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E egi A Se M R Be A P C E S P R ia R 1ER L E Ep ia S, “© 8.nlo E Si
6) Térzeit aus „Tell“ von Rossini: die Hrn. Wachtel, Beß » und Fricke. 7) Duett aus der „Favorite“ von Donizetti: Hr. und Fr. de Padilla. 8) Finale aus „Lucia“ vop. Doniz® i: Fr. Artôt, Frl. Lehmann, die Hrn. Wachtel, de Padilla, Ernst und Fricke, der Chor. i S
In der Pause zwischen dem ersten und zweiten Theile des Konzertes geruhten Jhre Kaiserlichen und Königlichen Ma- jestäten Sich zu erheben und viele der Anwesenden durch huld- reiche Ansprache zu beglücken.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sißung zusammen.
— Jn der heutigen (3.) Sißung des Reichstages, welcher der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats-Minister ofmann und mehrere Kommissarien beiwohnten, theilte der Prä- fident die von den Abtheilungen für gültig befundenen Wahlen mit. Zwanzig Wahlen sind von den Abtheilungen der Wahl- prüfungsfommission überwiesen worden. Von dem Reichskanzler ist der Entwurf eines Patentge}eßes (S. unter Reichstagsangelegenheiten) eingegangen. Das Haus ge- nehmigte ohne Debatte folgenden Antrag des Abg. Demumler : „das gegen den Abg. Liebkneht bei dem preußishen Ober- Tribunal wegen Beleidigung des Deutschen Kriegsheeres shwebende Strafverfahren für die Dauer der Session auf- zuheben und den Neichskanzler zu ersuchen, die hierzu nöthigen Schritte zu thun“, und überwies auf Antrag des Abg. Dr. Kapp den Geseßentwurf, betreffend die Untersuchung von Sec- unfällen einer Kommission von 14 Mitgliedern. Shluß 35 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr.
— Jn der gestrigen Sißung des Herrenhauses bildete den leßten Gegenstand der Tagesordnung der münd- liche Bericht der Kommission für Handel und Gemwerbe- angelegenheiten über den Geseßentwurf, betreffend die Hes- Tische Brandversicherungs-Anstalt. Die Kommission hat die Regierungsvorlage vielfach verändert, und der Referent Dr. Weigel empfahl dem Hause, diesen Veränderungen die Zustimmung zu_ ertheilen. An der General - Dis- fussion betheiligten fich die Herren Hasselbah, welcher sih prinzipiell gegen den Grundgedanken des Gefeßes, den Versicherungszwang, aussprah, und erklärte, er werde aus diesem Grunde gegen das Geseß stimmen, Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode, Dr. Elwanger, Theune, der Regie- rungsfommissar Geheimer Ober-Regierungs-Rath Pr. Forch und der Referent Dr. Weigel, welche sämmtlich die Annahme der Konumissionsbeshlüsse befürworteten. Jn der Spéezial- disfussion zu §. 1 nahmen die Herren Hasselbach, Dr. El- wanger und Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Forch noh- mals das Wort. Dann wurden 88. 1 bis 8 in der von der Kommisfion vorgeschlagenen Fassung angenommen.
Für 8. 9 hatte die Kommijsion fo gende Fassung vorge- fchlagen : E j „Der Grundbucrichter, weler ohne vorgängigen Nachweis der Versicherung des Gebäudes bei der Hessischen Brandkasse, be- ziehungsweise des Ausschusses oder der Befrciung von der Ver- fihcrung nah Maßgabe des §. 4 Absatz 3, die Eintragung einer Spezialhvpothek oder Grundschuld zuläßt, verfällt in eine Disci- plinarstrafe von mindestens dreißig Mark für jeden einzelnen
all.“ L s Hierzu hatte Graf zur Lippe folgende veränderte Fassung E Grundbuchrichter hat den Nachweis der Versicherung des Gebäudes bei der Hessischen Brandkafse, beziehungsweise des Aus- icblufses oder der Befreiung von der Versicherung nach Maßgabe des &. 4 Absatz 3 vor der Eintragung einer Spezial-Hypothe? oder Grunds{uld zu fordern.“ i j
An (er Diskussion hierüber betheiligten sich außer dem Antragsteller und dem Referenten die Herren Pr. Dernburg, welcher den Antrag stellte: das Wort „Spezial-“ vor Hypothek am Sé&lufse des Paragraphen zu streichen, sow:e die_ Herren Theune, Wever, Dr. Elwanger und Graf Udo zu Stolberg. Bei der Abstimmung wurde der Antrag des Dr. Dernburg wie auch der Kommissionsantrag abgelehnt und die von dem Grafen zur Lippe vorgeschlagene Fassung des §8. 9 angenom- men. Die übrigen Paragraphen des Geseßes wurden ohne erhebliche Debatte nach den Vorschlägen der Kommission an- genommen. Der §8. 36 erhielt auf Antrag des Dr. Elwanger Folgende Fassung: S i
„Hat der Versicherte den Entshädigungsanspruch verwirkt (vergl. £8. 30 und 33), so sind die vor dem Brande eingetragenen Gläubiger berechtigt, die nah dem Reglement festzustellende Ent- schädigung zu beanspruchen, soweit ihre Forderungen nicht schon aus dem verpfändeten Grundstück befriedigt werden können.
Eine Verpflichtung, die Entshädigung zum Wiederaufbau zu verwenden, findet nicht statt. L
Um 35 Uhr wurde die Sizung geschlossen.
— Jm weiteren Verlaufe der gestrigen Sizung des Hauses der Abgeordneten trat das Haus ohne General- debatte sogleich in die Spezialdiskussion des Etats, 1n dritter Berathung. - Zu Kapitel 72, Titel 1, der dauern- den Ausgaben (Justiz-Ministerium) beantragte der Abg. Michaclis: „Die Staatsregierung aufzufordern, die RNRangpver- hältnisse der Justizbeamten unter Gleichstellung mit denen der Verwaltungsbeamten, spätestens bis zu der bevorstehenden Justizreorganisation, zu reguliren.“ Der Antrag wurde nach einer furzen Erklärung des Justiz-Ministers Dr. Leonhardt angenommen. Außerdem sprachen die Abgg. Bertog, Kropp, Schröder (Lippstadt), Hansen (Flensburg), Lafjen, Krüger (Hadersleben) und Michaelis. Schluß 4 Uhr.
— Jn der gesirigen Sißung des Hauses der Abgeordneten nahm in der Diskussion der Vorlage betreffs der Berlin-Dresdener Eisenbahn der Handels-Minister Dr. Achenbach nach dem Abg. Dr. Wehrenpfennig das Wort wie folgt :
Meine Herren! Wie mir berihtet worden ist — ich war in diesem Augenblicke nit im hohen Haufe auwesend — hat der Hr. Abg. Virbow seine Bemerkungen mit der Ausführung begonnen, daß er mit einer gewissen Schüchternheit und Reserve an die Vorlage und ihre Beurtheilung herantrete. Nun, soweit ich seine Rede gehört, muß ic bekennen, diese Shüchternheit ist mir in seiner Kritik der Vorlage gerade nit besonders aufgefallen. Er hat mit Energie und mit dem großen Talent, welches wir Alle kennen und das ihm eigenthümlich ift, die Vorlage zu bekämpfen versucht und ift dabei nit etwa bei einem ganz fonfequenten, aus einem Gedanken kom- menden Angriffe stehen geblieben, sondern er hat verschiedene si widersprehende Momente benußt, um die Vorlage der Regierung zur Ablehnung gelangen zu lassen. Bald hat er mit den unglüdlichen Aktionären sein Mitleid auégedrückt, bald hat er, wie in früheren Sessionen, bei derartigen Vorlagen betont, baß die finanziellen
fônnen ; bald Hat er das Konfkurrenzprinzip angerufen, balo hat er vom Standpunkt der Königlich säch E Regierung, bald von dem des Staatéprinzips argumentirt, und fo alle nur venkbaren, sich selbst widersprehenden Argumente angerufen, um das Ziel, wel{es er sich gestellt hat, zu erreicen. S6 A j
Fch will nun diese Exkursionen gegenwrria nit mitmahen. Wenn er heute wiederholt, daß die materielle Konkurrenz des Staates egenüber den Privatbahnen nicht gebilligtwerden könne, so weise ih darauf hin, daß gerade dieser Gegenstand ja gewissermaßen der Kern der Debatten über das Reichv-Cisenbahnprojek gewesen ist und daß dieses hohe Haus in seiner großen jorität damals gerade diesem Prinzip seine Zustimmung gegeben hat, und nicht blos bei dieser Gelegenheit, sondern bei allen jenen großen Linien, die das hohe Haus genehmigte, stand dieses Prinzip im Vordergrunde, nämli die Konsolidirung des Staats-Eisenbahnbesitzes und die wirksame Verwaltung desselben für die Zukunft. O L gu freilih der Hr. Abg. VirWow auch bei dieser Gelegenheit in die Vergangenheit zurügreift und dasjenige, was damals geschah, angreift, daß er darauf hinweist, wie mancher in diesem hohen Hauje vielleicht vorhandén sein werde, der demnächst noch auf seine Bruft s{lagen und sagen werde: Auch ich bin ein Sünder, — das habe ih vollkommen erwartet; denn er hat ja keine Gelegenheit vorübergehen lassen, um die Darlegung seines früheren Standpunktes in dieser Frage zu wiederholen. Aber ih habe an den Hrn. Abg. Virchow oder seine Parteigenossen noch im vorigen Zahre die Worte gerichtet, daß, wenn in der That ihre Auffasjung über Staatsbahnen eine derartige sei, wie sie hier wiederholt betont worden ist, fich da- mals noch eine reihlihe Gelegenheit geboten habe, Manes, wenn es der Wille des hohen Hauses sei, rückgängig zu machen. I habe beispielsweise auf die ostpreußishe Bahn verwiesen, die damals noch nit so weit gelangt war, daß es Schwierigkeiten gemacht hätte, den Bau derselben gänzlich zu \sistiren. Ih habe aber nit ge- hört, daß aus der Initiative dieser Herren Anträge an das Hohe Haus gelangt wären, um dasjenige, was „nah dieser Richtung hin beschlossen war, wieder rückgängig zu machen. Ich muß au sagen, alle diese Angriffe können die Re- gierung in dem einmal beschrittenen Wege nit irre machen. _MVix müssen einen festen Weg gehen, wir dürfen auf diefe fortgeseßten retrosvektiven Betrachtungen keine Rücksicht nehmen; wir schreiten in der Richtung vor, die wir einmal nach guter Ueberlezung gewählt baben, und Me die E u hohen Hauses bei den- verschieden- ten Gelegenheiten gefunden haft. : j | Meine Iren: p sind denn auch alle die Argumentationen, die für den speziellen Fall von dem Herrn Abg. Virchow bezüglich der Konkurrenz gemacht werden, meiner Ansicht nach nicht zutreffend. Er s auf der einen Seite, indem er das Konkurrenzprinzip beklagt, die Anhaltishe Bahn im Auge, und bekennt, daß, wenn der Gedanke der Regierung zur Ausführung kommen werde, hier ein neuer Fall vorläge, der L Anhaltischen Bahnunternehmen Schaden zufügen werde. Man hätte demgemäß denken sollen, daß er am Schluß seiner Argumentationen dahin kommen werde, der O und dem hohen Hause zu empfehlen, daß man auf das alte rojeft wieder zurückgreife, nämlich eine Fusion der Berlin-Dresdener Bahn mit der Anhaltischen Bahn eintreten zu lassen. Was geschieht aber ? Er erkennt an, daß, da die Dresdener Bahn einmal als Konkurrenz bahn der Anhalter Bahn ins Leben getreten sei, er allerdings den Standpunkt nur billigen könne, daß auc jeßt von einer Vereinigung oder Betriebsüberlassung abzusehen fei. Er s{lägt daher vor, der Königlih sächsishen Regierung das Kopfstük der hier in Rede stehenden Bahn zu überlassen. Was wird. das für einen Erfolg haben? Es wird jedenfalls eine weit gefährlichere Konkurrenz herbeiführen, als jemals die Louis preußische Regie- rung, wenn sie die ganze Linie besitzt, der nhaltishen Bahn zu macben im Stande ijt. Ich habe die Ueberzeugung, daß wenn die sächsische Regierung in den Besiß dieses Theilstückes gelangte, fie in der Lage sein werde, geradè Dasjenige zu erreichen, was der Hr. Abg. Virbow seinerseits befürchtet. m gee sind die ge- \{hehenen Bemerkungen über “Konkurrenz und Nichikonkurrenz hier auch insoweit nicht i N als wir es nicht mit einer erst zu erbauenden Linie zu thun haben, fondern mit einer solchen, die bereits besteht, und die aufrecht zu erhalten ift. Deshalb trifft auch diejenige Argumentation, welche in Betreff der Dresdener Bahnhofs- frage Seitens des Hrn. Abg. Virchow gemacht worden ist, nicht zu j gerade weil es sich um bestehende Verhältnisse handelt, gerade wei die Königlich preußische Regierung dabin strebt, das Bestehende auf- recht zu erhalten, glaubt sie ih des Beifalls dieses hohen Hauses erfreuen zu können. Der Hr. Abg. Virchow proponirt dagegen eine Veränderung, er will die beit:henden Verhältnisse modifiziren.
Meine Herren, es wird dann von ihm darauf hingewiesen, daß das Projekt, wie wir es Ihnen vorgelegt haben, ein „Sturmbock“ des Reichseisenbahn-Projektes sei. Gleich darauf kommt er indeß in seinen Ausführungen zu dem entgegengeseßten Gedanken und sagt: Wes hat denn diese Linie überhaupt zu bedeuten? Sie hat gar nit einmal einen nationalen Werth und {on deshalb find die Pro: ositionen der Könichlih sächsischen Regierung zu acceptiren. Abgesehen davon, daß diese beiden Ausführungen im Widerspruch stehen, muß ih doch darauf hinweisen, daß allerdings die Frage, ob eine Linie, die bis jeßt als eine einheitliche angesehen und verwaltet ist, zerstückelt wird, oder ob sie in ihrer Einßeit bleibt, nicht so unteraeordneter Natur ift, wie der Hr. Abg. Virchow annimmt.
Meine Herren! Der Herr Abgeorgnete hat dann verschiedene andere Ausführungen an seinen Grundgedanken angeschlossen, die ih nit näher berühren will, weil sie mich zu weit führen würden; i gehe deshalb nur mit einigen Worten noch einmal auf denjenigen Standpunkt ein, den die preußische Regierung von jeher und auch jeßt no in diejer Angelegenheit einnimmt. Es wird das zugleich Gelegenheit bieten, wenigstens einzelne Ausführungen des Hrn. Abg. Virhow noch weiter zu widerlegen. ;
Ich habe {hon bei der ersten Besprehung der Vorlage darauf hingewiesen, daß die Königlich preußishe Regierung von dem Gedan- fen ausgeht, daß vertragsmäßig hier ein einheitlihes Unternehmen vorhanden is, daß dieses einheitlihe Unterneh- men nah dem Gedanken des Vertrages auf eine bestimmte Zeit- dauer au eigentli bleiben soll, und daß während dieser Zeit der Königlich preußischen Staatsregierung eine Reihe wichtiger Rechte zugesichert find. Es gehört dahin die Feststellung der Tarife, der Fahrpläne, die allgemeine Aufsicht über das Unternehmen, die An- wendung preußischer Gesetze in den wichtigsten Fragen; es gehört dahin in dem speziell vorgefehenen Falle das Ret zur Vebernahme des Betriebes auf der ganzen Linie. Meine Herren! Die Königlich preußische Regierung stand nun vor der Frage: Ist sie bei den gegen- wärtigen Verhältniffen der Gesellschaft in der Lage, diese wichtigen Recbte, welche ihr gewährt sind, aufzugeben? Sie hat diese Frage verneinen müssen. Wenn die Regierung vor dem Hause und vor dem Lande wiederholt den Gedanken vertreten hat, daß das Staatseisen- babnfsystem mehr zu fkonsolidiren sei, daß die bestehenden Ver- hältnisse mehr und mehr entwirren, daß die Rechte, welche der Königlichen Regierung zustehen, zu befestigen seien, wenn man ohne Weiteres diejenigen Rechte, die bereits “in der Vergangenheit der preußischen Regierung beigelegt find, so ohne weiteres opfern und aufheben wollte. fue sie war daher kein anderer Standpunkt angezeigt, als die Festhaltung an den Vertrag und die N Rmnng derjenigen Rechte, welche ihr dúrch denselben ge- währt sind.
Di: Regierung war auch der Meinung, daß ein Wechsel in der Person des Konzessionärs nicht zu der Auffassung führen könnte, daß auf einmal alle diejenigen Rechte, welche der preußishen Regierung vertrag3mäßig zustehen, als beseitigt angesehen werden fönnten. Sie war der Ansiht, daß bei einer loyalen Auslegung des Vertrages auch bei einem Wechsel in der Person des Konzessionärs diese Rechte für die im Vertrage bestimmte Zeitdauer Ed erhalten werden müssen. Dieser Auf- fafung stellt nun die Königlich sächsische Regierung den Gedanken entgegen, den Sie in der abgedruckten Note wiederfinden, daß sie
den preußischen Staat nit zulassen würde, sondern daß sie bei denr ben Pren em, welches sie angenommen habe, auh niht in der Lage sei, eine Privatbahn als Konzessionär in ibrem Lande auf- nehmen zu können. Meine Herren! Bei dieser Auffassung scheint es mir umsoweniger vom preußischen Standpunkte aus möglich gewesen zu sein, diejenigen Rechte aufzugeben, welche in dera betreffenden Ver- trag für Preußen vorgesehen waren. : : iese Differenzen sind nun unter den beiden befreundeten Regie- rungen vorhanden: Welchen anderen Weg sollte die Königlich preußische Regierung wählen, um den Streit zum Austrag zu bringen ? Der Hr. Abg.. Virchow bedauert es, daß man den Bundesrath iu.einer derartigen Angelegenheit anrufe, €r empfiehlt eine freundliche Haltung gegen- über ten anderen Bundesstaaten, da nur in dieser Weise das Reich in seinen Verhältnissen gesihert werden könnte. Schon Be: Dr. Wehrenpfennig hat darauf hingewiesen, daß, wenn die Reichs= verfassung ein Mittel an die Hand giebt, Streitigkeiten, welche unter den einzelnen Bundesftaaten bestehen, zu lösen, es do der ehrlichfte, beste und freundlihste Weg sei, von diesem Mittel Gebrauch zu macen, und| wohl s{chwerlich kann irgend Jemand, wenn man auf dem Wege einer verfassungsmäßigen Bestimmung dasjenige, was man für ricbtig bält, zu erreichen gedenkt, hierin etwa einen Krieg, eine Feindseligkeit oder etwas ähnliches erkennen. Die preußische Regierung beabsichtigt niht — sie könnte es ja auch nicht — fie beabsichtigt — sage ih — nicht irgend etwas Gewaltthätiges, Unfreundliches zu erstreben, sondern sie will sich derjenigen Entscheidung , pie * dieser Angelegenheit gefällt werden wird, wie es ihre Pflicht ift, unbedingt unterwerfen. Sie ist sich klar bewußt, daß sie als der größere deutsche Bundesstaat vor allem in dieser Beziehung ihre ver- fassungsmäßige Pflicht kennen muß, und sie wird keinen Augenblick zögern, demjenigen Spruch Folge zu leisten, weler von jener Stelle aus ergeht. Also gewiß ist der eingesblagene Weg ein solcher, der nur dem bestehenden bundesfreundlichen Verhältniß entspricht und der geeignet ist, diejenigen freundlichen Beziehungen, wel&e bestehen, nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern wesentlich zu fördern und da, wo Differenzen bestehen, diese ein für: allemal zu beseitigen. Wenn nun anknüpfend an diesen Gedanken, daß der Bundesrath in dieser Angelegenheit demnächst die definitive Entscheidung zu fällen habe, der Abg. Dr. Virhow darauf hingewie- sea hat, daß er mit einer gewissen Wehmuth die Ausführungen der Regierungskommissarien über die Frage der S E des Ver- trages gehört habe, so kann ih diese Wehmuth gar nicht recht ver- stehen. Er sagt, es sei eine alte Auffassung des Hauses, daß man, wenn vorgelegte Gesetzentwürfe innerhalb des Landtages- genehmigt worden seien, au die Regierung für verpflichtet 4: pon habe, mit der Publikation der Entwürfe vorzugehen. Auf dieje Frage- gehe ih meinestheils hier niht ein. Ic gestatte mir nur, darauf aufmerksam zu machen, daß ja in dem Eingang des Vertrages aus- drüdcklich die landesherrliche Genehmigung desselben vorbehalten ist. Was ‘bedeutet denn dieser Passus von dem Vorbehalt der landesherrlichen Genehmigung, die ja zu dem Gesetze an si ebenfalls nothwendig ist ? Dieser Dn sollte gerade die Be- deutung haben, daß die landesherrlihe Genehmigung nur dann er- folge, wenn eine günstige Entscheidung Seitens des Bundesraths er- folge. Es ist also bereits vertragémäßig vorgesehen, daß die landes8- herrliche Genehmigung ausbleibt, sobald jene Hindernisje, welche ge- genwärtig bestehen, niht aus dem Wege zu räumen sind. Ih glaube, au aus diesem Grunde, daß der Antrag des Hrn. Abg. Hammacher nit nothwendig ist, es scheint mir in der Vorlage selbst schon das- jenige zu liegen, was der Herr Abgeordnete will, und ih fürchte, daß, wenn der Antrag zur Annahme gelangt, darin eine gewisse Ab=- sch{wächung der Aktion der Königlichen Staatsregierung liegen könnte. Im Uebrigen ist der Gedanke ein vollständig berechtigter, wir stehen auf demselben Standpunkte wie der Herr Antragsteller. Es ist dies au nicht blos Seitens eines Ressort-Ministers, Jae Seitens der Königlichen Staatsregierung in threr Gesammtheit erklärt worden. - Meine Herren! Ich habe absichtlih niht das Reichseifenbahn-
ae und was damit zusammenhängt bei diefer Gelegenheit zur
rôörterung bringen wollen ; ih habe aber zum Schluß meiner Au*- führungen daran zu erinnern, daß das hohe Haus dur seine ver- gangenen Vota die Königliche Staatsregierung in der Richtung unter- stützt hat, das Reich und scine Organe auf dem Gebiet des Eisen- bahnwesens zu stärken. Wenn nun am Schluß des vorliegenden Vertrages der an sich unschuldige Artikel sich findet:
Der Staat ist berechtigt, alle für ihn aus diesem Vertrage hervorgehenden Rehte und Verpflihtungen auf das Reich zu über- tragen,
und gerade in’ diesem Artikel ein besonderer Stein des Anstoßes gefunden ist, so kann ih die Stellung, die auf beiden Seiten besteht, nicht besser charakterisiren, als indem ih diefen Artikel vorlese und sage: Hier steht auf der einen Seite der, welcher diesen Artikel accep- tirt, auf der anderen der, welcher wegen dieses Artikels den Vertrag ablehnt, wählen Sie, welcher Standpunkt der Stimmung und den Beschlüssen des Hauses entspricht. : i /
Jch glaube, meine Herren, das Haus kann nicht zweifelhaft fein, denjenigen Weg weiter zu bcshreiten, den es in der Vergangenheit bereits beschritten hat.
Nah dem Abg. Kieshke erklärte der Finanz - Minister Camphausen:
Meine Herren! Als ih im vorigen Sommer zur Berlin-Dres- dener Eisenbahn das Wort ergriff, da war ich genöthigt, die Regie- rung gegen einen der politischen Freunde des Hrn. Abg. Dr. Virchow dahin zu vertheidigen, daß es sich niht um ein Geschäfk handele, was für den Staat mit großen finanziellen Opfern verbunden sei. Ih Le mich damals bemüht, den Nachweis zu führen, daß das auf einer irrigen Auffassung beruhe. Ich freue mi, wenn dieser Beweis nun unbedingt als geführt anerkannt wird, und wenn ich heute sogar in die Lage gebrac)t
Alles, was er sich gedacht hat über die Zeus der Aktionäre, über die unwiderrufliche Zerstörung des Kapitals der Aktien doch nur in seiner Phantasie, niht in der Wirklichkeit beruht.
Was geschieht nah dem Vertrage, wie er Ihnen proponirt wor- den ist? Daß die Gesellschaft _ von ihren finanziellen Verlegenheiten erlôst wird, daß die Verwaltung der Bahn in potente Hände gelangt, von fachkundigen Perfonen geleitet und unter Wah- rung des Interesse des Staates einer Verwaltung übergeben“ wird, der gegenüber doch von allen Seiten das Vertrauen besteht, daß sie in E und finanzieller Hinsicht die Interessen der Ge- sellschaft wahrnehmen wird. Nun, meine Herren, indem’ diese Ver- waltung stattfindet, findet ja den Aktionären gege er gus das statt, als wenn sie selbst in möglichst vortrefflicher Weise die. Verwaltung fortgeführt hätte, nachdem sie mit den finanziellen Verlegenheiten niht mehr zu kämpfen Haben, und die G Prung muß zeigen, welche Erträge die Bahn zu bringen vermag. Bald sollen wir uns dagegen mehren, daß die Erträge nicht hinreihen würden, um unsére Kosten zu deen, bald sollen wir uns dagegen wehren, daß die guten Gr- träge den Aktionären entzogen werden? Nach dem Vertrage wird Jahr für Jahr Rechnung gelegt, nah dem Vertrage wird Jahr für Fahr den Aktionären diejenige Dividende auszuzahlen sein, „nachdem die Ansprüche des Staats hinsichtlich des Vorschusses erfüllt sind, welche das Unternehmen zu bringen vermag. Niemand kann in die Zukunft blickten, und ih möchte es nicht unternehmen, heute den Ausspruch zu thun, das- Unternehmen wird so und fo viel an Divi- dende aufbringen können, und irgend eine feste Ziffer zu nennen, aber das Interesse der Aktionäre wird durch den Vertrag, wie er ge- [hlotey ist, so sehr gewahrt, als wie er überhaupt gewahrt werden
ann. So viel na dieser Richtung hin. h
Dann glaube ich gegen die * Ausführung des Herrn Vorredners, den ich Übrigens hier niht ganz genau habe ver- stehen können, indem er ziemlich leise spricht, ausdrüclich und bestimmt hervorheben zu sollen, daß beim Abs{luß des Vertrages den Vertretern der Gesellshaft ausdrüdtlich. erklärt worden ist, daß die landesherrlihe Genehmigung, die im Eingange des Vertrages vor-
Verbältnifse solcher Bahnez, die vielleicht nit in regelrechter Weise zur Entstehung gekommen seien, nicht in Betracht gezogen werden
nit nur bei einem Wechsel in der Person des Konzessionärs
behalten ist, die Bedeutung habe, daß sie erst erfolgen könne, wenn
werde, gegen den Hrn. Abg. Dr. Virhow näher auszuführen, daß-
die Streitigkeiten, die Meinungsverschiedenheit zwischen der pocs is{en und \ähsisGen Regierung “auf dem durch die
eich8verfaffflung vorgezeihneten Wege geordnet sei. Es fann auch nicht die Meinung geltend gemacht werden,
ß die Gesellshaft in irgend einer Weise verleitet worden sei, das Verhältniß unrichtig aufzufassen, und dadur in Nachtheil gebracht werden könne. Jch bitte nicht zu übersehen, daß im Ein- gange des Vertrages, ebenso wie die landesherrlibe Genehmigung vorbehalten worden ift, “auch die Genehmigung der General- versammlung der Aktionäre der Gesellschaft wvorbchalten worden ist. Diese Generalversammlung der Aktionäre sol, wie ich vernommen habe, am 20. März zusammentreten; fe wird genau die Verhandlungen kennen, die hier gepflogen worden ind, fie wird genau die Aeußerungen der Staatsregierung über ihre Stellung zu diesem Vertrage kennen lernen und sie wird demnächst ihren S zu fassen haben, ob sie den im Namen der Aktionäre der Gesellschaft abgeschlossenen Vertrag gut heißen will oder nicht. Jch kann also auf das. bestimmteste behaupten, daß weder irgend ein ethishes Prinzip“ verleßt worden sei, indem wir auf den Wunsh der Aktionäre, mit ihnen den Vertrag abgeschlofsen haben, noch daß die Aktionäre für immer daran gebun- den seien; — wenn fie in der Generalversammlung den Vertrag in ihrem Interesse niht gut heißen, so ist ibnen das noch unbenommen.
Nun hat man eine gewisse Art von Zwang darin finden wollen,
daß andere Wege, an die die Gesellshaft gedacht hat, von ‘der Re- gierung nicht gut geheißen worden sind. In dieser Be- ziehung glaube ich mich auf die Ausführungen des Herrn D Ri vie vocesite Bie ¿u können. Das ist doch unzweifel- aft, daß die preußische Regierung, indem sie im Jahre 1872 dieser Gesellschaft die bestimmte Konzession gab, nicht verpflichtet werden konnte, diese Konzession aub dann bestehen zu lassen, wenn die Ge- sellschaft, statt die Eisenbahn als eine Konkurrenzbahn bestehen zu lassen, sich auf eine Fusion einlassen woite. Und ferner ift ganz unzweifelhaft, daß die preußische Regierung weder verpflichtet war, noch au den geringsten Anlaß dazu hatte, in einen Theilverkauf der Bahn zu willigen. Von einem Zwang in dieser Hinsicht kann den Aktionären gegenüber nicht die Rede sein, es kann nur davon die Rede sein, daß die dem preußischen Staate zustehenden Rechte zu rihtiger Zeit richtig gewahrt werden, und das hat die Staatsregie- rung gethan.
Nach dem Abg. Berger ergriff der Finanz - Minister noch einmal das Wort:
Meine Herren! Nah Ihrer Geshäftsordnung wird durch den Umstand, daß ein Minister nah der Rede des Referenten das Wort nimmt, der Anlaß zur Wiedereröffnung der Diskussion gegeben ; selbst aber auf diese Gefahr hin habe ich geglaubt, in Bezug auf zwei Bemerkungen des Herrn Referenten das Wort ergreifen zu jollen. Die eine dieser Bemerkungen war die Behauptung, daß nicht die Privatbahnen, sondern der preußische Finanz- Minister die alleinige Urfahe gewesen sei und die Noth- wendigkeit “im Jahre 1873 avsgesprohen habe, daß mit der Tariferhöhung vorgegangen werden müsse. Meine Herren, ich habe mir den ftenographischen Bericht der Sißung, in welcher die Aeußerung vorgekommen ift, auf die sich diese Bemerkung allein ge- stüßt haben kann, kommen lassen, und da finde ih, daß ih bei der Vor- legung des Etats am 17. November 1873 dem Hause mit gewohnter Offenheit das Verhältniß der Eifenbahnen dargelegt habe und daß ih dann fortgefahren habe: „Meine Herren, dieses Mesultat“ — es war ‘nämlich ein ungünstiges Resultat — „scheint der Staatsregierung die Frage sehr nahe zu legen, ob überall die gegenwärtigen Eisenbahntarife unverändert werden hbeibe- halten werden können“ In diesem Saße is weder die unbedingte Nothwendigkeit einer allgemeinen Aenderung der Eisenbahntarife behauptet, noch ift zugegeben, daß nicht damals son N die Privatgesellshaften ihre Anträge auf Erhöhung der Tarife gestellt hatten. Dies der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist, daß der Herr Redner für richtig gehalten hat, von einem Gerüchte zu sprechen, was darüber bestanden habe, daß zwei Minister aus der Annahme dieser Vorlage eine Kabinetsfrage zu machen gedenken. Ich weiß nicht, meine Herren, ob die Aussicht, daß eine solche Kabinetsfrage vorliege, die Zahl der Votanten für oder gegen ver- mehren würde. Wie dem aber auch sein möge, i will niht Anstand nehmen, auszusprechen, daß die genannten Minister aus der Annahme oder Ablehnung dieser Vorlage eine Kabinetéfrage nicht machen werden, und zwar, verzeihen Sie, meine Herren, noch ein Wort, und zwar aus dem Grunde, der heute sowohl von den Gegnern, als wie von den Freunden der Vorlage übereinstimmend geltend gemacht worden ist, daß das Votum aus den verschiedensten Motiven sich bilden wird. Vir glaubten alfo nicht in der Lage zu sein, aus dieser Frage eine Kabinetsfrage machen zu sollen. Wenn aber der Herr Referent, der, wie ih glaube, ja gewisse Bestrebungen theilen mag, die gegen diese beiden genannten Minister gerichtet sind, wenn der Herr Referent und seine Freunde uns in die Lage - bringen, daß wir diejenigen Grundsätze. verleugnen sollen, zu denen wir uns früher bekannt haben, so Tann” ich ihm sagen, daß ich für meinen Theil diese Kabinetsfrage sofort stellen werde. :
aa erklärte der Handels-Minister Dr. Achenbach:
_Meiñe Herren! Gestatten Sie mir nur wenige Worte. Jch fann mich demjenigen, was hinsichtlich der Kabinetskrisis von meinem errn Kollegen gesagt ist, nur anschließen. Zur Sache selbst aber âtte ih den Wunsch gehegt, daß der Herr Referent bei den vielen inwendungen, die er au unabhängig von dem Kommissionsbericht gegen die Vorlage gemacht hat, dieselben vor der Diskussion dem Hause mitgetheilt hätte; ih würde dann in der Lage gewesen sein, einen großen Theil dieser Anführungen von meinem Standpunkte aus zu widerlegen. Ich verzichte im gegenwärtigen Augenblicke darauf, um die Geduld des Fuhes nicht länger in Anspruch zu nehmen, das aber glaube ih ier noch einmal mit aller Bestimmtheit aussprechen zu müssen, die Maßregel, die die Königliche Staatsregierung bezüglich der Tarife getroffen hat, weiß sie auch heute noch zu vertreten, und wird sie vertreten; sie billigt es aber nicht, wenn diese Maß- regel von Denjenigen, von denen sie mit ausgegangen i}, auf Andere allein übertragen wird, welche dieselb¿ zum Theil auh des- halb haben eintreten lassen, weil dieses Haus die Tariferhöhung forderte. Der Hr. Abg. Berger wird mi, als damaliger Referent, niht mißverstehen, er selbst hat der betreffenden Kommissionssißzung beigewohnt und auch selbs zu denjenigen gehört, die unter dem Ein- druck der damaligen Verhältnisse jene Maßregel als eine richtige an- erkennes mußten.
— Jn der heutigen (33.) Sißung des Hauscs der Abgeordneten, welher der Vize - Präsident des Staats-Ministeriums Staats- und Finanz-Minister Camphausen, der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg, der Kultus-Minister Dr. Falf und der Minister für die latidwinth\baftliGen Angelegen- heiten Dr. Friedenthal mit mehreren Maron beiwohnten, eiwohnten, wurden zunächst diejenigen Mitglieder vereidigt, welche den verfassungsmäßigen Éid noch nicht geleistet haben. Die Abgg. Lassen und Krüger (Hadersleben) theilten in cinem Schreiben mit, daß sie unter den obwaltenden Umständen den ver- fassungsmäßig vorgeschriebenen - Eid nicht leisten | könnten. Der Präsident von Bennigsen erklärte, daß er die beiden Ab- geordneten auf den §. 6 der Geschäftsordnung des Doe verweisen werde, nach welchem jedes Mitglied , welches den Eid nit leistet, Siß und Stimme im Hause verliert. Darauf erfolgte die Vereidigung folgender bgeordneten: von Bibra, Dr. Burg, Bürgers, von Chlapowski (Adelnau), Conrad, Farr, Gott, Hermes, Hinte, Horst , H, Dr. Kolberg, Lammers, Liebe, fübbe, Madckensen, Pahlmann, Pauli, ors, Rickmers, Schiebler, Dr. von Stablewski, Dr. Straß- mann, Tschuschke, Zaruba, Dr, Zimmermann (Berlin)
und Zimmermann (Hersfeld). Ohne Debatte erledigte das Haus darauf die erste und zweite Berathung des Geseßent- wurfs, betreffend die Ausdehnung des Fischerei- geseßes für den preußischen Staat, vom 30. Mai 1874, auf den Kreis Herzogthum Lauenburg, und die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Auflösung des Lehnverbandes der dem Sächsischen Lehnrechte, der Magdeburger Polizeiordnung und dem Longo- bardishen Lehnrechte, sowie dem Allgemeinen Preußischen Landrechte unterworfenen Lehne in den Provinzen Sachsen und Brandenburg. Es folgte der Bericht der Rechnungskom- mission über die Uebersicht von den Staatseinnahmen Fus Ausgaben des Fahres 1875. Die Kommifsion .bean- ragte : y „Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen : I. vorbehaltlih der bei der Prüfung der Rechnung si etwa erge- benden Erinnerungen die nachgewie}enen Etatsübecschreitungen für das Jahr 1875 mit 19,424,797 X 53 H und die außeretats- mäßigen Ausgaben mit 54,995,078 Æ. 57 -, Summa 74,419,876 M. 10 S nachträglich zu genehmigen ; 11. die Königliche Staatsregierung unter Bezugnahme auf den Beschluß des Hauses vom 17. März 1876 aufzufordern, a. die Kostenans{läge zu staatlihen Neu- und Re- paraturbauten besonders sorgfältiger Prüfung zu unterziehen und damit in Zukunft erheblicheren Etatsüberschreitungen und außer- etatsmäßigen Auëgaben an Bauk5sten mehr und mehr vorzubeugen, b, dahin zu wirkea, daß erheblichere Nachtragsfcrderungen bei den Titeln des Ertraordinariums und der Restverwaltung Seitens der betheiligten Behörden rechtzeitig verans{lagt und in den Staats- haushalts-Etat des nächsten Jahres aufgenommen werden.“
Nach einem einleitenden Vortrage des Referenten Abg. Strecker ergriffen das Wort die Abgg. Dr. Lasker, Pr. Dohrn, Dr, Virhow, Graf Bethusy-Huc, Dr. Hammacher und Dr. Wehrenpfennig. Der Regierungs-Kommissar erklärte, daß die Bauverwaltung sich die möglichste Mühe gebe, dem Haufe angemessene Kostenanshläge vorzulegen. Der Um- bau der Bau-Akademie könne in dieser Beziehung als * eine Abnormität bezeihnet werden. Der Kom- missionsantrag mwrurde hiermit angenommen. Demnächst wurde die dritte Berathung des Etats fortgeseßt. Es ergriffen das Wort die Abgg. Frhr. von Fürth, Frhr. von dem Knesebeck, Schröder (Königsberg), Borck, Bähr (Cassel), Vogeley, von Chlapowski und Frhr. von Schorlemer-Aljt, welcher leßtere die in zweiter Lesung von den klerikalen Ab- geordneten einzeln n Vorwürfe gegen den Kultus- Minister nochmals refapitulirte. Der Abg. 0r. von Sybel wies dieselben in ihrer Gesammtheit, namentlih in der Form, wie sie jeßt gemacht seien, zurü.
Jm Laufe der Debatte erklärte der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg, daß er für den Regierungsbezirk Wies- baden eine Städte-Ordnung für das dringendste Bedürfniß halte. Der Geheime Regierungs - Nath Flling gab die Er- lärung ab, daß der unterbrochene Bau der Gefängnißanstalt in Cassel sofort auf Verfügung des Ministers des Fnnern werde fortgeseßt werden, sobald die Frage, ob auf dem Bauplage genügendes Wasser vorhanden sei, definitiv gelöst worden. Der Geheime Ober-Justiz-Rath Starcke erkannte die Mißstände» in einzelnen Gefängnissen in Betreff der Unterbringung der Gefangenen an, betonte aber das Bestreben des Justiz-Ministers, diesen Mißständen nah Möglichkeit abzuhelfen. Außerdem gab der Geheime Ober- Justiz - Rath Rindfleish verschiedene Erklärungen ab.
ämmtliche Positionen des Etats wurden nah den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt. Darauf vertagte sih das Haus um 2t Uhr bis Mittwoh um 10 Uhr. ;
__— Vis Ende Januar ‘1877 sind für Rechnung des Reichs an Landes -Silber- und Kupfermünzen zur Einziehung gelangt: A. Landes - Silbermünzen : Thalerwährung 480,487,658 /( 80 „S, süddeutsche Guldenwährung 195,669,387 # 76 Z, Kronenthaler 7,974,020 A 11 9, Konventionsmünzen des Zwanziggulden- fußes 1,910,327 #Æ — 3, Silbermünzen r und Königlich sächsishen Gepräges 89,117 4/6 42 3 , Silbermünzen shleswig-holsteinischen Gepräges 1,617,855 46 49 3, Silber- münzen hannoverschen Gepräges 1613 A 45. F, medcklenbur- gishe Währung 204,526 46, 97 -Z, Hamburgische Courantwäh- rung 1,766,962 46 11 F, Lübische Währung 754,991 4 84 S, Gesammtwerth A. 690,476,460 #6 23 Z; B. Landeskupfer- münzen: Thalerwährung 2,424,893 A6 10 3, süddeutsche Währung 647,452 4 45 F, mecklenburgische Währung 32,649 M6 19 §, Gesammtwerth B. 3,104,994 M4 74 3, hierzu Ge- S A. 690,476,460 6 23 S, Gumme 693,581,454 M6
— Nach der vom Reichs-Eisenbahnamt in der heutigen Ersten Beilage aufgestellten Jahre s- Nachweisung betrug am Ende des Fahres 1876 die Gesammtlänge der im Betxiebe befindlihen Elsenbahnen Deutschlands n Bayerns) 25,065,z Kilometer, von denen 8756,75 zweigeleisig waren. Es wurden im Laufe des genannten ahres 913,9 Kilometer dem Verkehr übergeben.
Befördert sind an fahrplanmäßigen Zügen 138,188 Courier- und Schnellzüge, 911,206 Personen- und 406,908 gemischte Züge, welche eine durhschnittlihe Fahrgeschwindig- keit inkl. Aufenthalt von 46 bezw. 33 und 24 Kilometer pro Stunde hatten, sowie 824,682 Güterzüge.
Außerhalb des regelmäßigen Fahrplans wurden 19,130 Personen- und gemischte und 361,663 Güterzüge befördert. Im Ganzen sind 7,010,414,580 Achskilometer zurückgelegt, von denen 1,957,753,874 auf die fahrplanmäßigen Züge mit Per- sonenbeförderung entfielen,
Hiernach sind im Durchschnitt pro Tag 7273 Züge (gegen 6956 im Vorjahre) befördert, welche 19,154,138 Achskilometer (gegen 19,289,354 im Vorjahre) täglich zurüllegten.
Dabei ist zu bemerken, daß sich die Zahl der Courier- und Schnellzüge um 0,z Proz. (dur{hshnittlih 3 Züge pro Tag), die der Personenzüge um 1,5 Proz. (dur{hshnittlih 37 Züge ro Tag), die der gemischten Züge um 1,5; Proz. (durhschnitt- ih 146 Züge pro Tag) und die der Güterzüge um 2,7 Proz. A ih 60 Züge pro Tag) gegen das Vorjahr ver- mehrte.
Es verspäteten von den 1,456,302 fahrplanmäßigen Courier- und Schnell-, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 19,662 ande oder 1,, Proz. (gegen 1,7 Proz. im Vorjahre). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 8630 durch das Ab- warten-verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß. durh im eigenen Betriebe der Bahnen liegende Ursachen 11,032 Verspätungen bei 0,76 Proz. der beförderten Züge (gegen 1,91 Proz. im Vorjahre) entstanden, i
"Die Gesammtdauer der Verspätungen Ee Züge betrug 448,649 Minuten oder 311 Tage 13 Stunden 29 Mi-
nuten (gegen 548,654 Minuten oder 381 Tage 14 Minuten im Vorjahre) und vertheilt sih auf - verlängerte Fahrzeit mit
116,092 Minuten und mit 332,557 Minuten auf verlängerten Ausenthalt auf den Stationen (gegen 147,622 resp. 401,032 Minuten im Vorjahre).
Jn Folge der Verspätungen wurden 3128 Anschlüsse (gegen 4191 im Vorjahre) versäumt. ;
Von den bewegten Achskilometern sämmtlicher Züge kom- men auf jeden Kilometer Bahnlänge 284,790 gegen 307,800 im Vorjahre.
— Na einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 7. Dezember 1876 ist 1) die Angabe eines geringeren Werthes als Stempelsteuerdefraudation zu bestrafen, auch wenn ein rehtsverbindliher schriftliher Kaufvertrag nicht ab- geschlossen wird; 2) die geseßlih vorgeschriebene Aufforderung des Grundbuchamtes zur Angabe des Werthes des veräußerten Grundstückes kein nothwendiges Erforderniß des Thatbe- standes der Stempelsteuerdefraudation. Kommen die Kontra- henten der gerihtlihen Aufforderung dur die Angabe eines geringeren Wertbes zuvor, so sind sie gleichfalls als Defrau- danten zu bestrafen; 3) giebt nur einer der beiden Jnter- essenten die betreffende Werthserklärung ab und widerspricht der Andere dieser Erklärung nicht, so sind beide wegen Stem- pelsteuerdefraudation zu bestrafen, falls ein geringerer Werth angegeben worden ist.
— Der General - Lieutenant Graf Neidthard von Gneisenau von der Armee und Gouverneur von Ulm ist zur Abstaitung persönliher Meldungen mit Urlaub hier ein- getroffen.
Sachsen-Weimar-Eisenah. Weimar, 26. Februar. er Landtag genehmigte in seiner 8. Sißzung mehrere Vor- lagen der Regierung, so den Bericht des Finanzausschusses über das Ministerialdekret vom 25. Januar 1877, die Rück- zahlung der Anleihe vom Jahre 1842 betr., den Bericht des Ausf\chusses für Administrativgeseßgebung, betr. das Ministerial- dekret wegen eines Nachtrags zu dem Geseße über die Landes- brandversicherungsanstalt vom 28. August 1826; endlih den Bericht des Ausschusses für Rechtsgeseßgebung, bctr. den Entwurf zu einem Nachtragsgeseß über Sporteln und Ge- O in Gerichts- und Verwaltungssachen vom 31. August
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Niederlande. Man schreibt der „Köln. Ztg.“ aus Amsterdam, 23. Februar, u. A.: „Der Präsident der süd- afrikanischen (Transvaal-)NRepublik, der si bisher einem Anschluß dieses Staates an die engliche Capkolonie mit allen Kräften widerseßte, ist jeßi zur Einsicht gekommen, daß die Umstände die Boers zwingen , sih unter englischen Schuß zu begeben. Jn dem Kriege mit dem Häuptling Sekokuni haben sie bisher die Oberhand gewonnen, nach einer anfäng- lichen Niederlage; jeßt aber drohen die viel mächtigeren Zulu- kaffern mit einem Kriege. Dazu kommt, daß eine zahlreiche Gegenpartei des Präsidenten Burgers für den Anschluß an England ist. — Auch der Orange-Freistaat ist bereit, die englische Dberhoheit anzuerkennen.“
Großbritannien und Jrland. London, 23. Februar. (E. C.) Jm Oberhause erklärte gestern, auf Anfrage Lord Stanley i Alderley's wegen des C oloradokäfers, der Kolo- nial-Minister Lord Carnarvon, daß das Jnsekt in Canada er- schienen sei. Die Regierung von Canada sei deshalb beauf- tragt worden, die strengste Ueberwahung in den Häfen aus- zuüben, aus welchen. Kartoffeln verschifst würden, und ebenso habe das Handelsamt strenge Maßregeln zur Untersuchung von ankommenden Schiffen mit Kartoffelfraht angeordnet. — Jm Unterhause machte heute bei der Erörterung schottischer Angelegenheiten Mr. Mc. Laren den Vorschlag, einen Sekre- tär für Schottland mit ähnlichen Befugnissen zu ernennen, wie sie der Lordlieutenant für Jrland besißt, fand aber keinen Anklang.
(A. A. C.) Eine aus Delegirten der vereinigten Handels- kammern und einflußreihen Parlamentsmitgliedern bestehende Deputation machte gestern dem Earl von Derby ihre Aufwartung, um ihn zu ersuchen, in allen künftigen Unter- handlungen mit Frankreich be refffs des Abschlusses eines neuen englisch - französishen Handelsvertrages irgend welche neue Tarife auf der Basis von ad valorem- Zöllen anstatt von spezifishen Zöllen herzustellen. Der Mi- nister erwiderte, es ecxistire in diefer Beziehung kein Unter- schied zwischen den Anschauungen der Regierung und der De- putation. Jhrer Majestät Regierung hab» der französischen Regierung wiederholt Vorstellungen zu Gunsten der Herstellung von ad valorem-Zöllen gemacht und würde fortfahren, dieses Prinzip zu befürworten. Es herrsche indeß in Frankreich eine starke Stimmung zu Gunsten der spezifischen Zölle und es würde Schwierigkeiten bereiten, dieses Vorurtheil zu über- winden. Von dem Projekt, daß eine internationale Kommission sih mit der französischen Tariffrage beschäftigen folle, besitze die Regierung keine Kenntniß; er könne aber die Seitens der englischen Fabrikanten dagegen erhobenen Einwendungen nur als vernünstige bezeichnen.
— (Köln. Ztg.) Der Heeres-Etat beläuft sih insgesammt auf 14,538,700 Pfd: St., 742,900 weniger als im Vorjahre. Die Heeresstärke ausschließlih FFndiens beträgt 133,720 Mann, gegen 132,884 im Vorjahre. Der Etat sieht die Bildung von neuen Bataillons zu 309 Mann für die Kapkolonie wie zur Vermehrung des Hospitalcorps vor. Eine anscheinende Ber- minderung findet üm Linien-Offiziercorps statt, weil eine An- zahl von Linien-Offizieren den Milizdepots zugetheilt wird. Die Milizstämme werden hinfort allgemeiner verwendbar. Für die Artillerie wurde eine neue Brigade-Eintheilung nach dem Vorbild der Territorialbezirke für die Jnfanterice-Organijation angeordnet ; jede Brigade liefert stetig eine Anzahl von Batterieen abwechselnd zum Dienst im Auslande. Der Ansatz für den Freiwilligen-Etat ist um 10,700, der für die Militärunterrichts- Institute um 10,300 Pfd. St. erhöht worden. Dem „Globe“ zufolge hat das Kriegsamt eine Vermehrung der Torpedo- Abtheilung im Fngenieurcorps angeordnet.
Frankreich. Paris, ‘24. Februar. (Köln. Ztg.) Die Kommission für das Preßzgeseß schritt in hrer gestrigen Versammlung zur Berathung der Bestimmungen, die sich auf die Veröffentlihung von Zeitungen und Zeit- schriften beziehen. Pascal Duprat beantragte, daß das Gefeß mit der Erklärung „Die Presse ist frei“ beginne. Diese Fassung wurde jedo zurückgewiesen, da sie cher in eine Er- flärung von Rechten oder eine Verfassung, als in ein eigent- liches Geseß gehöre. Die Mehrheit jakte den Art. 1 folgender- maßeu: „Alle früheren Preßgeseße sind abgeschafft.“ Als Art. 2 bestimmte die Kommi}ssion, daß der Veröffentlihung
jeder Zeitung oder Zeitschrift eine Erklärung vorausgehen