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definitiv festzustellen, demnächst die Vernehmung von Sadhver- ständigen zu bewirken und nach Sichtung und Ordnung des Sitten Materials über das B und die daran zu üpfenden Maßnahmen sih gutachtlih zu äußern. :
ch Feststellung des Frageprogramms hat die Kommission in den Tagen vom 31. Mai bis 19. Juni 1875 unter Mit- wirkung des Reichs-Eisenbahn-Amtes einige 40 G aus den Kreisen des nan ves, der Jndustrie, der Land- wirthschaft und der Eisenbahnverwaltung vernommen, dem- nächst das gewonnene sehr umfangreiche Material geordnet und elieh sich in weiteren Verhandlungen über das Er- gebniß lüssig gemaht und am 13. Dezember 1875 einen ausführlichen Bericht erstattet, welher im Januar 1876 dem Reichstage und dem Bundesrathe vorgelegt ist.
Gleichzeitig war das Reichs-Eisenbahn-Amt von dem Herrn Reichskanzler veranlaßt worden, sich über das Ergebniß der Enquête in einer De eingehend zu äußern. Die ‘ demgemäß im Mai 1876 im Reichs-Eisenbahn-Amte ausge- arbeitete O ist dem Bundesrathe zur Beschlußnahme vor et und dem Ermessen desselben anheimgestellt, ob und wel rgebnisse der stattgehabten Enquête unter den in der fen bte dargelegten Verhältnissen in Aussicht zu nehmen
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Das Senat hatte sih in seiner Denkschrift dahin ausgesprochen, daß die von der Kommission in threm Séÿlußgutathten skizzirten Grundzüge eines einheitlichen Systems an und für sih zwar als geeignet zu erachten seien die erstrebte Einheit auf. dem Tarifgebiete zu vermitteln, da dieselben jedoh für die Formulirung praktisch zu verwerthender Vorschläge eine enbgen e Basis nicht gewähren könnten, weil wesentliche Punkte ofen bezw. unentschieden gelassen seien, daß deshalb wegen Cen dieser Srumalge und der offen
liebenen Punkte, sei es im Wege der Beschlußnahme des Bun-
esraths, falls dieser sich dazu für befugt erachte, sei es im Wege der freien Vexeinbarung der Eisenbahnverwaltungen unter sich, sei es eventuell im Wege der Geseßgebung, das Erforderliche u veranlassen, und der Bundesrath ih für thunlihste Auf- fung der provisorischen Frachtzushläge aussprehen möge. ie Unterlagen für den leßteren Antrag boten die Ergebnisse der im Reichs-Eisenbahn-Amte periodish angestellten Ermitte- lungen über die Höhe der Ausgaben der Eisenbahnen für Be- triebsmittel, Materialien und Arbeitslöhne, deren Preise, nach- dem sie in den Jahren des wirthschaftlichen Aufschwungs er- blih gestiegen waren, nunmehr zum großen e wieder
8 aub oder sogar unter das frühere Niveau herabgegan- gen sind.
Eine Ergänzung der von der Enquête-Kommission skizzir- ten Grundzüge eines einheitlichen Tarifsystems in der vom Reichs-Eisenbahn-Amte in seiner Denk rift angedeuteten Richtung hat nicht stattgefunden, vielmehr haben die deutschen Staats- und Privat-Eisenbahnverwaltungen si in der Zwischen-
it über ein gemeinsames, von diesen Grundzügen in mehr- achen Beziehungen abweichendes Tarifsystem verständigt, und
t der Bundesrath in seiner C vom 14. Dezember 1876
jhlossen, daß gegen dessen Einführung unter gewissen Ein- {rän Raa vom Standpunkte des Reichs nichts zu er- innern sei. Ó
Dadurch is} für die Organe des Reichs die Tarifreform- frage zu einem, nach gegenwärtiger Lage der Geseßgebung und bei der Heri enen des deutschen Eisenbahnneßtes hin- unehmenden einstweiligen Abs{hluß gebracht; jedoh soll über
en praftischen Erfolg des age drien arifsystems dem Bundesrathe zum 1. Januar 1880 Behufs weiterer Beschluß- nahme eingehende Mittheilung gemacht werden.
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Ueber die Thätigkeit des Reichs-Eisenbahn-Amts in Ueber- wachung des Eisenbahnwesens im Allgemeinen und in Be- eitigung erkennbar gewordener Mängel und Mißstände, aus
nlaß von Beschwerden und Anträgen, eigenen Wahrnti- mungen und anderweiten Erfahrungen is insbesondere Fol- gendes zu Gir ugs i
1) Die Zahl der dem Ne Gs-Gisendahn-Amt in der Zeit vom 16. September 1873 bis Ende Dezember 1876 zugegan- genen Deeerdan beläuft sih auf 2696.
Dieselben beziehen In: auf Gegenstände aus dem Gebiete des Betriebs- und Ba pee Seglements, der Signalord- nung, auf den Fahrbetrieb, die Tarife und die verschiedensten sonstigen Angelegenheiten. Nur bei einer verhältnißmäßig geringen Anzahl war das Reichs-Eisenbahn-Amt in der Lage, auf die Abstellung der ihm vorgetragenen Unzuträglichkeiten unmittelbar einzuwirken. Ein sehr erheblicher Prozentsaß der
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Beschwerden eignete ih überhaupt nicht zu einem Einschreiten im Ausfsichtswege, die Beshwerdeführer waren unter Be- lehrung auf den Rechtsweg zu verweisen; in anderen Fällen war der Jnstanzenzug nicht ite dis und die Angelegen- heit daher ¿undi an die zuständige untere Instanz abzugeben. Wo dies im FJnteresse der Sache wihtig erschien, hat das Reichs - Eisenbahn - Amt die ordnungs- mäßige Erledigung der Beschwerde überwacht. Jn den bei Weitem meisten der überhaupt zur Kognition der Aufsichtsbehörde gehörigen Fälle mußte das Einschreiten ab- elehnt werden, weil die Sache nicht zur Kompetenz der Reichs-, fori der Landes-Aufsichtsbehörden gehörte.
Die Beschwerden boten de felt mancherlei Material für die Gesehgebung als au niht selten die Veranlassung, all- gemeine Maßregeln zur Beseitigung hervorgetretener Uebel- tände zu ergreifen. Einzelne Beshwerden von größerer Trag- weite wurden durch Kommissarien des Reihs-Eisenbahn-Amtes an Ort und Stelle untersucht.
Für die Einrichtung und us der Beschwerdebücher auf den Stationen (8. 4 des Betriebs- pee sowie für die Verfolgung und Erledigung der Beschwerden sind Grund- züge aufgestellt und den Giseukabiwetwablungen A a Beachtung mitgetheilt. Die periodische Einreihung von Auszügen aus den Beschwerdebüchern dient dazu, die ordnungsmäßige Er- ledigung der eingetragenen cerhalt Be zu prüfen. Die Ein-
sicht dieser Auszüge hat wiederholt Veranlassung zu weiteren eingehenden Ermittelungen gegeben. ie von Handelskammern und sonstigen kommerziellen und industriellen Korporationen und Vereinen in entgegen- kommender Weise dem Reichs - Eisenbahn - Amt mitgetheilten Jahresberichte und sonstigen das “inie Radi berührenden erhandlungen und Best e sind eingehender Tag un- terzogen und ist wiederholt Anlaß gefunden, bezüglih darin angeregter Sen Tal im Aufsichtswege Gama
JIngleichen haben hierzu nicht selten Mittheilungen in der Presse Gelegenheit gegeben.
2) Die Bearbeitung der Reklamationen erleidet erfahrungs- mäßig mitunter eine für das feubahn nachtheilige Verzöge- rung und hat das Reichs - Eisenbahn - Amt daher auf eine Kontrole -des M Sen Geschäftsganges Bedacht genommen.
3) Bei den Reklamationen aus dem Güterverkehr führt
äufig die Feststellung des jedesmaligen Thatbestandes einer eshädigung zu erheblihen Weiterungen. Der §. 64 des Be- triebs-Reglements schreibt vor, daß die L sistellun des Sachver- haltes in diesem Falle nah Umständen unter Zuziehung von Sachverständigen zu erfolgen hat. Nach dem bewährten Vor- gang der Verwaltung der Reihsbahnen in Elsaß-Lothringen ist den Eisenbahnverwaltungen empfohlen, die Ernennung von Sachverständigen durch die an dem Eisenbahnverkehr betheiligten Handelskammern, industriellen Vereine und ähn- liche Korporationen einzuleiten, welche vom Gerichte ein für alle Mal vereidigt und bei allen Reklamationen über Entschä- digungsansprüche zugezogen werden, sofern diese Gegenstände betreffen, deren Werth abzuschäßen fie ci vas Ein großer Theil der deutschen er Reichsbahnen
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zue P AEEDeN der Eisenbahnen und des Publikums ent- wickelt.
Bei Bearbeitung der Beschwerde- und Reklamationssachen P sich immer wieder heraus, daß es den Eisenbahnen mt elten an dem genügenden Ueberblick über die Bedürfnisse des größeren Publikums, insbesondere des Handelsstandes fehlt, und daß andererseits auch das Publikum über die Nothwendig-
scheinbar shädigenden Einrichtungen keine klare Ein iht besißt und Anforderungen stellt, welhe das Maß der Billigkeit über- schreiten. Um dem abzuhelfen, war gleichfalls in den Reichs- landen von der Eisenbahnverwaltung der Versuh gemacht worden, eine innigere Berührung der Ene mit den Kreisen des Handels, der E und der Landwirthschast dadurch herbeizuführen, daß periodishe Konferenzen zwi- [en Vertretern der Reihsbahnen und Vertretern
es dortigen Handels- und Gewerbestandes, sowie der Landwirthschaft zur Berathung wichtiger Verkehrs- angelegenheiten zusammenberufen wurden. Das Reichs-Eisen- bahn mt hat auch diese Einrihtung den übrigen deutschen Eisenbahnen zur Nachahmung empfohlen — leider nit überall mit dem gewünschten Erfolge. Von etwa 50 Eisenbahn- verwaltungen haben nur 10, darunter las alle preußischen Staatsbahnen, für ihre Verkehrsgebiete solche Konferenzen
eingerihtet. Die Privatbahnen haben \sih zumeist ablehnend zu den desfallsigen Anregungen verhalten, weil sie die
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5) Um die dem Reichs-Eisenbahn-Amt gemäß Art. 43 der Reichsverfassung obliegende Kontrole des baulichen Zustan- des und der Ausrüstung der Eisenbahnen zu ermöglichen, sen- den die Landesregierungen dem an sie gerichteten Ersuchen entsprehend die von ihren Organen über die Revision der einzelnen Strecken erstatteten Berichte dem Reihs-Eisenbahn- Amt ein und dieses bringt demnächst seine etwaigen Ausstel- lungen den Regierungen Gaemier zur Geltung. Außerdem werden alljährlich qu verschiedenen Zeiten einzelne Bahnstrecken von Beaustragten es Reichs-Eisenbahn-Amts bereist, um sich persönlich über den Zustand der Bahnen zu unterrichten.
6) Auf Erund des Artikels 44 der Reichsverfassung hat das Reichs-Eisenbahn-Amt wiederholt Anlaß zum Erl teuen zum Zweck der Erhaltung bestehender, wie der Einführung neuer direkter Expeditionen im Personen- und Güterverkehr gefunden und wendet dem Fahrplanwesen fortgeseßt seine Auf- merksamkeit zu.
Die Fahrpläne werden regelmäßig einige Zeit, bevor sie in’ Kraft treten, dem Reichs-Eisenbahn-Amt zur Genehmigung eingesandt und gelangen ey zur Feststellung nah Beseitigung etwaiger Bedenken der Rei s-Aufsichtsbehörde. Die einzelnen Fahrpläne müssen nah einem im Reichs-Eisenbahn-Amt aus- goardeten Schema zum graphischen Fahrplan aufgestellt wer- en. Für die pünktliche Einhaltung der Fahrpläne unter Ver- einbarung angemessener Wartezeiten für verspätende Züge auf den Uebergangsstationen wird nah Möglichkeit dadurh Sorge getragen, daß die Bahnen monatlich die Berichte über die Zugverspätungen dem Reichs-Eisenbahn-Amt einsenden, welches dieselben zusammenstellen und veröffentlichen läßt, so daß jede einzelne Bahn fortwährend darüber unterrichtet ist, welche Verspätungen sowohl Le ihren, als auf den Strecken der übrigen Bahnen vorgekommen sind. Wo sich diese Un- pünktlichkeiten im Betriebe wiederholen, wird auf Beseitigung threr Ursachen speziell hingewirkt.
Die Mittheilungen derx Eisenbahnverwaltungen über die Hugverfpklungen werden meist aut Grund der durh das
E IS Ren vorgeschriebenen Berichte der Zu g- führer gemacht, diese Berichte aber bei den Eisenbahnen nah verschiedenen Grundsäßen erstattet. Hierdurch wird er- ahrungsmäßig die Zuverlässigkeit und Uebersichtlichkeit der- elben beeinträchtigt.
Das Reichs-Eisenbahn-Amt hat daher Veranlassung ge- nommen, die Einführung gemeinsamer Normen für die Aufs e di dieser Berichte und ein übereinstimmendes Formular ür dieselben auszuarbeiten und den Eisenbahnen zux An- nahme zu empfehlen. :
Jm Intereste des Viehtransportes sind die Eisenbahnver- waltungen veranlaßt, die Züge, mit welchen Viehbeförderung stattfindet, bekannt zu machen.
7) Zum Zweck dexr Ueberwachung der Sicherheit des Be- triebes ist angeordnet, daß von don Verwaltungen periodische Uebersichten über die auf ihren Bahnstrecken vorgekommenen Unfälle eingereiht werden. Dieselben werden im Reichs: Eisenbahn-Amt zusammengestellt und regelmäßig eben so, wie
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die obenerwähnten Uebersichten über die Zu ätun in dem „Reichs-Anzeiger“ veröffentlicht. Zugversp : R
Der günstige Erfolg dieser Maßregel ist nicht zu verkennen.
8) Eine Folge der Zersplitterung der deutschen Eisen- bahnen ist es, daß au in allen den Beziehungen, in welchen eine enge Berührung mit dem Publikum stattfindet, auf den- selben keineswegs nah übereinstimmenden Regeln verfahren wird. Die Publikation der Tarife und Fahrpläne erfolgt nicht nach einheitlichen Normen, die Form und Farbe der Billete ist verschieden, die Bestimmungen des Betriebs-Reglements über den Personen- und Güter- insbesondere den Reiseverkehr, sind nicht gleihmäßig durch- geführt. Das Reichs-Eisenbahn-Amt hatte Gelegenheit, sich vielfah um eine Besserung der herrschenden Zustände zu dbe- mühen. Es ist für eine etwas bessere Publikation der Ta rife gesorgt, insbesondere ist es dem Reichs-Eisenbahn- Amt gelungen, die sämmtlichen Bundesregierungen zu bestim- men, die Einführung der Tariferhöhung von einer 6 erne Mia vorhergehendenPublikatton derselbenabhängigzu ma welche Bestimmung bis dahin nur für die preußishen Bahnen nach) dem Gese vom 3. November 1838 galt. Es is zunächst eine Ergänzung des Betriebs-Reglements dahin in Aussicht ge- nommen, daß die Eisenbahnen verpflichtet werden, alle ihre Tarife in übersihtliher Form und in einem gemeinsamen Blatt zu veröffentlichen.
Die Fahrplanänderungen wurden vieifah nur publizirt durh Ae der Nummer des Zuges, welcher ver- legt werden sollte. Eine solhe Veröffentlichung hat für das Publikum wenig Nuyen und es is daher veranlaßt, daß au die verschiedenen Ankunfts- und Abfahrtszeiten in die Publi: kationen aufgenommen werden.
Seitens des Reichs-Eisenbahn-Amts is ferner auf die Einheitlichkeit im Billetwesen — wenn auch bisher nicht mit dem gewünschten Erfolge — hinzuwirken gesucht ; sowie ferner Fürsorge getroffen für aléiGmäßige Bestimmungen über das rechtzeitige Oeffnen der Wartesäle und Billet- \chalter, für ein ordnungsmäßiges Ausrufen der Sta- tionsnamen, insbesondere bei Nachtzeit; es ist auf ord- nungsmäßige Einrihtungen beirefffs der Heizung, Erleu- tung und Ventilation der Personenwagen, auf die Ein- führung einer Funterkommunikation zwischen den Reisenden und dem Zugbegleitungspersonal wäh- rend der Fahrt, auf die Herstellung einheitlicher Verf chlu ß- vorrihtungen an den Personen- und Güterwagen, die zweckmäßige Einrichtung der Bremsersiße, eine deutliche und gleichartige Bezeihnung der bestellten, der Rau: und der Damen-Coupéès, die Errichtung deutlicher Nei zungszeiger, Verbesserung und Beschleunigung der Vieh Def bLdoru ng bei den Eisenbahnen hingewirkt.
Was insbesondere noch den Personenverkehr angeht, so hat das Reichs-Eisenbahn-Amt in Rücksicht auf laut gez wordene Klagen wegen Ueberfüllung der Personenwagen dic Vermittelung der Landesregierungen dafür in Anspruch ge- nommen, daß insbesondere während der Sommerzeit die zu starke Besezung der Coupès vermieden werde.
Jngleichen sind die Bahnverwaltungen auf die Nothwen- digkeit sorgfältiger Kontrole über gute Reinigung und Unter- haltung der Personenwagen-Coupés hingewie})en. |
Es is ferner darauf hingewirkt, daß Seitens der Bahn- verwaltung dem Publikum bei Einführung von Extrazügen, Rundreise: und Saisonbillets u. #. w. thunlichst entgegenge- kommen und füx gehörige Bekanntmahung solcher Vergün- stigungen gesorgt, auf größeren Strecken und bei dur{gehen- den Zügen ein Wesel der Wagen und des Begleitperfonals möglichst abgestellt und bei Entwerfung der Fahrpläne für
durhgehende Züge auf möglichste Sicherung der Zuganshlüsse Bedacht genommen werde. :
Um das Bekanntwerden der für das reisende Publikum besonders wichtigen Bestimmungen des Betrie dden zu fördern, ist die Aufnahme von entsprehenden Auszügen aus dem Betriebs-Reglement in die Eisendahn-Kursdücher und deren Veröffentlihung duxch Anschlag an den Bahnhöfen und in den Coupóès veranlaßt worden. F
9) Die monatlichen Betriebsergebnisse der Eisenbahnen wer: den nach einem vom Reiths-Eisenbahn-Amte vorgeschriebenen For- mular rapportirt, vom Amte zusammengestellt und publizirt.
Die Zahl der bearbeiteten Journalnummern beläuft si im Ganzen: 1,491 9,823 14,193 12,669.
im Jahre 1873 auf 1874 „ 1875 „ 1876 ,„
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