1922 / 225 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

zuordnen. Erscheint dem Gericht für eine etwaige zweite Strafe

eine Ausfeßung niht am Platze, so muß es die Vollstreckung der

ersten Strafe ano ill es erste Strafaussezung bestehen

lassen, dann muß c ie gz! Strafe ausseßen. Der zweite

Richter kann sogar die f re Strafe nachträglich ausseßen, wenn +

er die von ihm erkannte Strafe ausseßen will. Ergibt sich nah Ablauf der Probezeit, daß sih der Verurteilte durch gute Führung verdient hat, so wird *ihm die Strafe erlassen. Beim ist in jedem Fall die Trennung jugendlicher von er- ene »)efangenen zu beachten, es sollen auch Freiheitsstrafen von einem Monat und mehr nur in besonderen, nur für Fugend= he bestimmten Anstalten und Abteilungen von Anstalten voll-

| eit, Das Fugendgericht ist das Schöffengeriht. Würde ¡ur Zuständigkeit des Reichsgerihhts oder des Schwur-

! joll das Jugendgeriht niht aus dem Amts- hoffen, sondern aus zwei Richtern und dret öffen bestehen. Jugendrichter und Vormundschaftsrichter sollen

) Ter Und wei C4

dieselbe Person sein, worüber nähere Bestimmungen den obersten Lande®bechorden Uberlassen bleiben. Bei den Landgerichten sollen

«Fugendjachen bcsonderen Strafkammern zugewiesen werden. Die ug | jollen Personen sein, die auf dem Gebiete der Er- ehung und Fugendfürsorge besondere Erfahrungen besißen. Die „FUgendamter haben cin Vorshlagsrecht für die Jugendshöffen. Die Beruî 11t dabei nah den allgemeinen Vor- \chriflen ohne ithaft. Um den Erziehungszweck des Jugendgerichts zu sichern, sind die Verhandlungen vor ihm ein- {ließlich der Verkündung der Entscheidung nihtöffentlih. Geseßz-

iche Vertreter und das Fugendamt haben zur Verhandlung Zu- i ' Angehörigen des Angeklagien kann der Zutritt stattet werden. Die örtliche Zuständigkeit des Fugendgerichts soll gründet sein, wo die vormundshaftlihe Zuständigkeit für den Beschuldigten begründet ist oder dieser sich zur Zeit der Er- hebung der Unflage aufhällt. Eine Verbindung von Strafsachen gegen Erwachsene mit ugendstrafsachen sollen namentlich in {weren Fällen unter-

bleiben. Untersuchungshaft ist gegen Fugendliche nux dann zu vollziehen, wenn ihr Zwed durh andere Maßregeln nicht erreicht 14 lic

[l rden fann. Vei Vollziehung der Untersuchungshaft ist jede sitt-

Gesahrdung des Fugendlihen auszuschließen. Weitere Be- stimmungen betreffen die Stellung eines Verteidigers, Vorschriften uber etwaige Einstellung des Verfahrens und für die Haupt- verhandlung die tunlichste Fernhaltung des jugendlichen Ange-

flaglen bon der Berührung mit erwachsenen Angeklagten. Bei Erörterungen, von denen ein nachteiliger Einfluß für ihn zu be- fürchten ist, kann er zum vorübergehenden Verlassen des Sißungs- ¡iimmers veranlaßt werden. Urlieile, die! cine Erziehungsmaßregel sestjeben, können ebenso wie Strafurteile angefochten werden, namentlich wenn Fürsorgeerziehung angeordnet worden ist. Die Strafvollstrekung steht ebenso wie die Ausführung der Erziehungs- maßnahmen dem Fugendrichter zu, es sei denn, daß Schußaufsicht oder Fürsorgeerziehung angeordnet ist. Privatklage gegen einen JZugendlichen soll ausges{lossen sein, ebenso ein summarisches Ver- fahren nah § 211 der Strafprozeßordnung. Wenn ein berechtigtes «Zuteresse des Verleßten es rechtfertigt, darf geaen einen Jugend- ichen die öffentlihe Klage erhoben werden. Erlaß von Straf- esehlen gegen einen JFugendlihen ist nicht grundsäßlih au3ae- lossen, indes soll nur Geldstrafe in diesem Fall festgeseßt werden onnen. Erachtet das Gericht Erziehungs8maßnahmen für aus- cichend, so hat der Fugendliche keine Gebühr zu entrichten. Dex Entwurf weist grundsäßlih die Aufgaben der Fugendgericht3hilfe den «Fugendämtern zu. Es soll aber den Landesregierungen ge- stattet sein, die Jugendgerihtshöse ganz oder teilweise den auf dem Boden der freiwilligen Liebestätigkeit entstandenen Vereinigungen zu eigener Ausübung zu übertragen. Sie haben dann im Benehmen mit den Fugendämtern tätig zu werden.

Ein Antrag Bayerns, für {were Fälle die Verstärkung der Schöffengerichte abzulehnen, der damit motiviert wurde, daß diese Frage durch besonderes Gese geregelt werden sollte, wurde mit 39 gegen 22 Stimmen abgelehnt. Die Vollversammlung nahm die Beschlüsse. der Ausschüsse unverändert an.

Der Reichsrat faßte ferner folgende Beschlüsse:

Der Neichsrat stimmte einer Regierungsvorlage zu, die sich mit Washtngtonerund Genueser BesGlUssen Uber internationalen Arbeiterschuv beschäftigt. Von den in Washington und Genua gefaßten Beschlüssen sollen zunächst bis zum Abschluß des Geseßes über die Arbeitszeit für Deutschland zurückgestellt werden: die Frage des Achtstundentages, dec gewerb- lichen Nachtarbeit Fugendlicher und Frauen und betreffend das Mindestalter für Zulassung von Kindern zur geiverblichen Arbeit. Zwei Vorschläge Über die Festseßung der Arbeitsz2it in dex Fischerei und in der BVinnenschiffahrt sind von der Reichsregierung selbst als undurhführbar bezeichnet worden. Zustimmung fand eine Reihe von Uebereinkommen, deren Fnhalt

zum T

)

L l \ f f 1

Teil in Deutschland bereits Geseß gewordeu ist, nämlich solche über Errichtung öffentlicher Arbeitsnahweise, über das Mindest- alter der Kinder zur Zulassung zur Seemannsarbeit, über Ent- schädigung für durch Schiffbruch verursachte Arbeitslosigkeit, über Ztellenvermittlung für Seeleute, über Behandlung ausländischer Avbeiter im Gegenseitigkeitsverfahren, über die Verhütung des Milzbrandes, über den Schuß von Frauen und Fugendlichen gegen Bleivergiftungen usw.

Mit den außerordentlihen Notstandsmaßnahmen für Sozialrentner, wie sie die Regierung in Aussiht ge=- nommen hat, erklärte sih der Reichsrat einverstanden, ebenso damit, daß der Termin für die Aufhebung der noch bestehenden Demobilmachungsverordnungen des Reiches bis zum 31, März nächsten Jahres verlängert. wird. Die Steuerkurx se der zum Börsenhandel zugelassenen und die Steuerwerte der nicht zuaclassenen Wertpapiere wurden für das Reichsnotopfer end- gültig festgeseßt unter Berücksichtigung der tnzwishen von den Vank- und BVörsenvertretungen geäußerten Wünsche. Ange- nommen wurde eine Verordnung, wonach zum Ausgleih von Härten der § 3 des Geseßes übec Steuernachsich1 wie folgt abgeändert |vurde: „Gibt jemand, der bei der Veranlagung der Kriegsab@abe vom Reichsvermögenszuwachs und für das Reichs-= notopfer Bermögensbestandteile der Behörde vershwiegen hat, diese jevt bei der Steuerbehörde an, bevor eine Anzeige erfolgt oder die Untersuchung eingeleitet is ohne dazu durh die unmittelbare Gefahr der Entdelung veranlaßt zu sein, so gilt der Verfall des Vermögens als niht eingetreten.“ Den Hochbahnen in Berlin und Hamburg wurde auf weitere drei Fahre Be=- freiung von der Verkehrssteuer bewilligt.

„Der Ausschuß des Neichsrats für Verfassung und Ge- schäftsordnung hielt heute eine Sitzung.

Die Ausfuhrmindestpreise änderten ih für Paraffinzündstreifen (seit dem 1. Oktober) und Asphalt- mastix (seit dem 29. September). Die Ausfuhr von Chromsalzen (Natrium und Kaliumbichromat) sowie von Chromalaun wurde kontingentiert, die Einfuhr von Chrom- alaun gesperrt, die Einfuhr von Chromsalzen bedingt zuge- lassen. Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.

Parlamentarische Nachrichten. Der Reichstagsaus3\chGuß für Izrale Ats

gelegen heiten seute gestern die Beratung über die Aende - rung des Versiherungsgeseßes für Angestellte

a und die Regelung der Want

die Regierung,

if o M! e

zl- und andere

nversicherung) en werden, zu

angestellten bestehen, doch angestellten, die aus\chlief

B ana N t Votengängen, 3

E SSELME A IE M M A T I 14 a n,

M

Ièr. 225.

Erste Beilage S : zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

Berlin, Freitag, den 6. Oktober

sondern als 5m Gegensaß zu k gestellten auch j ledialih mechani

( Büroan4este ienstleistungen verrid ifverträge sowie das Betriebsr Daber könne auch die Sozialverstheru1 oder Gehilfen

lehrlinge im reael-

f N ategeseß handel

Büroangestellte Jnvalidenversicherung zuweisen. Da au. Büro mäßigen Lauf der Dinge schaftlich niht gerechtfertigt, versicherung versicherung: Angestelltenversiherung rechnen. Wanderversicherten ncht laut, daß

u Angestellten die Vorbereitunaszei

zuzuweisen,

ch die Vorbereitungszei N Sechecht (Hechtdorsch) . schiedentlih die An nach. den btsherigen Vor- schriften beim Uebergang aus einem Arbeiter- in ein Angestellten- verhältnis und umgekehrt zur Erfüllung der Erhaltung der

zeit und zur l Anwartschaft Weiterverstherung f Betroffenen eine beträchtliche finanzielle Last bete ¿ortseßung der Versicherung in dem Versicherunqë2 : er Versicherte früher angehörte, eintretende Rechtsverlust i troffenen unverständlich, und erzeuge Verb und Angestelltenversiherung teilweise den Mitunter sei die Weiterversiherung nah den geltenden Vorschriften auch unmöglich, in sicherungskreis geleisteten Beiträge vergeblid So könnten in der Angestelltenver zwei Monate im Jahre als aber als Arbeiter stelltenversiherung erwerben. derversicherten und ihren einheitlicher Fall der Fnvalidität, dex Becufsu1 des Todes des Ernährers gewährt w träger, die zuständige Landesversiherunasanstalt oder die Reichs versicherungsanstalt Nuhegeld oder Hinterbliebenenrente zuständig sein. Debatie, in der von sozialdemokratiscker Seite die Angestelltenversicheruna mit der Fnvalidenver wurde, wurden folgende Leitsäbße fürdie Wanderver \iches- rung angenommen: / Für das ganze Arbeit8leben wird grundsäg] für die Fälle der Evwerbsunf der Reichsversiherungsordnung und der Bery1 des Alters gewährt. Versicherungen gleichartig au gen getroffen werden: Die Beitragsentrichtung

notwendiae

,

Knurrhahn . Köbler und

S r

ernachlässigt; der infolgedessen

j atfisch (Seewolf) (Gesahrenkreis

so daß die aufgewendet 3. Personen, die nur die übrigen Monate der Anagce-

sicherung z. Glattbutt (Tarbutt) . hre a 4 Die Lachs (Flußlachs) .

tätig sein, niemc Ansprüche aus Nach Ansicht j

Hinterbliebenen, zu

r Abwendung her icherungs\chuß für den tsahigfeit und des Alters,

Barsch (Fluß- u. Meer-) Nur ein Versicherungs- Kaulbarsch . Blei (Brachsen, ! Scarbe (Platen) . .

von Fnvalidenr(c

Nach längerer Verbindung der sicherung empfohlen

rotte (Breitling) . Aal (Fluß-)

Aal (Mee): Aalrauve (Quappe) .

h ein einheitlicher afeit im Sinne tfsunfähiagleit m Einzelnen können für den Fall, daß beide [gebaut werden

Versicherungsschuß

eclunder (Strusfbutt)

Plöße (Notauge’

dO dD

Bestirntmun-

zur Fnvalidenversicherung Sonstige Fische . 90 9019| 1 316 064

1116 000 30 2 849 206 1400 991 2 139 000 1 484 533

272 884 1 001 219 34 030 159 L O79 S1 3122 1585 417

227 032

Nichtamtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.) Nnbauflächen Ende Mai 1922 în Hektar

A Ackerland

a) Getreide und Hülsenfrüchte

spelz u:

Beit-

oder

Winter-

-Emer, auch mit

mischung Sommer- von Roggen

Weizen od. z-Unter-

Drusch

gewinnung)

Mish- | Sonstige (Getreide | Hülsen-

Arten | von Getreide oder Hülsen- früchten gu- sammen

|

ck

4 878 97

7 8759 9 099 498

21 836 4 043 40 028 2 566 18 779 2 819 4 202 1 741 203

Provinz Ostyreußen Stadt Beriin Provinz Brandenburg

Grenzmartk Pofen-Westpreußen Niederschlesien Oberschlesien .

Schleswig-Ho Hannover . Westfalen . Hessen-Nassau

»ohenzollern .

E

9 684 7 102|

16 391} 1146

130 62 460

0D On 002! 27 17 596| 1657| 18 048] 2361

4610)

18 339} 233

1622|

9 052! 1 924 1317 833| 26!

41 775 2716 34/

20 179/ 34 771 9 4 398| 1 366 27 199| 5 7 10 340 15 408 7 343) 5 123| 5 485) 4 399 6276| 128|

C A D 00 I I A

114 624

22 328 7 024| 10 899/ 2 081 T1127 3 500 40

2 695

Württemberg .

Hamburg . Mecklenburg

Äntwartschaftsverlust in der Angestelltenversicherung und umgekehrt. : Die Beitragszeiten der cinen Versicherung wer bei der anderen Versicherung angerechnet,

Y i Angestelltenversicherung Versicherung für die Er- als freiwillige

Muscheln usw. Krabben (Granaten) .

D T Ie erfüllt, so werden die Beiträge zu dieser füllung der Wartezeit in der nvalidenversicherung

ülsun, Taschenkrebse . Beiträge angerechnet.

VUHLCINC S 4

7168 511

492 9/648 2 654

29 67

( 474 286 7

Oldenburg . Braunschweig .

Mecklenburg-Strelitz

die Wartezest für d so fönnen der Verf

ie Invaliden: ( feine Hinterbliebenen nur das “Nuhegeld und die Hinterbliebenenrente der Angestellten- er die Jnvalidenrente und die Hinterbliebenen- Î sicherung beanspruchen.

rente erfüllt,

t=

versicherung 0 Andere Séetfere.

Delphine und Seehund S i WELDPNtne UNd Weehunde Hinterbliebenen

9 430

35 900

Schaumburg-Lippe?)

L

0 s

9 799) 21 610

72 803| 21 192! 302|

1 046) 13|

20

TST 616 16 951)

1103| 929| 57) 1 190) |

53|

14 042| 5553

192) 91 2.099

18 77 9918 41

152 (081 D4 42 327 3 640 8 599 4514 3 292 13 487 9 147 92 355 90

30 716| 929 742 9353| 1 269

1 687 304 3 302 7E 1 062 ¿ 200

1128

N N

4

187 939 166 797

Deutsches Neich Dagegen 1921 4)

T8S 995 207 156 1) 699 718

126 802 | 1152 030/3 202 324

156 026

.

299 348 271 501

29 067)

| (3 2(212

x. Ackerland

L. Wiesen

5. Beiträge zu einem Versicheruna8zweig, die bei den Renten- anderen Versicherung@sztweig werden, sind jährlih unter Vermittlung des Reichsversicherung8- amts auszugleichen. ; Versicherungsfrei versicherung ist, wer eine reihsgeseßliche Fnvaliden- oder Witwen-

berechnungen berüdsichtigt ugntiste von S

Fnvaliden- Angqestellten-

für Witwen, welche die, Witwenrente nah Maßgabe der Rei

39 900

c) Feldmäßig gebaute Garten- gewächse Sander

versicherungs8ordnung beziehen. Hierauf vertagt sh der Aus\{uß auf heu

Landesterle

f

u T

Der finanzpolitis{che Au8\{Guß NReich8wirtschaftsrats l. d. M. zunächst eine Neihe hierauf mit dem rung des Landessteuergele ihm vom Neichsfinanzmini

des vorläufigen

von Eingaben und beschäftigte sich Entwurf eines Gesetzes zur Aende- 30. Väarz 1922, der rium erneut zur Stellungnahme vorgelegt Neichsfinanz- hrihtenbüro fd ber chtet, dazu aus, der Entwurf set einer vollständigen Umarbeitung unterzogen worden, bet der auß achten des Reich8wirtschaftsrats Berücksichtigung gefunden habe. Er bitte daber, im Interesse einer beshleunigten Erledigung des Gesenents- wurfs die Beratungen möglich# auf eine Kenntnisnabme des Ent- änken. Sodann berichtete ein Au s\{chußmitglied über die Abänderungen, die der neue Entwurf gegenüber dem früberen aufweist, bei denen zu einem erheblichen Teile vom ministerium i

T

S D E A S A A A ASCN as B M ER O 7

i wnd Nheinge , : c V er t reler S e C E E stet eB R ministeriums führ

deutscher Zeitungsverleger“

Blaufelchen

Sand-(Weiß-)Felchen . wurts zu bes e s MNheinlahs (Salmen) . Neichsfinanz- ] finanzyolitischen

berüdfichtigt verschiedenen Seiten

8 Neichswirtschaftsrats irsche (Egli, Kräger) „… Un - dex Srörterung wurde von gewiesen, daß die den Gemeinden zugebil

asten keinesweges entsprächen

sche (fet, Naseu usw.)

Anteile den ZDEIIUIIE Sonstige Fische

Im besonderen sei die

i/

Pobtitee tobte uebi ia L R U 16 230/ 1 387 640 58 570 O1 €) ‘I L 099 760 650

14

49 738 67 078 ( 610 n 2% T9 O01 26 894

andels8gewächse e) Futterpflanzen

Alle audereun Garten- gewächse

zus Sommer-)

fammen

zen Hanf)

Gefviustpflan zusammen

(Flachs und Andere Haudel3gewächse

Ÿ) Brache

(Schwarz-

brache) ; beaderte, aber nit

bestellte

Felder

(künstlich

entwässer-

Mes wässe- rungs- wiesen

be- und

bar)

b h

D N

29

31

R RDEE

Provinz Osipreußen

Stadt Berlin j Provinz Brandenburg

h Pommern . Grenzmark Posen-Westpr Provinz Niederfchlesien Ober!chlesien .

Schle8wig-Ho Hannover . Mesifalen . Hessen-Nassau

1 009 708

O 107 887 298 3 213 845 10 228 1 805 8 656 1 680 2 653 5 396 79

149 043 DTG 39 895 62017 14210 11 786 T OIT 19 074 27 959 Tel 18 414 11 326 34 986 2.38]

656 593 1831 878) 497| 602 686 400 487 3 694 4 493 1 642 2 799 90

für Mehraufwendungen infolge von Besoldu

fu i ngsreformen vorgesehene nicht ausreichend.

| Bezüglih der Getränfkesteuer ein Mitglied an Stelle der nah dec Menge des steuerbaren Geträn arifsätße Prozent\äte, die nit dur die G überholt werden, eingeführt wissen. Von anderer Seite sion der Säge,

1) Darunter Kaiserhummer 135 kg T Nane S Io Ra u, *) Außerdem nachträgliche Anmeldungen :

Krabben 201-083 kg =-2 855 533 Æ. Botenseefischereigenofenscchaft in Staad

Toentwertung

wurde eine die bei der allgemeinen Preissteigerung vom Er- zeuger und Verbraucher als drückend empf j Des weiteren betonten Vertreter aller V zeitig mit der Abänderung des L der Gewerbesteuer

e Die Angaben: der- sleben noch aus.

Berlin, den 3. Seßtemb Statistisches Reichgamt.

unden würden, Wirtschaftsgruppen, daß gleich- andeësleuergeseßes eine neite Ne vorgenommen werden Höchstgrenze der Besteuerung für die Ge müsse auf jeden Fall einer Ücberspan führen würde deutsbe Wirtschaft zu blidlih herrschenden Zus!

: A R Delbrü meinden festgesekt werde. Es Delbrü ck.

nung der Gewerbesteuer, die dazu und damit die

lfraft der Gewerb vernichten, vorgebeugt werden. ande, daß die Gemeinden alle ihre Au der Gewerbesteuer auf die Wirtschaft abwäl

des Nichfkam

zen könnten, jeien

9 449 130

jen in der Ersten Beilage.)

Württemberg

Mecklenburg-Sch

Braunschweig

fsenburg-Strelißz

unhaltbar. Zuschläge dazu vom Ertrag, niht nur vom nit selten 7000 bis 10 000 vH. im Reich hade zudem zu einer Es müsse cine Relation zwischen inde an den Reichssteuern ge aller dieser Fragen 1 gliedern übertragen, dem es freisteht Uniteraus\huß

zur staatlichen Gewerbesteuer, die die Gemeinden MNeingewinn erheben, erreichten Die Handhabung der Gewerbesteuer unerträglichen Ungleichheit geführt. der Gewerbesteuer und dem Anteil funden twerden. vurde einem Unterauss\chuß

Verantwortlicher Scbriftleiter: Direktor D Verantwortlich für den A) Rechnungsrat “M e-n

Verlag der Gesc{äftéstelle

Die Klärung F j Vruck der Norddeutscben

] von 15 Mit- , Sachverständige zu vernehmen.

vorläufigen Neichswirt-

fort. Laut Beriht des Nachrichtenbüros des Vereins d | Zeitungsverleger kam zunächst die Frage der D o ppelve M BS

\haftsrats für Land virtshaft und Ernährung hielt heute eine

(einschließlich Börsenbeilage und Waren und Erste, Zweite und Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage.

B ——————— ———————_R

r. Tyrol, Charlottenburg. er Vorsteher der Geschäftsstelle gerinaqa in (Mengering) in Berlin.

Lynn Ea E I L bdruderei und Verlagsanstalt,

zeichenbeilage Nr. 88 A und B)

DECL . . . . umburg-Lippe ?)

43 V98 9 184 2 441 3 642 3 332

997 4 522 1 703

603 1 458 4 266 1 686

269 1 008

292

93 83 29

b

Deutsches N Dagegen 1921 #)

74 662

367 (02 338 202

78 19

Slatistishes Reichsamt. Delbrü.

410 638 122 674 2794 23 156 7 069 23 249 2 061 242

54 225 6 239 928 774

4

283 879

10 407 2 086

5

19 313

141 842 9 997 10 647 79 877 10 849 22 140 76

6 240 6 894 3 355 141

2 461 3 042 37

1 023 97

61

667 711 635 404

314 092 327 822

Ÿ Eins&ließlid) Lupinen. Y Einsc(bließ;lid Nesselk. ® Bei Schaumburg-Lippe sind die Ergebnisse der Anbauflälhenerhebung von 1921 eingesetzt worden, weil die diesjährigen noch nicht vorlagen. 4) Die Vergleicbszahlen für 1921 entsprechen dem heutigen Reichsumfang, Berlin, den 4. Oktober 1

Lem: os geen

L Ar Cer

F

1922

b) Hadwfrüchte

S A E C S A E T E R E T An “run.

E E p E oge

O

n D D s 1) 20 90 N I Qo Q L 09 00 ck

O 0D U

E Do N

S

: 00 D O ck N

gp

M O D S O i D S O

1} 00

E C R Ea id 2 Ei A H E E C D A L “T

C E ae

Hutungen

u.

S 7 e

rar aren arm AE i D T E T

a

27 941 064 27 969 429