1939 / 72 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Mar 1939 18:00:01 GMT) scan diff

benden 140 000 Reichsmark 20 vom Hundert seines Steuer-

qutscheinbesißes, also 20 000 Reichsmark, abseßen. Diese Abseßung führt zu einex Verminderung des bilanzmäßig auszuwetlsenden Gewinns um 20000 Reichsmark. Diese

Verminderung wird für die Zwecke der Besteuerung des Einkommens und des Ertrags anerkannt. Die Steuer er- mäßigt sih, je nah der Größe des Einkommens oder Er- trags und der anzuwendenden Steuersäbe, um bis zu 10 000 Reichsmark und mehr. Der gegenwärtige steuerlihe Vor teil aus der zehnmonatigen ununterbrochenen Aufbewah rung von Steuergutscheinen beträgt demnach rund 10 vom Hundert des Betrages der Steuergutscheine.

Für Wirtschaftsjahre, die im Kalenderjahr 1939 enden, ge nügt es, daß dem Steuerpflichtigen die Steuergutscheine 1 in den leßten sechs Monaten des Wirtschaftsjahres ununterbrochen ge hört haben ‘8 3 Absayß 2 NF).

Der Hundertsaß, der für die Bewertungsfreiheit maßgebend ist, erhöht sich:

auf 25 vom Hundert, wenn die Steuergutscheine 1 dem ge-

werblihen Unternchmer weitere zwölf Monate ununter- brochen gehört haben;

auf 30 vom Hundert, wenn sie dem gewerblichen Unternehmer

abermals zwölf Monate gehört haben;

auf 35 vom Hundert, wenn sie dem gewerblichen Unternehmer

abermals weitere zwölf Monate gehört haben. Beispiel:

Ein gewerblicher Unternehmer behält 100 000 Reichs- mark Steuergutsheine von Juni 1939 bis zum 31. De- zember 1942 ununterbrochen fest. Er kann Bewertungs- freiheit in Anspruch nahmen:

bei der Aufstellung seiner JFahresschlußbilanz für in Höhe von 20 000 Reichsmark, S f

bei der Aufstellung seiner Jahresschlußbilanz für 1940 in Höhe von 25 000 Reichsmark, : H

bei der Aufstellung seiner Jahresschlußbilanz für irt Höhe von 30 000 Reichsmark, Bd

bei der Aufstellung seiner Fahresschlußbilanz fär in Höhe von 35 000 Reichsmark.

Die Bewertungsfreiheit wird stets neben der normalen Abseßung für Abnußung gewährt.

Um die Ausfuhr zu fördern, erhöht sich der Hundertsaß, der für die Bewertungsfreiheit maßgebend ist, bei gewerblichen Unter- nehmern der Ausfuhrindustrie durhweg um zehn vom Hundert, wenn der Ausfuhrumsaß mindestens 25 vom Hundert des Gesamt- umsabßes ausmacht. Reichsminister der Finanzen ist er- mächtigt, eine entsprechende steuerlihe Vergünstigung für den Ausfuhrhandel zu treffen. (§8 3 Absaß 5 NF.) N

Der steuerlihe Vorteil, der sih aus der Bewertungsfreiheit ergibt, ist so groß, daß die Nachfrage nah Steuergutscheinen I sehr groß sein wird. Die meisten gewerblihen Unternehmer werden von den Steuergutscheinen I, die sie in Zahlung erhalten, einen möglichst großen Posten behalten, um bei der Aufstellung ihver Fahress{hlußbilanz Bewertungsfreiheit für abnußbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Anspruch nehmen zu können. Sie werden ihre flüssigen Mittel möglichst in Steuer- qutscheinen T anlegen. Viele Unternehmer werden die Steuergut- cheine länger als die sechs oder zehn Mindestmonate behalten, um im Laufe der Fahre alle ihre abnußbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf 1 Reichsmark abzuschreiben. Zu den abnuß- baren Wirtschaftsgütern des betrieblihen Anlagevermögens ge-

1939

1941

1942

Ca QVEeU

hören insbesondere Maschinen, sonstige Einrichtungsgegenstände, Patentreht, Steinbrüche, Sand-, Ton- und Kiesgruben und selbst- verständlih auch die dem Betrieb dienenden Gebäude.

Die Bewertungsfreiheit besteht niht etwa nur für abnugzbare Wirtschaftsgüter, die erst im Fahr der Jnanspruhnahme der Be- wertungsfreiheit anges{chäfft oder hergestellt worden sind, sondern für alle abnuzbaven Wirtschaftsgüter, die vorhanden find, ohne Rücksicht darauf, wann sie angeschafft oder hergestellt worden sind.

Der Gesamtbetrag der abnußbaren Wirtschaftsgüter, die in den Bilanzen der gewerblichen Wirtschaft ausgewiesen werden, ist gegenwärtig mit ewa 30 Milliarden Reichsmark anzunehmen, der Betrag der abnußbaren Wirtschaftsgüter, die alljährlich neu angeschafft oder hergestellt werden; acgenwärtig mit rund 6 Mil- liarden Reichsmark. Für jede Milliarde Reichsmark, die in Steuergqutscheinen I in Bewegung geseßt wird, kann im Erstjahr Bewertungsfreiheit in Höhe von 200 Millionen Reichsmark (= 20 vom Hundert von 1 Milliarde Reichsmark) in Anspruch genommen werden.

JFede Milliarde Reichsmark, die durch die gewerbliche Wirtschaft in Steuergutscheinen im Erstjahr fest- gehalten wird, bringt ihr für die Gegenwart eine steuerliche Entlastung um rund 100 Millionen Reichs- mark. Die steuerlihe Entlastung je Milliarde Steuer- gutscheinbesiß beträgt im Zweitjahr rund 125 Mil- lionen Reichsmark, im Drittjahr rund 150 Millionen Reichsmark, im Viertjahr rund 175 Millionen Reichmark.

Dem rechnenden Kaufmann wird die Bewertungsfreiheit über alles achen, insbesondere, wenn sein Bestand an abnußbaren Wirt- schaftêgütern oder die jährlihen Erjaßbeschaffungen jo groß sind, daß er die Bewertungasfreiheit immer von neuem in Anspruch nehmen kann. Er wird erkennen, daß es auch für thn nüglicher ist, Steuergutscheine festzuhalten, statt flüssige Mittel für Dinge auf- wünscht sind.

Die Fnanspruhnahme der Bewertungsfreiheit is auch ge- etanet, einer Aufwärtêbewegung der Preise entgegenzuwirken.

Sobald ein Unternehmer die Steuergutscheine zwecks Fnan- spruchnahme von Bewertungsfreiheit nicht mehr zu behalten

wünsch t er sie bei der Bezahlung von Rehnungen weiter. Es wird s viele Unternehmer geben, die bereits darauf warten, Steuergutscheine in Zahlung zu erhalten und sie zwecks Fnan- spruchnahme von Bewertungsfreiheit festhalten zu können.

Steuergutscheine, die dem Finanzbedarf des Reichs gemäß ung geseßt werden, werden stets nur einen Bruchteil des Gesamtbetrags der abnußbaren Wirtschaftsgüter ausmachen, die Bilanzen der gewerblichen Unternehmer ausgewiesen Die Nachfrage nach Steuergutscheinen T1 wird demgemäß stets sehr groß sein. Es wird nicht nur jeder gewerbliche Unter-

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werden

nehmer, der Steuergutsheine T in Zahlung erhält, versuchen, diese möglichst ‘lange festzuhalten, es wird auch dauernd gewerbliche Unternehmer geben, die sih bemühen, Steuergutscheine in Zahlung zu erhalten oder durch thre Bank oder sonstwie vermittelt

; Es wird infolgedessen wahrscheinlich nur selten vor- ein gewerblicher Unternehmer gezwungen ift, Steuer- gutscheine I bei der Bezahlung von Reichssteuern zu verwenden. / Woher ein gewerblicher Unternehmer die Steuergutscheine hat, die Grundläge für die Fnanspruhnahme der Be- F jsollén, ist gleihgültig. Er kann sie in

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ie freiheit jein ] Ne 4 3a g erhalten haben, er fann sie aber auch durch Kauf, Erb haft, Schenkung oder dergl. erworben haben.

S d aewerblihen Wirtschaft werden dauernd Ersaß

rforderlich jein. Es werden auch dauernd Betriebs-

er und Neugründungen in der deutshen Volfkswirt ¡haf rfommen. Es wird infolgedessen dauernd ein lebhaftes Fnte an Bewertungsfreiheit für abnußbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorhanden sein. Es wird demgemäß auch die Nachfrage nah Steuergutscheinen T eine dauernde sein. Es ift anzunehmen, daß die Steuergutscheine, die in den gegenwärtigen Fahren in Bewegung gesebßt werden, in großen Summen noch nah Saohrzehnten in den Bilanzen der gewerblihen Unternehmer aus-

gewiesen werden, um BVewertungsfreiheit in Anspruch nehmen zu

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 25. März 1939. S. 4

r können. Die Verwendung von Steuergutscheinen 1 bei der Ent- richtung von Reichssteuern wird sih infolgedessen auf Jahrzehnte verteilen, Das bodeutet, daß die Finanzierung der großen national- politischen Aufgaben, die in der Gegenwart erfüllt werden müssen, auf Fahrzehnte verteilt wird, ohne daß dadurch eine Zinsenlast des Reichs verursachi wird. :

Das Steuergutscheinverfahren kann einige Jahre hindur fortgeseßt werden. Der größte Teil der Betrage, die so beschafft werden, wird erst innerhalb Fahrzehnten bei der Entrichtung von Reichssteuern verwendet werden, und zwar dann, wenn die großen nationalpolitischen Aufgaben zur Sicherung der Zukunft des Deutschen Volkes erfüllt sein werden und die Reichshaus- haltslage die Fnzakßlungnahme von Steuergutscheinen ohne weiteres erlauben wird. i

Bis dahin soll der Ausfall an Steuern, der durh die Ver- wendung von Steuergutscheinen bei der Entrichtung von Reichs- steuern für das Reich entsteht, im wesentlichen durch die Er- hebung einer Mehreinkommensteuer und durch Einsparungen bei den Ausgaben der öffentlichen Verwaltung ausgeglihen werden 4 des Neuen Finanzplans). i j

Die gesamte öffentlihe Verwaltung muß sich bis auf weiteres auf die Ausgaben beschränken, die zur Wahrung und Förderung des Gemeinwohls gegenwärtig unerläßlich sind, Es muß insbesondere der gesamte Apparat der öffentlichen Verwaltung darauf überprüft werden, inwie- weit Einrichtungen und Arbeiten noch erforderlich sind, in- wieweit sie vereinfacht werden können, inwieweit die Kosten vermindert werden können und inwieweit die Zahl der Menschen, die zur Bedienung des Apparats tätig sind, vermindert werden kann. Fede Doppelarbeit und jede sonstige Arbeit, die überflüssig ist, müssen unbedingt vermieden werden.

Für den Ausfall an Steuern, der durch die Jnanspruchnahme der Bewertungsfreiheit entsteht, ist cin besonderer Ausgleih nicht er- forderlich, weil dieser Ausfall în den folgenden Fahren der Nußung in der Regel zwangsläufig ausgeglihen wird. Je größer das Ausmaß der Bewertungsfreiheit in der Gegenwart ist, um so günstiger wird die Entwicklung des Steueraufkommens in der ZU- kunft sein. y s

Das Festhalten von Steuergutscheinen T darf niht auf Kosten von Schuldverschreibungen und verzinslihen Schaßanweisungen des Reichs, der Reichsbahn und der Reichspost geshehen. Das Reich, die Reichsbahn und die Reichspost sind daran interessiert, daß der vorhandene Bestand ihrer Schuldverschreibungen und ver- zinslichen* Schaßanweisungen gehalten wird. Deshalb ist § 3 Ab- saß 6 des Nenen Finanzplans gemäß vom Gesamtbetrag der Steuergutscheine I, der die Grundlage für die Bewertungsfreiheit bildet, der Betrag abzuseßen, um den sich der Nennwert des Be- stands. an Schuldverschreibungen und verzinslichen Schatanivei- sungen des Reichs, der Reichsbahn und der Reichspost während des Wirtschaftsjahres vermindert hat.

3. Steuergutscheine Il.

Es werden nicht nur Steuergutscheine T, sondern au Steuer- qutscheine Il in Bewegung geseßt. Das Reich, die Länder, die Gemeinden usw. bezahlen 40 vom Hundert der Rechnungen über gewerbliche Lieferungen oder sonstige gewerbliche Leistungen ie zur Hälfte in Steuergutsheinen T1 und T1. Die Unterschiede in den beiden Arten von Steuergutscheinen sind:

a) Der Vorteil der Steuergutscheine T besteht in der Möglich- keit, Bewertungsfreiheit für abnußbare Wirtschaftsgüter des betrieblihen Anlagevermögens in Anspruch zu nehmen. Für die Steuergutscheine T1 besteht diese Möglichkeit nicht, sie sind jedoch mit einem Aufgeld versehen;

b) Die Steuergutscheine T werden ab dem siebenten Monat nah dem Ausgabemonat bei der Entrichtung von Reichs- steuern zum Nennbetrag in Zahlung genommen, die Steuer- gutsheine IT ab dem stebenunddreißigsten Monat" nah dem Ausgabemonat zu 112 vom Hundert des Nennbetrags;

c) Die Steuergutscheine T bleiben stets auf dem Nennbetrag stehen; sie sind bei jeder JFnzahlunggabe zum Nennbetrag anzusezen. Die Steuergutscheine 11 erhöhen sih in ihrem Wert ab dem zweiten Kalendermonat nah dem Ausgabe- monat monatlih um ein Drittel vom Hundert des Nenn- betrags, um ab dem siebenunddreißigsten Monat auf 112 zu stehen;

d) Die Steuergutscheine T werden grundsäblich im gewerblichen Sektor verbleiben. Die Steuergutscheine Il sind lombard- fähig und werden durch die Banken gekauft und verkauft

werden. Auf die Weise wevden auch Mittel gebunden werden, die außerhalb des gewerblihen Sektors in der

S _

Deutschen Volks8wirtschaf beanspruht werden;

e) Die Steuergutscheine T führen zu einer Verteilung der Finanzierung auf wahrscheinlich einige Jahrzehnte, die Steuergutscheine T1 werden {on nach Ablauf von drei Fahren restlos an das Reich zurückfließen.

Der gewerbliche Sektor der Wirtschaft soll nah den Möglich- keiten seiner Liquidität und dem Ausmaß der JFnanspruchnahme von Betwertungsfreiheit zunächst abgetastet werden. Das Steuer- gutshein-Verfahren im zweiten Fahr wird nah den Erfahrungen des ersten Fahres gestaltet werden.

4. Mehreinkommensteuer.

Um den Ausfall an Steueraufkommen des Reichs auszu- gleichen, der durch die Verwendung von Steuergutscheinen bei der Entrichtung von Reichssteuern entsteht, wird, solange die Haushaltslage des Reichs es erfordert, eine Mehreinkommen- steuer erhoben. Unter Mehreinkommen ist der Betrag zu ver- stehen, um den das Einkommen einer Person in einem Fahr größer ist als im vorangegangenen Fahr. Die Mehreinkommen- steuer wird erstmals für das Kalenderjahr 1939 erhoben (S 5 NF). Bemessungsgrundlage für die Mehreinkommenfsteuer ist das Mehreinkommen, das im Vorjahr gegenüber dem vor- angegangenen Kalenderjahr erzielt worden ist. Die Mehrein- kfommensteuer für das Kalenderjahr 1939 wird sich demgemäß nah dem Mehreinkommen bemesjen, das in 1938 gegenüber 1937 erziett worden ist.

Die Mehreinkommensteuer is eine in ihrer Struktur sehr shwierige Steuer. Es müssen sehr viele Dinge beachtet werden, wenn die Steuer nicht zu groben Härten führen soll. Es darf niht das Mehreinkommen so ohne weiteres erfaßt werden, sondern es muß sorgfältig bedaht werden, welche Teile des Mehreinkommens aus volkswirtschaftlihen Gründen oder aus Gründen der wirtschaftlihen und der sozialen Gerechtigkeit als Besteuerungsgrundlage ausgeschieden werden müssen. § 7 des Neuen Finanzplans enthält die erste Aufzählung von Mehrein- fommensteilen, die durch die Mehreinkommensteuer nicht erfaßt werden sollen.

Fst das rFahreseinkommen größer - als 2400 Reichsmark, so bleiben in jedem Fall 600 Reichsmark des Mehreinkommens mehreinkommensteuerfrei (§8 7 Ziffer 8 Say 1 NF).

t flüssig sind und anderweit nicht

__, Personen, deren Fahreseinkommen im FZweitjahr 3000 Reichsmark nicht übersteigt, scheiden von vornherein für die

Mehreinkommensteuer aus (§8 7 Ziffer 8 NF).

Jedes Mehr an Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft bleibt mehreinkommensteuerfrei 7 Ziffer 1 NF).

Auch die Mehrbeträge, die nach einer Tavifordnung oder Besoldungsordnung einem Arbeiter, Angestellten oder Beamten deshalb zugeflofsen sind, weil er ein höheres Dienstalter oder infolge Beförderung eine höher bewertete Stellung erreiht hat oder weil die Zahl seiner Familienmitglieder sich ethöht hat, werden durch die Mehreinkommensteuer nit E (S 7 Ziffer 5 NF).

——

Das im Zweitjahr erzielte Mehr an außerordentlichen Ein- künften im Sinne des § 34 des Einkommensteuergeseßes bleibt, soweit die Einkünfte nicht zu dem Zweitjahr in Beziehung stehen, ebenfalls mehreinkommensteuerfrei 7_ Ziffer 2 NF).

Auch Einkünfte aus Erbschaften, Schenkungen und anderen Vermögensanfällen unterliegen im Zweoitjahr micht der Mehr- einkommensteuer 7 Ziffer 3 NF). Zu den anderen Ver- mögensanfällen gehören insbesondere Aussteuern, Ausstattungen, Lotteriegewinne, Kapitalempfänge auf Grund von Lebensver- icherungen, Kapitalabfindungen, die als Entschädigung für Un- fälle und Körperverleßungen gezahlt werden, Kapitalabfindungen auf Grund der: Reichsversicherung, der Beamtenpensionsgeseße und der Militärversorgung. 4 I

Bei gewerblichen Unternehmern unterliegen insbesondere dies jenigen Beträge nicht der Mehreinkommensteuer, die der Steuex- pflichtige für notwendige Erweiterungen des abnugßbaren Vetrieb- lichen Anlagevermögens aufgewendet hat (F 7 Ziffer 4 NF). Ob notwendige Erweiterungen in diesem Sinn vorliegen, ist vom Standpunkt der deutshen Volkswirtshaft zu entscheiden. Es werden insbesondere solhe Erweiterungen als notwendig anzu- erkennen sein, die durch die Wehrmacht, durh den Beaustragten für den Vierjahresplan oder sonst aus nationalpolitishen Gründen veranlaßt worden sind. Ersaßbeschaffungen und Jn- standsezungen kommen als Erweiterungen im Sinne der Vor- \hrift über die Befreiung von der Mehreinkommensteuer nit in Betracht. i ; :

Auch die Tatsache, daß der gewerblihe Unternehmer im ersten der beiden Vergleichsjahre Bewertungsfreiheit auf Grund von Steuergutscheinen in Anspruch genommen hat, führt zu einer Mehreinkommensteuer selbstverständlih nicht 7 Ziffer 6 NF).

Es bleibt auch derjenige Teil des in Erscheinung tretenden Mehreinkommens mehreinkommensteuerfrei, in dessen Höhe der Steuerpflichtige im zweiten Vergleichs]ahr Abseßungen für Ab- nußung hätte in Anspruch nehmen können, wenn er nicht in einem der vorangegangenen Jahre Bewertungefreiheit auf Grund von Steuergutscheinbesiß in Anspruch genommen hätte (§7 Ziff. 7 NF).

Es bleibt auch derjenige Betrag mehreinkommensteuerfreì, um den das Einkommen in 1939 sih dadur erhöht, daß die Steuer- vergünstigung für die Beschäftigung von Hausgehilfinnen, die Ah- zugsfähigkeit der Kirchensteuer und die Pauschbeträge für Sonder- ausgaben und Werbungskosten fortfallen 7 Ziffer 9 NF). i

Diese Aufzählung mag genügen, um darzutun, wie shwer die Aufgabe der Finanzämter sein wird, die Mehrxeinkommensteuer durchzuführen. Sie ist eine sehr shwierige Steuer, aber doch für die Steuerpflichtigen erträglicher als eine allgemeine Erhöhung der Einkommensteuer, die unbarmherzig alle Einkommens: empfänger, auch diejenigen, die ein Mehreinkommen nit erzielen, treffen würde. Es wird aus sozialen Gründen noch manhe weitere Milderung der Mehreinkommensteuer angeordnet werden müssen, insbesondere für das Uebergangsjahr.

Die Mehreinkommensteuer beträgt einheitlich 30 vom Hundert

desjenigen Teils des Mehreinkommens, der durch die Mehrein- kommensteuer erfaßt wird. Die tatsähliche Mehrbelastung des Mehreinkommens 1 jedoch wesentlich niedriger als 30 vom Hundert, weil § 10 des Neuen Finanzplans gemäß die Mehrein- fommenjsteuer bei der Ermittlung des Einkommens, das der Ein- kommensteuer oder Körperschaftsteuer unterliegt, und bei der Er- mittlung des steuerpflihtigen Gewerbeertrags insoweit, als sie auf den Gewinn aus Gewerbebetrieb entfällt, abzugsfähig ist, Es steht demgemäß dem Betrag der Mehreinkommensteuer ein Weniger an Einkommensteuer, Körpershaftsteuer und Gewerbe- teuer gegenüber. i Die Mehreinkommensteuer wird în der Regel durch Steuer- bescheid festgeseßt. Sie ist in vier gleihen Teilbeträgen am 10. März, 10. Funi, 10. September und 10. Dezember zu ent- rihten. Der erste Teilbetrag ist am 10. September 1939 fällig, 9 NF.) Die Mehreinkommensteuer, die auf dex Grundlage des Méhreinkommens - von: 1938 festgeseßt werden- wird, wird dem gemäß in vier Teilbeträgen am 10. September und 10, Dezeüber 1939 und am 10. März und 10. Juni 1940 fällig sein.

5. Fnkrafttreten der neuen Maßnahmen.

S 12 des Neuen Finanzplans gemäß wird der Reichsminister der Finanzen den Zeitpunkt bestimmen, ab dem das Reih, d'e Länder, die Gemeinden usw. verpflichtet scin werden, Lieferungen und sonstige Leistungen gewerblicher Unternehmer in Höhe von 40 vom Hundert des Rechnungsbetrags in Steuergutscheinen-zu bezahlen. Dieser Zeitpunkt wird wahrscheinlich der 1. Mai 1939 sein. Bis dahin werden alle Vorbereitungen, die zur - Jngang- seßung des Plans erforderlich sind, abgeschlossen sein.

Die Mehreinkommensteuer wird erstmals für das Kalender- jahr 1939, und zwar auf Grund des Mehreinkommens von 198, erhoben werden.

Das gesamte Steuergutscheinverfahren, das aus den Ver- pflichtungen und Berechtigungen zur Bezahlung vou. Teilen in Steuergutscheinen und aus der Bewertungsfreiheit auf Grun von Steuergutscheinen besteht, gilt auch im Land Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten. Die Einführung der Mehrein- fommeniteuer im Land Oesterreich und in den sudetendeutshetn Gebieten bleibt zunächst vorbehalten.

6. Die Bedeutung des neuen Wegs in der

Finanzierung nationalpolitischer Aufgaben des Reichs.

Das Schwergewicht des Neuen Finanzplans liegt auf den Steuergutscheinen I. Diese ermöglichen dem Reich, seine großen nationalpolitishen Aufgaben zu finanzieren, ohne daß dadur cine Zinsenlast des Reichs verursacht wird.

Der Neue Finanzplan stellt demgemäß auch eine Entlastung des Rati und eine Bewahrung der Bevölkerung bo! Steuern dar, die andernfalls zur Aufbringung der Zinsen erhoben werden müßten. ;

Es liegt im Fnteresse aller Volksgenossen, den Neuen ge plan tatkräftig zu fördern. Den gewerblichen Unternehmern v ú die sehr erhebliche steuerlihe Entlostung in der Gegenwart n s Jnanspruchnahme von Bewertungsfreiheit geboten, und die L samtheit aller Volksgenossen wird vor Steuern bewahrt, die f Übernahme weiterer erhebliher Zinsverpflihtungen erforder wären. i

Soweit die Erfüllung großer nationalpolitischer Aufgaben rohstoffmäßig und menshenmäßig möglich ist, ist au ihre ge al zierung möglich und vertretbar. Vorausseßung dafür ist, daß der gejamten öffentlichen Verwaltung strengste Sparsamkeit wird und alle Volksgenossen ehrlich und pünktlich in der Erfü ihrer steuerlichen Pflichten sind.

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Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage

Verantwortlich:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil urd für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

für den Handelsteil und den übrigen redaftionellen Teil: Rudolf Lanyzs\ch in Berlin-Charlottenburg.

Druck der Preukishen Druekerei- und Verlags-Aktiengeselliha| Berlin, Wilhelmstr. 32.

Sieben Beilagen : (einschl. Börsenbeilage und zwei HZentralhandelsregisterbeilagen)

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Di . . . q R ae litauische Delegation teilte in den gestrigen Besprehungen 2 gitauen d Wirtschaftsverhandlungen gemäß Artikel 2 | am h ¿nd Artikel 3 des Vertrages vom 22. März d. F. möglichst.

Ì Ausfi der zur Zeit als Uebergabekommissar in Memel fungiert,

“istbegünstigungsabtommen

V „On Ausf;; j j bts Ausführung des am 12. Mai 1938 unterzeihneten Freund-

vet gestern 9 ) E Lern Lon dem deutschen ( » Hi 4 Vterpräsidenten hen Gesandten in Hsinking und dem

Ir. 72

um Deutschen Neichsa

Erste Beilage nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Sonnabend, den 25. März

1939

(Fortsezung.)

Die Entwicklung d in Deutschland unter Beidudes rbeitseinfages

des Bierjahresplans,

Hanbelsteit. F

er Berücksichtigung

Die deutsch-finnischen Wirtschafts beziehungen.

Helsinki, 24. Mär deutschen Abteilung au

land am Frei j ( &reltagabend einen Emyf ( Worberatea, f Do Bu, Empfang, auf dem d

Wirt schaftsbeziehungen hielt.

er Präsiden

Bortrag von Prof. Dr. Huntke ín Selsintki.

Anläßlich der Eröffnung der amtlichen

H un: der Finnishen Messe gab der W er deutschen Wirtschaft und die Deutsche Bande ter Berberat

eine Rede über die deutsh-finnischen

=

Finn- t des

dürfen.

Berliner Börse am 25, März.

Aktien schwächer, Renten behauptet.

Ä ;

Im Mittelpunkt der S8heutigen Börsenerörterungen stand naturgemäß der soeben veröffentlihte neue Finanzplan. Obwohl er einen ztemlih einshneidenden Wechsel in den Finanzierungs- methoden des Reiches darstellt, glaubt man, an den Wertpapier-

marfkten mit außergewöhnlichen Veränderungen nicht rechnen zu

i ì ; n -Tgewohnlihen 2 9 : deuts Rate Prof. Hunke erklärte eingangs, die \Lnmerhin dürste eine Belebung des Emissionsgeschäfts lhaftliben Gesellshast (n Bars der Deutschen Weltwirt. | Aufgabe, die "Wee fung, an der Messe in Delsinti hebe vie | 109 dem Fortfall der staatlichen Ruaeniiss dert Emmi! slonsge schäfts Mast Gese! erin am 24. März 1989 c R AELY : Soezlehungen zwishen Finnl L che Folge sein. Ebenso wird sich vermutlih auch das D ioseteie Neichsarbeten M 24. März 1939 spra DeUutschland weiter 21 fz ( Zwie ölnnland und | 5 L A e, - enjo. wird fich vermutlich auch das Hag erre “retMSarbeitsministerium T- S ah der „J zu fördern und zu vertiefen. Drei Vorau: eoitorishe Geschäft der Kreditbanke ansteigender Lirfi Die Entwicklung des Ärbeitsotee nllterium Dr. Syrup “ük seßungen müßten erfüllt fo; zu vertiefen. Drei Voraus- ; Die Nis orer, o vanten in ansteigender Lirtie ent- y Un S Arbeitseinsaßes in Dort p über Ergen 1 1 erfullt sein, bevor eine ivirtshaftliche Zus urs E, Dorse selbsi nah 1 C grfin E sonderer Berücksihtigung des Vier „t, Deutschland unter be- | Arbeit erfolgen könnte J/, oor eine wirtschaftliche Zusammen- edi Vewinnsicheruäcer uwe aa Den gestrigen Kurssteige- S i q S terjahresp “S E (0A A _L!le erste Vorausse s S ungen Gewinnsicherungen und G stel Y 0 H di Dr. Syrup zeigte noch einmal in g resplans“, Staatssekretär | bandensein realer Ergänzungsmöglichkeiten “Diese Voraus epu | das Nursniveau eine A Senfung erfuhr: e Bankentund:

2 ! 4 n aroßen D . E a n) 9 Q: {o @ f \ 9 U en d - dieses Aufgabengebietes von seinen Anfänge bis auf n Vent } ! S utigen

Tag auf. Ein moderner Staat

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u ¿ usgesþr i beshränktngen unterbunden worden, Gavis bret Nil weitgehende Eingriffe in die persönliche Freiheit 7

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sie müßten jedoh um des großen Zieles willen in K N E

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Der Präsident der DWG G er Pr 7 der VWG,, Gouverne! der mit einigen einleitenden Ausführungen dis öffnet hatte, dankte abschließend Staatssekretär seinen Vortrag. Deutschland mi

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und seinen Lei / Befu Ï setnen Leistungen und nah dem Gefüge seiner V

brauche, unbedingt erhalten. 9 diesem Zweck sei 18 N t

daß die deutshe Volkswirts a f 3 fähig ist. Das könne sie ih ven D Védtte E N uLTan

forderung erfüllt i das O die erwähnte arbeitspolitische b

die Volksgemeinschaft vo ringt.

Die memelländische Wi vor Mietben ‘Aue ireschafé

Weitgehende Maßnahmen des haben bereits eingesetzt. Ras

Die bisherige Jndustrie- und H L - Handelskamm

cet gestern L Präsident der Handwerks? Aft ernommen hatte, ist im Zuge der ‘ofort ilfs- ereofRet e et N auf elöst S G E veiterge „Oeztrksge|haftsstelle Memel der Fnd strie- un! Andelskammer für Ost- und. Westy onmtissarilbig o C S vestpreußen. Zum kommissarischen

gende: zitksgeschäftsstelle ist der M mel ‘au f- m Emil Suhr bestellt worden, der Ln ale Memeler Stabl rament Vorsißender der Deutschen Fraktion war.

Leitung gestanden haben. Diese Betriebe

inder? Angliederung des Memellandes in den Stand gesetzt nie bse iy Mbelt f better: Jor vate Bee] Gn er P Ar : p t. Fm Laufe des heutigen tingestellt Hat, Beinen dieser Art, die vorübergehend dié Arbeit bi b. en, bereits wieder in vollem Umfange in Gckng t, größtem Vertrauen blickt man in Kreisen der memel- Lin Len O rhGast der weiteren Entwicklung entgegen, von der Melis L Gem eine Behebung der verhältnismäßig großen Gtirto e Ermanter. Jm Hinblick auf die wirtschaftliche Ian hie L Sroßdeutschen Reiches sei damit zu renen, so betont oa auch die memelländishe Wirtschaft in allerkürzéster Herat „starken Auftrieb erfahren werde. Von zuständiger ° Gee cnigen darauf hingewiesen, daß sih allein infolge h en erhältnisses zwischen Deutschland und dem Memel- p erlei Schwierigkeiten irgendtvelher Art ergeben können,

Wern daß mit Tatkraft ! icht i igé _daf Zallrast 'und Zuversicht in wenigèn W i iten Schäden der litauischen ns P Dage

sind sofort

hut-s 2M Zwangsherrschaft beseitigt sein mj Vle verhängnisvollen Auswirkungen der Litauisierungs-

nahmen auf dem Gebiete des Wir 8 ie teilweis “age, I Wirtschaftslebens, die teilweise le due falt Eisens ger Eigeninitiative geführt Latten, Ur 1n/aß maßgebender Wirtschaftler voraussiht- n kürzester Zeit überwunden sein. (af AREnS

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Deutsch-litauische Wirtschaft Sverhandlungen Grund des Memel-Vertrages. Beginn nach Ostern.

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in Berlin aufnehmen möchte. Als litauischer Delegations=-, er Ministerialdirektox im litauischen Außenministerium,

Veranstaltung er- ine, fo. bub Lr. Syrup für Anteil an der Weltwirt haft, den es na& er noch hervor, seinen

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2 e, daß dieses Vertrauensverhältnis nicht ge er Hete, die in der Welt gegen Deutschland seine Ausführungen mit den Worten: der realen Gegebenheiten wird cine

ziehungen erwachsen, der Wirtschaft zum Vortei

tobt,

Versorgungslage dar.

wie vor Geltung besiße, daß jedes & li ae ernährungswirts 1 Lee Spetull *æetllungen des deutschen Landvolks als unfinn:

Erzeugungsschlacht der deutschen L divirisbat L : 2 ga andivirtschaft sbes ‘e im Jahre 1938 höchste Ergebnisse gezeigt. E A e

die größte gewesen, die Deutschland j 5 einbri gewejen, : j ls einbrin dem sehr wichtigen Gebiet be y ai s is î lobièa Habe L Tit er Zuckerwirtschaft ist Deutschland im ernten der Fahre 1937 und 1938 haben im Durchs

vor der Machtübernahme t fh übertroffen. dme troy kaum erhöhter Flä hieien

Ruhr revier: Am

Elektrolytkupfernoti

c ¿Folgen der Landflucht besonders im vi irts e g r anzuzeigen Das deutbe O tr auen Vetitteln bestrebt, dem unerträ liche M liher Arbeitskraft durch salid, tri Anufoas S E 4 Verona [t dur sahlihen Betrieb gl rzeugungsvor i î ‘bedi s B pot 8 s organg ein wesentli naturbedingter ist und daß ‘des- triebe unbedingt Schranken gejeßt sind. A ebe ( [ ( ¡Au der Kampf gegen die Landflucht und seéin Erfolg dus für die künftige Produktionshöhe der Landwirtschaft handlung der Einzelfragen gab Reichshauptamt vorläufige Ausblicke auf die Möglichkeiten, mi E n es Reichsnährstandes auf dem ihm Yebtet der Si rung unterstüßen kann. R Me Be

B N

zum Segen,

ReichShauptamtsleiter Neischle über aktuelle Agrarfragen.

Ov

n Vertretung des Reichsleiters Reich8mini auf der Reichsarbeitstagung 1939 ‘der Cert aquaienbad Reichshauptamtsleiter Dr. Reischle grarpoltti]chen und ernährungswirts :ftlichen » reiches Zahlenmaterial stellte Dr. Rail e E außenpolitischen ere g besonders wesentliche Vorrats- und

un Ar. „Sr Tonnte dabei die Feststellung treff

das Wort des Führexs auf dem Reis artet 1088 e l eren des Auslandes’ auf chaftlihe Blockade Deutschlands infolge der

zuschen sei. Die

en en. Durch ein le die im Hinblick auf die

reideernte troß verringerten landwirtschaftlichen M M erti

gen konnte. Auf Exportland geworden. Die Kartoffel- hnitt diejenigen he um ca. 25 % auf diesen Ge- eginnen sich die astlihen Bereich andvolk ist nun

Während also die Versorgungsla als durchaus befriedigend Lebe ist b

von Düngemitteln Maschineneins, ij S l [ s lab usw., SZzU=- eichen, jedoch muß beachtet werden, daß der landeten

. einer Mechanisierung der kleineren und mittleren Be- s diesem Grunde wird shlaagebend haft sein. Bei Be- sleiter Dr. Reischle

l i Diese Voraussezun s Finnland în idealer Weise erfüllt, M bie |

An diesem künftigen Verhältnis wtr sich auch dur den Aufbau der finnischen Zudustrie Reni wird i Rein a n eutschland wird auch in Zukunft dabei behilflih z 1 kann die Steigerung 2 Die Stetigkeit der Schwankungen der Weltwirtschafst 8 E Arden

itige Kenntnis der von der Natur wird Gelegen- eutshen Wirt- E A amtliche Be- 0 Zeutihla n ) ur ein beschei 5 Bi von der weitverzweigten Produktion des D B, b ves C hes geben. _Fahr zum Zusammen- ge und} f

i E land die neuen deutschen Werkstoffe von nteresse sein B s

Hunke das gegen- Kenntnis der

g Ausdruck gegeben litten habe trot „eutshland lchloß er Aus objeftiver Betrachtung Atmosphäre vertiefter Be- | den l und den Völkern

sters Darré sprach undfunkkammer in Über die aftuellen

tur-

Deutsche Erdöl

Z ILEEN J: l Die Bankenkund- haft enthielt si vorlaufig noch einer stärkeren Betätigung.

__ Am Montanmarkt büßten Mannesmann 11/4 9%, Hoesch 1/2 %5 in. Parpener gewannen auf den Abs E Von den

0,

nur vereinzelt notierten Braunkohlenaktien lagen

1/ X renußicdhor 7 j

cui sbes 2 15 und Ilse Ceriußscheîne 1A % ntedriger. Von SIN Jen apteren gadven arben zunächst um 24 auf 14814 Yoldshmidt nah dem gestrigen Gefvinn üm 2% nah. Jn der

eb E E k Qrta Gruppe der Eleftro- und Versorgungstwerte sind Lichtkraft mit

und | 2% Sesfürel nit 124 ub Sieinens mit 4 zu erwat in Von M r 2 i 4 J S1e? S5 mt /4 zu erwadynen,. „Kascyinenaktien fielen Schubert und Salzer mit 3% von Kabel- und Drahtaktien Felten mit 2% 2 auf. Sonst sind

B nd | 1 ab au

i : 20 Me S ge ( gestanden. | die Ansa, le innigen gegenseitigen Beziehungen ist auch | U

S-

seit ihrem Bestehen | au Finnlands und Si

De1

Ov

ger :1

gabèn hingegen um 1/s % na. E Am Geldmarkt

noch Berger mit 14 zu nennen. und Kraft mit + 1:

weiterhin ab, obwohl

jowie Zlie Genuß verloren je § 2%; im gleichen Ausmaß schwächten sih Vereinigte

Rheinstahl 2

Ciemens um !s 27

y -Rnyrit A / E DE / metall-Borsig 1E 26, _Gesfürel - 14 &arben shlossen zu 14854 und Vereinigte

deutsche lagen Doag Aachener Glas wurden um 51/5 9 heraufgeseßt, wobet nommen wurde. L J. D. Riedel um je 21/2 93 fowie *

12934 9. Reichsbahnvorzüge l&gen erneut é % höher.

verzeichnen. verandert, Liquidationspfandbriefe weigten teilweise S “weg U EPen famen 29er ‘Leipzig netSs- und Länderanleihen wuvden Mo&lor- F eb L l den Mecklenburg-Sch; ioftta A cedlenburg-Schy 1/8 % zu erwähnen. Von

_1%, Waldhof und Conti Gummi mit je Etwas fester lagen zunächst Allgemeine Lokal /2 /0.

a e L

m iger aies g Tee e Notierungen im allgemeinen 5 on einem starferen Abgabedruck keineswe procbe ho , Af ck Erh Su E 1procen werden fonnte. Gesfurel, Salzdetfurth und Harv ner Buderus gaben um 4 nach, Stahlwerke ab.

Daimler und Orenstein büßter je

und Demag 24 7

3/ 4 ,

Ä - -- ; 4, Deutsche Waffen 1%, emt. rarben notierten 14814. n e S

“g ian E S E Ir feste Haltung zeihneten sich Deutsche ¿Lleson und Kabel s, die mit 127 nottert wurden gegenüber einem t

. von 128, wobei jedoch ein berücksihtigen it. Abgesehen von einigen Ausnahmen war die Nu zu BörsenschkLuß rückgängig. - RWE Ätiege nd %. Andererseits verloren Schering und Rhein UND

tg Kurs am NMiniAoends Rae h 9 0; LVividendenabschlag von 6,5 75

G cas das ( =canneSsmann { 2.

d Von den zu Einheitskursen gehandeltén Bankaktien tt[ch-Asiatisjhe 3 l... i erd YDyp.-Banken

F. Die übrigen blieben unve 4 1 bußten Veut]che Centralboden 4 und We Bodenkredit 1 % ein. Am Markt der Kolonialwerte

7 % fester. Bei dén Fndustriepapieren ge

H 2 /0 S Kleinbahn und Kabel Rheydt um je 2%. Schalcke

, et Zuteilung vorge- Sitegersdorfer Werke und teyer-Kauffmann um 3 5. Am variablen Rentenmavkt stiegen Reichsaltbesis um 15 Pfg ! Die Ge-

E nts Q Beft Tt+ p ITTEAEnt

Niedriger lagen

meindeumschuldungsanleihe stellke -sih ‘auf ‘93,35 2 (—2/s Pfg.)

Am Kassarentenmarkt wgren. großere Bewegungen nit zu

Kommunaloóvligationen und Pfandbriefe

e zu 7s % hoben 2s % heraufgesetßt. Sonst! sind noch I Dekoîama mit

“Ag ie: s s A CLL Wed LLL zu h ; FNndutrieobligationen stiegen Ast. tnd 37er Mühlbetimer Bergwerk um je 14 %. Farbenbondse

trat eine Verteuerung der BVlanko-Tagesgeld-

säße auf 214 bis 25 % ein.

_‘Bei der Amtlichen Berliner Dévtsennotieruw Pfund auf 11,675 gegen 11,68, der holl. Gulde

g gaben das engl.

c 909 22 132,41, der franz. F C A n auf 132,35 gegen 32,41, 3. Franc auf 6,60 geaen 6605 R E [_9,9U gegen 6,605 und der Schweizer

Franken auf 56,08 gegen 56,21 na.

Unver

Nor D c: a ändert. Ler Dollar blieb mit 2,493

E E

Steu

befindl

schaftsministerium der Wirtschaftsgruppe

mitgete m das

Besiß befindlichen Steuergutscheine

der ‘Ax

berechtigte gelangt sind,

deutsche

t denen der groß-

[hen Volksernäh-

Wagengestellung für Kohle, 24. März 1939:

——

Koks und Briketts j; Gestellt 26 297 Wagen. s

Die Elektrolhtkupfernotierung der Vereinigung für deutsche

¿ stellte sih laut Berliner Meldung des „D. N. De

cht genommen. Als Zettpunkt der Bespr Woch L j s Heit, er Besprehungen wurde ce nach Ostern von litauischer Seite vorgeschlagen.

Deutsches Reich- Mandschukuo. s G

e 8 1m s i s firages zwischen dem Deutschen Reih und Mandschukuo

von

n uts D0 Mandschukuo ein Meistbegünstigungs-

Pera rur taa

der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes (Die Preise verstehen sih ab Lager in Deut Originalhüttenaluminium,

9 9% in Blöcken 6 ck »ckck dea in Walz- oder Drabhtbarren

V

Reinniel, 98 —99 o ;

| Antimon-Regulus . „7 R L - - 4 Feinsilbex A A 36,70—39,90 ; Z i ä fein l

Notierungen vom 25. März 1939.

L Lieferung und Baal and für prompte

____UM für 100 ks

0

innerdeutsche Verwertungsmöglichkeit zu

Frage Devijenbanken bei der in Stücke der Serie B. dio f

Gi E rue D, VIC ]. Zt. RE. 17/38 an Deviseninländer Î

ohne we

tausch ist jedo Voraussezung, daß der

Entsprechend der

Devisenbewirtschaftuna.

o f t rgutscheine im Befitz von Sudetendeutschen. e Regelung für die in osterreichishem Besitz Steuergutscheine der Serie A hat das Reichswirt Ó RVriy tes N E | r Wirts _Privates Bankgewerbe S nach der Eingliedetung der sudetendeutschen ‘Bebiete he Nethsgebiet eine Regelung der im sudetendeutschen der Serie A die geleage rgutibei e Serte A, die gelegentli

Anleihestockes an ausländische O notwendig geworden ist. eten von Stücken der v

ichen

tsshüttung des Um den sudeten- orgenannten Serie eine tu ihk geben, dürfen die in Dautergutscheine durch Vermittlung von i i 2 y S & D Wil eutschen Golddiskontbank zwecks Umtauschs Bt gemäß den Bestimmungen des

5 an enin zur Ausgabe gelangt und F d iteres verkäueleg er JUr Ausg C igt und tm Fnland [lich sind, eingereiht werden. Für den Um-

n Fnhabern

tommenden

N e K mus wod der Deutschen Golddiskontban? Besth der Sive de Nachweis über den E RAE ck Vas e s io F §+ g Q D "hr a [heine Serie A am 1. Vktober 1988 er-

e der Richtlinien für immungen über die Zahlur ders immungen ül : ig von Versorgungsbezi bördlichn S ablstce (R LY D für Oerjorgungsbezugen durch be= sißbverlegung in das 1 worden. / ministers 36/39 D. St seßt worden. bisherigen Regelung, nur leberweisungen der allgemeinen nur im Verre bereits ibren Wohnsiß oder genommen haben, i vezugen an Kriegsbeschädi

Hu ot LLEUYS tate nahmen vorgesehen. p Uberwiegend erhalten geblieben.

Neufassung der BVestimmungen

25. März auf 59,00 K. (am 24. Mär ; L ib 100 kg. Ó 3 auf 59,00 XMK) für er die Zahlung von V i f E | durch behördliche Zahl erforgungsbezügen elle Jm Zusammenhang mit L L L E Ausland.

ufassung des

K M ur Devisengesezes le Vevijenbewirtschaftun '

g sind die Ve-

E ereGtigle nah Wohn= zusammengefaßt und e Ma 1 ge! Und er T Runderlaß des Reichswirtschafte L L „r, Ne: St. find frühere Runge “Bn Sboziins ba nd fruhere Runderlasse er- Î rgung®bezüge dürfen, wie au schon nach der gr ANf ein Sonderkonto eingezahlt werden |orgungsbezüge in das Ausland sind im GnungKwege zulässig an Berechtigte, die

„Ver dauernden Aufe [t im Ausl Bezüglie dee V ZAUsenthalt im Ausland Zul as Gyerxweisung von Versorgungs- d Kriegshinterbliebene sind Aug 1 J L FgSRnterdliebene sind Aus Im Ubrigen ilt der bisherige Rechtszu stand

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