1939 / 48 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Feb 1939 18:00:01 GMT) scan diff

. Bär, Gerda, geb. Dannenbaum, geb. am 5. 2. 1913

in Guben,

11. Baum, Rudolf, geb. am 27. 7. 1907 in Elmshorn, 12. Bender, Max, geb. am 1. 9. 1876 in Zell (Kr. Zell/ Mosel), 13, B 4 er, Jettchen, geb. Sichel, geb. am 24. 2. 1882 in Gemünden (Kr. Simmern), i 14. Berendt, Siegfried, geb. am 15. 4. 1888 in Groß- Steinheim (Hessen), 15. Berendt, Erna, geb. Bergmann, geb. am 15. 2. 1893 in Gunzenhausen, i 16. Berendt, Franz Ernst, geb. am 31. 7. 1924 in München, : i Z 17. Berger, Ruth, geb. am 5. 6. 1918 in Berlin-Wil- mersdorf, : 18. Bernheim, Frit, geb. am 17. 1. 1901 in Augs- burg, i E 19, Bernheim, Maria, geb. Werner, geb. am 7. 1. 1910 in München, : : 90. Ble ch, Carl, geb. am 20. 1. 1882 in Eschweiler (Bez. Aachen), 91. Blumenfeld, Herbert, geb. am 18. 1. 1901 in Margonin (Kr. Kolmar), y 22. V Fu enfeld, Gerda, geb. Saloschin, geb. am 9. 11. 1910 in Breslau, | : i 93. Bongar§, Kurt, geb. am 7. 5. 1905 in Wesel, | 24. Bornstein, Willy, geb. am 25. 4. 1883 in Hamburg, 925. Bornstein, Dora, geb. Schmidt, geb. am 29. 10. 1891 in Nürnberg, , 5 96. Bornstein, Lesa, geb. am 14. 5. 1916 in Nürn- berg, 27 Bo xrnstein, Henriette Jngeborg, geb. am 16. 6. 1928 in München, i 98. Cohen, Albert, geb. am 13. 8. 1913 in Horstmar Westfalen), U / 29; O i d, d osef, geb. am 26. 11. 1910 in Köln-Nippes, 30. Dessauer, Nathan, geb. am“ 6. 12. 1895 in Heringen (Kr. Hersfeld) - 31. De ¡fa uer, Erna, S geb. am 31. 3. 1896 in Homburg (Kv. Alsfeld), : | 32 D'ETf& U L Frmgard, geb. am 1. 1. 1926 in Gießen, 33. Dietel, Kurt, geb. am 30. 9. 1900 in Brand bei Zwickau (Sachsen), ; | 34. ps Ae geb. am 4. 8, 1907 in Viersen (Kr. München-Gladbach), | i 35. Dobrin, Georg, geb. am 4. 5. 1905 in Berlin, i 36. Do brin, Magda Margot, geb. Gutfeld, geh. Reiß, geb. am 2. 6. 1908 in Kraxtepellen, / i 37. Dreyfu ß, Jean, geb. am 28. 1. 1899 in Bern (Schweiz), : i i 38. E pstei n, Max, geb. am 28, 11. 1902 in Goch/Nieder- rhein, y : : 39. Teld, Frit, geb. am 8. 11. 1883 in Viersen (Kr. München-Gladbach), : : 40. Fen st ex, Erwin, geb. am 22. 8. 1901 in Berlin, 41. & e n\te r, Elsa, geb. Wachtel, geb. am 16. 2. 1903 in Würzburg, : 42. S e Klaus-Petex, geb. am 7. 6. 1933 in ;xlin, : l i 4.Flatamex, Kurt, geb. am 22. 6. 1913 in Marien- n “werder (Ostpr.), | 44. Flatauer, Marianne, geb. Kantorowicz, geb. am 1. 2. 1911 in Posen, ; Z 45. Frank, Sally, geb. am 7. 5. 1900 in Hoppstädten (Kr. Birkenfeld), | | j 46. Friedlein, Sigmund, geb. am 19. 1. 1871 in Heî- dingsfeld (BA. Würzburg), i 47. G anz, Friedrich Valentin, geb. am 6. 2. 1893 in Mey, 48. Gaßmann, Franz, geb. am 6. 7. 1908 in Breslau, 49. Globig, Frit, geb. am 25. 1. 1892 in Leipzig- Reudnit, / | 50. Globig, Georg, geb. am 16. 11. 1921 in Berlin- Charlottenburg, i : 51, Haase, Levi, geb. am 1. 7. 1882 in Gelsenkirchen, 52. Haase, Johanna, geb. Weber, geb. am 28. 9. 1885 | in Altenessen (jeßt Essen), / | 53. H e ß, Kurt, geb. am 3. 10. 1908 in Erfurt, : 54. H eß, Sigrid, geb. Hahn, geb._am 25. 12. 1909 in | Libau, i 55. Hix{ch, Eugen, geb. am 1. 7. 1891 in Magdeburg, 56. Fllfelder, Jwan, geb. am 31. 3, 190838 in Fserlohn, 57. Kaul, Friy, geb. am 21. 2. 1906 in Posen, : 58. Klein, Robert, geb. am 21. 2. 1892 in Mannheim, 59. Klein, Erika, geb. Bucksh, gesh. Quabbe, geb. am 15. 10. 1889 in Breslau, / : 60. Klein, Ruth, geb. am 25. 8. 1925 in Berlin-Char- lottenburg, f 61. Landau, Adolf, geb. am 9. 10, 1902 in Deutsch-

O DO

Krone,

9. Landau, Käthe, geb. Gerson, geb. am 21. 9. 1901

in Frankfurt/Oder,

3. Leidner, Paul, geb. am 6. 6. 1903 in Erlangen-

Bru (Bayern), j h Ler sch, Peter, geb. am 26. 8. 1909 in Köln,

Le win, Albert, geb. am 4. 6. 1875 in Baerwalde

(Pommern),

. Lissaue x, Paul, geb. am 6. 10. 1879 in Lübeck, . Lissauer, Sali Frida, geb. Nadel, geb. am 11. 11.

1885 in Leipzig, J

. Lissauer, Kurt, geb. am 10. 1, 1909 in Lübeck, . Lissauer, Heinz, geb. am 27, 3. 1910 in Lübe, . Löwenstein, Max, geb. am 14. 6. 1890 in Bocholt/

Westf,

. Löwenstein, Rosa, geb. Apt, geb. am 22. 3, 1895

in Pattensen,

. Löwenstein, Paul, geb. am 8. 1, 1921 in Ebers-

walde,

. Löwenstein, Hanna, geb, am 4. 2, 1925 in Berlin, . Margoliner, Samuel Jakob, geb. am 5. 3. 1896

in Obornik,

5. Margoliner, Elsbeth, geb. Kains, geb. am 22. 9.

1902 in Schneidemühl,

. Margoliner, Margot, geb. am 27. 1. 1922 in

Schneidemühl,

, Margolinér, Jsmar, geb, am 22. 10. 1926 in

Berlin,

. Matysiak, Valentin, geb. am 10. 1.. 1903 in Bitt-

chim (Kr. Samter),

. Mayer, Ernst, geb. am 8. 8, 1908 in Essen-Rütten-

scheid/Ruhr,

, 115. Weichsel,

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 48 vom 25. Februar 1939. S. 2

80. Meiling, Hans Heinrich, geb. am 18. 2. 1897 in Hamburg, ; |

81. Me iling, Elli Louise Bertha Wally, geb. Sonder- mann, geb. am 29. 12. 1908 in Hamburg,

82. Me iling, Heidjer, geb. am 22. 12. 1932 in Stock- holm, j

83. M eiling, Uwe, geb. am 1. 7. 1934 in Stockholm,

84. Morgenroth, Ernst, geb. am 21. 4. 1910 in Paris,

85. Nußbaum, Benno, geb. am 17. 9. 1906 in Ulmbach

Kr. Schlüchtern), dl 86. Sid n ge L ; , Emil, geb. am 5. 2.1901 in Büdes- dorf, : 87. V N Kurt, geb. am 1. 4. 1911 in Gladbach (Kr. Neutoted),

88. Pola ck, Ludwig, geb. am 5. 1. 1896 in Emden,

89. Poladck, Helene, geb. Gottschalk, geb. am 7. 11. 1899 in Straeten, : 2

90. Pola ck, Hans, geb. am 17. 6. 1930 in Mülheim/ Ruhr, : | E

91. Bol a ck , Kurt, geb. am 17. 6. 1930 in Mülheim/Ruhx,

92. Posner, Emil, geb. am 25. 3. 1885 in Hamburg,

93. Pos ner, Sara, geb. Singermann, verw. Kanno- wig, geb. am 18. 1. 1878 in Wystiten, 8

94. Purwin, Emil, geb. am 14. 1. 1905 in Widminen (Kr. Lbvhen), :

95. Seligsohn, Herbert, geb. am 14. 11. 1907 in Berlin, ;

96, Seligsoh e atel geb. Cohn, geb. am 9. 6. 1902

in Kosten (Polen), i

97. S nen Bernhard, geb. am 22. 10. 1891 in Kaisersesch,

98. Sh mit, Hilde, geb. Kronenberger, geb. am 21. 2. 1896 in Frankfurt/Main, ; i

99. Sch mib, Jrmgard, geb. am 18. 2. 1923 in Frank- furt/Main,

100. S ch mi §8, Trude, geb. am 12. 7. 1924 in Frankfurt/ Main, i

101. Schreib E s A geb. am 1. 2. 1907 .in Schornau Kr. Neidenburg), :

102. Smne ebart, Max, geb. am 14. 5. 1865 in Lenkersheim (BA. Uffenheim),

103. Schwarzbart, Frieda, geb. Herrmann, geb. am 11. 5. 1880 in Schwabach, :

104. Schwarzbart, Jrma, geb. am 1. 7, 1906 in Windsheim, i |

105. Stel n Er, Ats A. am 12. 12. 1901 in Meister- elde (Kr. Rastenburg),

106. Ei s en, anl Heinz Herbert, geb. am 6. 10. 1905 in Dresden, i

107. Treumann, Alfred, geb. am 20. 11. 1898 in Berlin,

108. Treumann, Alice, geb. Meyer, geb. am 25. 8. 1904 in Berlin-Charlottenburg, i

109. Treumann, Horst, geb. am 1. 3. 1927 in Uslar,

110. Treumann, FJngrid, geb. am 27. 4. 1931 in

Göttingen, :

111. T x Uta, Ursel, geb. am 2. 3. 1934 in Göttingen, : i

4112. Ven dig, Walter, geb. am 24. 2. 1909 in Kaisers- lautern,

113. Vendig, Elisabeth Agnes, geb. Cahn, geb. am 13. 12. 1911 in Rülzheim, A

114. Weichsel, Julius, geb. am 13. 4. 1894 in Rimbach (Kr. Heppenheim),

Selma, geb. Neumann, 29. 6. 1901 in Stadecken (Kr. Gießen),

116. Weichsel, Ernst, geb. am 3. 4. 1928 in Marburg,

117. Wertheim, Julius, geb. am 19. 3. 1886 in Berlin,

118. Winterberger, Max, geb. am 5. 6, 1895 in Winterberg,

119. Winterberger, Selma, geb. Thorner, geb. am 25. 2. 1896 in Meißen, :

120. Winterberger, Rolf, geb. am 17. 11. 1923 in Dresden, :

121. Wittkow ski, Hans, geb. am 19. 3. 1902 in Poßnek,

122, Zacharias, Edgar, geb. am 3, 8. 1897 in Chemniy.

Berlin, den 23. Februar 1939. :

Der Reichsminister des Fnnern. J. V.: Dr. Stuckar t.

geb. am

Verordnung über die Fukraftseßung der Verordnung über die Festseßung von Höchstpreisen für gebrauchte Shmieröle für das Land Oesterreih und die sudetendeutschen Gebiete.

Vom 10. Februar 1939.

Auf ‘Grund des Geseßes über die Wiedervereinigung Oesterreichs mit dem Deutschen Reih vom 13. März 1938 (Reichsgeseßbl. 1 S. 237) in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zur Einführung des Vierjahresplans im Lande Oesterreich vom 27. März 1938 (Reichsgeseßbl. 1 S. 315) und der Verordnung. über die Aufgaben des Reichskom- missars für die Preisbildung in den sudetendeutschen Gebieten vom 18, Oktober 1938 (Reichsgeseßbl, T S. 1444) wird vyer- ordnet: i /

(1) Die Verordnung über die Festseßpung von Höchst- preisen für gebrauhte Schmieröle vom 28. Dezember 1987 (Deutsch. Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. 1938 Nv. 3) gilt auch für das Land“ Oesterreich und die sudetendeutschen Ge- biete.

(2) Soweit Vorschriften, die durch diese Verordnung im Lande Oesterreich und in den sudetendeutshen Gebieten ein- p e werden, nicht unmittelbar angewandt werden können,

ind sie sinngemäß anzuwenden.

8-2 Die Verordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffent- lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. :

Berlin, den 10. Febvuar 1939. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. V: De. Flottmann.

Der Reichsminister des Fnnern. J. Vi Du Stu C0 Ll.

Bekanntmachung.

—.

Betr, Verbote ausländischer Druckschriften,

Jm Einvernehmen mit dem Reichsm

aufflärung und Propaganda wird auf Grund des

Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Vol

Staat vom 28. Februar 1933 bis auf wei die Verbreitung

der Zeitschrift „Evangelishes Gemeindeblatt ;;

deutschen Gemeinden in Poln Kattowiy,

der Wochenschrift „Der Sonntagsbot

des Buches „Jeg var i Fengsel“, heraus

Dorothy F. Buxton, Litteraturselskap, Oslo, und seßungen

verboten.

Berlin, den 21. Februar 1939.

e S am 24. Februar 1939 ausgegebene Nummer 33 des inister für Voltz, U gig ehblatis, Teil I, enthält: Wositvefsen.

18 (sey zur Aenderung des Einkommensteuergeseges. Vom | Briefe und Warenproben mit zollpflichtigem teres im Fnlany, Mr a über die Einführung von Wehrrecht in den | Inhalt nach Großbritannien und Nordirland.

ceebiatt für d, M ordnung über die S der Zahnärzte im bis- | stehende Bestimmungen hinzuweisen: Briefe mit zoll-

ish-O berschlesien“ F ichsgebiet und in den sudetendeutshen Gebieten. Vom pflichti R Gegenständen E Großbritatrion und ‘Nord- : y Februar E ur Einführung des Testamentsgesezes in den D ted A uh de Le L Dol

He ; | | : j | en, aren i i i

, Kattowiß, u U Verordnun Fobieten. Pom 22 Februar 1939. x proven mit zollpslihtigen

4 Usgegeben erschienen in d von

Cr 2

Dex Reichsführer 4h und Chef der Deutschen olizei j Reichsministecrium des Fnnern. Polizei im

J. A.: Müllex.

Anordnung Mr. 17

der Marktvereinigung der deutschen Forst- und Hol BVetr.: Regelung des Absaßes von forst- und hol lihen Erzeugnissen ausländisher Herkunft

sudetendeutshen Gebiete, Vom 23, Februar 1939.

Auf Grund der Anordnung des Reichsforstmeisterg zut Regelung der Verteilung und des Absatzes von Rundh

zwirtschaît, : with innerhalb da

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sämtliche Ueber,

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Umsa ngégebühre! njer Postsche

ch, Vom ang: 1/4 f

chen Gebieten.

4e Verordnung über die Gliederung der Gerichte in den

et T Gebieten. Vom 22. Februar 1939.

L rordnung über Gemeindebedienstete in den sudetendeutschen Rom 23. Februar 1939.

Vierte Verordnung über Angelegenheiten der Rechtsanwälte, ¿anwaltéanwärter und Verteidiger in Strafsachen im Lande

0,04 NA für ein Stück bei Voreinsendung auf ckfonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 25. Februar 1939. Reichsverlagsamt.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 48 vom 25. Februar 1939. S.

Bekanntmachung.

Itichtamtliches.

Vom 21. Februar 1939.

meinen nit zulässig. Warenproben (wirkliche nen Bedingungen erfüllen.

nahmt. Die Versender werden daher zur Vermeidung von

23. Februar 1939.

Verkaufspreis: 0,30 N.4. Postversen- Versendungsbedingungen genau erkundigen.

Bogen. Schmuctblattelegramme nach Griechenland.

mit Griechenland aufgenommen. in Trauerfällen sind zugelassen.

Dr. Hubrich.

Die englische Postverwaltung sieht \sich veranlaßt, auf nach-

Gegenständen sind nah Großbritannien und Nordirland im allge- Ausnahmen bestehen nur für bestimmte Handelsmuster), welhe die vorgeschriebe- n

._ Andere Warenproben mit zollpflichtigen Gegenständen als die ausnahmsweise und bedingt zugelassenen werden beshlag-

. . De . . . Unzu- träglichkêiten gut tun, wenn sie sih bei den Postämtern nah den

Vom 1. März 1939 an wird der Schmuckblattelegrammdienst Auch Schmuckblattelegramme

3

destbetrag ein Paushbetrag von 200 NA abzus ehen. Fn diesen Mindestbetrag war auch die Kirchens teuer einbezogen. Wenn er bestehen bleiben würde, so würde ie Beseitigung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer insoweit niht Wirklichkeit werden. Der Mindestbetrag ist deshalb dur 81 Ziffer 1 Buchstaben b des Einkommensteuer-Aenderungs- geseßes beseitigt worden.

§ 46 Absay 3 des Einkommensteuergesetzes gemäß war für Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit bei der Sea Tragung als Mindestbetrag ebenfalls ein Pausch- betrag von 200 N abzusezen. Auch dieser Mindestbetrag ist durh das Einkommensteuer-Aenderungsgesez, und zwar durch §8 1 Ziffer 4, beseitigt worden.

A der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen, Versicherungs- prâmien, Beiträge zu Bausparkassen und Werbungskosten (Auf- wendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Beiträge zu Berufsverbänden) ändert sich durch die Beseiti- gung der Pauschbeträge nichts. Diese Ausgaben sind nah wie vor abzugsfähig, soweit sie glaubhaft gemaht werden und im Fall von Versicherungsprämien und Beiträgen zu Bau- sparkassen die bisher bestandenen Grenzen des § 10 Absaves 2 des Einkommensteuergeseßes nicht überschreiten. :

Der Pauschbetrag für Werbungskosten und Sonderausgaben, der in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist, wird dur das Geseÿ zur Aenderung des Einkommensteuergeseßes vom 17. Februar 1999 n i ch t berührt. Die Personen werden insoweit e der Lohnsteuer besser gestellt sein als bei der Veran -

agung.

olz und

Holzhalbwaren vom 10. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger

und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 12. April 193 und deg L 1 Abs. 1 Nr. 3 dexr Verordnung zur Ein ) reichsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete der Holzwirtschaft in den sudetendeutshen Gebieten vom 10, I

zember 1938 (RGBl. I S. 1760) ordne ih an:

S1

(1) Der Erwerb durch Einkauf, Kompensation, Verreh nung usw. von Nadelgrubenholz und Faserholz (Zellstoffhalz), das in die sudetendeutschen Gebiete aus dem Auslande eiw geführt werden soll, darf nur mit Einkaufsbewilligung da Marktvereinigung der deutschen Forst- und Holzwirtshast

erfolgen.

(2) Anträge auf Ausstellung einer Einkaufsbewilligunt sind vom Erwerber vor Abschluß des Rechtsgeschäftes bei det

Hauptgeschäftsstelle der Marktvereinigung einzureichen,

S2

Der Hauptgeschäftsstelle der Marktvereinigung der deut: hen Forst- und Holzwirtschaft ist vom Einführer der Er

werb von Nadelrundholz, Laubrundholz, Nadelschnittholz, Schwellen,

Telegraphenstangen und Masten,

Sperrholzplatten

aus dem Auslande zu melden. Die Meldung hat unverzüglidh ad ih innerhalb eines Zeitraumes von drei Tagen, nas em die zur Durchführung des Erwerbs vorgeschriebene Gw nehmigung durh die zuständige Ueberwachungsstelle od

Devisenstelle erteilt worden ist, zu erfolgen.

83

Abschlüsse, die vor dem Jnkrafttreten dieser Anordnun

zustande gekommen, aber noch nicht ausgeliefert sind, untt

liegen für die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Einfuht

gelangten Mengen dex Meldepflicht nah § 84

Die Marktvereinigung kann für den

88 1 und 2 bezeihneten forst- und holzwirtschaf

zeugnisse Auflagen erteilen.

85

Die durch die Devisengeseygebung getroffenen und nd

zu treffenden Regelungen bleiben unberüh

86 Mitglieder der Marktvereinigun der Savung vom 4. Mai 1937 (Deu

angeschlossen sind, gemäß den Vorschriften de

2.

Absatz der in del is tlichen E

rt,

über die Auskunftspflicht vom 13. Fuli 1923 (RGB

ausfunftspflihtig. ; 87

Bei Verstößen gegen diese Anordnung kann sißende von dem Ordnungsstrafreht nah §

Satzung dexr Marktvereinigung Gebrauch machen.

§8

Nähere Anweisungen zur Durchführung die

nung ergehen durh den Leiter der Hauptgeschäfts

Marktvereinigung.

S9

Diese Anordnung tritt am 1, März 1939 in Kraft.

Berlin, den 23. Februar 19839.

Der Vorsitzende der Mata ata dex deutsche

und Holzwirtscha Parchmann.

Jh genehmige die Anordnung Nr. 17 gung’ der deutschen Forst- und Holzwirts

der Marktverti chaft betr.

des Absabes von E und P beten Er

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ausländischer Her biete. Berlin, den 23. Februar 1939. Der Reichsforstmeister.

J. V.: Al perxs.

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sind dieser nah 5 l cher Reine B reußischer Staatsanzeiger Nr. 102 vom 7. Mai 19h L iebe ads Unternehmungen, die der Marktvereinigung

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Aenderungen des Einkommensteuergesetzes.

Beseitigung der fteuerlichen Vergünstigung | gehilfinnen tätig zu sein, wird fortgeseßt größer. Die Erx- jür die Beschäftigung von Hauzs3gehilfinnen. nährungsgrundlage unseres Volkes gebietet jedoch

Am 1, Funi 1933 erschien das erste Geseß zur Verminderung 1 Arbeitslosigkeit“. Dieses enthielt Maßnahmen verschiedener

(lt Vorschriften über die Gewährung von Steuerfreiheit ir Ersaßbeshaffungen. Abschnitt 111 sah die Fre i- ¡[lige Spende zur rbeit vor. Abschnitt TV galt der Ueberführung weib- her Arbeitskräfte in die Hauswirtshaft. Ab-

Diese Maßnahmen wurden verordnet, als es in Deutschland (h rund sechs Millionen Vollarbeitslose gab. Sie llen den Generalangriff gegen die Arbeits- [sigkeit dar und leiteten die große Arbeits\chlacht ein, deren Verlauf weitere Maßnahmen folgten. Vier Jahre später ir die Massenarbeitslosigkeit überwunden. Heute ist die Na h - rage nah Arbeitskräften bereits größer als das Angebot.

Die Arbeitsbeshaffungsprogramme“ gehören Vergangenheit an. tsaßbeshaffungen“ war von vornherein bis zum Fahr H befristet. Durh das Einkommensteuergesey vom 16. Ok- ket 194 war die Vewertungsfreiheit f bige Virtshaftsgüter des betrieblihen An-

sigleit, Sie ist, soweit niht land- und forstwirtschaftlihe Be- ie in Vetracht kommen, im Hecbst 1937 im wesentlichen be- ligt worden. Sollte eine ähnlihe Maßnahme früher oder später

Abshnitt V des Gesehes zur Verminderung der Arbeitslosig- i bom 1, Juni 1933 war überschrieben „Forderung der hishließungen“. Die ß i! Maßnahme war zunächst eine solhe im Kämpf um die Vg für die Gewährung eines Ehestandsdarlehens war die ¡die künftige Ehefrau innerhalb der beiden leßten Jahre eine ete, aus diesem auszuscheiden und nicht in „olhes zurückzukehren. Diese f es dahin abgeändert worden, daß die künftige Ehefrau qnem Arbeitsverhältnis verbleiben oder ein solch¿s wieder

Emen kann; denn seit jener Zeit ist in vershiedenen Beru Î f ! Á en e Ÿfrage nah Arbeitskräften größer als das An -

g dnitt IV des Gesetzes „zur Vevminderung ‘der Arbeits- s vom 1, Funi 1933 war überschrieben Ueberführung

idtige: vernommen worden. Sie wird den Einkommensteuer-

l m 9 (5 D ‘rg: " s A dur Gee Hausgehilfinnen beschäftigen. Sie besteht darin, daß

«e Die Vergünsti il G hiqung, Ders stigung führt zu - einer

t erteiht 300 A in Betracht kommende Steuersaßz sind.

thilfin nicht beschäfti Megenlber denjenigen, die eine Els bliebe. Die Abzugsfähigkeit ist deshalb dur § 1 2 r geboten, diesen \teuerlt : E i t tige 08 , diesen steuerlihen Vorteil zu gewä rei, 9 i D - im allgemeinen Interesse des oltdgdrten lag. dit fas vom 17. Februar 1939 beseitigt worden. Die Be

Nad Tes ¿ en und „Tachfrage nah Hausgehilfinnen an zu- i Fall wy) damit den Arbeitsmarkt zu entlasten. "Fn

3 senhilfe e Oende Verminderung des Finanzbedarfs der

t imes dur Vergröß A Um pen denn heute stehen wir niht mehr im

N A 1 imen 4 Arbeitskräften.

Nus der Verwaltung.

Von Friz Reinhardt, Staatssekretär im RNeichsfinanzministerium.

dringend, daß alle auf dem Land aufgewacsenen Arbeits- kräfte dort verbleiben, und daß demgemäß die Nachfrage nah Hausgehilfinnen, die vom Land stammen, unterbleibt.

__Die Gewährung der steuerlihen Vergünstigung für die Be- s{häftigung von Hausgehilfinnen ist nach Teer iudacng der Arbeitslosigkeit nicht nur überflüssig geworden, es ist dar- über hinaus sogar „dringend erforderlich, daß dieses sogenannte Hausgehilfinnen-Privileg beseitigt wird. Das ist durch das soeben erschienene Geseß zux Aenderung des Einkommensteuer- rderung der Eheshließungen. geseßes vom 17. Februar 1939 geschehen. Durch § 1 Ziffer 1

Buchstaben a dieses Geseßes ist § 10 Absaz 1 Ziffex 1 des Ein- kommensteuergesebßes gestrihen worden. Dieser § 10 Absay 1 Ziffer 1 des Einkommensteuergesezes sah die steuerliche Ver- günstigung für die Beschäftigung von Hausgehilfinnen vor.

__Die Beseitigung der steuerlihen Vergünstigung für die Be- schäftigung von Hausgehilfinnen ist nicht rückwirkend e- schehen. Die Vergünstigung wird bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1938, die im Frühjahr 1939 durchgeführt werden wird, noch gewährt. Demgemäß sind die Hausgehilfinnen in der Einkommensteuererklärung für das Fahr 1938, die im Monat Februar abzugeben ist, noch anzugeben. Die Vergünstigung wird erstmals. nicht mehr gewährt werden beim Steuer- abzug vom Arbeitslohn für den laufenden Arbeitslohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gegahlt wird, der na ch fi E N 1939 e A ass der Veranlagung Ür , die im Frühjahr 1940 durchgeführt werden wird 4 Absatz 1 des Geseyes zur Aenderung des Einkommensteuer- geseßes vom 17, Februar 1939). s“ eingeführt worden. Auch diese Maßnahme Den kinderreihen Familien, den bäuerlichen Kampf um die Verminderung der Arbeits- Familien und den körperbehinderten, kriegs-

beshädigten und altersschwacen Personen wird, wenn

sie auf eine Hausgehilfin angewiesen sind und - ihre wirtschaft-

lichen Verhältnisse es gebieten, auf Antrag weiterhin eine

Steuerermäßigung gewährt werden, die der bisherigen s\teuer-

en. lichen Vergünstigung für die Beschäftigung von Hausgehilfinnen

gleihkommt. Die geseßlihe Grundlage dafür bietet § 33 des Einkommensteuergeseßes. Dieser lautet:

„Bei der Veranlagung werden auf Antraç gewöhnliche L Belastungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwahsen und seine steuerliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, durch Er- mäßigung der Einkommensteuer berücksichtigt.“

Eine entsprehende Bestimmung sieht § 41 Absay 1 Ziffer 3 des Le eer ejeges für die Lohnsteuerpflichti- gen vor. ;

T wurden Mittel zur Finanzierungvon ben zur Verfügung gestellt. Abschnitt Il ent-

örderung der nationalen

virtschaft befindet sich unter nationalsozialisti- vollstem Schwung. Es sind Maßnahmen zur Arbeitsvorhaben nah dem Grad chkeit und zur Regelung des Einsatzes äften erforderlich.

Die „Steuerfreiheit für

ür kurz-

Unternehmer wieder eingeführt werden, dann

Förderung der Eheschlie

: ungen ahrung von Ehestandsdarlehen. Auch

außer-

Arbeitslosigkeit. Eine wesentlihe Voraus-

Arbeitsmarktes. Diese bestand darin, lrbeitsverhältnis gestanden hatte und

Diese Voraussezung is im

2. Beseitigung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer.

__ Die Kirchensteuer ist eine Personensteuer. Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Vermögensteuer und die Bürgersteuer sind Personensteuern. Es widerspriht dem Wesen der Personensteuer, sie bei der Feststellung des zur Be- be ttöred l di e 1 steuerung kommenden Einkommens vom Ge amtbetrag der Ga E N le Pauswwirt- e a E Es dürfen demgemäß die Einkommen-

Hausgehilfinnen war von 1 Million im sener ie Körperschaststeuer, die Vermögensteuer und die Bürger-

Auch die

00 im Fahr 1938 gesunken Abschnitt TV des | steuer vom Gesamtbetra inkü i ä ; 4 L ( z ‘trag der Einkünfte n icht abgezogen wer- M ne steuerlihe Vergünstigung | den. Eine Ausnahme wurde bisher zuni bei der K ir n f steuer it g E g A Hausgehilfinnen vor. | gemacht. Diese war § 10 Absatz 1 Ziffer 3 des Einkommensteuer- in das Einkommensteuergeseß- vom 16, Ok- gesetzes gemäß vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuzkehen. s ivar demgemäß der Teil des Einkommens, der zur Bezahlung der Kirchensteuer verwendet wurde, einkommenstenerfrei. Das bedeutete, daß die Kirchensteuer, je nach der Größe des Ein- kommens und des anzuwendenden SteuersaFes, bis zu 50 vom Hundert und mehr zu Lasten des Reichs ging.

„_ Die Spenden zum Winterhilfswerk, zur NS V. und Stud li e SRE en, die vin Ga Ur T RLA E ähn- fo » : “t O l iche Beiträge können vom Gesamtbetrag der Einkünfte nicht ese ist um so größer, je größer das Ein- abgezogen werden. Der Ausfall an Einkommensteuer würde Hunderte von Millionen A betragen. Es würde mit den allgemeinen Jnteressen des Volksganzen nicht in Einklang zu bringen sein, wenn die ir Uit weiterhin A M iffer

uchstaben a des Geseßes zur Aenderung des Einkommensteuer-

die in ihrem Haushalt oine Hausgehilfin

der Einkommensteuer vom Gesamtbetrag der [Ur jede Hausgehilfin abgezogen werden kann, on 50 N.AÆ für jeden vollen Kalendermonat, chilfin zum Haushalt des Steuerpflichtigen

ind mehr M je Hausgehilfin jährlich. cher Vorteil aller derjenigen Personen, die

eitigung besteht in der Streichung des § 10 Absaß 1 Ziffer 3 des Einkommensteuergeseßes.

Die Beseitigung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer ist nicht rückwirkend gegeben, Die Abzugsfähigkeit ist bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1938, die im Frühjahr 1939 durchgeführt wird, noch zulässig. Die Abzugsfähigkeit wird erstmals bei der Veranlagung für 1939, die im Frühjahr 1940 E LE werden wird, n i ch t mehr zulässig sein. (L 4 Absay 1 des Einkommensteuer-Aenderungsgeseßes vom 17. Fe- bruar 1939.) i

3. Beseitigung der Pauschbeträge für Sonderausgaben und Werbungskosten.

Ausfall an Einkommensteuer, der durch die erlihen Vorteils eintrat, ausgeglichen

die allgemeinen Interessen des Volksganzen erung der Nachfrage nah Haus-

erminderung der

j Arbeits- l in Sorge

um die Deckung des : t Die Zahl der Haus- wesentlih größer als jemals zuvor. Die ei weitem das Angebot. Sie verlagert sich

Die Beseitigung der Pauschbeträge für Sonderausgaben und Werbungskosten ist nicht rückwirkend geschehen. Sie wird erstmals bei der Veranlagung für 1939, die im Frühjahr 1940 durchgeführt werden wird, zu beachten sein. 4 Absay 1 des Einkommensteuer-Aenderungsgesetes.)

4. Aenderung der Einkommensteuertabelle Steuergruppen I—IV,.

Es sind in der Vergangenheit mit Recht die Ueberschriften in den Spalten der Einkommensteuertavelle beanstandet worden, Durch § 1 Ziffer 2 Buchstaben b des Einkommensteuer-Aende- rungsgejebßes werden die Steuerpflichtigen in vier Steuers-

ruppen eingeteilt, Steuergruppe IV ist untergeteilt nah der ngahl der Personen, für die Kinderermäßigung ge- währt wird,

Durch § 1 Ziffer ‘3 des Einkommensteuer-Aenderungsgesetzes hat der bisherige § 32 des Einkommensteuergeseßes eine voll- ständige Neufassung erfahren.

a) Die Unverheirateten,.

Jn die Steuergruppe I fallen die Unverheirateten , [0s weit sie niht nah Erreichung einer bestimmten Alter s- grenze in die Steuergruppe T1 oder IIl oder aus sonstigen Gründen in die Steuergruppe I1T oder IV fallen.

Die Steuerbeträge der Steuergruppe I sind durch das Ein- kfommensteuer-Aenderungsgeses um 12/4 vom Hundert erhöht worden. Sie dürfen 55 vom Hundert des Einkommens nicht über- steigen. 1 Ziffer 2 Buchstabe e des Einkommensteuer-Aende- rungsgeseßes.) Die Erhöhung gilt nicht rückwirkend, Sie gilt erstmals bei der Veranlagung für 1939, die im Frühjahr 1940 durchgeführt werden wird, und beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für den laufenden Arbeitslohn, der für den Lohn- zahlungszeitraum gezahlt wird, der nah dem 31. März 1939 endet, 4 Absatz 1 des Einkommensteuer-Aenderungsgesebes.)

b) Die Verheirateten. Personen, die heiraten, kommen aus der Steuergruppe T in die Steuergruppé III, es sei denn, daß sie bereits bisher einer anderen Steuergruppe als der Steuergruppe T angehört haben. Die Steuerbeträge der Steuergruppe III stimmen mit den bis herigen Steuerbeträgen für kinderlos Verheiratete überein. Die Steuerbeträge der Steuergruppe T sind um 80 vom Hundert höher als die Steuerbeträge der Steuergruppe IIT, odex die Steuerbeträge der Steuergruppe Il] sind um 44 vom Huns- dert niedriger als die Steuerbeträge der Steuergruppe T. Die steuerliche Verbesserung im Fall der Verheiratung ist demnach sehr erheblich. Die Personen, denen Kinderermäßigung zus steht, fallen in die Steuergruppe IV. Die Steuerbeträge der Steuergruppe TV haben irgendwelhe Aenderungen durch das Einkommensteuer-Aenderungsgeses nicht erfahren. Sie unter- scheiden sih von den Steuerbeträgen der Steuergruppe III1 durch die Kinderermäßigung.

Die Kinderermäßigung beträgt für das erste Kind: bei 120 NA FJahreseinkommen 28 A jährli,

„3000 NA 5 R, 7 6000 R.A 5 ea 12000 N.A r R 20000 N.A N 260 NA

Es wird niemand behaupten wollen, daß diese Beträge genügten, um die Kosten für den Unterhalt und die Erziehung eines minderjährigen Kindes zu decken. Daraus ergibt sich zwangs- läufig, daß die kinderlos Verheirateten steuerlih wesentlich besser gestellt sind als die Verheirateten mit Kindern, und daß déèmgemäß die steuerlihe Leistungskraft der kinders- los Verheirateten weniger stark in Anspruch genommen ist als die steuerliche Leistungskraft der Verheirateten m i t Kindern. Dieser Unterschied in der Stärke der steuerlihen Fnanspruch- nahme wird durh das Einkommensteuer-Aenderungsgeseß vom 17. Februar 1939 teilweise ausgeglichen, und zwar dadur, daß für die verheirateten Personen, aus deren Ehe na ch nf=- jährigem Bestehen noch kein Kind hervorgegangen ist und deren Einkommen im Veranlagungszeitraum 1800 Reichs- mark überschritten hat, die Einkommensteuer erhöht wird. Das geschieht durch Ueberführung aus der Steuergruppe Ill in die Steuergruppe T (neuer § 32 Absaß 3 Ziffer 1a des Ein- kommensteuergeseßes unter § 1 Ziffer 3 des Einkommensteuer= Aenderungsgeseßzes).

Die. Steuerbeträge der Steuergruppe Il liegen in dec Mitte zwischen denjenigen dex Steuergruppé T und denjenigen der Steuergruppe II1. Sie sind demgemäß um etwa 2WL vom Hundert niedriger als die Steuerbeträge der Steüergruppe I. Sie dürfen 45 vom Hundert des Ein- kommens nicht übersteigen. 1 Ziffer 2 Buchstabe d des Ein- kfommensteuer-Aenderungsgesetßes.)

Die Steuerbeträge der kinderlos Verheirateten sind zunächst um 44 vom Hundert niedriger als die Steuer» beträge der Unverheirateten. Dieser Unterschied wird größer, n die Voraussezung für die Gewährung einer Kinderermäßigung gegeben ist, und kleiner, wenn na fünfjährigem Bestehen der Ehe die Vorausseßung für dis Gewährung einer Kinderermäßigung noch nicht gegeben ist. Der Unterschied vermindert sih im leßteren Fall auf 22 vom Hundert, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Vorauss LEEN h die Gewährung einer Kinderermäßigung gea geben ist.

5. Srweiterung des Kreises der Kinder, für die Kinderermäßigung gewährt wird.

„Kinderetmäßigung wuvrde für minderjährige eigenF Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder und deren

8 10 Absay Î- des S LOTKNE E RELIe[LREN emäß war für chuldzinsen, Kirchensteuern, ersiherungs- praämien und Beiträge zu Bausparkassen als Min-

, auf das Land. Die Zahl der Mädchen, le Stadt abwandern, um hier als Haus-

A,

Abkömmlinge bisher nur gewährt, wenn sie zum Haushal f des Steuerpflichtigen gehörten (bisheriger S 32 Ziffer 2 Say 1