über die Munizipal-Bill, und ehe man mit dieser Maßregel weiter fortschreitet, das Haus eine Gelegenheit erhalten wird, die Zehnten - Frage zu erörtern, will ih mir meine Bemerkun- en über diesen Geaenstand insbesondere bis dahin aufsparen.
teine allgemeinen Ansichten aber über die jeßige Lage der Jr- ländischen Angelegenheiten werd? ih dem Hause mittheilen, che es sich in den Auss{uß über“ die Munizipal - Bill verwandelt;
es wird jedoch, wie ih glaube, vorher keine Abstimmung nö- thig seyn. Was aber im Ausschusse geschehen dürfte, darüber kann ich naturlich noch nichts mit Gewißheit sagen. Jch, und wie ich laube, mehrere meiner Freunde wollen im Ausschusse verschiedene orschläge machen, und ih hoffe, diese allgemeine Anzeige wird mich, wenn es im Auéschusse zu einer Abstimmung kommt, von dem Vorwurf befreien, als sey das Haus überrascht wor- den. Jch bedauere es sehr, daß wir uns, unvermeidlicher Um- stände wegen,- veranlaßt sehen, diese Angelegenheiten zu einer Zeit der Session zu erwägen, wo noch so viele andere wichtige Sachen zu erörtern Aufschub dringen. ollte übrigens der edle Lord gegenüber der Meinung seyn, daß es, ehe die Details dieser Maßregeln im Auéschusse verhandelt werden, wünschenswerth sey, die Be- schaffeheit der Amendements, welche die Opposition vorzuschla- gen beabsichtigt, näher kennen zu lernen, so will ih sehr gern auch die Amendements, die ich zur Jrländischen Zehnten- und zur Jrländischen Munizipal: Bill zu beantragen gedenke, vorher noch genauer andeuten.‘ Lord J. Russell erwiederte hierauf: ¡Der sehr chrenwerthe Herr hat meine Absichten mit Bezug auf die Zehnten - Bill ganz richtig verstanden, und ih will nur noch hiazufügen, daß es mir nicht nothwendig scheint, den Be- trag des Grundzinses in der von mir zu beantragenden NReso- lution anzugeben. Jch halte es für beser , daß cine ganz all- gemeine Resolution angenommen und daß jener Betrag erst im Ausschusse festge1tellt werde. Was die weiteren Bemerkungen des sehr chrenwerthen Herrn betrifft, so scheint es mir sehr wünschenswerth, daß ohne allen weiteren Verzug zur Erwä- gung der Peunanal Sue im Ausschusse geschritten werde, und ih will die Erklärungen, die der sehr ehrenwerthe Herr abzugeben beabsichtigt, ehe das Haus sich in den Ausschuß über jene Bill verwandelt, für eine hinreichende Anzeige von den Punkten betrachten, die er in Frage zu stellen gedenkt. Es freut mich übrigens außerordentlich, von dem sehr ehrenwerthen Herrn zu hdren, daß er kein Verfahren einschlagen will, welches die ussicht auf cine Erledigung der erwähnten Angelegenheiten ver- eiteln könnte.“ (Hört, hört!) / Unterhaus. izung vom 25. Mai. Sir Eard- ley Wilmot scheint guten Nath angenommen zu haben, denn er erklärte heute, daß er in Folge der von ihm zu Anfange einer der leuten ungen durchgebrachten Resolution zu Gun- sten der unverzüglichen Aufhebung des Lehrlings-Zustandes der Neger keine Bill einzubringen beabsichtige. Er wollte sich zwar andere Schritte in der Sache vorbehalten, Lord J. Russell entgegnete ihm aber, daß das Ministerium sich veranlaßt finde, die Fragé jelzt selbst zur Entscheidung zu bringen, weil es nun darüber Gewißheit erhalten müsse, ob das Haus bei seinem er- sten Beschlusse gegen die unverzügliche Emancipation oder bei seinem zweiten Beschlusse für dieselbe beharren wolle. Den er- sten Beschluß hatte es nämlich durch Verwerfung der Strik- landschen, den zweiten durch Annahme der Wilmotschen Motion gefaßt. De7 Unter-Staats-Secretair für die Kolonieen, Sir George Grey, will daher am nächsten Montage eine Reihe von Resolutionen vorschlagen, welche das Haus zu einer definitiven Entscheidung veranlassen sollen. Das Ministerium hat demnach
seinerseits ebenfalls den Rath befolgt, der ihm vom „Courier“/ | | sohn in Berlin durch den Statthalter des Königreichs Norwe-
ertheilt wurde. Die Jrländische Munizipal-Bill, die auf Mon- tag verschoben war, dürste nun aber wahrscheinlich um jenes ministeriellen Antrages willen noch einmal aufgeschoben wer- den. — Hierauf wurde die am Abend vorher vertagte Debatte úber den Antrag fortgesezt, welchen Sir James Graham auf seine Beschwerden über das widergeseßzliche Verfahren bei den lezten Parlamentswahlen zu Hawick, einem der Wahl- orte der Schottischen Grafschaft Roxburgh, begründet hatte. Diese Grafschaft wurde nämlich im vorigen Parlamente von Lord John Scott, einem Konservativen, repräsentirt; bei den vorjährigen Wahlen aber trug Herr Elliot, der liberale Kan- didat, den Sieg über jenen davon. Dies Resultat wollte Sir James aus dem pflichtvergessenen Benehmen der Wahlbehör- den, namentlich auch des Lord-Advokaten für Schottland, so wie aus einer ungeseßlichen Einmischung eines Kabinets- Ministers, des Grafen Minto, herleiten, indem er behauptete, daß die liberale Partei der Wähler dadurch ermuntert worden sey und auf diese Weise den Sieg mit Gewalt e habe. Obgleich nun ein Ausschuß des Unterhauses bereits zu Gunsten des Herrn Elliot gegen eine wider seine Wahl eingereichte Pe- tition entschieden hat, trug Sir J. Graham doch darauf an, daß dem Flecken Hawick das Recht genommen werden solle, bei den Parlamentswahlen für Roxburgshire noch ferner zu den Ocrtern zu gehören, in welchen Abstimmungen stattfinden. Lord Elliot hatte die Rechte von Hawick schon gestern verthei- digt und die Schilderung Sir J. Graham'’s von den dort vor- gefallenen Unruhen als sehr übertrieben dargestellt, auch der Gegenpartei vorgeworfen, daß gerade sie Und namentlich der Herzog von Buccleuch, der ältere Bruder Lord J. Scott's, ei- nen ungeseßlichen Einfluß auf die Wahl auszuüben gesucht habe. Heute ergriff nun besonders noch der Lord-Advokat, wegen dessen Abwesenheit die Debatte gestern vertagt worden war, zu seiner Vertheidigung das Wort, und das Resultat der Verhand- lungen fiel zu Gunsten der Minister aus, indem der Antrag Sir J. Graham's mit einer Majorität von 22 Stimmen ver- worfen wurde.
» Niederlande.
Aus dem Haag, 25. Mai. Die Staats- Courant enthält cine Königl. Verordnung, durch welche der Staatsrath Bondt zum Königl. Kommissarius fär die Anleihe ernannt wird, welche ppa au der von Amsterdam nah Arnheim füh- renden Eisenbahn aufgenommen werden soll. Jn demselben Blatte ist eine Kundmachung des Ministers des Innern ent- halten, nah welcher die Gesuche um Actien auf Stempelpapier ‘geschrieben werden müssen.
Der Baron von Selby, Königl. Dänischer Gesandter beim hiesigen Hofe, wird den Haag verlassen, um nach seiner Hei- math zurückzukehren.
Dem Vernehmen nach, wird der Großherzog von Baden in Scheveningen erwartet, wo Höchstderselbe die Seebäder ge- brauchen will.
Am 23. d. M. is hier der General Jan Willem Janssens, Kanzler des Wilhelms - Ordens, 76 Jahr alt, mit Tode abge- gangen. Er war in Norwegen geboren, trat früh in Hollän- dische Militairdienste, wurde 1797 General - Commissair . der Französischen Truppen in der Batavischen Republik und einige
ind; indeß, ih will nicht auf ferneren | fig 3 y | Esscfien, was hier cine Verbesserung von 1 pCr. zur Folge baite; die
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2A Zeit darauf General - Gouverneur am Kap, bis diese Kolonie an die Engländer überging. Jm Jahre 1806 war er Kriegs- Minister, 1810 Gesandter in Paris und dann General - Gou- verneur in Indien, so wie im J. 1815 abermals Kriegs-Minister.
— — Amsterdam, 26. Mai. Am diesigen Fondémarkte ist diese Woche nich1s besonders Merfkmwärdiges vorgefallen; der Umsay in Holländischen Staatspapieren war mäßig und traf meistens die 2!/, und Zproc. wirfiihe Schuld, deren Prets nicht mehr als '/s à "/, pCt. varürtic; die Actien der Handels - Gesellschaft waren an- fangs sehr begehrt vnud errcichten 188!/z pCt., als aber später die Frage allmälig sch verwinderte, fonnte man zu 187!/, pCt. anfom-
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u1:n. Oesterreich: sche und Russische Fonds blieben preiobaltend. Der Handel in Spanischen Schuld- Dokumenten erbielt C ziemlich lcb- haft ; die Schwanfungen der Preise au den auéwärtigen Märkten erfolg- ten indeß gewébnlih auch hicr, und so variirten Ardoin-:Dblic ationen
| zirischen 22 und 21!/, pCt.; Coupons zwischen 17 uud 16 pCt. Die 4
Brasilianischen Obþtigationen erbiclten sich fast dic ganze Woche über
| auf 793/, pCt.z die gestern angefommene Englische Post brachie glún-
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j l /
gz Machrichten aus Brafilieu uebst höberer Cours: Notirung dieser
Preise der übrigen Süd: Amerikanischen Obligatiouen fiud alle etwas weichend. Der Geld-Cours bei Prolougationen hat sich auf 3 pCt. geftellt ; bei gewöhnlichen Leih - und Disfonto-Geschäfteu kann mau aber noc) immer zu 2!/» þCt. aufommen.
Dice Lebbafiigfcit am Getraidemarkt hat sich diese Weche voll- fommen crhalten, die Speculation sich aber mehr äuf Weizen gerich- tet, der neuerdings merklich böhcre Preise bei anschniihen Umsäßen errciht hat. Am gestrigeu M.rft bezablte man für in Entrepot ge- lagerten 128pfünd. weißbunien Polnischen Weizen 290 F!., 130pfünd. buntcu dito 273 Fl., 129. 139pfünd. Rheinischen erst 248.251 Fl. und später für 128. 130psünd. 248.255 Fl., 133pfünd. Roficcfer 267 F!. Jm Verbrauch galt 130pfünd. weißbunter Polnischer Wei- zen 320 Fî., 130pfünd. bunter dito 300 Fl. , 129pfünd. Ryeinischer 270 Fl., 126pfünd. Powmerscher 260 Fl. Die Frage nach Roggen war gestern wieder häufiger als am vorigen Markitage; für 117pfüud. Preußischen bat mau 182 Fl. und 121pfünd. dito in Entrepot 178 Fl. bewilligt. Hafer wurde hech gehalten, doch nicht verhandelt.
Belgien.
Brússel, 27. Mai. Jn St. Trond haben am vorigen Sonntage kleine Emeuten stattgefunden, die am Tage darauf wiederholt wurden. Das daselbst stehende Militair hat sich, wie es scheint, mit den niederen Volkeklassen überworfen, und nun kommt es täglich zu gegenseitigen Neckereien, in Foige de- ren oft blutige Händel entstehen. Wie es heißt, soll das Volk namentlich durch die Rede eines Geistlichen gegen die Solda- ten aufgeregt worden seyn; das Militair hat sich demnach ver- anlaßt gesehen, die ernjstesten Vorsichts - Maßregeln zu treffen, und sowohl die Wachtposten, als die Kaserne, in der man neu- lich Feuer angelegt hatte, sind mit doppelten Mannschaften besetzt.
Das in Arlon erscheinende „Echo“ will wissen, daß nun- mehr in allen Orten des Luxemburgischen — versteht sich außer- halb des Festungs-Rayons — die Belgische Fahne wieder wehe. Ja, die revolutionaire Deutsche Zeitung von Diekirch erzählt fogar, daß sih die Jugend an den Sonntagen fleißig in den Waffen übe.
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 25. Mai. Seine Majestät der König gaben am 23sten d., als am Namenêstage Jhrer Majestät der Königin, ein großes Diner, zu welchem außer dem Kronprinzen und der Kronprinzessin auch die hier anwesenden Mitglieder des Reichs- tages, die Seraphinen- Ritter, so wie die Schwedischen und die Norweg'schen Staatsräthe mit ihren Gemahlinnen eingeladen waren. Es waren im Ganzen über 800 Personen versammelt.
Seine Majestät der König haben dem Hofzahnarzt Wolff-
gen, Grafen Wedel-Jarlsberg, einen ko\tbaren Brillantring als ein Zeichen des Dankes der Königl. Friedrichs , Universität in Christiania úbersenden lassen.
Deutschland.
Hannover, 28. Mai. Jn der hiesigen Zeitung liest man: „„Der Hamburger Korrespondent vom 26. Mai enthält einen von Hannover den 23. Mai datirten Artikel, in dem es heißt: ¡(Gestern ging hier die Nachricht ein, daß die zur Prüfung und Begutachtung der Osnabrücker Eingabe an den Bundestag niedergeseßte Kommission bei der Versammlung darauf angetra- gen, sich in dieser Sache für kompetent zu erklären.‘/‘/ — Ob, bei wem, und aus welcher Quelle eine solche Nachricht einge- gangen is, vermögen wir nicht zu beurtheilen; daß die Nach: richt selbst aber eine reine Erfindung sey, können wir versichern, da die fragliche Kommission der Deutschen Bundes - Versamm- lung bis jeßt úber die erwähnte Osnabrücker Eingabe überall noch keinen Bericht erstattet hat, und daher ‘ein Antrag dersel- ben bei der Versammlung nicht hat gestelle werden können.‘
— — Deßau, 27. Maï. Ungeachtet wegen der fort- während rauhen Witterung viele bedeutende Heerden der Um- gegend nicht geschnitten werden konnten, so waren zu dem vor- gestern und gestern hier stattgehabten Wollmarkte dennoch circa 9000 Stein Wolle anhergebracht worden, die, mit geringer Ausnahme, sämmtlich verkauft wurde, und zwar zu ‘Preisen, die die vorjährigen wohl um !/,—?/, Thlr. pro Stein überstiegen.
Das in Nr. 144 der Staats-Zeitung in einem Schreiben aus Halle vom 19ten erwähnte dumpfe donnerähnliche Geräusch am löten d. M. ist auch in hiesiger Gegend an drei verschie- denen, über zwei Meilen von einander entfernten Orten gehört worden: nämlich ganz in der Nähe der Elbe in ziemlich genau liegender nördlicher Richtung, und etwa !/, Meile von hier entfernt; demnächst bei Priorau, in beinahe genau südlicher Richtung, 1!/, Meile von hier, und endlih bei Meilen- dorf in süd - süd - westlicher Richtung, etwas über 2 Meilen von hier entferni. Das Geräusch wurde dem Gerassel, welches ein mit Brettern locker beladener, úber hartem unebenem Bo- den rasch hinfahrender Wagen hervorbringt, sehr ähnlich be- funden, und erschien mehreren, die es gehört, als rühre es aus dem Innern der Erde her, und finde nur in der Luft einen Wiederhall. Dies gewinnt um so größere Wahrscheinlichkeit, da der Donner wohl nicht in so weiter Entfernung gehört werden möchte, als dieses Geräusch vernommen worden ist.
— — Dresden, 27. Mai. Gestern ist unter dem Namen eines Grafen von Mühlingen der regierende Herzog von An- halt:Bernburg nebst Gemahlin hier eingetroffen; desgleichen ist der Prinz von Holstein - Glücksburg hier angekommen. Wie verlautet, wird ÎJhre Königl. Hoheit die Prinzessin Amalie, Gemahlin des Prinzen Jobann, am 11. Juni ebenfalls eine Badereise nach Franzensbrunn antreten.
Müáúnchen, 25. Mai. (Nürnb. Korr.) Ihre Majestät die Kaiserin Wittwe von Brasilien, Herzogin Amalie von Bra- ganza, traf (wie bereits erwähnt) heute Nachmittag 2°/4 Uhr
mit den sie begleitenden Personen in der theuren Vater ein. Rührend war der Empfang von Seiten der heißgelieht Mutter und Geschwister, welche der Kommenden {on Y,! mittags 11 Uhr auf der Augsburger Straße entgegeneilten A sie mit Freudenthränen des Wiedersehens empfingen, rür, war die Bewillklommnung der anwesenden Familienglieder d Königl. Hauses, welche die theure Anverwandte unter demVivat: y. Jubelrufen der zahlreichen Volksmenge empfingen. Vor dem Hey zogl. Leuchtenbergishen Palais und durch die Straßen war eine Ah, theilung des Infanterie-Leib-Regiments in Spalier aufgestel, welche als Ehrenwache unter klingendem Spiel und fliegend,/ Fahne salutirte. Ale die Frau Herzogin auf dem Balkon A hien und dankte, ertönte lautes Hoch. Der allgeliebten Fürst, seine Freude und herzlichen Willklomm im K. Hof-Theater hey, zu bezeugen, war dem Publikum nicht vergönnt, indem dw Anglikaner und Puritaner“‘ (Meyerbeer's „Hugenotten““) di gen Unpäßlichkeit der Mad. Mink nicht gegeben werden konnte, und die Bühne geschlossen blieb. Das diplomatische Corpé un) p, Adel werden Jhrer Majestät der Kaiserin ihre Aufwartung mten
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_JFm Antlibe der Wittwe Dom Pedro's spiegeln sich die frühere \,,
muth und Liebenswärdigkeit, die angeborne Herzensgüte yy erfreuliche Zeicheïï äußeren Wohlbefindens. — Dre von tine auswärtigen* Blatte in viele andere übergegangene Nachri, als ob das Stammschloß des Königlichen Hauses das Eig, ihum von Ausländern würde, is gänzlich falsch. Schon s, 600 Jahren ist die ursprünglihe Burg Wittelsbach gän zerstört, und im Jahre 1834 am Namendêtage unseres Könj» wurde auf derselben Stelle, die ein National - Eigenthum j das würdige herrlihe Denkmal errichtet, und ein Schulhy fár die Bewohner von Ober- utd Unter - Wittelsbach dasz | erbaut. = Gas Mänchen, 26. Mai. Das Regierungs-Blatt enthält s i gende K®nigl. Verordnung, den Verkauf von Geheimmitih betreffend: : „Ludwig, von Gottes Gnaden König von Bayern 2c 2c. Wir (y ben Uns im Rückblick auf die Bestimmungen des organischen Edify über das Medizinalwcsen im Königreiche Bayern vom 8. Septeuh 1808 S. 11. lit. m, veraulaßt gefunden, die bisherigen Moimen, h züglich des Verkaufs von Geheimmitteln, einer Revision unterste zu lassen, und verordnen nunmehr, auf so !ange Wir nicht and verfugen/ was folgt: l. Der Verkauf aller kosmetischen Mittel (d. Z1hn-:, Haut- und Haarmittel) wird unter der Beschräakung freiy geben, daß 1) ihre Mi‘chung und Bercitung, insbesoudere die dz Schminke, cntwcder dem Ober-Mediziñal. Ausschusse, oder dem M: dizinal - Ausschusse des betreffenden Regierungs - Bezirkes angezciz, 2) Verfauf und Preis ven diesen begutachtet ,/ sofort 3) di Verkaufs - Bewilligung von dem Ministerium des Juuern (si das ganze Königreich) oder von der Kreis: Regierung, Kammer d(ff Fnnern (für den betreffenden Regierungs-Bezirk) eriheilt, uud 4) dit Perlag dieser Mittel von Zeit zu Zeit ciner Vistation durch die tin shlägige Polizei-Behörde unterworfen werde. 1. Der Verkauf all anderen, zum inneren oder äußeren Gebrauche bestimmten, bis ju in und außer den Apotheken verkauften Gebeimmiitel, namentlich: |) der Franffurter Pillen, 2) des Nettare di Napoli, 3) der Rediingu Pillen, 4) des Seewaldschen Gicht-Balsams, 5) des Hetitschen Aug Balsams, 6) der Kiesowschen Lebens - Essenz, 7) des Schauerscn Bruch-Balsams, 8) der Morijonscheu Pillen, 9) der Langschen Pillu und 10) des Jresinger Pflasters, wird bei Strafe untersagt, sofen ihre Besiver dafür fein Privilegium erwerben. 111. Bezüglich de Uns vorbehaltenen Verleihung solcher Privilegien bestimmen Wi was folgt: 1) Die heilsame Wirkuag des Mittels, für welches du Privoilegium nachgesucht wird, muß vorber von dem Ober-M.dijinal Ausschu}se anerfannt worden scpn; 2) die Dauer soll sictó a} lángsiens 5 Jahre beschr&uft werden, 3) und dab:1 aglcichziiig wis der Verleihung die bfseniliche Befanntmachouug der Mischung u} Bereitung erfolgen, sewie auch 4) der Preis durch den Dbver- M diziaal: Ausschuß f. stgescht werden ; 5) die Bereitung der Mint fommt zwar ausschlicßend den Privilegien - Besitzern zu, der Veifu aber soll nur in Apotbefen und auf ärztliche Anordnun acsian werden ; 6) die Niederlagen solcher Mittel in den Apotbefken si der angeordneten jdhrlihen Visitation zu unterwerfen. 1V. Bei li der Anpreisung gebeimer Arzneimittel durh offentliche Blätt sind die bcsichendeu Verordnungen zu handhaben. Unser Minijieciun des Innern ijt mit der Befanutmachung und dem Vollzuge der ai genwärtigen Verordnung bcauftragt. Aschaffenburg, den 13. Mai 1938 (Gez.) Ludwig.“ Das Fürstenthum Hohenzollern - Hechingen ist der Süd deutschen Münz- Convention ebenfalls beigetreten.
Oesterreich. — — Wien, 25. Mai. Jhre Majestät die Frau Erzh« zogin Marie Louise, Herzogin von Parma, wird heute «1 Besuch im Lustschlosse von Schönbrunn erwartet, wo Höf dieselbe bis zur Reise des Kaiserlichen Hofes nach Mailas verweilen wird. 1 Berichtea aus Semlin zufolge, ist die Quarantaine-Zi an der Serbischen Gränze wieder auf 10 Tage reduzirt word} Aus Belgrad is der daselbst beglaubigt gewesene K. Î Oesterreichische Konsul, Herr von Mihanovich, hier eingetrof Man schreibt von der Serbischen Gränze vom 16. Mi „Die neueste Post aus- Konstantinopel bringt wenig Neuiglü ten von Belang; die wichtigste Anzeige ist, daß im Rathe i hohen Pforte die Stimmen zum Frieden sich zu neigen anf gen, nachdem bisher die Mehrzahl entschieden für den Kri! gegen den Aegyptischen Statthalter war. Es ist diese Aen! rung wohl nur das natürliche Ergebniß der Einsicht, daz L} rechte Augenbli versäumt und nun, da Jbrahim Pascha F Syrischen Jnsurrection völlig Meister, ein Krieg nur wée) glückliche Chançen noch verspreche, dabei aber als ein gefi! liches Wagniß erscheine. — Ibrahim Pascha soll übrigens g! im Gegensaße mit seiner früheren Verfahrungsweise gegen d! zum Gehorsam zurückgekehrten Syrier viel Milde zeigen, wal l von einem Europäischen Staate aus Gründen, sowohl dl tenschlichkeit als der Politik, als bestes Mittel zu sier Begründung der Ruhe und Ordnung in Syrien, aufs dr gendste anempfohlen worden seyn soll.
Wien, 26. Mai. Jhre Majestäten der Kaiser und Kaiserin haben am 23. Mai die Hofburg verlassen und Jh!" Sommeraufenthalt in dem Lustschlosse Schönbrunn genommt
Der „, Bote von Tyrol ‘/ meldet aus Jnnsbruck vom Mai: „„Am 16. d. M. wurden die diesjährigen Berathung!" des großen Tyroler ständischen Ausschusses , nachdem sie v"
3. April d. J. an ohne Unterbrechung fortgedauert hatte wieder geschlossen.““ V
Se. Majestät der König von Sachsen sind am 18. d. * unter dem Namen eines „„, Grafen von Hohenstein ‘/ in U eingetroffen, von wo Höchstdieselben nächstens die Reise (ph Fstrien und Dalmatien an Bord des Damp7schiffs des Oeste reichischen Lloyd „Conte Mittrowsky‘/ anzutreten gedachten.
Schweiz. 2
Zürich, 25. Mai. Unsere Zeitung bemerkt: -- zl
Schwyzer Magnaten und ihre Gehülfen in der EidgeneE schaft haben sich keine geringere Aufgabe gesetzt, als den 0
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nstifter der Anarchie im Kanton Schwyz zu bezüchti- ort als Bei per Bart wird, daß die vorgebliche Regierung in Schwyz das Recht hätte, die eidgenössischen Kommissarien als Rebellenführer ergreifen zu lassen. Der Beschluß der es, Gemeinden Einsiedeln, Küßnacht u. \. w., die Kantons-Beh P den nicht mehr besuchen zu lassen, wird nämlich als das entschei- dende Zeichen -der Anarchie angenommen, der Anarchie, die nun ugegeben wicd, seit man darauf verfallen ist, sie dem Vorort zuc Last zu legen. Jener Beschluß ist nun aber naÔ dem ersten ‘sufcreten des Vororts gefaßt worden námlih Sonntags , als dem verfassungsmäßigen Tage der Bezirks-Gemeinden, während die Beschlüsse des Vororts vom Freitag sind. Allein jener Be- schuß von Cinsiedeln, Küßnacht u. . f. war nichts als die Sanc- tion des an- der Schindellegi gefaßten S Rex Ee [Hes und diese Konferenz fand am Donnerstag statt. Wir könnten nun an den staatérechtlichen Deductionen der Herren Sarner beson- ders aussezen, wie sorgfältig sie den Umstand in den Hinter- rund stellen, daß am 0. Mai die obersten Kantons- Aemter und theilweise die obersten Kantons-Behörden verfassungsgemäß er- ledigt worden find. Wir wollen aber zugeben, daß unter der doppelten Vorausseßung, es sey theils der eidgenössische Bund cin Bund der Regierungen , theils seyen die der sogenannten Regierung in Schuyz entfremdeten Kantonstheile von vorn izer- ein als Rebellen zu betrachten, — unter diesen Vorausseßungen wol- len wir zuacben, daß ¡ene Deductionen im Wesentlichen richtig. sind. Den Herren ist aber damit noch nicht gelungen, aus der Frage cinen bloßen Kampf zwischen dem einen und dem anderen Ver- stäandniÿ des Bundes, zwischen Aristokratie und Demokratie zu machen. Wäre es nichts anderes, als dieser Kampf, so hätten sie nicht nôthig, die zahlreichen Berichte von der Gemeinde am Nochenthurm mit jener Frechheit Lügen zu strafen, die, wenn sie zehnmal das gleiche gesagt hat, den beim erstenmal nech schwachen Beweis voll gemacht zu haben glaubt; sie brauchten dann nicht sich über den Verdacht zu ent\eßen, die Regierung von Schwyz möchte selbst die schändliche Scene veranstaltet haben, und noch weniger brauchten sie denselben Verdacht ge- en die Klauenmänner und Liberalen zu wenden. Allein es sind eben diese Thatsachen, worauf es ankommt. Js auch der Kampf zwischen Aristokratie und Demokratie dabei mit im Spiele, so fragt sih doch mehr noch, welcher Theil hier eine gute, und welcher eine schlechte Sache zu vertheidigen habe. Eine große Anzahl von Ständen wird sih nur hiernach ent- scheiden. Dies fühlen die Streitgenossen der Schwyzer - Mag- naten, und sie geben sich alle erdenklihe Mühe, die zur Unter- suchung in den Kanton Schwyz gesandten eidg. Kommissarien als die Diener einer Partei, und ihren Bericht zum Voraus a!s der Leidenschaft und Rebellion verfallen darzustellen.“ Auf das vom 18. datirte Kreisschreiben von „Landaminann
und Rath ‘/ des Kantons Schwyz, das eine außerordentliche
Tagsatzung verlangt, Hat Graubünden ablehnend geantwortet. Solothurn hat beschlossen, es sey dem Antrage keine Folge zu geben.
E S0 f Genn.
Rom, 19. Mai. Am 16ten d. M. stattete der Papst der verwittweten Königin von Sardinien , Marie Christine, einen Gegenbesuch im Palast Albani ab.
Spanien.
Madrid, 19. Mai. Die Kommission, welche mit der Prôfung der verschiedenen Anerbietungen in Bezug auf eine Anleihe beaufcragt war, hat die der Herren Laffitte und Sa- fent einstimmig verworfen.
Der Herzog von Fézensac ist noch nicht angekommen, doch erwartet man ihn bald, da er bereits in Burgos eingetroffen ist.
Der Karlistishe General Simon Torres soll aus seinem Gefängnisse entsprungen seyn und sich den Unzufriedenen in den Baski\chen Provinzen angeschlossen haben.
Die Karlisten haben die beiden Forts, deren ste sih bei Bilbao bemächtigt hatten, in die Luft gesprengt.
San Sebastian, 20. Mai. Die Desertion unter den Karlisten greift immer mehr um sih. Hier kommen die Ueber- läufer in solcher Menge an, daß die ganze Citadelle voll davon
ist.
— E
Man glaubt hier allgemein, daß Muñagorri's Unterneh- |
men gelingen werde, auch hält man sich überzeugt, daß der |
Krieg sich seinem Ende nahe.
An
Berlin, 31. Mai. Die heutige Nr. 18 der Gesez-Samm- lung enthält die Allerhdhste Verordnung wegen Einführung eines gleichmäßigen Verfahrens bei der Jnsinuation der richter- lichen Erkenntnisse und bei Einlegung der Rechtsmittel, und lau- tet wie folgt:
„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden Köuig von Preußen ¿c. c. finden Uns bewogen, zur Einführung eines aleichmäßigen Verfahrens bei der Jusinuation richterlicher Erkenntnisse und bei dex Einlegung der dagegen zulässigen Rechtsmittel, auf deu Autrag Un- seres Staats - Ministeriums und nach erfordertem Gutachten ciner aus Mitgliedern des Staatsraths eruannten Kommission, für alle Provinzen Unserer Monarchie, in welchen die Allgemeine Gerichts- Diduung Geseuesfraft hat, zu verordnen, wie folgt :
§. 1. Die Verordnung des §. 37 der Verorduung vom 1. Juni 1833 über den Mandats-, den summarischen und den Bagatell -Pro- ¿tß fol fortan in allen Civil-Prozessen zur Anwendung gebracht wer- den. Es soll daher die Jnsinuation von Erkeuntnissen, Kontuma- majial-, Agnitions-, Pucifications- Resolutionen, Präflusions- und Adjudications - Bescheiden in der Regel binnen aht Tagen nach Ab- fassung eder Publication derselben nicht bloß an die Stellvertreter der Yacteien, sondern auch an diese selbst erfolgen. Die Parteien erhalten Ausfertigungen, die Stellvertreter Abschriften derselben.
§. 2. Die bei Publication und Zufertigung von Erkeuntnissen, Resolutionen und Bescheiden bisher vorgeschriedene Belchrung der Parteien durch den Richter über die ihnen zuständigen Rechtsmittel wird hierdurch allgemein aufgehoben.
&. 3. Die Jusinuation der Erkenntnisse :c. an die Parteien ist auf dieselbe Weise, wie die Jnsinuation der Vorladungen, nah Vor- schrift der Allgemeinen Gerîchtsordnung Tb. 1. Tit. 7. §. 19. u. f. zu bewirken. Es treten jedoch nachstehcude nähere Bestimmungen cin:
a) Sind Litisfonsorten vorhanden, so ist die Ausfertiguug des Er- feuntnisses 2c. nur Einem derselben zuzustellen. Die übrigen
Theilnchmer sind hiervon unter Beifügung ciner Abschrift des
Tenors der Eaischeidung zu benachrichtigen. Die Beuachrichti-
gung kann auch durch cine Kurrende geschehen. Bei Litiskon-
sorten, welche zur Verhandlung des Prozesses Deputirte aus b ibrer Mitte bestellt haben, erfolgt die Zustellung nur an diese. ) Jst der Aufenthaltsort einer Partei unbekannt, hat insbeson-
dere im Laufe des Prozesses nach der Anzeige des mit der Ju- sinuaiion beauftragten Beamten eine Partei ihre bisherige Wohnung aufgegeben und über ihren neuen Aufenthalt feine Nachricht zurüctgelassen, so erfolgt die Publication des Erfcunt- nisses 2c. durch einen öffentlichen Aushang an der Gerichtsstelle. Hat das Erkenntniß 1c. vierzehn Tage lang ausgehangeu, so ist die Jusinugtion für dewirkt anzunehmen,
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UVEWw
c) Eine gleiche Art der Jusinuation (§. 3 b) fiudet statt bci Prás- flusicns : Beschcideu uud Kontumazial - Erfenntnisseu, welche auf cine Ediftal-Ladung ergangen sind.
4) An Parteien, welche nicht am Orte des Gerichts oder in dessen
nächsier Umgebung sich aufhalten, erfolgt die Zusendung durch
die Posi. Der Nachweis der Jnsinvation wird dur ein Post-
Jufinuations - Dofument geflihrt. (Jusiruction vom 24. Juli
1833, §&. 42.) Dasselbe muß außer der Quittung des Empfän-
gers das Attest ciues vereideten Pesiboten über die gehörig er-
folgte Zustellung der verschlossenen Auéfertigung unter Bcidrüf- fuug eines Amiéficgels cuthalten.
Zusendungen in das Ausland werdeu, wo dies zulässig ift, auf gewöbnliche Weise rckemmandirt.
Wenu das Erfcnntniß :c vou der Post als unbestellbar zurücckgelicfeit wird, fo tritt der Uushang desselben nach der Be- ftmmuig-unter litt. b cín. 28cnn die Partei im Publications - Teruniine oder nach dessen Abbaltung erklärt, „daß sie die Zustellung ciner Auéfertigung des Erkenntnisses ‘nicht verlange““, ebeu so, wenn sie dasselbe an- zuncbmen oder einen Empfangschcin zu ertheilen verweigert, so vertritt die darüber aufgenommene Registratur oder die An- zeige des mit der Zustellung beauftragten Beamten dic Stelle der Jnsinuation.
__§. %, Die Jnfinuation an den Siellvertreter ciner Partei ge:
nlgt : i L wenn der Stellvertreter die Gercchtsanie ciner Partei vermöge
ciner gescglichen Vorschrift wahrzunehmen bat, als fiskalische
Behérde. Magisrat, Vormund, Kurator, Vorstcher u. \. w.z
oder
b) wenn derselbe zur Empfanguabme des Erfcnntnisses auédrü- lich beauftraat worden ijt, es sey in der Prozeß- cder iu eincr
Me Vollmacht, deren Beg'aubigung es jedoch nicht
»edar 5
wenn die Paitet sich im Auslande an cinem Orte befindet, w9o-
hin rcetemmandirte Zusendungen durch die Post uicht stattfinden.
Hat die Partei in diesem Falle feinen Stellvertreter bestelit,
C,
c)
Schäden, welche Privat - Personen erlitten haben, sind unter dieser Summe nicht mit begriffen.
Mänster, 26. Mai. (W. M.) Wegen der wiederein- getretenen Verschlimmerung der Witterung in der Nacht vom 19/ d. M. und der verspäteten Acfer-Bestellung und da die Steigerung der Kornpreise schließen ließe, daß bedeutende Fruchtvorräthe nicht vorhanden sind, hat der Ober - Präsident der Provinz in dem heutigen Amtsblatt alle Verwaltungs- Beamten allei, zu dem ausgedehntesten Anbau der Kar- toffeln, mit Benubung der vielfältig bekannt genmiachten Erspa- rungs-Maßregeln von Keimaugen u. \. w. überall und eifrigst, jet, wo es noch Zeit ist und der nothwendige Umbau vieler Roggenfelder die bereiteste Gelegenheit darbietet, hinzuwirken.
Koblenz, 24. Mai. (R. u. M. Z.) Nachdem der kalte April dem im Anfange von Sommerwärme begleiteten Mai gewichen, und dieser mit 18 Grad úber Null die ganze Natur schnell aus ¡hrem Winterschlaf erweckt hatte, traten am-10, Mai wieder Nordwinde ein, welche die vom lsten an so hoffnungsvoll be- gonnene Vegetation hemmten und zu einem wahren Stillstand zwangen; indessen hat der am 12ten und 1l3ten des Nachts ge- fallene Reif keinen Schaden verursacht, außer in einigen dem Nordwinde auêgeseßten mit ewigem Klee bepflanzten Feldern. — Alles ist jeßt auf dem Felde geschäftig, und durch den noch zeitig genug eingetroffenen Regen wachsen die Früchte, Futter- fräuter und Gartengewächse sichtlih heran, und die Bäume haben vollauf geblüht. — Der Winzer klagt über den durch den langen und strengen Winter dem Weinstock zugefüg- ten Schaden, und seine Klage trifft vorzüglich die Reben: stôcke in den Niederungen, wo fast durchgehends die al- ten Stôcke erfroren sind; die jungen fangen an zu grü- nen, und 3 bis 4 Zoll große Schößlinge sind so weit reichlich befruchtet und gegen das vergangene Jahr um 10 Tage vor-
fo wird ihr cin Mandatar von Amtswegen zugcordnet, der ihre Gerechtsame gleich einem Kurator, §. 1003. Tit. 18. Th. 11. des Allgemcinen Laundrechis, nach pslihimäßigem Ermessen wahbr- zunehmen hat, obue daß jedoch dic Einleitung einer förmlichen Kuratel erfolgt.
&. 5. Der Lauf der geschlichen Fri? zur Einleguug des Rechts- mittels der Appellation, der Revision und der Nichtigkeits-Beschwerde, imgleichen des Recfurses wider Erkenntnisse und der Reflitution ge- geu Kontumazial- und P. äklusions - Bescheide, begiunt mit der Jusi- unuation des Érfenntnisses 2c. au die Partci.
G. 6. Eine Ausnadue tritt ein: 1) in den Fällen dcs §. 4. Die Frist begiunt in diescn Fälleu mit der Jusinuatiou an die dort
bezcihneten Stellvertreter der Parteien. 2) Ju den Fällen des §. 3. þ. und e., wenn ein Aushang an êffentlicher Gerichtsstelle die Stelle ; Die Frist beginnt bier erst mit dem Ab- | itshang bestimmten vierzchutägigeu |
der Jusinuation vertritt. lauf des für den öffentlichen Zeitraums. 3) Jn Bagateilsachen. Die Frist beginnt mit dem ange- standenen Termine, in wclchem das mit der Vorladung verbundene Mandat wegen Nicht-Erschrinens des Verllagten in die Kraft eincs Kontumazial: Erfenntuisses Übergegangen ist.
&. 7. Die in den &§. 21 und 22 der Verordnung vom 14. Des |
¡ember 1833 besiiwmte Frist vou sechs und zwölf Wocheu zur Eiu- legung des Rechtsmiticis der Appellation, Revision und Nichtigkeit s- Veschierde findet auch Auweudung auf die Einlegung des Nekurses gegen Erkenntnisse der ordentlichen Gerichte, — Kabiuets: Ordre vom 8. August 1832 (Gesez-Sammlung Seite 199.): &§. 10. der Verord-
nung über die Execution in Civil-Sachea vom 4. Märi P | . der Allge: |
sez-Sammlung Scite 33.); §. 3. Nr. 2. Tit. 14. Thl. meinen Gerichts-Ordnung und §. 110. des Anhanges ; uud auf die Ein- legung des an das vorgesete Ministerium zuläsfigen Rekurses gegen definitive Entscheidungen der General - Kommissionen und der ihre Stelle vertretenden Regierungs-Abtheilungen. Jn Betreff des Recht s- mittels der Reslitution gegen Kontumazial-und Präklusions-Bescheide verbleibt es bei der bisberigen Frist von zehn Tagen.
&. 8. Jun Jnujurieusachen finden nur die Vorschriften der §§. 1 bis 4. dieser Verordnung Anwendung; in Auschang der Fristen zur Einlegung der Rcchtsmittel bewendet cs bei den bestebendeu Vor-
shriften. i 2 &. 9, Der Tag der Junsinuation wird bei allen Fristen nicht mitgerechnet.
§. 10. Die Frist zur Einlegung jedes zulässigen Rechtsmittels
ist gewahrt, wenu dasselbe innerhalb des geseßlich dazu bestimmten |
Termins bei ciner derjenigen Gerfchtébchörden angebracht wird, zu deren Ressort die Sache in der ersten eder in einer höhern Jnstauz ganz oder theilweise gehört. j / : Hat die Partci sich irrthümlich an cine andere, inkompetente Ju- iz: Behörde gewandt, so ist die letztere verpflichtet, das Qt von lmtswegen sofort an das bectresfeude Gericht zur weitern Verfügung abzugeben. Der Partei wird jede die Zeit von der Präsentation des Gesuchs bei der infompetenten Jusiiz- Behörde bis zur Präfen-
| tation bei dem gebörigen Gericht nicht augerechuet.
8 11, Jst im ordentlichen Prozesse (Allg. Eer. Ordn. Tb. 1.
| Tit. 14.) mit der Anmeldung des Rechtsmiticls der Appellation nicht
zugleich die Rcchtferiigung derselben erfolgt, so wird der Appellant
ohne Unterschied der Fälle, ob er neue Thatsachen oder Beweismittel |
anzuführen hat oder nicht, zu cinem Termine vorgeladen, um die Rechtfertigung der Appellation zu Protokoll zu erklären, oder die Rechtfertigungsschrift (Appellatious - Bericht) zu überreichen. Die
Veriadung zu diesem Termine crfolgt unter der Verwarnung:
„daß, wenu dez Appellant nicht erscheinen sollte, angeuommen wer- den würde, er wolle sich lediglich auf die Verhandlungen der ersten
Instanz berufen.“ Der Appellat is von dieser Verfügung zu benachrichtigen. Der Termin muß nah Beschaffenheit der Sache so abgemessen werden, daß dem Appellaten cine Frist von vier bis acht Wochen frei bleibt. Die Verlegung des Termins findet, insofern der Gegner nicht ein- willigt, nur einmal, und nur dann statt, wenn dieselbe unier An- gabe und Bescheinigung der Hindernngs-Ursachen spätestens im Ter: mine selbs uachgesucht wird. Í 6. 12. Alle diesen Bestimmungen entgegenstchende Vorschriften der bisber ergangenen Gescze werden aufgehoben. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel. Gegeben Berlin, den 5. Mai 1838. | (L, S) Friedrich Wilhelm. v. Múffling. v. Kampy. Mühler.
Marienwerder, 25. Mai. (M. A.) Am 10ten k. M,, als dem Tage der Stiftung des hiesigen landwirthschaftlichen Vereins, wird derselbe eine Ausstellung interessanter landwirthschaftlicher Gegenstände, eine Thierschau und Preis - Vertheilung für die milchreichste Kuh und das beste Mastthier von Ochsen, Schwei- nen und Hammeln veranstalten.
Breslau, 28. Mai. (B. Z.) Die Schlesische General-Land- schafts-Direction hat auch für den jeßt hier bevorstehenden Woll- markt, zur Erleichterung des Woll-Verkaufs Schlesischer bepfand- briefter Güter, der in den wenigen Markttagen nicht beendigt wer- den kann, eine Stundung der Pfandbriefs-Zinsen gegen Depo- sition von Wolle in dem landschaftlichen Magazin, bis auf ?/z des Taxwerths derselben, nachgelassen. Noch hat die Oder, seit dem lebten Hochwasser, nicht einen so niedrigen Stand gehabt, daß bereits alle Schäden, welche- durch den egen Eisgang an den Wasserwerken verursacht worden sind, hätten untersucht werden können. Aber schon nach den bisherigen Ermittelungen beträgt der Schade, . welcher der Kommune Breslau durch den Eisgang verursacht worden ist, mindestens 30,000 Rthlr. Die
aus. Aber mittelmäßig steht die Wintersaat; vielleicht wird sie sich durch Regen hervorarbeiten. Das Korn, im Herbste von Schnecken stark beschädigt, entwickelt sich jebt schon gegen alle
|
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| Erwartung, und der Weizen und Gy sind noch gut erhal- | Ja
ten. Wenn auch die Sommersaat, als Hafer, Gerste, Erbsen, wegen der unbeständigen \chlechten Witterung erst spät im April esáet werden konnte, so spreß sie, kaum einige Tage einge- urcht, um so kräftiger hervor; die früh gesäeten Früchte haben chon erfreulich angepflanzt. Der Kohl, der im Herbste nicht zu hoch getrieben, hat nicht gelitten, aber der durch die Fet- tigkeit des Bodens höher als gewöhnlich gewachsene ist ganz erfroren. Die Bäume haben ihre Blüthen abgeworfen, und die ganze Frucht des Steinobstes, Kirschen, Zwetschen, Aprikosen, Mirabellen, Pflaumen t1c., hat sih, einzelne Strecken ! ausgenommen, zahlreich und gesund angeseßt, und is bis jeßt von Honigthau, Haiderauch, Frost und verderblichen Nebeln " verschont geblieben. Das Kernobst, als Aepfel, Birnen, Nüsse, | werden bei dieser gúnstigen Witterung ein reichliches Resultat geben. Die Futterkräuter stehen mastig, und der ewige Klee eignet sih zum ersten Schnitte. Ueberhaupt sind die hiesigen Fluren gesegneter als im vergangenen Jahre, und, was höchst selten, von Ungeziefer frei. Wir därfen daher, nach dem jebi- gen Stande der Vegetation zu urtheilen, einer ergiebigen Aerndte entgegensehen. Düsseldorf, 27. Mai. Der zu Ostern v. J. hier | ins Leben getretene „Militair - Frauen - Verein““, dessen nächster | Zweck war, dürftigen Militair-Familien , so wie Militair-Witt- wen und Waisen, eine möglichst wirksame Hülfe angedeihen zu lassen, hat jest seinen ersten Jahres: Bericht durch den Druck veröffentlicht. Die Summe sämmtlicher Einnahmen betrug im Laufe des vorigen Jahres nicht volle §809 Thlr. , von denen | gegen 600 den Hülfsbedöärftigen verabreicht wurden. Dem Be- richt sind auch die Statuten beigedruckt. Aus beiden ersieht man die Wirksamkeit und den Zweck dieser Gesellschaft, welche sich in eicenthümlicher Weise den vielen seit 1813 von Deut- | schen Frauen gestifteten Wohlthätigkeits - Vereinen würdig an- reéhet. - R 26. Mai. (K. Z.) Gestern Abend brachten die
Studirenden der hiesigen katholischen theologischen Fakultät dem Professor Dr. Klee einen Fackelzug, um ihre pflichtmäßige Dank- | barkeit gegen diesen ihren verehrten Lehrer an den Tag zu le- gen, weil derselbe einen glänzenden Ruf nach Mänchen ausge- | schlagen. Doch nicht allein unter den Studirenden der katho- | lischen Theologie, sondern allgemein hatte diese Handlung des Dr. Klee die danfkfbarste Anerkennung gefunden; denn an dem | Fakelzuge nahmen außer den Studirenden der katholischen E noch sehr viele von den übrigen Fakultäten lebhaften ntheif.
Wissenschaft, Kunst und Literatur.
Statistica di coloro che furono presiíi dal Cholera asía- tico in Roma nell? anno 1837, umiliata alla S. S. di N. S, Papa Gregorio XVI. dalla Commissione straordinaria di pubblica incolumità. Roma, 1838. 145 S. 4.
Die Dauer der Cholera iu Nom, verglichen mit der in anderen Ftaliänischen Städten, uautentlich Meapcl, ift uur kurz gewesen. Am 28. Yuli zeigten sich die beiden ersten Fálle, Mitte Oftobers waren die lezten Spuren verschwunden. Ader, mit Ausnahme Palermo'*s, war sie wenigstens eine Zeit lang beftiger und verheerender deun irs- gendwo. Es würde am uurechten Orte seyn, hier noch etwas über jene ae Zeit zu sagen, oder gar eutscheiden zu wollen, wer Recht hatte, die Korrespondenteu in ausländischen Blättern oder das „Dia- rio di Roma“, welches sich über diese heftig beklagte, die Wahrheit ibrer Schilderungen wiederholt bestritt, ihre Vorwürfe für ungerecht erflárte. Dem Beispiele folgend, welches anderwärts (auch in Nca- pel nach der ersten Epidemie von 1836) gegeben wurde, hat die Sa- nitáäts-Kommission jett ihren offiziellen Bericht bekfanut gemacht. So wenig man auch den in dieser statistischen Uebersicht aufgeführten Ge- sammtzablen unbedingten Glauben beizumessen gesounen seyn und so viele Mängel die Arbeit in dieser Hinsicht babeu mag, so ist es doch von unleugbarem Jutcresse, die Verhältnisse der cinzelneu Zahlen fen- nen ¡u lernen und mit deuen in andcren Städten zu vergleichen. Was den erstereu Punkt bctrifft, so fann man nicht umbin, die un- endliche Verschiedenbeit, welche zwischen den Angaben der Sanitäts: Kommission und deu im Publikum allgemein angeuommenen Chiffern obwaltet, mit Verwunderuug zu beurerkfen. Während nach der mä- ßigsten Schäßung, die in Rom selbst von Personen gemacht ward, welche den Gang der Krankbeit aufmerksam verfolgten , die Zahl der ! Todesfälle sich auf ctwa 10,000 belicf, wird sie hier auf uicht viel mehr denn die Hälfte angegeben. Es is nicht möglich, diese beidcn Data in Uebereinstimmung zu bringen, selbst wenn man auf der ci- nen Seite viel ablassen, auf der anderen viel zugeben wollte. Na- meutlich dürfte man zwel h “dreh bezeichnen, worin die offiziellen Chiffern mangelhaft stud. orerst die Statistik der Krankheit bis zur Mitte August — cine Zeit, während welcher man ihr Dasein noch nicht offiziell anerfennen wollte, wo wenig oder feine Vorberei- tungen getroffen waren und die Listen sebr unvollsiäundig gewesen scvu mögen. Sodann die Zahl der in Privathäusern Gestorbenen, die im Ganzen auf 3005 gebracht wird. Es unterliegt feinem Zweifel, daß tu einer Stadt wie Rom eine genaue Beaufsichtigung in lehterem Falle unmöglich war, selbst| weun man die Scheu, welche Viele begs
T PTS C M E T T T L A 114 G C C IONOOD. T T IRI T E.