1839 / 194 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Eli B Us

Den 183. Juli 1839.

D: T

Amtlicher Fonds- und Geld-Cours-Zettel.

812

Span. 189,4 Pagsive 43/,,.

e,

Zins], —.

Gn

r. Cour. S Brief. | Geld.

r. Cour. Brief. | Geld.

1032/7 | 103'/; {[0stpr. Pfandbr. /3é 103!/2 1025/5 Pomm. do: 70!/g 695/z [Kur- a. Neum. do. /3s 102!/, [Sehlesische do./3è 101!/; ICoup- und Zius- 101!/; | Seb. d. K, u. N. 103/, [Gcld al marco Neue Ducaten 993/, Friedrichsd’or Aud. Goldmün- 1015/; }zeo à 5 Thl, ¡ 1048/, [Disconto

Bt.-Sotiuld-Sah,

Pr. Engl, Obl. 30. PrämSch.d.Seeh, Kurmärk. Oblig. do.Seluldverszch.

1015/;

33 Neum. Sehknldyv, [32] 1015/5 | Berl. Stadt-Obl.i4|/ 104 | Königb. do. |4| | r | |

Elbíager do. ü Danz. do. io Th.!— A7 !/, Westpr, Pfandbr. /32| 102!/s Groszh. Pos. do.| 4] ais

Wechsel - Cours. E Kurz 250 Fl, 2 Mt. 300 Mk. | Kurz 300 Mk, | 2 Mt.

1 LSt. 3 Mt. 309 Fr. 2 Mt. 159 El, 2 Mt. 150 Fi, i 2 Mt. 100 Til, | 2 Mt, 100 Thl. 8 Tage 150 Fl. 2 Mt. 100 Rbl, 3 Woehbh.

Au rtigs Amsteráam, 9. Juli.

Niederl, wirkl. Schuld 54!5/,;. 59%/5 do. 1027/,. Kanz-Bill. 27!/, g.

——_——

103 !/z

Börsen.

Vesterr. 59/4 Met. 1065/, G. 1% 253/, Br. Loose zu 500 FI. 1331/,. 133. Präm.-Schb. 70'/, Br.

1017 1025/z 1025/6 1025/g

103'/; 103 !/3

96 Eisenbahn- Actien.

215 214 Ufer 665 Br. do. linkes Ufer 1 Samhre - Meuse —. Comp. - Centrale —.

Bordeaux «Teste —.

18!/, Köln - Aachen 86 Br.

12/13 Hamburg Bank - Actien 1507. Engl. Ri London Cons. 39/, 93/4. Belg. —. Ausg. Sch. 8!/,. 21/,09/ Holl. 545 do 0/5 219/. Engl, Rüss, Mex. 26!/,. Peru 18. Chili —. PAtis, 59/, Rente fin cour. 111. 90. au compt. 99, 70, 59/4 Span. Rente Wien,

125/6

12/3 A

Pr. Cour. Tulr. zu 30 Sgr. Brief. | Geld.

| 1207 1393/,

59/0 Met. 1073/,.

Ausg. Sch. —. Präm. Sch. 123!/,. Poln. —. Oesterr. Met. 1033/,. Antwerpen, 9. Juli.

Neue Anl. 18!/,. 183/,.

Frankfurt a. M.,

Bank - Actien 1813, 1811. Loose zu 100 FI. 284 G. do. 49%, Anl. 103 G. 58/0 Span. Anl. 37/4. 32/4. 21/299 Holl. 5515/6. 5313/1 g. : Vorstellung, in St. Germain 625 br. Versailles rechtes

j A0 10024, S Bank-Actien 1494. Anl. de 1834 134!/,. de 1839 107!/,.

Zins. —. Préèuss,

Dienstag, Schauspiel in

10. Juli.

4% 101 G. als Gastrolle.)

21/,9/% 595/2 Br. Partial - ObL 151 Br. Preuss.

Poln. Loose 67. 663/,. Sonntag,

uver Strassburg-Basel 290 Br. Räuberhauptm

Leipzig - Dresden 90!/, G.

50 Br.

1 S

188. 1073/,.

6: Juli

Neue Anl. 191/,, Passive 4!/,.

/a- D9/0 1032/2. 09/, Port. 347/57. Bras. 77/4. Columb. 33!/,.

8. Juli. : 1839. 3%/, fin cour. 79. 60. 5%/, Neap. 19!/,4. Passive —. 39/4 Port. —. 8. Juli. L 1

39/ 823/,. Luftwärme e Ie s Thaupunkt -+—

j Dunstsättigung

21/290 —. 1 —:

Sonntag, 14. Juli. in 2 Abth., mit Tanz.

von Kobebue.

Montag, 15. Juli. Jm

_—

Königliche Schauspiele.

Jm Opernhause: Don Juan, Oper Musik von Mozart. In Charlottenburg: Die Versdhnung, Schauspiel in 5 Abth., |

Liebe, Trauerspiel in 5 Abth., von Schiller.

! Wetter

; Wind

{ Wolkenzug Tagesmittel:

Schauspielhause: Kabale und |

cute

Königstädtisches Th

Montag, 15. Juli. Jtaliänischen, von Seyfried. Musik von Bellini. (Dlle. Häh- nel wird, von ihrer Urlaubs - Reise zurückgekehrt, hierin als „„Norma“‘“ wieder auftreten. Herr Dobrowsky, neu engagirtes Mitglied: Sever, als drittes Debüt.)

Dienstag, 16. Juli. Der Verschwender. Original-Zauber- Máhrchen mit Gesang in 3 Akten, von F. Raimund.

Meteorologische Beobachtung.

Morgens 12, Juli. 6 Uhr.

74 pCt,

In Potsdam: Theater - Vorstellung.

16. Juli. Im Schauspielhause: Die Geschwister, 5 Akten, von Leutner. (Dlle. Lilla Lôwe, vom

Großherzogl. Badenschen Hoftheater zu Mannheim: Eugenie,

eater. 14. Juli. Sechszehnte große akrobatisch-athletische 3 Abth. Vorher: Jch irre mich nie, oder: Der ann. Lustspiel in 1 Akt, von Lebrün. Norma. Oper in 2 Akten, nach dem

Nach einmaliger

Nachmittags Beobachtung.

Abends 2 Uhr.

19 Uhr.

Luftdruck........- |337,91--par. 337,24‘‘‘Par.|336,75‘‘’Par. f Quellwärme 8,89 R.

14,09 R. |—4-21,59 R.|4-13,69 R.sFlußwärme 18,0% N. 10,09 R. |4-10,89 R. |4-11,29 R [Bodenwärme 13,09 R.

45 pCt, 83 pCt. sJAusdünstung 0,043‘ Rh, heiter. heiter. heiter. Niederschlag 0.

NO. O. Wärmewewsel 421,5 9 ONO. 13/19.

337,80 Par... 4- 16,49 R... 4- 10,7 ° R... 67 pCt, ONO.

Verantwortlicher Redacteur Arnold. —— —- E R LAL S U L A T A E E

Gedruct bei A. W. Havn.

B-G ÉOAE C E Oi N MENGII T

Befanntmachungen. |

Vent a Gun a

Es sollen die der hiesigen Kiímmereci gehörigen 3 Mah[-

und 2 Schneidemühlen und zwar:

a) die am Neusiädtschen Mühlenthore belegene Mahl- mühle, die Vordermühle genannt, mit 4 Gängen,

b) die auf dem Dom belegene sogenannte Burg- Mahlmühle mit 4 Gängen,

e) dic am Krakauer Thore belegene sogenaunte Kra- fauer Mahlmühle mit 5 Gängen

von Trinitatis 1840 ab,

d) die vor dem Steinthore belegene, im Jahre 1832 vollständig ausgebaute Neustädtshe Schneidemühle

vom 1. September c. ab,

e) die hinter dem Dom am Grillendamm belegene im Jahre 1831 ganz neu erbaute Altstädtsche Schueidemühle

von Trinitatis 1843 ab

und endlich

f) der Play, auf welchem die im Yahre 1836 bis auf den Grund abgebrannte große Mühle gestan- den hat, der daneben belegene freie Play und die zu jedem Plate gelegte Wasserkraft, in zwei Thei- len und ungetheilt, in Erbpacht ausgeboten werden.

Zur Entgegennahme der Gebote haben wir einen Termin auf Montag den 29. Juli c., von Vormit-

tag 10 Uhr ab,

zu Rathhause vor dem Stadt - Syndikus Brandt an- geseut, zu welchem Erbpachtslust1ge hierdurch mit dem Bemerken cingeladen werden, daß die Beschreibungen der Mühlen und die speziellen Bediugungen täglich ia unserer Registratur eingesehen werden fönnen, auch Abschriften davon gegen Kopialien von dem Registra- tor Angerslein zu erhalten sind und der auf jede Mühle Meistbietendbleibende eine Caution von fünf hundert Thalern im Termin bestellen muß.

Fn Bezug auf die Vorschrift des §. 189 der Städte- Ordnung bemerken wir, daß die Vererbpachtung dieser Grundstücfe um deshalb für nothwendig und nüglich erachtet ist, weil fie zu einem Kommunalzweck nicht mehr für brauchbar befunden sind.

Brandenburg, den 22. Mai 1839.

Ober - Bürgermeister, Bürgermeister und Rath hiesiger Kur- und Hauptstadt.

Et al#Ctatro n

Die am 28. Oktober 1727 hierselb verstorbene Witwe des Bürgermeisters George Lübbeke, Dorothee Katharine, geborne Geerth, legirte in einem am 13. Juni 1714 errichteten Testamente ihren beiden Brü- dern Mathias und Michael David Geerth ein Kapi- tal von 250 Thlr. mit folgender Bestimmung:

daß, wenn einer oder der andere vor ihr mit Tode abgehen sollte, dies Legat als ein beständiges Ka- pital verbleiben, davon ihre nahen Anverwandten, ivie auch ihres Mannes Descendenten , die Lüb- befen und Lengen, welche studiren, die Zinsen er- beben sollten.

Laut Auseinandersezungs-Verhandlung vom 25. Mai 1723 ist in einem späteren, jedoch uicht herbeizuschaf- fenden Kodicille wahrscheinlich die abändernde Bestim- mung enthalten gewesen :

daß die Zinsen nicht Studirende, sondern arme Fungfrauen erhalten sollten.

Es werden nun ‘hiermit principaliter die Erben und Nachfolger der Gebrüder Mathias und Michael David Geerth, eventualiter aber auch sämmtliche Erben der Stifterin, Dorothee Katharine Geerth, verwitweten Lübbefe, und insbesondere auch die Familie des vor dem Jahre 1714 verstorbenen Bürgermeisters George Lübbefe und des am 28. November 1704 zu Winters- hagen verstorbenen Predigers Christoph Lenz nebst Déescendenz vorgeladen, in dem in unserem Gerichts- Lokale auf

den 16. Juni 1840, Morgens 8 Uhr, vor dem Land- und Stadtrichter Schult angeseßten Termine zu erscheinen, ihre Ansprliche an das gedachte Legat nebst Zinsen geltend zu machen und nachzuwei- sen und insbesondere bei der in diesem Termine even- tualiter zu entwerfenden Stiftungs-Urkunde ihre Ge- rehtsame wahrzunehmen.

Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß die sich Meldenden für die alleinigen Berechtigten ange- nommen werden und ihnen resp. Kapital und Zinsen zur freien Disposition verabfoigt werden wird; der nach erfolg‘er Präklusion sih erst meldende nähere oder

leih nabe Juteressent ist alle ihre Handlungen und

ispositionen anzuerkennen und zu übernehmen (Qu dig, weder Rechnungslegung noch Ersay der gehobenen Nuzuugen zu fordern berechtigt, soudern muß sich le-

“Allgemeiner Anzeiger fúr die Preußischen

diglih mit dem, was alsdann noch vorhanden ist, begnügen; auch werden in Beziehung auf die even- tualiter zu entwerfende Stiftungs- Urkunde die Aus- bleibenden für beitretend zu den Beschlüssen der Er- schienenen geachtet werden.

Als Mandatarien werden die biesigen Justiz -Kom- míssarien Henkel und v. Eichmann in Vorschlag gebracht.

Stolp, den 23. Mai 1839.

Königl. Land- und Stadtgericht. Uf

Dee Oa dus,

Der Väckergeselle Johann Carl Friedemaun, am 30. Fanuar 1789 auf der Lübschen Mühle bei Stet- tin geboren und seit dem Jahre 1806, wo er auf die Wanderschaft gegangen ist, verschollen, wird auf den Autrag seiner drei G ider, so wie auch seine etwa zu- rückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer, hierdurch vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spätestens aber in dem auf den 17. Dftober 1839, Vormittags 10 Uhr, in dem Gerichtszimmer zu Finfenwalde vor dem Land- richter Ramm angesezten Termin, persönlich oder schriftlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu gewärtigen, widrigenfalls der Johann Carl Friede- mann für todt erflárt und sein Vermögen seinen be- fannten geseßlichen Erben ausgeantwortet werden soll.

Stettin, den 20. Dezember 1838. : von Kattsches Patrimonialgericht von Fin-

fenwalde und Kyowstha..

Beta ta Gun g Wer Gelder auf pupillarish sichere Hypotheken auf- nehmen will, findet, mit der Aussicht, bei prompter Zinszahlung eine Kündigung nicht besorgen zu dürfen, Gelegenheit dazu in der Renten-Versicherungs-Anstalt. Man wolle sich schriftlih, unter Einreichung der zur Beurtheilung der Sicherheit nöthigen Papiere, an die unterzeichnete Direction wenden. Berlin, den 11. Juli 1839. Direction der Preußischen Renten - Ver- siherungs-Anstalt. Beo

Edi Sd Ung.

Franz von Peine, Reifenbinder und Schuhmacher zu London, Franz Ulrich von Peine's am 17. Januar 1766 daselbst getaufter Sohn, welcher, dem Durchlauch tigsien Hause Braunschweig als Lehnmann verpflichtet, auf mehrere an die Herzogl. Vasallen ergangene öffent- liche Aufforderungen seine Lehnspflichten nicht wahr- genommen, auch seit dem Jahre 1826 feine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalte gegeben und die Lehns-Aufkünfte uneingefordert gelassen hat, wird auf den Antrag des Landfiskals Schulz zu Wolfenbüttel, als bestellten Lehnsfisfals, hiermit - aufgefordert, sich binnen Jahresfrist und spätestens in dem auf

de 15 a ar TSA0 anberaumten Termine vor dem unterzeichneten Ge- richte zu stellen, widrigenfalls er in Betracht der Um- stände und scines Alters für todt erklärt und dem- zufolge über seine in und um Jerxheim belegenen Lehngüter den Rechten gemäß erkannt werden wird.

Zugleich werden Alle, die aus lehnrechtlichem Grunde Ansprüche an dieselben zu haben meinen, vorgeladen, solche in diescm Termine bei Strafe des Ausschlusses an- und auszuführen.

Helmstedt, den 19. Dézember 1838. Herzoglich Ar Glä fuedürafGes Kreisgericht. Sälleutiétin

Stettiner Dampfschifffahrt.

Das Dampfschiff „Dronning Maria“, Capitain S-aag, dessen Passage - Preise gegen früher ermäßigt find, geht an jedem Donnerstage, Mittags 12 Uhr, unter gleichzeitiger Beförderung von Reisenden nach Swinemünde, von Stettin nah Kopenhagen ab und bietet zugleich denen, welche eine Reise nach Peters- burg, London, Havre oder Norwegen beabsichtigen, Gelegenheit dar, sih den Dampfschiffen, welche von Kopenhagen am äten oder sten) | » I2ten » 13ten | jeden Monats uach Petersburg, » I8ten » 19ten )

E rid e ins desgleichen nah London, am 27sten oder 28sten desgleichen nach Havre und an jedem Freitag Nachmittag nah Gothenburg und

Christiania

Das Dampfschiff „Kronprinzessin“, Capt. Bluhm, | mit gleichfalls ermäßigten Preisen, beginnt am 20. Juni | scine dreimaligen Fahrten in der Woche während der | Swinemünder Badezeit, so daß es an jedem | Dienstag, Mittags 12 Uhr, Dounerstage, Morgens 8 Uhr, Sounabend, Mittags 12 Uhr, von Stettin abgeht und an jedem Moutag | Morgens 8 Uhr,

MULO N Freitag ( von Swinemünde,

expedirt wird. Vom 6. Yuli an ändert es jedo, wegen der dann an den 8 auf einander folgenden Sonnabenden der Monate Juli und August eintretenden Reisen nach Rügen, seine Fahrten dahin, daß cs an jedem Sonn- abend Morgen 5 Uhr von Stettin abgeht, um nach einem kurzen Verweilen in Swinemünde an demselben Tage bis Putbus zu gelangen, an den Sonntagen dort zu verbleiben und an jedem Montag Morgen 43 Uhr wieder abzufahren, um nach einem neuen furzen Auf- enthalte in Swinemünde am Abend Stettin zu erreichen. Stettín, den 18. Yuni 1839. A. Lemonius.

Regelmässige Dampfschisffahrt zwischen Magdeburg und Hamburg. Die anerkannt am schnellsten fahrenden und aufs bequemste und eleganteste eingerich- teten Dampfschiffe der Magdeburger Compagnie Kronprinz von Preussen und Paul Friedrich fahren mit Passagieren und Gütern regelmässig jeden Sonntag und Donnerstag Morgens 4 Ubr

von Magdeburg nach Hamburg in 15 Fahr- stun(den, jeden Sonntag und Mittwoch Morgens früh von Hamburg nach Magdeburg in 28 à 30 Fahrstunden oder 14 Tage, incl. Aufenthalt. Preise: Iste Kajüte 10 Thlr., 2te Kajüte 8 Thlr,, mit 2 Ermässigung für die Doppelreise, wel- cher Rabatt auch Familien von 3 und 4 Per- sonen für die einfache Reise gewährt wird, Anmeldungen in: Magdeburg im Büreau der Dampfschifffahrts-Com- pagnie, Holzhof No. 8. Hamburg beim Herrn Procureur C, Theerhof No. 8. Leipzig beim Herrn Ferd, Sernau, Grimmaische Gasse No. 798,

Helling.

Verkaufung einer Lackir-Fabrik in Horuburg. Eingetretener Umstände wegen soll die in Hornburg, Regierungs - Bezirk Magdeburg, unter der Firma G. A. Dreyer & Comp. seit längeren Jahren betriebene Lackir-Fabrif mit sämmtlichen Waaren-Lazern, welche sich theils in Hornburg, theils in Leipzig und anderen großen Handelsp!äßzen befinden, so wie mit den im besien baulichen Zustande stehenden Fabrifk-Gebäuden, aus der Hand verkauft werden, und es wollen Kauf- lustige sich deshalb persönlich oder in franfirten Brie. fen an den Kaufmann Herrn Georg Steinmann oder an Herrn G. A. Dreyer in Hornburg wenden, um das Weitere deshalb zu erfahren.

Erste General - Versammlung der Sächsi- hen Eisen-Compagnie. | Auf erfolgte Vorlegung der Statuten der Sächs. Eisen-Compagnie hatte das hohe Ministerium des Yunern zu erkennen gegeben, daß es, da die Erledigung der wichti- gen Vorfrage, in wie weit in technischer Beziehung zu der projeftirten Gewerbs-Anlage die jedenfalls erforderliche Konzession werde ertheilt werden, durchaus präjudiciell sey, nicht nur die Bestätigung der Statuten, sondern auch die Genehmigung der Zusammeuberufung einer ersten General-Versammlung zunächst von dem Nach- weise abhängig zu machen sich bewogen gefunden habe, daß Seiten des hohen Finanz-Ministerií der Konzes- sionirung ein Bedenken nicht entgegenstehe. An leßtgedachtes hohes Ministerium sind hierauf die nöthi: gen Anträge gelangt. Musßten dieselben der Natur der Sache nach äußerst umfassende Erörterungen ver- anlassen, so war es im Juteresse des Unterneymens höchst wünschenswerth, daß unerwartet der Konzessio- nirung die Zusammenberufung und Abhaltung einer General-Versammlung gestattet werde. Dem hierauf gerichteten Gesuche hat nun das hohe Ministerium des Funeru zu entsprechen geruht, welcher Beweis gnädi- gen Wohlwollens gegen das Unternehmen von dem unterzeichneten Comité mit gleichviel Dank wie Freude anerkannt worden ist. Demzufolge wird die

abgehen, anzuschließen.

S

taaten.

abzuhaltende erste General - Versammlung der Sächsi schen Eisen-Compagnie hiermit anberaumt, und es er geht unter Bezugnahme auf die einschlagenden Beslim mungen der Subscriptions-Bedingungen, so wie der Staturen, an die resp. Actien-Jnhaber die Einladung,

| gedachten Tages früh vor 9 Uhr in dem Gasthause

„zum goldenen Anker“ in Zwickau \ih einzufinden, durch Vorzeigung der Jauterims- Actien die Berechtis gung zur Theilnahme nachzuweisen und der um 9 Uhr beginnenden General-Versammlung, in welcher 1) der Vortrag des Geschäfts-Berichts, 2) Rechnungs-Vorlegung, 3) Erflärung über die Statuten und 4) Wahl des Ausschusses erfolgen sollen, beizuwohnen. ; Schloß Plauit, Zwickau und Leipzig, am 6, Juli 1839. Das Comité zur Errichtung der Sächsischen Eisen-Compagnie. Heinrich von Arnim. David Hering. Friedrich Wilhelm Hering. Schömberg, Weber & Comp.

MAG T T

Literarische Anzeigen.

Bei Adolph Krabbe in Stuttgart ist so eben ér- schienen und zu habeu zu Berlin und Potsdam ín der Stuhrschen Buchhandlung, auch bei Amelang, W. Besser, Burmeister & Stange, Crany, Dümmler, A. Duncker, in der Enslin schen Buchs bandlung, bei Hold, Jonas, Klägé, Logier, Mittler, Mylius, in der Nicolai schen Buchhands lung, bei Oehmigke, in der Plah n schen Buchhand- lung, bei Trautwein, in der Vereins- und Voßs hen Buchhandlung in Berlin:

Thomas von Kempis,

Vier Bücher von der Nachfolge Jesu Christi. Wortgetreu aus dem Lateinischen überseßt. Prachtausgabe mit 12 schönen Holzstichen und Rand=- zeichnungen zu jedem Biatte von Dverbeck, Klein, Gérard-Séguin und Féart.

1. Lief. à 1 Thlr. (Jn 2 Lieferungen fkomplet.) Dieses Buch, das mehr Auflagen erlebt hat, als ir gend ein anderes, die heilige Schrift ausgenommen, bedarf feiner besonderen Empfehlung. Die hier anges fündigte Ausgabe zeichnet sih vor allen älteren durch ihre typographishe Schönheit aus. Der Rand jedes Blattes is mit geschmackvollen und dem echt christ- lichen Juhalt entsprechenden Arabesfen geziert, außer dem s{hmlicken das Werk 12 schöne Holzsliche von den berühmtesten Zeichnern. Der Ueberseßzer suchte die möglichste Treue mit Deutlichkeit und Gefälligfeit des Ansdrucks zu verbinden, und so kaun man mit Recht sagen, daß das Auge des Lesers eben so durch den An- blick des Werks, als auch sein Herz dur den Juhalt desselben befriedigt seyn wird.

Das Ganze wird ungefähr 36 Bogen in Taschen- Format umfassen, in 2 Lieferungen ausgegeben und bis August vollständig in den Händen des Publi- fums scyn.

Bei jetziger günstigen Jahreszeit empfichlt der Uns terzeichnete folgende brauchbare Schrift : ; S classium, ordinum et familiarum atque index génerum regni vegetabilis-

Diagnostische n

es natürlichen Pflanzen-Svstems. Nebst vollständigem Gattungs - Register. Von Dr: E, J. Perle, Professor der Naturgeschichte und Botanik an der Unioersität Freiburg im Breisgau, Broschirt. Preis 1 Thlr. Freiburg, Juni 1839. Adolph Emmerling- Vorräthig bei E. S. Mittler in Berlin (Stechs bahn Nr. 3), Posen und Vromberg.

Bei F. H. Köhler in Stuttgart is erschienen und durch alle Buchhandlungen zu erhalten, in Berlin bei W. Logier, Friedrichsstraße Nr. 161:

Märfklin, Dr. Chr., Darstellung und Kritik

des modernen Pietismus. Gr. 8yo. Brosch. 1 Thlr. 20 sgr. ;

Noch nie ward die im religiösen wie im Staatsles ben so wichtige Erscheinung des Pietismus in einer ausführlihen Schrift so vollständig und nah allen Seiten beleuchtet, wie es hier durch einen bereits vors theilhaft bekannten Schriftsteller geschehen; es fann daher nicht fehlen, daß dies Werk das Juteresse allex

am 5. August dieses Jahres in Zwickau

Gebildeten in Anspruch nehmen wird.

NAllgemeinèéè

Preußische Staals-Zeitung.

A 194.

T D t E E

Derlin, Mot Zet «L T fi

Amtlihe Nachrichten. Kron des Tages:

Berlin, den 15. Juli. : Se. Majestät der König haben dem von des Kaisers von

Rußland Majestät an Allerhöchstihrem Hofe akkreditirten außer- | ch) et i 2 A b i | gegen diejenigen, deren Ungestúm dieses moralische Hinsiechen

| nicht ertragen fann, und die sich in den Aufruhr und die Em- | pôrung stúrzen, sih strenge erweisen? | heit unserer Zeit nicht leugnen, aber man muß sie auch verstehen. | Gewiß hat das Schauspiel so vieler auf einander folgenden Re- | volutionen den Einfluß der geseßblihen Gewalten verringert, und

ordentlihen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Freiherrn von Meyendorff, am 13ten d. M. in dem Schlosse zu Char- lottenburg die Antritts-Audienz zu ertheilen und dos diesfällige Beglaubigungs-Schreiben aus seinen Händen entgegen zu neh- men geruht.

Se. Königl. Hoheit der Prinz August ist von Rheins- berg hier wieder eingetroffen. Deni ema Gun s die im Jahre 1836 neu ausgefertigten verloosbaren dreiprozentigen Steuer-Kredit-Kassen-Scheine betreffend.

Von den im Jahre 1836 durch Umschreibung der vormals Königl. Sächsischen unverwandelten und unverloosbaren Steuer- scheine ausgefertigten neuen verloosbaren dreiprozentigen Steuer- Kredit: Kassen-Scheinen laufen im diesjährigen Michaeli-Termin die Zinsbogen ab, und es solien daher mit dem Eintritt dieses Termins bei der hiesigen Königl. Haupt- Jnstituten- und Kom- munal- Kasse gegen Abgabe der abgelaufenen Talons, neue Ta- lons mit Coupons verabfolgt werden. Jndem nun hiervon die Inhaber gedachter Scheine in Kenntniß geseßt werden, werden dieselben zugleich aufgefordert, bei der diesmaligen Ablieferung der abgelaufenen Talons auch die Scheine selbs der vorge- nannten Kasse vorzulegen, weil deren Einsicht unumgänglich nö- thig ist. Hierbei wird jedoch bemerkt, daß künftighin die Ver- abfolgung der neuen Zinsbogen gegen alleinige Aushändigung der abgelaufenen Talons geschehen, und die Vorzeigung der Scheine nicht wieder verlangt werden wird.

Merseburg, den 1. Juli 1839.

Der Regierunas - Präsident Graf Arnim.

S UNdS N MLL O TEHN. M

S E O:

Pairshof. Sißung vom 8 Juli. (Nachtrag.) Fol- gendes ist im Wesentlichen der Jnhalt der Rede des General- Prokurators: „Die Vertheidigungs - Reden haben sich vorzüg- lih auf den politischen Charakter der Verbrechen gestükt, welche Ihnen, meine Herren, zur Beurtheilung vorliegen. Ohne auf eine Prúfung der Thatsachen einzugehen, ohne die schreckliche Wirklichkeit der zahlreichen Scenen des Attentats vor ihren Augen zu entfalten, hat man mit Hülfe eines Mords eine un- mögliche Rechtfertigung versucht. Weiß wan aber aucch, was ein Attentat ist? Jn einem Attentat is zweierlei enthalten, der Zweck und die Handlungen zur Ausführung des Zweckes. Der Zweck war hier die Aenderung der Regierung, die Hand- lungen sind Plúnderung, Aufruhr, Meuchelmord. Das Cigen- thum wurde verleßt, Magazine geplündert, das ist das Atten- tat; Soldaten wurden auf ihren Posten überfallen, Na- tional - Garden unbarmherzig niedergemeßelt, das isi das Attentat, das Attentat in seiner ganzen Nacftheit. Wo soll nun die Entschuldigung für solche Verbrechen liegen? Etwa darin, daß Jhr die Regierung habt stürzen, daß Jhr die bestehenden Einrichtungen habt umstoßen wollen? Hôättet Jhr einen Men- schen getödtet, um seine Börse zu nehmen, so würden Euch niht genug Verwänschungen treffen. Weil aber zu Eurem Verbrechen noch eine neue Missethat hinzukommt, wollt Jhr frei ausgehen? Der Zweck, den Jhr verfolgt habt, der Um- sturz der Regierung, ist {hon ein Kapital-Verbrechen, ist sogar das \chwerste, denn es begreift alle andern in sich. Barbès hat den Mord des Lieutenants Drouineau abgelehnt; aber wie kann derjenige, der das Attentat ausgesonnen und es vorbereitet hat, der das Zeichen zur Plúnderung gegeben, der so viel Mordthaten ver- anlaßt hat, ohne den bittersten Hohn die Verantwortlichkeit fúr einen einzelnen Mord zurückweisen? Man hat eingewendet, Barbès und Martin Bernard seyen politische Charaktere. Was liegt aber daran, wenn diese politischen Charaktere große Verbrecher sind? Wenn sie zur Verwirklichung ihrer lächerlichen und verbreche- rischen Theorieen Thaten begehen, welche alle menschlichen und göttlichen Geseße gebrandmarkt haben? Auch Fieschi, auch Pe- pin, auch Alibaud wollten politische Charaktere seyn, aber die Geschichte hat ihnen einen anderen Namen gegeben.“ Hier- auf zu den, Barbès inébesondere betreffenden Thatsachen über- gehend, sagte der General-Prokurator: „Von Barbès sind uné die Seelengrôße, sein ritterlicher Charakter, seine politischen und seine Privat-Tugenden gerühmt worden. Auf die Verbrechen welche dieser Mann begangen hat, kann aber keine dieser ge- rúhmten Eigenschaften übertragen werden. Derjenige, welcher . . / in der Absicht, eine gesellschaftliche Revolution zu bewirken, mit faltem Blute Angrisfe auf das Leben seiner Mitbürger unter- nimmt, welcher waffenlose Menschen überfällt oder überfallen läßt, ist ein Meuchelmörder. Barbès weist die Beschuldigun des Meuchelmords zurück und ist stolz auf die des Attentats, ohne einzusehen, daß dies erste Verbrechen das nothwendi Î Resultat des zweiten ist; daß derjenige, welcher den Beschluß des Attentats faßt, sih dadurch nothwendigerweise zum Meuchel- morde versteht. Ohne Barbès hätten wir nicht die Vorgänge des 12. Mai zu beklagen, ohne ihn würden 20 hingeschlachtete S aaten noch leben, ohne ihn würden 60 andere Soldaten nicht in un- sern Straßen verstümmelt worden seyn.“ Der General: Proku-

| abwarten? | jeder Jynsurrection in die Schranken treten, und mit gleichen

rator {loß mit folgenden Worten: „Man hat das Attentat vom 12. Mai durch allgemeine Betrachtungen úber den gegen-

| wärtigen Zustand der Gesellschaft zu entschuldigen gesucht. Man

hat gesagt, blifet hin auf die Unbestimmtheit, welche in den JÎdeen herrsht, auf den Konflikt der verschiedenartigsten An- sprüche, auf die allgemeine Unbehoglichkeit, welche die Sehn- sucht nah einer unbekannten Zukunft eingießt. Wie sollte man

Wir wollen die Krank-

die Leidenschaften freigelassen. Wenn aber eine Regierung des

| Fortschritts eingeseßt ist, wenn die Staatsgewalten sich inner- | halb ihres Bereiches haiten, soll die Regierung dann die An-

griffe derjenigen, die sih außerhalb der Gesebe stellen, wehrlos Will man die Behauptung aufstellen, daß sie mit

Waffen kämpfen müsse? Soll das Gese6 seine Kraft verlieren, wenn es nicht vom particulairen Interesse, sondern vom Jnter- esse der ganzen Gesellschaft angerufen wird? Niemand wagt, die wohlthätige Gewalt des Geseßes zu verkennen, wenn es den Einzelnen gegen den Einzelnen {üßt. Jeßt tritt aber eine Seite auf, die den Mord organisirt, um den Raub zu organisiren. Soll nun das Geseß sein Recht und seine Kraft einbüßen und allen tollfkfúühnen Angrissen ausgeseßt seyn?“ Sodann las der General - Procçurator ein Requisitorium ab, in welhem er das Urtheil über Lebarzic der Entscheidung des Pairshofes anheim- stellt, da dessen Schuld nicht hinlänglich erwiesen sey. Jn Bezug auf Barbès, Martin Bernard, Nougués, Bonnet, Rondil, Guilbert, Delsade, Mialon, Austen, Lemière, Walsch, Philippet, Dugas, Longais, Martin, Marescçal, Pierné und Gréegoire wird auf Anwendung der für das Verbrechen des Attentats festgestellten Strafen angetragen. Gegen Barbès und Mialon wird außerdem die Anklage eines prämeditirten Mor- des erhoben. Nachdem nun noch die Herren Dupont und Arago gesprochen, sagte Barbès: „Die Mehrzahl der Men- schen, welche bei diesem Prozeß betheiligt sind, haben einen un- willkürlihen Antheil an den Ereignissen genommen, woelche sie eine halbe Stunde vor Eröffnung des Kampfes nicht kannten. Mehrere derselben gehörten nicht zu den geheimen Gesellschaften. Viele haben erklärt, daß sie niht Republikaner seyen. Wenn Sie, m. H., die anderen Kategorieen richten werden, hoffe ih, daß Jhnen meine Erklärung gegenwärtig seyn wird. Was mich betrifft, so kann ih nur gegen die Be- schuldigung, der Meuchelmörder des Lieutenant Drouineau zu seyn, von Neuem protestiren. Verurtheilen Sie mich aber auch über diesen Punkc, so kann ih nur Gott danken, daß er mi zum Schlachtopfer einer edlen Sache gemacht hat, deren eifrig- ster Diener ih war. Jch werde meinem Vaterlande das größte Opfer bringen, nicht bloß das meines Lebens, sondern auch das meiner Ehre, welche vielleicht Manchem durh Jhr Urtheil be- fleËt erscheinen wird. Aber die jungen Opfer, welche Tiberius entehren ließ, waren ja vor Gott niht weniger rein.“ —— Hiermit wurden die Debatten geschlossen und die öôffentliche Sißung aufgehoben. Nach einer halbstündigen Berathung

vertagte sich der Hof auf morgen, um die geheime Berathung

fortzuseßen.

Deputirten -Kammer. Säibung vom. 8. (Nachtrag.) Eröcterung über den Geseßz-Entwurf we-

gen der Anleihe von 5 Millionen zur Beendigung |

der Arbeiten und Ergänzung des Materials der Eisenbahn zwischen Paris und Versailles, auf dem

linken Ufer der Seine. Der Berichterstatter der Kom- | „Die. Ges |

mission, Herr Cochin, eröffnete die Berathung. sellschaft“, sagte er, „sieht sih, nachdem sie 8 Millionen ver- ausgabt hat, in der Unmöglichkeit, ihre Arbeiten fortzusetzen. Jn der Vorausseßung, daß 15 Millionen hinreichen werden

[o / bittet sie die Regierung um eine Anleiße von 5 Misllionen, welche, wie sie glaubt, mit den 2 Millionen des Reserve-Fonds, hinreichen werden. Die wichtigste Frage für die Kommission war die, ob die Gesellschaft hinreichende Bürgschaft für die Vollendung der Bahn darbôte. Nach Einziehung genauer Erkundigung gelangte sie zu der Einsicht, daß die 2 Millionen des Reserve-Fonds und die 5 Millionen der Anleihe nicht genügten. Sodann war zu untersuchen, ob die Gesellschaft hinreihende Garantieen für die Bezahlung der Zinsen und die Abtragung des Kapitals darböte. Als Unterpfand bot die Gesellschaft die Einnahme der Bahn. Kann aber die Einnahme einer noch nicht vollendeten Bahn ais Unterpfand dienen? Auch úber diesen Punkt glaubte die Kommission eine verneinende Antwort abgeben zu müssen. Dies war der Stand der Dinge, als der Minister der dentlichen Arbeiten der Kommission einen Brief mittheilte, in welchem 7 der Direktoren und bedeutendsten Actionaire sich verpflichteten,

im Fall die 15 Millionen unzureichend wären, die Bahn auf |

ihre eigene Kosten zu vollenden. Nichtsdestoweniger beharrte die Kommission bei ihrem früheren Entschlusse. Herr Lherbette übernahm die Vertheidigung des Beschlusses der Kommission. Er suchte zu erweisen, daß die Einnahmen nicht einmal hinreichen würden, um die Interessen der Anleihe und das Amortisations - Kapital zusammen zu bringen. Die Actio- naire würden aber ganz leer ausgehen. Herr Fould erwie; derte, die Gesellschaft habe ihr Kapital redlih verwendet. Zur Zeit, wo die Bahn begonnen, habe man aber noch nicht ge- wußt, was derartige Unternehmungen kosteten. Die Anschläge seyen ungenau, die Pläne unrichtig gewesen. Das sey die Schuld der beklagenswerthen Lage, worin sih die Gesellschast jebkt befinde. Der Redner suchte jodann den Behauptungen seines Vorgängers durch eine Berechnung der Ertrags- Fähig- keit der Bahn zu begegnen. Nähme man die Zahl der täglich Reisenden auf 4000 an, so wúrde die ganze Einnahme auf 1,500,000 Fr. steigen. Davon 600,000 Fr. für die Kosten abgerechnet,

blieben 200,000 Fr. für die Verzinsung der Anleihe, 350,000 Fr. für die Amoctisation, und 350,000 Fr. für die Actionaire. Der Minister der dffentlihen Arbeiten untecwarf die Frage, ob die Gesellschaft ein hinlängliches Unterpfand darböôte, einer Prúfung. Er sagte: „Das Unterpfand, welches wir gefordert haben, besteht in Folgendem: 8 Millionen jebt vollendenter Ar- beiten, 5 Millionen, welche mit unserer Anleihe zu Stande fommen werden, 2 Millionen, welhe mit dem Reservefondé ausgeführt sind, zusammen |5 Millionen. Reichen diese 15 Misl- lionen niht aus, so haben wir noch andere Bürgschaften. 7 Banquiers verpflichten sich, 1, 2, 3, 4 Millionen zuzuschie- ßen, wenn es erforderli is. Wir befinden uns in der That in einer sonderbaren Lage. Nimmt man die Berichte der Kom- mission von 1836 zur Hand, so findet man darin den Ertrag der Eisenbahnen abgeschäßt. Damals schien Alles noch positiv, jelzt zweifelt man an Allem, und man glaubt nicht einmal, daß die Einnahmen zur Bezahlung der Zinsen einer Anleiße von 5 Misllionen ausreichen werden. Uebrigens befindet sich auch die Regierung in einer andern Lage, als ein gewöhnlicher Kapi- talist. Dieser giebt seine Kapitalien nicht ohne bestimmte Zin- sen aus. Nicht so die Regierung. Wenn wir unsere Capita- lien auf eine Heerstraße, auf einen Fluß anlegen, so dauert es lange, bis sie etwas einbringen. So is auch hier ein Interesse des ôffentlichen Nubens vorhanden. 3 Arrondissements von Pa- ris haben uns gesagt, daß sie der Communication mit Versail- les bedúrfen. Die Politik und das Jnteresse des Staats ge- bieten die Bewilligung der Anleihe.“ Die Kammer ging hierauf zu der Erörterung der einzelnen Artikel über. Der erste gestattet dem Minister, im Namen des Staats, der Gesellschaft eine Anleihe von 5 Millionen zu bewilligen. Der zweite Artikel bestimmt, daß die angegebene Summe zu fünf Theilen einge- {lossen werden soll. Jm dritten wird das Zinsmaaß auf 4 pCt. festgesest. Jährlich soll ein Zwanzigtheil abgetragen werden, jedoch die Abbezahlung erst drei Jahre nach der zur Vollendung der Arbeiten bestimmten Zeit beginnen. Dem vier- ten Artikel zufolge dient die Bahn und alles dazu Gehörige als Unterpfand. Jm Falle sie ihren Verpflichtungen nicht nach- kommt, kann die Regierung die Einnahmen der Bahn mit Be- chlag belegen. Dem fünften Artikel zufolge soll die Gesell- \chaft verpflichtet seyn , eine Caution für die Realisation des ersten Theils des Reservefonds zu stellen. Wird der Reserve- fonds nicht in den aufgègebenen Terminen realisirt, so verfällt die Konzession, und die Regierung kann die Bahn und alles dazu Gehöôrige verkaufen. Jn den folgenden Artikeln wird dann noch bestimmt, daß die ursprünglih für die Vollendung der Bahn festgeseßte Zeit um 9 Monate verlängert werden soll. Die Kammer nahm sodann den ganzen Gescß-Entwurf mit 160 gegen 118 Stimmen an.

Sibung vom 9 Juli "Berathung het ine Veränderung des auf die Eisenbahn von Bordeaux nach Teste bezuglihen Geseßes. Vermöge desselben wird die betreffende Eisenbahn-Gesellschaft ermächtigt, die ihr nöthig scheinenden Modificationen in Bezug auf die Bahn und die Bauart derselben vorzunehmen. Die Kammer nahm den Ent- wurf mit 211 gegen 27 Stimmen an. Hierauf ging sie zur Berathung des Geseß-Entwurfs wegen ciner Pensions- Bewilligung von 6000 Fr. für Herrn Daguectre und

J

einer andern von 4000 Fr. für Herrn Niepce über Dasselbe wurde ohne Erôrterung angenommen.

Paris, 9. Juni. Das Dampfschi} „le Crocodill‘/ ist am 7ten d. M. zu Bayonne angekommen. Am Bord desselben be- findet sich der Herzog von Nemours.

Heute sind alle Regimenter strenger als in den vorange- gangenen Tagen in den Kasernen consignirt. Im Innern des Luxembourg sind alle Pikets verdoppelt. Jndeß is die Stadt ruhig, und man sieht unbesorgt dem Ausspruche des Pairshofes entgegen.

Man scheint zu fürchten, daß die Urtheile des Pairhofes úber die Mai- Angeklagton strenge ausfallen werden, und daß über mehrere dersclben die Todesstrafe ausgesprochen werden dürfte. Die meisten hiesigen Blätter enthalten daher auch Ar- tikel, in welchen sie sich gegen die Todesstrafe aussprechen. So sagt der Constitutionel: „Wir wollen nicht behaupten, daß das abscheuliche Attentat nicht strenge bestraft werden solle. Das Blut der Bürger ist geflossen, die dffentlihe Ruhe ist gestört worden, und èêès muß den Verbrechern, die mit dem Frieden des Landes ein so freventlihes Spiel getrieben haben, für immer un- möglich gemacht werden, ein so tollkühnes Unternehmen zu wie- derhosen; nicht minder den Unglücklichen, die in ihre Fußstapfen treten wollten, muß eine ernste Lehre gegeben werden. Aber man muß auch keine unnúge, keine gefährliche Strenge antwen- den, es muß kein Blut fließen. Die Todesstrafe wegen eines politischen Verbrechens aussprechen, stimmt nicht mit unseren Sitten und unserer Civilisation; sie mußte an dem Tage aus unseren Geseßbüchern gestrichen werden, als die Ménister Karl’'s X. zur ewigen Gefangenschaft verurtheilt wurden. Die vollstreéende Gewalt hat dies begriffen, und es gereicht ihr zur hôchsten Ehre, daß sie, um eines politischen Vergehens willen, noch nie das Schaffot errichtet hat. Der Pairshof, dies hochgestellte Tribunal, hat seine Stellung sehr wohl begriffen. Man hat seine richterliche Competenz bestritten, man hat „seins Formen verspotter, aber Jedermann hat der weisen Mäßigung, die er bei Verhängung von Strafen befolgte, Gerechtigkeit widerfahren lassen. Als ihm der April-Prozeß übertragen wurde, wollte er das Todesurtheil nicht gegen Leute aussprechen, die im offenen Aufstande sich ihm gegenüber befanden, und in seinen Augen die Häupter einer weitverzweigten Vershwdrung waren. Mas er damals nicht gethan hat, wird er heute nicht thun wollen; er wird sh nicht den wohlerworbenen Ruf politischer Milde rauben lassen wollen, den er sich bisher, troß der hesftig- sten Angriffe, bewahrt hat““.

Die Bewilligung der Anleihe von 5 Millionen für die

Eisenbahn nah Versailles auf dem linken Ufer hat den Actien