1877 / 38 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Feb 1877 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmauns Joseph Marcus zu Grabow ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über cinen Akkord Termin auf den 22. Februar cr., Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar in unserem Sessionszimmer anberaumt worden.

Die Betheiligten werden hiervon mit dem Be- merken in Kenntniß geseßt, daß alle festgestellten Forderungen der Konkursgläubiger, fowe1: rur dieselben wevc. ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfand- ret oder anders Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnayme au Lx Beschluß- fassung über den Akkord berebtigen und daß die Handlunaëbücher, die Bilanz nebst dem Inventckx und der von dem Verwalter über die Nat“;x und den Charakter des Konkurses erstatteie \chriftlice Bericht im Gerichtslokale zur Einsicht der Bethei- ligten ofen liegen. _

Kempen, den 30. Januar 1877.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Der Kommiffar des Konkurses.

[394] Konkurs-Eröffuung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Herr- mann Lewin zu Znin ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungsein-

stellung auf den 30, November 1876 festgeset worden.

um einftweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Krauthofer hierselbst bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem

auf den 23. Januar d. J.,

Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtélokal, Sißungsfaal Nr. 1, vor dem Kommiffar, Herrn Kreisrichter Dr. Ries, an- beraumten Termine ihre Erklärungen und Vor- {läge über die Beibehaltung diefes Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Ver- walters abzugeben.

Allen, welbe vom Gemeinschbuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Ge- wahrsam haken, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegen- stände s

bis zum 20. Februar d. P: einshließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse ab- zuliefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleichbe- rechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlihen Pfandstücfen nur Anzeige zu machen.

Schubin, den 12. Januar 1877.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung. Müller. [1240] BVrtanntmachung. ,

In dem Konkurse über das Vermögen der im Gesellschaftêregister niht eingetragenen offenen Handelsgesellschaft M. Friedmann hierselbst, sowie über die Priratrerinvgen der beiden persönlich haf- tenden Gesellschafter, des Kaufmanns Marc» Friedmann und fciner Ehefrau Caroline Fried- maun, ist der Kaufmann Ferdinand Landsberger hier, Fischergasse Nr. 26, zum definitiven Verwalter der Mafse bestellt worden.

Breslau, den 29. Januar 1877!

Königliches Stadtgericht. Erste Abtheilung. 1234] Bekanntmachung.

Das erbschaftlice Liquidationsverfahren über den Nachlaß des am 1. August 1876 hierselbst ver- storbenen Zimmermeisters Eduard Moriß Kind ift beendet.

Breslau, den 2.

S S Februar 1877. I-299 ; 9 (C da Ll

Königliches Stadtgericht.

Erste Abtheilung.

[1247] _Der, am 11. Ofkicober u_J. über das Vermögen des Hârbcreibesißers Joseph Schicktanz in Alt Lauvan ercf\nete Konfurs ist durch Akkord beendigt. Lauban, den 7. Februar Königliches Kreisgericht.

GEN! ao 2 P L) Zonfkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Leobschüt,

ix 2, Stlle WDElG:

Den 29. Januar 1877, Nachmittags 52 Uhr. Ueber das Vermögen der Handlung J. N. Ber- liners Wittwe und Sohn zu Leobsbüßtz ist der kaufmännische Konkurs eröffnet, der Tag der Zahlunggeinstellung auf | :

12. Januar 1877

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i in Besiß oder

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eFebruar 1877 einschließlich

D Tor or g iss 1015 G c c rc s p dem Verwalter der Masse Anzeige | Kaufmann Mar Albrecht hier bestellt.

les mit Borkehalt ihrer etwaigen | fi fe abzuliefern.

denselben glei-

ns{uldners haben |

dlichen Pfandstücken

1, welche an | äubiger madhen | Ansprüche, die- | sein oder nit, , bis zum 26. Februar 1877 cinsckließlich ei uns s{riftlich oder zu Protofoll anzumeiden und demnäcbst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedadbten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur ellung des definitiven Ver- waltungs2personals ; O S auf den 25. Februar 1877, Vormittags 9 Uhr in unserm Gerictslokale, Terminszir Nr. 26. vor de s i Biertel, zu erscheinen. geeignetenfa

E Tei verfagren we n,

t T. - Ï 3 I an denjelben zu ! . A y “t L, 5 N „ct j zahlen, vielmehr von dem Besitz | | festgesetzt worden

| auf den 17. Februar 1877, Vormittags 11 Uhr, ¡ missar, Herrn Kreisri

| Termin i Srflärungen und Vorschläge über

! zeige zu

| liefern. Pfandinhaber und andere " gleihberetigte

Zugleich ift noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 23. März 1877 einschließlich festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forde- rungen Terznin aúf den 24. März 1877, Vormittags 9 Uhr, in unserm Gerichtsloxol, Terminszimmer Nr. 26, vor dem genannten Fommiszar, Herrn Kreisrichter Viertel, anberaumt. Zum Ersckeine, in diefem Termin werden die Gläubi faeford E Kro T \ ubiger -ausgefordert, wer, O crorderungen innerbalb einer der Fristen an- melden werden. , Wer seine Archneldung \ch{riftlich einreibt, hat toe Abschri{ derselben und ihrer Anlagen beizu- ügen

Jeder Gläubiger, wel{ér nit in unsexem Amts3- bezirk seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswär- tigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchben es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz-Räthe Kaiser, Koh und Fifus, sowie - die Rechtsanwälte Elsner und Kurek, sämmtlich hier, und Rechtsanwalt Brzosa zu Katscher zu Sachwaltern vorgeschlagen.

995 » e (2 Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Leobschüzt.

Erste Abtheilung. Den 3. Februar 1877, Nachmittags 6. Uhr.

Ueber das Vermögen der Handelsfrau Va- lesfa Schwarzer, in Firma F. Schwarzer zu Leobschüß ist der kaufmännische Konkurs im ab- gekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zablungseinstellung Ha auf den 3. Februar 1877 festgeseßt und der ofene Arrest verhängt worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ift der Kaufmann Ernst Hirsch Hier bestellt. ;

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf _den 15. Februar 1877, Vormittags 9 Uhr, im unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 26, vor dent Kommissar, Herrn Kreisrihter Viertel, anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor- {läge über die Beicehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Ver- walters abzugeben.

Allen, welbe von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver- \{ulden, wird aufgegeben, Nickt8 an donselken zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der “gang :

is zum 14, März 1877 einschließl dem Gertcht oder dem Verwalter O Me An- zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ibrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursma\se ab- zuliefern,

Pfandinhaber und andere mit denselben “leidb- berechtigte Gläubiger des Gemeinsculdn--cg Haben von den in ihrem Besiß befindlihen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

4 N EN Aatden ale Diejenigen, welche an die wollen “e als Konkürsgläubiger macèn rc gierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- (ti mögen bereits rechtshängig sein oder nit, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zum 14, März 1877 einschließlich

bei uns sch{riftlid oder zu Protokoll anzumelden und deninächst zur Prüfung der sämmtlichen inner- halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf den 16. März 1877, Vormittags 9 Uhr, in unserm Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 26, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrihter Viertel, zu erscheinen. - Na Abhaltung dieses Termins wird geeigneten- falls mit der Verhandlung über den Akkord ver- fahren werden.

_ Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welhe ißre Forderungen innerhalb der Fristen anmelden werden,

Wer seine Anmeldung \ch{riftlich einreicht, bat

¡e Abschrift derselben nnd ihrer Aulagen beizu-

äubiger, welcher nit in unserem Amts- ¡ire feinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmel- dung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auêwärtigen Bevollmstigten bestellen und zu den Akten anzeigen. i / __ Venjenigen, welchèn es hier an Bekänntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Elsner und Kurek hier, Brzosa zu-Katscher, sowie die Justiz - Räthe Keiler, Koch und Fikus hier zu Sachwaltern vor-

geschblagen.

[1228]

Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Ratibor, ______ Erste Abtheilung, den S. &ebuar 1877, Vormittags 102 Uhr. Ueber das Vermögen des Klempnermeisters und HSandelsmauns S. Lichtenstein zu Natibcer ift

der faufmännishe Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zablunggêein- stellung auf den i

17. Januar 1877

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Zum einstweiligen Verwalter der Mae ift der Vie Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem

in unserem Sißungszimmer Nr. 7, vor dem Kom- er Schober, anberaumten Beibehbalt1 e Î n orf io M5, L'eibehaltu! ejeë Verwalters oder die Bestellung etnes anderen einstweiligen Verwalters, sowie da- 1t1Hn5 11170 «L, , + F T; m rüber abzugeben, ob ein einstweiliger Verwaltungs- rath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen seien. s

baben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleih werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdur{ aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nit, mit r dafür Hercauglen Dorraene s

__ bis zum 2. Mär einschließli bei uns \hriftlich oder D Protokoll E M demnäcst zur_ Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gee Iten ö&rist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zu Bestellung des definitiven Ver- waltungs-Perfonals auf den 26 Würz 1877, Vormittags 9 Uhr, In unserem Sitzungszimmer Nr. 7, vor dem ge- nannten Kommiffar zu erscheinen.

Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten- falls mit der Verhandlung über den Akkord verfah- ren werden. /

Wer seine Anmeldung sch{riftlich éinreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrêr Anlagen beizu- fügen.

Jeder Gläubiger, welcher nit in unserm Amts- bezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praris bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten an- zeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekannt- schaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Geh. Justiz-Rath Klapper, Justiz -Räthe Engelmann, Schmiedel und die Rechtsanwalte Hoffmann, Kor- pulus und Sabarth zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Q is [998] Konkurs-Eröfsuung. Königliches Stadt- und Kreisgericht zu Magdeburg, Erste Abtheilung. Den 29. Januar 1877, Vormittags 94 Uhr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Becker zu. Magdeburg, Kaiserstraße 98, ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Ver- fahren eröffnet und der Tag der Zahlungs- einstellung auf den i; 31. Oktober 1876 neten „worden. um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ferd. Thilo Faber hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf- gefordert, in dem auf - den 7. Februar 1877, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Stadt- und Kreis erichts-Rath Schaeffer, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben, : Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwa an Geld, Papieren oder «anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etmwgè verschulden, wird aufgegeben, nibts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 50. März 1877 einschließli dem Geriht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleihberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu macen. Zugleich werden alle Diejenigen, welhe an die Maste Ansprüche als Konkursgläubiger machen wol- len, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtéhängig sein oder nit, mit dem dafür verlangten Vorrecht __bis zum 31. März 1877 einschlicßlich bei uns s{riftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner- halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen auf deu 11. April 1877, Vormitto-Z 11: Uhr, in unserm Gerichtslokaï, Domplaß Nr. 9, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Wer seine Anmeldung shriftlich einreicht, D! eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen cizufügen, Jeder Gläubiger, welher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmel- dung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praris bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmättigten bestellen und zu den Akten anzeigen. __ Denjenigen, welchen es Hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Costenoble, Meißner, Justiz-Räthe Block, Schult, Steinbach zu Sachwaltern vorgesclagen. :

Tarif- etc. Veränderrr„gen

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der deutschenEise pahnen No, S6,

Nordwestdeutscher Ciser,vahn- Verband. [1246] Bekanntm-,.cüung, N R Cass, den 8. Februar 1877, Mit Wirkung vom 4, d. M. ab ist’zu dem vok L. E 2 20 gültigen Nordwestdeutsh-Els&z- welcher von O afertarif der 49. Närbtrag ersWieten, Er Von Der, Verbin da-(Rietororho0tH bezoaen werden kann. c Berbands Gütererpeditionen hez¿oger Für die I s des Nordwé;tdeutschen t e rifenbr hn-Verbandes, - Königliche Direkt’ (gn der Main-Weser-Bahn.

IWestfälif s +Leitfäalische Ei enbahn. E Ls Am 5. d, © „, Münster, den 7. Februar L nahme-Tari7 M- ist derx 12. Nachtrag zum Aus- Rheinischen S: (Steinfohlen) für den Paiuiover- traa, wela - Verband in Kraft getreten. Ler Nach- nen une: Kx von unjern Verbands-Güter. Crpedilo- anderm ch«tgeltlich bezogen werden fann, grie L L Stat ite ermäßigte Tarifsäte für die wet ischen wie (nen Hôörter, Holzminden und Altenbcken, fo- ck Säâte für die in den Verband aufgenommenen cation Widede-Affeln.

„Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Seld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Soma hr Hh 191 o P 5 ; o É Sewahrfam haben, oder wel&e ihm etwas ve

oran on

bfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem® 4 zu

niiande 1B

i bis zum 11. März 1877 einschließ”

dem Gericht oder dem Verwalter der ® L nahen und Alles, mit Vork ' igen Recbte ebendahin zur Ko:ku-

Gläubiger des (

GWuiden, wird aufgegeben, nichts an denseltker

Fase An- balt ihrer masse abzu- mit Denselben n'5. Femeinschuldners Tarife ‘für

Münster, den 7. Februar 1877.

Am 1. Februar d. Js. ist ein Ausnahmetarif für

ie Beför! ; 4 Statin die Beförderung von Steinkohlen 2c. von Statio-

nen der Bergish-Märkishen Bahn nach der Station die nach

Neuschanz der Oldenburgischen Bahn für 0Y

Niederländischen Stationen bestimmten Sendungen in Kraft getreten, welher von unseren Güter-Erpe- ditionen, fowie unserem Tarif-Bureau unentgeltlich

bezogen werden kann. Münster, den 7. Februar 1877.

Am 5. d. Mts. ist der 1. Nachtrag zum Kohlen-

Verkehr, enthaltend Ermäßigungen einzelner Tarif-

säße, in Kraft getreten. Derselbe kann von unsern Güter-Erpeditionen unentgeltlih bezogen werden.

V, 7 «7, Münster, den 7. Fevruaë 1877. _Am 9. dieses Monats ift der 5. Nachtrag zu dem Spezial-Tarife sür die Beförderung von Stein- fohlen 2c. im Westfälischen Eisenbahn-Verbande, Bestimmung wegen Fortfall des Frahtzus{lages enthaltend, in Kraft getreten. Derselbe kann von unsern Güter-Erpeditionen unentgeltli® Bbezogen werden. Königliche Dircktiore der Westfälischen Eisenbahn, [1254] Vom 12. dieses Monats ab tritt für Getreide- Transporte bei Ausnußung der Wagen-Tragfähigkeit resp. bei Arfgabe von mindestens 10,000 Klgr. zwischen den Stationen Wreschen, Miloslaw, Zerkow, Jarotshin, Koschmin, Krotoschin, Zduny und Militsch der Oels-Gnesener Eisenbahn und den Stationen Breêlau Oderthor-Bahnhof, Stadtbahn- hof und Mochbern der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn ein direkter Tarif mit ermäßigten Fracbtsäten in Kraft. , Derselbe ist auf den Verband-Stationen zu be- ziehen. Breslau, den 9. Februar 177. Direktion der Rehte-Oder-Ufer-Eisenbahn-Gesellschaft. Direktion der Oels-Gnesener Eisenbahn-Gesellschaft.

Main-Weser-Bahn.

„(4 Westdentsche* Eisenbahn-Verband. [1244] Bekanntmachung. B Cassel, den 8. Februar 1877, Mit Wirkung vom 20. d. M. ab ift zu dem vom 1. September 1872 an gültigen Gütertarif im Verkehr mit Kehl, Straßburg, Basel 2c. der 59. Nachtrag erschienen, welcher von den Verbands- Gütererpeditionen bezogen werden kann.

Für die Verwaltungen des Westdeutschen

E Eisenbahu-Verbandes. Königliche Direktion der Main-Weser-Bahn,

[1235]

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Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn, __ Som 15. d. Mts. ab kommt im Lokalverkehr un- serer Bahn für faconnirtes Eisen und Stahl, sowie sür verschiedene grobe Eisenwaaren in Quantitäten von 5000 Kilogramm und mehr ein prozentug- ler Fradtzuschlag niht mehr zur Erhcbung.

_ Für welche Cisewaaren die Ermäßigung eintritt, ist bei unseren Erpeditionen zu erfahren. Berlin, den 6. Februar 1877.

Das Direktorium.

02% Oberschlesische Eisenbahn.

Mit dem 15. Februar cr. treten für den Trans- gort von Kalksteinen und rohem Schwefelkies von den Stationen Oppeln, Gogolin, Leschnitz und Neisse nah Saarau und Waldenburg unter Auf- hebung der bisherigen Säte, neue, theilweise ermä- ßigte Frachtsäße in Kraft.

_ Dieébezügliche Tarif-Eremplare sind auf den Vec- bandstationen zu haben.

Breslau, deu 4. Februar 1877.

Königliche Direktion.

Mera

[1231] Oels-Gueseuer Elséubahn." Bis zum 15. Juni d. J. werden Kartoffelsendun- geo bei Ausnuzßung der Wagentragfähigkeit im Ver- ehr der Stationen Jarotscin, Zerkow und Milos- law in der Richtung nah und von Gnesen transito sowie der Stationen Koschmin, Krotoschin, Zdunyv, Militsch und Craschniß in der Richtung nah und von Dels transito zum Sake von 0,19 f per 100 Kilogr. befördert, Ì E Breslau, den L, Februär 1877. Direktion,

Der Verbznd-Gütertarif vom 18. November pr. [Ur den erkehr zwishen Hamburg und Breslau re)” Glogan via Cottbus-Rothenburg tritt am 1. April x. äußer Kraft. Bresla#t, den 7. Februar 1877.

: Direktorium

oer Breslau-Schweidnihß-Freiburger [1239 Eisenbahn-Gesellschaft.

[1253] Hessische Ludwigsbahn. L Am 1. April ds. Js. treten in dem Personen- tarif zwischen Darmstadt und Stationen der

# Nassauischen Bahn via Mainz - Castel einige

Aenderungen, zum Theil auch Erhöhungen, ein. Der Verkehr umfaßt nunmehr die Stationen Castel, Biebrich, Wiesbaden, Eltville, Rüdesheim, Oberlahnstein, Ems und Nassau. Die Retourbillette nah und von Wiesbaden gelten zu allen Zügen mit entsprechender Wagen- flase. Ma:uz, den 7. Februar 1877.

In Vollmacht des Verwaltungsrathes.

Die Spezialdirektion.

Zunzeige. JBrandt &G.W v NaWwrocki.

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Nedacteur: F. Prehm. Berlin: ——— Berlag der Erpedition (Kessel)

den Rheinish-Westfälishen Nachbar-

Drud: W, Fléner.

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer

und

taats-Anzeiger.

Das Abonnenient beträgt 4 A 530 S für das Biecteljahr.

g Iusertionspreis für den Raum eiger Druckzeile 39 S

N B,

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Kreis-Wundarzt des Kreises Coesfeld, Dr. Franz Schulte zu Haltern, den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Ministerium des Fnnern.

nigs Majestät haben die Einberufung des -Landtages der Provinz Brandenburg d. J. nah der Stadt Berlin zu genehmigen

BeLaunntmacG ung.

Nach den bestehenden geseßlichen Vorschriften sind die Reichs8- tempelmarken zu Wechseln und den dem Wechselstempel -unter- liegenden Anweisungen 2c. in der Art zu verwenden, daß die den erforderlichen Steuerbetrag darstellenden Marken auf der Rück- seite der Urkunde, und zwar, wenn die Rückseite noch unbe- schrieben ist, am oberen Rande derselben, andernfalls unmittelbar unter dem leßten Vermerke (Indossament u. |. w.), der sich auf der Rückseite befindet, auf einer lecren Stelle dergestalt auf- zutleben find, daß oberhalb der Marke kein zur Niederschreibung eines Vermerkes (Indofsamentes u. \. w.) hinreichender Raum übrig bleibt, und daß ferner Seitens des inländischen Inhabers, welcher die Marke aufflebt, das Indossament oder der sonstige Vermerk unterhalb der- selben niederzuschreiben ist. In jeder einzelnen der aufgeklebten Marken müssen mindestens die Anfangsbuchstaben des Namens be- ziehungs8weise der Firma desjenigen, der die Marke verwendet und das Datum der Verwendung (in arabischen Ziffern) mittelst deut- licher Schriftzeichen (Buchstaben und Ziffern) ohne jede Rassur, Durch- streihung oder Ueberschrift niedergeschrieben sein. :

Jede Durchkreuzung der Marke, auch wenn sie die Schriftzeichen nicht berührt, ist unstatthaft; ebenso die Bezeichnung der Monate Sen er, Oktober, November und Dezember durch 7 ber, 8 ber, 9ber und 10ber.

Auf diese zur Sicherung der Stempeleinnahmen nothwendigen Bestimmungen, welche häufig unbeachtet bleiben, wird das betheiligte Publikum zur Vermeidung dev hohen Kontraventionsstrafen hiermit aufmerksam gemacht.

Berlin, den 5. Februar 1877, S -

Königliches Haupt-Steuer- Amt für inländische

Gegenstände.

NichtamtliGzes. Deutsches Neis.

Preußen. Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Mel- dungen, sowie die Vorträge des Chefs der Admiralität, Ge- nerals der Jnfanterie von Stosch, des General - Adjutanten von Albedyll, Chefs des Militärkabinets, und des Polizei- Präsidenten von Piadai entgegen.

Beide Kaiserliche Majestäten besuchten gestern Se. Königliche Hoheit den Prinzen Georg, um ihm zu seinem Geburtstage zu gratuliren.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag um 12 Uhr den Kriegs- Minister, General der Jnfanterie von Kameke. Um 2 Uhr begaben Sich die Kronprinzlichen Herrschaften zur Geburtstagsgratulation zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prin- zen Georg. E

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Rehnungswesen, sowie der Ausschuß für Rechnungswesen hielten heute Sibungen.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten beantragte der Abg. Lutte- roth zu dem Antrage des Abg. Frhrn. von Heereman auf Aenderung der Geschäftsordnung, daß der zu wählenden Wahlprüfungskommission auch sämmtliche bisher noch nicht zur Entscheidung durch das Abgeordnetenhaus gelangte be- strittene Wahlen, also auch diejenigen, über welche von den Abtheilungen bereits chriftliher Bericht vorliegt, zur Bericht- erstattung zu überweisen seien. Nach kurzer Debatte wurde der Antrag Lutteroth vom Hause angenommen.

Das Haus setzte hierauf die Berathung des Staatshaus- halts-Etats fort, und zwar zunächst mit einigen an die Budget- ‘ommission verwiesenen Positionen des Etats des Mini- steriums für die landwirthschaftlihen Angelegen - heiten. Kap. 107 Tit. 17 der dauernden Ausgaben wirst an „Bei- e zur Errichtung und Unterhaltung von landwirthschaft- ichen Mittelschulen“ 220,000 aus. Der Abg. Frhr. Dr. von der Golß beantragte, diese Summe um 15,000 (behufs Errichtung einer Anstalt in Schivelbein) zu erhöhen. Die Budgetkommission empfahl den ar des Abg. Frhrn. Dr. von der Golß abzulehnen ; dagegen der Jiegierung zur Erwägung zu geben, ob nicht die neu zu errichtende landwirthschaftliche Mittelschule anstatt in Eldena in Schivelbein eingerichtet werden solle, oder ob ein Zuschuß für die Errichtung einer zweiten Mittelshule in Pommern für das nächste Jahr! ins Auge zu fassen sei. ußer dem Referenten Abg. Röstel

Berlin, Dienstag,

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i A V - r Ce S F S - e E j Sie E S M A E I H A AZADE l -

sprachen die Abgg. Haken, Frhr. Dr. von der Golß, Köhler (Göttingen) und von Benda, sowie der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal. Der Antrag der Kommission wurde unter Streihung der Worte: „ob nicht die neu zu errihtende“ bis „eingerichtet werden solle oder“ angenommen. Kap. 108 der dauern- den Ausgaben Tit. 12 (zur Remuneration von Veterinär- beamten für Wahrnehmung der veterinärpolizeilichen Grenz- tontrole 26,700 F) war der Budgetkommission überwiesen worden mit folgendem Antrage des Abg. Donalies:

„Angesichts der neuesten Erfahrungen in Betreff des Ausbruchs der Rinderpest und in Anerkennung der Gefahren, denen die an Ruß- land grenzenden Kreise und somit auch die Binnenkreise unseres Staates fortwährend durch Uebertragung von Thierkrankheiten, die in Ru land heimisch sind, ausgeseßt sind, erklärt das Haus : 1. Die Bestrebungen des Herrn Ministers der landwirthschaftlichen Ange- legenheiten, die veterinärpolizeilibe Ueb-rwahung der Grenzkreise be)ser zu organisiren, sind vollständig gerechtfertigt. T1. Die Vorschläge des qu. Ministers, die derselbe der technischen Deputation für das Veterinärwesen zur Begutachtung vorgelegt, und wie folgt gefaßt sind: „Eine Lösung würde vielleicht darin zu finden sein, daß man 1) zwar die Kreisthierarztstellen in den betreffenden Grenzkreisen mit Privat- praris bestehen ließe, aber gleichzeitig 2) die direkte Einnahme der Grenz- thierärzte ohne Privatpraris höher ftellte und ihnen gleichzeitig für einen gewissen Bezirk des Hinterlandes (einige Kreise) die Funktionen von Oberveterinärs in der Stellung der Bezirksthierärzte zuwiefe, um sie in praktischer Thätigkeit zu erhalten, und ihnen eine Ein- wirkung auf die Verhältnisse, beziehungsweise die sich hieraus erge- bende Konformation zu sichern“ find vollkommen zweckmäßig und kforreft. 111. Das Staats-Ministerium wird aufgefordert, die so ge- p Organisation so schnell als zulässig zur Ausführung zu ringen.“

Hierzu hatte der Abg. von Ludwig das Amendement estellt : 9 statt der Worte: „die an Rußland grenzenden Kreise“ zu setzen:

„die an Rußland und an Oesterrei grenzeuden Kreise.“

Die Budgetkommission beanträgté: i

„1) die Staatsregierung T T ber der Reichsregierung auf die Einleitung internationaler Verhandlungen mit den Nachbarstaaten hinzuwirken, um eine strenge Ueberwachung der Rinderpest in ihren Heimathsorten herbeizuführen; 2) über den Antrag des Abg. Donalies nebst dem Unterantrage des Abg. von Lad- wig und Genoffen als durch die Mittheilungen der Königlichen Re- gierung erledigt, zur Tagesordnung überzugehen. * i :

Außer dem Referenten Abg. Dr. Virchow sprachen hierzu der Abg. von Ludwig und der Minister für die landwirthschaft- lichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal. Die Anträge der Budget- fommission wurden angenommen. Schluß 44 Uhr.

Die Erllärung, welche in der gestrigen Sißung des Abgeordnetenhauses der Handels-Minister Dr. Achenb a ch nach dem Abg. Berger in Betreff der Vorlage rücksihtlich der Berlin-Dresdener Bahn abgab, hatte . folgenden Wort- laut :

Ich kann dem- Herrn Vorredner nur für die durchaus objektive Beurtheilung der gegenwärtigen Vorlage danken. Ich bin überzeugt, daß, wenn Seitens des gesammten Hauses dasjenige, was die. Negie- rung Ihnen vorschlägt, mit derselben Ruhe und Objektivität geprüft wird, diese Prüfung nicht zu demjenigen Resultat führen kann, wel- ches der Herr Vorredner zieht, sondern die Annahme dieser Vorlage zur Folge haben muß. Wenn der Herr Vorredner der Regierung ge- wissermaßen den Vorwurf macht, daß der gegenwärtige Entwurf so svât an das Haus gebraht worden sei, so muß ih darauf hinweisen, daß einmal bis in der leßten Zeit mit der Königlich sächsischen Re- gierung über die vorliegende Frage Verhandlungen gepflogen worden sind, und zweitens, daß es der Vorlage wefentlich zur Begründung dienen mußte, den Abschluß der Rechnung für das Vorjahr bei der Berlin-Dresdener Bahn einigermaßen zu kennen. Es konnte deshalb nit eher mit dem Entwurfe vor das Haus getreten werden, bis dieses Material der Königlichen Staatsregierung vorlag. Wenn nun in der vorigen Session, wie der Herr Vorredner anführte, wegen der Kürze der Zeit die Budgetkommission niht mehr in eine eingehende Berathung eingetreten ist, so glaube ich do, hat das damalige Einbringen des Gesetzentwurfs seitens der Königlichen Staatsregie- rung sehr viel dazu beigetragen, daß die öffentliche Meinung ih mit der vorliegenden Angelegenheit beschäftigte. Die Frage ift über- all besprohen worden, in den weitesten Kre:sen hat man sich darüber ein Urtheil gebildet, und ih glaube daher, es ist kaum eine Ange- legenheit, die so wohl vorbereitet vor das Haus tritt, wie diejenige, um welche es sich gegenwärtig handelt. E

Den Standpunkt der Königlichen Staatsregierung habe ih in der vorigen Session ausführlich dargelegt, und ih will, um Wieder- holungen zu vermeiden, furz darauf verweisen. Nur Einiges bleibt mir mit Rücksicht auf verschiedene Ausführungen des Herrn Vor- redners nachzuholen. i

Meine Herren! Der Herr Vorredner machte die Bemerkung, daß seitens der Staatsregierung eine künstliche Steigerung der Ein- nahmen der Berlin-Dresdener versucht oder herbeigeführt worden fei; man habe auf eine künstliche Weise Verkehre, die bisher der Berlin- Anhalter Bahn zugeleitet wurden, der Berlin-Dresdener Bahn über- wiesen. Meinestheils muß ich offen vor dem Lande bekennen, daß mir derartige Maßregeln völlig unbekannt sind, ich kenne die Quelle nicht, aus welcher der Herr Vorredner diese Nachricht entnommen hat. Ich kann sie nicht als richtig anerkennen, im Gegentheil muß ich darauf Me daß ich selbst der Gegenstand der heftigsten Angriffe gewesen bin, weil ich ein von der Berlin-Dresdener Cisen- bahn proponirtes Tarifsystemzur Zeit reprobirte und, wie bekannt, sogar mit Crekutivstrafen gegen die Direktion dieser Bahn vorgegangen bin. Es ist damals von einzelnen Seiten behauptet worden, daß die Staatsregie- rung die finanziellen Interessen der Berlin-Dresdener Bahn geschädigt habe. Hier wird uns nun vorgeworfen, daß das allerdings günstige und für die Vorlage \pr:chende Resultat auf einem kün stlichen Wege

den 13. Februar, Abends.

Ey 4 Alle Post- Anstalten nehmen SBefteiluug an; j

für Berlin außer den Poft-Auftaltena auch die Expe-

dition: SW, Wilhelumsir. Ko. 32. si

durch den Einfluß der Staatsregierung erzielt worden fei. Ich muß dies, wie gesagt, verneinen und wiederholen, daß mir derartige Maß- regeln ganz unbekannt sind.

Wenn nun, was die finanzielle Seite betrifft, in der That nur dies eine Argument des Herrn Vorredners als ein angeblich dur{- \chlagendes vorgebracht ijt, so wird das Haus sich wohl überzeugen, daß es sich um eine Angelegenheit handelt, bei welcher finanzielle Nachtheile dem Staate nicht erwachsen können. Alle die Argumen- tationen, die dieserhalb auch von dem Abg. Dr. Roeckerath, wie in der vorigen Session, in dieser Beziehung vorgebracht sid, zerfallen daßer. Es wird hier nicht auf Kosten der Steuerzahler gewirth- schaftet, sondern es foll ein nüßliches Unternehmen in die Hände der Staatsleitung gebraht werden, ohne daß der Staat auf die Dauer seinerseits finanzielle Opfer zu bringen hat. Man sagt nun, wenn der Erwerb nüßlich is für Euch, so kauft. Die Herren übersehen aber, daß die früheren Motive nachweisen, wie ein solcher Ankauf versucht worden, daß man ih aber über den Kaufpreis nicht im Geringsten einigen fonnte, und daß es in der That eine {were Schädigung der staatlichen Inter- essen gewesen sein würde, wenn man zu cinem Ankauf unter den da- mals möglichen Bedingungen übergegangen wäre. Andererseits ift aber die finanzielle Lage dieses Unternehmens und seine Zukunft nicht derart beschaffen, daß man annehmen könnte, es würde sehr bedeu- tende Erträge auch unter staatlicher Leitung liefern und es würde durch die staatliche Verwaltung insbesondere den Prioritäts-Aktionä- ren ein erheblicher Gewinn zugeführt werden können. Wir gehen vielmehr von der Ansicht aus, daß das Unternehmen nah einiger Zeit sih so gestalten wird, daß es die Zinsen der Schulden auf- bringt und in der Lage ist, diese Schulden zu amortisiren. Weitere Hoffnungen machen wir uns niht. Wenn also auch diefer Einwand zerfällt, so bleibt eigentliÞch gegen die Vorlage nur die Unlust gewisser Herren übrig, den staatlichen Einfluß auf das Eisenbahnwesen zu vermehren. Der Hr. Abg. Berger, dessen Unterstükung ich in vielen Eisenbahnangelegenheiten stets dankbar anerkenne, ist bekanntlich gegenüber der Vorlage des Reichs-Eisen- bahnprojefts und was mit demselben zusammenhängt, als entsciede- ner Gegner aufgetreten. Die Meinung, welche er hier aus\pricht, repräsentirt, wie ich annehme, keineswegs die Auffassung der Ma- jorität, cs find eben die Auffassungen der Minorität, und würde das Haus ih konseguent bleiben, fo kann es mindestens bei Beur- theilung dieser Frage niht von solchen Gesichtspunkten ausgehen, wie das Seitens des Hrn. Abg. Berger gesczehen ist.

Nun sagt der Herr Abgeordnete: Der Staat besitt bereits einen so kolossalen Einfluß im Oiten, daß es ciner Vermehrung desselben in keiner Weise bedarf. Jcch will zugeben, meine Herren, daß, wenn der eigentliche Osten der Monarchie in Betracht kommt, allerdings der Einfluß des Staats auf das Eisenbahnwesen ein fehr erheblicher ist, ih möchte aber die Frage aufwerfen, ob dies bezüglich des Ter- rains zutrifft, welches augenblicklih in Frage steht. Hier existirt feine Staatsbhahnlinie und der heilsame Einfluß, der durch einen staatlichen Betrieb nah dieser Richtung hin erzielt werden könnte, ift niht vorhanden. Es handelt sich also darum, auf einem Gebiete, wo biéher staatlicher Einfluß nicht bestand, denselben herzustellez.

Meine Herren, es wird darauf hingewiesen, daß es den Verkehr8- interessen ja ganz angemessen gewesen wäre, Sachsen den Einfluß zu gestatten, den es begehrt. «Es wird dabei aber übersehen, daß Sachsen, was den Verkehr zwishen Ber- lin und Dresden anbetrifft, bereits die Haupt Mk. rrenz=- routen in der Hand hat, es besißt die Konkurrenzroute via Röderau, die mit der Anhalter Bahn endigt, und die Konkurrenzroute via Ca- menz, die si auf die Berlin-Görliter Bahn bezieht. Würde Sach- sen noch in den Besiß dieser nie gelangen, so wird das ganze Eisenbahnsystem der betreffenden Gegend vollständig von Seiten der Königlich sächsischen Staatsregierung dirigirt. 5

Nun meint der Herr Vorredner, die Stellung, welche Preußen feinem Nachbar gegenüber eingenommen habe, könnte keineswegs als eine freundliche bezeichnet werden, und man 1nüsse sich deshalb auch nicht darüber wundern, daß man ein entsprehendes Entgegenkommen nicht gefunden habe. Die diesseitige Regierung ift sih niht bewußt, in irgend unfreundliher Weise gegenüber der ihr befreundeten Nach- barregierung vorgegangen zu sein, sie hat nur geglaubt, die öffent- lichen Verkehrsinteressen wahren zu müssen und andererseits diejenigen Rechte zu hüten, die ihr bereits zustehen. . Wenn der Hr. Abg. Berger den Vertrag prüfen will, welcher unter dem 6. Juli 1872 zum Abschluß gelangt ist, so wird er finden, daß darin der Königlich preußishen Regierung eine ganze Reihe wichtiger Rechte beigelegt sind. Jch weise beispielsweise darauf hin, daß die Gesellschaft den Siß ihrer Verwaltung im Preußischen zu nehmen hat und die Be- aufsihtigung und Verwaltung des Unternehmens lediglih von der Königlih preußischen Regierung ressortirt, daß ferner Art. 12 die Bestimmung der Fahrzeiten und Trans8portpreise aus\chließlich der preußischen Regierung zuweist , daß der ganze Vertrag das Unter- nehmen als ein einheitliches bezeichnet, welches auch einheitlich be- trieben werden soll, und daß Art. 14 einen Fall bereits vorsieht, der allgemeine Schlüsse auf die Tendenz des Vertrages erlaubt. Der Artikel sagt nämlich für diesen Fall, daß bei der Erwerbung eines Theiles der Bahn Seitens der sächsishen Regierung die Betriebsfüh- rung und Betriebsleitung in den Händen der preußischen Regierung sich befinden sollen. L E

Mit Nücksicht auf diese vertragsmäßigen Bestimmungen glaubt die Königlich preußische Regierung, daß der von _ ihr eingeshlagene Weg, der allein berechtigte und in ihm nichts zu finden fei, waraus auf eine unfreundlihe Handlung gegen einen befreundeten Nachbar-

taat ges{lossen werden könnte. d Se N i Li preußische Regierung kann allerdings mit Rüctsicht auf die allgemeinen Tendenzen, die sie verfolgt, und die sie bei Gelegenheit der Debatte über das Reichs-Eifenbahnprojekt ausgesprochen hat, ganz und gar nicht auf diejenigen Rechte verzichten, die ihr bezüglich der Leitung des Éisenbahnwesens zustehen, und um \o weniger an- deren Bestrebungen: gegenüber, die darauf gerichtet sind, den eigenen Staatseisenbahnbefitz zu konsolidiren, um die Verwirklichung des Reichs-Cisenbahnprojektes ein für alle Mal innerhalb bestimmter Grenzen unmöglich zu machen, Die vorliegende Sache hat deshalb eine große, prinzipielle Tragweite, und ich bin der Ansicht, daß diejenigen Herren, welde in den