1939 / 98 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Apr 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage zum NReichs- und Staatsanzeiger Nr 98 vom 29 April 1939. S. 2

angehörigkeit vom 14. Fuli 1933 (RGBI. S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsminister des Fnnern. J. A: DeLing.

Bekanntmachung. Das Vermögen der durch Bekanntmahung vom 11. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 187 vom 13. August 1938) der deutschen Staatsängehörigkeit verlustig erklärten Edith Rosalie Heilbronner, geb. Grünfeld, wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutshen Staats= angehörigkeit vom 14. Fuli 1933 (RGBl. S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsminister des Fnnern, D. A2 BELURA

Bekanntmachung.

Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 19. De- zember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 298 vom 22. De= zember 1938) der deutshen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten :

Rudolf C erf und

Herta Cer f, geb. Nelson, ges{ch. Frank ; wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesezes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutshen Staats- angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 28. April 1939.

Der Reichsminister des Fnnern. J. Ae Hering.

rit r me

Bekanntmachung.

Die. mit Bekanntmachung vom 25. Fanuar 1939 (Deut- her Reichsanzeiger Nr. 24 vom 28. Januar 1939) beschlag- nahmten Vermögen der ehemaligen deutshen Staats- angehörigen

Martin Bamberger,

Rosa Bamberger, geb. Schweizer,

Abraham Albert Bamberger und

Felix Bamberger werden gemäß § 2 Abs. 1 des Geseßes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Fuli 1933 (Reichsgesebbl. I

Seite 480) als dem Reiche verfallen erklärt. - ¿7 Berlin, den 28, April 1939, H S -* Der ‘Reichsminister des“ Fnnern.” Je Ax DEXTUA

reren ar ata mate o

Bekanntmachung.

Das Vermögen der durch Bekanntmahung vom 11. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 186 vom 12. August 1938) der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig

erflärten Erica Elisabeth Friedländer

wird gemäß § 2 Abs. 1 des Geseves über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats- angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt. 2

Berlin, den 28. April 1939.

Der Reichsminister des Jnnern. I A DELTU A

Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsshuld des Deutshen Reichs. Die neunzehnte Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs findet Montag, den 5. Juni 1939, -von 9 Uhr vormittags an öffentlich in unserem Dienstgebäude, Oranienstr. 106/109, statt.

Berlin, den 27. April 1939. Reichs\chuldenverwaltung.

Bekanntmachung

über die marktordnende Geseßgebung auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft im Memelland.

Vom 28, April 1939.

tach § 4 Abs. 1 des Gesezes über die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reih vom 23. März S (RGBl. 1 S. 559) treten amm 1. Mai 1939 im Memel- ani

_das Geseg über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft vom 16. ' Oktober 1935 (RGBl. I S. 1239),

die Verordnung über den Zusammenschluß der Forst- und Holzwirtschaft vom 20.- Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 909) in der Fassung der Verordnung zur Ergänzung der Verord- nung Über den Zusammenschluß der Forst- und Holzwirtschaft vom 7. Juli 1938 (RGBl. 1 S. 849) in Verbindung mit der Anordnung Nr. 3 der Marktvereinigung der deutschen eForst- und Holzwirtschaft vom 14. Mai 1937 (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 19 vom 21. Mai 1937) sowie

die auf dieser Rechtsgrundlage ergangenen Saßungen und Anordnungen in Kraft.

Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsforftmeister.

Anordnung ee Eingliederung und Anmeldung der forst- und holzwirt- shastlihen Betriebe und Unternehmungen des Memellandes in die bzw. zur Marktvereinigung der deutschen Forst- und Holzwirtschast.

Vom 28, April 1939,

Auf Grund der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst- und Holzwirtschaft vom 20. Oktober 1936 (RGBl. I S. 909) in der Fassung der Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst- und Holz- wirtschaft vom 7. Juli 1938 (RGBL. I S. 849) in Verbindung mit F 2 der Saßung der Marktvereinigung der U Forst- und Holzwirtschaft vom 4. Mai 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 102 vom 7. Mai 1937) ordne ih an:

S1.

Das Memelland wird in den Marktordnungsbezirk 1 der deutschen Forst- und Holzwirtschaft, Siy Königsberg, ein- gegliedert.

8 2.

__ (O Die Betriebe und Unternehmungen der Forst- und Holzwirtschaft im Memelland sind verpflichtet, sich als Mit- glieder der Marktvereinigung der deutshen Forst- und Holz- wirtschaft anzumelden. Dieser Anmeldepflicht unterliegen alle Betriebe und Unternehmungen der Forst- und Holzwirtschaft im Memelland, auf die die Vorschriften des § 2 der Verord- nung Über den Zusammenschluß der Forst- und Holzwirtschaft sowie der Anordnung Nr. 3 der Marktvereinigung der deut- schen Forst- und Holzwirtshaft vom 14. Mai 1937 (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 19 vom 21. Mai 1937) zutreffen.

(2) Die Anmeldung hat durch Ausfüllung und Abgabe der von der Marktvereinigung herauszugebenden Meldevovdrucke zu erfolgen, die-von den meldepflichtigen Betrieben und Unter- nehmungen bei den für den if des Betriebes zuständigen Bürgermeistern bzw. Vorstehern der Ortsgemeinden in drei- facher Ausfertigung anzufordern sind.

(3) Die Vordrucke sind sorgfältig auszufüllen, von dem zur rechtsverbindlihen Vertretung des Betriebes oder Unter- nehmens Befugten zu unterzeichnen und bis zum 15. Mai 1939 in doppelter Ausfertigung an die Geschäftsstelle des Marktordnungsbezirks 1 der deutschen Dol und Holzwirt- schaft, Siy Königsberg, in Königsberg (*

SA. 65—67, einzusenden. Der dritte Vordru Betrieb. 83.

___ Ergänzende oder erläuternde Weisungen kann erforder- lichenfalls der Vorsißende der Marktvereinigung dex deutschen Forst- und Holzwirtschaft erlassen. 8 4. i Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1939 in Kraft. Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsforstmeister. J. A.: Dr. Wrabe c.

verbleibt dem

Anordnung Nr. 18 der Marktvereinigung der deutschen Forst- und Holzwirtschaft.

“Vetr.: Einführüng dex “Aitördrüngen Nr. 10, 11, 12: und 16

im Memelland. Vom 28, April 1939.

Auf Grund der Anordnung des Reichsforstmeisters zur Regelung der Verteilung und des Absatzes von Rundholz und Holzhalbwaren vom 10. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 12. April 1937), die nah § 4 des Gesetzes über die Wiedervereinigung des Memellandes mit dem Deutschen Reich vom 23. März 1939 (RGBVl. T S. 559) am 1, Mai 1939 im Memelland in Kraft tritt, ordne ih an:

§1

Jm Memelland gelten folgende Anordnungen der

Marktvereinigung der deutschen Forst- und Holzwirtschaft:

A. Nr. 10 Betr. Regelung des Absatzes von Rohholz und Schnittholz vom 27. September 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußisher Staatsanzeiger Nr. 226 vom 28. 9. 1938) und die Nähere Anwei- sung hierzu vom 1. Oktober 1938 (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 41 vom 13. 10. 1938)

mit der Maßgabe, daß

a)§ 1 Abs. 2 der Anordnung nalstehende Fassung erhält: | „Bei Ra über Nadelstammholz und Nadelderbstangen, die vor dem 1. Mai 1939 zu- stande gekommen sind, gelten die Vorschriften des Absaß 1 auch für die am 1. Mai 1939 noch nicht überwiesenen Mengen.“

b) F 2 der Anordnung nur auf solhe Kauf- abshlüsse Anwendung findet, die zwischen memel- ländischen Verkäufern und im übrigen Reichs- gebiet ansässigen Abnehmern getätigt werden.

B. Nr. 11 betr. Regelung des Absatzes von forst- und holz- wirtschaftlichen Erzeugnissen ausländischer Her- kunft innerhalb des Reichsgebietes vom 27. Sep- tember 1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu- ßisher Staatsanzeiger Nr. 226 vom 828. 9. 1938) und die Nähere Anweisung hierzu vom 1. Oktober 1938 (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 41 vom 13. 10. 1938)

mit folgenden Abänderungen:

a) Fn den §5 2 und 3 der Anordnung und in der Einleitung sowie den Nrn. 3- und 6 der Näheren Anweisung werden gestrichen die Worte „weichem“ bzw. „weiches“ vor Laubrundholz und „Eichen- gerbrinden, F Beenge rbre,

b) Fn der Einleitung der Näheren Anweisung ent- fällt bei „Laubrundholz“ die Aufzählung; die Nummern der Statistishen Warenverzeichnisse gig ergänzt durch die Nummern 74 b, e bzw.

c) An Stelle der im § 3 der Anordnung und in der Nr. 3 der Näheren Anweisung be eicrietèn Stich- tage treten entsprehend der 1. und 15. Mai 1939.

C. Nr. 12 betr. Regelung des Absatzes von forst- und holz- wirtschaftlichen Erzeugnissen nach dem Ausland

J. A.: Dr. Wrabe e,

vom 27, September 1938 (Deutsher Reichs-

d Straße der |

Blei, niht legiert (Klasse III A) . . Hartblei (Anttmonblei) (Klasse IIl B) à «.

öffentlihung im Deutschen

aus dem Geschäftsbereich des Memelland. Vom 28. April 1939.

anzeiger und Preußischer Stäatsanzeiger Nr. 2 vom 28. 9, 1938) und die Nähere Anweisung hie, zu vom 1. Oktober 1938 (RMinBl. der Forstye, waltung Nr. 41 vom 13. 10. 1938)

mit der Maßgabe, daß an Stelle der im § 2 der Anor, nung und in Nr. 9 der Näheren Anweisung bezeichnetey Stichtage entsprechend der 1. und 15. Mai 1939 treten und in Nr. 1 der Näheren Anweisung die Worte „Fichten, gerbrinde .…. . aus 92 b“ bzw. „aus 270 b“ entfallen.

. Nr. 16 betr. Regelung des Absaßes von inländisthey

Gerbrinden vom 10. Februar 1939 (Deutsche Reichsanzeiger Nr. 42 vom 18. 2. 1939) und di Nähere Anweisung hierzu vom 10. Februar 193 (RMinBl. der Forstverwaltung Nr. 9 vot 27. 2. 1939) mit der Maßgabe, daß die Ausgabe von Einkaufsheftey nur auf Antrag exfolgt.

Nähere Anweisungen zur Durchführung dieser Anord,

nung kann erforderlichenfalls der Leiter der Hauptgeschäftz. stelle der Marktvereinigung erlassen. geschäfts

83 Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1939 in Kraft.

Berlin, den 28. April 1939. Der Vorsitende

der Marktvereinigung der deutschen Forst- und Holzwirtschaf,

Z. V.: Walbrecht. Jch genehmige vorstehende Anordnung Nr. 18 der Maxk

vereinigung der deutschen Forst- und Holzwirtschaft, bet: Einführung der Anordnungen Nr. 10, 11, 12 und 16 in Memelland.

Berlin, den 28. April 1939. Der Reichsforstmeiste. J. A.: Wrabec.

bam ——

Bekanntmachung. Der Verkaufsspreis für Kraftspiritus beträgt vom 1. Mj

1939 ab 45,90 NAÆ für 1 bl W.

Der Einlösungsbetrag 4 Abs. 3 der Verordnung vom

12. April 1939, RGVl. 1 S. 802) beträgt weiterhin (vgl, meine Bekanntmachung vom 9. Dezember 1936 V 7153 B 8— 2793 Il a, RZVl. S. 432) 27,50 M für 1 hl W.

Berlin, den 27. April 1939.

Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Wolf.

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Bekanntmachung KP 721

der Überwachungsstelle für Metalle vom 28. April 1939

betr. Kurspreise. für Metalle,

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Übe wachungsstelle füx unedle Metalle vom: 24. Zuli 1935, bet Richtpreise für unedle Metalle, (Deutshex Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachunz KP 716 vom 21. April 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 9: vom 22. April 1939) festgeseßten Kurspreise die folgende Kurspreise festgeseßt:

Blei (Klassengruppe Ill) a 9 AA 16,50 bis 1850 19,— "” 21,

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver- eichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 28. April 1939.

Der Reichsbeauftragte für Metalle. Zimmermann.

Bekanntmachung. Die am 28. April 1939 ausgegebene Nummer 81 de

Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

nkrafttreten von Rechtsvorschriftt

Verordnung über das ) eihsministers der Justiz 1

Umfang: !4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. Postverset-

A Ea 0,03 NA für ein Stü bei Voreinsendung aus unser

ostsheckonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 29. April 1939. Reichsverlagsamt, Dr. Hubruich.

Preußen.

Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesezes vom 10. April 1872 (Geseysami.

S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. 2 ember 19838 über die Verleihung des Enteignungsrects al das Deutsche Reich (Reichéstraßenverwaltung) zum Ausbal der Reichsstraße Nr. 61 in der M amm dur das Amtsblatt der Regierung in Arnsberg Nr. öl S. 19 ausgegeben am 24, Dezember 1938; . der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. # bruar 1989 über die Verleihung des Enteignungsrehts das Deutsche Reich (Reichsstraßenverwaltung) für den Ba! einer Zubringer- und Umgehungsstraße in Münster t durch das Amtsblatt der Fegierung in Münster Nr. S. 39, ausgegeben am 18. März 1939; L , der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 18. # bruar 1989 über die Verleihung des Enteignungsrects 0 den. Kreis Steinfurt zur Evbreiterung von drei Straße!“ kurven in Haddorf (Gemarkung Wettringen) dur do?

Amtsblatt der Regierung in Münster Nr. 11 S. 839, auF

gegeben am 18. März 1939;

. der Erlaß des PrRi Gt Staatsministeriums vol! 13. Februar 1939 über die prt M, des EnteignungsreŸ!? an die Gemeinde Hörsten zur An a0 eines Sport- ! Spielplatzes dur das Amtsblatt der Regierung in Lünebus Nr. 12 S. 34, ausgegeben am 26, März 1939;

Zweite Beilage zum Neichs- und Staat8@nzefger Nr. 98 vom 29. April 1939. S. 3

—-

5. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 17. Februar 1939 über die Aenderung - der Sazungen des Berliner Pfandbrief-Amts (Berliner Stadtschaft) und des Berliner Hypothekenbankvereins (Stadtschaft) nebst Neu- fassung der Saßu des Berliner Pfandbrief-Amts als Anlage durch das Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin Nr. 14 S. 261, ausgegeben am 2. April 1939;

, der Erlaß des reien Staatsministeriums vom 22. Februar 1939 über die R des Enteignungsrechts an die Firma Mühle Löhmann, Fnhaber A. und O. Koch in Behnsdorf, zum Bau eines Getreidesilos durch das Amts- bisatt der Regierung in Magdeburg Nr. 12 S. 44, ausge-

eben am 25. März 1939;

. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 25. Oas 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an Gemeinde Vieyen zum Ausbau der Dorfstraße durh das Amtsblatt der Ma in Magdeburg Nr. 10 S, 36, aus-

egeben am 11. März 1939;

. der Eraß des Mes Staatsministeriums vom 3. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Land Preußen (Wasserbauverwaltung) für Zwee des Hafenausbaues in Swinemünde, und zwar für die An- lage einer ‘Zubringerstraße zum neuen Bollwerk und für die Errichtung einer Be senar Okititaleisanlage durch das Amts- blatt der Regierung. in Stettin Nr. 11 S. 65, ausgegeben am 18. März 1939;

. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 7. März 1939 über die Verleihung des Eignungsrechts an die Stadt Tilsit zum Bau einer Zufahrtstcaße zur Adolf-Hitler-

ule durch das Amtsblatt der Regierung in Gumbinnen r. 11 S. 36, ausgegeben am 18. März 1939;

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9, März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrehts an den Gesamtshulverband Branden zum Neubau einer Schule in der Gemeinde Branden durch das Amtsblatt der Re- gierung in Gumbinnen Nr. 11 S. 36, ausgegeben am . Mârz 1939;

. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 11. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichsfiskus Heer —) für mili- tärishe Anlagen in der Gemarkung Großauheim durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 12 S. 67, aus- gegeben am 25. März 1939;

2. der Erlaß ‘des Preußishen Staatsministeriums vom 18. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichs\straßenverwaltung) zux An- lage einer Gueung liale im Zuge der Reichsstraße Nr. 83 in der Gemarkung Rotenburg a. d. Fulda durch das Amtsblatt der Regierung in Kassel Nr. 12 S. 67, aus- egenen am 25. Marz 1939;

. der Erlaß des Preußishèn Staatsministeriums vom 183. e 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ruhrstahl-Aktiengesellshaft Witten zur Erweiterung ihrer Werksabteilung Annener Gußstahlwerk Witten-Annen durch das Sonder-Amtsblatt der Regierung in Arnsberg, ausgegeben am 15, März 1939;

. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 14. März 1939 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Vereinigte Milchwerke Aktiengesellschaft in Berlin- Grunewald zur Erweiterung ihrer Fabrikationsanlagen für den Molkeretbetrieb in Friedland durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg (Pr) Nr. 18 S. 47, ausgegeben am 1. April 1939,

Bekanntmachung. Die heute auBgepehez) -Numméer 6 der Preußischen Geseßz- terun A

sammlung enthält u E

Nr. 14 476. Gesetz zur Aénderüng des Gesetzes über die Dienst- bez ge der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksshulen (Volks\hullehrer-Besoldung8gesez VBG —) vom 1. Mai 1928 (Geseßsamml. S. 125), des Geseßes über die Dienstbezüge der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen nihtstaatlihen mitt- leren Schulen (Mittelshullehrer-Besoldungsgeseß MBG —) vom 30. April 1928. (Geseysamml. S. 149) und des Geseves über die Dienstbezüge der Lehrpersonen an den Berufs\hulen (Gewerbe- und Handelslehrer-Besoldungsgeses GBG —) vom 16. April 1928 (Geseßsamml. S. 89). Vom 26. April 1939,

.

Nr. 14 477. Polizeiverordnung über den Fang von Fluß- perlmuschheln (Margaritana margaritifera). Vom 20, März 1939.

Nr. 14 478. Erlaß des Preußischen Finanzministers über die baupolizeilihe Zuständigkeit bei Befreiungen von Vorschriften der Reichsgaragenordnung. Vom 28, März 1989.

Nr. 14 479. Poizeiverordnung über die Anlage und Ein- richtung von’ Lichtspieltheatern und über Sicherheitsvorschhriften bei Lichtspielvorführungen. Vom 4. April 1939.

Nr. 14480. Fünfundzwanzigste Verordnung über Wohnsied- lung8gebiete. Vom 6. April 1939.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 N Æ, zuzüglich einer Versandgebühr von 3 Rpf. j

Zu beziehen dur: R. v. Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 15, Ließenburger Str. 31, und durch den Buchhandel,

Berlin, den 29. April 1939. Geschäftsstelle der Preußishen Geseßsammlung.

Irichtamtliches.

Kaurresi unn0 Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staats3theater in der Zeit vom 30. April bis 8. Mai.

Staatsoper.

Sonntag, den 30. April. TIV. Morgenfeier. Musikal. Lei- tung: or Beginn: 12 Uhr. Rigoletto. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 1. Mai. Der fliegende Holländer. Musi- fal. Leitung: Elmendorff. Beginn: 20 Uhr. i: Dienstag, den 2. Mai. Madame Butterfly. Musikal. Lei- tung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 3. Mai. La Traviata. Schüler, Beginn: 20 Uhr. Î Donnerstag, den 4. Mai. Daphne/Friedenstag. Musi- kal, Leitung: Clemens Krauß a. Beginn: 19% Uhr. Freitag, den 5. Mai. Jn der Neuinszenierung: Palestrina. Musikal. Leitung: Heger. Beginn 194 Uhr. - | Sonnabend, den 6. Mai. Die Macht desScchicksals. Musi- fal. Leitung: Heger. Beginn: 20 Uhr. i Sonntag, den 7. Mai. Fn der Neuinszenierung: Aida. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 1914 Uhr. : Montag, den 8. Mai. Boheme. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 20 Uhr. #

Musikal. Leitung:

Schauspielhaus.

Sonntag, den 30. April. Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 1. Mai.

Die Königin Fsabella. Beginn: 20 Uhr.

Dienstag, den 2. Mai. Maria Magdalena. egn: 20 Uhr. A 3, Mai. Die Königin Fsabella. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 4. Mai. Geschlossen. Freitag, den 5. Mai. Neu einstudiert: König Richard der HZweite. Beginn: 1914 Uhr. E 6. Mai. Die Königin Fsabella. Beginn: t: Sonntag, den 7. Mai. König Richard der Zweite. Be- ginn: 1915 Uhr. ; Montag, den 8. Mai. Peer Gynt. Beginn: 20 Uhr. itetdita - Kleines Haus. Sonntag, den 30. April. Das kleine Hofkonzert. Beginn: 20 Uhr. Ausverkauft. Montag, den 1. Mai. Die kluge Närrin. Beginn: 20 Uhr. Ausverkausft. Dienstag, den 2. Mai. Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr. Mittwoch, den 3. Mai. DieklugeNärrin. Beginn: 20 Uhr. Donnerstag, den 4. Mai. Der B ri dg eköni f; Beginn: 20 Uhr. Freitag, den 5. Mai. Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr. Sonnabend, den 6. Mai. Die kluge-Närrin. Beginn: 20 Uhr. Sonntag, den 7. Mai. Der Bridgeköntig. Beginn: 20 Uhr. Montag, den 8, Mai. Der Bridgekönig. Beginn: 20 Uhr.

Hansdelsteil.

Berliner Börse am 29. April.

Aktien uneinheitlich Renten freundlich.

Die Wochenshlußbörse eröffnete in nicht ganz einheitlicher Haltung. Jm Hinblick auf die zweitägige Unterbrehung des

Effektenverkehrs wurden vom berufsmäßigen Handel einige Glatt-'

stellungen vorgenommen, zumal die Bankenkundschaft nur in be- sheidenem Umfange Aufträge erteilt hatte, so daß sih sowohl leichte Kursbesserungen als auch Rüdckgänge ergaben. Zu berüdsihtigen ist außerdem der Monatsschlußtermin am Geldmarkt, der hier und da Geldbeschäffungsverkäufe zur Finanzierung des Ultimo erforderlih mate. Die Grundtendenz war nach der großen Rede des Führers, in deren Bann au heute noch alle Börsenbesucher standen, freundlih und zuversichtlich.

Von MWMontanwerten - eröffneten Klöckner 3%, Buderus 4 % höher, während Mannesmann und Vereinigte Stahlwerke je 3, Hoesh und Rheinstahl 4 25 hergaben.

Von Braunkohlenaktien fielen Eintracht mit 1 und Rheine- braun mit-— 14 % auf, wobei aber nur- Mindestshlüsse zustande kamen. Von Kaliaktien sind Kali-Chemie mit 114 und Salz- detfurth mit 1, von chemishen Werten Farben mit 2, dem- gegenüber Goldschmidt mit + K und von Gummi- und Linoleum- aktien Deutsche Linoleum mit +254 % zu erwähnen. Jn der Gruppe der Maschinenbauwerte stiegen Deutsche Waffen um 24, während Orenstein 1 95 verloren. Sonst sind noch EW-S{hlesten mit + 1%, Hapag mit + 1 und Junghans mit + 4, andererseits

Dortmunder-Union mit —L und Accumulatoren mit 1/s hervorzuheben.

Jm Börsenverlauf bröckelten die Kurse bei weiteren Glatt- stellungen des Berufshandels erneut leiht ab.

So ermäßigten sich Farben um "/2 auf 148%, waren aber zu diesem Kurse Geld, auch Gesfürel, Buderus und Ver. Stahlwerke gaben je 1/1, Hapag % und AEG ?%% gegen den ersten Kurs her.

Gegen Börsenshluß kamen vielfach leihte Besserungen zum Durchbruch, nahdem das Glattstelungsmaterial aufgenommen worden war und von der Bankenkundschaft noch einige Käufe zur Abwicklung kamen. Farben zogen um ®% auf 14B/s, Salz- detfurth und Bemberg um je 1/2, Vereinigte Stahlwerke um !/s % an.

Von den zu Einhceitskursen gehandelten Bankaktien find Deutsch-Asiatishe mit einem Gewinn von 10 K.Æ, Vereinsbank Hamburg mit + K & und von Hypothekenbanken Deutshe Hyp. sowie Meininger Hyp. mit je 14 zu erwähnen. Koloniaklwerte lagen etwas fester. Bei den Jndustriepapieven stiegen Dortmunder Aktienbrauerei gegen leßte Notiz um 5, Pomntersche ZuckZer um 8, während Nordsee-Deutshe Hochsecefischerei sowie Steatit-Magnesta je 454 und Deutsche Spiegelglas 3% % einbüßten.

Von variablen Renten zogen Reichsaltbesiß um % auf 12 an, gaben später aber wieder auf 131?/s nah. Die Gemeinde- umschuldungsanleihe stellte sh auf 934 (93,40).

Am Markt der festverzinslihen Werte lagen Kommunal- óbligationen und Hypotheken-Schuldvershreibungen nahezu um- saßlos. Von Länderanleihen wurden 27er Bayern, 28/29er Braun- shweig ca. !/s% höher, 27er Baden dagegen 15 Pfg. niedriger bewertet, Auslosbare Reihss{huldbuhfgrderungen wurden auf gestriger Basis gehandelt. 40er Postshäbße büßten 10 Pfg. ein. Am Markt der Jndustricobligationen wurden Concordia-Berg “U % höher, Castellengo K %, Hoesh-Köln Neuessen sowie Krupp Treibstoff je 0,40 und Klöck&ner 1/2 niedriger notiert. Von Stadtanleihen gaben Wer Essen !/2 und Kasseler /s% her.

Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung errehneten F der Gulden mit 133,387 (133,14), der Belga mit 42,39 (42,19). Unverändert blieben dagegen das engl. Pfund mit 11,67, der Dollar mit 2,493, der Franc mit 6,60 und der Shweizer Franken mit 56,00.

Memmingen

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Zweite Außenhandelswoche der Deutschen Arbeitsfront.

Jm Rahmen der zweiten Außenhandelswoche der Deutschen Arbeitsfront, Gauwaltung Berlin, sprach zu den Tagungsteil- nehmern Direktor Hübbe-Berlin, Vorstandsmitglied der Deutsh- Südamerikanishen Bank A.-G. über „Mittel- und Südamerika die bedeutendsten und entwicklungsreihsten Absaßzgebiete deut- sher Erzeugnisse“. Der Redner ging im besonderen auf die BVer- hältnisse der mittel- und südamerikanishen Staaten im Handels- verkehr mit Deutschland ein. Die sehr ausgedehnte Aussprache, die sih an dieses Referat anschloß, vermittelte den Tagungsteil- nehmern ein anshaulihes Bild von den handelspolitischen Be- ziehungen des Deutschen Reiches mit den mittel- und südamerika- nishen Staaten. Anschließend sprach der Wirtschaftsreferent des Wehrwirtschaftsstabes 1m Oberkommando der Wehrmatht, Dr. Tomberg-Berlin, über „Wehrwirtshaft und Außenhandel“, Zu

„dem Thema „Die Ostseeländer“ spra der stellvertretende Leiter

der Deutschen Handelskammer in Shweden, Dr. Heinrich. Am Freitag sprachen der Abteilungsleiter im Verband für den Fernen Osten und Dozent an der Hochschule für Politik, Diplomvolkswirt Dr. Rocholl, und Dr. Richter-Hamburg vom Ostasiatishen Verein Hamburg-Bremen E. V. über das Thema „Der Ferne Osten“. Die Redner betonten besonders die Möglihkeiten der deutschen Kulturarbeit in Ostasien und zeigten klar die Wege der Ausfuhr- forderung im Fernen Osten auf.

Von ganz besonderem Jnteresse für die Tagungsteilnehmer war das Referat des Präsidenten der Deutshen Handelskammer in England, Dr. Karl Markau-London, über „Das britishe Welt- rei, inbesondere Fndien“. Er führte u. a. aus: Das britische Empire ist eine nicht nur politisch, sondern noch viel mehr wirt- A ganz eigenartige Struktur. Das britishe Empire, von em geographisch winzigen Mutterlande Großbritannien aus- gehend, erstreckt sich über die ganze Welt und ist von jedem Glied- staat durch die Weltmeere getrennt. Alle Einzelmitglieder des britishen Empire wurden in ihrer AOE in den ersten Jahrhunderten von dem Mutteriand lediglich als Ausbeutungs- objefte angesehen, das heißt, es wurden die je nah den Zeit- läuften als wertvoll angesehenen Rohstoffe es England be- fördert, um entweder dort fonsumiert oder von England aus in andere, fremde Länder in mehr oder weniger verarbeitetem Zu- stand weiterverkauft zu werden. England mit seinen Häfen wurde der große Stapel- und Umshlagplay der Güter seines Empires. Hieraus ergab sih die! Notwendigkeit einer großen Handelsflotte. Ferner ergab sih die Notwendigkeit einer starken Schugzollpolitik und vieler anderer dieser L Miung entsprechender Maßnahmen. Es wurde also ein wirtschaftlihes Raumgebiet geschaffen, in dem alle Waren zwangsmäßig konzentriert Uber ungeheure Entfer- nungen in das Se ieriaub ge]hafft wurden. Dies geschilderte Ausnuzungsverfahren, wie es das Mutterland betrieb, war keine Kolonijation, wenigstens niht in dem Sinne, wie wir es heute verstehen. Aus diejen Vorgängen heraus wurde aus dem vordem im höchsten Maße (uteZlnerithen Großbritannien das Land des Freihandels. Die umwälzenden politishen Ereignisse von 1866 bis 1871 mit dem unerhört schnellen politishen und industriellen Aufstieg Deutschlands änderten jedoch das Wirtschaftsbild zu- sechends. Der Aas Großwirtschaftsraum der Erde ist in künstliher Weise von Großbritannien durch den Ottawa-Vertrag eshaffen worden. Die Produktionsmenge an Rohstoffen und Sebenouriiteln der britishen Kolonien und der Dominien ist der- artig groß geworden, daß Großbritannien nicht alles aufnehmen kann, selbst wenn es den Willen dazu hätte. Die wirtschaftliche und finanzielle Verknüpfung Großbritanniens mit anderen frem- den Ländern is aber außerordentlich ‘vielseitig und kompliziert und macht es daher erforderlich, Rohitoffe und Lebensmittel au pon Ländern wie Argentinien, Datemark, USA - usw. zu %De- ziehèn. Der gewaltige-Umfaing, den der Handel des: britischen Empire darstellt, geht aus seinem Anteil am Gesamtwélthandel hervor. Er betrug im Jahre 1937 in der Einf 314 % des Welthandels, in der Ausfuhr 28,1 % des Welthandels, Alle übrigen Staaten folgen erst in weitem Abstand.

Der Redner wandte sh dann der wihtigsten Kronkolonie Großbritanniens, British-Fndien, zu. British-JFndien tis von allen britischen Dominien und Kolonien die wichtigste fur den deutshen Handel in Einfuhr sowohl wie in Ausfuhr. Zndien hat als erstes Land des britishen Empire vor drei Fahren den

( gt, statt dessen aber einen Handelsver- trag mit Fapan geschlossen, die wirtshaftlihen Wünsche Indiens und Japans betreffend Anbietung von indisher Roÿ- ware und Abnahme von Fertigwaren aus Fapan in großzugtger Weise regelt. Welche Schritte nunmehr die britishe Zentral- regierung în Jndien ergreifen wird, bleibt abzuwarten.

2A dn Pee Ps o ott d t Ottawa-Vertrag gekundigt

Der Vortragende gab dann einen löngeren Ueberblick über statistishe Angaben, die fich mit der Gesamt-Ein- und -Ausfuhr Jndiens befaßten. Der Bericht s{childerte, daß der Zeitraum 1936/37 eine ununterbrochene Aufwärtsentwicklung der wirtshoft- lihen Verhältnisse Besonders ging der Redner ein auf die Lage der Industrie in Jndien, der Baumwolindustrie und der Jute-Fndustrie sowie auf den Gebieten Tee, Kohle, Etsen und Stahl, Papier, Maschinen usw. Zum S{hluß seiner AuS- führungen gab Dr. Markau noch cinen Ueberblick Uber die AusS- sichten für die Ausfuhr nach Jndien und betonte, daß die Auf- nahmefähiakeit Jndiens für fremde Güter in erster Linie abhängig sei von der Ernte und der Preislage der LandwirtichaftsproduTte, d. h. also von der Höhe des abfallenden Nuvens. JFrteressant war von den Ausführungen noch, daß Dertscbland in der trdi- schen Einfuhr auf allen Märkten an 1. oder 2. Sielle zu finden t.

Ov 2 ck amn Indiens brate.

Vericßhte von auswärtigen Warenmärkten.

Bradford, 28. April. {D. N. V.) 50er Kammzüge 18 A, 64er Dur schnitt - Mecrinoïammzüge 24 à, 50er DurWsWhnitt- Kreuzzuhtkammzügc, colonisl prepared, 17 d.

ManShefter, 28. April. (D. N. B.) Der Sewebemarki nabm am Freitag einen ruhigen Verlauf, da mit dem In- und Aus- lande nur leine Abs{hlüfe getätiat wurden. Man reéhnete allerdings mit weiteren Negierungtaufträgen. Garne lagen luftlos. Water Twift Bundles ftellten fich auf 8/, à per lb, Printers Cloth wurden mit 28/, sh per Stück bewertet.

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Notierungen

vom 293. April 1339 (Die Preise verstehen fi ab Lager in Dentséhlard für pronipte Lieferung und Berzahtung} Originalbüttenaluminium, 89 do in Blödkon deSgl. îm Walz» oder

MNM für 200 ke

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