1877 / 94 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Apr 1877 18:00:01 GMT) scan diff

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zur Unterstüßung der spärlichen regulären Militärmacht an die Organisirung und Ausrüstung der Territorial-Miliz geht. Bis jetzt hat die Regierung bereits neun Tabors unter Waffen und jollen noch zehn Tabors me 14 Tagen auf Kriegsfuß gesezt werden können. Die Handelsverhältnisse sind in Thessalien die ungünstigsten. Die Kaimés haben den Handel vollständig gelähmt, die Kaufleute es _es vor, ihre Bs sperren, als ihre Waaren für werthlose Assignaten herzugeben. Viele wohlhabende Griechen übersicdeln nah Athen, die ärmeren Leute ziehen aufs Land, wo man Arbeitskräfte brauht. In den Städten herrscht eine trostlose Dede und Stille. Das Feld behaupten nur die Soldaten, welche ererzieren, Schießübungen halten, an den Festungswerken arbeiten, Munition ablagern und Pulver nah den Pulver- thürmen transportiren. Man merkt es, daß ein System, welches mehr als vier Jahrhunderte geherrs{t, mit dem Tode ringt und daß etwas Neues im Werden ist. Die Türken zeigen eine Beklemmung, welche mit den kaum mehr ver- hehlten Hoffnungen der Griechen seltsam fontrastirt.“

Der „Köln. Ztg.“ wird aus Pest, 20. April, telegra- phirt: Bei Kalafat werden neue Schanzen errictet. Die Vorhut der Montenegriner steht am Eingange des Dugapasses ; sechs Bataillone sind vorgestern nah Osterog ab- gesandt worden. Fürst Nikita ist zur Armee gereist. Bei Nifks\ik wird ein Zusammenstoß erwartet.

Der „Temps“ kommt wiederholt auf das Neutra- litätsbedürfniß Frankreichs zurück. „Die Stellung Frankreichs“, schreibt das genannte Blatt, „ist derma®en dur die Umstände vorgezeichnet, daß sie für Niemand zweifelhaft sein kann. Frankrei wird nicht nur eine politische und mili- tärishe, sondern auch eine moralische Neutralität beobachten. Die öffentlihe Meinung in Frankreich ist inmitten der Unterhandlungen, welche die europäischen Kabinete be- schäftigen, in bemerkenswerther Weise Herrin ihrer selbst ge- blieben, und schickt sih auch jeßt an, dem Gange der Ereignisse lediglih als Zuschauer zu folgen, wobei sie von der Regierung nur verlangt, daß sie sich ebenso gewissenhaft jeder Ein- mischung enthalte, wie sie selbst.“

Die „France“ hat aus der türkischen Botschaft in Paris ein „Mitgetheilt“ erhalten, in welchem die bul- garishen Gemeßel weggeleugnet werden. Es heißt darin

unter Anderem: i ; „Wir begreifen nit, wie man nah dem hellen Lichte, welches

fich über die Begebenheiten in Bulgarien verbreitet hat, den Namen dieser unglückliben Provinz ausbeuten kann, um die öffentliche Mei- nung dur Gerüchte irre zu führen, die an die Gefahr eines Blut- bades glauben macen könnten. Es ist gegenwärtig ganz notoris, daß die Ereignisse, deren Schauplaß Bulgarien im vergangenen Fahre gewesen ist, lediglih das Resultat eines Kampfes zwischen ge- wissen. von einer fremden Vershwörung aufgereizten und mit Waffen versehenen christliGen und unversehens mit beispiellofer Grausamkeit in ihrer Person und ihrem CEigenthume angegriffenen muselmaniscen Bevölkerungen waren. Man scheint gleihwohl auf die Leichtigkeit, mit der die öffentliche Neugier sich im vorigen Jahre täuschen ließ, gezählt zu haber, um die Redaktion der „France“ zu verlocken, in dieser Weise von mörderishen und Vernich!ungsplänen zu sprechen, E nur in der Einbildungskraft gewisser übelwollendcr Köpfe existiren.“

j Die „France“ weist diese Entgegnung, indem sie an die befannten Konsularberihte von Schuyler und Baring erinnert, als ganz unberechtigt zurück. Die Pforte, sagt sie, hat bei uns alle Sympathie und alles Vextrauen verloren ; um fie zu vertheidigen, müßte man nicht das Todesröcheln ihrex christlihen Unterthanen gehört haben.

Man schreibt dem W. „Fremdenbl.“ vom 18.: „Das Einlaufen eines türkishen Panzergeshwaders in die Donaumündungen is ein neuer Beweis dafür, daß die Stunde der Entscheidung herangenaht is, und in Konstanti- nopel beeilt man sich daher, Vorkehrungen zu treffen, auf daß nicht ein Theil des russischen Heeres oberhalb Galag über die Donau setze, und in die Dobrudscha einrückte. Zwar hat die Dobrudscha vom \strategishen Standpunkte aus keine so große Wichtigkeit für ein Kriegsheer, als daß man, um sie zu erobern oder zu vertheidigen, eine Shlacht wagen und da- bei Tausende von Menschenleben aufopfern sollte; dagegen ist sie für die Verpflegung und Armirung des kürkischen Heeres von größter Wichtigkeit, und daher ist man in Konstantinopel entschlossen, diesen: sumpfigen und armen Erdwinkel mit Anstrengung aller Kräfte zu vertheidigen. An der Südgrenze dieses Landstrihs läuft nämlih die Bahn Küstendsche-Tshernawoda, welche jeßt für die Verpflegung der türfishen Armee in Bulgarien von größter Wichtigkeit ist, da die Bahn Varna-Rustschuk allein für diesen Zweck nicht aus- reiht, zumal auf derselben auch Munition und anderes Kriegs- material von Konstantinopel nach den Donaufestungen ge- schafft wird. Erstere Bahn nun, im Besiße der Russen, wäre für die Türken ein großer Verlust und für den Feind von größter Wichtigkeit, da er sie zu seiner Verproviantirung sehr gut benugten könnte. Dies zu verhindern, wird nun die Auf- gabe des türtishen PanzergeshwadersFsein.]“

Rumänien. Bukarest, 20. April. (W. T. B.) Das Journal „Romanul“ veröffentliht einen von Demeter Bratiano gezeichneten Artikel, in welchem derselbe aus- führt, die Regierung habe die Pflicht, gegen jede Ver- lezung Rumäniens, wer au der Urheber derselben sein möge, vor ganz Europa zu protestiren. Die Armeen, welche gegen den Protest Rumäniens im Falle zwingender Nothwendigkeit das rumänische Gebiet würden passiren wollen, müßten von der Regierung eine Fixirung der Zone für den Durchmarsh und die Regelung der Dur@zugsbestimmungen erlangen. Eine Armee aber, welche, ohne diese Regelung nachgesucht zu haben, die Grenze überschreiten sollte, würde als eine feindliche behandelt werden.

(W. T. B.) Die seit langer Zeit {on zwischen Nußland und Rumänien s{hwebende Frage, betreffend die Klostergüter, ist nunmehr definitiv und zum Vortheile Rumüäniensgeregelt worden.

(W. T. B.) Das hiesige österreihishe Konsulat hat der Donau-Dampfschiff-Gesellschaft angerathen, ihre Archive in Sicherheit zu bringen. Aus Cladowa wird hierher gemeldet, die noch dort befindlihen Freiwilligen aus dem serbish-türkishen Feldzuge weigerten fich, ihre Waffen abzugeben und in ihre Heimath zurüczukehren. Die serbische Regierung habe Truppen abgesendet, um die- jelben zu entwaffnen.

21. April. (W. T. B.) Der Geburtstag des Fürsten Carl ist gestern von der Bevölkerung mit besonderer Feierlichkeit begangen worden. Das „Amtsblatt“ ver- öfentliht die Ernennung der Obersten Haralambie, Costa- foru, Dimitrescu, Mavrichi zu Kommandanten der vier

Territorial-Divisionen, und des Oberst-Lieutenant Falcojanu zum General-Direktor des Kriegs-Ministeriums.

Rußland und Polen. Am 20. März sind, dem „Kronst. Boten“ zufolge, aus Norfolk folgende Schiffe ausgelaufen: die Schraubenfregatte „Swetlana“ die am 13. Januar in Norfolk angekommen war; die Shrauben- Korvette „Bogatyr“, die am 11. Februar und die Schrauben- Korvette „Askold“, die am 7. März daselbst angelangt war.

Schweden und Norwegen. Stocckholm, 17. April. (H. N.) Die Königin, deren Befinden ziemlich unverändert ist, wird um die Mitte des Sommers in Sofiero zurückerwartet.

Der \chwedisch - französishe Handelsvertrag, welcher im vorigen Monate abgelaufen war, is bis zum 10. August verlängert worden. Am 12. d. Mts. starb

ierselbst, 85 Jahre alt, Oberst C. E. Ahlström.

ie Frage wegen Anstellung eines Redacteurs der offizióéen „Post och FJnrikes Tidning“, an Stelle des vor Kurzem verstorbenen Dichters Strandberg, ist jeßterledigt, nahdem der Literat Edvard Bäksström dazu ausersehen worden ist. Das Blatt ist im Besiß der s{we- dischen Akademie, an welche der Redacteur nah den bisher E Bestimmungen ein bestimmtes Pachtgeld zu zah- en hat.

18. April. Die Kammern beriethen in ihrer heu- tigen Sißung den von dem Justizausshuß vorgeschlagenen Geseßentwurf über das literarische Eigenthumsrecht sowie das Forstshußgeseß für Norrbotten. Morgen werden diese Fragen, über welche die Kammern von einander abweichende Beschlüsse gefaßt haben, zur gemeinsamen Absiüim- mung fommen, und am Freitag wird man die Berathung der wichtigsten Vorlage der gegenwärtigen Session, der Heeres- ordnungsfrage, beginnen. Die Diskussion wird vcraus- sihtlich mehrere Tage währen. 1

19. April. (H. N.) Bei der heutigen gemeinsamen Abstimmung beider Kammern wurden die von der Regie- rung verlangten 740,000 Kronen für das Universitäts- gebäude in Upsala bewilligt.

Amerika. Washington, 18. April. (A. A. C.) Die Großfürsten Konstantin und Alexis von Rußland statteten heute dem Präsidenten Hayes einen Besuch ab. Morgen giebt das diplomatishe Corps den Großfürsten zu Ehren ein Diner. Nachdem die republikani]schen Be- amten von Südcarolina sich geweigert haben, dem Ge- suhe des Gouverneurs Wade Hampton, ihre Aemter ihren Nachfolgern zu übergeben, Folge zu leisten, hat der Gouver- neur die Schließung ihrer Aemter, vorbehaltlih der Entschei- dung des höchsten Gerichtshofes, angeordnet.

Asien. (A. A. C.) Auf der japanischen Gesandt- schaft in London ist folgendes Telegramm eingegangen : Die Jnsurgenten haben eine totale Niederlage erlitten und sind nah Hiogo zu geflüchtet. Das japanische Hauptquartier ist nah Kumametto verlegt worden. Die Fnsurrektion wird als nahezu beendigt betrachtet.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

St. Petersburg, Sonnabend, 21. April. Der „Regtie- rungsbote“ meldet: Der Kaiser ist gestern um 53 Uhr Mor- gens in Begleitung des Großfürsten-Thronfolgers auf der Warschauer Bahn nah Kischeneff abgereijt. Jm Ge- folge des Kaisers befindet sich Prinz Sergej Maximilianowitsch von Leuchtenberg.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Am 11. April starb in Hall im Innthale der als Schrift- steller und tirolischer Geschihtsforscher bekannte Irrenhaustarlan Sebastian Nuf, geboren zu Absam 1802.

Land- und Forstwirthschaft.

In Bremen findet am 28., 29. und 30. September d. J. eine Schlachtvieh-Ausstellung statt. Zu derselben sind an Prämien ausgeseßt: Vom Königlich preußischen Ministerium für landwirihschafiliche Angelegenheiten 5000 4, vom Senat der freien und Hansestadt Bremen 1000 #, vom Centralvorstand der Olden- burgischen Landwirthschafts-Gesellschaft 1500 4, zusammen 7500 H.

Gewerbe und Sandel.

Dem Jahresberichte der Preußischen Central-Boden- kredit-Aktiengesellschaft pro 1876 sind folgende Mittheilun- gen entnommen: Es umfaßten die gesammten, seit der Geschäfts- eröffnung der Gesellschaft (Mitte 1870) abgescblofsenen Hypotheken - Darlehnsgeschäfte bis Ende 1876: 160,718,000 M, der Zugang an Hypothekendarlehen im Geschäftsjahr 1876 beziffert sih auf 14,431,000 Æ, von den fündbaren oder auf einen bestimmten Termin fälligen Darlehen find seit dem Bestehen der Gesellschaft 3,374,000 4. in unkündbare Amortisationsdarlehne umgewandelt, durch Amorti- sation oder sonstige Ab- und Rückzahlungen sind zurückgeflossen seit dem Bestehen der Gesellschaft 14,869,000 (4 Der Bericht hebt hervor, daß Liegenschaften nur innerhalb des preußischen Staatsgebiets beliechen seien, ebenso Hausgrundstücke, mit Ausnahme einiger in Dreéden. Der freihändige Pfandbriefabsaß bezifferte sih auf 3,254,050 4; im November 1876 trat die Gesellschaft mit einer Emission 5 °/o un- kündbarer Central-Pfandbriefe an den Markt. Für Rechnung einer Centralstelle, aus älteren Beständen derselben, wurden 10,742,100 4 Central-Pfandbriefe binnen der ersten aht Monate des Jahres 1876 dur die Gesellschaft freihändig verkauft. Die der Generalversamm- lung vorgeschlagene Dividende pro 1876 beträgt 94 °/9 auf das ein- ane Grundkapital (eine gleih hohe Dividende wurde in den fünf Vorjahren gezahlt). Außer der statutengemäßen Reserve findet ein Reserve-Vortrag von 583,052 & auf das Jahr 1877 statt; darin sind zugleih die Provisionserträge von denjenigen Geschäften enthalten, welche im Jahre 1876 noch niht zur Sclußabrehnung gediehen waren. Die statutmäßige Referve wächst auf 486,666 46 /

Leipzig, 20. April. (Dr. Journ.) Das Meßgeschäft in voigtländisben Weißwaaren ging dies Mal so s{chlecht, daß mehrere große Firmen si entschlofsen haben, die künftigen Messen nur mit Mustern zu beziehen. Für wollene Strumpf- waaren war der leßte Winter höchst ungünstig, die meisten Lager daher noch wohlafsortirt, und nur nach Phantajieartikeln gab sich {wache Na(frage kund. Käufer aus dem Orient fehlten gänzlich. Im Tuchmarkt war dies Mal eine mäßige Zufuhr in allen Artikeln bemerkbar, da die Fabrikanten, der allgemein herrschenden Geschäftslosigkeit wegen, die Arbeitszeit bedeutend abgeschwächt hatten, Neuheiten gingen wie gewöhnli gut um, ebenso wurden au leite und billige Stoffe ziemlih gekauft, DOLELS gute und starke Waare vernachlässigt blieb. Spremberg, Forite nnd Krimmitschau E es den größten Theil der zugeführten Waaren, aber zu sehr gedrüten Preisen. Amerika kaufte mehrere Posten billige Tuche. Wenn au durch die feste Kundschaft einzelner Fabrikanten deren Lager fih räumten, so war aber im Allgemeinen das Geschäft in Tucen und Buksfkins ein niht zufriedenstellendes, da die Haupt-

einkäufer fehlten, und cs blieb ein guter Theil der mäßig zugeführten

Waare in den Händen der Fabrikanten. Bc: umwo [ene Rock-

und Hosenstoffe, von denen prachtvolle Muster zuzeführt waren,

ara ganz vernalässigt. Es fehlten auch für diese Artikel die âufer.

In Hamburg wird, wie die „Wes. Ztg.“ berichtet, im nächsten Mouate eine Ausstellung von deutschen Stein- foblen stattfinden, welhe in 150 bis 200 Sorten das Produkt fast sämmtlicher deutschen Werke zur Ansicht bringen wird.

Die „New-Yorker Hdl.-Z.“ äußert sich in ihrem vom 6. d. M. datirten Wochenbericht über die allgemeine Geschäfts» lage folgendermaßen:

Die Gesammtsituation hat \sich in dieser Berichtéewoche in keiner Weise rerändert. In allen Branchen hofft man auf bessere Zeiten und sucht inzwischen deren verzögertes Eintreten durch mehr oder minder plausible Gründe zu erflären. Aus dem Westen laufen ermuthig-nde Berichte ein. Der Geld stand war durh etwas größere Lebhaftigkeit als seine unmittelbaren Vorgänger carafkterisirt. Das Geschäft im Goldmarfkt nahm einen stillen Verlauf; das Agio fluktuirte zwischen 51/3 4/4, mit 5 als heutiger Sélußnotirung. Am Waaren- und Produktenmarkt schreitet die Rekonvaleszenz zwar langsam, jedoch mit um fo größerer Sicherheit fort. Die nahe bevorstehende Eröffnung der Kanal- und Binnenschiffahrt läßt auf Entwickelung eines lebhaftern Ekxport- g:shäftes fast mit Bestimmtbeit rechnen und auch in der Importbranhe dürfte der Frühling die fast erftarrte Kaufs [ust wiederum beleben. Die Zufuhr von Baumwolle in sämmtlihen Häfen der Union beträgt seit Beginn der Saison (1. September) bis dato 3,732,526 Ballen gegen 3,804,226 Ballen in der Parallelperiode des Vorjahres und ergiebt demnah eine Abnahme von 71,700 Ballen. Der Waaren- und Produkten- Import während der am 31. März beendeten Woche repräsentirt einen Gesammtwerth- von 8,023,983 Doll. gegen 7,638,271 Doll. in der Vorwoche, eine Zunahme von 385,712 Doll. ergebcnd. Am Waaren- und Produkten-Export während der am 3. April c. beendeten Woche dessen Gesammtwerth in Höhe von 3,901,319 Doll. gegen die Vorwoche eine Abnahme von 50,788 Doll. aufweist ypartizipirt Baumwolle mit 1057 Ballen im klarirten Werth von 62,133 Doll. gegen 4790 Ballen im Werth von 277,350 Doll, in der Vorwoche und 4870 Ballen resp. 5786 Ballen im Werth t lbas Doll. resp. 449,199 Doll. in der Parallelwoche beider Vors jahre. :

Verlin, 21. April 1877.

Theater.

Im Königlichen Opernhause kam am Donnerstage mit der komischen Oper „Der König hat's gesagt“ wiederum eine Novität :ur Aufführung. Dieselbe ist französischen Ursprungs ; das Libretto hat Edmond Gondinet verfaßt, die Musik ift von Lo Delibes. Die Uebertragung des Textes ins Deutsche, welche der hiesigen Darstellung zu Grunde gelegt ist, hat mit Benußung der A. Schirmer- schen Bearbeitung Ferd. Gumbert ausgeführt. Das Stück zeigt so- wohl im Libretto wie in der Musik gleich auf den ersten Blick den Stempel seines Ursprungs. Der Tert, von dem ein großer Theil nit in Musik geseßt ist und gesprochen wird, leidet an lähmenden Längen und würde dur geeignete Kürzungen nur gewinnen. Ab- gesehen von diesem Fehler ist der Inhalt des Libretto recht unterhaltend. Es behandelt eine humoristishe Anekdote, die zur Zeit Ludwig des XIV, spielt. Der Marquis v. Moncontour soll aa dem Hofe des Königs zu Versailles vorgestellt werden, Bei der Vor- : ellung spricht der König von „seinem Sohne.“ Der Marquis hat aber gar feinen Sohn, sondern nur vier Töchter. Da sich nun aber Se. Majestät nit geirrt haben durfte, so mußte der Marquis für einen Sohn sorgen. Dieser wird in cinem Bauern Namens Benoit gefunden, dem Geliebten der Zofe der Marquise, welcher nah Versailles gekommen, um sein Glück zu machen. Benoit weiß sich rasch in die Rolle des vornehmen Herrn zu finden und wird als Sohn des Marguis bei Hofe vorgestellt. Bei einem Duell stellt er si, um den weiteren Angriffen . seines Gegners zu entgehen, todt. Der König hat von seinem Tode gehört und dem Marquis fein Be- dauern ausdrücken lassen. Benoit ist zwar nicht todt, aber „der König hat's gesagt.“ In Folge dessen hört das Marquisthum Be- noits auf. Er wird rei belohnt und verlobt sich mit Javotte, der Zofe, die über die Carrière ihres Geliebten ganz unglücklich ge- wesen war. Die Musik, obwohl überwiegend im Operettenftyl ges balten und öfter ans Triviale streifend, ist zum großen Theil gefäl- lig und ansprecend in der Erfindung wie in der Form und umfaßt eine Anzahl reizender Nummern. Die Instrumentation und Be- handlung des Orchesters ist sorgfältig und stellenweise recht charakte- ristisch und bekundet ein nit geringes Talent für feiner gebildete musikalische Technik. Die Darstellung im Opernhause war im Ganzen eine wohlgelungene. Die interessanteste und musikalisch be- deutendste Partie der „Javotte“ war Frl. Hauck zugefallen, welche dieselbe bereits in Wien mit Auszeichnung dargestellt hatte und au hier durch ihr anmuthiges Spiel wie als Sängerin allgemeinen Beifall erntete. Die nächstwichtige Rolle des Stüces, die des „Be- noit*, wurde durch Hrn. Ernst gegeben, im Spiel weniger gelungen, als in der musikalishen Leistung. Hr. Salomon wußte in der Darstellung des Marquis jede Uebertreibung, wozu die Rolle leiht verleitet, mit rihtigem Takt zu vermeiden und er- zielte mit seiner komischen Charakteristik den günstigsten Er- folg. Au Hrn. Sacse's „Professor der Tonkunst Mitoü war eine recht lTobenéwerthe Leistung. Die übrigen Rollen treten weniger bervor, dcch hatten die Damen Frl. Lammert (Marquise), Lehmann (Marguis von Flarambel), Hofmeister (Marquis de la Bluette), Horina, Seehofer, Bouquet und Fr. Will (als die vier Töchter des Marquis), sowie die HH. Stleich, Schmidt und Oberhauser einen wesentlichen Antheil an dem Gelingen des Ganzen. Lebhaften Beifalls erfreuten sich die in dem zweiten Akt eingelegten überrashend geschmackvoll arrangirten Tänze. Be- sonderes Lob verdient die überaus sorgfältige Einjtudirung der Oper durch Hrn. Musikdirektor Radecte und ihre reiche, prächtige Insceti- rung durch Hrn. Direïtor v. Strany. E

Die R: diesjährige französische Theater-Vor- stellung im Konzertsaale des Königlichen Schauspielhauses findet am Sonntag, den 29. April statt. Vorher veranstaltet der Di- reftor Emil Neumann noch eine Vorstellung zum Besten des Unter- stüßungs8fonds der Königlichen Theater; diese Vorstellung, für welche die zweite Aufführung des Sardou'shen fünfaktigen Me „Les vienx garçons* bestimint wurde, ist auf Montag, den 23. d. Mts. angeseßt. : :

Frl. Jenny Stubel, welche im Friedrich - WilhHhelm- städtischen Theater bis jeßt wiederholt als „Giroflé“ aufge- treten ift, wird als zweite Debütrolle morgen, Sonntag, die Adele in der Operette „Die Fledermaus“ spielen. i

În der morgigen Vorstellung von „Ultimo“ im Stadt- Theate r tritt Hr. Eylert, dem vom Augsburger Stadt-Theater ein gün- stiger Ruf vorangeht, als „Georg Richter“ auf. Die übrige Beseßung bleibt die bekannte des Wallner-Theaters.

Die 8. Vorstellung der mit Beifall aufgenommenen Burleske „Confusius IX.“ findet am Dienstag, den 24. d. Mts., im Thalia-Theater zum Benefiz für den Ober - Regisseur Hrn. Würst statt.

Redacteur: F. Prehm.

Verlag der Erpedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (einschließliß Börsen-Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reihs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaais-Auzeiger.

A 34.

Berlin, Sonabend, den 21. April

Ses es Nei.

Abänderungen der Postordnung vom L 18. Dezember 1874.

Auf Grund der Vorschrift im §. 50 des Geseßes über das Postwesen des Deutschen Reihs vom 28. Oktober 1871 wird die Postordnung vom 18. Dezember 1874 in folgenden Punkten abgeändert:

1) Im §. 6, „die Aufschrift der Pakete“ betreffend, erhält der Absaßs I. folgenden Zusaß:

ur Aufschrift gehört au, daß im Falle der Frankirung der Vermerk „frei“ 2c, im Falle der Entnahme von Postvorschuß der Vermerk „Vorschuß von unter Angabe des Betrages, und im Falle des Verlangens der Eilbestelung der Ver- merk „durch Eilboten“ 2c. angegeben wird.

2) Im §. 13, „Postkarten“ betreffend, erhalten die Absäte TIL., IV., V. und YII. folgende Faffung:

ITI. Zu den Postfarten mit Antwort werden besonders dazu eingerihtete Formulare verwendet, von denen die zweite Hälfte zur Antwort dient. 2

IV. Postkarten nüssen frankirt werden. Für Postkarten mit

Antwort ist auch für die Antwort das Porto vorauszubezahlen. Un- sranticte oder unzureichend frankirte Postkarten werden nicht be- ördert. ' V, Die Gebühr bcträgt ohne Unterschied der Entfernung 5 -- für jede Postkarte. Für Postkarten mit Antwort werden 10 S er- hoben. Bei der Verwendung von Postkarten als Formulare zu Drucksachen beträgt das Porto 3 s.

VII. Ungestempelte Formulare zu Postkarten werden zum Preise von 5 - für je 10 Stück verabfolgt. Für gestempelte Formulare zu Postkarten wird nur der Betrag des Stempels erhoben. y

3. Im §. 14, „Drucsachen* betreffend, erhält der leßte Saß im Absatz I. folgende Fassung:

Ausgenommen hiervon sind die mittelst der Kopirmaschine oder mittelst Durhdru?s oder mittelst eines dem Durchdruck ähnlichen Nerfahrens hergestellten Schriftstücke, gleichviel ob dabei eine Schablone bz. Matrize zur Verwendung kommt oder niht —, sowie die mittelst der sogenannten Blindenschrift hergestellten Gegenstände. Sab bi In demselben Paragraph tritt im Absay 1V. als zweiter

inzu: bf en find auch in Form von Postkarten zulässig (F. 13 F 2 Sn demszlben Paragraph erhält der Absay IX, folgende assung:

IX. Drucksachen bis zum Gewicht von 250 Gramm, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, werden wie unfrankirte bz. unzureichend frankirte Briefe behandelt und demgemäß taxirt, mit alleiniger Auênahme der Zeitungen und solcher Drucksachen, wie gedructe Rundschreiben (Cirkulare), Geschäftsanzeigen (Avise) u. f. w., welche Sendungen eintretendenfalls überhaupt keine Beförderung er- halten. Ebenso gelangen vorschriftswidrig beschaffene Drucksachen über 250 Gramm überbaupt nicht zur Absendung.

6) Im §. 19, „Postvorshußsendungen“ betreffend, erhält der Absatz 111. folgenden Zusaß:

Bei Pacetsendungen is die Entnahme von Postvorshuß au auf der zugehörigen Begleitadresse vom Absender zu vermerken.

7) In demselben Paragraph erhält der Absaß IX. unter 1a. folgende Faffung:

IX. Für Vorschußsendungen ist Porto und eine Postvorschuß- gebühr zu entrichten.

1) Das Porto beträgt :

a) für Vorshußbriefe, Drucksachen und Waarenproben bis zum Gewicht von 250 Gramm, sowie für Postkarten, auf Entfernungen bis 10 geographische Meilen einschließlich . L 20, auf alle. weiteren Gilsernungen. .,. 49: ,

Für unfranfirte Postvorschußbriefe wird ein Portozuschlag von 10 4 erhoben. Vei portopflichtigen Dienstsachen findet dieser Zu- {lag nicht statt.

8) Die Inhaltsangabe des §. 20 erhält folgende Fassung:

Postaufträge zur Einzichung von Geldbeträgen.

L In demselben Paragraph erhalten die Absäße VII., X, XIV. und . folgende Fassung: f

VII, Der Auftraggeber hat den Postauftrag nebst dessen An- lage unter vershlossenem Umschlage an die Postanstalt, welche die Einziehung bewirken soll, unter Einschreibung (8. 16) abzuseaden. Der Brief 1 mit der Aufschrift „Postauftrag nah . « .. . (Name der Postanstalt)“ zu versehen. Soll die Vorzeigung an einem bestimmten aß: geschehen, dann darf die Einlieferung des Postauftrags nicht früher als sieben Tage vorher erfolgen. :

X, Die Einziehung des Betrages erfolgt gegen Vorzeigung des Postauftrags und Aushändigung der quittirten Rechnung (des quit- tirten Wechsels 2c.). Die Zahlung ist entweder sofort an den Post-

boten oder, wenn der Auftraggeber nicht die sofortige Rücksendung |

verlangt hat, binnen sieben Tagen nach der Vorzeigung des Post- auftrags bei der cinziehenden Postanstalt zu leisten. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, so wird. der Postauftrag vor der Rücksendung nochmals. zur 2ahlung vorgezeigt. Als Zahlungs- verweigerung gilt nur eine desfallsige Erklärung des Adressaten selbst oder dessen Bevollmächtigten. Hatte der Adrefsat oder dessen Bevoll- mächtigter bereits bei der ersten Vorzeigung die Einlösung endgültig verweigert, so unterbleibt die rochmalige Vorzeigung nach Ablauf der peeniagigen Frist. Verlangt der Auftraggeber die sofortige Rü- endung nach einmaliger vergeblicher Vorzeigung, so ist- solches durch den Vermerk „Sofort zurü“ auf der Rückseite zu bezeichnen. Theil- zahluagen werden nicht angenommen. .

XlV, Es sicht dem Auftraggeber frei, zu verlangen, daß der Postauftrag und dessen Anlage na einmaliger vergeblicher Vorzei- qung niht an ihn zurück-, sondern an eine andere Person in Deutfsch- and weitergesandt werden foll. Dies Verlangen ist unter Angabe der vollständigen Adresse dieser Person durth den Vermerk „Sofort an N. in N.“ auf der Rüdseite des Postauftrags auszudrücken. :

XV. Wünscht der Auftraggeber, daß die Weitersendung an eînc zur Aufnahme des Weselprotestes befugte Person geschieht, so ge- lee der Vermerk: „Sofort zum Protest“, ohne daß es der nament- liden Bezeichnung einer solchen Person . bedarf. Alle Postaufträge, auf welchen für den Fall der Nichteinlösung die Weitergabé zur Pro- testaufnahme verlangt ift, werden sofort na der ersten vergeblichen Vorzeigung oder na dem erften vergeblich gebliebenen Versuche der Vorzeigung weitergesandt. Mit der Weitergabe des Postauftrags und dessen Anlagen an den betreffenden Notar, Gerichtsvollzieher 2c. ift die Obliegenheit der Postverwaltung erfüllt. Die Protestkosten hat der Austraggeber unmittelbar an den Erheber des Protestes zu ent-

richten. 10) Zwischen den 88. 20 und 21 tritt der nachfolgende §. 20a. inzu. Postaufträge zur Einholung von Wechselaccepten. 8. 20a. 1. Im Wege des M rage können auch Wechfel an den Bezogenen behufs Einholung der Annahmeerklärung versendet werden. Die mit einem Postauftrage zur Versendung kommenden übe dürfen einzeln und zusammen den Betrag von 3000 A. nicht ersteigen. . Zu den Postaufträgen für Accepteinholung kommt ein be- sonderes Formular in Gebrau. Derartige Formulare werden zum

Preise von 5 Pfennig für je 10 Stück bei sämmtlichen Postanstalt n zum Verkauf bereit gehalten. Der Auftraggeber hat auf der Vorder- scite des Formulars anzugeben: den Namen und Wohnort des Bezogenen, den Betrag des Wechsels, wobei die Marksumme in Zahlen und in Buchstaben ausgedrüctt sein muß, den eigenen (des Auftraggebers) Namen und Wohnort.

Die Ausfüllung des Vordruks be¿üglih des Tages der Fällig- keit des Wechsels und die Angabe der etwaigen Wechselnummer bleibt dem Auftraggeber anheimgestellt. Der unbedructe Theil der Rüd- E des Formulars dient zur Aufnahme etwaiger Bestimmungen des

uftraggebers darüber, ob der Postauftrag nach einmaliger vergeblicher Vorzeigung an ihn zurück, oder an -ine andere Person weitergesandt, oder einer zur Protesterhebung befugten Stelle übergeben werden soll. Für solhe Fälle genügen die Vermerke: „Sofort zurü“, „Sofort an N. in N.“, „Sofort zum Protest“. Zu schriftlichen Mittheilungen an den Wehsel- bezogenen ist das Postauftrags-Formular, welches im Falle der An- nahme des Wechsels in den Händen der Poft verbleibt, niht zu benuzen.

IIT, Dem Postauftrage sind die zum Zweck der Annahme vor- zuzeiaenden Wechsel beizufügen. Das Beilegen von Briefen, sowie die Vereinigung mehrerer Postaufträge zu einer Sendung sind unstatthaft. Demselben Postaustrage können mehrere Wechsel nur dann beigefügt werden, wenn sie auf den nämlichen Bezogenen lauten und gleichzeitig zur Annahmeerklärung vorzuzeigen sind.

1V, Der Auftraggeber hat den Postauftrag mit dem Wechsel in verschlossenen Umsclage unter Einschreibung an diejenige Postanstalt abzusenden, welche die Accepteinholung bewirken foll. Der Brief ist mit der Aufschrift „Postaustrag nach . . . . (Name der Postanstalt)“ E R, Ueber den Postauftrag wird ein Einlieferungsschein er-

eilt.

V, Die Vorzeigung des Postauftrags und des beigefügten Wech- \els erfolgt an den Wechselbezogenen selbst, oder an dessen Be- vollmächtigten. Als bevollmächtigt wird hierbei, sofern der Be- zogene nit bei der Bestimmungs-Postanstalt eine im Besonderen auf die Annahme von Wechseln lautende Vollmacht nieder- gelegt hat, postseitig jede solche Person angesehen, welche zur Empfangnahme - von Einschreibsendungen für den Be- zogenea berechtigt ist. An Sonntagen und an geseßlichen Feier- tagen findet die Vorzeigung von Postaufträgen nicht statt. Die- jenigen Wechsel, welche bei der ersten Vorzeigung von dem Bezogenen oder seinem Bevollmächtigten mit einem schriftlihen Accept oder einer schriftlichen Annahmeverweigerung niht versehen worden find, werden nah sieben Tagen nochmals vorgezeigt, falls nicht der Auf- traggeber durch einen Vermerk auf der Rückseite des Postauftrags- Formulars cin anderes Verfahren vorgeschrieben hat.

VI. Die Annahme des We.lsels muß durch den Bezogenen oder dessen Bevollmächtigten ‘auf dem Wechsel chriftlich geschehen. Die Annahme gilt als verweigert, wenn dieselbe nur auf einen Theil der Wechselsumme erfolgt, oder wenn der Annahmerklärung andere Einschränkungen beigefügt werden. :

VII. Der angenommene Wechsel wird von der Bestimmungs- Postanstalt ungesäumt an den Auftraggeber in einem Umschlage unter Einschreibung zurücgesandt. ;

VIIT. Hat der Auftraggeber auf der Rüctseite des Posiauftrag®- Formulars nicht andere Bestimmung getroffen, fo sind der Postauf- trag und die Anlagen an ihn zurüczusenden, sobald feststeht, daß der Bezogene nicht zu ermitteln ist, oder sobald der Bezogene bz. sein Bevollmächtigter eine die Verweigerung der Annahme ausdrückende oder ihr glei zu achtende Erklärung auf den Wechsel niedergeschrie- ben, oder sobald die zweite Vorzeigung stattgefunden hat.

IX. Der Auftraggeber kann verlangen, daß der Postauftrag nebst dem Wechsel nah einmaliger vergebliher Vorzeigung nach einem innerhalb Deutschlands belegenen Orte weitergesandt werde. Dieses Verlangen ift unter genauer Bezeichnung eines ande- ren Empfängers durch den Vermerk „Sofort an N. in N.“ auf der Rückseite des Postauftrags - Formulars auszudrückten. Eine solche Weitersendung findet kostenfrei statt. Dieselbe geschieht unverzüglich, und zwar mittelst Einschreibbriefes an die betreffende Postanstalt.

X. Wünscht der Auftraggeber, daß der Postauftrag nebst Wechsel nah einmaliger vergeblider Vorzeigung an eine zur Aufnahme von Wecselprotesten befugte Person zum Behufe der Protesterhebung abgegeben werde, so genügt der Vermerk „Sofort zum Protest“, ohne daß es der namentlichen Bezeichnung einer solwen Person bedarf. Alle Postaufträge, auf welchen für den Fall der nit zu erlangenden Annahme die Weitersendung des Wechsels zur Protestaufnahme vor- gezeichnet ist, werden sofort na der ersten vergeblihen Vorzeigung oder nah dem ersten vergeblich gebliebenen Versuche der Vorzeigung weitergesandt. Mit der Weitersendung des Postauftrags nebst Wechsels an den betreffenden Notar, Gerichi8vollzieher 2c. ist die Obliegenheit der Postverwaltung erfüllt. Die Protestkosten hat der Auftraggeber unmittelbar an den Erheber des Protestes zu entrichten.

X1. Die Gebühren für einen Postauftrag zur Besorgung des Wechselaccepts bestehen aus folgenden Säßen:

a. dem Porto für den Postauftragsbrief mit... , 30 b, der Gebühr für die Vorzeigung, ohne Rücksiht auf die Höhe des Wechselbetrages von A

c, dem Porto für den Cinschreibbrief mit dem zurück- Geben eben E «8 19057 zusammen . . 70 4

Das Porto unter a3. ist vom Auftraggeber vorauszubezahlen. Die Beträge unter b. und e. werden dem Auftraggeber angerechnet, sobald die Rücksendung des bloßen Wechsels, oder des Postauftrags nebst Wechsel stattfindet. Werden Postaufträge zur Protestaufnahme ab- gegeben, so bleiben die Gebühren unter b. und e. außer Ansaß.

XII. Die Postverwaltung haftet für die Beförderung eines Post- anftragsbriefes, wie für einen eingeschriebenen Brief. Eine weiter- gehende Gewähr, insbesondere für rechtzeitige Vorzeigung, oder für rechtzeitige Rük- oder Weitersendung des Postauftrags nebst Anlage wird nit geleistet; auch übernehmen die Postanstalten keinerlei Ver- pflihtung zur Erfüllung der besonderen Vorschriften des Wechselrechts.

11) Im §8. 32, die „Bestellung“ betreffend, erhalten die Absäße V. und VII. folgende Fassung:

V, An Orten, wo Briese mit höherer Werthangabe und Packete mit Werthangabe dur die bestellenden Boten ausgetragen werden, sind zu erheben: : Es

a, für Briefe mit Werthangabe über 1500 bis 3000 Æ: 10 -, über 3000 M: 20 S, E y

b, für Packete mit Werthangabe: die Säße für Briefe mit Werth- angabe; wenn aber der Tarif für die Bestellung der gewöhn- lichen Pakete höhere Säße ergiebt, diese leßteren. Für ein- zelne Orte kann durch besondere Verfügung auch für Pakete mit Werthangabe über 1500 bis 3000 A die Bestellgebühr auf 20 ß festgeseßt werden. ,

VII. Für das Abtragen der Briefe mit Werthangabe, der bis 24 Kilogramm {weren Packete mit oder ohne Werthangabe, der Einschreibpackete bis zu demselben Gewichte und der Postanweisungen na dem Landbestellbezirke wird ohne Rüdcsicht auf die Höhe der etwaigen Werthangabe bz. des Geldbetrages ein Bestellgeld von 10 S erhoben. Werden Packete von höherem Gewichte als 2s

SLLgrauun abgetragen, so beträgt das Bestellgeld 30 5 für das Stüd.

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1877.

M CIELC SMEAESEIIES E A 6 E - T A2 B E A

12) Im 8. 34, „An wen die Bestellung ges{chchen muß" be- treffend, erhält der Absatz 11. folgenden Zusaß:

__ Sind bei Postaufträgen mehrere Personen bezeihnct, \o erfolgt die Vorzeigung nur an den zuerst genannten Adressaten oder dessen Bevollmächtigten. :

L _13) In demselben Paragraph erhält der Aksfatz TIT. folgende Faffung:

Il, Wird der Adressat oder dessen nah den vorstehenden Be- stimmungen bestellter Bevollmächtigter in seiner Wohnung nit an- getroffen oder wird dem Briefträger oder Boten der Zutritt zu ihm nicht gestattet, so erfolgt die Bestellung bz. Aushändigung

der gewöhnlichen Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waaren- proben, sowie der Begleitadressen zu gewöhnlichen Paeten (S. 32 Abf. I,) bz. der Paete selbst, ferner der Anlagen zu Postaufträgen, fofern die Zahlung des dafür einzuziehenden Betrages sogleich erfolgt, an cinen Haus- oder Geschäftsbeamten, cin erwachsenes Familienglied oder sonstigen Angehörigen, oder an einen Dienstboten des Adresjaten bz. des Bevollmächtigten desselben. Wird Niemand angetroffen, an den hiernach die Bestellung bz. Aushändigung geschehen kann, so er- folgt dieselbe an d-en Hauéwirth oder an den Wohnungsgeber oder an den Thürhüter des Hauses. 14) In demselben Paragraph erhält der erste Saß im Absatz V. folgende Fassung: __ V. Die Behändigung an dritte Perfoncn ist unzulässig, wenn es sich um die Bestellung von

1) Einschreibsendungen (§8. 16),

2) Postanweisungen (8. 17),

3) Telegraphischen Postanweisungen (S. 18),

4) Ablieferungsscheinen (§8. 32 Abf. 1.),

5) Post-Patetadressen zu eingeshriebeäen Packeten und zu Packeten mit Werthangabe (S. 32 Abs. I.)

handelt. Es müsjen diese Gegenstände vielmehr stets an den Adressaten oder dessen Bevollmächtigten selbft bestellt werden.

15) In demselben Absatz kommt der zweite Saß: „Sind bei Postaufträgen mehrere Personen bezeichnet, so erfolgt die Vorzeigung nur an den zuerst genannten Adressaten oder dessen Bevollmächtig- ten“ in Wegfall.

16) Im §. 36, die „Berechtigung des Adressaten zur Abholung der Briefe u. s. w.* betreffend, erhält der Absay V. folgende Fassung:

V. Die Bestellung erfolgt jedo, der abgegebenen Erklärung des Adressaten ungeachtet, durch Boten der Postanstalt :

1) wenn der Absender es verlangt und dieses Verlangea auf der Adresse, z. B. durch den Vermer? „durch Eilboten“" 2c. aus- drüdlih ausgesprochen hat (8. 21);

2) wenn es auf die Bestellung von Briefen mit Behändigungs- schein (§8. 35) bz. auf die Vorzeigung von Postaufträgen (§8. 20 und Wae) ankommt;

3) wenn der Adressat nit am Tage nach der Ankunft, oder wenn er außerhalb des Ortsbestellbezirks der Postanstalt wohnt, nicht innerhalb der nächsten drei Tage den zu bestellenden Gegensiand abholen läßt.

17) Hinter dem §8. 41 tritt der folgende neue Paragraph hinzu:

8. 41a. (Nachlieferung von N itunden) Bei verspätet erfolgender Bestellung auf Zeitungen ist, wenn von dem Bezieher die Nachlieferung der für die Bezugs8zeit bereits erschienenen Nummern einer Zeitung gewünscht wird, für das an die Zeitungs-Verlags-Post- anstalt wegen der Nachlieferung abzulassende besondere Beftellshreiben das tarifmäßige Franko von 10 4 zu entrihten. Ebenso ist, wenn Bezieher von Zeitungen die nochmalige Lieferung einzelner ihnen fehlender Nummern der Zeitung verlangen, für das dieserhalb an die Verlags-Postanstalt zu richtende postamtlihe Schreiben das Franko von 10 - zu erlegen.

18) Im §. 42, den „Verkauf von Postwerthzeichen“ betreffend, triit am Schlusse folgender neue Absatz hinzu:

VI. Außer Cours gesette Postwerthzeichen werden innerhalb der durch den Deutschen Reichs-Anzeiger und andere öffentliche Blätter bekannt zu machenden Frist bei den Postanstalten zum Nennwerth gegen gültige Postwerthzeichen umgetaus{t. Nach Ablauf der Frist findet-ein Umtausch nicht mehr statt. Die Reichs-Postverwaltung ist nicht verbunden, Postwerthzeichen baar einzulösen. 5

19) Im §. 43, die „Entrichtung des Portos und der sonstigen Gebühren“ betreffend, erhält der Absaß VI1. folgende Fassung:

VII. In Sällen, in welchen das Porto gestundet wird, ist dafür monatli eine Stundung8gebühr zu erheben. Dieselbe beträgt 5 für jede Mark oder den überschießenden Theil einer Mark, mindestens aber 50 «4. Wenn in einem Monat Porto nit zu stunden gewesen ist, so wird eine Gebühr nicht erhoben.

Berlin, den 13. April 1877.

Der Reichskanzler. In Vertretung : Stephan.

Personalverunderungen.

Königlich Preufisce Armee. i

Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen Im aktiven Heere. Berlin, 12. April. Graf v. Doen- h off, Sec. Lt. à la suite des 2. Garde-Ulan. Regts., in das Regt. wiedereinrangirt. v. Pelchrz im, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, zum Pr. Lt,, v. Rochow 11, Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 35, auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem Kür. Regt. Nr. 6 kommandirt. Graf v. Bernstorff, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 6, à la suite des Regiments gestellt. v. Lattorff, Pr. Lt. vom Infanterie- Regiment Nr. 93, zum Hauptmann und Compagnie - Chef, Frhr. v. Lyn cker 11, Sec. Lt. von dems. Negt., zum Pr. Lt, Gr. v. Schwerin, Pr. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 7, von dem Kommdo. zur Dienstleistung bei des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha Hoheit entbunden. Laurenßz-Campbell of Crainifh, Sec. Lt. von dems. Regt., zur Dienstleistung bei des Her:0gs von Sachsen-Coburg- Gotha Hoheit kommandirt. Plodowsfki, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 50, zum Pr. Lt, Geiecte, Pr. Lt. vom 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, zum Hauptm. und Comp. Chef, Müller, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt, Huth, Sec. Lt. à la suite des Hohen- zollern. Füs. Regts. Nr. 49, in das Regiment wiedereinrangirt. v. Biedenfeld, Sec. Lt. vom“ Inf. Regt. Nr. 77, zum Pr. Lt. befördert. Blanck, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, dessen Kommdo. zur Dienstl. beim Nebea-Etat des Großen Generalstabes um ein Jahr verlängert. Barkhausen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 88, zum Pr. Lt., v. Dehn-Rotfelser I, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 83, zum Pr. Lt., Lölhöffel v. Löwensprung, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, zum Hauptm. und Comp. Chef, Leh - micke, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt, Leutwein, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 113, zum Pr. Lt. befördert. v. Bülow, Sec. Lt. vom Dragoner - Regiment Nr. 14, à la suite des Regts. gestellt. v. Beneckendorff und von Hindenburg, Sec. Lt. vom 1. Drag. Regt. Nr. 9, zum Pr. Lt., befördert. v. Ehrhardt, Hauptm. und Battr. fl vom 1. Garde-Feld-Art. Rgt., unter Beförd. zum Major, vorläufig ohne Patent, als etatsm. Stabsoffiz. in das 2. Garde-feld-ArL Regt. verseßt. v. Voigts-Rhetz, Pr. Lk. vom 1. Garde-Feld-Art. Regt , zum Hauptm. und Battr. Chef befördert. Pape, Sec. Lt. von dems. Regt., unter Stellung. à la snito dess., zur Lehr-Battr. der Art. Schießschule verseyt. v. Daniels, Pe.

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