1877 / 21 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jan 1877 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 25. Jaiitar 1877. Königlich Preußische Lotterie. (Ohne Gewähr.) i G Bei der heute beendigten Ziehung der zweiten Klasse der 155. Preußischen Klassenlotterie fielen:

1 Gewinn a 30,000 Æ auf Nr. 41,176. 1 Gewinn à 6000 Æ auf Nr. 77,914. 2 Gewinne à 600 aus Nr. 46,576. 94,143. 1 Gewinn à 300 F auf Nr. 87,654.

Konstantinopel, 15. Januar. Die Einweihung des neuen deutschen Hojpital-Gebäudes hat am gestrigen Sountage unter zahlreiczer Betheiligung der hiesigen deutschen Kolonie stattgefunden. Obwohl die innere Einrichtung dieser Anstalt noch nit in allen Theilen vollendet ist, und die Ueberführung der Kranken aus dem alten Hospital in das neue Gebäude erst in einer Woche erfolgen kann, so war doch im Hinblick auf die eventuell nahe bevorstehende Abreise des Botischafters, Freiherrn von Werther, die Anordnung dieser Festlichkeit schon jeßt veranlaßt, damit derselbe die Uebergabe dieser aus Reichsmitteln gegründeten und dur die Frei- gebigkeit Fhrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten und deutscher Fürsten seiner definitiven Vollendung entgegen- geführten Anstalt noch persönlich vornehmen könne.

Die Feier begann um 11 Uhr Vormittags mit einem kirhlichen Aft in einem zur Kapelle hergerichteten und festlich ges@müdcten Saale des neuen Gebäudes. Es hatten si dazu die Beamten der Botschaft und des Konsulats, die Offiziere der hier stationirten Kriegsfahrzeuge, der Vorstand des Wohl- thätigkcitsvereins, sowie eine zahlreiche Versammlung aus den Kreisen der deutschen Kolonie ‘eingefunden; au an auslän- dische Aerzte und andere mit der hiesigen Krankenpflege und spigiell mit dem deutshen Jnstitut in Bezichung stehende Per- sonen waren Einladungen ergangen.

Nachdem der Pastor Suhle die Weihrede gehalten und die Einsegnung vorgenommen hatte, übergab der Botschafter im Namen Sr. Majestät des Kaisers die neue Anftalt dem Vorstande des Deutschen Wohlthätigkeits-Vereins, welcher von nun an die geschäftlihe Leitung versehen wird.

Herr Neeff, ein älteres Mitglied der Kolonie, sprach darauf im Namen der Versammluna, dcren Dank an alle

diejenigen aus, welche, theils aus der Heimath durch Beihül- fen, theils am Orte selbst durch eigene Thätigkeit das Unter- nehmen gefördert hatten. :

Er gedachte dabei besonders der Allerhöhsien und Höchsten Herrschaften, deren reie Geschenke das Zustande- kommen desselben s{ließlich ermöglicht haben, und gab diesen Gefühlen vereint in cinem Hoch auf des Kaisers und Königs Majestät Ausdruck, in welches die Versammlung begeistert einstimmte. S :

RRERRIE 2A R I N T E E R N

Inserate für den Deutschen Rei8- u. Kgl. Preuß. Ie

Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und d18

Nah dem S@&hluß der Feier hatte der Botschafter die Mitglieder des Vereinsvorstandes und einige Notabilitäten der Kolonie zu einem Gabelfrühstück bei sich vereinigt, und nahm dabei auch seinerseits Veranlassung, die patriotische Stimmung, welche sih in erhebender Weije bei der ganzen Festlichkeit geltend gemacht hatte, in einem Toast auf Se. Majestät den Kaifer und König zum Ausdruck zu bringen.

Zum Besten des Feierabendhauses für Lehrerinnen und Erzieherinnen hielt gestern, als am Geburtstage König Fried- ris IL, der Geheime Ober-Postrath Dr. Fischer einen Vortrag über das Thcma: „Friedrich der Große und die Volks- erziehung“. Redner zerlegte das Thema in zwei Fragen: Was bat FriedriÞ IL über den Unterriht geschrieben _und was hat er als König für denselben gethan? Die Ansichten des Königs über Erziehung sind ausgesprohen in zahlreichen Stellen seiner Korrespondenz mit Voltaire und d’Alembert, in einer Reihe philesophisher Aufsäße, unter denen be- fondecrs die „Ilettres sur l’'édacation“ und die „Akademischen Diskurse“ zu erwähnen sind, \{ließlid in feinen zahlreihen, durch bestimmte Fälle veranlaßten Instruktionen, wie die an den Major von Borke, den Erzieher des nabmaligen Königs Friedrich Wilhelms II. (1751), und die Instruktion für die Ritter-Akfademie (1765). An die Spiße seiner Grundsäße über eine gute Erziehung stellt der König die Nothwendigkeit, selbständig denken und lehren zu können. Das Ziel der Erziehung sei, die Geister aufzuklären, Vorurtheile zu breben, das Gefühl für Menschenwürde zu beben, Toleranz zu üben, vor Allem aber die Liebe zum Vaterlande zu pflegen. Der König verlangt, daß der Jugend Seibstverleugnung, Gerechtigkeitsliebe, Abscheu vor Undank, Festigkeit des Charakters gelehrt, und daß der Trieb zur Thätigkeit gefördert werde. Vor den alten Sprachen hatte der König die größte Achtung, ebenso vor der Mathematik und vor der Geschichte, und ganz befonders vor der neuen und der vaterländischen Geschichte. Er drang auf eine verständige Abhärtung des Leibes und war einer der Ersten, die für die Besse- rung des Unterrichts für weiblihe Jugend forgten. Fragt man ferner, was Friedrich 11. als König für die Erzichung gethan hat, jo hat er selbst ein eigenes Programm- darüber im Eingange zu den lettres sur l’éducation aufgeftelit. Unmittelbar na Beendigung des siebenjährigen Krieges war der König auf das Eifrigste bemüht, das Volks\chulwesen zu fördern. Das General-Land-Schulreglement vom Iabre 1765 führte die allgemeine Sculpflicht ein, über- trug die Fürsorge und die Oberaufsiht über die Schule dem Staate und bestimmte, daß Niemand zum Unterricht- ertheilen befugt sei, der dasselbe nit erlernt. Auch die Gymnasien waren ein Gegenstand der steten Fürforge des Königs; mit zahlreichen Direktoren stand er im persönlichen Verkehr. Das Budget der Uni- versitäten war “den damals spärlihen Verhältnissen des Landes an- gemessen nit groß, doch war der König stets auf die Hebung der Hoc&bschulen bedacht. Den Schluß des anziehenden Vortrages, den Redner mit vielen Belegstellen aus des Königs Werken, Korrespon- denzen und Instruktionen begleitete, bildete eine treffende Scilde- rung des Einflusses, den des Königs Wirken und Beispiel auf Mit- und Nachwelt ausgeübt. Noch heute, nab so viel neuen Lorbeeren,

fentliher Anzeiger. 5

rladungen Grosshandel,

Preußischen Staats-Anzeigers: 3. Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete, | 7. Literariseche Anzeigen.

Verlinu, 8. ‘. Wilhelm-Straße Nr. 32.

i E j S ; f i na G G S ay S ' R Bie E Stebriefe und Untersuchungs - Sachen. | indem auf spâtere Einreden, welche auf Thatsachen ontumze ci 1 ] f | beruhen, feine Rücksicht genommen werden kann. was Rechtens. Alle in dieser Sache noch weiter zu | land i ; e erlassende Verfügungen werden für die Verklagte Merveldehof enthält außer den Gebäudeflächen,

Wider den Thomas Joziak aus Kempen, 2) den | Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde i : ! ; nur an unserer Gerichtstafel affigirt werden. Gärten, Wegen, Gräben, Hecken u. \. w. und etwa

C un L, cl , nit, so werden die in der Klage angeführten That- Sobaúsfki ebenda, 4) den Franz Czerwinke ebenda, | sachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers | 5) den Iohann Reich ebenda, 6) den Carl August in contumaciam für zugestanden und anertfannt er- &riß Gaertner in Vielgath, Kreis Oels, zuleßt in achtet, und was ; Rogaëzyce wohnbaft, 7) den Carl Preißler aus | wird im Erken

Melchior Münzfeld ebenda, 3) den Theodor Franz

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Kempen, 8) den Iohann Adam Svlvefter Cvganch | \prochen werden.

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ntniß gegen den Beklagten ausge-

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leutet im bellsten Glanze der Name des großen Königs, dem nah |-

beilage.

seinem eigenen Ausspruch die Worte „Preußish“ und „Pflichttreue“ als derselbe Begriff galten.

Na Beginn des leßten Unterrichtskursas in der Stolze’schen Stenographie, welcher an Stelle der amtlichen Kurse des steno- raphiswen Bureaus des Abgeordnetenhauses eingerichtet worden ift, ind noch mehrere Anmeldungen eingegangen und ist dadurch die Ein- legung eines zweiten Kursus ersorderlich geworden. Derselbe wird am Dienstag, den 6. Februar 1877, Abends 81 Uhr, im Hörsaale Nr. 1 der Königlichen Gewerbe-Akademie, Klosterstraße 36, eröffnet und sodann mit wöcentlich nur einer Unterrichtsstunde jede8mal Dienftag Abends von 29 Uhr ab weiter geführt werden. Dauer des Kursus 11 Unterrichtsftunden. Beitrag zu den Kosten eins{ließlich des Lehrbuces und der Korrektur der Arbeiten 6 # pränumerando. Eintrittskarten werden beim Beginn des Unterribts im Hörsaal und außerdem bei folgenden Meldestellen ausgegeben: 1) im fteno- graphischen Bureau des Hauses der Abgeordneten am Sonntag, den 4. Februar cr., Vormittags von 10—12 Uhr. Außerdem tägli 2) bei Hrn. H. Kaeding, Möernstraße 137, 3) bei Hrn. Honrath, Gbarlottenstraße 62, -4) bei dem Kastellan der Gewerbe-Afademie Hrn. Kutscher, Klosterstraße 36.

Syrakus, 22. Januar. Der Kaiser von Brasilien if hier eingetroffen und hat die öffentlihen Denkmäler in Augenschein genommen. Der Kaiser hat den Aetna bestiegen.

Die aus dem Fort von Lormont bei Pontarlier gemeldete Erplosion war, genaueren Nachrichten der „Fr. Korr.“ zufolge, nit durÞ Dynamit, sondern durch einen anderen entzündlihen Stoff, die sogenannte Mataziette Biet, herbeigeführt worden. Diese erplosible Materie wird seit einiger Zeit in der Fabrik von Biet zu Fabrv (Gemeinde Satigny) in der Nähe von Genf fabrizirt und die Fabrik ift selbst kür;lid in die Luft geflogen, wobei eine große Anzahl von Personen ums Leben kam. In Frankreichß war die Mataziette verboten, und als kürzlich auf dem Bahnhofe von Pontarlier 3000 Kilogramm davon, die man als Dünger einzu- s{muggeln suchte, mit Beschlag belegt wurden, {afte man den ge- fährlihen Stoff in Tonnen, wie er war, na dem Fort Lormont, wo er ebenfalls s{weres Unglück angerichtet hat.

SIERTEL Friedrich-Wilhelmstädtisben Theater hatte deraufnahme der „Fatinißa“, welhe am Mittwoch zum

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ür Frl. Csepcsanyi stattfand, ein ausêverkfauftes Haus zur . H. Salingré beabsichtigt für das Friedri - Wilhelm- ishe Theater eine Umarbeitung seiner Posse: „Berliner wickier“ und hat deshalb das Stück vorläufig zurückgezogen. elbe wird die mit Beifall aufgenommenen Abtheilungen: “Das aireuther Festspiel und Lebende Bilder nach Originalen der Ber- liner Kunstausstellung beibehalten und soll nab feiner Neugestaltung in nächster Zeit, zum Benefiz des Frl. Elise Schmidt, zuerst wieder zur Aufführung kommen. 2

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ureau der deutschen Zeitungen zu Berlin

; E Cs i a Ì i i »renstraße Nr. 45, die Annoncen-Sxpedition Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition L E nes Pau Sachen, | 5. Indnstrielle Etablissements, Fabriken und Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen-Expeditionen des des Deutshen Reihs-Arzeigers und Königiich u, dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

e„eFuvalidendauk“/, Nuadolf Mosse, Daafenftein ! & Vogier, G. L. Daube & Co., E. Scilotte, Vüttuner & Winter, sowie alle übrigen größeren

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung | 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- Anuorceun-Vureaus. t 8 W, von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten.

gers gegen fie in contumeciam erfannt werden wird, | flähen, Gärten, Wege, Hecken, Gräben 2c. ist Acker-

19 Hektaren Swlagholz, uur AcLerland. Die massi-

den Necten na daraus folgt,

ven Wohn- und Wirthschaftsgebäude auf beiden

F T F N p A Le s Verkäufe, Verpachtungen, Vorwerken befinden sich in vorzüglihem baulichen Submisfionen 2c. f Holzverkauf in der Königlichen Oberförsterei Wegen Besichtigung der Vorwerke wollen sib

ustande.

aus Przytocznica, 9) den Franz Zemlik alias Sennik | Berlin, den 27. November 1876. Neunkircen (bei Saarbrücken). Am Freitag, den | Kaufbewerber an dcn Königlihen Oberamtmann

aus Jutow, 10) den Iohann Joviel aus Sliano- | Königliches Stadtgericht, I. Abtheilung für Civilsacen, wice, 11) den Eduard Knetsh aus Zalesic, 12) den Prozeß-Deputation II.

Thomas Kulas aus Chlewo, 13) den Anton Golka aus Chlewo, 14) den Iohann Conrad aus Sz;klarka 9710 myétniewska wird in Folge der Anklage der König- [9710]

Die obengenannten Angeklagten werden bierdur

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zur festgeseßten Stunde zu erscheinen und die zu unbekannt ijt, wird derselbe hiermit öffentli ge- ihrer Vertheidigung dienenden Beweiémittel mit zur | [aden, zur Beantwortung der Klage und weiteren Stelle zu bringen oder solche dem Gerichte so zeitig mündlichen Verhandlung am 15. Mär

vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem- selben herbeigeschafft werden können. Im Falle des

S) ah tk [54 f ; or 4 T1! 7 F - d" c J): tain vie mix der Oa und E an unserer Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, zu er- eidung in contrmaciam verfahren werden. Au | scheinen. Sollte derselbe nit erscheinen, so wird

Kausch folgende Holzquantitäten

Letzte Bekanntmachung. öoffentlih zur Versteigerung liden Staatëanwaltschaft zu Ostrowo vom 1. No- Oeffentliche Ladung

«0 76 die ersu eaen V ens des ; 2 Paul T: : : vember 1876 die Unterfubung wegen Derlasiens des | per I. Abtheilung des Königlichen Kreisgerichts zu Deutschen Reichsgebietes ohne Erlaubniß und Ver- Stralsund, vom 25. November 1876. weilen außerhalb defselben na erreidtem, militär- | Der Rentier Heinrich Obhlrid hat einen von ibm gen ller, um si dem yar in den Dienst am 29. Mai 1874 auf Herrn Theophil Rubieri zu

& "Pn Dn JopcreA V * SIntto 2 1T:teRpe - d T: E ¿ des E E O Et f Ee, Stralsund gezogenen, von Letterem angenommenen, via h ara c d Machs nb O S am 1. Juli 1874 fällig gewesenen Wechsel über

geleitet. Zur Veran ing und zur cit Io S A E M ras S S lihen mündlichen Verfahren ist ein Termin auf den S Ie at Jem B Mon. 5, LUi

E E 2 S L bieri, weler auch den Namen Faß führe: 1. Mai 1877, Vormittags 9 Uhr, in unserem zur Zablung der Wecselsumme nebst 6°/ Situngssaale Nr. 1, hierselbst, anberaumt worden Lis T uy R E ERIE D 0

S A s Zinsen seit 1. Juli 1874 und in die Kosten

e fa E ; zu verurtheilen. Ser Mort oda S T ¿ut VETrUTterten. z mit der Aufforderung vorgeladen, in diesem Termine Da der gegenwärtige Aufenthalt des Beklagten

9. Februar cr., Vormittags von 8 Uhr ab, | Herrn Gropp in Borenstein wenden. sollen zu Neunkirchen in der Restauration des Herrn Münster, den 7. Januar 4877. aus dem dies- | Königlicze Regierung. Abtheilung für direkte jährigen Einschlage in kleinen und größeren Loosen Steuern, Domänen und Forsten. gebrawt werden: Kläbisch{. 37 Eichenstämme mit 11,64 Festmeter (Wagnerholz) 31 Hainbuchenstämme mit 9,27 Festmeter, 76 Fichte:- 413 stâmme mit 15,13 Festmeter, 154 Stück Eichen- [413] stangen, 170 Stück Buchenstangen, 315 Stü Nadel- holzstangen, 12 Rmtr. Eichennußtscheit I. Kl, 93 Das Universitätsgut Ksitenhagen, 32 Kin. RNRmtr. Eich:nrollscheit (Nußholz 11. Kl), 649 Rmtr. | (4 ML.) von Greifswald entfernt, an der Greifs- Eichenscheit (größtentheils 2 Mtr. Dauben geeign-t), 253 Rmtr. Eichenknüppel I. Kl. | den 1. Februar d. Zs., Vormittags 11 Uhr, (2 Meter lang, zu Weinpfählen sehr geeignet), - 236 | in unserm Geschäftslokal anberaumten Termin zur RNmtr. Cichcnknüppel 11. Kl., 274 Rmtr. Eichen- | Verpachtung von Trinitatis d. Is. ab auf 7 event. reiserknüppel, 1410 Rmtr. Buthenscbeit, 534 Rmtr. | auf 20 Iahre aufgeboten werden. Buchenknüppel IT. Kl.,, 755 Rmtr. Buwenreiser- Pacbtliebhaber, welche si vorher über ihre per- nüppel, 19 Rmtr. Hainbuchenstemzel, 14 Rmtr. | sönlichen und Vermögensverhältnisse gegen uns aus- Hainbuc:nrollscheit, 47 Rmtr. Birkenrollscheit (für | zuweisen haben, werden ¡ur Abgabe ihrer Gebote in Sreiner), 154 Rmtr. Birkenscheit, 157 Rmtr. | diesem Termin mit dem Bemerken eingeladen, daß Birkenknüppel, 60 Rmtr. Birkenreiserknüppel, 16 | die Verpachtungs8-Bedingungen in unserm Bureau 1877, Nmtr. Kiefernscheit,, 192 Rmktr. während _ ) l en f Mittags 12 Uhr, I. Kl. 1,5, 2,0 und 3,0 Meter lang (zu Zaunholz Gut selbst aber zu jeder Z: it nah vorgängiger Mel- geeignet), 33 Nmtr. Kiefernknüppel 11. Kl. Der | dung bei dem dort wohnenden Päwter besichtigt Unterzeicnete ertheilt auf Verlangen nähere Aus- | werden kann.

Bekanutmachung.

lang und zu | wald-Anclamer Chaufßee belegen, soll in dem auf

Kiefernknüppel | während der Geschäftsstunden einzusehen sind, das

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wird das Vermögen der Angeklagter zur Dedckung | auf Antrag des Klägers der Wechsel für anerkannt | kunft. Neunkirchen, den 22. Januar 1877. Der Koitenbagen enthält: 5 der verwirktcn Strafe bis 3000 4 und der Kosten | ¿xgHtet und darnac in contumaciam gegen den Be- | Königliche Oberförster. von Blum. a. an Hcf, Baustellen und Gartenplätzen: des Verfahrens mit Beschlag belegt. Kempen, den klagten erkannt werden, was Retens.

11, November 1876. Königliaes Kreisgericht, Alle ferneren Zustellungen für den Beklagten | [283]

I. Abtheilung. werden nur an unsere Gerichtêtafel angeschlagen

werden

ladungen u. dergl.

9740] Q\eFontsi [9740] Oeffentliche Vorladung. Oeffentliche Ladüng der ersten Abtheilung des

s i Auf Vor- Stralsund, den 25. November 1876, Subhastationen, Aufgebote, Vor- abrilithes Ra i

1. Abtheilung. Reinertrage von 2124 Thlr. 84

Der Kaufmaun Otto Pietack zu Frankfurt a. O. Königlichen Kreisgerichts zu Stralsund, vom 13. Regierungsgebäude hierselbst auf

hat durch feinen Mandatar, Justiz-Rath Koffka | November 1876.

auf Zahlung von 4227 4 75 S nebst 6% Zinsen | Oktober 1874 unter Mitnahme ihres ältesten Kin- | gesetten Termine

von 2700 M seit 29. Scptember d. Is. und von | des, angeblich um ihre Eltern zu besuchen, verlassen 15922 #Æ. 10 S feit 5. Oktober d. Is., angestelit und | und sei nad Amerika ausgewandert. Wegen bös8-

mit diefer Klage zugleich ein Arrestgesu verbunden. williger Verlassung gegen fie klagend, hat er bean- werden. s Ÿ Z C l S Vie Klage ist eingeleitet, der Arrest angelegt und } tragt: das zwiscen ihm und der Beklagten bestehende | Die Veräußerungs-Bedingungen können - sowohl | teller, 2 berrs{ch. Wohnungen 2c. 2c. wird rern, i

da der jeßige Aufenthalt des verklagten 2c. Brandes | Band der Ehe zu trennen, die Beftlagte für den unbefannt tit, so wird dieser hierdurch öffentli | allein s{uldigen Theil zu erklären und ihr die aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und | Kosten des Prozesses zur Last zu legen. Die Ebe- | mann Herrn Gropp daselbst eingesehen werden, au weitern mündlicen Verhandlung der Sache auf frau des Arbeiters Joachim Christian Wilbelm | werden wir Abschrift derselben jedem, welchèr es

_Die im Regierungsbezirke Münster im Kreise A N Beckum belegenen Föniglihen Domänen-Vorwerke | c. an Wiesen: Boyeustein und Merveldshof, von welchen ersteres _—: 282 Hektaren 85 Ar 62 Q.-Meter zum Katastral- | d. fas Wegen, Gräben, Unland: 2 ez. leßteres 211 22 Mg. 162 Q.R. = 5 Hect. 84 Ar 70 Qm,,

in unserer Domänen-Registratur, als auc auf dem | d. 9. Februar, Nahm,, notariell öffen Vorwerke Boyenstein beim Königlichen Ober-Amt- | steigert.

11 Mg. 45 Q.R. = 2 Hect. 87 Ar 20 Qm., b. an Aeckern: 994 Mg. 112 Q.R. = 151 Hect. 82 Ar 10 Qm.,

80 Mg. 124 Q.R. = 2 He-t. 60 Ar 20 Qm.,

Hekt. 59 Ar 96 O.-Meter zum Katastral-Reinertrage | im Ganzen: von 955 Thlr. 73 Dez. enthält, sollen in dem im

709 Mg. 83 O.M. = 181 Hect. 14 Ar 20 Qm., Greifswald, den 12. Januar 1877. (Hf. 163a.)

( i ] 9 e Der Arbeiter Joachim Chri- Dienstag, den 20, Februar d. Z,., Königl. afadem. Administration. hier, eine Wechselklage gegen den Amtmann C. stian Wilhelm ABENPphas hierselbst behauptet, Vormittags 11 Uhr, E

Brandes, früher hier, Genthinerstraße 8 wohnhaft, | seine Ehefrau Maria, geb. Dietrich, hätte ihn im | ver dem Herrn Ober-Regierungs-Rath Kläbish an- Vie Florenz & Co. in Liquidation bei Coblcnz

tp)

zur Veräußerung im Ganzen oder jedes einzel- [54 Dampflagerbierbraucrei

nen Vorwerks für \sich öffentlich ausgeboten

mit 1 Pfanne von 5199 Liter mit Mälzerei, Lager- ch ver-

Näheres a. fr. A. der Liquidator. (àCto.1121/1.)

den 16. April 1877, Vormittags 10 Uhr, | Westphal, Maria, geb. Dietrih, wird demzufolge wünscht, gegen Erstattung der Schreibgebühren mit- , Redacteur: F. Prehm. vor der unterzeihneten Gerichtsdeputation im Stadt- | hiermit geladen, am 7. September 1877, Mit- | theilen. Berlin:

gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 84, tags 12 Uhr, in unferem Sitzungszimmer Nr. 1 anstehenden Termin pünktlich zu erscheinen, die Klage | zur Beantwortung der Klage und mündlichen Ver- l abe zu erseinen, widrigenfalls na Wiesen, 33 ‘Hektaren S(hlagholz.

¿u beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu | handlur g der S bringen, und Urkunden im Original einzureichen, 1 Ableistung des Diligenzeides von Seiten des Klä-

Verlag der Expedition (Kessel).

Das Areal beider Vorwerke besteht größtentheils j rud: W. Elsner aus Ackerland. Boyenstein hat etwa 25 Hektaren Fn : C Elsner. : Der übrige Be- Drei Beilagen stand des Vorwerks mit Ausnahme der Gebäude- (eins{ließlich Börsen-Beilage)

| Erste Beilage | Deulscheu Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 25. I

1877.

art ges{ab, di

D T7 A S Ri Rüdicht darauf

urkunde, sondern durH andere Geset:esbestimmungen, wie die de L , wie die der Regierungéinstruktion von 1817 andere, vollkommen begrür ift und weil ] Anerkennung g dieser Verfügung vom 18. Februar 1876 anerkannt habe.

werden Sie die Nr. 9, die dort niedergescrieben worden ist ih Ihnen nit vorzulesen brauche, weil Sie sie ja alé Beilage d

Antrages in Händen haben, wie werden Sie die anders verstehen können, als eben unter der Voraussetzung, daß der Religionsunter- e der betreffenden Religionsgesellschaft ertheilt wer-

Preußen. Berlin, 25. Januar. Die Erklärung, welche in der gestrigenSißungdes Hauses der Abgeordneten der Kultus-Minister Dr. Falk über den den Religionsunter- rit betreffenden Antrag des Abg. Reichensperger abgab, hatte folgenden Wortlaut:

Es lag, me Wort bei Beginn der Diskussion zu ergreifen, aus weil die Staatsregierung durch meinen Mund und den ibrer sonstigen Vertreter in früheren Sessionen über die heute sich ja son recht häufig ausgelassen hat, und es nit gerade für Jedermann zu den vergnüglichen Anzelegenheiten gehört, \ich zu meine Herren, der gan:e Gang, den die Dar- stellung des Hrn. Abg. Reichensperger genommen hat und inébesondere ¡hi i : aus an meine Person direkt erichtete wiederholte Appell bestimmen mich doch, meiner ursvrü ichen Absicht ¡u entsagen und soglei daéjenige zu- erwidern, li für erforderli halte.

riht im Si ¿e Herren, anfänglich nit in meiner Absicht, das s dem Grunde, Der Hr. Abg. von Stablewski ist in \ auf Art. 12 noch Artikel aub, daß der Religionsunter theilt werden muß.

iel weiter gegangen, er folgert au t in der Muttersprache er- Meine Herren, ih glaube, daß ich Angesichts der sehr vielfahen Erörterungen über die damit speziell angedeutete Frage und der sicheren Aussicht, daß wir einer speziellen Behandlung dieser Frage anderwärts nit entgehen, recht thue, wenn ih mi jeßt auf beschränke: mein S{lußvermöae n Art. 12 zu ziehen, es Ihnen, ob Sie mir oder dem verehrten dieser Beziehung beitreten.

Hrn. Abg. Reichensperger betrifft, so finde als seine weitere Folgerung die, es müße unter der „Autorität“ f ättigen Oberen der Unterricht ertbeilt werden, ge des Satzes, daß der Unterricht nur im Sinne ertheilt werden solle; das soll Ia, meine Herren, ätte und nicht noch die Nr. 4 des iht in der Lage gewesen wäre, “die Re Ç hôren, fönnte selbst bei diesem Punkte

1H T4 r ; S ständniß berrschen, in dem

behandelten Fragen

wiederholen.

die einfawe Erklärun; diefe Folgerun

efibtspunften ih Überlafe Abgeordneten 1: ih in dicfem 2 b:fürworten, autführlih

muß freilic

der verfafungsr zwar wieder in Fo der betreffenden Ki Konseguenz dieses diesen Satz hie

eine Reibe von die nothwendige anführte, auch dataillirt antworten, sons bin ich nit in der Lage ) zu widerlegen. Wenn ih also etwas länger sprechen follte bitte, Anirages, un nichts für ungut!

Meine Herren! Der Herr Abg. Reichensperger hat zuvörderst n auf die Veranlassung der von ihm bekämpften Ich muß; ge-

Abg. Neichensper- zwichen uns ein

der That nöthig sei,

Sinne, daß es in die ReligionEgesellshaften in die Lage zu verseßen, davon Ueberzeugung zu nehmen und eine Erwiderunc unterriht eben in dem Sinne der be- Die Sacbe ift in dieser Weise

einen Blick Verfügung vom 18. Februar des vergangenen Jahres. iese beikle Frage namentlich zu einer Zeit, wo man fi allen Errstes urd mit aller Kraftanstrengung bestrebt, eine neue jsetlide Basis für sämmtlihe F agen des SHul- M in einer solchen Zeit ih nit

Kirche oder steben, daß ic zu erhalten, daß der Religi treffenden Konfession ertheilt werde. von mir als berechtigt anerkannt worden, ih habe aber auc darauf hingewiesen, daß es in der That auch an derartigen Mitteln nit feble. Es ist meinerseits betont worden, daß bei der Prüfung der betreffenden Lehramtskandidaten eine Mitwirkung der kirblihen Be- hörden in Betreff der Befähigung zur Ertheilung des Religions- Der Hr. Abg. Reichensperger hat allerdings bemerkt, aub in Diszefen, in welben noch ein Bischof vorhanden sei, sei geseßlichen Bestimmungen nibt nachç hat insbesondere si darauf berufen, daß vor der Brinkmann gehabt habe,

oder eine feste wesens zu {afen daß, sage i, geneigt bin, allgemeine Anordnungen solcher Art zu treffen, wie sie in der Verfügung vom 18. Februar v. J. vorliegen. Ih bin aber i | Verfügung niht über alle Regierungen Erhebung die verehrten Herren im fern gestanden haben; ich sollte meinen, daß es namentlich Reden der Herren Abgg. Windthorst (Meppen) und von Scorlemer-Alst gewesen sind, die besonders aus der Provinz West- Beschwerden geführt haben. 1 zu erledigen, ich war verpflichtet, die Regierungen damit die richtigen Gesihtspu: und deutlih zum Aus8druck kommen.

Dies die Veranlassung zu der Verfügung vom 18. nicht die Neigung, die mir hier immer imputirt nal von Neuem zu bewähren.

eine Anzahk, Beschwerden Beschwerden , Centrum gar nicht

unterrichts stattfinde.

Amtsentlaftung Ich war verpflichtet, Gelegenheit la?ungêprüfungen Seminarien

diese Beschwerde! ist mir das

eine neue Anführur von der Thatf D Reichen®perger richtig fein, so gäbe

kÉlärung, daß diefer ehemalige Hr. L

; vielleiht noch eine andere Er- schof feinen Kommissarius Der Fall der Absendung eines speziell bestimmten kann ja allerdings in der in der Verordnung von 1817 vorgesehen ift, gar nit eintreten, wo kein Bischof mehr vorhan meine Herren, in diesen Diözesen giebt es aub heute noch etelfach Männer, welche von dem früßeren haben, an folchen Prüfungen theilzune immer .ad hoc“, au illimitirt. noch eine große Zahl von in den ftaatlicher

vorigen Jahres, wird, meine Verwaltungsmacßt wieder cinr

Es ist mir ret interessant, zu vergleichen die heutige Zeit mit der Zeit, als die erwähnte Verfügung erlassen wurde. Abg. Reichensperger ist allerdin zuerkennen, daß ih einiges an

lihen Kommissars zur Prüfung, formellen Weise, wie es fo gütig gewesen, mit Freuden an- ; den Anordnungen der Regierung Er hat freilich dieses freudige Anerkenntniß mir, umenten der Freude bes- Er sagt: es ift

[hof den Auftrag erhalten (Ruf : ad hsc!) Gs giebt aber in diesen Diözesen ie den Auftrag erhalten haben, ie Lehrer geradezu als Reli- gionélehrer der betreffenden Konfession, hier der katholischen, zu erziehen, iözesen eine Reibe von Männern, an deren Befähigung nach dem Anerkenntniß aller ihrer jetzigen und früheren Oberen kein Zweifel besteht, daß fie wissen, was katholischer Reli- gionsunterricht ist, was die katholishe Kirche für diesen fordert. So lange an solchen Prüfungen sol&e Männer no theilnehmen, können Sie sih niht beschweren, daß Ihnen ein Unreht geschehen und Jn teressen der Kirche bei der Prüfung Meine Herren, dann

gebessert habe. wie mir \{eint, recht eigenihümlichen Ar Anerkenntniß. macen konnte. wenn solche Besbwerden da sind und wenn ibnen Meine Herren, zu welchem Zwee sind denn solche Beschwerden on mich erhoben worden, als Zwecke der Abhülfe! Da sollte man doc, wenn man solche ane ein ganzes und unbedingtes Aner ift und niht wieder ausdrücken, t geholfen werden müfsen.

So sind auch die Empfindungen damals, sien, gar nit gewesen. Herren des Centrums in währt haben, henéperger gethan hat. der doch wirkli verübeln, wenn ih war do von der Verfü: Etat eine Rede hielt, d ge anfocht, die ih dur die g längst ergangen war. ischen Merkur an die Katholiken Iestfalens, in welchem erklärt ist, daß diese Verfügung als eine „Umkehr begrüßt werde, und

raubt, die mir s{chon s{limm, : vom Minister abgeholfen 1 Lebrerbildungsanft

und endlich giebt es in den

rum aussprechen, daß abgeholfen : “8 traurig wäre, daß hâtte ab-

als die Verfügung Die Anerkennung der Verfügung, der vorjährigen Unterrichtskommission als Hr. Rei-

nicht berücksihtigt würden. aber auh haben Sie Gelegenheit, durch den Geistliben oder dur einen Geistlichen, will i ¡utreffender sagen den Religion8unterriht des Lehrers mit Erfolg kontreoliren zu laffen. Ich behaupte das auch mit Bezug auf die Bestimmung der Nr. 9 der Verfügung vom 18.Februar v.JF Abg Reichensperger erkannt worden ist: ist ja sogar im Jahre in der Kommission die Meinung viel zu stark, viel zu weit gebende Berücfsibtigung der Und endli, meine Herren, nie bestritten worden ist und nie bestritt

var viel lebhafter ausgesprochen , Der verehrte Hr. Abg. Dauzenberg, nch nibt so leiht er mag es. mir nit den Ausëdruck gebraube verblüffen läßt, ung fo eingenommen, daß er uns bei dem ie diese Verfügung durchaus ignorirte und erfügung aufgehoben hatte, Mir liegt hier vor ein

obwohl das vorhin von dem d eine vergangenen alle die Dinc ausgesprochen worden, d obwohl die Verfügun s Aufruf des Westfäl Kirche gewesen set. Garantie, die Fb werden wird, das ist die Garantie, Boden, auf den die Staatsregie kirblihen Boden, das ist das ihrer Organe zu den katholis immer so, daß die Dinge so lâgen, als ob Sie ve i Das kann Ihne heit Niemand mehr glauben ! Meine Herren ! Reichenêperger in dem

ganz in folchbem Sinne, ig befriedigt, habe ich in Ihrem biesi- ie mehrere Leitartikel gefunden, und heute! da ist von der Anerkennung übrig geblieben, was der L bier vorzutragen, freilich ne wie ich meine unmotivirter leiden- Ich wundre mich zwar darüber gar nicht, und ich bin ja dazu in der La:

gezwungen die Entwickelung au ch dem Centrum weisend) einigermaßen

sunden Grundsätzen“ wenn auch natürlich nit völl g nit tritt; das is auf gen Hauptorgane [ltniß der fatholis{en Kir as Dürftige s Hr. Abg. Reichens gefolgt von einer Ma {ichaftliber Angriffe. denn wenn m

rrathen und ver-

perger die Güte batte, rahiger Betrachtung in Wahr-

kauft wären! an in der Lage ist

freilih, er bestreitet den in unserer Volksschule auf An- erde, und er will an feine Stelle F d wir denn ver- nfsa8 zwischen uns namentlich auf die drei ersten vom Februar des vergangenen Jahres, Worte harte Worte gewesen, mit denen ; bemüht hat, daß hier wider das Ges

der Presse dieser Herren (na ¿u verfolgen, fo sah man, es wurde bald eine andere von der ich heute einen recht kräftigen Widerk Da hieß es: es soll eine Staats3religion eingeführt w ll eine neue Religion einführen, und zwar die Falfshe Staatsreligion, und dergleichen

anderem Sinne Sat, daß der Religionsunterricht ordnung des Staats ertbeilt w „auf Anordnung der Kirce“. Darin besteht eben der G

arole auêge- ng vernahm. ß erden; da hieß es: der Minister Falk wi mit dem Stichwort : Thorbeiten mehr. Nun, meihe H selben Worten, zu hören be in seiner gewohnten asiatischer Deëpotie*, Unrube). Meine Meine Herren, Tüger gehalten! Ich sage: der Herr Abg. nch nit angeeignet, er hat sie seinen Citaten nit vorliegen, man einen besonderen ftaatlihen Religionäunterrich Konfession gemäß ertheilt würde, ordnet habe.

schiedener Meinung. e Er münzt seine Worte Nummern der Verfügung

rren, heuie haben wir, wenn aub nit mit den- und es sind recht viel

do, wie mir vorkommt, dem Sinne na Aehnliches Der Hr. Abg. Reichensperger hat Geschictlichkeit Ausdrüde, wie

„Seelenverkäufereien“ (Rufe: Dahlmann! Herren, glauben Sie denn das selbst ? (Ja wobl!) das thut mir von Herzen leid, ih hätte Sie für

er auszuführen fi gehandelt sei. Und do, meine Herren, kann ib nit anders, er meinem Herrn Regierungskommifs Mund legt, was derselbe nah dem \ceint, was aber doch eine Stelle dort zuerkennen. Ich wiederhole, d liche Religiongunterri ist, mit Not wendigkei darum handelt es si nur, die im Aust:age des Staats, theilt werde; denn, meine H der Staat bestimmt die Geg bestimmt au die Weise, wie d eingegliedert wird.

„Gewaltakt ar, als von dem gesagt, eriht nibt gejagt zu baben dort gefunden hat, als ritig an- allerdings die Thatsache, daß der christ- cht ein Theil des obligatorisben Sculunterrihts eführt, daß er, äu ß erli betrachtet innere Frage habe i bereits erledigt und im Auftrage keines Anderen er- , der Staat ordnet den Unterricht, enstände des Unterrichts, der Staat er Religionsunterrit in den Lehrplan (Widerspru aus dem erren, das ist doch nun einmal so! Instanz, die über Rectéfragen als böte ist mit voller Bestimmtheit auf die Der böchste Gerichtshof des Landes auf das Bestimmteste ausgesprochen : rit oder die Ertheilung desselben, das i des vom Staate gegebenen Lehramts sei, auch ein Geistlicher, der einen fol liber Funktion handle, und wenn Lehrers seße, er sih der Anmaßung

Reichenéperger hat diese Ausdrücke zu Hart gefunden, er hat sie auch in sfeBungen, die gar jeßung, daß 1 t, der nicht der berbeiführen wolle oder gar ange-

der Herr Abgeordnete gehend, sich zunächst zur Be om retlichen Standpunkt getroen ihm in ähnlicher Weise eines Antrages, welche er ge, den dritten Saß vielleiht an e em Antrage finde id den Saß erfaftungeurkunde der treffenden Kir : . Ich könnte mit ihm reten, der Verfafsungeurkunde diesen Sinn habe, ob r in den Grenzen seines Wortlautes hatte aus- er derartige Erörterungen halte ich für müßig, Abgeordneten diesen Saß ganz ur daß dieser Say nicht erst durch d

in Verbindung gebracht mit Vorau

zum Beispiel mit der einen Voraus

Ja, meine Meine Herren, diejenige zu entscheiden berufen iît, je Sache der Auslegung getreten. hat in einer Reihe von Fällen der obligatorishe Ünter- st richtiger ein Ausfluß und daß in Folge dessen en Unterricht gebe, in staat- und willkürlich eines Staatë-

Ÿ

freundlichen Anerkenntniß ab e Eee jeiner Behauptung v mir erlauben, daß ich nschließ: auch an die Säße \ lih in derselben Reihenfol, anderen Stelle, beh ausgesprochen, daß aus Art. 12 der V ergebe, daß nur im Sinne der be ligionsunterrit ertheilt werden könne ob wirkli der Art. 12 er nit vielleicht si nu ¡precben wollen. weil ih dem Herrn weil ih glaube,

det hat, fo rd er folge, mi ans{ließend

andelt hat.

75U er sih selbst an die Stelle des Grkenntnisse liegen vor. eine Bedeutung

[ | hat und daß wegwerfend behandelt werden dürfe, [wie dur

bedingt zugebe, ie Verfassungs-

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4 Staat8regierun l 5 halte alfo und weil ih das muß, ift f niht mögli. Der u: be „Leitung k reltigtolen n iCOIS q egrunde. L n Herren! Ic muß; j i c ieser Artikel aftuelles Ret nit ist; ih würde sonst nid Stande sein, mit dem Art. in Verbind1 mit t. 26 der Verfafsungs- urkunde fertig zu werden; ih bin ab ¿ch so glüdlich, in dieser Auffassung mic uf ein utorität zu berufen, die Si meine Herren, im Centrum, gewi Auteorität des verewigten Herrn von Mall Bei der Debatte über das Schulaufsicht8gesetz, intbesondere Amendement des Herrn von Bonin, daß der Art. 24 dur Gese nit berührt werde, hat der genannte Herr Abgeordnete klärt, dieses Amendement helfe ihm gar nihts der Herr Antra steller hat es aub nur als eine Berußbigungsk{ausel für sorglid Gemüther binterber motivirt denn j nur Todtes Rec nd das Amendement sage bleibe Art. zu einem Leben t i ibt. Dieselbe Auffassung von Männ ibrungspunfkte mit den zur Geltung gebracht worden ; ih, den Art. 24 durch ei C etwas lebendig zu dement, es wurde von Herrn it der Kommission des Herrenhauses, die das Schulaufj aber im Plenum verworfen, und der welcher das Haus der Abgeordneten seine Zustimmung geg beigetreten. Meine Herren, nichtsdestcweniger ist den es Artikels 24 von Seiten de Staatsregierung auh unter meiner Verwaltung in der That Berücksichtigung gewährt wo den: i bitte Sie, nur die Nr. 7 Verfügung vom 18. Februar zu lesen, worin auêdrückli Anlangend die Leitung des Religionsunterrihts, fo ist von mir wiederholt darauf hingewiesen worden, daß dieselbe nab Art. 24 der Verfastung8urkunde vom 31. Januc O i Religions- gesellschaften zustehen soll, daß j ) einerseits dieser Artikel erst der näheren Bestimmung seine&In s dur das na Art. 26 daselbst zu erlassende Unterri leß bedarf, daß indeß anderer»- seits nichts im Wege steht, di i emei insoweit zur Anwendung z setze und die staatlichen In gest Meine Herren! Ich gl iesen Gesichtspunkten aus au bei den weiteren Festsetungen di Berfügung gehandelt zu baben. Aber freili, der Hr. Abg. Reicen2perger führt mir aus, daß ic in einer nah keiner Seite hin zj antwortenden Weise die Bedeutung des Wortes „Leitung“ aus8legte. Nun, meine Herren, was hat er denn für Gründe angegeben für die Richtigkeit seiner Behauptung 2? Da war es denn zuerst eine Parallelisirung mit dem Art. 22, wo von der Leitung von Privatunterrihtsanstalten die Rede ist, und mit dem dritten Alinea des Art. 24, wo von der Leitung der äußeren Volkssc{hulanstalten durch die Gemeinden ge- hantelt wird. Ja, meine Herren, was das Wort „Leitung“ im ein- zelnen Falle bedeutet, das richtet sih ja na der Natur dessen, was geleitet wird, und wenn diese Dinge himmelweit verschieden sind und ganz andere Bezi g 1 so kann man - do naher nicht wieder umgekeh ließen ; in dem einen Se ¿elung i fi | ß deswegen muß es aub im anderen Fc C in. Die S( lgerung ist doch wirklich keine, die zu einer sol&en Emphase im T tigte, wie

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stehenden

vorden. Meine Herren, Sache, daß, ib diese Verfügung erließ, wiederum befannt n i jeni was Verfassung8urkunde verhan j es eben so begreiflih fin gestern auß noch einma da kann ih Ihnen nur sagen, daß meine vollständige dabin gebt, daß ein bestimmtes klares Bewußtsein übe Ung. S ote Leitung! _ bei den Die ändernden Faktoren niht bestanden bat, man das künftige Unterricht2geseßp als die [l wo der Vegriff durch Ueberführung in Einzelheiten ein greifbares Wesen erhalten follte. Nun, meine Herren, das möchte id in Er- gänzung einiger Bemerkungen des Hrn. Abg. Reichensperger au beweisen.

Es ist zuerst in dem Entwurfe, welben der Centralaus\ Nationalversammlung aufstellte, dieses Punktes überbauvt d worden ; weder der Entwurf der Staatsregierung, mit dem sie an di Nationalversammlung herantrat, noch der Beschluß der Verfasu kommission der Nationalversammlung berührt diesen Punkt mi Worte. Erst der Centralaus\{uß griff ihn auf und mate den Vor- \blag: zu sagen statt „leiten“ „besorgen und überwachen“, und in diefer Fassung ist denn auch der Gedanke in der sogenannten of- trovirten Urfafsung vom Dezember 1848 Art. 24 zum Vorschein ge- Ttommen. Zuerst wurde dieser Artikel in der Ersten Kammer be- rathen. Es ist ridtig, daß in dem Aussc{ußberihte sich folgende Sâtte finden:

„Dagegen soll die Sorge für den Religionsunterribt den NRe- ligionsge]ellshaften verbleiben“.

„Daß der Religionsunterriht in der Volkss{ule den Neli- gionsgesellscaften zu überlassen ift, hat der Auss{uß als zweifel haft anerkannt“.

Dann ist einstimmig bes{lossen, „leiten“ zu sagen, statt „besor- gen und überwachen“. Warum? bleibt der Bericht s{uldig, und ebenso bleibt dies der Bericht über die folgende Verbandlung {{ul- dig. In der kommenden Verhandlung finde ib an greifbaren Aeuße- rungen nur eine einzige, die freilid der ©r. Abg. Reichensperger nicht für so gewichtig angesehen hat, um sie hier vorzutragen. Dem ehbe- maligen Abg. Nißsch war der Vorsblag, „leiten den religiösen Un- terriht“, wie es jeßt in der Verfassungsurkunde heißt, in keiner Weise willkommen, denn er sagte:

Der Art. 21 gewährt überbaupt der Religion3zesellshaft nur dasjenige, worauf sie allerdings in Bezug auf Berufs\chulen, Gewerbê- und Gelchrtenshulen, oder auf folce Mittelsulen, als der Herr Minister ermähnt hat, sih zu beschränken hat. Da fann cs meistens nur auf die allgemeine Verwendung, auf Kenntniß- nahme, Ueberwacung beziehungsweise Beschwerdeführung hinaus- tommen, was der Kirche zukommt. Kaum wird noc eine Mit- wirkung bei der Anstellung der Lehrer und bei der Einricbtung der Schulen in Anspru genomtnen werden dürfen.

So faßte Nißsh in der Ersten Kammer das Wort „leiten“ auf, und in der ganzen Verhandlung darauf ist nit ein Einziger auf die Bedeutung des Wortes zurückgekommen.

Alsdann ist die Sahe im Abgeordnetenhause, und zwar mit größerem Eingehen behandelt worden, es sind eine