1877 / 187 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Aug 1877 18:00:01 GMT) scan diff

australieches, sowie Mansf-lder 78,90 à 76,00 pro 50 Kilogramm. Zien ruhig, Banca 74,25 à 74,99 und prima englisches Lammzinn 72,75 à 72,50 pr. 50 Kilogramm Zink besse”, gute und beste Ma:r- ken sehlesischer Hüttenziok 29.09 à 19,50 pro 50 Kilogramm. Flei unverändert, Harzer, Sächzischezz und Tarnowitzer 20,75 à 20,25 pro 59 Kilogr. E- blen uná Koks uuverändert, englische Schmiede- kohlen nach Qualität bis 55,00 pro 40 Hektoliter, schlesizcher us Ene Schmelz-Kcks 1,20 à 1,10 pro 50 Küogramm

i hier,

Wochen-Ausweis der

upons ete. Obligationen der Stadt Braunsberg. Ueber Ausgabe einer nezen Zins-Conponsstrie; s, Ins, in Nr. 185.

| Ausreichung von Actien. Ce

| Auswmweise von Banken ete.

j Wochenanuswe!s von 10 êentschen Zettelbanken p. T. Angnust; j | j

s, unter Ins. der Nr. 185. Schlesisohke Boden-Credit-Aotien-Bank. Statos vom 31, Jali

er. ; s. unter Ias. der Nr. 185.

ettelbanken vom 31. Juli 1877.

deutschen

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

1 seit 1. Jan. (+ 62,013 Æ).

Generalversammiungen. 4. Septbr, Magdeburg - Halberstädter Elcenbahn. Ord. Gen - Vers. zu Magdeburg ; s. Ins. in Nr. 185. HGndisunzgers und Fcriczausgen.

Obligationen der Stadt Mühlhanusen i. Th. Amortizaticnsrer- lcosung; s. unter ins, der Nr. 185.

EFEtsenbatn-Einnahmetmn. Oais-Gnesener Eisenbahn. Im Juli cer. 74,784 Æ (+ 6871 A),

An

Bekauntmachung wegen Ausreibung der neuen Zinsczupons zu der Staatsanleihe der vormals

j Gegen

rf ie Kafse. ns wothe.

: 4 Gegen Wesel. | Fee

Lombard-/ Een forderun- ape

S | woche.

en Notene- | E

Umlauf. | Vor- | woche.

E | Gegen Enge [M bind-} Vor-

| woge. [ihkeiten.! woche.

Verbind- en lichkeiten E auf Kün-| Vor- digung. | woche.

Due Stadt Frank'urt a./M. vom 9. April 839. Die Zinscoupons zu den Schuldverschrei- bungen der vorb-zeihneten Staatsanleihe Ser. I. Nr. 1—8, wovon der erste Coupon bei den Obli-

597,891 4,681 6475+ TT 28,506|— 520 7,845|+ 353 9/355 + 2,059 40209— 8 19/550 415

E s p Die 5 altpreußischen Banken Die 3 sächfishen Banken . z D:e 5 norddeutschen Banken. . eau Dank « Die Baxerische Notenbank

Die 3 süddeutschen Banken .

351,117/— 34,430.— 79 44,610 65,323 29,458 33,041 47 691

46,630! + 2,590! 5,203! 50 6 652— 125 696 58— 493 2,162 5 10 90s 51 1,235

4,645 164,993 4,557 4,462 —+ 25 2,440— 73: 6,18I— 44 9,037 + 2,337

698,745 + 7,603 12,205’ + 192 44562 723 15,120+ 201 15,638 + 1,889 66,654.+— 630 926— 16 39,595¡;+ 387 1,241 + 68

15,467’ + 1461. 83

34,063

gationen Lit. A. am 1. Januar 1878, Lit. F, am 109 | 1. April 1878, Lit. C. am 1. Juli 1878 und Lit. D. am 1. Oftober 1878 fällig wird, ncbst Talons werden vom 1. Oktober 1877 ab kei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a./M. während der üblichen Dienststunden ausgereidt. Diese Coupons föônnen auch durch die Königlichen Re- ierungs- und Bezirks-Hauptkafsen bezogen werden.

6,995 343 392 250+ 122

307,— 3 6,818! F

Summa

Tbeater. Wallner-Theater. Sonnatend: 3. 35. M.: Der Hhpochouder. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. Sonntag und die folgenden Tage: Der Dypo- donder.

Friedrich-Wilhelmst. Theater, Sonnabend: Die Porträt-Dame. Sonnta:: Die Porträt-Dame.

Krolls Theater. Sonnabend: 2. Gastspiel des Frl. Selma Kempner. Der Freishüß. Oper in 3 Akten von Weber. (Aennten: Frl. Selma Kemvner.) Große Illumination. Vor und nach der Vorstellung: Großes Konzert. Anfang 5t, der Vorftellung 64 Uhr.

Sonntag: Vorleßtes Gastspiel des Frl. Selma Kemvner. Der Troubadour. (Leonore: Frl. Selma Kemvner.) Große Illumination. Großes Doppel- Konzert.

íIn Vorbereitung: Der Maskenball, 5 Aften von Auber.

theilung.

Oeffentliche

min an.

Oper i:

Natiozal-Theater,. Sonnaktend: Gastspiel des Herrz Carl Mittell: Der Veiltheufresser. Luft- spiel in 4 Akten von G. v. Mefer. (Victor voa Berndt Herr Mittell.) Kleine Preise. Abonne- ments haben Gültigkeit.

Scnntag: Dieselbe Vorstellung.

Stadt-Theater. (Lintenstraße.) Sonnabend: Halbe Kafsenpreise: I. Balkon 0,75 #, Il. Balkon 0,50 M, I. Parquet 1,50 4 Die Kreuzelschreiber.

Sonntag: Zum lezten Male: Die Kreuzel- schreiber.

fahren werden.

maden. Belle-Allance-Theater. Täglih: Im

-[ 709,831 + 6,2271 605,583

Meitibeilung davon an uns gebeten wird. beat: den 29. Juli 1877.

Die gegen den „Arbeiter Herrmann Jabusch auch Gabush l ofene Strafvoilstreckungsrequisition ift erledigt. Alt-Landsberg, den 4. August 1877. Kreisgerichts-Deputation.

Königlichen Staatsanwaltschaft vom 19. April 1877 ist gegen den Wehrpflitigen Carl Gustav Maas- berg aus Lübbenau, daselbft am 7. November 1852 geboren, auf Grund des S. 140 des Reihs-Straf- geseßbuchs die Unterfsuhung wegen Vergehens gegen die offentliche Ordnung eröffnet worden. Zur münd- liden Verhandluna der Sace steht am 19. Sep- tember d. Js., Mittags 12 Uhr, im Sißungs- zimmer Nr. 3 an hiesiger Gerichtsstelle neuer Ter- . Zu diesem Termine wird der seinem jeßi- gen Aufenthalt nah unbekannte Angeklagte mit der Aufforderung vorgeladen, die zu seiner Vertheidi- ung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu ringen oder solche dem unterzeihneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß fie noch zu demselben berbeigeshaft werden können. des Ausbleibens des Angeklagten wird mit der Un- tersubung und Enticheidung in contumaciam ver-

Königliches Kreiëgerit. Erste Abtheilung.

Der Bierbrauer Theodor Ludwig Hutmacher, zuleßt in Gelfenkircen, soll in einer Üntersuhungs- sache als Zeuge vernommen werden. Wohnort nit zu ermitteln ist, fo ersuche ih fämmt- liche Polizeibehörden, nab demselben zu reerchiren, und mir von desen Aufenthaltsort Mittheilung zu Bochum, 4. August 1877. Staatêanwaltichaft.

2,729] - 78,239 892,520 + 11,625] 189,288 3,055] Grün- _- Königliches Kreisgericht. N.

Der Polizeirichter. Berlin, den 1. August 1877.

am 29. Mai 1876 erlaftene

Union spätestens im Versteigerungstermin anzu- e

Königliches Kreisgerit. Der Subhastations-Ri@hter.

eim Bezug der neuen Coupons find von dem Eigenthümer oder dessen Beauftragten die alten Talons mit einem doppelten Verzeichniffe ar die betreffende Kasse einzureihen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbesceinigung versehen, soglei zurückgegeben und ist bei Aushändigunz der neuen Coupons wieder abzuliefern; über die neuen Coupons und Talons hat deren Empfänzer Quittung

TT, 618: 59587

t 1877. Königliche Der Forstrügerichter.

Auf den Antrag der

[6942] Vorladung.

Einsicht aus. Berlin, den 8. Auzust 1877.

Im Auftrage: Krüger.

Im Falle [6941] Lübben, den 28. Juni 1877. 1 1878 erforderlien

Da desen

woLen. Königlide| Stettin, den 9. Auguft 1877. (144/76.)

pra&btvollen Scmmergarten: Auftreten des Schwedi- schen Damen - Quartetis. Auftreten der Tyroler Sänger-Gesellschaft (10 Damen, 5 Herren).

Sonnabend: Großes Konzert (Kapelle Saro). Bril!ante Illumination. Im Theater: Hecht und Scefish. Lustspiel in 4 Akten von O. Girndt. Anfang des Konzerts 6 Uhr. der Vorstellung 7 Uhr. Entrée inkl. Theater 50 ch1.

[6204]

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elsbeth Kistner mit Hrn. Haupt- mann und Batterie-Chef H. Paris (Celle). Frl. Helene v. Heugel mit Hrn. Premier- Lieutenant Müncmeyer (Glaß Breélau). Frl. Martha v. Haugwitz mit Hrn. Friedrich v. Haugwiß (Saßniß auf Rügen).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Premier-Lieutenant Julius v. Hugo (Minden). Eine Tocbter: Hrn. Hauptmann Baron v. Vietinghoff (Pots- dam). Hrn. Hauptmann und Battevie-Chef Puscher (Wittenberg). Hrn. Regierungs®- Akeñor Rolëhoven (Diez). Hrn. Regierungs- Rath Paul v. Sevydewiß (Loshwitß). Hrn. Hauptmann v. Janson (Danzig).

Gestorben: Hr. Kommerzien-Rath Wilhelm Kunse- müller (Breëlau). Hrn. Ober-Justizprokurator Theodor Beer (Eliwangen). Hrn. Premier- Lieutenant Rudolph Freißerr v. Stosch Sohn Wolf (Streblen).

lich an den das ebenda

gene Realrechte

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Stebrief wider den wegen Diebstahls gerictli verfolgten Tagelöhner Joh. Konrad Vogel von GCaßel, mit Erfuchen un Beine und Nachricht anber. Cassel, den 7. August 1877. Konigliche

6961 Staatsanwaltschaft. Wilhelmi. [ }

Offene Strafvollstreckungs-Requisition. Nach- stebendte Landwehrmänner: 1) der Fleisher Iohann Carl Gustav Arnold, geboren am 27. Juni. 1833 zu Deuts(-Wartenberg, Kreis Grünberg, 2) der Ar- beiter Johann Gottlieb Krause, geboren am 24. No- | an vember 1831 zu Thiergarten, Kreis Freistadt, 3) der Maurer Iohann Carl Stada, gevoren am 5. Ja- nuar 1833 zu Wald-Vorwerk, Kreis Grünberg, 4) der Ziergärtner und Oekonom Friedri Bartsch,

eboren den 8. März 1836 in Kolzig, Kreis Grün- erg, 5) der Arbeiter Johann Gottfried Gabler, ge- boren am 15. August 1835 zu Dockstraub, Kreis Grünberg, 6) der Arbeiter Johann Gottlieb Garl Stephan, geboren den 31. März 1837 zu Boyadel, Kreis Grünberg, 7) der Handelsmann Carl August | 36 Konneßke, geboren am 2. Oktober 1834 zu Dam- merau, Kreis Grünberg, 8) der Arbeiter Johann Gottlieb Hoffmann, geboren am 21. März 1837 zu Bovadel, Krcis Grünberg, sind wegen unerlaubten Auêwanderns zu einer Geldbuße von je 20 zwanzig Thalern, im Unvermögensfall zu je 14 vierzehn Tagen Haft verurtheilt worden. Da ihr gegen- wärtiger Aufenthaltsort unbekannt, so werden alle öffentlihen Sicherheitébehörden biermit ersut,, au; diese Landwehrmänner zu vigiliren und im Betre- tungsfalle der nâhsten Gerichtsbehörde davon An- zeige zu machea, wele um Strafoolistreckung und * den aufgefordert,

das Grundstü

À. 3 einzusehen.

Subhaftationen, WUufgebote, Bor- ladungen u. dergl.

P i _ , Subhastations-Pateut.

Das dem Restaurateur Ernst Bey zu Steglitz gehörige, in Stegliß belegene, im Grundbuch von Stegliß Band XX. Blatt Nr. 641 verzeichnete Grundstück nebft Zubehör foll den 15. Oftober 1877, Vormittags 113 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffent-

Meistbietenden versteigert, und demnäcbst Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

Oberst den 16. Oktober 1877, Mittags 12 Uhr, _] verkündet werden.

Das zu versteigernde Grunditöck ist Qu.-M. gro5 und zur Gebäudesteuer mit einem jährlihen Nutzung8werth von 1518 Æ veranlagt.

Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuhblatts, ingleichen etwaige Abshäßungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bu- reau V. A. 3 einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbu bedürfende, aber nicht eingetra-

aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präfklu- sion späteftens im Versteigerungstermin anzumelden. Berlin, den 11. Juli 1877. Königliches Kreisgericht. Der Subhasiations-Nicbter.

d ee . A Subhastations-Pateut.

Das früher der Wittwe Augusie Göße, geborene Krüger, jeßt dem Bauern Johann Gustav Liefeld zu Diedersdorf gehörige, in Diedersdorf belegene, im Grundbuch von Diedersdorf Band I., Bl. N verzeichnete Bauergut nebst Zubehör foll

den 24. Oktober 1877, Vormittags 10 Uhr, a, Gerichtsstelle, Nr. 12, um We öffentlih an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des c. Zuschlags ebenda

den 25. Oktober 1877, Mittags 12 Uhr, verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist 37 H. 2 Ar 30 Qu.-M. groß, zur Grundsteuer, bei einem der- selben unterliegenden Gesammt - Flächbenmaß von H. 93 Ar 10 Qu.-M mit einem Reinertrag von 338 4 61 S und zur Gebäudesteuer mit einem ¡jähr- lien Nußungswerth von 90 Æ veranlagt.

Auszugaus der Steuerrolle und Abschrift des Grund- bucblatts, ingleiben etwaige Abshäßungen, andere

sondere Kaufbedingungen find in unjerm Bureau V.

Alle Diejenigen, welbe Eigenthums- oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra- gung in das Grundbu bedürfende, aber nicht ein- getragene Realrechte geltend zu machen

[6953] Bekanntmachun

werden.

gesehen, auch gegen portofreie 0,50 M bezogen werden.

zureichen. Coblenz, den 4. Auguft 1877.

9 Ar 44 Hoyer.

Verkäufe, Verpachtungen Seba “Suite

__ Die Lieferung des Bedarfs an Heizung2material för die Admiralität vom 1. Oktober 1877 bis dahin 1878 soll im Wege der Submission verdungen werden. dnigliche Regierungs - Präsidium zu Wiesbaden Unternehmungelustige werden aufgefordert, ihre Offerten, versiegelt mit der Aufschrift : „Submission auf Lieferung von Heizungs- __ material für die Admiralität“ 14. bis zum 31. August cr. in der Geheimen Kanzlei der Admiralität, Leipziger Plat 12a., abzugeben. Die Lieferungsbedingungen liegen ebendaselbst zur

Der Chef der Admiralität.

0 Bekanntmachnng. Die Lieferung der für die hiesigen Garnison- Anstalten pro 1. Oktober cr. bis ultimo September

s circa 25,000 Ctr. Stciukfohlen

soll nach den in unserem Geschäftslokale, Rosen- garten 25/26, ausSliegenden Bedingungen im Wege der Submission vergeben werden, wozu Unternehmer ihre versiegelten und mit entsprechender Aufschrift versehenen Offerten bis spätestens Freitag, den 17. August cr., Vormittags 11

Könialiche Garnison-Verwaltung.

Diez Lieferung von 34,000 Begen Druck- formulare zu den Standesregistern für unseren Verwaltungsbezirf pro 1878 sowie die Anfertigung der erforderlihen 750 Ginbäude foll verdungen |

Probebogen und Bedingungen können in unserem Kommunal-Büreau Zimmer Nr. 86 ein- Einsendung

Anerbietungen, auf die ganze Lieferung oder ge-

trennt für die Druckformulare und für die Einbände sind bis zum 10, September cer. an uns ein-

Königliche Regierung. Abtheilung des Junern.

zu gecen. Formulare zu diesen Verzeichnissen find bei den Kasen unentgeldlich zu haben. Der Ein- reihung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Talons abhanden gekommen find; in diefem Falle sind die betreffenden Dokumente an das

mittelst besonderer Cingabe einzureihen. Die ent- stehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Coupons zn ersetzen. Wiesbaden, den Iuli 1877. Der Regierungs - Präsident. v. Wurmb.

[6956] Bekanntmathung. Bei der heute erfclgten Ausloosun

Fanuar k. Js.

Obligationen

i der am 2. einzulösenden Gladbacher Stadt-

find folgende Nummern gezogen worden :

L. Emission. Nr. 55 100 159 168 434 585 635 661 712 734 789.

IL. Emission. Nr. 62 110 250 296 521 678 943 952 969 981 1249 1286 1360 1471 15144 L 1855 1866 1885 1916 1921 1933 1991

M.-Gladbath, den 8. August 1877.

Die städtishe Schuldentilgungs- Commisfion.

Kaifer. Peltyer. Erckens. Quack.

hr, abgeben

va) Aftien-Gesellschaft zur Gründung des Bades Neuenahr.

Zufolge S. 14 d. St. wird hiermit bekannt ge- macht, daß gemäß Urtheil des Königlichen Land- gerichts zu Cobienz vom 25. Juli 1877 die 6 Bad Neuenahr-Stamm-Aktien Nr. 1891 bis 1896 nichtig erklärt worden find. Bad Neuenahr, den 8. August 1877.

Der Direktor A. L-:uné.

VersHiedene Bekanntmachungen.

_Die Kreis-Wundarztstelle des Kreises Tuchel ist zu besezen. Qualifizirte Bewerber mögen mit Beifügung der Zeugnisse sid innerhalb 6 Wodhen bei uns melden. Marienwerdcr, den 5. August 1877. Königliche Regierung. Abtheilung des Jnnern.

von

Die Krecisthierarzt-Stelle für den Kreis Brilon, mit welcer ein Gehalt von £09 6 ver-

Papieren.

geltend zu machen haben, werden Verloosung der leßteren

öffentlib, unter Zuziehung eines

Berlin, den 9. Auguft 1877. Dex Vorstand.

[6405]

r. 14, 1 gationen sind folgende

Zimmerstraße 25, Zimmer ge der nothwendigen Subhastation

Nr. 1510 über 500 Thaler.

-

mit diesem Tage aufhört.

betreffende Nachweisungen und be- e ails:

baben, wer-

e mache r Der Magistrat. dieselben zur Vermeidung der Prä-

__ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. \. w. vou öffeutlichen

[6947] Rumänische Eiseubahuen Actien-Gesellschaft.

In Gemäßheit der Anleihebedingungen unserer 69% Schuldverschreibungen findet die diesjährige

am Sounabend, den 1. Septembcr d. J., von Morgens 8 Uhr ab, /

l otars, in unserem

Bureau, Charlottenstraße Nr. 35a. hier, ftatt.

)5] ___ Bekanntmachung.

Bei der in Gemäßheit des S. 6 des Allerhöchsten Privilegii vom 11. Juni 1870 pro 1877 erfolgten Ausloosung vou Laugensalzaer Stadt-Obli- ummern gezogen worden : Nr. 33, 61, 158, 237, 244, 285, 312, 321, 334, 357 über je 50 Thaler,

b. Ner: 44 81 509 (21, (19, 930, 11422 1206, 1235, 1335 über je 100 Thaler,

Diese Kapitalbeträge werden den Inhabern der Obligationen hierdurch mit der Aufforderung ge- kündigt, dieselben nach dem Nominalwerthe gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen nebst Talons und Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine am 1. Oktober d. J®2. bei unserer Kämmereikafse in Empfang zu nehmen, indem die Zinsenzahlung

bunden ift, soll interimistisch beseßt werden. Be- werber um diese Stelle haben si, unter Einreichung eines Lebensélaufes und der nöthigen Atteste, binnen 8 Woden bei uns zu melden. Arnsberg, den 21. Juli 1877. Königliche Regierung. Abthei- luug des Junern. Keßler.

[6943] _ Bekanntmachung.

Auf der Kreischaussee Marggrabowa-Widminnen soll ein Chauffee-Auffeher vom 1. Oktober c. mit einem Gehalt von 990 inkl. Wohnungë- zuschuß gegen eine dreimonatlihe Kündigung ange- stellt werden. Qualifizirte Bewerber, welche im Besi eines Civilversorgungsscheins sind, werden biermit aufgefordert, si binnen 4 Wochen unter Einreichung ihrer Zeugnisse zu melder. Marggrabowa, den 3. August 1877.

Der Kreis-Ausschuß.

[6925] Bekanntmachung.

Die auf der Strete der Main-Wefer-Bahn von Caffel bis Franffurt a. M. im II. Quartal c. ge- fundenen und bis jetzt uicht reclamirten Gegenu- stände, als:

4 seid. u. 14 baumw. Regenschirme, 3 Rohr- u. 18 gewöhnlihe Stöde, 2 weiße u. 6 bunte Taschentücher, 1 seid. u. 4 Sade Notiz- bu, 3 Koffer, 1 Musterkasten, 7 Reisetaschen, 1 seid. u. 10 Fil¡hüte, 2 Umhängetaschen, 3 seid. u. 3 baumw. Sonnenschirme, 2 Sommer-Ueber- zieber, 4 Militärmügen, 3 wege Strohhüte, 3 wollene Tücher, 5 Brillen, 2 Portemonnais, Packete mit Kleidungsftücken, 1 Opernguckerz,

Der Betrag der etwa fehlenden Zinêcoupons 1 S 5 1 ischube, sowie wird von dem Kapitale in Abzug gebracht. Seclentlnter, L-Pon Sumchuge, 1 bemerken wir, daß von den im vorigen Jahre ausë- geloosten Stadt-Obligationen folgende Nummern,

Nr, 16, 141 und 177 über je 50 Thaler, sowie Nr. 491 und 504 über je 100 Thaler,

noh nit zur Einlöfung gelangt sind. Laugensalza, den 17. Juli 1877

Hierbei 2 Paar Glaçehandschube, S können innerbalb Jahresfrist bei ordnungsmäßiger Legitimation von den resp. Eigenthümern bei der unterzeihneten Verwaltung in Empfang genommen werden. Cto. 69/8.) Cassel, am 5. August 1877. Die Betriebsmaterial-BVerwaltung der Main-Weser-Bahn.

É 7 i ch2

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

óniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abounement bcträgt 4 Æ 50 ch&l für das Vierteljahr.

En S Y Alie Posi-Anftalten nehmen Beftelluug an;

für-Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe-

j JIusertionspreis för den Raum einer Druckzeile 30 S A Ee | e #8 ;

M 187.

Berlin, 11. August 1877. _ L S e. Majestät der Kaiser und König sind gestern o - «Ds von Gastein 2c. nah Schloß Babelsberg zurüdck- getehrt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : nahbenannten in Philadelphia wohnhaften Personen Orden zu verleihen, und zwar: i J den Rothen Adler-Orden vierter Klasfe: dem Konsul des Deutschen Reiches, Charles H. Meyer; den Königlichen Kronen-Orden dritter lasse: dem Rentner Lankenau; fowie i E den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Advokaten und Rechtsanwalt G. Rema k.

Deutsches Veich.

Dem Kaiserlich deutschen Konsul J. F. Hackmann zu Wiborg ist die nahgesuchie Entlaffung aus dem Reichsdientte ertheilt worden.

Gefeß, betreffend die Untersubung von Sceunfällen. Bom 27. Juli 1877. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. : i : - verordnen im Namen des Deutschen Reichs, na ‘erfolgter Zustim- mung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: f

& 1. Zur Untersuchung der Seeunfälle, von welchen Kauffahr- teishiffe betroffen werden, find an den deutschen Küsten Seeämter zu errichten. Î io

&. 2. Gegenstand der Untersuchung (S. 1) sind Secunfälle:

1) deutsher Kauffabtters{hiffe;

2) ausländischer Kauffa rteisife, wenn _ E e

a. der Unfall fich innerhalb der deutschen Küftengewäter er- eignet hat, oder : S b, die Untersuhung vom Reichkanzler angeordnet ift.

8. 3. Das Seeamt ist verpflichtet, die Untersuchung vorzunehmen :

1) w.nn bei dem Unfalle entweder Menschenleben verloren ge- angen, oder ein Schiff gesunken oder aufgegeben ift; Ee

9) wenn die Untersubung vom Reichskanzler angeordnet ift.

Bei sonstigen Seeuafällen bleibt die Vornahme der Untersuchung dem Ermessen des Seeamts überlassen. : ; S

È 4. Durch die Untersucbung sollen die Ursachen des See- unfalles, sowie aile mit demselben zusammenhängenden Thatumstände ermittelt werden. E

nsbesondere ist festzustellen : ; :

I) ob der Swiffer oder der Steuermann durch Handlungen oder Unterlafsungen den Unfall oder dessen Folgen verschuldet hat ;

2) ob Mängel in der Bauart, Beschaffenheit, Ausrüstung, Be- ladung oder in der Bemannung des Sciffes, der

3) ob Mängel des Fahrwassers oder der für die Sciffahrt be- stimmten Hülfseinritungen (der Seezeichen, des Lootsenwesens, der Rettungsanstalten u. \. w.) oder Handlungen oder Unterlafsungen der zur Handhabung dieser Einrichtungen bestellten Personen den Unfall oder dessen Folgen herbeigeführt A E

4) ob die zur Verhütung des Zusammenstoßens von Schiffen auf See und die über das Verhalten na einem folhen Zusammen- stoßen erlaffenen Vorschriften befolgt worden sind. _

8. 5. Zuständig für die Untersucbung ift das Seeamt: _

1) in desen Bezirk der Hafen liegt, welhen das Schiff na dem Únfalle zunächst erreicht; l A 2

2) defsen Sit dem Ort des Unfalles zunächst belegen ist;

3) in dessen Bezirk der Heimathshafen des Schiffes liegt.

Unter mehreren biernach zuständigen Seeämtern gebührt dem- jenigen der Vorzug, welches die Untersuchung zuerst eingeleitet hat. Jedoch kann die Untersuhung einem anderen der zuständigen See- Fmter durch das Reichskanzler-Amt übertragen werden

Entstehen Streitigkeiten oder Zweifel über die Zuständigkeit, so entscheidet das Reichskanzler-Amt. : tr

S. 6. Die Errichtung der Seeämter und die Bestimmung der Behèrden, welhe die Aufsicht über diese Aemter zu führen haben, steht den Landesregierungen na Maßgabe der Landesgesete, die Ak- grenzung ihrer Bezirke dem Bundesrath zu. L

Die Oberaufsicht über die Seeämter führt das Reich. \

8. 7. Das Seeamt bildet eine follegiale Behörde und besteht aus einem- Vorsißenden und vier Beisitern. S

Der Vorsitßende muß die Fähigkeit zum Richteramt besißen. Er wird für die Dauer des zur Zeit feiner Ernennung ron ihm befklei- deten Amis, oder, falls er zur Zeit seiner Ernennung ein Amt nit bekleidet, auf Lebenszeit eraannt. Die leßtere Bestimmung findet auf einen, für den Fall der Verhinderung oder Ablehnung des Vor- sißenden ernannten Stellvertreter keine Anwendung. =

Mindestens zwei der Beisitzer müssen die Befähigung als See- \{iffer besitzen und müssen als solche gefahren haben. ¿4

& 8. Die Aufsichtsbehörde hat für jedes Seeamt aus, jedes Sahr im voraus eine Liste für das Amt eines Beisißers geeigneter Personen aufzustellen und dem Vorsitzenden des Seeamts mitzutheilen. Die Zabl der in die Lifte aufzunehmenden Personen bestimmt die Aufsichtsbehörde nach Maßgabe des Bedürfnisses. Wo eine Vertre- tung des Rheder-, Schiffer- und Handeléeftandes vorhanden ift, ift dieselbe vor Aufstellung der Liste mit ihren Vorschlägen zu hören.

&. 9. Der Vorsitzende des Seeamts wählt für jeden Unter- subungsfall aus der Liste vier Beisißer und, wenn erforderli, einen Stellvertreter aus, beruft dieselben ein und beeidigt sie auf die Er- füllung der Obliegenheiten ihres Amts. j R

S. 10. Auf die Befähigung zum Amt eines Beisißers finden die in den 88. 31 bis 34 des Gerichtverfaftungêge}eßeS enthaltenen Bestimmungen entsprebende Anwendung, jedoch tritt an die Stelle des S. 33 Nr. 2 folgende Bestimmung:

Berlin, Sonnabend,

2) Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Liste den Wohnfiß nit im Bezirk des Seeamts haben,

E fallen unter §. 34 Nr. 9 Militärpersonen aus. z Ó Die Serüfuna ‘ritte Amt eines Beliiters können ablehnen :

1) Mitglieder ciner deutschen gese8gebenden Versammlung ; Î

2) Personen, welche zur Zeit der Aufftellung der Lifte (S S) das 65. Lebenéjahr vollendet Haben: oder Bum Ablauf des Jahres, für welches die Liste gilt, vollenden würden; N j ;

3) Personen, welhe im leßten Jahre die Verpflichtung eines Beisißers erfüllt haben.

die der aktiven Marine angebörenden |

I den 11. August, Abends.

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j | l

Die Beisißer erhalten aus Landesmitteln Vergütung der Reise- |

fosten und Tagegelder, deren Hêhe die Anndesregierungen bestimmen.

& 11. Der aktiven Marine angehörende Militärpersonen werden |

nit in die Liste aufgenommen.

Der Vorstßende des Seeamts kann |

jedo eine der aftiven Marine angehörende Militärperson mit ihrer Zustimmung zum Beisizer wählen und zwar ohne Rüctsidt auf ihren |

Wohnsitz im Bezirk des Seeamts. Die Wahl aus der Lifte beschränkt

i für diesen Fall auf 3 Beisißer und, wenn erforderli, einen j Besch! U ; sich für diejen B D : 3 : | dieje in Abwesenheit des

Stelivertreter. &. 12. Fntschu 19 er lebnungZanträge entschzidet endgültig derx: Vorsitzende.

nit rechtzeitig fich

is nto Ind 31 î Ordnun sstrafe von 10 bis 300 é, | N S E - T » s : Weise fich entziehen, find zu etner Frdnungsirase L &, | (estens binnen weiterer 14 Tage nad Ablauf der Frist zu dessen Ein-

fowie in die verur/abten Koften zu veturtbeilen.

Die Verurtheilung wird dur den Vorsigenden auszejvrocen. }

so fann- die :Ver-

f 5ali genügende Entschuldigung, i l Erfolgt nacträglib genug e

urtbeilung ganz oder theilweise zurückgénommen werden,

letztere findet Beschwerde von Seiten dès Verurtheilten -an die Auf- |

fihtsbehöôrde statt. : y S e. Bex Reichskanzler bestellt für jedes Secamt einen Kom-

missar, welher Anträge an das Seeamt oder seinen Vorsit Eden | inficht* | ges

von den Akten zu nehmen und für dén Fall, dai der gene die | odet Steuermann auf Antrag inleitung einer Unfersuung ‘verwêéigert, Anträge auf Anordnung | E N Pei zu- stellen bere{chtigt ist. |

ämter als Kommissar bestellt | i ! besteht aus einem Vorsitzenden, auf welchen die Bestimmungen des

zu stellen, den Verhandlungen des Seeamts beizuwohnen,

einer Untersuung bei dem Reichsf Dieselbe Períon kann fir mehre:2

werden. - E S 14. Die für die Aufnahme der Verklarungen zuständigen Ge- richte, die Hafenbehörden, diz Strandbehörden,

und die Scifferegisterbehêörden find verpflichtet, von den zu ihrer |

Seeamt (S. 5) | Bor] | Kaiser ernannt. _Am j r eihe !

Die teutschen Seemannéämter im Auslande (Konsulate) | Regierungen der Bundes-Seeïtaaten je drei sahkundige Personen

S Di ) eemannéämte Aus |: Regierungen

baben, sobald sie von einem Seeunfalle Kenntni erlangen, zur vor- | in Vors{lag.

Kenntniß gelangenden Seeunfällen einem zuftändigen ungcsäumt Anzeige zu machen. 8: 15.

läufigen Feststellung des Thaibeftandes diejenigen Ermittelungen und Beweiserhebungen vorzunehmen, welcbe tetnen Aufschub dulden. 8. 16. Ueber Vorsitzende. Î : Ihm liegen die zur Vorbereitung der Hauptverhandlung ersor- derliSen Ermittelungen, die Anberaumung der Hauptverhandlung,

die für dieselbe erforderlihen Ladungen der betheiligten Zeugen und | Herbeishaffung der Beweismittel |

“Satverständigen, die rechtzeitige L

und die fonstigcn Vorbereitungen zur Hauptverhandlung ob. Au andere Versgungen, wenn hne

Gefahr im Verzuge, kann der Vorsitzende erlassen, so

Seeamt nit versammelt ift.

Seeamt nit versam : : R j &. 17. Ist wegen eines Seeunfalles eine geritlihe Unterfsubung

eröffnet, so ist der Vorsitzende befugt, die Einleitung cder Fortsetzung |! Unter è bis zur Beendigung des ge- | Ft jedoch das Seeamt bereits |

der Untersuhung desselben Seeunfalles richtliben V rfahrens auSzu]eßen. versammelt, so steht diese Befugniß nur dem letzteren zu. i L 18. Das Seeamt ist befugt, Beweis dur Einnahme des Augenscheins zu erheben, Zeugen und Sachverständige zu laden und dieselben eidlich zu vernehmen.

O, i nict abweihende Bestimmungen

Soweit dieses Gesetz

nthält, finden auf das Verfahren die Bestimmungen des Geribts- | G Strafprozeß-Ordnung |

verfassungs-Geseßes Titel 15 und 16 und der Bu 1, Abschnitt 3, 6 und 7 entsprechende Anwendung.

Die Festsezung und Vollstre®ung von Strafen gegen Zeugen ; die Vorführung eines nit erschienenen |

Sachverständige, sowie g ein t 2a) e ela auf ríaben dur das zuständige Gericht. Anord- nung der Haft zur Erzwingung eines Zeugnisses findet nit statt.

8. 0. Anträgen des Seeamts sind die Gerichte und die in 8. 14 genannten Behörden innerhalb ihrer Zuständigkeit zu sprecen verpflichtet. can f ende leitet die Verhandlungen, bei deren Eröffnung er ne Dare ee per

ittelungen (SS. 15, zu geben ¿s _de aiileiupgen as steht das Recht zu, an die zur Vernehmung erschie- nenen Personex unmittelbar Fragen zu stellen. Das Seeamt faßt seine Beschlüsse nah Stimmenmehrheit.

Î 22. . -.

Unfall den Gegenstand der Untersuchung bildet, sind als Zeugen nur auf Beschluß des Sceamts zu becidigen. Dieselben können Anträge itellen, über welhe das Seeamt zu befinden hat, an die zur Ver- nehmung erschienenen Personen unmittelbar Fragen richten, auch sich eines rechts- oder sahkundigen Beistandes bedienen. At:

8. 23. Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in

llen Fällen das Seeamt. i j s e Ueber die mündlihe Verhandlun wird ein Protokoll aufgenommen, welches die Namen der Anwesenden und die wesent- lichen Momente der Verhandlung enthalten muß. Das Protokoll wird von dem Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeihnet.

8. 95. Nah Sébluß der Verhandlungen hat das Seeamt über die Ursachen des Seeunfalles (F. 4) seinen Spruch abzugeben. Rer selbe muß mit Gründen versehen sein und hat insbesondere das Eee gebniß der Beweisverhandlungen a enen e T IeE- i E E T / S lih abzufafsen und spätestens innerha e N Sa E

Das Verfahren

Verhandlungen in öffentlicher Sitzung zu ve

Ueber EntschuldigungsgesuWhe der Beisißer und über Ab- | t : | eingelegt werden. Beisitzer, welche obne genügende Entschuldigung zu den Situngen | nit zugeftelli war, infinden, oder ihren Obliegenheiten in anderer |

dition: §SW. Wilkelmstir. Nr. 32. c

1877.

A0 D Ai 3 fommifar, fowie auf Verlangen dem Schiffer und dem Steuermann ist Ausfertigung des Spruches mitzutheilen.

& 26. Auf Antrag des Reich#kommifars kann, wenn i er-

giebt, daß ein deutsher Schiffer oder Steuermann den Unfall oder | dessen Folgen in Folge

| Î j j

des Mangels solher Eigenschaften, welcbe ¡ur Ausübung seines Gewerbes erforderli sind, verschuldet hat, dem- selben durch den Spruch (§&. 25) zuglei die Befugniß zur Ausübung jeines Gewerbes (S. 31 der Gewerbe-Ordnung vem 21. Juni 1869) entzogen werden. H i

Wiens Schiffer, dem die Befugniß entzogen wird, Ermeffen des Seeamts au die Ausübung des Steuerm

tersagt werden. i 5

E “E 97. Hat -das Seecamt dur seine Entscheidung einem Schisfer oder Steuermann die Befugniß zur Autübung des Gewerbes ent»

zogen, oder hat es einem bierauf gerichteten Antrage des Komminars (8. 13) feine Folge gegeben, so steht im ersteren Falle dem Sciffer oder Steuermann, im leßteren dem Kommissar gegen die!e Entschei- dung das Rechtsmittel der Beschwerde an das Ober-Seeamt zu. Die Beschwerde muß binnen 14 Tagen na der Berkündung, oder, wenn : 1 Beschwerdeführers erfolgt ist, nah der Zu- stellung des Urtheils bei dem Seeamt zu Protokoll oder {riftli j Dem Beschwerdeführer, welchem das Urtheil noch ist dafelbe nah Einlcgunz der Beschwerde zu- zustellen. E n E Beschwerde muß bei Einleg des Rechtêmittels oder 1pa- legun-, oder, wenn zu dieser Zeit das Urtheil noch nit zugestellt war, nach Zustellunz desselben bei dem Seeamt zu Protokoll -oder

| schriftli gereckchtfertigt werden.

| theils erfolgt mittelst Ersucbens

die Seemanntämter | Z-

die Einleitung der Unterfubung besbließt der |

feinen Auf\{hub leiden, |

namentli au wegen Vernehmung und Beeidigung der Zeugen de | G _| &W 18—24 enthaltenen Beftimmungen Uver das Verfahren bei den

ente |

vor dem Seeamt is öffentlich und |

una der bisher über den Seeun/all veranlaßten Er- | bi s Den Beisitern, sowie dem

Der Schiffer und der Steuermann des Schiffes, dessen

| der Vorgeshlagenen wählt der Vorsitzende für jeden -

Die Einlegung der Beschwerde hat keine aufs{hiebende Wirkung.

8 98. Eine im Auélande zu bewirkende Zustellung des Ur-

eines deutshen Seemann8amts.

Die Einlegung und Recbtfertigung der Beschwerde fann alsdann bei

demselben Seemannéamt gesehen. Dayelbe fann dem Siffer

f die Frist für Rebtfertigung der Be-

werte verlängern und der Einlegung der Beschwerde aufsciebende

Wirkung bis fpätesten® zur Ankunft des Beschwerdeführers in einem {eta Hafen einräumen.

denten Pas Ober-Seeamt bildet eine fkollegiale Behörde und

L 7, Absatz 2, Anwendung finden, und sechs Mitgliedern, von welchen etzteren wenigstens drei der Schiffahrt kundig fein mühen. "Ver Norsitende und ein s{ifahrtskundiger Beisißer werden von dem z Für das Amt der übrigen Beisitzer bringen die

gilt für je drei Jahre, nach Ablauf

Der Vorscblag 1 _na machen ift. Aus der Gesammtzabl En C

Sor n neuer Vorscblaa zu deren ein neuer Bor ag zu e C \chwerdefall fünf Beisiter aus, beruft dieselben ein und becidiget ste auf die Er-

Die Beisitzer erhalten aus t

Wle Dell e

Tge

| füllung der Obliegenheiten ihres Amts. : Beisit u | der Reicbékafse Ersaß ihrer Reisekosten und Tagegelder, deren HOoHe | der Reichskanzler bestimmt. Die Vorschriften des S. 12 finden aus | die Mitglieder des Ober-Seeamts entsprechende Anwendung. j

Das Ober-Seeamt faßt seine Beschlü}se na Stimmenmehrheit. | Die außerhalb der Damp enug erforderlichen Verfügungen

den vom Vorsitzenden erlafen. G j

Ms 0 Das Ober - Seeamt kann eine Ergänzung oder Wieder- holung der Beweisaufnahme vornehmen oder anordnen. Die in

| Seeämtern finden auf das Ober-Seeamt Anwendung. A Der Vorsitzende kann ein Mitglied des Dber-Seeamts mik der Darstellung der bisherigen Nerbac.dlungen und Ermittelungen be- auftragen. R & 31, Das Ober-Seeamt rerhandelt und entscheidet in offent- | Tider Situng nach erfolgter Ladung und Anhörung des Beschwerde- führers und feines Gegners. _ E z i Die Entscheidung hat si auch darüber au8zufprecen, ob dem | Beschwerdeführer die baaren Auslagen des Beshwerdeverfahren® zur Qt ; on Laft zu legen find. 2 Í : : 2 32. Die Entscheidung des Ober-Seeamts, welhe mit Grün- | den versehen sein muß, ift dem Best werdeführer und seinem Gegner | in Ausfertigung zuzustellen. U E : & 33, Die Geschäftsordnung bei dem Ober-Seeamt wird vom Bundesratb festgestellt. undeSsrath feitge!te J A & 34. Einem Schiffer oder Steuermann, dem die Befugniß | zur Ausübung seines Gewerbes ulzogen ist, kann dieselbe nach Ab- lauf eines Jahres dur das Reichskanzler-Amt wieder eingeräumt | werden, wenn anzunehmen ift, day er fernerhin den Pflichten }etnes | Gewerbes genügen wird. | &, 35. Dieses Gese selbe findet au auf sol iwendu \ches Swiff vor dem 1. Januar 1878 auf einer noch% nit vollendeten Reise (Handelsgeseßbu troffen haben. : E A N Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und | beigedrucktem Kaiserlichen Insiegl. Gegeben Bad Gastein, den 27. Juli 1877. (L. 8.) Wilhelm. ; Fürst v. Bismark.

tritt am 1. Januar 1878 in Kraft. Daf- e Seeunfälle Anwendung, welche ein deut- an diesem Tage Artikel 760) be-

Königreich Preußen.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ministerial-Direktor von Stran§ nach Homburg ;

der Unterstaats-Sekretär 1m Justiz-Ministerium Dr. von S chelling nach Tirol. E

Angekommen: Se. Excellenz der Staatssekretär des Aus- wärtigen Amts, Staats-Minister von Bülow aus der Schweiz ;

Se. Excellenz der General der Jnfanterie von Gro ß-

,

gen. von Schwarzhoff/ kommandirender General des T1. Armee-Corps, aus der Schwe1z; N A Se. Excellenz der Gcimacigali: Sr. Majestät des Kaisers | und Königs Graf von Perponcher von Gastein.