1900 / 282 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Nov 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Tafel zu verseken, welWe ebenso wie Kiste und Deckel den Namen und Wohnort des Ausstellers recht I tragen soll.

W I-rder Ausfieler erklärt durh Unterzeichnung des eingesandten Anrmeldeformulars *) scin B ERON mit vorstehendem Programm.

Befondere Wünsche, auch insofern ih dieselben auf eine gruppen- weise Ausstellung eingesandter Gegenstände beziehen, werden gern ent- gegengenommen und möglichste Berücksichtigung finden.

Berlin, im November 1900.

Der Borftand. Fürst von Pleß Oberst-Jägermeister, Vorsigender.

Freiherr von Heinze, von Benkendorff-Hindeuburg-, Ober-Jägermeistex vom Dienst Generalmajor z. D., Obinanu, und Cbef des Königlichen Hofs

Jagd-Amts, Schriftsührer.

Mannigfaltiges. Berlin, den 27. November 1900.

ues Bethel bei Bielefeld ergeht folgende Weihnachts- e: Uekec 1700 fallsüchtige Kranke und eine niht viel kleinere Zahl anderer armer Weibnachtsgäste: Geifteskranke. Schwind- füchtige, Blöde, Heimathlose, Alte, Siehe und sehr viele kleine kranke oder vermwaiste Kindlein in unseren Anstalten Bethel, Sarepta, Nazareth und Wilhelmsdorf, die weist niemand haben, der ibrer zu Weibnachten in Liebe gedenkt, hoffen auch in diesem Jahre auf eiue Weibnachtsfreude. j :

Za unseren bisherigen Anstalten der Barmherzigkeit kommen in diesem Jahre noh die beiden Häuser „Freiftatt“ und „Moorstatt* im Wietingsmoor für gefährdete Jünglinge und s{iffbrüchige Vänner aller Art hinzu, denen Wilhelmsdorf feine genügende Arbeit mehr bieten konnte. : ; E

Fede kleinste Gabe in Geld oder in natura nimmt mit innigem Dank entgegen

Bethel bei Bie!efeld, Weihnaten 1900, Ï S

F. von Bodelschwingh, Pastor.

A. P. Ein zeitgemäß?es Thema hehandelte kürzli in ter

niedriger im KohblenverbrauG stellt, je größer und \chneller das Schif ist, ungerechuet den Vortheil, daß die soviel größere Be- shwindigkeit hävfizere Fahrten ermögliht und ein großer Theil aller anderen Kosten s{ch im Verhältniß der Zeltersparniß ermäßigt. Diese Erfahrungen haben nun dahin geführt, einen großen Theil der

andelsdampfer dur Einbauen eines Mitteltheiis vetcächtlih zu vers ängern, wodur nit allein die von der Länge des Schiffes aLYEn gge Geschwindigkeit den vorausgesehenea Zuwachs erhielt, sondern au bie Betricbkosten si kaum steigerten. Wenn man aber bieraus folgern wollte, daß man in dieser Richtung noch weiter gehen könze, so würde diefe Ansicht do unrichtig fein, weil außer Acht bleibt, daß der größeren Länge au etne stärkere Durhbiegung des Schiffes entspricht und hier dur die Festigkeit des angewandten Materials gew ff}e Grenzen ge-

zogen sid. Dise bestimmten Grenzen haben beim Holzbau von dex |!

Vergrößerung über cin gewisses Maß abzusehen genöthigt, fie könnten bei, Elsendau nur entweder dur Verslärkunog der Thetle auf Kosten des Laderaums oder durch Grhöhung des Schiffes errciht werden. Das leßtere Mittel würde die Durchbiegung vermindern, ebenso wie eine Planke, die flahliegend schwimmt, sh flärker durchbtegt als eine auf der hohen Kante s{chwimmende. Allein au der Höbe des Schiffes find Grenzen gezogen. Eine zu bedeutende Echôhung über der Wasserlinie verbietet sich dur die alsdann zu hohe Lage des Shwerpunkts und die hieraus fh ergevende Gefahr des Kenterns, während einem größeren Tiefgang als die jeßt übliwen 8 bis 9 m die meisten Häfen niht gewachsen find. Die alleinige Möalithkeit, künftig vielleicht einmal die jeßt durch die Haltbarkeit des Flußeisens bedingien Abrmessungen elserner Schiffe noch zu überschreiten, liegt in der Wahl eines fisteren Materials, als w:lhes ih în der Folge etwa der Nickelstahl bei seiner das Flußeisen um das Dopxp:lte übertreffenden Festigkeit empfehlen dürfte, so- bald er billiger gzworden sein wird, als es jeßt der Fall ift. Selkstoerständlih gipfeln alle Erwägungen, welche Véoximalgröße den Dampfern für den überseeischen Dienst zu acben i, in den- öko» nomi)chen Fragen, die sehr komplizierter Art sind, da nächst den oben eröcterten Fragen der Betriebskostzn, auf die Meilentonne reduziert, zu prüfen ist, in welches Verhältniß sih das (Figengewicht des Sciffes, die Kessel- und Maschinengewichte, die mitzusührenten Kohlen- voktäthr zu dem nüßlih zu vecrwenderiden Laderaum stellen. MWWenn- gleich von vornherein anzunchmen ist, daß dieses Verhältniß sich mit der Vergrößerung des Schiffes günstiger stellt, so bedarf cs doch vou Fall zu Fall einzehender Untersußung. Nach Ansicht des Vortragenden dürfte mit den Schnclldampfern „Kaiser Friedri“ und „Kaiser Wilhelm 11.“ für j Bt die Grenze errciht fein. Ste siad 212 und 215 m fang {ggen

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208 m, die die „DLeuts{land“ wißt). Der „Kaiser Wilhelm I[.*

tallwaaren-Industrie vollständig lahm gelegt worden. Alg Ers wurde die Anfertigung von Glaswaaren, fpeziell von Christbaues schmudck aus Glas, eingeführt. Um die Aufmerksamkeit weitere Kreise auf den Ort zu lenken und den bescheidenen Verdienst 4 Arbeiter dur direkten Verkauf an die Befteller etroas aufzubessern, haben sch unter Führung des Ortsgeistliben, Pfarrers Langguth, Männer zusammengethan, die zu Gunsten der Arbeiter den Vertrieb in die Hand genommen haben. In geschmackvoller Zu, fammenstellung all-s dessen, was dem Christbaum zur Qietvs gereiht, wirb der Christbaumshmuck in zweifaher Packung vorräthig gehalten: 1. Packung: nur weiße Gegenftände in verschiedenartiger Ausführung, matt, glänzend u. st. w., 2. Pckung: bunte, vershieden- artige Gegenstände in den neuesten Farben (de80l. Enzel, Gloden Trompeten, Vögel, Eiszapfen u. st. w.). Es werd-n Postkisten e mannigfaGem Inhalt abgegeben zum Preise von 4 „4, 5 4, 10 und 15 4 frei inkl. Vecpackung, sowie Bahnkisten v:n 20 6 an. Bestellungen, denen man den Betrag beifügen wolle, sind zu richten an Herrn Pfarrer Lan gguth), Steinheid in Thüringen.

Dortmund, 26. November. (W. T. B) Amllih wird ge- meldet: Auf der Strecke Langendreer (Süd)—Bochum (Süd) stießen am 24. d. M. zwisWen der VBlockfiation „Prinz von Preußen“ und Altenbohum die Güterzüge 3327 und 8994 ¡usamaze?. Außer einem Lokomotivbeizer, der leichte Verlezungen erlitt, wurde niemand verleßt. Der Unfall ist darauf uurückufüßren daß die Blockjtation „Prinz von Preußen“ den Güterzug 3327 und ben folgenden Güterzuz 8994 passieren ließ, bevor ersterer feitens des Blockzs Altenbowvum zuröckzemeldet war. Abgesehen von Ver- \spätungen, welhe mehrere Züge durh Umleitung übèêr Niemke— Bochum (Nord) erhielten, sind Betrieböstörungen in größerem Um- fange rit vorgekonzimen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

London, 27. November. (W. T. B.) Der „Timésg“ wird aus Peking vom gestrigen Tage gemeldet: Die Ge- sandten, mit Einschluß des russischen, haben zwei weiteren Vorschlägen, die früher infolge Mangels an Einmüthigkeit abgelehnt worden waren, jeßt zugestimmt, nachdem diese einigen Abänderungen unterzogen worden waren. Der eine

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„Urania “der Professoc Flamm von der hiesigen Technischen How-

; : of ändIz Meise üb ie Gründe syr2ch 99 AN c / a deute ie E n Rlcseudamb fet eführt Ren. 33 000 der „Deutschland*). Im Augenblick hat der Norbdeu!|he zu diesem Fort:

Der Vortragende b-zeihnete als nähsten Anlaß \chritt folaende Berechnung. Als zuerst die deutshen Sch!ffaßrtagesellschaften längere Swiffe

dar eine Masthinenausrüstung

Loyd 108 Damyfer in aroßer überseei\sher und 139 in kleiner Fahrt l roll im Berrieb, die Hamburg-Amerikanishe Packetfahrt-Uftizngesell- | immen }oue.

. 9Q Mz o {45 ( Ï É L von 38 000 Pferdekrästen (egen | Vorschlag geht vom britishen Gesandten aus und verlangt, | daß China einer Umarbeitung der Handelsverträge zu-

Der andere Vorschlag ijt vom italienischen Ge-

beiden großen | aft 202. ie Hamburg-Amerika Linie allein läßt zur Zeit | sandten gemacht und geht dahin, daß China sih einer von

einftellten, ‘da | or Q, L F S ergaben sich für die - drei diese: Grntwickcelungspzriode an- 29 Dampfer von zusammen La OUO. anen Vanents gehörigen Schiffe nachstehende Z1hlen: Es nehmen in Anspruch „Barbarossa“, „Patria* und „Pennsylyanta“ bei ein-m Deplacement von 7600, 10 000 und 11 800 t 4500, 7000 und 6000 Pferdestäcken oder die Tonne 059, 0,7 unv 051 Pferdestärken. Damit wurde im

Kolonie“, balten.

Durchschnitt eine Geschwindigkeit von 14 Seemeilen (zu 1852 m) fin E

der Stunde erzielt. Da cine Pferdekraft pro Stunde etwa 0,9 kg Koble erfocdert, so war der slündl'ch2 Kotlenverbrauch pro Tonne 0,53, 0,63 und 0,46 kg Dafür wucde fie 14 Seemeilen gefahren, | Gt f mithin koftete die WMetlentonne 0,04, 0,045 un» 0/033 kg Koßle. Aus De Viîmard*", dern „Kaiser Wiibelm dexr Große“ und der „Deutschland“, sichen nun den 10800, 20590 und 22000 t zwar 15 600, 28000 und 33 000 Pferdestärken gegenüber, dafür werden aber Geschwindigkeiten von 19, 22,6 und 23,3 Seemeilen ia der Stunde erzielt. Wenngleich ih alio die für Beförcdervng einer Tonne erforderliche Kraft auf d damit der fAürdlie Keblen- 5 kg Kolle pro Tonne erböbt, | kostet die Meilentonne dech nur 0 068, 0054 und 0058 kg Kohle j unter dec Boraussezung, daß auch der soviel größe 09 kg Kohle pro Pferdefraft in der Stunte fonfumiert. Er erforvert aber erbebitch weniger, jodaß thatisählih die Meilentonne sich immer

U SE R L R E GRN E: L S SCE DE A O A D S C L E R S R E T CUSE od, H SLE E Ct R L GAINNES)

Bei den drei ncuestzn Dampjer-Ty xen, vem „Fürst

1,44, 1,36 und 1,50 Pferdeftä fen un verbrau auf 1,30, 1,225 ‘und 1.3

Wetterberiht vom 27. Novembetr 1900, 8 Uhr Bormtittags.

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Minima voa unter 745 mm liegen westlich von Jriand und nördlih von Schottland, der töHste Luftozuck erstreckt sh von Südost-Europa bis Mittelskandinavien. In Deutschland tis das Wetter meist trübe und mild. Mildes, vorwiegend trübes Wetter, ftellenweije mit Niederschlägen , mahr-

s@ctinlidh. Deutsche Seewarte. E R Theater.

Königliche Schauspiele. Miitwoh: Opern- haus. 254, Vorstellung. Der Niug ves Nibelungen. Bühnenzestspiel von Richard Wagner. Z=eiter Abend:

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der Treptower Sternwarte

Fernrohr beobachtet werden.

Herr Genetal-F&onsul von H:ffse-Wartegg wird morgen ia der „Urania“ (Taubenstraße) eiven dur Lichtbilder na eigenen Au*- nahmen illuftrierten Vortrag über „Samoa, Deutschlands neueste | Staatsschuld,

Morgen Abend um 8 Uhr bält ver Verein von Freunden

der Tagesordnung steht ein Vertrag des Direktors Archenbhold

seinen 51. Beobachtungsabend ab.

Saalfeld, 26, November.

Die Walküre in 3 Akten, - Preise der Plätze: Fremden-Loge 12 4, Drchester-Loge 10 46, I. Rang 8 M, Parquet 8 4, Li. Rang 6 #6, IlI. Rang 4 46, 1V. Rang Sißplaß 2 #4 50 4Z, I1V. Rang Stehplay 1 4 59 4 Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 268. Voritellung, Der wilde Reutlingen. Lustspiel in 4 Aufzügen nach dem Roman yon Hans Werder, von Gustav von Moser und von Tkilo von Trotha. Anfang 7F Uhr.

Neues Opern-Theater: Geschlossen.

Donnerstag : Opernhaus. 255. Vorstellung. Ca- valleriíia rusticana. (Bauern-Ehzre.) Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni., Text nah dem gleihnamigen Vol!téstück von G. Verga. Bajazzi. (Pagliacci.} ODyer in 2 Aften und einem Prolog. Musik und DiGhtung von N. Leoncavallo, deuts von Ludwtg Hurtmann. Anfang 74 Uhr.

Sqgauspielhaus. 269. Vorstellung. Die Tochtez des Erasmus. Schausptel ina 4 Aufzügen von Ernst von Witdenbruch. Auafang 7# Uhr.

Neues Opern-Theater: Geschlossen.

Dentscyes Theater. Mitiwoh: Rosen- montag. Anfang 7{ Uhr.

Donnerstag: Noscumoutag.

Freitag; Die Macht der Finfsteruiß,

Berliner Theater, Miltwoh: Uebex uasere Kraft.

Donnerstag: Die ftrengen Herren.

Freitag: 12. Abonnements » Borstellung, Die deuischen Kleiustädter.

Schiller-Theatier. Mittwech, Abends 8 Uhr: Die Welt, iu der man sih langweilt, Lustsptel îin 3 Aufzügen von Eduard Pailleron. Deuts von A. Tuthen und Carl Friedrich Wittmann.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Z1m ersten Male: Ephraim’s Breite,

Freitag, Abends 8 Uhr: Ephraim’s Breite.

Theater des Westens. Mittwoch, Nahmittags 25 Uhr: Akademisher Verein für Kunft und Literatur. Orestie des Reschylus, Abends 8 Uhr: Hoffmauu's Erzählungen,

Donnerstag: Gastspiei bou Frances{hina Prevosti,

reitag: 13. Abonnements-Vorstellung, Gaftspiel der Gräfin Julian» Vazsgu/z ind des Herrn Viktorino Arimondi. Die Hugeuotten.

Lessing-Theater. Mittwoch: Johannisfeuer.

Donnerstag: Zum érfien Male: Wie die Vlättex .

Freitag: Fohanaiófeuer.

In dem auf der Höbe des Thü- re Betrieb nos | ringer Waldes gelegenen Dorfe Stietinhetd, dessin Bewohner bis vor wenig Jahren eine Spezialität der Hslzwaaren-Industrie, die Schachtelmacherci, betrieben, ist dieser Industciejweig dur die Me-

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Ueues Theater. (Direktion : Nuscha Vuge.) Mittwoch: Die Liebesprobe. SVwank in 3 Akte von Thilo von Trotha und Jul. Freund. Anfang 7x Uhr.

Donnerétag und folgende Txge: Die Liebesprsobe.

Residenz-Theater. Dicektion: Sigmund Lauten- burg. Mittwoch: Die Dame von Maxim. (La dame de chez Maxim.) GWhwanï in 3 Aften von Georges Feydeau. Ueberseßt und bearbeitet pon Benno Jacobson. In Scens . geseßt von Sigmund Lautenburg. Anfang 74 Ubr.

Donnerstag und folgende Taze: Die Dame von Maxim.

Sountag. Nacmittags 3 Uhr: Bei bis über die Hälfte ermäßigten Preisen: Schauspiel in 4 Aftten von Bictorien S

Secessionsbühne. Al:randervkaß 40, Mitt- u Die Bildschuizer. Dahßeim. Der Vär.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Thalia-Theater. Mittwoh: Der Licebes- \cchlü}ssel. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag: Zum leuten Make: Der Liebes- \{chlü}ssel.

Freitag: Zum ersten Male: Anuor vou heute. Große Ausstattungs-Peosse' mit Gesang und Tanz

Die zum 26. gelösten Billets werden gegen Frei- tags-Billets umgetauscht.

Zeniral-Theater. Mittwoh: Der Braut- vater. Gesangsposse in 3 Akten von Adolf Ross-- ‘Musik von Hetnrih Playbecker. Anfana 75 Uhr.

Doanerstag und folgende Tage: Der Brautvater.

Sonntag, NaGmittags 3 Uhr: Zu balben Preisen : Der Vogelhäudler. (Briefchristel: Mia Werber.) Avends 77 Uhr: Der Brautvater.

Konzerte.

Sing-Akademie. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: L. Lieder. Abetibd von Dr. Ludwig Wülluner.

Saal Bechstein. Mittw-ch{, Anfang 74 Uhr: Lieder-Abend von Martha Schle y.

Beecihoven-Saal. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: L, Avounemetúts-Soirxée tes Böhmischen Streich-Quartetes. Karl Hoffmaun, Josef Suk, Oskar Nedbal, Professoc Hans Wihan.

unmöglich sein.

den Mächten als Garantie für die Zahlung der Entschädigung geforderten Finanzkontrole zu unterwerfen habe, die einem internationalen Kontrolamt, ähnlih der egyptischen Kasse dec Staatsschuld oder der Verwaltung der ottomanischen übertragen werden solle. Die Verzögerung der U-eberreihung der gemeinsamen Note, die auf die heimishen Negierungen zurückzuführen ist, trägi viel zu den Schwierigkeiten der Lage bci und verschlimmert die Störuvgen im Handel und in den Finanzen, besonders hinsihtlih der über „Die Astronomie auf der Pariser Weltausstellung 1900“. Zur | Eintrceibung der Jnlandssteuern. Da die Finanzlage jeßt | Vorlage gelangen einige Geschenke und Nenecwerbungen für das | sorgsam überwacht wird, sind die Zahlungen für die be „Üstronomishe Yèuseum“, wie ein Mars-Globus, eine Sonnenuhr und | stehenden Anleihen für Dezember und Januar gesichert, doch cine Photoaraphie der Vetereinsührung8urkunde. Vor der Sißung | dürfte später eine zeitweilizge Einstellung der Zinszahlung nicht wird der Mond, nah der Sitzung der ,Oricn"-Nebel mit dem großen i M i N / O

(Ferisezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten

R 57 » Ion A und Zweiten Beilage.)

Römischer Hof, Konzerisaal. MWittwoh, Anfang 8 Ubr: Konzert der Sängerin Auug Bromberg.

Birkus Schumann. Mittwoch, Abends präzise 7x Ubr: Extra- Vorftellung. Ganz exquisites Programm. U. a: Neu: Zum ersten Male in Europa: Die beiden Amerikaner Nawsonr & June mit ihrem senfationellen Akt. Die spriugenden Hirsche. Die einzig dastehenden mufikalischen Heugste 2c. Oriztnal-Dressaren des Direktors lbat Shumann. Löwen-Varon. Ferntr Auf- treten fämmtlihck-r neu eanagierten Spezialitäten. Zum Schiuß: Das von ca. 600 Personen dargesteUte Manèg:n- und W»sserschauftück: China. Der èrieg in Ost-Asien. Sämmtlich2 Eiaälagen neu, Unübertreflich:8 Bravourftük: Die Erftärmuug ber 20 Fuß hohen, glaiten chinesischcu Mauer. Die Hifsung der deutschen Flazge.

RPE A S prge i R T SEA C E: 5ER

cramilien-Icachricten,

Verlobt: Frl. Ebba yon der Schul-nbura mit Pa Kammerjunker Wilhelm Frhr. von Türck- cim zu Altdorf (Kltenburz—Karlérube). |

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberleutnant! Eberhard von Arnim (Hannover) Hrn. Leutnant Hummell (Magdeburz). Eine Tochter: Hrn. Rittergutsbesißer Hermann L ppold (Guck-r- wiß). Hrn. Angus von Douzlas (Derlin). Hrn. Legationsrath Ulrich Grafen Schwerin (Berlin).

Gettorben: Hr. Generalleutnant ¿. D. Eugen Nernft (Naumburg a. S.). Hr. Walther von Wiedebah und Nofstitz-Iaenkendorf a d. H. Arns- dorf O.:L, (Görliß). Hr. Ober- Kriegsgerichts- rath, Gebeimer Justizrath Friedri Wilhelm Raabe (Meß). Fr. Kcmmerzienrath Marie Moriz-Cihbocy, geb. Tschir)chnitz (Breslau). Siiftsdame Agnes von Eotomb (‘Marierfließ) Hrn. Rittmeister Georg von Ruffer Sohn Carl Werner (Ohlau).

_ Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen O phhrgeäeret und Verlag®- Anstalt, Berlin SW,, Wilhelmstraße Nr. 32, Zehn Beilagen (einschließli Börsen-Beilage), sowie die Juhaitsangave zu Nr. 6 des öffcnt- lichen Anzeigers: (einscließiich der unter Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen)- betreffend Kommanditgesellschaften auf Aktien

unv Aktiengesellschaften, für dic Woche vom 19, bis 24, November 1900,

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 282.

Amltliches. Deutsches Reich.

Vex Conn a, hetreffend das Verfahren vor den Schhiedsgerichten für Arbeiterversicherung.

Vom 22. November 1900.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,

König von Preußen 2c. | verordnen auf Grund des § 106 Abs. 6 des Jnvaliden- versicherungsgeseßes (Reichs-Gesegbl. 1899 S. 463) und im Hinblick auf § 3 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Ünfallversiherungsgeseße, vom 30. Juni 1900 (Reichs- Geseßbl. S. 335) im Namen des Reichs, nah erfolgter Zu- stimmung des Bundesraths, was folgt: 3

[. Allgemeine Bestimmungen. S L

Beeidigung der Mitglieder des Schiedsgerichts.

Der Vorsißende des Schiedsgerichts und dessen Stellver- treter werden von einem Beauftragten der Landes-Zentral- behörde des Bundesstaats, in welchem der Siß des Schieds- gerichts belegen ist, die Beisißer dagegen von dem Vorsizenden des Schiedsgerichts auf die Ecfüllung der Obliegenheiten ihres Amtes beeidigt. :

Die Beidigung der Beisißer erfolgt bei ihrer ersten Dienstleistung in öffentliher Sißung; fie gilt für die Dauer der Wahlperiode. Im Falle der Wiederwahl genügt die Ver- weisung auf die frühere Beeidigung.

Im übrigen finden auf die Beceidigung die Vorschriften

S 51 des Gerichtsverfassungsgeseßes entsprehende An-

S9, Befugnisse des Vorsizenden.

Die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges bei dem Schiedsgerichte liegt dem Vorsißenden und im Falle der Behinderung seinem Stellvertreter ob. Der Vorsitzende öffnet die eingehenden Sendungen, vertheilt die Geschäfte, bestimmt die Sißungen, zeihnet die Verfügungen, vollzieht die Reinschriften und trifft in Beziehung auf die Führung der Geschäftskontrolen die erforderlihen Anordnungen. Er verpflichtet eidli h die Beamten des Schiedsgerichts, soweit sie niht bereits als Beamte der Versicherungsanstalt einen Diensteid geleistet haben, und übt über sie die unmittel- bare Dienstaufsicht aus. Disziplinarstrafen gegen dieselben verhängt, sofern sie bei dem Schiedsgericht im Hauptamt an- gestellt find, der Vorstand der Versicherungsanstalt, im übrigen die ihnen im Hauptamt vorgesehßte Dienstbehörde (Z 104 Abs. 5 in Verbindung mit §8 83 Abs. 1, 3 Say 2 des Junovaliden- versicherungsgeseßes).

Der Vorsitzende seßt die den Beisißern statutenmäßig zu gewährenden Bezüge fest und ist befugt, Beisißer, welche die Wahl ohne zulässigen Grund ablehnen, ohne genügende Ent- shuldigung zu den Sißungen nicht rechtzeitig sih einfinden oder ihren Obliegenheiten in anderer Weise sih cntziehen, mit Geldstrafen zu beleaen (S 104 Abs. 5 in Verbindung mit § 83 Abs: 3 Sab 1, 8-90 Ah: 2, 3 94 a. a. 0).

Die Beisißer haben dem Vorsißenden Anzeige zu machen, wenn durch Aenderung in ihren persönlihen Verhältnissen die Vorausseßungen ihrer Wählbarkeit nachträglich wegfallen.

Werden dem Vorstßenden Thatsachen bekannt, welche die Wählbarkeit eines Beisißers ausschließen oder sih als grobe Verleßungen seiner Amtspfliht darstellen, so hat er diesen Beisißer zu den Sißungen einstweilen nicht einzuberufen und ihn, nahdem ihm Gelegenheit zur Aeußerung gegeben worden ist, seines Amtcs zu entheben (Z 104 Abs. 5 in Verbindung mit 8 91 a. a. O.). Gegen die diese Enthebung aussprechende Verfügung, welche die derselben zu Grunde liegenden That- sahen angeben muß, kann von dem Beisißer innerhalb eines Monats nah der Zustellung bei dem Schiedsgerichts- vorsizenden oder bei dem Schiedsgericht Beschwerde eingelegt werden. Der Vorsißende hat die Beshwerde unter Beifügung der Verhandlungen und einer Aeußerung unverzüglich der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen ; diese entscheidet end- gültig. Die Bestimmung des § 114 Abs. 3 a. a. O. findet entsprehende Anwendung. Die Fähigkeit eines Beisigers, als solher an einer Sißung theilzunehmen, erlischt, sobalo der Enthebungsbescheid rechtskräftig geworden ist.

S 3. Zuziehung der Beisizer.

Die Reihenfolge, in welcher die Beisißer bei Streitsachen aus der Jnvalidenversicherung in der Regel zu den Verhand- lungen zuzuzichen sind, wird durch das Statut der Versiche- rungsanstalt bestimmt (Z 106 Abs. 5 in Verbindung mit § 83

Abs. 2 des JZavalidenveisicherungsgeseßes).

Jn Streitsachen aus der Unfalloer sicherung (Z 7 Abs. 1 des Geseßes, betreffend die Abänderung der Unfallversicherunge- geseße) bestimmt der Vorsißende unter Beachtung des Statuts der Versicherungsanstalt, und zwar regelmäßia für jedes Halbjahr im voraus, getrennt für die einzelnen Berufszweige die Reihenfolge, in der die Beisißer zuzuziehen sind, soweit es nch um Unfälle

1) in der Land- und Forstwirthschaft,

2) im Bergbaubetriebe,

3) in den sonstigen der Versicherung unterliegenden

Betrieben

handelt. Avweichungen von der festgeschten Reihenfolge sind unter Angabe der Gründe aktenkundig zu machen. Für die Entscheidung bei Unfällen im Bergbaubetriebe kann von der Vorausbestimmung der Reihenfolge der Beisißer, unbeschadet der Bestimmung im § 7 Abs. 1 a. a. O., bei denjenigen Schiedsgerichten abgesehen werden, bei welchen cin Bedürfniß für die Vorausbestimmung nicht besteht.

Der Antrag eines Enilschädigungsberechtigten, zur Ver- handlung und Entscheidung in einem einzelnen Falle abweichend von der festgeseßten Reihenfolge Beisißer aus den Betrieben derjenigen Berufsgenossenschaft oder Ausführungsbehörde zu-

Berlin, Dienstag, den 27. November

zuziehen, welcher der Betrieb, in dem sih der Unfall ereignet hat, angehört (S 7 Abs. 2 a a. O.), ist in der Regel bei Ein- reichuvg der Berufungsschrift zu stellen. Der gleiche Antrag einer Be ufsgenossenschaft oder Ausführungsbehörde ist in der Regel bei Einreichung der Gegenschrift zu stellen. Der Schieds- gerihtsvorsißende hat jedoch auch später eingehende Anträge solcher Art bis zur Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung zuzulassen.

Wird der Antrag abgelehnt, so ist dem Antragsteller ein mit Gründen zu versehender Bescheid in Ausfertigung zuzu- stellen. Jn dem Bescheid ist darauf hinzuweisen, daß der An- tragsteller vor Beginn der Verhandlung eine Entscheidung des Schiedsgerichts über den Antrag beanspruchen kann.

Wird der Antrag erst nach Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung gestellt, so entscheidet, sofern dem Antrage nicht hon von dem Vorsißenden stattgegeben worden ist, das Schiedsgericht selbst.

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S . Ablehnung der Mitglieder des Schiedsgerichts.

Die Bestimmungen in den 88 41 ff. der Zivilprozeßord- nung über die Ausschliezung und Ablehnung der Richter finden auf die Mitglieder der Schiedsgerichte entsprechende Anwendung. Jedoch beschließt über ein Ablehnung3gesuch in Betreff des Vorsißenden das Schiedsgericht, in Betreff der Beisißer der Vorsißzende.

Bei dem Beschluß über ein Ablehnungsgesuh in Betreff des Vorsißenden hat dieser nicht mitzuwirken. An seiner Stelle führt dabei der dem Lebensalter nach älteste Beisißer den Vorsiz. Ergiebt sih bei der Abstimmung über das Gesuch Stimmengleichheit, so gilt dasselbe für abgelehnt

Der Beschluß kann, wenn das Ablehnungsgesuh für unbegründet erklärt wird, niht für sih allein, sondern nur mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden.

[T. Vorschriften über das Verfahren. S Di Erhebung der Berufung.

Die Berufung auf schiedsgerihtlihe Entscheidung muß innerhalb eines Monats nah der Zustellung des Bescheids bei dem zuständigen Schiedsg-riht eingegangen sein (§8 114 Abs. 2 des Jnvalidenversicherungsgesezes, § 76 WUbs. 2 des Gewerbe - Unfallversiherungsgeseßes, § 82 Abj. 2 des Unfallversicherungsgesezes für Land- und Forstwirth- haft, Z 37 Abs. 1 des Bau - Unfallversicherungsgeseßes, S 80 Abs. 4 des See-Unfallversiherungsgeseß:s in Verbindung mit § 36 dieser Verordnung). Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn innerhalb derselben die Berufung bei einer anderen inländishen Behörde oder in Streitsachen aus der Unfallversiherung bei einem Genosßsenschaftsorgan, in An- gelegenheiten der See- Unfallversicherung auch bei einem deutshen Seemannsamt im Ausland eingegangen ist. Diese Stellen haben die Berufungsschrift ungesäumt an das ständige Schiedsgericht abzugeben.

Zuständig ist in Streitsahen aus der Jnvalidenversiche- rung dasjenige Schiedsgericht, zu -.dessen Bezirk die untere Verwaltungsbehörde oder Rentenstelle gehört, die gemäß § 112 Ab. 1 des Jnvalidenversicherungsgeseßzes mit dem Renten- anspruche befaßt gewesen ist. Jn Streitsahen aus der Unfall- versicherung ist, abgesehen von den gegen die See-Berufs- genossenschaft gerihteten Ansprüchen, dasjenige Schiedsgericht C

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zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb, in welchem der Unfall sih ereignet hat, belegen ist (S 76 Abs. 2 des Gewerbe - Unfallversiherungsgeseßes, Z 82 Abs. 2 des Unfallversiherungsgeseßes für Land- und Forstwirth- chaft, § 37 Abs. 1 des Bau-Unfallversiherungsgeseßes). Für die Entscheidung auf die gegen die Sec-Berufsgenossenschaft gerichteten Berufungen ist das Schiedsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Heimathshafen desjenigen Fahrzeugs belegen ist oder derjenige Betrieb seinen Siß hat, auf oder in welchem der Unfall sih ereignet hat. Js der Heimathshafen nicht im Bezirk eines Schiedsgerichts belegen, jo ist das für den Siß der Berufsgenossenschaft zuständige Schiedsgeriht zur Ent- scheidung zuständig (8 80 Abs. 2 des See-Unfallversicherungs- gesetzes).

Jn der Berufung sollen der Gegenstand d:s Anspruchs bezeichnet und die für die Entsheidung maßgebenden That- fachen unter Angabe der Beweismittel angeführt werden; auch ist die Versicherungsanstalt, Berufsgenossenschaft oder Aus- führungsbehörde, welhe den angefohtenen Bescheid ertheilt hat, zu benennen.

Die Berufung kann s\criftlich oder zu Protokoll des Schiedsgerichts, einer anderen inländischen Behörde, in Strei sachen aus der Unfallversicherung auch zu Protokoll eines Genossenshaftsorgans beziehungsweise eines deutschen See- mannsamts im Ausland erhoben werden. Bei schriftlicher Erhebung ist dem Schriftsaß eine Abschrift beizufügen.

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Streit über die Zuständigkeit.

Entsteht unter mehreren Schiedsgerichten Streit über ihre Zuständigkeit, so entscheidet das Reichs-Versicherungsamt. Jn Streitsachen aus der Unfallversicherung tritt an dessen Stêlle das Larndes-Versicherungsamt, sofern die Entscheidung auf einen Rekurs diesem zu|teht.

J Él. Verfahren bei Eingang der Berufung. E

Der Zeitpunkt des Einganges der Berufung ist ofort sowohl auf der Berufungsschrift wie auf der beigefügten Ab schrift zu vermerken. Js der Berufung eine Abschrift nicht beigefügt (8 5 Abs. 4), so ist seitens des Schiedsgerichts eine solhe zu fertigen und auf diese der Vermerk des Einganges zu übertragen; die Kosten dieser Abschrift können von dem Berufenden eingezogen werden.

NRichtet sich die Berufung gegen einen auf Grund der Unfallversicherungsgeseße ergangenen Bescheid oder gegen einen Bescheid des Voistandes der Versicherungsanstalt oder gegen einen den Anspruch auf Rente nur zum theil anerkennenden Bescheid ciner Rentenstelle, so hat der Vorsißende des Schieds gerihts dem Vorstande der Berufegenossenschaft oder boxufs- genosserschastlichen Sektion, der Ausführungsbehörde oder dem Vorstande der Versicherungsanstalt die Abschrift der Berufung

1900.

mit dem Ersuchen mitzutheilen, die Vorverhandlungen ein- zusenden.

Leat der Rentenbewerver Berufung gegen den Bescheid einer Rentenstelle ein, durch welchen eine beantcagte Renté versagt, die Entziehung einex Fanvalidenrente oder die Ein- stellung von Rentenzahlungzn ausgesprohen worden ift, so hat der Vorsißende des Schiedsgerichts die Vorverhandlungen der Rentenstelle einzufordern.

Legt der Vorstand der Versicherungsanstalt in den Fällen des 8 129 Abs. 4 des Jnvalidenversiherungsgeseßes gegen den Bescheid ciner Rentenstelle Berufung ein, so hat er seiner Berufungsschrift die ihm übersandten Verhandlungen der Rentenstelle, verschen mit dem Vermerk des Eingangs bei der Versicherüngsanstalt, beizufügen.

Die einzusendenden Vorverhandlungen müssen sämmlliche, bei der Berufsgenossenschaft und deren Organen, bei der Aus- führungsbehörde, der Versicherungasanstalt und der Rentenstelle vorhandenen Schriftstücke, die sich auf den geltend gemachten Anspruch beziehen, enthalten, einschließlich derjenigen, welche sih in Vorakten befinden.

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Jst die Berufung nicht rechtzeitig cingelegt, oder ift das Schiedsgericht geseßlih zur Entscheidung über die der Be- rufung zu Grunde liegenden Beschwerdepunfkte nicht zuständig, so fann der Vorsißende die Berufung durch einen mit Gründen zu versehenden Bescheid zurückweisen. Die Anfertigung einer Abschrift der Berufung seitens des Schiedsgerichts (8 7 Abs. 1) kann in diesen Fällen einstweilen unterbleiben.

Der Berufende is befugt, innerhalb zwei Wochen vom Tage der Zustellung des Bescheids ab bei dem Schiedsgerichte die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung zu beantragen.

Die vorstehende Befugniß is dem Berufenden in dem Bescheide zu eröffnen

Die Ablehnung von Anträgen auf mündlihe Verhandlung kann nur durch Entscheidung des Schiedsgcrichts erfolgen.

4} Beantwortung der Berufung.

Dem Vorstande der Berufsgenossenschaft oder berufs-

genossenschaftlihen Sektion, der 2 Ö

j lusführungsbehörde oder dem

Vorstande der Versicherungs3anstalt ist im Falle des S 7 Abs. 2 bei Uebersendung der Abschrift der Berufung anheimzustellen, eine Gegenschrift einzureihen. Jn den Fällen des S 7 Abs. 3, 4 hat der Vorsißende, fofern die Vorausseßungen des §8 Abs. 1 nicht vorliegen, die Abschrift der Berufung dem Gegner mit der Anheimgabe mitzutheilen, eine Gegenschrift einzureichen.

Die Frist zur Einreichung der Gegenschrifi ist in der Regel auf nicht länger als zwei Wochen zu bemessen. Zugleich ist darauf hinzuweisen, daß, wenn die Gegenschrift innerhalb der Frist nicht eingeht, die Entscheidung nah Lage der Akten erfolgen werde. Die Frist kann auf Antrag aus wichtigen Gründen verlängert werden

Der Gegenschrifi und etwaigen weiteren Schriftsäßen sind zur Zustellung an den Gegner Abschriften beizufügen. Die Bestimmungen des 8 7 Abs Sat 2 finden Anwendung.

In einfachen Fällen sowie dann, wenn das thatsächlihe Verhältniß aus vorliegendén Akten und Urkunden sih sofort feststellen läßt, kann ohne vorgängigen Schriftwehsel Termin zur mündlihen Verhandlung anberaumt werden. Den Be- theiligten ist den Fällen des 3, 4 gleichzeitig mit der Benachrichtigung vom Termine die Abschrift der Berufung mitzutheilen

Unterzeihnung ftsäße und Vertretung der Parteien.

Berufungen und Gegenschriften müssen entweder von den Betheiligten elbst oder von ihren geseßlihen Vertretern oder von ihren Bevollmächtigten unterzeihnet sein. Die Vollmacht muß s\chriftlich ertheilt werden. Ehegatten, Verwandte der aufsteigenden Linie und großjährige Verwandte der absteigenden Linie können auch ohne schriftlihe Vollmacht zur Vertretung zugelassen werden.

Das Schiedsgericht welche das mündliche betreiben, zurückweisen. dung auf Rechtsanwälte und auf Per liche Verhandeln vor Gericht dur verwaltung getroffene Anordnung gestatte

Die Prozeßfähigkeit einer Partei sowie die Legitimation eines Vertceters find von Amtswegen zu prüfen.

Nichiprozeßfähigen Parteien, welche ohne geseßlihen Ver- treter sind, kann bis zum Eintritt des geseßlihen Vertreters von dem Vorsitzenden ein besonderer Vertreter bestellt werden. Derselbe ist befugt, alle Parteirehie zum Zweck der Durch- führung des Feststellungsverfahrens wahrzunehmen. Eine Befugniß zur Empfangnahme von Zahlungen - steht demselben niht zu. Das Gleiche gilt, wenn der Aufenthaltsort des

i z unbekannt oder vom Siß des Schieds- gerichts weit entfernt ist. Die nichtprozeßfähige Partei ist auf ihr Verlangen selbst zu hören. Die Kosten des besonderen Vertreters gelten als außergerichtliche Kosten.

S L Mündliche Verhandlung.

Die Entscheidung erfolgt auf Grund mündliher Ver- handlung vor dem Schiedsgerichte. Der Termin hierzu wird von dem Vorsißenden anberaumt.

Die Betheiligten werden von dem Termin, in der Regel mittels eingeschriebenen Briefs, mit dem Bemerken in Kenntniß gesczt, daß im Falle ihres Ausbleibens nah Lage der Akten werde entschieden werden. Ein Ausweis hierüber muß zu den Aktien gebracht werden.

Hôlt das Schiedsgericht das persönliche Erscheinen eines Betheiligten für angemessen, so hat es demselben zu eröffnen, daß aus seinem Nichterscheinen ungünstige Schlüsse für seinen Anspruch gezogen werden können.

8 12. Ort der Verhandlung.

Die mündlihe Verhandlung findet in der Regel am Siße des Schiedsgerichts statt. Der Vorsigende ist jedoch befugt,

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