1838 / 166 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

bij bs VLIs Ge U FETYCI, LUILEEL U)E f) EIIUE. DALYELDAar werden, als durch jene Debatte. Herr Duvergier d’Hauranne zeigte, wie Frankreih von Occupation zu Occupation, von Er- oberung zu Eroberung gelockc worden, und wie doch alle er- neuerten Anstrengungen zu keinem Nuten, zu keinem Ziel ge- fährt, sondern nux eine immer größere Ausdehnung und eine immer längere Fortdauer derselben nöthig gemacht hätten. Der Civil-Juntendant von Algier, Herr Bresson, bekräftigte durch jedes Wort seiner Entgegnung die Behauptungen des ersten Redners nur noch mehr. Graf Molé, der Afrika aus amtlichen Berich- ten kennt, versicherte der Kammer, die Araber wollten sehr gern gute Freunde der Franzosen werden und ihnen gehorchen; zu- Ls erklärte er, daß 50,609 Mann das Höchste sey, was an ruppen für Afrifa zu verwenden wäre. Herrn Bresson's per- sónliche Bekanntschaft mit Afrika widerspricht der ersten dieser Erklärungen; und General Bugeaud, der mit den dortigen Ver- hältnissen eben so vertraut ist, widerspricht der anderen , indem er erflärt, daß {hon jest 100,000 Mann dasélbst erforderlich seyen. Das Verfahren der Regierung wurde übrigens von dem Grafen Molé ziemlich gut vertheidigt. Er ging von dem un- widerleglihea Argument der Fatalität aus: weder das Land, aan E P Ung hätten anders handeln fönnen, als sie ge- andelt. In Amerika sind nun bereits drei vershiedene Blokaden im Gange, eine in Mexiko, die andere in Buenos-Ayres und die dritte in Chili; die beiden ersteren von Seiten Frankreichs, die leßte von Seiten Englands. Die von Frankreich angeführ- ten Beweggründe zu jenen beiden sind bekannt. Es ist auch schon gemeldet worden, wie eifersüchtig die hiesigen Blätter sich darüber äußern ; von der gegen Buenos-Ayres ins Werk geseßz- ten behaupten sie geradezu, daß sie nur deshalb angeordnet worden, weil die Regierung dieser Republik den Britischen Handel mehr begünstige als den Französischen. Als am 30. Maäârz das Englische Schiff „Annabella‘“/ von Buenos-Ayres absegelte, lag der Französishe Admiral mit seinem Geschwader schon vor diesem Hafen. Durch jenes Schiff hat man nun auch von der dritten Blokade, von der gegen Chili von Englischer Seite angeordneten, die erste Nachricht erhalten. Das Britische Geschwader hatte sih deshalb vor den Hafen von Valparaiso gelegt, weil der Capitain eines Englischen Kauffahrteischiffes in Chili erschossen und der dortige Britische Konsul mit seinen desfallsigen Vorstellungen von der Chilischen Regierung kurzweg abgewiesen worden. So sagt wenigstens der ministerielle „Globe“. Ein ausführlicherer Bericht über diese Angelegenheit wird erst mit dem nächsten Paketboot er- wartet. Von Montevideo hat man Nachrichten bis zum 19. März. Die dortige Regierung wollte eine Anleihe von 200,000 Pacatores negoziiren, um die Bedürfnisse des Staats zu decken. Ueber den Bürgerkrieg in jener Provinz vernimmt man nichts Neues; die Kavallerie litt sd sehr durch die anhal- tende Dürre, daß sle noch keine Operationen wieder hatte un- ternehmen können. Der Ober-Befehl über die National-Armee

1UVDIEI VeLCIlv Deute cin VIerzcgl. XeucntenvergiMqer Daus: D e abgegangen ist, um für die Herrschaften Quartier zu be- orgen.

Das Regierungs-Blatt vom 9. Juni enthält eine Uebereinkunft mit den Päpstlihen Staaten wegen gegenseitiger Freizügigkeit. k

Luxemburg, 9. Juni. Das Journal de Luxembourg enthält in einem Artifel unter der Ueberschrist „die Wahrheit über das, was im Luxemburgischen vorgeht“ unter Anderem Folgen- des: „Es scheint nöthig, auf die wahre Lage der Dinge hinzu- deuten. Wir wollen zuer an einen Punkt erinnern. Jun allen ih- renErklärungen hat die Regierung zu Brüssel nämlich versichert, daß sie die Beziehungen des Großherzogthums zum Deutschen Bunde achten, und der freien Ausúbung der daraus hervorgehenden Rechte kein Hinderniß in den Weg legen wolle. Nun ist es aber ausgeinacht, daß die Verträge der Festung einen strategi- schen Vertheidigungs -Rayon von vier Stunden zusichern, den die Garnison beseßen kann, wenn sie es für angemessen hält, und den fremde Truppen nicht betreten dürfen. Nichtsdestowe- niger hat sich die militairische Behörde vorläufig auf zwei Stun- den beschränkt, nimmt aber in diesem Umfange das Recht der militairischen Polizei, den örtlichen Behörden gegenüber, im ausgedehntesten Sinne in Anspruch. Jn dem kleineren Rayon dürfen von Belgischer Seite weder Aushebungen, noch Waffen- Vertheilungen, noch irgend etwas, was sich auf militairische Operationen bezieht, vorgenommen werden. Diese Anordnun- gen sind der Belgischen Regierung mitgetheilt, und von ihr ge- nehmigt worden, wie aus der amtlichen Korrespondenz hervor- geht. Nach diesen Anordnungen ist man, so oft es nöthig war, Pera ren: So entwassnete die Garnison im Jahre 1832 die rger - Barde, und ließ die Fahnen, welche einige Gemeinden aufgerichtet hatten, wegschaffen. So wurden im Jahre 1833 acht bewaffnete Belgische Zoll-Beamte, welche man im Rayon der Festung angetroffen, in diéselbe ab- geführt. Wir könnten mehrere ähnliche Thatsachen anführen, aber wir wollen nur bemerklih machen, daß die Belgische Re- gierung die Geseblichkeit derselben anerkannt hat, und daß die Militair-Behörde nie ermangelt hat, die Burgemeister an ihre Pflicht und die auf ihnen lastende Verantwortlichkeit zu erin- nern. Es war auch schon gänzliche Stille eingetreten, als das Gerücht von der Annahme der 24 Artikel neue Unordnungen herbeiführte. Am 25. April sah man die feindliche Fahne zu Strassen ; ein Detaschement der Garnison ging dahin ab, for- derte die Einwohner auf, sie wegzushafsen, und als dies nicht geschah, hieb es den Baum nieder. Man ging noch sehr sch{o- nend zu Werke, aber man drohte fär die Zukunft, und ließ den abwesenden Burgemeister auffordern, Rechenschaft abzulegen. Dieser gab fremden Aufwieglern die Schuld. Man erinnerte ihn nichtsdestoweniger an seine Verantwortlichkeit. Zugleich ließ die Militair-Behörde ein Rundschreiben an alle Burgemeister des Bezirks ergehen, in welchem dieselben aufgefordert wurden,

war dem Bruder des Präsidenten, Don Jgnacio Oribe, über- tragen worden.

Belgien.

Lüttich, 8 Juni. Der Courtktier de la Meuse erklárt die Nachricht, daß der Bischof van Bommel das Bisthum Gent erhalten solle, für unbegründet.

Drei Personen, welche den 7. März Bibeln, die von Col- porteurs der Bibelgesellschaft zum Verkauf auf unserem Markt angeboten waren, VEPORC en und umhergeworfen hatten, Hen Ene zu einer Geldbuße von drei Franken verurtheilt warde. -

Das Dampfschiff, welches künftig die Maas befahren wird, is gestern in Seraing vom Stapel gelassen worden.

Deutschland.

das Aufrichten der Belgischen Fahne zu verhindern ; für Ueber- tretungsfälle wurden sie nicht nur persönlich verantwortlich ge- macht, sondern auch die Gemeinden mit militairischer Execution be- droht. Einen Monat später traten die Ereignisse von Nieder- anwen und Hostert ein; diesmal ließ man nicht bloß die auf- rührerische Fahne wegschaffen, sondern man ließ auch die Trup- pen bis zum folgenden Tage auf Kosten des Burgemeisters und der Gemeinde dort verweilen; zugleih ließ die Militair - Bé- hôrde eine neue Ermahnung’ an die Burgemeister des Rayons ergehen, und drohte ihnen mit shärferen Maßregeln, wenn sich ein ähnlicher Fall wieder ereignen sollte. Diés is der wahre Hergang der gemeldeten Begebenheiten. Worüber be- klagt Jhr Euch nun, Jhr unverbesserlichen Anfeinder alles dessen, was nicht in Eurem Kram paßt? Kennt Jhr nicht längst die Gränzen, die Euch gezogen sind? Vergeblich häuft Jhr Sophiómen auf Sophismen, um Eure Ausschweifun-

Hamburg, 14. Juni. Der Königlich Preußische Bet- chafter Fürst Putbus und der Königlih Hannoversche Bot- | schafter Graf Alten nebst Gefolge, siad gestern am Bord des | Dampsfschissés „Britannia“ nach. London abgegangen. |

Hannover, 13. Juni. Die Geses-Sammlung ent- hält folgende Bekanntmachung: „Nachdem auf deshalb ergan- genen Antrag die allgemeine Stände-Versammlung des Ködnig- reichs die Forterhebung der jeßigen Steuern, und zwar: der Grund-Steuer, der Häuser-Steuer, der Personen-, Besoldungs-, Gewerdbe- und Einkommen-Steuer, der Salz-Steuer, der Stem- pel-Steuer, der Brenn-Steuer, der Bier-Steuer, der Ein-, Aus- und Durchgangs - Abgaben, des Mahl- und Schlacht- Licents, so wie der Nebeneinnahmen von den Steuern, nach Maßgabe der bestehenden Geseze Und Verordnungen für das Jahr vom 1. Juli 1838 bis dahín 1839 bewilligt und sich zu- gleich mit dem anderthalbmonatlichen Erlaß an der Personen- und Gewerbe:Steuer für diejenigen Steuerpflichtigen, welche in dem bevorstehenden Rechnungs- Jahre vom 1. Juli 1838 bis dahin 1839 in der Tten bis zur 12ten Klasse der Personen- Steuer stehen, einverstanden ertlärt hat, so wird solches hier- durch zur dffeätlichen Kenntniß gebracht, und sind demnach diese Steuern bei den zu deren Erhebung angeordneten Rezepturen zeitig zu erlegen. Hannover, den 9. Juni 1838. Königlich Hannovérsches Finanz-Ministerium. Schulte.‘

Dresden, 13. Juni. Wenn voriges Jahr die Preise der Wolle hier um 20—25 pCt. niedriger als 1836 sich stellten, so hat sih die Hoffnung, sie dieses Jahr wieder höher gehen zu sehen, zunächst durch das günstige Ergebniß des Breslauer Woll- markfts und dadurch, daß etwa 16,000 Stein schon auf den um- liegendèn Nittergütern verkauft worden, volllommen bestätigt. Es mochten ungefähr 25,000 Stein am Markt seyn, welche bis auf cinige ganz kleine Particen, die auch zum Theil nachträglich be- reits angébracht sind, rasch und besonders am ersten Tage zu sehr erhöhten Preisen verkaufe wurden. Man zahlte für Supcr-Elektoral 24—30 Rthir., Elektoral 19—23 Rthlr., Mit- telwolle 16 —-17!/, Rthlr., ordinaire Wolle 12!/,—14 Rthl(r. Diese Steigerung hat indessen den Stand von 1338 uoch nicht ganz wieder hergestelll. Hauptkäufer waren Engländer und Niederländer, welche Lestere voriges Jahr ganz fehlten. Ueber die Wäsche war, troß der ungünstigen Witterung, keine Klage, und der Fortgang der Sächsischen hochfeinen Schäfereien bietet fortwährend die erfreulihstea Resultate.

Müúnchen, 11. Juni. Der nächsten Donnerstag stattfin- denden Frohnleichnams- Prozession wird, in Abwesenheit Sr. Majestát des Königs, Sée. Königl. Hoheit der Krouprinz mit großem Cortége beiwohnen. Sämmtliche Hof? und Staats-

éamte, bis zum Range der Kollegial-Räthe, sind gehalten, dabei in großer Galla zu erscheinen. ;

Ihre Majestät die Herzogin von Braganza begiebt sich Ende dieser Woche nah dem Landhause Jsmaning, Und wird nach“ kurzem Aufenthalt“ daselbst mit Jhrer Durchlauchtigsten Mutter und der Prinzessin Theodolinde nach Zl abreisen,

| neue Aufregung zu Stande bringen, um den einzigen Plab,

gen zu entschuldigen; vergeblih behauptet Jhr, daß die Entfaltung Eurer Fahne im strategischen Rayon keine feindselige Handlung is. Nicht zufrieden, die Provinz, Aemter und Pfründen errungen zu haben, möchtet Jhr eine

der sih von derselben frei erhalten hat, an Euch zu reißen. Jhr schreiet über Gebiets - Verlegungen , wie die Spißbuben „Halt den Dieb!“ rufen, um die Aufmerksamkeit von sh abzulenken. Hôret also auf, das Land zu täuschen; sein Schiksal ruht glück- licherweise nicht in Euren {wachen Händen, und wenn es in seinem ganzen Umfange wieder erstehen soll, wenn es seine po- litische und kommerzielle Wichtigkeit wieder erhalten soll, so wird | dies auf andere Weise geschehen, als Jhr es im Sinne habt.“ |

Spanien.

Madrid, 4. Juni. Jn der gestrigen Sißung der Depu- tirten- Kammer gab die Nachricht von der Ueberrumpelung der Stadt Ciudad Real durch: die Karlisten zu einer kurzen De- batte Anlaß, indem einige Deputirte dem Ministerium vorwar- fen, es vernachlässige die Mancha. Dér Kriegs-Minister wies jedoch diesen Vorwurf zurü, indem er an die leßten Ereig- nisse erinnerte und bemerkte, daß es bei den {nellen Streif- gen der Karlisten unmöglich sey, zu wissen, wo sie erscheinen würden.

Ein Reisender erzählt, daß zwei Navarresische Bataillone auf die Nachricht, daß die Generale Elio und Zariategui er- schossen werden sollten, von Ciranqui nah Estella marschirt wä- ren und die Gefangenen befreit hätten.

Der General Diego Leon meldet aus Carçar, daß er am 26. Mai mit der ersten und zweiten Division ünd den Trup- pen der provisorischen Brigade von Lerín nach Hallo aufgebro- hen sey und diesen Ort, ohne Widerstand zu finden, beseßt habe.

Die Morning Poft enthält Folgendes über den Ur- sprung des Wortes „Ojalateros“/, mit welchem bekanntlich die Kastilischen Anhänger des Don Carlos bezeichnet “wérden: (Denjenigen, welche die Spanischen Nachrichten lesén, muß das Wort „Ojalateros“/ aufgefallen seyn, womit die Partei be- zeichnet wird, die den kleinen Hof des Don Carlos umgiebt, und es muß ihnen viel Múhe gemacht haben, den Sinn déssel- ben, aufzufinden. „Ojasa!‘/ ist ein Ausruf der Verwunderüng und des Erstaunens und wird von dèên Spaniern bei“ allen Ge- legenheiten gebraucht. Er erleidet die mannigfaltigste Anwén- dung und drückt, nach der Art, wie man ihn aússpricht, Ver- achtung, Wunsch oder Hoffnung aus. ‘Es ifk das Lieblingswort Aller, die nicht gern selbst atbeiten, sondérn sh vot Anderen bedienen lássen. ‘Wenn der Wagétt eines Landmanns im Mo- rast stecken geblieben ist, so wird er, statt seine Kräfte selbst anzustren-

gen, ein halbes Dubendwmal,„Ojala!"“ ausrúfen, in der Hoffnung, daß durch irgend cin Wunder sein Wagen wieder flott gemacht werde. Die Unthätigen, Trägén und Taugenichtse, dié am

Hofe herumlungern Und, stätt eine Flinte zu ergreifen Und für

{luß vóm 28.

gen Himmel senden, werden daher „Öjalateros genan werden von den tapferen Landleuten, die seit vier Jahres D was sie besien, dem Don Carlos zum Opfer gedrg chen Ale gehaßt, und der Ojalatero ist eine allgemein verachtete pa du e

Zugleich werden aber auch die Zinngießer „Ojalateros/- und da nun jene Lungerer am Hofe mit Orden y tionen versehen sind, so wird jenes Wort auch in d; ziehung auf sie angewendet, indem das Volk behaupt

Sterne und Orden seyen von Zinn.// Plet,

Türkei.

Konstantinopel, 22. Mai. Bemerkenswerthe ».;,.. Ereignisse haben sich im Laufe der vergangenen Mes ( zugetragen. Das Ministerium is noch immer nmit dén M tigen Ärbeiten beschäftigt, durch welche eine Reform „d Verwaltung bezweckt wird. * Nach dem Urtheile Sathyergz diger würden der Regierung große Vortheile daraus erp Man spricht noch immer, obgleich in sehr unbestimmty, q drücken, von der Reise, welche der Großherr auf dem Dts schiffe „„Peiki Scherket“/ unternehmen will, und die vor s nah Smyrna gerichtet seyn würde. Man glaubt sog did Se. Hoheit nah dem Besuche in dieser Stadt auch die d gende Gegend in Augenschein nehmen werde, um sich lis von den Bedürfnissen des Landes zu überzeugen. eit

Der Kapudan-Pascha ist von seiner Inspections-Reis den Schiffswerften von Gumlek zurückgekehrt; derselbe oll d zufrieden mit den daselbst angefangenen Bauten seyn, g N lek ist ein Hafen des Marmora - Meeres zwischen Jény M Mudania. uud

Namik ;- Pascha ist zum General - Direktor der Sani Verwaltung ernanat worden, mit der Verpflichtung, vi A u Sanitäts-Rathes, an dessen Spiße Abdulhat-iy cht, zu leiten.

Herr Henry Bulwer, Britischer Gesandtschafts - Sette in Konstantinopel, ist am vergangenen Sonnabend auf ti Englischen Brigg hier angekommen.

Aegypten.

Alexandrien, 16. Mai. Dem Journal de Smyi, zufolge, ist die Unterwerfung der Drusen noch keinesioezg bald zu erwarten, und soll die Aegyptische Regicrung di Gerücht durch ihre Agenten absichtlih verbreitet haben, obwgi dasselbe jeder Begründung ermangelt. Nach Privat-Beridty wäre vielmehr die Lage der Dinge hoch immer ziemli F selbe, und Jbrahim Pascha soll jest durch Unterhandlung, F die er sehr eifrig betreibt, das zu erhalten suchen, was er dd die Gewalt der Waffen nicht erzwingen konnte. Selbst (y wenn es Ibrahim Pascha gelänge, meint das genannte By die Empörung der Drusen durch Bestechung und List zu filn und einen Vertrag mit ihnen zu schließen, s0 würde dieser d von keiner langen Dauer seyn. Uebrigens wäce Mehmed ! sehr viel an der Beruhigung Syriens gelegen, die ihm wohl am Ende durh Anwendung so ungeheurer Mittel eiw gen müsse. Jn diesem Falle würde das Schicksal der Drusen wegen der Reizbarkeit seines Charakters sehr zu bell seyn, selbst wenn sie sih nur nach einem feierlichen Vi trage unterwerfen sollten, und es wäre zu wünschen, d eine Europäische Macht intervenire, um dem Blutvergiv ßen Einhalt zu thun. - Mehmed Ali hätte übrigens noi ganz andere und weiter aussehende Pläne, und er gingè jet

der Pforte zu brechen. Dieser Fail würde {hon frúher ein treten seyn, wenn ihn nicht der Aufstand der Drusen zur V | tagung seines Lieblingsplanes gezwungen hätte. Um Gründ zum Bruche würde er nicht verlegen sgpn, und habe er ah hon mehrere bereit; er weigert sih aufs entschiedenste, ‘dén Tribut zu N und die Vorstellungen des Franzöósshen und Englischéèn Konsuls haben ihn nicht dazu bewegen inen. Vor der Empdrung der Drusen sollen {hon bedeutende tit kräfte in Syrien zu dem erwähnten Zwecke zusammenge gewesen seyn, und die in dieser Provinz versammelten Truju sollen sich auf mehr als 40,000 Mann belaufen. Die in Ey rien anfommenden Verstärkungen gehen alle nach Aleppo b. Auch auf der Flotte wird aufs eifrigste gerüstet; ein Theil det selben ist schon ausgelaufen. Ohne Bedeutung soll es auh nicht seyn, daß Mucktar-Bey, der Minister des dffentlichen Un terrihts, mit mehreren Ingenieuren in der vorigen Woche nd Syrien abgegangen ist.

M erxifko. Der zwischen Spanien und Mexiko am 28. Dezember 188

| abgeschlossene, von der Königin-Regentin von Spanien am 14

November 1837 und von der Mexikanischen Regierung am 28 Februar 1838 vatifizirte „definitive Friedens- und Freundschaft Fi

freien, souverainen und unabhängigen Staat an und verzihtt : auf ewige Zeiten auf alle Herrschafts-, Hoheits- und Eigew F thumsrechte in Beziehung auf alle zu der Républik gehörigen F Territorien. Vergangene Unbill soll aufimmer vergessen seyn, undfüt F alle dabei betheiligten Spanier und Mexikaner wird eine allgemeine, auënahmslose Amnestie ausgesprochen. Den beiderseitigen gern und Unterthanen sichern die kontrahirenden Staaten wese{ seitig unparteiische Rechtspflege Und Anerkennung aller, unl irgend einem Titel unter Lebenden oder von Todeswegen wohl erworbenen Rechte. Sobald als möglich soll ein Handels: Und Schifffahrts - Traktat auf die Basis völliger Reciprocität abge schlossen werden. Schon jeßt wird bestimmt, daß die hädte! seitigen Bürger und Unterthanen bei dem Ein? und Ausfüh! handel gleich der am meisten begúnstigten Nation sollen behan delt werden. Die Bürger und Unterthanen des einen Staats sollen im anderen bei ihrem dauernden oder 'zeitweiligen Auf! enthalt vollklommene Sicherheit für ihre Person Und ee nießen, und von jeder Dienst- und Contributions - Pslidt dieselbe nicht auch die Einheimischen trist , b“ freit seyn. Jn Beziehung auf die Beiträge zu allgemeine! Lasten und Steuern, wie anderelseits auf den Genuß aller Freiheiten in Ausübung ihrer Gewerbë und in der Juki) pflege sollen sie gléih“ den eigenen Bürgern und Unterthan! behandélt werden und den Geseszen und Verordnungen ie Wohnorts unterworfén seyn. Jn Beziehung. auf die vat Spanischen Regierung und ihren Béhdöröen früher ‘zu ee ; des Mexikanischen Schaßes konträhirten, durch Kongteß/L uné 1824 von“ Seiten“ det Mexikanischen publik als eigèhè anerkannten Schulden , so wie auf die etn Spanische Unterthanen ‘von Séiten der Republik verfü oli Confiséationen verzihten die päciscirendén Staaten e s seitig auf alle und jede Reclamationen und Entschädigun Añsprüche. |

soweit

die Sache des Don Carlos zu kämpfen, Gebete fär dieselbe

‘handen ‘war, wurde rasch zu Preisen veräußert, welche den Ver-

; selbX in einzelnen Fällen vou 6—7 Rehlr. für den Stein gegen

sehr stark damit um, sich unabhängig zu erklären und on n

| großer Theil der.

Traktat‘ enthält in acht Artikeln im Wesentlichen folgende Vet e

stimmungen: Spanien erkennt die Republik Mexiko als einn E - Ausstellungen uit einer Auction von

“Inland.

_ Bromberg, 12. Juni. Se. Königl. Hoheit der rin Zlin eute ‘früh gegen 2 Uhr, in Begleitung des roe F rdenten Flottwell, welher Se. Königl. Hoheit an der

Ober-Prr Provinz bewillklommt hatte, von Schneidemühl,

Ge sie zu Mittag gespeist, hier ein, und traten bei dem

i Präsidenten Wißmann ab. Um 9 Uhr nahmen Sie glerunge e Ln Mitglieder der Regierung, des Obers Lan- P und Land - und Stadtgerichts, des Magistrats, der anwe- d en Landstände und der Geistlichkeit an, ließen darauf das n Militair vor der Stadt paradirén und gaben huldvoll, E größten Freude der Stadt, deren Bitten nach, in dem fest- lo geschmückten Saale des Rathhauses ein Dejeuner einzuneh- men. Begleitet von den Segenswünschen der zahlreich -versam- elten Bevblkerung der Stadt und Umgegend, seßten Se. Königl. Hoheit die Reise nah Schweß und Graudenz um

12 Ußr Mittags fort.

irschberg, 11. Juni. Se. Königl. Hoheit der Prinz Gittl (Bruder Sr. Majestät des Königs), Jhre Königl. Hoheit die Prinzessin Wilhelm, Höchstdessen Gemahlin, „und Jhre Kinder, JFFI. KK. HH. die Prinzen Adalbert und Wal- demar und die Prinzessin Marie, sind gestern Abend nach 9 Uhr, von Berlin kommend, auf Schloß Fischbach angelangt.

Breslau, 13. Zuni. Gestern sind Jhre Königl. Hohei- teù der Prinz von Oranien und der Erbprinz von Oranien, von Berlin kommend, in Heinrichau eingetrofsen. h

Am 2ten d. M. hat ein starkes Gewitter mit Hagel in ehreren Ortschafren des Falfenberger Kreises, als Kirchberg,

Sitdorf Petersdorf, Sulzdorf und Baumgarten, alle Feid-

frúchte vernichtet.

_— Stettin, 14, Juni. Wir liefern hiermit den ver- heißenen General - Bericht über den diesjährigen Wollmarkt. Dieser Markt, dessen eigentliche Dauer für die Tage des 14. 15. und 16. Juni bestimmt war, nahm s{chon von vorn herein eine größere Unregelmäßigkeit an, als selbst seine Vorgänger ge- zeigt hatten, inden viele Käufer schon am k0ten hier eintrafen und auch die Haupt - Zufuhr am Uten und 12ten d. anlangte. Das Geschäst begann schon am Uten, und zwar unter fo gün- stigen Umständen, daß ein großer Theil der Wollen unmittelbar nah dem Eintkeffen oder nach einem nur kurzen Lager verkcuft wurde, dergestalt, daß eine vollständige Belegung des Marktes gar“ nicht stattfand. Die Frage hielc auch mit wenigen Jnter- vallen bis heúte an, und was von gut gewaschenen Wollen vor-

fzufern einen Avatice von 3 Rthir., 3!/, Rihlr., 4 Rihlr., ja voriges Jahc ergaben; aber auc selbst die weniger guten und

mangelhaft gewaschenén Wollen fanden einen, gleihwohl nicht \o vortheilhaftèn Absaß an Fabrikanten. Von den Englischen

‘Kaufleutéñ wUrde weniger. als gewöhnlich gekauft. und die Haupt? 7

Belebung des Markies geschah durch Deutsche Wolll;ändler und Fabrikanten. An Käufern war diesmal eine größere Zahl ge- genwärtig als fruher, selbst aus Frankreich und Ociterreich. Das ganze Markt- Quantum schloß, nach den Thor- Berichten von gestern Abend, mit 19,559 Ctr., und’ wenn man die heutige Zufuhr von i 1,0207 » hinzuziehßt, so stellt sich das Total ohne Berúück- sichtigung der noch von Vor - Pommern unter? ‘mam Weges befindlichen circa 1800 Ctr. auf 20,570 Ctr., von denen beinahe Alles abgeseßt wurde und nur ein sehr kleiner Bestand am heutigen Tage verblieb. Ein Verkäufer wurde dieëmal durch die von dem hiesigen Zweig-Verein der Pommerschen Oekonömischen- Gesel- schaft auf heute veranstaltete Thierschau und Preis-Bewerbung für Zuchte-Widder zu einem längeren Aufenthalte bewogen, wozu sch außerdem noch viele fremde Oekonomen eingefunden hatte. Zu dem von dem Königlichen hohen Ministeriun des Jnnecn bewilligten Staats - Preise von 200 Rthlr. konkurrirten 10 Schaf - Böcke, und es- wurde derselbe von den Richtern dem Vidder des Herrn Ober-Amtmann Heldberg auf Stretense zu- erkannt. Zu den von dem Herrn Ober-Präsidenten von Bonin be- willigten Provinzial-Preisen von resp. 120 kind 8 Rthlr. kon- kurrirten gleichfalls 10 Böcke, deren Probenwahl, Scheerung und Vâsche unter Aufsicht der gewählten Kommissarien geschah, um demnächst. über die Sieger zu entscheiden. Zur Thierschau wurden mehrere ausgezeichnete Schafe, Milchkühe, Stärken, LDchsen und Bollen von der Zucht ‘der Provinz vorgeführt, welche allgemein durch ihre Schönheit gefielen. Gegen Abénd wurden Versuche mit der Anwendung der von dem Herrn vom Malbahn auf Sommersdorf- angeschasfceen Schotti- chen Tief: Pflúge angesteilt, und gen sollen diese ländlichen chottischem und anderem Rindvieh beschlossen werden.

Königsberg, !2. Juni. Am söten d. M. brach in den Scheunen vor der Stadt Wormditt spät Abends, als ein gro- ßer Theil der Bürger sich auf einem Ball der Shúben-Gesell- hast befand, ein Feuer aus, welches in 2 Stunden 67 Scheu- üen, fast eben so viel Schoppen, bedeutende Vorräthe an Nub- holz und Balken, neb| vielen Gartenzäunen und Obstbäumen in Asche legte und wegen der Schnelle, mit der és um sich griff, die Rettung des Jnventars, worunter auch Schafe und anderes Vich, unmöglich machte, so daß die meisten der ärmeren Acker- bürger fast alle ihre Habe verloren haben, und der Schaden

auf 40—50,090 Nthlr. geshäßt werden kann. Unftreitig wurde

die ganze Stadt, welche nur durch ein kleines Gewässer von den Scheunen getrennt ist, ein Raub der Flammen geworden seyn, hätte sich der Wiad nicht glücklicherweise bald nah dem Ausbruch von ihr abgewendet.

Nordhausen, 14. Juni. Das Sáäuger - Fest, welches von den Männer-Singvereinen des Harzes am T7ten d. M. bei den Ruinen der Burg Schwarzfels irn Hannoverschen gehalten ivUrdé, - hatte an 200 Theilnehmer neb den beiden Musik Di; rektoren von hier und Klausthal und über 4000 Zuhörer ver- sammelt. Der Total-Eindru , welchen die Ausführung mèhre- rer, zum Theil größeren Gesangstücke, von so geübteh'vereinig- ten Chôdteh, mit trefflihen Solostimmen und stellenweise ein- fallékden' Blase-Instrumenten, unter sachverständiger Direction,

„hervorbrachte , würde noch größer gewesen seyn, wären Witte- küng und Oerklichkeit günstiger gewesen. Dem Vernehmen nach, soll ein ähnliches Fest im nächsten Jahre in oder bei un- serer Stadt gehalten werden.

Müklhaufen, 6. Juni. Zwischen hier ünd Treffart i|

Dússeldorf, 12. Juni. Das trefflihe Dampfboot der hiesigen Dampfschifffahrts-Gesellschaft für den Nieder- und Mit- tel-Rhein, der „Herzog von Nassau“/, welches in Holland ge- baut ist und eine Englische Niederdruck-Maschine von 80 Pfer- den Krast hat, stellte am 4ten d. M., nachdem es gegen 5 Uhr Nachmittags von hier in Mainz angekommen war, eine Lust: fahrt nach dem Rheingau an, die den Sommer úber alle Sonn-' tage wiederholt werden soll. Ungefähr 300 Personen hatten daran Theil genommen und kamen auf dem mit vielen Flaggen geshmücten Schiff, unter lautem Jubel vom Ufer, ?/, Srtun- den nach der Abfahrt in dem 8 Standen entfernten Rüdesheim an. Bei der Rúckfahrt war der Zudrang noch größer, indem die Anzahl der Theilnehmer. bis 500 stieg, und nachdem das Schiff unterweges an mehreren Orten, wo es Halt machte, noch wenigstens 100 Personen aufgenommen hatte, traf es um 9'/» Uhr wieder vor Mainz ein. Die ausgezeichneten Leistungen des Schiffes, die alle Wünsche befriedigende Anordnung und Be- dienung und die herrschende Fröhlichkeit machten diese erste Lust- fahrt zu einem wahren Triumphzug und versprechen derselben auch ferner den besten Erfolg.

Zur Geseßgebung über den Nach dru ck. : In den le6tverflossenen Jahren hat sich fast gleichzeitig in mehreren Europäischen Staaten, besonders aber in Deutschland, Frankreich und England, das Streben kundgegeben, die beste- hende, mehr oder weniger mangelhafce Gesekgebuug zur Ver- hinderung des Nachdrucks und der damit verwandten Nachbil- dung von Kunstwerken in einer Weise zu ergänzen und zu ver- bessern, wie es der Wunsch, das Aufblühen von Literatur und Kunst zu fördern und zu s{hüßen, erforderlih machte. Was in dieser Beziehung von der Gesammtheit des Deutschen Bundes, und was von Seiten der Preußischen Regierung insbesondere gesczehen if, ergiebt sich aus dem Bundes-Beschlusse vom 9. Hovember v. J. und dem unmittelbar darauf publizirten Preu- ßischen Geseßze vom 11. Juni v. J., welche die Staats-Zeitung in Nr. 351 v. J. ihren Lesern vouständig mitgetheilt hat.

Schon während das ebengedachte Geseh noch in Bera- thung stand, hatte die Preußische Regierung nicht verkennen mögen, daß auc die ershôpfendste Sorgfalt in der Durchbil- dung der gese6lihen Beskininiungen, um Schriftjteller und Künstler, so wie deren Rechtsnachfolger, gegen Beeinträchtigung durch Nachdruk und unbefugte Nachbildung ihrer Werke zu sichern, keine ausreihende Garantie für die wirkliche Erreichung dieses Zweckes gewähren würde, so lange man nicht E zwei Erfordernissen genügte, welche die bisherige Erfahrung als bejonders berücfsihtigungswerth bezeichnet hatte, nämlich: 1) daß von Seiten der Polizei-Behörden, sobald die Existenz

eines Nachdrückes oder einer unbefugten Nachbildung zu

ihrer Kenntniß ommt, von Amtswegen eingeschritten werde, um sowohl durch Beschlagnahme der betreffenden Exemplare deren weitere Verbreitung zu verhindern, als auch durch die dem Berechtigten hiervon aemachte Mit- “theilung dem Lesteren es möglich zu machen, seine Rechte durch die weiteren gerichtlichen Schritte selbst zu wahren uud zu verfolgen; ; /

2) daß die technische Frage, ob wirklich ein Nachdruck, eine

unbefugte Nachbildung vorhanden sey, in allen den Fäl- len, wo sie dem Richter zweifelhaft erscheint, von Sa ch- verständigen entschieden werde.

Das erse dieser Exfordernisse fand bereits vor Publication des neuen Gesebes seine Erledigung durch die Cirkular-Verfügung des Königl. Ministeriums des Junern und der Polizei vom 14. März v. J-, welche (wie in Nr. 97. der Staats-Zeitung nôher erwähnt worden) unter dem 26. März d. J. noch ferner erläutert und, da sie frúher nur auf den eigentlichen Na ch- drucck sich bezog, auch auf das analoge Verhältniß unbefug- ter Nachbildungen von Kunstwerken ausgedehnt worden ist. Einer besonderen Bestimmung hierüber bedurfte es übri- gens in dem Geseße vom li. Juni v. J. nicht, da die gedach- ten Cirfular-Verfügungen Poi Begründung schon durch die all- gemeine Obliegenheit der Polizei, strafbaren Handlungen vor- zubeugen, erhalten hatten. /

Anders verhielt es sich dagegen init dem zweiten der vor- erwähnten Erfordernisse. Es konnte dem Richter, falls nicht eine besondere diesfállige geseßliche Vorschrift erfolgte, zweifelhaft er- scheinen, ob es überhaupt und wann zulässig sey, darüber ein sachverständiges Gutachten zu erfordern, ob im konkreten Falle ein Nachdruck, eine unbefugte Nachbildung vorliege?

Wie allgemein auch das Verbot des Nachdrucks und der damit verwandten Rechtsverlezungen gefaßt werden und wie speziell man auch die Ausnahmen, die nicht unter das Verbot begriffen seyn sollen, bezeihüen mag, so bleibt es doch im be- stimmten Falle häufig für den Richter, der mit dem Technischen des Geschäfts nicht genau vertraut ist, äußerst schwierig, zu un- terscheiden, ob nach der Absicht des Geseßgebers anzunehmen sey, daß. dem Verbote zuwider gehandelt worden. Wird schon bei dem eigentlichen Nachdrucke einer Täuschung des Richters durch Scheingöünde nicht überall vorgebeugt werden kZnnen, so steigert sich die Schwierigkeit der dem Richter obliegenden Beur- theilung noch mehr, sobald von. der Nachbildung von Kunst- werken die Rede'ist. Die Technik ist hier eine sehr verschiedene und komplizirte und ihre umfassende Kenntniß bei dem Richter nicht unbedinat vorauszuseben. Um so dringender wird es da- her fär solche Fälle, dem Richter durch ein Gutachten von Sach- verständigen zu Hülfe zu kommen.

Aber auch in einer anderen Beziehung bedarf derselbe einer solchen Unterstüßung, nämlich bei der Abschägung dec dem Verleßbten zuzuerkennenden Entschädigung. Die Erwägung der Schwierigkeit, weiche es für den Verleßten hat, genau den Be- trag des ihm zugefügten Schadens nachzuweisen, hat darauf geführt, -in den 6s. ¡1 und 30 des Geseßes vom 11. Juni v. J. ein Maximum und Minimum nah dem Verkaufswerthe einer gewissen Anzahl von Exemplaren der rechtmäßigen Ausgabe zu bestimmen und der richterlichen Beurtheilung - einen weiten Raum zu lassen; innerhalb dieser Gräuzen nach Maßgabe der Besonderheit des tonkreren Falles den Betrag der Entschädi- gung festzusetzen, insofern der Berechtigte nicht cinen höheren Schaden - nachzuweisen vermag. Für diese Beurtheilung des wirêélich erwachsenen Schadens wird es indessen dem Richter häufig an sicheren Anhaltspunkten fehlen, da diese in der Regel nicht gefunden? werden können, ohne eine genaue Kenntniß des buchhändlerischen und ähnlichen Verkehrs zu bosißen, und für diesen Fall ist es daher nöthig, der richterlichen Beurtheilung dur ‘ein “sahverständiges Gutachten eine ausreihende Basis zu verschaffen.

«_ Von! diesen Gesichtspunktên aus ist in den §§. 17 und 31 des Gesebes vom 11. Juni v. J. die Bestimmung getroffen worden, daß, wenn es dem Richter zweifelhaft erscheint, ob

oder wenn der Betrag der Entschädigung bestritten wird, der Richter das Gutachten eines aus Sachverständigen gebil- deten Vereins einzuholen habe. Die Bildung eines oder meh- rerer solcher Vereine ist in den erwähnten Gesekesstellen einer besonderen von dem Königl. Staats-Ministerium zu erlassenden Instruction vorbehalten worden, und diese Instruction nunmehr unter dem 15. Mai d. J. erfolge. Jn Nr. 161 der Staats- Zeitung ist die gedachte Jnstruction ihrem ganzen Inhalte nach abgedruckt. ; i

Bei Abfassung dieser Instruction konnte es nicht die Ab- sicht seyn, den zu bildenden Vereinen von Sächverständigen für ihre Entscheidungen in materieller Beziehung irgend Vor- schriften zu machen ; vislmahr ist hier das Gese vom 11. Juni v. J. selbst die leitende Norm, und es kam nur darauf an, zu bestimmen: wie viel Vereine von Sachverständigen und au welchen Orten sie zu bilden scyn würden, aus wie vielen Mit- gliedern jeder Verein bestehen solle, wer die Mitglieder zu er- nennen haben werde und wie im Allgemeinen der Geschäfts- gang bei den Vereinen einzurihten sey? f

Mit dem Geseß vom 11. Juni v. J. ist in Beziehung auf manche Gegenstände, welche dasselbe behandelt, eine ganz neue Bahn betreten worden. Um so mehr kommt es daher darauf an, die möglichste Gleichförmigkeit der von den Sachverständi- gen bei Abgabe ihrer Gutachten zu befolgenden Prinzipien zu sichern und so die Ausbildung einer festen Praxis zu befördern. Mit Rüeksicht hierauf ist in der Instruction angeordnet wor- den, daß bis auf Weiteres Vereine von Sachverständigen für die ganze ‘Monarchie nur in Berlin errichtet werden sollen. Z 2 Die Gegenstände, úber welche nach dem Geseße vom 11, Juni v. J. die zu bildenden Sachverständigen-Vereine ihr Gut- achten abzugeben haben werden, theilen sich ihrer Natur nach in drei von einander sehr verschiedene Kategorieen , je nachdem es sch nämlich entweder um den Abdruck von Schriften und der ihnen im Wesentlichen gleichstehenden geographischen , topo- graphischen, naturwissenschaftlihen und ähnlichen Zeichnungen, oder um die Vervieifältigung und Bearbeitung musikalischer Compositionen, oder endlih um die Nachbildung von Kunst- werken handelt. Zur Beurtheilung der Fragen, welche inner- halb dieser drei verschiedenen Kategorieen den Sachverständigen zur Begutachtung vorgelegt werden möchten, bedarf es eigen- thümlicher Kenntnisse, je nahdem der betressende Gegenstand der einen oder der anderen Kategorie angehört. Selten wer- den sih diese Kenntnisse in einem Sachverständigen vereinigt finden, und daher ha man es vorgezogen, nach Maßgabe jener drei Klassen von Gegenständen auch drei verschiedene Vereine von Sachverständigen zu bilden, die übrigens in der Zahl ihrer Mitglieder, deren Ernennung und Vereidigung, so wie in dem Allgemeinen ihres Geschäftsganges, einander völlig gleichge- tellt sind.

f Nus den Vorschriften, welhe das Geseß- vom 11. Juni selbst| {on gegeben, is in der Jnstruction darauf Bedacht ge- nommen, daß unter den Mitgliedern dieser Vereine sich jeder- zeit auch solche Jndividuen befinden, die als Buch-, Musikalien- oder Kunsthändler mit dem gewerblichen Verkehr vertraut sind, eine Einrichtung, die um so nothwendiger war, als ohne eine genaue Kenntniß der gewerblichen Verhältnisse die Frage über den Betrag der dem Verleßten zuzubilligenden Entschädigung sich nicht mit ausreichender Sicherheit beurtheilen läßt.

Die über die Zahl der Mitglieder jedes Vereines und ih-

rer Stellvertreter in der Instruction getroffenen Bestimmun- gen, wohin namentlich d i e gehört, daß zur Fassung eines gül- tigen Beschlusses úber das zu erstattende Gutachten die Anwe- senheit von wenigstens fünf Mitgliedern, einschließlih des Vor- sibenden und der etwa zugezogenen Stellvertreter, erforderlich ist, leisten dafr Gewähr, daß die Berathung, so wie sie dur die Abgabe schriftlicher Gutachten Seitens zweier Mitglieder rúndlih vorbereitet wird, eine möglichst vielseitige und er- höôpfende werde. Mit dieser Rücksicht ist aber auch in der Instruction darauf hingewirkt worden, den Geschäftsgang selbst bei den Vereinen nach Möglichkeit zu vereinfachen. Ueber den- selben sind vorläufig nur allgemeine Grundsäße in der Instruc- tion aufgestellt worden, indem die nähere Ausführung der leß: teren dem Königlichen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Anzelegenheiten überlassen bleibt.

Vermischte Nachrichten.

Griechenland. Den Mittheilungen des „Sotir// vom 8. Mai zufolge, waren die auf der Insel Hydra ausgebroche- nen Unruhen bereits damals schon gänzlich beschwichtigt. Nicht viel Neueres giebt das Journal de Smyrne vom 19. Maîi. Der Munizipal- Rath von Athen hel nach demselben eine Art Adresse bekannt gemacht, worin er seine Mißbilligung der Vor- fálle auf Hydra zum Ausdruck bringt. Es sind Maßregeln er- griffen worden, um sich der Anstifter dieses Aufstandes zu be- mächtigen, und das Kriegsgericht wird auf Königliche Ordre, die von allen Mitgliedern des Staatsrathes unterzeichnet ist, die Frevler nah dem Straf - Kodex zu richten haben. Man verspricht sich hierbei viel Nachsicht von Seiten der Regierung und hält sich zu solhem Glauben berechtigt, weil die Bevölkerung doch allgemein von einem besse- ren Geist beseelt erscheine und die Nachrichten, welche aus den verschiedenen Provinzen der Peloponnesos und von Rumelien einliefen, in dieser Hinsicht einen höchst befriedigen- den Charakter zu Tage legen. Nach einem Artikel aus Athen vom 28. Mai der Allgemeinen Zeitung erscheint uns Hydra wie eine Saite, welche noch die lebte tonlose Schhwingung macht. Die Unruhen sind gestillt, aber die Truppen werden noch nicht von dieser Jnsel abgerufen.

Da in diesem Augenblicke die Bewohner von Hydra ei- nige Aufmerksamkeit auf sich gelenkt haben, so dürfte es viel- leiht für manchen Leser nicht uninteressant seyn, ein überschau- bares Bild ihres Eilandes zu aewinnen. Hydra is ein Fels, welcher sich aus dem Meere unter 37,20 N. Br. von Nord- nah Súdwest in einer Ausdehnung von 4 Meilen erhebt und mit der Küste der Peloponnesos einen Kanal bildet, in welchem wei unbewohnte Jnselchen sih befinden, bekannt unter dem Namen Hydron. Der Boden ist unfruchtbar und zum Anbau seiner Natur nach gänzlih untauglich. Man is daher auf das- jenige beschränkt, was das Meer bringe. Die Stadt breitet sih an der steilen Felswand im Halbkreis wie ein Amphithea- ter aus und bietet durch die übereinander gethürmten weißen Häuser einen heiteren Anblick dar. Sie ist bis jeßt vielleicht die schönste Stadt in ganz Griechenland. Die neuen Häuser namentlich von Conduriotis, Miaulis, Buduris, Tzamados sind in cinem regelmäßigen und eleganten Styl erbaut. Nur die Straßen nehmen eine milde Beurtheilung in Anspruch. Vor der Revolution 1821 war die Bevslkerung

“seit dem Uten d. M. ei A410 WezAkA eingerichte( d. M. eine wöchentlich Amal gehcade Kariol-Post

ein Nachdruck, eine unbefugte Nachbildung 2c. vorhanden sey,

von Hydra auf 17,000 bis 18,000 Einwohner geshäzt. Jm

; f | ; J

P A

M T A M D V s A5 4 ROSUIE Es B” I Kis O A I V MER START:4 SBEE S O T O E

E T T;

Bf L: P M: