1922 / 219 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Sep 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Organisationen

E E S a E T a

Vertreter

95 | Verband der Bettfedernfabrikanten in Deutschland und ODesterreich- | Manfred Strauß, Stuttgart

Ungarn, Stuttgart

Zellstoff-

Pappen-,

Gefhäftsbüchexr - Fabrikanten e.

27 | Verband Württ. Papier-, Industrieller, Stuttgart 98 | Vereinigung Süddeutscher Stuttgart

99 | Arbeitgeberverband der Edel- und Unedelmetall-Jndustrie verwandter Hilfsgeschäste e. V. Gmünd

30 | Verein der Fuweliere, Gold- und Silbershmiede Württembergs e. V.,

Stuttgart

31 | Neichsverband der deutschen optischen Fndustrie, Unterverband Südz

deutschland, Stuttgart, Kanzleistraße 35 32 | Vereinigung Württembergisher Weinhändler e. V. Stuttgart

33 | Großeinfaufsverein der Kolonialwarenhändler Württembergs e. G.

m. b. H. Stuttgart ; 34 | Verein der Feuerbacher Fabrikanten e. V. Feuerbach

35 Industrieverband für Göppingen und Umgebung e. V. Göppingen 36 | Industriellenverband für Heilbronn und Umgebung, Heilbronn a. N

Handelskammer Altenburg Handelskammer Arnstadt Handelékammer Erfurt Handelskammer Hildburghausen Handelskammer Gera

| Handelskammer Gotha

| Handelskammer Greiz :

| Handelskammer Meiningen

| Handelskammer Mühlhausen i. Thür. | Handelskammer Nordhausen

| Handelskammer Nudolstadt i. Thür.

| Handelskammer Saalfeld a. d. Saale l

|

|

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|

Handelskammer Sonneberg i. Thür. | Handelskammer Weimar Bund der AuKlandsdeutschen

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Weimar | Verband Thür. Industrieller, Weimar Berlin, den 283. September 1922.

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Vreufzen.

Berat maMmunga, bet. ffend Ungültigkeitsertlärung von verloren- gegangenen und eingezogenen Sprengstofferlaubnis- O elnen.

Der von dem Landrat des Kreises Wittlage für den Ober? steïiger und stellvertretenden Bel ebsführer Wilhelm Hafer? mann in Vohmte unter Nr. 12 des Verzeichnisses ausgestellte S prengstofferlaubnis\chein ist verlorengegangen und wird hiermit für ungültig erklärt. Die von dem Landrat des Kreises Meschede für den Schicßmeister Anton Dröge in Kückelheim unter Nr. 62, für den Beiriebsleiter Hans Schuster in Frettermühle unter Nr. 37, für den Schießmeisler Josef Hömberg in Deutmecke unter Nr. 12, für den Steinbruch- arbeiter Johann Friedhoff in Freiter unter Nr. 19, für den Stein- brucharbeiter Valentin Deluca in Finnentrop unter Nr. 65und von dem Landrat des Krei‘es Weilburg für den Beiriebsführer 9eilhelm Kunkler in Vlessenbach unter Nr. 140 des Ver- zeichnisses ausgesiellten Sprengstofferlaubnisscheine sind zurüd- acnommen worden und haben keine Gültigkeit mehr. Die von dom Landrat des Kreises Weilburg für den Steinhbrecher Jacob Schliffer in Edelsberg unter Nr. 132 und für den NBiegelmeister Friedrich Wilhelm August Schäfer in Weilburg unter Nr. 135 des Verzeichnisses ausgestellten Sprengstoff- erlaubnis\heine sind wegen Unzuverlässigkeit der Juhaber ein- gezonzen worden und werden für ungültig erklärt,

Berlin. den 25. September 1922.

Der Minister für Handel und Gewerbe. M: Pon Mey eren.

Der Minister des Jnnern. J. A.: Roedenbeck.

Finanzministerium. Der Ansicölungskomm ssionsobersekretär Noacl ift zum Miinzobersekretär bei der preußishen Staatsmünze ernannt

worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Neichsrat hat in der am Donnerstagabend abge- haltenen Vollsizung, die von dem Reichspostminister Giesberts geleitet wurde, die Verordnung zur Ausführung des Gesezes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse unverändert in der vom 9. Ausschuß des Reichstags gebilligten Fassung angenommen. Sie hat, wie das „Nachrihtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, folgenden Wortlaut: i

& 1. Die Nückvergütungskasse für die deutschWe Presse, die auf Grund des Gesezes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Not- lage der Presse vom 21. Juli 1922 errichtet wird, tritt am 15, Dktober 1922 ins Leben.

8 2, Die Organe der Nükvergütungskasse für die deutsche Presse sind 1. der Verwaltungsrat, 2. der Vorstand, 3. die Geschäftsführer.

8 3. Der Verwaltungsrat a sh aus folgenden Mitgliedern

sammen, die der Neichswirtschaftsminister entsprechend den Vor- chlägen der vorschlagsberehtigten Organisationen beruft. Es be- nennen 1. der Neichsrat vier Vertreter, 2. jede Fraktion des Reichstags einen Vertreter, 3. der vorl. Reichswirtschaftrat drei Vertreter, 4. die deutschen Zeitungsverleger: a) der Verein deutsher Zeitungsverleger zwei Vertreter, b) die Vereinigung großftädtischer Zeitungsverleger einen Vertreter, c) die durch vorstehende Verbände nit vertretene sozialdemokratishe Presse einen Vertreter, 9. der Reichsberband der deutschen Presse einen Vertreter.

Das Amt der Mitglieder des Verwaltungsrats ist ein Ehrenamt.

Zur Teilnahme an den Sitzungen sind berechtigt je ein Vertreter des Neichskanzlers, des Reichswirtschaftsministers, des Reichsministers des Innern, des Reichsministers der Finanzen und des NReichsministers des Auswärtigen. Sie sind von allen Sitzungen rechtzeitig in Kenntnis zu segen und jederzeit zu hören. regierung haben nur beratende Stimme.

§ 4. Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind folgende: 1. Er ernennt die Mitglieder des Vorstands und ihre Stellvertreter, 2. cr xegelt die Organisation und die Tätigkeit der Kasse durh eine Ge- \{äftsordnung und überwacht ihre Durhführung, 3. er stellt den Haushaltsplan" auf, 4. er erläßt die näheren Vorschriften über das \chiedsgerichtlihe Verfahren und bestellt den ständigen Obmann des Schiedsgerichts sowie dessen Stellvertreter 17).

| Verband der im Ausland gesc{hädiglen Inlandsdeutschen, Zweigstelle |

Die Vertreter der Reichs

96 | Verband Deutscher Schuhwarengroßhändler Stuttgart, Shutgark | Julius Metzger, î. Fa. Glück & Metzger, Stuttgart 4 i ; und Holzstoff- |

ck= : ; F I: Fabrikant Moriy Fletscher, Eiélingen a. F.

V., | Fabrikdirektor Heinrich Supp, Stuttgart

25.) |

und | Fabrikant Franz Scheurle, Gmünd

Dr. Franz Fu ch8, Stuttgart

Arthur SchG ne, Stuttgart

Otto Martin, Cannstatt

Theodor Kuhn, Stuttgart Direktor Raf f, Göppingen Carl Frühsorger, Heilbronn

V ¿i ut à@ r.

Porzellanmalereibesiter Anton Bauer, Kahla Kommerzienrat Rud. Rie ck, Arnstadt Fabrikbesißger Emil Lamm, Erfurt 7 : Fabrikdirektor Mar Heu bach, Brattendorf b. Eisfeld | Fabrikant Wilh. Ernst Meyer, i. Fa. Friedr. Weißflog, Gera | Kommerzienrat Aug. Sh uchardt, Ruhla | Fabrikbesizer Clemens Dietel, Greiz

Ministerialdireftor Dr. jur. Karl Ne be, Meiningen | Herm. Chr. Nud. Franke, i. Fa. Franke, Mühlhausef i. Thür. | Bergwerksdirektor G. Küff ner, Nordhausen a. H. | Geh. Kommerzienrat Da m m, Bad Blankenburg Kommerzienrat Gottfried Nies, Saalfeld

Spediteur M. Hofmann, Sonneberg

Kaufmann Nich. Beyer, Oberweimar

Kaufmann H. Kummer, Weimar

Negierungsrat a. D. Dr, Paul F ischer, Weimar

| Oberbuchhalter Franz Hö8rich, Ilmenau

Der Präsident des Reichsausgleich3amts. A Oi

Der Verwaltungsrat ist befugt, seine Rehte ganz oder teilweife auf einen engeren Ausshuß zu übertragen, den er aus seinen Mit- gliedern bildet. Für die Teilnahme der Mitglieder der Neichs- regierung an den Sigungen des engeren Ausschusses gelten die Be- stimmungen des § 3. | i

8 5, Der Vorstand besteht aus sicben Mitgliedern, vier von diesen müssen Verleger sein. Er ernennt die Geschäftsführer, erteilt ihnen Anweisungen und überwacht ihre Tätigkeit. Das Amt der Mitglieder des Vorstands und ihrer Stellvertreter ist ein Ehrenamt. Für die Teilnahme der Mitglieder der Neichêregierung an den Vor- {standésizungen gelten die Bestimmungen des § 3

8 6. Die laufenden Geschäfte der Rückvergütungskasse werden von zwei Gescäftsführern erledigt. Diese vertreten die Rückver- aütungskasse gemeinschaftlich. Bei Behinderung eines Geschäfts- jührers vertritt ihn ein Mitglied des Vorstands.

S 7. Die Abgabe von 1} vom Tausend des Wertes derfenigen Waren, deren Auéfuhr von der Erteilung einer Ausfuhrbewilligung abhängig ist. wird von den Stellen erheben, die zur Erteilung der Ausiulrièwillitüng zuständig find. Der Reichskommissar für Aus- und Cinfuhrbewilligung ist besugt, von der Entrichtung der Abgabe insoweit zu entbinden als eine Neisgebühr nit erhoben wird. Er erläßt die weiteren Anordnungen. | : O

Solange die Erteilung von Ausfuhrbewilligungen für die besegten rheinis{en Gebiete den nah der Verordnung über die Außenhandels3- fontrolle vom 20. Dezember 1919 zuständigen Stellen entzogen ist, finden für Sendungen, die in den bejeßten rheinishen Gebieten mit der Bestimmung nah dem Ausland abgefertigt werden, die Vor- [riften der 88 8 bis 11 Anwendung.

8& 8. Die Erbebung der Abgabe von 1} vom Tausend des Wertes derjenigen Waren, die einer Ausfuhrbewilligung nicht bedürfen, erfolgt durch Verwendung von Rückvergütungsmarken auf der die Sendung begleitenden Auéfuhrerklärung.

8 9, Die Rükvergütungsma! ken sind mit der Angabe des Be- trags, für den sie gelten, und der Umschrift „Rückvergütung für die deutsche Presse“ versehen. Sie werden im Werte von 15 M, 150 4 und 1500 4 ausgegeben und dur die Rüvergütungskasse für die deutsche Presse. Berlin SW. 68, Zimme! straße 86, sowie dur die Postanstalten verkauft. Der Verkauf erfolgt zum aufgedruckten Betrage.

8 10. Bei der Berechnung der Abgabe, die durch Verwendung von Nückvergütungsmarken entrichtet wird, werden die Wertbeträge auf volle 10/000-4-Beträge nah unten abgerundet. Für Sendungen im Werte unter 10 000 4 wird die Abgabe nicht erhoben. Ist der Wert der Sendung in ausländischer Währung angegeben, fo ist er nah den für die {tatistishe Gebühr geltenden Bestimmungen in die deutshe Währung umzurechnen.

8 11. Der Neichswirtschaftsminister erläßt die erforderlichen Aus- sührungsbestimmungen über die Verwendung der Nückvergütungs- marken und ihre Nachprüfung.

8 12, Rüdckvergütungen auf den Druckpapierpreis find an die Verleger der deutschen politischen Zeitungen und Zeitschriften zu zahlen.

Die Entscheidung darüber, ob eine Zeitung oder Zeitschrift zu diesen Verlag3unternehmungen zu renen ist, trifft der Borstand. Auf Beschwerde entscheidet der Verwaltungérat endgültig unter Aus- {luß des Nechtsweges. ô

Fünf vom Hundert der Gesamteingänge werden vorab einer von der Reichsregierung zu bestimmenden Stelle zur Unterstüßung not- leidender wissenshaftliher Zeitschriften überwiesen.

Die Verleger haben der Rückvergütungsfasse für die deutsche Presse bis zum 10. Tage eines jeden Monats auf einem Meldebogen, der von der Kasse aufgestellt und jedem vergütungsberehtigten Verleger über= sandt wird, die geforderten Angaben zu machen. Die Angaben sind mit der Versicherung der Nichigkeit und Vollständigkeit zu versehen.

Bei der Verteilung werden nur die Zeitungen und Zeitschriften berüdsichtigt, welhe die Meldung rechtzeitig und vollständig er- statten. Wird die Meldung ver)pätet eingereiht oder ergänzt, so kann der Vorstand die Zahlung der Rückvergütung beschließen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß eine shuldhafte Verleßung der Melde- pflicht niht vorliegt. Der Vorstand kann das Meldeverfahren anderweitig regeln.

8 14. Der Druckpapierberbrauch für die Textseiten wird zur Berechnung der Rückvergütung in vier Klassen eingeteilt ; für jede Klasse werden die Einheiten der Rückvergütung bestimmt, die auf 1 Kilogramm entfallen. j

Die Nückvergütung wird in folgender Weise berechnet : Bei cinem monatlichen Paptierverbrauß für Textseiten bis einshließlich tausend Kilogramm entfallen auf jedes Kilogramm zehn Einheiten (Klasse 1), über tausend Kilogramm bis eins{ließlich fünftausend Kilogramm auf jedes weitere Kilogramm neun Einheiten (Klasse 2), über fünftausend bis zwanzigtausend Kilogramm acht Einheiten ene H" über zwanzigtausend Kilogramm sechs3 Einheiten

asse 4).

Der Verwaltungsrat kann mit einer Mehrheit von dreikVierteln der stimmberechtigten Mitglieder eine Abänderung dieses Berehnungs- maßstabes beschließen.

& 15, Die Rückvergütungskasse errehnet auf Grund der verz

fügbaren Mittel den Betrag, der auf die Einheit der Nückvergütung | entfällt. An die Vexleger wird für jede Zeitung und Zeitschrift unter

Wilhelm Marquardt, i. Fa. H. & O. Marquardt, Skuttgart

Stellvectreter

Ad. K o ps, Feuerbach

Fulius Henle, i. Fa. Albert Henle, Stuttgart ei Dr. Scheu fel en, Oberlenningen-TeckX

Kommerzienrat Wilh. Laufer, Stuttgart Fabrikant Aurel Kn ödlkler, Gmünd Syndikus Dr. Lothar Dessauer, Stuttgart Louis Fellheimer, Stuttgart.

Marx Adler, Stuttgart. Direktor Eugen Köntg, Cannstatt

Ludwig Leib, Feuerbah S Fabrikant David Fleischer, Eislingen Nichard Drau t, Heilbronn

Fabrikbesißer Nobert Weißbrod, Eisenberg Rechtsanwalt Ioh. Sey de, Arnstadt

Fabrikbesißer Karl Toebelmann, Erfurt Fabrikbesißer Anton Bischoff, Eisfeld Maschinenfabrikant Rudolf Sonntag, Gera

Spediteur Leopold Berent, Gotha

Fabrikdirektor Adolf Ludwig, Zeulenroda

Direktor Emil We gel, Wernshausen a. d. Werra osef Glias, i. Fa. F. L. Hirs, Mühlhausen i. Thür. Fabrikdirektor L. Binger, Nordhausen a. H. Kommerzienrat E. Müller, Rudolstadt

Fabrikdirektor Dr. Bodenstein, Saalfeld

Kaufmann Herm. Ortelli, Sonneberg

Kaufmann Arthur Jakob i, Apolda

Kaufmann Carl Driefer, Weimar

Kaufrnann Max Kießling, Weimar

Fabrikant, Direktor Schra mm, Weimar

Vorbehalt der Nachprüfung und Rückforderung der Betrag gezahlt, der sih aus der gemeldeten Menge ergibt.

& 16. Die Verleger haben der Rückvergütungskasse und deren Beauftragten alle Auskünfte zu erteilen und alle Nahprüfungen zu gestatten, die zur Feststellung der Richtigkeit der Meldungen erforder- li sind. Sie haben der Rückvergütungskasse auf Anforderungen sämtliße Nummern der Zeitung oder Zeitschrift kostenfrei zu über- fenden und zu überlassen, die in dem der Nachprüfung unterliegenden Zeitraum erschienen find. : :

Uecberstcigt der geforderte Betrag den bei der Nachprüfung errehneten und beruht die Mehrforderung auf einem Verschulden des Verlegers oder seiner Angestellten, so kann ihm die Rückvergütung für einen oder mehrere Monate auch für die Vergangenheit ganz oder teilweise aberkannt werden. Das gleiche gilt, wenn der Verleger die ihm nach Absayz 1 obliegenden Pflichten verleßt. Die Cut {eidung steht dem Vorstand zu. Gegen den Beschluß, ist die Be- schwerde an den Verwaltungsrat zulässig, Dieser entfcheidet endgültig.

8 17. Beschwerden, die damit begründet werden, daß der Beshwerdeführer bei der Verteilung der Rükvergütungen etnen geringeren Betrag erbalten habe, als ihm zustehe, sind innerhalb einer Woche nah Bekanntgabe des Rückvergütungsbetrags an deu Beschwerdeführer beim Vorstand anzubringen. Ueber die Beschwerde entscheidet ein Schiedsgericht. Dieses besteht aus zwei Mitgliedern und dem ständigen Obmann. Ein Mitglied ernennt der Beschwerde- tührer gleidzeitig mit der Einlegung der Beschwerde, das ant ere Mitglied der Vorstand innerhalb einer Woche nah Cingarg der Beshwerde bei der Nückvergütungskasse. Nimmt der Vorstand die Ecnennung nit rechtzeitig vor, so erfolgt sie_ auf Antrag des Obmanns s R e D Dis ie Lie des Schiedsgerichts sind endaültig. Der Rechtsweg Uit ausge\chiolen. "

M 18. Se tritt am 15. Oktober 1922 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 3 des Geseßes in Kraft. :

Die Ausschüsse des Reichsrats hatten ursprünglich beschlossen, daß auch die religiösen Sonntagsblätter an der Rükvergütung teilnehmen sollten. Diese Bestimmung is aber vom Ausschuß des Reichstags gestrichen worden auf Grund einer Vereinbarung zwischen den Parteien der Rechten und der Linken, daß man sich lediglih auf die Berücksichtigung der politischen Zeitungen beschränken wolle. Andernfalls würde von der Linken die Berücksichtigung der Gewerkschaftspresse verlangt worden fein, was angesichts der Knappheit der zur Verfügung stehenden Mittel zu Bedenken Anlaß gegeben haben würde. j

Der Reichsrat genehmigte dann die Verordnung über

Reichszushüsse zu den Kosten der öffentlichen Dee In3gesamt handelt es sich um einen

Reichsbeitrag von 40 Millionen Mark, wovon 35 Millionen den Ländern zur Unterverteilung zugeführt werden, und zwar nach Maßgabe der Einwohnerzahl, der Zahl der gemeldeten Arbeitsvermittlungen und “der Höhe der Kosten eines jeden Arbeitsnachweises. : 7 :

Die Frist für die Gemeinden, Grundsäße über die Verwendung der Mietssteuer aufzustelien, soll bis zum April 1923 verlängert werden. Dem Revisions- verband der sozialen Baubetriebe in Hamburg wurdo das Recht zur Bestellung eines Revisors verliehen.

Der Höch sibetrag der Darlehnskassenscheine wurde entsprehend dem Antrage der Regierung auf 75 Milliarden Mark festgeseßt. Die Tagegelder und Uebernachtungs-

elder bei Dienstreisen von Beamten wurden um §0 A e Den Norddeutschen Kohlen- und Kokswerken (A.-G.) in Hamburg wurde Ee, von der Kohlensteuer für aus dem Ausland eingeführte Kohlen bewilligt. Der Braurech tsfu ß At das Rech- nungsjahr 1922/23 wurde auf 75 % festgeseßt. Den Schuldverschreibungen des Ruhrtalsperrenvereins, der EmsGer-Genossenshaft, der Seseke-Genossen- schaft, des Ruhrverbandes wurde die Mündelsicherheit ugesprochen. Mit der Erhöhung der Verwaltun gs- Po ftenbeiträge bei Tilgungsdarlehen er!lärte sih der Reichsrat einverstanden.

(Forisezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Sthriftleiter: Direktor Dr. Tyr ol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Nechnungsrat engering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstr. 32. Sechs Beilagen (eins{ließli% Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 86 A und B) und Erfte und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage.

Z8

Erste Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Breußischen StaatSanzeigëL

Verlin, Freitag, den 29. September

Nr. 219. _

4 1922

Nichtamtliches.

Dentsches Reich. (Fortsezung aus dem Hauptblatt.)

Preußisher Staatsrat. Sißung vom 28. September 1922. (Bericht des Nachrihtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

__ Der Staatsrat gab am Donnerstagnachmitiag seine Zu- Mee zur weiteren Beteiligung des Staates am

au des Kraftwerks im Weserquell- und Main- gebiet mit 300 Millionen Mark, zu den Erhöhungen der Ausgleich8zuschläge für die preußishen Beamten vom 1. Juli bezw. 1. August ab und zur Erweiterung des Stadtkreises Kiel, die für den Ausbau des neuen Frei- hafens nötig ift.

Der Staatsrat nahm weiter von der Denkschrift des Ministeriums für Handel und Gewerbe über die Kleinbahnen Kenntnis. Bei dieser Gelegenheit verlangte der Sozialdemokrat Sailer rashere Zustimmung zu den Tariferhöhungen der Kleinbahnen, Freiherr von Malß ahn (Arbeitsgemeinschast) Erlaß der Verkehrssteuern und Dr. Kaiser (Arbeitsgemeinschast) stärkere Tariferhöhungen auf den Reichsbahnen, damit die Konkurrenz gegenüber den Klein- bahnen aufhöre,

Der Staatsrat erhob auch keine Einwendung gegen die Ausführun gsbestimmungen zum Gesey über die Bereitstellung von Staatsmitteln zur Boden- verbesserung, gegen die Ausführungsbestimmungen zum Verwaltungsgesezß für Helgoland, gegen das neue S und die neuen Gebühren- ordnungen für Notare, Rechtsanwälte und Gerichts- vollzieyer

Nächste Sißung Freitag, 9!/, Vormittags (Städteordnung).

Preußischer Landtag. 166. Sißung vom 28. September 1922, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichienbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) *)

Der 72. Bericht der Staat3schuldenkommission wird dem Rechnungsaus\chuß überwiesen.

Bei der ersten Lesung des Entwurfs zu einem Tuber- kulosegeseß bemängelt

Abg. Dr. Weyl (Soz.), daß damit kediglich ein polizeiliches Gesetz zur Verfolgung der Tuberkulösen vorgelegt sei. Der Finanz- minister, der Mann mit der großen, aber leeren Tasche, habe das WVohlfahrtsministerium angeroiesen, den Entwurf eines Gesetzes aus-

arbeiten, dessen Ausführung möglichst nichts koste. Die Gefahr der Luberkuloseverfeuchung des ganzen Volkes sei aber mit und nah dem Kriege fo drohend geworden, daß allein mit kleinlihen Polizetmaß- nahuren nicht zu helfen sei. Großzügig müsse Preußen vorgehen, es dürfe niht auf das Reich, den großen Bruder, warten, finanzielle Bedenken dürften niht entscheidend sein. Im Aus\{husse werde die vereinigte fozialdemokratische A entsprechende Anträge stellen. Der Redner trägt dann eine Reihe von Einzelvorshlägen zur wwirk- samen und erfolgreihen Bekämpfung dieser Volksfeuhe vor. Viel mehr, als der Entwurf vorsehe, müsse insbefondere zum Schuß der Kinder gegen Ansteckung geschehen. Der Ausschuß für Bevölkerungs- politik finde hier ein reiches Arbeitsfeld.

Minister für Volkswohlfahrt Hirtstiefer: Meine sehr ver- ehrten Damen und Herren, ich verkenne durchaus nicht, daß vieles von dem, was der Herr Abg. Dr. Weyl hier zu dem Geseß vor- getragen hat, sehr anzuerkennen ist. Aber ih darf wohl awh hier sacen, wie wir leider heute hier wie in so manchen Fällen sagen müssen: Eng beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen. Jh darf vielleicht gegenüber den Aus- führungen des Herrn Abg. Dr. Weyl kurz darlegen, von welchen Beroeggründen wir uns bei der Vorlage dieses Gesehes haben leiten lassen.

Die Ausarbeitung des Ihnen vorliegenden Entwurfs zu einem Tuberkulosegeseß ist auf Grund eines Beschlusses des Hauptaus- schusses vom August vovigen Jahres ersolgt, dem eine Anregung des Bevölkerungsaus\chusses vorausging, Jn den Veratungen des Bevölkerungscusschusses war man sich darüber klar, daß bei der Dringlichkeit, die zunehmende Tuberkulosegescährdung unseres Volkes abzuwehren, auch auf kleinere Mittel niht mehr verzichtet werden dürfe. Vom Standpunkt der Volkêsgesundheit ist aber der Antrag des Bevöllevungsausschusses, der sich ursprünglih nur auf die Ein- führung einer Meldepflicht anstetender Erkrankungen an Tuberkulose beschränkie, durchaus nicht nur als ein kleines Mittel zu bezeichnen; denn eine Grfahvung von fast zwei Jahrzehnten in der Entwicklung der Gesundheitsfürsorge und im Kampf gegen die Tuberkulose hat gezeigt, daß mit den Methoden der Fürsorge durch Erfassung aller Bedrohten recht Wirksames geschehen kann. Es ist aber hierzu er- forderlich, die Bedrohten nah Möglichkeit überhaupt erst kennen zu lernen und dann in die Fürsorge einzubeziehen. Daß dies bisher nicht möglih war, wurde lange als eine der größten Lüden im fonst abgeschlossenen System der Fürsorge beklagt.

Bei den Beratungen über die Abfassung eines Gesehes, an denen der zuständige Ausschuß des Landesgesundheitsrats und andere Sach- verständige beteiligt waren, glaubte man, außer der Ausdehnung der Anmeldepflicht auf Erkrankte au, den Ausbau des Fürsorgewesens selbst fördern zu müssen, im übrigen aber sich auf das unbedingt Not- wendige beshränken zu sollen. Um dieses zu erreichen, mußte davauf verzichtet werden, eine Reihe von Problemen einzubeziehen, die an sich wichtig sind und oft genug au öffentlih erörtert und von dem Herrn Abg. Dr. Weyl zum Teil angeführt worden sind, die aber so fwierig liegen, zumal bei der gegenwärtigen Lage, daß durch ihre Berücksichtigung eine Verzögerung der Bearbeitung des Gesehentwurfs hätte eintreten müssen. Wir sind der Ansicht, daß diese Verzögerung noch schlimmer gewesen wäre als ein Geseh, das vielleicht nicht alle

*) Mit Ausnahme der dur Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind. _.

Wünsche erfüllt, aber immerhin hier einmal neue Wege einschlägt. Es mußte vor allem auf die Reichsgesebgebung Nücksicht genommen werden, um für den Fall, daß der Entwurf eines Reichsgeseßes zur Bekämpfung der Tuberkulose in absehbarer Zeit zur Verabschiedung ommen sollte, die Einfügung des Landesgescßes zu ermöglichen.

Der Ihnen vorgelegte kurze Geseßentwurf hat aber auch aus anderen Gründen eine Neihe wichtiger Fragen, die in engem Zu- sammenhang mit der Entstehung und Verbreitung der Tuberkulose stehen, nicht einbezogen; dazu gehören vor allem die Wohnungs- und Ewrnährungsfragen, die der Herr Abg. Dr. Weyl ja ebenfalls angeführt hat. Der Zusammenhang der Volksseuche mit den ungünstigen Ver- hältnissen der Wohnung und Ernährung und des Berufs ist so allgemein anerkannt und mit solcher Sicherheit festgestellt, daß die Kenntnis dieses Zusammenhangs vorausgeseßt werden darf. Zwischen ungünstigen wirtschaftlihen Verhältnissen und dem Endausgang, nämlich der Zunahme der Sterbefälle an Tuberkulose in allen Alters- klassen, besteht eine Kette von Ursachen, deren Jneinandergreifen genau festgestellt worden ist. Es wäre aber durhaus verfehlt, zumal im augenblicklichen Zeitpunkt, mit dem Versuch, diese Kette zu zer- brehen, an ihren stärksten Gliedern zu beginnen, statt an der schwächsten Stelle, an der dieser Versuch Aussicht auf Erfolg ver- spricht. Diese shwächste Stelle ist darin zu finden, daß durch wirt- schaftliche und andere Notstände die Krankheit fast \tets nicht früh genug zur Erkennung, Behandlung und Versorgung gelangt. Und gerade hier verspricht, wie tbausendfahe Erfahrung lehrt, eine plan- mäßige Fürsorge, sofern ihr nur die Möglichkeit der lüdckenlosen Arbeit acseblih gewährleistet ist, Besserung. Nicht darin allein liegt der Wert der Anmeldepflicht, daß nur der Erkrankte selbst der Für- sorgestelle gemeldet wird, sonden darin, daß durch diese Meldung zugleich die bedrohte Umgebung rechtzeitig untersucht umd einer bor- beugenden Behandlaumg unberzogen werden kann. Jch glaube, das sind so wesentlihe neue Negelungen, deß sie näht gang unterschäßt werden dürfen.

Der Mittelpunkt des Gesehentwurfs ist die erweiterde Anmelde- pflicht bei Grkfranfungen. Alle weiteren Bestimmungen fügen sich *auf Grund der Erfahrungen der Fürsorgestellen dieser Haupt- forderung ohne weiteres an. Der Geseßentwurf ist so frühzeitig der Oeffentlichkeit bekanntgegeben worden, daß die Sachverständigen zur Kritik Gelegenheit hatten. Soweit soldhe kritischen Aeußerungen vorliegen, betonen fie einige an sih wichtige, aber gegenüber der erweiterten Anmeldepfliht immerhin wur untergeordnete Fvagen. Es wird im Aus\§uß Gelegenheit sein, zu den einzelnen Bedenken, aber auc zu anderen, schwerer wicaenden Fragen, die bisher nech nicht in den Vordergrund traten, Stellung zu nehmen.

Jch darf dann vielleiht auf einige Ausführungen des Herrn Ahgeordneten Weyl noch eingehen. Auch wir verkennen durchaus nicht, daß neben dem wirt\chaftliben Niedergang in außerordentlih großem Umfange ein gesundheitliher Niedergang zu verzeichnen ist. Wir hätten gewünscht, daß die Tuberkulosegeseßgebung des Reiches etwas schneller gefördert worden wäre. (Sehr richtig!) Weil das nicht der Fall ist, haben wir uns verpflichtet gesehen, wenigstens einen Anfang zu machen. Wir geben zu, alles Menschemverk ist unvoll- Tommen. Vielleiht wird es möglich sein, durch die eingehenden Aus- \hußberatungen boffentlißh noch wesentliche Verbesserungen in den Gesebßentwurf hineinzubringen. Jch darf mir aber wohl den Hin- weis gestatten, daß es absolut nicht um polizeiamtlihe Maßnahmen, sondern lediglih um Fürsorgemaßnahmen handelt. Ich glaube, wir müssen doch Wert darauf legen, dazwischen einen außevordentlih großen Unterschied zu mahen. Ein Teil der von Herrn Abgeordneten Dr. Weyl vermißten Kranken fällt heute {hon unter das Krüppel- fürsorgegeseß, so daß nur noch darüber beraten werden muß, ob nit in diesem oder jenem Geseß noch Lücken bestehen, die man auf diese Art und Weise vielleicht schließen kann. Wir haben das möchte ih noch feststellen niht nur Lungenfürsorgestellen in den meisten Stadtkreisen, sondern auch in den meisten Landkreisen. Wir haben nach einer Statistik vom Frühjahr dieses Jahres solche in 460 Stadt- und Landkreisen; dazu kommen noch 28 in Berlin, so daß wir gegen- wärtig in Preußen 488 Fürsorgestellen bei ungefähr 56 Kreisen haben. Davon sind 126 nur für Stadtkreise, während 362 für Stadt- und Landkreise eingerihtet sind. Ich darf noch darauf hinweisen, daß also hon ein ziemlih dihtes Neß \olher Fürsorgestellen stch über Preußen erstreckt. Jch nehme gern die Gelegenheit wahr, der außerordentlih wirksamen Tätigkeit zur Bekämpfung der Tuberkulcse, die seitens der Krankenkassen und Landesversicherungsanstalten in den Leßten Jahren entfaltet worden ist, mit aller Anerkennung zu gedenken, und wir wollen den Anregungen des Herrn Abgeordneten Dr. Weyl gern folgen, um eine möglihst enge Zusammenfassung aller dieser Faktoren zu erzielen. Wir werden Sie gern bei diesen Bestrebungen im Ausschuß unterstüßen, umd wir hoffen, daß dadurh alle Maß- nahmen für die Gesundung unseres Volkes noch wirksamer gemacht werden können, wie sie zweifellos heute schon sind. Da, wo bereits Gesundheitsämter bestehen darin pflihte ih den Ausführungen des Herrn Dr. Weyl durhaus bei —, wollen wir sie gerne einschalten. Leider sind die Gesundheitsämter heute noch nicht so zahlrei, wie es wünschenswert wäre. Die Vorlage stellt jedenfalls eine geeignete Grundlage dar, und wir wollen hoffen, daß wir durch die gemein- schaftlichen Beratungen im Aus\{chuß einen wesentlichen Fortschritt im Gesundheitszustand unseres deutshen Volkes erzielen werden.

Abg. Dr. Stemmler (Zentr.): Der Entwurf bietet zwar nur fleinere Mittel, aber auch ole find nicht entbehrlich. Die Tuber- fulosefrage ist in erster Linie eine Ernährungsfrage. Der Desinfektion

muß ganz besondere Sorgfalt gewidmet werden. Auch wir sind für Vorberatung im Ausschusse für Bevölkerungspolitik. S

Abg. Dr. Quaet-Faslem (D. Nat.): Das ist ja das Traurigste an der Notlage unseres Volkes, daß das Geld auch für die allerdringlidsten Aufgaben der Volkshygiene fehlt. Wir begrüsten die Vorlage, wenn sie auch nur kleine Aushilfsmittel bringt. Die versdärfte Anzeigepflicht ist für die Städte notwendig, niht weniger aber auch bei der Indolenz der Bevölkerung für das platte Land; leiter besteht aus demselben Grunde die Gefahr, daß sie hier sehr bäufig umgangen werden wird. Die Hauptsache ist und bleibt die Vorbeugungs- und Aufklärungsarbeit, dazu sollte man die Fürsorge- stellen so ausstatten, wie es nur immer tunlih ist. Der Ausschuß sollte {leunige Arbeit leisten.

Abg. Kilian (Komm.): Der Gesundheitszustand des deutschen Volkes ist infolge der Unterernährung in bedrohlichster Weise ver- \{chlechtert worden; die Feststelungen der Schulärzte liefern ein er- \chütterndes Bild. Ueberall, wo die Tuberkulose wütete, hat sie über- rashend abgenommen, fobald die Ernährung des Volkes verbessert werden konnte. Nur die soziale Hebung des arbeitenden Volkes ver- bürgt einen wirklihen Erfolg in der Abwehr diefer Volfsseuche. Gutes, kräftiges Essen, gesunde Wohnung, das ist der radikale Schuß gegen sie; saft- und kraftlose Beköstigung ist ihr bester Nährvater. Der Staat aber ist zu s{wach, um gegen die Wucherer und Schieber vorzugehen, diese {limmsten Feinde der Volksgesundheit; hier muß das Volk sich \&ließlich selbst helfen.

Die Vorlage wird dem Ausschuß für Bevölkerungspoliik überwiesen.

Die Geseßentwürfe über Aenderung des Gerichts- kostengesezes und der Gebührenordnung für Notare, Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher werden auf An- trag der Becichterstatter an den Rechtsaus\huß zurückverwiesen, weil die vorher beschlossenen Säße inzwischen durh die weitere Geldentwertung hon wieder überholt worden sind.

Ein Antrag aller großen Parteien zur Förderun g dzr po V Ba geht ohne Aussprache an den Siedlungs- aus\shuß.

Nachdem bei der Wahl von aht Mitgliedern für das Wahlprüfungsgericht sich Beschlußunfähigkeit herausgestellt hat, vertagt sich das Haus um ?/,6 Uhr auf Freitag, 10 Uhr Vor- mittags. Auf der Tagesordnung stehen die Anträge und Jnter- pellalltionen zur Teuerungsfrage.

Verkehrswesen.

Einstellung des Luftpostverkehrs; Fortseßung des Luftpostdienstes Königsberg (Pr.)—Moskau. Wegen allgemeiner Einstellung des regelmäßigen Luftverkehrs am 30. September endet zu diesem Zeitpunkt bis auf weiteres auch der Luftpostdienst. Nur die stark benußte Flugpost auf der Linie Königs- berg (Pr.)—Smolensk—Moskau wird weiter verkehren, da der Flug- betrieb auf dieser Linie, soweit möglih, auch im Winter aréreht- erhalten werden foll. Die Flüge finden in beiden Richtungen jeden Dienstag und Freitag statt. Abflug von Königsberg (Pr.) 8,30 V, an Smolensk 3,45 N., an Moskau 7,13. Zurück ab Moskau 6,30 V., ab Smolensk 10 V., an Königsberg (Pr.) 3,15 N. Die bei Smolensk und Moskau angegebenen Zahlen sind osteurovâishe Zeit. Zur Flugpostbeförderung nah Rußland sind nur gewöhnliche und eingeschriebene Briefe und Postkarten zugelassen. Neben den gewöhnlichen Auslandsgebühren wird ein Flugzuschlag von 25 4 für jede Postkarte und für Briefe für je 90 g erhoben. Nach der am 1. Oktober eintretenden Aenderung der Auslandsgebühren koften eine Flugpostkarte nah Nußland 12 4 gewöhnliche Gebühr und 25 4 Zuschlag, zusammen also 37 4, ein Slugpostbrief bis 20 g 20 4 gewöhnliche Gebühr und 25 4 Zu- \{lag, zusammen 45 .Æ, ein Fl1gpostbrief über 20 bis 40 g 30 4 gewößhnlihe Gebühr und 50 4 Zuschlag, zusammen 80 M u. \. f. Der übrige Luftpostverkehr soll im nächsten Frühjahr wieder aufs genommen werden.

Handel und Gewerbe.

Zur Verkehrslage im NuüUhHhrgebiet leill ,W. D. B.“ mit: Die Betriebslage bei den Eisenbahnen des Ruhrgebiets waz au in der vergangenen Woche im a!lgemeinen glati. Der Gütec- zugverkehr war starf und stellte nach wie vor ho Anforderungen an den Wagenpark der Verwaltung. Das ist neben den Anforde- rungen des Herbstes wohl in erster Linie auf den wachsenden

Einfluß der zum 1. Oktober bevorstehenden Lariferhöhung zurückzuführen. Die bedeckten Wagen wurden bereits stark

durch den Kartoffel» und Düngemittelversand in Anspruch ge- nomuien und sind daher sehr knapp. Für Koßlen, Koks und Briketts wurden in der vergangenen Woche im arbeitstäglihen Durchschnitt ein- \{!ießlih der nahträglih bestellten Wagen 21 640 Wagen (gerechnet zu je 104) angefordert und au) gestellt. (Höchstgestellurg am 22. Sep- tember 22 013.) Im gleiden Zeitraum des Vorjahrs betrug die Durch- \nittsgestellung 20 807 Wagen.

__ Der Wasserstand des heins ist nach wie vor günstig. Die Kipperleistung in den Duisburg-Ruhrorter Häfen Hatte mit 22784 t im arbeitstäglihen Durhfchnitt gegenüber der Vorwoche einen nennens- werten Zuwachs zu verzeichnen. Der Kohlenumschlag in den Rhein- höôfen bezifferte sid auf 4868 t gegenüber 5268 v in der Vorwoche, während sich der Gesamtkanalumshlag in den Zechenhäfen mit 24351 t annähernd auf der gleichen Höhe hielt wie in der vorauf- gegangenen Woche.

Die Verkaufsstelle vereinidter Isolierrohr« fabrikanten G. m. b. H.,, Berlin, hat laut Meldung des „W. T. B.“ für Lieferungen ab 28. September 1922 die zu den Preisen der Preisliste, Ausgabe vom 24. Oktober 1921, binzuzurehnenden Aufsläge, wie folgt, festgeseßt: Bleirohr und Zubehör 4500 9%, ladierte, farbige, Galvano- und GelblackÆrohre und Zubehör 4500 9%, Messingrohr und Zubehör 6200 9%, Stahlpanzerrohr und Zubehör 8000 9/6, s{chwarzes Papierrohr 6000 9%. Bundverpakung wird nicht berechnet. Frachtfreie Lieferung ab Werk erfolgt bei mindeKexs 50 000 #4 Fafkturenwert.

In der Aufsichtsratssfizung der Allgemeinen Elek- trizitäts-Gesellschaft in Berlin beautragte der Vorsdaud, wie „W. T. B.“ meldet, der auf den 16. November 1922 einzube- rufenden ordentlihen Generalversammlung eine Dividende von 25 vH vorzuschlagen. Ferner wurde beschlossen, eine Grhöhung des Görzd- kapitals um 300 Millionen Mark Stammaktien zu beantragen, von denen 150 Millionen Mark den alten Stammaktionären zum Kurse von 400 pH im Verhältnis von 4:1 angeboten werden follen. Die Ten 160 Millionen Mark follen zur Verfügung der Verwaltuag

eiben.

Der Auffichtsrat der Mashinenbau-Gesellsckaft Karlsruhe be\chloß, der auf den 23. Oktober- N Generalversammlung die Verteilung einer Dividende: von 30 vH und 200 .4 Bonus pro Stammaktie vorzuschlagen und das Aktienkapital von 40 auf 80 Millionen zu erhöhen. Die neuen Aktien mit Divi- dendenberechtigung ab 1. Juli 1922 sollen den Aktionären zum Kuxse von 1724 vH im Verhältnis 1: 1 angeboten werden.

_— Die Roheinnahmen der Baltimore d io- Eisenbahn ergaben laut Meldung d& „W. T. B.“ im Augast 1922 gegen das Borjahr eine Abnahme von 3 829 000 Dollar, die Reineinnahmen ergaben eine Defizitzunahme von 3 207 000 Dollar.

Kopenhagen, 26. September. (W.T.B.) Wochenauswei Nationalbank in Kopenhagen vom 23, September ün Ce der Stand vom 16. September) in Kronen : Goldbestand 228 299 122 Se 020 (232 376 S129 M i 4275 898 (4 077 693), zusammen 7 (232 , Notenumlauf 428 659 244 (40 Deckungsverhältnis 54,3 (56,9) vH. î A

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