1877 / 136 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jun 1877 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 122, zum Pr. Lt., Luschka, Sec. Lt. im Inf. Regk.+ Nr. 120, Sandel, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 125, Luz, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 124, zu Pr. Lts. befördert. Knoblich, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 125, in das Inf. Regt. Nr. 120 verseßt. : Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. 31. Mai. Frhr. v. K echler-Schwandorf, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 120, mit Pension ausgescieden unter Uebertritt zu den beurlaubten Offiz. der Landw. Inf. und Anstell. in der durch den Etat 1877/78 bei dem Bezirks-Kommdo. des Res. Landw. Bats. Nr. 127 hinzugetretenen Hauptm.-Stelle. 4. Juni. v. Löffler, Oberst und Commdr. des Pion. Ba's. Nr. 13, der Abschied mit Pens. bewilligt unter Ver- leihung dcs Char. als General-Major. Bahnmüller, Hauptm. urd Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 121, der Abschied mit Pens. und mit der Regts. Unif. bewilligt. / L Im Sanitäts - Corps. 30. April. Hopfengärtner, char. Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 124, beauftragt mit den Funktionen des Div. Arztes der 27. Div., Gräter, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Drag. Regts. Nr. 26, Häußler, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Ulanen. Regts Nr. 20, zu Ober-Stabsärzten 1. Kl. befördert; Pr. Sc{midt, Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. Gren. Regts. Nr. 123, unter Beförderung zum Ober-Stabsarzt 2. Kl. zum Garnison- Arzt der Garnison Ludwigsburg ernannt; Eyppert, Stabs- und Garni. Arzt der Garnis. Ludwigsburg, als Stabs- und Bats. Arzt zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 120, Dr. Hastreiter, Stabs- und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 120, als Stabs- und Bats. Arzt zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 126, Dr. Albrecht, tabs- und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 126, als Stabs- und Bats. Arzt zum 2. Bat. Gren. Regts. Nr. 123 verseßt.

Nichtamfkliches. Deutsches Nei.

Berlin, 13. Juni. Se. Majestät der

Preußen. heute den General der

Kaiser und König empfingen ral Infanterie von Loën, nahmen den Vortrag des Geheimen Kabinets-Naths von Wilmowski entgegen, besuchten FJhre Königliche Hoheit die verwittwete Großherzogin von Medcklen- burg-Schwerin und empfingen vor dem Diner den diesseitigen Gesandten in Madrid, Grafen von Haßfeld. es

Jhre Majestät die Kaiserin-Königin reiste gestern von Karlsruhe mit Fhren Königlichen Hoheiten“ dem Großherzog und der Großherzogin von Baden nach Heidelbera, wo Allerhöchstdieselbe Jhre Majestät die Königin von Schwe- den besuchte und bei dem Erbgroßherzog von Baden dinirte. Vor der Weiterreise besichtigte Jhre Majestät die Kaiserin- Königin die Luisen-Anstalt und einen Theil der neuerbauten Universitäts-Klinik. Jn Darmstadt wurde Fhre Majestät von der Prinzessin Ludwig von Hessen und bei Rhein begrüßt und traf Abends in Coblenz ein.

Die Kabinetsordre, welhe Se. Majestät der Kaiser und König an das Königs-Grenadier-Regi- ment (2. Westpreußisches) Nr. 7 aus Veranlassung der Jubel- eier am 8s. d. M. erlassen haben, hat nah dem „Militär- Wochenblatt“ folgenden Wortlaut:

Ich feiere heute mit dem Regimente, welches Mir Mein in Gott rußender Herr Vater verliehen hat, das dritte Iubiläum und jedes mit bewegterem Herzen, mit tieferem Dank für des allmächtigen Gottes Gnade, die Mich so lange erhielt, und mit wärmerer Liebe und größerer Anerkennung für Mein Regiment. J habe dem Regi- ment {on bei Meinem fünszigjährigen Jubiläum sagen können, daß Fc cs überall, in einer langen Zeit des Friedens und in dem Frustesten Kampfe mit dem Feinde musterhaft bewährt gefunden habe und jegt liegen wieder 10 Jahre hinter Mir, in denen

as Regiment seinem früheren Ruhme nicht allein treu ge- blieben ift, sondern iha noch wesentli crhöht hat. Der Name des Regiments ist für alle Zeiten in ehrenvollster Weise mit dem großen Kriege von 1870/71 verbunden, das bestätigt jeder Einblick in die Kriegsgescichte, jeder Blick auf die Fahne des Regi- ments mit ihren {önen Erinnerungen, und jedes Soldatenherz muß höher sch{chlage:, wenn es die Stellen sicht, an denen das Regiment die sch:rierigsten Aufgaben erfüllt hat. Gott der Herr weiß allein, wie lange wir Ic und Mein Regiment noch zusammenbleiben, das aber weiß Ich, daß, so lange Ih lebe Ich dem Regimente seine mit dem Herzblut so vieler braven Soldaten besiegelte Treue und Hingebung niemals vergessen werde. Wenn Ih aber dereinst nicht mehr bin, dann wird das Regiment eben so siher Meiner ge- denken und wird immer danach streben, daß der Sinn für Ehre und Tüchtigkeit fortlebt, der Mich das Regiment hat so licb gewinnen laffen und daß das Regiment mit Meinem Namen immer unter den Besten der Armee bleibt. Gottes Segen möge jederzeit b:i dem Re- gimente sein.

Wilhelm. An Mein Grenadier-Regiment (2. Westpreußisches) Nr. 7.

_— Der Ausschuß des Bundesraths für Justiz- wesen trat heute zu einer Sißung zusammen.

Durch Allerhöchste Ordre vom 11. Mai d. J. ist eine Erweiterung der den Regierungen ertheilten Befugniß zur freihändigen Verpachtung von Domänen- und Forstobjekten genehmigt worden. Demgemäß hat der Finanz-Minister, unter Aufhebung der Cirkular-Verfügungen vom 8. August 1865 und 9. Dezember 1869, auf Grund der Allerhöchsten Ordres vom 18. Juli 1865, 15. November 1869 und 11. Mai 1877 dur Cirkular-Erlaß vom 3. Juni d. F. im Wesentlichen Folgendes bestimmt :

1, Die Verwaltung der zu den Staatsdomänen und Forsten gehörenden Nuzunagsobjelte ist nah Maßgabe der darüber vom Finanz-Minister ertheilten oder noch. zu erthei- lenden generellen oder speziellen Anweisung zu bewirken. Wenn von bisheriger Administration zu Verpachtung, bezie- hungsweise O oder umgekehrt von bisheriger Ver- pachtung resp. Vermiethung zur Selbstbewirthshaftung über- gegangen werden foll, so bedarf es hierzu für jeden einzelnen Fall der Ministerialgenehmigung.

il, Als allgemeine Norm für Verpachtungen oder Ver- miethungen gelten folgende Vorschristen: 1) Es sind zu unter- scheiden : A. Objekte, deren Jahresertrag 4500 # und darüber, B. Objekte, deren Jahresertrag unter 4500 F aber über 600 6 ijt, C. Obvjefte, deren Jahresertrag 600 s nicht übersteigt. s ch_, 2) Jn Vetreff der Objekte ad A. von 4500 s und darüber zZahresertrag sind zu jeder neuen Verpachtung die erforder- lichen speziellen Vorschläge dem Finanz-Minister rechtzeitig ein-

zureichen, welcher der Regierung (Finanzdirektion) weitere An- weisung ertheilt.

3) Jn Betreff der Objekte ad B. von unter 4500, aber über 600 M JERrtetivag fönnen die Regierungen (Finanz- direktion) ohne Ministerialgenechmigung die Verpachtung oder Vermiethung bewirken, jedoch nur a. licitando, b. aut läng- stens 18 Jahre, und c. auch nur, wenn das neue Pachtgeld mindestens 90 E des bisherigen Pachtgeldes, beziehungs- weise Ertragsanschlags érreiht. Wird eine dieser Bedingungen nit erfüllt, so 1 Ministerialgenehmigung erforderlich.

4) Jn Betreff der Objekte ad C. bis incl. 600 M Fahres- ertrag können die Regierungen (Finanzdirektion) auf läng- stens 18 Jahre selbständig die Verpachtung bewirken: a. lici- tando, für jedes nah ihrem Ermessen annehmbare Gebot, Þ. aus freier Hand in folgenden Fällen: a. wenn nah vorheriger Lizitation, auf welche der Zuschlag nicht er- theilt ist, ein Pacht- oder Miethsgeld erlangt wird, welches höher is, als das in der leßten Lizitation abgegebene Meistgebot, #. wenn es Objekte betrifft, welhe nur für eine bestimmte Person oder den Besißer eines bestimmten Grund- stücks besonderen Nußungs- oder Gebrauchswerth haben und daher zum Ausgebot in der Lizitation nicht geeignet, sondern nur ens zu verpachten oder zu vermicthen sind.

In der Regel wird es sich empfehlen, die Kontraktsdauer für die Objekte bis zu 600 4 Jahresertrag auf 6 Jahre zu beshränken und eine längere Dauer nur zu wählen, wo be- E Verhältnisse im Jnteresse der Verwaltung dazu Anlaß geben.

Die gehörige Wahrnchmung der fiskalischen nteressen und die Feststellung angemessener Bedingungen hat die Re- gierung (Finanzdirektion) zu vertreten.

111, Prolongationen bestehender Pacht- resp. Miethsverträge sind ganz nach denselben Grundsäßen zu behandeln, wie neue Verpachtungen resp. Vermiethungen.

IV. Zur Holzzucht bestimmte Flächen können die Regie- rungen (Finanzdirektion) Behufs Erleichterung des Holz- anbaues auf längstens drei Jahre zu vorübergehender A&ernußzung auch aus freier Hand selbständig verpachten, wenn eine solche Benußzung nicht {on vorangegangen ist. Auf leichterem Boden ist jedoch diese Vorkultur auf zwei Jahre zu beschränken, soweit sie überhaupt als statthaft erachtet werden kann. Zu einer längeren als dreijährigen Vorkultur- zeit bedarf es, auch wenn die Verpachtung licitando erfolgen joll, der Ministerialgenehmigung. Ueber die vorstehend be- stimmten Zeiträume hinaus kann die Regierung (Finanz- direktion) den Zwischenbau von Hackfrüchten gegen ent)prechen- des Entgelt so lange gestatten, wie sie es im Jnteresse dcr Forstkuliur für nüßlich. erachtet.

V, Die Verwerthung der Mastnußzung und die Feststellung der Bedingungen s Zahlungssäße für die jährlihe Heide- einmicthe zu Raff- und Leseholz-, Streu-, Gräserei- und Wald- weidenußung bleibt den Regierungen (Finanzdirektion) selb- ständig überlassen.

Bei ausnahmsweiser Verpahtung solher Nußungen auf länger, als Ein Jahr, ist nah den Bestimmungen sub 1. zu verfahren.

V1, Rüdsichtlih der Jagdverpachtung sind bis auf Weiteres die Vorschriften des - Cirkular-Reskripts vom 21. November 1859 maßgebend.

VI. Fischerei und sonstige Nußungen in Gewässern, welche in den Königlichen Forsten liegen oder dieselben begrenzen, fann die Regierung (Finanzdirektion) an Forstbeamte auf längstens 6 Jahre, event. die kürzere Dauer der Dienst- zeit auf der betreffenden Stelle, freihändig verpachten, wenn das® bisherige * Paltgeld, oder, sofern die Nuzung bisher noch nicht verpachtet war, der Ertragsanschlag 15 M. pro Jahr nicht übersteigt, und durch die neue Ver- pachtung erreicht oder übertroffen wird.

VIIJ, Abgesehen von den nah VI. und VII. zulässigen freihändigen Verpachtungen an Forstbeamte ist zu allen frei- händigen Verpachtungen an Beamte oder Domänenpächter in jedem Falle Ministerialgenehmigung erforderlih. Auch in den Lizitationen dürfen zum Ressort der Forstverwaltung

ehörende Beamte nie mitbieten, noch durch andere Personen ür si mitbieten lassen, und überhaupt bei Anpahtung von Forstgrundstücken oder Forstnußungen weder selbst noch mittel- ar durch andere Personen ohne Ministerialgenehmigung si betheiligen.

1X. Ob die Regierung (Finanzdirektion) in den oben ad 1. 3 und 4 allen Fällen bei einem ungünstigen Aus- falle der ersten Lizitation eine Wiederholung derselben vor- nehmen will oder nicht, wird ihrem Ermessen nah den ob- waltenden Umständen anheimgestellt.

X. Was vorstehend bezüglich der Verpachtung bestimmt ist, gilt gleihmäßig auch für die Vermiethung.

X1. Wenn für einzelne Fälle oder im Allgemeinen Ver- pachtungsbedingungen vom Finanz-Minister festgestellt sind, oder noc') vorgeschrieben werden, fo ist zu jeder Abweichung davon Ministerialgenehmigung erforderlich.

Die Artillerie-Offiziere der Pläße Cöln, Mainz, Meg, Straßburg und Spandau haben, nach einer Allerhöchsten Be- stimmung vom 12. v. M., fortan die Dienstbezeihnung „erster Artillerie-Offizier vom Plaß“, die diesen Offizieren als Beistände beigegebenen Hauptleute der Fuß-Artillerie das Dienstprädikat „zweiter Artillerie-Dffizier vom Plat“ zu führen.

_— Jn dem Jnjurienprozesse eines Dienstboten gegen ihre Dienstfrau wegen Beleidigung hat der Strassenat des Ober- Tribunals (Erkenntniß vom 1. März 1877) ausgesprochen, daß die Bestimmungen der preußischen Gesinde-Ordnung vom 8. November 1810 uúber Beleidigungen des Gesindes (88. 77 u. 78) weder durch die preußische Verfassungsurkunde, noch dur das Reichs-Strafgesezbuch beseitigt worden sind. Es sind demna Aeußerungen odcr Handlungen der Gering- \häßung Seitens der Herrschaft gegen die Dienstboten stets \traffrei, Scheltworte dagegen oder geringe Thätlichkeiten

nur dann, rvenn das Gesinde die Herrschaft durch ungebühr- |

liches Betragen zum Zorne reizt.

__ Elbing, 8. Juni. Gestern Nachmittag 45 Uhr fand hier der Taufakt und Stapellauf des auf der Werst des Kommerzien - Raths Schichau erbauten Kanonenbootes statt. Dem Schiffe wurde auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers der Name „Otter“ beigelegt.

Cassel, 12. Juni. Ju der gestrigen (8.) Sißung des Ko m- munallandtags für den Regierungsbezirk Cassel wurde die Seitens des Verwaltungsausschusses vorläufig erfolgte Wahl resp. Bestellung dreier Dberbeamten des Landesdirek-

toriums von dem Kommunallandtage genehmigt. Hierauf referirte der Erbprinz zu Yenburg und Baan E bah Namens des Hauptausshusses über den eseßentwurf, betreffend eine Erweiterung der Verwendungszweccke der den Provinzial- und Kommunalverbänden überwiesenen Dotations- fonds. Der Landtag erklärte sich mit dem Geseßentwurfe ein- verstanden, knüpft daran aber den Wunsch, daß die Befugniß zur Gewährung von Unterstüßungen für Sekundärbahnen nicht auf die dem Kommunalverbande durch den Allerhöchsten Erlaß vom 16. September 1867 überwiesenen Summen be- \{hränkt, sondern auch auf die durh 8. 20 des Ge- seßes vom 8. Juli 1875 überwiesene Rente ausgedehnt werde. Außerdem \prach der Landtag sich dafür aus, daß folgender Zusaß in dem Geseßentwurfe hinter dem Worte „Sekundär-Eisenbahnen“ gemacht werde: „ohne Unterschied, ob die Zugkraft durch Maschinen oder lebende Kräfte hergestellt wird“; auch sprach der Kommunal-Landtag seine Ueberein=z stimmung damit aus, daß zu Vorarbeiten und Grunderwerb Unterstüßungen nicht bewilligt werden sollten.

Die von dem Abgeordneten Hellwig und Genossen bean- tragte Beaustragung des Verwaltungsausschusses, zur Beseiti- gung der hinsichtlih der SREGEMUgO Cu im hiesigen Regierungsbezirke bestehenden Vängel bei der Staatsregierung den Erlaß eines bezüglichen Geseßes in Anregung zu bringen, wurde bes{lossen. : Ï

Der Antrag, künftig die von dem Verwaltungsaus\schusse provisorish abgeschlossenen Rechnungen der ständischen Schaß- fasse dem Kommunal-Landtage bei seinem jedesmaligen Zu- sammentreten zur Prüfung und Entlastung vorzulegen, wurde ebenfalls genehmigt.

Der Abgeordnete Hellwig zog seinen Antrag auf Bevoll- mächtigung des Verwaltungsaus\husses zu Verhandlungen und bindenden Erklärungen bezüglich der anderweiten Einrich- s der Brandversiherungs-Anstalt zurück, weil er durch die bei der Begründung desselben im Hause gemachten Bemer- kungen die Ueberzeugung gewonnen habe, daß der Kommunal- Landtag Bedenken trage, den Aus\{huß zu verpflichtenden Er- flärungen in dieser Angelegenheit zu ermächtigen, während derselbe p bloßen Verhandlungen ohne Weiteres befugt sei.

Hin O des Antrags des Abgeordneten Stichel, einige das Grundbuchwesen betreffende Abänderungen der bestehenden geseßlihen Vorschriften bei der Staatsregierung zu befür- E der Beschluß über die geshäftlihe Behandlung ausgeseßt. :

Die \chließlich vorgenommene Wahl eines Mitgliedes des ständischen Verwaltungs-Ausschusses an Stelle des verstorbenen Ober-Finanz-Raths Zuschlag fiel auf den Abgeordneten, Eisen- bahn-Direktor a. D. Bolte.

Nachdem in der heutigen (9.)Sißungdes Kommunal- Landtags die Wahl eines Abgeordneten und eines Stellvertre- ters behufs Mitwirkung bei der Geschäftsführung der Renten- bank in Münster, vorbehaltlich weiterer Verhandlungen über die Bestreitung der Neisekosten und Tagegelder derselben, be- {lossen worden war, wurde dieselbe alsbald vorgenommen, und der Landeskreditkassen-Direktor Dr. Harnier zum Ab- geordneten, der Eisenbahn-Direktor a. D. Bolte zum Stellver- treter gewählt.

Hieran {lossen sich die Wahlen zur hessischen Deputation für das Heimathwesen, und wurden ge- wählt zu Mitgliedern die Abgeordneten Ostheim, Graf Berlepsh und Hellwig, zu Stellvertretern die Abgg. Dr. Harnier, Hans von der Malsburg und Knobel.

In Betreff der Bestallung ständisher Rendanten wurde beschlossen, von weiterer Verfolgung dieser Angelegenheit zur Zeit abzustehen. Ferner erfolgte in Betreff des Antrags des Abg. Hellwig auf Revision der Bauordnung vom 1. Fanuar 1875 der Beschluß, den Verwaltungsausshuß mit der weiteren Prüfung und Verhandlung zu beauftragen.

Hiernach gelangte ein Antrag des Abg. Gleim und sämmt- licher übrigen Mitglieder des Kommunal-Landtags zur Verhand- lung, nah welchem die Versammlung das Vertrauen zu allen betheiligten Faktoren aussprehen möge, daß in der Absicht, die Stadt Cassel zum Sitze eines Ober-Landesgerichts zu be- stimmen, keine Aenderung eintreten werde. Der Antrag wurde einstimmig genehmigt.

Die Geschäfte des Kommunal - Landtages waren hiermit beendigt, und nachdem der Vorsißende eine Uebersicht über dieselben hatte vortragen lassen, sprach im Namen Sr. Ma- jestät des Kaisers und Königs der Königliche Kommissarius, Ober-Präsident v. Ende, die Schließung des siebenten Kom- munal-Landtags des Regierungsbezirks Cassel aus.

Jn ein von dem Vorsißenden ausgebrachtes dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König stimmte die Versammlung treubia ein.

Bayern. München, 10. Juni. Die „Allg. Ztg.“ schreibt: Wie man vernimmt, besteht höchsten Orts die Absicht, dem Landtag im kommenden Herbst u. a. auch einen Geseb- entwurf, die Errichtung eines Verwaltungsgerihtshofs betreffend, in Vorlage zu bringen, und die Bearbeitung def- selben is dem Ministerial-Direktor von Riedel über- tragen worden. Der Entwurf befindet sich sonach in den besten Händen, und die Hoffnung ist berechtigt, daß derselbe mit den Kammern zur Vereinbarung gelangen und so einem längst als dringend anerkannten Bedürfniß der Verwaltungs- geseßgebung wird abgeholfen werden können.

Württemberg. Stuttgart, 10. Juni. Die Prinzessin Friedrich, sowie der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Württemberg haben sich zum Sonmeraufenthalt nah der Villa Seefeld bei Rorshah begeben. Die Kammer der Abgeordneten nahm in ihrer gestrigen Sißzung das Eisen- bahnges eß, betreffend die Beschaffun weiterer Geldmi?- tel für den Eisenbahnbau in der Finanzperiode 1. Juli 1877 bis 31. März 1879, wonach 22 Millionen Mark, soweit sie niht aus verfügbaren Mitteln der Staatskasse bestritten werden können, unter möglichst günstigen Bedingungen als Staatsanlehen aufzunehmen sind nach den Kommissions- beschlüssen an. / |

Hessen. Darmstadt, 12. Juni. (W. T. B.) Bulletin über den Gesundheitszustand des Großherzogs: Die körperliche und geistige Beweglichkeit des Großherzogs ist durch die andauernde Shwäche nicht unwesentlih gehemmt. Die Körperkräfte werden wegen Mangels an Appetit nicht in erwünshtem Maße durch Aufnahme von Nahrungsmitteln unterstüßt. :

13. Juni, Mittags. (W. T. B.) Der Großherzog ist heute Vormittag 10è Uhr verschieden. (Großherzog Ludwig TlII., geb. 9. Juni 1806, succ. seinem Vater, dem Großherzog Ludwig 11, am 16. Juni 1848.)

Sachsen-Altenburg. Altenburg, 12. Juni. Der Herzog hat die neugewählte Landschaft des Herzogthums zu einem ordentlichen Landtage, behufs Erledigung einer dring- lihen Vorlage über die Aufhebung ves Gesammt-Ober- Appeiilionageryts in Jena und die Errichtung eines mit mehreren anderen SEOLGIEER Staaten gemeinsamen Ober- landesgerihtes daselbst einzuberufen beschlossen, und zu dem Ende Mittwoch, den 20. Juni d. J., zur förmlichen Eröffnung desselben bestimmt.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 11. Juni. Der Aufenthalt des Kaisers in Schönbrunn wird bis zum 13. d. M. dauern, am 14. d. M. wird der Kaiser den Autent alt in Laxenburg nehmen. Der Kronprinz Rudolf kehrt Ende dieses Monats von Z\{l zurü. i ;

Das „Fremdenbl.“ schreibt: „Seit Kurzem sind Ge- rüchte von größeren Finanzoperationen verbreitet, die angeblih bevorstehen sollen und die man mit der auswärtigen Situation in Zusammenhang bringt. Diese Gerüchte ent- behren jeder Begründung, da für den Finanz-Minister vor- läufig keine Veranlassung zur Beschaffung außerordentlicher Geldmittel vorliegt.“ j i

Die „Presse“ schreibt: „Da die Mehrheit der Abge- ordneten keine Lust verspürt, noch vor der projektirten Ver- tagung des Reichsraths in die Debatte über die Steuer- reform einzugehen , dürfte das Abgeordnetenhaus bis zur Unterbrechung seiner Session auf zwei Plenarsizungen in der Woche si beshränken. Dagegen sollen die Subcomités des Auge Maus usses ihre Arbeiten beschleunigen und die- selben womöglih bis Ende dieses Monats zum Abschlusse bringen. Gelin t diese Absicht, dann würden die parlamenta- rischen Soiunetterient gleih mit dem Beginn des Monats Juli angetreten werden. Einen Strich dur diese Rech- nung könnten wohl die Quoten- Deputationen machen, falls die Berathungen derselben sich in die Länge ziehen sollten. Allein man rechnet nit nur in Ungarn, sondern auch hier auf cinen ziemli glatten Verlauf der weiteren Ver- handlungen, cine Annahme, die allerdings eine Aenderung des ungarishen Standpunktes in der Quotenfrage vorausseßt.“

Der Bericht des Steuerreformausschusses über die Personaleinkommensteuer liegt beretts vor. Derselbe ‘berechnet den Ertrag dieser neuen Steuer im ersten Jahre auf höhstens 15,000,000 und bemerkt, daß, wenn dieser Ertrag im ersten Jahre wirklih erzielt würde, dies die fühnsten Erwartungen übertreffen möchte. _Dies hindere jedoch nicht, „anzunehmen, daß die Erträgnisse in der Zukunst weit beträchtliher sein werden und die Personaleinkommen- steuer einzig und allein dem Staate stets steigende Zuflüsse in sichere Aussicht stellt, wenn nur bei der praktischen Durch- führung des Geseßes mit der nöthigen Umsicht und Ruhe vorgegangen wird.“ Weiter führt der Bericht aus, an eine Ermäßigung der Abgaben sei in Oesterreich ebensowenig zu denken wie anderswo. Es werde selbst bei dem ‘eingehendsten Sparsysteme nicht gelingen, das Defizit vollständig zu be- heben; es bleibe daher nihts Anderes übrig als die Erhöhung der bestehenden, oder die Einführung neuer Steuern. Das erstece sei nit recht möglich, also bleibe nur der zweite

192. Juni. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus beschloß nach einer längeren Rede des Handels-Ministers auf die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die garantirten Bahnen, einzugehen. Jn Beantwortung einer bezüglichen Jnterpellation erklärte der Handels-Minister, es sei kein Verbot bezüglich der Ausfuhr von RNoh- eisen und Kommerzeisen nach Ftalien . und Deutschland er-

angen.

q L emberg, 11. Juni. Dem „Dziennik“ zufolge hat das Ministerium des Jnnern mittels Reskripts vom 21. Mai die politishen Behörden beauftragt, die Licenzen für Ein-, Durch- und Ausfuhr von Munition und Waffen künstig- hin ohne Ermächtigung des Ministeriums nicht zu ertheilen.

"Pet, 11. Juni. Betreffs der Berathungen der Regnicolar-Deputationen wird dem „Pester Loyd“ aus Wien geschrieben: Mit dem Nuntienwechsel werde kaum ein Resultat erzielt werden. Man wird daher zunächst die beider- seitigen Erklärungen abwarten uud dann zu dem Auskunfts- mittel greifen, in einem kleineren Kreise von Delegirten beider Theile den nothwendigen Ausgleich zu treffen.

Schweiz. Bern, 11. Juni. Der Nationalrath hat den Bundesrath mit der Begutachtung der Frage beaustragt, was zum Schuß der schweizer Auswanderer zu thun sei.

Belgien. Brüssel, 12. Juni. (W. T. B.) Die Ver- bindung der Liberalen in Antwerpen hat beschlossen, die Nan der Liberalen aufzufordern, sämmtliche liberalen Zerbindungen zu einer Zeit, die sie für günstig hierzu erahten würde, nah Brüssel zusammenzuberufen, um ein Gesuch an den König zu richten, dahin gehend, er möge das von der klerikalen Majorität der Repräsentantenkammer votirte Wahlgeseß, welches ein Gescß ihrer Partei fei, nicht sanktioniren.

Großbritannien und Jrland. London, 12. Juni. (W. T. B) Im Unterhause beantragte heute Wilmot eine evision des Geseßes über die Todesstrafe. Pense {lug die Aufhebung der Todesstrafe vor, John Bright unterstüßte den leßtgedachten Vorschlag, die Regierung erklärte sich gegen denselben. Der Antrag von PRense wurde mit 155 gegen 50, der Antrag von Wilmot mit 130 gegen 61 Stimmen abgelehnt.

Frankreich. Paris, 11. Juni. Das „Journal officiel“ veröffentlicht den Ausweis über das Erträgni der indirek- ten Steuern in den ersten fünf Monaten dieses Jahres. Im Verglcih zu den ersten fünf Monaten des Jahres 1876 wurde danah ein Plus von 7,930,000 Fr, erzielt. Von Amiens hat sich Gambetta nah dem nahen Abbeville begeben, um daselbst den Vorsiß in einer von 1600 Personen beiderlei Geschlechts besuchten Privatversammlung zu Le Der Maire, die Beigeordneten und der Gemeindcrath der Stadt Salins sind, wie man der „Köln. Ztg.“ meldet, abgeseßt worden, weil sie eine Adresse an die republikanischen Senatoren und Deputirten unterzeihnet hatten, in welcher beleidigende Ausdrücke gegen den Marschall Mac Mahon gefunden wurden. L | : f

12. Juni. (W. T. B.) Die Absicht, eine Zusam- menkunft.aller Gruppen der Linken vorx dem 17. d. M zu veranstalten, ist auf Widerspru Seitens mchrerer Mit-

‘Weg übrig.

glieder der Linken gestoßen, die jede außerparlamentarische Manifestation kurz vor dem Wiederzusammentritt der Kammer vermeiden wollen. Der Großfürst Alexis is im Laufe des gestrigen Tages wieder abgereist. Der italienishe Botschafter, General Cialdini, der si nah den Bädern von Royat, in der Auvergne, beg-ben hat, wird am Donnerstag hierher- zurückehren. Der fran- zösische Botschafter beim päpstlihen Stuhle, Baron Baude, wird sich demnächst auf seinen Posten zurückbegeben. Die von den Journalen gebrachten Mittheilurgen über die Motive seiner Reise nah Frankreih werden von der „Agence Havas“ als unrichtig bezeichnet.

Griechenland. Athen, 12. Juni. (L. H. T. B.) Der türkishe Gesandte, Photiades Bey, droht, die türkische Fahne einzuziehen, und seine Pässe zu fordern, wenn die griechische Regierung dem gegen die Pforte gerichteten res volutionären Treiben nicht sofort Einhalt thun werde. Jn Thessalien befinden sich 2200 Jnsurgenten in festen Positionen konzentrirt.

Türkei. (W. T. B.) Aus Konstantinopel meldet das „Reutersche Bureau“ unterm 12.: Der türkische Bot- schafter in Wien habe um seine Entlassung gebeten, das Entlassungsgesuch sei aber noch nicht angenommen worden. Ferner geht demselben Bureau die Nachricht zu, Derwis\ch Pascha solle an Stelle Moukhtar Paschas zum Ober- befehlshaber in Asien ernannt werden.

Die amtlihe Kundmahung des Belagerungss zustandes inKonstantinopel lautet nah ter W. „Presse“:

„Es ist allbekannt, daß das osmanische Reich in diesem Augen- blick in einen {weren Krieg verwickelt ist, und man darf erwarten, daß der Feind, um unsere Aufmerksamkeit zu theilen, alle denkbaren und undenkbaren Mittel anwenden wird, um die Ruhe im Innern zu stören und die Gemüther aufzuregen. Es ist aber die erste Pflicht der Regierung, die öffentliche Sicherheit und Ruhe zu wahren und den feindlichen Umtrieben keinen Spielraum zu gewähren, und es ist die Absiht Sr. Majestät des Sultans, unter allen Um- ständen und ganz besonders in den jeßigen unglück- liden Zeiten die vollständige Sicherheit der Kaiserlichen Staaten und vor allen Dingen der Hauptstadt des Reiches kräftig aufrecht zu erhalten. Gleihwie daher in anderen fonfstitu- tionellen Staaten in außerordentliden Umständen und Zeit- läuften geschieht, is in Gemäßheit des 113. Artikels des Grund- gesetzes vom heutigen Tage an in der Hauptstadt Konstantinopel und in den Vorstädten durch Kaiserlichen Befehl der Belagerungs- zustand proklamirt und sind auf folhe Weise die den Civilbehörden zuständigen Funktionen der Militärgewalt übertragen. Das Ge- [eb über den Belagecung3zustand, wie solches von der Abgeordneten- ammer bestätigt und angenommen ist, wird demnächst publizirt, und zur definitiven möglichst rashen Aburtheilung derjenigen Individuen, welche die öffentliche Ruhe durch Wort und That stören, wird auf dem Kriegs-Ministerium ein Kriegsrath eingeseßt werden. Die Verbrecher werden nah Mafßgabe ihrer erwiesenen Schuld zum Tode, zur Galecrenstrafe, zur Festungsstrafe oder zur Gefängniß- strafe verurtheilt und diese Urtheile sofort vollstreckt. Falls die Militärverwaltung es für nöthig erachtet, sollen Waffen und Munition der S taofiner abgeliefert werden; die Häuser Derjenigen, . die cine solche Nothwendigkeit provoziren, können bei Tag und bei Nacht durchsucht werden. Verdächtige Personen, wiederholt bestrafte Verbreher und obdaclose Individuen sollen nöthigenfalls exilirt und entfernt werdcn. Zeitungen und Druckschriften, welche aufregende Nachrichten verbreiten, sollen unterdrüdt werden, alle Arten von Zusammenrottungen sind verboten. Solches wird hiemit zur allgemeinen Kunde veröffentliht und Jedermann aufge- fordert, sich anständig und ehrenhaft zu betragen. Gegeben am 11. Dschemazi ül ewel 1294 (12./24. Mat 1877)“

Schweden und Norwegen. Stockholm, 12. Juni (W. T. B.) Das Storthing hat die Bewilligung der von der Regierung zur Aufrechterhaltung der Neutralität ge- forderten Geldmittel abgelehnt. Vom Finanz-Ausshuß waren dieselben als unnöthig bezeichnet worden.

Amerika. Washington, 12. Juni. (W. T. B.) Der bisherige amerikanische Gesandte in Madrid, Cushing, ist zum Gesandten in Wien ernannt worden; an seiner Stelle ist James Russel Lowell zum Gefandten in Madrid ernannt worden. /

Mexiko. (A. A. C.) Der General Jimenez ist wegen Beleidigung des amerikanischen Konsuls zu Acapulco seines Amtes als Gouverneur und seines militärishen Kommandos entsezt worden.

San Domingo. (A. A. C.) Jn der Stadt San Do- mingo wurde am 7. Mai eine politische Verschwörung ent- deckt. Dreißig in dieselbe verwickelte Personen wurden ver- haftet. Jn Hayti herrscht nah den neuesten Berichten voll- ständige Ruhe.

Der rufssis{-türkische Krieg.

St. Petersburg, 11. Juni. Wie der „Pol. Korr.“ von hier gemeldet wird, ist der Militärattaché der hiesigen englischen Botschaft, Kapitän Wellesley, nah erhaltener Bewilligung, den Operationen“ der russishen Armee an der Donau beizuwohnen, nah Plojesti abgereist. /

St. Vetersburg, 12. Juni. (W. T. B.) Die Korre}pon- denz der „Agence génerale rus} e“ bespricht die Aeuße- rungen auswärtiger Journale, welche in der Anwe}en- eit des Kaisers Alexander in Rumänien das Signal einer tevolte in Bulgarien sehen wollen und meint, daß nichts mehr die türkenfreundlihen Disposi- tionen dieser Journale verrathen könnte, da l Aeußerungen darauf abzweckten, eventuelle neue Maffacres in Bulgarien unter dem Vorwande einer angeblichen Jnfurrektion gu rechtfertigen. Dieselbe Korrespondenz hebt hervor , daß tußland geneigt jei, den Weg nah Fndien, Suez und Egypten zu respektiren, alles Uebrige hänge von den militärischen Eventualitäten ab. Jn einer Betheili- gung Griechenlands am Kriege sieht die Korrespondenz nur eine nicht wünshenswerthe Vermehrung der bereits vorhandenen Komplikationen. :

Wien, 12. Juni. (W. T. B.) Telegramm der „Deutschen

solche

eitung“ aus Belgrad, den 12. c.: Auf die Anfrage des Fürsten Milan in Plojesti, . ) Í 4 Alexander empfangen werden würde, ist, eine bejaheude Antwort erfolgt. Fürst Milan wird daher morgen in Be- gleitung des Ministers des Auswärtigen, des, Generals ProV.c und der Obersten Leschjanin und Horvatovv. abreisen. Belgrad, 12. Juni. (W. T. B.) Es bestätigt Ti, daß Fürt Milan übermorgen früh, zur Begrüßung des Kaisers Alexander nah Plo’,ezti gehen wird, wohin ihn, wie bereits gemeldet, der Buister des Auswärtigen, Ristic, der General Protic, Und dít Oberst.n Leschijanin und Horvatovic begleiten werden. Dsr Fürst hat die Pforte

ob er von dem Kaifer }

offiziell von seiner Reise verständigt und soll dabei die be- ruhigendsten Versicherungen gegeben haben. i

Wien, 12. Juni. Das „Fremdenbl.“ schreibt Wie wir vernehmen, ist im Laufe des Sonntags dem Auswä rtigen Amt die Nückantwort, die der russishe Reichskanzler dem Grafen Derby ertheilt hat, abschriftlich zur Kenntniß gebracht worden. - Die Emanation des Fürsten Gortschakoff wird, wenn man si der entssßiedenen Sprache erinnert, deren sia der britishe Staatssekretär des Aeußern bediente, nicht anders wie als gemäßigt bezeichnet werden können, als viel milder in der Form, als allgemein erwartet wurde, und berechtigt ihr Inhalt zu der Erwartung, daß die auf die Lokalisirung des Krieges gerichteten Bestrebungen der Mähte nicht fruchtlos bleiben werden.“

Europäischer Kriegsschauplaß.

Sk Petersbhuxg, 12, Jun. - (L. H. 2. B) Ei

Kaiserlicher Ukas verordnet, daß der Pferdebestandck sämmtlicher Kavallerie-Regimenter und auh des Garde-Corp# durch Packpferde vermehrt werde. __ Bularest, 11. Juni. (Tél. d. W. „Pr.“); Das ruf= sishe Hauptquartier soll nah Alexandria tommen, wohin bereits russische Quartiermeister abgegangen sind. Man errichtet dori 30 Sanitätsbaracen.

__ Turn-Severin, 12. Juni. (L. H. T. B.) Das tür= kishe Lager bei Florentin ist stark befestigt. Zur Beobach- tung Serbiens und der Donau sind größere Truppenmassen ie dasselbe dirigirt.

Wie Wiener Blätter melden, hat der rumänische Kriegs-Minister Cernat an den Ministerrath einen Bericht erstattet, in welchem er sagt: „Er habe den Fürsten Karl bei der Juspizirung der Schanzen von Kalasat begleitet und sich: mit eigenen Augen überzeugt, daß der Souverän Rumäniens- seinen Truppen ein glänzendes Beispiel wahrhaft militärischer Tapferkeit gegeben habe. Er stellt im Namen der Armee den Antrag, die Regierung möge Se. Hoheit den regierenden Fürsten bitten, daß er in seiner Eigenschaft als erster Soldat des Landes zur Erinnerung an jenen glücklichen Tag, an welchem die Armee seinen Muth und seine Hin- gebung bewunderte, und zum Zeichen seiner Liebe und Sorg=- falt für die Armee die militärishe Tapferkeit s= Medaille annehme und auf seiner Brust trage.“ Der Ministerrath hat den Antrag des Kriegs-Ministers ange= nommen und am 3. d., Vormittags um 10 Uhr, dem Fürsten: Karl die Tapferkeits-Medaille als Andenken an den 27. Maï überreicht.

Konstantinopel, 12. Juni. (W. T. B.) Mehemet Ali meldet ein gestern im Distrikt von Kolaschin mit den Montenegrinern stattgehabtes Gefecht, w-bei leßtere in die Flucht geschlagen worden seien.

Wien, 12. Juni. (W. T. B.) Wie der „Politischen Korrespondenz“ aus Cattaro vom heutigen Tage gemeldet wird, haben sih die Montenegriner nach einem 55 stündigen größtentheils mit der blanken Waffe geführten Kampfe bei Kristah nach Banjani zurückgezogen. Die Verluste werden auf Seiten der Türken wie der Montenegriner auf mehrere tausend Mann geschäßt. Eine starke türkische Truppenabtheilung ist von Sieniza aus in den Distrikt von Wasojewihß eingedrungen; die Monte- negriner haben sih zurückgezogen, da sie sich in der Minder- heit befanden. Das Hauptquartier des Fürsten Ni- fita ist von Plaminka, bei Niksic, nah Ostrog zurück- verlegt worden.

Wien, 13. Juni. (W. T. B.) Telegramme des „N. W. Tageblatt“. Aus Semlin: Fn Belgrad sind 10,000, in Kragujevaß 5900 Mann serbisher Truppen konzentrirt, es werden fremde Offiziere in die serbishe Armee aufge- nommen. Der Ausschuß der Skupschtina tagt permanent, derselbe hat behufs Beschaffung von Kriegsgeldern eine Ne- duktion der Beamtengehalte um 30 pCt. vorge- \hlagen. Aus Triest: Das Aktionscomité in Athen sendet täglich Waffen nah Kandia und Dhefsalien; am 10. d. wurden 4000 Gewehre und 12 Kisten Munition nah Kandia geschickt.

A siatischer Kriegss{chauplat. Konstantinopel, 12. Juni. (L. H. D. D.) An der Heerstraße westlich Erzerums werden mit großer Be- \chleunigung Befestigungsarbeiten ausgeführt.

Konstantinopel, 12. Juni. (W. T. B.) Meldungen der „Agence Havas“: Die Rusfen follen Olti- geräumt“ haben. Moufkhtar Pascha joll in Zewin fein. Aus Batum wird gemeldet: Zwischen einer Abtheilung irregulärer Truppen, welche die russische Grenze überschritten, und den russischen Truppen hat ein G efecht stattgefunden, in welhem die Russen 5 Todte und 3 Gefangene verloren. Nus Suchum- Kaleh wird die Organisation freiwilliger Bataillone: aus Eingeborenen gemeldet. Der Gouverneur von Syrien meldet die Niederwerfung eines Rebellenstammes. L

Konstantinopel, 12. Juni. (W. T. B.) Von Moukhtar Pascha heißt es, daß sich; derjelbe in Kuepruekoi (am Ara#® ca. 6 geogr. Meixen östlich von Erzerum in dex Ebene Pansin) aufhalte. A

Tiflis, 10. Juni. (Tel. d. W. „Pr.“ Das Haupt= quartier der Armee wurde von Sainz nah Mazra: (anderthalb Meilen noudöstlic von Kars) verlegt, wo be= reits die Feldtelegraphen-Station eingerichtet is.

Der „Standard“/:Korre fpondent meldet aus Kon stantinopel vom 6. einige ihm aus Erzerum zugekommene Mittheilungen,, in denen es heißt: „Der russi}che Plan ist eine genaue: Wiedergabe des Moltke'schen von 1876. Das Soghanligebirge wird das Sedan wexden und Erzeruw. das Metz der Türken. Das Heer isst in einem sehr Thlehten Gesundheitszustand. das Kommissari:t is füærchterlih. Die Straßzen s{hwärmen. vo,n Ausreißern.“

Nr. 16 des Armee-Verordnungs-Blattes hat folgenden íInhalt: Anderweite Dienstbezeihnung der den Artillerie-Offizieren. der Plätze Cöln, Mainz, Meß, Straßburg und Spaudau als Bei. stände beigegebenen Hanptleute der Fuß-Artillerie. Informations=- Kursus für Stabs-Offiziere der Infanterie bei der Militär-Schieß- \chule zu Spandau Zuständigkeit zur Verhängung von Disziplinar- strafen über die mit Pension zur Disposition gestellten Stabs-

Offiziere. Uniform der Obersten der Feld-Artillerie, welche Bria. gade-Commandeure sind. Dislokation des 3. Garde-Regiments z. F-

Aufstellung des Frieden?-Verpflegungs-Rapports. Vereidigung der auf Kündigung anzujstellenden Civil-Unterbcamten der Militärs verwaltung und Ausstel;ang der Anstellungs-Urkunden für dieselben. Aufhören der Gehaltszahlung an Beamte bei der Dienstentlgßungs