1877 / 33 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Feb 1877 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

[1062]

Die Anlieferung eines Drudsates, bestehend aus : einem Plungerrcbr von 800 Mm. Dur{bmesser, einem Plunger von 568 Mm. Durchmesser,

__ drei Ventilfasten nebst dazu gehörigen Ventilen, für die Königlibe Steinkcblengrube Sulzbach- Altenwald, soll im Wege der Submission vergeben werden.

_ Versiegelte und auf die Bedingungen gegründete Anerbieten \ind mit entsprebender Aufschrift fran-

firt bei der unterzeichneten Berg-Inspektion : Montag, den 26. Februar cr., Vorntittags 9 Uhr, abzugeben, welde im Beisein der etwa persönlich eriWicnenen Submittenten eröffnet werden. Die Bedingungen können hier eingesehen, au gegen- Copialien bezogen we (a Cto. 45/2.) Sulzbach, den 2

Königl. [1123]

Eisenbahn Berlin- Nordhaufen.

Bau-Abtheilung Barby. Die Lieferung von 100 Kbm. Gesimssteinen und 443 Ou.-Meter 15 Cm. starker Abdeckplatten geeignetem wetterbeständigen Steinmaterial für den Bau der Brücke über die Elbe bei Barby joll im Wege der öffentlichen Submission vergeben wer- den und steht dieserhalb ein Termin auf Montag, den 19. Februar cr., : _ Vormittags 11 Uhr, meinem Bureau bierselbst an, bis zu welchem relce versiegelt und mit der Aufsrift : ¿bmission auf Lieferung von Gesims- _ steinen und Abdeeplatten“ in müsen, einzureiben find. 1, Steinlisten und Zeicnungen ureau zur Einticbt aus, auc ingungen gegen Erstattung ezogen werden. erten erfolgt im Termine n Submittenten. erten werden

17 Ar L

d. Februar 1877. e Eisenbahn-Bau-Jnspektor. vau den Bergh, (H. 5489

Bekanntmachung.

T oten. Peer z ,

acrbrüuden 2

Königliche Eisenb

C

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von vöfentliZen Paxsieren.

Edi Stadi M E

44 +i

Berliner

cer TeR CUITITA

2%] Deutsche Hypothekenbauk. / Aftieu-G: sellschaft.) i

Z1. ember 1519

36 über 30600 Mark,

R L E E L mb 777 399) 495 306 534

1575 über je §699 Mark, it. C. Nr. 399 539 542 552 710 900 273 über je 300 Mark,

t Mr §3 über 290 Mark,

Nr. 99 über 2060 Mark,

ir. 227 wit 381 ber je ]

1 T6 912 95 Qt5 can Î 1 V9 115 SZi S 123

«A Veo s ; S N d 1425 über je 699 Mark, *,

zablung von 29% glei 100 Mark für jede Aktie

j fordern tr eren 7

cisenbahn. !

-_— (of. N e - f in Gegenwart ?

Ser. TV. Litt. D. Nr. 7 43 417 429 535 650 747 1084 1088 1160 un» 1758 über je 300 Mark, T

Ser. IV. Litt. E. Nr. 44 und 163 über je 200 Marf,

gezogen worden.

Die „Einlösung der gezogene: Hypothekenbriefe erfolgt vom 1. April 1877 ab gegen Rückgabe der Stücke mit Talcn3s und noch nit fälligen Coupons pari an unserer Gesellschaftskasse Unter deu Linden 33.

Mit dem 1. April 1877 bört die Verzinsung auf. Non n tr fri; e Mies S Bon den in den früheren Ausloosungen gezogenen Hvpotbeken- resp. Pfandbriefeu sind bisber folgende Stüde:

Ser. Il. Lit. B. Nr. 132 und 1000 } a 600 Marek, M

Ser. II1. Litt. C. Nr. 208 669 825 {?- 955 und 1196 à 300 Mark, |

Ser. III. Litt. B. Nr. 954 und 1870 a 600 Mark, 3

Ser. 11]. Litt. D. Nr. 60 zu 200Mark,| 1876,

Ser. V. Litt. C. Nr. 439 und 708 | gekündigt

a 600 Mart, zum 1.Iuli Ser. V. Litt.D. Nr.1106 über860Mark,| 1876, no nicht eingeliefert worden.

Berlin, den 6. Februar 1877.

Die Direktion.

Preußische Boden-Credit-Aktieu-Bank.

_ Außer unseren am 1. April und 1. Juli d. J. fälligen kündbaren 5°/gigen Hvypotbeken-Schuldfcei- nen, welche wir bisher s{on zum vollen Nennwerthe nebst laufenden Zinsen einlösten, bringen wir an unserer Kasse von beute an auc unsere _ am 1. Oktober d. J. fälligen

Tündbaren 5°/zigen HSypotheken-Schuldscheine mit Zinsen bis zum Tage der Einlieferung zur Rückzablung. [1133

Na den Fälligkeitsterminen hört die Verzinfuug der Stücke auf.

Berlin, den 7. Februar 1877.

Die Direktion.

gekündigt 1. April 1876,

gekündigt zum 1. Juli

Central-Annoncen-Bureau der

[10727 Deutschen Zeitungen,

____ Actien-Gesellschaft.

Auffsicbtsrath hat in feiner Sißung vom bruar 1877 kraft §8. 4 der Statuten bes{lofsen, ie Interims-Aktien der Gefellscbaft eine wei-

tere Einzahlung von 20°/5 d. h, 100 Mark pro Aktie zum 20. März d. Js. einzuberufen. Demgemäß werden die Aktionäre unserer Gesell- aft aufgefordert, auf ihre Interims-Aftlen am tenstag, den 20. März d. J., in den Stunden ‘on 9 bis 1 Uhr Vormittags ‘und 4 bis 6 Uhr bmittags zur Kafse der Gesellshaft im Gesell- vaftélotal, Mohrenstr. 45 zu Berlin, eine Ein-

i Vermeidung der im §. 6 der Gefellshaft8ftatu- 1 Felgen zu leisten. (9 3/2.)

en anacdr

Berlin, den 6

en s ‘als 217 Der Vorstaud.

E L H. Laß.

Bekanntmachung. ute vorgenommenen 18. Verloosung des Allerhöchften Privilegii vom tember 1858 Seitens der biesigen Stadt benen Stadtobligationen im Betrage von

G Wi Le Aukor 2100090 G ind nachbenannte

Indem wir die dieses Jahres zur :

è 21ck Li

__ Lebensversicherungs-G- sellschaft E zu Leipzig.

- DE von der unterzeihneten Gesellschaf fertigten Versiczerungs scheine : Ir. 9279, auégeftellt am 13. Januar 1855

Mar

A S N S S i eben des Herrn Xaver Morawsfki,

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fatholisden

C «t 10361, auSze

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¿6 Leben s Herrn Lauriß Magnus

N T binenbau : Maschinenbaueré in

j autEnpTtell4 «35 p ausgestellt am

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Nr. 3194

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das Leben des Herrn Oéfka

EnmannEe 4 P +

Ov NLATITI L Je j r 39 Az 1RCN

Dep m 22, März 1899 1

T + Tis Yi Ç : e f eren Des VDerran t

F E s abriftfa

ey

urn die Pfandicheine :

Nr. 669 über den auf das Leben des Herrn Heinrich Wilhelm Daniel Theodor Seltier, Postamts-Assistenten in Harburg, am 18. Juli 1874 ausgestellten Ver- sitherungsschein Nr. 37243,

Nr. 1211 über den auf das Leben des Herrn Karl Julius Behrens, Königl. Forst- receptors in Locken bei Ostercde, am

27. Mai 1871 ausgestellten Versicherungs- ___ {ein Nr. 28430 sind in Gemäßheit von §. 15 der allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen des revidirten Gesellschafts- statuts mortificirt und damit ungiltig geworden. Leipzig, den- 7. Februar 1877. Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig. Kummer. Dr. Gallus.

Verschiedene Bekanntmachungen. Admiralsgarten-Bad.

[91] 109, Friedrichstr. 102.

_Yäglich ruff, röôm., Wannen-, Douche- u. Mineral- bäder für Herren und Damen. Wocbentags von I—8, Sonntags von 9—12 Uhr. Ruf. und röm. Bäder für Damen: Dienstag und Freitag Vor- mittags. (No. 259/3.)

Ü Pianiíino von Conrad Krause mit pracht-

à S ____ vollem Ton, ganz in Eisen, neu, sehr billig. Königstr. 50, Hof r. I. Tr. [864]

248 7

BaE) Aufforderung

zur Bewerbung um die Meliorations-Bau- : Inspektorstelle für die Rheinprovinz.

_ Dur die Ernennung des bisherigen Wasser-Bau-

Inspektors Schmidt in Düsseldorf zum Regierungs-

und Baurath und dur dessen Verseßung als Rhein-

\{iffahrts-Inspektor nach Coblenz ist die Melio-

rations - Bau - Inspektorstelle für die Rheinprovinz

vakant geworden.

Zur Bewerbung um diese Steile wöllen sich qua-

lifizirte Techniker, welche die Prüfung als König-

lide Baumeister bestanden und sich{ im Graben-, Deich- und Wasserbau bereits bewährt haben müssen, binnen se{s Wochen unter Beifügung ihrer Quali- fikations- und Bewährungs-Zeugnisse bei mir melden. Coblenz, den 23. Januar 1877. Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.

CHAMPAGNER

[287] von F, Beaujet in Epernay

(Goldene Preismedaille in Lyou 1873), _ Preise ab Epernay excl. Emballage, Fracht und

Steuer: Áy mousseux à 2 Fres. 50 Ct, Bonzy mousseux S e Cáârte blanche 3 4 75

P C Baih H à 1 50 , reis ab Potsdam vom versteuerten Lager für jede Flasche 1 4 mehr. Et Austräge erbittet

Franz Brexendorff, Potsdam, General-Agent für Deutschland.

1 ,”

[1129]

_Gewinn- Berechnung

der Städtischen Bauk zu Breslau

pro 1876.

5 Rest gebliebenen Depositenzinsen betrügen . Einnahmen auf Zinsen-Conto pro 1876:

. Diskontzinfsen

. Lombardzinsen . E

. Provisionen und Verzugszinsen

S s G S Crd . Stückzinsen für verkaufte Effekten . .

. Eingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen

avon ab: Doe. s, T s n s a üdzinsen für gekaufte Effekten . .

90

G

—.

eni P L)

(0

üddeutshe Noten anderer Banken .

Hiervon ab:

cabre 1876 nit erhobenen Zinsen für Depositen-Kapitalien

C Davon sind zu decken: Die Verwaltungskoften mit ..

2) Der Betrag der zur Abschreibung kommenden zweifelhaften Forde-

rungen mit

) Der dur& Courêrückgang entstandene Verlust an Effekten mit

Die Erben des erften und der zweite Bankbeamte erhalten von diesen nach Abzug von 43 °/9 Zinsen für 3,000,000 Stamm-Kapital

je 1% Tantième im Betrage von zusammen

Der Netto-Reingewinn stellt fi daher auf

Außer diesem Reingewinn von werden aus dem Reservefond

also Summa

D Ausgaben auf Zinsen-Conto pro 1876:

vifion an die Frankfurter Bank für ihr zum Umtausch eingesandte

M S S Et 5 289,704.10 E 129,173/85 1,518/55 31,980|— 3,008/50] 5,511'67 460,896 Summa | , 545,863

180,339 40 5,545/30 855|— 186,784/— 359,079/47 79,539/80 279,539/67

bleiben

bleibt Uebers{uß

63,093/77

2,812/50 ratarerilmal. _:LOTHOS bleiben 184,567 71 184,56774 135,000|— 49,56771

also von 991/34 183,576!40:

M 183,576. 40. 50,000. —. A. 233,576. 40. von der

Städtischen Bank an die Stadt-Haupt-Kafse abgeliefert werden.

Breslau, den 2. Januar 1877.

Der Vorsiand der Städtischen Bank zu Breslau.

Friedenthal. John.

Vetter. In Vertretung.

HKrause,.

Netto- Bilanz

E Städtischen Bank zu Breslau per 31. Dezember 1876.

Passiva.

_& [9

R 9,945,610 ,06 En eid. T 22TLIOO— e fekten

60,009 M. 4129/ Stadt-Oblig., 5% Schles. 2 S dencredit - Pfdbr., 240000 , 4129/5 do. 69,000 , 41%/, Sthlesische lands. Pfandbr., 115,000 , 5% Reite Oder- ufer-Eif. -Priorit. 676,500 A nominal, Coursé- L. L VLoONA Kassenbestand ï 1,754,9611/2: 10,633,627: Breslau, den 31. Dezember 1876.

A

Á 1A 3,000,000! 3/000,000!— 3,254,450|—

465/070|—

1) Per Stamm-Kapital 2 Banknoten | Depositen-Conto Affervaten-Conto A O reservirt auf Ge- winn und Tantième pro 1876 | 184,567|74 Reserve-Conto R 650,000|— Depositen-Zinsen. Reste aus B a a 79,539\80

10,633,627|54

Der Vorstand der Städtischen Bank zu Breslau.

Friedenthal. John.

Die vorstehende Bilanz wird genehmigt.

Breslan, den 22. Januar 1877.

Krause. Vetter.

In Vertretung.

Das Furatorium der Städtischen Bauk zu Breslau.

v. ForeKkenbeek. Diekhkuth. Sasse.

Friedenthal.

Fiehborn. Iiaufmann.

Sehreiber. Darié.

Promnmnitz,

John.

[1990]

Stettiner Dampfmühlen-Actien-Gesellschaft.

Die Actionaire der Gesellschaft werden hiermit gemäß §. 12 unserer Statuten und unter Hins-

weisung auf deren §8. 12, 15, 16 und 17 zur

ordeutlihen Generalversammlung

| aus

Donnerstag, den §. März

im hiefigen Börsenhause eingeladen,

cr., Vormittags 10 Uhr,

Stimmzettel werden am Eingange des Lokals ausgegeben.

Stettin, ten 7. Februar 1877,

Der Verwaltuagsrath.

Zweite Beilage

zum-Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M8 3.

Berlin, Donnerstag, den §. Februar

1877.

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlihen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handel8-, Zeichen- u. Musterregifstern, sowie über Konkurse veröffentlicht

1) Patente,

2) die Tarif - und Fahrplan «Veränderungen der deutschen Eisenbahnen, 5 Verbindungen Berlins,

3) die Uebersicht der Haupt - Eisenbahn -

5 die Uebersicht der bestehenden Postdampf\chiff -Verbindungen mit transatlantishen Ländern das Telegraphen - Verkehréblatt.

Der Inkalt diefer Beilage, in welcher au tre 1m §. 6 des Geseyes über den Markeus&uy, vom 30. Novertber 1874, fowie die in dem Gesci, betreffend das Ürbeberrech(! an Mußftern od

Mgodellen vom 11. Januar 1876, vorges{riebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

andels-Register für das Deutshe Reih. 1)

Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglih. D228 Abonnement beträgt 1 A 50 S für daë Vierteljahr. Einzelne Nummern toïsten 209 &. | Frsertionspreis für den Raum ciner Drudzeilc 39 s.

Central -H

Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post - Anstalten, sowie | dur Carl Heymann's Verlag, Berlin, SW., Königgräßer Straße 109, und alle Suthandlungen, für Berlin au turch die Expedition: 2W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Die bei Anmeldung von Zeichen zu beobachtenden Förmlichkeiten.

Die geringe Theilnahme der Gewerbtreibenden am Marken- schutgeseß wird von einigen Seiten besonders der Unbekannt- saft zugeschrieben, welche in gewerblichen Kreisen noch immer über die bei der Anmeldung der Zeichen zu beobachtenden Förmlichkeiten herrsht. Vorzüglich joll dieser Grund in den- jenigen Städten“wirken, in denen sich eine gerichtlihe Praxis hierüber noch nicht hat ausbilden können. Wir sind deshalb von Interessenten ersucht worden, die betreffenden geseßlichen und reglementarishen Bestimmungen kurz zusammenzustellen und von Zeit zu Zeit mit den inzwischen eingetretenen Ver- änderungen zu veröffentlihen. Diesem Wunsch kommen wir um so bereitwilliger nach, als wir es seit Erlaß des Geseßes vom 30. November 1874 als unsere Aufgabe betrachtet haben, mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln auf die Benußung der Vortheile, welche das Markenschußgeseß bietet, hinzuwirken.

1) Die Anmeldung eines Zeichens erfolgt für Fn- länder bei dem für die Hauptniederlassung zuständigen Handelsregister. Ausländer, die im Deutschen Reich eine Handels- (Haupt- oder Zweig-) Niederlassung besitzen, par ihr Zeichen bei dem Handelsgericht der deutschen Nieder- assung anzumelden. Ausländer ohne Handels- (Haupt- oder Zweig-) Niederlassung im Jnlande, können ihre Zeichen bei dem Königlichen Handelsgericht zu Leipzig anmelden, wenn in dem Staate, in welchem sich ihre Niederlassung befindet, deutshe Waarenzeichen, Namen und Firmen einen Schuß ge- nießen. (S. Nr. 15.)

2) Anmelden darf ein Zeichen nur Derjenige, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist. Sofern dies noch nicht geschehen, muß also die Anmeldung der Firma bei dem Handelsgerichte derjenigen des Zeichens vorhergehen.

3) Die Anmeldung muß in der durch die Einführungs- geseze zum Handelsgejseßbbuch für das Handelsregister vor- geshriebenen Form erfolgen, also in der Regel persönlich oder in einem mit der Unterschrift der Firma versehenen be- glaubigten Schreiben.

4) Das Zeichen kann fowohl für die Waare wie für deren Verpackung angemeldet werden.

5) Die Wahl des Zeichens is dem Belieben des An- meldenden überlassen. Das Zeichen darf aber niht aus- \ch ließli in Zahlen, Buchstaben oder Worten bestehen, auch keine öffentlihe Wappen oder Aergerniß erregende Darstel- lungen enthalten.

Wenn in dieser Beziehung gegen das gewählte Zeichen feine Bedenken obwalten, so darf die Eintragung vom Richter nit versagt werden, auch wenn das gleiche oder ein ähn- liches Zeichen für einen Anderen bereits eingetragen ist. Der Anmeldende läuft aber dann Gefahr, daß ihm die Be- nußung des angemeldeten Zeichens im Wege des Prod es untersagt, oder daß er wegen Verlegung des Marken- \{hutes bestraft wird. Deshalb empfiehlt es G, vor der An- meldung eines Zeichens dasjelbe mit den bereits eingetragenen zu vergleichen. Dies kann in der Expedition des „Reichs- Anzeigers“ geschehen, in welcher ein nach Waarengattungen übersichtlich geordnetes Generalregister sämmtlicher eingetra- gener Zeichen zur Einsicht offen liegt. Die Expedition des „Reichs-Anzeigers“ ertheilt in einzelnen Fällcn auch auf schrift- liche Anfrage die gewünschte Auskunft. Die Vergleichung kann ferner durch Vermittelung einzelner Centralstellen, wie der graphischen Anstalt von M. W. en Din hier (Unter den Linden 28) und des Dr. Josef Landgraf in Stuttgart ge- schehen. Auch ist anzunehmen, daß die Handelskammern Ein- rihtungen getroffen haben, den Fnteressenten eine Uebersicht über die angemeldeten Zeichen zu ermöglichen. Endlich werden alle diejenigen Künstler, die sih berufsmäßig mit der Ent- werfung von Markenzeihnungen beschäftigen, die Garantie übernehmen fönnen und müssen, daß das entworfene Zeichen niht das Markenreht eines Anderen verleßt.

6) Der Anmeldung muß eine deutlihe Abbildung des Zeichens in 4, besser 5 Exemplaren nebst einem Verzeichniß

der Waarengattungen, für welche das Zeichen bestimmt ist, mit der Unterschrift der Firma versehen, beigefügt jein.

Die Abbildung des Beihens soll auf dauerhaftem Papier angefertigt scin und höchstens drei Centimeter Höhe und Breite haben. Größere Darstellungen sind jedoh nicht unbe- dingt ausgeschlossen, vielmehr zulässig und nothwendig, wenn die Deutlichkeit der Darstellung dies erfordert. Namentlich muß ein Zeichen, bei welhem Worte entscheidend sind (\. Nr. 12), so groß dargestellt werden , daß die Schrift [esbar ist. ; E

Die eine der eingereihten Abbildungen bleibt bei der Aumeldung in den Akten, die zweite wird in das Zeichen- register eingeklebt, zwei andere werden der Expedition des " Reichs-Anzeigers“ behufs der Bekanntmachung übersendet. Damit also der Anmeldende eine Bescheinigung des Gerichts über die erfolgte Anmeldung erhalten kann, muß er demfelben noch eine fünfte Abbildung auf so großem Papier einreichen, dos Lern Gericht die Bescheinigung un:er das Zeichen schrei-

en kann.

Diese verschiedenen Abbildungen des Zeichens lassen sich am einfachsten und billigsten beschaffen, wenn der Anmeldende, sobald er sein Zeichen gewählt hat, noch vor der Anmeldung den Zeichenstock (S. Nr. 7) anfertigen und von demselben die ant entnehmen läßt, welche er für die Anmeldung ge-

raucht.

In dringenden Fällen erachten die Gerichte für die An- meldung au eine leichte Skizze des Zeichens für genügend, die dann später gegen den korrekten Abdruck umgetauscht wird.

7) Der Zeichenstock, der eine Höhe von 23 Millimeter haben muß, kann der Anmeldung beigefügt werden und wird dann von dem Gericht der Expedition des „Reichs-Anzeigers“ übersendet. Wenn, wie dies häufig geschieht, der Zeichenstock der Kürze halber von dem Verfertiger direkt der genannten Expedition zugeht, so muß dies auf der Anmeldung des Zeichens vermerkt sein, weil sonst die Expedition einen Sto auf Kosten des Anmeldenden anfertigen läßt, wie dies in Ge- mäßheit der Bestimmungen des Bundesraths vom;8. Februar 1875 in allen Fällen geschieht, wenn der Anmeldung der} eichenstock nicht beiliegt. Bei Herstellung des Zeichenstoks muß darauf Rück- fiht genommen werden, daß er zum Abdruck auf Zeitungs- papier mit der großen Maschine bestimmt ist; der Holzschnitt hat si hierfür am besten bewährt.

8) Soweit die Deutlichkeit dies erfordert, isl in der An- meldung auch die Art der Verwendung der Zeichen anzugeben. Eine Bekanntmachung hierüber ist niht vorge- schrieben.

9) Wenn mehrere Zeichen angemeldet werden, die gleih- zeitig, aber an verschiedenen Stellen der Waare angebracht werden, wie dies z. B. bei Nähmaschinen geschieht, 0 wird man gut thun, jedes dieser Zeichen als ein besonderes anzu- melden. Denn es liegt eine gerihtlihe Entscheidung, wenn auch noch niht vom höchsten Gerichtshof, vor, nah welcher mehrere Marken, die zusammen für eine Waare angemeldet sind, als ein Ganzes betrachtet werden. Fn diesem Falle wäre es er- laubt, einzelne der Marken nahzubilden, wenn nur bei einer einzigen eine Abweichung von dem Originale stattfindet. Jst jedes Zeichen für sih als ein einzelnes angemeldet worden, dann darf dasselbe niht nachgebildet werden, auch wenn es auf der Waare nie einzeln vorkommt.

10) Eine Erklärung oder Benennung des Zeichens (z. B. Auge Gottes) in der Anmeldung und Bekanntmachung ist nah einer Entscheidung des Neichs-Ober-Handelsgerichts unwesentlich.

L Das Zeichen shüßt nur diejenige Waarengattung, für welhe es angemeldet ist, was Besaiideve Beachtung ver- dient. Denn eine nicht zweckentsprehende Bezeihnung der Waarengattung kann den Markenschuß illusorisch machen. Wer 3. B. ein Zeichen für Wollenwaaren anmeldet, wird viel- leiht niht hindern können, daß ein Anderer dasselbe Zeichen für baumwollene Stoffe wählt. Er wird aber seinen

einem besonteren Blatt unter dem Titel

Zweck erreihen, wenn er das Zeichen für Textilfabrikate anmeldet.

12) Daß die in cinem Zeichen enthaltenen, mit einer bild- lihen Darstellung verbundenen Wörter wesentlihe Beftand- theile des Zeichens bilden, is in dem vielbesprohenen Er- kenntniß des Reichs-Oberhandelsgerihts in Sachen Ainsworth wider Knapp ausdrücklich ausge}prochen worden. Man darf daher das bereits geshüßte Zeichen eines Anderen für fich wählen, wenn nur die begleitende Schrift so geändert wird, daß das Ganze sich auch ohne Anwendung besonderer Auf- merksamkeit als ein anderes Zeichen darstellt. Bei der Wahl der Marken ist daher auf die Wörter und Schriftzüge befon- dere Aufmerksamkeit zu verwenden.

13) Auf Waarenzeichen, welche bisher im freien Gebrauch aller oder gewisser Klassen von Gewerbtreibenden sih befunden haben, kann nach §8. 10 des Geseßes über Markenschuß Nie- mand ein Recht erwerben. Die Eintragung solher Frei- zeichen ist daher zwar an si zulässig, verursacht aber dem Anmel- denden nur unnügze Kosten. Welche Zeichen in diese Kla} gehören, ist bisher nur für den Bezirk des Königlichen Ge- werbegerihts in Solingen festgestellt und bekannt gemacht worden. Jn den übrigen Landestheilen würden sich die Jnteressenten durch eine Anfrage bei der Handels- oder Ge- werbekammer in zweifelhaften Fällen darüber vergewissern fönnen, ob eine gewählté Marke zu den Freizeihen gehört.

14) Für die erste Anmeldung eines Zeichens sind an Gerichtsgebühren 50 # zu entrihten. Außerdem hat der Anmeldende die Kosten der Bekanntmahung im „Reichs- Anzeiger“ zu tragen. Diese belaufen si, ohne die besonders zu erstattenden Auslagen für den Zeichenstock, auf 6 H für jedes abzudruckende Zeichen. Wenn leßteres einen größeren als den vorgeschriebenen Raum von 9 Ouadrat-Centimeter einnimmt, so tritt eine verhältnißmäßige Erhöhung der Jn- sertionskosten ein.

Die Kosten des Zeichenstokes rihten sich theils nah der Größe desselben, theils nah den Schwierigkeiten , welche die Wiedergabe des Zeichens verursaht. Fn der Regel wird der Stock für ein niht komplizirtes Zeichen in normal- mäßiger Größe für 3 #6 zu beschaffen sein. i

15) Für Ausländer, welhe im Deutschen Reich eine Handelsniederlassung nicht besißen und desyalb die Zeichen bei dem Königlichen Handelsgeriht zu Leipzig anzumelden haben (Nr. 1) sind außer den für Fnländer maßgebenden Bestimmungen noch folgende zu beachten : E

a. der Anmeldung muß die Erklärung beigefügt sein, daß sih der Anmeldende für Klagen auf Grund des Marken- schußgeseßes der Gerichtsbarkeit des Königlichen Handelsgerichts Leipzig unterwerfen will ; i :

b, ferner der Nachweis, daß der Anmeldende Fnhaber einer Firma ist, oder do, wenn in dem betreffenden Auslande feine Handelsregister existiren, der Nachweis, daß der An- meldende berehtigter Jnhaber der von ihm geführten kauf- männischen Firma ist; E e

c. der Nachweis, daß in dem belreffenden auswärtigen Staate die Vorausseßungen erfüllt sind, unter welchen der Anmeldende dort einen Schuß für das Zeichen beanspruchen kann ; d. der Anmeldung sind zur Deckung der Kosten min- destens 56 M beizufügen. : % i

- 16) Die Berechtigung zur ausschließlihen Benußung eines angemeldeten Zeichens richtet sih nach der Priorität der Anmeldung. Deshalb empfiehlt si in allen Fällen die thun- liste Beschleunigung der Meldung bei dem Gerichte. Nach- dem diese angenommen worden ist, sind Verzögerungen, welche in der Bekanntmachung eintreten, für den Jnteressenten ohne Nachtheil. E

Vir werden diese Zusammenstellung den Gerichten und den Handelskammern übersenden und er] P die Leßteren ergebenst, derselben Matérial fÜX ihren Jahresbericht zu entnehmen.

Patente.

Preußen. Königliches Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Fabrikanten Heinrich Jarck zu Flensburg ist unter dem 3. Februar 1877 ein Patent auf eine durch Modell nachgewiesene Befesti- gungsart ‘von Brennern auf dem Oelbehälter der Lampen, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für N Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Den Herren Kleinau & Co. in Hamburg ist unter dem 31. Januar d. I. ein Patent auf ein durch Modell, Zeichnung und Beschrei- bung erläutertes Schloß, soweit dasselbe für neu und eigenthümlich erkannt worden ift auf drei Gahre, von jenem Tage an gerechnet, und für R Ümfang des preußishen Staats ertheilt worden.

Sachsen - Weimar. 10. Januar: Eduard Rau, Brüssel, Einrichtung zur Beleuchtung von Manometern, Vakuummetern, Boussolen und ähn- lihen Apparaten, bis zum 31. Januar 1880 ver- länger. 17. Januar: Robert Dines Bradley, Preston (Maryland - Vordamerika),

Apparate zur Erzeugung und Maschinen zur Nuß- barmahung eines aus Wasser erhaltenen Gases, auf fünf Jahre. Fulius Hock und Comp., Wien, oie uiaa s genannt Sparmotor, auf fünf Jahre.

(S. Anzeige am Schluß.)

Handels - Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt ver- öffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die leh- teren monatli. Alfeld. Bekanntmachung. i i: Zur Firma F. Luckmann in Lermspringe ist heute auf bel. 8 unter 2) im Handelsregister ein- etragen, daß der Inhaber der Prima seinem Sohne Carl Luckmann in NEM P Lags rokura ertheilt hat. Alfeld, den 1. Februar 1877. Königliches Amtsgericht. H. Erxleben.

Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 559 bezw. 1565 des hiesigen _Handelë- (Firmen-)

Registers eingetragen: daß am heutigen Tage das bis dahin von dem Werkzeugfabrikanten Carl Wil- helm Jung zu Hasten bei Remscheid unter der Firma: „Carl Jung“ geführte Handelsgeschäft mit Aktiven und Passiven an dessen Sohn, den eben- falls zu Hasten bei Remscheid wohnenden Werkzeug- fabrikanten Ernst Jung, übergegangen ist und von diesem unter der Firma: „E. Jung“ zu befagtem Hasten weiter betrieben wird. Die Firma: Carl Jung is demnach even, Barmen, den 5. Februar 1877. Der Handelsgerichts-Sekretär. Für denselben L der stellvertretende Sekretär Ackermann.

Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 1566 des hiesigen Handels- (Firmen-) Registers eingetragen worden: Die Firma: „Alfred Loh- meyer“ in Barmen, deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Alfred Lohmeyer ist. Barmen, den 6. Februar 1877. Der Handelsgerichts-Sekretär.

Me denselben E der stellvertretende Sekretär Ackermann.

Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 478 des hiesigen Handels- (Gesellschafts-) Registers, woselbst die Firma: „Filiale der Thüringischen Bank“ in Barmen, als Zweigniederlassung der zu Sondershausen bestehenden Aktiengesell\fchaft sub Mull „Thüringische Bank“ eingetragen sich be- ndet, vermerkt worden:

daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 28. Oktober 1876 das Grundkapital der A auf fünf Millionen Thaler, glei fünfzehn Millionen Mark, zerfallend in 25,000 Stück Aktien zu je 200 Thalern, gleich 600 A, erniedrigt und dadurch der §. 3 des Gesell- \chaftsstatuts vom 20. November 1875 theil-

weise abgeändert worden ist.

Barmen, den 5. Februar 1877. Der Handelsgerichts-Sekretär. ür denselben der stellvertretende Sekretär Ackermann.

Berlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 7. Februar 1877 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. E die hiesige Commanditgeszllshaft auf Actien in Firma: