1905 / 60 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Mar 1905 18:00:01 GMT) scan diff

wirtsshaftêenquete mate, abgelehnt ; jeßt wird man si der Ein- | hätten zwar die Zahl ‘der Aufsichtsbeamten erhöht, aber in | Arbeitszeit vorzuschlagen sei, erneut zu prüfen und vornehmlich zu sicht niht verschließen, daß 16,, 17-, A8 flüindige Arbeitszeit ohne ganz geringem Umfang. Die jebige Zahl sei absolut unzulänglich. | diesem Zwecke den gegenwärtigen Entwurf, der in seinem Artikel 11 jede Regelung der Nuhezeit nicht länger geduldet werden kann. er Befähigungsnahweis nühße nichts. Bei einem öffentlihen Bau | die betreffenden, in ihrer Geltung auf den Steinkohlenbergbau Die Mehrzahl der Hoteldiener hat weder einen freien Tag in der | in Bremerhaven habe es 14 Tote und eine ganze Anzahl {wer Ver- | beschränkten Vorschläge enthält, vorgelegt. Woche, noch einen freien Nachmittag. Wir sind verpflichtet, diesen | leßter gegeben, obwohl ein Regierungsbaumeister, dem die Lehrlings- 2) In diesem Geseßzentwurf war aber des weiteren die Frage des Leuten um so mehr zu helfen, als sie wenig verdienen, ja sogar einen | prüfungen oblagen, an der Leitung beteiligt gewesen sei. Was eine gute „Wagennullens* endgültig zu regeln. Die in der Novelle“ vom Teil ihres Verdienstes an den Wirt abgeben müssen. Ihre Wohnungs- | Kontrolle leiste, habe die Erfahrung in München gezeigt. Die Unternehmer | 24. Juni 1892 enthaltene Regelung dieser Frage stellt ih im wesents verhältnisse sind so traurig, daß sie kaum \{limmer gedacht werden | würden dur eine ausreichende Kontrolle entlastet werden, weil die | lichen als eine vorläufige Regelung dar. Nachdem in der Zwischen- fönnen. Die Räume find für das Vieh mitunter nit gut genug. | Zahl der Unfälle abnehmen würde. Die Arbeiterschaft habe das Necht, | zeit erkennbar geworden ist, daß gegen die Einrichtung des „Wagen- Geschüßt sind bis jeßt von dem Hotelpersonal nur die Kellner und | auf Abhilfe zu drängen. Denn fie seien es, die thre Haut zu Markte nullens troß der Vorschriften der Novelle ein tiefeingewurzeltes Köche, ein Schuß der Hotelkutscher ist auch zu erwarten, es bleiben | tragen. Die Bauarbeiterstreiks seien weniger wegen er Löhne Mißtrauen auf seiten der Bergleute besteht, und nachdem die in- also nur noh die Hoteldiener übrig, auf die ein Teil der Kellner- | und langer Arbeitszeit ausgebrochen, als wegen der s{lechten sanitären | zwischen gemachten s ergeben haben, daß von jener Ein- arbeiten abgewälzt worden is und wahrscheinlih ein Teil der Kutscher- | Verhältnisse, Möge der Staatssekretär sich endlih überzeugen, daß | rihtung ohne wesentliche eeinträhtigung des Bergbaus Abstand arbeiten abgewälzt werden wird. Cine Hülfe für diese Leute ist also | nur eine reihegeseblihe Regelung helfen werde. genommen werden kann, s{lägt der Entwurf aus den in Artikel 1 dringend notwendig. Hierauf wird gegen 6 Uhr die weitere Beratung auf be 3 des näheren dargelegten Gründen die Abschaffung jener Ein- Abo. Dr. Jäger (Zentr.): Man würde es im Lande nicht ver- Freitag 1 Uhr vertagt. Abs. Tp und im Zusammenhang damit eine Ergänzung des § 80d

stehen, wenn der Reichstag zur Wohnungsfrage niht“ Stellung s 5) Sgließlih ficht der vorliegende Gesegentwurf deuteidads

nähme. Die W sfrage ift als eine der wihligsten aub von s E L i der Nepierung anerfannl worden. Es ft in der Ee gie ‘qulturfrage j A R E Me Vex lobe A allerersten Ranges. r haben von der Regierung vor Jahresfri ee? 3

{ ; ñ j arlamentarische Nachrichten. Einrichtung ständiger Arbeiteraus\chüsse dem freien Erme des eine Denkschrift erhalten über das, was auf dicken: Gebiete geschehen P Bergwerksbesitzers überlassen ist, gelangt der Entwurf cen as

L run ü ank de ; s L aller Betelligten uk “eiber ill aieo Srdri darin über de vfetliRe Dem in der gestrigen Nummer d. Bl. abgedruckten, Frs Artikel T zu 7) auf Grund der inzwishen gemachten Erfahrungen ju Wohnungsfürsorge mitgeteilt ist, sehr dürftig. Sachsen rühmt sich | Hause der Abgeordneten zugegangenen Geseßentwurf, be- | der Auffassung, daß für die größeren Betriebe des Bergbaus obli- zwar, das beste Wohnungêgeseß zu haben, aber von seinen Wir- | treffend die Abänderung einzelner Bestimmungen des getorile ständige „Arbeiterausshüsse eingeführt werden müssen. _Er kungen hört man nichts. Auch in Preußen is wenig gesehen. | Allgemeinen Berg S es vom 24. Juni 1865/1892, Ü S5 unter Wiederholung eines in dieser Beziehung s{on früher fen dagegen ist das Musterland auf dem Gebiete der Wohnungs- | und zwar derjenigen über die Bergarbeiterverhältnisse, Abs, 2 ‘desen Auoscbit e a A L B E L A j e Aufgaben Lade Begründung beigegeben. indem er die weitere Ausgestaltung des Instituts den Arbeitsorduungen

c îirsorge, es hat die Wohnungsaufsiht und eine Wohnungsinspektion. | (L. E verweise auf den hessischen Entwurf wegen Besieane det ist die nachste : eris weist äuser und Srnutguee non Dew agen E der jeßt der Der vorliegende Gesehentwurf erstreckt \ich auf folgende | zuweist. Zu Artikel 1 z ; Í ische ände: ; : öffentlichen Kritik unterlieg e preu egierung hat nun im | Gegenstände: elung der Arbeitszeit beim Steinkohlenbergbau In dem Artikel 1 sind diejenigen Vorschriften jusammeñgeftellt ts be-

August vorigen Jahres einen Wohnungsgesezentwurf der öffentlichen 1) Geseßlihe Re d j breitet, der, wenn er Geseß würde, t; worden, durch welhe nach dem Vorschlage des Entwurfs bere sovialen Sortigrit bedeuten, a De Neduer weist Qt rosen A lde Sellsabrt des Ueber- und Nebenshihtenwesens beim ae géedlitie Vorirhien eine S E, e n d 8 m Wo 8gebi ; » E ng der e der E "Welt, Gngland, Au sw, süben in Lem c, anle | Steinkohlen rei die Regelung dur sanitäre Rüksichten geboten ist; | und die obligatorische Einführung von. ständigen Arbeiteraus\chüssen

germanische Welt, England, Amerika usw., sähen in dem ein- oder beides, sowe

i aus ihr Ideal. Hoffentlih werde d 4 1annten „Wagennullens* ; h bezüglihen Vorschriften. wurf, wenn e Geseb eworden, günstig und au “vorbildlit wirken L Berta ver Pôbe dee gegen Bergarbeiter gemäß der u l. Nad F 80Þ Ziffer 3 des Allgemeinen iber agesebes vom fe ‘die anderen eutschen Staaten, die noch kein Wohnungsgeseß | Arbeitsordnung zu L Geldstrafen H beiteraudsüsse, welihe “e S E Cobmgablue, Best S ha De und Art 5) obligatorische Einführung ständiger Arbeiterausshüsse, „über die Fälle, in denen wegen ungenügender oder vorschriftswidriger

ätten. j z . Heine (Soz.): Wir werden sowohl ge x itung derjenigen Zechenunterstüßungs- Ï 1 1 E egen en freisinnigen Antra wegen bes N Eee N Dlles, Las YUrbeiterbeiträge oder Strafgelder Arbeit Abzüge gemacht werden dürfen, über die Vertreter der Berg- stimmen. ir glauben, daß neue Strafgefeße nur erlassen werden eßen f werksbesißer, welhen die Befugnis zur Anordnung von res dürfen, wenn ein Gene dringendes Bedürfnis vorhanden ist, Wie Aehnlich wie die Novelle vom 24. Juni 1892 (Geseysamml. wegen ungenügender oder Srshriftswidriger Arbeit zusteht, sowie erfolglos folhe Gefebße Lui zeigt das Gesez über den unlauteren | S. 131) s{lägt auch der vorliegende Entwurf vor, die auf die vor- | über den Beshwerdeweg gegen folhe Anordnungen. x Wettbewerb. Es wird nach dieser Resolution auch keine Grenze gezogen | bezeihneten Gegenstände fich beziehenden Vorschriften in das All- Diese Geseßesvorschrift bezwecki, dem sogenannten „Nullen“ un- wischen der Bestehung und dem, was man Trinkgeld nennt. Für die | gemeine Ber eb vom 24. Juni 1865 (Geseßsamml. S. 705) auf- | genügend oder vorschriftswidrig beladener Förderwagen, soweit dies Foletton des Zentrums wegen der Privatbeamten, der Rehtsanwalts- | zunehmen Diese Vorschriften müssen deshalb derartig gruppiert | damals als unentbehrlih erschien, durch Vorschriften der Arbeits- ehülfen usw. werden wir stimmen, obwohl wir wissen, daß diese Ge- Werbe daß sie dem System des genannten Ge- | ordnungen eine vertragsmäßige einwandfreie Grundlage zu hülfen viel weiter gehende Wünsche haben, die durchaus begründet sind. | seßes einreihen. Dementsprechend haben in dem Artikel 1 | geben, insbesondere festzustellen, daß dem f IOERE as praktische Ergen S anirage würde sich lediglich auf die Kün- s Gesetzentwurfs die in den dritten Abschnitt des dritten | die Befugnis qu derartigen Maßnahmen eingeräumt ist. Die efouge erieden, Deingliber dre eigent "2" de tranfen, | Ziel gebbrigen Borsdriten über de unfer 3, 4 amd 6 bagdgliden | Vorlduift sebt fm usammenbange mit dem g 80% Tbl, 2 a a D, rsorge er O eine Regelung der | Gegenstände ihren Plaß finden müssen und zwar die affung de } s rbeitszeit dieser Angestellten, wie sie nur auf Gru ern 1 und. F 80b Ziffer 3, | pflihtungen auferlegt werden. Wird, wie dies im vorliegenden Ent- und 1206 der Gemere Sprung mag id wäre, ein Einschret ne 0 Lie S0 L s die. Sina ags Höhe der Gelöstrafen unter der | wurfe (Artikel T zu 3) geschieht, unter wesentliher Abänderung des sanitären Mißverhältnisse in A ureaus der Rechtsanwalte otare 1 Mutmee C B04 Abi Î und die obligatorische Einführung A aci en Streichen ungenügend oder weig fwleis beladener / U Ser mter diese "Angestengaberordentlich viel jugend- | ständiger Arbeiterausschüsse und deren Miete Gg an En ea Ehe uge ossen, Pai Tons Sa C E ‘s ' e Arbe en, über ü er den Nummern 2, 5, 6, 7, 8. Die im Ent- | entbehrlich und m : / Bdei unter 18 Bahre, E u den s{lechtesten, lentestee ME ind m or lenenes Vors@usten über die Regelung der täglichen | sicht des Entwurfs dahingeht, den Bergwerksbesißer zu verpflichten, e i A Pott al Die Ausführungen der | Arbeitszeit und die Regelung der E ant T E fe sud, el b abe ungenügend ges S E erren reiche ntwurfs ihren Plaß erst am usse | fin ei der Lohnberechnung mit einem ertragsmäßigen ndes Material bei- | dagegen nah Artikel 11 des Entwurfs ihren Plaß eladung entsprehenden Teile in Anrechnung zu bringen, f if zur

gebradt. Es ist festgestellt worden, daß ein Sek dritten Teils, also hinter & 93 erhalten anwalts E cin verbeirateter ult drei Kindern cstaider ERARN LE obelnck bannaD als 25 90% bis gi Es wird beabsichtigt, | Verhütung von Meinungsverschiedenheiten eine Bestimmung über bei demsel fe te si cin Rechtsa Pad erhielt. Sn einem anderen | demnächst eine Gesetßeëvorschrift vorzuschlagen, in deren Verfolg der | diese Einzelheiten der Lohnberechnung notwendig, und diese Bestimmun Sie S "Sthreztahin, baß e Text des allmählich durch zahlreiche en wesentlich um- leit zweckmäßig in der Arbeitsordnung ihren Plaß. Der Entwu

rage vorgelegt habe, ob sein Schreiber mit 30 r sich nie die \ t tl der agraphen- t deshalb vor, daß die Arbeitsordnung über das Verfahren zur monatlich ad Allgemeinen D eib unter fortlaufender Paragraph tellun Et Ls Lohnberechnung zu berücksichtigenden Teiles

auskommen könne, es sei das au niht seine C r : bersihtlihe Anordnung erfahren soll. i Augestelten ¿Natel aus i einer Asten. Wuns ey forte 2 0 ebe, Ss E e ist gert n S AE ungenügend oder vorschristswidrig , beladener Fördergefäße sowie über Uge Lo L r als bei de aegorie ist diesem Wunsche Die Novelle zum Allgemeinen Berggeseße vom 24. Juni 1892 weitere Einzelheiten Bestimmungen enthalten muß. (Zu vergl. au i ley f baben Die Gchilfensc Anwalten, die selbst geseß- | (Geseßsamml. S. 131) haite im wesentli en die Aufgabe zu erfüllen: | bei Artikel T Nr. 3.) H ide Feribitfe sehr wenig helfen bei post U auf dem Wege für eine deut S e Sitte beiten (des E fas ¡ Su Z B im S s fe pee BerateerT die Cnrdiuns 1 ä gehe adurh den | von Arbeiterauss{hüssen D E u Vesein Gebiet f Lie TALALE Be Betracht Bel nieates T e E bén der "Umfan Negelung aller af diese Arbeiterausschüsse bezüglichen Sragen 4 H wedck- M

el, sodaß die geseblide | beiden in egelung als die einzige Möglichkeit ber bre i í d Verschiedenheit der Verhältnisse weder mögli, er Abhilfe übrig bleibt, ihrer gegenfeitigen Berehtigungen und Verpflichtungen in nich L ros Si s B e L afarichen Le Dex Gutes Le jebe 4

Ein Versuh der Selbsthilfe auf Ausarbeitung oi s ; ine uwetisender Form vor Augen geführt werd ist Os M den Fran der Mehrheit as gr aan „abz pas R an dîe Novelle zur Veiverbeöcbnung vom A vorgesehenen A (88 80c Abs. 2, 80d Abs. 1 S ert, die einen bescheid von Interesselosigkeit und Nück- 1. Junt 1891 (Retichsgeseßblatt S. 261) die Vor|\chriften des | und 3, 801 Abs. 2, 80g Abs. 1 und 935), den Arbeitsordnungen J tändigkeit gegenüber den coenen Wünschen der Nechtsanwalts- Allgemeinen Berggesehes vom 24. Zuni 1865 (Geseßsamml. S. 705), | vorbehalten werden, die Derlin im einzelnen zu regeln, | gehilfen zeigte, indem unter lebhaftem Applaus darauf hingewiesen | soweit die Eigenart des Bergbaus nicht Ausnahmen notwendig | um auch hier die erforderlihe vertra Imäßige Grundlage zu / wurde, daß ein Zusammenarbeiten mit den Gehilfen eine De- machte, den Vorschriften jener Novelle anzupassen oder diese Vor- | hafen. Es werden namentli} Vorschriften über die ahlen k gradation des Anwaltsstandes bedeuten würde. Natürlich wurde schriften auch für den Bergbau einzuführen, und (aktives und passives Wahlrecht, Wahlmodus), über die Zahl der 5 gesagt, man tue aue 6 n für die Gehilfen, nur binden lasse ISIESU ans Rast du 2A Res gdes Ge s a lus lusses, S die Art hnen der air iht, Jn der Kommission dung- eßes und niht minder aus Anlaß der gelegen er Arbeiter- | des Ausschusses, über etwaige besondere Aufga esselben usw. am man sih niht. I wurde sogar die Inverbin lebende (1889) gemahten Erfahrungen die Zuständigkeit der Berg- | Plate sein.

ormation abgelehnt. beinahe, als ob die

segung, zue I Felde Stinnes “un v en En ihrem sozialen behörden neu zu regeln. Zu 3. Der § 80c Abs. 2 bedarf einer wesentlihen Abänderung. Größenwahn fühlten. S{ließlih wurde über alles zur Tagesordnung In den Kreis dieser Lagen fielen unter vielen anderen: Die hier und im § 80b Ziffer 3 getroffene CluA8 er Frage des über naa erwähne das, qyeil die Oeffentlichkeit und der eine angemessene Regelung der täglichen Arbeitszeit, «Wagennullens“ beruht auf den in der „Denk rift über die Ünter- übergeg î in Interesse daran haben, diese Dinge kennen zu lernen. die Regelung der son damals viel erörterten Frage des soge- | suhung der Arbeiter- und Betriebsverhältnisse in den Steinkohlen- Bundeêra ride eglung ist unbedingt notwendig. nannten :Wagennullens“, d. h. der Nichtanrehnung ungenügend | bezirken (bearbeitet im Ta der Minister der öffentlichen Arbeiten Eine gesebr f nelburg Soz.) befürwortet die Nesolution seiner oder vorschriftswidrig beladener Fördergefäße, und des Innern, Verlag der Expedition des „Reichsanzeigers“ Berlin +09. Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem- Reichstag die Einrichtung ständiger Arbeiterauss{hüsse auf Bergwerken. 1890)“ gemachten Feststellungen und der hier niedergelegten Erwägung: artei : {nen Gesezentwurf vorzulegen, durch welchen der Schuß der 1) Behufs Herbeiführung einer E Tis die Gesundheit der daß eine vollständige Beseitigung des Nullens und Ersezung durch aldigst etnen Baugewerbes bezüglich Einrichtung der Baubetriebe, | Arbeiter vor den Gefahren übermäßig langer Arbeit schüßenden Ordnungsstrafen, wenn auch vielleiht das Mißtrauen der Arbeiter

Arbeiter des ürfnisanftalt Unfallverhüt s ä rbeitszeit und der damit im Zusammenhange beseitigen, so doch keinenfalls eine durhgreifende Befriedigung her- Bedürfnisanstalten , Unfallverhütungsvorschriften | Regelung der täglichen Arbeitsz vorbringen würde, daß deshalb vo Zafta auf diesem Gebiete

ÜUnterkunfträume äß dein Entwurf eines Geseßes, betre end den | stehenden Ueber- und Nebenshichten {lug der Regierungsentwurf und Baukontrolle e) Baugewerbes geregelt C aiba (e E A d vergl. Drucksahen des Qu der bgeordneten 1892, nichts anderes geschehen könne, als daß zur Vermeidung jeglicher Schuß der je Re elung dieser Frage bisher den Bundesstaaten über- .| 17. Legislaturperiode, Drucksahe Nr. 99 Anlagen Band 3 Willkür die Vorausseßungen des Nullens sowie dessen Formen in Regierung die Verschtedenartigfeit der Verhältnisse in den einzelnen S. 1577) den Arbeitsordnungen ‘aufs genaueste festgelegt worden. Neben lassen. Die fönne niht angeführt werden; denn im Norden wie | in Artikel V als Zusaß zu § 197 Abs. 1 des Allgemeinen Berg- diefer Regelung dur die Arbeitsordnung wollte das Gese je Bundesstaaten dieselben gesundheits\hädlichen Zustände vorhanden. | geseßes vom 24. Juni 1865 folgende Bestimmung vor: ( Beseitigung des Mißtrauens der Arbeiter feges die Unparteilichkeit Bad milien S b auf ee Dundee | Be fe gee Moa H Ei ec E | K Sohne avi Mosro iren, um en uch zwi r en Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter ge- r elegen / nordnungen R guarbeitersuß DO ta Db M P Nee fährdet N ‘Dauer, Beginn und Ende der täglihen Arbeitszeit Kenntnis zu nehmen und fie dur einen Vertrauensmann über-

schied; der B rshten da geradezu \kandalöse Zustände. (

als in der Stadt; es Hertil Bau- d ewährènten Pausen vorschreiben und die zur Durh- wachen zu lassen.

Der Bauarbeiter [e be h im tnerfunfl 0 nan die Aaeita Se fbeung dser Vorschriften erforderlihen Anordnungen erlassen.“ Die plane gestaltet sich dana folgendermaßen :

berrn angewiesen. Namen en; so müßten die Leute allmählih zu Der Entwurf ging hierbei davon aus, daß eine Regelung der Dort, wo dem Gedingeshlusse der Inhalt eines Förderwagens Stall oder in die Scheunen; n nit | täglichen Arbeitszeit in dem von ihm vorgeschlagenen Sinne nah der |. zu Grunde gelegt wird (wie z. B. im Ru D ist Voraussetzung

Sadhsen hätten sich mit Verordnunge e Grunde gehen. Bayern und y erdings | Natur der Sache nur den Gegenstand allgemeiner Anordnungen für. | der Gedingestellung, daß die Förderwagen einerseits das volle, der begtigt. sondern sanitäre. S der Menabar T ale baa ein QUYEELS Produktionsgebiet, niht aber den Gegenstand ein-. | Gedingeste ung zu Grunde liegende Maß an Kohlen usw. enthalten für das platte Land Ie ätten die meisten Bundezstaaten Tft ar | maliger Verfügungen für einzelne Betriebe bilden könne. In der | andererseits, daß das Fördergut niht mit Gesteins\tücken (Bergen auf die Unfallverhütung d be sih auf allgemeine Anweisungen be- | Kommission des Hauses der Abgeordneten derartig verunreinigt ist, daß die Absaßfähigkeit der Produkte darunter nichts gemacht. Preußen bl d 7—800 Verordnungen, die aber nur A vergl. Bericht der X1V. Kommission zur Vorberatung des | leidet. Denn gerade auf die sorgfältigite A von Steinen s{ränkt. Es gebe in eut Ga fanntmachungen in den Amtsblättern ntwurfs eines Gesetzes, betreffend. die Abänderung einzelner Be- | usw. muß der Bergwerksbesißzer im Interesse des Absayes und im auf dem Papier ständen, tenn die eußishen Musterverotdnungen {rieben stimmungen des Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865, | Interesse der Abnehmer mit Strenge halten. Der Bergwerksbesitzer läsen die Arbeiter nicht. Die Lee tet werden sollten, wo mindestens Drucksachen des Hauses der Abgeordneten 1892, Anlagen Band 4 | kann demnah als Erfüllung des Gedingevertrags die Liefe- vor, daß nur dort Baubuden erri au beschäftigt seien. In dieser Be- S. 2009 H i rung eines genügend und vorschriftsmäßig beladenen Förder- - 10 Personen in der Regel an dem einem Tell der Bauarbeiterschaft | hat indes der Regterungtentwurf eine wesentliche Aenderung dahin | wagens fordern und er ist vertragêmä ig nicht verpflihtet, einen un- s{hränkung komme die Vorschrift n die Heizbarkeit und die Sibß- | erfahren, daß die den Oberbergämtern zugedachten Befugnisse auf ein- genügend oder unborschriftsmäßig beladenen Wagen voll zu bezahlen. dugute. Auch die Bestimmungen sebr allgemein gefaßt; die Unter- | zelne Betriebe beschränkt wurden. Die von der Kommission be- a indessen die Feststellung des in einem jeden ungenügend oder vor-

ele it den Baubuden seien TI. und 111. Beratung des Geseßentwurfs auch von | \{hriftswidrig beladenen Förderwagen enthaltenen vertragsmäßigen e genbet Me T BT Hunt um Cinhaltung der Verordnung ehabt E lit be angefohtene Fassung ee e folgt: Teiles der Beladung nit unerhebliche Schwierigkeiten a ieetisuit fes, Laß, von Ss Sa en Baubuden habe es sehr böse „Für solche Del E it d E ette e fia S eat A Sibib 2 e Ce L o en, isten vor ; L itszei esun t / arer Nachteil erwa j seben. Sogar auf öff E e eraetainca fönnen die ‘Blerbergämter Dauer, Beginn usw. (wie oben). so werden, wo die Arbeitsordnung dies vorsieht , derartige

S t trgend Hie ntc age tr s reten ebe reten Prt tet ritter eritemmnggr E E

ausgefehen. Sogar auf öffentlichen Baute den die Verordnungen s L : gewesen. Selbst auf Staatsbauten würden Ae i in das Gese übergegangen. . örderwagen, abgesehen von den für „gewisse Fälle angedrohten nicht j oragtet, Bel N iubai des hiesigen E o a in Nr Srift des Geseyes hat si A E au ge- Geld enden ganz oder auch teilweise nicht angerechnet, ge- Ses fel k v E gee wer evision der Baubetrieböftätten A Rd Mittel zur R laden be ita T V e R “etciliaie, C ie . Betablutg ie e ave arbeiten laffen. ße Unordnungen fest- | wiesen. Wie weiter unlen 6 von der Vorschrift aus bestimmten, f vertragsmäßigen Teil des Förderwagens ganz oder zum Teil ent-

dur die tehnischen Aufsichtsbeamten hätten gro ; Bos erden wird, ist gestellt. So Ea in Württemberg 1903 68,9 °%%o E E E, Ls Kre CbOntin Gründen fast gar kein erag gemacht | zogen, der Bergwerksbesiger selbst erleidet aber insofern einen Nachteil, ede nit in Ordnung befunden worden. In den Unfallvorschriften. | worden, troßdem dke seitherige Entwickelung, namentli des Steinkohlen- | als er Ea Lohnbetrag, den er sonst für einen vertragsmäßig

aaten stehe es ähnlich mit der Befolgung fen Willen der Unter- | bergbaus, eine wirksame Regelung der Frage der täglichen Arbeitszeit | beladenen örderwagen zu bezahlen hat, nunmehr auch für rinen un-

eberall träfen die Aufsichtsbeamten au den bösen inen fast | gar -| Und - der. damit zusammenhängenden Ueber- und Nebenschichten als | genügend oder vorschriftswidrig beladenen Wagen zahlen muß. Denn ns der dec igenoflensaften. Bestrafungen fe Von den | nötig erscheinen läßt. Die Regierung hat deshalb Anlaß genommen, diese Beträge müssen nah § 804 Abs. 2 der Knap e sse MEE B erufäger, ssensdba s E lel le L j S iva Sie ! die Frage, ob füd. den Bergbau eine gescßlihe Regelung der täglichen | einer Unterstüzungskasse überwiesen werden. Für den Bergwerks. E E N 5 /