1877 / 68 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Mar 1877 18:00:01 GMT) scan diff

a U E E A Ca E S I S

Berlin, ‘20. März 1877.

Königlich Preußische Lotterie. (Ohne Gewähr.) : Bei der heute fortgeseßten Ziehung der vierten Klasse 155. Preußischer Klassenlotterie fielen: 1 Gewinn à 75,000 M auf Nr. 80,758. 1 Gewinn à 30,000 F auf Nr. 10,298. 1 Gewinn à 15,000 4 auf Nr. 78,620.

2 Gewinne à 6000 M auf Nr. 4550. 61,417. 41 Gewinne à 3000 4 auf Nr. 4392. 4651. 6324.

11,843. 13,452. 14,112. 17,050. 21,604. 31,747. 33,279. 33,358. 36,162. 36,682. 48,739. 49,081. 49,725. 50,152. 55,732. 59,506. 61,700. 63,135. 64,153. - 65,294. 68,630. 68,650. 69,566. 71,843. 73,957. 75,172. 76,129. 76,434. 82,479. 83,709. 83,741. 84811. 86,350. 88,140. 90,236. 91,380. 92,840. 94,780.

49 Gewinne à 1500 44 auf Nr. 4W2. 8712. 10,677. 14419. 14,929. 17,196. 18,516. 21,325. 22,333. 26,531. 96,739: 27,911. 30,002. 31,591. 36,603. 38,632. 39,135. 41,427. 44,589. 46,347. 49,121. 53,252. 57,968. 59,955. 61,361. 62,903. 64,243. 64,364. 66,616. 69,523. 69,949. 70,085. 72,257. 72,700. 73,627. 74,118. 74,617. 76,165. 78,340. 79,678. 82,748. 83,431. 83,437, 85,194. 88,157. 88,349. 88,876. 92,133. 94,776.

67 Gewinne à 600 #6 auf Nr. 1565. 2413. 3749. 4677. 8071. 8119. 8422. 9240. 9338. 9814. 9979. 14,552. 15,527. 16,483. 16,909. 21,057. 22,035. 25,563. 25,700. 26,032. 26,727. 26,819. . 34,255. 34,475. 37,027. 39,855. 40,615. 41,779. 46,710. 47,493. 47,523. 48,120. 49,595. 49,626. 51,868. 51,904. 51,945. 53471.

55,430, 59,083. . 68,853. 69,235. 71,076. 72,515.

72,735. 74,236. . 76,134. 76,628. 77,107. 77,215. 77,394. 79,425. . 84,582. 85,297. 87,270. 88,721. 89,044. 89,806. 93,407. 94,622.

Berichtigung. Gestern ift 65,630 mit 3000 4 und niht mit 1500 M gezogen, außerdem 62,548 mit 600 4.

Nach dem Seitens des Reichskanzlers dem Reichs!age vor- gelegten Bericht der Reichskommission für das Auswande- rungswesen wurden im Laufe des Jahres 1876 aus den drei deutschen Häfen Hamburg, Bremen und Stettin nah überseeishen Pläßen im Ganzen in Auswandererschiffen be- fördert 50,577 Personen, und zwar gingen von diesen: 1876 über Hamburg 28,733 Personen, über Bremen 21,642 Per- sonen, über Stettin 202 Personen; 1875 über Hamburg 31,810 Personen, über Bremen 24,199 Personen, über Stettin 280 Personen; Summä 1876: 50,577 Personen, Summa 1875: 56,289 Personen.

Von den über Hamburg expedirten Personen wurden: direkt in 73 Dampfschiffen und 10 Segelschiffen 20,615 Per- sonen, indirekt über England 7554 Personen, in 71 nicht als Auswanderexrschiffe deklarirten Schiffen 564 Personen. Summa 28,733 Personen befördert. Unter diesen Personen befanden sih: Erwachsene 21,869 Personen, Kinder von 1 bis 10 FJah- ren 5180 Personen, Kinder unter 1 Jahre 1684 Segen Summa 28,733 Personen. Ferner männlihen Geschlehts 17,100 Personen, und weiblihen Geschlechts 11,633 Perfonen. Summa 28,733 Personen.

Von diesen über Hamburg expedirten 28,733 Personen gingen: nah New-York 15,959 Personen, nah Philadelphia 38 Personen, nah Westindien 271 Personen, nach Brasilien 672 Personen, nah Brasilien und dem La Plata 1778 Per-

sonen, nach Australien- 1822 Personen, nah Kappsiadt 75 Per- sonen, indirekt über England nah Amerika 7554 Personen, nah- verschiedenen transatlantishen Häfen 564 Pérsonen, Summa 28,733 Personen. 2 :

Unter den über Bremen expedirten 21,642 Personen be- fanden sich: Erwachsene 16,945 Personen, Kinder von 1 bis 10 Jahren 3402 Personen, Kinder unter 1 Jahre 1305 Per- sonen Summa 21,642 Personen. Ferner männlithen Ge- hlechts 12,611 Personen, weiblihen Geshlechts 9031 Per- sonen, Summa 21,642 Personen.

Von diesen Personen gingen: nah New-York 16,290 Per- sonen, nah Baltimore 4443 Perfonen, nah New-Orleans und Havanna 863 Personen, nah dem La Plata 29 Personen, nah Charleston 17 Personen, Summa 21,642 Personen.

Die sämmtlichen über Bremen expedirten Personen wurden in 78 Dampfschiffen des Norddeutschen Lloyd befördert, mit alleiniger Ausnahme der nach Charleston be- förderten 17 Personen, welche in einem Segelschiffe hinüber gingen. Die über Stettin beförderten 202 Personen gingen sämmtlich indirekt über Hull und Liverpool nach New-York. : Die Auswanderung über die drei deutschen Häfen hat nach Obigem im Jahre 1876 gegen die des vorhergehenden ahres im Gáänzen um 5712 Personen abgenommen; über Hamburg um 3077 Perfonen, über Bremen um 2557 Per- pas über Stettin um 78 Personen. Summa 5712 Per- onen. Während die Auswanderung sowohl im Ganzen als nah den meisten einzelnen transatlantishen Pläßen abgenommen hat, macht Südamerika, speziell Brasilien und die La Plata- Staaten, eine Ausnahme. Die Auswanderung nah diesen Ländern ist gegen das. Vorjahr nicht S gestiegen, da sie durh reen dorthin stattgehabte . recht bedeutende Be- förderungen von böhmischen und russischen “Einwohnern von 531 auf 2479 Köpfe gewachsen ist.

Von den im Jahre 1875 aus den. vorgenannten drei deutschen Häfen beförderten Personen gingen : nah New-York 46,470 Personen, nah Baltimore 5725 Personen, nah West- indien 1358 Personen, nach Chile 80 Personen, nach Brasilien und dem La Plata 531 i, nah Australien 1748. Per- Bersos nach verschiedenen Häfen 377 Personen, Summa 56,289

ersonen.

Die „Tiedge-Stiftung" (gegründet zu Dresden 1841, in ihrem Vermögen hauptsählich fundirt 1859 durch die allgemeine deutsche National-Lotterie) hat bis jeßt in runder Summe 183,600 4. auf Unterstüßungen verwenden können, wovon auf das leßte Jahr 15,400 A fommen. Das Stammvermögen betrug am Schlusse des vergangenen Jahres rund 585,000 A Die „Serre'\che Zweig- Swiller-Stiftung! in Dresden wics Ende 1876 ein Stamm- vermögen von - 1,027,000 4. auf, von dessen reo. von 42,000 M. an den Verwaltungsrath der deutschen Schillerstiftung 33,600 M. abgegeben wurden.

Karlsruhe, 18. März. (Köln. Ztg.) In diesen Tagen halten das Kreis- und Hofgericht, die Staatsanwaltschaft und das Handels8- geriht Karlsruhe-Pforzheim ihren Umzug in das neue Justiz- Luhe, das später auch das Ober-Landesgericht aufnehmen soll.

8s ist dieses Gebäude ein auch im Junern meistechäfter Umbau einiger älteren Gebäulichkeiten, welcher der Stadt zur Zierde gereicht. Heute ist auch auf der Elzthalbahn der durch das leßte Hoch- wasser unterbrochene Verkehr unbeschränkt wieder aufgenommen worden.

: - London, 16. März. (A.-A. C.) In verschiedenen Gegenden

Schottlands Len gestern ein hefti er Sturm beträchtlichen aden an, In Kelvinside wurde der Giebel einer Kirche

weht; glücklicherweise wurde Niemand dadur verleßt. A

Lomond-See ertranken drei Männer dur Umsch{hlagen eines

Die Verbindung mit Orkney und Shetland is dur den unge

wöhnlich hohen Dapars {on eas Woche unterbrochen. Mull

wurde von einÒm Erdbeben heimgesuht, das, obwohl es nur eine

Minute dauerte, viel Unruhe auf der Insel verursachte.

Theater.

Hr. Otto Lehfeld, der Gast des National-Theaters, dessen Leistungen stetig wahsenden Beifall finden, wird auf vielfache an ihn und an die Direktion ergangene Aufforderungen hin heute noch einmal als Richard III. auftreten. Am - Donnerstag kommt ur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers das historische ustspiel „Zopf und Schwert“ zur Aufführung, worin Hr. Leh- feld den König Friedrich 11. - spielt. Á

Am Sonnabend, den 25. d. M., eröffnet Hr. Gustav Kadel- burg ‘im Thalia-Theater ein vorläufig auf 10 Vorstellungen normirtes Gastspiel, gelegentlich dessen er mit Hrn. Direktor Cmil Thomas in verschiedenen Stücken zusammenspielen wird.

München, 16. März. Die Nachricht, welche kärzlih die „Allg. Ztg." brachte, daß die Hiesige Königliche Hofbühne dem- nächst den Versuch machen werde, die griechischen Komödien, und zwar zunächst die „Frösche“ des Aristophanes in deutscher Bearbeitung von Dr. Herman v. Schmid, auf das deutsche Theater zu bringen, hat allgemeinen Beifall gefunden und großes Interesse er- regt. Ursprünglih war beabsichtigt, dieses Stück noch an Lane der

egenwärtigen Saison zur Aufführung zu bringen; da jedoch die Königliche of-Theater-Jntendanz dem Publikum ein möglichst treues Bild de# altgriehischen Theaters zu geben beabsichtigt und sie zur Erforshung der Verhältnisse des altgriehishen Theaters ERoTogen beizog, diedarüber, ob und wie die Alten den Frofh-

hor auf der Bühne erscheinen ließen, sich bis jeßt noch nicht E einigen vermochten so haben sich dem Unternehmen mehrfa Schwierigkeiten entgegengestellt. Die Bewältigung derselben war in der zur Vorbereitung gegebenen Zeit nicht möglich, so vas der in Rede stehende Versuch vertagt werden mußte und nun erst in der nächsten Perbltlation gemacht werden kann.

London, 17. März. (E. C.) Der Lord-Kämmerer hat, um Theater-Unglücksfällen vorzubeugen, den Beschluß gefaßt, in Zukunft keine Theaterkonzession mehr zu ertheilen, falls niht die Treppen gänzlich aus Stein JORE sind. In denpjeßt bestehenden Theatern sollen an Stelle der etwa vorhandenen hölzernen Treppen steinerne angelegt werden.

In der Garnisonkirche fand am Sonnabend zum Besten des unter dem Protektorate Jhrer Majestät der Kaiserin- Königin stehenden Magdalenums eine A des großen Oratoriums „Christus" von Friedrih Kiel statt. Den stark besetzten Chor bildeten Mitglieder verschiedener Gesangvereine, das Orchester die verstärkte Berliner Sinfonie-Kapelle. Die Partie des Christus (Bariton) hatte Fe Prof. Julius Stockhausen über- nommen. Den Petrus (Baß 1.) sang der Königliche Domfänger Hr. Georg Prehn, den Pilatus (ferner den Thomas, eine Stimme, einen Knecht und den ersten Uebelthäter) Hr. Königliher Domsänger Adolf Geyer (Tenor), den Judas (ferner einen Pharisäer, den Hohen Priester und den zweiten Uebelthäter) Hr. Johannes Elmblad (Baß 11), eine Stimme und die zweite Maria Frl. Amalie Kling (Mezzo-Sopran I.), die erste Maria Fr. Natalie Schröder (Mezzo-Scopran Il.), die Magd und cinen Engel Frl, Erna Leiser (Sopran). Die gesammte Auf- führung wurde von Hrn. Ludwig Deppe geleitet. Das Kielsche Oratorium hat bereits bei der ersten Aufführung: durch den Stern- {hen Gefangverein vor drei Jahren allseitige Anerkennung gefunden und gilt seitdem als eines der gediegensten neueren Werke seiner Gattung. Die Aufführung war eine in jeder Hinsicht vortreffliche. Derselben wohnten Jhre Majestät die Kaiserin-Königin, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit der Prinz Alexander bei. : ;

Heute findet eine Wiederholung des Oratoriums mit Hrn. Baron von Senfft-Pilsach in der Titelparthie ftatt.

Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß.

Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das

Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich

Berlin, 8. V. Wilhelm-Straße Nr. 32.

E Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Ai 2. u, dergl. Preußischen Staats-Anzeigers: 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete, | 7. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung | 8. Theater-Ánzeigen. Uu. 8. W, von öffentlichen Papieren. 9.

: Das zu’ versteigernde Grundstück is zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt-

Desfentliher Auzeiger.

Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen. | 9. Industrielle Etablissements, Fabriken und Subhastationen , Aufgebote, Vorladungen

Grosshande!, Literarisehe Anzeigen.

Familien-Nachrichten. j

6. Verschiedens Bekanntmachungen. |{ In der Börsen-

beilage. [208 Subhastations-Patent.

Das dem Kaufmann Julius JIhlow zu Berlin

Inserate nehmen an: das Central - Annoncen-

Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin

Mohrenstraße Nr. 45, die Annoncen-Expeditionen des

„-Fuvalideudvauk“/, Nudolf Mosse, HDaasensteiu

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Scchlotte,

f Vüttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Annonceu-Vureaus.

eiffetüt, soll- auf fernerweite 18 Jahre und zwar von Johannis 1877 bis dahin 1895, am Donnerstag, den 5. April d. J.,

[1781] Subhastations-Patent.

Das dem Bankier Reinhold Alexander Seelig zu- Berlin, seit dem 14. d. M. dem Kaufmann Oskar Lehniger zu Berlin gehörige, in Marien- dorf belegene, im Grundbuch von Mariendorf Band 1V. Blatt Nr. 133 verzeihnete Grundstück nebst Zubehör foll

den 23. April 1877, Vormittags 113 Uhr, an Gerichtsftelle, Zimmerstraße;25, Zimmer 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags ebenda

den 24, April 1877, Nachmittags 1 Uhr, verkündet werden.

Das zu versteigerunde Grundstück if zur Grund- steuer, bei einem derfelben unterliegenden Gesammt-

lächenmaß von 51 Hectar 15 Ar 70 Quadrat-

teter mit cinem Reinertrag voù 934 46 44 4 veran- lagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, ingleihen etwaige Ab- \chäbungen, andere das Grundstü betreffende Nach- weifungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Gigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetra- gene Realrehte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, ‘diejelben zur Vermeidung der Prä- Husion spätestèns im Versteigerungstermin anzu-

melden.

Berlin, den 20. Februar 1877.

E Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

[178] Subhastations-Patent.

Das dem Restaurateur Johann Riedel zu Magde- burg gehörige, in Rixdorf belegene, im Grundbuch von Deutsch-Rirdorf Band 9 Bl. Nr. 338 ver- zeichnete E nebft Zubehör soll

den 23. April 1877, Vormittags 10 Uhr, an Gerichts\telle, Zimmerstraße 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietcnden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

Flächenmaß von 5 Ar 49 Qu.-M. mit einem Rein- ertrag von 1 Æ 74 & veranlagt. : Auszug aus der Steuerrolle, Abschrift des Grundbuchblatts, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unferm Bureau V. A. 3 einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge- fordert, dieselben zur Vermeidung der Präklufion ¡spätestens im Versteigerungstermine anzumelden. Berlin, den 22. Februar 1877.

Königliches Kreisgericht.

Der Subhastations-Rihter.

[177] Subhastations - Patent.

Das dem Handelsmann Gottfried Ferdinand Dümke gehörige, in Reinickendorf belegene, im Grundbuch von Reinickendorf Band V. Bl. Nr. 185 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 20. April 1877, Vormittags 11} Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße 25, Zimmer Nr. 24, im Wege der nothwendigen Subhastation offentlih an den Meistbietenden Lerteigerh, und Ati das Urtheil über die Ertheilung des

ulchlags8

den 24, April 1877, Mittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu verfteigernde Grundstück ist, bei einem E O von 9,6 Ar zur Gebäudesteuer mit einem jährlihen Nubung8werth von 4365 M veranlagt.

Grundbuhblatts, ingleichen etwaige Abs ähungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserem Bureau V. A. 3 einzusehen. '

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte.der Cintragung in das Grundbuch bevürteude. aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, ivetbei auf-

efordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion pätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin , den 23. Februar 1877.

Auszug aus der Steuerrolle und Ab rift des Th

gehörige, auf Wilmersdorfer Feldmark belegene, im Grundbuch von Wilmersdorf Band IIl. Blatt Nr. 102 verzeichnete Grundstü nebst Zubehör soll den 5. April 1877, Vormittags 115 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer Nr. 24, im Wege der nothwendigen Resubhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den sv. April 1877, Nachmittags 1 Uhr, ebenda, Zimmer Nr. 12, verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück is 56 Ar 20Q.-M. groß. Die Bietungskaution ist auf 548 M4 festgesetzt. G

Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblaîts, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen find in unserm Bureau V. A. 3 einzusehen. s

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber niht' eingetra- gene Realrechte papa zu machen -haben, werden e dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.

Berlin, den 27. Februar 1877.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

12475] Bekauntmachuna.

Am Da, den 27. d. M., Mittags 12 Uhr, soll eine Anzahl alter Abbruch3-Baumate- rialien im Ganzen oder im Einzelnen an den Meistbietenden in öffentlicher Versteigerung in dem bautechnischen Bureau, Königstraße Nr. 60 ür 30 hierselbst, verkauft werden. Die Ver- teigerungsbedingungen liegen daselbst in den Dierist- tunden von 9 bis 3 Uhr täglich zur Einsicht aus.

Berlin C., den 19. März 1877.

Der Postbaurath. Tuckermann.

Sin Bekanntmachung. Die im Kreise Buk belegene

Königliche Domaine Bollwib,

ca. 1 Meile von der Stadt Neustadt b./P. und

Vormittags 11 Uhr, in uuscrem Sizungssaale, im ‘oge des öffentlihen Meistgebots verpachtet werden. i Die Domaine besteht aus dem Vorwerke Bollwiß uebst dazu gehöriger Brennerei und enthält an: Ler und Baustellen 3,978 Hektar E E de Gd A i E L p D D Dee ub a 12,00 5 Unland . . L zusammen . . 565,570 Hektar. Das Pachtgelder - Minimum beträgt jährli 10,000 Æ und die zu bestellende Pachtkaution ift auf 3500 A festgeseßt. ; Wer sihch beim Bieten betheiligen will, hat vor dem Termine bei dem Licitations - Kommissarius, Re- ierungs-Assefsor Buck fich über den eigenthümlichen esiß eines disponiblen Vermögens von 78,000 Æ, owie über seine landwirthschaftlihe und sonstige ualifikation auszuweisen. G Ht Die sonstigen Pachtbedingungen und die Licitations- regeln, sowie Karten -und Vermessungeregister 2c. können vor dem Termine täglich fowohl in unserer Domainen-Registratur während der Dienststunden, als auch in Bollwitz bei dem gegenwärtigen Pächter, Amtsrath Léon eingesehen werden, welcher auf vor- herige Anmeldung auch die end der Pacht- objekte gestatten und sonstige Auskunft ertheilen wird. Auf Verlangen werden au Abschriften der speziellen E Ae gun En und der Licitationsregeln gegen r\tattung der Kopialien ertheilt werden. osen, den 13. Februar 1877. Königliche Regiernng. Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. Bergenroth.

Redacteur: F. Prehm. d

Verlag der Erpedition (Kessel). Druck: W. Etac, U

Vier Veilagen

Berlin:

deu 24, April 1877, Nachmittags 1 Ühr, verkündet werden.

Dar e Kreisgericht, Der Subhastations-Richter.

ca. 1} Meile von der Eisenbahnstation Neutomifchel

(ein\schließlich BörsenchBeilage).

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich

.AZ G8,

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 20. März

Nichtauillichßes. Deutsches Neieckec.

Berlin, 20. März. Jn der gestrigen Sißung des Reichstages begründete der Bevollmächtigte zum Bundes- rath Staatssekretär Dr. Friedberg den Gesetzentwurf über den Siß des Reichsgerichts (Leipzig) wie folgt :

Der hohe Reichstag wolle gestatten, daß ih die heute beginnende Berathung des Gesetzentwurfs über den Siß des künftigen Reichs-

erihts mit einigen wenigen Worten einleite. Nachdem die Gesetze Über die Reichsjustizreform, welche den vorigen Reichstag beschäftigt hatten, zur Kaiserlichen Verabschiedung gelangt waren, mußte die Kaiserliche Regierung es als eine ‘ibrer ersten Aufgaben erfennen, diejenigen Ergänzungsgesette in Angriff zu nehmen, welche nothwen- dig waren, um den in dem Einführungsgesez als äußersten Tag an- genommenen Termin, den 1. Oktober 1879, inne halten zu können und um diese Geseßreform im Deutschen Reih durchzuführen. Da- bei kam die Reichsregierung zu der Ueberzeugung, daß kein Gesetz früher in Angriff genommen werden dürfe, als das Gese, welches den Siß des künftigen Reichsgerichts bestimmt. Denn es muß vor

Allem der Ort feststehen, an den dieses Gericht hinkommen soll, be- vor man daran denken kann, die für seine Jnstallirung und sonst für seine Organisation nöthigen Schritte in Angriff zu nehmen.

Als nun die Reichsregierung ihrerseits dazu vorschritt, den Ort auszuwählen, war sie \ich keinen Augenblick der großen Schwierig- keiten unbewußt, _die eine solche Wahl ihr darbieten würde. Sie hatte nicht erst nöthig, auf die Verhandlungen zurüzugehen, die der- einst im Norddeutschen Bunde über den Siß des damals einzu- rihtenden ODber-Handelsgerihts gepflogen waren, sie hatte nur uöthig, zurückzugehen auf die Debatten * des leßten Reichstages über den

. 125 des Gerichtsverfassungsgesetes, um zu wissen, daß wie dort o au künftighin bei dieser Frage die äußersten Gegensäße der An- chauung aufeinanderplaßen würden. War doch dem vorigen Reich3- lag nichts anderes übrig geblieben, als die Frage, wohin das Reichs- S zu verlegen sei, zu vertagen, um wie einer der hervorragend- sten Redner damals mit Recht bemerkt hat, das schon zum Sinken überladene Schiff nicht dadurch zum Umschlagen zu bringen, daß zu seiner anderen {weren Belastung noh die weitere über den Sig des Reichsgerichté gelegt wird.

_ So, meine Herren, ist es gekommen, daß die damals nicht ge- löste und vertagte Frage der jeßigen Legislaturperiode zugewiesen ist als eine Erbschaft, deren Regulirung auch ihr nicht leiht werden wird und bei der ih fürhte, daß der cine oder der andere der Erb- interessenten mit der Regulirung sehr wenig zufrieden sein wird. Auch darf hier ja nit verschwiegen werden, denn es ist Ihnen schon von der maßgebendsten Stelle, vom Regierungstische Hier mitgetheilt und die Angelegenheit seit Mecnaten in der Presse fo vjelfach für und wider, manchmal nicht ohne eine gewisse Leidenschaft erwogen worden, die Reichsregierung hatte in demRegierung8entwurf, den sie aufzestellt, Ber- lin als Sig des künftigen Reichsgerichts in Aussicht genommen. Die Erwägungen, die maßgebend gewesen, waren hauptsächlich, daß Ber- lin der Siß der Reichbregierung ist, und man glaubte, daß da, wo der Kaiser seine Residenz, die Reichsregierung ihren Siß habe, auch das Reichs8gericht hinkommen müsse. Bei den weiteren legislativen Stadien, die dieser Geseßentwurf zunächst zu durchlaufen hatte, mate sih aber eine andere Auffassung geltend, und es wurde von einer anderen Regierung der Antrag eingebracht, nicht Berlin, son- dern Leipzig zu wählen und dieser Antrag hat die Mehrheit der verbündeten Regierungen gefunden, so daß jeßt Ihnen ein Gesetent- wurf vorliegt, der Ihnen vorschlägt, Leipziz zum höchsten Siß des Gerichts zu wählen. In der Erörterung des Für und Wider war man darüber einstimmig einverstanden, daß nur eine große Stadt in Deutschland Siß des höchsten Gerichts werden könne, denn in den bisherigen legislativen Stadien ist man von historischen Reminis8zenzen und wenn ih den Ausdruck brauchen darf, antiquarischen Velleitäten niht aus8gegangén, die dazu führen könnten, an Orte zu denken, die früher Sitze der Reichsgerichte gewesen sind.

Nur die Städte Berlin und Leipzig sind in Frage gekommen, und für beide wurden eine Reihe von Gründen geltend gemact, die si gegenseitig fast die Wage hielten. Beides {find große Städte, beide sind nahezu im Mittelpunkt des Deutschen Reiches gelegen, also durch ihre gecgraphishe Lage beide gleih berechtigt auf den Anspruch, in ihre Mauern den Siß des Reichsgerichts zu bekom- men; beide sind die Sie hochangesehener Universitäten und auch sonst die Site eines großen geistigen und wissenschaftlichen Lebens in der Nation, beide sind Centren eines großen gewerblichen

; Und Handelsverkehres, den man einen Weltverkehr nennen darf, so

daß, wenn man diese Vorbedingungen nur gegen einander abwägt, jede Stadt gleichberechtigt erscheinen könnte, für sich es in Anspruch zu nehmen, Siß des höchsten Reichsgerichtes zu werden.

Cine Vorbedingung aber hatte Leipzig vor Berlin, und man Tonnte diese gegen Berlin ins Feld führen, daß es nämlich schon jeßt der Siß des zur Zeit höchsten Gerichtshofes im Reiche ist und daß man nicht glaubte, Gründe anführen zu. können, die zwingen mußten, diesen Besibstand zu ändern und das höchste Gericht von Leipzig nach Berlin zurückzuführen.

Dex Gesetentwurf, der Ihnen vorliegt, motivirt darum auch Leipzig mit den wenigen Worten, daß auss{hlaggebend die Erwägung gefunden worden ist, daß Leipzig im Besißstande sei.

_Man hat diese Motivirung wohl getadelt, und ist in angesehenen Blättern gesagt worden, die Motive dieses Geseßentwurfes wären von einer Knappheit und Nüchternheit, wie wohl kaum biéher ein Geseßentwurj dem hohen Reichstage gegenüber motivirt worden sei. Aber wie man fragen darf, ob denn „Knappheit und Nüchternheit“ der Gesebße8motivirung überhaupt ein Fehler ist, zumal wenn es sih um einen Gesetentwurf handelt, der, wie der vorliegende, volle sieben Worte umfaßt, so glaube ich hier voraussagen zu dürsen, daß, -wie reichhaltig und geistreih auch die Argumente sein werden, die hier in diesem hohen Hause in dem Widerstreit der Meinungen für die eine und p die andere Stadt werden angeführt werden entkleiden Sie diese

rgumente ihres rednerishen Shmuckes sie sih \{ließlich doch darauf werden zurüctführen E: Berlin ist vorzuziehen, weil es die Residenz des Kaisers, weil cs der Siß der höchsten R:ich8gewal- ten und weil es der Siß des Bundesrathes und Reichstags ist; Leipzig is vorzuziehen, weil es im Besißstande ist und den Besitstand dürft Ihr nit ändern ohne diea ergewihtigsten Gründe.

Nun möge das hohe Haus mir gestatten, noch eine Bemerkung fast persönlicher AG Dnafügen. Als ‘Reichsbeamter an diese Stellé berufen, in erster Linie den Geseßentwurf, wie ihn die ver- bündeten Regierungen Ihnen vorgelegt haben, zu vertreten, wollen Sie es mir denn zu Gute halten, wenn es im Laufe der Debatte dazu kommen und diefe mi u führen sollte, von dem formalen Rechte, welches die Verfassungsurkunde jedem Bundesbevollmächtigten giebt, Gebraußh zu machen und eine Anschauung zu vertreten, wie sie nicht in dem Geseßentwurf Ausdruck gefunden hat. Ich kann ja nit verkennen, pas auf den ersten Vlick diese Doppel- {tellung des Vertreters einer Geseßesvorlage manchen Mißdeutungen auêgeseßt werden kann, ich glaube aber bitten zu dürfen, mich dieser Mißdeutung hier wenigstens niht ausgeseßt sein zu lassen, wenn Sie die ganz eigenthümlih fomplizirte Lage des Falles erwägen, in dem wir gerade bei diesem Gescßentwurfe uns befinden. Ic glaube, daß diese Bitte um Nachsicht für mich um so cher auf Erfüllung rechnen darf, wenn ih dabei es als Ueberzeugung der verbündeten Regie-

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rungen auésprece, daß, wie auch die Meinungen darüber, ob Leipzig oder . Berlin zu wählen sei, auseinander- gehen, jede dieser CICR N für sich es in Anspruch nehmen dürfe, daß damit nit ein partikulares Landesinteresse, noch weniger aber gar ein lofales Stadtinteresse vertheidigt wird, sondern daß die Vertheidiger hier und die Vertheidiger dort nur von dem Gedanken des Reichsinteresses getragen werden, und daß sie dabei so vorgehen, wie sie glauben, daß die Entwicklung antans Rechtes in Deutsch- land und damit die Entwicklung unseres politischen Lebens überhaupt am besten gefördert werden könne.

_ Auf die Anfrage des Abg. Frankenburger entgegnete der Königlih sächsishe Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats- Minister Abeken:

Meine Herren! Mit Rücksicht darauf, daß die säcsischen Ver- hältnisse durch das Schicksal der Vorlage in jedem Fall n anders berührt werden, als die der anderen Bundesf\taaten, wird man es als der Sache entsprechend ansehen, daß ih auf die auf der Tages- ordnung stehende Ortéfrage felbst meinerseits niht eingehe und auch die allgemeinen Interessen, welhe von dieser Frage berührt werden, nit meinerseits zum Gegenstande einer Erörterung mache. Denn auch bei der Berührung diefer allgemeinen Interessen würde ih immer nur pro domo sprechen.

Ich habe, nur das Wort erbeten aus Anlaß der Mittheilung des Herrn Vorredners, daß eine Anzahl von Mitgliedern des hohen Hauses gesonnen fei, für die Vorlage nur dann zu stimmen, wenn i: Gewißheit darüber erlangten, oaß für Sachsen ein eigner Gerichts- hof dritter Instanz nicht beibehalten werden soll. Ueber diefe Frage tann ich volle Gewißheit nit geben. Die sähsishe Regierung kann über diese Angelegenheit ohne Mitwirkung der sächsischen Kammern eine definitive Entscheidung nicttreffen. Das beruht auf unsern Landésgeseten. Und wenn ih dur die Sachlage genöthigt bin, dessenungeachtet mich hier über die Stellung der sächsischen Regierung zu dieser Frage zu außern, fo darf ih nicht unterlasien hervorzuheb:n, daß ih dadur der Landesvertretung in keiner Weise präjudiziren kann und will. Daß ich jeßt von dieser Stelle aus und bei Gelegenheit der heutigen Verhandlung mi über diese Frage äußern E, bringt für mi noch eine andere Schwierigkeit mit sih, insofern dadur möglicher Weise ein Anschein erweckt werden kann, der an si ein peinliher wäre, außerdem auch unserer Auffassung in Betreff der maßgebenden Reichs- und Landesinteressen direkt entgegenlaufen würde, und deshalb muß ich um die Erlaubniß bitten, auch über diesen leßten Punkt mi ganz kurz aussprechen zu dürfen.

Der Gedanke, welcher der Schaffung des Reichsgerihts zu Grunde liegt, ist die Erhaltung der Rechtseinheit durch Sicher- stellung der gleichmäßigen Rechts\prechung auf dem Gebiete des Reichsbrehtes, welches dur die Einführung des in der Bearbeitung begriffenen allgemeinen deutschen Civilgeseßbuches zum Abschluß kommen wird. So lange unser Civilrecht noch Partikularrecht ist, fällt die Ueberweisung der rein landesrechtlichen Civilsachen an das Reichs- gert außerhalb seines eigentlichen Zweckes, daß {on jeßt die

elastung des Reichsgerichts auch mit diesen Civilsachen als die

Regel erfolgt ist, hat nur darin seinen Grund, daß für mehrere Bundesstaaten die trausitorishe Beibehaltung eigener Landesgerichts- Hhöfe mit beschränkter Kompetenz unausführbar sein würde, und auch darin, daß die Unzuträglichkeiten zu beseitigen wären, welche für einzelne größere Rehtsgebiete aus der wiederholt zu Tage getretenen Divergenz der Entscheidungen des Ober-Handel8gerichts und des be- treffenden Landesgerichtshofes, über die auch in Handelssachen vor- kommenden landesrechtlihen Fragen hervorgetreten sind. Beide Mo- mente, weldhe für Sachsen nicht zutreffen, ruhen aus\ch{ließlih im Landesinteresse, und dem entspriht es auc, daß die Entscheidung darüber, ob in den Bundesstaaten, welhe überhaupt mehr als ein Ober-Landesgericht haben werden, die Entscheidung über die landes- rebtlichen-Civilsahen in dritter Instanz einen eigenen Gerichtshof dritter Instanz oder ebenfalls dem Reichögericht überwiesen werden soll. Für Sacsen wird bei der Entscheidung in Betracht kommen, auf der einen Seite, daß mit Rücksicht E daSGrößenverhältniß der einzelnen Rechtsgebiete Deutschlands, wir keine Garantie dafür haben, daß unser Rechtsgebiet durch fächsishe Juristen in demselben Maße ausreichend vertreten sein werde, wie in Betreff der andcren Rechts- gebiite der Fall sein wird und kann. Dem gegenüber kommen aber auch für Sachsen die Bedenken in Betracht, welche gegen die Beibehaltung eines eigenen Landesgerihtshofs aus der beschränkten Kompetenz, welche ein solcher Geridtshof haben würde und welche jeder Zeit durch Neicgeles noch mehr ges{mälert werden kann, ferner aus der voraussichtlich sehr kurzen Zeit seiner Existenzfähigkeit und aus den mit einem solchen Transitorium verbundenen organi- satorischen Schwierigkeiten von selbst sich ergeben. Auch diese Momente" aber, meine Herren, ruhen nur im Landesinteresse und ergeben ih aus ganz anderen Verhältnissen und Rücksichten als diejenigen Interessen, welche für die Entscheidung der Frage maßgebend sein müssen, wo das Reichsgericht seinen Siß haben soll. _ Daher find wir der Meinung, daß die Entschließung der \ächsi- schen Regierung über die Frage, ob wir ein eigenes oberstes Gericht beibehalten sollen, für die Entscheidung über die Vor- lage niht maßgebend sein sollte. !

Wir können einen inneren Zusammenhang beider Fragen nit anerkennen. Die Sache liegt nach unserer Auffassung umgekehrt. Wenn das Reichsgeriht feinen Siß in Leipzig erhält, so werden dur diese Thatsache, wenn auch nicht die Vorausseßungen der Existenz- fähigkeit, so doch jedenfalls ganz wesentliche Bedingungen einer gedeih- lichen Thätigkeit eines solchen Landesgerichtshofs beeinträchtigt. Jn diesem Falle wäre die Beibehaltung eines eigenen Landesgerihtshofs un- zweifelhaft mit Unzuträglichkeiten verbunden, welche die für die Bei- behaltung an und für sih sprechenden Rücksichten, so gewichtig sie an si sind, entshieden überwiegen würden. :

Die Stellung der sächsischen Regierung ist also, um es zusam- menzufassen, die: : :

Losgelöst von der Frage des Sitzes des Reichsgerichts ist die Prage wegen der Beibehaltung eines eigenen obersten Landesgerichts-

ofes dritter Instanz für Sachsen für die Regierung i eine offene. Wenn aber das Reichsgericht seinen Siß in Leipzig erhält, je wird die Regierung bei den Vorlagen zur Auéführung der Justizgeseße an die Landesvertretung einen Antrag auf Beibehaltung eines obersten Landes8gerichtshofes nicht stellen.

Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum - Bundesrath Us Nin ter Dr, Leonhardt das Wort:

eine Hérren! Wenngleich ih als Bevollmächtigter der König- lih preußischen Regierung vor Ihnen zu sprechen habe, so wird es doch nit geshehea im partikularen Interesse, sondern lediglih und allein im Înteresse des Reichs. R :

Die Frage, ob dem Reichsgeriht dex Siß in Berlin oder in Leipzig anzuweisen fei, hat eine politische und eine organisatorische Scite. Die Ie Seite der Sache bcrühre ih nit, gestatte mir dagegea die organisatorishe Seite der Sache nah der einen und andern Richtung hin näher zu beleuchten. y

Meine Herren, unter den Regierungen, welhe im Bundeërath vertreten sind, hat in den verschiedensten Phasen, welche die Entwürfe der Reichs-Justizgeseße durchlaufen haben, keine s{härfer den Reichs- gedanken betont, als die Königlich preußische, keine jener Regierungen hat die Interessen des Staats den Interessen des Reichs mehr unter- geordnet und keine Regierung ist mehr geneigt und bereitwillig ge-

Preußischen Staats-Anzeiger.

1877.

wesen, si den großen Opfern zu unterziehen, welche die Entwickelung der Reichs-Justizgebung mit si bringt für den einzelnen Staat.

Meine Herren, es giebt deutshe Staaten, in welcben die Rechts- pflege notorisch eine mangelhafte ift, in denen das Bedürfniß der Reform seit langer Zeit anerkannt worden ist und nur keine Befrie- digung gefunden hat aus rein äußeren Gründen: Meine Herren, diese Staaten ziehen aus d.r Reihs-Justizgesetzgebung neben politi- schen ganz überwiegende sachliche Vortheile.

Es giebt andere deutshe Staaten, id rechne dahin die süd- deutschen Staaten, welche einer woblorganisirten Rechtspflege \ih er- freuen, für die ein praktishes Bedürfniß der Reform in erheb- liher Weise edenfalls nit hervortritt. Auch diese Staaten ziehen aus der Reihs-Justizgesetz ebung neben den politischen Vortheilen sachliche Vortheile, aber sie sind doch ganz anderer Art, als dieje- nigen, welche die erstgedahten Staaten gewinnen.

__In der Lage dieser leßten Staaten befand \sich auch der preu- ßishe Staat. In allen Frovinzen desselben befindet sih eine wohl- organisirte Rechtspflege, aber der preußishe Staat ist gegenüber den anderen Staaten, die in gleiher Lage sind, insofern {limmer genent, als die Einwirkungen der Reichs - Justizgesetge- ung feinen anderen dieser Staaten so tcifft, wie den preußischen Staat, _denn die Lage der süddeutschen Staaten ist etwa für Preußen vergleihbar den Verhältnissen des Rheinlandes und der Provinz Hannover, während die Organisation in ganz bedenklicher Weise einwirkt auf die Verhältrisse der alten Provinzen. dier ift die Organisation eiue totale, kann man sagen, während die übrigen Staaten, wie auc die preußischen Rheinlande und die Provinz Hannover, nur sehr partiell getroffen werden. Da- mit sind sehr große Opfer verbunden; die Größe und die volle Be- deutung dieser Opfer werden fehr bald hervortreten.

Meine Herren! Es ift kein deutsher Staat auc nur entfernt so sehr bei der Aufrechthaltung eines obersten Landesgerichtsh ofes interessirt wie Preußen. Und dennoch is die preußishe Stimme, die einzige Stimme gewesen, welche im Justizausschusse des Bundes- raths fich dagegen erklärte, daß es den Bundesftaaten, welche mehrere Oberlandesgerite haben, gestattet werden soll, einen obersten Lande8gezihtshof beizubehalten. Und als die preußische Regierung sich veranlaßt sah, „ihren Widerspruch aufzugeben, weil er nichts nußte, hat die Königlih preußiscbe Regierung nicht Anstand genommen , ofen und frei zu erklären, daß fie nit daran „denke, einen obersten Gerichtéhof beizubehalten.

Aber, meine Herren, damals hat der preußischen Regierung doch der Gedanke fern gelegen, daß der oberste ReihEgerihtshof aus Berlin verlegt werden folle. Die Königlih preußische Regierung wird jeßt wider ihren Willen vor die Frage gedrängt, ob ein oberster Landes- geriht8hof beibehalten werden foll, niht etwa aus dem Grunde, der entwickelt worden ist, als wäre es nur etwas Zufälliges, daß das Reichsgericht bekleidet sei mit der Civiljudikatur, als wenn es rihtig wäre, die Sache aufzuschieben bis dahin, daß ein gemeines deutsches Recht bestehe, als wenn nur habe Rücksicht genommen werden sollen auf Mdenigen Staaten, welche nicht in der Lage wären, einen obersten Gerichtshof zu bilden. Derartiges ist meines Wissens auch nit entfernt entscheidend gewesen. Wenn das entscheidend gewesen wäre, so wäre _die Frage für Preußen abgethan geweien, denn daß der preußische Staat in der Lage ist, einen ober- ten Landesgerihtshof beizubehalten, ihn vollständig zu beschäftigen, das ift wohl nicht zweifelhaft. Der leitende Gedanke, dem Reichs- gericht die Kompetenz zuzuerkennen, welche es nah dem Gerichtsver- faslung8gesete hat, ist gewesen, das Reichsinteresse zu fördern, Ein-

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eit der Rechtspflege nichi allein in Strafsachen, sondern auch in

Civilsachen herbeizuführen. Es ift keinc8wegs als eine Wohlthat für das Reich oder eine einheitlibe Rectépflege anzusehen, wenn Aus- nahmen gemaht werden auf Grund des befannten Vorbehalts. Die Interessen der Königlich preußischen Regierung liegen na einer ganz andern Seite. Der oberste Gerichtshof hat für Preußen eine Be- deutung, die weit hinausgeht über die diesem Gerichts= hofe „zugewiesene Thätigkeit in Civil- und Strafsachen. Es liegen dem obersten Gerichtshof Preußens eine Reihe von Funktionen ob, welhe vollständig außerhalb des Rahmens der Gerichtsverfassung liegen.

Für Preußen kommt außerdem noch folgendes wesentlich in Be- tracht. Preußen ist dem Zuge der neueren Zeit gefolgt, wenach höchste Verwaltungsbehörden, welche eine der eigentlichen Gerichts- barkeit ähnliche Thätigkeit üben, au beseßt werden mit Mitgliedern der Gerichte. Die richterlichen Mitglieder dieser gemischten Behörden können angemessen nur entnommen werden aus einem obersten Gerichtshof. Preußen durfte sich vielleicht dem Gedanken hingeben, Sie werden vielleicht sagen, das wäre partikularistisch gedaht daß das Reich damit einverstanden fein könnte, in dem einen oder anderen ¿Falle Preußen die Hülfe zu leisten, welche Preußen dem Reich immer geleistet hat. Aber ih glaube, das is kein partikula- ristisher Standpunkt. Es kommt wesentlih Folgendes in Betracht. Solche Behörden, die ih hervorgehoben habe, sind auch im Reiche vorhanden, und es ist nit zu bezweifeln, daß mit der weiteren Ent- widelung des Reichs auch die Zahl solher Behörden fi vermehren wird. Preußen ist aber niht in der Lage, wenn es seinen obersten Gerichtshof aufgiebt, dem Reiche diejenige Hülfe zu gewähren, die es bislang gewährt hat.

: Meine Herren, was ih Ihnen noch weiter vortragen werde, ift nüctern, aber ih spreche aus voller Ueberzeugung auf Grund ge- mater Erfahrungen. Daran wird natürlich nicht der mindefte

weifel sein, daß es ganz wesentlich if für die Stellung eincs Neichs8geriht, daß es nicht allein die rihtige Stellung von vornherein einnimmt, sondern auch behauptet, daß die Beseßung des Gerichts durch die hervorragendsten Kapazitäten unter den Justiz- beamten erfolge. Dies gilt nicht allein für das Richteramt, sondern wesentlich auch für die Rehtsanwaltschaft. Denn nah der Natur des Rechtêmittels, worüber das Geriht zu erkennen hat, wird es sehr s{limm um dieses Gericht aussehen, wenn nit eine besonders tüchtige Nechtsanwaltschaft beim Reichs8gericht eintritt. Nach meinen Grfahrungen fehlt mir aber der Glaube, daß es mögli sein werde, E ‘in Leipzig mit hervorragenden Kapazitäten zu eseben. Meine Herren ! Jch werde Ihnen das weiter ausführen: Seit der Zeit, daß ih die Ehre habe, preußischer Minister zu sein, find im Ober-Tribunal nicht weniger als 59 Vakanzen in Mathsstellen des obersten Gerichtshofes eingetreten. Bei keiner einzigen dieser Stellen habe ich auch nur die allermindeste Schwierigkeit für die Beseßung gehabt. Jeder, der von mir aufgefordert wurde, bemittelt oder nicht bemittelt, ist stets gern und freudig dem Nufe gefolgt. Ich erinnere mih nur eines ein- zigen Falles, wo ein Mitglied eines Appellgerihts den Ruf ablehnte, und das war erklärlich, selbs wenn man davon absieht, daß dieser

err ein Rheinländer war. Die Rheinländer gehen selbst nach Ber- in nit gern. Aber wie stellte sih die Sace, als es sich um die Besezung des Reichs-Dber-Handelszerichts, früher Bundes-Ober-Han=- delsgerihts in Leipzig handelte. Die St«llung der Mitglieder desselben ist gegenüber der Stellung der Mitglieder des Ober-Tribunals eine be- vorzugte: die Befcldung ist höher; sie beträgt stets so viel, wie die ältesten Mitglieder des Dber-Tribunals beziehen; die Differenz bez ziffert sich auf 800 Thlr. Dazu kommen, was besonders in Betracht zu zichen ist, die Een Pengeata Te die bei âlteren Justizbeamten do wohl ins Gewicht fallen. Jb war also des Glaubens, daß die Mitglieder des Berliner Ober-Tribu=