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dec Cours nominell auf 165 pCi. gé 1 : oche merkiich zugeoommeu, f9 daß Leib-Ecschäfte zu 3 à 3!/, pCi Zinsen gern adgeschwzic}. u werden, :
…_ Der Haödei iu W-:z-0 oud Neggen blieb dicse Woche, und xor- züglich gest.rn sebr l¿bbafr und wurde unter Schoß ltegende Waare zur Verschiffuna # böberem Preise verkauft, wcdurch auch vou den Verbraucern reichlich die feüberen Preise bewilligt wurden. Jm Ens trepot liegeader 130pfünd. weißbunter Polnischer Weijen galt 340 F1., 126. 130pfÄänd.. bi:ntcr dito 320.335 Fl., 128pfünd. rotbbunter dito anfangs 312 F!., gestern 320 Fi, 133pfünd. Rostocfer 333 Fl., 121 pfünd. Preußischer Rogaen 215 Fi. Ju Kousum isi bezohit: für 129pfünd. weißbunten Poluischen Weizen 350 Fl, 128pfilnd: bunten dito 332 Fl.,
126pfüud. rotbbunten dito 312 Fl,, 128. 129pfünd. Rostocer 3160 F!.,
130pfüud. dito 325 Fi., für Preußischen 12pfünd. Roggen 220 Fl,
116pfúnd. dito 205 F!., 119pfünd. Münsterschen dito 208 Fl, 117pfünd. alten getrceckncien Roggen 200 Fl.; "Gerste und Hafec blieben gut preisdpaltend. ñ
Schweden und Norwegen.
Stockholm, 21. Sept. Die Statstidning meldet, daß auf Befehl Sr. Majestät des Königs der gegen den Kan- didaten der Philosophie, G. Thomee, eingeleitete Prozeß, so weir derselbe die Aeußerungen des Angeklagten gegen die Kd- nigliche Person betrisst, nièdergeschlagen werden soll. Was aü- ßerdem jedoh gegen -den besagten Thomee vorliegt, sol ganz nich den Landes: Geseßen beurtheilt werden.
__ Se. Durchlaucht der regicrende Herzog von Sachsen-Mei- ningen ist auf einer inkognito unternommenen Reise in der hie- sigen Hauptstadt eingetroffen. Der Herzog hat dem Reichs- Marschall den Wunsch ausgesprochen, Jhre Königl. Majestäten zu besuchen, und Höchstdieselben haben sih mit Vergnügen be- reit erklärt, dem Wunsche zu entsprechen. Se. Durchlaucht wird demnach heute Nachmittag um 5 Uhr vom Könige em- pfangen und demnächst der Königin vorgestellt werten.
Däânemarf.
Kiel, 18. Sept. (Hannov: Ztg.) Die Sprachverhält-
nisse im nördlichen Theile des Herzogthums Schleswig haben
in der Stände-Versammlung zu einer langen Debatte Anlaß
gegeben und einige bedeutungsvolle Anträge oder Petitionen
der Versammlung zum Erfolg gehabt. Das Herzogthum Schles-
wig mit einer Bevdlkerung von etwa 350,090 Seelen is zwar
Dänemarks Scepter unterworfen: es ist aber durch die Ritter- schaft, das Ober - Appellationsgericht, die Regierung u. s. w. mit dem Herzogthume Holstein so innig verbunden, Sitten und Denkart des Volkes sind überallso sehr im Deutschen Sinne, daß selbst die Dänen in der Hauptstadt des Reichs keinen Un- terschied zwischen einem Schleswiger und Holsteiner machen, im Gegentheil den Schleswiger ebensowohl einen Holsteiner nen- nen, wie Denjenigen, welcher binnen der Elbe und der Eider wohnt. So wie aber in Holstein als einem Theile von Niedersachsen das Plattdeutsche die Volkssprache ist, dessen sich selbst Beanitc und Geistliche in ihrem mündlichen Verkehre mit dem großen Hau- fen bedienen, und welches auch von der gebildeten Mittelklasse häufig gepronen wird, so wird im nördlichen Schleswig von etwa 00,000 Seelen ein shlechtes Dänisch geredet, eine Art von
Patois auf Dänischer Grundlage, mit Untermischung Platt- und Hochdeutscher Wörter und Redensarten. Jedoch hat sich im nördlichen Schleswig das Dänische auch als öffentliche Sprache in #0 weit béhauptet, daß dort der Schul - Unterricht in den Volksschulen Dänisch ertheilt, auch Dänisch gepredigt wird. Jn jedem andern Betracht aber ist die Deutsche Sprache die öffentliche; namentlich bedienen sich der Deutschen Sprache
Sonnabend siad ciniae Actien zu 102 pCt. weggegeben, scitdem siebt Die Frage nach Geid bat diese
1110
* J sen auch bet dem gegenwärtigen sprachlichen Zustande nicht an gegen
geshähen. Das Nämliche komme vor in Distrikten des Herzog
Einheit und Ordnung auf eine -auffallende Weise aufgehoben
| Dazu nöthige aber keinesweges der jelzige Zustand in jprach- | licher Beziehung, da die Erfahrung bezeuge, daß die Deutsche | Sprache in den bezüglichen Distrikten nichts weniger als fremd Und ihr würden Schul - Unterricht und Verkehr mit jo daß in baldiger Zukunft die Kenntß derselben werde Gemein- Es werde dem Fortgange der auch in dieser Beziehung sich cffenbarenden allgemeinen Bildung -entgegenwir- fen heißen, wenn die Proposition zur Ausführung gebracht
| sey.
Deuischredenden immer mehr Eingang verschaffen,
gut werden.
werde.““ — Es war zugleich zur Proposition gebracht, die La- teinische Sprache in Regicrungs- und Rechtssachen abzuschaffen. In Schleswig nämlich, wie in den meisten Deutschen Ländern, werden noch immer ohne Noth Lateinische Worte und Redens- arten in den gerichtlichen Ausfertigungen und in den Schriften det Advokaten gebraucht. Dieses verstößt nicht bloß wider den Geschmack; es hindert zugleich das Verständniß bei allen denen, welche nicht Juristen sind. Gegen diese Unsitte hatte sich be- reits ein Mitglied des Ober-Appellations-Gerichts in Kiel sehr einleuchtend und- nachdrücklich in Falcé's staatsbürgerlichem Ma- gazin erklärt. Die Stände haben nun in ihrer obgedachten Petition an Se. Majestät mit aufgenommen: „Daß von den Ober - Behörden mittelst Cirkulars eine Aufforderung an die Unter - Behörden ergehen möge, aus den gerichtlichen Ausferti- gungen und Bekanntmachungen, so wie aus den Vorstellungen und. Vorträgen der Advokaten die Lateinischen Worte und Re- densarten wegzulassen.““ Jedoch soll dieses Weglassen nicht als förmliche Pflicht geboten werden.
Deutschland.
Lübeck, 23. Sept. Die Neuen Lübeckishen Blät- ter eathalten folgende Erklärung: „„Die unterzeichneten Lehrer fühlen sih in ihrem Gewissen gedrungen, gegen den am 13. d. auf ôdffentlicher Kanzel und in einer für die Jugend vorzugs- weise beftimmten Predigt ausgesprochenen Wunsch: „,„, daß nicht mehr so viel Heidnisches in unsern Schulen vorkommen möge““““, folgende dffentliche Erklärung abzugeben: So weit in der Vor- aussebung, welche in jenem Ausdruck enthalten ist , eine’ Be- zeichnung der Sitte und des Glaubens, in welchem wir lehren und leben, gemeint scyn könnte, verwahren wir uns aufs Feier- lichste gegen diese Beschuldigung und weisen sie mit Unwillen von uns zurück. „Sofern aber diejenigen Gegenstände und Theile unsers Unterrichtes, welche zu dem heidnischen Alter- thume in Beziehung stehen, in jenen Worten verdammt seyn sollten: so exklären wir, treu unserer innersten Ueberzeugung und unseren amtlichen Pflichten, welche durch die Weisheit der Reformatoren festgestellt sind, daß wir den Geist, die Ge- sinnungen und Schriften des Alterthums. als“ eine wesentliche Quelle unserer gegenwärtigen Bildung anerkennen, und nicht
die Gerichte, die Verwalcungs-Behörden, die Stände-Versamm- lung. So gering indessen die SULLS ist, welche Dänisch re- det, so hat doch diese Sprache ihre Literatur; sie ist eine aus- gebildete Schriftsprache; sie ist sogar Hofsprache. Ziehen wir auch Norwegen in das Dänische Sprachgebiet, so giebt es höôch- stens 2!/, Millionen Seelen, deren Muttersprache die Dänische ist. Die Literatur dieser Sprache könnte ausgezeichneter und anziehender seyn, als sie wirklich erscheint ; Eroberun- gen würde dennoch das Dänische, unter allen obwalten- den Umständen, im Großen nicht machen können. Alle bishe- rigen Versuche einer Ausbreitung nah Holstein oder in das Deutsche Schleswig sind gescheitert, und alle künftigen werden ewiß als vergeblich sich darstellen; sie würden zu nichts weiter hren, als zu einer Erbitterung zwischen Deutshen und Dänen. Die Sprachvoerhältnisse waren schon in der vorigen Diät der Schleswigschen Stände- Versammlung "verhandelt; sie sind in der eben beendigten wieder vorgekommen, und es haben die Stände fast einsimmig, nämlich mit 38 Stimmen, eine Petition an dea König wegen Einfährung des Unterrichts in der Deut- schen Sprache in den Dänischen Schulen des Herzogthums Schleswig beschlossen. Die Theilnahme an diesem Unterrichte soll freiwillig bleiben, derselbe jedoch drei Stunden wöchentlich ertheilt, und fein Schullehrer künftig ohne Präfung seiner Kenntniß der Deutschen Sprache angestellt werden. Auf diese Weise glaubt man einem dringenden Bedürfnisse des Dänischen Theils - der Bewohner Schleswigs abzuhelfen. Auf der andern Seite haben die Stände beschlossen, eine Pe- ti‘ion an Se. Majestät zu richten: daß für die Distrikte des Herzogthums Schleswig, in welchen die Dänische Sprache Kirchen- und Schulsprache sey, in allen Regierungs - und Rechtssachen die Deutsche Sprache abgeschafft und dagegen die Dânische Ene werden möge. Für diese Petition haben sich nur 21 Mitglieder erklärt, also nicht einmal die volle Hälfte der Versammlung, welche anscheinlich nicht vollständig gewesen ist. Mehrere Herren, die zu der bedeutenden Minorität ge- hörten, haben sih ihr Minoritäts:- Votum in dem zu erstatten- den Gutachten vorbehalten, und die Versammlung hat ihnen die Einsendung desselben gestattet. Es ist auch kaum zu erwar- ten, daß nach einer ruhigen Prüfung der Gründe und Ge- gengründe die“ Regierung sich entschließen wird, auf die le6te Petition der Stände, welche kaum die Mehrheit für sih hat, einzugehen, und die bisherige sprachlihe Einheit în der Justiz und “Administration des Herzogthums Schleswig aufzuhe- ben, und dagegen Verwirrung ‘und Kosten zu veranlassen. Der Raum würde es nicht gestatten, die diesfällige Diékussion aus der Stände-Zeitung mitzutheilen. Am trefsendsten scheinen uns gegen die Petition wegen Einführung des Dänischen gesprochen zu haben: Se. Durchl. der Herzog von Augustenburg, Se. url. der Prinz von Augustenburg, Justizrath Dröhse, Ad- vokat Storm und der Jnspektor Lorenzen. Nachdem Jnspek- tor Lorenzen, welcher die Verhältnisse schr wohl kennt, von den Bedenklichkeiten gesprochen, bei den Beamten Deutscher Ab- kunft eine gründliche Erlernung des Dänischen als nothwendig vorauszuseßen, fuhr er fort: „Halbe Maßregeln fruchteten nie, und möchten lieber niht genommen - werden. Bequem würde es ‘allerdings seyn, wenn die. Volkssprache in den bezüglichen Di- strikten auch die Geschäftssprache der Beamten wäre; allein die Volkssprache, das Plattdänische, sey von der Dänischen Schrift-
ablassen werden, in diesem Sinne fortzulehren und fortzuwir- fen, voll des Glaubens, daß mit dem Aufgeben dieser histori- schen Grundlage der Tod wahrer Wissenschaft, Sittlichkeit und Frömmigkeit einbrechen müsse.“ (Unterzeichnet.von 13 Lehrern.)
Schweiz.
Luzern, 18. Sept. (Schweiz. Bl.) Gestern Nachmittag um 2 Uhr versammelte-sich der Große Rath wegen der Angelegen- heit Louis Napoleon’s. Die Jnstcuctions-Kommission hatte sich in drei Theile geschieden. Die Mehrheit, nämlich Kas. Pfyfser, Hertenstein, Büeler , Steiger und Winkler stimmten dem An- trage des Kleinen Rathes, oder dem von Rigaud und Monnard bei. Schultheiß Kopp brachte ‘wieder seinen Minoritäts - An- trag, welchen er dur Schilderung des geschichtlihen Verlaufs diejer Angelegenheit und durch die in seinem Gutachten enthal- tenen bekannten Gründe zu rechtfertigen suchte: * „Jch bin (sagte er) herauégefordert worden, mich zu verthcidigen, indem man nicht begriff, daß ih einmal auf einer Seite stehend recht gehandelt haben fônne, das anderemal ebenso auf einer andern Seite. Ueber persdnliche Angriffe erhaben, shwieg. ih. Meine Haltung als Staatsmann wird immer diese seyn: 1) Die mi- serabeln Zustände im Jnnern zu vexbessern, wozu wir vor Allem Ruhe und Frieden von Außen bedürfen ; 2) Wahrheit und Recht egen ausländische Fürsten, wie gegen inländishe Bürger zu aiten; 3) dahin zu wirken, daß unsere Verfassungen gegen das Jn- und Ausland eine Wahrheit seyen. Von diesen Grund- säßen geleitet, kam ich zur Ueberzeugung, L. N. sey niht Schwei- zerbürger. . Der große Rath von Thurgau steht nicht über sei: ner Verfassung, er muß sie genau beobachten. Er ist aber von L. N. getäuscht worden, denn er würde ihm die Bürgerrechts- Urkunde nicht angeboten haben, wenn er gewußt hätte, daß der- selbe nach vier Jahren nah Straßburg ziehen und den Fran- zösischen Thron erobern wolle. Hätte er ihm sie gleihwohl ge- geben, so hätte er boshaft seine Verfassung verlezt. Vor der Hand konnte ih aber Frankreich nur an die zuständigen Thur- gauischen Gerichte weisen. Diese müssen aber laut Verfassung das Recht besißen, ein Jndividuum in solchem Falle fortzuwei- sen, sonst müßte die Tagsaßung dann nach Art. 8 des Bundes einschreiten.“ — Fúr den Antrag -von Rigaud und Monnard stimmten 61 Miktglieder; für den Majoritäts: Antrag der Tag- saburigs.- Kommission 4, ‘und für den Antrag von Schultheiß Kopp 27 Mitglieder.
Solothurn, 18. Sepr. Abends 3 Uhr. So eben hat der Große Rath auf den Antrag des Kleinen Rathes am Ende einer siebenstündigen Sißung beschlossen mit 62 Mitgliedern gegen 35: es solle der Forderung Frankreihs, um Ausweisung des Ludwig Napoleon Bonaparte, nicht entsprochen werden. Drei Stimmen haben weder für das Eine nôh das Andere gestimmt. 58 gegen 43 Stimmen (welche le6tere für das Ma- joritäts-Gutachten sich zeigten) waren für den Antrag des Klei- nen Rathes oder für den Vorschlag von Rigaud und Monnard. , Wenn jedoch dieser Antrag das Mehr nicht erhält, so ist die Gesandtschaft, um ein Mêèhr zu erhalten, angewiesen, immer demjenigen Antrag beizustimmen, welche der obigen Jnstruction am “nächsten steht, sofern derselbe mit. der Ehre, Freiheit und
sxrache sehr verschieden ; die eine weiche nit weniger von der anderen ab, wie das Plattdeucsche von dein Hochdeutschen. Es manzgele indes-
jeitigem Verständniß, und habe es darumnichtsBedenkliches, dap die * Vernehnlassungen der Einwohner vor Gericht Dänisch lauteten, die protofollarishen Aufzeihnungen aber in Deutscher Sprache
thums, wo die Schul- und Kirchensprache die Deutsche sey. Daß die Geschäfcssprache der mehrgedachten Beamten die nämliche sey, als die des Ober-Gerichts; des Ober-Appellations-Gerichts, der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Kanzlei und der Admi- nistrativ - Kollegien, werde zweckmäßig zu heißen seyn, und es wäre, wenn die Dänische Sprache Plab greifen sollte, damit
Zürich, 21. Sept. Der hiesigen Zeitung zufolge ben sih die Einwohner des Kantons in mehrfachen Adres, - | an den großen Rath gewandt, um denselben zur Zurücweisy des Französishen Begehrens in Bezug auf Louis Napoleon bewegen. Der Regierungsrath (Kleine Rath) hat sich in schen bereits den Forderungen Frankreichs günstig erklärt p - | die hiesige Zeitung seßt nunmehr ihre Hoffnungen hauptságli auf den Erfolg zweier Volksversammlungen, die ara Freita auf dem Rothen Thurm und am Sonntag auf der Platte sat!
finden sollen.
Italien.
Mailand, 19. Sept. Ihre Majestäten der Kaiser y, . | die Kaiserin sind auf ihrer Reise vorgestern in Lodi und dest
in Crema eingetroffen, úberall von dein Jubel der Bevölkery," empfangen und begleitet. Heute befinden sich dieselben in Bo, gamo, wo sie bereits von den Erzherzögen * Franz Kar va Johann erwartet wurden.
Der Kaiser hat vor seiner Abreise zahlreiche Orden y Titel an die Lombardisch - Venetianischen Stände taxfrei vey, hen. Der Erzherzog Rainer isi durch ein besonderes Kaj, liches Handschreiben beauftragt worden, die Anerkennung in treuen und loyalen Gesinnungen auszusprechen, die Se. Mij stät in Mailand gefunden. Der Kardinal-Erzbischof von Ny land, Graf Gaisruck, hat das Großfreuz des Ungarisgy Stephans-Ordens, der Gouverneur, Graf Hartig, das Gr freuz des Leopold- Ordens, und der kommandirende Gene Graf Radebky, den Orden der Eisernen Krone Erster Klas erhalten.
Turin, 18. Sept. Se. Majestät der Kdnig haben (g am Iöten d. zum Besuche des Kaisers und der Kaiserin yy Oesterreich nah Pavia begeben und sind gestern früh von dut wieder zurückgekehrt.
S panien.
Madrid, 15. Sept. Der Graf von Toreno is zu Grande von Spanien erster Klasse ernannt worden. Er beh jedoch seinen bisherigen Titel, da er auf jeden anderen, als di eines Marquis oder Herzogs, worauf er als Grande erst; Klasse Ansprüche hat, verzichtet.
Es sind Depeschen vom General Espartero angekommen, worin derselbe seine Zufriedenheit úber die von der Königin getroffenen Wahlen für das neue Kabinet zu erkennen giebt, und da er keinen Kandidaten für das Kriegs - Ministerium vou schlägt, so glaubt man, daß der General Aldama noch interimi tisch die Leitung der Angelegenheiten dieses Departements hej | behalten wird. | Der auf heute angeseßte Termin zur Uebernahme von Liu ferungen für die Armee ist vorübergegangen, ohne daß sich Ju mand gemeldet hätte, und doch gehen die Kontrakte der jeßigen Lieferanten mit diesem Monat zu Ende.
Alaix’s Befehl, nach Castilien, die andere nach Aragonien de: taschirt. worden.
Dem Vernehmen nach beschäftigt sich das Ministeri ernstlich mit dem Unternehmen Muñiagorri's.
P ortugal. i
Lissabon, 10. Sept. wohnen noch immer den Palast Necessidades. Die von dem in Porto kommandirenden Grafen das An tas der Königin übersandte (und bereits mitgetheilte) Erklärun ist der Gegenstand mannichfahher Bemerkungen geworden. Eb nige Mitglieder des Kabinets, darunter der Kriegs - Ministe Graf von Bomfim, wünschten ihn zu entlassen, allein der Vis conde Sa da Bandeira war dagegen. tan erzählt sich übri gens, der Graf das Antas thue, was ihm beliebe, und nament lich soll’ er niemals Rechenschaft úber die empfangenen Geldsun men ablegen, weshalb der Finanz-Minister erklärt habe, er werd seine Entiassung nehmen, wenn dies so fortgehe. Heute, als am Jahrestage der September-Revolution, hw ben sich die Portugiesishen Schiffe mit allen Flaggen geschmü, doch ist kein Schuß abgefeuerr worden.
Tür lef Konstantinopel, 4. Sept. (Allg. Zeit.) Da dien eingetretenen Verhältuisse keinem Zweifel úber die Gesan der zwei Seemächte gegen die Pforte: mehr Raum zu gebt schienen , hatte man sich hier einer gewissen Sorglosigkeit hiv sichtlich der Zukunft überlassen, die jedoch nicht ungetrübt , so dern durch ein dunkles Vorgefühl herannahender Gefahren stôrt war. Diese Ahnung geht nun in Erfüllung. Die Nad richten, die wir aus Alexandrien erhalten, lassen den Ausbruh eines Krieges gegen den Pascha von Aegypten kaum mehr bv zweifeln, und wirklich scheint Mehmed Ali kein Mittel zu s ner Erhaltung zu bleiben, als den leßten Schritt wit kühnen Muth zu wagen. Ein rashes Vorgehen Jbrahim Pascha! würde in diesem Augenblick die Pforte in die größte Verlegew heit seßen. Die Pest hat in den leßten Wochen die Reihen det unter dem Kommando des Seriaskers in Asien stehenden Armee auf eine furchtbare Art gelichtet; die Mannszucht, jede militairisch Haltung dieser shônen Truppen , ist dadurch völlig gesunken. Die Europäischen Seemächte würden wohl Konstantinopel zu retten, shwerlich aber im ersten Moment zu Lande wirb jame Unterstúü6ung dem Großherrn "zu leisten vermögen. Die Pforte versäumt indeß von ihrer Seite nichts, was in dén kritishen Umständen, in denen sie sich befindet, Noth thut. Rast lose Thätigkeit herrscht in dem Kriegs - Departement. Alles, was. nur irgend an militairisher Macht disponibel gemacht werden kann, wird zusammengerafft und nach Asien überge schifft. Gestern und vorgestern sah man unausgeseßt Jufante: rie- und Artillerie-Abtheilungen úber den Bosporus sesen. Zahl: reicher noch sollen die Truppen-Transporte nach Asien von Gal lipolis aus seyn. Alle diese Verstärkungen, als deren Sammel plaß man Akscheher bezeichnet, werden von Hadschi Ali Pascha dem Seriasker an die Adanische Gränze geführt werden, und man hofft so dem ersten Andrange | der Aegyptischen Truppen einigermaßen widerstehen zu können. Belingt dies, so scheint
un
higt zu seyn. — Der Russische Botschafter, Herr von Butenieff, ist gestern von seiner Urlaubsreise hier eingetroffen. Baron Rückmann denkt noch einige Zeit hier zu verweilen, und dann auf Linen Posten nah Bucharest zurückzukehren. — Se. Hoh. der Sultan hat, von einem zahlreichen Gefolge begleitet, die See Batterieen in Augenschein genommen, und zum Zeichen seiner Zufriedenheit zahlreihe Geschenke unter die dabei angestellten Offiziere, wie unter die Mannschaft vertheilen lassen. — Haupt
Unabhängigkeit verträglich ist.
‘mann Fischer , einer von den ausgezeihneten Preußischen Offi zieren, die im Dienste der Pforte Bafis Pascha zugetheilt sind,
Von der Nord-Armee sind zwei Kolonnen, die eine, unter
Der König und die Königin bu
die Pforte úber das endliche Resultat des Krieges sehr beru |
¡t vorgestern aus dew Lager in Asien hier eingetroffen. Es scheint, daß er binnen wenigen Tagen dahin zurücktkehren werde. " Am Bord des Dampfschiffs „Principe Metternich“/, das je Verbindung zwischen Konstantinopel und Trapezunt unter- ált, haben sich zwei Pestfälle ereignet, wodur die schnelle ¿Communication mit der dstlichen Küste des Schwarzen Meeres auf einige Zeit ershwert szyn wird. — Der Semliner Kontu- maz- Direktor Dr. Minas hat bereits vor längerer Zeit einen Plan zur zweckmäßigen Errichtung und Disposition der Qua rantaine- Anstalten der hohen Pforte zur Prüfung vorgelegt. Da die von Hr. Minas gemachten Vorschläge noch feine Erle: digung erhalten haben, und er überhaupt auf die Menge Hin- dernisse und Kabalen, die man hier zu befämpfen hat, nicht ge- faßt gewesen, so {eint er der Sache überdrüssig und ent- lossen, seine Zurückberufung nach Semlin zu verlangen.
Inland.
Berlin, 27. Sept. Das 30ste Stúck der Gesez-Samm- lung enthält ferner noch:
Erucuerte Durhmarsch- und Etappen „Convention zwi- schen Preußen und Hannover. Der unterzeichnete Königlich Preußische Geheime Staats- und
hen und Königlich Hannoverschen | j816 abgeschlossene und im Fahre 1827 verlängerte Durchmarsch: und Etappen - Convention mit dem 1. Januar v. J. abgelaufen ist, vnd seitdem nux stillschweigend fortgedauert hat, eine Erneuerung und resp. Modificatiou derselben jedoch von den beiderseitigen Gouverne- ments für nothwendig un essen e tigen beireffenden Königlichen Ministerien Namens ihrer Regierun- gen die nachstehende anderweite Uebereinkunft abgeschlossen haben :
&. 1, Die Militair-Straßen, welche die beiderscitigen Allerhöch- sen Gouvernements für die durchmarschirenden Truppen fesigesett haben, begreifen foigende Linien :
Á. Flir die Königlich Preußischen Truppen : 1) Von eICNDALEs über Groß-Lafferde uach Hildesheim, und von da, a) nach Alfeld auf Eschershausen, b) nah Ceppenbrügge auf Oldendorf. 2) Von Heiligenstadt über Nörthen, Einbeck, und Alfeld nah Cop- penbrügge auf Oldendorf.
der unter Nr. 2. bezeichneten Straße isl von dem Königlich Preußi- hen Gouveruement diejenige Militair-Straße, welche nach den un- term 29. Mai 1815 zu Wien abgeschlossenen Traktaten über Gifhorn, Celle u. \. w. führen sollte, für die Zeit des Friedens völlig aufgege- den und wird uur für den Fall eines Krieges und der hierdurch sich veränderuden Truppen-Directionen vorbebalten. B. Für die Königlich Hannoverschen Truppen: Von Osnabrück über Fppenbühren nah Rheine auf Bentheim. §. 2, Die Etappen-Hauptorte, deren Euntferuungen von einander und die ihnen beigelegten Rayons sind folgende. 1) Auf der Straße von Wolfenbüttel nah Eschers- hausen oder Oldendorf: von Wolfenbüttel nah Groß - Lafferde, uit Klein - Lafferde, Gadenistedt, Lengede, Münstadt, Oberg, Groß- Ysede, Adenstadt, Steinbrück, Söhlde, Groß - Himstedt, Klein - Him- jledt, Bettrum, Feldbergen, Oedlum, Möllmé, Garmissen, Garbolzum, M RDOIAGG C f» ia dié G) edie G ebre iee o 0:9 4e e 3 Meilen, von Groß-Lafferde nach Hildesheim,
Klein -Escherde, Groß - Giesen, Klein - Giesen, Bettmar, Drispenstedt,
Barenstedt, Einum, Dinklar, Kemme, Achthum, Uppen, Scheliverten,
Mit 04a N v eis E R C N. LEC 3 Meilen, vou Hildesheim nach Alfeld,
mit Sa, Langenholzen, Gerzen, Jusen, Limmer, Fährfie
von Alfeld nach Eschershausen .…....….….. 3
von Hildesheim uach Coppecnbrügge,
torf, Dörpe,- Maricaau und Volldagsen, Hemmendorf, Salzhemacen-
dorf, Lauenstein, Bessingen , Didessen, Behrensee, Oldendorf, Be1us-
rf, Dersum, Bisperode oooooo 4 Meilen,
von Coppenbrügge nach Oldendorf . ….…….. 4 Meilen.
2) Auf der Straße vou Heiligenstadt nah Olden- dorf (siehe §. 3.):
von Heiligenstadt nah Nörthea 5 Meilen, vou Nörthen nach Einbeck .......... 33/, Meilen, von Einbeck nah Alfeld ... . 8/4 Meilen, von Alfeld nah Coppenbrügge . .. ..... 4 Meilen.
3) Auf der Straße von Osnabrück aach Bentheim: von Osnabrück nach Jppenbühren, mit Lehne, Klofter Gravenhorst, Pussclbühren, Langenbeck, Wesicap- pelu nebst Dependenz, Lotte, Mettingen, Bevergen von Jppenbühren nach Rheine,
denz, Neuenkirchen nebst Depcudemz ..... 3 von Rheine nah Benthcim .…......... 3 Meilen.
L: ‘Die durchmarschirenden Truppen (mit Ausnahme von klei- nen Detaschemeuts bis 50 Mann, welche in die Baracken (Ordon- nanzhäuser) kommen, sobald dieselben eingerichtet seyn werden) sind gehalten, nach jedem als zum Bezirk gehörig bezcichneten Orte zu gehen , welcher. ihnen von der Etappen-Behörde angewiesen wird; es sey denn, daß dieselben Artillerie-, Munitions - oder andere bedeu-
Bewachung erforderlichen Mannschaft, müssen stets solche Ortschaften angewiesen werden, welche hart an der Militair-Straße liegen. An-
Corps in starken Eschélons marschiren.
Behörden über cinen weiter auszudehnenden Bezirk vereinigen.
Jusofern den Königlich Preußischen Truppen bei ihrem Durch- marsche auf der Straße von Wolfenbüttel nah Eschershausen oder Dldendorf cin Ruhetag zu geben ist, soll solzes auf der Etappe Hil- desheim geschchen. =
Die Straße von Heiligenstadt nach Oldendorf darf uur selten und nur zum Marsche von kleineren Truppen-Abtheilungen, zu höchsiens 1 bis 2 Bataillons oder Escadrons, benugt werden. Es sind daher den dortigen Etappen-Orten keine dauernden Rayons beigelegt .wor- N bleibt der Kömglicy Hannoverschen Regierung vorbehal- ten, solche in einzelnen Fällen, wo es nöthig scyn sollte, zu bestim- men und soll dieselbe von etwa beabsichtigten Truppen-Durchmärschen auf dieser Straße (kleine Detaschements unter 20 Mann ausgenom- wen) jedesmal drei Wochen vorher beuachrichtigt werden. ,_§. 4. «Sämmtliche respektive durch die Königlich Preußischen und Königlich Hannoverschen Lande marschirende Truppen müssen auf kiner der betreffenden Militair-Straßen mit genauer Berücksichtigung der festgestellten Etappen - Hauptorte instradirt seyn, indem sie sonst weder auf Quartier noch auf Verpslegung Anspruch machen können. d §. 5. Was die E RE E Marschroutèn betrifft, so wer- en die Marschrouten für die Köuigl. Preußischen Truppen , welche durch die Königl. Haunoverschen Lande marschiren, von dem Königl. ifulGen Kriegs - Ministerium und dem General - Kommando in achsen oder Westphalen; dagegen für die durch die Königl. Preu- ßishen Staaten marschirenden Königl. Hannoverschen Truppen die patschrouten von der Königl. Hannoverschen General - Adjutantur Oer dem Chef des Generalstabes ertheilt werden.
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Kabinets - Minister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten | eflärt hierdurch: daß, nachdem die gischen dem Königlich Preußi- | Souvernement am 6. Dezember | sprucz, wenn sie s nicht durch Marsch - Routen als dazu berechtigt
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schast (Dffizicre, Untereffiziere; Seldateu, Fraucn, Kinder und Pri- vat -Bedieute der Offiziere) uud Pferde, wie die ihnen zukommende Veëpflcgung und der Bedarf der Transportinittel genau zu bestimmen. §. 6. Juóébesouderc ist darauf zu achten, daß die Behörden von den Truppeumärschen frühzeitig genug in Kenntniß gescyt werden.
Den Detaschements von 20 bis 50 Maun is Tags zuvor ein Dtiartícerm2íster vorauszuschiken, uw bei der Etappen - Behörde das Néthige anzumelden. Von der Aukuuft größerer Detaschements bis ¡u einem vollea Bataillon oder ciner Escadrou, müssen die Etappen- Bebörden wenigßens 3 Tage zuvor benachrichtigt werden. Wenn ganze Batailleus, Escadrons oder mebrere Truppen gleichzeitig mar- schiren, so müssen nicht allein die Etappen- Behörden, sondern auch die gegenseitigen Laudes- Regierungen wenigstens 8 Tage zuvor be- nachrichtigt werden. s
Außerdem sell, wenn cin oder mebrere Regimenter gleichzeitig durchmarschiren, dem Corps cin fommandirter Offizier wensgstené 3 Tage vorauégehen, um wegen der Dielocation, Verpflegung der Trup- ven, Gestellung der Transport - Mittel u. s. w. mit der die Direction über die betreffende Militairstraße führenden Behörde gemcinschaftlich die nöthigen Vorbeceitungen auf sämmmitlihen Etappen-Haupt-Orten für das ganze Corps zu treffen,
Diejer fommandirte Offizier muß von der Zahl und Stärke der Regimenter, von ihrem Bedarf an Verpflegung, Transport - Mitteln, Tag der Anfunft u. #. w. genau instruirt seyn.
Auch kleine Detaschements unter 20 Manu sollen nie ohne einen Vorgesckten marschiren.
&. 7. Einzelne Beuriaubte, und sons nicht im Dienst befindliche Militair-Personen, haben weder auf Juartiere noch Verpflegung An-
ausweisen; diejenigen Truppen aber, welche zu Juartier uud Ver-
Gegen Eräumung der Straßen von Hildeshcim über Alfeld, | fállt die bisherige Straße über Hameln weg, und gegen Einräumung |
mit Steuerwald, Himmelsthür, Sorsum, Emmerke ; Groß - Escherde, | Morigburg, Achtersum, Harsum, Hönnersum, Borsum, Hasedc, Asel, |
31/, Meilen, | Mciien, |
tit Brünuighausen, Brullsen, Neustadt, Hohnsen, Herkensen, Ben- |
3!/, Meilen, |
wit dem Kirch|piecle Rheine und Dependenz, Mesum nebst e | cilen, |
tende Transporte mit sich führen. Diesen Traunsporten, nebs der zur |
dere Ortschaften , als die obenerwähnten, dürfen den Truppen nicht | angewiesen werden, den Fall ausgenommen, wenn bedeutende Armee- | In solchen Fällen werden | sich die mit der Dislocation beauftragten Öffiziere mit den Etappeu- |
In den auszustellendeni Marschrouten ist die Zahl der Manu- |
pflegung berechtigt sind, erhalten solche entweder bei den Einwohnern
| odex in den Baracfen (Ordonnanzhäusern), deren Aulage der betref- : " fenden Regierung überlassen bleibt. und angemessen erachtet worden, die beidersei- |
Die Utensilien in den Baracken (Ordonnanzhäusern) bestehen für den Unteroffizier und Soldaten in Lagerstroh, 1 Hakenbrett, Stühlen ' oder hinreichenden Bänken. YJeder Unteroffizier und Soldat is ge-
halten, mit der Einquartirung und Verpflegung in den Baracken
(Ordonnanzhäusern) zufrieden zu scyn, sobald er dasjenige erhält, was
er fonventionsmäßig zu fordern berechtigt ist. | §. 8. Die durchmarschirenden Truppen, welche der Marschroute | gemäß bei den Unterthanen einquartiert werden, erhalten auf die An- | weisung der Etappen-Behöcden und gegen auszustellende Duittungen | der Kommandirenden die Matural-Verpslegung vom Duartierwirthe, | indem Niemand ohne Verpflegung einquartiert werden soll. Als all- gemeine Regel wird in dieser Hinsicht festgeseßt, daß der Offizier so- wohl wie der Soldat mit dem Tische seines Wirthes zufrieden seyu muß. Um jedoch schlechter Beköstigung von Seiten des Wirthes, wie übermäßigen Forderungen von Seiten des Soldaten vorzubeugen, wird Folgendes bejiimmt. i K L
Der Unteroffizier und Soldat, so wie jede zum Militair gehö- rende Person , welche nicht den Rang cines Offiziers hat, fann in jedem Nachtquartier, scy es bei dem Einwohner oder in Baracken (Ordonnanzhäusern), verlangen: 2 Pfund gut ausgebackenes Roggen- brod, !/2 Pfund Fleisch und Zugemüse, so viel des Mittags und Abends zu einer reichlichen Mahlzeit gehört. Ein Mehreres fönnen Unteroffiziere, Soldaten 2c. überall nicht fordern, namentlich nicht die Verabreichung von Frühstück, Bier, Branntwein und Kaffee; das- gegen sollen die Orts-Obrigfeiten dafür sorgen, daß hinreichender Vor- rath von Bier und Branntwein in jedem Orte verkäuflich ist, und daß der Soldat nicht übertheuert wird.
Die Subaltern- Offiziere, bis zum Capitain cxflusive, erhalten außer Quartier, Heizung und Licht, das nöthige Brod, Suppe, Ge- müse und !/» Pfund Fleisch, Alles vom Wirthe gehörig gekocht, auch Mittags und Abends bei jeder Mahlzeit eine Bouteille Bier, wie cs in der Gegend gebraut wird, Morgens zuni Frühstück ‘Kaffee, But- terbrod und !/, JDuart Branntwein.
Der Capitain kann außer der eben erwähnten Verpflegung des | Mittags nech ein Gericht verlangen. ;
§. 9. Für Duartier und Verpflegung der hierauf angewiesenen Militair-Personen werden, nach Verschiedeuheit ber Grade, die fol- | genden Vergütungs-Säyte bezahlt: für den Soldaten und eine jede in diesem Grade stehende Mí-
litair-Person, auch jeden Offizier-Bedieuten . 4 Gr. Gold
fr Ce LINTteTo fair ie + - op oe eo) 00/6 - - für die Frau aus dicsen beiden Klassen . 4 : 2 füx jedes Kind. p +2. qt qo a4 00a A s für den Subaltern-Dffizier «e «e o 12 2s für Den Capitaln «- « «eo ooooooo p o es 16 - -
Stabs: Offi ¡i:re und Generale beköstigen sich auf eigene Rechnung
in den Wirthöhäuseru, in solhen Orten, wo dies nicht thunlich seyn sollte, bezahlt ciu General oder Dbersk 1 Rthlr. 12 Gr. Gold jeder andere Stabs-Offizier „.... I s =— - wogegen der Juartierträger füc ansiändige und reichliche Kost sor- en muß. y §. 10. Den Fraucu und Kindern von Unteroffizieren, Soldaten
2c. gebührt nur dann Duartier und Verpflegung, weun sie ín den Marschrouten besonders aufgeführt sind; dagegen haben Frauen und | Kinder von Offizieren auf Quartier und Verpflegung nie Anspruch. | §. 11. Sollten durhmarschirende Unteroffiziere und Soldaten 2c. | dergestalt erkranfeu, daß sie nicht füglich gleich weiter transportirt werdeu köunten, so sollen dieseiben auf Kosten ibres Gouvernements iu cinem geeigneten Lokale, die Königl. Preußischen Truppen wo " möglich‘ in dem Militair-Hospitale zu Hildesheim, untergebracht, ver- pflegt- und ärztlich behandelt werden.
Woferna jedoch gegen die bisher gestattete Mitbenuzung des Mi- litair - Hospitals in Hildesheim für erkranfte Königl. Preußische Mis litairs auf Seiten dec Königl. Hannoverschen Regierung künftig Be- deuken eintreten sollten, is die Königl. Preußische Regierung nur
berechtigt, daselbst die unentgeltliche Einräumung eines Lokals zu dem einzurichtenden besondecen Etappen- Hospitale zu verlangen, und hat | fodann für die Anschaffung der nötbigen Effekten, so wie für alle | fonstigen Erfordernisse auf eigene Kosien zu sorgen. | Führen die durchmarschirenden Truppen Arrestaten mit sich, de- ren Unterbringung in einem Arrest - Lokale erforderlich ist, so wird außer den gewöhnlichen Vergütungssäßen der Quartierwirthe bezahlt auf jeden Arrcstaten, für Lagerstroh 1 Gr., für Aufwartung 1 Gr., | und daneben in den Winter-Monaten, vom 1. Oktober bis ult. März, | für Heizung und Licht im Arrest- Lokale 4 Gr.,- Alles in Courant.
§. 12. Die Etappen-Bchörden und Orts-Obrigfkeiten müssen ge- hörig dafür sorgen, daß den Pferden stets möglichst gute, reinliche | Stallung angewiesen wird. i
Ist der Einquartierte mit der seinen Pferden cingeräumten Stallung nicht zufrieden, so hat er seine Beschwerde bei der Orts- Obrigkeit vorzubringen, dagegen ist es durchaus unzulässig und bei | nachdrücflicher Strafe zu untersagen, daß von den Militair - Perso- nen, welchen Rang sie auch haben mögen, die Pferde der Quartier: | Wirthe cigenmächtig aus dem Stalle heraus und ihre Pferde hinein- gebracht werden. Die Fourage-Rationen werden auf Anweisung der Etappen - Behörden und gegen DZuittung des Empfängers aus einem in jedem Etappen-Haupt-Orte zu etablirenden Magazine in Empfang genommen, und die dabei etwa entsichenden Streitigkeiten werden von der Etappen - Behörde sofort regulirt. Wollen die Gemeinden die Fourage selbst ausgeben, welches ihnen jederzeit freisteht, so hat ein Kommandirter des Detaschements die Fourage zur weiteren Distribu- tion voû der Orts - Obrigkeit in Empfang zu nehmen. Von den
rage gefordert werden. Jst auf dem Marsche ein Pferd dergestalt er- franft, daß es vorerst nicht weiter zu bringen ist, so wird auf die Dauer der Krankheit für den Mann und das Pferd dieselbe Vergü- tung geleistet, welche für einen auf dem Marsche befindlichen Manu und dessen Pferd gewährt wird. i y
| ck+ §, 13, Die L ering Jen Rationen soll von der mit der Direc- | tion über die betreffende Militaírstraße beauftragten Behörde jährlich öffentlich lizitirt und dem Mindefifordernden übertragen werden.
Duartier-Wirthen selbst darf in feinem Falle glatte oder rauhe Fou- -
Der Königlich Preußische Etappen - Jnspeftor muß zu diefer Li zitation eingeladen werden, und faun daráuf antragen, daß ein weis terer Lizitations - Termin apberaumt werde, wenn ihm-die Preise zu boch scheinen, ioclches die Köuiglicy Hannoversche Behörde nichi ver- weigern fann. i
In deujenigen Fälleu, wo die Fourage nicht aus dem Magazine gcnowmwen, sondern von der Gemeinde geliefert ist, erhält diese den- selben Preis, reelchen der Licferant crhait:u habcu würde, wenn aus dem Magazin fouragirt wäre.
§. 14 Dic Transportmittel werden den durhmarschirenden Truppen auf Anweisung der Etappen-Bebörden und gegen Duíttung nur insofern verabreicht, als deshalb in den Marschrouten das Nö- thige bemerft worden. Nur diejenigen Militair-Persoueu, welche un- terweges erfranft find, fönnen außerdem und zwar gegen Duittunga, und nachdem die Unfähigkeit zum Marschiren* durch das Attest cines approbirten Arztes oder Wundarztes nachgewiesen worden, auf Trans- portmittel zur Fortschaffung in das nächste Etappen: Hospital An- spruch machen.
Fn den Fällen, wo kein Arzt sich an Ort und Stelle befindet, um die nöthigen Attesie auszusiellen, oder wegen Entfernung vou Haupt-Etappen-Orte nicht leicht darum angegangen werden kanu, soll die Bescheinigung des Detaschemeuntsführers allcin genügen, um die Nothwendigkeit der zu gewährenden Kranfeufuhren zu fkonsiatiren. Uebrigens find die Kosten, welche dic ärztlichen Untersuchungen und Atteste in Fällen der Leistung von Kranfenfuhren veranlassen, von dem betreffenden Gouvernement zu vergüten.
§. 15. Wenn bei Durchmärschen starfer Armee-Corps der Be- darf der Transport-Mitiel für jede Abtheilung uicht bestimmt ange- geben werden, so ist der Commandeur der in cinem Orte bequartier- ten Abiheilung zwar befugt, auf seine eigene Verantwortung Trans- port-Miitel zu requiriren, dieses muß aber durch eine schriftliche an die Obrigkeit des Orts gerichtete Requisition gesczehen, welche für die Leistung der Fuhren, gegen die bei der Stellung sogleich zu erthei- lende JDuittung, sorgeu wird. Die quartiermachenden Kommandirten dürfen auf feine Weise Wagen oder Reitpferde für sich requiriren, es sey denn, daß fie sih durch cine schriftliche Ordre des Regiments- Commandeurs als dazu berechtigt legitimiren können.
§. 16. Die Transport-Mittel werden von cinem Nacht-JDuar- tier bis zum andern, d. h. von einem Etappen-Bezirke bis zum näch- sten gestellt, und die Art der Stellung bleibt den Lanudes-Behörden überlassen. Die durchmarschirenden Truppen \ind gehalten, die Trans port-Mittel bei der Ankunft. im Nachtquartier sofort zu entlassen, dagegèn muß von den Obrigkeiten dafür gesorgt werden, daß es an den nöthigen frischen Transport-Mitteln uicht fehle und solche zur gehörigen Zeit eintreffen.
§. 17. Die durhmarschirenden Truppen oder einzeln reisende Militair-Personen, welche auf einer Etappe cintreffen, werden den andern Morgen weiter geschaft. Sie können uur dann verlangen, denselben Tag weiter transportirt zu werden, wenn deshalb Tags zu- vor eine ordnungsmäßige Anzeige gemacht worden, wiedriacnfalls müssen sie, wenn sie gleih weiter und doppelte Etappen zurücklegen wollen, auf eigene Kosien sich fortshafen.
§. 18. Den betreffendeu Offizieren wird es bei eigener Verant- wortung zur besouderen Pflicht gemacht, darauf zu achten, daß die Fuhren unterwegs uicht durch Personen erschwert werden, weicze zum Fahren fein Recht haben, und daß die Fuhrleute keiner üblen Be- handlung ausgesett sind.
8. 19. Als Vergütung für den Vorspann, wird von dem resp. Gouvernement für jede Meile und für jedes Pferd, incl. des Wa- ‘19; Pad ein solcher erforderlich is, die Summe vou 6 gGr. Gold
czahlt. f
G &. 20. Die Entfernung von einem Nacht - JDuartier in das an- dere wird der Entfernung des Etappen-: Hauptorts bis zum anderen oleichgerechnet, die Fuhrpflihtigen mögen cinen weiteren oder nähereu Weg zurückgelegt haben. , :
Der Weg des Fuhrpflichtigen bis zum Aunspannungs- Otte wird uicht mit in Anrechnung gebracht.
§. 21. Die Fußboten und Wegweiser dürfen vom Militair nicht eigeumächtig genommen, viel weniger mit Gewalt gezwungen. werden, sondern es sind folhe von den Obrigkeciten des Orts, worin das Nacht-Duartier ist, oder wodurch der Weg geht, scyriftlih zu requi- riren und die Requirenten baben darüber sofort zu quittiren. Uls Botenlohun werden für jede Meile #4 gGr. Gold vergütet, wobei der Rückweg nicht gerechnet wird.
§&, 22. Die Kcemmandirendeu haben über die von den Quarticrz wirihen prästirte Natural - Verpflegung und Über die sonstigen Lei siungen ordnungsmäßige, deutliche und hinreichend spezielle Beschei- nigungen zu ertheilen, in welche auch alle verpflegten Dffiziere jeder- zeit mit E find; diese Bescheinigungen find a1 die Orts- Behörden abzugeben. Sollten die Bescheinigungen nicht gehörig aus- gesiellt oder ganz verweigert worden seyn, so soll die von der Etap- pen-Behörde pflichtmäßig geschehene Attestation der nah der Marsch- route beshafften Leistungen aller Art bci der Liquidation als gültige DZuittung angenommen werden.
§. 23. Die wegen Vergütung der verabreichten Beköstigung, des gestellten Vorspanns und der Boten oder Wegweiser bisher stattge- habte Duartals-Liquidation soll nur für die einzeln durhmarschireu- den Soldaten und ficiaen, ohne Offiziere marschirenden Detaschemenis fortdauern; dagegen sollen bei Durchymärschen größerer, unter Füh- rung von Offizieren marschirender Detaschements und ganzer Trup- pen-Abtheilungen die vorerwähnten Leistungen nah den bestimmten Sägen in der Regel unmiticibar und sofort von den Kommandirei- den der in jeder cinzelnen Ortschafi einquartierten Maunschaft an die Orts-Dbrigkeit gegen deren Duittung bezahlt werden.
Sollte diese unmittelbare sofortige N in seltenen Aus- nahmefällen durch die Truppen selbs nicht haben bewirkt werden kön- nen, so tritt das Liquidations - Verfahren ein, jedohch nicht erst am Schlusse des Duartals, soudern in jedem einzelnen Falle sogleich, uad soll dasselbe so viel als thunlich beschleunigt werden, damit die Be- friedigung der Berechtigten in den möglichst fürzesten Fristen erfolge. Fm Uebrigen behält es bei den bisherigen Quartals - Liquidatiouen sein Bewenden.
§. 24. Ju allen den Fällen, wo nach dem vorsichenden Para- graphen eine sofortige Bezahlung der Beköstigung, des Vorspanns und der Boten erfolgt, ist die Bezahlung der im §. 9 normirten Ver- gütungssäge nach folgender Reduction baar in grobem Courant mit gänzlichem Ausschlusse aller ausländischen Scheidemünze zu leisten : für den Vergütungssaß - Ä
von 2 gGr. Gold 2 gGr. 3 Pf. Courant,
cine) A » 6» »
»
p 0 » 6 En » » 12 » » 13 » E » » » 1G à » Ia S » vom Rtblr. » 1 Rthlr. 3 o 2 3». » von 1 Rthlr. 12 gEr. Gold 1 » 16 9 »
Die sofortige Bezahlung des Botenlohns ist nach den von der S Re t dem Kommandirenden zu attestirenden Entfernungen zu. leisten. -
d haben die Kommandireuden auch bei sofortiger Bezah- lung der Bekösligung, des Vorspanns find der Boten über den Na- tural- Empfang dieser Leistungen die im §. 22 vorgeschriebenen Bes scheinigungen, jedoch mit der Bemerkung zu ertheilen, daß ihrerseits die conventionsmäßige Vergütung dafür bezahlt wordeu sev.
§. 25. Um die gute Ordnung auf deu Etappen aufrecht zu er- halten, ist in Hildesheim ein Königlich Preußischer Etappen-Juspek- tor angestellt worden ,. dessen Bestimmung auch dahin geht, für die Richtigkeit der Liquidationen Sorge zu tragen und etwanigen Be- hwerden so viel wie möglich abzuhelfen, er hat aber überall feine Autorität über die Königlich Hannoverschen Unterthanen.
Dem Etappen-Juspeftor wird die Porto- Freiheit bei -Dienstsiegel und Da pv T Betdfcbiae zuge S t soll c n ans emesseues Quartier ohne Verpflegung gegen eine ige Vergütun fü Hildesheim erhalten. T s Ms
§. 26. Sollten hin und wieder Differenzen zwishen dem Be
quartieèêten und den Soldaten entstehen, so werden dieselben von der
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