1939 / 9 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jan 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 44.-Januar 1939. S. 2 D 8 a Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 9 vom 14. Januar 1939. S. 3

—Ì E ot v : ; des im Verlag Ediciones „Chas“, Santiago die Ber sella 13 122, ershienenen Buches de ? „Los Pilotos de Europa“

anking (hy, vou John Gunther verboten.

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nah ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger É ui G

Berlin, den 10. Januar 1939.

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmexrmaun.

atm

Agreement made this 23rd day of November 1938 °

between a Committee (hereinafter called “the German Committee”) representative of B mercial and Industrial Concerns in Germany acting. at the same time asg representativ Commercial and Industrial Concerns in that part of Germany which formerly formed fra of Ba ; ; 1939 the B E the Reichsbank gus Lte represéntative of j Instity eexritory Berlin, den 6. Januar y S WDnited States of America, ium, England, France, Holland and Switzerland (hereinaftoy n t eti nd Chef der Deutschen Polizei . , s e bi f J « » t UHLreL 4 ¡11 Z 3 Foreign Bankers' Committees'). "n Der Me hal Keichöministeriüm des Jnnern.

_ The Parties agree as follows: J. A.: Müller.

1. In this Agreement unless the context shall otherwise require the und ione shaNl have the following meanings namely: F entloned exp “ghort term eredit lines’” means short term credit lines conformin specifications: 8 o the folloyi

(i) the short term credit lines must consis& of acceptances, time ; vances and any other form of banking indebtedness arising frone ile, ca ad, ments granted prior to 13th March 1938 for a period not longer than Q. Af period permissible for a credit line under the German Credit Airroemecs 2A (E called “the 1938 Agreement”) or any previous German Credit A men

DBerkechrstveict.

Reichsbahn baut einen Damm in der offenen Oftsee.

__Jn Saßniy werden p über einem Jahre umfangreiche Eisenbahnbanten durchgeführt, dur die eine direkte Verbindung Ließow—Saßniß-Hafen E und Uu. a. der Shwedenverkehr weiter verkürzt werden soll. Ein früherer Plan dieser Art mußte

Betanntmachung. sert Nachteil der Verbindung geändert werden, da sih der Schloß-

Abkommen vom 23, November 1938

"ischen einem deutsche Bankinstitute, Handels- und Jndustriefirmen vertretenden Ausschuß; der zugleich DaaEnktitute: E und Jndustriefirmen in dem Teil von Deutschland vertritt, der früher das Gebiet der Republik Oesterreich bildete (nachstehend „Der Deutsche Ausschuß genannt), der Reichsbank und Ausschüssen, die Bankinstitute in den Vereinigten Staaten von Amerika, Belgien, England, Frankreich, Holland und Schweiz vertreten (nachstehend „die Ausländischen Bankenausshüsse“ genannt).

Die am 10. Januar 1939 ausgegebene Nummer 4 des err von Divasieden durch die Etscnbahn in seiner Ruhe gestört Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält: Sgege ühlte, wie das Fathorgan der Lokomotivführer „Voraus“ be-

s richtet. Man mußte damals eine ungünstige, dur hügeli es Ge- Verordnung über die Einführung eines örtli Sonder- ] lände Zerbi î ten Rei z s zuschlages in Wien. Vom 2. anme 1930, chen nder â führende Verbindung mit der steilsten Reibungébahnstrecke

n 2. Deutshlands (1 : 37) shaffen. Nun aber hat die Reichsbahn den Verordnung zur Einführung der Vorschriften über die

i zur alten Plan wieder ausgegriffen und bereits durch beträchtliche Sicherung der Einheit- von Partei und Staat în den sudeten- Bodenarbeiten die Voraussezungen im Saßniter Hafen geschaffen. deutschen Gebieten. Vom 10. Januar 1939.

Es E K E RER Sandmengen wurde gleichzeitig : fs te Squitung eines 15km Tanger nd bis zu 100 m breiten E pp Verkaufspreis: 0,15 NM. Postver- | Dammes begonnen, der den Bahnförper ivtiiien dem Hafen von unser Postshetonto: Berli a reaus bei Voreiuseudung auf | Saßuiy und dem S@loßpark von Dcoelieben tragen soll. Der / k rlin ; Damm, der durch Pfahlwände und Sinfkstücke nah neuem Ver- Berlin NW 40, den 11. Januar 1939. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Die Parteien schließen folgendes Abkommen: i 1, Jn diesem Abkommen sollen die nachstehend erwähnten Ausdrüdcke, soweit nicht der Zusanmmen- hang etwas anderes erfordert, folgende Bedeutung haben: ; E A : „Kurzfristige Kreditlinien“ (short term eredit Hlines) bedeuten kurzfristige Kreditlinien, die folgende Vorausseßungen erfüllen: :

(I) Die kurzfristigen Kreditlinien müssen aus Akzepten, Zeitgeldern, Varvorschüssen oder irgendeiner joustigen bankmäßigeu Verschuldung, die auf besonderen Vereinbarungen beruhen, herrühren und vor dem 13. März 1938 für einen Zeitraum eingeräumt worden sein, der uiht länger is als die für eine Kreditlinie nah dem Deutschen Kreditabkommen vou 1938 (nachstehend „das 1938-Abkommen“ genannt) oder nah einem der früheren Deutschen Kreditabkommen zulässige Höchstlaufzeit.

Bekanntmachung ber das Verbot einer ansländischen Drufschrift. Jm Einveruehmen mit dem Reichsminister für Volks-

aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der

des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und n Februar 1933 bis auf weiteres im Fnlande

die Verbreitung der in New York erscheinenden Zeitschrift yThe Lowdown“

govven gegen die Wellen gesichert wird, ift der erste, der in eutschland in vollkommen offener See ges{chüttet wird. Nach O gReRana der Strecke zwischen Ließpow und Saßnitz-Hafen und Anschluß an die KdF.-Bahn wird außerdem die Möglichkeit eines Eisenbahnverkehrs zwishen Saßniz und Binz geschaffen.

YIOoftueri cu. Fernsehleßrschau im NReichspostmuseum.

Das Reichspostmuseum hat als Sonderausstellung des Monats Januar eine Fernsehlehrschau eröffnet. Jn ihr können die Besucher die wichtigsten physikalischen und tehnishen Grund- lagen des Fernsehens durch eigene Versuche an betriebsfähigen Modellen kennen lernen. Es wird u. a. gezeigt, wie träge das menschlihe Auge vash wechseluden Lichteindrücen folgt und wie trägheitslos die Photozelle arbeitet. Eine von Hand zu bedienende Spirallochscheibe zerlegt mehanisch ein Bild in Bildpunkte ver- schiedeuer Helligkeit und verauschaulicht deu Aufbau eines Rasters. Dann wird die Entstehung des Rasters auf dem Schirm der Braunschen Röhre durch Zeilen und Bildkippgeräte dargestellt. An fünf Versuchsgeräten sieht man die historishe Entwicklung des Fernsehens in bezug auf die Verbesserung der Bildwiedergabe und Erhöhung der Zeilenzahl. Der Besucher kann erkennen, wie mit steigender Zeilenzahl (30, 60, 90, 180, 441) die Rasterung feiner und damit das Bild selbst dentlither und \{chärfer wird. Ein moderner S gander weist abschließend den heutigen Stand der Fernsehtechnik aus.

Zahl der RundfunkempfangSsanlagen am 1. ar.

Am 1. Fanuar 1939 betrug die Zahl der Rundfunkempfangs- anlagen im Altreich 10 821 858 gegenüber 10379 348 am 1. De- zember 1938. «Jm Laufe des Monats Dezember is mithin eine außerordentlih hohe Zunahme von 442510 Rundfunkteilnehmern (43 v. S.) eingetreten. Die Zahl der gebührenfreien Anlagen betrug im Altreih am 1. Januar §71 431.

Handelsieil.

c s rungen anf. Von Liquidationspfandbriefen fielen Rheinisch- Berliner Börse am 11. Januar. | wesfäl. Budenkreditbant, Serie 11" urs von Landi A Aktien fester. Reuteu sreundli@h. Go T E l Pran Sthlesische dur eine Steigerung

(ü) they muazt either (a) be expressed to be repayable ïn ourrencies other than Austri: E or Reichsmarks or ‘lags Sehilliy (b) have been expressed on the 13th March 1938 to be repayable in Avta Schillings or Reichsmarks and the proceeds of such credits on the dais N

(TT) Sie müssen entweder (a) in einer anderen Währung rücßzahlbar sein als österreichische Schillinge odec Reichsmark oder ] : L (b) am 13. März 1938 in österreichischen Schillingen oder Reichsmark rüdzahlbar gewesen sein, und es muß der Erlös derartiger Kredite am Tage ihrer ersten l hs f Jnanspruchnahme in einer anderen Währung als österreichishe Schillinge they were first utilisged must have been provided out of funds in a cure oder Reichsmark zur Verfügung gestellt worden sein oder (dieser Erlös) muß other than Austrian Schillings or or muskt have been Wh damals in eine andere Währung als österreichische Schillinge oder Reich8mark convertible at that time into a currency other than Austrian Schilling q frei konvertierbar gewesen jein. N T Gi U Si E ITI) Gie müssen vor dem 13. März 1938 eingeräumt worden sein und müssen am Tage iü) they must have been gran Prior he arch and must he e des Beitcias des Gläubigers zu Mete Abkommen noch bestehen. s R Ci TE e date on A N S E ie effected by the Cred IV) Die fich hieraus ergebende Verbindlichkeit muß entweder vor dem Datum dieses iv) the indebtedness arising thereunder must either have matured beforec the dat O Aeu tics fällig Sroarben sein E Dauer dieses Abkommens fällig this Agreement or mature during the life of this Agreement. v werden. „Deutscher Schuldner in Oesterreich“ (German Debtor in Austria) bedeutet alle aus einer fkurzfristigen Kreditlinie verpflichtete Bankiers sowie deutsche Bank-, Handels8- oder Jndustriefirmen oder -Gesellschaften in dem Teile Deutschlands, der früher das Gebiet der Republik Oesterreich gebildet hat, e i:

: „Ausländischer Bankgläubiger“ (Foreign Bank Creditor) bedeutet alle Bankiers oder Bankinstitute m einem der eingangs dieses Abkommens genannten Länder Deutschland ausgenommen —, die diesem Abkommen gemäß Ziffer 2 dieses Abkommens bedingungslos beigetreten sind. Mangels einer ausdrüd- lichen Bestimmung soll den Ausdrücken in diesem Abkommen dieselbe Bedeutung beigelegt werden wie in dem 1938-Abkommen, soweit der Zusammenhang nicht etwas anderes erfordert. ô

2, (1) Jede Bank oder Bankfirma in einem-der eingangs dieses Abkommens genannten Länder _— Deutschland ausgenommen soll das Recht haben, diesem Abkommen mit irgend einer oder allen fturzfristigen Kreditlinien beizutreten, die fie deutschen Schuldnern in Oesterreich eingeräumt haben.

(2) Der Beitritt hat durch eine Mitteilung, die beim S@huldner spätestens am 1. Februar 1939 eingegangen sein muß, zu erfolgen, und zwar in Form eines eingeschriebenen Briefes, von dem gleichzeitig der Reichsbank eine Abschrift einzusenden ist. ;

(3) Nach Empfang dieser Mitteilung hat der deutsche Schuldner innerhalb von vier Tagen dem ausländischen Bankgläubiger dur eingeschriebenen Brief zu bestätigen, daß er ebenfalls diesem Abkommen beitritt.

3. Kreditlinien, mit denen der Gläubiger diesem Abkommen beigetreten ist, sind während der Dauer dieses Abkommens in der Höhe aufrehtzuerhalten, in der sie am Tage des Beitritts des Gläubigers zu diesem Abkommen bestanden haben.

4. Nach erfolgtem Beitritt haben die BVeitretenden entsprechende Rechte und Pflichten wie bei kurzfristigen Kreditlinien, die von dem Deutschen Kreditabkommen von 1938 erfaßt werden. Diese Rechte und Pflichten sollen für die kurzfristigen Kreditlinien, auf die sich die fraglichen Beitritte beziehen, vom 13. März 1938 an Wirkung haben. Unberührt bleiben aber die zwischen Schuldner und Gläubiger getrof- fenen Vereinbarungen, JFedoch (I) finden die Bestimmungen der Ziffer 22 (1) bis (7) einschließlich und der Ziffer 23 jenes Abkommens keine Anwendung; À E =4 “(IT) finden die Bestimmungen der Ziffer 16 (4) (ITT) für den vor dem Datum dieses Abkommens eintretenden Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder von Vergleichsverfahren keine Anwendung;

(III) finden alle sonstigen Bestimmungen des 1938-Abkommens, die mit dem vorliegenden Abkommen unvereinbar sind oder die auf Kreditlinien, die dem vorliegenden Abkommen unterliegen, niht angewendet werden könneu, keine Anwendung, und

verboteu. Berlin, den 6. Fanuar 1939.

; ichsführer und Chef der Deutschen Polizei Der Neichsfünnan N E Des Aer, J. A.: Müller.

Preußen.

_Die Forstmeisterstele Schwenow meisterbezirk Potsdam ist zum 1. April Bewerbungsfrist: 10. Februar 1939.

im Landforst- 1939 zu besegen.

Bekanntmachung über das Berbot einer ausländischen Druäschrist.

Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufflärung und Pro aganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Fnlande

die Verbreitung der in New York erscheinenden „New Yorker Staatszeitung uud Herold"

verboten. Berlin, den 6. Januar 1939. Dex Reichsführer 4h und Chef der Deutschen Poli e U A ihaninisteciim des Jnnern. cur J. A.: Müller.

“German Debtor in Austria’’ means any banker banking institution or commercial or ind firm or company in that part of Germany which formerly formed the territory of the Republic of Ays who is Hable in respect of a short term credit line. j:

“Foreign Bank Creditor” means any banker or banking institution in one of the countrieg otha than Germany named in the Preamble to this Agreement who shall have\unconditionally adhered h this Agreement in accordance with Clause 2 of this ent.

xoept as otherwise expresely provided herein words in this Agreement shall have the gy meaning as is attached to them in the 1938 Agreement unless the context otherwise requires,

2, (1) Any bank or banking institution in one of the countries other than Germany namd; the Preamble to this Agreement shall have the right to adhere to this Agreement inf spect of any or all of its short term credit lines to German Debtors in Austria

Itichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nr. 1 des Reichsministerialblatts vom 7. Januar 1939 ist soeben R und vom Reithsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhor]tstraße 4, zu beziehen. Fnhalt: Allgemeine Ver- waltungssachen : Persoualveränderung beim Rechuungshof des Deutschen Reichs. Justizweseu: Ergänzung dex Nr. 11 2 c der Anlage zum Amtsblatt Nr. 4/1921 des Hessishen Ministeriums A Zuslig, s N Gous “ana von bishe e durch den

iter oder den Staatsanwalt rgenommenen äften a mre e por awesen: Emnenmumg- Eiequatie Wg U oöshen von aturerteilun ‘Maß- u __ Bekanntmachung Gewichtwesen: Belanntuiahung über“ die Einreihn s Elek- über das Verbot einer ausländishen Drueschrist, trizitätszählerformen als Zusaß. Steuer- und Y0 en: Ver- : E Ÿ e Í ordnung über die Aufhebung des Finanzamts Ri rg (Ober-

Fm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Vollks- nanzbezirk Nürnberg). Verorditnna über die Aufhebung der aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der igstellen Feldkirh und Salzburg des Oberfinanzpräsidenten Verordnung des Reichspräsidenten zum von Volk und nnsbruck. Neuerscheinungen: Handbuch über ben: Docugiéthen Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Julande die Verbreitung des im Verlag Van Gorcum u. Co. N. V., Assen, erschienenen Buches

»De Vrijheid der Wetenschap“

von Prof. Mr. H. R. Hoetink verboten. Berlin, den 7. Januar 1939. Der Reichsführer Y und Chef der Deutschen Polizei

im Reichsministerium des Junern. J. A.: Müller.

(2) Adherence shall be effected by advice which muüst be received by the Debtor on or beh the lest February 1939 and must be given by registered letter copy of which must be zin

taneoualy sent to the Reichsbank (3) Upon receipt of auch advice the German Debtor shall within four days confirm tod Foreign Bank Creditor by registered mail that he also adheres to this Agreement,

5. Credit lines in respect of which adherence is effected zhall be maintaïined during the lik this Agreement at the amount at which they were outstanding on the date on which adherenw this Agreement is effected by the Creditor.

4. Upon adherence having been effected the rights and obligations of the adherents shall wf respond to those applicable to credit lines subject to the German it Agreement of 1938 and d * have effect so far as concerns the short term credit lines to which euch adherences relate as f 13th March 1938 except that any agreement between debtor and creditor shall not be affectedh this provision. Provided that E | {î) the isions of Clause 22 (1) to (7) inclusive and of Clause 28 of that Àgreement & not be applicable: j

(i) the provisions of Clause 16 (4) (iii) shall not be applicable to insolvencies or Vergleils verfahren occuring prior to the date of this Agreement:

(ili) any other provisions of the 1938 Agreement which are inconsistent with this Agreen or which cannot be applied to credit lines gubject to this Agreement shall noth applicable and ;

(iv) any question of the inconsistency or inapplicability mentioned in (iïi) above. as

taat 1939,

um je # % auf. Pfandbriefe nnd Kommunalobligationen ver-

(IV) etwaige Fragen über die in (ITT) vorstehend erwähnte Unvereinbarkeit oder Unabwend- barkeit ebenso wie jämtliche andere Fragen, die sich aus diesem Abkommen {mit Ausnahme von Ziffer 5) ergeben, sollen von dem in Ziffer 20 des 1938-Abkommens vorgesehenen

Schiedsausschuß entschieden werden. 5. Wenn eine kurzfristige Kreditlinie,

(a) die während der Laufzeit des 1938-Abkommens oder eines früheren Abkommens fällig wurde

oder

(b) deren Schuloner zahlungsunfähig wurde oder sonstwie ein Abkommen mit seinen Gläubigern

getroffen hatte,

während der Laufzeit des 1938-Abkommens oder eines früheren Abkommens in einen langfristigen Kredit oder in Wertpapiere umgewandelt worden ist, dann sollen derartige langfristige Kredite oder Wertpapiere

als Ziffer 10 Anlage behandelt werden, vorausgeseßt, daß

(I) eine derartige Anlage noch von dem ursprünglichen Kreditgeber oder für dessen Rechnung

gehalten wird und

(IT) die Reichsbank feststellt (is satisfied), daß eine derartige Anlage den vorstehenden Erforder- nissen entspricht uud bescheinigt, daß fie ihre Zustimmung zu einer derartigen Anlage als Ziffer 10 Anlage gemäß Ziffer 10 (5) gegeben haben würde, wenn Oesterreich zur Zeit, als

die Anlage erfolgte, Bestandteil des Deutschen Reiches gewesen wäre. Ferner bleibt der Reichsbank vorbehalten, die Bearbeitung etwaiger Fälle, die nah ihrem Dafürhalten nicht so zu behandeln sind, bis zur nächsten Sißung des Beratenden Ausschusses oder bis zur nächsten Sißung, die zur Erörterung einer Erneuerung des 1938-Abkommens einberufen werden wird welche Sibung

immer die frühere sein mag —, hinauszuschieben.

6. Dieses Abkommen soll gleichzeitig mit dem 1938-Abkommen laufen und an dem Tage euden,

an dem jenes Abkommen endet.

Zur Beurkundung des Vorstehenden ist dieses Abkommen von den Vertrag8parteien an dem oben

angegebenen Datum unterzeichnet worden,

Bekanntmachung über das Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Jm Einvernehmen init dem Reichsminister für Volks- aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der

Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Fnlande

die Verbreitung des im Europa-Verlag, Zürich, 1938, er- scheinenden Buches „Deutsches Brevier“ von Edgar Alexander

verboten. Berlin, den 6. Fanuar 1939.

Der Reichsführer §h und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Fnnern.

F. A.: Müller.

Bekanntmachung über das Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und

as any other questions arising hereunder (except under Clause 5) shall be determi by the Arbitration Committee provided under Clause 20 of the 1938 Agreement,

5. If a short term credit line

creditor

investment. Provided that

be the earlier.

Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Julande die Verbreitung des in Paris erscheinenden Pressedienstes „Agence Telegraphique de la Presse“

verboten.

Berlin, den 6. Fanuar 1939.

Der Reichsführerc [#h' und der Deutschen Polizei

M Reichsministerium des Fnnern. F. A.: MÄüllex.

Bekanntmachung über das Verbot einex ausländischen Drueffhrist,

m Einvernehmen mjt dem Retchs ne x Volks- qgufflärung und Propaganda wird du i be 1 der Verordnung des Ret pra deng zut une v ol ußd Gtag vom 28, Februar 19383 bis (s nlande

erbreitung det in Paris exschetneitden Hettschrift

„Die Zukunst“

verboten. i

Berlin, den 6, Fanuar 19839.

Der Reichsführer [#f und Chef der Deutschen Polizei : g dig N griulsterium des Fnnern.

J. A.t Müller.

(a) which matured during the currency of the 1938 Âgreement or any previous Ágreemat (b) as to which the debtor became insolvent or otherwise effected a settlement with

was oonverted into a long term credit or into securities during the currency of the 1938 Agreen or any previous Agreement then guch long term credit or securities shall be treated as a Claus

(i) such investment is still held by or for the account of the origiñal credit giver and

{ü) the Reichsbank is satisfied that guch investment complies with the foregoing requireud * and certifies that it would have M its consent to such an investment as a Claut investment in accordance with CI German Reich at the time the investment. was made. Provided further that if cases arise which in the opinion of the Reichsbank ought not to be 80 the Reichsbank may postpone the consideration of zuch cazes until the next meeting of the Consullil Committee or until the next meeting convened to consider the renewal of the 1938 Agreement white

ause 10 (5) if Austria had been incorporated in!

6. This Agreement shall run concurrently with the 1938 Agreement and terminate 0n thes on which that Agreement terminates. | : IN WITNESS WHEREOF this Agreement has been signed on behalf of the parties V the day and year first before written. 6 ;

Bekanntmachung über das Verbot einer ausländischen Druckschrift

m Einvernehmen mit dem Reichsminister für 2 aufflärung und Da ganda wird auf Grund des 1 Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Le Staat vom 28, Februar 1933 bis auf weiteres im r die Verbreitung der in London erscheinenden illusi!

i Zeitschrift _Picture Post“

verboten. Berlin, den 6, Fanuar 1939.

Der Reichsführex (h! und der Deutschen Poli m N nistertua des Ln

J. A.! Müller.

—————-

Bekanntmachung

über das Verbot einer ausländischen Drucschri f

Zm Einvernehmen mit dem Reichsminister für f gierung und Fo aganda wird’ auf Grund des 1 erordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von A Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres 1m 9

Bekanntmachung über das Verbot einer ausländischen Druckschrift.

Jm Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks- aufflärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Julande die Verbreitung der in Mülhausen-Elsaß erscheinenden

Korrespondenz reiheit“ verboten, garen

Berlin, den 7. Januar 1939. Der Reichsführer #h und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des JFnnern. Des J. A.: Müller.

———

Bekanutmachung.

Hiermit mache ih das am 2. November 1938 abge- Ylossene Zusaßabkommen zum Deutschen Kreditabkommen bon 1938 in deutschem und englishem Wortlaut bekannt,

Der deut i i Weise magen 209 der englische Wortlaut sind ia gleicher

Berlin, den 9. Januar 1939.

Der Reichswirtschaftsminister. F. V.: Brinkmann.

Bekanntmachung KP 674 der Üüberwachungsstelle für Metalle vom 10. Januar 1939, betr. Kurspreise für Metalle.

b bu, Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Über- Rig ¿ngestelte für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr.

U E für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger gefüh 2 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf- KP 28 o anstelle der in den Bekanntmachungen Ny d i vom 29. Dezember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger á J vom 830. Dezember 1938) und KP 673 vom ck FHanuar 1939 (Deutscher E arge Nr. 4 vom

e die

9. Januar 1939 : G preise festgesetzt: festgeseßten Kurspreis folgenden Kurs-

E “Kupfer (Klassengruppe V111) T, nicht legiert (Klasse VIIT A) . RM 57,75 bis 60,25

Messinglea Kupferlegierungen (Klassengruppe 1X) Rotgußlegierun ek IX A) RM 41,— bis 43,50

Kupf

t S A rob egierungen (Klasse IX B) . 58,26 60,75 V 83,50 ,„ 86,50 @ O0» ONBO

uste eMerungen (Klasse IX C R lilberlegierungen (Klee 1X D) i s

Die sich son im gestrigen Verkehr anbahnende leichte Umsaß- belebung machte heute Fortschritte, was wohl im wesentlichen auf die volle Unterbringung der leßten Reichsanleiheemission zurück- zuführen ist. Damit sind zugleih auch die aus dem Kapitalneu- bildungsprozeß anfallenden Mittel wieder für den allgemeinen Wertpapiermarkt frei, so daß die Aufträge der Bankenkundschaft eute meist in Anschassungen bestanden. Nur ganz vereinzelt zeigte ih Angebot. JFufolgede]sjen Hatte das Kursniveau anziehende

endenz. Erortert wurde heute wieder die Möglichkeit einer Nat bzw. Neuordnung des Ot Deo sowie die evtl. Beseitigung der sogenanuten Spekulationssteuer. Von zu- Pat Stelle werden derartige Vermutungen indessen nicht

estätig

_ Montanwerte konnten pen durchweg Gewinne von ca. 1/2 9% erzielen. Bei den Braunkohlenwerten kamen nur Dt. Erdöl (+ 1) und Leopoldsgrube (— 23/4 %) zur Notiz.

_ Bei kleinem Bedarf Se von Kaliwerten Salzdetfurth und Wintershall um je 1®/, bei den chemischen Schering und Rütgers um je 1/2 %; Farben wurden ca. 1% höher mit 148/14 bezahlt, wobei T D? große Beträge den Besißer wechselten. Fast ausnahmslos óher lagen Elektro- und Versorgungswerte, wobei Licht Kraft mit + 25/38, RWE mit + 2!/s und Rheag mit + 2°%/» die nus hatten. Bei deu Maschinenbauwerten wurden Deutsche Waffen nah Pause, allerdings auf einen Bedarf von nur 4000 RM, um 2% und Demag um 11/4, bei den Kabel u. Drahtaktien Felten um 11/2/64 herausgesezt; am leßtgenannten Marktgebiet gaben Vogel Draht dagegen um 1/4 nah. Mit auffälligeren Besserungen sind ferner HZellstoff-Waldhof und Hapag (je + 2), Nordlloyd (+ 1314) sowie Bemberg und Berger (je + 1) zu erwähnen. -

Die Aufwärtsbewegung der Kurse machte im Börsenverlauf weitere Ct da auch der berufsmäßige Börsenhandel ver- schiedentlih Meinungskäufe vornahm. Ver. Stahlwerke, Hapag und Mannesmann gewannen fe 1/2 9/o. T

Buderus und utsche öl stiegen je um 1, Schubert & Salzer sowie Accumulatoren je um 1/4, Dortmunder Union und EW-Slesien je um 2 %. ütgers tamen 21 % höher an. En notierten hingegen 148!/z2, auch Felten waren um % % rügängig.

Dec le te Grundtou blieb auch zum Börsenschluß erhalten, zu- mal das Geschäft gegenüber den Vortagen in En eine nicht un- erheblihe Belebung erfahren hat. Ver. Stahlwerke kamen "/s, Rheinstahl 1/2, Daimler und Goldshmidt je 1% höher an. Farben en u 1485/s.

„Die gzu Einheitskurseu gehandelten Bankaktien la wenig verändert. Vereinsbank B nrg en fh 1" E s Deutsth- Asiatishe 10 RM höher. Beî Hypothekenbanken verloren Bayer. Hyp. 2 %. Deutsche Centralboden und Rhein. Hyp. kamen je 3s % höher an. Am Markt der Kolonialwerte büßten Doag 1/2 & ein. Von FJndustriepapieren befestigten fi und Nordsee Deutsche Hochseefischerei um je 3% %.

Fahlberg List sowie Berliner Holzkontor kamen je 3 % höher an. Rückgängig waren, sämtlich* nah Pause, Mühle-Rüningen um 4, Hil eim-Peine und Ausburger-Hasen je um 3 %. ras stellten sid vraunshweiger Jndustrie um 4% und C. Lorenz gegen die Notiz vom 27. Juni 1938 um 15 % niedriger.

Von variablen Reuten zog die Reichsaltbesißanleihe um ï/s % auf 12854 an. Gedrüt war andererseits die Umschuldaungsanleihe um 10 Pfg. auf 92%. Ziemlich lebhaftes Geschäft hatten Reichs- bahn-Vorzüge bei einem um 4 % höheren Anfangskurs,

Der Kassarentenmarkt wies zumeist keine größeren Verände-

. Lindner

änderten fich Hingegen .faum. Bei den Stadtanleihen gaben 26er Breslau, 28er Görliß und 29er Bonn um je % % nach.

Bei den Länderaltbesißanleihen verloren Westfalen Auslosung 14 %, während Ostpreußen und Oberhessen % bzw. 1% gewannen, Reichs- und Länderanleihen wiesen gègen den Vortag kaum Ab- weichungen auf. Alte Hamburger gaben um % % nah. 1.-Deko- sama stiegen um 4, Il. dito um 4, während TII. dito % % ein- büßten. Jndustrieobligationen lagen zumeist etwas fester. 434 %ige Harpener R 14, Krupp-Treibstoff % und Far- benbonds */s % höher. Ashinger gaben um !/s und Concordia- Spinnerei um % % nach. Von Jndustrieobligationen mit Zins- bevechnung gewannen Ostpreußenwerk-Kohlentwertanleihe 1 5. Am Geldmarkt waren für Blankotagesgeld % % höhere Geld- säße von 2% bis 2% % zu zahlen.

Präsidium und Vorstand der Börfe zu Berlin für das Zahr 1939 unverändert.

Für das Fahr 1939 sind von der Jndustrie- und Handels- kammer zu Berlin Staatsrat Friedrih Reinhart zum Börsen- en und zum Vorsißenden des Börsenvorstandes, Abteilung WBertpapierbörse, Major a. D. Heinrich Eyssenhardt zum Vor- sibenden des Vörsenvorstandes, Abteilung Getreidegroßmarkt, und Hüuttendirektor Arthur Hennecke zum Vorsizenden des Börsenvor- standes, Abteilung Metallbörse, wieder ernannt und vom Reichs- Dia Béclcricate bestätigt worden. Auth die übrigen Mitglieder des Börsenvorstaudes sind in der bisherigen Zusammensetzung wieder ernannt und von der Fndustrie- und Handelskammer zu Berlin bestätigt worden.

D;

Vörsenkennzissecu für die Woche vom 2. bis 7. Fanuar 1939. Die vom Statisti ichsamt 5 i C

orwoche wie folgt : Wocheudur{hschnitt Monats- vom 2.1. vom 26. 12. durchschnitt bis 7. L. bis 31. 12. Dezember

105,62 105,56 105,54 98,61 98,42 98,27 108,92 108,81 109,14

103,18 103,05 103,07

Aktienkurse (Kennuzi 1920 bid 1926 100

Verarbeitende Industrie . Handel und Vote

Gesamt . . Kursnivean der 42 ‘gigen

Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken- aktienbanfen . Pfandbriefe der öffentlih- rechtlichen Kredit-Anstalten Kommunalobligationen . Anleihen der Länder und Gemei... .;

Durä&lschnitt. . . Außerdem :

5 9/oige Industricobligationen 49%/ige Gemeinde-

umschuldungsanleihe . . ,

99,16

99,23 98,86

98,35 99,02

99,15

99,22 98,85

98,12 98,98

99,47

99,38 99,07

98,16 99,21 100,21 92,08

100,21

92,21 *