1900 / 279 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Nov 1900 18:00:01 GMT) scan diff

behörde gegen die Eintragung niht aus dem Grunde Einspruch er- heben, weil der Verein einen politischen oder sozialpolitishen Zweck verfolgt oder nah dem öffentlichen Vereinsreht eines Bundesstaats unerlaubt ift oder verboten werden kann.

Mit der Eintragung erhält der Name des Vereins den Zusatz „eingetragener Berufsyerein“*.

Auf die eingetragenen Berufsvereine findet der § 72 des Bürger- lihen Geseßbuhs keine Anwendung.

Zwede der Berufsvereine können insbesondere sein:

1) die Wahrnehmung der Rechte der Mitglieder als Mitglieder E Vereins, sowie die Errichtung von Schieds- und Einigungs- ämtern;

2) die Organisation des Arbeitsnahweises und die Gewährung ven Unterstüßungen bei Arbeitslosigkeit, Arbettsausftänden, Arbeitg- aus\chlüfsen, sowie in Fällen der Noth:

3) die Ausbildung der Mitglieder in ihrem Berufe durch Vor- träge und Unterrichtskurse ;

Ls 4) die Errichtung von Unterstüßungs-, Kranken- und Verficherungs- assen;

5) die Erörterung und Beschlußfassung über alle den Beruf und den Stand der Mitglieder betreffenden Angelegenheiten mit Einschluß der Einwirkung auf die Gesetzgebung und die Verwaltung.

Die Unterstüßungen und Einrichtungen können auf die Familien- angehörigen der Mitglieder T werden.

Die Mitgliederversammlung kann aus Vertretern bestehen, welche don den \stimmberechtigten Mitgliedern gewählt sind. Die Wahl kann nach Abtheilungen der Mitglieder erfolgen. Die Zahl der Ver- treter muß die Zahl der Vorstandsmitglieder um das Doppelte über- steigen und mindestens zehn betragen.

Ein Mitalied, welhem die bürgerlihen Ehrenrehte aberkannt find, ist niht stimmberechtigt.

8 4.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vereins sind von allen den Zwecken des Vereins fremden Einnahmen und Ausgaben getrennt fest- zustellen und zu verrehnen; vorhandene Bestände sind getrennt zu verwaßÿren.

Der Vorftand ist verpflichtet, binnen sechs Monaten nach Ablauf jedes Geshäftsjahres den Mitgliedern Rehnung zu legen.

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Werden faßungsaemäß für bestimmte Bezirke oder innerhalb eines Bezirks für bestimmte Klassen von Mitgliedern Zweigvereine gebildet, so ift jeder Zweigverein von dem Vorstand bei dem Amts- geriht, in dessen Bezirk er \sih befindet, zur Eintragung in das Ver- einéregister anzumelden. Wird die Anmeldung zugelassen, so hat das Amtsgeriht ohne Mittheilung an die Verwaltungsbehörde den Zweig- verein fowie den Namen und Wohnort des Geschäftsführers einzu- tragen und den Eintrag demjenigen Amtsgericht anzuzeigen, in dessen Bezirk der Verein seinen Siy hat. : __ Aenderungen îtn dem Bezirk des Zweigvereins oder in seiner Vertretung sowie die Auflösung des Zweigvereins sind von dem Vor- stande anzumelden.

Auf die den Zweiaverein betreffenden Eintragungen finden die für den Berein geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

J 0.

Mehrere Vereine können zur gemeinsamen Verfolgung von Be- rufs- und Standesinteressen in Verbindung treten. Die Verfassung der Verbindung wird durch den Verbandösvertrag bestimmt. Bei der Beschlußfassuna über den Verbandsvertrag entscheidet in den einzelnen Vereinen die Mehrheit der ershiznenen Mitglieder.

Die Führung der Geschäfte der Verbindung steht dem Vorstande derselbck-n zu. Die Mitglieder des Vorstandes müssen an einem Orte ihren Wohnsiß nehmen, an dem einer der verbundenen Vereine seinen Siß hat. Als Vorstand der Verbindung kann der Vorstand dieses Vereins gewählt werden. Auf die Geschäftsführung der Vorstands- mitglieder finden die §S§ 711 bis 715 des Bürgerlichen Geseybuchs entsprechende Anwendung. / y /

(s __ Die Eintragung der Berufsvereine und ihrer Zweigvereine sow!e die gemäß § 69 des Bürgerlichen Geseßbuchs ihnen ertheilten Zeugnisse find gebühren- und \tempelfrei. 8

B, Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1902 in Kraft,

_Die Abgg. Bassermann und Genossen habn im Reichstage den Antrag eingebracht:

Der Reichstag wolle beschließen :

die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage thun- list bald einen Gesegentwurf vorzulegen, welher bezügli der Gehilfen der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsrollzieher, ferner der Beamten und Angestellten der Krankenkassen über die Arbeits- zeit, die Kündigungéfristen, die Sonntagsruhe, die beruflihe Aus- und Fortbildung die gleihen oder ähnlihe Schußvorschriften vor- sicht, wie sie das Handelsgeseßbuch und die Gewerbeordnung hin- sihtlih der Handelsangestellten enthält.

Literatur.

Festgabe der Rechtsanwaltshaft des Kammer- gerichts für den Gehetmen Justizrath Dr. Richard Wilke zum XI. September MDCCCC. VIII, 349 S. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 7,50 6 An den deutshen Hoth- schulen ift es üblih geworden, daß bei Professoren-Jubiläen dem Ge- felerten von feinen Amtsacnossen eine Sammlung wissenschaftlicher Arbeiten überreiht wird. Diesem Gebrauche folgend haben die Rechts- anwälte des Kammecgerihts dem Geheimen Justizrath Richard Wilke zu seinem 50 jährigen Amtéjubiläum die in der Ueberschrift bezeidtnete Fesfgabe gewidmet. Jn einer vorausaeshickten Ansprache ist seine Thätigkeit und Wirksamkeit, die thren Abihluß in der Mitarbeit am Bürgerlichen Geseßbuch und im Anschluß daran in tem Kommentar ¿um Erbrecht (Berlin 1900, Franz Vablen) erbielt, treffend geschildert. Es heißt darin: „Kraft und Wärme durhstrômtea all Jhr Thun, mochten Sie Rath ertheilen den Jhnen Vertrauenden oder als Streiter stehn im Kamvyf ums Nedt, mochten Sie in Gefschgebung oder Wissenschaft die NR-chtsentwickelung för- dern oder eintreten für das Wohl des Anwaltstandes.“ So konnte der Jubilar nur angeredet werden, wenn die Worte herzlich empfunden wurden. Im höchsten Maße beahtenswerth is es, daß die Anwaltschaft eines Gerichtshofes ihren Zusammenbang dadur fundgiebt, taß sie einem scheidenden Kollegen ein rechtswissen\chaftliches Denkmal seyt. Soviel bekannt, if dies anderweit unv bisher nicht geshehen. Möge das Beispiel vorbildlich werden in den Hallen der Gerichtshöfe! Wenn über die 15 Abhandlungen im einzelnen hier niht berihtet wird, so darf doch bezeuat werden, daß eine jede einen felbftändigen neuen Gedanken und Gesichtsvunkt in dem behandelten Gebiet ver1ritt. Gs muß hier genügen, die Verfasser und den Gegenstand der Abhandlungen zu verzeichnen: Dr. Richard Alcxander-Kaß: Die zeitlihe Begrenzung der Immaterial-Güterrechte ; Wilhelm Benedict: Die ausschließlihe Zuständigkeit des Eherichters für den Unterhalts- und Erziehungsftrett während des Eheprozesses 627 Z-P-O.); Justizrath Dr. Franz Fischer: Zur Neuregelung des Nachdrucks- und Verlagsrehts im Zeitungswesen ; Dr. Eugen Fuchs: Zur Lehre von der Gintragung; Justizrath Samuel Goldmann: JIn- wieweit haftet der Erbe, wenn derselbe ein zu einem Nachlasse gehörendes Handelsgeschäft fortführt, für die früheren Geschäftsverbindlihkeiten ? Dr. Hugo Heinemann: Zur Behandlung der Strikevergehen in der deutshen Gesetzgebung und Rechtsprechung; Emil Koffka : Die recht- lie Bedeutung der Gebundenhetit der Betheiligten an die Einigung nach § 873 Abs. 2 Bürgerlihen Geseßbuh8; Dr. Alfred Korn: Die Deliktsfähigkeit der juristishen Personen nach dem Bürger-

lihen Geseßbuhe; Geheimer Justizrath Dr. Theodor Lesse: Die preußishe Rechtsanwaltschaft während der leßten fünfzig Jahre ; Dr. Hugo Neumann: Studie über Rehtshandlung und Rehtsgeshäft ; Dr. Josef Perl: Zum Recht der Familienstiftungen in Preußen; Dr. Philipp J. Salomon: Das Nichterscheinen der chwourpflichtizen Partei in dem im Ausland anberaumten Eidestermine; Dr. Hermann Beit Simon: Die Vertretung eigener und fremder Aftten in General- versammlungen; Dr. Moriß Stranz: Die Uebertragbarkeit der Nechte des Verlegers aus dem Verlagsvertrag unter Berücksichtiguna des neuen Entwurfs eines Gesetzes über das Verlagsreht; Dr. Eugen N. Wolff: Die Nebenleistungs-Aktiengesellshaft des neuen H1mmndels- gesezbuhs. i D K

Die Gewährleistung bei Viehveräußerungen nah dem Bürgerlihen Geseßbuch. In rehtliher und technischer Hinsicht für die Praxis bearbeitet von M. Reuter, Bezirks, Thier- arzt, und. K. Sauer, Oberamtsrichter in Karlstadt a. M. Geb. 6 M Viehhandel und Viehprozeß. Von Dr. jur. Iobannes Schumacher, Amtsrichter und Professor an der Land- wirthshaftlihen Akademie zu Poppelsdorf. 3. Auflage. Geh. 2 M Berlin, Verlag von Paul Parey. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat hinsihtli) der Geroährleistung für Mängel beim Viebkauf nicht

-das rômisch - rechtlihe, fondern * das deutsch - rehtlide System

sanktioniert. Nah römishem Ret haftet der Verkäufer für alle heimlichen Mängel, welhe das Thier zur Zeit des Verkaufs gehabt hat; dies muß der Käufer beweisen, und falls ihm der Beweis gelingt, kann er sowohl Aufhebung des ganzen Kaufgeshäfts (Wandelungs- klage), als auch Herabscßung des Kaufpreises (Minderungsklage) vyer- langen. Nach deutshem Recht haftet der Verkäufer nur für gewisse, die fogen. Hauptmängel, und nur falls sie innerhalb gewisser kurzer Fristen, der sogen. Gewährfristen, auftreten. Alsdann wird aber zu Gunsten des Käufers vermuthet, daß sie {hon zur Zeit des Verkaufs vorhanden roaren. Dem Käufer steht nur die Wandelungsklage, niht die Minderungsklage zur Verfügung. Das deutsh-rechtlihe System ift im allgemeinen für den Verkäufer das günstigere; außerdem hat es den Vorzug, zahlreihe Prozesse abzu- shneiden und eine große Sicherheit in den BViehhandel zu bringen. Dagegen nöthiat es zur Aufftellung von Katalogen der Hauptmängel und ihrer Gewährfristen für die verschiedenen Thiergattungen, und diese Kataloge müssen j: nach dem Stande der Thierarzneiwissenshaft von Zeit zu Zeit revidiert werden. Sie sollen dur Kaiserlihe Verordnung für das ganze Reich einhettlich auf- gestellt werden. Diese Verordnung ist am 27, März 1899 ergangen. Das Buch von Reuter und Sauer behandelt nicht nur die juristische, sondera auch die veterinärtehnishe Seite des Gewährschaftsrehts sehr eingehend. Nah einem kurzen Abriß der Geschichte desselben und seiner Prinzipien wird der Standvankt des B. G -B. dargelegt, woran sich ein ausführliher, wissenshaftlih durchgearbeiteter Kommentar zu den §8 481 bis 493 des B. G.-B. anschließt, in dem die einzelnen Paraxgraphezen befonders auch nah ihrer Entstehungs- geschichte erörtert und dem zur Einführung alle anderen Vor- s{hrifsten des B. G.-B., welhe auf das Gewährleistungs- recht mittelbar oder unmittelbar Bezug haben, vorausgeschickt sind. Im technischen Theile i die RKaiserlche Vzroronunz vom 27. März 1899 durch eine ebenso eingehende wle an- \chaulihe Darstellung der Hauptmängel erläutert und daran eine ähn- lie Abhandlung über die fogenannten Nebenmängel geknüpft, für welche der Verkäufer nur im Falle der Uebernahme der Gewährleistung nah § 492 des B. G.-B. aufzukommen hat. Der praktis: W:rih des Buches erhöht fih noch dadur, daß tin den folgenden Kapiteln auch alle Bestimmungen des öffentlihea Rehts, welhe zum Gzwähr- \haftsrecht in Beztehung stehen ( Strafreht, Viehseuhengesegebung-2c.), ferner das gerihtlihe und das tehnische Verfahren eröctert, im Schlußkapitel zudem eine Anzabl intereffanter Entscheidungen und Obergutahhten mitgetheilt find. Das Werk bildet für jeden, der diese wichtigen neuen Gefeßzesbestimmungen kennen muß: für Richter, Thierärzte, Landwirthe und Biehbändler, ein nüßliches Hilfs- und Nachschlagebuch, um so mehr, als es in allgemein verständliher Sprache ge|chrieben ift. Die kürzere Abhandlung von Shumahher ist vornehmlih für den Landwirtb bestimmt, dem sie die Möalichkeit bietet, ih Kenntniß von den im Viehhandel zur Anw?:ndung kommenden gefeßlihen Bestim- mungen zu verschaffen. Sie handelt von den jeßt geltenden Bestim- mungen über den Viehkauf und -Tausch, von den Pflichten der Parteien, der Haftung füc Viehmängel, dem Beweis des Kaufoöertrags und seinem Juhalt, von dem Schuloschein, der Quittung und Abrechnunz, der Abtretung der Forderung (Zession), dem Z2hlungsbefehl und dem Anerkenntnißurtheil, vom Viehprozeß, vom Stempel und vom Be- trug. In einem Ankbang is arch der Wortlaut der Kaiserlithea Ver- ordnung vom 27. März 1899, betreffend die Hauptmänzel und Gewährfristen beim Viehhandel, mitgetheilt. Die Schrift zeigt dem Leser die gebräuchlihften Arten der Shädigung des einkaufenden und ver- kaufenden Landwirths, giebt ihm die zur Verhütung geeigneten Shuyt- maßregeln an und wird auf diese Weise dazu beitragen, daß das Er- gebniß des Viehhandels und der Ausgang eines etwaigen Vieh- prozesses sih für den Landmann günstiger gestaltet. Die Erfahrungen, welche der Verfasser in seiner langjährigen rihterli§ea und Lehr- 1hätigkeit gesammelt hat, find in dem Buche verwerthet. Auch die einschlägige Nechtsprehung ift berücksihtigt. An vielen Stellen ist das vom Verfasser Gesagte durch Anführung von Beispielen aas der Praxis erläutert und auch dem kleinen Landmann verständlich gemacht.

Die ‘Lunge, ihre Pflege und Behandlung im ge- funden und kranken Zustande. Von Dr. Paul Niemeyer. Mit 41 Textabbildungen. Neunte, umgearbeitete Auflage von Sanitätsrath Dr. Gerster in Braunfels a. d. Lahn. Verlag von I. J. Weber in Leipzig. In Originalleinenband Pr 3 M Nahezu die Hälfte aller Todesfälle, von denen junge Leute im Alter von 15 bis 25 Jahren hinweggerafft werden, sind auf Lungenschwind- sucht zurückzuführen. Der Grund für diese traurige Thatsache ist darin zu suchen, daf die Pflege und Ausbildung des Athmungsorgans vielfa vernachlässigt wird. Hierin Wandel zu schaffen, ist das Ziel, das sih der Verfasser dieses Buches geseßt hat. Er hat darum auch das Hauptgewicht auf die vorbeugende Gesundheitspflege gelegt und ertheilt, na Erörterung der krankhasten Zuslände der Lunge im Einzelnen, dem Leser eine Reihe bewährter prophylaktisher Rath- läge, denen sich dann die therapeutishen Verordnungen für die Krankdeitsershezinungen selbft anreihen. Die neunte Auflage des, wie diese Ziffer bezeugt, beifällig aufgenommenen Niemeyer!shen Hand- buches hat ter Sanitätsrath Dr. Gerfter auf Grund der neuesten Erfahrungen der medizintschen Wissenschaft umgearbeitet.

Meyer’s Meisebücher: Griechenland und Klein- asien. Fünfte Auflage Mit 13 Karten, 23 Plänen und Grund- rissen und 2 bildlihen Darstellungen. Leipzig und Wien, Biblio- graphishes Institut. Pr. geb. 750 A Gilt im allgerneinen das Frühjahr als die empfehlenswertheste Jahreaäzeit für den Besuch des Orients, so wird von einem großen Theil der Touristen der Herbst vorgezogen, besonders von denjenigen, die dem nordishen Winter ent- gehen wollen. Als ein brauchbarer und zuverlässiger Rathgeber in allen für eine Fahrt vach Griechenland und Kleinasien in Betracht kommenden Fragen ift der obige, soeben in fünfter Auflage erschienene Führer zu empfehlen. Die neue Auflage des Buches ift von den gleichen Gesichtspunkten bearbeitet, deren Berücksichtigung dem Werke seit seinem erften Erscheinen Anerkennung und Erfolg verschafft bat : fie ist wie die übrigen Orientführer der Meyer'[chen Sammlung hauptsächlich für die- jenigen Reisenden berehnet, welche nur die Haupisehenswürdigkeiten aufsuhen wollen und die entlegeneren, mehr den Forscher interefsierenden Gebiete bei Seite liegen lafsen. Die Darstellung beruht auf wissen- schaftlicher Basis; manche Kapitel, wie Delphi, die Beschreibung der athenishen Sammlungen, Epidauros, Ephesos, Magnesia, Troja u. a., find ganz neu bearbeitet; den Ausgrabungen in Milet und Priene ift eine ausführlihe Darstellung gewidmet, und die Insel Thera (Santorin) mit ihren neuen, interessanten Funden als wich- tiges Kapitel bier zum ersten Mal nah anderswo noch nicht ver- öffentlihtem Matetial behandelt. Als ein neuer Reiseweg nah dem griechischen Orient ift auch ktie Fahrt von Hamburg dur die

„Säulen des Herkules“ und das Mittelmeer nah dem s iraeus , weiter nah Smyrna und Konstantinopel aufgenommen werden Und diese hne und billige Seereije sich mit Ret einer immer größ da Beliebtheit erfreut. êrn

Saarbrücken—Rom über den St. Gotthard ; zwölf Tagen. Diftanzritt von Spielberg, Rittmeister im Wes fälishen Dragoner - Regiment Nr. 7, Mit 26 Abbildungen und 13 Karten. Verlag von Martin Oldenbourg, Berlin SW. Prei elegant geheftet 3 A Der von dem genannten Offizier 2 Junt dieses Jahres ausgeführte Distanzritt erregte damals überall das größte Aufsehen. Aber erst an der Hand seines kíaren und gründ lihen fahmännishen Berichts wird es mögli, diese ganz hervor, ragende Leistung nah Verdtienft zu würdigen. Nicht nur der Kavallerist und Sportsman, sondern au der Tourift, für den die Schweiz, die Hochgebirgswelt und die Gefilde Jtaliens bckznnte Gebiete ‘find werden das Buch mit Interesse lesen und an den in dasfelbe ein: gefügten Naturschilderungen Gefallen finden. Den höchsten Werth aber hat die Darstellung dieses Distanzrittes sür jeden Reiter und Pferde, [tebhaber, der aus den Wahrnehmungen und Erfahrungen des Ver, fassers vielseitigen Nugen ziehen wird. Die Schrift ist mit zahl, reihen Illustrationen nah Originalphotographien sowte Plänen von der Hand des Autors versehen und elegant ausgestattet.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs: Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volk3krankheiten.

(Aus den „Veröffentlihungen des Kaiferlihen Gesundheitsamtz* Nr. 47 vom 21. November 1900.)

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Großbritannien. In Glasgow is während der ersten Novemberwohe kein weiteres Auftreten der Pest beobachtet.

Egypten. Am 11. November sind in Alexandrien 2 neue Peftfälle festzestellt worden.

British-Ofstindien. Währind der am 19. Oktober abge, [aufenen Woche wurden in der Präsidentshaft Bombay 1851 Grfrankungen (1358 Todesfälle) an der Pest festgestellt, d. h. 133 (141) weniger als in der Woche vorher. Jn der Stadt Bombay find während der am 20. Oktober endenden Woche 148 neue Er, kcankungen und 74 Todesfälle an der Peft zur Anzeige gelangt, außer- dem noch 229 Todesfälle als pestverdähtig -bezeihnet. Jm Ganzen starben daselbft während dieses Zeitraums 8385 Personen, d. i. 13 weniger als in der Vorwoche.

Straits Settlements. In Penang sind am 9. Oktober zwei pestverdächtige Fälle zur Anzeige gelangt, welche beide bis zum 10. Ostover tödtlih verlaufen roaren. Obuleih Pestbacillen nit gefunden wurden, war der Kolonialarzt der Meinung, daß es sch um P-:\ handele; dementsprehend wurden Vorsichtsmaßregeln getroffen, Bis zum 16, Oktober waren weitere Krankbeitsfälle niht beobattet

Philippinen. Während der am 15. September endenden Woche is in Manila ein Peftfall bei einem Chinesen beobachtet.

Kapland. Zufolge einer Mittheilung vom 16. November sind im Bezirk King Williams Town 8 Fälle von Pest amtlih feft- gestellt.

Argentinien. Zufolge den in Washington erscheinenden amt- Tihen Public health reports find während des Monats Mai d. J. in Buenos Aires 5 Erkrankungen und 5 Todesfälle an der Pest vorgekommen.

Queensland. Nah dem Wochenauéweise der Zentralgesund- heitsvebörde zu Biis5ane vom 1- Oftoker int innerhalb der Kolonie ein Pestfall in dem 82 engl. Meilen von Townétville entfernten Orte Charters Towers am 29. September vorgekomnzen.

Viktoria. Mittels amtlihen Schreibens vom 4. Oktober hat die Gesundheitsbehörde zu Melbourne erklärt, daß seit dem 5. Ju d. I. in der Kolonie Viktoria kein Fall von Peft mehr vorgekommen ift.

Cholera.

British-Oftindien. In Kalkutta sind in der Zeit vom

7, bis 13. Oktober 56 Personen an der Cholera gestorken. Gelbfieber.

Es gelangten zur Anzeige in Rio de Janeiro vom 1. August bis 15, September 10 Todesfälle, im Monat Juni in Sao Paulo 15, in Santos 11, in Sao Bernardo 3 und in Sorocaba 10 in Barranquilla vom 17. bis 23. September 1, in Bocas del Toro am 22. Okrober 1 Erkrankung, in Havanna vom |!1 bis 27. Oktober 274 Grkrankungen und 67 Todesfälle (von leßteren entfi:-len auf die Wochen vom 7. bis 13, und 14. bis 20. Ok- tober je 18 Todesfälle), tn der Stadt Mexico vom 8. bis 14. Ok- tober 1 Todesfall, in Progreso vom 9. Juli bis 30, September 3 Todesfälle, in Tompico vom 27, September bis 14. Oktober 5 Erkrankungen und 2 Todesfälle, in Vera Cruz vom 30. Sep- tember bis 20. Oktober 45 und 24, An diesem Orte if die Zahl der Erkrankungen während des Monats September höher als in jedem der Vormonate d. J. gewesen, indessen sind vergleihs- weise weniger Kranke gestorben; es erkfranften (starben) daselbft im Juli 61 (32), im Auguît 93 (41), im September 102 (33), dagegen im zweiten Vierteljahr 152 (81) und in den erften drei Vonaten des laufenden Jahres 17 (7) Personen. Auf Schiffen wurde am 9 Oktober in New York 1 Fall auf einem von Havanna gekommenen Dampfer, erner vom 13. bis 16. Oktober in Gibara 1 Fall, und während der am 6. Oktober endenden Woche in Havanna 1 ver- dâhtiger Fall beobachtet.

Podcken.

Spanien. In Bilbao, woselbst die Pocken seit Jahren beftig aufgetreten siad, hat diese Seuche seit Mitte Mai d. J. eine beunrubiaende Ausdehnung gewonnen. Bis zum 30. September follen 1038 Erkrankungs- und Todesfälle an den Polen unter einer Bepölkerung von etwa 74 500 Personen vorgekommen sein. Eine Anzeigepfliht der Aerzte iff zwar neuerdings durch eine Königliche Verordnung eingeführt, wird aber angeblich nicht durchgeführt, so daß Verheimlihungen folher Krankheitsfälle vorkommen können.

Verschiedene Krankheiten.

Pecken: Moskau, Odessa je 2, Paris 11, Worschau 28, !

kutia 6 Todesfälle; NReg.-Bez. Posen 3, Paris 75, St. Pet burg 29, Warschau (Krankenhäujer) 25 Erkrankungen; Fleck- typhus: St. Petersburg, Warshau (Krankenhäuser) 2 Erkrankungen; Genickstarre: Moskau 2, New York 3 Todesfälle; Tollwuth: Nom 1, Moskau 2 Todeéfälle; M ilz- brand: New York 1 Todesfall; Varizellen: Budapest 59, Wien 69 Erkrankungen; Rothlauf: Wien 25 Erkrankungen; Influenza London 12, St. Petersburg 5 Todesfälle, Kopenhagen 39 Erkrankungen ; Lungenentzündung: Nürnberg24, Warschau (Krankenhäuser) 36 Er- krankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durchichnitt aller deutschen Berichtéorte 1886/95 : 1,15 9/6): in Erfurt Erkrankungen kamen zur Meldung in Berlin 37, in den Reg.-Be- zirken Düfseldorf 138, Königsberg 2283, Mürfster 146, Schleswig 136 in München 39, Hamburg 69, Buoapeft 91, Eoinburg 79, Kopen hagen 21, New York 41, St Petersburg 105, Wien 427 detgl. an Scharlach (1886/95: 0919/6): in Beuthen, Elbing, Efsen Erkrankungen wucden angezeigt in Berlin 52, in den Reg.-Bezirken Düfseidorf 153, Königsberg 155, in Hamburg 103, Budopeft 52, Œdinburg 28, Kopenhagen 29, London (Krankenhäuser) 289, New York 61, Paris 49, St. Petersburg 199, Stockholm 30, Wien 71 desgl. an Diphtherie und Croup (188695: 427%): în Bromberg Kaiserslautern, Spandau Erkrankungen wurden af meldet in Berlin 81, München 24, Hamburg 33, Kopenhagen 2‘, London (Krankenhäuser) 212, New York 189, Paris 74, St. Peters- burg 115, Stockholm 64, Wien 58 desgl. an Unterletibstyphus (1886/95: 0,75 9%): in Rostock Erkrankungen kamen zur Anzeige u Res (Krarkenhäuser) 67, New York 139, Paris 67, St. Peters- urg 173,

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Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 279.

Berlin, Freitag, den 23. November

Verichte von deutschen Fruchtmärkten.

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Vop elzentner un

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten F j # 7 4 a y Fnudustrio?) „Nachrichten für Handel und Industrie®.)

1899

Handel Dundees mit Deutschland im Jahre Der Handel Dund-es während des Jahres 1899 zetgt gegen dasz

Im Verkehr mit

Sorjahr feine wesentlihea Aenderungen. I ; Deutschland erstreckte sih die Einfuhr Dandees haupt ählich auf Zucker, Chemikalien, Stroh und Spielwaaren. Die Zuckereinfuhr aus Deutschland war im Jahre 1899 sehr lebhaft und detrug wödhentlich 200 bis 250 Tonnen, welche theils über Danzig und Stettin und theils über Hamburg bezogen wurden. Unter den demishen Produkten ist besonders der künstlihe Dünger zu erwähnen, welher in einer Menge von etwa 3000 Tonnen eingeführt wurds, Von sonfligen Chemikalien warden noch etwa 1000 Tonnen Soda- nitrat und 1500 Tonnen Bleichsoda aus Deutschland bezozen. Vie Einfuhr von Stroh hat sich troy der lebhaften Konkarrenz vo41 eiten der Niederlande und Frankreichs ungefähr auf der Höôve des Bor- lahres gehalten und betrug ungefähr 1500 Tonnen. Jn Spielwaaren behauptete Deutschland hauptsächlih in den billigeren Sorten etne führende Stellung auch im Jahre 1899. An Delkuchen wurden 1500 Tonnen und an Zement über 1000 Tonnen aus Deu!schlaud eingeführt. Außz?r den vorgenannten Einfuhrartikeln lieferte Veut)ch- land noch Getreide, Stä:kemehl und musifalishe Instrumente, i Für Daundees Haupterzeugniß, nämli Jutefabrikgie, kommt die Ausfuhr nah Deutschland nur wenig in Frage; die hauptsächlichstea Absaßgebiete für diese Fabrikate bilden Zentral- und Süd-Amerika, Die Ausfuhr von Maschinen sür die Jutefabrikation war sowohl nah Deutschland, als auch nach anderen Ländern des Kontinents sehr rege.

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Saccharin genannt in welher Beschaffenheit und Form und unter welWer Benennung

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Nadrungsmitteln

unabgerundeten Zahlen berechnet.

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daß entsprechender Bericht fehlt.

sulphat in Griechenland.

udfersulyhat in Griechenland als Mittel gegen

welche fürzlih soviel Schaden unter den Korinthen angerichtet bat, wird voraussihtlich in diesem Jahre übertreffen. Der Artikel wurde bisher und Belgien eingeführt. (Nah einem Bericht ‘onsuls in Patras.)

Verbot der Einfuhr von Saccharin, *)

3 Im „Monitorul Official“ vom 6./19. April d. J. M. erlassenes und an demselben Taze in Kraft ge- veröffentliht, dessen Artikel T und Il wie folgt

verboten, aus dem Auslande den

Da indessen die Verwendung von SacHharin als Arzneimittel bet der Behandlung derjenigen Kranken, denen es von irgend welhem Nugen fetn könnte, zulässig ift, das Recht, Arzneimittel im Kleinen zu ader dem Gefundheit8gefeß zufolge ledigli den Leitern von potbeken zusteht, so sind die leßteren allein defugt, K Saccharin zu j unmitteldar aus dem Auslande und unter den ll dieses Gesetzes festgesetten Bedingangea,

*) Val. das Reglement, betreffend die gesundheitlihe Uebers wacung der Herstellung von NabrungEmnittela und des Handels mit Getränken (Art. 22, 35, 60 und 149) im Deutschen Handeltardv 1896 1. S. 315,