1838 / 329 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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aber verwindern. Sowohi der für die ganze Periode festgeseßte Ta- rif, als diese in der Zwischenzeit cintretenden Veränderungen, sind öf- fentlih bcfaunt zu machen und auf alle Transporte ohne Unterschied

der Unternehmer gleihmäßig anzuwenden. Enthält der neue Tarif cine Erhôêhung des Bahngeldes, so kann diese erst sechs Wochen nach der Bekanntmachung zur Anwendung kommen.

§. 32. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, nahdem die Regu- lirung des Bahngeld-Tarifs nach §§. 29 und 30 erfolgt is, die Preise, welche sie für die Beförderung an Fuhrlohn neben dem Bahngelde erheben will, nah ihrem Ermessen anzusegen; es dürsen solche jedoch nicht auf cinen höheren Rein-Ertrag als 10 pCt. des in dem Trans- port-Unternehmen angelegten Kapitals berechuet werden.

Die Gesellschaft ist hierbei verpflichtet :

1) den Fracht-Tarif (sowohl für den Waaren - als für den Perso- nen - Transport), welher nachher ohne Zustimmung des Han- dels - Ministeriums nicht erböht werden darf, so wie demnächst die innerhalb der tarifmäßigen Sáäye vorgenommenen Aenderun- en, und zwar im Falle ciner Erhöhung früher ermäßigter

äge sechs Wocheu vor Anwendung derselben, der Regierung anzuzeigen und öffentlich befanut zu machen; auch

2) für die angeunommeuen Säge alle zur Fortschaffung aufgege- denen Waaren, deren Transport polizeilich zulässig ist, ohne Un- tershied der Jnteressenten zu befördern.

§. 33. Sofern nach Abzug der das Transport - Unternehmen be- treffenden Ausgaben , einschließlich des in dem Statute mit Geneh- migung des Ministeriums festzusegenden jährlichen Beitrags zur An- sammlung eines Reserve-Fonds, für die zulegt verlaufene Periode sich an Zinsen und Gewiun ein Rein-Ertrag von mehr als zehn- Prozent des in dem Unternehmen angelegten Kapitals ergiebt, müssen die Fuhrpreise in dem Maße herabgesezt werden, daß der Rein - Ertrag diese zehn Prozent nicht überschrcite. Wenn jedoch der Ertrag des Bahngeldes das dafür in §. 29. verstattete Maximum von zehn Pro- zent nicht erreicht, so soll der Ertrag des Transport-Geldes zehu Pro- ¡ent so lange übersteigen dürfen, bis beide Einuahmen zusammenge- rechuet einen Retu: Ertrag von zehn Prozeut- der in dem gesammten Unternehmen angelegten Kapitale ergeben. ;

&. 34. Um die Ausführung der in den §§. 29 —33. gegebenen Vorschrifteu möglich zu machen, ist die Geseüschaft verpflichtet, über alle Theile ihrer Unternehmung genaue Rechuung zu führen und hier- in die ihr von dem Handels - Ministerium zu gebende Anweisuyg zu befolgen. Diese Rechnung ist jährlich bei der vorgesezten Regierung cinzureichen. i :

§. 35. Weun über die Anwendung des Bahngeld- oder des Fracht - Tarifs zwischen der Gesellshaft und Prioat- Personen Strei- t.gkeiten entstehen, so fommt die Entscheidung hierüber, mit Vorbe- hait des Rekurses an das Handels-Ministerium, der Regierung zu.

§. 36. Die aus dem Post - Regale entspringenden Vorrechte des Staais, an festgeseßten Tagen und zwischen bestimmten Oiten Per- fonea und Sachen zu befördern, gehen, soweit es für den Betrieb der Eisenbahnen nöthig if, die in jeuem Regale enthaltene Ausschlie- ßung des Privat-Gewerbes aufzugeben, auf dieselben über, wobei der Post - Verwaltung die Berechtigung vorbehalten bleibt, die Eiseubah- nen zur Beförderung vou postmäßigen Versendungen unter den nach- folgeuden näheren Bestimmungen zu benugen:

1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihren Betrieb, soweit die Natur desselben es gestattet, in die nothwendige Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen der Post-Verwaltung zu bringen.

2) Sie üdernimmt den unentgeltlichen Transport der Briefe, Gel- der und allex anderen dem Postzwange unterworfenen. Güter,

8) Sie übernimuit ferner dea unenigeltlihen Transport derjenigen Postwagen, welche nöthig sevn werden, um die der Post auver- trauten Güter zu befördern.

4) Findet es die Post-Verwaltung nöthig, der Gesellschaft Neisende zur Beförderung zu überweisen, so ijt die Gesellschaft verpflich- tet, dieselben vorzugsweise vor anderen Personen auf derjenigen Klasse von Bahnwagen, die dazu von der Post für immer bè- stimmt werden sollen, gegen Entrichtung des gewöhnlichen Per- sonengeldes dieser Wagen, zu befördern. - i

5) Die Gesellschaft is verpflichtet, die mit Post-Freipässen versche- nen Personen unentgeltlich zu befördern, vorausgeseßt, daß diese nur einen Theil ihrer Reise auf der Eisenbahu, einen anderen Theit aber mit gewöhnlichem Post-Fuhrwerf zurüdclegen.

6) Wird der regelmäßige Post-Betrieb auf einer Eisenbahn derge:

alt durch die Schuld der Gesellschaft unterbrochen, daß die

o - Verwaltung ihren Beirieb einstweilen durch andere Ans

sialten zu besorgen genöthigt wird, so ist die Gesellschaft zum Ersaz des hierdurch veranlaßten Kosien: Aufwandes verpflichtet.

§. 37. Wird cine Konkfnrrenz im Transport auf der Eisenbahn verstattet (§. 27), so sind die Kouakurrenten gegen die Post zu densel- den Leistungen verpflichtet, wie dic ursprüngliczen Unternehmer (§. 36). Är die angemessene Vertheilung dieser Lasten unter den verschiedeuen T aeucimión if bei Ertheilung der Konzession Bedacht zu nehmen.

&. 88. Von den Eisenbahnen if eine Abgabe zu entrichten, weiche im Verhältnisse des auf das gesammte Actien-Kapital, nach Adzug aller Unterhaltungs- und Betricbs - Koslen und des jährlich inne zu behaltenden Beitrags zum Reserve-Fonds, treffenden Ertrags fich abstuft. Die Höhe dieser Abgabe a aber ers dann regulirt wer- den, wenn die zweite innerhalb Unserer Staaten konzessionirte Ei- senbahn drei Jahre in vollständigem Betriebe gewesen i und dadurch zu eíner angemessenen Regulirung die nöthigen Erfahrungen gesam- melt worden sind; bis dahin is die Post für den Verlust, welchen sie durch die Eisenbahnen in ihrer Einnahme erweislich erleidet, von je- der Geselischaft mit Berücksichtigung der im §, 36. zum Vortheile der Post bestimmten Leistungen zu ent digen. ;

Von der Entrichtung ciner Gewerbesteuer bleiben die Eisenbahn- Gesellschaften befreit,

&. 39. Der Ertrag der im §. 38, vorbehaltenen Abgabe soll zu keinen andern Zwecfen, als zur Entschädigung der Staats-Kasse für die ihr durch die Eisenbabnen entzogeuen Einnabmen und’ zur Amor- tisation des in dem Unternehmen angelegten Kapitals, verwendet

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werden. Ueber die Art dieser Verwendung werdeu Wir Unser Han- dels- Ministerium mit besonderer Anweisung versehen.

&. 40. Nach vollendeter Amortisation soll dem Unternehmen eíne solche Einriciiung gegeben werden, daß der Ea des Bahngeldes 2 es der Unterhaltung der Bahn und der Verwaltung nicht

ersieige.

&. 41. Sollte fünftig cine Konkurrenz in der Transport-Unter- nebmuug bewilligt werden (§. 27), so wird den Konkurrenten gleich- falls eine angemessene Abgabe aufgelegt und darüber in der Konzes-

sion das Nöthige besiimmt werden. l §. 42, Dem Staare bleibt vorbehalten, das Eigenthum der Bahn

mit allem Zubehör gegen vollsiänudige Entschädigung anzukaufen. Hierbei is, vorbchaltlich jeder anderweiten hierüber durch güt-

lies Einvernehmen zu treffenden Regulirung, nach folgenden Grund-

säßen zu verfahren : | A

1) Die Abtretung kann nicht cher als nach Verlauf von dreißig Fahren, 0D dem Zeitpunkt der Transport-Eröffnung anu, gefor- dert werden.

2) Sie kann ‘ebenfalls nur von cinem solchen Zeitpunkt an gefor: dert werden, mit welchem, zufolge des §. 31, eine neue Fest- segung des Bahngeldes würde eintreten müssen.

3) Es muß der Gesellschaft die auf Uebernahme der Babn gertch- tete Absicht mindestens ein Jahr vor dem zur Uebernahme be- stimmtcu Zeitpunkte angekündigt werdin.

4) Die Entschädigung der Gesellschaft erfolgt sodann nach folgen- deu Grundsägen : i

a) der Staat bezahlt an die Gesellschaft den fünfundzwanzig- fachen Betrag derjenigen jährlichen Dividende, welche an sämmtliche Actionaire im Durchschnitt der legten fluf Jahre ausbezahlt worden ist.

b) Die Schulden der Gesellschaft werden ebenfalls vom Staate übernommen und in gleiczer Weise, wie dies der Gesell- schaft obgelegeu baben würde, aus der Staats- Kasse berich- tigt, wogegen auch alle etwa vorhandenen Aktiv - Forderun- gen auf die Staats-Kasse übergeben.

s) Gegen Erfüllung obiger Bedingungen geht nicht nur das Eigenthum der Bahn und des zur Transport-Unternehmung

ehörigen Juventariums sammt allem Zubehör auf den Staat über, sondern es wird demselben auch der von der Gesell- schaft angesammelte Reserve-Fonds mit übereignet.

d) Bis dahin, wo die Auseinandersegung mit der Gesellschaft nach vorstehenden Grundsäßen reguiirt, die Einlösung der Actien und die Uebernahme der Schulden erfolgt is, ver- E die Gesellschaft im Besige und in der Benugung der

ahn.

&. 43. Für Kriegs-Beschädigungen und Demolirungen, es mögen solhe vom Feinde ausgehen, oder im Juteresse der Landesck-Vertheidi- gung veranlaßt werden, fann die Geselischaft vom Staat einen Er- saß uicht in Anspruch nebmen. Z

&. 44. Die Anlage ciner zweiten Eisenbahn durch audere Unter- uehmer, welche neben der ersten in gleicher Richtung auf diesciben Orte mit Berührung dersclbeu Hauptpunkte fortlaufen würde, soll binnen einem Zeitraum vou dreißig Jahren nach Eröffnung der Bahn nicht zugeia}sen werden, anderweite Verbesserungen der Communication zwischen diescn Orten und in derselben Richtung siud jedoch hierdurch nicht beschränft. :

§. 45. Die Gesellschaft ift verpflichtet, nach der Besiimmung des Handels-Ministeriums, den Anschlaß anderer Eisenbahn-Unternehmun- gen an ihre Bahn, es möge die beabsichligte neue Bahn in ciner Fort- segung oder iu einer Sciten-Verbindung bestehen, geschehen zu lassen und der sich anschließenden Gesellschaft deu eigenen Transport-Betrieb auf der früher angelegten Bahn, auch vor Ablauf des im §. 26. ges- dachten Zeitraun?s. zu gestatten. Sie muß sich gefallen lassen, daß die zu diesem Bci».? (erforderlichen bauiichen Einrichtungen, z. B. die Anlage eiues zweiten Geleises, von der sich anschließenden Gesellschaft bewirkt werden. Das Handels: Ministerium wird hierüber, so wie über die Verhältnisse beider Unternehmungen zu einander, und beson- ders wegen der vor Ablauf- der erfien drei Jahre (§. 26.) statt des Bahngeldes zu entrichtenden Vergütung, das Nöthige bei der Kon- zesfion des Anschlusses fesiseuen. t

§. 46. Zur Ausübung des Aufsichtsrechts des Staates über das Unternehmen wird, uach Ert“cilung Unserer Genehmigung (8. 1), ein beständiger Kommissarius ernaunt werden, an welchen die Gesells schaft sich in allen Bezichungen zur Staats - Verwaltung zu wenden hat. Derselbe ist befugt, ihre Vorstände zusammen berufen und deren Zusammenfünften beizuwohnen. i

§. 47. Die ertheilte Konzession wird verwirft und die Bahn mit den Transportmitteln und allem Qubehêr für Rechnung der Gesell: schaft öfenlich verficigert, wenu iese cine der allgemeinen oder be- sonderen Bedingungen nicht c:füllt und eine Aufforderung zur Erfül- lung binnen eincr endlichen Frist von mindestens drei Monaten ohne Erfolg bleibt. i j :

È, 48, Die Bestimmungen dieses Gescyes über die Verhäitnisse der Éiseubahu -Geselischasten zum Staate und zum Publikum, sollen auch bei deu Unternehmungen derjenigen Eisenbahn - Gesellschaften, dereu Statuten bereits Unsere Genehmigung erhalten haben, zur An- wendung fommen. j

§. 49. Wir behalteu Uns vor, nach Maßgabe der weiteren Ex- fahrung und der sich daraus ergebenden Bedürfnisse, die im gegeus- wärtigen Geseye gegebenen Bestimmungen, durch allgemcine Anord- nungen oder T fünftig zu ertheilende Konzessionen, zu ergäuzen und abzuäudern und uach Umsiänden denselben auch andere ganj neue Bestimmungen hinzuzufügen. Sollten Wir cs für nothwendig erac;- ten, auch den bereits Eee oder in Gemäßheit dieses Ge- scyes zu fonzessionirenden eselischaften die Beobachtuug dieser Er- gänzungen, Abänderungen oder neuen Bestimmungen aufzulegen, fo müssen sie sih denselben gleichfalls unterwersen. Sollte jedoch durch neue, iu diesem Geseue weder festgescte noch vorbehaltene (§. 38.) und, sofern von künftig zu fouzessionirenden Gesellschaften die Frage ist, später als die ihnen ertheilte Konzession erlassene Beslimmungen cine Beschränkung ihrer Einnahmen oder eine Vermehrung ihrer Aus«

aden herbeigeführt werden, so ifi ihnen eine angemessene Geld-Ent, shädigung dafür zu gewähren.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bcigedrucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Berlin, den 3. November 1838.

(L.S) Friedrich Wilhelm. v. Müffling. v. Kampy. Mühler. v. Rochow. v. Nagler, r

af v. Alvensleben. v. Stülpnagel t füv den Kriegs-Minister.

Beglaub Düesderg

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Meteorologishe Beobachtung. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger

1838. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

24. November.

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Luftdruck........, | 334,61‘ Par. |334,71‘‘‘Par. | 334,91‘ Par. Quellwärme 7,29 R,

Luftwärme... 5,89 R.|— 4,99 R. |— 7,09 R. Flußwärme 0,29 R,

Thaupunkt „...., |— 6,79 R. |— 6,69 R. |\— 7,89 R.} Bodenwärme 4,90 F,

Dunfisättigung | 81 pCt. 74 pECt. 92 yCt. | Ausdünstung 0,928‘ R,

Wetter... heiter. heiter. halbheiter. | Niederschlag 0.

Wind 5250-0252. SO OSO. SO. Wärmewechsel 4,19 | SO. 7,59,

Wolkenzug... Tagesmittel: 334,74‘// Par... 590R... 6,99 R... §2 pCt, SO,

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 20. November. i Niederl. wirkl. Schuld 537/;. B9/, do. 101!/4. Kans-Bill. 24!/,, 59/4 Span. 166/z. Passive —. Ausg. Sch. —. Zinal. 5!/s. Preuss, Prám.-Soh. 122!/,. Poln. 121. Vesterr. Met. 103% Antwerpen, 19. November. ZinsL 5!/4-

Neue Anl. 163/;. G. Frankfurt a. M., 22. November.

Vexterr. 5 Met. 106®/; aG. 4% 9911/, 6- 9992/6. 21:22 d87/, G, 19% 2535/6 G. Bank-Actien 1767. 1766. Partial - Obl. 1583/, 6, Loose szu 560 FI. 1327/g. 1323/4. Loose zu 100 FI. 275 G. Preva, Prám.-Sch. 68'/z G. do. 49/9 Anl. 103!/, Br. Poln. Lovuse 68!/,, 68!/s. 59/0 Span. Anl. 43/1, Ale 21/20/60 Holl. d33/, 6 53/6. Kisenbahn-Actien. St. Germain 660 Br. Verszailles rechte Ufer 575 G. do. linkes Ufer 260 G. Strassburg - Basel 350 Br, Bordeaux-Teste —. Sambre-Meuze 91. 430. Leipszig-Dresden —,

Köin - Aachen 96 Br. Comp.- Centrale —. E E, 23. November. n

Bank-Actien 1468. 1466 gl. Russ. 1079's '/g. 596 Port:

39/0 do. —. Neue Aal. —. P London, 17. November,

Cons. 39/9 941/,. Belg. —. Neue Anl. 17!/,. Passive 4! Ausg. Sch. 73/g. 21/2%/9 Holl. 54/2. 50/0 1007/g. 29/9 Port. 31%, do. 39/0 207/g. Engl. Russ. —. Bras. 79. Columb. 25'/¿, Mex,

233/,. Peru 18. Chili =- « i Wien, 20. November.

5 Met. 197! /,. Ai, 1003/,. 3% 81!/,. 211% a. q 1% 23/.. Bank-Actien 1505. Neue Anl. —.

Königliche Schauspiele.

Montag, 26. Nov. Jm Schauspielhause. Die Einfalt vom Lande, du spiel in 4 Abth., von Pr. C. Töpfer. Hierauf: Humoristische Studien, Schwank in 2 Abth., von C. Lebrün. Dienstag, 27. Nov. Jm Opernhause. Ein Mann hilft “dem andern, Lustspiel in 1 Aft, von Frau v. _Weißenthurn. Hierauf: Der Seeräuber, großes Ballet in 3 Abth., von

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a 1 ace, 2) La seconde représentation de: Jean, ou: de l’éducatíon, vaudeville en 83 parties, par Mr. Théaulon, (Mr. Saint- Aubin remplira le rôle de Jean.)

Mittwoch, 28. Nov. Jm Schauspielhause. Lebende Bil- der. - 1) Albanerinnen an einer Fontaine. 2) arge, 3) Mönche und Soldaten spielen in einer Schenke arten, 4) Jtaliänerinnen einen Liebesbrie lesend. 5) Zwei Mädchen in der Sylvesternacht. 6) Eine Stiefelbude in einer kleinen Pommerschen Stadt. Hierauf: Der Majoratserbe, Lustspiel in 4 Abth., vom Verfasser von: Lüge und Wahrheit.

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Königsstädtisches Theater. Montag, 26. Nov. Herr und Sklave, Melodrama in ? Akten, vom Freiherrn von Zedliß. (Herr Grühn: Den Skla ven.) Hierauf: Der Barometermacher auf der Zauber-Jusel,

Zauber :- Posse mit Gesang in 2 Akten, von Ferd. Raimund. |

err Plok: Tutu.) ge Begehren: Der Verschwender,

in 3 Akten, von Ferd. Raimund, Musik vom Kapellmeister Konradin Kreuzer. (Herr Lang: Valentin.)

Mittwoch, 28. Nov. Zum treuen Schäfer, komische Opet in 3 Akten. Musik von Adam.

Musik von W. Mäller. Dienstag, 27. Nov. Original-Zauber - Mährchen

In Vertretung des Nedacteur: Wenßtel. E D o -

Gedruckt bei A. W. Hayn.

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Bekanntmachungen. |

oon der Wiitwe des Perückeumachers Knöhl besesscne,|S

bierselb} an der Fleischerstraße sub Nr. 6 belegene

Wohnhaus e. p. machen zu können glauben sollten, hier-

mittel aufgefordert, folhe in den auf

den 9. und 23. f. Mts. Morgens 10 Uhr,

neu anzumelden und gehörig nawzumweisen, bei Strafe ¡den.

den Präklusicn damit. Datum Greifswald, den 25. Oftober 1838.

Dr. Hoefer.

Avertissement.

Allgemeiner Anzeiger für

den 29. Dezember c, Vormittags 11 Uhr, | 1808 geschiedenen ersten Ehefrau, Friederike, gebornen } emacht tworden. | Blum, gezeugt hat, und welche bei seinem Weggehen Nr. 7, i} erschieuen :

bekannten als unbekannten; von Berlin»daselbst bei der Mutter rüfgeblieben find, | Taschenbuch für die Einwohner des Preu-

hierdurch nochmals werden zur Theilung scines in circa 700 Fl. bestehen- &

asses in Person eder durch Bevollmächt'gten i :

binnen 4 Monaten dabier zu erscheinen biermit auf- mitbesondererBerücfsichtigungderResiden|

roird das Erbe des Erblassers zweiter | Zum Gebrauch für Hausbesiger, Haus- und Faniilien-

angesebt und durch Ediftalien befaunt Auf Ansuchea des hiefigen Bürgers und Haafen | dmmtlichen sowohl l

Fohanu (Gottscied Gabriel Bohn werden alle diejeni-|Eläubigern wird dieser Termin mals, Zen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderun- | öffentlich befannt gema@zt, uud werden sie angewicsen,| den Nacl

gen und Ansprüche an das von ibu gekaufte, bisher jan edachtem Taze zur bestimmten Zeit auf dem tabigerichte vor dem Deputirten, Herru Stadtge- |gefordert, sonst n Er 4 Anbringung und Wahr: | Ehefrau gemäß seiner legtwilligen Verfügung überlassen. | väter, Lehr- und Brotherren ,

Wertheim, deu 14, September 1838. Großherzoglich Badisches Amt. Revisorat

richts - Rath Wichert, zu machung ihrer Forderungen entweder iu Person oder dur gehörige Bevollmächtigte zu erscheinen, oder zu uud 7. Dezbr. d. J-., gewärtigen, daß ic ausbleibendenfalls mit ihren For- derungen präfludirt-und ibnen ein ewiges Stillschwei- vor dem Stadtgericht angesetzten Liquidations -Termi- ¡gen gegen die üÜdrigen Gläubiger werde auferlegt wer-| - Denen hier mit feiner Befanutschaft versche- der in Termino den 21. Dezember d. J. zu erkennen- [nen Gläubigern werden die Justiz: Kommissarien Cre- linger, Steffen, Meier namhaft sie sich wegen Beitreibung ihrer Direktor und Affcssores des Stadtgerichts , | aud sie mit Vollmacht versehen können. Königsberg , den 6. September 1838. Königl. Preuß. Stadtgericht.

Wintber.

T O E B 9.

emacht, an welche

handlungen zu baben:

No. 68 enth: :

Nachdem über das Verméögen des bicsigen Kauf- manns Johann Ferdinand Carl Cafsube, wozu nur ein Waarenlager uud sonstige Mobiliar - Gegensiäude

Erbvoorladung. Die 4 Kinder oder ihre Nachkommen, welche der

ehöóren, bei dem Stadtgecicht zu Königsberg der Kon: [zu Hochefeid gestorbene Bürger und Schnhmacher-

|Luatepiót in 1 Aufzuge. von L. Schneider.

urs dur die Verfügung vom 29. August d. J. eröff- Meister Johann Michael Silbereisen, während seiner sianig, Drama in 2 Aufzügen.

net worden, so ist ein Termía zur Anbringung sämmt- [Miederlassung in der Französischen Gemeinde zu Ber- | lin, von 1794 bis 1805, mit seiner von ihm im Jahr!

licher Forderuugeu auf -

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Der Oberst von 18 Jahren,

Nach N nicht existire.

die Preußischen Staaten.

Bei Carl Heymaun in Berlin, Heil. Geijistraßé

ßischen Staats,

Gewerbtreibende allet Klasen 2c. Auch unter dem Titel:

Vollständiges Archiv aller Verordnungen, Verfügungen, Poli/ zei-Geseße und Bestimmungen, welche auf die bürgerlichen Verhältnisse und das E

C ITMOD P E r O M A R

L ite rar i \ch c A nz e i g en. chästsleben der Eiuwohner des Preuß. Staats Bes

Bei A. W. Hayn, Zimmerstrasse No. 29, ist §0 orderungen wenden en erschienen und daselbst, so wie in allen Buch-

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Both’s Bühnen-Repertoir des Auslandes etc. Bd. IX. mit einem bauwisseuschaftlichen Nachtrag (welcher

sonders für Hausbesizer wichtig ist) 14 Thlr.

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schaft genug für dessen Werth!

lioni. Schauspielhause: 1) Les Rivaux d’eux-mêmes, comédie en f : Les fruits F

Mau kann dreist behaupten, daß ein so nüglihe, i

S O T ür sämmtliche Königl. Polizei - Kommissarien, if In 14 Tagen erscheint die No, 69: Sie ist wahn- dasselbe aus Staatékassen angeschat wordén ry

Allgemeine

Preußische Staacs-Zeitung.

M 329. E E

Amtlihe Nachrichten.

Kronik des Tages, Se. Majestät der Kdnig haben dem Amtsrath Koppe zu

Ÿ « Wollup bei Küstrin den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit

der Schleife zu verleihen geruht.

Bei der am 23sten und 24sten d. M. fortgesckten Ziehung der Zten Klasse 78ter Königl. Klassen - Lotterie Felen 2 Ge- winne zu 5000 Rthlr. auf Nr. 7223 und 45,000 nach Brieg bei Böhm und nah Bromberg bei George; 11 Gewinne zu 2000 Rthlr. auf Nr. 21,240. 24,280. 33,468. 34,347. 37,972. 45,055. 45,406. 79,258. §2,681. 87,643 und 110,841 in Ber- lin 2mal bei Alevin und bei Seeger, nah Breslau bei Schrei ber, Brieg bei Böhm, Cöln 2mnal bei Reimbold, Düsseldorf bei Spa6, Königsberg in Pr. bei Samter, Liegniß bei Leit- gebel und nah Trier bei Gall; 4! Gewinne zu 1000 Nthlr. auf Nr. 1646. 2668. 6026. 7237. 10,446. 13,133. 15,179. 16,974. 22,723. 22,966. 25,497. 37,941. 41,129. 42,843. 44,212. 45,166. 46,093. 46,719. 49,337. 51,260. 53,976. 55,284. 56,740. 58,059. 67,009. 73,734. 74,503. 76,227. 76,449. §5,099. 85,374. 85,470. 91,332. 91,827. 94,970, 96,209. 96,834. 97,387. 98,237. 108,012 und 116,682 in Berlin bei Alevin, 2mal bei Borchardt, bei Burg, 2mal bei Mabdorfff, bei Mestag, bei Moser und 2mal bei Seeger, nach Barmen bei Holzschuher, Breslau 4mal bei Schreiber, Brieg bei Bdhm, Colberg bei Meyer, Cöln 3mal bei Reimbold, Danzig 2mal bei Ro6soll, Düsseldorf bei Spaß, Halle 2mal bei Lehmann, Mer eis in Pr. bei Burchard und bei Samter, Landsberg a. d. W. 2mal bei Borchardt, Magde- burg bei Büchting, Merseburg bei Kieselbach, Mühlhausen bei Blachstein, Münster bei Lohn, Naumburg bei Kayser, Neiße bei Jaekel , Neuß bei Kaufmann, Potsdam 2mal bei Hiller, Stargard bei Hammerfeld, Stettin bei Wilsnach und nach Warmbrunn bei Grimme; 13 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 324. 4686. 4878. 5675. 6896. 8868. 10,267. 13,312. 14,849. 15,014, 16,484. 21,037. 21,496. 25,889. 26,863. 28,180. 34/292. 36,289. 36,528. 37,856. 39,635. 40,739. 49,608. 50,885. 54,966. 58,796. 64,242. 68,586. 69,883. 71,518. 73,075. 76,146, 77,521. 78,183. 81,696. 83,600. 84,236. 87,050. 89,290. 89,985. 98/240. 108,973 und 111,964 in Berlin bei Borchardt, 3mal bei Burg, bei Grack, bei Klage, bei Mabdorff, bei Me(tag und 5mal bei Seeger, nach Barmen 2mal- bei Holzshuher, Breslau 2mal bei Cohn, bei Gerstenberg und 2mial bei Pondau , Bromberg bei Shmuel, Cdln 2mal bei Reimbold, Düsseldorf 2mal bei Spab, Frankfurt bei Decker, Glogau bei Levysohn, Königsberg in Pr. 2mal bei Burchard, Krotoschin bei Albu, Liegnib 2mal bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns und bei Büchting, Po- sen bei Bielefeld, Sagan 2mal bei Wiesenthal, Stettin bei Ko, lin, Trier bei Gall, Waldenburg bei Schüßenhofer , Wesel bei Westermann, Wittenberg bei Haberland und nah Zeiß bei Zürn; 90 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 6681. 9195. 11,546. 13,039. 15,170. 17,859, 19,135. 19,594, 20,542. 20,936. 21,616. 21,809. 22,650. 23,949. 26,146. 27,826. 28,334. 29,443. 31,116. 33,071. 33,204. 36,429. 36,583. 36,762. 36,907. 37,261. 37,393. 37,656. 40,438. 40,500. 41,278. 43,092. 43,141. 43,718. 43,739. 44,409. 45,640. 46,446. 48,431. 50,467. 51,749. 52,660. 53,781. 55,022. 55,712, 57,285. 57,930. 60,396. 62,899, 65,969. 67,058. 67,106. 68,337. 70,891. 72,681. 73,047. 73,988. 74,799. . 75,692. 76,351. 76,541. 76,869. 81,482. 83,239. 84,622. . 86,044. 87,402. 88,263. 89,126. 90,573. 92,392. 92,864. 429. 96,566. 97,220. 97,941. 98,058. 98,700. 99,062. 100,139, 101,102. 102,982. 103,263. 103,606. 104,942. 105,733, 109,791 und Ld A. s ie Ziehung wird fortgesebt. Berlin, den 26. November 1838 Königl. Preußische General-Lotterie-Direction.

Das 36ste Stück der Geseßz-Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält: unter r, 1948, die Allerhôchste Kabinets - Ordre vom 18. Oktober d. I., die Erhebung der Hafengelder, der Abgaben für die Benu6ung besonderer Anstalten und der Gebühren für gewisse Leistungen in den Häfen zu Danzig und Neufahrwasser und zu Pillau, so wie der Schifffahrts - Abgaben in den Städten Kdnigs- berg und Elbing betreffend. Berlin, den 27. November 1838. Geseß-Sammlungs-Debits-Comtoir.

A u land.

Rußland und Polen.

St. Petersburg, 17. Nov. Se. Majestät der Kaiser treten im Beginn der nächsten Woche, in Begleitung des Herzogs Maximilian von Leuchtenberg, und vorzüglich um Lekterem diese alte merkwürdige Hauptstadt des Reichs in ihrem fangen Detail zu zeigen, eine Reise nah Moskau an. Die brigen erlauchten Glieder des Kaiserhauses beabsichtigen, am I9ten d. Zarskoje-Selo zu verlassen und sih zum Winter in die Residenz zu begeben. Der Großfärst und die Großfürstin Mi- hael haben {hon seir einigen Wochen ihre bisherige Herbst- Residenz Pawlowsk gegen ihr- hiesiges Palais vertauscht. __ Am 12ten d. traf aus Berlin der an unserem Hofe akkre- ditirte Kdnigl. Dänische Gesandte Graf Blom ein. Der Contre-Admiral Chrutschow , Chef vom Stabe unfrer Flotte im Schwarzen Meer, is wegen seiner umsichtigen Dis- Positionen, welche er bei dem Auslaufen der von ihm an der

Ostküste genannten Meeres befehligten Eskadre, in dem Schap- sucha- Fluß zu treffen wußte, mit dem Stanislaus-Orden erster Klasse belohnt worden.

Die in Reval zue Ueberwinterung bestimmte Eskadre un- serer Ostsee - Flotte is schon seit einigen Wochen in dortige Rhede eingelaufen und liegt jeßt abgetakelt im Hafen. Die nasse Wit- e im Juli und August hatte unter den Matrosen viele Krankheiten, vorzüglich Augenübel, veranlaßt.

L Herr John Cockerill in Lättich hat in diesen Tagen vom Manufaktur - Departement des Finanz- Ministeriums ein sechs- jähriges Privilegium auf die Anwendung des Mittels, Eisen und Stahl durh den Galvaniémus gegen den Rost, so wie Zink und andere Matalle gegen die Öxidation zu sichern, er- halten. Jn mehreren sehr holzarmen Gegenden der Provinz Kurland hat sich auf den besondern Betrieb des Finanz - Mini: sters, die Torf-Gewinnung in den lebten Jahren schr ergiebig erwiesen. Unter 29 dortigen der Krone angehörigen Bauer-

Berlin, Dienstag den 27fen November

Familien, welche durch Torf ihren Holzmangel zu decken gead- | thigt wurden, is innerhalb sehs Jahren eine früher für dieses Bedürfniß verausgabte Summe von 71,409 Rubel erspart wor-

den: gewiß Bevölkerung staates, sür welche Forsten und Preis-Steigerung die Holz- Consumtion ein im- mer drúckenderes Bedürfniß zu werden beginnt. Die in Kurland bereits ausgebeuteten Torfmoore dienen den Landleuten gegenivärtig zu Viehtriften, nah Verlauf einiger Jahre hofft man sie in nußbare Hauschläge, und noch später, bei sorgfältiger Kultur-Erhaltung, in Kornfelder umzuwandeln.

Von unserem talentvollen jungen Landschafts: Mater Stern- berg, der seit kurzem aus den Süd-Provinzen zurúck is, wo er reiche Skizzen für künftige Arbeiten zu Fiiuaia Gelegenheit Le sieht man hier jet hon einige Tableaus, Scenen aus dem

olfsleben in der Ukräne darstellend, weiche allgemeinen Bei-

fall finden und zu großen Erwartungen für die Zukunft berech-

tigen. Vorzüglich zieht eines die Aufmerksamkeit Aller auf sich : die

Mid ne Oster - Sonntags einer Land-Gemeinde in gedachter inz.

Von der vor einigen Monaten hier erschienenen interessan- ten Broschüre des Herrn von Hagemeister über den Europäischen Rande! in der Târkei und in Persien, ist so eben in Riga eine

eutsche Uebersetzung erschienen, die gewiß bei ihrer vielseitigen Wichtigkeit, die sle der Statistik und Hándels-Politik darbietet, im Auslande ein großes Jnteresse erregen wird.

Jn unsern Deutschen Provinzen Liev-, Ehst- und Kurland geht man damit um, einen Gelehrten - Verein in der Weise zu begründen, wie er in Deutschland und andern Europäischen Län- dern zum Behuf wissenschaftlicher, ete b tkaturhistorischer Zwecke, {hon seit mehreren Jahren besteht; durch ihn würden die in diesen Provinzen schon bestehenden literarishen Gesell- schaften enger mit einander verbunden, und der Geist fär wis- senschaftlichen Verkehr A geweckt werden. Der Verein L sich jährlih einmal im Junt oder Juli, während der Ferien-

eit der Lehr - Anstalten, jedesmal auf drei Tage, abwechselnd in den vier Central -Städten: Mitau, Riga, Dorpat und Re- val, zu versammeln. Mitglieder desselben können nah dem Plane nur Gelehrte aus den Östsee-Provinzen seyen.

Frankreich.

Paris, 21. Nov. Der Moniteur parisien enthält Folgendes: „Der Name der Person, die an_ dem Gitter der Tuilerieen auf eine so unglückliche Weise ums Leben kam, if jeßt bekannt. Es war ein Grenadier des ö8sten Linien - Regi- ments auf Urlaub; er nannte sih Nicolas Fohr, war 25 Jahr alt, aus Virming im Meurthe - Departement gebürtig, und wohnte in Paris bei einem seiner Verwandten. Nachdem dem K®önige gemeldet worden, daß der Vater des unglücklichen Opfers

in anderen

| sich fast in Armuth befindet, befahl er sogleich, ihm eine Summe

von 1000 Fr. auszuzahlen, und ihm eine jährliche Unterstüßun von 300 Fr. zu ed f ) e Es

Herr Thiers is gestern Abend in Paris eingetroffen.

Es scheint sich immer mehr zu bestätigen, daß von dem Ausscheiden der Minister des dffentlichen Unterrichts, des See- wesens und des Krieges die Rede ist, und nur die Schwierig- feit, passende Nachfolger zu finden, einer Umgestaltung des Ka- binettes noch im Wege steht.

An de) egen Börse wirkten die Gerüchte von einer Ministerial - Veränderung sehr nachtheilig auf die Course der Französischen Fonds. Die 5 proc. Rente fiel von 111. 20. auf 110. 60. und die 3proc. {loß zu 81. 85. Auch die Eisenbahn-

| Actien begannen wieder ihre rückgängige Bewegung. Die Spa | nische aftive Schuld Gie u 163}, gig gung pa:

Zeitungs-Nachrichten. ;

4 ausgeboten.

Das Journal du Commeree glaubt mit einiger Ge- wißheit anzeigen zu können, daß das Ministerium Befehle er- theilt dabe, an der Belgischen Gränze ein Armee- Corps von 40,000 Mann zusammenzuziehen.

¿¿Warum‘’, sagt das Journal des Débats, „legt die Opposition einen so großen Werth auf den Sab: Ber Kd- nig errt, aber er regiert nicht? Steht derselbe in der Charte? Keinesweges. Jn der Charte steht nur die Ver- antwortlichkeit der Minister, eine Verantwortlichkeit, die sich auf alle Handlungen der Regierung ausdehnt, so daß der Kö- nig ohne verantwortliche Minister weniger Herr seiner Handlun- gen und weniger frei ist, als der geringste seiner Unterthanen. Aber deshalb verlangen wir auch, daß der König mit verantwortlichen Ministern und mit den Kammern auf constitutionnelle Weise regiere. Wir haben die Journale der Opposition oft gebe: ten, uns zu erklären, was es heißt, herrschen ohne zu regieren. Sie antworten nichts darauf, sondern ziehen es vor, mit heuch- lerischem Unwillen über die Verlekungen der Charte zu schreien, als ob ihr alberner Wahlspruch eine Erfindung der Charte wäre, und als ob die Nechte und die Freîheiten eines großen Volkes in einem solchen Wortspiele ausgedrückt werden dürften.

Diese Art zu antworten, überrascht uns nicht; wir würden

ein sehr E L oereder Wink auch fär die : heilen unseres großen Kaiser- | dutch die LN Ce neten |

—————- É L D Ü Gti ck

Iba,

fe WET- -

uns im Gegentheil wundern, wenn man versuchte, uns elne andere Antwort zu ertheilen; einmal, weil es unmdgl.c ist, einen ernstlichen Uaterschied zwischen herrschen und regieren zu machen, weil es keinen Akc des Königthums giebt, der nit zugleich ein Akt der Regierung wäre, und dann, weil die Ox- position bei ihren Erdrterungen sich ungemein wenig um d:s kümmert, was man Vernunft, Rechtlichkeit und Billigkeit ner:1.: Mánner von so erhabener Tugend und von so wunderba*.- Einsicht sind nicht den kleinen Regeln der Moral unterworf: durch welche das Leben der Völker gesichert wird. Der Kön ! regiert, haben wir gesagt. Hört ihr die Lästerung? Der Kd:.:: regiert! Also läßt man die Maske fallen! Also tritt der Des v-- cisómus fkeck mit seinen unvershämten Ansprüchen hervor. Die Charte wird mit Füßen getreten! Der König regiert! U-: deshalb haben wir die Juli - Revolution gemacht! Einen König zu haben, der regiert, welch* Unglúck für ein Vs!*! Welche Demüthigung! Welche Sklaverei! Jst es nicht Zeri, daß alle guten Bürger, alle tugendhaften und einsichtigen Mö: - ner eine heilige Ligue bilden, um das Königthum t jene n:-- jestätishe Dummheit zu zwingen, welche ihren Ruhm und il: 2 Stärke ausmacht? Welch? armselizes Gewäsch. Nun ja, d?- König regiert! Es ist unmöglich, daß cin König, der seine: gesunden Verstand besißt, niht regiere. Wen berühren denn è: Sorgen der Regierung näher als thn? Wer hat, wie er, eine Kre zu verlieren, oder auf seinem Haupte zu befestigen? Ein abgeset: : Minister tritt in's Privatleben zurück; derKönig aber bleibt und we!:: die Regierung Fehler begangen hat, so bleiben diese Fehler ti: ihm. Der König hat also zu viei Juteresse an der Regieru: als daß er sich nicht in dieselbe mischen sollte, und alle Wat sprúche der Welt werden die Natur der ge nicht veränder::. Aber der König regiert nicht wie Ludwig XIV. oder wie Karl * ; er e ü auf consktitutionuelle Weise, und dies ist ‘das Wor, das ihr immer übergeht, ihr rechtlichen Leute! Auf conftikutie:: nelle Weise regieren, d. h. durch verantwortliche Minister, nitt der Majorität der Kammern und im Einverständnisse mit *.- dffentlichen Meinung tegieren.““

Das Journal des Débats enthält folgenden Arti. i: ¿Mehrere Journale melden, daß das Ministerium sich endli) entschlossen habe, eine Renten-Konversions-Maßreczel vorzuleg-: und daß dies gleih nah Erdffnung der Session gesche“: werde. Man ist \o gütig, uns zu fragen, was wir v. einem solchen Beschlusse denken, und eines jener Journale, u- sere Antwort antizipirend , zweifelt nicht, daß, nachdem wir t? Reduction lange bekämpft hätten, wir jeßt geneigt seyn würdet, dieselbe aus allen Kräften zu preisen. Die Meinungs-Veränt :- rungen âber die Renten: Reduction sind in der That häufig gewese: : aber wir haben uns von dem Beisptele noch nicht fortreißen la}: und unsereUeberzeugung bleibt unerschüttert. Was die Behauptu:: : betrifft, daß die Regierung im Begriff stehe, einen Gese: Eu! wurf über die Konversion vorzulegen, so glauben wir nicht, do: dieselbe rihtig und daß irgend etwas der Art beschlossen sev Es ist wahr, daß das Kabinet eine Maßregel an sich für gç-- reht und gut hält, die uns ungeseßlich und schlecht erschei: Die Ueberzeugung des Ministeriums hat sich in dieser Hinsict: noch nicht geändert, aber die Lage is gegenwärtig der Art, das es Niemand wagen wird, die Verantwortlichkeit einer sofortig- Rückzahlung zu übernehmen. In der legten Session wies d Ministerium die Konversion als unzeitig zurück. Sind denn jezt etwa die Umstände günstiger geworden? Jst jebt etwa der Augenblick, eine so umfassende und langwterige Finar Operation zu versuchen? Vor allen Dingen erklären wir lau, daß Frankreich uns niemals weniger bedroht erschienen is. Cs g einer Sicherheit, die täglich zunehmen wfri.

ber die Ruhe und die Zukunft gehdren uns nur unter der Bedingung an, daß wir eine unbefchränkte Freiheit in Un- seren Bewegungeu d Leit Sobald diese freie Bewegun gehenme wird, so ist Frankreich in Bezug auf alle Fragen ii: achtheil. Wie sollen wir die gerechten Reclamationen Belgiens vertheidigen, wenn der Arm nicht unsere Worte untersküßen kann? Und wer kann es si verhehlen, daß die Ereignisse in jenem Lande seit einigen Tagen eine seltsame Bedeutung erlar.- gen? Und muß nicht dem unglücklichen Spanien, welches mehr als jemals in Flammen steht, eine beständige Aufmerksamkeit acta werden? Wo soll man inmitten seiner beständigen mwälzungen, bei der Kühnheit der Factionen, die jenes Land Ln etwas Stabiles finden, welches die Sicherheit des olgenden Tages verbürgt? Aber es giebt noch eine weit wich- tigere Frage, obgleich der Schauplaß, wo sie verhandelt wird, entfernter liegt und deshalb unsere unmittelbare Aufmerksamkeit weniger in Anspruch nimmt. Niemals haben vielleicht die Verwickelungen im Orient die Ruhe der Welt ernst- licher bedroht. Die beiden Mächte, die unvermeidlich dazu bestimmt scheinen, sich auf dem Schlachtfelde zu begegnen, nä- hern sih einander täglih mehr; schon berühren sich ihre Vor- posten. Die Orientalische Politik unterltegt in diesem Augen- blicke einer Veränderung, oder, deutlicher gesprochen, einer Re- volution. England hat durch seinen neuerlichen Handels- Traktat mit der Pforte, den berühmten Traktat von Unkiar - Eskelessi, das Werk des Russischen Einflusses, so gut als vernichtet; durch einen zweiten Handels-Traktat mit Öesterreich sichert es sich Positio- nen bis in das Schwarze Meer. Vor wenigen Jahren kampirten Russische Soldaten in Konstantinopel; in diesem Augenblicke mandovrirt vor den Dardanellen eine Türkische Flotte, gemein- schaftlich mir Englischen Kriegsschiffen. Jn allen Armeen des Orients stehen fich SEN T und Rußland gegenüber. Kann meischliche Weisheit dafür bürgen, einer so drohenden Kollision noch lange vorzubeugen? Und wenn jene beiden großen Körper zu- sammenstoßen, welche Erschütterung wird die Folge davon seyn: Mit solchen Eventualitäten im Auslande darf man die Wirk- samkeit Frankreichs nicht fesseln. Es muß frei, und den Um- ständen gemäß, den Jnspirationen seiner Ehre und seiner Jn- teressen folgen können. Unsere innere Lage macht es ebcu

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unmöglich, jeßt an eine Rückzahlung der Staatsschuld zu den- fen. Was i aus jenem Uebhermaße vèn Kredit gdwortai, Vat

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