1922 / 208 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Sep 1922 18:00:01 GMT) scan diff

des Aus\hu}es des ‘Neichstags für soziale Angelegenheiten folgendes verordnet: S L Fn dem §8 544 Abs. 1 Nr. 2, § 548 Nr. 3, § 590 Abi. 1, 2, & 896, § 923 Abs. 1 Nr. 2, § 925 Nr. 2, § 927 Abî. 1, 2 und den & 1063, 1170 der Neichsvecrslcherung8ordnung in. der .Fassung der Artikel 1, IT des Gesezes über Aenderung von Geldbeträgen in der Unfallversiherung vom 13. April 1922 (RGBI. 1 S. 458) wird das Wort „einhundertfünfzigtausend“ durch das Wort „dreihundert- tausend“ ersetzt. Q D Sn dem § 563 Abs. 2, §732 Abs. 2, § 939, § 1017 Abs. 2 und den 88 1073, 1079, 1170 der Reichsversicherungéordnung in der Fassung der Artikel T, II des Geseßes über Aenderung von Geld- beträgen in der Unfaslversiherung vom 13. April 1922 (NGBl. I S. 458) wird das Wort „sechsunddreißigtausend“ durch das Wort „neunzigtaufend“ erseßt.

9 A

Im § 586 Abf. 1 Nr. 1 und im § 1097 Abs. 2 der Neichs- versiherungs8ordnung in der Fassung des Artikels IIT des Gesetzes über Aenderung von Geldbeträgen in der Unfallversiherung vom 13. April 1922 (NGBl. I S. 458) wird das Wort „eintausend“ durch das Wort „dreitausend“ erscit.

Ls 1

Fm § 612 Abs. 1 der Nei%sversicherungsordnung in der Fassung des Artikels 1V des Gesetzes fiber Venderung von Geldbeträgen in der Unfallversicherung vom 13. April 1922 (NGBI. 1 S. 458) wird das Wort „scchshundert“ durch das Wort „eintausendzweihundert“ erjeBt.

E

Im § 720 Abs. 1 der NReichsversicherungs8ordnung in der Fassung des Artikels VI des Geseßes über Aenderung von Geldbeträgen in der Unfallversicherung vom 13. April 1922 (NRGBl. I S. 458) wird in Zeile 2 und d das Wort „fünfzigtausend“ je durch das Wort „cinhunderttausend“ und in Zeile 3 das Wort „einhunderttausend“ durch das Wort „zweihunderttau|end“ erseßt.

86

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Die Aenderungen des § 563 Abs. 2, § 586 Abs. 1 Nr. 1, der &8 939, 1063, 1073, 1079, 1097 Ab}. 2 der Neichöversicherungs- ordnung gelten für alle Unfälle, die sich nach dem 31. August 1922 ereignet haben oder noch ereignen werden, mit der Maßgabe, daß bei der Berechnung der Leistungen auch die vor dem Inkrastreten der Verordnung bezogenen Entgelte nah den neuen Vorschriften berück- sichtiat werden.

Das Neichsversicherungsamt bestimmt, wieweit die Aenderungen Des S 102 A0, 2 Q 101( Ub 2 D 110 Der Reichs versicherungs- ordnung bei der Umlegung der Aufwendungen des Jahres 1922 zu berücksichtigen sind.

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Jas Neichsversicherungs8amt kann Näheres über die Durchführung der Verordnung und das Verfahren beft immen. /

Berlin, den 12. September 1922.

Der Neichsarbeitsminister. Dr. Bra uns.

BErarbduuntà ; über Ausdehnung der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung. Vom 12. September 1922. (Veröffentlicht in der am 15. September ausgegebenen Nr. 63 des NGBl. S. 725.)

Auf Grund des Artikels VI des Gesezes über vorläufige Umgestaltung der Angestelltenversicherung vom 11. Juni 1922 (RGBl. 1 S. 505) wird mit Zustimmung des Reichsrats und des Ausschusses des Reichstags für soziale Angelegenheiten folgendes verordnet :

Axel: 1:

Im § 1 Abs. 3 des Versicherungsgeseßes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 (RGBI. S. 989) in der Fassung des Geseßzes über vorläufige Umgestaltung der Angestelltenversiherung vom 11. Juni 1922 (RGBl. 1 S. 505) wird das Wort „hunderttausend“ erseßt durch „dreihunderttaufend“.

Artttel 11 Für Neuversicherte gelten die §§ 366, 39% bis 398 des Ver- siherungsgeseßes für Angestellte mit der Maßgabe, daß die Fristen vom Inkrafttreten dieses Artikels ab laufen.

Arttrelt UL

__ Den Wiedervexsicherten werden die Kalendermonate der Zwischen- zoit als Beitragsmonate im Sinne der S8 15, 49 des Versicherungs- geseßes für Angestellte angerechnet.

Wenn ein Viet Angestellter von dem Nechte der freiwilligen Versicherung nah §15 des Versicherungsgeseßzes für Angestellte für die zurüdliegende Zeit, während der er nicht versicherungépflichtig war, Gebxauch macht oder gemacht hat, so gelten die freiwilligen Bei- träge, die er für diefe Zeit, entrichtet hat oder gültig nachentrichtet, als Pflichtbeiträge im Sinne des § 48 des Versicherungsge]eßzes für Angestellte, niht dagegen im Sinne des § 398. Die freiwillige Ver- sicherung hat die Wixkung der Pflichtversicherung nur insoweit, als lhre Beiträge mindestens in der Gehaltsklasse des leßten Pflicht- beitrags vor jenem Ausscheiden des Angestellten aus der Versicherungs- pflicht und im Falle des § 177 mindestens in derjenigen Gehaltsfklafse, deren Beitrag diesem Pslichtbeitrag am nächsten liegt, entrichtet sind oder gültig nachentrichtet werden.

Artikel Iv.

Neuversicherte werden auf Grund des § 11 des Versicherungs- es für P von der Versicherungspflicht rückwirkend auf deu Tag ihres Veginns befreit, wenn, der Befreiungsantrag bis ein- s{liezlich 31. Oktober 1922 beim Mentenausschuß oder der Reichs- versichernngsanstalt eingeht, und bereits zu dem früheren Zeitpunkt die gesetzlichen Voraus]ezungen sür die Befreiung im übrigen vor-

lagen. Artikel V. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1922 ab in Kraft. Berlin, den 12. September 1922. Der Neichsarbeitsminister. Dr. Brauns.

Bean a Qu 00

Fm Einvernehmen mit dem Preußischen Herrn Minister für Handel und Gewerbe is der Stadt Aachen und dem Landkreise Aachen gemäß § 3 des Neichsgesezes über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld vom 17. Juli 1922 (RGBl. I. Teil .S. 693) die Genehmigung erteilt worden, bis zum Höchstbetrage von 300 Millionen Mark gemeinschaftlihes Notgeld auszugeben. Die Notgeld- heine dürfen den Betrag von 500 "*Æ nicht übersteigen. Die Lauszeit des Notgeldes darf die Dauer von zwei Monaten nicht überschreiten und muß aus den Scheinen erfichtlich sein oder öffentlih bekanntgemacht werden.

Berlin, den 8. September 1922.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A: Norden.

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! BoefkauntmaSGUn a.

Im: Einvernehmen mit dem Herrn Preußzischèn- Ministe ür Handel und Gewerbe ist dem Magistrat in Bielefel gemäß §8 3 des Neichsgeseßes über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld vom 17. Juli 1922 (NRGBl. 1. Teil S. 693) die Genehmigung erteilt worden, ßis zum Höchitbeïrage von 50 Millionen Mark Notgeld auszuge Die Notgeld scheine dürften den Betrag von 500 #4 nicht übersteigen. Die Laufzeit des Nötgeldes darf die Dauer von zwei Monaten nicht überschreiten und muß aus den Scheinen ersichtlich sein oder öôffentlih betanntgemacht werden.

Berlin, den 11. Seytember 1922

Der Reichsminister der Finanzen. S A Norden.

G. N)

L 51 Den.

BeCanntma hung

Jm Einvernehmen mit dem Herrn Preußischen Minister für Handel und Gewerbe ‘ist dem Magistrat der Stadt

| Kiel gemäß § 3 des Reichsgeseßes über die Ausgabe und | Einlösung von Notgeld vom 17. Juli 1922 (RGBl. I. Teil

| S. 693) die Genehmigung erteilt worden, bis zum Höchst- | betrage von 100 Millionen Mark“ Notgeld auszugeben. Die Notgeldscheine dürfen den Betrag von 500 Mark nicht | übersteigen. Die Laufzeit des Notgeldes darf die Dauer | von zwei Monaten nicht überschreiten und muß aus den | Scheinen erfichtlih sein oder öffentlich bekanntgemacht werden. Berlin, den 11. September 1922. Der Reichsminister der Finanzen. L U T LD Een,

Boelannt mag Gun a,

Nr. 305 des Jahrgangs 1921 im Deutschen Neichs- und Preußischen Staatsanzeiger veröffentlichten Bee- stimmungen über Form und Inhalt der Anträge der Geschädigten (S 19 NReichsentshädigungsordnung vom 30, Zuli 1921) werden wie folgt berichtigt:

In Anlage Ab|ichnitt Ilb it bei der Prüfungsstelle Frankfurt a. Main beizufügen „mit Auss{luß der Kreise Ober- und Unter- westerwald, Westerburg, Umburg, Unterlahnkreis, St. Goarshausen“, ferner bei der Prüfungsstelle Koblenz hinter den Worten: „Kreise des Regierungsbezirks Koblenz“ hinzuzusezen: „mit Einschluß der Kreise Ober- und Unterwesterwald, Westerburg, Limburg, Unterlahnkreis und St. Goarshausen“. /

Berlin, den 11, September 1922. Der Präsident des Reichsentschädigungsamts für Kriegsschäden. J. Ver: Val.

Die in

Bekanntmachunq.

Auf Grund des Artikels TV Nr. 3 des Gesehes zur Er- höhung der patentamtlihen Gebühren vom 27. Nuni 1922 (RGBl. Teil 11 Seite 619) werden die durch die Be- kanntmachung vom 12. August d. J., vergl. dieses Blatt XXVIII Seite 99 Nr. 122, festgeseßten Druckkostenbeiträge für die Vetöffentlihung von Warenzeichen vom 18. September

1922 ab erhöht. Bis auf weiteres werden erhoben: in Se L, a ia h e 200 S B00 " r 3 . v * . é * . . 800 r s 4 . . . s s L . . +360 w E L L D O oie e o U E 3510 j;

Berlin, den 15. September 1922. Der Präsident des Reichspatentamts. v. Specht.

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BelanntmaGuni.

Unter Bezug auf §8 111 und 114 des' Geseßes Über das Branntweinmonopol vom 26. Juli 1918 wird bekanntgemacht: Nom 18. September d. J. ab betragen die Preise für Monopoltrinkbranntwein mit eínem Weingeistgehalt von 35 Raumhundertteilen M 137 je Flasche, 40 : O 45 V L von § 1 Inhalt eins{ließlih Flasche.

Die zu diesen Preisen zur Ausgabe gelangenden Monovolerzeug- nisse tragen die neuen Preisaufscriften. Eine Nacherhebung des Preisunterschiedes für die bei den Wiederverkäufern wvor- handenen Bestände findet nicht statt. Diese Bestände sind dem- entsprechend zu den aufaedruckten Preisen zu verkaufen. Unbes{ädigte leere Flasdhen mit dem Stempel „Monopol“ im Boden, die nicht zur Aufbewahrung anderer Flüssigkeiten gedient haben, werden dur die Wiederverkaufsstellen vom Publikum zum Preise von 17 M je Flasde zurückgenommen,

Berlin, den 14. September 1922,

Neichsmonopolverwaltung für Branntwein. Steinkopff.

BelanntmaGung

Vnfolge nachgewiesener Unzuverlässigkeit habe ih die Sperre über die nachstehend aufgeführte, mit dem Kohlenhandel befaßte Firma verhängt. Nah 8 3 der Bekanntmachung des Reichsfohlenrats vom 31. März 1921 (Reichsanzeiger Nr. 76) darf ein gesperrter Händler keinen Brennstoffhandel treiben und keine Verträge über Brennstoffe vermitteln. Es ist verboten, ihm Brennstoffe zu liefern oder sich? seiner zur Vermittlung von Verträgen über Brennstoffe zu bedienen.

Neiher & Behm, Berlin, Potsdamer Straße 38. Die über die Firma Sauerland in Werl verhängte Sperre habe ih aufgehoben. : Berlin, den 18. September 1922. Der Reichskommißsar für die Kohlenverteilung. A.: Dr. Kauffmann. i

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 63 des Neich8geseßblatts Teil T enthält

eine Verordnung über die öffentliche Brotversorgung vom 8. September 1922, E

eine Bekanntmachung über die Anlegung von Mündelgeld

in Vorzugsaktien der Nhein-Main-Donau-Aktiengesellshaft in

München vom 7. September 1922, eine Verordnung über Grundlöhne hoî don Krankenkassen J

vom 12. September 1922,

E mznM

s eine Verordnung über Erhöhung von Geldbeträgen fn der 1;:fallversiherung vom 12. September 1922, _ eine Verordnung über Ausdehnung der Versicherungspflicht der Angestelltenversicherung vom 12. September 1922, eine Verordnung über Lebensmittel vom 8. September eine Verordnung über künstliche Düngemittel vom 8. Sep- ember 1922. Berlin, den 15. September 1922. Geseßsammlungsamt.

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Krüer.

PVreufen.

Der Links3niederrheinischen Entwässerun g3- genossenschaft zu Mörs ist auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) bereits durch Verordnung vom 23. Februar 1914 (Geseßsamml. S. 52) das Necht ver- liehen, das zur Durchführung ihrer Anlagen erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränfung zu belasten.

« Auf Grund des § 1 des Geseßes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Geseßsamml. S. 211) wird nunmehr bestimmt, daß die Vorschrift dieser Verordnung bei der Ausübung des Enteignungsrechts für die Ausführung einer Druckrohrcleitung von dem Grundbesiß der Niederrheinishen Bergwerksgesellshaft zu Neukirchen, Kreis Mörs, zur Fossa Eugeniana nah dem Entwurf vom 26. Vai 1922 Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 28. August 1922

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums: Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsien. L B: Abit.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

S M! Long

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund des § 1 des Geseßzes über ein verein- fachtes Enteignungs verfahren vom 26. Juli 1922 (Geseßsammlung S. 211) wird hierdurch bestimmt, daß die Vorschriften dieses Geseßes bei der Ausübung der der Stadt Köln durch die Erlasse vom 9. Juli 1920 und 28. Februar 1922 gemäß dem Geseg vom 11. Juni 1874 (Geseßfsammlung S. 22) verliehenen Enteignungsrechts Anwendung zu finden haben.

Berlin, den 8. September 1922. /

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums: Der Minister für Handel und Gewerbe. X. A.: Krohne.

ama at rier

Dem Märkischen Elektrizitätswerk, Aktiengesell- schaft zu Berlin, wird“ hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) das Ne ht ver- liehen, das zum Bau einer 50 000 Hochvoltleitung von dem d T4 a Ct E e e iy e Ung

Kraftwerk Finkenheerd bei Brieskow über Frankfurt a. d. Oder: Oft nach Leißow innerhalb des Stadtkreises Frankfurt a, d. Oder

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erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies, ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatliche Nechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht feine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Geseßzés über ein vereinfachtes Enteignung3verfahren vom 26. Juli 1922 (Gesezsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Geseßes bei der Ausübung des vorsichend verlichener Enteignungsrehts Anwendung zu finden haben.

Berlin, den 11: September 1922.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums: T4

Der Minister für Handel und Gewerbe. J A! Krohne.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Geseßsamml. S. 211) in Verbindung mit dem Eeseß über die Enteignung vou Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) wird hiermit : ) a) der Badischen Anilin- und Sodafabrik in Ludwigshafen a. Rh. als Pächterin der Braunkohlengrube Pauline bei Stöbniß im Kreise Querfurt das Recht verliehen, die Parzellen Gemarkung Mücheln im genannten Kreise Karten blatt 7 Nr. 86/59, 258/75, 360/75, Kartenblatt 6 Nr. 40/11, 42/10 und Gemarkung Zorbau in demselben Kreise Karten- blatt 2 Nr. 319/119, soweit sie zu der zum Zwecke der Kohlen- gewinnung im Felde der Grube Pauline notwendigen Verlegung des Weges Zorbau—St. Ulrich erforderlih find, im Wegè der Enieignung zu erwerben oder, forweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, und i b) bestimmt, daß bei der Ausübung des vorstehend ver- liehenen Enteignungsrechts. das vereinfachte Enteignungs- verfahren Anwendung zu finden hat. Berlin, den 12. September 1922. Im Namen des Preußischen Staatsministeriums: Der Minister für Hardel und Gewerbe. J. M! Reu.

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Der Verein obershlesisher vaterländisGe Soldaten (V. o. v. S.) wird hiermit auf Grund der §8 1——8 14, 17, 26 des Geseßes zum Pau! der Republik vom 21. Juli 1922 (RGBVl. S. 586 ff.), der Bekanntmachung des Ministers des Junerù vom 28. Juli 1922 Il. G. 2029 zu det Verordnung des Neichspräsidenten vom - 23. Juli 1922 zu® Aufhebung der Verordnung zum Schuße der Republik und det Ausführungsverordnung des Ministers des Jnnern vom 28. Juli 1922 IL.. G. 2030 für das Geseh zum Schußè der Republik vom 21. Juli 1922 aufgelöt. - : Gegen diese Anordnung ist gemäß § 17 des Geseßes vom 21. Juli 1922 binnen zwei Wochen vom Tage der Zustellung ah die Beschwerde zulässig; fie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist unter Beilegung zweier Abschriften dar Beschwerdeschrift bei mir einzulegen.

Oppeln, den 18. September 1922. Der Oberpräsident der Provinz Oberschlesien. Bitta. j

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Ministerium

während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte

öffentlihe Sammlungen und Mitgliederwerbungen.

für Votkswohkfahrkt. Fn der Woche vom 83. bis 10. September 1922 auf Grund der Bundesratsverordnung über Wohlfahrtspfleg®t

a ——— E ——— u m: - E tel F Sa A c Name und Wohnort Zu f S S Zeit und Bezirk, Zu fördernder Wohblfahrtszwe T 2 ves Unternebimers lfahrt8zwed ab artihet fnccind in denen das Unternehmen 2 sollen ausgeführt wird | 1 N Ï ey Nort | Zan E J as 2 s 1 | Verlag des „Berliner Tage- | Zugunsten der Fürsorge für arme Fa- 9 5 f A latts*, SW. 19, Serusalemer | r „O rf g e 4 me Fa Verlag 31. März 1923 für Preußen. E E Tate 14e | milien, notleidende Anstalten, ins- Sammlung von Geldspenden durch Straße 46/49 tonder? für arme erhclungsbedürftige Zeitungsaufrufe. Gd B L E E ae d, ¿ 2 | Büro für Sozialpolitik, Berlin | Ougunsten einer „Ernst Frandcke - Ge- Büro 31. März 1923 für Preußen. W. 30, Nollendorfstraße 29/30 dâchtnis-Spende“ zur Erhaltung uud Sammlung von Geldspenden durch tervenuñs der ‘foztalreformatorischen Versendung von Aufrufen und Ab- | Sinrichtungen druck derjelben in den Tages- u Á | ; eitungen. 3 | Hilfs) r das W glA fa K a E s 3 rivat für_ E C | Zugunsten seiner Aufgaben Hilfswerk 31. März 1923 für das Ausland. De 4 dn E U Ou G S | Sammlung von Geldspenden dur Be M Riaitraß® 19 ea. C. | Aufrufe und Werbeschreiben. F L j © | Trotvntstaor Gruehkunashetr na 1 NogaY ot oba trt J « Ñ erli d di 4 Ge E S u | Desgleichen , Freiwilliger 31. März 1923 für Berlin und die T A ruf D An « 19, | Erziéhungsbeirat Provinz Brandenburg. Samm- Srün|traße 29/2 Tung von Geldspenden durch münd- / lie Werbung der Mitglteder und durch Werbeschreiben; Sammel- | Met K Vereinen und Geschäfts- , e | : betrieben. 5 |- Kriegerdankbund, Berlin SW. 11, | Zusammensh=uß aller christlich gesinnten Bund Verlängert bis 31. März 1923 für Bernburger Straße 34 Krtegsteilnehmer und Soldaten 2c. Preußen. Werbung“ von Mit- | | sowie Unterstügung seiner Mitglieder gliedern durch Aufrufe und Samm- | in fozialer Hinsicht lung von Geldspenden im Anschluß an die von dem BVorsißenden des Bundes und dem Bundesfekretär gehaltenen religiösen Vorträge.

Berlin,“ den 14. September 1922.

Dex Minister für Volkswohlfaæhrt.

I A: BraGL

Boelanatmahunr:g, betr. Ungültigkeitserklärung eines Sprengstoff- erlaubnisscheins.

Der von mir für den Arbeiter Oskar Petrasch in Münder am 6. Januar 1922 ausgestellte Syrengstofferlaubnisschein Nr. 1, Muster À4_ über 25 kg Sprengstoff aus Pitrinsäure und %50 Stück Sprengkapseln, ist für ungüllig erklärt worden. Springé, den 13. September 1922. Der Landrat. Ve B&ÉT.

B ekanutmaMmhüung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger eo vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) aben wir dem Händler Wilhelm Mattutat von hier | durch Versügung vom heutigen Tage den Handel mit Käse wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter - sagt.

Insterburg, den 12. Septémber 1922.

Stadipollzeiverwaltung. I. A.: Kahlfeld.

m ————.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

wz y Gf f » Nichtamtliches. Deutsches Neteh.

Nuschlie des Neichsrats für innere Nechtspflege hielten heute eine Sißung.

Die vereinigten Verwaltung und für

man war aru E

Am 192. September ist nah längerem schweren Leiden ein bewährtes Mitglied des NReichsfinanzhofs, Neich8finanzrat Dr. Spieß, gestorben. Er war am 17. Juni 1856 in Berlin geboren, studierte an ‘den Universitäten Jena, Heidelberg und Berlin Nechtswissenschaft, trat 1880 in den preußischen Yustiz- dienst und wurde 1882 in den Verwaltungsdienst über- nommen. Seit 1884 Regierungsafssessor in Stettin Und bei der Ministerial-Militär- und Baukommission in Berlin, war er nach seiner Ernennung zum Regierungsrat im Jahre 1890 anfangs noch bei leßterer, sodann bei. der Regierung in Gumbinnen und bei der Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin tätig, wo er auch nah seiner Er- nennung zum Oberregierungsrat im Fahre 1900 verblieb. 1908 wurde er Oberverwaltungsgerichtsrat in Berlin; seit November 1919 gehörte er dem Reichsfinanzhof als Mitglied an. Dr. Spieß war ein außerordentlich pflichteifriger und fenntnisreicher Beamter, dessen Tätigkeit in allen seinen Stellungen Anerkennung gefunden hat. Seine persönlichen Eigenschaften gewannen ihm die Zuneigung von Vorgeseßten und Mitarbeitern. Sein Ableben wird aufrichtig betrauer!.

era E R

Die Ausfuhrmindestpreise haben si geändert für: Sprengstoffe, Pulver, Zündschnüre und für Trinitrotoluol mit mindestens 59/, Metabinitrotoluol. Näheres ift in der Außen- handelstelle Chemie in Berlin W 10 zu erfahren.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Aus\ch{chuß des Reihswirtschaftsrats für Landwirtschaft und Ernährung lag ein Antrag Noß- deutscher. (Arbeitgeber der Landwirts{aft) auf A bän derung der Bestimmungen des Gesetzes berdie Negelung des Verkehrs mit Getreideaus der Grnte 1922 vom 4. Suli 1992, soweit sie sich auf die Behandlung der Saatgutzuchten

des Antrags weist, wie das

beziehen, vor. Die Begründung U ¡9 wellt, le „Nachricbtenbüro ter Vereins deutscher Zeitungsverteger berichtet, darauf hin, daß ein s{werer Mangel an Zaatgetreide, namentlich

an Winterweizen und Winterrongen aufgetreten ist, und führt diejen darauf zurück, daß im geltenden Geseg nur das. Vriginalsaatgut an- erkannter Zü&ter von der Umlage freigelassen ist, während im Vor- jabre auch die erste und zweite anerkannte Absaat unler bestimmten

braucbte. Hauptsächlich war

Bevingungen nicht abgeliefert zu werden Bui ae s der Ablieferungspfliht die

| Vertreter der Arbeitnehmer und der Verbraucher

| 6 Stimmen wurde der Beschluß gefaßt, die Regierung zu ersuchen,

edingung für die Befreiung pon 2 Zahlung eines Betrages, der dem Untetschied zwischen dem Umlage-

preis und dem Marktpreis für freies Getreide zur Zeit des Liefertermins - entsprach. Die Regierung sollte nach diefer Bestimmung den Ausfall auf vem freien Markt eindecken

lönnen. Diesen Zusland will der Antrag wiederherstellen. Der NBRertréter des Neichsministeriums für Ecnährung und Landwirtschaft widersprah dem Antrag. Saatgut stehe im Preise höher als anderes freies Getreide. Der Züchter habe die Möglichkeit, es auf dem freien Markt gegen Brotgetreide mit Vorteil einzutauschen. Der Antrag schiebe das Bisiko dieses Geschästes der Negierung zu. und nehme thr einen Teil des Umlagegetreides aus der Hand. Die Mengen, um die es sich handele, seien nach amtlichen Feststellungen folgende: und haben etwa Ertrag 100 000 4, 100 000 t,

50 000 t,

EU E “Er E C O E O

250 000 t.

Es sind bestellt mit Originalsaatgut . . 50 000 ha mit 1. gat e 50 000 ha mit 2, Absaat 31 000 ha

im ganzen . 131 000 ha

? 5118

erklärten fih gegen jede Verminderung des Umlagesc - stellung des auftretenden Mangels an Saatgut in manchen Bezirken und Vermeidung der Ablieferung von Saatgut auf die Umlage wurde ein gegenseitiger Austausch unter den Landroirtschaftskammer- bezirken vorgeshlagen. ‘Nur wenn die Ablieferung der 2,9 Millionen Tonnen Umiagegetreide unberührt bliebe, würden keine Bedenken gegen den Antrag erhóben. Arbeitgebervertreter der Landwirts- schaft und dér Industrie. suchten daraufhin den Nach- weis zu erbringen, daß die Umlage nicht beeinträchtigt werde. Die Negterung Tônne den Ausfall auf dem freien Markt ohne Risiko deken, da die Festseßung des zu zahlenden Unterschiedes zwischen Markt- und Umlagopreis in ihren Händen liege. Eine Einigung ergab sh jedoch) nicht. Mit 10 gegen

Zur Ab-

die über die Ablieferung von Saatgutgetreide im Vorjahre gültig gewesenen Vorschriften wieder im vollen Umfange in Anwendung zu bringen. Die Mehrheit seßte sich aus Arbeitgebern, Verbrauchern und einem Arbeitnehmer, die Minderheit aus Arbeitnehmern und einem Verbraucher zusammen. ;

Der Ausschuß wandte sich_ darauf einem Nundschreiben ver- ‘hiedener Neichs- und Landesressorts über die Kartoffelver- forgung der Beamten zu. Die Vertreter der Ges» nossenschaften wie auch die der Arbeitgeber der Lan d- wirtschaft erklärten, daß der Ankauf von Kartoffeln troy aller abgeslossenen Lieferungäverträge infolge wilder Auffäuse dur Ver- brauchergxuppen, die sich nicht der Genossenschaften und Handels- organisationen bedienen, bereits wieder regellos vor sich gehe. Non dem Auftreten der nach dem Nund|chreiben neu zu gründenden Einkauf8aqesellshaften, die etwa 10 bis 12 Millionen Verbraucher hinter fich haben, als Käufer auf dem Markte wurde eine große Nerwirrung und Preissteigerung im Kartoffelhandel befürchtet. Ein- stimmig wurde folgender Beschluß gefaßt: „Der Ausschuß befürchtet von der selbständigen Kartoffelversorgung der Beamten der Länder- und Reichsressorts, ‘wie sie z. B. durch den Erlaß des preußischen Finanzministers vom 26. August 1922 T O 23790 angestrebt wird, eine verhängnisvolle Beeinflussung der allgemeinen Kartoffel-

versorgung und ersucht das Ernährungs8ministerium, den beflirhteten

Folgen dieser Einrichtung entgegenzuwirken und sie auf die Kredit- gewährung zu beschränken.“

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Wirtschaftslage in Deutschland umMitte August 1922. i

Anf Grund von Angaben der wirtschaftlichGen Fachverbände, der Handelskammern usw., von 1715 Einzelmeldungen typijher Betriebe, meist größerer Unternehmungen, die über die Gestaltung der wirt- schaftlichen Lage in den legten vier Wochen vox dem 20. August und iber die Aussichten für die Beschäftigung in den folgenden zwet Wochèn auf Grund des Austrags- und Meaterialbestands beiragt worden sind, sowie unter Berücksichtigung der umfangreichen Gach- presse berichtet R über die Wirtschastslage in Deutschland um Mitte Augu|t d. "F. : i : i

Die Entwertung der deutschen Mark im August, die sich in einem Sturz vollzog, der das bisher erlebte Fallen der Mark noch weit übertraf, führte auf dem Inlandêmarkt zu Preis- steigerungen auf allen Gebieten der Warenwirtschaft, wie sie in der bisherigen Zeit der fortschreitenden Geldentwertung noch nicht in gleihem Grade zu beobachten war. Nah ver Großhandelsindex- ziffer des Statistischen MNeichsamts stiegen die Großhandelspreile im Verlauf des lezten Monats um 79 vH; die Reichsindex- ziffer für die Aufwendung für Ernährung, Heizung, Beleuchtung und Wohnung erhöhte sich im Durchschnitt des Monats August um 41 vH. Erjorderte es bisher eine gewisse Spanne Zeit, bis sich dio Entwertung der veutschen Währung im Ausland auch auf dem HKBinnenmarkte durchsetzte, so wirkte sich der jüngste Verfall während der Verhandlungen über Erlangung oder Versagung eines Moratoriums an Deutschland dietmal unmittelbar auf dem Inlandsmarkt in Formen aus, ‘die jeßt klar erkennen lassen, daß die deutsche Wirt- \Gaft troy aller Anstrengungen, sich emporzuarbeiten, derartigen

} fondern wiederHo?t und fh vor fich gebende ftarke Nerteuerung

und Erzeugnisse wurde der Industrie der Boden für jede sichere Preisberehnung entzogen und ein planmäßiges Arbeiten und Disponieren fast zur Unmöglichkeit gemacht. Die Leipziger Herbstmesse stand troß des Andrangs und des ftarken Warenbegebrs in ihren geshäftliGen Ergebnissen hinter den vor- ausgegangenen zucüd, weil sie, wie sie bezeichnet worden ift, die Messe ohne Kalkulationsbasis war. Vor allem verschärfte die verbängniévolle neue Markentwertung die Kapitalknappheit in stärkster Weise und

der wihtigsten Nohbstoffe

shürzte damit das zentrale Problem, mit dessen Lösung die deuts Wirtschaft steht oder fällt. Schon jest. ift es vielen Handels- und SIndustriebetriebden nicht mehr mögli, aus den Geschäftseinnahmen die gestiegenen Ausgaben für den Bezug der erforderlißen Betriebs\toffe in bisherigem Um-

fange zu decken. Die Berichte der Landesarbeitsämter und die Einzel- berichte von Industriebetrieben lassen vorerst nur vereinzelt unmittel- bare Arhbeitszeitverkfürzungen und Arbeiterentlassungen erfennen ; aber als warnendes Zeichen für das Sinken der Konjunktur auf dem deutschen Arbeitsmarkt tritt allgemeiner die Feststellung der Arbeits- nadhweitie von einer Zurückhaltung in der Bedarfsanmeldung von Arbeitskräften hervor. Hatte sonst das Steigen des Dollars der Industrie eine starke Bélebung des Bestellungseingangs gebracht, so machte sich im August die Bedarfseit:deckung möglichst noch vor Eintritt der Preis- erhöhung in offensihtlih s{chwäherem Maße geltend im wejent- lichen infolge ber g¿sunkenen Kaufkraft der Verbraucher wie der ge- iOwähten Kapital*raft des Handels und der Industrie. Auch die Belebung der Ausfuhr, die ebenso wie die Steigerung der Deckungs- cinkäufe im Inlanv mit dem Währungsrückgang eintrat, ist bei dem starken Sturz der Mark im Juli und im August wesentlich s{wächer in Erscheinung getreten, zum Teil ganz ausgeblieben, trogdem die Eatwertung der Mark wejentlih einschneidender als vorher. war.

Aus den Einzelberichten t y pisher Industriebetriebe an das „NReichsarbeitsblatt“ ergibt sih ein im wesentlichen unverändert lebhatter Beichäftigungêgrad, verglihen mit den Vormonaten. Von den 1,365 Mill. Arbeitern und Angestellten am 15. August, über die von 1715 tyvishen Betrieben verschiedener Industrien Berichte ein- gingen, gehörten 696100 oder - 50 vH gegen 663100 oder 49 vH Unternehmungen an, die guten Beschäftigungs grad aufwiesen. In den Betrieben mit befriedigender Geschäfts- l ag e waren 460 000 Arbeitnehmer oder 34 vH gegen 488 000 oder 36 vH am 15. Juli tätig. Schlecht beschäftigten Werken gehörten im Beritsmonat 14 vH gegen 11 vH im Vormonat und 27 vH im Norjahr an; die Zahl der s{lecht beschäftigten Betriebe nahm also twas ¿u. Daß eine Vershlehterung des Beschäftigungsgrades in Kürze zu erwarten steht, geht auch daraus hervor, daß von den beritenden Betrieben ftatt 50 nur 46 vH die Aussichten für die nächsten zwei gut zu bewerten- vermochten. Zu berüdciichtigen ift nod, daß die Zahl der Beschäftigten, die in Werken tätig waren, für welche eine Bewertung des Beschäftigungsgrades nit vorlag, von 4 vH im Vortnonat auf 2 vH im Berichtsmonat

zurüdging.

Wochen noh als

Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungs maßregeln,

Dem Reichsgesundheitsamt if das Exlöfchen der Maul-

und Klauenseuche vom Shhlachtviehhof in Leipzig am 15. September 1922 gemeldet worden. -

Handel und Gewerbe. Telegraphische Anszahlung.

16. September 15. September Geld Brief Geld Brief Amsterdam - Notterdam 157128,50 57271,50 |56429,35 56570,69 Buenos Aires (Papier- ; Deo) eb ais 524,32 525,674] 518,85 520,15 Brüssel und Antwerpen |10661,65 10688,35 |10461,90 10488,10 Christiania . ___124818,90 24881,10 |24119,80 94180,20 Kopenbagen . . . . 131360,76 31439,25 130661,60 30738,40 Stockhelm und Gothen- burg _139051,10 39148,90 |38202,15 3829785 Helsingfors . 3196,— , 3204,-— | 3146,05 3153,99 Italien C G F-6817,06 6332/95 1 0167,29 GI02,/19 London 1 654680 6563,20} 6441,90 6498,10 New York P Sa 14899 145817 1461,83 Paris E R 1128585 11314,15 111076,10 11103,90 Crt 97865,10 2793490 127265,85 27334,15 Spanien . _.192471,86 22528,15 122022,40 22077,60 Japan ¿ se 711,60 713,40 709,10 710,90 Nio de Janeiro 184,76 185,24 182,52 182,98 Wien ees L: 7 R —— Wien (Dtsch. - Desterr. ), abgestemp. ¿ 2,03 2,07 1,95F 1,994 T Se e Wil m tAD 4744,06 4755,95 | 4694,10 4705,90 Dae a ph 59,92 60,08 58,92 59,08 Sofia . A O 888,85 891,15 848,90 891,10 Konstantinopel. . «c --— a

Ausländische Banknoten vom 16. September.

Geld Brief

Amerikanische Banknoten 1000—ó Doll. . 1483/50 1486,50 Z j 9 und 1 Doll... 1476,50 / 1479,50 Belgische 5 für 100 Fres. . 10714,25 10735,75 Dänische s für: 100 Kre. , , -.‘01368,50 31431,50 Englische L große (100—500 L\trl.) 6553,29 6566,79 7 4 1 Litrl. u. darunter . 6553,25 6566,75 Finnische x E E N OZOO O SOUO E Französische Ü 100 Fre... e « 11813/,90 11330/,00 Holländische L 100 Sl. «e v DTILOR,TO DAOUTEO Stalienische 4 100 Lite è «e ¿018/090 0801/00 Norwegische 5 100 Kre. «24850, 24900,— Oesterreichishe , ale I R 5 —— z J alte (10—100 K)... —,-—— —,—

g : neue (1000 Kr). 1,85 1,95

L ú neue (10 u. 100 K). —— —,— Rumänische G 500 u. 1000 Li: «889, 891,— L / unter V0 Rel a0 A —,— Schroedische ú für: 100 Kre 5%! 6! 4 89000,79 :39139,25 Schweizer v für 100 Fr. . . . . 27847;— 27903, Spanische k E E L 5 e B20 P2200 Tscheho-\low. Staatsnot., neue (100 Kr. u. darüber) 74770, 4780,— G i unter 100 K. . .. 4770, 4780, Ungaris@e Banknotew av ots 0 O00 57,60

Laut Mitteilung des „W. T. B.“ ergibt sich - für den Lothringer Hütten- u. Bergwerksverein nah Ver- rehnung mit den Interessengemetnschaftswerken auf Grund der Ver- träge für das Geschäftsjahr 1921/22: eins{ließlih- des Vortrags. ein Gesamtübershuß von 43 136 307 # Nach Abzug der Anleiheziwtén von 1 800 000 #4 verbleibt ein Reingewinn von 41 335 307 „H, Der Hauptversammlung soll vorge |Glagen werden, 30 vH-Divtdende auf das Aktienkapital von 125 Millionen zu verteilen. Nach Berück- sichtigung der sayungsmäßigen Tantiemen des Aufsichtsrats verbleibt ein Vortrag von 1 009220 4 für das neue Geschäftsjahr:

Auf Grund der - Interessengemeinschaftsverträge tellen h die Ergebnisse der Konzerntverke, wie folgt:

_ Hasper Eisen- u. Stahlwerk: Abschreibungen 5 004 503 M, -Rückstellungen 3 Millionen ‘Mark, "Reingewinn

Ers{ütterungen auf die Dauer erliegen muß. Durch die sprung- haste und im Verlauf des Monats August nicht nur einmal,

90 047 362 Æ, Dividende 41 auf das Aktienkapital von 24 Mil- lionen, Vortrag 760 942 „4. A mi S : j