1906 / 57 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Mar 1906 18:00:01 GMT) scan diff

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Grofthandelspreise von Getreide au deutschen und fremden Börsenpläten für die Woche vom 26. Februar bis 3, März 1906 nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nit eiwas anderes bemerkt.) Woche | Da- 26./2. | gegen bis 3713 ors 1906 | woche Berlin. 12 g bas 1 .| 161,80| 163,25 Weh e S E T6 S das 1 . | 178,20] 177,75 T S L * 460g das 1, | 159,80 160,17 Mannheim. A Roggen, , bulgarisjer, mittel ._. | 173,75) 173, Wehen: Hiêer, ruf ider! amerit, rumän,, mittel ; | 196,77 196,41 Hafer, badischer, württembergisher, mittel . . . .| 172,60 172,50 Gerste ( badische, Pfälzer, mittel . . . . « « « «| 173,13 E russische, Futters .. . + . . L295 7 Wien. ooooooooo 125,14 125,10 Wen Thaige ete 509 P SO G D Sfr ungari O2 142,12 erte Nova s e e s e e 148/98 1498/9 ais ungarisWer E S E 6127/00) 128/90 R 0A 115,35| 114,12 E E t iti R S cte E R E 113,26] 110,27 Len, (1 V8 ¡2 ko S L ; , Wetzen, Ulka, 75 bis 76 kg das bl. : ; ; . , «| 124,98| 123,81 - Ra R ._,| 124,20| 122,52 E O D gat 98s Rog . Paris, 197,06| 128,32 Weizen | lieferbare Ware des laufenden Monats { 195,44| 194,96 | Ant S 138,13| 138,16 Daa A 140,16| 140,19 Ti U | 14422 14547 eien T Ob -| 147,06) 14897 eizen 4 E S f | 14832 C s «5] 149,91) 153,60 Walla Walla. «.« + ¿+ + + «6.6 v] :147,88| 149,54 ) T. op o o B 900er 148,32 terdam. R Asow- E 4 i ese E I 33/16 agen - S etersburger . « «. . . « « « «| 140,58/ 140,57 t. sburg Wei, Dea L A ge 14440/ 4147/60 / en 4 aqmerikanisher Winter- -. . . « «| 158,16| 161,65 M amerikan. bunt . ....-.- .. „| 96,16] 96,15 E S 112/19| 112,17 | O 144,38| 144,45 ch ; 4, 1, Weizen ( O l (Mark Lane). .. \ 141,03| 141,09 Weizen englishes Getreide, : { 134,76] 135,61 ittelpreis aus 196 Marktorten 137,41| 137,48 Gele | a {Caretie averages) 141,02| 142,97 Liverpool. russi e en Eri 153,25 E roter Winter-. ¿eo o o 66e S Wei Manitoba . ¿ «eo o oi eo oe A Ge Q Plata fs r O NurraVté. . «s oe «* * **| 160/30| 162/73 Australiler „ooo *| 14207] 14214 Qafer, englis weißer, nue aao 1E 10025 erste, Futter-, amerikan. «eo En L L 0668 11808 | E 127,52 : E S 124,79) 127,52 Veijen, Lieferungsware (Wi: S E 117 Mais E O8 Neu York. : ; 7| 138,72 \ roter Winter- Nr. 2. «e ooooo A as Behn M 1338| 13491 LUeferungsware 4 Juli. „„«++ Sl 13264 L E E10 08 Weizen Buenos Aires. 117,60) 117,60 Mais | Durgisinitièware « « + + - +* ( 89,09| 89,09. Bemerkungen: dutt-,Imper ir die Weizennotiz an der Londoner Pro- A V, 204 Prt end, abi n Biebgniire (6 arktorten des Königreichs ermiile T Suartet Wüeimisthes Getreide (Gazotte averages) ift 1 Jmperia t 1B = 480, 212, Gerste = 400 Pfund engl. angeseyt. 1 Ph Wehen = 60, 1 Bushel Mais = 06 Pfund englis; | 100 gas = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Welz : 000 Kg, ährung sind die 4 ben cin n Ee e A Abealcigee ? cmittélten | ee Mea u snitiawe n Budapest dje urse auf Wien, i Ondon u} E London, für Chicago un Neu Yy und Liverpool die Kurse auf , U Uf Q die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Ï aut di t, Petersbur - für Paris Antwerpen und Amsterdam die Kurse 5 D rfe N Buenos Aires unter Berücksichtigung der

Deutscher Reichstag. 68. Sißung vom 6. März 1906, Nahmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Lelegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs cines Ge- seßes wegen Aenderung einiger Vorschriften des Reichs- stempelgeseßes, zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reihshaushalts- etats für das Rechnungsjahr 1906 (Spezialetats: Reichspost- und Telegraphenverwaltung, Reichsdruckerei, Reichs- eisenbahnen, Reichseisenbahnamt, Allgemeiner Pensionsfonds, Reichsinvalidenfonds und Reichsshaßzamt), ferner zweite Be- ratung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Entlastung des Reichsinvalidenfonds und erste Beratung des Ent- wurfs eines fünften Nachtrags zum Reichshaushalts- etat (188 700 /6 Zugang zum Allerhöchsten Dispositionsfonds).

Staatssekretär des Neihsshaßamts Freiherr von Sten gel:

Meine Herren! Unter dem 24. März 1904 wurde dem Reichstage ein Gefeßentwurf wegen Aenderung des Reichsftempelabgabengesetes in Vorlage gebraht, welcher den Zweck verfolgte, einige Mängel der bestehenden Stempelgesezgebung zu beseitigen, gleichzeitig aber auch für den- Umfaß in Reichs- und in Staatsanleihen gewisse Er- leihterungen zu gewähren. Der Reichstag hat in erster Beratung beschlossen, diese Vorlage an die Budgetkommission zu verweisen, und diese hat denn auch die Vorlage alsbald in Beratung gezogen, und ih kann aus-den damaligen Beratungen hervorheben, daß die Kommission wenigstens im allgemeinen fich zu den Vorschlägen in jener Novelle nicht unfreundlich gestellt hat. Einige Vorschläge wurden allerdings beanstandet, während in anderer Beziehung eine weitere Ergänzung und Umgestaltung der Vorlage gewünsht worden war. In allen diesen Punkten, die damals in der Kommission des Reichstags an- geregt waren, hat der jeßige Entwurf jenen Auffassungen Rechnung zu tragen gesucht.

„Es hätte sich ja vor allem fragen können, ob die Vorlage, die \sich aus zufälligen Gründen einige Monate ver- ¿ögert hat, niht bei der gegenwärtigen Arbeitsbelastung und ih kann wohl sagen: auch -überlastung des Reichstags nicht noh hâtte zurüdgelegt werden sollen. Allein dem stand die Erwägung entgegen, daß gerade gegenwärtig einzelne der Neuerungen, die den Gegenstand der Vorlage bilden, bereits in der augenbliÆlich tagenden Steuerkommission in Anregung gebracht worden find, fodaß wir hoffen dürfen, daß die Einbringung der Vorlage zu einer Abkürzung - der ohnehin recht \{chwierigen und langwierigen Beratungen über die Reichsfinanzvorlage in der Steuerkommission beizutragen geeignet sein werde. Es kam dabei noch ferner in Betracht, daß unter den vorgeshlagenen Aenderungen der bestehenden Gesehz- gebung sih auch ein Vorschlag befindet, der die Einführung der völligen Steuerbefreiung für die Umsäße in unverzinslihen Schaßanweisungen des Reichs und der Bundesstaaten betrifft eine Maßnahme, deren Aufshub nach unserem Dafürhalten mißlich wäre, zumal sie auch in einem gewissen Zusammenhange mit der den Reichstag ohnehin beschäftigenden großen Reichsfinanzreformvorlage steht.

Da ich, meine Herren, annehme, daß das Plenum des Reichstags die Vorlage demnächst an eine Kommission, und zwar, wie ich vermuten darf, an die Steuerkommission des Neichstags verweisen wird, so möchte ih “heute auf eine nähere Begründung der Vorlage selbst nicht eingehen, sondern nur in Kürze erwähnen, was der Gesetzentwurf enthält und au worin er sich von seinem Vorgänger im wesentlichen unterscheidet.

Vorweg möchte ih dabei bzmerken, daß die Erleichterung, die in Art. 3 für den Arbitrageverkehr vorgesehen ist, dann die Festsezung einer bestimmten Verjährungsfrist in Art. 7 des Geseßentwurfs sowie die fast nur formellen Vorschriften in Art. 4 und 5 der Vorlage im wesentlichen dem früheren Geseßentwurf von 1904 entsprechen.

Neudagegen ist die in Art. 1 vorgeschlagene Heranziehung auch solcher Aktiengesellshafter zum Emissionsftempel, die von der Ausgabe von Aktienurkunden zunächst absehen. Neu find ferner die in Art. 2 für die Besteuerung der Wertpapiere vorgeschlagenen Abstufungen zu 20 und zu 25 M gegenüber der bisherigen Abstufung von 100 Es ist das eine Vorschrift, die bestimmt ist, gewisse Härten zu be- seitigen, die sich bei der bisherigen Anwendung des Gesetzes ergeben haben, ohne do die Höhe der Steuersäße irgendwie zu beeinflussen.

Ich kann noÿ beifügen, daß diese beiden Aenderungen sich auf Anregungen stüßen, die seinerzeit bei der Beratung der früheren Vorlage in der Budgetkommission des Reichstags uns gegeben worden sind.

Ueber den früheren Gesetzentwurf von 1904 hinaus gehen dann die Vorschläge in den Artikeln 3 und 4 der Vorlage, wonach die An- \chaffungsgeshäfte über SHhuldverschreibungen des Reichs und der Bundesstaaten nur 1/20 vom Tausend zahlen und wona, wie i schon in meinen einleitenden Worten angedeutet habe, des weiteren unverziaslißhe Schatzanweisungen des Reichs und der Bundesstaaten von dem Anschaffungsstempel in der Folge ganz befreit sein sollen. Diese beiden Vorschläge haben, wie das bei früheren Anlässen au schon hervorgehoben worden ift, ihren Grund in dem Bestreben, au auf diesem Gebiete zur Hebung und zur Befestigung des Kurses unserer NReichs- und Staatsanleihen

n. ' E für die Anschaffungsgeshäfte über verzinsliche _Reichs- Staatsanleihen in der Vorlage vorgeschlagene crheblihe Er- myels von bisher ?/1o auf künftig 1/25, also auf den bisherigen Steuersaßes, wurde für ausreichend e Folgezeit die nur vorübergehende Anlage folchen Werten Es N zu s wir uns auch der Hoffnung hingeben Deshalb, meine Herrén, E der sih ohne weiteres infolge u dürfen, daß der Einnahmeautfal, ? Î a6 des Steuersaes für das einzelne Anschaffungs- eee A f der anderen Seite dur die Vermehrung geschäft ergeben E in solhen Werten, die wir für ziemli be- ft Aae e gewissem Maße wiederum seinen Ausgleich finden

irähtlih erachten, in j ler verzinslichen Anleihen ¿n¿licen Befreiung folher verzinslichen Anle | S von dem Anschaffungsstempel, die

; iten, namentli von „der Presse, ‘auch_\{chon in von E e ist, würde nah der Natur der Sache ein A d, den wir namentli bei der gegenwärtigen Finanz- solcher Reichs ni@t missen möchten, als ausges{lossen zu er-

und mäßigung des Ste vierten Teil des | eraHtet, um für di disponibler Gelder in

lage des n E meine Herren, werden Sie auf der anderen Seite T

in dem neuen Geschentwurfe die frühere Vorschrift, wonach

zur Hebung des Arbitrageverkehrs die Einzelversteuerung aus- ländisher Wertpapiere dur Zahlung einer Abfindungssumme für den in den inländischen Verkehr gelangenden Teil der betreffenden auéländishen Emissionen erseßt werden soll. Die Vorschrift, um die es sich hier handelte, hatte teils in der Kommission des Netchstags, teils auch in den beteiligten Börsen- und Bantkierskreisen seinerzeit eine so lebhafte Anfechtung erfahren, daß die verbündeten Regierungen, wenn au, was ich betonen will, nur ungern, {ih entschlossen habén, diesen Vorschlag niht wieder einzubringen. Etwas Neues vermochte - man freilich nit an die Stelle dieser seinerzeit beabsichtigt gewesenen Begünstigung des Arbitrageverkehrs zu segen, und ih konstatiere hier- mit, daß auch von den zahlreichen Gegnern des Abfindungsverfahrens in den Börsen- und Bankierskreisen niht einer in der Lage war, einen in der Tat annehmbaren Ersaßvorshlag zu machen; der ein- fahste Ersaßvorshlag wäre natürlih der, diese ausländischen Wertpapiere vom Stempel überhaupt freizulassen. Aber ein folher Vorshlag würde nach unserem Dafürhalten doch nit als akzeptabel erahtet werden können.

Zum Sghluß, \ meine Herren, möchte ih mir dann noch einige weitere Bemerkungen gestatten. Es is wider unser Erwarten der Entwurf, der sich doch allen in bezug auf die Vorlage von 1904 geäußerten Wünschen und Anregungen tunlichst anzupassen sucht, alsbald nah seinem Erscheinen in der Presse auf das lebhafteste angegriffen worden, und zwar sowohl von rechts als auch von links. In einem konservativen Blatte wurde es geradezu als unbegreiflich erahtet, wie man, zumal bei der gegenwärtigen Finanzmisere im Neiche, dazu habe kommen können, Vorschläge bei dem Neichstage einzu- bringen, durch welche die Börsensteuer herabgeseßt werde. Bei näherer Prüfung und Dur(sicht der Vorlage und ihrer Begründung, meine Herren, werden Sie sich jedoch wohl \ch{on überzeugt haben, daß danach von einer eigentlichen Begünstigung des Börsenverkehrs dur diesen Geseßeniwurf kaum ernstlih die Rede sein kann. (Sehr richtig! links.) Die wenigen Begünstigungen in der Besteuerung der Umsäße in Neichs- und Staatsanleihen beruhen auf ganz anderen Erwägungen als auf der Absicht einer Verminderung der Steuerlast der Börse. Sie beruhen darauf, daß es si, wie ih auh schon ausgeführt habe, dringend empfiehlt, für eine Hebung und Befestigung des Kurses der Neichs- und Staatsanleihen auf diesem Wege mit Sorge zu tragen. Ste beruhen also auf Gründen rein finanzwirtschaftlicher Natur.

Umgekehrt ist dann von der Fachpresse au Klage darüber erhoben worden, daß die Vorlage der Börse so gut wie gar nichts biete. Ein soler Angriff, meine Herren, würde als berechtigt nur anzuerkennen sein, wenn es überhaupt die Aufgabe und die Absihßt dieser Geseßgebung gewesen wäre, den Börsenverkehr besonders - zu fördern. Aber, meine Herren, der Zweck der Förderung des Börsenverkehrs liegt auf einem ganz andern Gebiet, nit auf dem Gebiet der Steuergesezgebung, und wenn ein Börsenbericht- erstatter sich fogar zu der Behauptung verstiegen hat, daß“ die / Novelle die moralischen Defekte des bestehenden Gesetzes unberührt lasse, so, glaube ih, verwechselt er bei seiner Kritik, die ich übrigens mir nit im entferntesten aneignen möchte, wahrscheinliherweise das Stempelgeseß mit dem Börsengeseß. Unserer Stempzlgeseßgebung sind schon alle möglihen Vorwürfe gemaht worden ; es sind ihr {hon Fisfalität und Rigorosität und noch verschiedene andere \{chlechte Eigenschaften nahgesagt worden. Aber, metne Herren, soweit ih mich entsinne, ist der Vorwurf, daß die Geseßgebung etne unmoralische sei, der Börsensteuergeseßgebung bisher noch von keiner Seite gemacht worden. S Ich glaube, meine Herren, aus dem Umstande, daß die Vor- lage aus zwei entgegengeseßten Lagern angefohten und bekämpft worden ist, viellei@t den S{hluß ziehen zu dürfen, daß sie sich in ihren Vorschlägen in der richtigen Mitte hält. Von einshneidender Bedeutung nah ‘der einen oder anderen Seite sind die Vorschläge, die Sie in der Vorlage finden werden, keinesfalls. Der Negierungs- entwurf hält si{ch vielmehr der gegenwärtigen Zeitlage entsprechend in bescheidenen Grenzen. Er bietet aber immerhin einige nah Ansiÿt der verbündeten Regierungen recht zweckmäßige fahlihe Neuerungen, und ih möhte mich deshalb auch der Hoffaung hingeben und meine Ausführungen mit dem Wunsche \{ließen, daß auch Sie, meine Herren, bei näherer Prüfung der Vorlage und ihrer Begründung zu der gleichen Auffassung gelangen werden.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Obwohl vo î Reiciéta, e zum S N id Le Beda, Ffupoen au Ra missionsberatung passieren können. Sie enthält auch so viel tehnische Einzelheiten, daß eine gründliche Prüfung stattfinden muß. Jch beantrage, die Vorlage an die Steuerkommission zu überweisen.

Abg. Gamp (Np.): Ih hatte persönlich geglaubt, es würde mögli fein, die Vorlage auch im Plenum zu erledigen, will aber dem Antrage Bachem nit widersprechen. Die Steuerkommission hat sich ja freilih bei der Tabaksteuer hon als eine Kommission für Ver- minderung der Steuern erwiesen, und auch die Vorlage bringt eine ganz erheblid)je Ermäßigung des Stempels für Anschaffungsgeschäfte von Staatspapieren. Ciner Ermäßigung der Börsen|steuer, die ih im großen und ganzen bewährt hat, können wir nit das Wort reden.

_ Abg. Müller-Sagan (fr. Volksp.) : Die Angelegenheit ist ja {hon sehr gründlih durchberaten worden. Die Steuerkommission ist auch ganz besonders überlastet , namentlich seitdem sie selbständig auf die Steuersuche gegangen ist. Es ist ficher erwünsbt, ihr eine weitere Ausdehnung dieser threr Tätigkeit vorzuenthalten. Wir bitten den Abg. Bachem, seinen Vorschlag zurückzuziehen, der leiht die Ver- abschiedung der Vorlage unmözlich mahen möhte,

Abg. Rett i ch (d. kons.): Wir stehen auf dem entgegengeseßten Standpunkte. Wie im vorigen Jahre sind wir für Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission; auf eine sachliche Erörterung in erster

Lesung wollen wir nit eingehen.

g. Mommsen (fr. Vgg.): Sie wollen mir, als dem einzigen Sachverständigen des Hauses, einige Bemerkungen zu dem Gntwurfe gestatten. Wie die Dinge zur Zeit liegen, is im Reichstage eine wirklihe Börsenreform, wie wir sie für notwendig halten im Interesse unserer Stellung zu der internationalen Handelêwelt wie der Neichsfinanzen, nicht durhzuseßen. Die Beratungea von 1904 im Reichstage und in Sachverständigenkreisen haben, was die jeßige Vor- lage betrifft, auf die Regierung ganz erheblihen Eindruck elnabt Der Stempel auf Kaufgeschäfte für Staatspapiere soll ermäßigt werden. Das NRichtigste wäre, ihn überhaupt nit zu erheben, wie ja au auf diese Papiere kein Effeltenstempel erhoben wird. Es werden auch einige weitere Ermäßigungen im Interesse des Arbitrageverkehrs vors enommen. Das einzige Neue, was die Vorlage bringt, ift die Besteuerung für Aktiengesellschaften , die keine Aktien ausgegeben haben; das entspricht einem Wunsche der Steuerkommission. Dem Zweck des Gesetzes widerspricht aber diese Vorschrift aufs aller entschicdenste; denn der Cffektenstempel is do ein Ürkundenstempel und soll es bleiben, hier wird aber ein Stempel vorgeschrieben auf nit vorhandene Urkunden. Die Einnahme daraus wird nah Vor-

{rift des Gefeßes ja do nur ein Jahr früher fällia, als sie sonst

erhoben werden würde. Es wird damit aber ein ga gedanke in das bestehende Gesetz hineingetragen, iei Me B