneten Kathegorie eten so wenig wie gegen Andere ihre Anwendung finden. Jhr konnte

außerdem bereits cin oder das andere Merkmal vorlaz, an | Prozeß - Ordnung der Ricßter «V : G En welches der Richter den Verdacht einec nur verdecten Schea- | von ÄAmtêöwegen den Konkurs

tigt war. E i Man mußte daher jenem Mangel an Rechts - Vermuthun- gen abhelfen, und dies thut das Gejet,

dessen Ehegatten , oder zwischen jenem und einem seiner oder seines noch lebenden oder bereits verstorbenen Ehegatten, Ver- wandten in auf- oder absteigender Linie, die Vermuthung | aufstellt, daß die Kontrahenten den Vertrag in dex unred- | 11.) ableistet. lichen Absicht, die Gläubiger des Schuldners zu bevortßcilen, |

geschlossen haben. | Durch diese Bestiminung wird der Zweck erreicht und sie hat zugleich den Vortheil, daß sle eine Verinuthung aufstellt, die nur die Last des Beweises überträgt, nicht des Beweises felb|k beraubt; daß die vielen oft spiZfindigen Erörterungen in den

an die Frau und die übrigen _Hausgenossen des Schuldners | Der Richter hat, sobald ihm die schlechte Vermögens-Lage des abgeschnitten wurden ; daß die Kontroverse ihre Erledigung er- | Schuldners vor oder bei der Execution bekannt geworden, die

ielt, ob der §. 260 Tit. 1 Th. U. des Allgemeinen Landrechts, | Befugniß / g N gniß,

hinreichend seyn soll, seiner Stellung und Fassung nach nur im

Nothwendig war es nun aber, nachdem das Prinzip setbit Ik der Schuldner

—,S

den gerichtlichen Verkauf des Unterpfandes und die lung der Kaufgelder (§ÿ. 292— 295.) abwarten.

Wichtig war ferner die Frage, von welchem das eine Jahr und resp. die Schenkung oder der lästi dem Widerruf und der net werden sollten. Sollte der Tag, Execution die Vermögens-In vortritt, der entscheidende ger, der seinen Anspruch gegen den Schuldne tion verfolgt hat, nicht nur {hlechter gestellt werden mehrsten Konkurs-Gläubiger, noch gar keine Schritte zur Einziehung ihrer than haben, vielleicht zum erstenmale, in angenen Aufforderung, im Connotations- ei Gericht melden und die den Gläubigern gleichen Theil an mit dem Augenblick der Konkurs-Ers Masse zustehende Widerrufsrecht gewäh sein Recht sogar leicht ganz vereitelt hierauf ausge durch frivole

drei Jahre, innerhalb erfolgt seyn muß, rliegen, zurû an welchem im L suffizienz zuerst überzeug seyn, so würde der

e Vertrag nfehtung zu unte

durfte es näherer uud zum Theil eigenth en. Die §s. 4. 9 Uu. folg. Tit. 50 der | Vorschriften des Allgemeinen Landrecht é Ander ; | Gläubigers zum Bärgen gaben dazu höchstens dann einige Einwirkung zugeanden werden, wein ! Den Fällen, welchen na s. 4. : , wegen notorischer Jnsuffizienz, ) : e »C e eröffnen kann, wenn nämlich der kung oder gar ciner reinen Scheinhandlung zu knüpfen ernäc- { Schuldner sein Unvermödgen selbst anzeigt und sich zur Abtre- j tung seiner Habe an die Gläubiger erbietet, konnte es ohne

| Bedenken gleich gestellt werden: wenn der Schuldner bei der E indem es bei lästigen Verträgen zwichen dem Schuldn-r und | Gegenftand der Befriedigung vor |

einzelne Glzj ù

die oft bis zur Konkurs-Ers

Forderungen ,, Folge der an sie Termine sich dainit noch hinterher mit allen übrig en nehmen, welche d) nung dem Kurator dy rt; sondern es wür werden können. ende Schuldner dürfte nur den Schuld- inwendungen, durch Ver Instanzen, durch häufigen Wechsel der gleichen mehr dergestalt in die Länge ziehen, daß es ir ahren nicht bis zur Execution kom Î chenkung oder der früher abgeschlo dann sicher gestellt.

den Erfol

xecution, aufgefordert, einen ta zuzeigen oder sofort nachzuwei- sen, bestimmt erklärt, hierzu außer Stande zu seyn, auch allen- falls nah dem Verlangen des Extrahenten oder des Richters

l h März 1834 s. folgung aller zu

den Manifestationseid (Verordnung vom 4. Mandatarien u

| Liegt ein solcher Fall notorischer Insuffizienz nicht vor, nimmt der Schuldner Anstand, sich bestimmt zu erklären, der Nachfrage aus dem Wege, Fs. 9 und folg. Tit. 50 der Pro jummarish genug, dennoch ausreichend, der Ungew i | rôr die Sufsizienz-Frage ein Ziel gesezt werden kann, ohne daß Interventions - Prozessen über die Art der Besilz- Uebertragung | zugleich die Konkurs-Erdffnung die Folge davon zu seyn braucht.

oder gar ín drei die früher vorgenommene S sene lästige Vertrag wäre erwähnten Gründen konnte d der Tag, an welchem die Fruchtlosigkeit weiterer E steht, den angemessenen Wendepunkt nicht abge wurde daher

das Datum des E

i oder geht er jo zeigen wiederum schon die zeß-Ordnung ein M

j ) ) Aus den zuleßt ittel, wie, im Interesse des Gläubi

ißheit über xecution fest

xecutions-Mandats als Regel gewählt. Dadurch ist die Besorgniß einer Vereitelun des Schuldners genügend beseitigt, zumal der er schon bei Anstellung der Kla die Vermdgens-Unzulänglichkeit gen und eine Veräußerung zu bezeichnen vermag, welche e künftig zu widerrufen oder anzufechten gedenkt, darf, daß diese seine Absicht dem Erwerber Gerichts sofort bekannt ge erlangt, die bestimmten ren nicht erst vom Tage des Executions-M von der Jnsinuation der Bekanntma

Im Uebrigen ist, länger zu gefährden,

g durch Umzig Gläubiger, wenn ge oder im Laufe des Prozesses seines Schuldners zu bescheini

Es ë

F other.

ihn zum Nachweis der Zulänglichkeit mittelst Vorlegung eines

darauf antragen

von Seiten des macht werde, wodurch er das Ret eiträume von Einem resp. drei Johr andats, sondern schon chung an, zurüczurecchnen, um die Sicherheit des Eigenthums nit é als es unumgänglih nothwendig wird, eine Präflusivfrist für die Geltendmachung des Widerr so daß der Gläubiger von der ihm zustehenden Befugniß bei Verlust derselben innerhalb der näm- lichen Frist Gebrauch machen muß, innerhalb deren er nach den ch zusuchen berechtigt is; zugleich aber stimmung in Beziehung auf dritte ts- Theorie gemäß ist, und und diejenigen Streitigkeiten, welche in Betreff der Verträge zahlungsunfähiger Schuld entstehen, zum summarischen Verfahren, was sich durch dit Nothwendigkeit der Beschleunigung für Sachen dieser“ Art rechtfertigt.

auf den Antrag anderer Gläubiger zum Arrest gebracht, oder ist bei einer von denselben veranlaßten Auspfändung schon kein Gegenstand der Execution vor

gefunden worden,

| stattet seyn (§. 284 Tit. 14 Thl. l. des Allg. Landrechts).

Kat i zwar nicht sogleich seine | der Anfechtung festgesest Befriedigung vollständig verschafft werden, ist dieetu jedoch E E IU ‘langer so muß derselbe eben so, wie es bei dem Verhältnisse zum Bürgen geseßlich ist,

den dffentlichen Verkauf der in Beschlag genommenen Sachen

(s. 286), den Zahlungs- Termin

Geseben die Execution na enthält |das Geseß Besißer, welche der allg verweist alle Jnterventions -

solcher Aktiv- Forderungen,

esche li sich rhalb dreier Monate fällig sind (§§. 257 und 288), den Erfoig der von ihm nachzusuchenden Sequestration der Grundstücke des Schuldners innerhalb der nächsten drei Monate (§§. 289, 290 und 291.)

und, wenn die Schuld eine Real-Schuld ist,

emeinen Rech

E L LSE S E MO S Bic: O I SCIIA S 2E E

Allgemeiner Anzeiger für die Preußishen Staaten.

S R Ae T g

cinc Prämie von einem Prozent, entweder hier, oder von der betreffeuden Provinzial - Land- schafts-Direction, je uachdein die Konrertirung baar ausgezahli

den Juhabern solcher Wesipreußischer Pfand- briefe, welche in dem beiliegenden Verzeichnisse nicht aufgeführt stebcn und ers zu Johannis 1839 als gekündigt zur Einlösung kommen würden, eine Zius - Entschädigung von ein Biertcl Prozent für das halbe Jahr, von Weih- nahteu 1838 bis Johannis 1839, zugleich wit den vorgedachten Prämien, baar ausgezahl twird.

Mach dem 13. Oktober d. J. werden bei den dann noch vorkommenden freiwilligen Konvertirungen Prä- mien uicht mebr gezahlt.

Die Pfandbriefs - Jnhaber, welche die baare Einl6ö- sung ihrer Pfandbricfe durch die Westprenßische Land- schaft wünschen, werden bei dieser Veranlaffung noch auf die Nachtheile aufmerksam gemacht, welche nach den beslebendeu Geseßeu für sie entsichen, wenn sie die gekündigten Pfandbriefe nebst den dazu gehöreu- den, noch nicht fälligen Zius-Coupons nicht bis resp. den 15. Juli d. J. und 15.

Nr. bis incl. Plochoczpn 7 21—31. 33. 34. 39— 43,

h‘er oder dort 48—50. 52. 55—Z9. 6l

Alt und Neu Paleschken 3—11. 13—17. 19. 20, 2,

Gr. und Kl. Malsau Lubieschpn Liebenau und Rauden Kopitfowo Kamiiecnica Klonowken Gr. Klincz

23. 29, 30, 32, 3/4,

1—6. 12. 17.,31—383, 59,

1—4. 6— 26. 1—7. 9— 14, 19—2], 24

43— A7. 9—D3, 5% —66, 1—6. 9, 16. 53. L 4. 8. 9. 12. 14. 15. 17.18, A

29—31. 33, R

Alt n Kirchen Jahn

53—64, 66—69. 71-— 97, E 100 -— 103. f

105 107. M 109— 128. 130— 135. 138. F

auuar 1839 ad deposì- tum der Provinzial - Laudschafts- Direction eingeliefert haben oder die ihnen zusiehendeu Kapitals- und Jins- Beträge uicht resp. am 2. Jauuar und 1. Juli 1839| G Ÿ l ; Ober und Nied.-Buschkau 1—Z2, Berlin, den 25. Mai 1838.

Gr. und Kl. Boroschau

62—64. 66—68. 75, 76. 2— 4, 6. 8, 10. 12-—-16, 18. 19, 19a 33. 1—4. 6. 7.

chafts-Direction und die mit der Ausführung der Pfandbriefs - Kon- vertiruung von dem Wesipreußischen Geueral. beauftragteu Kommissarien.

Beucfendorf v.

1h Wryczeczyn Hindenburg. Graf v. d. Go!g.

Wyczechowo Woyanow

Groß Turze Tok

1—4. 6—5ZI1. Nachweisung.

Im Danziger Departement. Nr. bis incl.

4— 5. 7 10.

1——5. 7— 22. S Kl. Schlatau

Szierbienczyn

1— 13. 15—22. 24. 25.

3— 13, 16. 18—22. 24—38. 40—A48. 30—67. 70—-159.

4. 8—14, 18—22. 24—37.

A. 7—21. 24— 45. 47—02,

Il. 3—5. 9—24. 26—33. è 1—9. 11-—15. 17—24. 26, 37— 4A. 47. 60—67. 69. 70. 112—116. 118— 143. 145—1350. . 2 A—17. 20. 22—24. 31. 33, 34.

Mariensee . 9—A8. 50—5A. 36. . 61. 62. 65. 67—75. . 80. 82, 83. 85 93e - 100, 101 a, 101b,

Sen w 1—95, 97—114, - welche in den

c H E coursfähigem Zuslande mit den dazu gebörenden, B c f annima d) Un g N. noch nicht fällig gewordenen Sind: Conbol \pá: Deffentlihe Bekauntmachung teflens am Weihnachts - Termine und bis zum dic Einlösung und Konvertirung der Wes. 15. Januar 1839 bei der Wesipreußischen Pro- preußischen Pfaudbriesc betreffend. vinzial - Landschafts - Directicu, zu deren Departec- Machdem des Königs Majestät Allergnädigst geräht meut der Pfandbrief gehört, gegen Empfangnahme baben, durch die AücrhLc]te Kabinets - Ordre vom der vorbemerfteu Recognition ad depositum nie- 24. Februar d. J. (Gescy-Sammlung Nr. 1871) derzulegen, demnächst aber iu dem darauf folgen- 1) sowohl die Weslprenußische Laudschaft zu ermächti- deu, mit dem 1. Juli 1839 aufangenden Zuis- gen, die Zinsen der bereits auégefertigten Wes- Zahlungs-Termine die Baarzahlung des Kapitals preußtscheu “Pfandbricfe nach deren Einlösung und der unterdesscu verfallenen halbjährigen ZJinu- eder auf den Grund der Vereinigung mit den sen, gegen Rückgabe der Recognition, bei der be- Juhabern von rier Prozent auf drei und cin halb treffenden Provinzial - Landschafts - Direction in Prozent berabzusezen und die ferner neu auszu- Emwupfang zu nehmen. ; fertigeuden Pfandbriefe zu drei und cia halb Pro- | Il. Ju Hinsicht der freiwilligen Konvertirung der zent zinsbar auszugeben; * e Wesipreußischen Pfanddbricfe wird hierdurch be- 2) als auch Allergnädigst zu beslimmen, daz diese stimmt, daß 5 | fonvertirten Westpreußiichen Pfandbricfe zwar a) den Juhabern sämmtlicher vorstchend gekün- Scitens der Laudjchaft den Juhabern, ader uicht digter Westpreußischer Pfandbriefe, welche diese der Landschaft vou deu Juhaveru gekündigt wer- freiwillige Konvertirung von jebt ab bis zum den düifen, demuac) dieje Pfandbriefe mit einem 15. August d, J. bei den Westpreußischen auf obige AUecrhechste Festsezung sich beziehenden Provinzial: Landschafts: Directionen zu Danzig, Vermerf, mittel? eiues auf denselben zu seßeuden Marienwerder, Bromberg und Schucidemtühl Stempels, rerschen werdeu sellen : oder hier iu Berlin in dem Comptoir dec so macht die Wesipreußische Laudschzft von den ihr L2Westpreußischen L A o S ngeolu biernachz zustebenden rechtiihen Befugnissen dadurch L. Lessing (Haakschen Markt Nr. 12) bewir- Gebrauch, daß fie sämmtliche Westpreußische Pfand- fen wollen, eine Prämie von zivei Prozent briefe zur Auszahlung der darin verzeichneien Sum: baar ausgezahlt, der fonvertirte, mit dem Kon- erheben solltéu. men und der fállig gewordenen Zinsbeträge, und zwar vectirungs - Stempel versehene Pfandbrtef so: nach Ablauf der untea näher bestimmten Kündigungé- fort zurückgegeben und den Juhabern zugleich Königliche Westpreußische Geucral- Land- fristen, biermit den Jnhabern förmlich auftündigt, fic cine Empfangs-Bescheinigung (Recognitton) aber auch bereit erllärt, den Nnhabern Wesilpreußischer über die zu dem Pfandbriefe gehörenden und Pfandbriefe, welche diesciben freiw.llig in Pfandbriefe noch nich! fälligen Coupons, welche mit bem zu drei ciu halb Prozent jährlich zinsbar fouvertiren Pfandbitcefe einzurcichen sind, ertheilt wer: lassen wellen, angemessene Prämien zu bewilligen. den soll. ; gcz.: Freiherr v. Rosenberg. 1], Was nun die Auszahlung der Kapital- und Zins- Die eingereichten Coupons zu vier Prozent betráge für die gefüudigten Wesilpreußischen Pfand. Zinsen werden bei der Konvertirung zurückde- briefe betrifft, so fordert die Westpreußische Land- halten, wogegen von den Präsentanten der schaft die Jubaber der in dem beiliegenden Ver vorgedachten Empfangs-Bescheinigungen (Re- zeichn!ß aufgeführten Pfandbriefe im Gesammt: coguitionen) in dem bevorstehenden, wit dem betrage von Sicben Millionen Thaler hierdurch 2. Januar 1839 anfangenden Zins-Zahlungs- auf, ihre Pfaudbriefe in coursfäh‘gem Zustande Termine, eben so die Beträge dieser unterdessen | Bohlschan mit deu dazu gehörenden, nech uicht fällig gewor: verfallenen halbjährigen Coupous, als auch Czarlin denen Zins - Coupons sogicich uud spätestens bis die neuen drei cin halbprozentigen Coupons, zum 15. Juti d. J. bei der Weilpreußiscwen Pro- eutweder hierselb, wenn hier die Konvertirung | Kamelau vinzial - Laudschafis - Direction, zu dercn Departe: bewirkt ist, oder von der Provinzial-Landschafts: | Kl. Kaag ment der Pfandbrief gehört, gegen cine Recog- Direction, bei welcher die Konvertirung ge- nition über die gesehene Küudigung und Depo- schehen, in Empfang zu nehmen sind; Waczmierz sition ad depositum niederzulegen, demnächst aber b) den Pfandbriefs-Jnhabern, welche diese Kon- Tuchlino C. in dem darauf folgenden, mit dem 2. Januar vertirung bierselb\t oder bei eiuer der Pro- Swaroszpn und Soschyn 1839 anfangenden Zins- Zahlungs - Termine die binzial - Landschafts - Directionen in dem Zeit: Baarzablung des Kapitals. und der unterdessen raun vom 16. August bis zum 15. Septem- verfallenen balbjührigen Zinsen gegen Rückgabe ber d. J. bewirken, mit Beibehaltung der vor- der Recognition bei der betresfenden Provinzial: stchenden Maaßgaben, eine Prämie von cinem Landschaits - Direction in Empfang zu nehmen. und einem halben Prozent; Stendziß und Zuromin Gleichzeitig fordert die Westpreußische Landschaft c) den Pfandbriefs-Juhabern, welche diese Kon- die Jubaber aller übrigen, nicht in dem beiliegen- vertirung in dem Zeitraum vom 16. Septem- den Verzeichnisse aufgeführten Wesipreußischen ber bis ias 15. Oftober d. J. bewirken, unter Rynfkowfkei Pfandbriefe hierdurch guf, ihre Pfaudbriese in Beibehaltung der vorgedachten Maaßgaben, Ppsczenice

reuß sWe

Nllgemeine

Berlin, Mittwoch den 30 Mai

Amtlihe Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem Steiger und Knapp- afts - Aeltesten Heller, im Nieder - Schlesi\chen Berg- Amts» Vezirk, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

Bekanntmachung. Die am 1. Juli d. J. fällig werdenden Zinsen von Staalt- chuldsheinen können gegen Ablieferung der Zins: Coupons

Serie \|l. Nr. 7 schon von Montag den llten k. M. ab bei 1 einen [der Stautsschulden - Tilgungs - Kasse (Taubenstraße Nr. 30) in

N ex Vormitiazs-Siunden von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der TSonntaze, in Empfang genommen werdea.

Den Inhabern dieser Coupons wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daz die zu realijirenden Cou-

Tons, “den dieserhalb bereiis feùher ergangenen Bestimmungen ben, und e Femáß, nah den Appoints geordnet und mit einem die Stük- Fahl und den Geldbetrag enthaltenden auf. ummirten Verzeich- -

isse versehen scyn müssen. Berlin, den 23. Vèai 1838. : Daupt- Verwaltung der Staats-Schulden.

von Schüße. Beeliß. Deetg. von Berger.

Bei der am 28sten d. M. fortgeseßten und beendigten Zie-

hung der òten Klasse 77|ker Königl. Klassen-Lotterie fielen 3 Ge- inne zu 2000 Rihir. auf Ne. 19,922. 413,850 und 92,537 in Berlin bei Alevin, nah Brieg bei Bdhm und nach Düsseldorf Thei Spatz; 15 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 12,811. 12,97. 41,967. 52,244. 56,955. 28,070. 64,343. 66,845. 71,357. 78/632. 03,640. 103,843. 105,013. 107,326 und 198,050 in Berlin bei

s

Worchardt, bei Burg, bei Gronau und bei Seeger, nach Brom- Werg bei George, Côln bei Krauß und bei Reimbold, Franken- Mein bei Friedländer, Königsberg in Pr. bei Samter, Münster

hei Hüger, Paderborn bei Paderstein, Posen bei Leipziger, Sie- gen dei Hees, Thorn bei Kaufmann und nah Weißenfels bei ommel; 20 Gewinne zu 500 Rehlr. auf Nr. 10,197. 13,432.

1,17, 23,147. 23,515. 35,166. 39,092. 44,229. 47,312. 49/769. 60/710. 53/106. 66,230. 70,168. 89,951. 91,835. 91/981. 99/301.

01,799 und 105,491 in Berlin bei Burg, bei Grack und 3mal

bei Seeger, nach Breslau bei J. Holschau und bei Schreiber, din bei Reimbold, Düsseldorf 3mal bei Spaß, Halle bei Leh- mann, Krotoschin bei Albu, Magdeburg 2mal bei Brauns,

Memel bei Kaufsmann, Merseburg bei Kieselbach, Minden bei Wolfers, Stettin bei Rolin und nach Thorn bei Kaufmann; 9 Gewinne zu 200 Rihlr. auf Ne. 24,184. 29,367. 36,614. 18 678. 49,085. 49,952. 53,027. 69,880. 67,103. 69,924. 70,761. 75,302. 77,413. £0,724. 86,927. 193,490. 103,794. 111,651 und 111,869.

‘Berlin, den 29. Mai 1838.

Königl. Preußische General-Lotterie-Direction.

Heute wird das 17te Stäck der Gesez-Sammlung ausge- geben, welches enthält: unter

i Nr. 1891. die Aller hôchsten K binet? - Ordres vom 6. Oktober

1837 und 19. April 1838, betreffend die Rechte der zum z'vanzigjährigen Militairdienste verpflichteten, als Forst: Schutz - Beamte interimistisch angestellten Corps-Jäger;

die Verordnung, die Einführung einer gleichen Wa- A 4 Provinz Schlejien betreffend. Vom Ap d s

» 1893. die Allerhdch|te Kabinets-Ordre vom 29sten ejus1.,

4 betreffend die Declaration der Allerhdchsten Ordre f vom 25. März 1834 wegen der Frist zur Einlegung

und Rechtfectigung des Aggravations Rechtsmirrels in fisfkfalishen und Kriminal, Untersuchungen gegen Civil-Beamte; und

» 1891. das Regulativ, die Anlage und den Gebrauch von Danipfkesseln und Dampfentwicklern betreffend. Vom 6. Mai d. J.

Berlin, den 30. Mai 1838, Z Gesez-Sammlungs- Debits-Comtoir.

Im Bezirk der Königl. Regierung U Liegnitz is der Predigtamts: Kandidat Schrd dter

als astor in Kaiserswaldau, Haynauschen Kreises, bestätigt

Abgereist: Der General: Major und Commandeur dcr Iten Kavallerie-Brigade, von Kurssel, nah Frankfurt a. d. O.

Der General: Major und Commandeur der 6ten Kavalle- tleBrigade, von Tietzen und Hennig, nah Torgau.

Der Herzogl. Braunschweigsche General-Major von W a ch- holz, nah Braunschweig. |

Zeitungs-Nachrichten. Ausland.

Rußland und Polen.

Ru Odessa, 18. Mai. Der General: Gouverneur von Neu- ßland und Bessarabien, Graf Woronzc|, ist in diesen Ta- en von hier nah Bessarabien abgegangen.

4 Man beabsichtigt jet, die Fußwege hierselb mit Stein- ‘atten zu belegen, und die Regierung hat schon einen ierauf nepotichen ¿ vom Kaufmann Herzenstein ausgehenden Plan ge- migt. Derselbe har sih erboten, 4000 Sagänen Sreinplat- teinbrüchen der Krimm aewonnen Ee

U liefern, Der General - Gouverncur von Neu - Rußland ij

durch das Ministerium ermächtigt worden, bierúüber einen Kon- traft mit demselben abzuschließen.

Am 11ten d. M. trat auch hier n2ch mehreren warme! Tagen plô6slich eine solche Kälte ein, daß das Thermonicter nur 4'/,% über Null gegen Mittag zeigte.

Frankrei.

Deputirten-Kammer. Sißung vom 23, Mai. Die Berathung über das Budget des See-Ministeriums ward fort- geseßt. Nur ein Paragraph dieses Budgets, und zwar der we- gen der Errichtung eines Marine- Jnfantcrie-Regiments, gab zu einer Debatte Anlaß. Mehrere Oppositions: Mitglieder versuch- ten, das Unnüte eines solchen Regiments darzuthun, indeß ward die Kammer durch den See-Minister über diesen Einwand beéuhigt und votirte den verlangten Kredit. Der Minister des dffentlichen Unterrichts legte die Königlichen Ordon- nanzen vor, durch welche den Herren Votrol, Blondeau und Rossi die großen Naturalisations - Patente bewilligt werden. Diese Patente wurden einer Fommission zur Berichterstattung zugewiesen.

Paris, 21. Mai. Durch eine Königliche Verordnung vom Asten d. M. ist der Baron von Las Cases zum Staatsrath im außerordentlichen Dienst ernannt worden.

Der Betrag der Unterschriften auf die Eisenbahn von Pa- ris nah Havre über die Plateaus beläuft sich in Paris auf 205 Millionen und in Havre auf 12 Millionen Fr.

Das nachgelassene Vermögen des Fürsten Talleyrand soll sich auf 8 bis 10 Millionen Fr. belaufen. i

Am künftigen Montag findet hier ein großes Konzert statt, dessen Ertrag für das in Salzburg zu errichtende Mozart-Denk- mal bestimmt if.

Die Revue de Paris äußert sich in ihrer wöchentlichen politischen Chronik unter Anderem folgendermaßen: „Dem Ka- binet scheinen 25,000 Mann nicht geaügend, um unsere Afri- kanischen Besißungen zu vertheidigen und um unserer Verwal- tung daselbst Achtung zu verschaffen. Das Ministerium is da- her entschlossen, sich jeder Verminderung der für Afrika verlang- ten außerordentlichen Kredite zu widerseßen und sich aufzuldsen, wenn die Kammer, dieser Ansicht zuwider, votirte. Die Frage über die außerordentlichen Kredite für Afrika wird daher eine Kabinets - Frage seyn. Die wit Prüfung dieses Gegenstandes beauftragte Kommission ist in Bezug auf denselben in zwei gleiche Hälften getheilre. Es sind im Schoße derselben zwei Amendements vorgelegt worden; das erstere von dem General Bugeaud, welcher verlangt, daß #4 Millionen Fr. zur Bildung einer Legion von Militair - Kolonisten ausgeseßt werden sollen, und das andere von Herrn Bresson, welcher vorschlägt, 200,000 Fr. zum Ankauf einiger Dörfer zu verwenden. Das Ministerium

wird sich diesen Amendements nicht widerseßen; aber hinsichtlich |

der Stärke der Afrikanishen Armee und der Mittel zu ihrem Unterhalte wird sie nicht das geringste nachgeben. Das jebige Kabinet hat das Glâck gehabt, alle Unternehmungen gelingen zu sehen, fúr die es die Verantwortlichkeit übernahm; dies aber ist ein gebieterischer Grund für dasselbe, nur die Verantwort- lichkeit für solche Dinge zu übernehmen, die es für möglich häsc. Die Opposition dringt beständig auf eine Kabinetsfrage ; das Ministerium bietet ihm bei diejer Gelegenheit eine solche dar. Bei der Erörterung jener außerordentlichen Kredite wird die Kammer in leßter Jnstanz zwischen dem Kabinet und der Coalition entscheiden. Wir hoffen, daß die Deputirten sich in möglichst großer Anzahl einfinden werden, und daß diejenigen, die sich bereics zur Abreise anschicken , ihren Aufenthalt in Pa- ris bis zur Entscheidung jener wichtigen Frage verlängern wer- den; denn sollte zulest das Ministerium wirklich gestürzt wer- den, so müßte man sich schleunigst mit der Bildung einer neuen Verwaltung beschäftigen. Der Berichterstatter der Kommission, Herr Dufaure, der selbst ein Mitglied der Opposition ist, glaubt, daß er seinen Bericht erst ia den leßten Tagen dieses Monats werde vorlegen können. Das Ministerium dringt in- deß in ihn, seine Arbeit zu beschleunigen, denn es wünscht nicht, daß jene Erörterung anders, als vor der ganzen Kam- mer stattfinden möge. Das Kabinet will, daß nach diesem Vo- tum nichts mehr unentschieden bleibe; daß alle Beschwerden, die man gegen dasselbe vorgebracht hat, in jener Erörterung geltend gemacht werden, kurz, sein Zweck ist, zu gleicher Zeit die Zustimmung der Kammer zu einer nüblichen Maß- regel , Und eine wahrhafte Jndemnitäts - Vill für Alles, was es in dieser Session zu erdulden gehabt hat, zu erlangen. Man soll nicht Wi sagen, daß das Ministerium der Kammer ihre Vota durch Ueberraschung entreiße, und daß es scinen Geg- nern zu entschlüpfen suche. Die Coalition hat hinlängliche Zeit, sih vorzubereiten; sie mdge sih daher zum Kampfe anschicken.'“ Der Temps erwiedert hierauf: „Die Session naht sich mit schnellen Schritten ihrem Ende. Die Kammer ist ermüdet, und da sie nicht mehr gehen kann, so läuft sie. Diese beschleu- nigte Bewegung gleicht der leßten Ansirengung eines erschdpften Pferdes, welches sich dem Stalle nähert und seine leßten Kräfte usammenraft, um zu dem Otte der Ruhe zu gelangen. Die- La Augenblick wählen die Freunde des Ministeriums, um ihm zu rathen, der Kammer kühn eine ministerielle Frage vorzules- gen. ,„„„Der Feind flieht, das ist der Augenblick Euch zu zei- en ;‘/‘// so kann man den Gedanken jener Rathgeber autlegen. s mag dies cine vortreffliche Taktik auf einem Schlachtfelde seyn, aber auf einen politischen Kampf is sie niht anzuwenden. Wir glauben deshalb auch, daß das Ministerium zu viel Red- lichkeit besie, um dergleichen Rathschlägen Gehör zu schenken. Vergebens behaupten seine ungeschickten Freunde, daß die Frage wegen des Effektiv - Bestandes der Afrikanischen Armee eine wesentlich ministerielle Frage sey. Zuvörderst giebt es eine Zeit in den Sessionen, wo die Kabinets - Fragen überhaupt nicht mehr “am rechten Orte sind; dann aber wünscht fast alle Welt die Behauptung unserer Macht in

Afrika, und unterstüßt daher Alles, was dieselbe sichern kann.

B L E L E D I:

Es müßte daher mindestens seltsatn erscheinen, wenn ein Mi- nisterium gerade da feine Existenz aufs Spiel seßte, wo es ge- ist, daß dieselbe nicht gefährdet werden wird. Die parla- mentarischen Fragen sind, wie wir schon oft gesagt haben, cben nur das, was sie sind. Ein Ministerium kann nicht sagen, diese Frage soll bedeutend, und jene soll unwichtig seyn. Keine Macht der Welt kann erklären, daß die Konversions- und Eisenbahn- Geseße untergeordnete Gesetze seyn sollen; man kann die Natur der Dinge nicht der Natur der Jnteressen anpassen. Wir zwei- feln nicht, daß die Minister das so gut einsehen wie wir. Sie werden sich nicht für befestigter in ihrer Stellung halten, wenn die Kammer, der an unserer Größe in Afrika gelegen ist, die

/ Kredite sür die Afrikanishe Armee bewilligt haben wird. | Würde man z. B. die Betwoilligung der Kredite, welche zur | Bezahlung der dffentlichen Schuld nothwendig sind, als cin ! Zeichen des Vertrauens und der Theilnahine für das Ministe- | rium betrachten? Wem würde es einfallen, aus dem Kapital

der Schuld eine Kabinets:-Frage zu machen? Was übrigens auch das Ministerium im Laufe der Session noch von der Kammer erlangen sollte, so kann dadurch das Verhältniß zwi- schen diese beiden Gewalten nicht beendet werden. Dieses Verhältniß is zu bestimmt ausgesprochen, alle Welt kennt cs, und begreift die Folgen desselben. Die Kammer hat durch deutliche und hinlänglich oft wiederholte Kundgebungen gezeigt, daß das Ministerium keine wirkliche Majorität hat. Sie hat ihr Recht nicht bis zu einer systematischen Feindseligkeit treiben wollen, weil daraus eine Gefahr entstehen konnte; aber sie zweifelt nicht, daß die Krone sih für hinlänglich benachrichtigt erhalten wird. Alles deutet darauf hin, daß nach der Session ein Ministerwechsel stattfinden wird; und die Kammer wird dadurch ihren Zweck erreicht haben, ohne den nachtheiligen Folgen avean ene gewesen zu seyn, die eine ministerielle Krisis im Laufe der Session unvermeidlich mit sich führt.“

In der Charte de 1830 lies man: „Das Publikum weiß, daß das Ministerium der Deputirten-Kammer zwei Ge- se - Entwürfe über Eisenbahnen vorlegen will, die von Privat- Compagnieen ausgeführt werden sollen. Diese Vorlegung wird dadurch verzögert, daß sih bei Abfassung der Entwürfe ernste Schwierigkeiten erhoben haben, deren Lösung ein reifliches Nachdenken erfordert. Uebrigens kann man hoffen, daß jene Schwierigkeiten ihrer Beseitigung nahe sind.“ Das Jour - nal des Débats fügt dieser Note Folgendes hinzu: „Jene Schwierigkeiten, über deren Beschaffenheit verschiedene Gerüchte im Umlauf sind, haben unseres Erachtens nicht jenen Grad voi Wichtigkeit, den man ihnen von vielen Seiten beilegen wilk. So verbreitet man z. B. das Gerücht, daß diejenige Compag- nie, die unter dem mächtigen Ansehen von Namen, wie die der Herren Humann, Roy und Aguado, sih zur Ausführung der Eisenbahn von Paris nach Rouen, Havre und Dieppe, über die Plateaus gemeldet hat, die Absicht habe, die Prärogative der Regierung zu beschränken, und ihr für immer das Recht zu nehmen, eine zweite Bahn nach Rouen und Havre zu ei - richten, selbst wenn die gebieterishe Nothwendigkeit dazu im wohlverstandenen Juteresse des Handels vorhanden seyn sollte. Wenn wir gut unterrichtet sind, so hat die Regierung derglei- chen Ansprüche nicht zu bekämpfen gehabt. Die oben bezeichuete Compagnie soll nur verlangt haben , daß die Regierung sie so viel als möglich gegen eine voreilige Errichtung einer zweiten Bahn beschüke, und daß zu einer solchen nur geschritten wer- den soll, wenn es auf administrative Weise festgestellt seyn würde, daß die zuerst ausgeführte Bahn für die Bedürfnisse des Pu- blikfums nicht mehr genüge. Die Regierung ihrerseits sicht cin, daß jede voreilige Genehmigung zur Anlegung einer zwei- ten Bahn eine wahrhafte Beraubung der ersten Compagnie seyn würde, so lange nicht eine solche zweite Eisenbahn für un- umgänglich nothwendig erachtet wird. Unter dicsen Umständen scheint uns eine Vereinigung und eine Beseitigung untergeord- neter Schwierigkeiten leicht.“ .

Der Conseils-Präsident soll erklärt haben, daß er si un- ter keiner Bedingung dazu verstehen werde, die Eisenbahn vst¿n Paris nach der Belgischen Gränze einer Privat-Compagnie zu überlassen, und man will wissen, daß er dem Baron von Rei1h- {hild, der ihm Vorschläge in Bezug auf die Uebernahme ditser Bahn machte, eine entschieden ablehncnde Antwort ertheilt habe.

Heute versichert man wieder, der Graf Roy habe sich cnd- lih entschlossen, die Berichterstattung in Betreff des Renicn- Konversions-Gesebes zu übernehmen.

Die Regierung publizirt heute nachstehende telegraphische Depesche aus Bayonne vom 20. Mai: „Don Carlos hat Estella am 19ten d. verlassen und begiebt sich nah Guipuzcoa. An demselben Tage unternahm Leon eine Rekognoszirung bis nach Oteiza und zog sich nach Lerin zucück. Aus Madrid war bis zum 19ten nichts Wichtiges eingegangen.“ f :

Dem Constitutionnel wird aus Logroño. vom 17. Mai geschrieben: „Espartero hat aus Madrid den bestimmten Befehl erhalten, Estella nicht Augen auch ist ihm untersagt wor- den, die Anerbietungen der Anhänger Muñagorri's anzunehmen. Wahrscheinlich fürchtet man in Madrid, die Soldaten möchten von den republikanischen Jdeen der Basken angesteckt werden. Oraa ist beschäftigt, die Divisionen von Borgo, Nogueras und Santos Miguel an sich zu Fiehen und mit diesen vereinigt: n Streitkräften, die man auf 18,000 Mann s{häst, Cantavicja anzugreifen. Cabrera soll, selbst mit den Ueberreskten von Ba- silio’s und Negri's Corps, nur 3000 Mann unter seinem Kom- mando haben. :

Der Jndicateur de Bordeaux berichtet Folgendes aus Catalonien: „Der Capitain Perriquet, welcher von dem General Sebastian beauftragt worden war, die Karlisten aus La Conque zu vertreiben, is von seiner Expedition zurückgekchr. Die Karlisten, von Ros d'Eroles und Contassé kommandirt, wurden bald zerstreut. Der Pfarrer von Sorry , einer ihrer Anführer, ist verwundet und fünf Agenten des Don Carlos, die in Gefangenschaft geriethen, wurden sofort erschossen. Die De- sertion unter den Karlisten in Catalonien nimmt bedeutend zu-