Rheine, Westf. [68760]
Fn unser Genossenschaftêregister ist bei der unter Nr. 9 eingetragenen Väuer- liczen Bezugs- und Absatgenofsen- schaft Mesum, eingetragene Genofsen- schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Mesum heute folgendes eingetragen worden: An Stelle des verstorbenen Kolons August Veltmann ist der Kolon Hubert Hinierding in Mesum in den Vorstand eingetreten.
Nheine, den 12. September 1922.
Das Amtsgericht.
Rheine, Westf. [68761]
n unser Genossenschaftsregister ist heute bei dem unter Nr. 2 eingetragenen Reiner Spar- und Darlehnskafsen- verein, eingetragene Genofsenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, zu Nheine eingetragen : Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. Juni 1922 ist 8 41 Abs. 1 des Statuts dahin ab- geändert, daß der Geschäftsanteil auf 1000 M festgeseßt wird.
Nheine, den 16. September 1922.
Das Amtsgericht.
Rkoine, Westf. [68762] In unser Genossenschaftsregister ift bei der unter Nr. 4 verzeihneten Gewerbe- bank, eingetragene Genoffenschaft mit beschränkter L: stvficht zu Rheine folgendes eingetragen: An Stelle der aus- geschiedenen Vorstandsmitglieder Hermann Syberß und Wilhelm Frerker sind der Bauunternehmer Hans Oppermann und der Kausmann Gustav Arens, beide zu Nheine, in den Vorstand eingetreten. Nheine, den 16. September 1922. Das Amtsgericht. Schwerin, Mecklb. [68763] In das Genossenschaftsregister ist zur Firma Einkaufsgenossenschaft der Mitglieder der Barbier-, Frieseur-
unD Perückenmacher - Jnnung in Schwerin heute eingetragen: Durch
Beschluß der Generalversammlung vom 22. August 1922 is} die Satzung ergänzt bezw. geändert: § 1: Zahlungszeit für eutnommene Waren, § 8: Geschäfts- anteil jeßt 300 4, Höchstzahl 25. Schwerin, den 11. September 1922. Das Amtsgericht.
Selters, Westerwald. [68764]
Jn unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 10 eingetragenen Ge- nossenshaft „Marienrachdorfer Spar- und Darlehnskassenverecin einge- tragene Genossenschaft mit unbe- \chHränkter Haftpflicht in Marienrach- dorf“ folgendes eingetragen worden:
Anton Brach T1. 1n Marienrachdor? ift an Stelle des ausgeschiedenen stellv. Vor- standsmitglieds Jakob Althof in den Vorstand gewählt worden.
Selters, den 15. September 1922.
Das Amts3gericht.
Simmern. [68765]
In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 40 des Registers die Simmerner An- und Verkaufs - Genossenschaft, eingeiragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht in Simmern eingetragen worden.
Daselbst ift ferner folgendes eingetragen : Gegenstand des Unternehmens : Gemein- \Maftlihe Beschaffung von wirtschaftlichen Gebrauchsgegenständen im großen und ihre Abgabe an die Mitglieder im kleinen sowie der gemeinschaftlihe Absaß von Erzeugnissen der eigenen Wirtschaft der Mitglteder.
Die Haftsumme beträgt 2000 M. Höchste Zahl der Geschäftsanteile 50.
BYorstandsmitglieder sind: Michel, Peter, Holzhändler in Simmern, Rech, Peter, Nolizeiwachtmeister in Simmern, Wanne- macber, Jakob, Polizeibetriebsa|sistent in Simmern, Klein, Josef, Eisenbahuschaffner in Simmern, Grathwohl, Adam, Landwirt in Simmern.
Statut vom 27. Mai 1922.
Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in dem in Koblenz erscheinenden Bereinsblatte „Naiffeisenbote“.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni des folgenden Jahres.
Die Willenserklärung und Zeichnung des Vorstands erfolgt durch mindestens drei Mitglieder, darunter den Vorsteher oder seinen Stellvertreter in der Weise, daß die Zeichnenden zur Firma der Genossen- Matt oder zur Benennung des Vorstands ihre Namensunterschrift beifügen.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Simmeru, den 15. September 1922.
Das Amtsgericht.
Solingen. [68766] Fn das Genossenschaftsregister ist bei der Landwirtschaftlichen Bezugs und Absaß Genossenschaft e. G. m. b. S. Over-WiDdert Nr. 16 des Ne- gisters —— eingetragen : Dur General- versammlungsbe|{chluß vom 22. Juli 1922 sind die §§ 37 Abs. 1 und 14 Abs. 7 der Saßzzung abgeändert. Die Haftsumme ist auf 2000 .4 erhöht. Amtsgericht Solingen, den 13, September 1922.
[68767] Sommerfeld, Ez. Frankf. O. In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 28 die durch Satzung vom 6. Sep- tember 1922 errichtete Elektrizitäts- und Maschinengeuossenschaft, eingetra- gene Genossenschaft mit beschräukter Haftyflicht, Dubrow, mit dem Sihe in Dubrow eingetragen worden. Gegeustand des Unternehmens ist der Bezug, die Benutzung und Verteilung von elettrisder Gnergie, die Beschaffung und Unterhaltung eines eleftrischen Verteilungs- netzes sowie die gemein|chastliche Anlage,
Ti
Unterbaktung mb ter Betrteb von kand-
wirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Die Haftsumme beträgt 3000 4, die
Höchstzahl der Geschäftsanteile 500.
Vorstandsmitglieder sind: Landwirt Edmund Fischer, Landwirt Paul Marschner, Mühlenbesitzer Otto Schröer, sämtlich in Dubrow, Kreis Krossen.
Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in der „Landwirtschaftlißhen Ge- nossensaftszeitung für dieProvinzBranden- burg“ zu Berlin und bei deren ingehen im Deutschen Neich8anzeiger.
Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch zwei Vorstands- mitglieder; die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden der Firma ihre Namensunterschrift beifügen.
Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Sommerfeld, den 15. September 1922.
Das Amtsgericht.
Sorau, N. L. [68768]
In das Genossenschafisregister ist bei der Elektrizitäts- und Maschinen- genossenschaft Friedersdorf, ein- getragene Genoffenschaft mit be- schränkter Haftpflicht eingetragen worden :
Sägewerksbesißzer Martin Graeber ist aus dem Vorstand ausgeschieden, an seiner Stelle is NMittergutsbesißer Arthur Faenicke-Noeßler in Friedersdorf in den Borstand gewählt.
Sorau, den 15. September 1922.
Das Amtsgericht.
Storkow, Mark. [68769]
Zu Nr. 13 des hiesigen Genossenschafts- registers ist heute bei der Eleftrizitäts- und Maschinengenossenschaft Frie- dersdorf, e. G. m. b. H. in Frieders- dorf eingetragen worden :
Der Landwirt Willi Briesenick ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle der Bäckermeister Nichard Kopißtke in Friedersdorf in den Vorstand gewählt. Eo (Mar), den 18. September
Das Amtsgericht. Stuhm, j [68770] In unser Genossenschaftsregister ist
beute bei Nr. 12, Bank Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Portschweiten folgendes eingetragen worden : Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen in der Gazeta Olsztynska in Allenstein.
Stuhm, den 11. September 1922. Das Amtsgericht. Stuttgart. [68771]
In das Genossenschaftsregister wurde beute eingetragen zur Firma Svar- und Vorschußbank Botnang eingetragene Genoffenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz in Stuttgart. Dur ch Beschluß der Generalversammlung vom 17. Zuli 1922 hat fi die Genossenschaft aufgesöst. Zu Liquidatoren sind bestellt : Gustav Schaible, fr. Gemeindepfleger, und Paul Schäuble, Magazinier, beide in Stuttgart-Botnang.
Den 16. Sevtember 1922.
Amtsgericht Stuitgart Stadt. Obersekretär Kellhammer.
Tetimanmg. [68772]
Im Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen der Landwirtschaftliche Konsum- u. Kreditverein Fischbach- Schnetenhausen, eingetragene Ge- nossenschaft mit bes®;räukter Haft- pflicht in Fishbach a. B. Nach dem Statut vom 4. Dezember 1921, abgeändert am 14. Mai 1922 is Gegenstand des Unternehmens der gemeinschaftliche Ankauf landwirtscha{tlicher Bedarféartikel und der gemeinschaftliche Werklauf landwirtschaft- licher Grzeugnisse; ferner hat die Ge- nossenschast den Zwecck, den Mitgliedern die zu ihrem Geschäfts- und Wirtschafts- beiriebe nötigen Geldmittel in verzins- lichen Darlehen zu beschaffen sowie den- selben Gelegenheit zu geben, müßig liegende Gelder verzinslih anzulegen.
Die von der Genossenschaïi ausgehenden öffentlihen BekanntunaWungen erfolgen unter der Firma der Genosjenschast, ge- zeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern. Sie sind im Vereinsblatt des „Schwäb. Bauernvereins“ oder im „Seeblatt“ in Friedrihshafen aufzunehmen.
Der Vorstand besteht aus dem Vor- fißenden und zwei weiteren Mitgliedern.
Die derzeitigen Mitglieder des Vorstands
sind: August Arnegger, Landwirt in Spaltenstein (Vorsißender), Bernhard
Käppler, Landwirt in Schueßenhausen, nnd Eugen Cberle, Landwirt in Jetten- hausen.
Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossen|chaft erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder. Die Zeichnung ge- schieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu- der Firma der Genossenschaft ihre Jtamensunterschrift beifügen.
Die Haftsumme beträgt 500 4 für
jeden erworbenen Geschäftsanteil. Die böte Zahl der Geschäftsanteile, auf
welde ein Genosse sich beteiligen kann, beirägt 50.
Die Einsicht der Liste der Genoffen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Den 15. September 1922.
Amtsgericht Tettnaug. Not.-Prakt. Siessegge r. Urach. [68773]
Fm Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen der Handwerker - Dauver- ein Metingen in Metzingen, einge- tragene Genosseuschast mit be- schränkter Haftpflicht.
Das Statut ist vom 4. April 1922, Gegenstand des Unternehmens ist, mittelst gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs durch
den Bau von Wehngrtan hier und in den umliegenden Gemeinden den in Metzingen und Umgebung ansässigen Baugewerbetreibenden Arbeit zu ver- schaffen und damit zur Verminderung der Wohnungsnot, zur Belebung der Bau- tätigfeit und zur Abnahme der Arbeits- losigkeit beizutragen. Auch sonstige Bau- arbeiten aller Art können übernommen und ausgeführt werden.
Zwei Vorstandsmitglieder können rechts- verbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Die Zeichnung geshieht in der Weise, daß die Zeich- nenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen.
Die Bekanntmachungen der Genossen- haft erfolgen in den Amtsblättern des Bezirks unter ihrer Firma, sie werden von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. e
Für den Fall, daß diese Blätter ein- gehen oder aus anderen Gründen die Ver- öffentlihung in diesen Blättern unmöglich werden sollte, tritt der Staatsanzeiger für Württemberg solange an die Stelle dieser Blätter, bis für die Veröffent- lihung der Bekanntmachungen der Ge-
nossenschaft durch Beschluß der Gene- ralversammlung ein anderes Blatt be- stimmt ist.
Die Haftsumme beträgt 500 .4 (fünf- hundert Mark). Jeder Genofse kann mit mehreren, höchstens jedoch 10 Geschäfts- anteilen sich beteiligen.
Der Vorstand besteht aus: 1. Vor- fißender: Kaufmann Albert E. Knecht in
Meßtingen, 2. Vorsißender : Kaufmann Christian Döttinger jr. in Mesingen,
Techniker uud Schriftführer: Architekt Alfred Biesdorf in Stuttgart. 5 Die Einsicht der Liste der Genossen ift während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Urach, den 9. September 1922. Das Amtsgericht.
Wesselburen. A
Sn unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 3 bei der Genossenschaft Land- wirtschaftlicher Bezugsverein e. G. m. u. H. in HSellschen eingetragen worden:
Der Landmann Claus Kühl in Unter- schaar ist aus dem Vorstand ausgeschieden. An seine Stelle tritt der Landmann Gustav Thode aus Hellschen.
Amtsgeriht Wesselburen, am 29. August 1922. [68775]
Wiehl, Kr. 6nmmersbach.
Fn das Genossenschaftsregister wurde am 14. September 1922 bei der Konsum- genossenschaft für Wiehl und Um- gegend e. G. m. b. S. in «N ein- getragen: Der Geschäftsanteil ist auf 1500 6 und die Haftsumme auf 3000 .4
erhöht. Amisgericht Wiehl.
e enne r HR aa TEE
Wittenberg, Bz. Halle. [68776]
Fm Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 57 eingetragenen Firma Lanvbund Kornhaus Wittenberg, c. G. m. b. H, zu Wittenberg folgen- des eingetragen: Gegenstand des Unter- nehmens ist auch der Ein- und Verkauf landwirts{haftlicher Bedarfsartikel. Die &S 26 1a 10 40 UDI 1, 27 Abs. 3, 30, 31, 34 und 37 des Statuts sind ge- ändert worden.
Wittenberg, den 15. September 1922.
Das Amtsgericht.
Zielenzig. [68777] Fn unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 66 folgendes eingetragen worden :
Spalte 1: Nr. 1.
Spalte 2: Hochspannungsgenossen- \chaft,„Oftsternberger Warthebruch““, eingetragene Genossenschaft mit be: schränkter Haftpflicht, Siß: Zielenzig.
Spalte 3: Die Aufbringung, Verzinsung und Tilgung der für die Hochspannungs- leitung Kriesht-Hampshire-Louisa nebst den erforderlichen Stichleitungen und Schaltstationen notwéndigen Zuschüsse.
Spalte 4: Der Geschäftsanteil beträgt 10 4; die Höchstzahl der Anteile, auf die sich ein Genosse beteiligen kann, beträgt 10 000. Die Haftsumme für jeden Ge- \chäftsanteil beträgt 2000 4.
Spalte 5: Den Vorstand bilden: 1. Landrat Karl Lindenberg zu Zielenzig, als Vorsitzender, 2. Landwirt Albert Fiedler zu Freiberg, als stellv: Vorsitzender, 3. Be- triebsleiter Max Böhmer zu Sonnenburg, als zweiter stellv. Vorsitzender, 4. Kreis- aus\hußsekretär Paul Kaiser zu Zielenzig, als Schriftführer, 5. Gemeindevorsleher Otto Gerlah zu Woxfelde, 6. Amts- vorsteher Wilhelm Montoux zu Worxr- holländer, 7. Landwirt Wilhelm Voigt zu Pensylyanien.
Spalte 6: a) Satzung vom 4./24. August 1922, b) die Bekanntmachungen erfolgen in der Landwirtschaftlichen Genossenschafts- zeitung für die Provinz Brandenburg, hilfsweise im Deutschen Reichsanzeiger, c) das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni, das erste Geschäftsjahr endet mit dem 30. Juni 1923, d) die von der Genossenshaft ausgehenden Bekannt- machungen sind von zwei Vorstandsmit- gliedern zu unterzeichnen.
Zielenzig, den 13. September 1922.
Das Amtsgericht.
ZoSsSenm. [68778]
In unser Genossenschaftsregister unter Nr. 10 ist bei der Firma Einkaufs- genossenschaft selbständiger Bäcker und Konditoren zu Zoffen E. G. m. b. H. heute folgendes eingetragen worden :
Der Bäckermeister Louis Wrasse ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle ist der Bäckermeister Heinrich Labude getreten.
Zossen, den 29. August 1922.
Das Amtsgericht.
9) Musterregister.
(Die ausländischen Muster werden unter Leipztg veröffentlicht.)
Bonn. [68844] In “das Musterregister ist heute ein- etragen: Nr. 9. Firma Ludwig esel, Aktiengesellschaft für Por- zellan- und Steingutfabrikation in Bonn, versiegelter Umschlag mit zwei Mustern für plastishe Erzeugnisse und \sech8 Mustern für Flächendekorationen, Fabriknummern 1677, 1678, 6836, 6837, 6838, 6839, 6840, 6841, Schutzfrist drei Fahre, eingegangen am 8. September 1922, Vormittags 11 Uhr.
Bonn, den 8. September 1922.
Das Amtsgericht. Abteilung 9.
[68845]
Duisburg. 12. Sep-
Fu das Musterregister ist am tember 1922 bei Nr. 90, das Er- fennungs- und Ausweismedaillon für Kinder des Klempnermeisters Max Heinze in Duisburg betreffend, ein- getragen: Die Verlängerung der Zckchußz- {rist ist auf weitere drei Jahre angemeldet. Amtsgericht Duisburg.
Geestemünde. [68846]
In das hiesige Musterregister ist unter Nr. 5 am 18. September 1922 ein- getragen für die Lubecawerke, Blech- industrie und Maschinenbauaustalt, Chemisch-tehnishe Fabrik, Gesell-
schaft mit beschränkter Haftung, Filiale Geestemünde-Wulsdorf, ein
Muster eines Fishdosenrumpfes, ofen, Flächenmuster, Schußfrist 15 Jahre, an- e am 7. September 1922, Mittags 1: r.
Amtsgericht Geestemünde.
Nagold. [68847] Fn das Musterregister ist für die Firma Karl Kaltenbach & Söhne in Alten- steig unter Nr. 24 heute eingetragen worden ein Besteckmuster, Fabrik- nummer 63, für plastishe Erzeugnisse, be- stehend aus: Efßlöffel, Eßgabeln, Eß- messer, Defsertlöffel, S Dessert- messer, Kaffeelöffel, Teelöffel, Mokka- lóffel, Vorleger, Gemüselöfel, Gemüse- abeln, Saucelöffel, Kompottlöffel, Salat- estecke, Kuchenheber, Eisgarnituren, Fish- bestecke, Butter- und Käsebestecke, Dbst- bestede. Lg rot Tranchierbestedcke, Teesiebe, Zuckerzangen, Zukerstreuer, Spargelheber, Spargelzangen, Messer- bänke, Frühstücksbestecke, Austerngabeln, Hummergabeln, Kuchenmesser, Bowlen- lsffel, Gierlöffel, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 29. Juli 1922, Vor- mittags 94 Uhr. Württembergisches Amtsgeriht Nagold, Obersekretär Tal mon-Gros.
Suhl. [68848] In unser Musterregister is eingetragen worden : Nr. 140. Firma Jndustrie Werk Auhammer Koh & Co. in Suhl, Fahrradpedal, dessen Achsrohr farbig lackiert oder emailliert ist, plastische Erzeugnisse, Schußfrist drei Jahre, ange- meldet am 14. September 1922, Vor- mittags 83 Uhr. Amtsgericht Suhl, den 16. September 1922.
[63849] Wittenberge, Bz. Potsdam.
Sn unser Musterregister ist heute unter Nr. 10 für Singer Co. Nähmaschinen Aktiengesellschaft in Wittenberge die am 4. September 1922, Nachmittags 12 Uhr 30 Minuten, erfolgte Anmeldung eines Musters einer Nähmaschinentish- platte mit 15 jähriger Schußfrist ein- getragen worden.
Wittenberge, den 6. September 1922.
Das Amtsgericht.
11) Konkurse.
Frankfurt, Main. [68850]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Völker in Frankfurt a. Main, Robert-Mayer-Straße 46, alleinigen In- habers der Firma Karl Völker, Organi- sation, Handel und Export von Waren aller Art, ist heute, am 18. Sep- tember 1922, 114 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet worden Der Nechts- anwalt Dr. Bock, Franksurt a. Main, Gr. Eschenheinmer Straße 4, ist zum Kon- kursverwalter ernannt worden. Arrest mit Anzeigefrist bis 10. Oktober 1922. Frist zur Anmeldung der Forderungen bis zum 1. November 1922. Bei \chrift-
Ausfertigung dringend empfohlen. Erste Gläubigerversammlung 10. Oktober 1922, 12 Uhr, allgemeiner Prüfungs- termin 14. November 1922, 11 Uhr, zu Frankfurt a. Main, Gerichtstraße 2, [. Stock, Zimmer 132. Frankfurt a. Main, den 18. Sep- tember 1922. i
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung 17
Gmünd, Schwäbisch. [68851] Ueber das Vermögen des Willy Kamp, Ziegeleipächters, früher in Mögg- lingen, nun mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, ist am 18. September 1922, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Be- zirfênotar Shôck in Heubach. Anmelde- frist: 5. Oktober 1922. Erste Gläubiger- versammlung und Wahltermin: 16. Ok- tober 1922, Vormitt. 10 Uhr. All- gemeiner Prüfungstermin: 16, Oktober 1922, Vormitt. 10 Uhr. Offener Arrest und Anmeldefrist : 9. Oktober 1922. Den 19. September 1922. Württ. Amtsgeriht GmündD. Obersekretär Unger.
Calau. [68852] Dos Konkursverfahren über das Ver- mögen derChemischen WerkeWerchow, G. m. b. H. in Werchow bei Calau, N. L., wird na erfolgter Abhaltung des S@llußtermins hierdurch aufgehoben. Calau, den 22. August 1922. Das Amtsgericht.
Chemnitz. [68853] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma „Max Schubert“ in Chemniß wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgeriht Chemnitz,
den 16. September 1922.
[67625] HWotheim (Untersranken).
Am 15. September 1922 wurde das unterm 6. Juni 1921 über das Ver- mögen der Firma Kißner und Hae- geler, Schäfte- und Gamaschenfabrik, in Stadtlauringen eröffnete Konkurs- verfahren mangels einer den Kosten des Verfahrens A ioalenben Masse eingestellt.
Hofheim (Ufr.), den 15. September
1922. Die Gerichts\hreiberei des Amtsgerichts. ASPEEYBAON R ILI P A SSPE T E E
Lörrach. [68854] Das Konkursverfahren über den Nach- laß des Zimmermanns Zulius Eich- ack&er in Gregzach ist nach Abhaltung de Schlußtermins am 1. September 1922 ausgehoben worden. £ vrrach, den 18. September 1922. Das Amtsgericht. ITL
12) Tarif- und Fahrplanbekannt- machungen der Eisenbahnen.
[68855] Tfv. 1840. Deutsch - Dänischer Verbandstiertarif.
Mit Wirkung vom 22. September d. I. wird ein Berichtigungsblatt ausgegeben, das Aenderungen der in der Schnitt- tasel B enthaltenen dänischen Schnittsäte, und zwar durchweg Ermäßigungen, bringt. E Auskunft erteilt unser Verkehrs-
üro.
Altona, den 19. September 1922.
Neichs8bahndirektion, namens der Verbandsverwaltungon,
[68856] Deutscher Eisenbahn-Gütertarif, Teil L A (Tfv. 1 a).
Die mit unserer Bekanntmachung vom 1. August 1922 zum 1. Oktober 1922 durchgeführte Tarifmaßnahme (Wieder- einführung der Bedeckungspflicht für leicht feuerfangende Güter unter vorläufiger Aufrechterhaltung der bisherigen Be- deckungsfreiheit nur für Torfstreu 1nd Torfmüllsendungen) wird erst zum 1. Veärz 1923 in Krast geseßt. Bis dahin behält daher die Tarifbestimmung (Fußanmerkung zur Ziffer 10 der Anlage 11 des Tarifs) nohch ihre bisherige Fassung.
Berlin, den 16. August 1922.
Reichsbahndirektion,
liher Anmeldung Vorlage in doppelter
als geschäfts{ührende Verwaltung.
——
[68857]
ein weiterer Nachtrag zu dem Anhan
Lenz & Co., Berlin. Reichenbach i. Schles, den 18.
[68858
unserer Bahn am 1. Oktober d. F. ein
Lenz & Co., Berlin. Reichenbach, den 18. September
Eulengebirgsbahn und Frankenstein-Münsterberg-Nimvtscher Kreisbahn. Borbehaltlih der Genehmigung der Au Gele wird anm 1. Oktober d. I. g Zu i zu den Tarithesten B der Eulengebirgsbahn und der Frankenstein-Münsterberg-Nimptscher Kreisbahn j a4 höhungen der Beförderungspreise im Tier-, Güter- und Expreßgutverkehr enthält. Nähere Auskunft erteilt die Betriebs8abteilung Bres1au der Ges. m. b. H.
herausgegeben, der Er-
September 1922.
Vorstand der Eulengebirgsbvahn-Afktiengesellschaft, Frankenstein, den 18. September 10992. eis L Vorstand der Frankenstein-Münsterberg-Nimptscher Kreisbahn-Akticngesellschaft.
——
] / Eulengebirgsbahn. Vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde wird zu dem Ta1ifhest B
weiterer Nachtrag herauêgegeben, der Er-
höhungen der Beförderungëpreise im Tier-, Güter- und Expreßgutverkehr k . géPre i „ QUIer- Srpreßgutverfehr enthält. Nähere Auskunft erteilt die Betriebéabteilung Breslau der Ges. m. b. H
1922.
Vorstand der Eulengebirgsbahn-Aktiengefellschaft,
R
E
E S
E
Deutscher Reichsanzeiger reußiher
Der Bezugspreis beträgt vierteljährliG 219 Mk, Alle Postanstalten nehmen Bestellung 2 i Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
M Einzelne Nummern kosten 15 Mk. el. : D
ésanzei
[EL.
4 Pu 1 t, R 75
c
Fe. 214. Reichsbantgirokonto. Berlin, Sonnabend, den 93
Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573. O
D Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 33 Mk. einer 3 gespaltenen Einheitszeile 55 Mk.
Anzeigen nimmt an:
die Geschäftsstelle des Reichs - und Staatsanzeigers,
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 82.
[m
Wh
. Gevtember, Abends. Postschecttkonto: Berlin 41821.
1922
Af til E E T
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einseudung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
OEREE a
JFuhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Ernennungen 2c.
Verordnung über die Verwertung von Kleie.
Bestimmungen über die Anmeldung von Warenzeichen.
Bekanntmachung des Landesfinanzamts Brandenburg zu § 1 der Ausführungsbestimmungen zum Kraftfahrzeugsteuergeseß.
Entscheidungen der Filmoberprüfstelle sowie der Filmprüsstellen in Berlin und München.
Preuïen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Verordnung über eine Erhöhung der Ausgleichszuschläge. Bekanntmachung der in der Woche vom 11. bis 17. September zu Wohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Sammlungen und Mitgliederwerbungen. Handelsverbote.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Im Bereiche des Reichsministeriuums für Wiederaufbau find ernannt worden :
der Kammergerichtsrat Ga debusch zum Direktor beim Neichsentschädigungsamt für Kriegsschäden ;
der Regierungsrat, Geheime Justizrat Dr. Seger, der Kammergerichtsrat Langloß, der Bezirksamtinann, Geheime Negierungsrat Dr. Knaat, die Regierungsräle Schüß, Dr. Schlüter, Dr. Petrich, der Oberstleutnant a. D. Alfred Keil zu Oberregierungsräten :
der Regierungsrat auf Wartegeld Ehrhardt, der Re-
gierungszoologe Dr. Gläfer, der Amlsgerichlsrat Jungk, die Gerichtsajsessoren Dr. Rüppel, Schmidt-Schwarzen - berg, Harbfeld, die Negierungsassessoren von Brockhusen and Langer, der Distriktskommissar auf Wartegeld Oßwald, der Hochbauinspektor Ha enßschel, der Geheime Regierungsrat im einstweiligen Nuhestande Grosse, die Rechtsanwälte Köhler und Bindewald, der Reichsbankrat Wollstädter, die Gerichts- assessoren a. D. Huttrop und Dr. Kressing, der Regierungs- baurat Meyerh off, der Bezirksamimann Bauer, der Regie- rungstierarzt Dr. Bailer zu Negierungsräten ;
der Regierungsbaumeister a. D. Koch zum Negierungs- baurat ;
der Feuerwerkshauptmann a. D. Schneider zum Ver- waltungsamtmann.
ate an A
Verordnung über die Verwertung von Kleie. | Vom 8. September 1922. (Veröffentlicht in der am 22. September ausgegebenen Nr. 64
des NGBl. S. 735).
Auf Grund des § 51 des Gesezes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus ver Ernte 1922 vom 4. Juli 1922 NGBl. I S. bestimmt:
S1 :
Den Erzeugern, die Umlagegetreide abzuliefern haben, ist dur Vermittlung des Kommunalverbandes, an den die Ueferung erfolgt, aach Maßgabe der Lieferung Kleie im Verhältnis von 1 zu 10 zu dem abgelieferten Getreide gemäß den Bestimmungen in Id 2,0, 0, 7 und 8 anzubieten und auf Verlangen zu liesern.
Die Kommunalverbände können fich der Genossenshc:\ten und Händlern bedienen; haltung von Preisen vorzuschreiben und fönnen dingungen auferlegen.
Ueber Streitigkeiten, die die Höhe der den Erzeugern na Abs. 1 ¡ustehenden Anteile an Kleie betreffen, tvaltungöbehörde endgültig.
Vermittlung von
ihnen weitere Be-
Kommunalverbände, die von der Reichsgetreidestelle nach § 32
des Getreidegeseßes zur Deckung thres Bedar]santei!s mit Getreide | i Lieferung gemäß § 1;
belietert werden, haben zur Durchführung der in erster Linie die Kleie zu verwenden, die bei der Vermahlung des gelieferten Getreides anfällt. Entsprehendes gilt für Koimmunal- derbände, die auf die Umlage nah § 32 a. d. O. verwiesen werden. Kommunalverbänden, die mehr Getreide abzuliefern haben, als (hnen zur Deckung ihres Bedarssanteils zusteht (Uebershußlommunal- verbände), hat die Neichsgetreidestelle die der Mehrlieferung [prehenden Mengen Kleie munalverbände zu liefern. Bestimmungen.
5
Die Neichsgetreidestelle trifft die näheren
Kommunalverbänden, denen auf ihren Betarfsanteil mehr Ge- treide geliefert wird, als sie Getreide auf dic Uaiage abliefern (Zu-
e by
549) wird mit Zustimmung des Reichsrats
fie habeu ihnen die Cin-
enticheidet die höhere Ver-
î
ent- gemäß den RYerladeverfügungen der Koms- |
| | l
s{hußkommunalverbände), ist die aus dem mehrgelieferten Getreide anfallende Kleie guf ihr Ansuchen gegen eine Vergütung zu belassen, soweit nicht die obersten Landesbehörden mit Zustimmung des Neichs- ministers für Ernährung und Landwirtschaft eine hiervon abweichende Negelung ‘treffen. Als Vergütung ift der Betrag zu zahlen, der drei Vierteln der Spanne ‘zwischen den nach § 6 Ab} l und § 6 Abs. 2 maßgebenden Preisen für Kleie entfpricht.
__ Die Kommunalverbände haben der Neichsgetreideslelle bis zum 15. Oftober 1922 mitzuteiien, ob und inwieweit sie die Kleie selbst verwoerten wollen.
Die Kommuualverbände dürfen die ihnen nach Abs. 1 belafsene i e 1 £0
Kleie nur an Verbraucher ihres Bezirks abgebeu; zur Hebung ihrer Verforgung mit Milch dürfen sie die Kleie an milchwirtschaîtlihe Betriebe auch außerhalb ihres Bezicks abgeben. § 1 Abs. 2 findet
entsprehende Anwendung. i B,
O Die Reichsgetreidestelle hat die Kleie, die sie niht gemäß § 3 an die Kommunalverbände zu liefern hat, nah Abzug von 2000 Tonnen, deren Verteilung der Reichsminister für Ernährung und Landwirt- schast vorbehalten bleibt, laufend den Ländern nach dem Anteil an der Unilage zur Verfügung zu stellen. Dabei i die den Kommnunalverbänden nah § 4 belassene Kleie mit einem Biertel in Anrechnung zu bringen. Die Anrehnung exfolat laufend bei den Verteilungen von Kleie nach Satz 1 unter Berücksichtigung derjenigen Kleiemengen, die die selbstwirtshaftenden Kommunal- verbände bei der Virmahlung der ihnen jeweils bis zur Verteilung zugewiesenen Zuschüsse an Getreide gewinnen und behalten. Die end- gültige Anrechnung ist vorzunehmen, sobald für das Wirtschaftsjahr 1922/23 feststeht, wieviel Kleie den Kommunalverbänden nach 8 ch4 belassen wird und wieviel Kleie dec Reichsgetreivestelle für die Ber- teilung an die Länder zur Verfügung steht.
Die Unterverteilung der Kleie bleibt dem Ermessen der Länder überlassen.
S 6.
Die Neichsgetreidestelle hat den Kommunalverbänden die thnen nah § 3’ zur Verfügung zu siéllende Kleie zu einein Preise zu liefern, der 60 vour Hundert des "Preises für Roggen aus der Ums- lage entspricht.
Den Preis für Kleie, die die gibt, seßt diese mit Zustimmung de und Landwirtschaft jeweils in Anl dem freien Marft fest.
Die Lieferung der Kleie erfolgt frachtfrei nah den Bahn- oder Schiffsstationen im Gebiete des Empfangsberechtigten. Die Neichs- getreidestelle ist mit Zustimmung des Neichsministers tür Ernährung und Landwirtschaft berechtigt, zu den nah Abs 1 und 2 maßgebenden Preisen einen einheitlihen Zuschlag in Höhe des jeweiligen Durch- schniitsfrachtsaßes zu machen. Bei Lieferung in Säcken bezieht sich dec Preis auf das Gesamtgewiht von Kleie und Sack. Der Preis für den Sack wird besonders berechnet. Er richtet sich nah den Marktyerhältnissen und wird von der Neichsgetreidestelle festgesetzt.
8.7.
Die Kommunalverbände haben den Erzeugern die Kleie nah S8 1, 2 zu dem nah § 6 Abs. 1 maßgebenden Preise zu liefern.
Die Kleie, die den Kominunalverbänden na § 4 belassen ist, dürfen sie zu feinen höheren Preise ‘an die Verbraucher abgeben, als dem nah § 6 Abs. 1 maßgebenden Preise einschließlich der an die Neichsgetreidestelle gezahlten Vergütung entspricht.
Die Vor\chriften im § 6 Abs. 3 mit Ausnahme des Satzes 2 finden entspredende Anwendung mit der Maßgabe, daß der Preis für den Sack von den Kommunalverbänden festge|eßt wird.
çÇ
Neich8getreidestelle gemäß § 5 ab- s Neichéäministers für Ernährung an
; ) So ehnung die Preisbildung auf
{N
88.
Die Kommunalyerbände oder sonstige mit der Verwertung der Kleie betraute Stellen dürfen zu den nach §§ 6 und 7 maßgebenden Preisen Zuschläge lediglich in Höhe der bei der Unterverteilung tat- \ächlih entstehenden Kosten machen. Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen treffen die näheren Bestim- mungen über die Höhe der Zuschläge, einschließli etwaiger nah § 1 Abs. 2 zu zahlendèr Vergütungen.
8 9.
Soweit Fommunalverbände oder fonstige mit der Verwertung der Kleie betraute Stellen die Kleie nicht nah Maßgabe der Vor- schristen in §8 1 bis 4 oder gemäß den nach §6 Abs. 2 von den Ländern getroffenen Bestimmungen verwenden können, fteht die Ver- fügung über dic Kleie den obersten Landesbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen zu.
8 190.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. S 11 Veber Streitigkeiten, die zwischen den Kommunakverbänden oder sonstigen mit der Verwertung von Kleie betrauten Stellen und der Neichsgetreidestelle aus der Lieferung von Kleie entstehen, entscheidet das bei der Reichsgetreidestelle errichtete Schiedsgericht endgültig. D 9 Die obersten Landesbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung. §13. Die Verordnung tcitt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. September 1922. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirischaft.
Fehr
ren artin ert
Bestimmungen über dic Anineldung von Warenzeichen. Vom 8. September 1922. A Gun S S S Abf. 2 des Gefeßes zum Schuß der Warenbezeihuungen vom 12. Mai 1894 werden die nach- stehenden Bestimmungen über die Erfordernisse ciner Waren- zeichenanmeldung erlassen. Sie treten vom 1. Oktober 1922
an die Stelle der Bestimmungen vom 30. April 1920.
a Ln! K , - 4 ? o c : S1 Vie Ameloung emes MarenzeiGßens behufs Eintragung » io ) 5) uy allo y toll t e f 2 © N S in die Zeichenrolle geschieht in der Form eines an das Neichspatent-
J
4 amt zu richtenden schriftlihen Gesuhs, dem die sonst erforderlichen Stücke als Anlagen beizufügen find.
eine befondere Anmeldung erforderlich.
ioSoR ot M 5 ür jedes Zeichen ist
S 2 as Gesuch muß enthalten:
a) die gabe des Vor- und Zunamens, bei Frauen außerdem des Familienstandes und des Geburtsnamens, des Wohnorts oder der Hauptniederlassung des Anmelders; bei größeren Städten auch die Angabe von Straße und Hausnummer der Wohnung oder der Hauptniederlassung; bei Verbandszeichen die Angabe des Namens und des Sißes des Verbandes; bei ausländischen Orten auch die Angabe des Staates und Bezirks.
c: ir
“E í 8 E
Dur iese’ Angaben muß jeder Zweifel auß darüber auêac- schlossen sein, ob die Eintragung des Warenzeichens von einzelnen Personen oder von einer Gefellshast, von dem In-
eli
haber einer Firma auf seinen bürgerlichen Namen oder von
_ einer Firma nahge'ucht wird;
b) die Bezeichnung des Geschäitsbetriebs, in dem das Zeichen verwendet werden foll ; Î
bei Verbandszeichen fällt diefe Angabe weg :
c) den Antrag, daß getragen wird ;
4) die Aufführung der Anlagen unter Angabe ihrer Nummer und thres Fahalts :
e) falls der Anmelder einen Vertreter bestellt hat, die Angabe der Person, der Beruféstellung und des Wohnorts des Vertreters. Als Anlage ist eine Vollinatht beizufügen, die nach § 8 der Ver- ordnung vom 30. Juni 1894 (NGBl. S. 49) und § 28 der Ver- ordnung vom 11. Juli 1891 (RNGBl. S. 349) auf prozeß- fähige, mit ibrem bürgerlichen Namen bezeichnete Personen (nicht aljo z. B. auf eine Firma) cuszustellen ist. Sine Be- glaubigung der Unterschrift des Anmelders unter der Vollmacht
Ust auf besonderes Erfordern des Patentamts beizubringen ;
f) falls mehrere Personen ohne Bestellung eines gemeinsamen Bertreters anmelden, die Benennung derjentgen Person, der
_die amtlichen Verfügungen zugesandt werden sollen;
g) 2 Unterschrift des Anmelders (der Anmelder) oder des Vers
r: ters.
ain ine k 1 ng: Nah der Bestimmungen de Art. FL des Gejeyes zur Ausführung der revidierten Pariser Uebereinkunft vom 2. Juni 1511 zum Schuy des gewerblichen Eiger.tums vom 31. März 1913 (RGBLl. ‘S. 236 ffffffl.) und der Bekanntmachung de® Reichskanzlers, betr. die Geltend*aahung des im Art. 4 dieser Uebereinkuaft vorgesehenen Prioritätsrechtis, vom 8. Apcil 1943 (RGBL. S. 241) ist die im Art. 4 Abs. à der Uebereinkuxft vorgesehene Priorität8erllärung über Beit nnd Land der Voranmeldurg bei der An- meldung des Warenzeicens abzugeben 7 anderenfalls wird der Priorität3=- anspruch für diese Anm.ldung verwirkt.
: S 3. Dem Gesuch ist eine Darstellung des Zeichens in zwölf
Ausführungen beizufügen. Eine davon ist auf einem mit Heftrand
versehenen halben Bogen anzubringen. ,
Die Ausführungen müssen sauber und dauerhaft sein und die wesentlihen Bestandteile des Zeichens deutlich erkennen lassen. Wird die Darstellung im Laufe des Verfahrens verändert, so sind vor der Eintragung neue Ausführungen einzureichen oder es ist zu erklären, daß der Abdruck des Druckstocks als Darstellung gelten soll.
__ Die Größe der Darstellung darf 33 cm in der Höhe und 25 ecm
in der Breite nicht übersteigen. Größere Darstellungen, wie Plakate
u. dgl., werden als Probestüde behandelt. In diesem Falle sind ent-
weder Ausführungen in fleinerem Maßstabe nachzureichen, oder es ist
zu erklären, daß der Abdruck des Druckstods als Darstellung gelten foll.
Die Darstellung darf nur einseitig bedruckt sein.
_Bei Zeichen, die aus\{ließlih in Wörtern bestehen, kann die Beifügung der Darstellung durch Aufnahme des Wortes in das Gesuch und die Erklärung erseßt werden, daß der Abdruck des Druck- \tocks als Darstellung gelten soll.
8 4. Das Verzeichnis der Waren, für die das Zeichen besti ist, ist in zwei Ausfertigungen einzureihen. Ist N R E geringem Umfang, so kann es in das Gesu aufgenommen werden.
§ 9, Die Beschreibung des Zeichens ift, wenn der Anmeld sie für erforderlih hält, oder wenn das Nei spatent. ael, dem Gesuch in zwei Ausfertigungen Ban E E
§ 6. Unter der gleichen Vorausseßung find Modelle u - stücke der mit dem Zeichen versehenen Mare sowie Ne hbilbuacon Leg Beichens in dêr Form, wie és im Verkehr verwendet wird, und zwar in einer Ausführung vorzulegen. Gegenstände, die leicht beschädigt *) werden könneñ, sind in festen Hüllen einzureihen. Gegenstände von T A sind auf \teifem Papier zu befestigen.
i; ei Verbandszeichenanmeldungen find die Zeich
sowie etwaige Nachträge und Aenderu Zei enlazuag zwei Ausfertigungen einzureichen. A Das D fn N
__§ 8. Zugleich mit der Anmeldung oder auf spät ist ein für die Vervielfältigung des Zeichens besismmaiee BMCAN
das Warenzeichen in die Zeichenrolle ein-
*) Für die dauernde: Erhaltung der Gegenstä Zustande übernimmt das Reichspatentamt Put aua E