1922 / 239 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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der zum Bezirke des AG. Berlin-Schöneberg gehört, Coblenzer

aus Linden (Nuhr Cranz (AUGBez, K

) A 1 Q ontaSDverg 1. ÞPL.).

Zu Notaren sind ernannt: die NA. Dr. Hermann Mengel

in Cassel, Dr. Friedrich Treude in Altona.

„Die LR. Hansderg und Dr. Heimendahl fowie GerAssess. Dr. Wiefels sind zu LGNäten in Düsseldorf er-

nannt.

Zum LGRat in Altona ist nicht der LN. Manfred Begemann sondern der LR. Dr. Otto Begemann ernannt

worden. AN. Schlegel ist zum AGNat in Ruhland ernannt.

Ministerium für Landwirtl ihaäft, Domänen

Und Forsten.

Det Provinzialverbande fuUr die Provinz Niederschlesien wird hiermit auf (Grund des Gefeßes vom 11. Juni 1874 (Gesetsamml. S. 221) das Recht verliehen,

N

das für eine Slauanlage im Bober bei Boberullersdorf erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatlihe Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken findet dieses Recht

feine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Geseßzes über

ein vereinfachtes Enteignungsversaßren vom 26. Juli E (5 T Hi 4 2 nl44 4 5 , D) Y 0 1922 (Geseßsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschrift

dieses Geseßes bei der Ausühuna des vorstehend verliehenen

Enieignungsrechis Anwendung zu finden hat. Berlin, den 5. Oktober 1922. Jin Namen des Preußischen Staatsministeriums. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dr. Wendorff.

Dem Provinzialverbande für die Provinz Niederschlesien wird hiermit anf Grund des Gesches vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) das Recht verliehen, das für eine Stauanlage im Bober bei Boberröhrsdorf erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden

Beschränkung zu belasten. Auf staallihe Grundstücke und staatlihe Nechte .an fremden Grundstücken findet dieses Necht

keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des §8 1 des Gescßes üher ein vereinfahtes Enteignung3verfahren vom 2. Juli 1922 (Geseßzsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschrift dieses Gesetzes hei der Ausübung des vorstehend verliehenen

Enteiqnuungsrechts Anwendung zu finden hat. Berlin, den 5. Oktober 1922. Im Namen des Preußischen Staatsministeriums: Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dr. Wendorff. i

Minifterium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. -

Der Studienrat Dr. Shwemer in Frankfurt a. M. ist zum Honorarprofessor inm der philofophishen Fetultät dec

Universität in Frankfurt a. M. und

die Zeichenlehrerin Steubing am Lyzeum nebst Ober- lyzeum und Studienanstalt i. E. in Hildesheim zur Ober-

zeichenlehrerin ernannt worden.

Bekanntmachuna.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesezes vom 14. Juli 1893 (Geseßsamml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß im laufenden Steuerjahre ein zu den Kommunalabgaben einshäßbarer Neinertrag aus dem Betriehs- jahre 1921/22 bei der Oschersleben-Schöninger Eisfen- bahn-Gesellschaft bezüglih ihrer preußischen Strecke nicht

erzielt worden ift. Magdeburg, den 20. Oktober 1922. Der Eisenbalznkommissar. J. V.: Holzbecher.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunakabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (Gejseßsamml. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einshäßbare Reinertrag aus dem Betriebs-

ahre 1921/22 bei der Brandenburgishen Städtebahn kft. Ges. auf 862010 M festgestellt worden ift. Magdeburg, den 20. Oktober 1922. Der Eisenbahnkommifsar. J. V.: Holzbecher.

Bekanntmachung.

„Der dem Polier und Sprengmeisler Wilhelm Krämer in Mansbach unterm 21. Dezemher 1921 aus- gestellte Sprengstofferlaubnis\cchein Muster A Nr. 4, gültig bis zum 20. Dezember 1922, über eine Menge von 1500 kg ist verloren gegangen und wird Hiermit für ungültig erklärt.

Hünfeld, den 17. Oktober 1922.

Der Landrat. J. A.: Jllgner.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläsfiger Pee vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) abe ich dem Althändler Ernst Nöôseler, Berlin, Bödikerstraße 4, durch Verfügung vom heutig,n Tage den Handel mit Metall wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels- betrieb untersagt. Bætlin, den 21. September 1922.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: Froihheim.

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Bekanntmachung.

Der Frau Marie Kocimski, geb. Wienbergen, hier, Hörstener Straße Nr. 13, haben wir heute auf Grund der Be- fannmachung zur Fernhaltung unzuver!ässiger Personen vom Handel vom 23, September 1915 in der Fassung des Artikels TIL der Ver-

in Bochum, INRat Krantz aus Tilfit in

Die dritte Lesung wird in den nächsten Tagen stattfinden.

béetrerend WenderLung der Verordnung Uber Lohnpfändung Der Auss{huß H

ordnung bom 27. November 1919 (NGBl. S. 1909) den Trödelk- handel, und. zwar auc In der Form mittelbarer octer unmittelbarer Beteiligung an einem solcben Hanvelsbetrieb anderer, unter]agt.

Harburg (Elbe), den 19. Oktober 1922. T

die Polizeidirektion. Dr. Behrens.

Beranntnamuin g. em Kaufmann Abraham Diamant, bier, Lange Straße 12, haben wir heute auf Grund der BekanntmabBung zur ässiger Personen vom Handel vom* 23. Sep- tember 1915 in der Fassung des Artikels 1TI[ der Verordnung vom 97. November 1919 (NGB!l. Seite 1909) den Handel mit Metallen ieglicher Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetriebe anderer, untersagt.

Harburg (Elbe), den 19. Oktober 1922.

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Die Polizeidirektion. Dr.‘ Behrens.

Nichtamtliches. Zentsczes Neich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu ciner Voll- sibung; vorher hielten die. vereinigten Ausschüsse für Volks- wirlschaft, sür Haushalt und Nechnungswesen und für Rechts- pflege, der Ausschuß für Verfassung und Geschäftsordnung, die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, für innere Verwaltung und für Verfassung und Geschäft3- ordnung, die vereinigten Ausschüsse für Nechtspflege ind für innere Verwaltung sowie die vereinigten Ausschüsse für Rechts-

pflege und für Bollswirtschaft Sitzungen.

Deutscher Reichstag. 961. Sigung vom 21. Oktober 1922, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger *).)

G Auf der Tagesordnung steht zuerst der Asnsisr3asg J f der Tagesordnung steht zuerst der Antrag

Hergt (D. Nat.), wonah das Umsaßtsteuergeseß dahin abgeändert werden soll, daß die Fnseraten- steueraufgehodben wird. Die Uebernahme von Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften soll als Nummer 13 in die Liste der Befreiungen des § 2 des Umsabsteuergesezes aufgenommen und der § 27 des Umsabsteuergeseßes aufgehoben werden, der den Tarif für die ÎInseratensteuer enthält. Der Antrag wird ohne Dehatte dem Steuerausschuß überwiesen.

Es folgt die erste Lesung des von: den Deutsch- nationalen beantragten Geseyßentwurfs zur Abänderung des Kohlensteuergeseßes. Danach soll die Kohlensteuer von 40 auf 30 vH. herabgeseßt werden, ferner soll für die zu Hausbrandzweclken verwendete Kohle eine Steuerrücvergütung in- voller Höhe der Kohlen- steuzx gewährt werden an geivisse minderbemittelte Klassen von Verbreuchern, deren Einkommensverhältnisse in dem Antxag im einzelnen bezeichnet sind.

Abg. Hartwig (D. Nat.): Das Aufkommen qus der Kohlen- steuer wird jeßt bereits nuf 171 Milliarden geshäht. Die Kohlen- steuer wirkt auf Produktion und Absaßz wie oin s{werer Hemm- \chuh. Die kleinen und mittleren Betriebe knnen ih nicht auf- reterhalten, wenn sie für jeden Zentner 160 Steuern bezahlen müssen. Bei den Hausbrandkohlen werden durch die Steuer be- sonders JFnvaliden, Kleinrentner und kinderreiche Familien be- troffen. Unser Antrag ist vielleicht noch der Verbesserung fähig. Jch beantrage, thn dem Steueraus\huß zu überweisen, der hoffent- lih cinen gangbaren Weg zur Abhilfe finden wird. (Beifall rets.)

Abg. Eichhorn (fraktionslos. Komm.) stimmt dem Antrag zu.

Abg. f fler (Soz.): Doß die Kohlensteuer die Wettbewerbs= fähigkeit der deutshen Aus8fuhrindustrie geshädigt habe, kann man nit beßauvten. Die Kohlensteuer hat nur Gewinne, die sonst dieser Judustrie zugefallen wären, in die Tasche des Reiches ge- braht. Die Hausbrandfraae werden wir allerdings im Aus\chuß cingehend prüfen müssen, aber auch mit der gebotenen Vorsicht.

Der Antrag wird dem Steuerausschuß überwiesen.

Die Abgg. Lau scher (Zentr.) und Genossen bean - tragen eine Entschließung, worin die Regierung um einen Geseßzentwurf ersucht wird, der wirlsame Abwehrmaß- nahmen gegen die Ueberfslutung und den Auskauf ‘Deutschlands durch valutastarle Ausländer vorsieht, u. a. auch durch einen Valutazu- schlag zu den Eisenbahntarifen.

Zur Begründung wird ausgeführt: Die Ausländer leben bei uns so gut wie Tostenlos, sie lecren unsere Magazine mit beängsticender Schnelligkeit und treiben dadurß die Preise für die Inländer immer weiter in die Höhe. Man Tann unserem Volke niht zumuten, es in stiller Er- aebung bloß zusicht. Was bisher gesGehen it, sind nur private Ahivehrmaßnahmen gewesen. Wir fordern deshalb das Reich zu Abwehrmaßnahmen auf. Die Ausländer reisen bei uns für ein Trinkgeld quer durch Deutschland, während für die Deutschen die Eisenbahn cin Luxu8gegenstand geworden ist. Wenn Zuschläge für Ausländer in Museen, Theatern usw. genommen werden, ist niht cinzuschen, warum nicht die Ausländer zuçunsten der bitter not- leidenden Reichsfinanzen dur Zuschläge auf der Eisenbahn be- lastet werden sollen. (Beifall)

Der Antrag wird angenommen.

Ein Antrag aller Parteien mit Ausnahme der Abommunisten, worin die Reichsregierung ersucht wird, eine außerordentliche, auf Antrag gzu gewährende Unter - stübung gemeinnüßziger Anstalten, insbesondere der Gemeinden, sofort in die Wege zu leiten, wird an Den fozialpolitishen Ausschuß überwiesen.

Ein von der Deutschen Volks8partei eingebrachte: Gesetzentwurf verlangt die Verlängerung der Zuclkerungsfrist für Weine des Jahrganges 1922 bis zum8l März 1928.

Abg. Dr. Moldenbh auer (D. Vp.) bemerkt, daß angesichts der Lage der diesjährigen Weinernte dex Antrag keiner besonderen Begründung bedürfe, und bittet um dessen Annahme.

Abg. Körner (D. Nat.) erkennt die Notwendigkeit der Ver- längerung der Zuckerungsfrist an. Die Traubenernte sei zwar der Menge nach gut, doch müsse die Qualität durch eine des Gesetz entsprechende Zuckerung verbessert werden. Die Zuckerrübenernte ermögliche es in diesem Fahre, dem deutschen Weinbau die ent- sprechende Menge Zucer zu überweisen, wie es auch im Vorjahre geschchen sei. Dann werde auch in diesem Weinjahre ein guter trinkbarex Tropfen gewonnen werden können.

Der Antrag wird in der zweiten Lesung angenommen.

Es folgt die zweite Veratung des Geseheniwurfs,

Cha Me S + S c Ausschuß Hat die Grenze des

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

dex Herren Minister, die iu Wortlaute wiedergegeben sind.

end der Regierung5

unpfändbaren Lohnes enispr Der 2 Ein sozialistischer

vorlage auf 100 009 Mf festgeteßt. will die Brenze auf 180 099 Æ erföhen. Ueber diesen joird im Wege der Auszählung (Hammelsprung) abgestimmt. Mit Ja stimmen 86, mit ist also niht beschlußfahig. Prâäsident L 0 : 5 Minuten an. Schluß 3 Uhr.

in 87 Abgeordnetc. Das Haus

raumt die nächste Sißzung auf 3 Uhr

262. Sihung vorn 21. Oktober 1922, Na tiags 34 Uhr.

Zunächst wird der Geseßentwurf, betreffend Erhöhung der Gebühren Sachverstä

f, BeUgen

Lesung beraten. bat, der Geldentwertung entsprechend, die Ge iber die Vorlage hinaus erhöht, die die Gel

noch ctwas i ) Vorlage in

etwa verfünffachte. Ohne Debatte wird die zweiter und dritter Lesung angenommen.

Der von den großen Parteien eingebrachte Geseß- betreffend Erh9Shung E Reichstagsmitglieder

Die Ent=

eniwurf, fchädigung woird debattelos in allen drei Lesungen er hädigung wird danach vom 1. Oktober an auf monatlich 35 000 M bemessen, wozu der bei den Beamtengehältern vor- gleiche prozentuale Teuerungs kommt. Entsprechend wecden die Abzüge erhöht, ebenso die Bergütungen für Teilnahme an Ausschußsizungen.

Es folgt die zweite Beratung der Vorlage über Versicherungsgeseßes Der Aus\{huß hat insbesondere die Ver- fiherungspfliht auf alle Angestellten ausgedehnt und den Tarif entsprechend geändert.

Neich3arbeitsminister Dr. Brauns: In der Angestellten- und Invalidenversiherung hat der Ausschuß für soziale Angelegenheiten in den leßten Wochen umfang- reihe und außerordentli®% frudtbare Arbeit geleistei. Er hat nicht bloß den Rest der Vorlage Nr. 2155 über die Gehakl Leistungen und Beiträge in der Angestelltenvetsicherung erledigt, er hat zugleih nah dem Vorbild des Vorläufige das Sltoffgebiet erweitert und es inóbesondere auf Versiherungs- yfliht und Wanderversicherung bei Arbeitern und Angestellten, auf Necht9weg und Selbstverwaltung in der Angestelltenversicherung, auf Leistungen und Beiträge in der Invalidenversiherung ausgedehnt.

Der neue Stoff war zwar in den vom Reichstag geforderten Denkschriften meines Ministeriums vorbereitet, die Reichsregierung hatte aber den Wunsh und die Absicht, mit dem L soziale Angelegenheiten zunächst nur eine Verständigung in den Grundsäßen zu erzielen und dann einen entsprechenden Enkwurf in den regelmäßigen Gang der Geseigebung zu bringen. Dieses Ver, fahren schien der Reichsregietung {hon durch die Rücksicht auf den Bei der Beratung machte sich aber der innere Zusammenhang der neuen Angelegenheiten unter ih und mit NVorlage Nr. 2153 so stark geltend, daß eine Trennung ohne Gefahr mehr ratsam erschien.

allgenteine

Aenderung Angestellte.

Meine Damen

Neichswirtschaftsrats

ussGuß für

Neichsrat geboten.

Nur bei einer glei» widerstreitenden “nteressen und Kräfte in den Zustand des Gleichgewichts zu bringen. Für diese Methode \spriht heute zweifellos der Erfolg. cinem Jahre oder vor sech8 Monaten noch unmöglich oder wenigstens ‘ärt erschien, ist durch die Veratun nunmebr in dem vorliegenden Entwurfe Erecignis geworden.

Das Kernstück jeder Versicherung ist der Leistungs- 1nd Mas kann die Versicherung beim Eintritt des Versicherungsfalles leisten, und welches Opfer kann dafür den Versicherten und den Arbeitgebern zugemutet werden? s kann das Arbeitscinkommen des Versicherten und die Wirtschaft im allgemeinen belastet werden für eine angemessene Versorgung der Berufsunfähigen und ihrer Hinterbliebenen?

Auf diese Fragen hat der 6. Ausschuß eine im allgemeinen Angestelltenversicherung ihrer ursprünglichen Gestalt erhob als Beitrag 8 vH sicherten Gehalis und bemaß nach versiherung8technishen ( So betrug nah 120 Beitrag das Nuhegehalt ein Fünftel des versicherten Einkommens und stieg dann bei lücenloser Beschäftigung jährlih um 1 vH diefes Cin- kommens. Der vorliègende Entwurf stellt den Bedarf des Mevs iebenen bei Berufsunfähigkeit und Tod in den Vorderarund und bemißt nach ihm den Beitrag. Jede Mente 20 1, au bei noch so Turzer artezeit erfüllt ist. Arbeitgeber verhütet hiermit, daß wirtschaftlich bedeutungslose Renten entstehen. Berücksichtigung des Familienstandes der Versicherten wird dev Kinderzuslag von 96 4 auf 960 1 für das Jahr erhöht. Hauvtbestandteil Steigerungsbetrag.

für das Ganze nich Erledigung

Beitragstarif.

säßen dann die Leistungen.

sicherten und seiner Hinterbl

Grundbetrag von Dauer der Versicherung, sofern nur die Gemeinschaft

enthalt da

Versicherten

eigentlichen In ihm wirkt sich Dauer und Höhe der Versicherung, aber auch Beruf und soziale Stellung des Ver- Diese Teile der Renten werden im Anwartschafts- Hier sorgt der Versicherte für seine Zukunft. Insoweit ist die Versicherung eine organisierte Selbsthilfe der Arbeiter und Angestellten unter Mitwirkung der Arbeit Die Reichsregierung lect besonderen Wert darauf, deß der S versicherung diese Eigenschaft gewahrt bleibt.

Zur Anpassung der Renten an die jeweiligen Teuerungsverhälts nisse sind Zulagen notwendig. Die Zulage bildet einen Bestand- alle Rentenempfänger gleih. Die Grenze nah oben und unten wird jeweils durch die Teuerungse Die Mittel für diese Zulage werden von den Versicherten und ihren Arbeitgebern im Ümlageverfahren auf» In den Zulagen forgen die versicherten Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber für die Berufsgenossen, die im Dienste der und berufsunfähig geworden sind, ein Beweis für die Stärke des Gemeinschaftsgefühls der Gesunden für die Gebre(ßlichen.

Aus\chuß hat auf 9000 A6 bemessen. Reichsregierung im Auéscchuß geltend machte, richteten sich weniger gegen die Höhe der Zulagen, als gegen ihre Gleihmäßigkeit für alle NRentenempfänger. Bei dem einmütigen Willen des Ausschusses will fih aber die Reichsregierung mit den Beschlüssen abfinden. Die Beiträge sind hoc, stehen aber in einem erträglichen Verhältnis zum Einkommen. zwischen Beiträgen und Einkommen im allgemeinen nicht

sicherten aus. delungsverfahren aufgebracht.

teil ver Rente, fie ist für

verhältnisse bestimmt.

Gesamtheit ihre Kräfte

Teuerungs8zulage für Die Bedenken,

Gegen frühe das Verhältnis

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Deß die Gehalt\äh

Aufbau und zun guben Leî

Cnvalidenversiherung gelten, e: f auh der Reicbsregierung billig und gerecht. Der Unt Sk aber leinen Grund darin, daß {hon bisher in der Angestelltenversiherung höhere Leistungen vorgesehen waren. Dafür ist auch die Wartezeit

f langer.

Der Ausschuß hat für die Angestelltenversicherung © den Ver- | sicherten-Bestand neu abgegrenzt. Dadurh wird der Ver- E (iherungsbereib der JInvalidenversicd;

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nversicherung stellemveise eingeenagt. j urch entstehen

geschaffen.

Begen der Nachteile die d

Viah den neuen Bestimmungen werden Sir e wegen der h Versicherungspfliht sich mindern. Die Versicherungébehörden Î werden hierdurch entlastet und Lönnen fich besser ihrer eigentlichen .

h Aufgabe, der Rentenfestseßung widmen. Die leidige Doppel- Iversiherung ist beseitigt. Sie betraf in den leßten Jahren

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} gerade die Berufêgruppen, die am wenigsten die Doppelversicherung } tragen konnten. Dies gilt in der Hauptsache für die Büroangestellten Ì mit niedrigem Einkommen.

Troß Trennung der Personenkreise werden Angestellten- und Snvalidenversiherung in lebendigem Zusammenhang bleiben. Ein

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Arbeiter wird Werkmeister und "wandert von der Inbaliden- | versicherung zur Angestelltenversiherung. Ein Angestelter sucht sein } Glüd als Arbeiter und wandert von der Angestelltenversicherung zur Jnvalidenversicherung. Dadurch entstcht das Problem der Wander- versicherung. Die Reichsregierung stimmt der Lösung dieses Problems im allgemeinen zu. Wie das Arbeitsleben im allgemeinen einheitlih ist, so soll au der Versiherungsshuß einheitlich sein. Db die Regelung sih auch im einzelnen bewähren wird, wird die Erfahrung als Lehrmeisterin zeigen müssen.

Der AussGuß hat für die Versicherungspflichi die Verdien st - grenze aufgehoben. Dagegen hat die Reichsregierung wichtige Bedenken grundsähßlichec Art. Wer nah seinen Erwerbseinkünsten ih nicht selbst gegen die Folgen der Berufsunfähigkeit [{üßen kann, soll öóffentlich-rechtlih versichert werden. Wer aber aus eigenen ten sich und seinen Angehörigen selbst helfen kann für den Fall, n das Schicksal der Erwerbsunfähigkeit oder des Todes trifft, l den ist Versicherungszwang nicht notwendig und nah dem Grundrecht der Freiheit auch nit zulässig. Ihm bleibt die Frei»

heit, das eigene Interesse und das seiner Angehörigen unter eine bürgerlid-rechilihe Versicherung zu bringen. Der öffentilich-rehtliche | 3wang soll nit auf ein Gebiet verlegt werden, das der Freiheit grundsäßlih vorbehalten ist. Die Reichsreaierung bittet daher ihrerseits den Reichstag, die Verdienstgrenze für die Versicherungs- | vfliht wieder einzuführen. Die Grenze kann wohl soweit gezogen } werden, daß au bei weiterem Verfall der Währung der Ver- i siherungs\{uß nicht ausfällt.

Nach den Beschlüssen des Auss{usses geht die Recht- \prehung in der Angestelltenversicherung auf die Versicherungsbehörden der Invalidenversicherung über mit der Ein- \{ränkung, daß beim Versicherung8amt, dem Oberversicherungsamt und dem Neichsversicherungsamt die besondere: Interessen der Angestellten und ihrer Arbeitgeber hinreichend gewahrt werden. Die Beisitzer in den Ausschüssen, den Kammern und Senaten der Ange-

F itelltenversicherung werden von Vertrauensmännern der Angestellten- | versiherung gewählt. Von den Beamten, die bei der Rechk- \sprehung mitwirken, wird der Besiß besonderer Kenntnisse und | praftisher Grfahrung speziell in der Angestelltenversicherung bver- langt. Die Neichsregierung bittet den Neichstag dringend, an den Beschlüssen des Ausschusses in diesem Punkte festzuhalten. Die Reichsregierung ist auch mit der Erweiterung des Selbstverwaltungsrehts einverstanden. Im Direktorium der Reichsversicherungsanstalt haben die ehrenamtlichen Miiglieder ahlenmäßig das Ucbergew-.ht. Die Befugnisse des Verwaltungs- | rates sind stark erweitert. Bei dieser Verteilung der Machtbesugnisje

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| ift es nit au notwendig, die Beamten im Direktorium nur auf

c i bestimmte Zeit zu ernennen, Gegen diese Beschränkung hat die | Reichsregierung {were Bedenken grundsäßlicher Arlt. (Sehr richtig! im Zentrum.) Nach der Necht3regel im Beamtenge]seß werden die Beamten im allgemeinen auf Lebenszeit ernannt. Auch die Neichs- verfassung erkennt lebenslängliche Anstellung als Grundrecht an. Von dieser Regel und diesem Grundrecht abzuweichen, ijt bei dem vorliegenden Anlaß der MNeic »sregierung niht möglich. Die Neichb- regierung bittet daher den Reichstag dringend, auch für die Mit- alieder des Direitoriums die Ernennung auf Lebenszeit als allgemeine Regel wieder einzuführen.

: Für va Erlaß eincr Dienstordnung hat der Ausschuß eine besondere Genehmigung nicht für erforderlich eraltet. 4 Die Reichsregierung will sich damit abfinden, weil nah der einmütigen Auffassung im Ausschuß das Reichsarbeitsministerium ohnehin, ver- möge seines Aufsichtörechts Einfluß auf den Inhalt der Dienjst- ordnung hat und die Abänderung der Dienstordnung verlangen kann. Die Dienstaufsicht ist ja nicht auf die Beobachtung von Geseß und

| Saßung beschränkt; darüber bestand im Ausschuß keinerlei Meinungs§- verschiedenheit.

L Damen und Herren, die Aufhebung der Ver- dienstgrenze für die Versicherungspflicht und die _Be- \{chränkung der Dienstzeit der Beamten im Direk- lorium ausgenommen, tann ih namens der Reichsregierung im allaemeinzn die Zustimmung zu den Beschlüssen des Ausschusses erklären. Die Reichsregierung erkennt die freudige Mitarbeit aller Parteien an der Vollendung des Werkes gerne an. In der Ange- stelltenversicherung wird der

Sanuar 1923 hiernach ein bedeut- samer Tag werden. Das Bersich

herungsgeseß wird an E î s j ; too T » «Fi d auc) für hn Jahre in Kraft sein. Mit diesem Tage erfüllt fich f

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die männlichen Versicherten zum ersten Male die allgemeine Wa 7 zeit. Vom 1. Januar 1923 an werden den Rentenempfängern Cu In der neuen Gestalt

die neuen Leistungen zu statten kommen. j h wird das Angestelltenversiherungsgeseß hoffentlich au alle bereh- tigten Erwartungen erfüllen. (Bravo! im Zentrum.) A Abg. Giebel (Soz): Jh bin nicht in der Lage, der ÆlCder- einführung | Hod S ron20 hei derx fortihreitenden Markeniwerlung sein? Di l E o be Angeselin und nvalidenvercgerg N lüdlicherweijse beseitigt, aber die Versicherten sollen nicht De tete aus den Beiträgen verlusti- gehen, die sie in der anderen Versicherung gezahlt haben. So entstand der Begriff Der AARS E versicherten“, denen die Rabl der Verstherung_ freisteht. E Mit dieser Novelle ijt die Verschmelzung A 0 beant Mit al Lp asthonveriicherunag eingeleitet. Dieje Dexihmerzuni Che E A meby aushalien: Es läßt sich z. D. nicht rechtfertigen, daß die Witwe eines Angestelltenversicherten schlechter gestellt wird als die cines Inpalidenversicherten, Im ganzen kann ich dieser Novelle

Da

Die Doppel-

e mmon Wie h oli de 7 O der Gehaltsgrenze zuzustimmen. Z1€ ho soll denn die

ich allerbings nit so meine Besriedigung aussprehen. Richtig ist, daß für die Aufbringung der Rentienrhöhung dex Umlagewweg ist, weil für diesen ZweX Reserven nicht angesammelt zu werden brauchen. Die Steigerung3säbe für die Renten ergeben noch keine genügenden Renten, sie sind nur ein Schaugericht. Die Beiträge jollen beginnen mit 69 Æ monatlich in der untersten Gehaltsklasse und steigen bis 4840 { monatlich in der **Hsten Gehaltsflasse mit mehr als 60 000 Æ monailihem Einkommen, Diese Beträge sind zu 13 daß die Angestellten die Hälfte derjelben tragen könnten.

9

inten- und Beitragsfrage kann

bo, Herr Thiel hat im Ausschuß gesaat, daß die Angestellten jo hohe Beiträge zahlen wollten, ih habe aber von solcher Zohlungswillig- keit noch nichts gemerft. Wir beantragen deshalb eine andere

Nbg} Beute

ilung der Veitrag®vflicht dahin, daß die Arbeitgeber gwei Dritiel und die Arbeitnehmer ein Drittel tragen. Die Rechte und das Zentrum find aber dafür, daß die Angestellten ihrer Schmacht- riemen noch schärfer onziehen foïlen, und haben unseren Untrag im Ausschußy abgelehnt. Die Reichsansialt selbst it LEINC Behörde, sie ist ein Organ der- Selbstverwaltung, und darum dürfen ihre Dizektoren und der Präsident nicht lebenslänglih an- gestellt werden. Die Ecfahr haben gelehrt, daß die An- stellung nur füx eine ge Zeit erfolgen darf. Eine Neuerung ist das künftige Ueberw dex ehrenamtlihen Mitglieder des Direktoriums und die kung der Befugnisse des Verwal- tungsrats.

Abg. Lamb a ch (D. Nat.): Bei dem Marfsturz schwinden uns die Werte untex den Händen. len, die wir beute in das Grseß einsegen, sind morgen scho i

Sti Y

on überho!t. Leider sind meine An- das ganze Gescß bald zu, erledigen, im Ausschuß für ik nicht durchgedrungen. Durchaus verkehrt ist es, uns 3 vorzuwerfen. Gerade die Sozialdemokratie Beratung verschuldet, bis sie endlih Anfang wir damit einen Sieg unserer Auffassung errangen, daß die Sonderversicherung erhalten werden müsse. Wir begrüßen es als Fortschritt, daß nunmehr Arbeiter und Angestellte durch Geseß getrennt sind. Jch persönlich und eine 2 zahl meiner Freunde begrüßen cs auch, daß die Behaltsgrenze beseitigt ist. Fn den Kreisen meiner Fraktion sind die Meinungen darüber geteilt, und ein Teil wird si dem Antrag ansŸhließen, die Gehaltsgrenze wieder herzustellen. Wir beantragen eine Erleichterung dex Jrei- willigen Versicherung, und daß weiblichen Verficherten, die Den Beruf verlassen und heiraten, ein Teil der Beiträge zurückgezahlt wird. Mit dem vorgeschlagenen Umbau der Rechtsprechung sind wir nit einverstanden, hoben aber an Vevbesserungen mitgew1rtt. Die Sellbstoerwaltung hätt ser ausgebaut werden müssen. Wir maren sehr überrasht, daß gerade die Linke das Verlangen der Angestellten für unausführbar erklärte, ven Präsidenten der Ver- siherung3anstalt zu wählen. Nach den Vorgängen von gestern wundert uns das nit. Solange man einen sogialdemokratischen Reichspraäsidenten hat, ist es den Herren auf der Linken natürlich angenehmer, wenn diejer den Vorsißzenden der Anstalt ernennt. Wir beantragen, daß dex Vorstßende von den Angestellten gewählt werden soll. (Beifall rets.)

Aba, Stel O. V) Umere Partei hat sich damals als nationalliberale Partei auf den Boden der Sonderversicherung der Angestellten gestellt, die den besonderen Jnieressen der Privat- angestellten Rechnung tragen kann. Bisher hat man sih mit einer Flickarbeit an dem ursprünglichen Geseg über die Angestelltenver- sicherung begnügt. Endlich im Frühjahr dieses Fahres nahm der Reichstag cine Entschließung zugunsten eines grundlegenden Aus- baues der Angestelltenversicherung an, aber die Regierung hat dieser Entschließung nicht Rehnung geiragen, sondern sih in ihrer Vorlage wieder auf eine Regelung der Renten- und Beitragsfrage beshränklt. Der Ausschuß hat wenigstens in der ihm knapp zu- gemessenen Zeit einige weitere Siofsgebiete diesem Gesce hinzu- gefügt. So stehen wir jeßt vor Ausschußbeschlüjsen, die wir nur mit einem heiteren und mii einem nassen Auge ansehen fönnen. Man mußte si im Ausschuß zu Kompromissen verstehen. Ver Kreis der in der Angestelltenversiherung und der Kreis der in der Fnvalidenversiherung versicherten Personen sind jeßt streng ge- schieden worden. Aber es blicb noh eine Reihe von Personen, wie namentlich die Werïmeister, die in der Jugend Jvalidenversicherte waren und später in die Angestelltenversicherung hineingekommen sind. Da nur die Rente in ‘einer Versicherung in Anspruch ge- nommen werden kann, ist die besondere Reaelung für die Wander=-

r t.

Man sollie au den Organisationen D d geben, selbst den Präsidenten ihrer Versicherung zu wählen. Ve=- meinden würden es auch mit Entrüstung ablehnen, wenn ihnen ihr Bürgermeister vom Staate aufoktroiert werden würde. Die Beseitigung der Versicherungsgrenze, der wir grundsäßlih gzu-

Versicherung3get ( Nachtragsetat in zweiter Lesung.

Rahmen der alten bürokratishen Verfassung. Vir werdea hier eine Selbstverwaltung nah Art der Kuappschasien beantragen.

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er Angestellten das Recht

stimmen, ist für uns. nicht eine Prinzipien-, sondern eine reine Zweckmäßigkeiisfrage, da es bei den \chwankenden Geldwert nicht möglih ist, die Verstcherungsgrenze immer den veränderten Gehaltsverhältnissen anzuvassen. Vielfach sind die Angestellten jest vier Wochen in der Versicherung und vier Wochen draußen: das ist eine unmögliche Abrechnung.

Abg. Moldenhauer (D. Vp.): Wir sind in weit über=

iviegender Zahl der Meinung, daß eine soziale Versicherung auf= bôrt, cine Wohltat zu sein, wenn der Versicherung8zwang über den Kreis derer hinausgeht, die der Versicherung bedürfen. Den an- deren bleibt ja doch die freiwillige Selbstversicherung übrig. Wir beantragen deshalb mit dem Zentrum zusammen die Veibehal= tung der Versicherung3grenze.

Neich3arbeitsminister Dr. Brauns : Herr Erkelenz bezog

sich auf vie Knappschafien und deren Selbstverwaltung. Dr handelt es sich aber um einen bestimmten Beruf, und tor allem

find die Knappschafter ein Vercin. Solange wir es mit einer

Behörde zu tun haben, wie bei der Angestellienversiherung,

B

fönnen wir nicht anders als hier verfahren. Auch die Bezug=- nahme auf die Gemeinden trifft nicht zu, denn das. sind politische Vehörden, während es fich hier um reine Verwaltung handelt. Nocmals biite ih Sie, den Antrag Teus-Moldenhauer bezüglich der Gehaltsgrenze xnzunechmen. Wir machen das Geseß doch in der Annahme, daß wieder ein besserer Stand unserer Mar? fommt. Auch damit sind wir einverstanden, daß die Regierung

die Ermächtigung erhält, die Grenze eventuell Heraufzurüden.

gung 3 3

Hierauf vertagt sich das Haus.

Eingegangen ist eine Interpellation der Koaliitons- parteien, betreffend Eingriffe der Jnteralliierten Nheinlands- ommission in die deutsche Rechtspsl

lege im Fall des Separa-

tisten Smeels.

Nächste Sitzung: Montag 2 Uhr (Interpellation Erkelenz; A: für Angestellte; Besoldungsvorlage und

Si kseinere Vorlagen: Fortseßung der Beratung der Novelle zum ne

Schluß 6% Uhr.

versicherten geschaffen worden. Dadurch ist aber die individuelle Behandlung der beiden Versicherungsarten überaus erschwert worden. Das Umlageverfahren für die Aufbringung der Renten-

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erhöhung bedeutet eine Leistung der gegenwärtigen Versicherten zuaunsten der gegenwärtigen Rentenbezieher, ohne daß die Ber- sicherten die Gewähr haben, daß später in derselben Weise sür sie gesorgt wird. Aber wir haben uns zu einem Kompromiß in dieser Frage enischließen missen. Dex Abg. Giebel hat durchbliden lassen, daß er die jeßigen Ausschußbeschlüsse als Sprungbrett für die Ver- shmelzung derx Angestellien- mit der Jnvalidenversiherung ansche. Deshalb müssen wir besonders vorsichtig sein, denn wir halien an der Sonderversicherung der Angestellten fest. Die Berschmelzung würde eine Vescitiqung der hohwertigen Leistungen der Nnge- stellten und eine Mißachtung der geistigen Arbeit bedeutet. Wenn wir nicht für die Zukunft der Angestellten in besonderer Weise sorgen, werden wir eine Angaestelltenschaft bekommen, mit der Unser Wirtschaftsleben in den Abgrund geht. Wenn wir die Angestellten nach dem Willen der Sozialdemokratie behandeln, wird dana auch die Sonderstellung der Beamtenschaft beseitigt werden, worauf ja die Sozialdemokraten auch hinarbeiten. Wir werden dem Geseß in der vorliegenden Fassung zustimmen, werden aber in der Zus kunft nah unserer grundsäßlichen Stellung Verbesserungen bei dem weiteren Ausbau der Angestelltenversicherung durchzuseßen bestrebt sein, über die jeßt leider noch feine Verständigung möglich ist. Dur die Vorlagen werden wenigstens den Angestellten zum Teil ihre Sorgen erleichtert. : :

Abg. Frau Teu s ch (Zentr.): ie Verschmelzung mit der Juvalidenversicherung ist für das Zentxum unannehmbar. Wir vertreten den Standpunkt, daß die soziale Hilse zuerst von dem Beruf ausgehen muß, daher müssen Angeste!lte und Arbeiter ge-

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trennt bleiben. Wir sind auch der Ansicht, daj die soziale Hilfe nur dem Schwächeren zuaute kommen soll und nicht den Bessergestellten. Diese müssen vom Versi herungêzwang freibleiben. Den Zwant( für die, die „untex Umständer Millionengehältex beziehen, lehnen wix ab. Darum muß die Gehalt3grenze wieder hergeste!lt werden. Wir beantragen aber, einen § la einzufügen, der den Arbeits- minister ermächtigt, im Bedarfsfall mit Zustimmung des Reichs- tages die Gehaltsgrenze zu erhöhen. Man darf die Sozialpolitik nicht zu einem schablonenhasten Schema machen. Eine ¡hablonen- hafte Staatshilse würde jede caritative Tätigkeit lähmen. (Sehr cihtig im Zentrum.) Wir beßacren auf der lebenslängliben An- stellung dex Beamten der Versicherungsanstalt, sonst sind sie cben feine Beamte. Die lebenslängliche Anstellung gchört mit zu den Femponderabilien des Beamtentums. Bei ehvaigen Vergehen bietet das Dijziplinargeselz; Handhaben genug zum Einschreiten. Vie Rechtsprechung in Versicherung®sachen ist genügend gesichert. Wir fassen unsere Beschlüsse zum Nuben der gesamten Angestellænschaft und der ganzen Sozialpolitik, (Beifall im Zentrum.)

Aba. Erkelenz (Dem.): Die Vorkage stellt einen wesent- lichen Fortschritt dar, und deshalb begrüßen wix die hier geleistete Arbeit. Den Gedanken der Vershmelzung beider Versicherungs- arten leßnen wix ab, und wir sehen dem angefündiagten Kampfe darum mit größter Ruhe entgegen. Die Verschmelzung würde nicht im Jnutereïsse der sozialen Versicherung liegen. Die Ver- siherungsorganisationen müssen abex noch mehr die Möglichkeit erhalten, den besonderen Bedürfnissen threr Versicherung3art Rechnung zu tragen. Hoffentlich findet dieses Geseh in der An=- acstelltensccha\t auch die Anerkennung, die es verdient. Die Zu-

« / S i E sammenlegung dex Rechtsvrechung auf diejem Gebiote begruhzen

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: ° i E L Ta 4d G U E Le Iu, DEUn 10e MUEIR mögli Tenge neue Behörden id afen.

Breußzisczer Staatsrat. Sißung vom 21. Oktober 1922, Mittags 12 Uhr.

(Bericht des Narichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat hielt am Sonnabendmittag eine kurze

Sizung ah. Die Verordnungen über Aenderungen des Veamten- und des Volksschullehrerdienst- eintommengeseßes vom 5. September 1922, über die Er- höhung des Ausgleihszuschlags vom 22. September 1922 fowie über die Erhöhung der Eisenbahnfahrkosten bei Dienstreisen der Staatsbeamten wurden durch Kenntnis- nahme für erlevigt erklärt. Auf der Tagesordnung stand außerdem die Beratung von Entwürfen neuer Besoldungs: aeseßze für: die Beamten und Lehrer: doh konnten diese noch nit erledigt werden, da der Neichstaasausschuß seine Be- ratungen über die Neuordnung der Besoldung noch nicht abs geschlossen hatte und der Staaisrat eine Blan?kovollinacht nicht

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erteilen wollte. Nach kurzer Geschäftsordnungsdebatte wurde deshalb zur Ecledigung diejer Geseße eîne neue Sißung auf 6 Uhr Abends anberaumt.

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Sizung vom 21. Oktober 1922, Abends 6 Uhr. Der Staatsrat erklärte fih in der Abendsitzung mit den

von der preußischen Negierung vorgelegten Entwürsen der neuen Besoldungsgeseßze einverstanden. Es handelt sich um Aenderungen der Dienst- und Versorgungsbezüge der Uun- mittelbaren Staatsheamten und der Diensteinkommen der Lebrer und Lehrerinnen an ven öffentlichen Volksschulen und

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mittleren Schulen, welche eine Erhöhung erfahren, die den vom Reiche vorgenommenen Aenderungen entspricht.

Berichterstatter Tr. Kais er sprach namens des Auéschusses den

Wunsch aus, daß die Negierung bei künftigen Aktionen den Beamten der Besoldungsaruppe [1 bis Ik besondere Beachtung schenkte und daß fûr eine ‘chnellere Auszahlung der erhöhten Bezüge an die Penfionâre Sorge getragen werde.

Der Staatsrat vertagte sih darauf auf Montag, 5 Uhr.

Noch nicht zufrieden sind wir mit dem ungenügenden Maß der

jozialen Selbstverwaltung, auc diejes Geseg bewegt sich noh iu

Preußzischer Lanètag. 177. Sizung vom 20. Oktober 1922. Ca) va 0.

In Beantwortung der Juterpellationen über die Vorgänge am Zirïus Busch in Berlin vom 15. Ofk- tober und über den „Bund für Freiheit und Ordnung“ hat der Minister des Innern Severing folgendes ausgeführt:

Minister des Innern Severing: Meine Damen und Herren! Im Laufe der gestrigen Ausspracße ist von einem Redner ich glaube, vom Herrn Abgeordneten von Eynern gesagt worden, daß man den Eindruck habe, als ob die Regierung bei derartigen Anläfsen sebr leiht geneigt sei, Anfragen s{chnell zu beantworten. An diese Aus?ü rungen ist die weitere Bemerkung geknüpft worden, daß es fh do wohl empfehle, in künftigen Fällen eine solche Cilfertigkeit nicht zu beweisen, weil die Uniersuhungen über derartige Vortälle doch nit bis ins Üeinste durchgeführt werden Xönnen. Ich verkenne durchaus nit, daß das von mir in zwei Fällen beliebte fogenannte „beshleunigte Verfahren" einige Bedenken aufweist; 1h gebe gern zu, daß die UntcrsuGung über diese Fälle in drei Tagen nicht bis ins fleinste durc6geführt werden kann. Aber ih bin doch der Meinung, daß die Verzögerung größere Bedenken hervorrufen muß, und zwar deswegen, weil die Erörterungen in Versammlungen, in den Parla- menten und vor allen Dingen in der Presse sich nicht unterbinden lassen, und weil die Verzögerung \{ließlißh im Effekt dochG nichts anderes bedeutet als eine Neuauflage der Erörterung. (Sehr richtig !)

Meines Erachtens kommt es darauf an, ret bald den üblen Eindruck wieder aufzuheben, den ja au der Herr Abg. von Eynern festgestellt hat, den üblen Eindruck nämlich, als ob jeyt in Preußen alles drunter und drüber ginge. Es läßt sih nicht verkennen, daß dur die Vorgänge vor dem Zirkus Busch eine starke Nervosität in der Oeffentlichkeit zutage getreten ist, die meines Erachtens nur dann verständlich is, wenn man diefen Vorgängen eine große symvtomatische Bedeutung beimißt, oder wenn man, wie der Herr Abg. Nippel cs

getan hat, sie als eine Art Generalprobe der Kommunisten betrachtet.