kanischen Behörden die friedlihsten Gesinnungen hegten und alle billige Forderungen gern bewilligen wollten.
Niederlande.
Aus dem Haag, 23. Aug. (Handelsblad.) Die Ver- muthung, daß unsere Regierung mit dem zuleßt aus London eingetrofsenen Dampfboote ein Protokoll der Konferenz empfan- gen habe, hat sich noch nicht bestätigt, obwohl man darauf be- stimmt gerechnet hatte, und zwar um so mehr, als die heran- nahende Eröffnung der Session der Generalstaaten es für un- sere Regierung doppelt Wes macht, bald in den Stand gesebt zu seyn, einen Beschluß zu fassen.
Jhre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin von Oranien is von ihrer Reise nah Tepliß hier wieder eingetroffen. Der Prinz, M eit war Höchstderselben gestern eine Strecke entgegen gefahren.
Belgien.
__ Brüssel, 23. Aug. Dem Vernehmen na, werden sämmt- liche Mitglieder des diplomatischen Corps dèm Könige nach Ostende folgen; einem Gerüchte zufolge, soll indeß die Einwei- hung der neuen Eisenbahn - Abtheilung in Ostende auf unbe- stimmte Zeit vertagt worden seyn. Jn Folge des gestern er- wähnten Unfalls ist die Brücke über die Lys so bedeutend be- s{ädigt worden , daß die Fahrten während eines Monats aus- gesest werden mússen. Der Bräckenwächter, dessen Fahrlässig- keit die Beschädigung der Brücke beigemessen werden muß, hat sih freiwillig gestellt, und sih damit entschuldigt, daß er nicht von der Rúckkehr dieses außerordentlihen Wagenzuges benach- richtigt worden sey, und daß er, seiner Instruction gemäß, die Brúcke habe offen lassen mússen. Die vielen Unglücksfälle (bemerken hiesige Blätter), welche sih in der leßten Zeit auf den Eisenbahnen zugetragen, scheinen das Vertrauen zu den- selben sehr zu {wächen und die gewöhnlichen Fuhrwerke wie- der mehr in Aufnahme zu bringen.
Deutscchwland.
München, 23. Aug. Jhre Majestät die Kaiserin von Rußland werden sich, wie man vernimmt, von Kreuth nach Friedrichshafen und von da nah Berlin zurückbegeben.
Unser König und die Königin, so wie die Kaiserin-Mutter von Oesterreich werden morgen hier wieder eintreffen. Ueber- morgen, am Geburtstage des Königs, wird auf dem Marsfelde eine Feldmesse gelesen werden, bei der der Monarch selbst und die hiesige Garnison zugegen seyn werden.
: Se. Kaiserl. BEE der Erzherzog Franz Karl von Oester- rei ist gestern von Tegernsee, nah kurzem Aufenthalte, wie- der abgereist.
Kreuth, 22. Aug. (Nürnb. Korresp.) Gestern Mittag speisten mit ZJhren Kaiserl. Majestäten von Rußland Se. Ma- jestät unser König, Se. Königl. Hoheit der Kronprinz von Preußen, Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl, Jhre Majestät die Frau Herzogin von Braganza u. \. w. Da die sehr un- günstige Witterung keine ländliche Partie angenehm macht, so fuhren die hohen Herrschaften nah der Tafel wieder zurü nach Tegernsee. Se. Majestät der Kaiser bringt einen großen Theil des Tages in Seinen Appartements mit Arbeiten zu, während die Kaiserin bei günstigem Wetter nah gebrauchter Molkenkur des Morgens Fußparthieen im Thale ringsumher macht, und nur selten Nachmittags spazieren fährt. Die Anzahl der hier ver- weilenden Fremden ist sehr beträchtlich, viele bringen den Tag hier zu, und kehren des Abends wieder nach Tegernsee zurück, da hier keine Unterkunft zu finden ist. Es ist daher nur zu billigen, daß man in Mänchen bei der Ertheilung von Pässen vorsichtig zu Werke geht, da dies nur zum Besten der Reisen- den dienen kann, welche hier angelangt, meistens gar keine Un- terfunfc finden. Uebrigens ist zur Bequemlichkeit der Gäste Alles auf das Zweckmäßigste eingerichtet.
Hannover, 25. Aug. Jhre Majestäten der König und die Königin werden mit dem Prinzen und der Prinzessin von Solms, so wie mit einem zahlreichen Gefolge, sich morgen nach Celle begeben, wo in den nächsten Tagen die jährlichen Pferde- rennen stattfinden. Mehrere Hofhaltungs -Wagen sind bereits heute nah Celle abgegangen.
Jn der heute ausgegebenen Nummer der Gesez-Sammlung ist das aus den ständischen Verhandlungen bekannte Geseh we- gs Behandlung erkrankter, der Gemeinde, in welcher sie er- rankt sind, nicht angehdriger Armen publizirt.
Die Hannoversche N eituiia widerspricht in einem Schrei- ben aus Kassel der früher von einem ihrer anderen Korrespon- denten mitgetheilten Nachricht, daß der Minister, Herr von r In die Ungnade des Kurprinzen - Mitregenten zugezo- gen habe.
Stuttgart, 21. Aug. (A. Z.) Unser Tuchmarkt kündigte fich durch eine Zufuhr von 16,000 Stüken auf das brillanteste an. An Käufern fehlt es niht, doh vermißt man einige Bayersche Häuser ungern, wenn gleich an ihrer Stelle eine bei weitem größere Zahl nicht Deutscher Käufer eingetroffen ist. Den ersten Tag wurde mehr gesehen und gefragt , als gekauft. Gestern und heute aber war die Bewegung im Kauf und Ver- kauf lebendig genug, und verspriht es noch mehr zu werden. Auch die Woll - Vorräthe, die zum Verkauf hierher gebracht worden, find nicht unbedeutend. Auf dem städtishen Kornhaus lagern allein an 1800 Ctr.; noch mehr in ‘Privathäusern. Das dur die Natur der Sache mit dem Tuchkauf und Verkauf so enge verbundene Tausch-Geschäft in Wolle hat dieses Jahr noch mehr Wolle hierher geführt, als das vorige, so daß es uns nicht wundern würde, künftig einen niht unbedeutenden Woll-
* markt neben dem Tuchmarkt sich von selbst, und ohne alles Zu-
thun von stádtisher odec anderer Seite, hier bilden zu sehen. Ueberall sucht die Waare den entsprehenderen Markt.
Homburg, 23. Aug. (Frankf. J.) Seit der Zurück- kunft Sr. Durchlaucht unseres Landgrafen aus dem Schlangen- bade is bei Hofe wieder ein regeres Leben bemerkbar und meh- rere hohe Herrschaften statten demselben Besuche ab. Auch Se. Königl. Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen (Bruder Sr. Majestät des Königs), dessen Gesundheits - Umstände sich auf eine erfreulihe Weise verbessern, nebst Frau Gemahlin Königl. Hoheit, so wié Se. Hoheit der Prinz Karl von Hessen-Darm- stadt mit Frau Gemahlin, sind seit kurzem im landgräflichen Schlosse eingetroffen und verweilen hier im Familienkreise.
Schweiz Luzern, 19. Aug. (Zúr. Bl.) Gestern Nachmittag hat
Herr von Montebello dem Präsidenten der Tagsaßung eíne zweite Note überreicht, die ihm durch Herrn von Belleval von
es aus hinterbracht worden is. Von dem Ynhalt dieser ote ist noch nihts zur Kunde der Tagsa6zungs - Mitglieder oder des Publikums gelangt. Nur der Thurgauischen Gesandt- schaft ist davon Mittheilung gemacht worden. An ihren Mund ist aber ein Schloß gelegt, das sie erst in der Mitte des großen Raths zu Weinfelden abnehmen darf. — Herr Kern geht die- sen Mittag von hier nah dem Thurgau ab, um dort der Siz- zung des großen Raths beizuwohnen. — Auch der Russische Gesandte ist gestern Abend unvermuthet wieder hierher gekom- men. Ein Courier soll ihn bei Junterlaken aufgesucht und ihm Allerhöchste Aufträge überbracht haben, deren er sich hier ent- ledigen wird.
Luzern, 19. Aug. Durch Kreisschreiben hat der Vorort die Stände benachrichtigt, daß Herr Graf von Bombelles in ciner besondern Audienz dem Herrn Präsidenten Kopp seine neuen N Ge een mit einer Zuschrift des Kaisers vom §8. Juni überreicht habe, worin angezeigt wird, daß der Graf zum außerordentlich bevollmächtigten Gesandten bei der Eidgenossenschaft, dessen Funktionen derselbe bisher nur provi- sorisch versehen hatte, ernannt worden sey.
Die Allg. Schweiz. Zeitung sagt: „Der Präsident der Gemeinde Obersiraß, welche den Prinzen Ludwig mit dem Bür- gerrecht dieses berühmten Gemeinwesens zu beschenken beschloß, heißt Rinderknecht. Er scheint ein Mann von weit reihendem Kredit zu seyn, denn sein Antrag an die versammelte Gemeinde, ein Faß Wein aus dem Gemeindekeiler zu erheben und auf die Gesundheit des Prinzen zu leeren, fand einhelligen Beifall. Derselbe Rinderknecht wurde auch als Präsident einer Depu- tation von fúnf Köpfen abgeordnet, um dem Prinzen das Di- plom, dem freilih noch die Sanction der Regierung mangelt, zu úberbrinaen. Es hätte wenig gefehlt, so wäre die ganze Gemeinde, Bürger und Hintersassen, mitgezogen. Die Ge- sandtschaft regte im Gemüth des Prinzen ein angenehmes Vor- gefühl der ihm wartenden Huldigungen an, wenn èr einst den Kaiserthron bestiegen haben wird. Er sprach im herablassend- sten Tone zu ihnen: „„,„„Meine Herren, nichts konnte schmei- chelhaster für mich seyn‘‘“/ u: s. w., und lud die fünf nebst dem
Rinderknecht an seine Tafel.‘/
Dem Gerüchte der ministeriellen Pariser Blätter, Louis Napoleon werde sich freiwillig aus der Schweiz entfernen, wird von Schweizer Zeitungen aufs bestimmteste widersprocheu. Louis Napoleon soll im Gegentheil entschlossen seyn, in der Schweiz zu bleiben, bis der gegenwärtige Kampf ausgefochten ist.
Die hiesige Kantons - Bibliothek ist zu dem Besitze einer kostbaren Sammlung Britischer Urkunden gelangt. Die Re- gierung von Großbritanien sandte der Regierung von Luzern 50 Folio -Bände und 20 Quart -Bände Englischer Akten aus dem Alterthume bis in die neuere Zeit, in welchen der Ge- schichtsforscher, der Rechtsgelehrte und Staatsmann den uner- schöpflichen Schaß Britischer Weisheit findet.
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Thurgau. Der Regierungsrath hat in Beziehung auf
die ihm úberschickten Depeschen der Tagsaßung und die Fran-
dsische Note beschlossen: „„Diese Angelegenheit sey nur ein
olizei -Fall, der Große Rath sey deswegen nicht außeror-
dentlih zusammenberufen , sondern es schlage in die Kompetenz
des Kleinen Raths. Nach dieser Vorfrage beschloß der Kleine
Rath: „Die von Frankreich verlangte Entfernung Louis Na-
poleons sey von Thurgau zu verweigern.‘“/ — Die Constanzer Zeitung will wissen, daß Louis Bonaparte in Luzern sey.
Bern, 21. Aug. (Allg. Schw. Ztg.) Die Schweizer Tagblätter rüsten sich aligemach, zum Krieg gegen Frankreich. Der Beobachter läßt sich von General Fummel aus Straß- burg schreiben, daß Frankreich gegen die Schweiz höchstens 50 bis 61,000 Mann aufzubringen vermöge, indem es weder von der Gränze von Spanièn, noch aus Algier, noch aus seinen Garnisonen, noch von den Gränzen von Belgien und Deutschland einen halben Mann entsenden dürfe. Da-
egen rücke die Schweiz schlagfertig und kampflustig ins
Feld mit einer Armee von 67,000 Mann in zwei Kontin- genten, und 30,000 Mann Landwehr, zusammen 97,000 Strei- ter, worunter 9000 Scharsschäßen. (Die lebte Zahl scheint viel zu shwach angegeben, denn die besser informirte „„Helvetie““ nimmt die Scharfshüßen- Zahl viel richtiger zu 40,000 an.) Jeder dieser Scharfshüßen trefse ein Paar rothe Hosen auf §00 Schritte Distanz. Frankreich sey zudem von Schulden er- drúckt. General Fummel bezeugt ferner, daß keines der in Paris liegenden Regimenter gegen die Schweiz märschiren werde; die unter seinen Waffengefährten aller Grade herrschende Stimmung lasse hierüber feinen Zweifel. Die Schweiz habe nicht mehr die schlechte Militair - Organisation von 1798. Sie besiße vor- trefflihe Generale (welche ?), gute Soldaten und ein prächtiges Material. Es fehle der Tagsabung nichts als der Geist zur Zeit Karls des Kühnen, — eine Kleinigkeit!
Die in Konstanz erscheinenden Seeblätter enthalten ei- nen Artikel aus Zürich, worin, in Bezug auf die Note des Herzogs von Montebello und die Prätendentschaft Louis Na- poleon’'s gesagt wird: „Ein Kron-Prätendent ist kein Republi- kaner. Erklärt sih der Prinz für das Eine, so verzichtet er auf das andere. Also hinausgeschoben oder aufgehoben, wie er will; zum Schus eines Schweizerbürgers, eines Eidgenos- sen, wollen wir die Waffen ergreifen und Gut und Blut opfern, aber für die Umtriebe eines Kron - Prätendenten unser Vater- land nicht leichtsinnig in Gefahr stürzen! Ueberhaupt können wir den Titel Prinz und Eidgenosse gar nicht zusammenstel- len; entweder ist der Herr Louis Napoleon Bonaparte eidge- nössisher Bürger des Kantons Thurgau in Arenenberg, oder der Prinz de uns gar nichts an! Er möge sich nun einmal gegen die Eidgenossenschaft erklären; seine zweideutigen Aeuße- rungen_am eidgenössischen Schübenfeste in St. Gallen konnten keinen ehten Eidgenossen befriedigen.“
— Die Allgemeine Zeitung schreibt von der Fran- zösishen Gränze vom 18. August. Man fragt si allge- mein, welchen Zweck wohl die Französische Regierung bei Ab- sendung ihrer Note an die eidgenössische Tagsaßung haben konnte. Die Regierung zeigt dabei mehr Feinheit als man glauben möchte. Sie will den Prinzen zwingen, der Tagsaßung eine Erklärung zu machen, und sih entweder als Französischen, oder als Búrger der Schweiz auszugeben. Nimmt er die er- stere Bezeichnung an, so wird man sie zu seiner Ausweisung benußen; nimmt er die zweite an, so werden die Organe des Ministeriums dem Französischen- Volke sagen: Könnt ihr wohl einen Fremden als Partei-Chef annehmen ? Möchtet ihr wohl, wie sich das Journal des Débats auódrúckt, in Frankreich eine ¡„„Thurgauische Dynastie“ einführen? Auch macht die Note des Hrn. v. Montebello der Schweiz die verfängliche Bemerkung : Louis
Napoleon kann nicht zugleih Franzose und Schweizer seyn. Der Botschafter will zwar glaubèn machen, daß der Prinz frei
ub-Kerim Pascha, Salím Pascha, und des Kurden Mehe-
zwischen den beiden Ländern wählen könne, während die F, Distrikt Gars gen den Distri arjan.
zösische Regierung durch das über ihn verhängte Ver Geseß ihm in Frankreich alle Bürgerrechte entzieht. Wack auch geschehen mag, und trob aller vet A wird man in F reich den Neffen des Kaisers Napoleon beständig als Fra l Gebirges. Zwe ansehen, eben so wie Herr v. Lafayette, als er Ludwi P des ogen si mit ihrem ganzen Anhang in befestigte Plä6e auf dem Rathhause die Hand gab, von Niemand, de fu dun, suchten von da aus nach besten Kräften Widerstand zu | Bürgerrechts in den Vereinigten Staaten, als Amerikaner und allein mit dem Beistand des Allmächtigen wurden ihre gesehen worden ist.“ leisten; ört, und die Râdelsführer selbst lebendig ergrifsen.
Ajole X erfloimmen unsere sieggewohnten Streiter in edlem
Nachtrabe. urúck, und verbrannte die Ddrfer am Abhang | die Kurden ei berüchtigte Häuptlinge, Timur und Saa-
l j
Jtalien. — — Rom, 10. Aug. Um für die nach den viele
heerungen des vorigen Jahres im gegenwärtigen gesg,g Kurden Abwehr der Cholera von ihrer hub6befohlenen Stadt t us Si als funfzig Berge. Was ihr rächendes Schwert donna zu danken, hatte der Papst gelobt, am löten ;, 7M gend/ «5 — ungefähr 6000 Familien — das erflehte und er-
Tage der Himmelfahrt Mariä, wo alljährlich in der Kit 2 Me Verzeihung.
| i / | | ie ganze Gebirgs-Region Garsan ist von Maria Maggiore ein großes Fest, mit einer Segnung dez Vi 0 (thätern gesäubert.““ — És heißt nun weiter, daß der Mu- | kes verbunden, gefeiert wird, in einer Prozession barfuß v Uebe di Siwas den Sultan von diesen glücklichen Erfolgen St. Peter bis zu leßterer Kirche mit den Kardinälen und (i enntniß geseßt, und dabei auch die redliche und tapfere gesainmten Geistlichkeit zu wallfahrten. Indessen hat man d ‘Hülfleistung des Bederchan- Bei (der sih erst kürzlich unter- | den Rath der Aerzte, welche sich des Unheils erinnerten, das im v, H fen) nah Verdienst gepriesen habe. Der Sultan hat dem | gen Jahre die vielen Buß-Prozessionen zur Zeit der Cholera y fl M Heere -ein eigenhändig úberschriebenes Belobungs- | anlaßte , diesen Gedanken aufgegeben und wird sich darauf [F u eiben, und dem Muschir einen mit Diamanten beseßten schränken, das wunderbare Bild der heiligen Jungfrau, wel, Sre ugeschickt. ‘“ | als von S. Lukas gemalt, fúx die größte Merkwürdigkeit E Des achdem der Kommandant des Hellespontes, Wassif | S. Maria Maggiore und fur den Hort der Stadt gilt, nj asa, dem militairischen Conseil in Konstantinopel die Anzeige | großer Feierlichkeit zu krönen. Jn der That ist der Gesu, Wi emacht, daß zwei Lieutenants und ein Unteroffizier bei dem
heitszustand von Rom ausnehmend gut. — Vor einigen t, derten Bataillon des am Hellespont stehenden ersten Regiments
gen wurde die Summe, welche aus der zu Gunsten Wi en Wunsch geäußert, nach Mekka pilgern zu können, haben die
Cholera - Waisen veranstalteten Lotterie gewonnen wy, M Mitglieder des Conseils, in Erwägung, daß die Familie einer
dem Kassirer des Vereins, Fürsten Doria, eingehändi, M Militair - Person, welche dieser heiligen Pflicht Genüge leistet,
Sie beträgt über 5000 Scudi. — Jn diesen Tagen wird (Wi in der Abwesenheit des Pilgernden vor Mangel geschüßt wer-
Konsistorium stattfinden, worin dem Vernehmen nah MonsigyW den músse, und der Pilger selbst auf seiner Wanderung keine
Fieschi, bisher Maggiordomo (Ober-Kammerherr) als KardiyFW Noth erleiden dürfe, die ihn vielleicht zum Verbrecher machen
proklamirt werden soll. Erst im Herbste werden zahlreiche, tönnte, für zweckmäßig erachtet, auf angemessene Unterstütun-
Promotionen vorgenommen. — Das Verfahren gegen Hern zen für militairishe Wallfahrer und ihre Familien anzutragen,
und seine Anhänger zu rechtfertigen, hat der gelehrte Je und Se. Hoheit hat ihre Vorschläge zu genehmigen geruht.
Perrone, Verfasser einer insbesondere auch gegen Hermes fin, M Der gemeine Soldat erhält von jeßt an, wenn sein Gesuch,
lichen Dogmatik, unternommen. Fn den hier erscheinenden \, nach den heiligen Orten zu pilgern, stattfindet, eine Unterstüßung
nali delle Sienze religiose, welche sich nach Kräften auch mit jy von 3009 bis 4000 Piastern — der Lieutenant 7000 — der Deutschen Litteratur beschäftigen, hat er eine Reihe von (M Hauptmann §000 — der Major 15,000 — der Oberst 25,000 fäßen über den Hermesianismus und seine Schüler angekündiy Piaster.“
und den ersten über Hermes’ Leben und System bereits d Die Túrkische Zeitung berichtet ferner, daß in Folge drucken lassen. — Thorwaldsen hat uns am sten d. verlas, M einer Pulver-Explosion in dem neuen Laboratorium sechs Arbei- um sich auf einer Dänischen Fregatte nah Kopenhagen eiu W ter, ein Muhamedaner und fünf Raja's ums Leben gekom-
schiffen. Indessen wird seine Abwesenheit nicht von lanz M men seyen. Der Sultan hat den verwaisten Kindern des Mu- Dauer seyn. amedaners, der ein Märtyrer (Schehid) genannt wird, weil
er fár das Interesse Sr. Hoheit Leib und Seele geopfert habe, eine jährliche Gratification ausgeseßt. Die noch lebende Mut- ‘ter eines anderen verunglúckten Arbeiters soll aus dem Fonds der Großherrlichen Pulver-Fabrik eine Pension bekommen.
Jn einem von der Times mitgetheilten Schreiben aus Konstantinopel vom 26. Juli liest man: „Das von Tras pezunt hier angekommene Dampfboot hat die Nachricht über- bracht, daß abermals ein Englisches Schiff, „„Cruiser“/, welches nah Redut Kaleh bestimmt war, von den Russen genommen ‘und nah Sebastapol gebracht worden sey, um dort von dem _Admiralitäts-Gerichte verurtheilt zu werden. — Der Wallachi- {he Geschäftsträger, Nikolaus Aristarkis, ist mit dem Dampf- hoote „Galab// von Bucharest hierher zurückgekehrt. Der Ca- pitain dieses Fahrzeuges hat den Agenten der Donau-Schiff- fahrts:Compagnie die Anzeige gemacht, daß die Barre an der Do- nau-Mündunzg seit drei Jahren so zugenommen habe, daß, wenn man nicht Maßregeln zur Hinwegräumung des Sandes treffe, der Arm der Donau nicht mehr zu beschissen seyn würde. Die Sulineh - Múndung der Donau hatte vor der Besiknahme durch die Russen 11 Fuß Wasser, jeßt nur noch 9 Fuß. — Die Türkische Regierung hat in der lezten Woche beschlossen, alle Abgaben von Lebensmitteln und andern nothwendigen Be- dürfnissen , wie Holz, Kohlen, Kleidungsstücken für die untern Klassen, ganz abzuschaffen. Um das hierdurch entstehende De- fizit zu decken, sind die Zollhausstempel- Gebühren für alle ein- geführte Waaren von 2!/, bis 5 pCc. erhöht worden. Auch das Monopol des Brodbackens ist abgeschafst worden. Diese wichtigen Reformen verdankt man hauptsächlich Reschid Pascha, der of bei seinen Kollegen im Divan solchen Widerstand findet, daß man erst noch. vor wenigen Tagen fürchtete, er werde seine Entlassung nehmen; allein die Weisheit des Sultans entschied glüflicherweise zwischen ihm und seinen beschränkten Gegnern. — Der Präsident der Quarantaine- Kommission, der Kazaskir von Ruwmelien , Abduhak Efendi, ist wegen seiner Unfähigkeit ent- lassen und Essad Efendi, der ebenfalls den Ulema’s angehört, an seine Stelle ernannt worden. — Der Französische Arzt, Dok- tor Bulard, ist am 19ten von hier nah Frankreich abgereist. Als Entschädigung für die Kosten, welche ihm seine Untersu- hungen über die Natur der Pest etwa verursacht haben kdnn-
Neapel, 11. Aug. (Fr. Merk.) Ein Königl. Deky gegen das Duell hat heute Morgens die neugierigen Neapel taner an allen Straßeneken haufenweise versammelt. Folgt des ist der Jnhalt desselben: 1) Jede auf irgend eine bestimnt Weise ausgesprochene Ausforderung zum Duell wird mit G fangenschaft, Verlust von allfälligen ‘Pensionen und Untauglih werden zu öffentlichen Aemtern bestraft; das Gleiche trifft den jenigen, der eine solche Ausforderung annimmt. 2) Wenn J mand einen Ausgeforderten, der die Ausforderung nit angs nommen, deswegen beschimpft, sdßt oder schlägt, so soll er nah den bestehenden Gesetzen aufs strengste gestraft werden. 3) Soll ten zwei Judividuen die zum Duell erforderliche Stellung aw genommen, das Duell selbst aber noch nicht begonnen hodu so werden sie mit Relegation und Pensions - Verlust bestt( 4) Hat ein Duell stattgefunden, jedoch ohne daß eine Verwundu erfolgt wäre, so werden die Betreffenden mit der Galeere und Pw sions - Verlust bestraft. 5) Js einer der Duellanten verwunkt worden, ohne zu verwunden, so widerfährt ihm das Nämlits der Verwundende wird nah den bestehenden Gesehen auf Strenñgste bestraft. 6) Tödtung im Duell wird als präm ditirter Mord behandelt und mit dem Maximum der Str belegt. 7) Die Leichen der im Duell Umgekommenen werdt an einem ungeweihten (profano) Ort, der jedesmal von Polizti Agenten bezeichnet werden soll, ohne alle Feierlichkeiten g N ben; eben so die wegen Duell zum Tode Verurtheilten. As dem Grabe solcher Individuen darf nicht das geringste Der zeichen errichtet werden. 8) Sekundanten, Kartellträger, Anftis ter u. \. w. werden mit Gefangenschaft und Pensionsverlust le straft, wenn das Duell nicht stattgefunden; wie die Duellaitn selbst, nah vollbrachtem Duell. 9) Bei den Militairs soll do Duell nach den bereits bestehenden Geseßen bestraft, zugleiß aber auch als Jnsubordination betrachtet und mit dem Maximun der Strafe belegt werden. Jedoch soll bei demselben nie dt Tod erfolgen. 10) Jedér Ausforderer, Duellant, Sekundant wird auch bei nicht vollbrahtem Duell aller Orden , Auszeih nungen und Pensionen verlustig. 11) Das Duell gehört ein zig vor die Gran Corte Criminale,
Spanien.
Bärger Pascha ge i Er selbst folgte im | die med Das Heer stärmté in vier Kolonnen heran, warf | Regierung eben nicht günstigen Bemerkungen Anlaß gegeben.
Gestern eröffnete der Gymnasiarch in dem Dorfe wohin die Athener si zurückziehen, um der Hiße und dem Staube zu entgehen , eine Subscription zur Errichtung einer Schule daselbst und hatte in kurzer Zeit eine Summe von 1000 Drachmen. fahl, den Gymnasiarchen und die anderen Personen, welche hauptsächlih die Subscription mit veranlaßt hatten, zur Ver- Metteifer die fast unzugänglichen massiven Felsen-Kastelle der | antwortung zu ziehen; sie haben indeß fühn ataortat,
mit einer Behendigkeit, als marschirten sie über plattes | da die Regierung ihre Pflicht vernachlässige, {o h eroberten, bis an die Grenzen von Musch vordrin- | {hlosseu, selbst Schulen zu errichten, die Regierung möge ihre Zustimmung dazu geben oder nicht.
worden is, Maßregeln zur Errichtung einer Bank vorzuschla- gen, hat noch nichts gethan. Die Griechen glauben jedoch fest, daß eine Bank errichtet werden wird, weil, wie sie sagen, die Herren Eynard und Wright und Comp. zu viel Papiere von der Griechischen Anleihe von 1825 in Händen hätten, um nicht etwas für die Zahlung der alten Schuld zu thun.
ten, hat ihm der Sultan 300 Pfund Sterling übersandt. — Ungeachtet der friedlichen Sprache, welche die Pforte gegen die Europäischen: Gesandten führt, sendet sie fortwährend Verstär- R nach Klein - Asien, und die militairischen Vorkehrungen bei Jconium und Sivas gewinnen täglich ein furchtbareres An- schen. Bei Angora sind 15,000 Milizen versammelt, und Osman Pascha wird in einigen Tagen von hier abgehen, um das Kommando derselben zu übernehmen. Die Ernennung Tahir Pascha’s zum Gouverneur von Aidin soll deshalb geschehen seyn, weil die Pforte, da in Klein-Asien sich wichtige Ereignisse vorbereiten, die Verwal- tung dieser Provinz einem energischen Manne anzuvertrauen wünsht. Die Tärken glauben übrigens allgemein, daß der Sultan sih um jeden Preis in die Angelegenheiten Syriens wischen werde, — Die früher als unbestimmt gegebene Nach- tiht, daß die Türkische Regierung eine Anleihe von 4 Millio- ‘nen Pfd. Sterl. in England abgeschlossen habe, fann ich jeßt bestätigen und noch hinzufügen, daß die Regierungen Englands Und Frankreichs auf die Anfrage der Kapitalisten sih bereit er- klärt haben, die Integrität und Unabhängigkeit des Osmani- chen Reichs bis zur Rückzahlung jenec Summe durch die Pforte j garantiren. Dieser Termin ist auf 37 Jahre festgeseßt wor- den. Die Banquierhäuser Black, Niven u. Comp. und Allron v. Comp. sind mit diesem Geschäft beauftragt worden.“
Griechenland.
Madrid, 15. Aug. Die Hof-Zeitung (heilt ein Schr ben aus Bilbao vom Tten mit, worin unter Anderem get det wird, daß Don Carlos den Baskischen Provinzen und Nu varra außer dem Zehnten auch noch eine Abgabe vön 5 pC von der Aerndte und von einer Unze Gold fr jedes Paar Ocst auferlegt hat, eine Maßregel, die unter der dortigen Bevöl rung angeblich große Unzufriedenheit erregt haben soll.
Der General Romarino, welcher durch Vermittelung des Französishen Botschafters die Erlaubniß erhalten hatte, s einige Tage hier aufzuhalten, ist nah Frankreich abgereist.
Spanische Gränze. Dem Constitutionnel wird aus Bayonne geschrieben, daß der General van Halen mit eint beträchtlihen Geldsumme im Hauptquartier Espartero's erwa! tet wurde. Der Streit zwischen dem Leßtern und dem Mid sterium war, diesem Schreiben zufolge, ausgeglichen und Espat tero im Begriff, nach Tafalla abzugehen, um sich .an die SpiÞ der Armee zu stellen. Der General Alaix sollte die Karliste! im Bastan- Thale angreifen, und Leon el Conde hatte si ranqui gegenüber aufgestellt.
Tútrkei.
Wir entlehnen der Türkischen Zeitung Takwimi Wo :
faji vom 10. Dschemasi - úl - ewwel (1, August) noch folgend | Artikel : 48 Athen, 30. Juli. (Engl. Bl.) Als vor einigen Tagen „In einem der vorigen Blätter ist bereits Meldung davol ‘hier die Nachricht einging, daß mehrere Räuber die benachbar- geschehen, wie die usurpirten Besibungen des Saïd-Bei von V Dörfer verwüsteten, erhielt der Gouverneur von Attika den schesre dur unsere Truppen erobert, und die räuberishe" efehl, die Bürger zu bewaffnen und die Räuber zu verjagen, jenes R“ F wenn er sie nicht gefangen nehmen könne. Die verschiedenen
Afsala’s gezüchtigt worden sind. Nach Unterwerfun ( bellen und dieses Raub - Stammes beorderte der Muschir vol emarchen hatten indeß kaum u Bärger bewaffnet, als es egierung einfiel, daß die Bevölkerung wohl einmal auf
Siwas, seiner Klugheit, Erfahrung und Tapferkeit gemäß, d F der R en Gedanken kommen könnte, die Waffen gegen die Regierung
vorhandenen siegreichen regulairen Truppen und die übrigen Corps unter dem Kommando der Mirlewa’'s Chalid Pasch4/ F U gebrauchen, und es wurde daher der Befehl gegeben, die
1. Juni bestätigen die Nachricht, daß die Truppen der Regie- rung in der Provinz Rio Grande von den Rebellen total _ge- schlagen worden sind und an 2000 Mann verloren haben. Nur ein kleiner Theil der Kavallerie und drei Generale entkamen. Die Rebellen marschirten nah Rio Grande, und die Regierung hatte keine Hoffnung, ihnen Widerstand leisten zu kdnnen. Man betrachtete die Provinz, die bekanntlich die südlichste ist und an Uruguay gränzt, als für Brasilien verloren.
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entwaffnen und die Truppen gegen
wieder zu Dies hat zu manchen fâr die
äuber auszusenden. avusi,
Der Minister des dffentlihen Unterrichts be-
tten sie be-
Die Kommission, welche von der Regierung beauftragt
Wie es heißt, wird der Minister Zographos nächstens |
auéscheidèn. | ) : | stand, daß gegen die, auf das Niederschlagungs- und Milde-
Brasilien. In London eingegangene Briefe aus Rio Janeiro vom
C u ba.
Havaña, 14. Juli. Der biéherige Gouverneur, General Tacon, ist abgereist, und sein Nachfolger, der General Espeleta, hat bereits sein Amt angetreten. Er is ein {dner Mann, aber es fehlt ihm die Festigkeit seines Det: Uebrigens geht hier Alles gut. Jn kurzem wird alles Kirchengut össent- lich versteigert werden, und die Kommissarien sind jeßt beschäf- tigt, die Angelegenheiten der Mönche zu ordnen, doch sollen die Leßteren nicht sehr zufrieden damit seyn. Die Regierung in Madrid hat der Jnsel Cuba zur Deckung der Kriegskosten eine Contribution von 2!/, Million Piaster auferlegt; Über die
Art, wie dieselbe erhoben werden soll, ist jedoh noch nichts be- stimmt worden. Unterdeß hat der Schaß in Madrid Wechsel
an das Haus Rothschild auf den hiesigen MNMAL, VINTAUD, aber | er hiesige In- | tendant hat versucht, eine Anleihe zu 13 pCt. Zinsen jährlich |
leider ist das Geld noch nicht aufgefunden.
zu erheben, und stellte das Kapital der Bank von San Fer- nando als Garantie. Allein es fehlt hier das öffentliche Ver- trauen, und er konnte auf der ganzen Jnsel niht mehr als 20,000 Piaster auftreiben. Es mangelt daher der Regierung sehr an Geld, und der Bau der Eisenbahn ist eingestellt worden.
Inland.
Berlin, 27. Aug. — Dienst-Jubiláum. — Gestern wurde zu Potsdam das funfzigjährige Dienst - Jubiläum Sr. Excellenz des Wirkl. Geh. Raths, Chef- Präsidenten der Ober- Rechnungs-Kammer, Herrn von Ribbentrop, auf das feier- lichste begangen. Nebsi einem Glückwünschungsschreiben wurde demselben von einer Deputation der Ober-Rechnungs-Kammer eine {chöôn gearbeitete silberne Vase überreicht. Sodann erschien eine Deputation der Königlichen Regierung, des Magistrats (die einen Bürgerbrief überbrachte), der Stadtverordneten, der Polizei, der Post, des Gymnasiums und der Loge, und aus Berlin traf der Herr Geheime Postrath Schmükert ein, um im Namen des General - Post - Amtes die Glückwünsche auszusprechen. Eine Deputation des Kriegs - Ministeriums überbrachte im Namen des Heeres eine goldene Medaille, mit dem Bildnisse des Jubilars, so wie ein silbernes prachtvolles Tafel - Service. Vom Staatsrathe ging ein Glückwünschungs- ‘Schreiben ein, das von Sr. Königl. Hoheit dem Kronprinzen mit unterzeichnet war. Die höchste Verherrlichung der Feier gewährte ein sehr gnädiges Kabinets - Schreiben Sr. Majestät des Königs. — Das Fest beschloß ein Mittagsmahl in dem höchst geshmackvoll ausgeschmückten Saal des Casino's, woran 180 Personen, und darunter viele der höchsten Staats-Beamten, Theil nahmen. i /
Magdeburg, 26. Aug. Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl ist heute Abend halb 9 Uhr hier eingetroffen.
Köln, 14. Aug. — Bezirks-Straßen. — Aus den zu diesem Behuf beigenommenen Zuschlägen zur Grundsteuer und einem von 1844 ab in 6 Jahren zuräckzuzahlenden Anlehen von 18,000 Rthlr. wurden 1837 auf der linken Rheinseite des hiesigen Regierungs - Bezirks für 14 Meilen 1852 Ruthen Be- zirks-Straßen an Unterhaltungs-Kosten 16,593 Rthlr. und für 26 Wegewärter 3429 Rthlr., für Neubau, hauptsächlich des Theils der Köln-Trierschen Bezirks-Straßen von Obergarzheim über Firmenich und Commern bis an den Aachener Regierungs- Bezirk, 12,405 Rthlr. und zur Tilgung eines zum Ausbau der Dürener Straße 1836 gemachten Anlehns 4740 Rthlr. bestritten.
Trier, 22. Aug. — Dampfschifffahrt. — Nach der hiesigen Zeitung wird das Unternehmen, die Dampfschifffahrt auf der Mosel einzuführen, R betrieben und von der Ne- gierung unterstüßt. Einer der heilnehmer is zu dem Ende nah Ruhrort gereist, um mit der dortigen Bau - Anstalt fär
Dampfschiffe darüber zu verhandeln.
Prozeß-Gesehßgebunsg.
In den gerichtlichen Untersuchungen wegen Vergehen wider die Vorschriften über die Entrichtung und Erhebung dffentlicher Abgaben und Gefälle (§. 34. Nr. 2. Tit. 35. der Prozeß-Ord- nung) fand ein sehr verwickeltes und mit manchen Inkonve- nienzen verknüpftes System der Rechtsmittel und des Jnstan- zenzuges statt.
1, Gegen ein Erkenntniß erster Instanz hatte 1) der Angeschuldigte
a) wenn auf eine härtere Strafe als 50 Rthlr. oder vier Wochen Gefängniÿ erkannt worden, das Rechtsmittel der weiteren Vertheidigung, auf welches ein förmliches Er- kenntniß abgefaßt werden mußte ;
b) wenn auf eine geringere Strafe erkannt war, das Nieder- shlagungs- oder Milderungs- Gesuch, auf welches eine bloße Resolution «lassen wurde;
2) Fiófkus, wenn rah Ansicht der Steuer-Behörde zu ge-
linde erkannt war, das Rechtsmittel der Aggravation.
Il. Segen ein Erkenntniß zweiter Jnstanz hatte 1) der Angeschuldigte f
a) wenn auf die von ihm eingelegte weitere Vertheidigung nicht nah seinem Antrage erkannt war, die Nichtigkeits-
Beschwerde, welche beim Geheimen Ober-Tribunal erledigt
ward; i
b) wenn auf die Aggravarion des Fiskus das erste Urtel verschärft worden, je nah Höhe des Objekts, entweder das Milderungs- oder Niederschlagungs-Gesuch, oder aber das Rechtsmittel der weiteren Vertheidigung, worauf nicht das Geheime Ober- Tribunal, sondern in Gemäßheit der
Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 29. August 1835 ein
anderes Ober-Landesgericht entschied ;
dea Fiskus, je nach Höhe des Objekts, die Revision oder Nichtigkeits-Beschwerde, welche beide Rechtsmittel wieder- um beim Geheimen Ober-Tribunal erledigt wurden.
Bei den in Rede stehenden Untersuchungen vermißte man hiernah die zu wünschende Einfachheit und Gleichheit des Rechtsganges für beide Theile.
Dem Fiskus und dem Angeschuldigten waren ganz ver- schiedenartige Rechtsmittel gegeben, und davon war eine Un- vollständigkeit des Rechtsschußes Und manche andere Jnkonve- nienz die nothwendige Folge. Insbesondere war es ein Uebel-
rungs-Gesuch des Angeschuldigten in zweiter Jnstanz erlassenen Resolutionen die Nichtigkeits-Beschwerde nicht für zulässig erach- tet wurde. Ein fernerer Uebelstand beruhte darin , daß der Denunzíat egen ein, auf die Aggravation des Fiskus ergangenes verschär- fendes Urtel immer ein ordentliches, Fiskus dagegen wider ein, auf die weitere Vertheidigung des Angeschuldigten ergangenes milderndes Urtel in der Regel nur das außerordentliche Rechts- mictel der Nichtigkeits-Beschwerde hatte, die Gesezgebung mit- hin den Fiskus gegen den Angeschuldigten zurückseßte. Der dritte und hauptsächlichste Uebelstand lag endlich darin, daß in dritter Instanz — der Absicht des Geseses vom 14. Dezember 1833 und der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 1. August 1836 die Erhaltung der Einheit der Rechtsgrundsäße in den richter- lichen Entscheidungen betreffend, entgegen — nicht eine und dies selbe Justiz-Behörde, sondern bald das Geheime Ober-Tribu- nal, bald ein Ober-Landes-Gericht zu erkennen hatte, und da- durch eine Difformitát der Entscheidungen herbeigeführt wurde. Es war daher ein dringendes Bedürfniß zur legislativen Abhúlfe vorhanden, und diese ist durch die Allerhöchste Verord- nung vom 11. Juni d. J. (Geseß -Sammlung Nr. 26, Seite At v auf die einfachste und genügendste Weise dadurch bewirkt daß der Angeschuldigte und Fiskus hinsichtlih des ihnen zu gewährenden Rechtsshußes völlig gleich behandelt und dem- gemäß jedem Theile diejenigen Rechtsmittel bewilligi werden, welche in Civilsachen den streitenden Theilen zugestanden sind. Auf den ersten Blick könnte es scheinen, daß die Ausdeh- nung der Rechtsmittel in Civilsachen auf Untersuchungen nicht ganz angemessen sey. Die Untersuchungen wegen der in Rede ehenden Vergehen haben indessen bei weitem mehr Aehnlich- feit mit den Civil-Prozessen, als mit: den eigentlichen Krimi-
nal-Untersuchungen, indem darin zwei Partheien (Fiskus und
der Angeschuldigte) vor dem Richter auftreten, beide mit ihren Erklärungen gehört und gegen einander zu Rechtsmitteln ver- stattet werden. Wenn die leßteren daher nach den Vorschriften des Civil-Prozesses regulirt werden, so ist dies nur als eine, zur Vereinfachung der geseßlichen Vorschriften führende Fortbildung dessen zu betrachten, was schon nach den bisherigen Gesetzen bei den gerichtlichen Untersuchungen wegen der fraglichen Ver- ehen galt. :
N Der einzige mdglihe Einwurf, daß dem An eshuldigten gegen ein erstes kondemnatorisches Urtel, mithin auch gegen ein zu seinem Nachtheil ergangenes abänderndes Erkenntniß, na allgemeinen Rechts-Grundsäßen ein ordentliches Rechts:-Misttel nicht versagt werden dürfe, erledigt sich dadurch, daß schon nah der bisherigen Gesetzgebung, wenn nämlich auf die, gegen zwei freisprechende Erkenntnisse eingelegte Nichtigkeits-Beschwerde, das Geheime Ober-Tribunal ein den Angeschuldigten verurthotlen- des Erkenntniß erlassen hatte, der Leßtere in die Lage kommen konnte, sih bei dem ersten kondemnatorischen Urtel beruhigen zu müssen. Ueberhaupt folgt aber daraus, daß der Richter jeder Instanz verpflichtet ist, die Gründe der Anklage und der Ver- thcidigung, die Schuld und die Unschuld, die Interessen des Angeschuldigten und des Fiskus gleichmäßig zu erwägen, so wie, daß die Nichtigkeits-Beshwerde, wenn nur die binsichtlich der- selben vorgeschriebenen Förmlichkeiten beobachtet werden, fast alle Wirkungen eines ordentlichen Rechtsmittels hat, von selbst, daß in keiner Befiehung ein Grund vorliegt, die Rechts-Mit- tel des Angeschuldigten und des Fiskus verschieden zu be- stimmen.
Was die einzelnen Bestimmungen der Verordnung vom 11. Juni d. ‘J. anlangt, so ist zur Vermeidung jedes Zweifels úÚber die Form des Appellations-Verfahrens und um auch dem zu einer geringeren Strafe Verurtheilten nicht bloß eine Rechts-
usführung zu gestatten, sondern alle Mittel zu seiner Verthei- digung in 2er Jnstanz zu gewähren, bestimmt worden, daß die Vorschriften für den ordentlihen Prozeß mit der Maßgabe An- wendung finden, daß die Appellation in allen Fällen, ohne Un- tershied der Höhe der Strafe, zulässig seyn sol. Auch wegen der Fristen zur Einlegung der Rechtsmittel, besonders in Än- sehung der Appellation, erschien eine Bestimmung nothwendig, da die Fristen, welche in fiskalischen Untersuchungen e des Rechtsmittels der weiteren Vertheidigung 2c. stattfinden, für das nunmehr angenommene System nicht mehr passen; diesem sind nur die für den Civil - Prozeß vorgeschriebeaen Fristen entsprechend.
Wegen der Zulässigkeit der Rovision bedurfte es einer näheren Festsebung für die Fälle, wenn zunächst auf eine Frei- heits-Strafe, oder wenn auf Untersagung des Gewerbes zu er- kennen ist, indem die Vorschriften der §§. 1. und 2. der Ver- ordnung vom 14. Dezember 1833 in ihrer Fassung hierauf nicht anwendbar waren.
Es is auf diese Fälle die Bestimmung im §. 2. daselbst, hinsichtlich der nicht in Gelde abzuschäßenden Gegenstände, für anwendbar erklärt, wofür die Analogie unzweifelhaft sprach.
Endlich ist noch eine transitorische Vorschrift für die an- hängigen Sachen nah Anleitung des §. 29. der Verordnung vom 14. Dezember 1833 gegeben, wobei zugleih der Zweifel wegen Zulässigkeit des Rechtsmittels der Nichtigkeits-Beschwerde gegen die auf Milderungs-Gesuche erlassenen Resolutionen durch eine zusäßliche Bestimmung beseitigt is.
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