1838 / 168 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

E

und Privilegien entziehen möchte. Graf Hardwicke übergab bei derselben Gelegenheit der Königin eine Petition von Päch- tern und Yeomen der Grafschaft Cambridge, die zusammen úber 112,000 Morgen Landes innehaben und Jhre Majestät ersuchen, die je6igen Minister zu entlassen.

Der Fürst von Ligne is als außerordentlicher Botschafter des Königs der Belgier, um der Krönung der Königin beizu- wohnen, in Begleitung des Botschafts-Secretairs Grafen von Crucquembourg und vier anderer Belgischer Edelleute, des Gra- fen von Arschot, des Baron von Hooghvoorst, des Grafen von Andelot und des Capitains von Moerkerke, als Attaché’s der Botschaft, am Sonnabend hier eingetroffen, am Tower mit einer Salve von 21 Kanonenschüssen begrüßt und von ciner Ehrenwache empfangen worden und hat gestern mit seinen Be- gleitern bei Jhrer Majestät eine Audienz gehabt.

Die Fürstin von Hohenlohe - Langenburg, Schwester der

Königin Victovia, eine Tochter der Herzogin von Kent aus deren erster Ehe mit dem Fürsten von Leiningen, kann nicht, wie sie es beabsichtigt hatte, zur Krônung nach England kom- men, weil sie eben erst von den Pocken genesen ist und ihr Gemahl, Präsident der ersten Kammer in Württemberg, an einer Augen-Entzündung leidet. Dagegen glaubt man, daß der Fürft von Leiningen, ihr Bruder, zur Krönung hier eintreffen wird. Am nächsten Montage, dem Jahrestage der Schlacht bei Waterloo, wird die Königin im Neuen Palaste einen großen Ball geben, der überaus glänzend werden soll. Et Dr Sears von Cambridge wird gleich nah der Krönung eine Reise nah Gibraltar antreten und sich dort, un- ter Leitung des Gouverneurs jenes Plabes, Sir Alexander Woodford, in der Kriegskunst vervollkommnen.

Der Französische Botschafter am hiesigen Hofe, General Sebastiani, ist von Paris hierher zurückgekehrt, und der Bri- tische Gesandte in Florenz, Herr Abercrombie, ist über Frank- reich hier angekommen.

Der Oberst Considine, der, wie schon erwähnt, von der Englischen Regierung die Erlaubniß erhalten hat, den ihm an- getragenen Oberbefehl über die Truppen des Bey’'s von Tunis zu übernehmen, ist gegen Ende vorigen Monats von Konstan- tinopel über Malta in Tunis eingetroffen. i

Das Französische Blokade-Geschwader vor Mexiko soll auf zehn größere und kleinere Schiffe gebracht werden, von denen indeß noch einige in Toulon liegen. Vier Schiffe sollen sich vor das Fort San Juan de Ulloâ legen, welches den Eingang zu der Rhede von Veracruz beherrscht, und die anderen Fahr- zeuge zur Blokirung der kleineren Häfen verwendet werden.

In Buenos-Ayres herschte, nach den lesten Berichten von dort, große Aufregung, zum Theil durch die Französische Blokade, zum Theil durch Niederlagen veranlaßt, welche die Truppen dieser Republik in dem Kriege mit Bolivien erlitten haben sollen, und in deren Folge man sogar fürchtete, daß Ge- neral Santa-Cruz, der bereits in Salta eingedrungen seyn soll, die Stadt Buenos-Ayres selbst bedrohen könnte.

Belgien.

Brüssel, 23. Juni. Unter dem Titel: „Schreiben eines

ehemaligen Deputirten beim Belgischen Kongresse, der im Jahre 1831 zum Prinzen von Sachsen - Koburg nach London gesendet wurde“ ist hier “eine Brochüre erschienen, welche die Belgische Frage erdrtert. Unterzeichnet ist sie vom Grafen Félix von Mé- rode. Der Eingang derselben lautet: „Mylord, vor sechs Jah- ren hatte ih zuerst die Ehre, Sie im Foreign - Office zu sehen. Damals war Belgien noch von keiner Macht offiziell anerkannt; Frankrei empfing indeß einen diplomatischen ‘Agenten der süd- lichen Provinzen des Königreichs der Niederlande, welche von den nördlichen oder Holland durch die Ereignisse der Septem- bertage getrennt worden waren. Großbritanien trat zwar nicht in so direkte Beziehungen zu der neueingeseßten Regierung in Brüssel, aber es shickte doch zuerst Herrn Cartwright, \pä- ter Lord Ponsonby hierher. Die Englische Regierung über- zeugte sih ebenfalls von der Unmöglichkeit, die aufgeldste Ver- bindung zwischen den nördlichen und südlichen Provinzen wie- derherzustellen, und hielt eine völlige Trennung derselben für nothwendig. Lord Ponsonby, welchen ih vor meiner Abreise nach London gesprochen , hatte mir die beste Hoffnung der Ge- währung eines Antrages gemacht, welchen wir im Namen Bel- giens an den Prinzen Leopold von Sachsen - Koburg richten wollten. Die Trennung der nördlichen und südlichen Provinzen des Königreichs der Niederlande kam völlig zu Stande, wenn man etwa Mastricht ausnimmt, welches die Holländischen Truppen beseßt hielten. Die Aufhebung des Waffenstillstandes, der durch die: Vermittelung der Herren Cartwright und Bresson eschlossen worden war, und der Einfall der Holländischen Baan fáhrten den Traktat vom 15. November herbei, auf ven die Convention vom 21. Mai 1833 folgte. Jebt (so heißt es an einer anderen Stelle) hat Belgien eine eigenthümliche Nationalität gewonnen, und die Ereignisse von 1830, durch welche es von Holland losgerissen wurde, sind nur noch eine Episode in seiner Geschichte; man muß das Land jebt nach einem anderen Maßstabe, als in jenem schwierigen Zeitraume, beurtheilen.“ Der Verfasser sucht sodann zu erweisen, daß die Belgischen Provinzen , Luxemburg und Limburg mit einge- \chlossen, seit ihrer Vereinigung im Jahre 1434 bis auf die neueste Zeit herab , immer derselben Herrschaft unterworfen ge- wesen seyen. Am Schlusse sagt der Verfasser: „Die Auf- rechthaltung des slalus quo in Bezug auf die Gebietéfrage und eine billige Theilung der Schulden sind nah dem Geiste der Friedens - Präliminarien, welche zu London mit dem Prinzen von Sachsen - Koburg, jeßigem König der Belgier, verab- redet wurden, die wesentlihe Grundlage eines Traktats zwischen Holland und Belgien. Dieser allein könnte alle er- worbenen und begründeten Rechte wahren, nämlich die Rechte der Bevölkerung des Landes, das mit einer hôchst nachtheiligen Trennung bedroht ist, die militairischen Rechte des Deutschen Bundes uud Hollands, die Gebiets - Ansprüche Hollands und Belgiens, die finanziellen Rechte der beiden großen Theile des vormaligen Königreichs der Niederlande, die Rechte der Gläu- biger dieses Königreichs, welche einen Bankerott befürchten müssen, wenn der Kredit Belgiens einen Stoß erhält, endlich die Ansprúche Englands, Frankreichs, Europa's auf einen dauer- haften Frieden.“

Am Sonntag nahm die Polizei zwei Individuen fest, welche Geistliche bei einer Prozession verhöhnt hatten. Ein hiesiges Blatt erzählt die Veranlassung dazu folgendermaßen : „„Der Reichthum des neuen Ornats scheint bei dem Pöbel den Wunsch erweckt zu haben, die Geistlichen mit Koth zu bewer- fen; der {wache Auflauf, den dies verursachte, wurde dur mehrere Wohlgesinnte zerstreut, welche so rohe Gewaltthätigkeit nicht dulden wollten.“

VID

Schweden und Norwegen.

Stocfholm, 12. Juni. Vorgestern, als am Sonntag Abend, trafen die Dampfschiffe mit dem erwarteten hohen Gaste, Sr. Kaiserl. Hoheit dem Großfürsten - Thronfolger von Rußland, hier ein. Wie groß aber war das Erstaunen unseres Publikums, als sich mit einemmale das Gerücht verbreitete, nicht bloß der Thronfolger, sondern auch Se. Majestät der Kaiser selbst seyen in Stofholm angekommen. Jn der That bestätigte es sich sehr bald, daß der Russische Monarch den unsrigen auf eine eben so unerwartete als angenehme Weise überrascht habe. In Sfeppsholm, wo der Großfürst - Thronfolger bei sei- ner Landung vom Admiral Coyet und von den Behör- den bewillklommnet wurde und die Equipage Sr. Maje- stät des Königs den hohen Gast erwartete, gab sih der Kaiser noch nicht zu erkennen. Vielmehr s{chlugen Se. Majestät, während der Großfürst nach dem Schlosse fuhr und dort von dem Neichs-Marschall und allen hohen Hof-Beamten empfangen wurde, ganz incognito und nur von dem General Grafen van Suchtelen begleitet, auf einer Kaiserlichen Schaluppe den Weg nach der am Wasser gelegenen Schloß-Treppe ein, von wo Sie sich durch den Garten unmittelbar nah dem Zimmer Sr. Majestät des Königs begaben, dem sih der Kaiserliche Gast so- fort anmelden ließ. Man fann sich denken, mit welcher freudi- gen Ueberraschung der König diesen ganz unerwarteten Besuch em- pfing. Nachdem bald daraufauch der Gropfürst-Thronfolger mit dem Kronprinzen von Schweden zum Könige gekommen war, bega- ben ih alle vier hohe Personen zu Jhrer Majestät der Köni- gin und zu Jhrer Königl. Hoheit der Kronprinzessin, worauf dann der König und der Kronprinz ihren hohen Gästen nach den Zimmern folgten, die anfangs fär Se. Kaiserl. Hoheit den Großfürsten - Thronfolger allein bestimmt waren, nunmehr aber auch von Sr. Majetät dem Kaiser bewohnt werden. Später war großes Souper bei Jhrer Majestät der Königin.

Gestern Nachmittag sind auch die beiden jüngeren Großfürsten von Rußland, die ihren Kaiserl. Vater von Berlin hierher begleitet hatten, ans Land gestiegen und im Schlosse von der Königl. Fa- milie empfangen worden, bei welcher Gelegenheit sie auch die Bekanntschaft des jungen Erbprinzen und seiner Geschwister machten. Nachdem die hohen Herrschaften alle bei dem Könige dinirt hatten, machten sie sämmtlich eine Promenadezu Wagen durch den Thiergarten. Jm ersten Wagen erblicte man die beiden Mo- narchen und ihnen gegenüber den Großfäürsten-Thronfolger und den Kronprinzen. Jm zweiten Wagen befanden sich die Königin, die Kron- prinzessin, Prinzessin Cugenia und Prinz Gustav, im dritten Wagen die beiden jüngeren Großfürsten mit dem ‘Prinzen Karl und im vierten endlich die Prinzen Oskar und August. Eine Menge anderer Hof - Equipagen hatten sich_noch angeschlossen. Der Thiergarten und die dahinführenden Straßen wimmelten von Wagen und Fußgängern, die alle die Hohen Gäste sehen wollten, welhe die Königliche Familie auf so freundliche Weise überrascht hatten.

Heute haben Jhre Majestäten der Kaiser und der König, so wie Jhre KK. HH. der Großfärst - Thronfolger und der Kronprinz, mehreren Mandvern der Garde und der Artillerie auf dem Ladugárds - Felde beigewohnt. Die Königin und die Kronprinzessin, so wie die jüngeren Prinzen und Prinzessinnen, erschienen dabei ebenfalls zu Wagen. Mittags war großes Diner bei dem Kronprinzen, und Abends ist Ball bei Jhrer Majestät der Königin.

Dänemark,

Kopenhagen, 12. Juni. (Alt. Merk.) Am sten d. M., sagt man nun mit Bestimmtheit, wird Rußlands Thronfolger, der Großfürst, hier eintreffen und §— 10 Tage bei uns verweilen. Wie bekannt, ist das Christiansburger Schloß zur Residenz des Großfürsten bestimmt, und werden daher im Înnern und Aeu- ßern desselben seit längerer Zeit die nöthigen Vorkehrungen zum Empfang des hohen Gastes getroffen. Jn militairischen Ma- ndvern wird ein wesentlicher Theil der Festlichkeiten in jenen Tagen bestehen; zur Unterhaltung des Großfärsten wird auch ein Bal paré und das Theater dienen, und von dem hiesigen Balletmeister ist ein Russischer Nationaltanz zu dem Ende kom- ponirt. Außer“ den Sehenswürdigkeiten der Hauptstadt wird ihm die Festung Kronburg, das Schloß und die Stuterei zu Frederiksborg und die alte berühmte Domkirche zu Roesfilde gezeigt werden und sein Weg ihn durch “die paradiesischen Ge- genden Seelands führen.

Deutschland.

—- Dresden, 16. Juni. Ihre Majestät die Kênigin sind von der nah München und Tegernsee unternommenen Reise gestern Abend wieder hier angekommen und haben Sich sofort in das Sommer - Hoflager nach Pillniß begeben.

Hannover, 15. Juni. Se. Majestät der König sind heute nah Rotenkirchen gereist, um morgen das Garde-Küras- sier-Regiment bei Northeim zu mustern. Se. Majestät werden bercits morgen Abend hier wieder eintreffen.

Se. Majestät der König haben dem General - Lieutenant Halkett, dem diesseitigen Gesandten am Königl. Preußischen Hofe, General-Lieutenant von Berger , dem Landschafts: Direk- tor von der Wense, dem diesseitigen Gesandten am Königlich

Großbritanischen Hofe, Geheimen Kammer-Rathe von Münch-

hausen, und dem Ober- Hofmeister von Linsingen das Großkreuz, dem General-Major von Boc® und dem Kanzlei-Direktor Leist das Commandeurkreuz, und. dem Kammerherrn und Reise-Mar- schall von Malortie das Ritterkreuz des Guelphen-Ordens ver- liehen. |

) Oldenburg, 11. Juni. Se. Königl. Hoheit der Groß- herzog haben die ersreuliche Nachricht empfangen, daß des Prin- zen Peter von Oldenburg Gemahlin, am 2ten d. M. in St. Petersburg von einer gesunden Prinzessin glücklich entbunden worden. Die Neugeborene wird in der heiligen Taufe die Namen Alexandra, Paulina, Friederika erhalten.

München, 13. Juni. Jhre Majestät die verwittwete Kd- nigin ist heute zum Besuche bei Ihren Majestäten in Aschasfen- burg eingetroffen.

of Karl von Seinsheim ist aus Paris hier wieder ein- getrossen.

Frankfurt a. M., 14. Juni. Darf man beson- deren Nachrichten aus Brüssel Glauben beimessen, so hat man daselbst noch nicht ganz die Hoffnung aufgegeben, daß es dem Brüsseler Kabinet noch gelingen werde, die Großmächte zu úber-

eugen, daß Belgiens jeßige Verhältnisse die Ausführung des Traktats vom 15. November 1831 nicht zulassen. Wir können aber kaum glauben, daß das Brüsseler Kabinet wirklich eine derartige Erwartung hegen könne, da ja auch ihm, bei genauer Prúfung der obwaltenden Umstände, klar seyn muß, daß na- mentlich eine andere, auf Kosten Niederlands und Deutschlands zu treffende Territorial-Entschcidung der Holländisch-Belgischen

Angelegenheit unmöglich ist. Den unbefangen

muß es aber nicht befremden, daß dessenungeaHtet die Qk Regierung die Vermittelung anderer Mächte nachsucht elgis sich dem jeßt wieder in Belgien herrschenden Geiste geg d aus Gründen der inneren Politik, rechtfertigen t 2A glaubt. Daß aber die Mächte der Londoner Konferen a Y Entscheidung der Holländish-Belgischen Frage von Eurò i Rúefsichten geleitet. wurden und im Hinblick auf die : i gien aufgetauchten Umtriebe um so mehr auf den Vollzu, J ser Entscheidung dringen werden, bedarf in der That f, weiteren Bestätigung. 1

Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm von Pr (Sóba Sr. Majestät des Königs) traf am Montag Aben“ der Reise von Berlin nah der Rhein-Provinz hier ein p, das Absteige-Quartier im Russischen Hofe und seßte des ‘N Morgens in der Frähe die Reise nach Mainz fort. ny {meichelt sih hier, daß Se. Königl. Hoheit auf der Rügs wiederum unsere Stadt berühren und einen längern Auf iy hier nehmen werde. nt

Die Bundes-Versammlung wird, des heutigen Frohn(e,}f nams- Festes wegen, auch in dieser Woche wahrscheinlig f Sibung halten, da die heutige ausgeseßt wurde. fi

Der Königl. Dänische Bundestags-Gesandte, Freihetr Pechlin, isk seit wenigen Tagen von der nah Dänemark va nommenen Reise auf seinem hiesigen Posten zurü. n

Die hier residirende Prinzessin Louise von Nassau, wurde heute an Jhrem Tösten Geburtstage von der tiges ten Frau Landgräfin von Hessen- Homburg von Homkuz ug mit einem Besuche erfreut.

Zur Feier des heutigen Geburtsfestes Sr. Durchlaußt Herzogs von Nassau gab der Herzogl. Nassausche Bundes Gesandte, Herr von Röntgen, ein großes Diner. Eksfr ist es, melden zu dürfen, daß des Herzogs Durchlaucht fortdauernd einer ungestörten Gesundheit erfreue und es sh), mit klar herausstellt, daß die früher verbreiteten besorglt Gerüchte durchaus ungegründet waren.

Das gestern in dem Lamboiwald bei Hanau stattge Erinnerungsfest an die Entsezung Hanaus im 30jährigen Kiy wurde vom Wetter nicht begünstigt, aus welcher Ursache j von Sr. Majestät dem Kdnig von Bayern von Aschaffen aus beabsichtigte Besuch Hanaus gestern auch unterblieb, dem Feste im Walde nahmen aber, tros des Regenwetters, j Tausende Theil. ;

Es bestätigt sich vollkommen, daß man schon in der Wh

des nächsten Monats den Fürsten von Metternich zum uy wöchentlichen Besuche auf dem Johannisberg erwartet, wod, Durchlaucht verschiedene Festlichkeiten veranstalten werden. __ Die Main- Schifffahrt is bei dem günstigen Wassersinh fortdauernd belebt, und obgleich die gewöhnliche geschäftéstilu Zeit schon begonnen hat, so herrscht diesmal in den verschied nen Handelszweigen hier immer noch ziemliche Lebhaftizki Die Taunusbäder sind noch sehr {wach beseßt.

Oesterreich.

Wien, 13. Juni. heit des Kaisers lautet: # „Se. Majestát haben den gestrigen Tag und die vers sene Nacht ruhig zugebracht; die Masern haben ihre vollsti dige Entwickelung erreicht und sind gutartig. Das Fieber f heute beinahe erloshen. Schönbrunn, den 12. Juni 19 7 Uhr Morgens. Pr. von Raimann. Pr. Günrner.“ F

Wh

Das neueste Bülletin Über die Krk

Jtalien.

Neapel, 5. Juni. (Allg. Ztg.) Der Englische Atinl Stopford gab heute an Bord des Admiralschiffes „Prin Charlotte‘’ ein großes Diner, dem der König und die Knigin, die Prinzen und Prinzessinnen, der Prinz Johann von Sach: sen, der Herzog Bernhard von Sachsen - Weimar nebs sin Familie, so wie die Gesandten der fremden Mächte beiwohite. Die ganze Zeit úber, daß die hohen Herrschaften sich an Hud befanden, war die Mannschafce oben auf den Quermastn i Schlachtordnung aufgestellt; Tausende von Barken, mit Nu gierigen beseßt, umgaben die Schiffe, und den ganzen Tag übe ertónte der Donner des Geschüßes. Prinz Johann von Sah sen, der nach einem dreitägigen Aufenthat in Palermo u gestern wieder zurückkam, wird unsere Stadt in wenigen Ta verlassen.

Spanien.

Spanische Gränze. Die Karlisten haben beschloss Pampelona und alle úbrige von den Truppen der Königin b seßte feste Punkte Nauarra’s eng zu blokiren. Der Kriegs-W

nister des Don Carlos hat in diejer Bezichung am 4. Mai 0 den Karlistischen Kommandanten von Navarra, Garcia, eim

Befehl erlassen, der allen Offizieren und Alkalden mitgeth worden ist und folgendermaßen lautet: # „Excellenz! Nachdem der König Jhren Bericht und den di beratbenden Kriegs - Funta über die Nothwendigkeit, die von des Feinde beseuten, feitcu Punkie eng zu blokiren, gelescu, hat Hd derselbe beschlossen, daß die Blokade zwei Monate tau ihrer gane Strenge durchgefübrt werden soli, unbeschadet der ande riveitigen X schlü}e, die Se. Majestät etwa in Zukunft in di-ser Beziehung fast mögen. Der Rayon wird nach den Lokalitäten mehr oder weliiger ausgedchnt seyu, und der Kénig behält sich vor, deuselben nh d

Vorschlägen der Geucral-Kommandanten der Provinzen näher 1/8 stimmen, wobei für die Juntas odex die Provénzial- Deputaliete Ausnadmen in dieser Bejichung zu machen sind, doch hade V0 Liceuzen feine Gültigkeit ohne das Visa des respektiven Q Kommandauten, der allein über die Zulässigkeit derselben zu cuts hat. Frühere Befebie, die mit deur gegenwärtigen im Widerspru ben, siud fortan ungüitig. Jch übersende Ew. Excellenz diesen Kong Befebl, damit Sie denfelben unverzüglich den Gouverneuren/ Va Kommaundauten und Corps-Befehlshabern des Königreichs zU? A lihsien Befolgung mittheilen , die ihrerscits den Bewohuernu der 6 schaften in ihren Distrikten durch dic Deputirten Alfaiden odr ( gidora anzuzeigen haven, daß Jeder, ohuc Unterschied des R der, drei Tage nach Bekanutmachung dieses Befchts, innerhalb dur Meile von Pampelona und ciner haiben Meile von den L feindlichen Garnisonen oder befestigten Punkten angetroffen auf der Stelle ohue Guade mit dem Tode bestraft werden "ep diesem Zivecke werden, anßer der Jufanteric, auch Kavallerie - schements verwendet werden.“ un

Dieser Befehl wurde am 21. Mai in den Dörfert V Pampelona bekannt gemacht, worauf der Oberst Fernan 6 Norzagaray im Auftrage des Generals Alaix, Vice - König cargos von Navarra, nachstehenden Tages-Befehl erließ: 16 u

„Da die Grausamkeit und Barbarei dieses blutgierigen Befe il, di die Ohnmacht des Feindes beweisen, der, da es thm nicht gelingel ine 2 von uns mit den Waffen errungenen Vortheile zu paralysiireu, fe nand raunci gegen den friedlichen Bewohutt und den wehrlosen Lan os be auszuüben sucht, so hat Se. Excellenz der Vice-König en c sollet schlossen, daß folgende Bestimmungen streng befolgt werdet Fed Alle feindliche Douaniers, Soldaten, Vertraute, Üüberbard Tien der bei der Ausführung der in jenem barbarischen Beschl eni

mungen bebhülflih ist, sollen sogleih nach ihrer Verhaftunz Beubsen erden, wie groß ihre Zahl auch feyu mag. Dasjenige De- taschement oder diejeligen Truppeu dec Mational-Armee, degen der- gleichca 7 ndividuei ia die Hâäude falen, müssen in ihrem Bericht an Se. Excellenz nicgzt zu erwa vergessen, daß die gedachte Bestim- muiug ausgeführt worden. Für den regeimäfigeu Krieg bleibt je- dez der Eliotsche Vertrag in Kraft. Wird Jemand, er sev wer er wolle, in demjenzigeu Thetle des Landes, der uicht von dea National- Truppen beseßt ist, mit 2ebensmittciu oder anderen Gegenständen be- troffen, so werden die Maultbiere, deren Ladungen und alle übrigen Effeficu fonfiszict, diz betreffenden Perfonea ader freigelassen. Se. Excellenz beväit si jedo vor, elne stärkere Strafe zu verhängen, wenn die fonfiszirte Gegeusäade von der Art sind, daß das Ver- gehen dadur) ershivert wird“ tit

Bereits fand man kürzlich in Carascal die Leichen von fünf Frauen, und vier “Lage zuvor die einer Frau und eines Land- manns, die sämmtlich von den Karlisten erschossen worden sind, weil sie Kirschen zum Verkauf nah Tafalla bringen wollten. Man schreibt von der Navarresishen Gränze vom 7, Juni: „Am Zten ging Carmona mit vier Bataillonen und zwei Schwadronen úber die Arga, und marschirte nah Caras- cal, um die Straße von der Rivera nah Pampelona abzu- \neiden. Am ten fam es in Carascal zwischen den Navar- resen unter Sanz und der Division des General Alaix zu cinem Gefecht, welches damit endigte, daß die Karlisten mit Verlust über die Araa zurücgetrieben wurden. Der Gouverneur

_ von Pampelona hatte vor kurzem befohlen, einige Karlistische

Gefangene in das dicht bei der Stadt befindliche Fort el Prin- cipe zu bringen, allein der Karlistishe Oberst Osma legte sich in einen Hinterhalt, befreite die Gefangenen und entwafsnete die Eskorte. Man erzählt, daß in Oñate fieben Ojalateros- Öffiziere getödtet worden seyen.“ _ ?

Ein Schreiben aus Logroño vom 7. Juni meldet, daß der General Leon el Conde, unterstüßt von einer Brigade des Generals Mendez Vigo, die Karlisten unter Guergue und Carmona bei Ayerbe angegriffen und nach einem blutigen Kampfe Barbastro beseht habe, wodurch die Straße von Sara- gossa gedeckt werde. In Logroño wollte man aus Estella die Nachricht erhalten haben , daß Zariategui und alle úbrige Ge- fangenen in Freiheir geseßzt worden seyen.

Jn 4:6’! d:

Stralsund, 12, Juni. Cs sind zu dem am T7ten und sScen d. M. hierselbjt abgehaltenen Wollmarkt 13,000 Stein Wolle eingetroffen, von welchen 9000 Stein verkauft wurden. Der Ueberrest ist nah Berlin und Stettin verfahren. Wegen der anhaltend falcen und rauhen Witterung in diesem Früh- jahre fonnte die Wäsche und Schur von vielen Landleuten nicht rechtzeitig vorgenommen werden, weshalb die Zufuhr weniger bedeutend wax, als sonst zu erwarten gewesen. Von Käufern sowohl einheimischen, als auch \remden aus Belgien, Sachsen, Draunshwcig, Hamburg und Mecklenburg, war der dicsjährige Markt ungemein besucht, weshalb auch troß der durch die taîte Witterung veranlaßten s{lechten Wäsche, sich die Preise im Ganzen um 10 pLt. höher stellten, als im vorigen Jahre. Wäre die Wäsche rein gewesen, so hätte unbedenklich das ganze zu Markte geórachte Well- Quantum uud zu noch hdheren ‘Prei- sen Absaß gefunden. Da die Wolle dieser Provinz, nach dem Anerkenntnisse sammtlicher anwesenden Käufer, mit jedem Jahre eine größere Ausgleichung gewinnt, so fand auch in den Yrei- sen feine bedeutende Verschiedenheit statt. Es wurde für den Centazer der feinen Wolle 76 Rthir., der mittleren 65—60 Rthlr. und der ordinairen 50—45 Rthlv. gezahlt.

Köln, 14, Juni. Die Verwaltung des Königl. Bank- Comtoirs hierselb ist, nah dem Ausscheiden des in den Ruhe- sand getretenen Direktors, Geheimen Finanz - Raths Brahl, einer Bekanntmachung des Haupt-:Bank-Dircktoriums zufolge, dem Buchha!ter Kastner und Kassirer Jarush übertragen wor- den. Um i2tena d. M. ist der Fúr!f von Canino (Lucian Bonaparte) hier an:ekommen.

Koblenz, 1. Juni. Als Schisser de Haas aus Rees heut mit einer Ladung von 2732 Ctr. Kaufmannsgüter, von Rotterdam nach Mannheim gehend, die sogendnnte Bank bei St. Goarshausen passiren wollte, welche sehr wild war und bei dem hohen Wasserstande den Uebergang beschwerlichh machte, rissen plôblich die bciden neuen Fahrseile, bei deren Springen sch das Schiff überkrümmte, Wasser fing und zurücftrieb, so daß es, aller Änsireugungen und Hülfe ungeachtet, erst unter- halb St. Goarshäufen gelandet werden konnte. Der Schiffer und mehrere Leute wurden beschädigt; in wiefern die im Bo- den des Schiffs befindlichen Güter gelitten haben, wird sich exst am Bestimmungsort zeige, wohin die Fahrt um so eiliger fort- gese6t worden it. Am 6tea d. M. fand zu Altenkirchen die

Zertheilung der von der Könizl. Regierung und dem londwirth- schaftlihen Verein ausgeseßten Preise für das beste im Kreise gezogene Rindvich siatt. Obgleich cine solche Preis-Vertheilung erst seit vorigem Jahre cinzeführt worden war, so zeigten s doch schon gute Folgen, indem vieles und zum Theil ausgezeich- netes Vieh zur Bewerbung ausgesteilt war, und sich aus allen

egenden des Kreises viele Landleute eingefunden hatten.

ie noch wenig bekannten Basaltbrüche auf dem Dattenberg, besonders aber die des Minderbergs bei Linz, gehören zu den merkwürdigsten Naturerscheinungen der Rhein - Ge- gend und gewähren durch die ungeheure Masse der auf wunderbare Weise in regelmäßiger Form zusammengefüg- ten und guf einander stehenden Bajaltsäulen cin Schau- spiel, das in seiner Großagrtigkeit an dei bekannten Niesendamm in ZFrland erinnert. Der Eigenthümer derselben und ein be- reitwilliger Führer dahin it der Gastwirh zum Nassauschen Hof Qu anderer Beziehung verdient cine Basalthdhle, ph je iustlich ausgevochen und durch eine Gebirgsspalte malerisch des t, die Sakristei einer Kapelle auf der Westseite der Lands- e an der Ahr, univeit des Gipfels, bildet, hier beiläufige Er-

nung, weil sie dieselbe Säulengliederung, wie der Basalt des

sesendaumes zeigt, indem das untere konvexe Ende des einen Mle pat ies Raten des andern, gelenfartig und wie R E oa Kapelle wird von den meisten übersehn, eiche die Landskrone und die an deren Fuß aus ihcem basalti- gen Gestein entspringenden Heppinger Mineralquellen besuchen.

Trier, 11. Juni. Se. Excellen i , . Se. der fommandirende Ge- neral des Lten Armee-Corps und Ger Î i :Corp reral der Kavallerie, Herr von Borstell, is gestern hier angekommen. ith

697 Vermischte Nachrichten.

Algier. (Schluß)

IX. Regierung der Provinz Algier unter den Dey's.

Der Chef der Regierung in Algier war wählbar. Nach dem Tode oder der Entse6zung desselben sollte die Wahl seines Nachfolgers nach Mehrheit der Stimmen durch den Diwan erfolgen, welcher aus 60 Buluck-Baschi’'s (Hauptleuten der Mi- liz - Compagnieen) und den Groß-Wäürdenträgern bestand. Diese Form wurde jedoch fast nie beobachtet, da gewdhnlih der Nach- folger, durch die Empdrung der Soldateska gegen den Pascha, die wit dessen Ermordung endete, auf den Thron gelangte.

Diese Miliz, deren Mitglieder zu den höchsten Würden, selbst zu der des Dey aufsteigen konnten, rekrutirte sich in Kon- stantinopel und Smyrna. Mauren und Araber waren von ihr ausgeschlossen, die Soldaten der Leibwache des Dey, sämmtlich Türken , Kasten - Janitscharen (Enkichari) und genossen manche Privilegien.

Der Dey vereinte in sih alle Gewalt eines absoluten Herrschers. Seine Ernennung wurde der hohen Pforte durch eine Botschaft angezeigt und erhielt stets deren Bestätigung. Indem der Pascha diese annahm, gab er dadurch nur setne Achtung für das geistliche Oberhaupt des Jslamismus zu erken- nen, ohne sih unter dessen Souverainetät zu stellen. Er be- trachtete sich lediglich als den Verbündeten des Sultans und nahm von ihm keine Befehle an. Mit den fremden Mächten unterhielt er politische Verbindungen.

Die Provinz Algier war in sicben Outhan's (Distrikte) getheilt, die mehrere Stämme enthielten, welche wiederum in Douar’'s (Vereinigungen von Zelten) zerfielen. Von Algier waren 3 Provinzen abhängig, nämlich Constantine im Osten, Oran gegen Westen und Titery im Süden. Sie wurden durch Bey's regiert, welche der Dey ernannte und beliebig abfekte. Die Herrschaft des Dey erstreckte sih hauptsächlih über die Stámme Arabischer Herkunft; über die in den Bergen woh- nenden Kabaïlen war sie nur nominell. Diese erhielten sich vôllig unabhängig und zahlten großentheils keinen Tribut.

Die Türkische Miliz, auf welche allein der Dey rechnen konnte, wurde unter dem allgemeinen Namen Odjac begriffen, deren Unter-Abtheilungen Orta's hießen. Der gemeine Janit- schar erhielt außer seiner Ration an Brod, Fleisch und Oel eine jährliche Löhnung von 369 Franken, die Hauptleute doppelte Rarionen und 450 Franken. Der Dey seibst, dessen Namen in die Miliz eingetragen wurde, bezog den Sold des gemeinen Janiïscharen. aus den Arabern cekrutirt wurde.

A. Französische Administration.

Gleich nach der Einnahme von Algier errichtete der Ober- Genera! eine Regiecungs-Kommission, welche die Grundzúge der Verwaltung für die Stadt und deren Gebiet entwerfen sollte. Auf deren Vorschlag ward ein Munizipal-Rath aus Einge- borenen ernannt, dem bald darauf unter dem General Klauzel ein Französischer Kommissarius beigegeben wurde, welcher den Wir- kungskreis der Französischen Maire's erhielt. Die allge- meine Verwaltung des Landes wurde einem Gouverne- ments - Comité übertragen, bestehend aus drei Mitgliedern, für. die Justiz, das Jnnere und die Finanzen, und präsidirt von dem Intendanten der Armee, der den Titel eines Jntendanten des Königreichs Algier annahm. Es beschäftigte sich ausschließ- lich mit den cinzelzzen Zweigen der inneren Verwaltung.

__ Eine Königl. Ordonnanz vom 1. Dezember 1831 {uf einen Civil - Jntendanten, dem die Leitung sämmtlicher Civil- und Finanz- Angelegenheiten, so wie die Justiz- Verwaltung unter den unmittelbaren Befehlen des damaligen Conseils-Präsi- denten Casimir Périer übertragen wurde. Da jedoch dessen Geschäftskreis nicht genau bestimmt war, und hieraus Kolli- sionen zwischen ihn und dem obersten Militair-Chef entstanden, so wurde, auf den Vorschlag der im Jahre 1833 nah Algier gesandten Afrikanischen Kommission, - mittelst Ordonnanz vom 22. Juli 1834, ein General - Gouverneur ernannt, der, unter Leitung des Kriegs-Ministers, die Militair- und Civil-Gewalt in sich vereinigte. Unter dem Gouverneur stand ein Conseil, das 1) dur den die Truppen kommandirenden Ober-Offizier, 2) den Civil - Jntendanten, 3) den Ober-Offizier der Marine, à) den General-Prokurator, 5) den Militair-Jntendanten und 6) den Direktor der Finanzen gebildet wurde.

Die Munizipal-Verwaltung der Städte Algier, Oran und Bona ist dem Civil-Jntendanten und, unter dessen Leitung, ei- ner städtischen Behörde, bestehend aus dem Maire, einem Fran- zösischen, cinem Muselmännischen und, nach den örtlichen Ver- hältnissen, einem jädischen Beigeordneten ,' so wie aus einigen Munizipal-Räthen, übertragen. Einer jeden der zum Gebiete der Stadt Algier gehörigen 14 Gemeinden is ein Maire vor- eseßt, der die Civilstands- Register führt und die polizeiliche Zerwaltung leitet.

In der unter dem 2. August 1836 ergangenen Ministerial- Verordnung, welche die Geschäftsgebiete des General - Gouver-

zeurs und der vnter ihm stehenden Verwaltungs-Chefs festsewt,

ist unter Anderem bestimmt:

1) daß das Budget der verschiedenen Verwaltungszweige, so wie das der Kommunen und der kirchlichen und Wohl- thätigkeits-Anstalten nur mit Zustimmung des Kriegs-Mi-

b era E Sra darf, d

2) daß es auch dieser Zustimmung bei Errichtung anonymer Gesellschaften, bei Erwerbung Vi minsbities für Rech- nung des Staats und bei Veräußerung von dffentlichem Eigenthum bedarf,

3) dap kein Rômisches Breve (außer denen der Pônitentiaria) in den Französischen Besibungen in Nord-Afrika ‘publizirt, fein vom Rômischen Hofe dorthin gesandter Geistlicher mit einem öffentlichen Charakter anerkannt, feine zur christli- chen Religion gehörige Congregation daselbst gestistet wer- den darf, wenn nicht der General-Gouverneur, nach den Aae des Kriegs-Ministers, seine Erlaubni5 dazu er-

eilt hat, :

4) daß L Konsular-Agent des, Seitens der Fran- zösischen Negierung crtheilten und dem Gouverneur von dem Kriegs-Minister zugefertigten Exequaturs bedarf,

5) daß alle von dem General-Gouverneur ausgehenden Ver- ordnungen, Proclamationen 2c. im Namen des Königs Ludwig Philipp erlassen werden müssen.

Dén Katholik Ref Kultus.

_Den Katholiken , : Reformirten vnd Juden sind zwar di Mittel zur freien Ausübung des Gottesdfenstes d doch herrscht in dieser Beziehung noch ein provisorischer Zustand, dessen baldiges Aufhören wünschenswerth erscheint. Nach der Einnahme von Algier wurde der katholishe Gottesdienst so-

wohl für Soldatea als Civil-Personen von den Feld-Predigern

Diese dienten zu Fuß, wogegen die Kavallerie

verrichtet. ‘Späterhin begünftigte die Fran e Ÿ i Herüberkunft avs Frankreih von Geistlichen, wee Bieruns die auf entfernten Punkten des eroberten Landes das geistliche Ant zu führen. Eben so ließ sie den evangelischen Geistlichen, weld e entweder aus innerem Beruf sich nah Afrika begaben oder durch die Französischen Konsistorien dorthin gesendet wurden, ihren Schub angedeihen , indem sie ihnen Gebäude anwies und Unterstözungen bewilligte, was um s#o nsöthiger erschien, als die Zoh! der Evangelischen bedeutend zugenommen hatte und sich im Jahre 1837 auf etwa 1500 Köpfe belief. Die Juden sind durch die Französische Eroberung aus dem Zu- stande der Herabwürdigung, in welchem sie sich unter der Tür- kischen Herrschaft befanden, befreit worden. Jn ihrer religid- sen Verfassung ist dabei keine Aenderung eingetreten, außer daß man einen Oberen ihrer Nation ernannte, dem die Auf- sicht über seine Religions-Verwandte und das Recht übertragen wurde, die Streitigkeiten zu schlichten, die nicht vor das Tri- bunal der Rabbiner gebracht werden sollten. All. Oeffentlicher Unterricht.

Vor 1830 war das Studium der Wissenschaften in der Provinz Algier so gut als gar nit vorhanden. Lesen, Schrei- ben und der Text des Koran waren die einzigen Gegenstände des Unterrichts in den Maurischen Schulen, und selbst dieser ward nur den Knaben erthielt. Ju den beiden ersten Jah- ren nah der Occupation entstanden einige Privat - Institute, welche dem Bedürfnisse der Europäischen Bevölkerung in die- ser Beziehung einigermaßen abhalfen. Jm Jahre 1833 fand in Algier die Organisation des öffentlichen Unterrichts statt, wobei man davon ausging, daß die Regieruug nur für den Elementar-Unterricht und die Akabische Sprache zu sorgen habe. Demzufolge wurde im Jahre 1834 zu Algier eine Schule des wechselseitigen Unterrichts für die Französische Sprache, Schrei- ben, Rechnen und das Arabische errichtet, die in kurzer Zeit an 200 Schüler zählte, worunter sich auch Mauern: und Juden befanden. Es zeigte sich aber bald, daß Primair-Schulen nicht überall-genügten, und es ward daher im Jahre 1835 zu Algier ein Gymnasium errichtet, worin jeßt in der Tad Arabi- schen, Griechischen und Lateinischen Sprache, in der Geogra- phie, Geschichte, Physik und Mathematik Unterricht ertheilt wird. Gegenwärtig besuchen 1200 Kinder von Europäern, Ju- den und Mauren die Franzöfishen Schulen und im Ganzen genossen zu Ende 1837 2287 Kinder den Schul-Unterricht. Bis zu den Arabern ist aber der Elementar-Utterricht noch nicht ge- drungen. Im Jahre 1835 wurde in Algier eine dffentliche Bi- bliothef gestiftet, welche durch den Ankauf von Handschriften eine hägbare Vermehrung ihres ersten Bestandes erhalten hat.

XIill, Milde Stiftungen.

Vor der Französischen Occupation aab es fünf verschiedene Stiftungen dieser Art, wovon drei religiósen Ursprungs waren, und die beiden anderen menschenfreundliche Zwecke verfolgten. Di arp E V Eva und Medina, b) die Marabuts oder Zauía und c) die Moscheen; die anderen hi d) di Andalu's und e) die Scharffa?s. 1 M Na

Die unter dem Namen Mekka und Medina bekannte fromme Stiscung besteht noch jest in allen Muselmännischen Ländern und reiht bis zur Entstehung des Jslamismus hinauf. Es sind Besißungen, deren Ertrag zum Vortheil des Tempels und der Nachkommen Mahomed's in die beiden heiligen Städte abgeliefert wird. Der Beitrag der Provinz Algier betrug jähr- lich 2000 Mahbuts (14—15,000 Franken). Die Stiftungen zu b) bestanden in Gebäuden, welche das Grab cines Heiligen enthielten. Fromme Muselmänner erkaufterî das Recht, sich in denjelben beerdigen zu lassen. Früher wurden sie sehr reichlich beschenkt; jeßt reichen ihre Einkünfte niht zur Deckung der La- sten hin, welche hauptsächlich in Vertheilung von. Natural - Al- mosen bestehen. Die Einkünfte der Moscheen c) wurden zur Bestreitung der Ausgaden für das zum Gottesdienste erforder- liche Personal und für die Unterhaltung der Gebäude verwen- det. Die Andalu’s d) waren Besibungen, deren Einkünfte zur Unterstüßung armer Nachkommen der aus Spanien vertrie- benen Mauren dienten, wie solches auch ihre Benennung an- deutet. Ueber die Scher ffa’s e) sind keine sichere Nachrichten zu erhalten gewesen; nah der allgemeinen Meinung gelten sie für Nachkommen der Fatailie Mahomed’s; ihre wenigen Be- sibkungen wurden von einem Ukil (Administrator) verwaltet. D Ganzen besaßen diese Stiftungen ein Vermögen an Liegenschaften und Nenten, dessen Ertrag auf 200 Millionen 1 geschäßt wurde, worauf aber auch bedeutende Lasten

Nach der Besekung des Landes durch die Franzosen wut- den sie einer sorgfältigen Leitung und Kontrolle unterworfen wodur si) ihre Sinnahmen bedeutend erhöheten, so daß am Schlusse des Jahres 1837 eine Mehr-Einnahme gegen das ab- gewichene Jahr von 18,000 Fr. sich ergab.

_AVI, Gerichts-Verfassung.

Ueber die Einrichtung der Justizpflege enthält die Königl. Ordonnanz vom 10. August 1834 die näheren Bestimmungen.

Nach derselben sind Französisc;e und einheimische Tribu- nále errichtet. Das Verfahren is sowohl im Civil- als in Kri- minol-Sachen ein ösfentliches, ausgenommen in den Fällen, wo die Oeffentlichkeit die Ordnung und die Sitten gefährden könnte.

_Für jede der Städte Aígier, Boua und Oran besteht ein Tribunal erster Jnstatz; außerdem fär Algier ein Handels- und ein Ober-Tribunal. Zu dem Wirkungskreise dieses leßteren ge- hôren sômmtliche Französische Besißungen in Nord-Afrifa.

Die Tribunâle erster Jusianz erfennen in Civi!- und Kri- mina G

as Ober - Tribunal besteht aus 1 Yräsdenten, 2 Rich- tern, ! stellvertretenden Richter, dem General Prateeiae des Kd; nigs, dem Substituten desselben, einem Aktuar und dessen Ge- hülfen. Er erkennt als Appellations-Justanz in den bei den Tribu- nälen erster Jnstanz und dem Handels - Tribunal verhandelcen Sachen, sowohl ia Civil- als Kriminal - Prozessen. lung von Urtzheilen in Kriminal - Sachen müssen 4 Richter zu- gegen seyn und 3 Stimmen sind zur Verurtheilung nöthig. Den Franzssischen Tribunälen sind Muselmännische, vom Gouverneur ernannte Beisiger zugeordnect, und zwar 4 fâr Al- gier, 2 fúr Oran und 2 für Bona, auch sind bei selbigem eis nige vereidigte Dollmetscher angestellt. ¡ Fr rei E Richter (6 bezieht zin Gehalt von 12,090 anken, das der Richter beträgt 6900 - treter 3000 Feenfen g und das der Stellver

Die Muselmännischen Tribunäle sind beibehalten. Di Muftri's und Kadi's werden vom Könige iten Sie bezie: hen vom Staate ein Gehalt, dessen Höhe auf den Vorschlag des Gouverneurs bestimmt wird. Der Gouverneur errichte da, wo er es für nöôthig hält, jüdische Tribunäle, bestehend aus 2 oder 3 von ihm bestimmten Rabbinern, welche ihr Amt un- entgeltlich versehen.

Die Franzôsischen Tribunäle entscheiden in allen Civil: und

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