1877 / 147 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Jun 1877 18:00:01 GMT) scan diff

[5682] Bekauntmachung.

Die zu dem Neubau der Thurmhallen, E des Wasch- und Badeanstalté-Gebäudes, des Portier- und des Sclachthauses und des Lehrer-Wohngebäudes Y s der Central-Kadetten-Anstalt in Lichterfelde erfor-

derlichen S i Schieferdecker-Arbeiten

sellea im Wege der Submission verdungen werden. Die Bedingungen und Kostenanschläge sind in unserem Geschäftslokale, Michaelskirplaß 17, ein- zusehen und versiegelte Offerten bis zum 5. Juli cr., Vormittags 11 Uhr,

daselbst einzureihen Cto. 248/6.) Berlin, den 25. Juni 1877.

Königliche Garnison-Verwaltung.

5630] Neuban der Mosclbahn.

Die Ausführung der Maurer- 2c. Arbeiten zur Herstellung von Durhläfsen, Wege-Ueber- und Unter- führungen im Bereiche der I. Bau-Abtheilung, und war: i Au Loos I1II. von Stat. 65 + 73 bis 94 + 00 m.

rot. 1400 Cbm. Mauerwerk,

in L£ocs IV. von Stat. 94 + 00 bis 108 + 60 m. rot. 1400 Cbm. Mauerwerk,

in Loos VIiI. von Stat. 168 —- 40 bis 184 + 60m, rot. 470 Cbm. Mauerwert,

in Locs IX. von Stat. 184 + 60 bis 208 + 40 w. rot. 900 Cbm. Mauerwerk,

in Loos XI. von Stat. 225 + 40 bis 254 +40 m,

rot. 00 eti, Me

[l im Wege der öffentlichen Submis]ton verge E: Offerten A sind mit entsprechender Aufschrift versehen bis zun

Dienstag, den 10. Juli cr., Vorm. 10 Uhr, versiegelt und portofrei an den unterzeichneten Ab- theilungébaumeister einzureichen, in dessen Bureau, Sloßstraße 31 hierselbst, die Eröffnung derselben zur bezeihneten Stunde erfolgen wird. L

Pläne, Submissionsbedingungen und Massen-Ver- zeichnisse liegen im Abtheilungésbureau zur Einsicht aus und sind, mit Ausnahme der Pläne, zum la von 2 Mark für jedes Loos von dort zu beziehen.

Coblenz, den 22. Juni 1877.

Der Abtheilungs-Baumeister. Grafï. Cto. 234/6.)

Bei dem unterzeichneten Artillerie-Depot soll die Lieferung von: 3600 Mefeenen Bohlen à 2,4 M. lang, 24 Cm. breit, 6 Cm. stark, 2190 fiefernen Bohlen à 96 Cm. lang, 30 Cm. breit, 6 Cm. stark, 180 fiefernen Bohlen à 1,2 M. lang, 40 Cm. breit, 6 Cm. ftark, 6000 fiefernen Latten à 120 Cm. lang, 4 Cm. breit, 2,5 Cm. stark, im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden, wozu ein Termin auf: Donnerstag, den P cr., Vormittags r

im diesseitigen Bureau anberaumt wird. a

Das Nähere hierüber besagen die Submissions- Bedingungen, welche im diesseitigen Bureau zur Einsicht ausliegen resp. gegen Kopialien bezogen werden können. Offerten, denen eine Kenntnißnahme der Bedingungen ni&t vorauêgegangen, bleiben un-

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren.

Berliner gemeinnüßige Bau- [5647] Gesellschaft.

Der Dividendenschein Nr. 4 Serie XV. wird vom 1. bis 15. Juli c. in den Geschäftéstunden von 9—12 Uhr im Comtoir des Schaymeisters der Gesellschaft, Herrn Banquier Hackel, Firma M. Borchardt jun., Französischestraße 32, mit 12 Mark eingelöst werden, woselbst bis dahin auch der bereits am 1. Un ¿On [ees CEPeÍene Mere is schein Nr. 10, Tïx. Ausgabe, zu prajenttea damals Realschülers in Dreéden, welcher sonst laut & 21 des Statuts dem Reserve- Grat U - iam fonds verfällt. ; Nr. 25161, ausgestellt am Berlin, den 25. Juni 1877. E auf das Leben des Herrn Der Vorstand der Berliner gemeinnügzigen Bau-Gesellschaft. (5722.)

Aktien-Bau-Gesellschaft Alexandra-Stiftung.

Der Dividendenschein Nr. 5 Serie TV, wird vom 1. bis 31. Juli cr. in den Geschäftsstunden von 9 bis 12 Uhr im Comtoir des Schaßzmeisters der Gesellschaft, Herrn Banquier Hatel, Firma: M. Borchardt zun., Französischestraße Nr. 32 mit 15 M. eingelöst werden, woselbst bis dahin auc der bereits am 1. Zuli 1873 fällig gewesene Divi- dendenschein Nr. 1, Serie LV. zu präsentiren ift, welcher sonst laut §. 22 des Statuts der Stiftung verfällt. : (5721) Berlin, den 25. Juni 1877. __ [5648] Das Curatorium der Alcxandra-Stiftung.

Stettiner Maschiuenbau-Actien- [49361 Gesellschaft „Vulcan“. Die Dividende unserer Aktien pro 1876 und R Mark pro Stüdck Stamm-Aktie, und 30 Mark pro Stück Juli dieses Pastes

[5661]

tigten Versicherungsscheine auf das Leben Ravensburg ;

das Leben des manns in Solingen;

auf das Leben des Herrn

sowie der Pfandschein

Leben des verstorbenen Herrn Leopold Schiller ,

Oberhausen, zuleßt Postsekretärs

hein Nr. 25896 und mehrere Gesammtnominalbetrag von 400

fifation als verloren angezeigt worden.

sicerungsbedingungen

als nichtig betrachtet

Leipzig, den 27. Juni 1877.

ummer. WVr. Gallus.

ist am 2., 3, und 4. Juli dieses Zahres im Comtoir des Herrn I. F- Bräunlih hierselbst, Dampfschiffbollwerk Nr. 2, gegen Auslieferung des Dividendenscheins i

Nr. 20 der Stamm-Aktien und

Nr. 11 der Prioritäts-Stamm-Aktien in Empfang zu nehmen. Z i

Ein Verzeichniß der Nummern na ihrer Reihen-

folge ift beizufügen. : E Die an obigen Tagen nicht abgehobenen Divi-

denden werden später nur in unserem Comtoir in

Bredow ausgezahlt. Stettin, den 1. Juni 1877.

Der Verwaltungsrath. Die am 2. Juli 77

Zinszahlung. fälligen Coupons der, l [5672] Neuen 4proc. Posener Pfaudbriefe

werden vom Fälligkeitstage ab bei uns eingelöst. E Einlösung vom 2. Juli bis

beauftragt : R in Breslau die Herren Oppenheim u. Schweizer, in Bromberg Herr Albert Arons, in Glogau die Commandite des Scilesisheu Bankvcreins,

Hypoth

Hypothekenbriefe 1, 11. und 111. Serie 2 Juli 9, c. an

tage,

E s-Aktien-Gesellschaft. en Nummernverzeichniß beizufügen. Hamburg, den 25. Juni 1877. [5651] Die Direktion.

in Stettin Herr Wilhelm Schlutow, in Dresden die Herren George Meusel u. Co.

erlin, den 25. Juni 1877. Berlin, den D. Ini So e (H & Wol,

berüdsichtigt. L Cöln, Len 93. Juni 1877. [5678] Artillerie-Depot.

[5635]

Provinz Posen.

Ornontowitßer Actien-Gesellschaft für Kohlen- und Eisen-Production.

Bilanz-Conto per 31. Dezember 186

Debet, An Hypotheken-Conto L Fonds-Conto: E 3,000 A 43°/9 Berlin-Stettiner Prioritäts- Actien. S

Fonds-Zinsen- und Agio-Conto. . Conto der fristenden Gruben N Conto der Gruben-Antheile. .. Conto der landwirthschaftlichen Güter . Gonto ver Forilen e oos Conto der Arbeiter-Colonie . .

Conto des Ertrages der Forsten Haupt-Cassa-Conto . N

Q CD04 G

E E E IV. Serie à 101,70 | A 2,500 Rubel 5/9 Russische Stieglitz-Anleihe VI. Serie à 85,10 | Fe 22,500 4°/y Neue Posener Credit-Pfandbriefe ,

Conto des Betriebes des Rittergutes ‘Ornontowiß i s Dubensko .

4 1A “Credit. 30,000 Per Actien-Capital-Conto . | Reserve-Fonds-Conto . . Verwaltungsraths-Tantième- G N enten Gow ; Pro ( 100|—| pro 1874 105,106/70) Po L 18,575 /36 R 1,216,640/70} Gewinn- und Verlust-Conto 47047828 1,310/57) 14556610) 125,399 94! 143/40! 17,615/37/ 9, 181,810 38

Gewinn- und Verlust-Conto.

Æ [A

l 5M T

30,874|—|

à 93,40

Lebendversicherungs GeseEshas! zu l Î

Die von der unterzeichneten Gesellschaft ausgefer-

s Nr. 5103, ausgestellt am 31. Dezember 1842 der verstorbenen Frau 1 Sabina, verwittweten Rösch, geb. Locher, in

Nr. 11592, ausgestellt am 30. März 1861 auf D “Diron Elias Müller, Kauf-

Nr. 16804, ausgestellt am 31. Fanuar 1866 N Johannes Johlige, jezt Kauf-

92, Dezember 1869 Friedri Julius Eberlein, Buchdruckereibesißers in Pirna;

Nr. 807 vom 20. Juli 1870 über den auf das

ranz Joseph damals Postsekretärs in

Ghrenfeld bei Cöln, ausgestellten Versicherungê- 1200 M lautende Kautionsempfangscheine find bei uns mit dem Antrage auf deren Morti- n Gemäßheit von S. 15 der allgemeinen Ver- 3 y unseres revidirten Statuts

wird dies hiermit unter der Bedeutung bekannt

emacht, daß die vorstehends aufgeführten Scheine nas Î werden und an deren Stelle

je cin Duplikat ertheilt werden wird, wenn iuner- halb cines Jahres vom unten gesetzten Tage ab ein Berechtigter bei uns si nicht melden sollte.

Lebensversicherung8-GesclsGaft zu Peipzig.

eken-Bauk in Hamburg.

Dié Einlósung der am 1. Zuli 1877 fällig werdenden Zinscoupons unserer 5 prozentigen

hier bei unscrer Kase, große Bleichen Nr. 28, in Berlin bei der Preufßischeu Hypotheken-Ver-

Soupons is ein arithmctis{ geordnetes

Zinszahlung.

31. August 1877 sind noch folgende Bankhäusfer

in Görliß die Communalstäudische Bank für die Preußische Oberlausitz,

General-Agenten der Kömglichen Direktion des neuen Landschaftlichen Cr B E die / .

Anna

a. D. . in

über einen Shlrn. =

erfolgt vom

#0 1,588,860|— 568,931/59

913/32

|

20,634) E

|

Ei alatitiee eils 7,181,810/38

Debet. Fonds-Conto:

Coursverlust per 31. Dezember .

Conto der landwirthschaftl. Güter :

Abschreibung auf Gebäude . . - de Conto der Forsten:

Abschreibung auf Gebäude . . . dle Conto der Arbeiter-Colonie:

Abschreibung auf Gebäude . . . dle Conto der Verwaltungsraths-Kosten . Conto der Syndikats-Kosten Conto der Direktions-Kosten:

in Det Gib aaa ck

in Ornontowitz incl. Bureaukosten

Conto des Betriebes des Ritterguts Ornontowiß: I de 18,130,16 A 10/0

Conto des Letriebes des Rittergutes Dubensko: 23,661,36 A. 10°/0

18,266,49 Æ 10°/o 18,266,49 A. de 1,588/860 A

Abschreibung auf Inventar . . „de

Abschreibung auf Inventar . . . deo Conto des Ertrages der Arbeiter-Colonie . Reserve-Fonds-Conto . . . . . . de Tantièmie-Cotto «6 Dividenden-Conto . ; é Bilance-Conto:

Restgewinn-Uebertrag pro 1877 .

Berlin, den 31. Dezember 1876.

Der Verwaltungsrath.

4

181,535,43 A 19/0

21,525,82 M 19/0

M M H Credit. | | |\Per Bilance-Conto: 547 55) Gewinn-Vortrag aus 1875 | |„ Hypotheken-Zinsen-Conto. 1815 35 folie: u. Agio-Conto | |, Conto der fristenden Gruben 23 66! Conto des etriebes der land- | | wirts{aftl. Güter : ; 215 25 3. des Ritterg. Ornontowiß 2,847 45) b. des Rittergutes Dubensko 1,500 —| |

Conto des Ertrages der Forsten 11,7004"

2,366,88 M 19/0

1

1,813 01

326i 1,826 64

913/39 15,888 60

| 2,470

9%%0 L v/0

5Tj

“1A

64 1,618/44 23 37|—

43,981/93)

Die Revisions-Commission. C. Schilling, Ad. Schilde.

Der gerichtliche Bücher-Revisor. C, F. W., Adolphi,

73,981.93

“eingezahlten Summe ist voa

Police A. 19592, durch welche Olga r mit einer

ift verloren gegangen. ? f [e sind binnen 4 Wochen bei Verlust derjelben ‘ei uns geltend zu machen.

Privilegien vom s. Oktober 1847, 1 und 14. Februar 1853 und §. 5 des Allerhöchsten Privilegiums vom 17. September 1862, betreffend die Emission 42, 5 und 4 prozentiger Prioritäts- Obligationen (I., 11. und V. Emission) unscrer Ge- sellschaft, machen wir Ausloosung der im Amortisation gelangenden:

[5636] i ; L Oruontowiter Actien-Gesellschaft für

Kohlen- und Eiseu-Produktion.

Die pro 1876 festgeseßte Dividende von 1% der

i heute ab

in Berlin bei Herrn P. Sthrocder, Krau- senstr. 43,

in Magdeburg bei den Herren Morgenstern & Co. in den Vormittagsstunden gegen Vorlegung der Aktien resp. Quittungsbogen Behufs Abstempelung unter Beifügung nach den Nummern geordneter Verzeichnise zu erheben. 2

Berlin, den 23. Juni 1877.

Der Verwaltungsrath.

[5204]

Die von uns am 21, Januar 1870 ausêgeftellte Müller Aussteuer von 500 Thlr. versichert ist, Etwaige Ansprüche auf die-

Magdeburg, den 7. Juni 1877. Magdeburger

Lehens - v ersicherungsgesellschaft.

C. Listemann,

W. C. Schmidt, i H Generaldirektor.

Oberdirektor.

[5676] Cöln-Mindener Eisenbahn.

Unter Bezugnahme auf §. 6_der Allerhöchsten e P i 30. März 1849

hiermit bckannt, daß die Monat Januar 1878 zur

a. 420%/, ge Obligationen x. Emission : 47 Stü à 500 Thlr. oder Á. 1500 117 Stü à 200 Thlr. oder 4 600 935 Stü à 100 Thlr. oder #4 300 h. 3%/ge Obligationen I]. Emission: 44 Stü à 500 Thlr. oter M. 1500 88 Stü à 200 Thlr. oder M4 600 117 Stü à 100 Thlr. oder 300 e. 40°/ge Obligationen IL…L. Emission : 91 Stück à 500 Thlr. oder 4 1500 42 Stü à 200 Thlr. oder -600 37 Stü à 100. Thlr. oder A 8300 d. 4°/ ge Obligationen V. Emission : 10 Stü à 1000 Thlr. oder 4 3000 38 Stück à 500 Tblr. oder M. 1500 146 Stü à 100 Thlr. oder 4 8300 am 26. Juli c., Vormittags 9 Uhr, in unserm Geschäftslokale (Cöln, Frankenplaß 6) stattfinden

wird. : Cöln, den 24. Juni 1877. Die Direktion.

5%) Meimarishe Bauk.

Nachdem die Actionäre der Weimarischen Bank in der am 30. April d. I. abgehaltenen General- versammlung beschlossen haben, für die nah S. 18 des Statuts bereits verfallenen Thaler- und Mark- noten der Weimarischen Bank bis auf Weiteres Ersa zu gewähren, hat die Großherzogl. Sä. Staatsregierung diesen Beshluß mit der Beschrän- fung genehmigt, daf eine leßte Frist zur Einlösung der Thalernoten bis zum 31. Dezember 1877 und zur Einlösung der Marknoten bis zum 31. Dezember 1878 gesetzt werde. /

Wir lers dezhalb die Inhaber von Noten unserer Ban

liber 10, 20, 50 und 100 Thaler lautend hierdurch auf, dieselben in den gewöhnlichen Geschäft - stunden an unserer Kasse

bis zum 31. Dezember 1877 einschließlich, sowie unsere

100 Markïnoten bis zum 31. Dezeuber 1878 einschließli j i zur Zahlung zu präsentiren, da nah diesen Fristen die Thaler- und die Marknoten der Bank in den Händen der Inhaber annullirt sind.

Weimar, 26. Juni 1877.

7 Weimarische Bank. Hathe. Pleißner.

[5652] ypotheken-Bauk iu Hamburg.

Die Einlösung der am 1. B 1877 fällig werdenden Zinscoupons un]|erer 4 prozentigen Rentenbriefe und der zur Zahlung al pari ans- geloosten Stücke dieser Rentenbriefe :

396 2360 4268 671

718 8411 485 2658 4585 6886 8735 674 2845 4747 6900 8848 1052 2866 4875 6909 8851 1228 2874 5719 7176 8890 1549 3383 5838 7196 8986 2036 3387 5875 7794 956 2096 3593 5951 7806 9682 2193 4042 6201

7951 9744 9197 4131 6302 8286 9864

erfolgt vom 2, Juli 1877 an . hier ‘1 unserer Kasse, große Bleichen Nr. 28, I, age, i in Berlin bei der Pren hen ypotheken- Verficherungs-Actien-Gesellf aft, in Leipzig bei Herrn H. C. Plaut. Den Coupons i} ein arithmetisch gecrdneteé Nummernverzeichniß beizufügen. : Restanten der ausgeloosten 4 0/, Rentenbriefe: 1581 92825 5834 8078 9901 2501 an : a E amburg, den 25. Juni ; 9 S Die Direktion.

Redacteur: F. Prehm.

Verlag der Expedition (Kessel), Vrud: W. Elsner.

Vier Beilagen

Berlin:

(einschließlich Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staals-Auzeiger.

¿147. |

Berlin, Dienstag, den 26. Juni

1877

Deutsches Nei.

Verordnung, betreffend die Erna, das Verfalren und den Geschäftsgang des Patentamts. Voi 18. Juni 1877.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen zur Ausführung des Patentgeseßes vom 25. Mai 1877 (Reichs-Gesebbl. S. 501) im Namen des Reichs, nach er- folgter Zustimmung des Bundesraths, was folgt : s. 1. Das Patentamt besteht aus sieben Abtheilungen. __ Zuständig find: die Abtheilungen T. und Il. für die Beschlußfassung über Patentgesuche ausscließlich aus dem Gebiete der mecha- __ nischen Technik ; die Abtheilungen Ill. und IV. für die Beschlußfassung über Patentgesuche auss{ließlich aus dem Gebiete der chemi- __ schen Technik; die Abtheilungen V. und VI. für die Befchlußfassung über solche Patentgesuche, welche das Gebiet der chemischen und der mechanischen Technik zugleich berühren, sowie über alle sonstigen Patentgesuche ; die Abtheilung VlI. für die D aYung und Entschei- dung in dem Verfahren wegen Erklärung der Nichtig- feit und wegen Zurücknahme ertheilter Patente.

_§. 2. Für Beschwerden gegen den Beschluß einer Ab- R B in dem Verfahren wegen Ertheilung eines Patentes ist diejenige Abtheilung zuständig, welche neben der ersteren nach §. 1 über * Satentgesuche aus demselben Gebiete der Tech- nik zu beschließen hat. Der Vorsißende des Patentamts fann jedoch im einzelnen Falle bestimmen, daß außer der hiernah zuständigen Abtheilung eine oder mehrere andere Abtheilungen bei der Beschlußfassung über die Beschwerde mitwirken sollen.

_ Für Beschwerden in dem Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder wegen Zurücknahme eines Patentes sind die- jenigen beiden Abtheilungen gemeinsam zuständig, welhe nah 8. 1 über Patentgesuche zu beschließen haben, die demselben Gebiete der Technik, wie das angefochtene Patent, angehören.

S. 3. Die näheren Bestimmungen über die Vertheilung der Geschäfte an die einzelnen Abtheilungen hat der Vorsißende des Patentamts zu treffen. Für Anträge oder Gesuche, welche die Ertheilung, die Erklärung der Nichtigkeit oder die Zurük- nahme eines Patentes nit betreffen, kann er in jedem ein- zelnen Falle die Zuständigkeit bestimmen.

8. 4. An den Verhandlungen einer Abtheilung können Hy solche Mitglieder theilnehmen, welche der Abtheilung an- gehören.

Den Abtheilungen T. und 11. müssen mindestens je 5, den Abtheilungen 111. und 1V. mindestens je 3, den Abtheilungen

V, und VI. mindestens je 4 und der Abtheilung V1. min-

destens 6 nicht ständige Mitglieder dugevoren, Von den Mit- gliedern der Abtheilung V. und der Abtheilung V1. muß min- destens je eins aus jeder der ersten vier Abtheilungen, von den Mitgliedern der Abtheilung VIT. muß mindestens je eins aus jeder der ersten sechs Abtheilungen entnommen sein.

Jeder Abtheilung muß mindestens ein ständiges Mitglied, der Abtheilung V1. außerdem der Vorsißende des Patentamts angehören.

8. 5. Die Abtheilungen werden durch eine Verfügung des Vorsißenden des Patentamts, welche die Mitglieder einer jeden Abtheilung bezeichnet, auf die Dauer eines Jahres oder für einen längeren Zeitraum gebildet.

Bei Ablauf der Zeit, für welche die Abtheilungen gebildet waren, erläßt der Vorsißende des Patentamts eine neue Ver- fügung, welhe die Abtheilungen abermals im Voraus auf mindestens ein Jahr bildet. Hierbei kann die Zusammen- seßung der Abtheilungen unverändert bleiben. Im Falle des Todes, der Erkrankung oder der längeren Abwesenheit eines Mitgliedes können in die davon betroffene Abtheilung, soweit und so lange das Bedürsniß dieses erfordert, durch Verfügung des Vorsizenden Mitglieder anderer Abtheilungen zur Aus- hülfe berufen werden.

8. 6. Die Geschäftsleitung in den Abtheilungen führt das von dem Vorsißenden des Patentamts hierzu bestimmte Mitglied. Jn der Abtheilung VIT. führt sie der Vorsitzende des Patentamts selbst. Bei Beschwerden gegen Beschlüsse einer der ersten sechs Abtheilungen steht die Geschäftsleitung dem Vorsißenden des Patentamts zu; welchem der ständigen Mitglieder bei Beschwerden gegen Beschlüsse der Abtheilung V1. die Geschäftsleitung zustehen foll, bestimmt der Vorsißende des Patentamts zum Voraus für die in §8. 5 bezeichnete Zeit.

Ueber die Vertretung im Vorsig, sowie über die Ver- tretung in der Geschäftsleitung der Abtheilungen hat der Vor- sißende des Patentamts Bestimmung zu treffen.

8. 7. Jn den Abtheilungen liegt es dem geschäftsleiten- den Mitgliede ob, die für den Fortgang der Sachen erforder- lichen Verfügungen, soweit dadurch der Entscheidung nicht vor-

egriffen wird, zu treffen. Jnsbesondere hat das geschäfts- léitende Mitglied für jede Sache den Berichterstatter zu be- zeihnen, welchem allein oder unter Mitwirkung eines zweiten Mitgliedes die Prüfung der Sache zunächst zufallen soll. Der Berichterstatter hat den mündlihen Vortrag in den Sißungen zu halten, sowie alle Beschlüsse und Entscheidungen in der für die Zufertigung an die A! geeigneten Form srift- lih zu entwerfen. Das geschäftsleitende Mitglied is} befugt, Aenderungen in der Safsung, soweit ihm solche nothwendig erscheinen, vorzunehmen.

Ueber die Zuziehung von Sachverständigen (Patentgeseb 8. 14 Absayß 5) beschließen die Abtheilungen.

8. 8. Die Beschlußfassung der Abtheilungen kann nur auf Grund me Vortrags in der Sizung erfolgen :

1) wenn es sich um einen Beschluß nah Maßgabe des 8. 25 des Gesetzes handelt ;

2) wenn es sich im Falle des 8. 29 Absay 3 des Gesetzes P deli Androhung der Zurücknahme eines Patentes andelt ;

3) wenn es sich um die Entscheidung über die Erklärung be, A oder die Zurüccknahme eines Patentes andelt.

8, 9, Die Beschlüsse und Entscheidungen der Abtheilun-

gen erfolgen nah Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit

entscheidet die Stimme des geschästsleitenden Mitgliedes. Jst dem Beschluß oder der Entscheidung eine Anhörung der Be- theiligten (Patentgeseß 8. 24 Absayt 2, §8. 25 Absatz 2, §. 29 Absab 2) vorhergegangen, so kann ein Mitglied, welches bei derselben nicht zugegen gewesen ist, an der Abstimmung nicht theilnehmen.

S. 10. Dem Vorsißenden des Patentamts liegt es ob, auf eine gleichmäßige Behandlung der Geschäfte und auf die Beobachtung gleicher Grundsäße hinzuwirken. Zu diesem E ist er befugt, den Berathungen aller Abtheilungen bei- zuwohnen, auch sämmtliche Mitglieder zu Plenarversammlun- gen zu vereinigen und die Berathung des Plenums über die von ihm vorgelegten Fragen herbeizuführen.

g. 11. Die Sizungen der Abtheilungen finden der Regel nach an bestimmten Tagen und zu bestimmten Stunden statt. Die Bersügung darüber steht dem Vorsißenden des Patent-

zu.

S. 12. Zeugen und Sachverständige erhalten nach den am Ort ihres Wohnsißes für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten maßgebenden Bestimmungen eine Entschädigung für Zeitver- säumniß und Erstattung der ihnen verursachten Kosten, Sach- verständige außerdem eine Vergütung ihrer Mühwaltung.

S. 13. Zu den Kosten des Verfahrens, über welche das Patentamt nach §. 30 des Gesetzes zu bestimmen hat, gehören außer den aus der Kasse des Patentamts bestrittenen Aus- lagen diejenigen den Betheiligten erwachsenen Kosten, welche nach freiem Ermessen des Patentamts zur zweckentsprechenden Wahrung der Ansprüche und Rechte nothwendig waren.

g. 14. Die Einrichtung der Bureaus, die Verwaltung der Kasse, der Bibliothek und der Sammlungen werden durch den Vorsißenden des Patentamts geordnet. Der Vorsißende in die für die Beamten erforderlichen Geschäftsanwei-

8. 15. Die Leitung und Beaufsichtigung des gesammten Geschäftsbetriebes steht dem Vorsißenden des A zu. Er ist der Dienstvorgeseßte der Subaltern- und Unterbeamten. Er verfügt in allen S g aange egenen.

S. 16. Geschäftssachen, welche während der Dienststunden der Bureaus eingehen, sind alsbald, andere Geschäftssachen bei dem Wiederbeginn der Dienststunden von dem dazu be- stinimten Beamten nah der Reihe des Eingangs oder, wenn diese nicht fesisteht, nah der Reihe, in welcher sie von dem Beamten übernommen werden, mit einer laufenden Nummer und dem Datum zu versehen.

8. 17. Schriftstücke, in welchen die Ertheilung eines Patentes nachgesucht wird oder welche auf ein bereits ein- eleitet-s Verfahren wegen Ertheilung eines Patentes Bezug aben, gehen unmittelbar an die für die Erledigung zustän- dige Abtheilung. Wird in Bezug auf die Zuständigkeit An- stand erhoben, so ist die Béstimuinia des Vorsitzenden des Patentamts einzuholen. Alle übrigen Schriftstücke werden dem leßteren vorgelegt. j

8. 18. Das Patentamt kann nah seinem Ermessen von den bei ihm beruhenden Eingaben und Verhandlungen, soweit deren Einsichtnahme geseblih nicht beschränkt ist, auf Antrag an Jedermann Abschriften und Auszüge gegen Einzahlung der Kosten ertheilen.

8. 19. Die Ausfertigungen der Beschlüsse der Abthei- [lungen erhalten die Unterschrift: „Kaiserlihes Patentamt, Abtheilung Diejenigen Beschlüsse jedoch, welche die Abtheilungen als Beschwerdeinstanzen fassen (8. 2), sowie alle Entscheidungen des Patentamts erhalten in der Ausfertigung nur die Unterschrift: „Kaiserliches Patentamt“. Die Ausfer- tigungen werden von dem geschäftsleitenden Mitgliede voll- zogen. Vorladungs- und Zustellungsschreiben, sowie die Aus- fertigungen der Patenturkunden werden nicht vollzogen, son- dern nur beglaubigt. Die Beglaubigung von Schriftstücken geshhieht unter der Unterschrift des von dem Vorsißenden des Patentamts dazu bestimmten Beamten und unter Beifügung des Siegels des Patentamts.

8. 20. Das Siegel des Patentamts enthält in der Mitte den Reichsadler und in der Umschrift die Worte: „Kaiserliches Patentamt.“ :

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen FFnsiegel.

Gegeben Bad Ems, den 18. Juni 1877.

(L. 5.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

Statistische Nachrichten.

Sterblichkeits- und Gesundheitsverhältnisfe. Ge- mäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits- amts sind bis zu der am 16. Juni cr. beendeten vierundzwanzigst.n Sahreswoche von je 1000 Bewohnern, auf den JFahresdurchschnitt b:- rechnet, gestorben: in Berlin 38,2, in Breslau 37,0, in Königs- berg 33,7, in Cöln 28,7, in Frankfurt a. M. 26,0, in Cassel 21,3, in Hannover 23,8, in Magdeburg 25,0, in Stettin 27,5, in Altona 22,4, in Straßburg 33,4, in München 42,5, in Nürnberg 38,e, in Augsburg 36,7, in Dresden 30,8, in Leipzig 35,3, in Stuttgart 30,9, in Braunschweig 29,8, in Karlsruhe 23,7, in Hamburg 22,3, in Wien 32,0, in Buda- pest 40,1, in Prag 34,3, in Basel 26,5, in Brüssel 24,2, in Paris 25,8, in Amsterdam 25,1, in Rotterdam 28,5, im Haag 22,5, in Kopenhagen 22,5, in Stockholm 34,7, in Christiania 32,9, in Warschau 33,8, in Odessa 25,5, in. Athen 30,4, in Lissabon —, in Bukarest 20,2, in Rom 28,2, in Neapel 28,1, in Turin —, in London 19,4, in Glasgow 23,3, in Liverpool 25,1, in Dublin 25,0, in Edinburgh 20,9, in Alexandria (Egypten) 44,3, in New-York 23,6, in Phila- delphia 20,5, in Boston —, in San Franzisko 15,0, in Calcutta 26,3, in Madras 119,6, in Bombay 63,0,

_Die im Anfange der Woche in den deutshen Beobachtungs8orten meist vorherrschenden südlichen und südwestlichen Luftströmungen gingen um die Mitte der Woche in westliche, nordwestlihe bis nord- östlihe Windrichtungen über und bedingten, nachdem sich in ganz Deutschland heftige, in Berlin und Cöln von heftigem Schlofsenfall begleitete Gewitter entladen hatten, cinen bedeutenden Rückgang der Temperatur (in München bis 4,89 R.). Der um die Mitte der Woche gesunkene Barometer hob sich nach Entladung der Gerwoitter

wieder.

Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl betrug in der Berichtswoche 30,7 gegen 31,0 der Vorwoche (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr gerechnet). Eine jeue erhebliche Hue der Ge-

sammtsterblichkeit weist das Säuglingsalter in vielen Städtegruppen

na (am erheblichsten war dieselbe in Berlin, wo sie gegen die Vor- woche um fast 8/9, und in München, wo sie um 7 °/% zugenommen hat), während das höhere Alter eine auffallende Abnahme der Sterb- lichkeit aufweist. Unter den úInfektionskrankheiten haben die Masern besonders in Braunschweig) und der Keuchhusten etwas nachgelassen; die andern treten vermehrt auf; das Scharlachfieber noch immer in Mühlhausen i. Th. und Burg, die Diphtherie in Aachen, der Unterleibstyphus am Oberrhein, der Flecktyphus in Oberschlesien7 auch aus Dresden wurde 1 Todesfall von leßterem gemeldet. In Budapest ist die vor einigen Wochen ausgebrochene Typhusepidemie noch im Steigen. Die Poden weisen in London, Wien, Prag Na(läfse in der Zahl der Todesfälle auf, aus Deutschland sind 4 L odesfálle (Berlin, Ratibor, Cottbus, Rheydt) gemeldet. Bedeutend vermehrt, wie alljährlich um diese Zeit, treten die tödtlich verlaufenden Darmkatarrbe und Brechdurch- fâlle der Kinder in ganz Deutschland auf; auch erscheinen darunter einzelne Fälle mit cholerinenartigen Symptomen (Mannheim, Ham- burg, Thorn) und mahnen zur Vorsicht bei den heißen Tagen. Aus Krakau wird ein Todesfall von sporadisher Cholera gemeldet, aus New-Orleans mehrere S von asiatisher Cholera, die auch in Madras wieder größere Fortschritte macht.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Lehrbuch des Preußischen Privatrehts von Dr. Heinri ch Dernburg. 2. Band, erste Abtheilung. Halle, Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses. Der erste Theil dicses Lehrbuhs, das Sachenreht enthaltend, is im Jahre 1875 er- schienen. Der dritte Band ist dem Familien- und Erbrecht vorbe- halten. Der zweite Band, defsen erste Abtheilung vorliegt, behandelt das Obligationenrecht, dessen Abschluß binnen Jahresfrist bevorsteht. Ein ausführlihes Sachregister ist bereits der ersten Abth:ilung beige..eben. Der. allgemeine Theil des Obligationenrechts welchem der spezielle folgt zerfällt in zwölf Kapitel, in deren erstem mit dem bürgerlichen Obligationenrecht das handelsrehtlihe in Verbindung gebracht ist. Das elfte Kapitel beschäftigt \ich mit der Beitreibung der Forderung (Erekution), das zwölfte mit dem materiellen Konkursrecht, eine Bereicherung des Stoffes, die von der Eintheilung und Methode anderer Lehrbücher abweicht, zugleich aber auch das Erscheinen des Buches verzögerte, da dasselbe die neueren Reichsjustizgeseße und insbesondere die Vollendung der Konkursord- nung berückjihtigen mußte.

_—__— Im Berlage der Weberschen Buchh..ndlung in Bonn ersien in dritter Ausgabe der Tert des Allgemeinen deutschen Handel8geseßz- buches als erster Theil eines zweibändigen „Co1pus juris civilis für das Deutsche Reich und Oesterreich“, in welhem Pro- fessor Richard Schroeder aus Würzburg eine Sammlung der in das Privatrecht eingreifenden deutschen und österreichischen Spezial- gesetze veranstaltet. Der erste Theil enthält außer dem Handels8- geseßbuche die anderen handelsrechtlihen Quellen: die deutschen und österreichischen Geseße über den Markenschuß, die neuen Reich8gesete über Geld- und Bankwesen, die beiderseitigen Geseße über die Stellung der Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschasten u. a. m. Der zweite Theil enthält 26 deutsche und 14 österreichische Reich8gesete. Unter den lekteren befinden sich alle Gefeße, welche die neuere Gesetgebung als Nachträge und Ergänzungen für das „allgemeine bürgerliche Gesetz buch“ Oesterreichs geliefert hat. Die deutsche Gesetzgebung ist bis auf die neueste Zeit unter Einschluß der deutschen Civilprozeßordnung und Konkursordnung berücksichtigt. Die Gesetze sind größtentheils vollständig aufgenommen." Da der Zwet der Zusammenstellung aber nur darauf gerichtet ist, materielle privatre{tlichbe Bestimmungen wieder- zugeben, so find aus 10 deutschen und 6 österreichischen Geseben die diesem Zweck nicht entsprechenden mehr formellen und öffentlichen Nechtsbestim- mungen ausgelassen. Der Verfasser ist unzweifelhaft durch das beiden Ländern gemeinsame Handel8geseßbuch auf den Gedanken ge- fommen, eine Zusammenstellung der entsprechenden verschiedenen Ge- seße Deutschlands und Oesterreichs abzufassen und so hat bei den fom- merziellen Beziehungen beider Länder zu eir ander das Buch für Kaufs leute, namentlich für Rechtsanwälte praktischen Werth. Die Brauchbar feit würde noch erhöht werden, wenn der Verfasser durbgängig bei den Paragraphen des einen Geseßes auf die entsprecl'enden des anderen Gesetzes verwiesen hätte, wie derselbe dies bei einzelnen Geseten ge- than hat.

Land- und Forstwirthschaft.

Aus der Propstei , wird der „Kiel. Ztg.“ unterm 19. Juni über den Stand der Saaten berichtet: Die vortreffliche Witte- rung im Juni hat unsere Vegetation vollständig wieder ins rechte Geleise gebraht. Wenn allgemein eine späte Ernte prophezeihet ist, wird das jeßt schon zweifelhaft. Klee und Gras kommen in diesem Jahre wie auch sonst zu Johanni zum Schnitt, stark bedüngte Wiesen zeigen {hon jeßt Laçerfutter und wird mit dem Mähen der- selben begonnen. Die nächste Woche wird voraussichtlich allgemein für die Heu- und Kleeernte ausgenußt werden. Wo die Sommer- faaten noch den Boden nicht genügend bedectt haben, ist {on wieder der Regen nöthig. Der Thau, der an der Küste bei Ostwind in der Regel reichlich fällt, reicht bei bedetem Boden für die Pflanzen aus und ersetzt für lange Zeit den Regen. m Allgemeinen hegt man die Befürch- tung, daß durch das rasche Abblühen von Raps und Roggen das Ansetzen der Körrer beeinträchtigt werden könnte. Die Aepfel, Pflaumen und Kirschen hatten dem Anschein nach eine reiche Blüthe und auch günstige Witterung, aber der Ansatz befriedigt nicht; es ist \{chon ausgemacht, daß nach dieser Seite hin bei Pflaumen und Kirschen auf eine reiche Ernte verzichtet werden muß. Das Gäten der Felder beschränkt sich hier meistens auf das Stechen der Distel. Akersenf kommt nur noch selten vor. Die Distel ift in diesem Jahre nicht so reihlich als im vorigen; es ist daher au diese Arbeit leiht bewältigt, und bald sind alle Hände für die Ernte gerüstet. Raps und Roggen haben vollständig abgeblüht, der Wei:en kommt eben mit der Aechre; dem Aussehen nach ist er kräftig, nur wird er an Stellen etwas dünn bleiben. Die: Sommersaaten stehen gut, die künstlich gedüngten haben den Vorzug. : |

Kopenhagen, 22, Juni. d: N.) Nach dem Jahresbericht der Gesellschaft für die Bepflanzung und Kultivirung der Haidestrecken in Dänemark beträgt die Anzahl der Mik- glieder dieser Gesellschaft jeßt 3204. Am Schlusse des vorigen Jahres stand die Haidegesell|chaft in Verbindung mit 39 Plantagen mit im Ganzen 11,912 Tonnen Land. In 1876 wurden 7 neue Pflanzungsvereine mit 2032 Tonnen Land gebildet. Troß der großen Anzahl von Pflanzenschulen, sowohl der Haidegesell haft, des Staates als Privater und der Menge von Pflanzen, welche jährlich produzirt werden, ist die Nachfrage nah Pflanzen noch bedeutend größer als die Pro- duktion. Das Interesse für die Bepflanzung der Haiden ist in fte- tem Hunehann begriffen. Cs giebt jedoch noch mehrere hunderkt- tausend Tonnen Haideland, welches nit zur Bearbeitung dur den Pflug geeignet ist, während eine Bepflanzung desselben guten Fort- gang haben würde. Es werden noch jährli für mehr als 10 Millio- nen Föhren- und Tannenhölzer eingeführt, während jeßt ca. 100 Quadrat-Meilen Haide, falls sie O trügen, jährlich mehr als doppelt so viel Holz liefern würden. Am Schlusse des Jahres 1875 waren, dem vorigen Jahresberichte zufolge, 54 Kanäle zum Be- wässern der anliegenden Wiesen fertig hergestellt, deren Gesammtlänge ca. 35 Meilen betrug. In 1876 sind 3 Kanäle mit einer Läuge von 12,000 Ellen fertig hergestellt, und mit der Anlage eines Kanals von 6000 Ellen begonnen worden. Mehrere Kanäle sind projektirt. Das Vermögen der Haidegesellschaft beträgt 83,000 Kronen.