1877 / 29 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Feb 1877 18:00:01 GMT) scan diff

An der hiesigen höheren Töchterschule ist die Stelle cines wisseuschaftlich gebildeten Lehrers, welcher den Unterriht in deutscher Sprache, Religion und Geschichte au in den höheren Klaffen zu übernehmen befähigt ist, Ostern R E sezen. Gehalt nach Uebereinkunft. Geeignete Be- werber wollen ihre Meldungen, welche mit einem Lebenslauf und den erforderlichen Zeugnissen ver- sehen sein müssen, binnen 4 Wochen bei uns ein- reichen. [830]

Caffel, am 15. Januar 1877.

Die Stadtschul- Deputation.

[926] [944] Allgemeine

Berliner Omnibus-Aktien- I 1576. S

Einnahme pro Monat L Januar . # 140,005 70 §4. F 147,674 00 s, Durchschn. # s / pro Tag u. | Wagen M.

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J. F. Menzer, Weingroßhandlung, Neckargemünd. act, 1717/1.)

Gegründet 1840. Versandt bei jeder Temperatur zuläfe

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

i 2D L Berlin, Sonnabend, den 3. Februar 1577

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher au die 1m §. 6 des Gesczes über den Marteuszugÿ, vom 30. November 1874, sowie die in dem Geseg, betreffend das Urheberreht an Mustern nud Msdellen vom 11. Januar 1876, eor idaiebcut Bekanntmacbungen veröffentlicht werden, erscheint au in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central-Handels-Register für das Deutshe Rel. 1:0

M 33 32 S, Die Direktion.

31 45 S.

_Zum 80. Geburtstag unseres Kaisers. Im Verlag von C. G. Kuntze's Nachf. in Mainz

[962] ist erschienen: [984]

Die hiesige Areisthierarzt-Stelle ist va- kant. Das aus Kreisfonds biéher gewährte Ge- halt von 300 Æ ist auf 750 jährlih erhöht,

Br. Holland, den 31. Januar 1877.

Der Krecisau?\{chuß.

Bank des Berliner Kassen- [980] Vereins

am 31, Januar 13872. Activa,

1) Metallgeld ete. G Áb. D E A R 3) Wechsel-Bestände . ... ny 4) Lombard-Bestände . . . . y 5) Grundstück und Divere . . y 6) Werthpapiere . E FPassiva. Giro-Guthaben etc... M

299 [382] Bekauatmachung.

Auf Grund eines Beschlusses des Auss{usses vom 9. Januar d. I. findet die 8. ordeutliche Gc- neralvecsammlung des Magdeburger Vereins für Dampfkej1elbetrieb

am Freitag, dcn 2. März d. J-, Vormittags 11 Uhr, im Kaisergarten in Magdeburg statt, wozu das Direktorium alle Mitglieder des Vereins mit dem Bemerken einladet, daß die Tages- ordnung dur besondere Cirkulare mitgetheilt wird.

Mit der Generalversammlung ift eine Ausstellung voa Objekten des Dampfkesfelbetriebes verbunden.

Magdeburg, den 9. Januar 1877. Magdeburger Verein für Dampfkesselbetricb.

Das Direktoriunr. E. Haenel. R. Weinlig. Dr. Schaefer.

Technisches Bureau für Entwerfung und Ausführung jeder Art baulicer Anlagen, vorzugs- Geiste A [10149]

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[939]

Bebet.

Nechuungs-Abschluß vro 1876. Gewinn- und Verlust-Conto.

Credit.

An Utensilien-Conto (10 °/6 A Verwaltungsraths-Conto Gehalt-Conto 4 Reisekosten-Conto JInseraten-Conto Provisions-Conto Tantième-Conto Drucksacten-Conto .

chaden-Conto . Conto pro Diverse

Aetîiva.

Organisationskosten-Conto s andlungs-Unkosten-Conto .

Ueberschuß pro Jahr 1877 .

bschreibung) 269 45]! Per Uebertrag von 1876 194 ERSSOO Prämien-Conto 20710!|—|| „diverse Ueberschüsse 3499/90 562 /15/|| 19603 41/| 2303/75! 5771/37) 15978983! 9742 '50| 40476 86) 36 77!

.| 20416 12! 113900 56! Bilanz-Conuto,.

. [13170167 : [11495955 157703

143900 56

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Utensilien . Cassa Hypothek Wechsel . Drucksachen .

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Ausstehende Forderungen ¿

Der Ver hiermit attestirt wird.

Cto. 76/2.)

[857

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hierdurch ergebenst eingeladen.

[887]

S 05 Der

farten zu deponiren.

nommen werden.

ergebenst eingeladen.

a. u. b. Geschäftsb

t L U 21 Af E E r VEE 7:

2425[05] Diverse Creditores 2819/88; 1517765) 4028/59. L 2000|— . 1626195). 42713 12]

waltungsrath.

Berlin, 22. Januar 1877.

Ueberschuß; zu Gunsten 1877 .

Allgemeine Deutsche Hagel-Versicherungs-Gesellschaft. Die Direction.

Vorstehende Auszüge aus dem Gewinn- und Verlust- und aus dem Bilanz-Conto stimmen mit den ordnungsmäßig geführten, von mir im Laufe des Jahres speciell revidirten Büchern überein, was

92297|— 20416/12

Siegmund Salomon, gerichtlicher Bücherrevisor.

Geacnfeitigfeit in Potsdam. Versicherungsbestand ultimo Dezember 1876: 31,761 Versicherungen mit 52,936,282 M

Die Direktion.

„Die Union‘

Weimar, den 2. Februar 1877.

Die Direktion. C. G. Kästner, G. Verhuven.

Gegenstände der Tagesordnung sind:

1) Geschäftsbericht pro 1876; 2) Feststellung der Bilanz und der Dividende, sowie Ertheilung der Decharge. Diejenigen Actionaire, welche an dieser Generalversammlung Theil nehmen wollen, haben laut ) Statuten ihre Actien nebst einem doppelten Nummer-Verzeichniß spätestens 8 Tage vor der Generalversammlung bei der Kasse der Bank, Herreastraße Nr. 26, gegen Empfang der Legikimations-

Breslau, den 31. Januar 1877.

Der Verwaltungsrath

Beyersdorf.

_ TagesSordunung: ericht und Bilanz pro 1876.

c. Wahl von zwei Mitgliedern des Kuratoriums. Coeslin, den 30. Januar 1877.

Die Haupt-Dircktion.

rir] P E Di T5 T T I A V T A T A I

Bezüglich der Bevollmächtigung wird auf §. 63 der Statuten verwiesen. Der Geschäftsbericht pro 1876 kann vom 1. März cr. ab bei unserer Kafse in Empfang ge-

der Schlesishen Boden-Kredit-Actien-Bauk.

Pommersche Hypotheken-Actien-Bauk. Die Herren Actionäre der Pommerschen Hypothefken-Actien-Bank werden hierdurch zu der am Sonnabend, den 24. Februar cr, Mittags 12/2 Uhr,

im Saale unseres hiesigen Bankgebäudes stattfindenden

zehnten ordeutlihen Generalversammlung

Üiaidi Ci

J

eutsche Lebens-, Peusions- und Reuten-Versicherungs-Gesellschaft auf

Im Jahre 1876 wurden neue Versicherungen beantragt: 8908 Anträge mit 21,229,245 #. Potsdam, den 27. Januar 1877.

Allgemeine Deutsche Hagel-Versicherungs-Gesellschaft. Die Herren Aktionäre der Gesellschaft iverden zu der am Februar diescs Jahres, Vormittags 10 Uhr, im Bernhardssaale des hiesigen Rathhauses stattfindenden dreiundzwanzigsten ordentlichen Generalversammlung, in welcher die Rechnungslegung für das Jahr 1876 erfolgt,

Schlesische Boden-Kredit-Actien-Bank. *

Dié Herren Actionaire werden hierdurch zur fünften ordentlichen Generalversammlung auf

Sounabenò, den 10. Márz cr., Nachmittags 4 Ubr,

in deu kleinen Saal der neuen Börse hierselbst ergebenst eingeladen.

Cto. 18,2.)

(147/1.)

H. 8. Hermann, Buch-aSteindruckerei 8. Beuth-Str. BERLIN SW. Beuth-Str. 8.

Liefert Druck- Arbaiten jeder Art in boster Ausführung zu billigen Praisen.

Königs8geburtstagsreden von Prof. Dre. W. Herbst, Rector in Schulpforta. 2. AU M 1. 90; (17./IT.) _Mustergültig nach Inhalt und Form behandeln diese Reden die wichtigsten Fragen der Gegenwart. Verlag von August Firsehwaid in Berlin, Soeben erschienen :

Charité-Ánnalen,

[946] Herau*gegeben von der Direktion des kg], Charité-Krankenhbauses in Berlin, Redigirt von dem ärztlichen Direktor Wr. Mehlkausen. General-Arzt à Is zuite des Sanitäts-Cor:s. Mit lithogr. Tafeln und Tabellen. II, Jahrgang. 1877. Lex.-8. Preis 20 Mark.

Im Verlage von Th. Schäfer in Hannover ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu be- zichen: 97

Zusammenstellung der für das Publikum wich-

tigeren geseßliden und reglementarishen Be- stimmungen, sowie sonstigen Verwaltungsvor- schriften in Bezug auf Anlage und Betrieb von Eisenbahnen. 8 Bogen gr. 8 vo. in far- bigem Umschlag brocirt à Exemplar 2 M

Dieselbe hat den Zweck, Jedem, der mit der An- lage oder dem Betriebe von Eisenbahnen in Preußen in Berührung kommt, sei es als Adjacent, Ver- frahter oder Fahrgaft, in Streit- ‘und anderen Bea den Einblick in die betreffenden gültigen ge- etlichen und anderen Bestimmungen zu erleichtern. Es sind zu diesem Zwecke, und um das Bu mög- list billig zu machen, die Geseße 2c. theilweise nur insoweit (also im Auszuge) abgedruckt, als dieselben für das Publikum ein direktes Interesse haben, da- gegen die bisher bekannt gewordenen Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe über die Auslegung auf- genommener Bestimmungen an der betreffenden Stelle eingefügt. Zur besseren Beurtheilung des Gebotenen lassen wir das JInhaltsverzeihniß folgen: 1) Geseß über die Eisenbahnunterneh- mungen. 2) Zusaß zu §. 25 dieses Geseßes. 3) Geseß über die Enteignung von Grundeigenthum. 4) Bestimmungen über die Errichtung von Gebäuden und die Lagerung von Materialien in der Nähe von S (7 ministerielle 2c. Verordnungen ent- haltend). 5) Cirkular-Erlaß des Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, die Prü- fung und Genehmigung ‘der für industrielle Zwecke bestimmten Privatgeleise zu öffentlichen Eisenbahnen betreffend. 6) Auszug aus dem Allgemeinen Deut- {hen Handelsgeseßbud, soweit dasselbe vom Fracht- geschäft überhaupt und von dem J raGtaelwalle der Eisenbahnen insbesondere handelt. 7) Gefeß, be- treffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken u. \. w. herbeigeführten Tödtungen und Körper- verlezungen. 8) Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands. 9) 1) Betriebê-Re [e- ment für die Eisenbahnen Deutschlands. 2) Be- kanntmachung, betreffend Abänderungen dieses Be- triebs-Reglements. 10) Regulativ, die Eisenbahn- Kommissariate betreffend. 11) Geseß, betreffend die Errichtung eines Reichs-Eisenbahn-Amtes. 12) Be- kanntmachung, betreffend das Regulativ zur Ord- nung des Geschäftsganges bei dem durch Richter verstärkten Reihs-Eisenbahn-Amte.

Soeben erschien : [977] B 4 Die Neichs-Civil-Prozeß-Orduung, die S S bezüglichen Bestimmungen der Gerichts- F

Maa und der Einführungs-

gesche. 5 N Nach den Vorarbeiten des weil. Oberge- F S ricits-Direkftors N. Reinecke, Präsidenten des F

Königl. Obergericßts zu Hildesheim, herausge- |

geben vom Obergerichts-Rath A. Bödiker ß S zu Hildesheim. h

1. Heft. Preis 2 M. B Das vorliegende 1. Heft zeigt zur Genüge den F M inneren Bau des Werkes. Die Motive, welche M in der parlamentarischen Originalausgabe wegen B B ihres außerordentlich groß-n Umfangs nicht #

oder doch nur {wer von dem praktischen Ju- B Æ risten unmittetbar benußt werden können, er- ß

scheinen hier unter den betreff. Geseßespara- Ÿ

graphen in gedrängter Kürze passend gruppirt. F

Daneben sind überall, wo es angemessen erschien, |

praktische Bemerkungen und sachliche Winke für j

Vorsitzende, Richter und Anwälte eingeflochten,

die auf der werthvollen Erfahrung eines Mannes # B beruhen, welcher 25 Jahre Präfident von 9

s Obergerihten Hannovers war, also gerade des

Landes, dessen bürgerl. Prozeßordnung dic S Grundlage d:s neuen Reichögeseßes war, und 6 au dessen Prozeßverfahrea wohl noch lange der F A Spiegel für den deutschen Prozeß der Zukunft i

î sein wird. : Die Arbeit bietet deshalb namentlich deni nicht hannoverschen Juristen einen willkommenen

E Leitfaden, um sich mit dem neuen Verfahren ß A vertraut zu maden. Die äußere Ausstattung | Mist die der in demselben Verlage erschienenen F S hannoversben Prozeßordnung von Leonhardt. f Der Preis für pp. 30—35 Dructbogen in gr. ß

Octav, welche in Aussicht gestellt sind, eminent f A niedrig, in dem es weniger als die Hälfte der | / Ee angefündigten Kom.-Ausgabe nur 6 M

eträgt. / Zur Ansicht zu beziehey. durch jede Buch- § M handlung. j A Hannover.

Helwing'sc{he Verlagsbuchhandlung.

Zweite Beilage

. dem Verklagten gegen den Vormann des Klägers

Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich kann dur ale Pojt -Anstalter, sowie | durch Carl Heymann's Werlag, Berlin, SW., Königgräter Straße 109, und alle &uchhandlungen, für | Berlin auch dur die Expedition: 8W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden. |

Datente.

Königreih Sachsen. Auf 5 Jahre, 24, Januar 1877, F. Edmund Thode u. Knoop, Dresden, für Isaak Bernhard, Paris, Kesfelsteinmittel, welches auch als Schmiermittel zu Le ift. Verlängert bis 15. Februar 1882, Dauer des Adolf Bessell, Dretden, unterm 15. „Februar 1872 auf Nerbesserungen in der Fabrikakion von Graphit- tiegeln ertheilten Patentes.

(S. Anzeigen am Schluß.)

Der Wewhseischuldner kann sih im Wesfel- prozeß nah Art. 82 der Allg. D. Wecsel-Ord- nung nur solcher Einreden bedienen, welche aus dem Wechfelrechte selbst hervorgehen, oder ihm un- mittelbar gegen den jedesmaligen Kläger zustehen. Sn Beziehung auf diese Bestimmung hat das Reichs-Ober-Handels3 gericht, I. Senat, in einem Erkenntniß vom 12. Januar 1877 ausge- \prochen, daß selbst wenn der Sndossatar und Klä- ger zugiebt, Inka \\o-Mandatar feines Vorman- nes zu sein, dennoch ihm gegenüber vom Verklag- ten eine ihm gegen den Indossanten zustehende Ein- rede niht geltend gemacht werden kann, wenn der Einkassirungsauftrag auf Grund eines eigentlichen Sndossaments vermittelst einer im eigenen Namen des Indossatars angestellten Klage zur Aus- führung gebraht worden ijt. Das Kammergericht zu Berlin hatte eine Wechselklage wegen einer nicht aus dem Wechselrecht hervorgehenden Einrede, welche

zustand, abgewiesen, weil der Kläger im Prozesse zugegeben hatte, Inkasso-Mandatar seines Vormannes zu sein und er in Folge dieses Zugeständnisses vom Kammergericht als Proze ßmandatar seines Vor- mannes, der eigentlichen Prozeßpartei, behandelt worden war. Diese Auffassung des Kammergerichts wurde vom Reichs-Oberhandel8gericht als rechtsirr- thümlih verworfen, indem dasselbe in seinem Er- fenntnisse ausführte: „Die Annahme, daß der Zndossant im gegenwärtigen Prozesse Partei sei, wird dur die vom Kläger zugestandene Thatsache, daß er Inkasso-Mandatar seines Vormannes ist, feine8weg8s gerecht¡ertigt. Da der Einkassirungs- auftrag sowohl auf Grund eines Prokura-Indossa- ments vermittelst einer im Namen des Indossanten angestellten Klage, als au auf Grund eines eigent- lien Indossaments vermittelst einer im eigenen Namen des ÎIndofsatars angestellten Klage zur Aus- führung gebraht werden kann, so ist niht {on aus der Cristenz des Inkassomandats, sondern nur aus dem Inhalt des Indossaments und der im Pro- zeß abgegebenen Erklärungen des Indossatars zu entnehmen, ob der erstere oder der leßtere Weg eingeshlagen worden sei. Im vorliegenden Prozesse unterliegt es keinem Zweifel, daß der Kläger, legi- timirt dur das niht als Prokura-Indossament be-

\

zeichnete Giro des Vormannes, die Wechselklage im eigenen Namen erhoben hat. Hieran hat auch die | \pâter abgegebene Erklärung des Klägers, Da Jer íInfkasso-Mandatar des Vormannes sei“, nichts ge- ändert. Diese Erklärung betrifft nah ihrem Wort- laut nur das Rechtsverhältniß zwischen dem Kläger und seinem Vormann, nicht aber das materielle oder prozessuale Verhältniß des Klägers zu dem Ver- lagten.“

(A. Z.) Die Agitation zur Reform der Zah- lungswe ise beginnt neuerdings auch in Oester- rei ch Wurzel zu fassen. Es liegt uns der Separat- abdruck des am 14. Dezember 1876 im Reform- verein der Wiener Kaufleute von dem Aus\chuß- mitglied Hrn. Gustav Bing erstatteten Referats vor, welches die bisher in Deutschland kundgegebenen Bestrebungen auf diesem Gebiet erschöpfend zu- sammenfaßt und zum Schluß auch für die öster- reichishen Verhältnisse die drei orer anges aufs rechterhält, an die sich in Deutschland die Reform- bestrebungen angesblossen haben. Es sind: Cinfüh- rung der Baarzahlung im Kleinverkehr, des Tratten- \ystems im Großverkehr, und Beschleunigung der Reform durch Abkürzung der Verjährungsfristen. Unter einen neuen Gesichtspunkt wird die Reform- frage dadurch gebracht, daß die Kreditmißstände tnit der wirthschastlichen Krisis in direkte Beziehung ge- seßt werden, und u. A. gefolgert wird: „Man kann wohl, ohne sich eines sonderlichen Sanguinismus schuldig zu machen, behaupten, daß die furchtbare Krisis unter deren Bann wir seit 4 langen Jahren gestanden haben, ihr Ende erreicht hat, daß wir am Ausgangspunkt ciner neuen wirthschaftlihen Entwickelung ange- langt sind, daß wir gewissermaßen eine veue wirt'- schaftliche Existenz beginnen. Dürfen wir dieselbe auf der früheren Grundlage mit denselben \châd- lichen Gewohnheiten beginnen? Müssen wir nicht traten uns die Lehren zu Nutze zu machen, welche uns die Krisis in so einshneidender empfindlicher Weise ertheilt hat? Legen-wir nicht {hon von vorn- herein den Todeskeim in unsere neue Thätigkeit, wenn wir dies unterlassen? In allen Zweigen der menschlichen Arbeit trat die \chrankenloseste Ueberwucherung, die maßloseste Ucberproduktion ein. Die Ueberwucherung blieb naturgemäß nicht auf die Produktion allein beschränkt, sie ergriff auch alsbald die Konsumtion. Der Konsum folgt an- fangs willig der Produktion, doch bald vermag er in dem Wettlauf nicht gleihen Schritt zu Halten. Die Produktion sucht ihn durch Kredit- gewährung, durch Kreditüberfluß Tkünstlih zu vâhren, zu erhalten. Es tritt jene ruinöse Kredit- und Preiskonkurrenz ein, welche den Ue erkonfum

züchtex, die wirthschaftlichen Gewohnheiten eines

Landes vergiftet, welche ungerechtfertigte Existenz-

ansprüche weckt, unbegründete, aber desto anspruchs- voller- Exristenzen schaft. Schließlich versagt der wirthschaftlihe Organismus seine Dienste, alle Neizmittel sind vergebens.“ Der gegenwärtige Zeit- punkt wird nah alledem als der geeignetste zur Durchführung der Kreditreform gehalten, weil eben die reinigende Gewalt der Krisis den einzigen plau- siblen, wenn auch fiktivcn Grund, nämlich die Rück- sicht auf die krankhafte Konkurrenz, zum großen Theil beseitigt hat. Vorläufig wird von dem Reformverein der Wiener Kaufleute eine große Agitation in der Sache vorbereitet, und wurde zu diesem Behuf ein aus angesehenen Firmen verschie- dener Geschäftsbranchen bestehendes größeres Comité eingesetzt, welches die einleitenden Schritte berathen, bezichungêweise feststellen foll.

Dessau, 23, Januar... Anh: St: A.) In der vorgestrigen Sißung des Gewerbevereins wurde ein Bericht aus anderen Vereinen, bezüglich der jeßigen Kreditverhältnisse, aus der sächsischen „Ve- werbevereins-Zeitung“ vorgelesen. Das Resumé dieses Berichtes basirte auf gleihen oder ähnlichen Resolutionen, wie folche in einer der früheren Vereinssitzungen vorgeschlagen worden waren, näm- li: die Verjährungsfrist solle von 3 auf 1 Jahr herabgeseßt werden, jeder Kaufmann, jeder Gewerbe- treibende solle sofort bei Lieferung der Waare die Rechnung Übergeben, habe er nah 3 Monaten noch fein Geld, so solle er 6 Prozent Zinsen anrechnen und wiederum sich daran gewöhnen, bei Baar- zahlungen einen Diskont zu bewilligen.

Ein rehtskfundiges Mitglied des Vereins beleuh- tete hierauf sachlich die hiesigen Verhältnisse, wie fie in Wirklichkeit liegen und bringen wir in Nach- stehendem die hauptsächlihsten Punkte des Vor- trages zu Kenntniß unserer Leser:

Wenn als ein Mittel zur Aufbesserung ver Kreditverhältnisse die Einführung einer kürzeren Verjährungsfrist für gewerbliche Forderungen (ftatt der geseßlich bei uns bestehenden dreijährigen Frist) bezeichnet wird, so kann ich in einer etwa einjäh- rigen Verjährungéfr-#, wie sie bis 1863/64 geseßlich bei uns bestand, ein solches Mittel nicht erblicken, und auch der Gewerbestand selbst Hat diese kurze Frist nicht gebilligt. Denn schon im fan Iahre seines Bestehens hat der hiesige Gewerbeverein sich mit der Bitte an die Staatsregierung gewandt, die damals na der Verordnnng vom 15. Mai 1697 geseßlich bestehende einjährige Verjährungsfrist als eine zu unzweckmäßig kurze zu ändern; denn der Gewerb- treibende könne, wenn er sih nicht die Kunden muth- willig fortsheuchen wolle, nicht glei binnen Jahres- frist mit gerichtlicher Hülfe vorschreiten. Die Staats- regierung hat denn auch bei uns, wie auch z. B. in Sachsen und Preußen, eine längere Frist, und zwar eine dreijährige, für das Erlöschen des Rechts aus den Forderungen der Gewerbetreibenden, Fabri- fanten 2c. (mit Ausnahme der Forderungen für folhe Waaren und Arbeiten, welche dem Schuld - ner zum Behufe eines eigenen Gewerbs- oder Handelsbetriebes geliefert und geleistet worden sind) durch die Verordnung vom 18. März 1863 eingeführt. Aber auch nach zwei und drei Jahren entschließen unsere Gewerbtreibenden fich nur sehr {wer dazu, wegen ihrer Außenstände si an einen Anwalt resp. an das Gericht zu wenden, weil sie irrthümlih immer auch dann noch fürchten, dur die Strenge s die Kunden zu verscheuchen. Das i} aber thatsächlich unrichtig. Gerade wer längere Zeit bei einem Gewerbtreibenden aufgeborgt hat, schämt si des Nichtbezahlens und wendet ih dann einem andern zu, der ihm neuen Kredit er- öffnet; wenn der erstere ihn dann aber mit Hülfe des Gerichts gezwungen hat zu bezahlen, wendet er sich am liebsten wieder seinem ursprünglichen Liefe- ranten zu. Eine kürzere resp. einjährige Ver- jährungsfrist fann mithin nicht als Mittel zur Aufbesserung der Kreditverhältnisse erachtet werden. Da können zunächst nur die Ge- werbtreibenden sich selbst helfen, wenn sie gruppen- weise zusammenhalten und strenger auf Bezahlung dringen, nur kürzeren &redit geben. Häusig sind sie aber zu bequem, Rechnungen auszuschreiben, wenn solche von den Kunden gefordert werden. Der Schuhmacher und Schneider, der zu feinen Meß- cinkäufen sehr nothwendig Geld braucht, sendet doch den Kunden, auch wenn sie dies wünschen, die Nech- nungen nit vor decn Messen, weil er sich eben ge- wöhnt hat, die Rechnungen nur zu Weihnachten Nd iobeh und na Neujahr auszuschicken. Als ob Jedermann nach Neujahr einen größeren Posten Geld zur Bezahlung von Rechnungen liegen haben müßte oder könnte! Die Gewerbtreibenden mögen sich also (wie die Apotheker bei uns es seit einigen Sahren {on thun) dazu bequemen, ihre Rechnungen in kürzern Zeiträumen, etwa halbjährlich, auszu- schreiben und auszuschicken und mögen gegen säumige Zahler mit ernstliher Strenge vorgehen, dann wer- den auch die Kreditverhältnisse besser werden! Die Versammlung pflichtete diesen Ansichten bei.

Das österreichische Abgeordnetenhaus verhandelte am 25. und 26. Januar über den Kunstwein. Abg. Seidl hatt {on vor einigen Jahren Anträge eingebracht, welche die Anwendung von Schutzmitteln gegen die künstliche Erzeugung von Wein bezweclten. Ein eigener Aus\{chuß befaßte sich mit dem Gegen- stande und legte als Resultat seiner Berathungen einen Geseßzentwurf vor, der im Wesentlichen nor- mirt, daß „Kunstwein" nur als solcher verkauft werden dürfe. Die Uebertretung dieser Bestim-

mungen sei mit einer Geldbuße bis zu 200 Gulden zu bestrafen. Der Ausschuß beabe-

Das Central - Handels -Regifter für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. Das

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sihtigte durch den von ihm ausgearbeiteten Gesetzentwurf, der Kunstweinprodufktion einen Damm zu seten, da der Absay an Kunstwein gewiß ein minimaler werden dürfte, sobald derselbe ausdrücklih als solcher in den Handel komme. Die mit großer Lebhaftigkeit geführte Diskussion wendete sich hauptsächlich der Frage zu, ob die Ergreifung von besonderen Maßregeln gegen die künstliche Wein- erzeugung nothwendig sei oder niht. Die Gegner der Aus\chußvorlage erhoben . vor Allem den Ein- wand, daß der Begriff „Kunstwein“ überhaupt noch nicht festgestellt sei, und daß die Erlassung eines Geset:es ohne eine genaue Definition dieses Be- grifes ein Unding wäre. Dagegen wurde geltend gemacht, es sei in der Praxis der „Kunjstwein“ vom „natürlichen Wein“ leiht zu“ unter- heiden und es könne in jedem einzelnen Falle eine chemische Untersuchung das künst- liche Produkt konstatiren. Am meisten suchten die Nertreter des Gesetzentwurfes durch die Behauptung zu wirken, daß in Oesterrei die Weinkultur im Niedergange sih befinde, seitdem die Kunstwein- Fabrikation in Schwung gekommen sei, und daß man gegen letztere im Interesse der weinbautreiben- den Bevölkerung einschreiten müsse. Seitens der Regierung ergriff Ackerbau-Minister Graf Manns- feld das Wort. Er bestritt das Darniederliegen der Weinkultur und erklärte die Erzeugung von Kunjt- wein ihrem Umfange nach als eine sehr geringe und jedenfalls nicht für so bedeutend, daß sie die Weinproduktion ernstlich schädigen könnte. Der Minister stellte sich auf dea Standpunkt, daß ein Geseß nur zu erlassen sei, wenn hierfür eine Noth- wendigkeit vorliege, und eine solche Nothwendigkeit sei dem Kunstweine gegenüber niht vorhanden. Das Haus ging {{ließlich über den Geseßentwurf zur Tagesordnung über.

Handels-Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreih Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags, bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver- öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die leß- teren monatlich.

Altona. Bekanntmachuug.

Aus der sub Nt. 492 unseres Gesellschaftsregisters mit dem Sitze zu Altona unter der Firma Flügge & Kampff eingetragenen Handelsgesellschaft ist der Kaufmann Johannes Flügge zu Altona mit dem 1. Sanuar 1877 ausgetreten und wird das Geschäft von dem bisherigen Gesellschafter, Kaufmann Ernst Carl Wilhelm Theodor Kampff zu Altona unter der Firma Theodor Kampffff fortgeführt.

Solches is zufolge Versügung vom 1. Februar 1877 beute bei Nr. 492 unseres Gesellschaftsregisters vermerkt, resp. unter Nr. 1345 des Firmenregisters neu eingetragen worden.

Altona, den 1. Februar 1877.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

Arnsberg. Befanutmacung.

Die unter Nr. 2 unseres Firme. registers einge- tragene Firma L. Grünberg-Schüler in Arnsberg ist von dem Inhaber Kaufmann Levi Grünberg in Arnsberg auf die Kaufleute Albert und Heinrich Grünberg hier übergegangen und deéhalb, sowie die für diese Firma unter Nr. 27 des Prokurenregisters dem Kaufmann Heinrich Grünberg in Arnsberg er- theilte Prokura gelöst.

Unter Nr. 52 des Gesellschaftsregisters ift einge- tragen: Die Firma L. Grünberg-Schüler mit dem Sitze in Arnsberg und als Inhaber derselben die Kaufleute Albert und Heinrich Grünberg in Arnsberg. :

Siehe Akten über das Gese llschaftsregister Band III. Blatt 147. Arnsberg, den 26. Sanuar L877. Königliches Kreisgericht.

Arnsberg. Sn unser Handels- (Firmen-) Re- gister ist unter Nr. 102 die Firma A. Goldberg mit dem Site in Arnsberg und als Inhaber der- selben der Kaufmann Daniel Goldberg in Arns- berg zufolge Verfügung vom 16. am 26. Januar eingetragen. Arnsberg, den 26. Januar 1877. Königliches Kreisgericht.

Barmen. Auf Anmeldung ist heute in das bie- sige Handels- (Gejellschafts-) Negister unter Nr. 799 eingetragen worden :

Die am 31. Januar d. J. errichtete Handels- gesellschaft unter der Firma: Flammin & Thomas mit dem Sike in Barmen, deren Theilhaber die daselbs wohnenden Kaufleute Robert Flamming und Carl Thomas sind. -Ieder der Gesellschafter ist zur Zeichnung der Firma und zur Vertretung der Ge- sellschaft berechtigt.

Barmen, den 31. Januar 1877.

Der Handelsgerichts-Sekrekär. Für denselben

der stellvertretende Sekretär Ackermann.

Barmen. Auf Anmeldung ist heute in die hie- sigen Handelsregister eingetragen : 1, unter Nr. 1561 des Firmenregistes: Die Firma: Carl Rumpf in Barmen, deren Inhaber der 4) ra wohnende Kauf- mann Carl Rumpff ist; : II, unter Nr. 549 des Prokurenregisters:

kosten 209 S.

2/2573 23

Die für die besagte Firma der Chefrau Carl Rumpf, Clara, geb. Bayer, dahier ertheilte Prokura. Barmen, den 31. Januar 1877. Der Handelsgerichts-Sekretär. Für denselben der stellvertretende Sekretär Ackermann.

Barmen. Am 1. Sanuar 1877 ift in Folge freundschaftlicher Uebereinkunft die zu Schüttendelle bei Remscheid zwischen den daselbs wohnenden Fa- brikanten Albert Ibach und Iohann Christian Witte unter der Firma: A. Jbach & Cie. bestanden Handelsgesellschaft aufgelöst worden und das Ge- \chäft mit Aktiven und Passiven an den genannten Albert Ibach übergegangen, welcher dasselbe nun- mehr für alleinige Rechnung unter unveränderter Firma in besagtem Schüttendelle weiter fortführt. Auf Anmeldung is dics heute unter Nr. 597 und 1560 des hiesigen Handels- (Gesellschafts- bezw. Firmen-) Registers eingetragen worden. Barmen, den 31. Januar 1877. Der Handelsgerichts-Sekretär. Für denselben der- stellvertretende Sekretär Ackermann.

Barmen. Dur Befchluß des Verwaltungs- raths der Remschcider Volksbauk, eingetr. Ge- nossenschaft, in Nemscheid vom 13. Oktober 1876 ist der daselbst wohnende Kaufmann Dtto Dörr vom 1. Januar dieses Jahres ab zum Controleur und Vorstandêmitglied der besagten Remscheider Volksbank ernannt worden und demnach statut- gemäß zur Zeichnung der Firma und Vertretung der Gesellschaft berehtigt. Die Funktionen des seit- herigen interimistishen Controleurs Otto Pfaffen- bah sind mit dem 1. Januar dieses Jahres beéndet und dessen Befugniß erloschen.

Auf Anmeldung ist dies heute unter Nr. 6 des hiesigen Genossenscaftsregisters, woselbst die besagte Remsähcider Volksbank eingetragen ich befindet, vermerkt worden.

Barmen, den 31. Januar 1877.

Der Handelsgerichts-Sekrelär. Für denselben

der stellvertretende Sekretär Acckermann.

Zerlin. Handvelsregifter

des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin,

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3695 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma:

Actien-Gesellschaft für Bau-Ausführungen vermerkt steht, ist zufolge Verfügung vom 2. Fe- bruar 1877 am selbigen Tage eingetragen :

Der Baumeister Franz Stork ist am 1. Ja- nuar 1877 aus dem Vorstande ausgeschieden.

Berlin, den 2. Februar 1877.

Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung für Civilsachen. Bieleseld. Becfanntmachung, :

Sn unser Gesellschaftsregister ist zufolge Verfü- gung vom 24. Januar c. am heutigen Tage unter Nr. 292 eingetragen: i

Die Inhaber der hier in Bielefeld seit dem 93. Januar cer. errichteten offenen Handel8ge- sellschaft unter der Firma:

„Nabenei® & Brune“ sind der Kaufmann Anton Rabeneick® hierselbst und der Kaufmann Emil Brune daselbft.

Bielefeld, den 26. Januar 1877.

Königliches Kreisgericht.

Bielefeld. Bekanntmachung. .

In unser Firmenregister ist zufolge Verfügung vom 19. Januar c. am heutigen Tage unter Nr. 707 eingetragen : E

Der Kaufmann Friedrich Siewecke hiersclbst ist alleiniger Inhaber des hier in Bielefeld unter der Firma: „F. Sicweckcke“ errichteten Handel8gescchäfts. Bielefeld, den 25. Januar 1877, Königliches Kreisgericht.

Bonn. Auf Anmeldung ist heute sub Nr. 901 des hiesigen Handels- (Firmen-) Registers eingetragen worden der zu Hennef an der Sieg wohnende Kauf- mann August Strunck als Inhaber der daselbst be- stehenden Firma: „Aug. Strunck“. Bonn, den 1. Februar 1877. : Der Landgerichts-Sekretär.

Donner. Braunschweig. In das Handelsregister für den Amtsgerichtsbezirk Schöningen Fol. 77 ift ein- getragen die Firma:

Meißner & Donnias (Chemische Farbenfabrik), als deren Inhaber: die Kaufleute Carl August Fer- dinand Meißner und Carl Otto Bourjau, Beide zu Berlin, als Ort der Niederlassung: Schöningen (Zweigniederlassung) unter der Rubrik: Rechtsverhältnisse bei Handels- gesellschaften: Dffene andel8gesellschaft, begonnen am 1. Januar 1877 und domicilirt in Berlin, und unter der Rubrik : Bemerkungen: die Hauptk- niederlassung befindet si{ch in Berlin. Braunschweig, den 30. Januar 1877. Herzogliches Handelsgericht. V. Bode.