1906 / 50 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Feb 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Mir scheint nur das r und Römer darauf hinzuweisen, daß

kirhenrat, an den man zu wenden hat. Verfahren in den Fällen Flide

der Kultusminister niht immer die gan e Hand gehabt hat, die er

bei der Beseßung der Konsistorien haben sollte. Ich mödhte empfehlen, E e E an die Spitze stellt, die den Geschäften voll ge- wachsen sind.

E Broemel (fr. Volksp.): Die Frage, ob es überhaupt an- ezeigt ist, solhe Angelegenheiten vor diesem Forum zu erörtern, hat heute der Kollege Irmer wieder zum Gegenstand längerer Betrach- tungen gemacht. Jch sollte meinen, daß die vorjährige Debatte die Berechtigung des Hauses, solhe Dinge vor sein Forum zu ziehen, zur Evidenz erwiesen hat. Die evangelische Kirche wird mit staatlichen allgemeinen Mitteln in ausgiebigem Maße dotiert, und dies allein {hon gibt uns das Recht, Maßnahmen der Kirche hier der Kritik ju unterwerfen ; aber darüber hinaus hat gerade Herr D. Haken- erg im vorigen Jahré au fahlich dargetan, daß Angelegenheiten wie die vorliegende in ganz eminentem Sinne vor dieses ie

ehören.

e Herr Irmer hat sih die Abwehr! in bezug auf ‘die Aus- ührungen des fkonservativen Herrn Heckenroth viel zu leiht gemaht. Herr Heckenroth war es gerade, der den Kultus-

minister aufforderte, für die Reinheit des Glaubens auf den Pro- fessorenstühlen zu forgen und gegen den modernen Unglauben Front zu machen. Eine solhe Aufforderung greift ganz beträhtlih auc in das Innen-, in das Glaubeysleben der Kirche ein. Wir unserseits beschränken uns darauf, diè Maßnahmen der Behörde zu prüfen, von der die Zukunft der vom Staate mit Mitteln unterhaltenen Kirche überhaupt abhängt. Die Konservativen \heinen mit ver- shiedenem Maße zu messen, je nahdem es gilt, für moderne und egen moderne Anschauungen Stellung zu vefinien: Herr Hakenberg at bei dieser Gelegenheit Auskunft über die Entstehung und die Abfassung des Konsistorialerlasses gegeben , der vornehmlich den Grund zu der in weiten evangelishen Kreisen entstandenen Erregun abgegeben hat. Er hat wohl selbst dabei den Eindruck gehabt, da er nur für Annahme mildernder Umstände plädierte, wenigstens soweit es sich um die Fassung des Bescheides handelt. Auch ih kann nicht zugeben, daß die Kanzel zum Tummelplaß dogmatischer Streitigkeiten gemaht werden soll; auch ih erkenne an, daß die Kanzel dazu da ist, zur Erbauung der Gemeindeglieder zu dienen; es B ih nur, ob ‘die Gastpredigt des Lic. Römer dagegen verstoßen hat. err Hackenberg weist darauf hin, daß ein Teil der Gemeinde in ohgradige Erregung über die Predigt verseßt worden ist und ge- meint hat, dem Kandidaten könne das erforderlihe Vertrauen nicht entgegengebrawt werden. Aber diese Meinung eines ganz kleinen Teiles der Gemeinde hat wiederum in dem weitaus größten Teile der Gemeinde die größte Erregung und Gegenbewegung hervorgerufen. Die Begründung des Konsistorialbescheides ist nun in einer Form erfolgt, die nah der Mitteilung des Abg. D. Hackenberg nicht beabsichtigt war. Ohne diese Mitteilung wäre eine Klarstellung des Sahverhalts gar nit mögli gewesen; diese Mitteilung selbst kann also troy der entgegenstehenden Sinns des Herrn Dr. Irmer auch nicht ey: billigt werden, Herr Haenberg hat damit vielmehr der Oeffent ichkeit einen Dienst geleistet. Die Fassung is derartig, daß die in der Oeffentlichkeit daraus gezogenen Folgerungen doch nicht völlig ab- gewiesen werden können. Das wird ja {hon durch eine Grklärung von 90 liberalen farrern über den Fall bewiesen ; es sind aber us aus mittel- parteilihen Kreisen entshiedene Verwahrungen gegen diese Fassung ein- gelegt worden, worin ausdrücklih betont wird, daß die Grundanschauung moderner Theologie wohl mit wahrer christlicher Aae ver- einbar ist. Im übrigen hat Herr Hackenberg die L g ver- schiedener theologischer Anschauungen auf dem Boden der evangelischen Kirche so warm und entschieden vertreten daß ih mich E weiteren Bemerkung darüber enthalten kann. Cin derartiges Borgehen der kirhlihen Behörden if gerade in der heutigen Zeit ganz besonders zu beanstanden. Es ist kein Geheimnis, daß heute sehr weite Kreise des Volkes fi der Kirche völlig fern halten. Es ist, als ob in neuester Zeit auf diesem Gebiete eine gewisse Besserung \ich bemerkbar macht als ob in diesen Kreisen ein ehrlihes Sehnen,. ein Ringen na Wahrheit, nah der Befreiung aus geistigen Nöten in die Erscheinung tritt. ie kann man bei diesen Verhältnissen durch solche _ver- kehrte Maßnahmen diese Kreise wieder abstoßen? Wir müssen diesem Sehnen nah Befreiung aus geistigen Nöten entgegenkommen, und wir köpnen das nur, indem wir dem Gedanken der Entwicklungs- freiheit der modernen liberalen Theologie freie Bahn lassen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Nah den bestehenden Vorschriften unterliegt die in erster Instanz dur das Königliche Konsistorium in Koblenz in dem Falle Römer getroffene Entscheidung in zweiter und leßter Instanz der kollegialishen Beschlußfassung des Evangelischen Ober- kirhenrats. Diese Entscheidung is noch niht erfolgt; es liegt also nicht res judicata vor. Ih muß es mir son aus diesem Grunde versagen, auf die beregte Angelegenheit näher einzugehen, abgesehen von der grundsäßlihhen Seite der Frage, die der Herr Abg. Dr. Irmer {hon zur Sprache gebraht hat. Eine Stellungnahme meinerseits zu einer noch nit rechtskräftigen Entscheidung würde unvermeidlih den Eindruck hervorrufen, als versuchte ih irgend eine Beeinflufsung eines noh nit gefaßten Kollegialbeschlu}es der höheren Instanz, und mit Recht, glaube ih, würde mir daraus ein großer Vorwurf gemacht werden. Ih muß mi also wie in dem vorjährigen Falle Fischer der fahlihen Stellungnahme enthalten.

Des weiteren verstehe ih den Vorwurf niht, den zu meinem lebhaften Bedauern der Herr Abg. Freiherr von Zedlig in derselben Weise angedeutet hat, wie das im vorigen Jahre seitens eines Mit- gliedes der freisinnigen Volkspartei gesehen ist: ih wäre gewisser- maßen für diesen von dem Königlichen Konsistorium in Koblenz ge- faßten Kollegialbeschluß hier perfönlih deswegen verantwortlich, weil ih mitzuwirken habe bei der Beseßung der einzelnen Stellen der Konsistorien. Meine Herren, die Besegung - diefer Stellen liegt in erster Reihe dem Evangelisen Oberkirchenrate ob, und ih habe nur in zweiter Reihe dabei mitzuwirken, nahdem der Evangelische Ober- kirhenrat in Form von Vorschlägen die Initiative dazu ergriffen hat. Nun muß ih es aber auch grundsäßlih auf das entsciedenste ab- lehnen? mich für irgend welche Beschlüsse der Kollegialbehörden ver- antwortlih mahen zu lassen. Meine Herren, es ist der Vorzug unserer follegialisch zufammengeseßten preußischen Behörden, daß sie in voller Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ihres Amtes walten. - Es würde ja “wunderbar aussehen, wenn derjenige Minister, der zufällig bei der Beseßung der Stellen derartiger Kollegien, fei es auch nur subsidiär, mitgewirkt hat, wie in dem vorliegenden Fall bezüglih der Kon- sistorien, nun mit einemmal verantwortlich gemacht werden sollte für derartige kollegiale Entscheidungen. Das stellt die Selbständigkeit der Entschließung völlig auf den Kopf. Die Konsequenz einer derartigen Anschauung würde weiter die sein, daß man auch die kollegialen Be- schlüsse der Selbstverwaltungsbehörden auf diese Weise in den Kreis der Verantwortli@hkeit derjenigen Körperschaften der Selbstverwaltung ziehen müßte, welche die Kollegien der Selbstverwaltung mit ge- wählten Mitgliedern zu beseßen haben. Sie sehen, welcher unhalt- bare Zustand daraus entstehen würde. Die meinerseits ausge- sprohene Verwahrung ist um fo mehr begründet, als ih, wie Herr Dr. Irmer {hon mit Recht hervorhob, auf die innerkirchlichen Fragen, die innerhalb des Geschäftsbereihs des Evangelischen Ober- kirhenrats zur Entscheidung stehen, niht den geringsten Einfluß habe.

Dp von Eynern (nl.): Da es sih um eine evangelische Ge- meinde în meinem Wahlkreise handelt, so will ich mich zu dem Falle äußern, wenn auch von den vorhergehenden Rednern dieses Thema ziemlich ershöpffft ist. Es fann überhaupt niht viel mehr darüber geredet werden, bevor die Entscheidung des Oberkirchen- rats, der leßten Instanz, gefallen is, was, wie ih hôre, am 7. März d. J. erfolgen soll. Es ift ohnehin bedauerlich, daß wir die Unterhaltung über diesen Fall niht verschieben konnten, bis die leßte Instanz gesprochen hat, aber er konnte nur bei diesem Titel zur Sprache gebraht werden. Im übrigen erkenne ih meinerseits auch namens meiner politishen Freunde gern an, d der Kultusminister diejenige Stellung eingenommen hat, die er einnehmen mußte. Jch bin mit dem Abg. Freiherrn von Zedlitz keineswegs einver- standen, wenn er die itte an den Minister gerichtet hat, bei der Beseßung der Aemter eine glücklihere Hand zu haben als bisher. Jch glaubé nicht, daß es dem Minister möglich ist, einen Kollegialbes{luß in der Weise Ju beeinflussen, daß er die einzelnen Geister vorher prüft. ir bedauern außerordentli, daß es geshehen konnte, daß der Kampf gegen die liberale Richtung der evangelischen Kirhe nunmehr auch auf die Rheinprovinz übergegriffen hat, die bisher von solhen Einwirkungen verschont geblieben war, daß ein Geistliher der evangelishen Kirche als zu einem Amt nicht berufen Pie und zum Märtyrer wegen seines Glaubens gemaht worden ist. Das hat in den Kreisen der Kirche der Rheinprovinz, auch in den Kreisen der weniger liberalen Scattierung, ein wahres Entsegen hervorgerufen und eine Erregung Pertiotaebradt wie sie \{limmer auf dem fre lihen Gebiete seit langen Zeiten nicht eingetreten ist. Das Konsistorium Koblenz hat einen Geistlichen, den es selbft als von wissenshaftliher Tüchtigkeit und von sittlihem Ernst getragen bezeichnet hat, nicht als Lehrer einer Kirche anerkennen können, die allein auf Gottes Wort sih gründet, das die Aufforderung enthält: suchet in der Schrift, das Wort Gottes. ist nicht gebunden. Wenn die konservative Partei erklären läßt, sie mische fich grundsäßlih nicht in die innerkirchlihen Angelegenheiten, so hat {hon der Abg. Hacken- berg auf die vorgestrigen Ausführungen des Abg. Kreth hingewiesen, der die Reinheit des. Glaubens in der evangelishen Kirche forderte und eine Einwirkung des -Kultusministers in diesem Sinne erwartete. Ich möchte meinerseits gern wissen, ob, wenn eintnal der Fall umgekehrt läge, wenn in einer ganz orthodoxen Gegend einige Liberale gegen eine ganz orthodoxe Probepredigt eines Kandidaten Ginspruch erheben sollten, dann au die Herren von der konservativen Partei mit diesem Eifer hervor- kehren würden, daß sie sich grundsäßlih nicht einmishen. Ich glaube, wir sind niht nur berehtigt, sondern geradezu verpflichtet, in dieser Angelegenheit unsere Stimme zu erheben. Die geseßgebenden Körper- schaften haben die Synodalordnung der evangelischen Kirche geschaffen, und wenn die darin gewährte freie Selbständigkeit der evangelischen Kirche bewirkt, Beschlüsse herbeizuführen, die den Frieden des Staats, die Ruhe seiner Bewohner gefährden, die geeignet sind, einen neuen Glaubenskampf hervorzurufen, und statt über die Verschiedenheiten in der Anschauung der evangelischen Kirche, die auf historischer Ent- wicklung ihrer Glieder beruhen, hinwegzugehen, zur Verstärkung dieses Gegensaßes beiträgt, so frage ih, ob wir nit berufen sind, gegenüber einem derartigen Vorgehen diese Behörden aufzufordern, den großen Aufgaben ihres Amts zu widmen und si nicht in diesen kleinlihen zänkischen Widersprüchen _zu gefallen. Wenn wir das tun, so zweifle ih nicht, daß die Behörden in si gehen und sich in ihrem Gewissen einmal prüfen werden, was sie denn mit ihrem Vorgehen eigentlih erreihen werden, dann glaube ih, daß unsere Proteste gegen dieses Vorgehen zu Worten des Friedens werden. Das Urteil gegen Herrn Römer, sagte Herr Haenberg, riht dem Herrn Römer nicht die Befähigung „zu einem kirhlihen mt ab, erklärt ihn niht für ungeeignet zu einem Pfarramt über- haupt, teen nur für ungeeignet in dem einen „Remscheider Falle. Man kann nit verstehen, wie unter diesen Umständen das Konsistorium \#ch hinsezt und geradezu ein Keßergeriht über diesen ann wegen einer einzigen *Verfehlung ausspriht. Was ift denn d Folge dieses Urteils, auch wenn es si{ch nur auf den einen Fall bezieht ? Welche Gemeinde wird denn Herrn Römer noch wählen und könnte ihn noch zur Wahl #\ A sicherheit, ob nicht dasselbe Konsistorium wieder aus dieser neuen Probepredigt einen Saß herausgreift und den Mann dadur unmöglih macht? Es wird Herrn Römer wohl nichts weiter übrig bleiben, wenn das Urteil der zweiten Instanz ebenso lautet wie das der ersten, als deu Staub sciner Heimat von den Füßen zu shütteln und sih nach Baden oder nah dem Elsaß zu wenden, dahin, wo die Behörden finden, daß seine theologischen Anschauungen von der Heiligen Schrift und dem evangelishen Bekenntnis nicht derart abweichen, daß er deshalb nicht Geistliher der evangelischen Kirche sein könnte. Der Redner beruft sich dann auf die Kabinetts- order des Königs Friedrih Wilhelm ‘I11. vom 17. Januar 1798, dem es gelungen sei, den Frieden in der evangelischen Kirche wieder herzustellen und die dogmatischen Sireitigkeiten zu beseitigen, und schließt mit den orten Geibels, die er allen denjenigen zurufen wolle, die der orthodoxen Richtung huldigen: Wollt Ihr în der Kirche Schoß wieder die Zerstreuten sammeln, Mat die Pforte weit und groß, statt sie selber zu verrammeln!

Abg. D. Hackenberg (nl.): Herr Dr. Irmer muß mir nit zugehört haben, denn ih habe ausdrücklih ausgeführt, ih mae mih mit der Mitteilung keines Vertrauensbruches \{uldig, weil dieselbe Frage schon vorher von kompetenter Seite in der Oeffentlichkeit erörtert worden ist. Die Verantwortung trägt das ganze Kollegium des Konsistoriums, niht etwa, wie aus der Andeutung des Herrn von Zedliß hervorgehen könnte, der eben neu ernannte Präsident des rheinishen Konsistoriums. Für das innerste Gebiet des Glaubens un E engand ist vor allem das Licht und die Luft der Freiheit erforderlich.

Abg. Cickhoff (fr. Volksp.) : Der Standpunkt des Ministers weit berechtigt, als v leßte Enischeidung noch nicht gefallen l lo Hackenberg hat behauptet, Herr Römer habe dur ane Gastpredigt die Erbauung vieler gestört. Davon kann gar keine Rede sein; Herr Römer hat seiner polemischen Einleitung einen erbaulihen De folgen lassen, der au diejenigen befriedigt hat, die der fogenannten positiven Richtung angehören. Gestört wurde nur ein ganz winziger Teil, dessen engherziger eg ogilMer Standpunkt offenkundi ist. Daß es sich hier doch um die Lehrfreiheit handelt, hat Ihnen soeben der Kollege von Cynern nachgewiesen, das besagt auch s{lagend die Begründung des a ige Hes über deren Entstehung wir ja jeßt Cigentümliches gehört haben, das beweisen aber auch die vorjährigen Ausführungen des Kollegen Hakenberg selbst zum Falle Fischer. „Derartige Erlasse wirken abshreckend auf unsern theologishen Nach- wuchs", jo hat Herr Hatenberg selbst voriges Jahr gesagt. Der Fall Römer ist wie der Fall Fischer nur ein neues Glict in der Kette unliebsamer Erscheinungen, die die evangelische Bevölkerung bis ins Innerste erregen: {on hören wir wieder von cinem Fall der Nichtbestätigung aus dem Hannöverschen.

Abg. Franken aa Wenn ein evangelisher Pfarrer den evan ien Christen Dinge vorträgt, daß sie, wenn sie die Kirche verlassen, sich sagen müßten, unser Heiland ift wie er- uns bisher gelehrt worden ist, so kann das nit zum F

rieden der Kirche dienen, und wenn ein

solcher Geistliher wirklih den Staub der L von seinen Füßen s{hütteln muß, so sehe ih gar nicht ein, daß das ein großes Unglück ist. Man hat in diesem Falle einen unglaublihen Entrüstungsrummel infzeniert, in dem man sogar ui: Kinder unterschreiben ließ. Es gibt ja in unserer Kirche so viele Sektierer, da mag auch Herr Broemel unterkommen, ch habe mich 25 Jahre im Presbyterium befunden und stets eifrig an den Geschäften mich beteiligt; ich kann nur billigen, was die Protesterheber und das Konsistorium getan haben.

g. von Eynern: Jch bin gezwungen, dagegen Verwahrung einzulegen, as aus dem eben Gehörten auf einen Fiespalt in der nationalliberalen Partei Schlüsse gezogen werden. Wir sind politisch der Meinung, da „theologishe Meinungsverschiedenheitzn und eine andere Auffassung über die Stellung des Cyangeliums zur Kirche nit so weit gehen können und dürfen, um die Gemeindearbeit in

tellen mit der absoluten Un-

gar nicht derjenige,

Frieden und Freude innerhalb der Kirhe unmöglih zu machen. Es ist zum ersten Male, daß ih von dem Kollegen Franken höre, daß diejenigen, die auf Grund ihrer Forschungen und ihrer Auffassungen einer etwas freieren Nichtung huldigen, zu den Sektierern gezählt werden follen. :

Abg. E Die Grundsäße unserer Partei stellen in religiösen Fragen kein Dogma auf. Deshalb habe ich mir die Frei- heit genommen, im leßten Moment, als die Debatte geschlossen werden sollte Stellung zu nehmen. Mit dem Worte „Sektierer" habe ih bloß sagen wollen, daß es innerhalb der evangelischen Kirche eine ganze Menge Sekten gibt, mit denen wir uns abzufinden haben f pee bloß auf die Deutsh-Katholiken —, wo auch die fret- innigen Geistlichen ein Unterkommen finden können. Sollte ih aas S gesagt haben, was anders gedeutet werden könnte, so

e ih ab.

Damit {ließt die Debatte. kir be

Abg. Freiherr von Zedlig und Neukir merkt per- sönlih: Meine Neußeeung Slederilardek worden. Ih habe nicht dem Konsistorialpräsidenten die Verantwortung für die kollegiale Entscheidung zushieben wollen, ih habe ledigli gesagt : wenn eine Entscheidung in einer Sache, die absolut nichts mit einem Ui emein hat, so begründet wird, daß man annehmen muß, es handle d in der Tat doch um einen solchen, so ist darin ein bedauerlicher

angel in der Und dabet bleibe ich. ;

Die ordentlichen Ausgaben für die Konsistorien werden darauf bewilligt. .

Unter den einmaligen Ausgaben für die Konsistorien werden 42550 G zur Herstellung des Anbaues | an das Konsistorialdienstgebäude in Stettin gefordert. ¿

Hierzu liegt eine Petition des Stadtsyndikus Wegener in

Harburg um Aenderung des Bauplanes für diesen Erweiterungs- au vor.

P de D S 28 E: Wolff- Gorki beantragt, N elttlon der Regierung zur Erwägun ib isen, und da Haus beschließt demgemäß. gung zu überweisen

In das Kapitel „Evangelische Geistliche und Kirche n“ sind zur Erhöhung der Bezüge der S pipirindenien in den älteren Provinzen an persönlichen Zulagen und Dienst- aufwandsentshädigungen 263 732 (6 eingestellt.

ß E Abg. Dr. Wolff -Gorki empfiehlt die Ge- nehmigung.

Abg. Dr. Lotichius (nl.): In der Rheinprovin wird darü Klage geführt, daß die Kirchenbücher den Kirchen d bon E, genommen und der politishen Gemeinde übertragen find. Die Pro-

Leitung des Konsistoriums erkennbar.

vinzialsynode der Rheinprovinz hat Es darum gebeten, daß .

diese Kirhenbücher wieder der Kirchengemeinschast zurückgegeben werden möchten, und ich möchte den Minister bitten, dies in Veranlafien, erner wünsche ih, daß das Einkommen der Geistlichen in den neuen rovinzen ebenso hech bemessen wird wie in älteren Provinzen. Ministerialdirektor von Chappuis: Diese Frage is {on

1903 bei Beratung des Etats des Ministeriums des Innern zur Sprache gekommen, und es is von. diesem im Ein- vernehmen mit dem Kultusministerium Stellung dazu ge-

nommen worden. Die Verpflichtung der politishen Gemeinden zur Aufbewahrung der Kirchenbücher beruht auf der alten éheiniläien Gesetzgebung, die dur die S and egelegged niht beseitigt ist, sondern noch fortbesteht. Es würde aljo zur Aenderung eines neuen Gesetzes bedürfen, das sich auch auf die katholishen Gemeinden er- strecken müßte. Abgese en davon, daß von katholisher Seite Anträge niht gestellt! sind, würde die Regiérung auch deswegen Bedenken tragen, das Ses zu ändern, weil nah den übereinstimmenden Aeußerungen des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten sich. die Eut Lenbee und die Bevölkerung sich daran ge-

wöhnt hat kann also nicht die Hoffnung auf eine Aenderung erweden. j

Abg. Graf von Wartensleben -Nogäsen (konf.) gibt seinex Freude über die Erhöhung der Bezüge der Superintendenten Ausdruck. Der Staat sei damit seiner moralishen Pflicht nach- gekommen. A Abg. Me y erx - Diepholz (nl.) : Der Etat sieht an persönlichen Zulagen und Dienstaufwandsentshädigungèn 39 865 4 in den neueren Provinzen vor. Die Superintendenten der Provinz Hannover er- halten für ihre umfangreihen Verwaltungsgeschäfte eine fo geringe Vergütung, daß sie niht in der Lage sind, ih eine angemessene Schreibhilfe zu halten, sie müssen eine so - ausreichende Funktions-

zulage erhalten, daß sie sich eine ständige Schreibkraft halten könnten,

Ministerialdirektor von Chappuis teilt mit, daß die Ver-, waltung bereits in Endes hierüber eingetreten sei. 4

Abg, Priegtze (nl.) gibt ebenfalls seiner Freude über die für die Superintendenten in Aussicht genommenen Zulagen Ausdruck.

Abg. Win ckler (kons.): Mit der besseren Remuneration der Superintendenten, über die auch ih im Namen meiner Freunde unsere Ne ausspreche, hat die Negierung einem langjährigen Wunsche des Hauses entsprohen. Die Frage einer sorgfältigeren Aufbewahrung der Kirchenbücher habe ich selbst {hon als Referent vor cinem

Jahre angeregt, und ih kann den Wunsh des Abg. Lotichius nur unterstügen.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Die von Herrn Abg, Winckler empfohlenen Gesichtspunkte für die Bemessung der Entschädigungen der“ Superk- intendenten sind durchaus beahtenswert und werden bei der weiteren Behandlung des Gegenstandes in sorgfältige Erwägung gezogen werden-

Was die Frage ‘der rheinischen Kirchenbücher anbetrifft, so haben die * Gemeindebehörden selbstverständlih die Verpflichtung, die bte“ treffenden Kirhenbücher auf Wunsch den beteiligten Pfarrämtern und Kirchenbehörden zur Einsicht vorzulegen. Jh habe biéher nicht gehört, daß irgend eine Beschwerde in dieser Beziehung erfolgt ist. Der Wunsch, daß die Kirhengemeinden in den Besiy der Bücher gelangen möchten, ist ja durchaus erklärlih; aber auf der anderen Seite bitte ih zu berüdsichtigen, daß do diesem Wuns au erhebliche Ve° denken entgegenstehen, daß insbesondere häufig die Gemeindelolale sicherere Aufbewahrungsorte für diese alten Kirchenbücher bieten werden

als manche Pfarrhäuser. Troy dieser Bedenken werde ih aber diese Sache gern weiter im Auge behalten.

Unter den Ausgaben für die „Bistü und die als gehörigen Institute“ finden sih Va eingestellt: persönlihe und widerruflihe Zuschüsse a. zur Erhöhung der Gehälter der Bischöfe von Hildesheim, Osnabrüe und Fulda sowie u „thren amtlichen Reisen für sämtliche BHGOEe und

L E en Bele aten Be E n und fürsterzbischöflihen Vikar der Grafshäft Glaß und den Fefe bischöjticen Kom- perts für den a a pee 50077 6, þ. zur Er- höhung der Gehälter der Dignîitare (Dompropst- und Dom- dehant), Domherren und Domvikare 163515 4, Sea 213592 M; ferner zu widerruflihen Zuschüssen zur E der allgemeinen Bedürfnisse der Diözesanverwaltung 195841 Die Budgetkommission hat die Bewilligung der Neuforderungen empfohlen. Jn Verbindung damit wird der Geseßentwurf, betreffend die Erhebung von ‘telholisgen fir liche

Bedürfnisse der Diözesen der katholischen Kirche in Preußen, beraten. Due diese Vorlage wird den bischöflichen

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