1905 / 4 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Jan 1905 18:00:01 GMT) scan diff

F \prengt iwillige einen japanishen Beobahtungsturm in die Luft J Les en Bre Vbsttatige Slalterminen in ein Dorf südlich von F Wudchanin, die bald darauf explodierten. g F Aus St. Petersburg werden dem „W. T. B.“ noch folgende Depeschen des Generals Stössel an den Kaiser © mitgeteilt. Der General meldet unter dem 20. Dezember: “Gestern ließ ih die Truppen das Fort 11 räumen und sih nah dem Adlernest und der cinesishen Mauer zurückztehen. Dann befahl ich, die Kasematten des Forts in die Luft zu sprengen. Unsere Ver- luste betrugen am 18. und 19. Dezember gegen 200 Mann. Auf der Westfront gehen die Japaner mit Hilfe bon Laufgräben langsam egen das Fort V vor. Die Geschosse gehen zu Ende. Die S der Verteidiger ist ungebrohen. Ich habe jeßt im ganzen mit den Marinesoldaten etwa 12 000 Mann zur Verteidigung

der Festung. L

Eine am 21... Dezember CaTge Gene s 3. Januar in

j rsburg eingegangene Depesche lautet: L Sei (20. Dezember) Abends 9 Uhr wurden im Fort Il dur Granaten aus elfzölligen Geshüßen folgende Helden, der Ruhm von

ort Arthur, - getötet: General Kondratenko, Oberstleutnant

aumenko, die Ingenieuroffiziere Oberst Rashewsky, Haupt- mann Sidguendsfe, Leutnant Senkewicz, die Hauptleute Peter Klasse Trikowsky und Sa wi zk y sowie die Unteroffiziere S mo! tant: F noffundNeelo ff; verwundet wurden 7 Offiziere. Der Tod des S f: F Kondratenko machte einen ntedershmetternden Eindruck. Am 1 A s ¿ember wurden, als die Japaner den Hohen Hügel genommen S alle Schiffe auf der inneren Reede zum Sinken gebracht, A Tres nahme der “, Sebastopol“, die unter dem Kommando des La riffe Essen vier Tage hindurch auf der äußersten E na japanisher Torpedoboote zurückgewiesen hat. Heute i eze Alle erhielten die Japaner Verstärkungen von 16 Bata a S Laufgräben sind mit kleinen Kanonen und Revo 2 A bestückt. Wir sind des Angriffs gewärtig. Die S a bardieren unsere Hospitäler aus 11zölligen Ge GeNS wer

ospital Nr. 6 ist zerstört, die Hospitäler Nr. 9 und 11 sind !wer See Zwei Aerzte und eine Pflegerin sind {wer 710 000 worden. Díe Zahl unserer Verwundeten beläuft sich a Nur Das Bombardement hal u A O S ce

i izi d noch vorhanden, x 4 Ne LIDOS lBitiere verloren haben. Unteroffiziere Los u “Offizieren befördert worden ; sie sind Helden, ohné die ich nihts aus- richten könnte. z 5 Ein weiteres Telegramm des Generals Stössel vom 1. Januar besagt: 4 Explosion

rgen führten die Japaner eine ungeheure Exp nte herbei P auf der ganzen Linie.

0 R E fam teils innerhalb derselben s um, e konnte sie die Befestigung verlassen. Nach_ zweistündigem Vio bardement machten fie Japaner einen Sturmangriff auf die cinesiihe Mauer vom Fort 111 bis zum Adlernest. Zwei Sturm- angriffe wurden zurückges{lagen. Unsere Feldartillerie fügte den Sapanern viel Schaden zu Es ist unmöglich, sih auf der chinesischen Mauer zu halten. Ih habe befohlen, daß sich unsere Truppen in der Naht auf die Hügel hinter der chinesishen Mauer zurückziehen. Ein großer Teil der Ostfront ist in den Händen der Japaner. In der neuen Stellung werden wir uns nicht lange halten können, und tann werden wir kapilulieren müssen; doch ift alles in Gottes Hand. Unsere Verluste sind groß. wei NRegimentskommandeure sind verwundet, einer von ihnen sehr {chwer. Der Kom- mandant der Befestigung 111 kam bci der Explosion um. Großer Kaiser, verze'he uns! Wir haben alles getan, was in Menschenmächten stand. Yichte uns auf Grund des S 64 des Reglements über die Verteidigung der Festungen. (Anmerkung des Generalstabes: Wie heldenhaft die Verteidigung einer Fesluvg auch gewesen, und mit “wie großer Selbstverleugnung die erteidigung auh geführt worden ist, so wird ihr Kommandant dch, wenn die

estung vom Feinde genommen wird, einem Gericht übergeben, dessen

ufammensezung jedesmal dur besonderen Bcfehl des Kaisers festgeseßt wird. Dieses Geridht hat die vom Festungskommandanten ergriffenen Maßnahmen zur Verteidigung zu beurteilen und hierauf festzustellen, ob er seine Pflicht erfüllt hat oder ob der Fall der Festung ihm als Schuld angerechnet werden muß.) Aber richte gnädig. Fast 11 Monate ununterbrohenen Kamp}es haben unsere Kräfte e L Nur ein Viertel der Verteidiger, von denen die Hälfte krank ist, hält 97 Werst der Festung beseßt, ohne Hilfe zu erhalten, ja sogar ohne au nur für eine kurze Zeir abgelöst zu werden. Die Leute sehen wie Schatten aus. :

A Kaiser von Rußland hat, nah einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“, dem General Stössel telegraphisch mitgeteilt, daß es den Offizieren der Garn\son von Port Arthur freistehe, ihr Ehrenwort zu’ geben oder sich in Gefangen-

haft zu begeben. j i N Tokio vom 4. d. M. meldet W.D. Bi er

i berichte: ; cnDie Musen haben uns bente (& Sonn) rod 14 ute das Fort Jtsushan und andere L lation fberdeben D

Cinhaltung der Bedingungen der Arthur aufreht. Die Be- Offiziere haltcn die Ordnung in Port Arthn s Deo völ ist rubig: Die genaue Untersuchung des Zustar i

det. Die am Dienstag abend um 8 Uhr been

A A e bre beläuft sich auf 35 000, avon A ge Soldaten und Matrosen entfallen; verwundet oder ant lib 20 000 Personen. Gewöhnlihe See e eime fehlen. s vorhanden, Fleisch und Gemü ie ane E E

s. um den Einwohrern beizustehen. D aua Bi sind bemüht, ihre Aufgaben zu Ende zu bringen.

PL B R

em „Neutershen Bureau“ wird von der 3. japanisch j

Lr mee ubr Port Arthur unlee dem 3 mai gene de

ie i d alle e

Le de Cu nad n Do Net el lede U Dise # 4 on ck [ naH Dol uv E Von wb sie hinbefördert Gee, wis ne wünschen. Die Kriegêgefangenen werden so lange e ner En n Kaserne im Dorfe bleiben, bis sle nah Da G E dort nah Japan gebracht werden können. So g n E E, A ge Dan Ma le el, | n, wobei es mehr a fe rufilten Teilneßmer an dts A entaciit B n e ef d s Ober eiß, Genera 1 Ole os g zwei- andere Stabsoffiziere und een E e Vebergabe kam den Japanern überraschend, weil die Pa, E E b aper O E bis zu Jeinemn Bitteren Lg , daß der Kam nten e eron Die Japaner glaubten, die Stellungen n elt in etnem Monat genommen S : 1's

; Bureau meldet aus Port Arthur vom 4. Za-

melle Einz Sumun g der Festung findet am 5., der for- ; K 9 der Japaner am 8. d. M. statt. ,

s ommandant und der Offizier des russischen Torpedoboo gean „Rastoropny“, die von den Japanern an E mpfers rp Danghai nach Wladiwostok bestimmten

andelsdamp}ers gera angetroffen worden waren, haben ich zu erkennen gegeben und sind in aller Form für Kri egs- Aen das Schiff selbst für eine gute Prise erklärt

Aus Tsingtau wird dem ,W, T. B.“ mitgeteilt, daß

die russischen Torpedobootzerstörer ", Smjäly“ und „Boiki“ gestern vormittag desarmiert worden ien:

Afrika.

Dem „Figaro“ wird aus Tanger gemeldet, daß zwischen den Truppen des Sultans unter Muley Abdul Asis und dem Prätendenten Bu Hamara bei Udjda im Nord- osten Marokkos an der algerishen Grenze abermals ein Ge- feht stattgefunden habe. Die Truppen des Sultans séien vollständig geshlagen und viele gefangen genommen worden. Bu Hamara habe die Gefangenen aber wieder freigelassen, nahdem er ihnen Waffen und Kleidung ab- genommen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Häufigkeit der verschiedenen Straftatarten als

Ursachen rechtskräftiger Verurteilung und die Beteili-

gung der Geschlechter und der Jugendlichen an denselben in Preußen 1900 und 1902.

Die in Nr. 303 des „Reich3- und Staatsanzeigers“ vom 24. v. M. erwähnte Veröffentlihung des Regierungsrats Dr. F. Kühnert über „Verbrechen und Vergehen in Preußen im Jahre 1902“ (Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus, 44. Jahrgang, 111. Abteilung) enthält auch Uebersichten, in denen die in Preußen und dessen Regierungsbezirken auf die einzelnen Straftatarten ent- fallende Zahl von Handlungen, die in den Jahren 1900 und 1902 Ursachen rechtskräftiger Verurteilung bildeten, und von daran beteiligt Leit Personen männlihen und weiblichen Geschlechts auf- geführt ift, . ;

Danach sind die in Preußen am häuftgsten v orkommenden Deliktsarten die Körperverleßzung und der Diebstahl, und zwar erstere hinsihtlih der verurteilten Personen (i. I. 1900 77 047, 1902 81 083, die an 70 232 bezw. 73 986 Körperverleßungen beteiligt waren), leßtere neuerdings bezüglih der Handlungen (1900 69 199, 1902 74 977 Diebstähle, die von 58 885 bezw. 66 032 Verurteilten begangen worden sind). Es entfielen i. F. 1902 auf die Körperverleßzung allein 26 9/0, also über ein Viertel, auf den Diebstahl 219%, d. i. über ein Fünftel aller Verurteilten, von den Handlungen auf erstere Gattung 19,9 und auf leßtere 20,2 9%. Bei den Körperverleßzungen, bei denen die verurteilten Personen zahlreicher als die Handlungen ver- treten sind, spielt also die häufige Beteiligung mehrerer an derselben Handlung wesentli mit. Demnächst erfolgten am meisten Ver- urteilungen wegen Verbrechen und Vergehen wider die öffent- liche rdnung (i. J. 1900 40073, 1902 45 164 Hand- lungen, 33991 bezw. 39003 Verurteilte) und wegen Be- Teidigung nebst übler E (51721 bezw. 57 322 Handlungen und 33 951 bezw. 38 205 Verurteilte); dieser Straftaten hatten sih i. J. 1902 je 1299/0, mithin etwa je ein Achtel der Gesamtzahl der verurteilten Personen schuldig gemaht. Es folgen dann Betrug und Untreue (i. J. 1900 20 332, 1902 24 287 Handlungen, 12 358 bezw. 15 522 Verurteilte) mit 59%, Unterschlagung (12086 bezw. 13 270 Verurteilte), Sachbeshädigung (11 399 bezw. 12 459) und Widerstand gegen die. Staatsgewalt (10 950 bezw. 11312) mit je 49%, Ver- brehen und Vergehen wider die Sittlichkeit (6693 bezw. 81C6 Ver- urteilte) mit 3 9%, diejenigen wider die persönliche Freiheit (7677 bezw. 7857), Begünstigung und Hehlerei (5287 bezw. 5981) sowie strafbarer Eigennuß nebst Verleßung fremder Geheimnisse (5129 bezw. 5963 Verurteilte) mit je 2 9%, Urkundenfälshung (3134 bezw. 3661)

‘und gemeingefährlihe Verbrehen und Vergehen (3628 bezw. 3409)

mit je 1%/ sämtlicher Verurteilten im Jahre 1902, während alle übrigen Straftatgattungen mit weniger als 19%/, zusammen nur mit 29/0 beteiligt sind. E : : : Betrachtet man die Häufigkeit der Verurteilungen auch bei den Unterarten der Deliktsgatturgen, so findet man 1902 an erster Stelle den einfadjen Diebstahl (einshließlih desjenigen im wiederholten Nück- falle) sowie die gefährliche Körperverkeßung mit je 229 Verurteilten aufs Hunderttausend der Len L s die Hand- [lungen sind allerdings bei jenem weit zahlreiher als bei dieser. Einigermaßen bedeutende Verarteiltenziffern zeigen noch die leite

Körperverleßung mit 84, der Hausfriedensbruh "mit 63, der Be-

trug mit 53, die Vergehen gegen die Gewerbeordnung mit 49, Gewalt und Drohung gegen Beamte mit 41, der {were Dieb- stahl (auch im wiederholten Nückfalle) mit 37, die Verleßung der Wehrpflicht mit 36, Nötigung und Bedrohung mit s1 fowie die Hehlerei (au im wiederholten Rüfalle) mit 22 von je 100 000 Straf- mündigen. Sehr gering stellt sich die Kriminalitätsziffer bei der Ausseßzung, bei Menschenraub nebst Entführung, Wucher vorsäßlihe Gefährdun eines Eisenbahntransports und bei der passiven Bestechung mit je nur 0,1 und eben- falls noch niedrig bei einer Rethe {werwtegender Straftatunterarten, nämlich bei Bigamie, Unterdrückung usw. von Urkunden, betrügerishem Bankrott, ungeseßliher kirhliher Trauung nebst vorschriftswidriger standesamtlicher Cheschließung, Mord, Totschlag, Kindesmord, Be- teiligung an einer Schlägerei, welche Tod oder {were Körperverleßung zur Folge hatte, Verleßung fremder Geheimnisse sowte Vergehen in bezug auf das geistige Gigentum mit je noch nit 1 Verurteilten aufs Hunderitausend der Reafriltlibläea Zivilbevölkerung ; niht häufiger sind E die Verurtellungen bei einigen Deliktshauptarten : Zweikampf, Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf den Personenstand sowie Münzverbrechen und -vergehen. :

Was die Bewegung der Verurteilungen bei den verschiedenen Straftatarten betrifft, so ergeben sih in dem kurzen Zeitraume 1900—1902 im Verhältnis zur strafmündigen Zivilbevölkerung zumeist keine erheblihea Verschiebungen der Ziffera. Im einzelnen tritt zunächst eine bedeutende Zunahme bei den Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche N hervor; und zwar bezieht sie ih

BPe

in der Hauptsache auf die rgehen gegen die Gewerbeordnung (abgesehen von der Bestimmung des § 145 a, betreffend un- befugte Offenbarung bon Betriebsgeheimnissen usw.), deren

Strafvorschristen durch die Novelle vom 30. Jüni 1900 wesentlih erweitert worden sind. Allein die Zahl der wegen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen, betreffend dic Sonntagsruhe und den Laden- luß, Verurteilten ist 1900—1902 von 3082 auf 5070 gestiegen; e wurden wegen Verlegung der Bestimmungen über die Kon- zessionspfliht usw. und der behördlihen Anordnungen betreffs der Sicherheitsvorrihtungen bei gewerblihen Anlazen im Jahre 1902 6206 Perfonen gegen 4653 im Jahre 1900 und wegen Zuwider- handlungen gegen die Vorsch1iften über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern 675 gegen 612 im Jahre 1900 bestraft. Verhältniêmäßig sehr sta1k haben ih die Ver- uxteilungen wegen ungeseßliher Trauung dur Geistlihe und vor- schriftswidriger Eheschließung durh Standetbeamte, nämlih von 22 auf 85, also annähernd um das Vierfache vermehrt. Bei den Ver- brehen und Vergehen wider die Sittlichkeit entfällt der Hauptteil der Steigerung auf die Kuppelei, Zuhälterei, Aergerniserregung durch unzühtige Handlungen sowie die Verbreitung unzüchtiger Shristen usw. Hier zeigt \ich also bereits die Wirksamkeit der sog. lex Heinze. Die Zahl der wegen Beleidigung und übler Nahrede Verurteilten hat \sich 1900—1902 von 141 auf 154 von je 100 000 Strafmündigen, mithin ebenfalls niht unbedeutend gehoben. Die Zunahme der Nobeitsdelikte findet ihren Ausdruck in der be- trähtlihen Vermehrung der Verurteilungen wegen gefährlicher Körper-

verletung; anderseits zeigt die fahrlässige Körperverlezung eine kleine

A O LIDieNREL weist im Zeitraume 1900/1902 von allen Straftat-

i weitem die größte Steigerung der absoluten Hâäufig- Di auf f Verhältnismäßig hat sh die Verurteiltenzahl beim {weren Diebstahl ganz erheblich mehr. (um 2709/6) vermehrt als beim leichten (um 109%). Untersheidet man zwischen einfahem und \{werem Diebstahle im wiederholten Rückfalle 244 St.-G..B.) und den übrigen Fällen dieser beiden Unterarten, fo kommen Verurteilte

mithin 1902

auf 1900 1902 fe ay “1 Rofl S O G T d s os 728. 184 M E o holten Rüdkfalle 100 D A

Im Gegensaÿ zum Diebstahl is bei der Heblerei die Ver- urteilung wegen wiederholten Rückfalls von 31 auf 20 Fälle, d. i. um 3509/0 zurückgegangen, anderseits beim Betruge von 1176 auf 1393 Fälle oder um 18 9% gestiegen. Bei der Strastatgattung „Raub und Erpressung“ lassen sih aus der Reichskriminalstatistik die Fälle des Raubes im Rüdckfalle 250 Ziffer 5 St.-G.-B.) für Preußen nit nah dem Orke der Tat aus\{eiden. Legt man aber den Siß des erkennenden Gerichts zu Grunde, so ergibt si, daß wegen jenes Ver- brehens im Jahre 1900 6, 1902 dagegen 7 Personen von preußischen Gerichten rechtskräftig verurteilt worden find. 4

In der Gruppe „Betrug und Untreue“ findet man die bedenklichste Zunahme der Verurteilungen, nämlich um über das Doppelte, bei der Nahrungs- und Genußmittelverfälschung einschließlich des Feilhaltens verfälshter oder verdorbener Nahrungs- und Genußmittel sowie der

Zuwiderhandlungen „gegen die Gesetze, betreffend den Ver- kehr mit Ersaßmitteln" für Butter, mit Wein, künst- lihen Süßstoffen usw. Die Ursache hiervon liegt zum Teil,

aber jedenfalls nit autschließlich in Strafbestimmungen der Gesetze, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersaßmitteln, vom 15. Juni 1897, be- treffend den Verkehr mit künstlichen Süßstoffen, vom 6. Juli 1898, und betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken, vom 24. Mat 1901. Es darf hierbei allerdings nit un- berüdsichtigt bleiben, daß die beiden ersteren E {hon vor dem Jahre 1900 in Kraft ‘getreten find, wennschon erfa rungêgemäß die volle Wirkung eines neuen Gesezes nicht sogleih, sondern erst all- mählih einzutreten pflegt.

Eine erfreulihe Abnahme der Kriminalität zeiât sh bet der Brandstiftung, und zwar hauptsächlih bei ter fahrlässigen, aber auch bei der vorsäßlihen. Bei jener ist die Zahl der Verurteilten um 38, bei dieser immerhin um 12 9% herabgegangen. Bei der fahrlässigen Brandstiftung macht si der Rückgang fogar im Verhältnis zur straf- mündigen Gesamtbevölkerung bemerkbar.

Cine weitere wesentlite Verminderung haben 1900—1902 bie Majestätsbeleidigungen erfahren. Es sind nämlich wegen einer solchen Straftat von preußishen Gerichten 1902 nur 164 Personen gegen 198 im Jahre 1900, „also rund ein Sechstel weniger verurteilt worden. Hervorgehoben fei noch, daß beim Zweikampf die Zabl der Hand- lungen in den beiden zum Vergleich gestellten Jahren gleich s war, diejenige der dieserhalb verurteilten Personen aber wesentli gestiegen ist; leßteres war in geringerem Maße auch bei dem Verbrechen des Mordes der Fall, wiewohl hier die Zahl der Verurteilungen fogar etwas (von 56 auf 54) abgenommen hat.

Der Anteil der Geshlechter und der Altersklassen an den einzelnen Verbrechen und Vergehen ist sehr verschieden. Die größten Unterschiede beruhen in der Regel auf rein pbysishen Ursachen oder auf der verschiedenartigen Stellung der Geschlehter und Altersgruppen im öôffentlihèn Leben. Ausschließlih oder doch fast aussch{ließlich ift das männliche Geschlccht an den Veurteilungen wegen Verle ung der Wehrpflicht, ungeseßlicher Trauung usw., Unzudt und Notzucht,

den neu hbinzugetretenen

insbesondere auch widernatürlicer Unzuht, Zweikampfes, Teil- nahme an Schlägereien mit tôdlihem Ausgange usw., Raubes und räuberisher Erpressung, Jagd-

: : und FisWereivergehens, Gefährdung von Eisenbahntransporten, passiver Bestehung sowie Unterschlagung im Amte beteiligt; ein Teil dieser Straftaten fällt naturgemäß nur oder beinabe nur erwachsenen Männern zur Last, fo die Verleßung der Wehrpflicht, ungeseßlihe Trauung, Ziwveikampf, passive Bestechung und Unterschlagung im Amte.

Das weibliche Geshlecht kommt auss{chließliG nur beim Kindes- mord, außerdem ganz überwiegend und zwar mit über vier Fünfteln bei der Ausseßung, ‘mit über drei Vierteln bei der Abtreibung, mit fast drei Fünfteln bei der Kuppelei, ferner bei der wissent- lihen Verleßung von Absperrungsmaßregeln kei Viebseuchen und bei der Verleßung fremder Geheimnisse mit fast der Hälfte aller wegen solher Straftaten Verurteilten in Betracht; bei der Blut- s{ande, bei Menschenraub und Entführung sowie bei Hehlerei und Begünstigung find die Gas: noch je mit fast einem Drittel und darüber vertreten. ergleihßt man ‘die Zahl der 1902 wegen dieser Verbrehen und Vergehen bestraften Frauen mit der straf- mündigen weiblichen Bevölkerung, so entfallen auf das Hundert- tausend der leßteren 15 wegen Begünstigung und Hehlerei, 13 wegen Kuppelel, 4 wegen wissentliher Verleßung von Absperrungs- maßregeln bei Viehseuhen usw, 2 wegen A: E A

erl

wegen Kindesmordes und Blutschande, 0,4 wegen eßung fremder Geheimnisse usw. und nur je 0,1 wegen Aussetzung sowie wegen Menschenraubes und Entführung Verurteilte. Bon diesen

Kriminalitätsziffern sind also nur die bei der Begünstigung und Hehlerei sowie bei der Kuppelei von einiger Bedeutung! a eritéer bleibt aber wie bei der großen Mehrzahl der sonstigen und Vergehen die weiblihe Kriminalität noch wesentlich hinter der allgemeinen zurück, während sie bei der Kuppelei um zwei Ver- urteilte aufs Hunderttausend, also niht gerade erheblich darüber

hinausgeht.

Die stärkste Beteiligung der jugendlihen Verurteilten findet man bei der vorfäßlichen (e lenbahntransportgefährdun mit der Hälfte aller wegen „folcher Strastaten Verurteilten, Au an den Verurteilungen wegen Brandstiftung haben die Jugendlichen einen ret bedeutenden Anteil, und zwar an dex vorsäßlihen mit zwei Fünfteln, an der fahrlässigen mit über einem

alten) Strafmändigen wurden im Jahre 1902 rechtskräftig verurteilt wegen vorsäßlicher Eisenbahntransportgefährdung 0,2, wegen vorsäß- licher Brandstiftung 2, wegen fahrlä}siger 3, wegen Unzucht, Not- zuht 14, wegen widernatürliher Unzucht 2, wegen einfahen Dieb- \tahls 299, wegen {weren Diebstahls 66, wegen Diebstahls überhaupt 365, wegen Naubes und räuberisher Erpressung 2. Die Kriminalität der Jugendlihen i bei allen diesen Verbrehen und Vergehen; mit Au3nahme von Raub und räuberischer Erpressung, verhältnismäßig größer, bei Raub und räuberisher Erpressung ebenso groß als die allgemeine (d. h. die aller Strafmündigen zusammen). Hinsichtlih des leichten wie {weren Diebstahls im wiederholten Rüdfalle stehen die Jugend- lihen natürlih günstiger als die Gesamtheit der Strafmündigen da; es kommen nämlich aufs Hunderttausend der strafmündigen Zivil- bevölkerung überhaupt 33 wegen einfahen und 8 wegen schweren Diebstahls im wiederholten Rückfalle Verurteilte, dagegen nur 8 bezw. 3 auf je hunderttausend jugendlihe Strafmündige.

Die Zahl der wegen eines gleihen oder anderen Verbrechens oder Vergehens Vorbestraften ist bei den meisten Straftatarten recht bedeutend. Das höchste Anteilsverhältnis weisen Kuppelei und Zu- hâlterei, Majestätsbeleidigung usw., Widerstand gegen die Staatsgewalt, Raub und räuberishe Erpressung, versuchte Verleitung zum Meineide nebst Verleitung“ zum falshen Eide, falsche Anschuldigung und Doppelehe mit je drei Fünfteln bis über zwei Dritteln aller wegen derartiger Verbrechen und Vergehen im Fahre 1902 Bestraften

auf; außerdem war noh in zahlreihen Gruppen von den Verurteilten

die Hülfte und darüber bereits vorbestraft. CAEE Ziffern M finden sich nur bei der Verlegung der Wehrpflicht, dem Zweikampf, der Unterschlagung im Amte, der Aussezung sowie bei der ungefeß- :