752 Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.
Bekanntmachungen.
x Befanntmachung. Die resp. in und bei Marienburg an dem fünstlich gelegten Mühlenkanale belegenen 4 Königl. Wasfer-
wüßhlen, und zwar :
a} die fleine Müble wit 114é JRuthen Magd. Land in der Vorstadt Marienburg,
b) die Mittelmübhle mit # Morgen 173 (JRathen Land in der Vorstadt Marienburg,
c) die Bäcfermühle mit 5 Mörgen 825 CIRuthen
Land; ¿ Meile d) die Lindmüible mit 21 Morgen 101 []Ruthen
Land; F Meilen x von Mariendurg eutferut, sollen, nebst den dazu gehö- risen und vorhandenca Werfen, Juventarienstücten,
en Trinitatis 1840 ab im Einzeluen oder zusammen |h
an den Meislbietenden verkauft oder auf 24 Jahre anderweit verpachtet E je nachdem ein besseres
Sebot abgegeben wird.
: Die fleine Mühle hat 3 obecshlägige Mahlgänge wit 11 Fuß nugbarem Gefälle und fann nach der bisherigen Erfahrung in den Monaten März, April und Mai mit 3 Gängen durch §4 Tage, in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September dur 93 Tage mit 2 Gängen, vom 16. September bis 15. Dezember durh 85 Tage mit 2 Gängen und vou da ab bis zum 1. März in 75 Tagen mit 2 Gängen arbeiten und ia dieser Zeit 63,209 Scheffel Roggen - oder Gerftenschroot, fein gebeuteltes Weizen- und Roggen- meb, ordinaires und schlichtgemahlenes und gebeuteltes Noggeu - Brodmehl fabriziren.
Die Mittelmühle hat 4 oberschlägige Mahlgänge mít 12 Fuß nußbarem Gefälle und faun ebenfalls nach bisheriger Erfahrung in den Monaten März, April und Mai mit allen 4 Gängen durch 86 Tage, in der Zeit vom 1. Juni bis 15. September mit 2 Gängen 86 Tage, vom 16. September bis 15. De- zember-mit 3 Gängen 85 Tage und vom 15. Dezem- ber bis zum 1. März mit 2 Gängen 70 Tage arbei- ten und in dieser Zeit 123,810 Scheffel Roggenschroot, fcin gebeuteltes Roggen- oder Weizenmehl, ordinaires, bri S und gebeuteltes Roggen - Brodmchl abriziren.
Die Bäckermühle hat 4 ‘oberschlägige Mablgänge mit 137 Fuß nugbarcm Gefäsle und fann erfahrungs- mäßig in den Monaten März, April und Mai mit allen 4 Gängen durch 8 Tage, in der Zeit vom 1, Juni bis 15. September mit 2 Gängen 86 Tage, vom 16. September bis 15. Dezember mit 3 Gängen 85 Tage und vom 16. Dezember bis 1. März mit 2 Gängen 70 Tage arbeiten und in dieser Zeit 71,415 Scheffel grobe Graupe, fein gebeuteltes Rog- gen- oder Weizenmehl und schlihtgemahlenes Roggen: Brodmehl fabriziren.
Die Landmühle hat 3 oberschlägige Mahlgänge mit 117 Fuß nußbarem Gefälle und fann in den Mona- ten März, April und Mai mit allen 3 Gängen durch 86 Tage, in der Zeit vom 1. Juri bis 15. September 86 Tage mit .2 Gängen, vom 16. September bis 15. Dezember mit 3 Gängen 85 Tage und vom 16. Dezember bis zum 1. März mit 2 Gängen in 70 Ta- gen erfahrungsmäßig arbeiten und in dieser Zeit 88,685 Scheffel fein gebeuteltes Roggenmehl, \chlicht- gemahlenes Roggenmehl, Roggenschroot und Graupe
abríziren.
s Bei Ermittelung des Ertragswerthes ist mit Rücf- sicht auf die Lofal-Verhältnisse resp. 4, 7, 4 und {in dieser Summe augenommmen.
Die Míuima des Kaufzeldes sind festgeseßt :
1, Jm Falle des reinen Verkaufs:
A. Für die fleine Mühle auf{24,767 Thlr. 19 sgr. 2 pf.
B. » » Mittelmühle » 2223 » 1» §8»
C. » » Vädermühle » 21469 » W » 9» 1D» » Calbe » 2088 » 5 10 %
11, Fm Falle des Verkaufs mit Vorbehalt des Döômainen- Zinses: ad A. Der Domainen - Zins auf 500 Thlr. und das Einfaufsgeld 13,517 Thlr. 19 sgr. 2 pf., ad B. der Domainen - Zins auf 600 Thlr. und das Einkaufsgeld 15,753 Thlr. 1 sgr. 8 pf., ad C. der Domainen - Zins auf 450 Thlr. und das Einkaufsgeld 11,344 Thlr. 23 sgr. 9 pf., ad D. der Domainen - Zins af 430 Thlr. und das Einfaufsgeld 11,178 Thlr. 5 sgr. 10 pf. 111. Im Falle der Verpachtung: A. Für die fleine Mühle 946 Thlr. 21 fgr. 2 pf. incl. 315 Thlr. Gold, B, für die Mittelmühle 1118 Thlr. 3 sgr. 8 pf. incl. 372 Thlr. 15 sgr. Gold, C. für die Bäckermühle 820 Thlr. 19 sgr. 9 pf. incl. 272 Thlr. 15 sgr. Gold, : D, für die Landmühle 797 Thlr. 1 sgr. 10 pf. incl. 265 Thlr. Gold.
Die Beschreibungen von den 4 Mühlen und den dazu gebörigen Wasserleitungen, Bollwerken, Schleu- sei, Brücken und Wegen, die Taxen von dem Mate- rialwerthe und den zu den Mühlen gehörigen Anlagen, die Ertrags-Anschläge von den Ländereien, die Ueber-
am 8. Januar 1840, Vormittags um 10 Ubr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, als : 1) die Geschwister des Casimir v. Prondzynéfi, 2) dic Ehefrau des Töpfermeisters Albrecht Paszotta,
Johanne Elisabeth, geborúe Krakowsfa,
3) der Felix Adalbert Krafowski, oder deren Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, werden hierzu öffentli vorge- laden, und alle unbefannte Reai-Präteudenten werden aufgeboten, sich bei Vermeidung der Präklusion \p&- testens in diesem Termine zu melden.
Ediotäl-ìeCitatisE
Im Hypothekenbuche des im úInowraclawer Kreise elegenen, dem Anton von Kozlowsfi gehörigen Allo- dial-Rittergutes Kiewo sind Kubr. Ul. Nr. 1 für den Joseph und Stanislaus von Komierowsfi 2684 Tblr. 13 gGr. 3 pf. oder 16,107 Floren 10 Groschen Pol- nisch zu gleichen Theilen aus der gerichtliczen Fnscrip- tion sub actu feria quarta ante festum Stae, Marga- rethae Virginis et Martyris proxima 1765 per decre- tum vom 3. Augusk 1779 eingetragen, und is dem Stanislaus von Komcerowsfi unterm 3. August 1779 über seinen Antheil ein besonderes Hypotheken - Doku- ment ausgefertigt worden.
Eben so stehen auf demselben Gute Rubr. 111. Nr. 2 für den Joseph von Plawinsfi aus der gerichtlichen Juscription de feria secunda post festum Sti, Fran- cisci Confessoris proxima 1767 500 Thlr. oder 3000 Flo- ren Polnisch eingetragen. Foseph von Plawinski hat diese Post in der Urkunde vom 28. April 1790 der Theresia, verwitweten von Komierowsfa, gebornen vou Trebnig, cedirt. |
Der jegige Besizer behauptet, daß sowohl die Posk Rubr, I. Nr. 1 auf dem Antbeil des Stanislaus von Komierowsfi, als auch die Post Rubr. U1., Nr. 2 getilgt sey, kann aber weder eine beglaubte Duittung des leßtern Juhabers vorzeigen, nech diesen Fuhaber oder dessen Erben dergestalt nachweisen, daß dieselben jur Quittungsleistung aufgefordert werden köuuen. Es werden daher der Stanislaus von Komierowski, so wie der Joseph von Plawinéfi und die Theresia, verwitwete von Komcerowsfka, geborne von Trebnit, deren Erben, Cessionarien oder die soust in deren Rechte getreten siud, hierdurch aufgefordert, ihre etwa- nigen Ansprüche an diese Hypotheken - Forderungen in dem auf den 31. Oftober c., Vormittags um 11 Uhr, vor dem Deputirten Herrn Ober-Landesgerich1s-Assessor von Vanzerow in unserem Junstructions- Zimmer an- stehenden Termine auzumelden, widrigenfalls sie da- mit werden präkludirt werden und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Bromberg, den 1. Yuni 1839.
Königliches Ober - Landesgericht.
Nothwendiger Verkauf. Ober - Landesgericht zu Bromberg. Die im Jnowraclawer Kreise belegenen freien Allodial- Rittergüter Marcinfowo und Balczewfo Nr. 156, land- schaftlich abgeschäßt auf 12,969 Thlr. 22 sgr. 6 pf.,.\ollen am 14. Dezember 1839, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
ju erscheinen und ihr Erbrecht nachzuweisen, widrigen- alls den sich legitimirenden Erben der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt werden wird, und die na erfolgter Präklusion sih etwa erst meldenden ‘näheren oder gleich naben Erben alle Handlungen und Dispo- sitionen derselben anzuerkennen shuldig, auch von ihnen weder Rechnungslegung noch n der erhobenen Nugungen zu fordern berechtigt sind, sondern sich ledig: lich mit dem, was alsdann nech von der Erbschaft vorhanden seyn wird, zu begnügen haben werden. Breslau, den 22. Mai 1839,
Königl. Ober-Landesgericht von Schlesien. : Erster Seuat.
ODeffentlihe Vorladung.
Ueber den Nachlaß des am 3. Juni 1837 in Fort Preußen hierselbst versterbenen ehemaligen Fürstlich Schwarzburgischen Geheimen Ober - Forstraths Carl Heinrich Essen von Wilster ist auf den Antrag des Nacblaß-Kurators, Justiz-Kommissarius Mottau, der erbschaftliche Liquidations - Prozeß eröffuet und zur Anmeldung und Ausweisung der Ansprüche der be- fannten und unbekannten Gläubiger an die Machlaß masse ein Termin auf den 30. Oktober 1839, Vor- mittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Assessor Doenni- ges, im hiesigen Ober- Landesgerichts - Gebäude ange- feßt worden. . Die unbekannten Gläubiger werden daher aufge- fordert, íu diesem Termine entweder in Person , oder durch einen hiesigen, mit Vollmacht und Information versehenen Justiz-Kommissarius, wozu deuen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, die Justizräthe Zitel- mann, Boehmer, Calow, von Dewitz und die Justiz- Kommissarien Hauschteck, Hermann und Krause vor- geschlagen werden, ih einzufinden, ihre Forderung nebst Beweismitteln anzrgeben und die darüber spreczen- den Dokumente vorzulegen. Die in dem Termine ausbleibenden Gläubiger wer- den aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig erflärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der !c. von Wilsterschen Masse übrig bleiben möchte, verwiesen werden. ‘ Zugleich werden die unbefannten Erben des 2c. von Wilster aufgefordert, in dem Termine auf die Au- sprüche der Gläubiger zu antworten und dem Kura- tor die nöthigen Data an díe Hand zu geben, auch ihre eigenen Forderungen an die Masse nebs Beweis- mitteln anzugebeu und die darüber sprechenden Doku- mente vorzulegen. / Stettin, den 3. Yuni 1839.
Königliches Ober- Landesgericht.
Wendlandt.
Zum Zwet cines definitiven Abschlusses schwebender Vergleichs-Verhandlungen und eines gütlichen Arran- ements unter den Kreditoren des Pensionars Ludwig rudt zu Trantow werden sämmtliche Gläubiger des Letzteren hierdurch geladen, im Termine
den 28. August d. J., Morgens 10 Uhr,
entweder in Person oder durch voliständig legitimirte und gehörig instruirte Stellvertreter vor dem Königl. Hofgericht zu erscheinen, unter dem Rechts-Nachtheil,
Hypothekenschein, Bedingungen und Tare können in
daß die Ausbleibenden als cintwilligend îín die ihnen zu
der Abtheilung 111. der Registratur eingesehen werden. Die unbekannten Real-Prätendenten werden bei Ver-
eröffnenden Vorschläge werden angeschen werden, außer- dem aber auch gegen diejenigen, deren Forderungen
meidung der Präklusion hierzu öffeutlicch) vorgeladen.
Ei Ttäl- Citation
Bei dem unterzeichneten Königl. Ober: Landesgericht
sollen nachstehende Personen, über deren Leben und
Aufenthalt die Nachrichten fehlen, gerichtlich für todt
erflärt werden, als nämlich:
1) der Apothekergehülfe Gustav Mollard, geboren den 5. Januar 1803 zu Breslan, welcher sich im Jahre 1825 oon hier nach Hamburg entfernt und im Jahre 1826 die legte Machricht von dorther gegeben hat,
2) der Schneidergeselle Friedrich Gottlieb Hahn zu Reinersdorf bei Creußburg, den 9, Mai 1780 ge- boren, welcher im Jahre 1799 auf die Wauder- schaft gegangen, und von welchem im Fahre 1818 die leßte Nachricht aus Niedergrund“ in Oester- reich eingegangen ist,
8) der den 1. Januar 1793 zu Keulendorf bei Fauer geborne Johann Gottlieb. Foyn, chemals Ulan, welcher sich nah Pfiugsten 1826 von Hause entfernt und seitdem nichts mehr von sich hat hören lassen,
4) der Brauergeselle Johann Gottfried Müller, den 24. September 1783 zu Nieder-Poischwiß bei Jauer geboren, welcher 1803 auf die Wanderschaft ge- gangen und im Jahre 1812 die legte Nachricht aus Warschau von sich gegeben hat,
5) der Schneidergeselle Johann Gottlieb Goldbach, geboren den 12. Juni 1781 zu Nieder-Poischwiß bei Jauer, welcher 1797 auf die Wanderschaft
sicht der jährlichen Kosten zur Unterhaltung der Müh- len und der denselben zur Unterhaltung zugewiesenen Bauwerke, so wie die Verkaufs - und Verpachtungs- Bedingungen, können in der Finanz- Registratur der unterzeichneten Regierung, so wie auf dem Domainen- Nentamte Marieuburg, eingeschen werden.
Für die Ertrags - Berehuungen wird jedoch keine Gewähr geleistet. i
Zur Veräußerung und resp: Verpachtung dieser Müh: len haben wir einen Termin auf den 27. Septem- ber c., Vormittags 10 Uhr, im Geschäfts - Lo- fale des Reutaintes Marienburg angeseßt, und werden Kauf- oder Pachtlustige, welche hinreichendes Vermö- gen besiyen und sich hierüber im Termine vollständig ausweisen, auch eine angemessene Caution, ent- weder baar oder in gültigen Staats-Papieren, sogleich deponiren, eingeladen, in demselben zu erscheinen.
Danzig, den 11. April 1839.
Königliche M eung,
Abtheilung für direkte Steuern, Domainen - und Forsten.
Subhastations-Patent. Ober-Landesgericht zu Marienwerder. Nothwendiger Verkauf. i Das Rittergut Klein-Ellernis Nr. 13, früher Nr. 38, im Kreise E, landschaftlich nis áßt auf 7673 Thir. 28 sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen iu der Registratur einzusehenden Taxe, soll
Ln uud im E Ui zum legtenmale
u n Ungarn von achricht gegeben hat,
6) der Jäger George Friedrich Geleles, acgeveu b zu Damsdorff den 8. September 1785, welcher vor 26 bis 27 Jahren aus seinem Garnison - Orte Hainan desertirt seyn soll und seitdem nichts mehr von sich hat hören lassen,
7) Ferdinand Gustav Albert Julius Xaver b. Ber, ville, geboren den 16, Fetruar 1797 zu Scheidelwiß bei Brieg, welcher vor dem Fahre 1820 in Kaiserl. Russische Militairdiensie getreten, und vou wel- chem im genannten Jahre die leßte Nachricht aus Warschau eingegangen ist.
Alle diese Personen oder, insofern sie etwa verstor- ben find, deren etwanige zurücfgelassene Erben oder Erbnehmer werden demnach hiermit öffentlich vorge- laden, sich binnen 9 Monaten, spätesiens aber in dem auf den 1. April 1840, Vormittags 11 Uhr, vor dem Ober-Landesgerichts-Referendarius Herrn Brett- schneider angeseßten Termine schriftlich oder, persönlich zu melden und die weiteren Anweisungen zu gewärti- gen, widrigenfalls gegen diejenigen Verschollenen, welche weder erscheinen noch sich s{riftlich melden, auf To- des-Erklärung erkannt, demnächst aber ihr Vermögen den alsdann befaunten Erben solcher, der dazu berechtigten öffentlichen Behörde zu- esprochen und zur freieu Verfügung darüber verab- fol t werden soll. Zugleich werden die etwanigen un- efannten Erben der vorgedachten Personen hiermit
oder, in Ermangelung |-
nicht bereits aus den Aften konstiren, die Strafe der Práäflusion vollzogen werden wird.
Datum Greifswald, den 15. Juni 1839.
Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen.
8) Odebrecht.
Subhastations-Patent,
Das dem Eigenthümer Martin Erdmann Moritz gehörige, zu Landsberger Holländer belegene, im Hy- pothefenbüch sub No. 10 pag. 73 verzeichnete Hollän- dergut mit 52 Morgen Magdeburger Maaß, auf 7498 Thlr. 19 sgr. 45 pf. abgeschäßt, soll in nothwen diger Subhastation verkauft werden. Der Bietungs- Termin ist in unserm Gerichts-Lokal auf
den 2. Dezember 1839, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Land - und Stadtgerichts-Rath Hirse: forn angesegt. Die Taxe, der neueste Hypothekenschein und die Kaufbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen. i
Landsberg a. d. W., den 7. Mai 1839,
Königl. Preuß. Laud- und Stadtgericht.
Avettissement
Von dem Königl. Land- und Stadtgericht zu Cölleda werden Alle und Jede, welche an“ das Vermögen des Kaufmanns Carl Bäz hier, worüber wegen Unzuläng- lichkeit desselben auf Andringen der Gläubiger der Konkurs eröffnet worden, Ansprliche zu haben vermei- neu, dergestalt öffentlich vorgeladen, daß sie innerhalb drei Monaten und spätestens in dem vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts - Assessor Wunderlich als De- putirten auf
den 9. September d. J., Vormittags 9 Uhr,
anberaumten präflusivischen Liquidations-Termine ent- weder in Person oder durch cinen wit geseßlicher Bollmacht und Juformation versehenen hiesigen Fustiz- Kommissarius, wovon den hiesigen Orts Unbekannten die Herren Justiz-Kommissarien Heydrich und Förster hier in Vorschlag gebracht werden, in dem Lokale des unterzeichneten Gerichts erscheinen, den Betrag und die Art ihrer Forderungen anzeigen, die Beweismit- tel beibringen und hiernächst die weiteren Verfügun: gen erwarten. Bei ihrem Ausbleiben im Termine und bei unterlassener Anmeldung ibrer Ansprüche aber ha- ben dieselben zu gewärtigen, daß sie mit allen etwa nigen Forderungen an die Konkursmasse präfludirt werden und ihnen desbalb ein ewiges eto gegen die übrigen Kreditoren auferlegt werden wird
Cólleda, den 5. Mai 1839.
Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
A rends.
In Folge des heute über das Vermögen der hiesigen Kaufmanns-Witwe Baerling erkaunten formellen Kon-
aufgefordert, spätestens in dem vorgedachten Termine
furses werden zum Zweck der Ermittelung und Fest-
stellung des Pasfivstandes alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderun- gen an die gedachte Witwe Baerling und ihre Ver- mögensmasse, namentlih auch an das dazu gehörige, an der Langenstraße sub Nr. 16 belegene Wohnhaus c. p. zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, solche in den Termínen vom 19. Juli oder am 9. und 20. August d. F., bei Strafe,
Morgens 10 Uhr, gehörig anzumelden und nachzuweisen, daß sie sonst durch) die am 20, September d. Y. zu erlassende Präfklusiv - Erkenntniß damit von der jest vorhandenen Masse für immer werden ausges4losseu und abgewiesen werden. Zugleich werden sämmtliche Gläubiger geladen, sich im ersten Liquidations - Termine über die die Masse betreffenden Gegenstände zu äußern, und wird den Abwesenden von ihnen ailacibte, sofort gehörig in- ftruirte Profuratoren ad Acta zu bestellen, eo sub praejudicio des Gebundenseyns an den Beschluß der auwesendeu Mehrheit der Gläubiger und resp. ihrer Nichtzuziehung zu den Vorkommenheiten bei Regulí- rung dieser Debit - Angelegenheit. Datum Greifswald, den 20. Yuni 1839, Direftor und Assessores des Stadtgerichts, Dr. Soefer.
Gt Bêerfaûfß
Die im Landrathsfreise Pr. Holland, 3 Meilen von El- bing im adelichen Gute Powuuden gelegenen Erbzinsgü ter und mehrere Erbzinsgüter, welche in dem angránzen- den Dorfe Neu-Dollstaedt gelegen sind, ein jeßt in ciner Hand befindlicher Complexus von 24 Hufen 12 Morgen Oleykoschen Maßes, wovon circa 142 Hufen auf der Höhe innerhalb der Gränzen von Powunden und circa 9 Hufen 194 Morgen in der Miederung innerhalb der Gränzen von Neu: Dollstaedt liegen, sollen ungetrennt aus freier Hand verfauft werden. Eine Beschreibung nebst Ertrags-Anschlag , desgleichen die Verkaufs - Be- Une fönnen in Königsberg bei dem Bn Justiz - Kommissar Mever, in Danzig bei dem Herrn Land- und Stadtgerichts-Rath Kist und auf den Gü- tern seibst bei dem derzeitigen Vorstande derselben, Herrn G. F. Kisk eingesehen werden, welcher Legtere zun Abschluß des Kaufoertrages von der Besitzerin vevollmächtigt ist, daher Kauflustige wegen Besichtigung der Güter und des Kontrakt - Abschlusses sich nur an ihn und zwar ohne Mittelspersonen persönlich oder in franfirten Briefen zu wenden ersucht werden.
Bekanntma hung
Es will der Diensiknecht Ender aus Kunzendorf um Pfingsten 1837 auf der Straße von Altwasser nach Salzbrunn auf Altwasser Territorio eine Brieftasche mit zwei Preußischen Kassen - Anweisungen über je 50 Tblr. gefunden haben, und da der Fund von dem Ender nicht angezeigt worden, auch der Verlierer jener Kassen - Anweisungen bisher nicht zu ermitteln gewe- sen, so haben wir einen peremtorischen Termin auf den 12. September c. in unserer Kanzlei zu Altz wasser angeseßt, wozu wir den Verlierer zur Anmel- dung und Nachweisung seiner Ansprüche an jene Kas- sen- Anweisungen unter der Warnung vorladen, daß, im Falle sich im Termine Niemand melden follte, der Fund dem Königlichen Fiskus, resp. dem Verlierer, als herrenloses Gut zugeschlagen werden wird. Waldenburg, den 15. März 1839.
Das Rittmeister von Mutius Altwasser Gerichts-Amt.
„Regelmässige Dampfschisffahrt zwischen Magdeburg und Hamburg.
Die anerkannt am schnellsten fahrenden und
aufs bequemste und eleganteste eingerich-
teten Dampfschiffe der Magdeburger Compagnie
Kronprinz von Preussen und Paul Friedrich
fahren mit Passagieren und Gütern re elmässig
jeden Sonntag und Donnerstag Morgens 4 Uhr von Magdeburg nach Hamburg in 15 Fahr- stunilen,
jeden Sonntag und Mittwoch Morgens früh von Hamburg nach Magdeburg in 28 à 30 Fahrstunden oder 14 Tage, incl. Aufenthalt.
Preise: Iste Kajüte 10 Thlr., 2te Kajüte 8 Thile
mit 4 Ermässigung für die Doppelreise, wel-
cher Rabatt auch Familien von 83 und 4 Per.
sonen für die einfache Reise gewährt wird.
Anmeldungen in:
Magnus im Büreau der Dampfschifffahrts-Com- pagnie, Holzhof No. 8.
Hamburg beim Herrn- Procureur C. He
Theerhof No. 8. Leipzig beim Herrn Ferd. Sernau, Grimmaische Gasse No. 758.
lling,
Dampf-Packetfahre
zwischen St. Petersburg und E:
Die Fahrt der drei privilegirten schönen und großen Dampfschiffe: „Alexandra“/, Capt. H. H. Schütt, „¿Nicolai 1.‘“, Capt. G. B. Bos, und „Nasleduif““, Capt. C. N. Heitmann, beginnt in diesem Fahre, am Sounabend, den 11. Mai, von Lübeck, ud am Sonnabend, den 18. Mai neuen Styls, vou St. Pe- tersburg. Jeden Sonnabend geht ein Schiff von jedem der beiden Pläge ab; zuleßt am 26. Oktober oon Lübeck und am 2. November neuen Styls von St. Petersburg. Die Preise der Passage sind herab»
esegt, die Fracht für Kontanten und Güter die näm- ichen, wie im vorigen Jahre. Die Ein - und Aus-- schifung geschieht in Kronstadt und Travemünde; die © a Travemünde findet um 3 Uhr Nachmit- tags statt. :
Wenn die Witterung es erlaubt, wird die „Alexan- dra“ am 2. November eine Extrareise von Lübe “nach Reval und am 9, November von da zurück nach Lübeck machen. Anmeldungen geschehen in Lübeck
im Comtoir der Dampfschifffahrts- Gesellschaft, , Lübeck, im April 1839, L
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Amtliche Nachrichten. Kronik bes age Se. Majestät der König haben dem bei der
Trier angestellten geistlichen und Schulrath Dr. G then Adler-Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.
“u § L Regierung zu
Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich iß Provinz Preußen hier eingetroffen.
aus der
Ihre Durchlaucht die verwittwete Prinzessin Hein- | Schlesien |! | tn Spanien, in Belgien immer auf unsere Kosten geführt.“
| | Schließlich forderte Herr Dubois das Ministerium auf, den und Commandeur | von | | genwärtigen Regierung
| der Admiral Baudin ist noch nicht angekommen, und die Re- gierung hat noch nicht alle Dokumente, welche zur Ratification
| des Traktats erforderlich seyn könnten.
| gewiß keine Konzession machen,
| Gerechtigkeit und die Ehre des Franzdsischen Namens geboten
| werden könnte.
| nur die Ratification des Traktates ershweren.“‘
| Salvandy bemerkte sodann, das ganze Kabinet vom 15. April seiner Handlungen über si; |
rih LX. von Reuß - Schleiß-Köstriß abgercist.
ist nach
Angekommen: Der General - Major der 2ten Garde - Landwehr - Brigade, von Görlis.
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Zeitungs- A 5:1 El Q:
Deputirten - Kammer. Sig6ung An der Tages-Ordnung war die über den Geseß - Entwurf wegen der nachträglichen und außer- ordentlichen Kredit: Forderungen für die Jahre 1838 und 1839, Hestern war man bei der Abtheilung, welche sich auf den Sold der eingeschifsteen Schiffs - Mannschaft bezieht, sehen geblieben. Herr von Salvandy sagte: „Die Kommission drúckt sich in ihrem Berichte folgendermaßen aus: „,„Die Initiative der von Mexiko geforderten Genugthuung geht von der Kammer aus. Die schwierige und gefahrvolle Blokade, welche so reich an ruhmvollen Thaten war, is der Antheil der Marine: der Antheil der Regierung läßt sich folgendermaßen angeben: Zur Zeit des 16. April 1838 war im Meerbusen von Mexiko nur | Fregatte und 5 Briggs; die Bemannung dieser {wachen Abtheilung bestand aus 965 Mann, welche durch die Ungesund- heit des Klima'’s fast dezimirt wurden. Man versichert, daß das fort St. Jean d’Ulloa schon in Stand geseßt und mit Munition veksehen war; daß es ferner eine Garnison von 300 Soldaten ent- hielt, welche von den Truppen und Milizen von Veracruz unterstüßt werden konnten. Jn Uebereinstimmung mit dem bevollmächtigten Minister, dem die Haupt-Leitung der militairishen Operation durch den Marine-Minister übertragen war, faßte der Kommandant der Station den Entschluß, die 7 Häfen, welche auf einer liferslänge von 7009 Meilen zugänglich sind, aufs engste zu blo- firen. Die Kreuzer, welche freilih nur sehr langsam verstärkt wurden, hielten im Laufe eines halben Jahres 46 Schiffe ver- schiedener Nationen an, und belegten 4 Schiffe unter Mexika- nischer Flagge mit Sequester. Die Personen und das Eigen- thum wurden indeß nicht angetastet. Diese Zwangsmaßregeln waren indessen noch nicht der Krieg.‘ — Nach Aufzählung mehrerer anderer Aussezungen der Kommission in Bezug auf Mexiko, fuhr Herr von Salvandy fort: ¡Nicht minder hat Herr Mer- milliod der Regierung vorgeworfen, daß sie kein ausehnlichesGeschwa- der mit Landungs-Truppen nach Buenos- Ayres geschickt habe, um ihre Reclamationen zu unterstüßen. Jch werde diese beiden Anschul- digungen , welche auf Eins hinauslaufen, zugleih beantworten. Jh muß zugleich der Kammer sagen, welche Beweggründe mich veranlaßt haben, gestern die Vertagung der Erörterung zu be- antragen. Jch stand noch unter dem Einflusse des Berichtes iber die Orientalischen Angelegenheiten. Als Sie im Begriff waren, so wichtige Gesel - Entwürfe zu erdrtern, schien es mir unmöglich, die Mexikanische Frage hintenan seßen zu lassen. Es schien mir, daß die Erörterung dieser Frage allen anderen als Vorrede dienen músse. Die Kommission theilt der Kammer die Jnitiative der von Mexiko geforderten C enugthuung zu, weil, nah dem Ausdrucke des Berichterstatters, Petitionen, welche dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten überge- ben wurden, das abscheuliche Unterdrückungs: System denunzir- ten. Ader die Regierung war schon lange in eine peinliche und kriegerische Lage verwickelt. Sie wußte, daß große, auswärtige Fragen auf ihr lasteten. Wir hatten Zwistigkeiten an un- seren Thoren mit der Schweiz, mit St. Domingo, mit Mexiko und mit Buenos - Ayres. Es lag klar am Tage, daß auf dem ganzen Amerikanischen Kontinente Frankceich niht die Stellung einnahm, welche ihm gebührte. Diese Lage mußte ein Ende haben.‘ Herr von Salvandy führte diese Andeutungen, gesiôrt vón den Privat-Unterhaltun- gen der Deputirten, weiter aus, in der Absicht, zu beweisen, daß die Politik des Ministeriurns vom 15. April immer die richtige gewesen sey. — Herr von Larcy folgte auf Herrn von Sal: vandy. „Zuerst wölle er“, sagte er, „der Kommission Gerechtigkeit widerfahren lassen für die Prüfung des Benehmens der Regie- rung. Er für seinen Theil könne es nicht billigen, wenn man der Kammer Stillschweigen auferlegen wolle, úber die diploma- tischen Angelegenheiten" des Landes. Bei noch nicht beendeten Fragen möge man zurückhaltend seyn, aber wenn eine auéwär- tige Frage einmal erledigt sey, so kônne man der Kammer das Recht, sih darüber zu erklären, niht nehmen, ohne ihren Rech- ten zu nahe zu treten. Seiner Ansicht nah hätte die Restaus- ration einen Fehler gemacht, als sie, bei Anerfennung der Ame- rifanishen Republiken sich keine Handels - Vortheile auétbedun- gen habe. Er halte den Krieg mit Mexiko für einen Krieg ohne Gégenstand, und ohne Resultat, und er stehe nicht an, zu sa- gen, daß Frankreich seinen moralischen Einfluß auf Mexiko ver- loren habe. (Murren im Centrum.) Jch nehme den Ausdru urúck, wenn man ihn für übertrieben hält, indessen, m. H., bin ich in O: angesehenen Männern aus Mexiko gewesen, welche die lebten Begebenheiten aus ihrem Vaterlande vertrieben hatte.
u a: n
vou 255 Uf
_Preußische Staa
raß den Ro- | | des Herrn Berryer und sogar des Herrn Dufaure, und die | Bank der Legitimisten chien stolz auf das Debút des Redners | zu seyn. — | Redners an. „Die Expedition nach Mexiko‘, sagte er, „is die
Fortsesung der Berathung | | Bei Abgang der. Post war die Sibung noch nicht beendet.
A100 Mete
Derlin, Montag den 1fllù Juli
(8-Beifung.
| Deren Erklärungen lassen aber kaum einen Zweifel an der | Wahrheit meiner Worte zu.
Wir haben weniger durch den
leßten Traktat erhalten, als dur die Erklärungen von 1827.
| Indem wir den Traktat annahmen, schienen wir gleichsam für
unseren Ruhm um Verzeihung zu bitten.“ — Als der junge
Redner die Rednerbühne verließ, empfing
Herr Dubois {loß sich der Ansicht des vorigen
Folge der ritterlihen Politik, welhe wir seit 10 Jahren auf Kosten unseres Schaßes befolgen. So haben wir den Krieg
Traktat zu verwerfen, wenn er no& nicht ratifizirt sey. — Hierauf erwiederte Herr Teste: Die Pflicht dex ge ist „Stillschweigen zu beobachten.
Die Regierung twoird welche nicht durch die strengste
Alles, was jest gesagt werden könnte, würde — Herr von
nehme die Verantwortlichkeit aller dasselbe habe wohl hinlänglich bewiesen, daß es nie die Ehre und die Interessen Frankreichs aus den Augen gelassen habe.
(Nachtrag.) Erdrterung nachträglichen Kredit- Herr Lepelletier
ibung vom 24. Juni. des Geseß - Entwurfes wegen der Bewilligungen für 1838 und 1839.
d’Aulnay bezeichnete zunächst eine Summe von 657,000 Fr.,
welche vor dem Votum der Kammer ausgegeben worden sey, was er fúr eine Ungeseßlichkeit erklärte. Herr Passy verthei- digte das Betragen der Regierung. Es kamen hierauf die ein- zelnen Artikel an die Reihe. Der Artikel 1 is die Recapitu- lation der verschiedenen nachträglichen Kredit - Bewilligungen des Jahres 1838 Für das fünfte Kapitel, betreffend die schwebende Schuld, {lug die Kommission eine Reduction von 51,837 Fr. vor, in welche die Regierung willigte. Auch das Kapitel 44 erfuhr eine Reduction von 55,000 Fr. — Hier- auf legte Herr Billault den Bericht dèr Kommission über den auf die Eisenbahn von Paris nach dem Meere bezüglichen Geseß-Entwurf nieder. Mehrere Stimmen: „Welches find die Vorschläge der Kommission?“ — Herr Billault: ¡Auflösung der Uebereinkunft und Zurückerstattung der Cau- tion. Der erste Artikel des erwähnten Geseß-Entwurfes wurde sodann im Betrage von §239 610 Fr. angenommen. Der zweite Artikel umfaßt die außerordentlichen Kredit-Bewil- ligungen. Aus dem Bericht der Kommission geht vor, daß das Normal-Budget von 1838 die Ausrüstung von 130 Schiffen angeseßt hatte, daß aber das leßte Ministe- rium 174 Schiffe in See schickte. Diese grdßere Entwickelung von Streitkräften machte die nachträgliche Kredit: Forderung von 6,225,913 Fr. nothwendig. — Herr Mermilliod sagte: „Er
bedauere, daß die Regierung keine kräftigere Maßregeln gegen |
Buenos - Ayres ergriffen hätte, und eigentlich nur die Lage der Franzosen daselbst bloßgestellt habe. Es wäre zu hoffen, daß die Regierung endlich einen entscheidenden Schritt thue. Dies könne aber nicht anders geschehen, als wenn sie eine ansehnliche Flotte mit Landungs-Truppen nah dem Rio de la Plata sende. Hierauf erwiederte der Marine-Minister: „Der vorige Redner sieht nicht ein, daß die Lage der Dinge zu Buenos- Ayres und Mexiko eine sehr verschiedene ist. Gegen Mexiko konnte die Regierung energisch auftreten, aber die Sendung einer Flotte nah dem Rio de la Plata würde nicht dieselben Resultate haben. Buenos - Ayres kann man nicht bombardiren wollen. Das hieße zerstören, aus Freude am Zerstören.““
Paris, 25. Juni. Der Moniteux meldet die Ernen- nung des Kardinal d’Jsouard, Erzbischoss von Auch, zum Erz- bischof von Lyon, an die Stelle des Kardinals Fesch.
Der Großsiegelbewahrer Herr Teste is von dem Arron- dissement von Uzès (Gard) zum Deputirten wieder erwählt worden.
Heute früh bemerkte man eine große Anzahl Patrouillen in den Umgegenden der Conciergerie. Die Uebersiedelung der Ge- fangenen in das Gefängniß des Luxembourg wird, wie es heißt, diesen Abend stattfinden.
Ein hiesiges Blatt meldet, daß, einem Briefe aus Lon- |
don zufolge, August Blanqui daselbst angekommen sey. Es hieß auch, Graf Sebastiani sey durch eine Vepesche seines Gesandt- schafts-Secretairs davon in Kenntniß gesett.
Man liest im Moniteur Parisien: „Nach einem Morgen - Journal wäre die Administration der Oper gestern Adend benachrichtigt worden, daß in der Nacht dieses Theater in Brand gesteckt und inmitten der Verwirrung, während sich die Behôrde auf dem Brandplaß befände, ein Handsteich gegen das Stadthaus unternommen werden solle. Diese Nachricht ist glülicherweise unrihtig. Das Gerücht von- solchen Projek- ten war zwar seit einigen Tagen im Umlauf; es war jedoch, beim Zurückgehen auf die Quelle, leiht zu erkennen, daß es keinerlei Grund hatte.’
Der Moniteur Parisien schreibt: „Berichte qus Alexandrien vom d. Juni melden einen Anfang von Feind- seligkeiten in Syrien. Einige Syrische Dörfer in der Umge- gend von Ain - Tab sind von den Ottomanischen Truppen okku- pirt worden. Jn Folge dieser Bewegung zog Jbrahim Pascha seine Truppen bei Ain- Tab und Aleppo zusammen. Er hatte einen Offizier an Hasiz Pascha abgeschickt, um von demselben Ex- plicationen über den Marsch seiner Truppen zu fordern.““
Aus dem Hafen von Toulon sind am 23sten d: M. und an den vorhergehenden Tagen wieder mehrere Kriegsschiffe nah
er die Glückwünsche |
her- |
der Levante abgegangen. An den Ausbesserungen und Rüstun- gen der übrigen Schiffe, die noch zur Verstärkung der Le- vante-Flotte bestimmt sind, wird unausgesest auf das Thätigste gearbeitet.
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| — — Paris, 23. Juni. Zu gleicher Zeit werden vor | den Gerichtshöfen die Vershwdrungen von Paris und von | Avignon, die der Republikaner und der-Legitimisten, verhandelt | werden; die herben Früchte der äußersten Linken und Rechten. | Während der Vorbereitungen zu diesen Prozessen sind in den | Kammern neben andern Gegenständen auch die folgenden an | die Reihe gekommen: in der Pairs-Kammer die Ordens - Ver- | leihungen und in der Depueirten-Kammer der Gauguiersche Vor- | schlag, welcher auf die Ausschließung der Beamten aus der Wahl - Kammer abzweckt, und die Verhandlungen wegen des | Generalstabes. Was haben aber alle diese Dinge mit einander | gemein, möchte man fragen: was soll diese Zusammenstellung | des Verschiedenartigsten? Darauf wäre die Untwort: daß | diese alle in näherer Beziehung stehen, als freilich der äußere Schein es glauben läßt; daß sie um einen Mittelpunkt sich nur auf verschiedene Weise, gegen ein Die Rechte und die Macht der Regie- rung sind es, die entweder offen und unmittelbar ange- griffen wurden, oder die nur überall berupft und beschränkt wer- den sollen. Von diesem Gesichtspunkte aus gewinnt alles sein ahres Licht und erhält denn auch eine ganz andere Bedeu- | tung, so wie seine einfache Erklärung. Von den Verschwörun- | gen ist weiter nihts in dieser Beziehung zu sagen; denn über | deren Verhältniß zur Regierung kann kein Zweifel seyn; wohl | ober von den andern. Zunächst die Beschränkung der Ordens | Verleihung. Es könnte zugegeben werden, daß an und für sich, | alles was hier vorgebracht, was getadelt, was anders eingerich- tet worden, ganz trefflih und weise wäre, und dennoch ließe | sich alles dies doch angreifen, die Verhandlung als nachtheilig | darthun. Daß nämlich durch dies neue Geseß der Einfluß, die Macht der Regierung eine Beschränkung erfährt, das wird und | kann Niemand leugnen. Jst dies, so würde sich die Frage stellen : | sind die angegebenen alten Mißbräuche, oder ist die neue Be- | shränkung der Regierung ein größeres Uebel? An diejenigen, | welche überall auf das leßtere ausgehen, denen die Macht der | Krone immer zu groß und gefährlich ist, wird natürlich die Frage nicht gethan werden können, für fie hätte sie gar keinen Sinn, sondern an die, welche begreifen, daß die Regierung ein hinlängliches Maß der Kraft bedarf, um ihre schwere Aufgabe zu lôsen, und welche dieses Maß bei uns nicht für zu groß hal- | ten. Und wären diese dann doch der Meinung, daß die Be- schränkung eintreten müßte, daß die Regierung noch etwas ein büßen fônne, so würde weiter zu fragen seyn: Ist es abe. jeßt an der Zeit? Jett bei diesen Bewegungen, wo nicht bloß die Regierung, sondern two auch unmittelbar jeder Einzelne in seiner Person und seinem Besi6thum von den Wahnsinni | gen bedroht worden ist und noch bedroht wird? Auch das | Kleinste hat immer seine Bedeutung und mit Anderm summirte | wird es zum Großen; so wie es auch unter Umständen für fich | und allein eine große Wichtigkeit erhalten kann. So würde auch jeßt die geringste Einengung der Regierung besonders be | denkflih seyn. Die günstige Aufnahme, welche dieser Gesebt | Vorschlag hierauf in den Büreaus der Deputirten-Kammer ges | funden hat, war natürli zu erwarten, und sührt uns zu dieser | hinüber. Jn dieser Kammer is es sodann der Gauguiersche | Vorschlag, der aber noch nicht diskutirt worden; seine Absicht | Und seine Nachtheile sind ohne Vergleich größer, einleuchtender, | und ich will nicht wiederholen, was ich bereits in meinem lel: | ten Schreiben vom 13ten d. M. über ihn erwähnt habe. End- | lich dann die Verhandlungen über das Gesetz des Generalstabes. |" Hält man jene eine unwandelbare Jdee — die Beschränkung | der Regierung — die sich bei Vielen, ihnen selbstunbewußt, in ihren | Urtheilen und Bestrebungen, bestimmend aufdrängt, fest, so erscheint | hier alles ganz konsequent. Die zwei Punkte nehmen wir nur | heraus: die Zahl der Marschälle, und die Bestimmung, daß hier | die Liste uur auf ihren Antrag in Rahestand verseßt wer- | den sollen. Was man in Betreff des ersten Punkies vor- | gebracht hat, ist natúrlih alles nur Vorwand; die Wahrheit ist, | daß die Regierung möglichst wenige glänzende Belohnungen zu | vertheilen hat, durch die sie ihren Einfluß verstärken könnte. | Ob andere Staaten nur einen, oder gar keinen Marschall ha- | ben, darauf kommt es nicht an; dort sind andere Verhältnisse, | dort ist eine andere Namen- und Rangordnung üblich. . Hier | aber ist dieses das Herkömmliche und dieses giebt solchen Din- gen erst ihre Bedeutung. Die Beschränkung in diesen Ehren- | Verleihungen aber würde freilih ein gutes Mittel seyn, den Ei- | fer für den Dienst und die Hingebung an die Macht niche zu steigern, welhe dergleihen immer {weniger Zu Vers | theilen hat. Positiver aber noch wird sie betheiligt durch | die zweite erwähnte Bestimmung. Die individuelle e | die Unabhängigkeit der Offiziere, können nicht Mer N ndet werden als dadurch, daß die Regierung sie nit E ns eine Einrichtung, die man selbst bei den Verwaltungs -Deamten i ivil nicht ñ während doch beim Militair um im Civil nicht zulässig hält, A D so viel mehr auf die Freiheit der Bestimmung und Machtvoll- L dde óchsten Behörde antfommt. Aber eben dieses fommenheit der h iw es ist echte republikanische
é wünschter; Verhältniß war um Ee Thcoy umgiben werden soll, und
E e eld i A Lt unréditia, daß dieselbe gegen unser demokrati- hes Prénzip verstoße Und eine Einrichtung wäre, die dem an- cien régime nur zustände. Dieselbe Einrichtung, unter verschié- denen Grundverhältnissen, ist und bewirkt nicht dasselbe, son- dern wird zu etwas ganz Anderem und kann in beide passen, wie es eben hier der Fall ist. Jet können nicht aristokratische Vorrecyte dadurch gestÜßt werden, da die Mitglieder des Ge- neralstabes einem solchen Stande nicht entnommen sind; dagegen wird das demokratische, das Prinzip der Opposition, der Be- schränkung der Regierungs: Macht und die verderbliche Ausdeh-
| bewegen und sich, | und dasselbe richten. |
' nung der individuellen Freiheit darin leicht wieder zu finden seyn.