Reichs-
(2) Die Vorschrift des Absaß 1 gilt nicht für Verarbeiter, die gemessen an ihrem Gesamtverbrauch an Gerbstoffen — be- rechnet auf Reingerbstoffgehalt — im Halbjahr nicht mehr als 90 v. H. ausländische Gerbstoffe verwenden.
S2 F
(1) Ausländische Gerbstoffe sind Berns ausländischen Ursprungs und aus solchen hergestellte Auszuge.
(2) Beim Verkauf von im Fulande gemischten Gerbstoffen oder Gerbstoffauszügen hat der Verkäufer anzugeben, ob die Mischung ausländische Gerbstoffe enthält. Sind ausländische Gerbstoffe enthalten, so gilt die Gesamtmenge des Gemischs als ausländischer Gerbstoff, soweit die Ueberwachungsstelle nicht etwas anderes bestimmit. i :
(3) Rinde und Holz von Eichen und Fichten gelten au dann nicht als ausländischer Gerbstoff im Sinne dieser An- ordnung, wenn sie ausländischen Ursprungs sind; ebenfo die aus ihnen im Julande hergestellten Auszüge.
§3
(1) Austauschgerbstoffe im Sinne diesex Anordnung sind nur die von der. Ueberwachungsstelle Ee Lederwirtschast als solche ausdrücklih zugelassenen Gerbstoffe. |
(2) Das Zulassungsverfahren ift in § 9 dieser Anord- nung geregelt.
B, Beimischung 84
Die Verwendung von E E exfolgt ge- staffelt in zwei Einführungszeikabschnitten; ste muß — be- rechnet auf Reingerbstoffgehalt — fpätestens nah Ablauf des zweiten Abschnittes mindestens 25 v. H. des Gesamtverbrauches an ausländischen Gerbstoffen ausmachen (Verhältnis 9);
8 F
Es gelten
1. bei der Herstellung von Bodenleder, Fahlleder, Blank-
leder und Riemenleder j
als Einführungszeitabfchnitt 1 die Zeit vom 1. April 1939 bis 30. September 1939, : :
als Einführungszeitabschnitt 11 die Zeit vom 1. Oktober 1939 bis 31. März 1940;
9. bei der Herstellung aller sonstigen Leder
als Einführungszeitabschuitt ‘T die Zeit vom 1. April 1939 bis 31. Juli 1989, ,
als Einführungszeitabschnitt 11 die Zeit vom 1. August
1939 bis 31. Dezember 1939.
86 (1) Es sind, berechnet auf Reingerbstoffgehalt, bezogen auf Gesamtverbxauch : : im Einführungszeitabfchnitt T auf 95 Hundertteile aus- ländische Gerbstoffe L Hundertteile Austauschgerbstoffe, im Einführungszeitabschuitt IT auf 85 Hundertteile aus- ländische Gerbstoffe 15 Hundertteile Austauschgerbstoffe, nah Ablauf des Einführungszeitabschnittes Il auf 75 Hunderiteile ausländische Gerbstoffe 25 Hundertteile Austauschgerbstoffe zu verwenden.
(2) Die für die. Einführungszeitabfchnitte angegebenen Säte sind Mindeftfäße, die am Ende jedes Einführungszeitab- \chnittes erreicht sein müssen.
(3) Der Verwendungssaß von 25 v. H. darf
bei der Herstellung von Bodenleder, Fahlleder, Blank- leder und Riemenleder nach dem 31. März 1940, bei der Herstellung aller sonstigen Leder nah dem 31. Dezember 1939 inaerhalh eines Kalenderhalbjahres nicht mehr unterschritten werden. 87
Die Vorschriften der §8 4 bis 6 finden unabhängig von der Höhe des Anteils ausländischer Gerbstoffe keine Anwen- dung auf Verarbeiter von Fellen und Häuten, deren halbjähr- licher Normalbedarf nicht mehr als 6000 kg Salzgewicht der Gruppen A1 bis E zusammen und außerdem niht mehr als 1009 Stü der Gruppen F und G zusammen beträgt (Klein- gerber gemäß § 26 der Anordnung 34 in der Fassung der An- ordnung 46 vom 29. Dezember 1938 — Deutfcher Reichs- anzeiger und Prenßischer Staatsanzeiger Nr. 305 vom 31. De- zember 1938).
C. Qualitätsvorschristen 88
(1) Pflanzlih mit oder ohne Beimischung von: Austausch- dci gegerbte Leder müssen folgenden Mindestanforde- rungen genügen:
a) Dex organische Auswaschverlust darf, umgerechnet auf
einen mittleren Wassergehalt von 14 v. H., im Kern 16 v. H,, im Hals 18 v. H. und im Bauch 20 v. H. nicht übersteigen, : :
b) es dürfen feine stark wirkenden freien Säuren vor- handen sein, d. h. der pPH-Wert eines vorschriftsgemäß hergestellten wässerigen Auszuges darf nicht unter 3,5 liegen; soweit er zwischen 3,5 und 4,5 liegt, darf die Differenzzahl der pH-Werte des wässerigen Auszuges und seiner zehnfachen Verdünnung nicht 0,70 oder mehr betragen.
Für die Untersuhung zu a und b sind die Analysen- vorschriften des JFnternationalen Vereins der Lederindustrie- chemiker (F. V. L. F. C.) maßgebend. : i
(2) Die Ueberwachungsstelle kann verlangen, daß Ver- arbeiter (§ 5 der Anordnung 34 a. a. O.) durch ein Gutachten der Deutschen? Versuchsanstalt und Fachschule für Leder- industrie, Freiberg/Sa., den Nachweis erbringen, daß die Vor- aussezungen des Absay 1 erfüllt sind. Die Kosten der Unter- suchung und des Gutachtens trägt der Verarbeiter.
(3) Die Ueberwachungsstelle bestimmt, in welchem Umfange Muster für die Untersuchung bereitzustellen sind und welchen Stellen diese entnommen fein müssen. Fn dex Regel
soll E ein Muster aus Kern, Hals und Bauch untersucht werden.
D, Zulassung sür Austauschgerbstoffe S9 3 (1) Die Zulassung von Austauschgerbstoffen wird von der Ueberwachungsstelle im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger. bekanntgemacht. / (2) Anträge auf Zulassung von Austauschgerbstoffen sind
2 3
und Staatsanzeiger Nr. 45 vom 22. Februar 1939. S. 2
ule für Lederindustrie, Freiberg/Sa., oder des Kaiser- Sbolub austituts für Lederforschung, Dresden-A. 24, Wie: landftr. 2, bei der Ueberwachungs|tèlle einzureichen. j (3) Der Hersteller eines Austauschgerbstoffes muß: diesen mit einem Kenuwort bezeichnen, das ihn von anderen Aus- tauschgerbstoffen desselben und anderer Hersteller unter-
scheidet. : i : (4) Ueber die Anträge (Abs. 2) entscheidet - die Ueber- wachungsstelle für Lederwirtschaft nah Anhörung der Reichs- stelle für Wirtfchaftsausbau. Der Hersteller erhält über die Mana einen schriftlichen Bescheid. ; s
(5) Jn Kaufbestätigungen und Rechnungen über den Austauschgerbstoff muß das Kennwort enthalten sein.
8 10 : (1) Die Ueberwachungsstelle kann die Zulassung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wird in derselben Weise bekannt-
emacht wie die Zulassung. : 5 D Die Ueberwachungsstelle kann die Zulassung befrift und unter Auflagen vornehmen. /
S 1
(1) Feder Hersteller von Austauschgerbstoffen hat auf Anfordern der Ueberwachungsstelle sür Lederwirtschaft, Berlin W 9, Potsdamer Str. 5, Meldungen zu erstatten. - (2) Die für die Erstattung von Meldungen notwendigen Aua sind mindestens zwei Fahre lang aufzube- wahren und für Nachprüfungen bereitzuhalten.
E. Schluß- und Strafsbeftimmungen S 12 Die Ueberwachungsstelle kann Ausnahmen von den Vor- schriften diefer Anordnung zulaffen.
8 13
Zuwiderhandlungen fallen unter die Strafvorschriften der 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr.
; 8 14 (1) Diese Anordnung tritt am 23. Februar 1939 in Kraft; die Anordnung 28 vom 7. November 1936 (Deutscher E anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 262 vom 9. No-
vember 1936) tritt am 831. März 1939 außer Kraft. ; (2) Die Anordnung gilt auch für das Land Oesterreich
und die fudetendeutschen Gebiete. Berlin, den 21. Februar 1939. i
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. von der Decken.
1. Bekanntmachung
der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 47 (Austauschgerbstoffe)
vom 21. Februar 1939,
Gemäß § 9 der Anordnung 47 vom 21. Februar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 45 vom 22. Februar 1939) wird im Einvernehmen mit der Ueberwachungsstelle „Chemie“ folgendes bekanntgemacht: Als Austauschgerbstoffe sind zugelefsen 1. Tanigan-Extra-Marken einschließlich 511,
Hersteller: J. G. Farbenindustrie, Frankfurt a. M.
2. GM 1090, i , Hersteller: Schliemann Teer-Chemie K. G., Berlin-
Fohannisthal. Berlin, den 21. Februar 1939. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.
von dex Dedcken.
Berliner Börfe am 22. Februar. Weiter sehr stilles Geschäft.
Da es auch heute an befonderen Anlässen für eine Wieder- belebung des seit Tagen außergewöhnlich, stillen Geschästs fehlte, erhielt am Aktienmarkt nur etwa die Hälfte aller im S N- kungsverkehr gehandelten Werte eine Anfangsnotiz. Wieder waren es nur Prozentbruchteile, über die die Veränderungen nah beiden Seiten nicht hinausgingen. Eine Ausnahme bildeten nur Stöhr, die nah dem gestrigen großen Verlust um 3% auf 113 erholt waren; offenbar besteht über das Ausmaß der von der Gesellschaft verwirkten M noch keine klare Vorstellung; die Ver- mutungen der Borse gehen stark auseinander.
Montanwerte bewegten sih etwa auf Vortagsshlußbafis. Fn Aktien der Vereinigten Stahlwerke waren eher Käufe durhzu- führen, die zunächst zu einex Besserung um 1/4 % führten.
Braunkohlenaktien kamen, so weit notiert, etwas höher an, wobei Eintracht mit + !4 % die Führung hatten. Von chemischen Papieren ermäßigten sich Farben, Goldfhmidt und Rütgers um je %, während Schering und v. Heyden % bzw. 4% gewannen. Ueberwiegend fester eröffneten Elektrowerte. Dabei fielen Licht Kraft mit + 14 und Bekula mit + 4 % auf. Sanst sind von Autoaktien nux noch Daimler mit — 4 (auf ein Angebot von 6000 1.4) und von Verkehrsaktien Allgemeine Lokal und Kraft mit — 4, andererseits Aschaffenburger-Zellstoff mit + 14 % hervorzuheben, Jm geregelten Freiverkehr zogen Neckarsulm um 3 % an. | :
Jm Börsenverlauf traten nur geringe Wertschwankungen ein. Das Geschäft erfuhr keine Belebung. Durch einen stärkeren Riück- gang fielen lediglich Farben auf, die um 14% auf 1504
nmachgaben,
Tus Stöhr waren im gleihen Ausmaß auf 1114 abge. s{chwächt, da man durch die Bußezahlung eine Beeinflussung dex Dividende befürchtet. Ferner verloren Vereinigte Stahlwerke und AEG. je 14 %, während Deutsche Waffen im gleichen Ausmaßÿ anzögen. i : P Mai Börsenschluß konnten sih die Mo enes me be- daupien, EW.-Schlesien egen um 11/4 %. Reichsbank sowie Fleftrishe Licht und Krast La ihren Stand je um / %. Stöhr \chlossen zu dem niedrig wurden mit 150 bewertet. i :
Die zu Einheitskursen gehandelten Bankaktien lagen zumeist unverändert. Lübecker-Commerzbank gaben gegen den 18. 2, um
1! nach. ; ; “4 Bei M Hypothekenbanken stellten sich Hamburger Hyp.
vom Hersteller in doppelter. Ausfertigung unter Beisügung eines Gutachtens der Deutschen Verfuchsanstalt und Fach-
ten Tageskurs von 11k!4, Farben
Bekanntmachung.
Die am 21. Februar 1939! ausgegebe
Reichsgeschblatts, Teil L, enthält:
Maßna Detektivgewerbe.
Erlaß des Führers und Rei{hskanzlers jj Maßnahmen in der Stadt Augsburg. Vom 17
ne Nummer x
iber städteby i
. ch6, Erlaß des Führers und Reichskanzlers über run Maßnahmen in der Stadt Bayreuth. Vom 17. Febr: Adtebyye
Erlaß des Führers und Reichskanzlers Maßnahmen in der Stadt Breslau. Vom 17. Februa Erlaß des Führers und Reichskanzlers n Maßnahmen in der Stadt Dresden. Vom 17. Erlaß des Führers und Reichskanzlers j Maßnahmen in der Stadt Graz. Vom 17. Erlaß des Führers und Reichskanzlers Maßnahmen in der Hansestadt Hamburg. Vom
„Februar 14 über [tädtebzyes Uber Itadtebqye Sebruar 19
ber städten
Februar 1939
über stäl
LH Fo r
Erlaß des Führers und Reichskanzlers über n
Gese zur
hmen in der Stadt Würzburg. Vom 17, Beseitigung von Mißständen im Vom 1. Februar 1939.
Siebentes Gefeß über die Gewährleistung für
GA G Februa 10 Auskunftz -
den Y
Schuldverschreibungen der Konverfionskasse für deuts, g s{hulden. Vom 17. Februar 1939. ‘le An Fünftes Geseß über Aenderungen in der Unfallverj
Vom 17. Februar 1939. / Vg Verordnung über den Ausgleich von Rehtsansprüczey zy
sudetendeutschen Gebieten. schriften in den sudetendeutschen Gebieten. Vom 14.
nung des Vermesjungswesens im Lande Oesterreich sudetendeutschen
Vom 13. Februar 1939
Neunte Verordnung. zur. Einführung steuerretlide;
Febru: 16
Verordnung zur L N des Geseßes über die Ind
ebiteten.
Vom 15. F Verordnung über die Landbeschaffung
ebruar 1939.
und j
für den Bay 1s
eigener Getreidelagerhallen und Speicher. Vom 18. Febru, Erste Durhführungsverordnung zum Geseß zur Veigkz von Mißständen im Auskunfts- und Detektivgewerys Y 20. Februar 1939. “A
Umfang: 2. Bogen.
Verkaufspreis: 0,30 Na. dungsgebühren: 0,04 N.Æ für ein Stück bei Voreinsend;
unser Postscheckonto Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 22. Februar 1939,
Reichsverlagsamt. F. V.: Alleckna.
Post ‘ria
u
der Bermögenswerte aus dem
1/2 % höher, Meiningex und Rheinisch Westfäl. Bodenkredit je
j
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 des Geseves über die Einig fommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (9 S. 293) in Verbindung mit der preußischen Durchführn verordnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und des Gi und der Verordnung über die Einziehung volks- und j feindlichen Vermögens vom 14. Juli und 5. Aust (RGBk. [ S. 479 und 572) verfüge ih hiermit die Enz achlaß des verstorbenen beamten Hugo Goldschmidt aus Einbeck, bestehend aus
a) Barvermögen (Bankz und Sparkonten),
“ Þ) Wertpapieren (Aktien und Schaßanweisungen) md
c) goldenen und silbernen Wertgegenständen, zugunsten des Preußischen Staates unter Bestätigu# polizeilichen Beschlagnahme. 2 Y
Ein Verzeichnis der eingezogenen Vermögen®- und t werte liegt im Zimmer 44 der Regierung zu Hildesh
Gegen diese Einziehungsversügung, die mit deu 5 ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam wird, it Rechtsmittel nicht gegeben. j
Hildesheim, den 18. Februar 1939.
Der- Regierungspräsident. J. V.: Dr. Bacmeister.
Handelsúcil.
um 4 % niedriger. Am Markt der Kolonialwerte stiezA
Guinea um 1%. Schantung waren im gleichen Béi den Jn Eee wurden Riebet-Nau ermäßigten si A8
gängig. 24 % heraufgeseßt.
ndererseits
Auémeil
Bautener Papier nach Unterbrechung um 4 und Sl Waggon, gleichfalls nah Pause, um 2!/2 %.
Am Kassarentenmarkt war gleichfall
8 eine Umsaß
zu verzeihnen. Pfandbriefe und Kommunalobligation
meisten Reichs- und Länderanleihen blieben völlig Von Liquidationspfandbriefen zogen Mecklbg. MypÆck Wechselbank um 0,224 %- an. ?
Auch Stadt-
trl und
sowie Länderaltbesiß wiesen keine erwähnenswerte V 2
Bei den Jndustrieobligationien stiegen 3ber Deutsche Conti-Gas um % %. Am Geldmarkt nannte man
von 26—2% %.
AEG. um!
wie gestern Blankota f
BVörsenkennziffern für die Woche vom 13. bis 18.
Februar 198
Die vom Statistischen Reichsamt errecneten 7 2
stellen sich für die Woche vom 13. bis 18. Feb
Wochendurchschnil_ vom 13. 2. 6. bis 18. 2.
108,62 100,26 109,68
104,93
zur Vorwoche wie folgt:
Aktienkurse | (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie . . Handel und Verkehr
Gesamt . . Kursniveau der 43 °/zigen
ertþapiere Pfandbriefe der Hypotheken- aktienbanken ..… Pfandbriele der öffentlich- retlihen Kredit-Anstalten Kommunalobligationen . - Anleihen der Länder und Gemeinden . . ..
Durchschnitt. « Aufterdem: 509/qige Îndustrieobligationen 49/gige Gemeinde-- umsc{uldungsanleihe . « «
99,15
99,15 98,79
98,32 98,98
100,73
93,15
ruar 1939 8
vom
bis 11.2. 109,28
100,27 109,72
105,11
99,15
99,19 98,80
98,33 98,99 100,% 93,17
ende Stellen
Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 45 vom 22. Februar 1939. {&.3
2. j s D Erportiörderung D er Leipziger
:3 hleibt den
ar eindeutig zum
T Mitteln zu pflegen, braucht also nihts Näheres chet zut werde. Bu z ges Leipziger Frühjahrsmefse werden wiederum, dank der ¿rf Perbung des Leipziger Meßamts, viele tausend Ein- llen Ländern der Welt vertreten sein, um das viel- jer Miche Angebot zu überprüfen und Aufträge zu erteilen. ige ver immer noch in großem Umfange bestehenden Handels- uge ¡u Form von Devijenvorschriften, Kontingentsverord- un ‘v, ift die Durchführung vieler Geschäfte mit erheblichen M rigteiten verfnüpft. Formale Dinge dürfen aber keines- pie hluß und Durchführung von Auslandsaufträgen be- f Am Messegeshäft will deshalb der „Messedienst“ des f Meßamts Ausstellern und Einkäufern weitgehende Hilfe P ahnung und Durchführung von Auslandsaufträgen au- ¡hen lasen. M Nachbarschaft des (raße 10/12, I. Stock — in znsannnengefaßt, dîe uit ndéabsatzes zur Verfügung stehen. Neben vexschiedenen en, die vor allem Auskünfte über die Bezahlung von Waren-
Leipziger Meßamts — Leipzig C 1, Katha- at, werden rund 35 Ausfunfts-
i Einlomimnens{{chGi ialvoli deutsche Sin po ae de politisch
Tas Arbeitswissenschaftlihe Institut der DAF. hat, gestügt die Angaben über die Einkommensbesteuecung und die jtt der Beitragsleistungen zur Fuvaliden- und Angestellten- herung einen ersten methodischen Versuch zur Ermittlung infommensstruktur des deutschen Volks unter sozialpolitischen tépunkten unternommen. Die bisher übliche „Einkommens- hmnide“ faßt die Einkommen in den einzeluen Gruppen zu- uen ohne Rücffiht darauf, daß der Kreis der Eiukommens- r sehr unterschiedlih gegliedert ist. Auf diese Weise ergibt ine absolut betrachtet große Zahl von niedrigen Einkommen. der Stenerstatistik von 1934 lagen z. B. damals 63 vH aller amen unter 1200 Æ Jjährlih und fast 29 vH zwischen und 3000 N.q. Nach diesen Berechnungen hätten nur 8 vH Einfommensbezieher ein Einkommen von mehr als 3000 N. ahr bezogen. Diese Zahlen sind zwar formal rihtig; eine e Aufgliederung zeïgt aber, daß die große Zahl der niedrigen bmnen schr erheblih durch die Einkommen Jugendlicher und rauen bestimmt is. Von den Einkommen untex 1200 B nur d 20 vH Einkommen verheirateter Männer, während Rest sich auf die ledigen Männer, auf Fugendliche und auf en verteilt. Es zeigt sih überhaupt, daß die Einkommen der itrateten Männer sich wesentlih gleihmäßiger auf die ein- Einkommensstufen verteilen, als dies nach der bisher en Berechnung anzunehmen war. Es gibt ungefähr ebenso- berheiratete Männer mit einem Einkommen zwischen 83000 5000 NÆ wie solche mit einem Fahreseinkommen zwischen und 1248 N.4, während dagegen die Gesamtzahl der Ein- ensbezieher in der Stufe zwischen 3000 und 5000 N. um niedriger ist als in der Stufe zwischen 936 und 1248 A. ausshlaggebende Rolle in den untersten Einkommensstufen
eben die Einkommen der Franen und Männer unter ahren sowie der übrigen ledigen Männer. Bei Gegenüber- 1g dieser Gruppen mit den verheirateten Männern ergibt sich,
die verheirateten Männer bei den Fahreseinkommen bis -
A nur 202 je 1000 Erwerbstätige stellen, die übrigen nten Gruppen aber 344, Bei den Einkommen von 1248 bis A beträgt der Anteil der verheirateten Männer 98 je Erwerbstätige, der der übrigen Gruppen 86. Das Ver- ó bershiebt sih weiter zugunsten der verheirateten Männer i den Fahreseinkommen zwischen 1800 und 3000 N.Æ 135 je Erwerbstätige stellen, gegen nur 40 der übrigen. Die ent-
nden Zahlen für die Einkommen zwishen 3000 und |
Bs lauten 52 bziv. 10. Daß die Einkommen der Jugend- ci sind, versteht sich von selbst, weil es fich zu einem
Wirtschaft des Auslandes.
*enausweis der Niederländischen Bank.
eta, 21. Februar. Der Ausweis der Niederländisthen e brnar zeigt bei einem unveränderten Goldbestand j ja hfl. eine unwesentlihe Zunahme dex Julands- S auf 8,47 Mill. hfl. Die Auslei ungen gingen um [S Nill. hfl. zurück; auch der Banknotenumlauf zeigt udgang um 6,34 auf 966,56 Mill. hfl. Die Giro tthaben
3A verminderten sich um 1138 auf 162,80 Mill. hfl. le Giroguthaben Privater um 8,02 auf 681,65 Mill. hfl. |
“le Wirtschaftsbeziehungen M e Sowjetrußland. cth 21. Februar. Chamberlain hatte. ax i E Februar. n Montag im a gelündigt, daß der Staatsfeeetäc im T edenéee- A, lis Mosfan besuchen werde. Diese Mitteilung 6 Een ck essentlichkeïit großes Jnteresse gefunden. Ju fte, s d man darauf hin, daß der Besuch Hudsons Fen jwif e egenheit zur Besserung der allgemeinen Be- egen England und Sowjetrußland bieten werde. R ind Jedoch in der Beurteilung der politischen L. Myge ces sehr zurüfhaltend. \ fa auer t d Hudsons dürften die Wirt- gen zwischen beiden Ländern die Hauptrolle spielen.
England—
tali s |Malieus Kohlenlieferanten 1938,
1928 ch „Februar, Die Einfu i î
lt Ne Aaai 12,03. Mill T S a R ote | osbritanni -eulshland. Ferner kamen u. a. 2,23 Mill. t d-Slowaf ¿en 1,62 Mill. t aus Polen, 0,55 Mill. t aus derx et und 0,21 Min. t aus Belgien. ; |
Es itz der Dinarwährung.
N id L Uar. inan minist ‘ ay . v
r Dinaaau schuß der Skupschtinn def ie Lede, EL îhrung eine seiner vornehmsten Aufgaben sein |
E 0 Ausfuhrrlictgang Aegyptens.
. Feb E : i i Wie eie agyptische Ausfnhr im Jahre 1938
von egen 39,76 Mill. Pfund i e und, entfall | die Baumwollausfuhr 2119 S 0)
1 deutschen Volke, so kam in der Führerrede vom
gz Ausdruck, in der augenblicklichen anderer Weg, als dur Export seine Lebensbedürf- len. Ueber die Pflicht, das Exportgeshäft mit allen
der am 5. März beginnenden dies-
Messedienst“, der seinen Siß in unmittel- .
eratungen über alle Fragen des -
lieferungen-nath verschiédenen Lä î i
diee N en Ländern erteilen, werden im kunftsstellen über Ge Weiterhin halten fi dische
6 1 i „„Messe- wischenstaatlihe Handelskammern mit Aus: Tat E CaErA vertreten sein. ' Ï Silellen uber deutsche und auslän- A Devisenbestimmungen, Nontittterei Amen sowie utshe und ausländishe Zölle zur Beratung der Aus- ene: und Einkäufer bereit. Dex Exlei erung ‘des
uSfuhrgeschäftes dient weiterhin die Anwesenheit zahl- Ter , Prüfungsstellen. Auch verschiedene Uéberwachungs- stellen sind im „„Messedienst“ anwesend, die über alle Fragen Eee E beraten, sowie Anträge auf Erteilung von Devisen- SEMOiR igung entgegennehmen. Ein Bezugsquellennathweis, der ie Interessenten deutscher Waren an geeignete Lieferanten ‘ver- weist, sowie schließlich eine Vermittlungss\telle für Auslandsver- treter iverden gleichfalls im „Messedienst“ tätig sein. Alle im „Messedienst“ vertretenen Stellen können au fernmündlih in Anspruch genommen werden, was im Drange des Messegeschäftes Es vielen Ausstellern sicherlich als Erleichterung empfunden wird. e Auslandsgeschäft zur kommenden Frühjahrsmesse dient auh die “C Serung ete für das Deutsche Handwerk sowie die E Hanseatischen xporthandel eingerichtete Ausfuhrvermitt- ungsstelle. Auf dem Gelände der Großen Technischen Messe und Lese steht den Ausstellern und Einkäufern eine technische Aus- N , Beratungs- und Dolmetscherstelle zur Verfügung. Mit Sen ausgedehnten Auskunftsstellen}y tem hofft die Leipziger n es wichtigen Beitrag zur Pslege des Auslandsabjsazes
Einkommen der Frauen ist zu berücksichtigen, daß von der Ge-
amtzahl der erwerbstätigen Frauen etwa 36 vH verheixatet si
Dieser Teil des Fraueneinkommens ist also E r bltdes Familieneinkommen und ist sozialpolitish damit ebenfalls anders zu werten als ein gleich hohes Einkommen eines Familienvaters.
Etwa 5000 Heilpraktiter. — Ein S aua Nachwuchs.
Der Hauptdienstleiter für Volksgesundheit i ichS- leitung der NSDAP. Reilgärzteführo, beit a E E M „BB. ‘das Wort zu dem bedeutsamen neuen „Geseß über die
erufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“. Die Zahl der Heilpraktiker- werde nah Angabe ihres Führers, Pg. Kees künftig etwa 5000 betragen. Nachwuchs werde dieser Beruf nit erhalten, da thm nur diejenigen angehören köunten, die bisher schon die Heilkunde berufäamäßig ausgeübt haben oder bei Ver- kündung des Geseßes Schüler einer Schule des Heilpraktikerbundes waren, Nath einigen Jahrzehnten werde dieser Beruf also nitht mehr bestehen. Auch in Zukunft werde es Menschen geben, die Ee besondere Begabung für die Heiltätigkeit besißen und dur
sondere Leistungen ihre Befähigung nachweisen, ohne eine ge- ordnete Ausbildung erworben zu haben. Zu allen Zeiten hätten solche hervorragenden Talente die Heilkunde zu bereihern ver- mocht. Prießntg und Kneipp gehörten zu denen, die Bedeutertdes geleistet haben, ohne „Fathlente“ zu sein. Genies seien leider selten U auch das Genie sei nichts ohne Fleiß. Vor allem müsse auch as Genie seine Leistungen unter Beweis stellen. Der Gesetzgeber gene denen, die eine solche Berufung in sich spüren und über alüd- iche Veranlagung verfügen, in besonders begründeten Ausnahme- fällen ebenfalls die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, und zwar unter der Bezeihnung „Arzt für Naturheilkunde“. Er sei Der Reichsärzteordnung unterstellt, Hier würden allein Begabung und Erfolg entscheiden, die allerdings außerordentlih sein und erwiesen werden müßten, um anerkannt werden zu können. Der Reichsärzteführer erwähnt dann noch die Möglichkeit für solche die ihre Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde durch besondere Leistungen glaubhaft mathen, unter erleihterten Bedingungen zum Medizinstudium zugelassen werden, sofern sie ihre Eignung hHier- für nathweisen. Bei diesen besonderen Begabungen werde also auf die höhere Schulbildung und die Reifeprüfung verzichtet. Schulwissen, Besiß und Herkunft sollten keine Schranke gegen die Entfaltung wirklichen Könnens und die Weiterentwicklung einer besonders guten Veranlagung bilden. Um an dieser Begabten- förderung teilzunehmen, beabsichtige die Aerzteschaft, selbst Mittel
Beruf ohne
um Lehrlingseinkommen handelt. Au bei den |
| scharfe republikanishe Opposition aufgetreten, d j abschiedung der Boll, ppos ufgetreten, do
f Dollar angegriffen, weil er einen versteckten Export von Kriegs-
, E E E über R L E von ‘den ver- , edensten Seiten vorlagen, ‘war a
| Ruhrrevier: Am 2L Februar 1939: Gestellt 26 529 Wagen.
für das Medizirstudium sol b 8 3 G berett P m solcher besonders wertvollen Kräfte
1 Sovereigns8
Die Grünude für Verlängerung der USA.-ESpportbankt.
New York, 21. Februar. Das Repräsentantenhaus bewilligte nah Tangem Kampfe die Verlängerung der als finanzielle Stüßungsgesellshaft im Fahre 1932 ins Leben gerufenen Refico - (Reconstruction Finauce Corporation) bis Mitte 1941. Gegeu eine Verlängerung au dex 1933 gegründeten und dur die Refico mit Ege L gen Krediten versorgten Export-Bank ist zwar eine
tion gilt die Ver- i machten für die Spar e im allgemeinen als sicher. Vor allem wird der China-Kredit in Höhe von 25 Mill.
material darstelle, der dem Geist des Neutralitätsgeseßes wider- spreche. Cordell Hull hat in einem Schreiben an den Leiter der RKefico der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Export-Bank aus folgenden Gründen erhalten bliebe: 1. Sie diene der Behebung der Arbeitslosigkeit und der Unterbringung der Agrarübershüsse der Ver. Staaten, 2. würden mit ihrer Hilfe die Devisen- und Zahlungsshwierigkeiten für den USA-Export im“ Auslande ver- mindert, 3. sie: befriedige den Kapitalbedarf des Auslandes (ins- besondere ider ibero-amerikanishen Länder), den die Privatbanken unbefriedigt ließen, und 4. könne man durch sie in Kredit- konfurrenz zu anderen Exportländern treten. Hull betonte bei dieser Gelegenheit, daß ihm zahlreihe wirtschaftlih gesunde Kre- ditpvrojekte für die Export-Bank, besonders zur Förderung des Außeuhandels mit FFbero-Amerika, vorshweben. Die Regierung habe jedenfalls den Wunsch, die Bank zur besonderen Untexstüibung des Exports nah Mittel- und Südamerika weiterbestchen zu lassen.
Berichte von au8wärtigen Warenmärkten. Manchester, 21. Februar. (D. N. B.) Da günftig Tauteride
it am Gewebes
markt weiterhin lebhafter. Das b dagegen mäßig.
J Bulgarinche
| Holländisihe .…
Antimou-Regulus . Seiusilbez .
Notierungen
vom 22. Februar 1939.
Lieferung und Bezahlung):
Originalhüttenaluminium, 99 9% in Blöcken E ia Walz- oder Drahtbarren
De o o Neinnickel, 98—99 09;
D m. E Wo D §6.
00 S S
133
der Kommiffion des Berliner Metallbörfenvorstandes
(Die Preije verstehen Ti ab Lager in Deutschland für prompte
RM tür 100 kg
137
2 7 37,90—40:90
- “ g ”
»
L " “ "”
fein
on Berlin festgestellte Notierungeu und telegraphische Anszahlung, ausländishe Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
Aegypten(Alexandrien tid- Kairo) . . Argentinien (Buenos Aires) Belgien (Brüffel u. Antwerpen) .. Brasilieu (Nio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) England (London). . Estland (Meval/Talinn) Finnland (Helsingf.) Frankrei (Paris). Griecheuland (Athen) Holland (Amsterdam und Iotterdam). . Iran (Teheran) . Island (Neykiavik) . Italien (Nom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugoslawien (Bel- grad und Zagreb). Kanada (Montreal). Lettland (9iga) . Litáuen (Kowno/Kau- nas) x Norwegen (Oslo) . Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) . Portugal (Lissabon). Numänien (Bukarest) Schweden, Stockholm _und Göteborg) Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Tscheho-Slow.(Prag) Türkei (Istaunbul) . . Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
. | 100 Kronen
1 ägypt. Pfd. 1 Pap.-Pes. 100 Belga
1 Milreis 100 Leva 100 Kronen 100 Gulden 1 engl. Pfund
100 estn. r. 100 finnl. M. 100 Fres. 100 Drahm.
100 Gulden 100 Nials 100 isl. Kr.
100 Lire 1 Yen
100 Dinar 1 kanad. Doll. 100 Lats j
100 Litas 100 Kroneu
100 Zloty 100 Gscudo 100 Lei
100 Franfen 100 Kronen 1 trt. Pfund 100 Pengö
1 Goldpejo
Geld
11,97 0,571
41,89
0,146
3,047 52,11 47,00 TEGT
68,13 95,145 6,993 2,353
133/06 14,50 92,21
13,09 0,681
9,694 2,480 48,79
41,94 98/64
47,00 10,595 60,08 56,66 8,591 L978
0,899
1 Dollar
2,491”
22. Februar
Brie! 12,00
0,575
11,97
0,148
3/053 52,21 4710 11,70
68,27 5,155 6,607 2/357
133,32 14,52 52,31
13,11 0/683
5,706 2/484 48,85
42,02 98,76
47,10 10/615 60,20 56,78 8/609 1,982 0,901
Geld 14,97 0,571 41,97
0,146
3/047 52,11 47,00 11/67
68,13 9,145 6,993 2,393
133,36
14,50
92,21
13,09 0/681
5,694 2/479 48,75
41,94 98,64
47,00 10,595 60,08 56,60 8,591 1,978 0,899
2,495
2,491
Ausläudische Geldsorten und Bauk oten.
21. Februar
Brief
12,00 0,975
42,05
0,148
3,053 52,21 47,10 11,70
68,27 5,155 6,607 2,357
133,62
14/52
52,31
13,11 0,683
5,706 2,483 48,85
42,02 58,76
47,10 10/615 60,20 56,72 8,609 1/982 0,901
2,495
20 Francs-Stüe .. Gold-Dollars … . Amerikauisthe:
1000—5 Dollar. 2 und 1 Dollar. . Argentinische . . . Belgische Brafilianisihe .
De n De R Englische: große. . 1 E u. darunter sie - .……... F inuisthe
Französische .
Italienische: große . 100 Lire u. darunt. Fugoslawische . Kanadis@he Lettländische . … … Litmaiitshe… .. ‘Norwegische . Polmnisthe Numäuische: 1000 Lei
und neue 500 Lei unter 500 Lei . …. Schwedische Shweizer: große 100 Frs. u. darunt, Ts\checho-Slowakische: 20 Kr. n. darnnter Türkische
M1
. | 100 Belga
1100 Fxs. 100 Bulden 4132,82
. | 100 Dinar
1100 Litas . 1400 2loty
Nokiz für Stück
1 Dollar 1 Dollar 1 Papy.-Pejo
1 Milxeis 100 Leva
100 Krouen 100 Gulden 1 engl. Pfund 1 engl. Pfund 100-estn. Ar. 100 finnl.Mi|
100 Lire 400 Lire
1 fauad. Doll] 100 Lats
100 Kronen
100 Lei
100 Lei
100 Kronen 100.Frs. 100 Frs.
100 Kronen 1 türk. Pfund
Ungarische
weiße,
r ,
„4100 Pengö
22. Februar
Geld
20,38
16/16 4,185
2,463 2/463 L
41,76
011
51,96 4701 11,645 11/645
5,10 6,56
13/07 5,63 2,4092
] 41,70
98,48 47,01
59,92 5651 5651
8,98 1,89
133,36
Brie} 90,46 16,22
4/20
2,48 2/48 0,96 41,92 0,13
52,16 47,19 11,685 11/685,
5,14 6,98
13,13 567
2472
41,86 58 T2 47,19
60,16 56,73 56,73
8/62 ! 1,91
21. Februar
Ge1d
20,38
16,16 4,185
2,463 2'463 0,543 41,84 0,11
51,96 4701 11,645 11,645
9,10 6,96
13,07 5/63 9451
41,70 58/48 47.01
59/92 96,45 96,49
8,58 1,89
Brief
20,46
16,22 4/205
2,483 2/483 0/563 42/00 0,13 52/16 47,19 11/885 11/685
5,14 658
133/12 133/66
13,13 567 9/471
41,86 58 T2 4719
60,16 56,67 56,67
8,62 1,91
Berlin, 21. Februar. Preisnotierungen für Nahrungs=-
l. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroß- handels für 100 Kilo frei Haus Groß - Berlin.) Reichsmark.] Bohnen, weiße, mittel 42,00 bis 43,00, Langbohnen, handverlesen S. bis —_——, 46/00 bis 52,00, Linsen, mittel, fäferfrei 52,00 bis 58,00, Linsen, große, fäferfrei 58,00 bis 66,00, Speiseerbsen, Vict. Konsum, gelbe Speiseerbsen, Vict. Riesen, gelbe —,— bis —,—,
[Preise in Linsen, kleine, fäferfrei
| Speiseerbsen, Vict. extra Riesen, gelbe 53,00 bis 54,00, Geschl.
Wagengestellung für Kohle, Koks unnd Briketts im
gla. gelbe Erbsen II 61/00 bîs 62,00, Geshl. glas. gelbe Erbsen [III 58,00 bis 59,00, Grüne Erbsen 5300 bis 55,00, Reis: Rangoon*) 25,50 bis 26,50, Saigon, ungl.*) 29,90 bis 30,00,
q Ftaliener, ungl.*) 30,50 bis 31,50, Gerftengraupen, fêin, C/0
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolyupfernotiz stelkte fich lant Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 22. Februar auf 57,75 M (am 21. Februar auf, 57,50 B)
bis 42,50+), Gerste 3600 f), Gersteng
für 100 kg.
ngraupen,
rüge *), alle Kö: Haferflocken *) [Hafernährmittel] 46,00 bis 47,00 ÞY, Hafergrüte *)
C/6
*)
bis 5/0 *) 42,50 68 43,507), Gerstengraupen, mittel, C/1 *) 41,50
Kälberzähne, 35,00 bis
35,00 bis 36,00 f),