1839 / 96 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

thümlich zebörenden, gegenwärtig verkauften, im Greifs. waider Kreise be!ezeneu Güter Vorwerk und Jasedow C. aus irgead cinem Rechtégrunde Forderungen und Ansprüche maczen zu können glaubeu, zu deren Aumeidung und Verification in eincm der folgeuden Termine, als den 18. April, 3. Morgeus 10 Uhr, ver dem Köuiglicheu Hofgericht, bei Vermeidung der Präflusion, welche am 4. Juui c. erkauut werden wird, biermit geladen. Die volistäudigeu Profklameu siud den Stralsundischen Zeitungen injerirt. M ar Greifswaid, den 25. März a 16 RR Rügeu Kenigl, © 3, Hofgericht von Pommer! d geu. C S Preuß. Hofg Odebrecht.

Mai und 21. Mai d. J.-

Subhastations-Patent. _

Das Richtstraßen- und Kubgassen:Ecke bierselbst ge- legene, Vol. I, No. 325 fol. 338 des Hypothefenbuches rerzeichnete, zum Nachlasse des Braueigen Georg R'ter gebörige Haus nebst §8 Ruthen Wiesenwachs, iclches ¡ufolge der nebst dem Hovpothefkenscheine in der Rea!stratur cinzischenden Tare auf 6189 Thlr. 6 sgr. 5! pf. abgeschäßt werden, foll am 14. September c., Vormittazs 10 Uhr, subhastirt werden.

Fraufkfurt a. d. O., den 28. Januar 1839. Königl. Preuß. Laud- uud Stadtgericht.

Nothwendiger Verkauf. Königlich Preußisches Land- und Stadtge- richt zu Erfurt.

Die in dem Dorfe Jioersgehofen sub No. 14 gele- gene Del: und Graupenmüble nebst Garten, abgeschägzt auf 8923 Tblr. 6 sgr. 42 pf., zufolge der ncbit Hypo: | thefenschein in der Regijtratur einzusehenden Tare, soll | am 21. August c., Nachmittags 3 Uhr, in der Gemeindeschenke zu Flversgebofeu subhairt werden. |

L O R R E MIE

ED4ftale Vorladung.

Ueber das Vermögen des diefizgen Buchhändlers Ru- dolph Lubarsch if am heutigen Tage der Konkurs- 1 Prozeß: eröffnet worden.

Der Termin zur Anmeldung aller Ansprücve an die

Konkurs - Masse scht am 18. Juni c., Vormit- r.

tags um 10 Uhr, vor dem Herrn Assessor Hahn t im Parteienzimmer des biesigen Gerichts an.

Wer sich in dicsem Termine nicht meldet, wird mit tensya swoia do Massy wyhaezony i wiecznie nu w tey mierze milezenie prweciwko drugim wierzy-

scinen Ansprüchen ax die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still- « schweigen auferlegt werden.

Denjenigen Gläubigern, welche im hiesigen Orte feine daia sie sprawiedliwosci na pelnomocników.

Bekanntschaft haben, werden die Seen Justiz-Kom- missarien Roeslel und von Wronsfi als Mandatarien coraeschlagen. Meserit, den 19. Februar 1839. Königl. Land- und Stadtgericht.

Konkursowey wyznaczony iest na dele 1889 Czerwea

400

Ediftal-Citation. j

Der Tucimachergeselle Friedrich Wiibelm Kogelin, ; Sohu des biesigen Tuchmacher Michael Lorenz Koge-| 1837 lin, welcher si) seit 1817 auf der Wanderschaft befin. | sprocheu, verstorbenen Burggüters- Wittwe Catharina

det, und dessen etwa zurügelasscue unbefannte Erben! und Erbnehmer werden auf Antrag der Verwandten hierdurch vorgeladen, sih im Termine,

dén 12 T Px: 1839, vor dem unterzeichneten Gericht persöulih eder schrift- lih zu melden, widrigenfalls der Friedrich Wilhelm Kogelin für tedt ertlärt und sein Nachlaß seinen sich legitimirenden nächsten Erben zugesprochen werden wird.

Jastrow, den 11, Dezember 1838. König!. Land- und Stadtgericht.

/ Nothwendiger Vetfkauf.

Von dem Königlichen Land- und Stadtgerichte zu Ueckermünde soüen die beiden an der Chaussée zwischen Pasewaif und Anklam, eine Weile ven ersicrer Siadt belegeuen Etablissements

1) Albertshef, früher Saurenfkrug genannt, aus einem}

berrschafilichen Wohnhause, einer Scheune, einem! Stallgebäude, Backhause, zwei Familien Häusern, ¡wei Ställen, einer Bock-Windmühle, einem Kruge nebst 3 Ställen, 1 Morg. 119 ] Ruth. Garten-! land, 71 Magd. Morg. 19 J Ruth. Acker und 26 Magd. Morg. 111 (] Ruth. Wiesen besteheud, taxirt auf 5998 Thlr. 21 sgr. 8. pf., Wilhelmsthal, bestehend aus einem Wohnhause, | einer Scheune, einem Stalle, zwei Familienhäusern | nebsi einem Stalle, einer Schmiede mit Wohnung, | 44 Magd. Worg. Ucter incl. 4 Magd. Morg.) Sandschellen, 51 Magd. Viorg Wiesen und 4 Magd. Morg. Koppelu, tarirt auf 2197 Thir. 5 sgc.,| am 8 Mai 1839, Vormittags 10 Uhr, | an ordenilicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die|

|Tare und Hypothekeuscheine sind in der Registratur|an die Gesellschafts-Kasse zu entrichten ist.

einzusehen.

E

A apozew dv ktalny. Nad maiatkiem Rudolfa Lubarz Xiegarza tuüteyszego, tworzono dzis process Konkursowy. i Termin do podania wszystkich pretensyi do massy

b, o godzinie 1Otey O w izbie uteyszego Sadu przed Ur. Habn Assessorem. Kto sie w terminie tym niezgtosi, zostanie z pre- j

Cron

zvelom zakazanem zostanie. i Kredytorom ti Zadna znaiomosc nie maiacym po- Ur. Roestel i Ur. Wronski Komuwissarze

Micdzyrzecz dnia 1980 Lutego 1839. Krol. Pruski Sad Ziensko-Mieyski.

Aen er Arrest |

Nachdem über das Vermêgeu des am 21. Februar 1839 verstorbenen Roßhändler Johanu Gottfried Anton Müller von YZeigz auf Antrag s\ciner Benesizial-Erdin der crbschaftliche Liquidatious-Prozeß durch Verfügung vom heutigen Tage eröffnet wocden, so werden Alle, welche von dem Erblasser etwas an Geldern, Sachen, Effekten oder Briefschaften, insbesondere auch an Vieh oder Wolle, als scinen vorzüglichsten Handels - Gegen: | ständen, hinter sich haben oder deui Erblasser aus irgend} cinem Geschäft etwas schulden, hiermit angewiesen, uns davon ungesäumt in Kenntniß zu segen, die Zah- lungen zu ihrer Zeit in unser Depcsitorium und an sonst Niemanden zu leisten, auc andere Sachen mit Vorbehalt ihrer Rechte an uns und an sonst Niemand ab- und auszuliefern.

Wenn Zablung und Herausgabe von Sachen an irgend cin anderes geleistet worden, so wird dies für nicht geschehen cracviet und das zu Zahlende oder Herauszugebende anderweit zum Besten der Masse bei- getrieben werden: die Juhaber aber, welche Sachen oder Gelder vershweigen und zurückhalten oder dic Ablieferung verweigern sollten, werden nicht bloß dazu im Weze Rechteus angehalten, sondern überdies auch aller ihrer Unterpfands- und sonstigen Rechte daran verlustig erklärt werden.

Zeig, den 15. März 1839. Konigl. Preuß, Land- uud Stadtgericht.

Mo eun feld.

EDICtal=Ettativo n;

Nachdem über das Vermögen des am 21. Februar 1839 verstorbenen Roßhändler Johaun Gottfried Anton Müller von Zeiy auf Autrag seiner Benesij‘al- Erbin der erbschaftliche Liquidations-Prozeß durch Verfügung v:m heutigen Tage eröffnet worden, so werden Alle, wélche an den Nachlaß des Genannten irgend welche Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, diesciben binnen 3 Monaten und spätestens iu dem auf

deu 12. August c., Vormittags 11 Uhr, vor Herru ODber-Laudesgerichts- Assessor Schumann ai1- beraumten prätlusivischen Liquidations-Termin entiwe- der in Person oder durch cinen mit gesezlicher Voll: macht und Juformation versehenen - hiesigen Justiz, Kemmissarius, von welchen den bicsizen Orts Unbe- fannten die Herren Jusliz-Kommissarius Plesch, Con- ñantin und Drescher in Vorschlag gebracht werden, an Gericbtéstelle zu erscheinen, den Antrag und den Grund ibrer Forderungen anzuzeigen oder zu gewärtigen, daß sie mit allen ibren Forderungen an die Nachlaß-Masse werden präfludirt und ihnen deshalb son. obl gegen die übrigen Gläubiger als gegen die Erbin ewiges Still- schweigen auferlegt werden wird.

Zeitz; den 15. März 1839. i Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Ro senfeld.

Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 27. Dez. 1838. Das in der laugen Gasse Nr. 13, 14 und 15 bele- gene Grunditück der Witwe Dionvsius, gebornen Kraayg, larirt zu 13,285 Thlr. 8 sgr. 4 pf., soll, Bchufs der Auùfiésung der Gemeinschaft, / am 30. Augusi 1839, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtóstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur cinzusehen. Zugleich werden alle unbekannte Real -Prâteudenten unter der Verwarnung der Präflusion mit ihren et-

i Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 12. Januar 1839.

Das in der Lindenstraße Nr. 25 bclegene Grund: stü des verstorbenen Mechanikus Homberg, tarirt zu 12,823 Thir. 17 \gr. 6 pf., soll am 1. Oftober 1839, Vormittags 11 Uhr; an der Gerichtästelle subhastirt werden. TFare und Hvvothekeuschein fine in der Registratur einzusehen.

Zu diesem Lermine werden zugleich die etwanigen undefannten Real-Prätendenten, bei Vermeidung der Präklusion, vorgeladen.

Notbwendiger Verkauf. Stadtgericht zuBerlin, den 22. Januar 1839. Das in der Kronensiraße Mr. 61 belegene Grund- stü des versiorbenen Tischlermeisters Voigt, taxirt zu 14,383 Tblr. 3 sgr. 2 pf., soll zur Auflösung der Ge- meinschaft

am 4. Oktober 1839, Vormiitags 11 Uhr, an der Gerichtsslelüe subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein Ind in der Registratur einzusehen. Zu diesem Termine werden auch die etwanigen un: bekannten Real - Prätendenten, bei Vermeidung de: Präklusion, oorgcladen.

r R E A A L L

M O L 4 Aufgebot unbekannter Erben.

Von dem unterzeichneten Gericht werden die unbe-

fannten Erben nachstebeuder Personen :

a) des bierselbsi am 5. Dezember 1834 verstorbenen Baugefangenen Jobann Martin Friedrih Schu: bert, sonst auch Jehann Ludwig Gans, auch Becker genannt,

b) der am 22. Juni 1832 hierselb} verstorbenen un- verehelichten Eva Hedwig Hoffmann,

c) der am 29. Upril 1805 hierselbst verstorbeneu Henriette Vinko, einer unehelichen Tochter der am 31. Dezember 1804 versiorbenen Henriette Binko,

a) der am 7. Juni 1830 hierselb unvcrehelicht ver: slorbenen Zlorwäscherin Joscpha Weber

¡u dem auf

den 6. Dezember d. J., Vormittags 10 Uhr,

vor dem Herrn Fürstenthumsgerichts-Rath von Unwerth

im hiesigen Parteienzimmer anberaumten Termine mit

der Warnung hierdurch vorgeladen, daß bei ihrem

Ausbleiben dic Nachlaßmassen vorbezeichneter Persouen

als herrenlos dem Fisfus werden zugesprochen nnd

ihm zur freien Disposition verabfolgt werden. Der nach erfolgter Präflusion sich etwa ert meldende Erbe muß alle Handlungen und Disposition desselben aner- fennen und übernehmen, fanu von ihm weder Reci- nungslegung nech Ersaß der gehobenen Mußuugen fordern, sondern muß sich lediglich mit dem begnügen, was alsdann von der Erbschaft uoch vorhanden seyu solle.

Neisse, den 24. Januar 1839.

Königliches Fürsltenthums-Gericht.

p P Ln Mi r Em

Es wird hierselbst mit künftigem Jahre eine höhere Bürgerschule mit fünf Klassen eröffnet werden.

Sollten praftishe Schulmänner, insbesoudere so schon an dergleichen Schulen fungirt haben, sich um die Refktorstelle bei unserer Schule (deren Einkommen mindestens 1200 Thlr. betragen wird) bewerben wollen, fo siellen wir desfallsige Aumeldungen bei uns biunen drei Monaten anheim.

Steitin, den 23. März 1839. Ober-Bürgermeister, Vürgtrmeißer u. Rat

a s ch e. :

[zurüctkgelafsene unbekannte Erben und Erbnehmer an-

i Ediftal-Citation. In der Verlassenschaftssahe der am 20. Februar zu Gottfriedsgrün, soust Gêpfersgrün ausge-

Jahn, gebornen Bescherer, kommt cin Sobu des am 19. Januar 1791 als Bergmann zu Bergueróreuth verstorbenen Bruders dec Erblasserin, Namens Wolf Adam Bescherer, ein gewisser Johaun Christoph, auc Andreas Bescherer genannt, gegeu das Fabr 1782 gebcre:, ais Erbe vor Christoph eder Andreas Bescherer seit beiläufig 36 Jah: reu aus biefiger Gegend eniferat bat, ohne von seinem Leben und Aufenthalte Nachricht gegeben zu haben, so wird auf dea Autrag der übrigen Erb-Futeresseuten und des bestellten Kurators derselbe oder auch dessen

durch) aufgefordert, sich binnen neun Monaten und iängslens bis zum 1. Juli 1839 schriftlich oder persönlich dabier zu meiden und weiiere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls dessen Erbibcil vou 474 F!. 16 Kr. anu die hiesigen näcsien Verwandten hiuaus- gegeben werden ivird.

Wunsiedel, in Oberfranfen des Königreichs Vapern, am 18. September 1838.

Königl. Bayer. Landgericht allda. Sechste Einzahlung auf die Actien der Magdeburg- Cöthen - Halle-Leipziger

Pisenbahn- Gesellschaft. : Nach §. 3 des Gesellschafts - Statuts wird hiecmit auf jede Actie der Magdeburg-Cöthen- Halle-Leip- ziger Eisenbahn - Gesellschaft eine sechste Ein- zahlung von Zen Thalern Preufss. Courant ausgeschrieben, die vom 1. Mai d. J. an, «pátestens aber am 18. Mai d. J., bis Abenda 7 Ubr,

in unserm Geschätfts-Lokaie (Regierungsstralse No, 7)

Auswärtige Actien-Inhaber können, wenn sie sich nicht eines biesìigen Vermittlers bedienen wollen, die Zahlung, jedoch nur bis zum 16. Mai d. J., in Berlin an die Herren Anhalt & Wagener

oder

in Leipzig an die erren ITammer & Schmidt

leisten. Jeder Einzahler bat mit dem Gelde die be- treffenden Quittungsbogen nebst zwei nach der Reihefolge derselben geordneten gleichlautenden De- Ssignationen, von denen die eiñe auf cinen gan- ¿en Bogen geschrieben seyn muss. bei der Zablung einzureichen, worauf ihm die andere Designatcion, mit der Interims-Quittung des Empfängers versehen,

Da si aber diefer Jrhaun|

sofort’ zurückgegeben werden wird. Einige Zeit spä- ter können dann die Quittungsbogen, anf welchen| inzwischen ein Mitglied des Direktoriums, unter Bei-| irüuckung eines Stempels, über die geleistete Zah-| lung quittiren wird, gegen die Interims - Quittung | wieder eingelöst werden. Wenn auf eine Actie die jetzi ausgesechriebene Theilzahlung bis zum 18. Mai d. J., Abends 7 Uhr, nicht eingegangen ist, &0 wird, nach §. 6 des Ge- sellschasts- Statuts, der Eigenthümer derselbhen von uns öffentlich aufgefordert werden, die ausgebliebene Zahlung und ausserdem eine. Conventional-Strafe von fünf Thalern Preuís. Courant, zusammen also fun f- zelin Thaler, spätestens am 29. Juni d. J. an die Geseillschafts- fKasse zu entrichten, und büsst, wenn er dieser Aufforderung nicht vollständig und pünkt- lich Genüge leistet, die frühere Zahlung, so wie jedes fernere Anrecht auf die Actie ein, die dann, nach §. 6 des Statuts, öffentlich für null und nichtig erklärt und für welche eine neue Actie creirt und nach §. 8 des Statuts für Rechnung der Gesellschaft bestmöglichst verkauft werden wird. Magdeburg, den 1. April 1839. Direktorium der Magdeburg-Cöthen-Halle- Leipziger Eisenbabn-Gesellschaft. ; Francke, Vorsitzender. Zur Annahme der vorstehend ausgeschriebenen Einzahlung erklären wir uns bereit. Berlin, deu 2. April 1839. Anhalt und Wagener, Brüderstrasse No, 5.

Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft. Diejenigen Actionaire unsecer Gesellschaft, welche nicht in Fo!ge unserer Bekanntmachung vom 2. Ja- nuar c. bercits die vollen Actien: Beträge gegen Empfaug: nahme der Actien - Dokumente eingezahlt haben, wer- den, unter Beziehung auf die §§. 14, 15 und 16 des Statuts, bierdur aufgefordert, die vierte Einzahlung mit 10 Prozeut oder 25 Tbir. per Actie bis zum 1. Juni d. J., von welchem Tage die Quititungs- scheine datirt sevn werden, bei uns oder bei den Herren: Rob. Dav. Hersiatt,

Sal. Oppenheim jun. & Comp., Abr. Schafhausen und

Fo h. Heinr. Stein

oder dem Herrn Earl Martin Adenaw tan Aachen ¡u leiñen und die in ihren Hüäuden befindlichen Quit- tungóscheine über die geleistete dritte Einzahiung mit einzuliefern, indem die neuen Qulttungsscheine, welche über 40 Prozent cder 100 Thir. per Actie lauten wer- den, uur gegen Rückgabe der unterm 2, März d. J. von uns ausgestellten Quittungen ausgcehändizt wer- den fönnen.

Die vorgenannten Banquierhäuser werden, wie bis- ber, über die empfangenen Ginzablungen Juterims- Duittungen ertheilen, welche demnächst gegeu die von uns vollzogenen förmlichen Duittunzen bei denselben Banguierbäusern umzutauchen siud.

Köin, den 1. April 1839. | Die Direction der Rheinischen Eisenbahn Gesellschast.

Dn Pee orie.

in Köln,

Kunst-Auction zu Dresden.

Mitiwech den 22. Mai d. J. beginnt bei Unterzeichs netem die Versicigerung einer reichhaltigen Sammlung au Kupferstich - Radirungen - Holzschnitt- und Kupferwerken. | /

Der in 2000 Nummern wissenschaftlich bearbeitete Katalog ist auf vortefccie Verlangzettel zu haben, in Aachen b. Hrn. Buffa Ksth. Augsburg b. Hrn. F. Ebner Kilh. Berlin b. Hrn. A. Asher. Bres- lau b. Hrn. Sulz & Comp. Bchh. Düsseldorf b. Hru. Stahl Wchb. Hamburg b. Hrn. Harzen Ksib. Leipzig b. Hrn. Maler Börner u. Hrn. Rudolph Weigel jun. München b. Hrn. Herrmann Ksilh. Prag b. Hrn. Borrosch & André Bchb. Weimar b. Hru. Hoffmann Bchh., so wie durch jede Buch- und Kunsibhandlunz, zu Dresden durch die Walthersche

Guts-Verkauf.

Die Herren Hauptleute Gebrüder Otto und Friedrich von Raven beabsichtigen, ibre nachsieherd näher bescyric- beneu Lebngüter Alt-Schwerin und Mönchbusch mit den Pertinenzen Ortfrug und Wendorf zu verkaufecu, und anberaume ich, im Austrage der Herrcn Haupt: leute Gebrüder Otto und Friedrich vou Raven, einen desfallsigen öffentlichea Veikaufs - Termin auf dem Walle ¡u Güstrow iw Gasthefe der verw. Madame Hagemeijter auf

den 11. Mai d. J., Morgens 11 Uhr,

und lade Kaufliebhaber ein, sich am bezeichneten Orte zur genannten Zeit recht zablreih einzufiuden, wobei ih Zchorsamst bemerfe, daß bei cinem irgend annehms- lichen Bote der Zuschlag, mit Vorbehalt dés lebnsherr- lichen Konsenses, von den Herren Haupilenten von Raven sofort oder binnen längstens zweimal 24 Stun- den nach bceudigtem Termine crtbeilt werden wird, indem mehrere Termine uicht abgehalieu werdcn sollcn, . Die Verkaufs - Bedingurgeu sind sowohl auf den Hofe zu Ult - Schwerin, als auch bei mir einzuschcn und gegen die Gebühr in Abschrist zu erhalten.

Auch steht die Besichtigung der Güter nach vorheri: ger Meldung auf dem Hofe zu Alt.Schwerin bei dem Guts-Berwatlter Herrn Lierow frei, woselbst auchj die Guis-Karten, Feld-Register und Bonitirungs-Proto- foile, so wie die vorhaudeneu Kontrafte mit Unterpäch: tern und Guts-Einwehneru, auf Verlangen vorgelegt werden sollen.

Rosiock, den 25. März 1839.

A. Bolten, Dr,

Ungefähre Beschreibung der im Großherzogthum Mecklenburg - Schwerin im ritterschafttichen Ame Plau belegenen Lebogüter Ult- Schweria und Mönchbuschy mit den Pertinenzen Ort- frug und Weudorkf.

Diese 5 Meilen vou Parchim, 4 Meilen ven Eüsrow, naÿe bei den Städten Maichow und Piau am Plauen- see gelegenen Güter sieuern bei einer Oberfliche von circa 1,827,145 CJRutben von 8 Hufen 7122 Schessel. Die Lage der Güter ist zum Absayge aller Guts-Pros dufte, namentlich wegen der jegigen direften Wasser- Berbiudung durch decn Plauensce und die Elde mit der Eibe, schr günstig.

Der Ucker des Hauptgutes Alt-Sch werin enthält circa 117 000 CJRuthen in 7 Schlägen und circa 19,000 CJIRutbeu in 4 Schlägen und cinigen Koppeln.

Der Aker des Nebeuguts Mönchbusch cnthäit circa 131,000 (] Ruthen ia 7 Schlägen. Der Acker beider Güter ist von der Beschaffenheit, daß alle Kornarten, namentlich auch Weizen, so wie Rapps und Klee, schr gut gedeihen.

Außerdem sind 7 Außen-Schlägze vorbanden, die gu- ien Rogzen tragenden Beden enthalten und die eine Fläche von circa 212,000 [J] Ruthen haben.

Die nech einer bcdeuteuden Verbesserung fähigen Wiesen beider Güter umfasscn eiu Areal von wenig- lens 43,000 J Ruthen und licfern nah der Schätzung circa 150 Fuoer Heu. Es sind circa 18,000 ] Ruthea an Brüchen und Mören vorhanden, d:e reichuich Torf enthal!en, und ist das au den Ufern der Secen be: fiadliche, namentlich das dura; das Fallen der Gewässer entstandene Weidelaud sehr beträchtlich, welches bei dem seit den leßten Jahren regulirten Staude der Seeen feiner bedeuteuden nachtheilizen Veräuderunz unterworfen ist. N Die reichlich) mit starken Bau- und Brenuhol;e be- standeneu Tannen-:Wa!dungen entbalten circa 160,000 C] Ruthen und gewähren cine jährlitze bedeutende Einnahme.

Die sehr fischreicben Secen haben eine Oberfläche von circa 965,000 J] Ruthen. Selbige sind mit den Pertinenzen Wendorf und Ortkrug, welcher leßtere noch besonders 40,000 [J Ruthen Aker undcirca 10,000 C] Rus then Wiesen - uno0 Weideland zugetheilt sind, außer bedeutenden Natural-Licferungen für jährlich 800 Thlr. n. F verpachtet und geben überdies alljährlich circa für 200 Tblr. n. F} Rohr und durch das in denselbea wach, sende Moos dem Acker einen guten Dung.

Die RKiegelei, mit 2 Oefen versehen, unweit des

|Plauer Seces Alt-Schweriner Antheils gelegen, is für

Jährlich 590 Thlr. n. § verpachtet und hat reichlichen Absat. Der Ziegler bekommt zu seinem Betriebe fein Brennmaterial geliefert, da ihm zu diesem Zwecke cin an der Ziegelei gelegenes Torfmoor angewieien ijk.

Für verschiedene Hausmiecthen, Mülhlen-, Schmiede- und Krug-Pacht und Pacht der drei mit landesherrli- chem Konusense seit Jahren verkleinerten Bauern gehen jährlich circa 500 Thlr. ein. Leytere haben ihce besondere separirteu_Aecer, Wiesen und Weideland.

Das mit einem Souterrain versehene herrschaftliche Wohnhaus zeichnet sich sowohl durch seine innere Ein- richtung, wie durch seine schöne Lage aus. Es ist, so wie die meéisteu Hofgebdäude, massiv. Die Gärten sind reichlich mit Obstbäumen und Espal!ers versehen. Alle Gebäude in Alt: Schwerin und den Pertinenzen find in cinem guten baulichen Zustande, diejenigen des Hofes Mênchbusch und der Zicgelci sind in den ley: ien Jahren größtentbeils neu erbaut. Sämmtliche Gebäude sind zu 32,175 Thir. n. F gegen Feuers: Ges fabr versichert.

Zu Alt: Schwerin is eine Kirche, und hat dieses Gut das Patronat, das Gräflich von Blüchersche Gut Sparow aber das Kompatronat. Der Pfarr-Acfer ist in Zeitpacht genommen. Die Abgaben an die Pfarre sind unbedeutend.

Die Güter und Pertinenzen haben die hohe und niedere Jagd. Das Hvypcetbekenbuch 11k geordnet, und nd die Güter nicht im Kredit - Vercin der Meklen- burgischen Ritterschaft. Gränz-Streitigfkeiten und Pro- zesse irgeud einer Urt sind nicht vorhanden. Die früher vorhaudcu gewesenen Difïerenzen mit cinigen beuachye barten Gütern sind, nachdem vor cinigen Jahren die ïtreiiigen Panfte durch Kauf an Ali- Schwerin ge- bracht worden, gänzlich gehobeu.

MALNGPS “E R DSET R A

Literarische Anzeigen.

(Verlag der Hallbergerschen Verlazéhandlung in y Stuttgart.) Zu beziében durch alle Buchhandlungen, namentlich durch E. S. Mittler in Berlin (Stechbaha Nr 3): So eben erschien : uintessence Ánecdotique pour désopiler la rate et donner de l'esprit à ceux qui n’en ont pas; à l’usage E des Bons Vivants; par un gros réjoui. 16mo. Broschirt. 15 sge.

Buchhandlung. / iden am 28. März 1839, Aucticnater.

wanigen Ansprüchen hierdurch vorzeladen,

Carl Ernsi Heinrich,

- L T E T S E T E E E Ä E EERER p a as A

A 96.

Preußische

Slaats-Zeilll

Brett: Sefinutäg. den («. April

Amtlihe Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der König haben dem Pfarrer Kruse zu Leimbach, Regierungs: Bezirk Merseburg, den Rothen Ädler- Orden vierter Klasse, und dem gewerkschaftlichen Öbersteiger Reinboth zu Benndorf das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver- leihen. geruhet.

Des Königs Majestät haben dem Ober- Hütten - Inspektor Schulze auf der Eisengießerei bei Gleiwiß den Charakter als Ober - Bergrath zu verleihen und das Patent Allergnädigst zu vollziehen geruht.

Se. Majestät der König haben den vom Land- und Stadt- gerichte zu Pubig an das Land- und Stadtgericht zu Schödnecck versezten Land- und Stadtrichter Steindorff zugleich zum Kreis- Justizrath für den Berenter Kreis zu ernennen gerußt.

ita WwetanytmamGun g.

Vom 1. Mai c. ab werden zwischen Berlin und Posen, auf dem Wege über Küstrin und Schwerin, nachstehende ‘Post- Verbindungen bestehen :

l) eine wöchentlich viermalige, von Conducteuren begleitete Schnellpost, zu welcher neunsißige Wagen in Anwendung komme:.

Dieselbe geht aus Berlin ab:

Sonntag, Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, 7 Uhr Abends, und fômmt in Posen an:

Montag, Mittwoch, Freitag, Sonntag, 9—9!/, Uhr Abends. Aus Posen wird sie nah Berlin abgefertigt :

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 6 Uhr \rúh, und trifft in Berlin ein:

Dienstag, Mittwoch, Freitag, Sonnabend, §8 Uhr Morgens.

2) eine wdchentlih dreimalige, von Schirrmeistern beglei- tete Fahrpost, zu welcher sechésißbige Wagen in Anwendung kom- men, mit foigendem Gange-

Abgang aus Berlin: Montag, Mittwoch, Freitag, 7 Uhr Abends. Ankunft in Posen: Mittwoch, Freitag, Sonntag, #/, Uhr früh. Abgang aus Posen nach Berlin: Dienstag, Freitag, Sonnabend, 8 Uhr Abends. Ankunft in Berlin: Donnerstag, Sonntag, Montag, 53/4, Uhr früh.

Durch diese Einrichtung ist dafür gesorgt, daß Briefe von Berlin nah Posen und vice versa täglich abgesendet werden können.

Die sämmtlichen Seitenposten des Berlin :- Posener Post- Courses werden mit den oben erwähnten Posten in genaue Ver- bindung geseßt werden.

Berlin, den 5. April 1839.

General-Post-Amt.

Angekommen: Se. Erzbischöfliche Gnaden der Erzbischof zu Gnesen und Posen, von Duníin, von Posen.

Abgereist: Se. Durchlaucht der General-Lieutenant und Commandeur der öten Division, Prinz George zu Hessen, nah Frankfurt a. d. O.

Zeitungs-NachGrr Gren. Ula.

Sr an C d.

Paris, 1. April. Der heutige Moniteur bringt die Er- nennung eines, wenu auch nur provisorishen Ministeriums. Dasselbe besteht aus folgenden ‘Personen:

Hecr von Gasparin, Minister des Jnnern,

Herr Girod de l’Ain, Siegelbewahrer und Minister der Justiz und des Kultus,

der Herzog von Montebello, Angelegenheiten, E

der SBeneral - Lieutenant Despans-Cubieres, Minister, : G S

der Baron Tupinier, Maríne- und Kolonial-Minister,

Herr Parant, Minister des ôöffenilichen Uniterrichts,

Herr Gautier, Finanz-Minister.

Herr von Gasparin übernimmt zugleich interimistisch die Verrichtungen des Ministers der dffenilihen Arbeiten und des Handels.

Der Moniteur begleitet diese Ernennungen mit folgenden Béêtrachtungen: „Die seit mehteren Tagen eingeleiteten Untex- handlungen zur Bildung eines Ministeriums haben kein Resul- tat gehabt. Wir haben allen Grund zu glauben, daß es bald gelingen werde, die Hindernisse aus dem Wege zu räumen. Eine solche Lage der Dinge konnte indeß ohne Gefahr für die moralischen und materiellen Junteressen des Landes nicht länger fortdauern. Die Sibungen der Kammern mußten erdf\net wer- den, die Kammecn sich konstituiren. Die Minister, welche ihre Entlassung eingereiht hatten , konnten nicht ferner ihren Func- tionen vorstehen. Es war also nothwendig, daß ein Uebergangs- Ministerium den constitutionnellen Anforderungen nachkam und die Leitung der Geschäfte übernahm. Männer, welche durch ihren Patriotismus, ihre Selbstoerleugnung und ihre ehrenvol- len Dienste bekannt sind, haben vom Könige diese Aufgabe des Vertrauens und der Aufopferung angenommen. Sie haben sie nur unter der auédrúcklichen Bedingung angenommen, daß sie ihrer Verrichtungen enthoben werden sollten, sobald ein defini- tives Ministerium zu Stande gekommen seyn würde; sonst ha- ben sie aber die volle Verantwortlichkeit für alle ihre Handlun- gen übernommen. Sie sind der Ueberzeugung, daß die Beweg-

Minister der auswärtigen

Kriegs-

gründe ihrer Entschließung eine unparteiishe Würdigung bei den Kammern und dem Lande finden werde.“

Der heutige Moniteur enthält außerdem noch eine Or- donnanz, durch welche der frühere Siegelbewahrer, Herr Bar- the, zum ersten Präsidenten des Rechnungshofes, der frühere Finanz-Minister, Laplagne, zum Conseiller-Maitre bei dem Rech- nungshofe und der Graf von Montalivet zum General-Jnrten- danten der Civilliste ernannt werden.

Heute waren die Mitglieder des provisorishen Ministe- riums beim Könige versammelt. Auch mehrere Mitglieder des früheren Kabinets waren zugegen. Es wurde die Frage erör- tert, ob die Sikung der Kammern mít einer Thron - Rede er- öffnet werden solle. Es soll noch nichts darüber entschieden seyn.

Die Minister vom 15. April haben ihre Hotels schon jeit lánger als 14 Tagen verlassen, so daß dem Einzuge der neuen Minister nichts im Wege steht.

Dem Journal des'Débats zufolge, ist die Minister- Combination, an welcher der Marschall Soult seit 2 Tagen arbeitet, hinausgeschoben worden, und derselbe würde die Un- terhandlung erst dann wieder aufnehmen, wenn die ersten Kam- mer- Verhandlungen den Parteien Gelegenheit gegeben hätten, ihre Stellung und ihre Kräfte besser zu erkennen. Der König habe sich dieser Vertagung lebhaft widerse6t, und als der Mar- schall bei seinem Entschlusse beharrte, sih nun genöthigt gesehen, den oben genannten Personen die erledigten Ministerien einst- weilen zu übertragen. /

Das Journal des Débats findet sich zu folgenden Be- trachtungen veranlaßt: „Sobald in unserm Lande die Leitung der Angelegenheiten irgend eine Stdrung eileidet, ist man nur

zu geneigt, dieselbe der Regierungéform aufzubürden. Die lange j

Dauer der ministeriellen Krisis macht mir Recht einen beunru- higenden Eindruck. Daran is natürlich Niemand Anderes {huld als der Hof, welcher durch seine Umtriebe die Bildung eines. National - Ministeriums verhindert. Also weg mit den Hofe! Dann würde die Kammer bleiben, und ihr {chuld gege- ben werden, daß sie zum Spaße die Ministerien stúürze. Cine 50jährige Erfahrung hätte uns denn doch wohl lehren können, daß alle Verfassungs - Aenderungen nicht im Stande sind, die menschlichen Leidenschaften zu ändern. Wie viele Regierungs- formen haben wir nicht {hon versucht! Es giebt Leute, welche den Despotismus zurückwünshen. Wir haben ihn gehabt, in seinem vollen Glanze und in seinem hôchsten Ruhme. Dama!s gab es freilich keine ministeriellen Krisen, aber Conscriptionen, Aushebun- genundGeldausschreibungen. Uns wird es schwerer, ein Ministerium zusammen zu bringen, als es dem Kaiserthum war, Könige ein- und abzusezen. Dafär ist aber auch das Gut und Blut Frank- reichs nicht der Laune und der Willkür eines Mannes zur Verfügung gestellt. Andere halten wieder das Königthum für die Wurzel aller Uebel. Würde man ohne den Hof nicht alle ividersprechenden Ansprüche leicht ausgleichen können? Würden sich Herr Thiers und seine früheren Freunde nichr verständi- gen? Die Nation würde ihren Willen zu erkennen geben, und damit Alles abgethan seyn. Gewiß, wenn alle einzelnen Mit- glieder dieser Nation nur ein Juyuteresse und einen Wisl- len hätten, oder wenn die Majorität immer billig und die Minorität immer folgsam wäre! Jm Gefolge der constitutionnellen Monarchie sind freilich die Kabinetsfra- gen, die Schwankungen der Majorität, die ministeriellen Krisen. Man ist genöthigt, zu unterhandeln, sich zu verständis- gen, kleinliche Jnteressen und kleinliche Leidenschaften zu schonen. Das alles fordert Zeit und Geduld und istnichts weniger als drama- tisch. Aber wir haben auch keinen 18. Fructidor, keine Proscriptionen, keine Deportationen und Executionen in Masse. Unsere Consti- tution hat zwischen den verschiedenen Parteien vermittelnde Mächte hingestellt, welche dieselben verhindern, úber einander herzufallen und sich zu zerreißen. Die Schwierigkeiten sind bei uns gestiegen, aber es werden dadurch die heftigen E: chütte- rungen verinieden. Wir haben ministerielle Krisen, aber sind diese nicht besser als Staatsstveiche? Den großen Krisen ent- geht man nur dadurch, daß man die kleinen hinnimmt. Zu unterhandeln ist umständlicher, als eine Schlacht zu liefern, ader eine verlorene Schlacht bedroht das Schicksal eines Neiches. Das Königthum hat seine Rechte, die Kammer die ihrigen, und jeder Theil vertheidigt die scinigen. Wollte man das Kd: nigthum oder die Kammern aufheben, so würde man ein Hin- derniß wegräumen, aber auch eine gegenseitige Garantie.“ Die Versammlung der. General - Jnspektoren der Universi- tät, welche vor einigen Tagen statthatte, wurde von dem bis- herigen Minister des dentlichen Unterrichts, Herrn von Sal- vandy, mit einer Rede eröffnet, welche manche interressatite An- gaben enthält Es heißt darin unter Anderem: „Zch habe den Primair-Unterricht durch die engsten Bande an die Universi- tät geknüpft, und glaube, wohl daran gethan zu haben. Von der Universität allein konnte cine gleichmäßige, fortschreitende, moralische und religidse Leitung auésgehen. Die Erziehung, die Bildung, das Fortschreiten des Volkes sind in ihre Hand ge- legt. Erfreulich ist es, zu sehen, welche überraschende Fortschritte der Primair:Unterricht gemacht hat. Ein lange gefühltes Be- dúrfaiß ist die Einführung und Organisirung des Unterrichts in den technischen und kommerziellen Gegenständen. Die Ge- meindê-Verwaltungen sind an mehreren Orten bemüht gewesen, diesem Mangel durch einzelne Vorlesungen abzuhelfen, aber es fehlte die Leitung. Gewöhnlich wendeten sie sich an das Han-

dels- Ministerium, welches in dieser Beziehung nichts leisten,

fann. Die Universität allein war berufen, diese hochwich- tigen Jnteressen zu vertreten. Das Geseß über die Einrich- tung des hôhern Primair- Unterrichts genügte allen Anfor- derungen und hatte auch auf den Unterricht in tehnischen Ge- genständen Bedacht genommen. Die -Ortsverwaltungen sind überall aufgefordert, ihre Bedúrfnisse auszusprechen, und zu Hülfsforderungen ermuntert worden. Die Königlichen Gymna- sien nehmen ebenfalls unsere Aufmerksamkeit in Anspruch. Der Unterricht ist in vielen Beziehungen erweitert und verbessert; der Unterricht in der Geschichte auf alle Gymnasien ausgedehnt

worden, der ín den lebenden Sprachen zu einer Verpflid - tung gemacht; auch für Einführung des Gejang- Unterrichis ist Vieles geschehen. Die Resultate sind hdchsi ei freulich, diz Zahl der Zöglinge in Gymnasien hat um 2000 zugencmmen. Aus Konstantine wird vom § März gemeldet, daß eine

| Abtheilung der dortigen Truppèn einen glücklichen Sti cifzug | gegen mehrere Stämme der Kabylen und zwar gegen die von E Detschenad und Ben-Si-Saïd unternommen | habe. | so fürchtete man, daß er seine Umtriebe in der Medschana und | Sahara beginnen werde, um den Franzosen die Gemüther der | Araber in den Provinzen Oran und Algier abwendig zu machen.

Da Abdel: Kader nicht vor Aïn- Maideh ‘beschäftigt ist,

Börse vom 1. April. Die Namen der neuen Minister haben an der Börse einen üblen Eindruck gemacht. Wäre nicht

| gerade die Zeit der Liquidation gewesen, so würde die Rente | wohl stark gefallen seyn.

l è Die 3proc. Rente wurde heute mit 82 erdôffnet, stieg dann auf 80. 15 und sank wieder auf 79. 85.

Großbritanien und Frland.

London, 30. März. Jn dem zweiten Artikel des im Jahre 1783 zwischen England und den Vereinigten Staaten abgeschlossenen Friedens - Traktats wurde die Gränze zwi chen Maine und Neu-Braunschweig folgendermaëen bestimmt: Von der Múndung des St. Croix in die Fundy-Bai sollte eine Linie die Mitte dieses Flusses entlang bis zu seiner Quelle und vcn

| da in gerader Richtung nordwärts bis zu den Hochlanden, dann

an diesen Hochlanden hin, welche, wie man glaubte, die Scheis- dung zwischen den in den St. Lorenz-Strom und den in den Atlantischen Ocean sich ergießénden Flüssen. bildeten, bis zum nordivestlichsten Punkte des Flusses Connecticut gezogen werden. Die weitere Fortführung der Gränzlinie steht zu der jeßigen Gränzstreitigkeit in keinec Beziehung und kann daher üÜbergan-

| gen werden; nur ist noch zu erwähnen, daß im weiteren Ver- | lauf des besagten Artikels ein Unterschied zwischen der Fundy: | Bai und dem Atlantischen Ocean gemacht wird, indem beide | neben einander genonnt sind. Hierauf und auf obige Destimmun- | gen begründet nun der hiesige Courier folgende Bemerkungen :

„Uls der Traktat abgeschlossen wurde, kannte man das Jnnere des Landes nicht und theilte dasselbe durch eine imaginairè Berg- kette. Betrachtet man die Karte, so sieht man, daß der St. Johns - Fluß, mnelcher sich innerhalb des Britischen Gebiets, 50 Englische Meilen von der Gränze, in die Fundy-Bai mün- det, eine sehr große Krümmung macht und selbst die Scheidung bildet zwischen den Flüssen, die in den St. Lorênz Strom, und denen, die in den Aclantishen Ocean fallen. Dieser Umstand war zur Zeit der Abschließung des Traktats nicht bekannt, und als man ihn gewahr wurde, behaupteten die Amerikaner, daß der Stk. John einer von den Flúss.n sey, die in den Atlantischen Ocean failen, obgleih in dem Traktat ein deutlicher Unterschied zwischen dem Atlantischen Ocean und der Fundy: Bay gemacht worden ist. Der Geist des Traktats ist offenbar zu Gunsten der Britischen Auslegung. Großbritanien soll danach dasjenige Gebiet erhalten, welhes von den Flüssen bewässert wird, deren Múün- dung auf Britischem Gebiet liegt, während den Vereinigten Staaten der Gebietstheil zufallen soll, der von den in den Ut- lantischen Ocean mündenden Flüssen bewässert wird; die Fundy- Bai wird aber ganz von den Britischen Provinzen Neu-Schotc- land und Neu- Braunschweig eingeschlossen. Fúr Amerika ist das stceitige Gebiet, mit Ausnahme des daselbst wachsenden Bauholzes, welches in den östlichen Staaten der Union immer seltener wird, von geringem Werthe. Für England ist es jedoch von großer militairischer Wichtigkeit, da es das einzige Commu- nications - Mittel zwischen Neu- Braunschweig und Kanada bil- det. Die Bewohner von Neu- Braunschweig haben chon seit mehreren Jahren eine Eisenbahn nah Quebek bauen wollen, allein sie nüssen es unterlassen, bis der Gränzstreit abgemacht ist, und dies muß jeßt ohne den geringsten Verzug geschehen.“ So natürlich aber dem „Courier‘’ das Recht auf Seiten Englands zu liegen scheint, eben so entschieden behaupten die Amerikaner das Ge- gentheil, und da sie selbst unter den Engländern fúr ihre An- sicht hier und da Unterstüßung finden, wie zum Beispiel bei Lord Brougham, so mdchten sie wohl {wer von ihren An- sprüchen auf das streitige Gebiet abzubringen seyn, über wel- ches nun s{hon über 59 Jahre unterhandelt wird. Anfangs waren Kommissionen zur Eiledigung des Streits niedergeseßt,

| da aber diese zu feiner Einigung gelangen fonnten, so wurde nach dem zweiten Friedensschluß zwischen England und den

Vereinigten Staaten im Jahre 1814 die Sache dem Schieds: urtheil eines Dritten, des Königs der Niederlande, überwiesen.

| Dessen Vorschlag aber, der auf eine gleiche Theilung des srei- | tigen Gebiets hinauslief, wollten die Vereinigten Staaten auch | micht annehmen, und so hat sih die Angelegeaheic bis jebt hin- | gezogen, wo sie zu einem Kriege zu führen droht, indem | nun-der Staat Maine nicht einmal die provisorische Zuritdic- | tion úber jenes Gebiet, welche Großbritanien, als utsprüuglicher

Besiber des streitigen Landes, bisher behalten hatte, ferner sei: nen Nachbarn einráumen will und hierdurch ein neuer Streit- punkc hinzugekommen ist. An eine vollstándiae Zurückbehaltung des ganzen Gebiets wagen selbst die Tory-Biätcer nicht mehr zu denfen, und sie meinen, ‘man kônne zufrieden seyn, wenn das jelzige Ministerium nur die Hälfte desselben zu behaupten wisse. Diesem lebteren schieben sie natürlich die Hauptschuld zu, daß die Sache nicht längst e!ledigt sey, ohne zu bedenken, daß cine viel längere Zeit von Tory Ministerien mic ersylgiosen Unterhandlungen darüber hingebraht worden. Gegen einn Vorschlag der „„Times‘“, daß man, um das für die Verbindung zwischen der Fundy-Bai und Kanada în militairischer Hinsicht für England so wichtige Terrain nicht aufzugeben, einen Gebiets: Aus: tausch machen und den Amerikanern sür jenes ein anderes gleich großes Stück Land an der genannten Bai, vom südlichen Ufec der Múndung des St. Croix an, eine Strecke an diesem Flusse sih hinauf ziehend, anbieten solle, wird von anderer Seite der Einwand erhoben, daß man dadur für ein wüstes Land ein

| angebautes und zahlreich bewohntes, mit Einschluß der Stadt

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