1906 / 57 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Parlamentarische Nachrichtet,

Die Sihlußberichte über die gestrigen Sißungen des E E Hauses der berden befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

Jn der heutigen (659.) Sißung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieber- ding beiwohnte, stand zunähst der von dem Abg. Basser- mann eingebrachte Gesezentwurf wegen Abänderung der Gewerbeordnung zur Beratung. Es soll hinter § 1332 folgender neue Paragraph eingeshoben werden :

. Die Zahlung des dem Angestellten zukommenden Gehalts Hat am Schlusse jeden Monats zu erfolgen Cine Vereinbarung, nah der die Zahlung des Gehalts später erfolgen foll, ist nichtig.“

Jn § 1333 der geltenden Gewerbeordnung sind die Fälle aufgezählt in denen die Aufhebung des Dienstverhältnisses vom Gewerbeunternehmer verlangt werden kann, unter 4)

heißt es: „Wenn sie dur anhaltende Krantheit oder dur cine längere Freilitöftaf oder L bei an der Verrichtung ihrer Dieaste gehindert werden.“ Weiter ist bestimmt: / s „In n Sue zu 4 bleibt der Anspruch auf die vertrags- mäßige Leistung des Arbeitgebers für die Dauer von 6 Wochen in Kraft, wenn die Verrichtung der Dienste dur unversculdetes Unglück verhindert worden ist. Jedoch mindern sich die Ansprüche in diesem Falle um denjenigen Betrag, der . dem Berechtigten aus einer auf Grund geseßlicher Verpflichtung bestehenden Krauken- versidzerung odcr Unfallversicherung zukommt. i Den lezten Say wollen die Antragsteller, wie folgt,

assen: fass „Dec Angestellie is nit verpflichtet, sh den Betrag abrehnen zu lassen, der ibm für die Zeit der Verhinderung aus einer Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.“ | Ferner soll § 183e einen weiteren Absay erhalten, in dem eine Vereinbarung, die der vorstehenden Vorschrift zu- widerläuft, für nichtig erklärt wird. Schließlich wird ein neuer § 133g vorgeschlagen: „Bei der Beendigung oder Kündigung des Dienitverhältnifses kann der Angestellte cin \{riftliches Zeugnis über die Art und Dauer der Beschästigung fordern. Das Zeugnis ist auf Verkongen des Angestellten au auf die Führung und Leistungen auszudehnen. Auf Antrag des Seen bat die O:tspolizeibehdrde das Zeugnis kostens und stempelfrei zu beglaubigen.“ Ss Jn Verbindung damit wird eine analoge Nichti E Tausel für entgegenstehende Vereinbarungen, b ; le Gehalts;ahlung in Krankheitsfällen, in § 68 des Handelsgeseß-

buchs aufzunehmen beantragt. E _ Gleichzeitig wird zur Debatte gestellt der von den Li liberalen im Vereine mit dem Zentrum und der Wirtschaft- lichen S nigung gele Pas 2 N u er ,

thnen Galehenttvurf DOI o e s De nisten Ane

L i das Dienjiver _ grftellen (C8 138} ) den Beslmungen des Honbeligesegeudhe 1 ; t 7 i un e H Ì Über das Diensiperpättns Gri So E technischen Angestellten

ten Vorschr rena up in [andwirtschaftlicen s ebengewerben) ausgedehnt werden; 3) zu Gunsten der in § 138 a bezeichneten Pers

Norschriften über angemessene Ruhezeiten geschaffen werden; e ZU léndi.keit der Sao und Kaufmannögerichte auf die technischen Angestellten auêgedehnt wird unter Errichtung besonderer E ia denen die Beisißer zur Hälfte technische Angeilellte ein müssen. S é z | Abg. Bassermann (nl.): Mein D befaßt fc zunächst mit den Retsverhältnissen der tehnishen Angestellten. Es hantelte sich ‘hier im Jahre 1895 um ca, 120 000 Personen. In den leßten 10 Fahren wird eine starke Vermehrung dieser Zaÿl eingetreten sein. Auf die hohe Bedeutung dieser technischen Beamten in unserem wirtschaftliden Leben brauche ih kaum hinzuweisen. Es ist bereits mit Net bei einer anderen Gelegenheit betont worden, daß der Vorsprung, den die deutshe Industrie vielfach in der Welt gewonnen hat, mit zurückzuführen ist auf die aroße Tüchtigkeit unserer deutschen tehaishen Beamten. Es liegt kein Grund vor, diese zahlreichen tehnischen Beamten, “Werkmeister, technischen Hilfsbeamten, Aussichtêbeamtez usw. s{lechter zu stellen in {hren Nechtsverhältnissen, als es bei den Handlungsgehilfen nah dem deutshen Handelsgeseßbuch der Fall ist. Ge handelt sid viel- ‘fa um sozial gleihstehende Kategorien, die wirtschaftli4 ähnlich fit jert sind, zum Teil einen schweren Daseinskampf kämpfen müssen und iafolgedesscn auf den Schuß der Gesepgebung angewiesen sind. Bezüali& der Handlung8gebilfen ist dies bereits gesehen. S der technischen Beamten wird dics jeßt beantragt. An Lat E konferenz der deutschen technischen Vereinigungen Die Forderungen Kategorien beteiligt, die hier in Frage kommen. Si? Litellung der “dieser Konferenz gipfelten in dem Verlangen na Line e mi dei tecznischen Beamten in ihren zivilrehtlihen Verhalt ie Beettigung Handlungsgehtlfen, es handelt si dabei u. a. us E Die er Konkurrenzklaufel, Ecleihterung der Gehalt tend, daß Forkerung einer monatlihen Gehaltszahlung ijt so D Angesteltte man zu’ ihrer Begründung ni Ne aftlichen

jt viel zu sagen hat. ann verlangen, daß setnen

dem Reichstage baldigst

terbältnifsen Rech- Berges ctn

; 2 ett di [tszahlung na nung getragen wird, während Jegt die So 1. Die Ausstellung Ferteliah: und noh darüber Hinavs erte Interesse des n-

ea glei bei ber Kündigung Uegk 1 Wesent nisses E x As Attest über leine Dien H tea heutigen D, wenn er sich vm eine eve Sielle beme 2 uslegt, nit Bestim i n aber {ist er, wenn der Richter diese E AMugdebuuing berehtigt, fogleich ein Seugnis zu verlange 1 fönnen Bedenken Unserer E gon auc) auf die technischen Beamten S sind irgendweloher Art nicht entgegenstehen. Die technischen Seh in ten gt Angest-lte zweiter Klasse, e M Dea "Arteitgebern und

tesenbetrieben, die Vermitilungöstelle zwischen den A im Zeitalter der großen Schaar ter Arbeitnebmer, und man E Fonfurreni- der Indüstrie uf ste Nücksicht nehmen. Hinsichtli@ Ler Gleich- fa f fonnten wir im E 6 „Ane dlungogebilfea nt un : even Angestellten u j E {e ges errciden, beute ahe glaube ih, können wir dazu übergehen, die g

An- am unsern An s ten Bestimmungen über

Eneg

die Konkurren;klausel, die uta auf die

tag seinerzeit in die Gewerbeordnung aufgenommen A en Anges sjudehnen. Die Wohltakl, N Dandlungzgebilfeie dacin liegt, daß er im Falle der Erkrankung se

i ; ; fia

auedalt 6 \terbezieht, ist nicht als ¡wingendes e Lüfaeiommen rechen. dagegen 0 Ha Zee S D ause ie Bezüge aus der Unfall- und Kran: rung nit en berednet werden dürfen. E28 wäre. verständiger gewelel t ge-

stal die L Ak tes Gehalts zum zwinzenden Necht 6 sgitet E O hat hieran auc son cine sehr itik geübt.

(Shluß des Blattes.) an Abgeordneten seyte in der heutigen Ea) Sikung iter der Minister der e deg denheiten Dr. Studt beiwohnte, bie zweite Ba 8 taatshaushaltsetats für das Etats jahr s: u Etat des Ministeriums der geistlichen, N E höh edizinalangelegenheiten bei dem Kapite eren Lehranstalten fort.

iiTeistungen gefragt |

Zu dem ersten Titel „Zahlung vermöge rehtlicher Verpflichtung an Anstalten und Fonds“ liegt der Antrag der Budgetkommission vor:

„die Regierung zu ersuGen, die in § 3 Abshuitt 2 des Normaletats vom 4. Mai 1892 vorgesehene Anrecchnung der über 4 Jahre hinausgehenden Beschäftigung als Hilfslehrer ohne Nüksicht auf die Zahl der Unterrichtsstunden während derselben auf das Besoldungsdienstalter derjenigen Oberlehrer eintreten zu Tassen, bei denen eine derartige Anrechnung bisber nit stattgefunden Hat.“

Die Abgg. Eickhoff (fr. Volksp.) und Genossen be- antragen: : :

„die Königliche Staats:egierung aufzufordern, im Etat für das Rechnungsjahr 1907 die Mittel bereit zu stellen, um den Direktoren der fämtlihen sechsklassigen höberen Lehrs- anstalten pensionsfähige Zulagen zu gewährleisten, und ¿war in den Orten der ersten Servisklasse und mit mehr als 50 000 Zivil- einwobnern in Höhe von 300 46, in den übrigen Orten in Höhe von 600 A6“

Referent Abg. Wallenborn berichtet über die Verhandlungen der Budgetkommission. Während des Referats bittet der Präsident von Kröcher, die Privatunterhaltungen etwes leiser zu führen, weil N er selbst noch die Herren am Regierungstische etrwoas verstehen

nuten.

Abg. Marx (Zentr.) empfiehlt den Unterrißt in der Steno- grapbie, die eine Kunst und kein Spielzeug sei. Für die Güte einés

tenographiesystems komme es garnickt auf die Zahl verjenigen an, die darin unterrihtet worden find; ebenso sei es verfehlt, die Steno- graphie immer weiter vereinfachen zu wollen, damit sie in mögliè;st wenioen Stunden erlecnbar sei und in wenigen WoSen {on praktische CEtfolge gerühmt werden könnten. Eine Erhebung in Preußen über die Stenographiesysteme habe keinen Zweck, fie müsse ih auf pen Deuts(land erstrecken. Ju der Gabelsbergerschen Stenographic seien in Deutschland - einschließlih ODesterreih- Ungarns und der Schweiz in einem Jahre 112179 Personen unterrichtet worden, in dem System Stolze-Schrey troß der ungeheuren Reklame und Propaganda nur 6000. Die Gabels- bergersche Stenographie habe allein in Norddeutschland rund 1300 Ver- eine mit 38 000 Mitgliedern, die Stolze-Schreyshe Schule aber in ganz Deuts&land nur etwa 1250 Vereine mit 35 000 Mitgliedern. Was solle das werden, wenn jeßt in Preußen Stolze-Schrey amtlich eingeführt würde, während die übrigen in Betracht kommenden deutschen Staaten Gabeléberger längst offiziell eingeführt hätten. Das amt- lie StenographisGWe Bureau des Abgeordnetenhauses könne als Kronzeuge für die Minderwertigkeit des Systems Stolze-Schrey angerufen werden, denn es habe sich 1898 bei der. Vereinigung von Stolze, Screy und Velten dem neuen Einigungésystem nicht angeschloffen. Die Gabelöbergershen Stenogramme des Reichstags fcien durhaus anzuerkennen. Wenn man ein-Stenographiesystem in den Schulen einführe, müsse man lediglich auf die praktishe Brauth- barkeit für das Leben sehen, und darum sei gerade das Gabe!sbergershe Sysiem zu empfehlen. ;

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Matthias macht einige Ans gaben über die bisher an den S&ulen bestehenden Einrichtungen für den Unterricht in der Stenographie und die Anzahl der Teilnebmer am Unterribt nach den versiedenen Systemen. An preußischen Anstalten seien im ganzen 8776 in der Stenographie untercichtet worden, dacunter 81 nach Stolze, 6094 nach Stolze-Schrey, 2294 nach Gabelsberger, 235 in der Nationalstenograpbie, 69 in der Stenotachygraphie. Der Minister könne noch nicht Stellung dazu nehmen und keinem System ven Vorzug geben. L

Abg. von Dirksen (fceikons.) bemängelt die zahlreihen Ungleih- heiten, die auf dem Gebiete der Besoldung der Oberlehrer troß des Normaletats von 1892 und seiner Nachträge fortbeständen; es existiere immer noch eine Unmenge verschiedener Besoldungs- falen. Die Regierung müsse mit Beseitigung dieser Unterschiede hinwirken, deren : Effekt nament- li von den an Nichtvollanstalten angestellten Lehrern als große Härte einpfunden werde. Giuige Abhilfe würde die Berücksichtigung des von der Kommission gestellten Antrags gewähren, der von dem Abg. Eickboff veranlaßt worden sei. Auch dem heute eingebrachten Antrage Eickhoff stehe nach den Informationen des Redners die Regierung wohlwollend gegenüber. Dem größeren Teil seiner Freunde werde ebenfalls ‘dieser Antrag sympathisch sein.

Abg. Eickhoff (fe. Bata): Als Schulmann möchte ich be- tonen, daß an die obligatorcische Einführung ‘der Stenographie in den Schulen zur Zeit niht zu denken ist. Andererseits möchte ich do auch darauf hinweisen; daß zahlreihe praktische Schul- männer si für die Einführung des einfahsten Systems erklärt haben, und au aus“ der Statistik des Kommissars gebt ja bervor, daß der Unterricht in dem vereinfabten System Stotze-Schrey in den Shulen die dreifache Zahl von Schülern auf si vereinigt hat. Crfreulicher- weise hat die Regierung jeßt ihren früheren Standpunkt bezügli der Zwölfstundenklaufel für die Anrehnung der Hilfslehrer- besWängung auf das Besoldungsdienftalter aufgegeben; um in dieser Beziehung noch bestehende Zweifel klarzusteller, ist der Kommissionsantrag gestellt. Die preußisGen Oberlehrer legen auf die Annahme des Antrages großen Wert; ein altes Unreht würde damit gut gemacht, weles den in den 90er Jahren angestellten Oberleÿrern zugefögt worden is. Der heute von mir Jbnen unterbreitete Antrag, der eine jeßt im Vordergrunde des Interesses stehende Frage berührt, hat zu meiner Freude au die Unterstüßung der Mehrheit der freikonservativen - Partei ge- funden. Der Normaletat bat | das Lehrpersonal der Nichtvoll- anstalten im Anfangsgehalte nach dec Se der Orte differenziert; die Differenzierung der Oberlehrer ift inzwischen beseitigt worden, die der Direktoren besteht aber noch fort, und ¿war heute ohne jede innere Becrechtigung. Die Direktoren der Nictvollanstalten sind geradezu stiefmüttcriih behandelt worden, obwohl sie dcch dieselbe Vorbildung haben, wie die Direktoren der Vollanftalteu, und ihr Geschäftskreis im wesentlichen derselbe ist. Der Redner bittet ferner den Minifter, zu veranlassez, daß für den Ein- tritt in alle Subalterubeamtenbecufe das Einjährigenzeugnis genügen möge. Mehrere Orte in seinem Wohlireise hätten fich an den Minister mit der Eingabe gewandt, daß diz Zeugnisse ihrer Anstalten einen öffentlichen Charakter erhalten, Die Eltern müßten jeßt ihre Kinder, statt sie in die Reftoratescule shiden ¿u können, in diz staat- lien Anstalten \{icken. Der Verein teutscher Ingenieure habe das berechtigte Verlangen gestellt, daß in den Orten, wo nur ein Gymnasium bestehe, in dieiem auh für den Unterricht in den realistishen Fächern und in der englischen Sprache gesorgt werde. Der Abg. Gamp habe erst kürzli bedauerï, daß im Dsten fo wenig für realistishe Bildung gesorgt si. Die Reformschulen seien in

Entwickluag begriffen, es gebe jeßt hon 70 Reform-

E namentlih hätten mehrere Orte in dec Nähe von

iulen, un Neformschulen bes(lossen. Es fei zu offen e 8 "hl biesce S&ulen am 1. Apr dieses Jahres etwa

betragen werde. e. beimen Regierngara E ä Tirekior pu h diese bei der Gehaltsregelung in den neunziger Fahren durchaus nit vergessen worden seien. ÎIn dem Verlangen

; er sei niemals rigoros verfahren; es der Pflichtstunden der Oberlehrer [ Gegen den Äntrag der Budt ete

i 3 worden. 1 di seien E E daß die Beschäftigung als Hilfslehrer rit ; renet werden könne, weni vielleicht nur zwei oder dret N idiofiunpen gegeben seicn. Die Regierung sei aber bereit, die Wünsche der Antragsteller zu erwägen.

(Schluß des Blattes.)

t Tillmann- seht eingehend- die Besol-

"dur Umfrage sci festgestellt worden, daß in

größerem Nachdrude “auf die -

der Nicßtvollanstalten auseinander

Aus der Rechtsprechung.

Haftpflicht des Arbeitgebers, durch dessen V die Beibringung von Marten ta O

Das Reichsgeriht hat in seinen Urteilen vom 3. Mat 190.

4. Oktober 1204 die Ansprüche von Arbeitnehmern E egts dur) deren Verschulden das Markenkleben unterblieben ift, auf Ersay für entgangene Invalidenrente zurückzewiefen.'

Das erstere Urteil des Neich9gerichts vom 3. Mai 1904 enthäit eine grundfäßlide Ablehnung der Hastung des Arbeitgebers nur in Beziehuag auf kontraktlihes Verschulden; soweit es fich um außer- kontraktlihe Schadenszufügung handelt, weist das Reichsgeriht den Anspru nur deswegen zurück, weil das anzuwendende gemeine Recht ihm keine Handhabe gebe.

In der späteren Entscheidung vom 4. Oktober 1904, die ih auf dem Gebiete rheinishen Rechts bewegt, hat das Neichtgericht mit Rüksicht auf die Artikel 1382, 1383 des Code civil den außec- kontraktlihen Anspru an fich zugelassen und die Abweisung der Klage nur wegen mangelnden Kausalzusammenbanges in Verbindung mit dem überwiegenden Ve:shulden des Klägers auêgesprocen

. Dagegen kommt der 1V. Zivilsenat des Königlichen Oberlandes- gerichts in Breslau in der Verhandlung vom 20. Januar 1905 auf Grund

: der Bestimmungen des Bürgerlichen e zu einer Verurteilurg

des Arbeitgebers, welcher durch die Nichtbeibringung von Marken die Nichtgewährung der Invalidenrente verursacht ät, Ns erschwerend für den Arbeitgeber wurde ncch der Umstand angesehen, daß erseinem Arbeits - nehmer zwar die von leßterem beizusteuernden Beträge vom Lohne abgezogen, troßdem aber das Einkleben der Versicherungsmarken unter- lajjen bat. Das Oberlandeszeriht bejaht sowohl die vertraglihe wie die außerbertraalize S@adenerfaßpfliht des Arbeitgebers, scht aber in dem na@lässigen Verhalten des Arbeitnehmers bezügli der Kon- trolle des Markenklebens für seine Person ein konkurrierendes Ver- s{ulden, das defsen an und für si bere@tigten Grs2ßansyruch nur zu F bestehen läßt. :

Nr. 14 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich*, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 1. d. M,, hat folgenden Inhalt: Zoll- und Skeuerwesen: Ausführungsbestimmungen zu dem Gese, betreffend die Wertbestimmung der Ginfuhrsheine im Zoll- verkehr. Verschnittweinzollordnung. Bestimmungen über die An- wendung der vertragsmäßigen Zollsäße für Gerbstoffauszüge.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Die in der Shwarzblechindustrie besckäftigten Arbeiter Berlins und der Umgegend haben, der- „Vo . Ztg.“ zufolge, eine Versammlung abgehalten, um über die Verbesserung ihrer Lohn- und Arbeitsverbältnisse zu beraten. Es wurde berichtet, den meisten Be- trieben ein ‘Stundenlohn von 35, 40, 45 Y bestche und 90 =Z die Ausnahme bilden bei meist neunstündiger täglicher Arbeitszeit. Ein großer Teil fei auf Bauten beschäftigt, aber cine Bauzulage werde in keinem Betriebe gezablt. Die Verfammlung stellte Forderungen auf, von denen die wichtigsten sind : Der Mindest- ilundenlohn beträgt 59 &; zwei Jahre nah beendeter Lehrzeit 55 und je nah Leistung mebr; selbständig Arbeitende 65 4; alle die- jenigen, die durch diese Vereinbarung nit getroffen werden, ervalten eiren - Lobrzushlag von 10 v. H.; für Arb-iten außerhalb der Werksiatt eine Zulage von d H die Stunde; bei - Alfordarbeiten ist der Akkordlohn vor Beginn fest- zuseßen und muß dabei der Mindestlohn gesichert sein. Die Arbeitszeit ist neunstündig; für Ueberstunden 30 bezw. 50 v. H; Nacht- und Sonntagëarbeit 75 v. H. Zuschlag usw. Der Tarif tritt am 1. April 1906 in Krast und gilt bis 31. März-1908. Eine Kommission wurde beaustragt, das Erforderliche zu veranlassen.

Aus Hamborn wird dem „W. T. B.“ telegraphiert : Infolge des angetündigten Foctfalls der monatlichen Prämien für die Sonntagtarbeit auf der Gewerkschaft „Deutscher Kaiser“ sind Streitigkeiten mit den Arbeitern entstanden. 237 Hoch ofenarbeiter find in den Ausstand gas

Wegen Nichtbewi igung höherer Lohnforderungen legten, wie der „Voss. Ztg.“ telegraphiert wird, sämtlihe Arbeiter der Del- fabriken des „Vereins deutsher Oelfabriken“ in Hamburg und out S die Arbeit nieder, Der Betrieb ruht feit gestern ollftändig.

Kunft und Wissenschaft.

An der Königlichen Bergakademie zu Berlin ist der Geologe Dr. Arnold Bode als Privatdozent für Geologie und Paläontoloois zugelassen worden. Bode ist am 15. März 1876 zu Wolfenbüttel geboren, bestand im März 1836 am Herzbglichen Neuen Gymnasium zu Braknschwetg bas Abiturtentènexamen und studierte danach bis zum Jahre 1900 an den Universitäten Tübingen, München und Göttingen Naturwifsenschaften, insbesondere Geologie, Paläontologie und Chemie. Nachdem er im Winterhalbjahr 1900/01 Assistent an dem mineralogt- schen Institute der Universität Jena gewesen und im Frühjahr 1901 in Göttingen zum Dr. phil. promoviert war, tcat er. mit dem 1. April 1901 als Geologe bei der Königlichen Geologishen Landecs- anstalt und Bergakademie ein.

v. A. Den Lichtsaal des Shulteschen Kun stfalons füllen Arbeiten von Walter Georgi, getönte Salmiindes und "Del: Ee die in ihrer Siscintarataliuas die Grenzen, aber auch die

raft seiner Begabung zeigen. Walter Georgis Besonderheit liegt in seiner stark flähhenhaften, dekorativen Wirkung, die besonders in den S hervortritt. Der Künstler verzichtet hier durGaus auf uffe und Lichtwirkungen. Die kräftigen und fcisden Farben sind lediglich dekorativ verwendet und’ der Charakter der Zeichnung, troß des farbigen Eindrucks der Arbeiten, fo im strengsten Sinne gewährt. Das gibt dieser Bildern eine herbe, kräftige Stimmung, dle noch. dur das gesunde poetishe Empfinden, das Geo:gi durdströmt, verstärkt wird. Er wählt schr einfahe Motive, die bet der {lichten Behandlung, vor allem aber durch diesen wahren Empfindungs- gehalt erhoben und geadelt werden. Dic Postkütshe auf dem Land- weg, das junge Paar, das froh das herbstlid Nee Land bes trachtet, das alte verwitterte Bauernlaus mit seinen Holzyeranden und den blühenden Blumen, das Mädchen am Pflug, die slaitliche Bauernfrau, die die Hübner füttert, das alles wird dem Beschauer

menshlich nahe gebraht, da Georgi bei aller [istif, M Auffassung nie das Gefühlémowment außer aft Tbe 0

mehr fommt die träumerishe, poetische Seite seiner Natur in den Delgemälden zut Ausdruck. Hier hat er ein Thema efunden, das ihm immer neue Motive bietet: die weltabgeschlossene Verloren- heit eines alten Schlosses, das in einem Park mit uralten Bäumen liegt, in dem Sandsteinfiguren und vergessene Wasserkünste an ver- gangene Zeiten erinnern. Am vollfommeasten [höpft Georgi “diese eigentümlihe Stimmung in einem großen Eemälde aus. Aus tem

Dach des einsamen Schlosses lodern Flammen, tenen- dite Rauchwolken nachquellen. Der düstere Feuershein hebt sich eltsam von dem leuhtenden Herbstlaub ter Bäume ab.

irgends is ein Mensch zu sehen, der dem \stummen, Es um si be E.ement Einhalt tun könnte. Nur im Vordergrund hebt fi die große Brönzefigur eines Brunnens wie in stummer, verzweifelter Klage empor. Von dem ruhig eindringlihes Leben aus, dessen volle sonderbare Technik, die Georgi bevorzugt,

„dem Bilde geht ein Wirkung nur dur die

gestört wird. Die in