1839 / 51 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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das fie nur seines fittlihen Bezugs twe- s Ar Mabec, ür ber aao durchdringen l ie nahm fie daher in der Form auf, welche thr das bürgerliche Recht gegeben, ohne diese durch ihre ia Ses sezungen zu verändern. Ehen mit Ungetauften wurden daber von ibr für völlig gültig gebalten, sobald sie uur wah den Staats - Ge- scyen als soiche betrachlet werden konnten: ja sie waren sogar nuoth- wendig, so lange die Kirhe, noch im Entstehen begriffen , sich uicht vollstäudig realisirt hatte, und dienten zu ihrer weiteren Verbreitung. Je mehr fie sich aber eutwickelte, desto stärfer trat auch jenes Prin- zip hervor und suchte sich Geltung zu verschaffen. Dies bezeugen uicht nur die von dem Verfasser angeführten Stellen der Kirchenvä- ter des zweiten und dritten Jahrhunderts, die er willkürlich nur als individuelle Ansichten derselben auffaßt, welche nicht aus dem allge- meinen christlichen Bewußtseyn jener Zeit hervorgegangen wären, son- dern auch die Forderung, weiche man seit dem ¡weiten Jahrhundert machte, daß dic Ehe ín dem Herrn, d. h. vor der Kirche und mit deren Segel! eingegangen werden tolle, wodur indireft Verbindungen mit Ungetauften ausgeschlossen waren. Dennoch konnten fie uicht vermie- den werden, fo lange die Kirche noch uicht voliständig das Heiden-

ein bürgerliches Verhältniß, gen ergriff, und allmälig und umzugefialten suchte;

in einzelnen Artikeln des Glanbens

ie vot einander abweichen, aber in n R D der christlichen Dogmen zusammenftimmen, daher E e L erschiedenheit des Kultus nicht für cin Ehehinderniß zu achten. urch den Wesiphälischen, und zulegt durch den Wiener rieden sev endlich völlige Rechtsgleichheit zwischen beiden Konfessio- ne herbeigeführt worden, so daß der gemischten Ehe hier fein Hin- derniK mebr iur Wege stehen dürfe.

Nath diesen bistorishen Auseinandersezungen geht der Verfasser zu mchxr dogmatischen Punkten über, und zwar zunächst zur Differenz beider Konfessionen in ihrer Ansicht von der Natur und inneren Be- deutung der Ehe. Hier zeigt er nun, wie unhaltbar die Idee des Sa- kramenis sep, welche die fatholishe Kirche mit der Ehe verbinde, wie diese aber auch nach protestautischer Ansicht niht minder heilig uud unauflöslich wärc:, so daß in dieser Beziehung die Ehe von Katho- lifen mit Protestauten kein sittlicher Vorwurf treffen könne: er fühct fodannu einige der ausgezeichuetsten fatholishen Moralisten und Ka- nonisten au, welche die gemischte Ehe unter gewissen Bedingungen sogar für nothwendig erklären. Dessenungeachtet habe der Päpssti- lie Siuhl eine andere Ansicht befolgt, uud die gemischte Ehe zivar uiht für ungültig erflärt, aber doch als sündlich verwor-

ergänzend einschreiten, und da ist es denn gleichfalls der Natur

Sache völlig angemessen, daß sie für den Fall, wo keine freie Eid gung der Aeltern stattgefuuden, sich für die Konfession des Vaters entscheidet, da diesem vorzugsweise das Erziehungsrecht in Be iehung auf die Kinder zusteht. Nur dürfte sich daneben die Modi cation wobl rechtfertigen lassen, daß für den Fall, wo die Ehe durch frübzei- tigen Tod des Vaters gelöst wird und unmündige Kinder ¡urüdae, blieben, deren Erziehung im eigeutlihen Sinne des Worts noch nicht begonnen hat, sondern nun Recht der Mutter wird, daß dann auch ibrer Konfession vor der des verstorbenen Vaters der Vorzug gegeben werde. Denn das religiöse Element der Ehe hat sich in diesem Fall nech nicht feststellen fönuen: die Mutter bildet mit den Kindern al: lein die Familie, und es wäre unbillig, wenn mau sie hier nöthigen wollte, die leßteren in einer Konfession zu erziehen, die in ihnen noch nicht Plas gegriffen und ibr selbst fremd if. R.

Allgemeine

he Staats-Zeitung.

Berlin, Donnerstag den 2lsa Februar

Rz

Dauer der Eisenbahn-Fahrten am 18. Februar. Abgang | Zeitdauer Abgang Zeitdauer

fen, wenn sie auh ausnahmsweise nachgesehen und gestat- ret wird. Das von der Römischen Kurie beobachtete Systen wird hierauf von deu ältesten Zeiten an bis auf die neuesten Ereig- herab exläutert, und dabei auf den Widerspruch; hingewtesen der darin liege, daß man die gemischten Eben zwar für sündhaft er- fiâre, und dennoch das Verbot derselben nicht aus göttlichem, soudern menschlich-tirchlihem Recht herleite, weswegen auch der Papf davon dispentiren foune. Bei dem beharrlichen Festhalten einer so harten und ausshließenden Maßregel Seitens der Kurie, bätten sich endlich die weltlichen Regierungen, nachdem sie lange still geshwiegen und im eigentlichen Sinne des Wortes sich leidend verhalten, genötbigt ge- 1een, zur Schlichtung dieses Kampfes der Konfessionen mit ihrer eigenen Gesezgebung einzuschreiten, um die Hierarchie dem Recht zu 1Nierwerfen, und die Protestanten gegen Kränfungen und Bedrüf- tungen der anderen Partei sicher zu stellen. Wenn man daber die ürgerlihen Verordnuugen der neueren Zeit über die gemischten Ehen ais Eingriff 1n die Gewissensfreiheit der Katholifen und die Yuris- iction ibrer Geistlichkeit dargestellt, so sey das eine ungeschichtliche,

corte und gehässige Parteiansiht. Die wichtigsten S!

edungen werden hbiera furz durchgegangen, und i

zer Vorwurf von dem Verfasser gemacht, cinunal daß sie t giofen Kindererzichung zu verschiedenariige, bunt durcheinanderlaufende Sciimmmungen enthalten, ferner, daß sie feincóweges die Unzufrieden- ycit sowohl der Betheiligten, wic der Kirchen, denen \ie angehörten, eooden hâtten, und endlich, daß in ibnen die Abtrenauung der Hei- greit etner chrifilichen Ehe von ihrer rcechtlichen Güuigfeit immer ner hervortrete, sle cntvebrten daher den ín geschlossener Reihe da- neoenden Berorduungen, der fatholischen Kirche gegenüber, der vollen Eiuÿeit der Prinzipien und der Abzweckung. Solle hier Ruhe und lung zurüdfebren, so müsse mau vor Allen die Jdee der chrif- lichen Ebe ín ihrer voller f l

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troff dor voli. Tf VCL C;

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) hrer Reinheit und Heiligkeit auffassen, ihre mo- ralische Unauflösliczkeit, die der freícn Bewegung des wahren MRechts mer einen geseßlichen Sviclraum öffne, einmüthig und ohne udaya añertennten, und den süudenreihchen Artikel von der Eheschet- 3 einer gründlichen, allseitigen und durcgreifenden Revision un- iterwerfen, damit den chrisilichen Trauungen, welche in ailen Kon- [esltonen gleiche Virtualität haben, dit Bürgschaft werde, die man von drifilichen Staaten erwarten dürfe. i | S Ju den beiden lezten Kapiteln Ver afer das aus den vorbergegangenca gewon- ene Resultat dahin zusammen: daß den gemischten Ehen fein siltlihes Hinderniß im Wege siche, daß sie viclmebr eig dringendes Yeitbedürfniß wären, welches sich in dem Verlangen aller Konfessionen nach gegenseitigem Frieden und Eintracht ausspreche. Denn cin religidóses Bedürfniß der Zeit dringe aus dem Standpunkc allgemeiner Bildung beraus auf gegenseitige Annäherung der einzel: nen Religions-Parteien, und der Begriff der Keuerei sey gegenwärtig in aufzubebender geworden, der sich mit den bestehenden Socialitäts- Berhältnissen nicht vertrage. __ Dies der YJnhalt des Buchs. Ein näheres Eingehen in die Kri- tif des Einzelnen würde hier uit am Orte sevn: nur cine Beleuch- ¡ung der allgemeinen Grundlage, von der der Verfasser ausgeht, möge vier Plak finden. Der Verfasser gcht bei seiner Erörterung derx sittlichen Bedeutung der gemischten Eheu von dem Grundsay aus, daß sie in der Ordnung der Natur seibst gegründet seven, welche die freie und durch feine Rücksicht gehemmte Verbindung beider Geschlechter for- dere; dieses Naturgesey habe Christus durch Aufhebung der mosai- schen Eheverbote wiederum hergestellt; alle durch die spätere firchlicze Geseßgebung eingeführten Beschränkungen wären dahex nur conven- tionelle und fkonfrete Bestimmungen, die gegen den in dem Neuen Lestament gegebenen idealen Standpunkt verschwinden müßten, da ic lediglich in rein äußerlichen Gründen beruhten. Eben ¿wischen Chri- sien und Nichtchrisien werden hiernach von dem Verfasser nicht vou solchen getrennt, welche die Anhänger der verschiedenen chrísilichen Konfessionen unter einander eingehen, sondern ungeachtet ihrer ver- schiedenen Natur ganz glei behandelt und für gleich nothweudig von ibm erflärt. Referent muß hier aber offen befennen, daß ihm bei die- st:x Ansicht die sittliche Natur der Ehe aufgehoben zu seyn s{cheint. Denn worin besteht dieseanders, als in der inneren, das ganze Daseyn durchdrin- genden Gemeinschaft, wodurch beide Ehegatten für die Dauer ihres Lebens mit einander verbunden sind? Dies seßt aber nothwendig eine gemcinsame religiöse und sittliche Grundlage für beide Theile voraus, aus der sich allein eine so innige, alle äußeren und inneren Verhältnisse des Lebens umfassende Gemeinschaft hervorbilden faun. Eine gemischte Ehe in dem Umfange, wie sie der Verfasser nimmt, welche die Religtons- Verschiedenheit nicht als einverschwindende s, sondern als biciben- des Momeut enthält, wUrde in der wichtigsten Beziehung desMenschen, im S§lauben, einen Zwiespalt zulassen, der das Wesen der Ehe selbst und ihre sitiliche Natur tief verleßt. Dies {heiut auch der Verfasser zu fühlen wenn er an mehreren Stellen seines Buches sich dahin ausspricht, daß er die gewichtigen Bedeuken, welch: der Eingehung einer solchen Berbindung entgegenstehen, nicht verkenne. Wäre es versucht tiefer in die Natur derselben; cinzudringen, dann fann es nicht ent ch wie sie die Substanz der Ehe selbst betreffen. Für ban Verf "ol bleiben sie nur fonfrete und conventionelle Beschräufungen diele lich in äußern Umsiänden, wie Haß der Juden und Christen u dgl. ferner, ihren Grund haben, und daher gegen den idealen, von Chri sttus und den Aposteln gegebenen Standpunkt verschwinden Si Was den legtern betrifft, fo scheint der Verfasser zu verkennen, daß, wenn auch das Cbristenthum die Trennung der Völker aufe bib dies doch uur insofern gcschehen, als sie die in Christo den Menschen dargebotene Erlösung angenommen und dadurch mit einander varburte den sind. An die Stelle des alten volfsthümlicheu Gegensaues if demnach eiu anderer getreten, der durch das innere, religiöse Bewukßt seyn bedinat ift, und daher in den sittlichen Beziehungen des Einzel- nen wo möglich mit noch größerem Ernsi und Nachdruck hervortreten muß. Ganz besonders is dies bei der Ehe der Fall, welche erst im Christenthum in ibrer vollen sittlihen Bedeutung, als eine alle Le- bens-Verhältnisse durchdringende, innere Gemeinschaft, die zu gegen- scitiger Heiligung beider Ehegatten dienen soll, anecrfannt, worden ist. Sie verlangt daher wesentli Einheit des Glaubens, wenn sie anders ihrem Begriff entsprechen und mit allen Wirkungen einer chrisilichen Ehe zu Staude fommen soll, und man würde wohl ganz dem chyrist- lihen Standpunkte untreu, wenn man behaupten wollte, daß hierin das Neue Testament eine größere Freiheit gewähre als das Alter- thum, welches bcfanntlich die Ehe in ihrer tiefern Bedeutung als eine ge‘stige, innere Gemeinschaft nicht erfaßt batte, und sie daher 0ucch viel eher unter den Bekennern verschiedener Kulte zulassen konnte. Es waren demnach feine äußeren Gründe, wie der Verfasser annimmt, fte zu dem Verbot der Ehe zwischen Getauften und Ungetauften ree erGern Entwickelung des christlichen Prinzips selbst, das bei / ac onifa tung feines Jubalts nothwendig dahin führen mußte. n dasselbe in der (îtesten Zeit noch nicht gleich in seiner vol-

faßt endlih der Untersuchungen

des bürgerlichen L treten war, fonute

flärt wurden, welche durch usb sentliches geändert in der Form, wie Ehe auch in der er noch reiner und ti Fall war.

Eine andere im eigentlichen ist durch die Tauf der Ehe verlangt.

in einer

der fatholishen Ki Ercommunication, meiden jeder Gem

und fünften Fahr

schlossene Ebe war da die Kirche dam durch ihre cigene ( nische Synode wu

erlassen, und wodu

sobald nur derx ihr jländig eingeganuge! früheres Gelübde i

bei dem Keter der ber, au wenn si

sondern als ein fi

Ueber die Arc gebuug, die rechtlid

daß der Staat mit

fich über denselben

gen und Beschwerde

der. Es läßt sich erflen Blick viel men für dasselbe au meine Meinung für zige hält, was die Ehe ausgleichen fönne. Prüft man denfen, die in ibm blicfen laffen, Natur der Ehe und

der neueren Geseßzg folgen zu lassen. E würde hier zu weit

geben, daß bei dem an ihr haben, da eir

bis auf einen gewi Konfesfionen, sey es

von ibr Einwirkung überstellen, soudern

die eine der andern

nur durch die Ebe

e Ms und Verträge, oder Geislliche den Bray

Ehe selb Zwang a

einen solhen Grad frei aus si selbs h

1s Kraft und Bedeutun : I g hervortrat, so hat dies ledi lich scinen 2 Bana daß die Kirche die Ehe vom Staat Aberfomuen , als

Auflösung daran ve

thum überwunden, und fich ¡um gen, so daß nun Ehen mit Ungetauftenu verbot und eine Disziplin in dies

mehr befestigt wurde.

V pn v G oil das Moment der Heiligkeit und thre tiefe,

metinsamfeit des Lebens berausbilden kann, wie es die fitilihe Natur

tieferen, dem Ebe scinen Grund,

chelichen, weiche daber von den Kirchen - Versammlungen des vierten

erlauterten Beichlüssen

cher Verbindungen und drücfenden Verordnunga war, welche die Kaiser gegen die Keger

der abendläudischen Kirche dagegeu fonnte man so weit nicht ben, da fich hier der Begriff des Ehe-Sakramentes ausbildete, wodurch die Ehe für unaufiöslich galt, und nicht wiedergetrennt werden fonnte,

der göttlichen Gnade durch die Taufe fähig waren. Dies lesgtere war

nicht wieder getrennt werdeg, rechtsbeständig aufrechterhalten werden. rect, wenn er aus dem Aufhören dieses Gegensaues die Zulässigkeit und Nothwendigkeit der gemischten Eben i: c wo die Stellung der chrisilichen Konfessionen zu einander etue ani veränderte geworden, und der e Bedeutung verschwunden if,

chen gleichmäßig anerfannt werden múü}en. sey, hat sih der Verfaffer nicht spricht er sich in Betreff der religiösen Kinder- Erzichung dahin aus,

solle, wenn die Aeltern selbst Laufe der Ehe darüber nicht einigen fönnen,

dung des Zwistes von der Okrigfkeit erwarten müsen: für diesen sey die beste Entscheiduug, neclche sich von empirischen Kilügeleien rein erhalte, uud durch gleiches Cewicht in fessiouen cutweder nah

für sich hat,

und auf eine gerechte und billige

um dieses scwieríge Verhältniß

dem cs die beabsichtigte Bermittelung nur auf rein äußerlichem Wege zu Stande briugt, wobei dern sogar verstärkt, und die Familie in threr wesentlichsten Eigen- schaft, in der Etnheit, verleßt wird, /

Prinzip ausgesprochen baben, die Kinder

wenigen Worten bier anzudeuten. nere Natur der gemischten Ehen

der Ehe, welhe nothwendig gleiche Berücksichtigun ider (

) 1 J O De gung beider Chegatte tin allen Lebeus. Verhältnissen verlangt, veëlegen würde. Tine daher mit einem Gegeusag,

schenden in der Familie wird, der si die lerdings set dies voraus, beruhen, womit dann auch der Punkt gegeben ist, ist dies aber überhaupt Grundbedingung der gemischten Ehe, ohne welche sie als fittliches Verhältniß nicht zu Staude fommen faun. Welche von beiden Koufessionen nun den Sieg davon getragen, dies iritt dann ín der religiosen Erziehung der Kinder hervor, die daher

der Aeltern bestimmt werden kann. Seftsezung derselbeu, sey es nun durch Eheberedungen

der Gesehgebung aufgestellte Rehtánormen zu verwerfen, da sie der

ligiösen Lebens hindert. dem Staat gar feine stellt werden dürften:

ebens gemacht hatte. sich die christlihe Grundanficht

ildung des sie díe fatholische Kirche auffaßt,

efer erfaßt worden,

Mor 21nd t A E Z Hel ¡e ce _ewandnß dat es dagegen mit den gemischten Eben Sinne des Woi

denen christlichen Konfessionen

’, weiche die Anhänger der vecrschie- untereinander eingehen wollen. e eine Grundlage gegeben, aus der sich cine Ge-

Das Verbot derselben hat daber uicht, wie dort, 1 Cdritenthume eigenthümlichen Auffassung der fondert lediglich in dem besonderen Verhältniß roze zu den ihr gegenübersiehenden Härcsieen. Die wovon leßtere betroffen wurden, hatte das Ver cinschaft mit Häretifern zur Folge, also auch der

hunderts in den vom Verfasser und verboten wurde. Die bereits mit ihnen ge-

it noch nicht für nichtig erflärt worden, als weit davon entfernt war, Ehebindernisse eseßgebung aufzustellen. Erst durch die Truilla- rde iu de: Griechischen Kirche die lugültigfeit sols ausgesprochen, was bier Folge von den harten

angefußrten

«É s aver

als noch

&9:ge

rch diesc fast gänzlich rechtsunfähig wurden.

vorge-

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¡zum Grunde liegeude Vertrag fehlerfrei und voll- i war, fein verbotener Verwandschastsarad oder ein m Wege fand, und heide Theile zum Empfange

Fall: eine mit ihm eingegaugene Ehe konnte dag- e als verbotene Handlung betrachtet wurde, doch sondern mußte von der Kirche als Der Verfasser hat daher ganz ableítet, die gegenwärtig, Begriff der Kezerei in seiner früheren nicht mehr vermicden werden fönnen, tiliches und rechtlihes Verhältuiß von beiden Kir» und Weise, wie die Aufgabe der Staats - Geset- e Natur der gemisczten Ehe festzustellen, zu lösen näher erflärt; nur in der Vorrede

seiner Gesezgebung hierin nux dann einschreiten nichi1s beñimmt haben, oder si im ) ht c , oder wenn zwei Kirchen Gegenstard entzweien, folglich aucz die Eutschei- Fall

der Wage allen gerechten Kla- Theilung ¿zwischen beiden Kon- dem Geschlecht oder der Reihefolge der Kin- auch nicht leugnen, daß dieses Prinziv auf den weswegen sich auch gewichtige Stim- s8gesprochen und es in gewissem Sinue die alige: sich gewonnen hat, indem man es für das ein- Ansprühe beider Konfessionen an die gemischte Weise vermitteln dasselbe aber näher, so zeigen sich erbebliche Be- feinesneges das gewünschte Ausfunftámittel erc : auf eine der sittlichen der Familie entsprehende Weise zu ordnen, in-

1 zuvorfommen :

der Gegezsaß nicht aufgehoben, son-

weswegen sich

i auch die meisten ebungen in Deutschland für das

as enfgegengesewßzte 6 eo, Kil der Konfession des Vaters ine gründliche Erörterung dieser schwierigen Frage führen: Referent begnügt sich, seine Ansicht mit d h man nämlich auf die in- : zurüd, fo muß man allerdings zu- Beginn derselben beide Konfessionen gleiche Rechte le Bevorzugung der einen von {buen das Wesen

Sie beginnt i gemeinsame Leben indem die eine der beiden oder der Frau, zur herr- h i andere unterordnet, und en erfährt, obne sich selbs dabei aufzugeben. Al- daß sich nicht beide shrof einander gegen- gemeinsame Grundlage anerkennen, auf der fie

gebe von wo aus sich nähern und von ihr Einflüsse erfahren kann. Es

der sich aber durch das }sen Grad vermittelt, nun die des Mannes

die

und das in ihr sich entwickelnde religiöse Leben Deswegen ist auch jede der Ehe

durch mündliche Versprechen, welche der trauende tleuten abfordert, oder durch unabänderliche von

uthut und die freie Entfaltung ihres eigenen re- Damit soll nun nicht gesagt seyn, daß von allgemeinen geseßlihen Normen dartiber aufge- sie sind sogar nothwendig, indem uicht jede Ehe geistiger Ausbildung erhält, um dies Verhältniß

alleinigen Prinzipe des Staats und Erst als diese Epoche cinge- vollständig bethäti- en und für nichtig er- er Beziehung sich fesisctte, u der Ebe ruheuden Saframents noch Durch dic Reformatíon if bierin nichts We- worden: zwar hat sie die Safkraments - Eigenschaft verworfen z aber Teil E geistige Bedeutung if der ’angelszen Kirche geblieben, ja in gewissem Sinne als es îín der fatholischea dec

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Eisenbahn 6081 Personen gefahren.

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Abends 10 Uhr

Nach einmaliger

Morgens | Nachmittags | | Beobachtung,

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Quellwärme 6,89 R, Flußwärme 1,69 R, Bodenwärme 2,79 F, Ausdünstung 0,022‘ Rh, Niederschlag 0,

. Wärmewechse! =#= 4,20

S O, dén iti 1,19, 392/63 Par... 1,99 N... 41,20 R... 77 pCt, NW.,

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Den 19. Februar 1839.

Fonds- und Geld-Cours-Zettel.

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Auswärtige Böürzeoen

E Amsrterdam, 14. Februar. _ Niederl. wirkt. Schuld 545/,. 59%, do. 10013/, „. Kanz-Bill. 269/ 5% Span. 17?/,. Passive —, Ausg; Seh: —. Zins|, ad, Preuss. Präm.-Sch. —, Poln. —. Oesterr. Met. —. :

Antwerpen, 13. Februar. Neue Ani. 17!/,, E 13. Februar.

39%, 78. 65. 59/, NeapL 99. 50

Passive 4S/,. 30 Portug. 23. ti O M Wien, i4, Februar.

4% 100. 39/4 80!/,. Bank - Actien 14462/,. Neue Anl. —.

Zins]. —,

59%, Rente 110. 75. Rente 193/,.

5% Mot. 1053!/,.,

id 2/2%/0 —..

| Königliche Schauspiele. Mittwoch, 20. Febr. Jm Schauspielhause. Richard's Wan- derleben, Lustspiel in 4 Abth., von G. Kettel. (Herr E. De- vrient: Richard Wanderer, als Gastrolle.) Hierauf: Der Mutter Namenstag, Ballet in 1 Akt, von“ dem Königl. Bal- letmeister Hoguet. f Donnerstag, 21. Febr. Jm Schauspielhause : male wiederholt: Charlotte Mardyn, in 2 Abth., nah Dumanoir, von A. Begehren: Der Landwirth, Lustspiel in ser von „Lüge und Wahrheit“. als Gastrolle.) Freitag, 22. Febr.

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: Zum ersten- dramatisirte Anekdote “Pai Hierauf, auf

th., vom Verfass (Herr E. Devrient : Rudolph,

22. Im Opernhause. Die Nachtwandl

rin, Oper in 3 Abth. Musik von Belt. Ai

Im Schauspielhause : Französische Vorstellung.

Königsstädtisches Theater

Mittwoch, 20. Febr. Zum treuen Schäfer. Ko:

in E Musik von Adam. Mer S 0M onnerstag, 13, Febr. 1739, 1839, 1939.

Zeitgemälde mir Gesang in 3 Abth., von C. ir, Omtass@e

D E E R E R E I E ERREAEO -

Markt-Preise vom Getra/ de

S Reus Eu, E Me Februar 189 u Lande: Weizen 3 Rtblr. 6 Sqr. 3 z Roggen 1 Rthlr. 26 Sgr. 3 Pf, auc “n N'chie.! 10 Ser Au J Riblr 2 Sqr. 6 ñ Ms Los Gerst’ ¿ 1 Rtblr. 9 Sgr 8 Pf., ._ch .; Hafer thlr. 5 Sgr, 1 Rthl | ;

Zu Wasser: Wehen 3 Rthlr, 5 S, / E C,

s P! i E . f ,x., auch 3 Rthlr. 3 Sgr. s P MNoggeu 1 Rthlir. 28 Sgr. 9 Pf ., auch 1 Rihlr. 26 Sgr.

Se" »ruar 1839 Rthlr. 15 # Z ‘6

gr., auch 6 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., 0. 20 S

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Sonnabend, den 16. Das Schock Stroh 7 4

Centner Heu 1 Rthlr. Der

eraus zu bestimmen, oder auch durh zu frühe rhindert wird. Die Geseßgebung muß daher hier

v In Vertretung des Redact eurs: Wenßel. 4Hedruckt bei A. W. Hayn.

Amtlihe Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem Kaiserl. Oesterreichi- schen Wirklichen Geheimen Rath, Kämmerer und Appellations- erichts - Präsidenten, Grafen Anton von Sedlni6ky zu Deânn, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern zu verleihen geruht.

Des Königs Majestät haben den Rittergutsbesißer Frei- herrn Emmerich Raib von Frenb auf Garrath zum Land rath des Düsseldorfer Kreiscs Allergnädigst zu erneunen geruht.

Zeitungs-Nachrichten. a

A u sl

Ulan Und Vollen.

St. Petersburg, 13. Febr. Se. Majestät der Kaiser haben dem Wirklichen Staatsrath, Professor Fischer von Wald- Uin in Moskau, den St. Annen-Orden erster Klasse und dem

ice-Admiral von Krusenstern, Direktor des Marine-Kadetten- Corps, bei Gelegenheit seines 50jährigen Dien - Jubiläums, den Alexander -Newski-Orden in Brillanten verliehen. Lebte- rer erhielt dabei zugleich das nachstehende sehr gnädige Hand- schreiben Sr. Majestät des Kaisers:

(„Das jetzt zurückgelegte 50e Fabr Jhres nnermüdlicz thätigea und stets dem Throne und Vaterlande nüglichen Dienstes, desse letzte 12 Jahre Sie dem schwierigen, jedoch zugleich heiligen und von J0- nen vollkommen Unseren Gefühlen eutsp:ehend erfüllten Berufe der Erziehung der Unserem Herzen theuren adeligen

n d.

Jugend gewidmet ha- ben, bringt Uns andere von Jhnen, sowohl bct der ersien uuter Jh- rem Ober-Befehl vollbrachten Reise ciues Russischen Schiffes um die Welt, als auch durch Jhre -gelehrten Leistungen im Fache der Hydro- graphie, erwiesenen wichtigen Dienste in Erinnerung. Judem Wir diese Veranlassung durch einen nei.cn Beweis Unserer voüfommenen Erfenntlichfeit und Unseres Wohlwollens für Jbren fortwährcnd eifri- gen und ausgezeichneten Dienst zu bezeihnen wünscben, verleihen Wir Ihnen Allergnädigst die beifolgendea brillantenen Jusignicn des St. LAlerander-Newsft-Ordens. Wir verbleiben Jhnen mit Unserer Kai- serlichen Gnade auf immer wohlgewogen. St. Peteröburg, den 21. Januar (2. Februar) 1839. (Gez.) Nikolaus.“

Franfkrefitch.

Paris, 15. Febr. Sämintliche Minister waren heute drei Stunden lang, - unter dem Vorsibe des Königs, in den Tuile- rieen versammelt. '

Es verbreitet sich in diesem Augenblicke das Gerücht, daß, auf Befehl des Kriegs-Ministers, von jeder Division der Nord- Armee ein Bataillon in seine Garnison zurückkehren solle.

Heute früh bei Anbruch des Tages bemerkte man eine außerordentliche Bewegung nach allen Richtungen hin und einen lebhaften Estafetten - Wechsel zwischen dem Minister des Innern und dem Telegraphen - Direktor. Man hat für diesen und den künftigen Monat das Personal der Telegraphen bedeu- tend vermehrt. E

Das Journal des Débats sagt, daß die von den De- partements eingehenden Berichte an die Kommission der 221 höôchst günstig für die Sache der ministeriellen Majorität laute- ten. Alle Briefe stimmten darin überein, daß an sehr vielen Orten und besonders in den Städten, wo Ordnung und Frie- den im Jnteresse des Handels und der Jndustrie gewünscht würden, eine Reaction gegen die Coalition eingetreten sey.

Herr Thiers hat nun auch seinerseits ein Manifest an die Wähler von Aix erlassen, welches wir bei der besonderen Stel- lung, die dieser Deputirte einnimmt, wenigstens auszugsweise mittheilen zu müssen glauben; besonders, da es scheint, daß daë- selbe zu einem Schisma in der Coalition führen kann. Wenig- stens sagt heute das Journal du Commerce, bekanntlich ein Organ der äußersten Linken, in Bezug auf dasselbe: „Eines der Organe des Herrn Thiers empfiehlt jenes Dokument als eine Waffe zum Gebrauch für die ganze Opposition an. Wir für unser Theil haben Herrn Thiers niemals das Recht zugestanden, uns in seine politishen Demonstrationen einzu-

mischen, und nah Durchlesung seines Manifestes bewilligen wir ihm ein solches Recht weniger als jemals.“ Herr Thiers beginnt seine Anrede an die Wähler von Aix in folgender Weise:

„„Meine Herren. Sie haben mich seit dem Jahre 1830 fiebenmal mit Fhrem Vertrauen beebrt. Sie haben mich zu Jhrem Deputirten

ernannt, welches auch immer meine Stellung war, Minister oder nicht Minister, Gegner oder Anhänger der Verwaltung, begüusiigt von der Regierung, oder von ihr verfolgt. Jhr Vertrauen, welches mir in allen jenen verschiedeuea Stellungen folgte, wird mich auch, ie ich hoffe, auf der Bahn, die ich jeut eingeschlagen habe, begleiten. Wel- chen Werth auch für mich eine Anhänglichkeit hat, die auf die ersien Zeiten meines politischen Lebens zurükgeht, so würde mir doc eine Unterstüßung nicht genügen, die ich nur einer persönlichen Neigung verdankte; ih wünsche, dieselbe meinen Prinzipien, meinem ministeriel- ‘len Benehmen sowohl, als meinem parlamentarischen, zu danken. Fch befinde mich gegenwärtig in der Opposition, nicht etwa wegen einer einzigen Frage, sondern wegen der allgemeinen Tendenz der Re- gierung ia Funero und nach Außen bin. Jch befinde mich in der Opposition an der Seite von Mäunern, die ih bckämpft habe; die Eínen kurze Zeit, die Anderen lange Zeit, und Einige sogar, die ich sicts werde bekämpfen müssen. Jch befinde mich in der Opposition und treffe daselbst zusammen nicht allein mit Herrn Guizot, nicht allein mit Herrn Barrot, sondern auch mit den Herrn Berryer und Gar: uier Pagès. Judem ich mi entshloß, den meiner Ansicht nach ge- fährlichen und verderblichen Tendenzen der Regierung zu widerstehen, wußte ih mit Männern zusammeniresfen, die die Negierung stets be- fämpft haben. Meine Ueberzeugung wird dadurch keinesweges erschüts tert; meine aufrichtige Anhänglichkeit an die Juli - Regierung bleibt dieselbe. Jch glaube im Gegentheil, daß ich ihr eben so nüßlih und eben so loyal diene, indem ich thr gegenmärtig widerslebe, als ich es that, indem ih wich früher den heftigen Angriffen ihrer Feinde widerseßte. Fch werde Jhuen die Gründe dieser Ucberzeugung uud die Gründe meines gegeuwärtigen Benehmens angeben. Während der Restauz

| nicht bie Ehre, den Fürsien zu nahen, ich fludirte, ih s{zricb, und | chie und eine volfsthämliche Politik.

| die wliflihe und positive Leitung der Angelegenheiten dem Lande | überläßt; ih glaubte, daß fie in ihrem Mißtrauen die Sicherheiten | geaen die Energie des Nationalwunsches stets im Auslande suchen | würde. Jh war Überzeugt, daß dem immer so seyn würde, und aus | diesem Grunde waren alle meine Wünsche auf die Revolution von

| lutionen, sondern aus einer inneren Ueberzeugung von deren Noth-

wendigfcit. Als jene Revolution gekommen war, erg2b ih mich derselben | mit Eifer, und noch jezt, nach furchtbaren Stürmen, nach grausamen Er- | fahrungen, wünsche und verlange ich für mein Land die Repräsenta-

ration bekämpfte ih die Regierung des älteren Zweiges der Bour- bonen beständig. Geschaz dies etwa, weil der ältere Zweig meine Jugend zurückgestoßen und der jüngere dieselbe freundlih aufgenom- men hätte? Sicyerlih niht. J war von Beiden zu weit entfernt, als daß die cine mich hätte zurücstioßen und die andere mich hätte aufnehmen können. Ein bloßer Schriftsteller, hatte ich

ih wünschte für mein Land zwei Dinge: die Repräsentativ - Monar- und ] / l Ich glaubte, daß der ältere Zweig niemals aufrichtig eine Regierungsform annehmen würde, die

1830 gerichtet. Jch wünschte diescide nit aus Geschmack an Revos

tiv:Monarchie und eine volkóthümliche Politik. Jch glaube, daß ohne die parlamentarische Regierung, aufrichtig aecmeint und angenommen, ohne cine gemäßigte, aber nah Außen hin würdige und erhabeue Politik die wirklichen Bedürfuisse der Gemüther uicht befriedigt, der innere und äußere Frieden Frankreichs nit dauerhaft begründet seyn wird. És is unserer Regierung crgangen, wie es leider allen frübe- ren erging, sie war anfänglich in dem Richtigeu und nah uud nah strebt fie, si davon zu entfernen. Sie war aus einer Volfs:Empsö- rung und aas einer Miederlage der bewaffaeten Macht hervorgegan- gen. Dieser Ursprung hatte seine Gefahren ; denn die mißvergnügten Parteien betrachteten jeue Empörung als ein Mittel, ihren Meinungen den Sieg zu verschasfen. Die öffentliche Gewalt war demoralisirt ; die Ausfühz- rung der Befehle, die die Obereu ibren Untergebenen ertheilten, wax nicht aesichert. Die Parteien wußten cs, und täglich versuchten fie neue Angriffe mit bewaffneter Hand. Es war dringend uothwendiz, eincw solchen Zustande der Dinge ciu Ende zu machen, wenn man nicht wollte, daß es Frankreich so erginge, wie es jeßt dem unglücklichen Spanien ergebt. Es bedurfte einer anhaitendcn und unermüdlichen Fesligkeit, uvm der öffentlichen Gewalt das Gefühl ihrer Macht und brer Pflicht wiederzugeben und um die Parteien zu entmuüthbigen. Dies war das System, welches man das Sysiem des Widerslandes genannt hat. Die materielle Ordnung wiederhersiellen , eine blinde

Aufregung gegeu die Personeu beschwichtigen, verhindern, daß ein lange unterdrücktes Naulionalgefühl Frankreich nicht zu cinem Kriege mit Europa fortriß; aber ohne die Sache der Revolution da aufzu- geben, wosie unterstüßt werden konnte: dies war das Sysiem, an dem Theil genommen zu haden ichmir zur Ehre anrechne und welches ich auch heute nicht aufgebe. Dieses Svpstem, in scine Gränzen eingeschlossen, und auf die sich erciguenden Umstände angewendet, war das richtige ; aber ist es wahr, wenn man behauptet, daß es dasselbe ist, welches noch jeyt bei den Rathgebern der Krone vorherrsht? J es wahr, daß vorma- lige Diener des Königthums dieses unverändert gebliebene System nur aus Verdruß und aus getäuschtem Ehrgeize verlassen? Wenn dem so wäre; wenn die fogenannte Politik der acht Jahre keine Ver- äuderung erlítten hätte, so würde es schr thöricht, schr unvernüuftig und unerflärlich von meiner Seite gewesen seyn, daß ich im Septem- ber 1836 meine Entlassung einreichte. Wenn es sh in der That nur darum gchandelt hätte, zu thun, was ich immer gethan hatte, warum, da ih Premier-Minister war, würde ih plößlich aufgehört haben, es zu seyn? Warum würde ih mich im April 1837, als der König mich neuerdings aufforderte, mít dem Marschall Soult in das Conseil einzutreten, nicht beeilt haben, dies zu thun? Mau wird mir einräumen, daß es sich in meinen Augen we- nigstcns darum handelte, etwas Anderes zu thun, als ich immer ge- than haite, und daß die Politik der aht Jahre verändert worden war. Hier sind die Erüäude meiner Ueberzeugung, richtig oder nicht, jedenfails aber aufrichtig. Jch bin immer der Metnung gewesen, daß cs in allen Dingen cin Ziel giebt, daß man kein politisches System aufs äußerste treiden muß. Jch bin immer überzeugt gewesen, daß alle Regierungen darau gescheitert sind, daß sie mcht auf dem Punkte inne zu halten wußten, wo cin Benchmen, welches bis dahin gut und zweckmäßig war, schlecht, übertrieben und gefährlich wird. Nachdem die materielle Ordnung wiederhergestellt worden war, mußte die Re- gierung den Augenblick erfennen, wo thre Erisicnz außer Ge- fahr war, wo man der wiederhergestellten öffentlichen Gewalt überall Geyorsam leistete, wo die gewivigten Parteien auf bewafsf- nete Demonstrationen verzichtcten. Von dem Tage an mußte jie ruhig, leidenschaftslos werden und auf Maßregeln der Strenge verzichten, die fortan feinen hinreichenden Nugen gewährten. Sie hatte Recht gethan, meiner Ansicht nach wenigjiens, die Vereinc zu unterdrücken; sie hatte Recht gethan, der Presse dic Herausforderung zur Empörung und die Schmähungen der Verson des Königs zu ver- bieten. Uber als feine Partei mehr wagte, der National-Garde und der Armee Trotz zu bieten, als die Presse, ihre Fehler einsehend, we- niger berausfordernd und weniger beleidigend wurde, war cs da pas- send, Geseße auf Gesege zu häufen, bis man bei dem Disjunctions- Gesetze eine auffallende Niederlage in den Kammern erlitt? Man hatte Recht gethan, sich in den ersten Augenblicken jener Aufregung zu widersezen, die, indem sie die sogenannten Karlisten und die Prie- ster - Partei. verfolgte, cine adminisirative Umwälzung oder einen Bruch mit der alten Religion des Landes berbeiführen konnte; aber mußte sie so bald zu jener ungeschickten Höflichfcit ge- gen Mäuner übergehen, die die jeuige Regierung verachten, zu jener Aufmuuterung der Geisilichkeit, die die Schwäche ncuer Regte- rungen, welche darnach sireben, sih von ihrem Ursprunge zu entfer- nen, verräth? Alle neuen Regie:ungen befiudeu sich zwischen zwei Klippen. Wenn sie gewaltihätig siad, wie unsere ersie revolutionaire Regierung, so proskribiren sie die höheren Klassen der Gesellschaft ; wenn sie gemäßigt sind, so empfinden sie eine findische Ungeduld, die- selben an sich zu ziehen. Napoleon war ein tiefer Politiker, als er die Emigrantev zurücrie\ und die Altäre wieder aufricktete; aber war er eben so umsichtig, eben so groß, als er, von einer Eitelkeit ergrif- fen, die dem Genie selbst nicht feemd ist, sich beeilte, diesclben Emigranten an seinen Hof zu ziehen, und allen Pomp der Kirche an seinem Thron auf- zustellen? Und Napoleon war ein Mann von unermeßlichem Genie, von unermeßlihem Rubme, ihm konnte man Schwächen nachsehen. Aber wir, eine ger-äßigte Regierung, ohne andern Ruhm als den, den cine lange Weisheit verleiht; wir, deren Gente der einfache Verstand seyn muß, wenn wir einer solchen Bug nachgäbeu, so würden wir ungeschickt scyn, wir würden um nichts und wieder nichts gefährliche National-Justinkte verlegen und zu mehr als einem Skandal wie dem in Clermont aufmuntern. Aber am Ende sind dies nur Schwächen von untergeordneter Wichtigkeit, deren ernste Seite nur darin bestedt, daß sie als das Symptom von Schwächen wichtigerer Art erscheinen. (Schluß folgt.) j / Das Journal du Commerce enthält ein Schreiben

aus Mexiko vom 19. Dezember, woraus hervorgeht, daß die

Gerüchte wegen einer Regierungs - Veränderung ungegründet waren. Es hat nur eine Modification des Ministeriums statt- gefunden. Die hierüber gegebenen Details stimmen ganz mit dem überein, was Englische Blätter bereits früher darüber meldeten. Die Nachricht von dem Tode Santana's scheint sich zu bestätigen.

Großbritanien und Frland.

London, 15. Febr. Man weiß noch immer nicht, wer an die Stelle des Marquis von Normanby zum Lord -Lieutengnt von Jrland ernannt werden wird. Dieser Staatsmann aber wollte schon am heutigen Tage sein Abschieds-Lever in Dublin halten und dann sogleich nah England abreisen, um hier das Portefeuille des Kolonial - Ministeriums zu übernehmen. Die liberale Partei in Jrland scheint seinen Abgang sehr zu be- dauern, und es sollte in Dublin eine große Volks-Versammlung gehalten werden, um über ein dem Marquis vermittelst einer allgemeinen Subscription darzubringendes Ehrengeschenk zu be- rathschlagen. Mit dem Kolonial-Minister, Lord Glenelg, zugleich hat auch sein Unter-Staats-Secretair Sir George Grey resig- nirt, ist aber zu einem anderen Verwaltungs - Posten, nämlich zu dem eines General-Advokaten ernannt worden, welches Amt der Sergeant Arabin interimistisch bekleidete. Jm Parlamente ist in den leßten Tagen nichts von bedeutendem Junter- esse vorgekommen, denn der Plan, welchen Lord John

iussell dem Unterhause in Bezug auf das Unterrichtes wesen vorlegte, E insofern keine allgemeinere Wichtigkeit, als er nur erst Vorbereitungs-Maßregeln zur Verbesserung des df- fentlichen Unterrichts bezweckt und selbst die Erwartungen der liberalen Presse nicht befriedigt, während die Oppositions-Blät- ter sich ganz ironisch darúber äußern. Die erstere findet den Plan nicht ausgedehnt genug, die von dem Minister gewünschte jährliche Bewilligung von 30,000 Pfd. noch viel zu gering Und hätte es lieber gesehen, wenn ein eigener Minister des öffentli- hen Unterrichts ernannt worden wäre, der seinen Plaß im Un- terhause erhalten hätte, statt daß dem Präsidenten des Geheimen Raths diese Functionen übertragen werden sollen. Vor allen Dingen aber verlangt sie, daß nur solche Schulen vom Staate unterstüßt würden, in welchen Kinder von allen Glaus bensbekenntnissen, ohne Rüksicht auf den Religions: Unterschied, gemeinschaftlichen Unterricht empfingen. Die Tories verlangen gerade das Entgegengeseßte: nur für solche Schulen, wo dem Unterrichte das Glaubensbekenntniß der bischöflichen Kirche zu Grunde gelegt is, Dotirungen oder Beihülfe aus Staats- Mitteln. Wenn das Unterrichtswesen so verwaltet würde, dann wollten sie gern, statt 30,000, selbst 300,000 Pfund dafür bewilligen. Von diesem Punkte ist aber in dem ministeriellen Plan noch keine Rede, und so wird denn auch hier wieder den Ministern vorgeworfen, daß es zu seinem gewöhnlichen Manös- ver seine Zuflucht genommen habe, nämlich die Hauptsache je- der wichtigen Parteifrage unentschieden zu lassen, um si länger am Ruder zu erhalten. Das Ministerium, so sagt die Opposition, sehe ein, daß die herrschende Kirche zu mächtig sey, als daß man ihr so geradezu vor den Kopf stoßen könne, die Dissenters aber andererseits auch zu zahlreih, als daß sie im Parlamente, ohne Nachtheil für das Ministerium, unberücksichtigt gelassen werden dürften ; in der Verlegenheit also, einen für beide Theile befriedigenden Plan ausfindig zu machen, habe man sih entschlossen, lieber gar keinen Plan, sondern nur die Ernennung eines Kollegiums vorzuschlagen, mit dessen Hülfe man sih in feierlihen Bera- thungen darüber, ob sih für das nächste Jahr ein Stückchen von einem Plan zur Reife bringen lasse, durch diese Session hinschleppen werde; man úbertrage einer Kommission, was man selbs hätte thun müssen, denn das Material sey bereits gesam- melt, und es handle sich bloß um Verarbeitung desselben; ges- nug, das Ministerium schlage keine Maßregel vor, sondern es thue nur einen Schritt, der es eines solchen Vorschlages über- hebe. Zu ähnlichen Vorwürfen findet sich die Tory - Presse ge- gen die Minister durch ihr Benehmen hinsichtlih der Korn- geseke veranlaßt, besonders da Lord John Russell ge- stern im Unterhause- sich abermals weigerte, irgend etwas über die dics fälligen Absichten des Kabinets im Voraus verlau- ten zu lassen. Die ministeriellen Blätter führen zur Entschul- digung dieses Verfahrens beständig an, daß sich noch nicht As- sociationen genug gegen die Korn-Geseße im Lande gebildet hätten, und daß von dem jeßigen Parlamente zu wenig Bei- stand in dieser Sache für die Minister zu erwarten sey. Dar- auf wird erwiedert, dies sey ein sehr naives Eingeständniß: das tinisterium habe also in einer so wichtigen Frage selbst gar keine Meinung und wolle sich rein vom Strome tragen lassen, seinen Jinpuls ganz von Außen empfangen; eine Schwäche, die unverzeihlih sey und gänzliche Untauglichkeit zur Regierung bekunde. Von den übrigen Gegenständen, die an den lebten tes im Parlamente zur Sprache gekommen, gab I siret- strige Antrag Lord Mahon's, daß die C E N drei Tré- tige Wahlen dem Unterhause entzogen L ireriei 024 Dousys

bunal úbergeben werden sollte, weil die Pal! ; in ihrer Habn Sache Prinégld unpartetsche e N könnten, zu einer ausführlichen Debatte Uner a jün ihren Details fúr das Ausland von wenig D e sebr beid da dieser Gegenstand schon in der vorigen ession A S läuftig durchgesprochen worden. Lord Branon Ss r Mit: mal mit seiner Motion nit dur; der größere ees ti dée lieder, unter ihnen namentlich auch Sir R. Peel, obgleich der Antra ¡steller zur Tory - Partei gehört, war demselben entgegen, E die Ehre des Hauses dadurch gekränkt fand. So weil h der Antrag mit 177 gegen 03 Stimmen verwor- Dl R. Peel erhielt dagegen die Erlaubniß, eine Bill Le Verbesserung der jetzigen Entscheidungsweise streitiger Wah- len einbringen zu dürfen, indem derselbe sich anheischig machte, einen Plan vorzuschlagen, der diese Gerichtébarkeit dem Hause nicht entziehen und doch Unparteilichkeit der Entscheidungen

sichern würde, welches leßtere jedoch von der ministeriellen