1922 / 241 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

B) Auftrag3weise vollbeshäftigte Lehrer und Lehrerinnen, (1) Lebrpersonen, wel®de F Tnfiellu; 1sfäbigfeit als G R b «C1 Vg, / * I et e “Dee Tehrer, Handelsklehrer oder Handelskehrerin drvarden Laken erkt iu as bex sie vol Zeu iia!, aber noch nit plan- ? ngeste ind, bis zur Vollendung des 5. Dienstiah folgende Grundvergütungssätze: N VUNNIAIE vom 1. April 1920 bis 30. September 1921: 9320 6080 6460 6840 7220 H, vom 1. Oktober 1921 bis 31. März 1922: 14 700 16 800 17850 18 900 19 950 b,

: vom 1. April 1922 ah:

17 500 20 000 21 250 -——- 22 500 23 750 M; Handteltlehrerinnen erbalten die Säße ter Grundvergütungen um 10 vH gefürzt, folange nidt für Handelslebrer und Handel8- lehrerinnen daéselbe Arbeitêmaß festgefetzt ist. Lehrerinnen, welche die Anstellungsfähigkeit als Gewerbelebrerin erworben haben, erbalten während der Zeit, in der sie voll besckäftigt, aber noch nit plan- mäßig angestellt sind, bis zur Vollendung des 5. Dienstjahres folgende Grundvergütunagssäße: |

vom 1. Aprik 1920 bis 30. September 1921 :

4760 5440 5780 6120 6460 #,

vom 1. Oktober 1921 bis 31. März 1922:

12600 14400 15 300 16200 17100 Æ,

vom 1. Aprik 1922 eb:

15 400 17 600 18 700 19800 20 900 A. Auf die Berelnung des Orkszuschlags (8 8) ist die Kürzung der Grundvergütung ohne Einfluß. Zt bis zum Ablauf des 5. Dienst- jahres die planmäßige Anstellung aus Grüntey, die nit in der Person des Lehrers (der Lebrerin) liegen, nicht erfolgt, fo bezieht der Letvyer (die Lehrerin) eine Grundbergütung in Höbe der Grundgehalts- saße des endgültig angestellten Lehrers (Lehrerin).

__ (2) Auftragêweise vollbeihâftigte Lehrer und Lehrerinnen an böffent- lichen Berufs\chulen, auf welche die Vorcuéseizung des Abs, 1 nicht zutrifft, erhalten eine Grundvergütung in Höhe von 80 yH des Grund gebakts, das sie erbalten würden. wenn sie als Gewcrbe- oder Handelélehrer (-«lehrerinnen) an öffentliGßen Berufsshulen planmäßig angestellt wären. Im besonderen Lall is eine Abweichung hiervon mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde zulässig.

8 8.

(O) Zur Grundvergütmng tritt als weiterer Bestandteil des Dienst-

emfommens ein Ort8zu\chlag. ; E

(2) Hinsichtlich der Höhe des Ortézuschlages, der den im § 7 Abs. 1 genannten Lehrpersonen gewährt wird, finden die für die Staatsbeamten jeweils geltenden Vorschriften sinngemäß Anwendung. Die in § 7 Akf. 2 genannten Lebrer (Lehrerinnen) erhalten einen Ortszuschlag, dessen Höhe sih nach dem Betrage der jeweiligen Grundvergütung richtet. Für feine Bemessung sind die Vorschriften des Beamtendiensteinkommen3gesezes maßgebend.

IT. Kinderbeihil fen.

Außer dem Diensteinkommen erhalien die Leiter (Leiterinnen) und Lebrer (Lehrerinnen) Kinderbeihilfen nah den Bestimmungen des Beamtendiensteinkommen8gesetzes.

T. Aus8glei{G8zuschlag. 8 10.

(f) Zur Anpassung an die Veränderungen în der allgemeinen MWirtscbaftskage wird zum Grundgehalt, zur Grundvergütung und zum Omtazuschlag sowie zu den Kinderbeihilfen ein veränderliher Aus- glsi:2zufchlag gewährt.

(2) Die für dîe unmittelbaren Staatbsamten nah dem Beamten- dienstcinkommens8geseß jeweils geltenden Bestimmungen über Art und

She des Ausgleicbszuschlagssaßes gelten auch für | die Leiter Leiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) an öffentlihßen Berufs\shulen. Gbenso finden die für die unmittelbaren Staatsbeamten jeweils geltenden Bestimmungen über die Gewährung eines- weiteren Aus- Teih8zufchlags und cincs befonderen Ausgleih8zushlags (Frauen:

ibilfe) finngemäße Anwendung.

IV. Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung, Gnadenbezüge. 8 11.

(1) Die Gewähritng von Nußbegehalt und Hinterbliebenen- versorgung erfolgt nach den für die Volkéshullehrer geltenden Grundsägen.

(2) Die Schulträger baben diese Bezüge fiherzustellen. Der Handelêminisler bestimmt im Einvernehmen mit dem Finanzminister, unter welGen Vorausseßungen die Sicherstellung als genügend an-

zusshen ist. 12

8 12. Für die Gewährung von Gnadenbezügen finden die Bestimmungen ber §8 29 und 30 des Volfksscullehrerdiensteinkommensgefeges sinn- gemäß Anwendung.

V. Zahlung des Diensteinkommens und Rechtsweg.

-

8 13.

Die planmäßig angestellten Leiter (Leiterinnen) und Lehrer (Lhrerinnen) erbalten ihre Dienftbezüne, soweit sie ihnen in festen NBarbezügen zustehen, monatlih, bei Ueberweisung auf ein Konto vierteljährlih im voraus, Die einsiweilig angestellten oder auftrags- weise beshäftigten Lehrkräfte erhalten ihre baren Dienstbezüge monat- Ti im voraus. doch fann auch eine vierteljährliche Zahlung bei Ueberweisung auf ein Konto zugelassen werden.

8 14.

Ueber die Gehaltsansprüche der Leiter (Leiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) an den öffentlihen Berufsshulen findet der Nehtsweg wit folgender ‘Maßgabe Anwendung:

1. Die Klage ist gegen den Schulträger zu richten.

2. Bei der rihterlißen Veurtcilung sind die von der Schul- aufsihtsbehöcde auf Grund dieses Gesetzes erfolgten Fest- seßzungen über das Diensteinkommen der Stelle, insbesondere über die Höhe des Grundgehalts, des Ortszuschlags der Kinder- beihilfe und des Ausgleichszuschlags, über Dienstwohnung, über etwaige Sachleislungen und über die Anrechnung von Dienst- bezügen auf das Grundgehalt zu Grunde zu legen.

VI. Aufbringung der Kosten.

8 15. Pflichten der Schulträger.

Die Schu!iräger sind verpfliltet, die persönliden und sählichen Kosten der von ihnen errichteten Schulen aufzubringen.

8 16. Schulbeiträge.

(1) Zur Deckung der Schulunterbaltungskosten haben die Ge- meinden oder weiteren Kömmunalvyerbände i

a) von den Arbei1gebern der zum Besuche der Schule ver- pflichteten Schüler und Schülerinnen Schulbeiträge zu erheben und /

b) sämtlihe Gewerbebetriebe des Bezirks, die în der Regel mindestens. fünf Arbeiter beshäftigen, zur Leistung von Schulbeiträgen hetanzuzieben. g

(2) Für jeten Schüler und iede Scülerin, die bei gewerbe- seuerfrsi veranlagten Gewerbetreibenden oder bei Gewerbetreibenden der Gewerbesteuerklasse 1V Me sind, ist ein Schulbeitrag von 30 M, jür die übrigen Schüler Schülerinnen ein Schulbeitrag von mindestens 90 4 S zu erheben. Es ist zulässig, für einzelne Grupyen det Schüler und Schülerinnen verschieden hohe Beiträge festzuseuzen. : i:

(3) Für Schulen, deren Träger Gemeinden oder Gemeinde- verbände sind, ist die Höhe der Schulbeiträge durch Ortssagung fest- zusegea. Jst die Schulpflicht durch statutarische Bestimmung eines weiteren Kommunalverbandes eingeführt, so ist dieser im Benehmen

mit den S{Gulgemeinden berechbtigt, dfe Höbe ter SMulbeiträge fesk« |

zuseßen, Diese Schulbeiträge sind Kommunalabgaben im Sinne des Geseßzes vom 14 Juli 1893 (Geseßsamml. S. 152).

(4) Für Schulen, deren Träger Handelskammern oder andere Körperschaften öffentlilken Nechtes sind, ist die Höhe der Schy!beiträge durch Beschluß des Schulträgers festzusezen. Diejer Beschluß unter- liegt der Genehmigung der Schulauffichtsbehörde.

_ (5) Geweibebetriebe, die in der Regel mintestens fünf Arbeiter beshäitigen, haben für jedes angefangene Zehnt der Arbeiter an den Träger der Pflichtberufsshule des Ortes den Schulbeitrag für einen Berufsschüler zu entrihten, soweit die Zahk der beschäftigten Jugendlichen unter 18 Jahren weniger als 10 vH der Arbeiter beträgt.

(6) Gewerbebetriebe, die für ihre jugendlichen Arbeiter eigene, staatlich anerkannte Werfschulen eingerichtet haben, haben die Schul- beiträge nur insoweit zu entrichten, als die Zahl der die Werkschu!e besulenden Jugendlichen unter 10 vH der beschäftigten Arbeiter bleibt.

(7) Bon den an dem Unterricht freiwillig teilnehmenden Schülern und Schülerinnen ist ein Schulgeld zu erheben, dessen Höhe, nah Stunden berechnet, im Verhältnis mindestens dem an der Schule zur Erhebung gelangenden Schulbeitrage entspricht.

8 17. Staatszuscchüsse.

(1) Für jeden am 1. Juni des Jahres vorhandenen s{chulpyflihtigen Schüler und jede s{unlpflichtige Schülerin zahlt der Staat dem Schulträger cine Beihilfe von 10 Æ.

(2) Zur Gewährung dieser Beihilfen und von Ergänzungs- zuschüfsen werden für jeden am 1. Juni des Vorjahrs vorhandenen \hulpflihtigen Schüler und jede s{hulvflihtige Schülerin 40 4 durch den Staatshautbalt bereitgestellt. /

(3) Ueber die Verwendung dieser Mittel entscheidet der Handels- minister im Einvernehmen mit dem Finanzminister. Die Grundsänue für die Verwendung der Mittel werden von den beteiligten Ministern nah Anhörung der Vertretungen der beteiligten Gemeinden festgeseßt.

(4) Vorauéseßung für die Gewährung von Staatszuschüssen ist, daß die Einrichtungen und die Lehrpläne der Schulen den Be- stimmungen des Handelsministers entsprechen.

VII. Anstellung und Versetzung.

8 18.

(1) Die Squlleiter (Schulleiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) an ven öffentlichen Berufsshulen werden von den Schulträgern unter Ausfertigung einer Ernennungsurkunde für den Berufs\huldienst ihrer Bezirke angestellt. Wo bisher {hon Körperschaften mit der Verwaltung von Berufsshu'en im ganzen Bezirk betraut waren, kann ihnen au fernerhin die Anstellung von Lehrpersonen dur den Handelsminister übertragen werden.

_, (2) Die Anstellung der Lhrer (Lehrerinnen) bedarf der Be- stätigung der Schulaufsichtsbehörde, die der Schulleiter (Schul- leiterinnen) der des Handelêministers.

(3) Für das Dijziplinarverfahren finden die für die unmittelbaren Staatsbeamten geltenden Bestimmungen Anwendung.

(4) Sind an den Schulen eines Schulträgers vier und mehr Squlslellen vorhanden, so hat die Shulaufsichtsbehörde das Net, für jede vierte freiwerdende Stelle nah Anhörung des Sculträgers einen Bewerber zu benennen; diefer ist von dem Schulträger spätestens zum nächsten Vierteljahreéersten anzustellen. Macht die Schulauf- fichtsbehörde von ihrem Necht innerhalb von vier Wochen, nahdem ihr vom Schulträger das Freiwerden der Stelle mitgeteilt ist, keinen Gebrauch, so wird die Stelle von dem Schulträger besetzt.

__ (9) Planmäßig angestellte Schulleiter (Schul!leiterinnen) und Lebrer (Lehrerinnen) können an eine andere Schule berufen werden, nachdem die für den neuen Schulort zuständige Echulaufsichtsbehörde ihre Zu- stimmung dazu gegeben hat. Die Umzugsfosten sind von dem be- rufenden Schulträger nah den für die Volksschullehrer (Volksschul- lehrerinnen) geltenden Vorschriften zu erstatten.

S 19.

(1) Swulleiter (Schulleiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen), deren Verseßung der Handeléminister aus dienstlihen Gründen für not- wendig erflärt, können von ihm an eine. andere Shule versetzt werden, nahdem der Schulträger feine Zustimmung gegeben hat, bei dem der zu Verseßende bisher beschäftigt war.

(2) Bei solchen Ve1sezungen an einen anderen Ort wird eine Vergütung für Umzugskosten nah den für die Volksschullehrer (Voltsschullehrerinnen) geltenden Grundsäßen gewährt.

(3) Etfolgt die Verseßung auf Wunsch oder Antrag oder unter sonstiger Mitwirkung des Schulträgers, so hat dieser die Kosten des Umzugs allein zu tragen. In allen anderen Fällen tragen der Staat und der den Lebrer adgebende Schulträger je die Hälfte. Der Staat B O Beitrag aus den für Zuschüsse (§8 17) bereitgesteilten

itteln.

VIIJ. Uebergang3- und Schlußbestimmungen.

8 20.

(1) Die Gehaltsordnungen find nach den Vorschriften dieses Gesetzes neu aufzustellen.

(2) Lehrer und Lehrerinnen, die zurzeit der Verkündung dieses Gesetzes bereits planmäßig angestellt find und ein vor der Vollendung des 27. Lebenéfahres liegendes Besoldungsdienstalter haben, sind unter Feststellung ihres Besoldungsdienstalters auf die Vollendung des 27. Lebensjahres in die entsprechenden Gehalts\stufen einzureihen.

(3) Das Besoldungsdienstalter der Schulleiter (Schulleiterinnen) und Lehrer (Lehrerinnen) ist nah den Vor|chriften des § 3 neu fest- zuseyen.

21.

S Vom _1. April 1923 ab erhalten die Gewerbelehrerinnen die gleichen Dienstbezuge wie die Handelslehrerinnen; die entgegen- stehenden Bestimmungen dieses Geseßes treten mit diesem Zeitpunkt außer Kraft. 8 22 Im übrigen finden die Beslimmungen der Gesche vom 24. No- vember 1921 über eine Aenderung der Dienst- und Verforgungs- bezüge der unmittelbaren Staatsbeamten (GS. S. 553) und vom 19 April 1922 über Aenderungen in der Beamtenbefoldung (GS. S. 83) sinngemäß Anwendung. 8 23. Die Geseße vom 4. Mai 1886 (GS. S. 143), 24. Februar 1897 (GS. S. 41), 1. August 1909 (GS. S. 733) und 29. Juli 1916 (GS. S. 115) werden aufgehoben.

8 24. Die Vors(briften der Abschnitte T bis TV dieses Gesehes treten rückwitfend vom 1. April 1920 in Kraft, im übrigen tritt das Gesetz am 1. April 1921 in Kraft mit der Maßgabe, daß Sulbeiträge gemäß § 16 für die Zeit vom 1. Januar 1921 ab zu erheben sind.

S 25. Mit der Ausführung dieses Ge|eßes werden der Handelsminister und der Finanzminister beauftragt.

Ministerium für Handel und Gewerbe,

en find: die Studienräte: Dipl.-Jng, Bräuer von Nienburg nah Barmen, Professor Jssel von Magdeburg nah Erfurt, Dipl.- Ing. Masurek von Eörlig nah Deuisch Krone, Höhmann von Jdstein nach E a Koch von Deutsch Krone nach Nien- burg, Baacke von Barmen nah Königsberg i. Pr., Dr.-Jng. Dipl.-Jng. Lemp von Frankfurt a. M. nah Jdstein, Professor Husung von Rendsburg nach Stettin,

die Probelehrer: Dipl.-Jng. Tillinger von Münster nach Barmen, Dipl.-Jng. Wolfrom von Magdeburg nach Görlis! Krone, Dr.-Jng. Zichaller von Deutsch Krone na Hörliß.

sp h

Ministerium bes Innern. Das Preußische Staatsministerium hat auf Grund des S 928 des Landesverwaltungsgesezes vom 30. Juli 1883 (Geseßzsamml. S. 195) den Regierungsrat Dieliß in Stertin zum Stellvertreter des ersten Mitglieds des Bezirksausschusjes in Stettin auf die Dauer seines Hauptamtes am Siye des Bezirksausfschusses ernannt.

Ministerium für Volks3wohlfahrt.

Der Kreismedizinalrat Dr. Pusch ist zum Regierungs- und Medizinalrat bei der Regierung in Oppeln ernannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Das Preußische Staatsministerium hat den Oberschulrat Dr. Müller in Berlin zum Abteilungsdirigenten bei einem Provinzialschulkollegium ernannt. Als solchem is ihm die Stelle des Abteilungsdirigenten bei dem Provinzialschulkollegium in Breslau übertragen worden.

e

Der Oberstudiendirektor Dr. Bo e\ch am Kaiser-Wilhelm= Gymnasium in Hannover ist zum Oberschulrat ernannt und als solcher dem Provinzialschulkollegium in Hannover über- wiesen worden,

Bekanntmachung,

betreffend die Felix Mendelssohn-Barthokdy- tiftung.

Das diesjährige Felix Mendels\ohn-Bartholdy-Staatsstipendium für auéübende Tonfünstler wnrde geteilt und erhielten je 750 4 die Studierenden der Staatlihhen akademischen Hochschule für Musik, Bioloncellist Walter Luß und Pianist Kurt MRuhrseig. Durch Mit« verwendung einer Sonderspende der Herren Paul und Franz von Mendelssohn konnte diesen beiden Stipendiaten je ein Betrag von 3750 4 überwiesen twerden.

E Staatsstipendium für Komponisten konnte nicht verlieben werden.

Außerdem wurden 6 ausübende Tonkünstler mit Stipendien von zusammen 7200 4 bedacht, ebenfalls unter Mitverwendung einer Spende der vorgenannten Herren von Mendelsfohn. Letztere 6 Stipyendiaten sind:

1. Pianist Hermann Hoppe, as der Staatl. Hochschule für 2, S Stefan rente! Musik in Berlin.

. Violinisti Cr, : Pianistin "Alice She vom Konservatorium der Musik Violinistin Josefa Kastert in Köln, . Pianist Gerhard Münch vom Konservatorium für Musik und Theater in Dresden.

Charlottenburg, den 21. Oftober 1922. Der Vorsißende. Schreker.

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D V t C5 L

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die verant gen, Aua Lne des Neichsrats für Verfassung und Geschäftsordnung und für Haushalt und Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Verkehrs3- wesen, fürHaushalt und Rechnungswesen und für Volkswirt- schaft hielten heute Sizungen.

Für Zündpillen traten Ausfuhrmindestpreise in Kraft. Die Ausfuhrmindestpreise his inkweiß Rotsiegel und die Zuschläge für Erdfarben nah \hwachvalutarishen Ländern wurden geändert. Näheres durch die Außenhandelstelle Chemie in Berlin W. 10.

Deutscher Reichstag. 264. Sißung vom 24, Oktober 1922, Vormittags 11 Uhr. (Berichi des Nachrichtenbüros des Vereins veutscher Zeitungsverleger *).)

Auf der Tagesordnung stehen zunächst kleine Ana fragen.

Auf Anfvrage des Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) wird von der Reg ierun 9 erwidert, daß eine Denkschrift, die eine Zusammen- stellung der Ausschreitungen der Besaßungstruppen enthalte, dem Reichstag in allernächster Zeit vorgelegt werden würde.

Auf Anfrage Giebel (Soz) über die Zurückhaltung von Kartoffeln durch die Landwirte erwidert Oberrèegierungsrat Heinisz, daß nah den amtlichen Ziffern im September und Oktober dieses Jahres bedeutend mehr Kartoffeln auf der Eisen= bahn abgerollt worden wären, als in den Vorjahren Von eincr absichtlichen Zurückhaltung der Kartoffeln durch die Landwirtschaft sei dem Winisterium nichts bekannt.

Die Interpellation der Demokraten über die ge- seßlihe Regelung der Lehrerbildung wird S der geschästsordnungsmäßigen Frist beantwortet werden.

__ Die Verordnung über die vierte Er- na der Besoldungsvorschriften von . Oktober ds. Js. geht an den Ausschuß.

Der Gesezentwurf, betreffend Aenderung der Vorschriften über Pfändbarkeit von Ge=- haltsansprüchen (Beamtengehälter bis 120000 # un- pfändbar), wird in erster und zweiter Lesung ohne Debatte er- ledigt, ebenso in dritter Lesung der vom Aba. Stresemann (D. Vp.) eingebrachte GeseßentwurfüberVerlänge- rung der Zudckerungsfrist für Weine des Jahrgangs 1922.

Es folgt die dritte Beratung des von den Soziîial- demokraten und der bürgerlichen Arbeits- S eingebrachten Gesetzentwurfs zuy

enderungdes Artikels 180der Verfassung, wonach die Amtsdauer des Reichspräsi- denten bis 30. Juni 1925 verlängert werden soll. Dazu liegt vor der Antrag der Deutschnatios- nalen, die eie Wahl des Reichspräsidenten am 3. De-

zember 1922 stattfinden zu lassen, sowie der Antrag der

Deutschiationalen, auf Ausseßung der Verkündun des Geseßes über die Verlängerung der Amtsdauer des Reichspräsidenten; die Verkündung soll für zwei Monate aus geseßt werden. Eine Debatte findet nicht mehr statt. Präsident Löbe teilt mit, daß er die daz beantragte namentliche Ab- stimmung zwischen 1275 und 1 Uhr vornehmen lassen werde,

*) Mit Ausnahme der dur Sperrdruck bervorgebobenen Reben

‘der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind,

Ì ¿her Aenderung des Versicherungsgesek

P 120

Î Bürgermeister genug!)

| Angestellten nicht.

dingungslose | wird namentlich abgestimmt.

| Stimmen abgelehnt. Ï {uf dex Anstellung nah drei Jahren) wird namentlich abge- T stimmt. Der Eventualantrag wird mit 207 gegen 174 Stimmen | angenommen.

) Wiedereröffnung der Dehatte. Ÿ Antrag auf Aus\ezung der Verkündung des Gesetes vor, der noch Ï niht einmal begründet sei. Der Sinn des Parlaments sei Rede und Gegenrede, das Wesen des Varlamentarismus sei aber den è Herren noch nicht in ihre hohlen Schädel eingegangen. Ì Heiterkeit.) Es habe eine Verabredung #vischen den Koalitions- i parteïen stattgefunden, he

E ruinierten sie das Varlament und die Republik. (Gelächter.) Da È müsse man an die Wählermassen appellieren. (Heiterkeit.)

Auch zux dritten Berafung des Geseßentwurfs ¿ber die Getreideumlage wird das Wort nicht mehr genommen. Die einzelnen Artikel werden angenommen. Die Gesamtabstimmung wird namentlich sein und wird gleichfalls für cine spätere Stunde ausgeseßt.

Darauf foll die dritte Beratung des Gesehentwurfs

es

für Angestellte vorgenommen werden. Der Präsi-

dent bemerkte noch, daß infolge der unerwartet schnellen Er-

ledigung der bisherigen Tage3ordnung die Vertreter des Minît-

steriums zu diesem Gegensiand noch nicht anwesend sind, und

E deshalb um 11% Uhr die Fortseßung der Sißung auf r.

Nach Wiederaufnahme der Sißung wird zunächst da3

Í neue Versicherung3geseß für Angestellte in I ritter Lesung beraten. Eine allgemeine Besprechung findet Ï nicht statt.

Jn der Einzelberatung liegt zu § 101 der in zweiter Lesung

Î abgelehnte Antrag wieder vor, die Ernennung der Beamten und Direktionsmitglieder und der | brigen etatsmä :

l fiherungSanstalt durch den Reih3präsiden- | iennachchVorschlagde

N zeit erfolgen zu lassen.

ßigen Mitglieder der Ver- gdesNReichsratsauf Leben s-

Ein Eventualantrag des Zentrums will die Wider-

| ruflihkeit für die ersten drei Jahre festsezen.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns bittet, die Negierungs-

| vorlage wieder herzustellen, d. h. die Grundrechte der Beamten

nicht zu gefährden, die ihnen die Verfassung gewähre. Dazu gehöre die lebenslänglihe Anstellung. Anderenfalls kämen wir zu einer Amerikanisierung des Beamtentums. Mit dem Eventualantrag fônne ih die Regierung befreunden.

Abg. Andre (Zentr.) empfiehlt den Antrag, betr. leben3- länglihe Anstellung, im Interesse ciner unparteiishen Geschäfis-

rung. : ti Abga. Gi ebel (Soz.) ührt aus, es gäbe doch auch andere nit leben3länglih anaestellte Beamte, die unparteiisch ihr Amt ber- walteten. (Abg. Andre [Zentr.]: Wir haben an dem unabhängigen Es handele \sich ja auch nicht um eîne Reichsbehörde. Redner lehnt auch den Eventualantrag ab.

Abg. Erkelenz (Dem.): Ein demokratisher Staat kann ntr durh weitgehende Selbstverwaltung bestehen. Deshalb lehnen

wir in unserer Mehrheit den Antrag auf lebenslänglihe An-

Eine staatlich-bürokratische Sogialpolitik wollen die Man soll doch hier

stellung ab,

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns3:

| nit mit Schlagworten operieren, sondern rein sachlich vorgehen.

Abg. Malzahn (Komm.) erklärt fich im Fnteresse der

| Selbstverwaltung gegen die lebenslänglihe Anstellung.

Aba. Th i e l (D. Vy.) spricht sich für den Eventualantrag aus.

| Drei Fahre Prüfungszeit würden durchaus genügen, um zu be- urteilen, ob ein Beamter für lebenslänglihe Anstellung gecignet

E ei.

Ucher den Zentrums8antraqg, betreffend be- leben8länglihe Anstellung,

Der Hauptantrag des Zentrums wird mit 210 gegen 182 Auch über den Eventualantrag (Wider-

Bei der Gesamtabstimmung über die Novelle zum Ver-

siherungsgeseß für Angestellte wird die Vorlage einstimmig angenommen.

Es soll nunmehr die namentlihe Abstimmung über den

| Geseßentwurf Über die Verlängerung der j Amtsdauer des Reich8präsidenten stattfinden.

Abg. Koenen (Komm.) beantragt, die Debatte über diesen

Gegenstand wieder zu eröffnen (Lachen), und zwar aus formellen Ï Gründen. Der Redner seiner Vartei fei vorhin, als dieser Punkt

der Tagesordnung aufgerufen wurde, nicht im Saale, sondern zu einer Besyrehung im Fraktionszimmer gewesen, und es sei nicht

| das sonst blie Signol nah den Zimmern aegeben worden.

Redner beantragt auch sür die Getreideumlage die Wiedereröffnung

Soz.) verlangt gleichfalls die Es liege noch der deutschnationale

S der Debatte.

Abg. Ledebour (U.

(Große

feine Debatte mehr zu machen. Damit

Abg. Müller - Franken (Soz.) stellt fesi. daß keinerlei Abrede

E wichen den Barteien stattgefunden habe. Der Präsident sci ge- E häftsordnungämäßig richtig verfahren. Es fei oft vorgekommen, daß in der dritten Beratung nicht wiederholt wurde, was schon in Ÿ der zweiten Lesung gesagt war. Wenn die Fraktion Ledebour aegen T die Vereinigte Sozialdemokratie an die Wählermessen appellieren È wolle, ss könne dem mit Ruhe entaegengeschen werden.

Der Antrag auf Wiedereröffnung der Diskussion wird

i gegen die Stimmen der Kommunisten, des Abg. Ledebour und F einiger Deutschnationaler abgelehnt.

Die namentliche Abstimmung über die Verlängerung der Amtsdauer des Reichspräsidenten bis 30. Funi 1925 ergibt die

Annahme mit 314 gegen 76 Stimmen (Deutschnationale und

Kommunisten) bei einer Stimmenthaltung. Präsident be: Je stelle fest, daß die für Verfassungsände-

Ï rungen erforderliche Anzahl von zwei Dritteln der Mitglieder des

Reichstags anwesend sind und von den Antvesenden mehr als zwei

Drittel mit ja gestimmt hoben. Das Geseb ift also zustande ge-

fommen. Der Reichstag hat damit das bis3heriqe Provisorium beendet und den Reichspräsidenten ersuHt, sein Amt als erster Präsident der Republik bis 30, Juni 1925 weiterzuführen.

Durch die Abstimmung ist der deutschnationale Antrag auf Vornahme der Neuwahl am 3. Dezember 1922 erledigt.

Vor der Abstimmung über den deutshnationalen Antrag auf Aussezung der Verkündung dieses Beschlusses auf zwei Monate, der gestellt ist, um cinen Volksenischeid zu ermög- lihen, bemerkt i:

Aba. Ledebour : Wir können doch nicht über einen Antrag entscheiden, der noch nit eimnal begründet ist. (Heiterkeit.)

Abg. Schul y - Bromberg (D. Nat.): Fh bemerke dem Abg. Ledebour, daß der Abg. Hergt den Antrag in seiner Rede ausführ- lih begründet hat. (Heiterkeit.)

Jn namentlicher Abstimmung wird der deutshnationale Anirag mit 310 gegen 77 Stimmen (Deutschnationale und Kommunisten) abgelehnt. 10 Stimmen enthalten sich.

Präsident Löbe : Die UVng hat das nah Artikel 72 der Verfassung erforderliche eine Drittel der Stimmen nicht erreicht. Der erste Beschluß des Reich3taaes tritt damit sofort in Wirksam- keit. Das Präsidium des Reichstages wird sich unmittelbar nah dem Schluß der Sizung zu dem Herrn Reihspräsidenten begeben, im von dem Beschluß ves Reichstages Mitteilung machen und ihn ragen, ob exr dem Ersuchen stattgeben will. (Lebhafter Beifall.) Abg. Höslein (Komm.) ruft: Es lebe die Republik und ihr Prä- fident] (Heitexkeit.) E

V Aa ctr Sra h Ub pädoa did iger Hove at e eia Mee

Es soll nitnmehr die nantentlihe Abstimuing über das Geseg über die Getreideumlage stattfinden.

Abg. Koenen (Komm.) beantragt zur Geschäft8ordnurg, die Debatté über die Getreideumlage wieder aufzunehmen. Wenn es der Sozialdemokratie chrlih sei mit dem Kampf gegen den Ge- treidewucher, müßte sie für den Antrag. stimmen. Auch die Re-

ierung müßte sich nochmals vernehmen lassen. Der Reichs- e sei ja anwesend, und wegen der Umlage bestehe ja eine rijis. I

Abg. Ledebour (U Soz.) {ließt sich dem Antrage an. Es schienen Abmachungen Hinter den Kulifsen getroffen zu sein, über die man doch Auskunft erhalten müsse. Eine aroße Rede des Reichskanzlers sei angekündigt worden (Redner wird wiederholt vom Präsidenten Löb e unterbrochen, einmal mit der Bemerkung: „Herr Ledebour, Sie werden sahlich“, was im Hause große Heiter- leit hervorruft.)

Abg. Dittmann (Soz.) erklärt namens seiner Fraktion, daß bei Erledigung der Tagesordnung alles korrekt zugegangen sei. Niemand habe sih bei dem betreffenden Gegenstand zum Wort gemeldet, weder ein Kommunist noch Herr Ledebour. Die Sozial- demokraten würden den Antrag auf Wiederaufnahme der Debatte ablehnen.

R Abg. Koenen nochmals seinen Antrag empfohlen, erklärt

Präsident Löbe, daß zu dent betreffenden Gegenstand der TageßSordnung weder Anträge noch Redner angekündigt worden seien.

Der kommunistishe Anirag wird abgelehnt.

Jn namentlicher Gesamtabstimmung wird die Vorlage über Erhöhung der Preise des Umlage- getreides mit 236 gegen 160 Stimmen angenommen. Da- gegen stimmten Sozialdemokraten und Kommunisten.

Der Abg. Ledebour (U. Soz.) beantragt nunmehr zur Gez shäft8orbnung, daß sich das Haus auf eine Stunde vertagt und der Reichskanzler benachrihtigt werde, daß der Reichstag ihn in einer Stunde erwarte, damit ex Auskunft gebe, auf welche Parteien er fortan seine Regierung zu stüßen gedenke. Die eben vorgenommene Abstimmung habe in einer lebenswichtigen Frage des Volkes ent= schieden. Seien die Sozialdemokraten etwa geschäftsmäßige Kuh- händler, daß sie an ihren Ministersesseln klebten?

Abg. Höllein (Komm.) unterstüßt den Antrag des Vor- redners,

Der Antrag Ledebour wird gegen die Stimmen der Kommunisten und des Abg. Ledebour abgelehnt.

Die Vorlage, betreffend anderweite Fest- seßungderGrenzendespfändbarenGehalts, wird in dritter Lesung debattelos angenommen.

Ueber den Antrag Hergt, betreffend Auf- hebungderFnseratensteuer, konnte noch nicht ver- handelt werden, da die Arbeiten des Steuerausschusses noch nicht abgeschlossen sind.

Der Präsident beraumt hierauf die nächste Sißung auf Dienstag, den 7. November, 3 Uhr, an. Die Festseßung der Tagesordnung bleibt dem Präsidenten Überlassen, der eventuell auch, wenn nötig, hon früher das Haus zusammen- berufen darf.

Schluß 3 Uhr.

Preußischer Staatsrat.

Sizung vom 24. Oktober 1922.

(Berickt des Nachrihtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staat3rat stimmte in feiner Sißung am Dienstag- abend zunächst den Uebergangsvorschriften zur preußt- hen Pachtshußordnung zu, die gewisse in leßter Zeit aufgeiretene Unstimmigkeiten beseitigen foll. Auch dem Ver- ordnungsentiwurf über Ausdehnung der Pachtschuß- ordnung auf Jagdpacht, Fischereipacht und Abbau- verträge wurde ohne Anssprache zugestimmt. i

Ebenfalls ohne Ausfprache erklärte sich der Staatsrat mit cinem Gesetzentwurf über die Schulversäumnisse in den vormaligen Fürstentümern Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen einverstanden.

Schließlih fand auch der Geseßentwurf ' über die fofortige Bereitstellung von Mitteln zur Vermehrung und Ausgestaltung der staatlichen Grenzkommissariate gegen die Stimmen der Kommunisten Annahme. Danach wird die Zahl der im Haushaltsplan vorgesehenen plan- mäßigen Stellen vorübergehend um einen Kriminaldireftor, 7 VPoli:eiräte, 25 Grenzkommissare, 29 Kriminalsekretäre, 106 Kriminala\sistenten, 661 Kriminalbetriebsassistenten und 26 Polizeisekretäre verstärkt.

Der Siaatsrat vertagte sih darauf bis zum 28. November, um dann die zweite Lesung der Entwürfe einer neuen Stadt- und ciner neuen Landgemeindeordnung vorzunehmen.

Preußischer Landtag. 180, Sißzung vom 24. Oktober 1922, Mitiags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ®).) Präsident Leinert eröffnet die Sißung nah 12/4 Uhr. Die gemeinsame Besprehung der neun Großen An- fragen, betreffend die Zustände im beseßten Gebiet und im Saarland wird fortgeseßt.

Abg. B21 chem (D. Nat.): Die Bedeutung unserer rheinischen Angelegenheiten wird noch immer nicht genug gewürdigt; toir gen allmonatlih Kundgebungen herbeiführen, um dem deutschen Volk zu zeigen, um was es geht. Das Ziel Frankreichs ist die Vernichtung, der Ruin Deutschland3; das sprechen französishe Mit- alieder der Jnteralliierten Rheinlandkommission ebenso offen aus, wie andererseits die ôußerste Linke in Frankreih es in der „Humanits“ bestätigt. Das Rheinland ist der Punkt, wo Frank- reih den Hebel ansezt. Unsinnig ist es, zu glauben, daß die Besetzung der Rheinlande R vor einem neuen deutschen Angriffskriege hüben soll, ebensowenig hat sic den Zwet, die Er- füllung der Reparationen zu sichern. Was die Expansionspolitik Frankreichs beabsichtigt, wird am Rhein aus8getragen. Daher der Plan Barthous, die Zollgrenze usw., gleihviel, ob in diesem Plan die Rheinlande i sind oder nicht. : auch vortrefflich die französishe Behauptung, daß die Besaßungs- frist überhaupt noch niht zu laufen begonnen hat; man will sie verewigen und so Herr der Rheinlande werden. Das Besaßzungs- heer vershlingt mehr als das ganze deutsche Heer im Frieden ge- fostet hat. Unerträglich sind die Gewalttaten, die dieses Vesakunas- heer in scinem Erobererdünkel in wachsender Zahl und in wacchsender Schwere an der rheinischen Bevöllerung verübt. Willkürlich wird auch auf das unbeseßte Gebiet „üvergegriffen. Die belgischen Besazungsbehörden Üüberbieten vielfah noch die französischen. Kann man \ich der Bestrafung der Schuldigen nit entziehen, so fallen die Strafen oft lächerlih gering aus. Auf der andern

*) Mit Ausnahme der durch- Sperrdruck hervorgehobenen Yteden dex Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind,

In dieses System paßt

Seite \chickt man diejenigen, welche über die Stärke der Besazungs- truppen der Oeffentlichkeit Mitteilung machen, wegen Spion ægs ins Gefängnis! Frau Schiffg#a3, die Vertreterin der Sozial- demokraten, hat die Franzosen für dieje Greuel des französijhen Miklitarismus3 zu entshuldigen versucht, indem sie sie als unjere elehrigen Schüler bezeichnete. (Pfuirufe rechts.) Gegen diese hmähliche Beschimpfung erinnere ih an das Gegenstück von 1878, wo der kommandierende General der beseßten französishen Ge- biete, Herr v. Manteuffel, nah beendeter Okkupation von {Franke reih ein Ehrengeschenk erhielt. (Lärm bei den Kommunisten.) Wücdig der Militärwillkfür zur Seite stellt sich die Yivilbehörde, die Rheinlandkemmission, die sih eine Ungejeßlichkeit nach der andern herausnimmt. Die Beamtenabsezungen sprechen selbsi dem Rheinlandabklommen Hohn. Der Fall des Regterung2prästdenten Memm ist unechört. Die Belästigungen der Fmmunität der Ab- gèordneten und sogar unserer Minister mehren sih fortgejebi. Der deutschen Vorhut im Saargebiet können wir nur in ü1ejer Dankbarkeit gedenken. (Lebhafte Zustimmung.) An ihr prasslen alle Französiecungsversuhe ab. Die Einführung der Franken währung läßt hon jeßi erkennen, daß die Durchführung etner Zollgrenze einfah unerträglih sein würde. Gegen die Spotkl- geburt von Dreck und Feuer, den Lande3ausshuß und den Landes rat, wendet sih einnmütig die ganze Saarbevölkerung. Der Bölter- bund hat dem Saargebiet und Deuts®land nicht helsen können; die Kräfte, die ur.3 helfen können, müssen aus uns jelbst heraus- wachsen. Manche unserer Behörden haben nicht verstanden, volk32 tümlihe Politik zu treibem; das Auswärtige Amt hat si die Sympathien wieherholt versherzt. Mehrfah erschwert auch die Politik der einzelnen Parteien das Zusamniengehen; das darf nit mehr vorkommer, auch niht, daß man bei dex Aenterbesebung im beseßten Gebiet gewisse Parteien zu stark bevorzugt, auch rit, daß man bei Volkslundgebungen dort nur die Koalitionsparteren reden läßt. Wir fordern nation E die Politik der Ein- heitsfront aller Parteien. (Beifall rechts. L

: Abg. Dankler (D. Vp.): Die Fragen des beseßten Gebietes sind Fragen des deutshen Volkes. Sie dürfen nicht für paosgeis politische Zwede mißbraucht twerden. Die Besabungzbe'#" ten müssen dafür sorgen, daß Vorfälle, wie in Düsseldorf, Oberki "el, Duisburg und Hamborn im Fntieresse der Sicherheit der Le- völkerung in Zukunft unmöglih gemacht werden. Fmmer wier muß die Forderung der Zurüdziehung der Farbigen erhoben werden. Dringend notwendig ift eine Erhöhung der Quartiergelder, damit der Zwang®vermieter neben der Wohnungsnot nicht auch noch materiell zu leiden hat. Groß ist die Not der Pensionäre im beseßten Gebiet. Sie müssen halbe und dreiviertel «Fahre auf Er- j höhungen warten. Für das Saargebiet brauGen wir eine weil blidende Wirtschaftspolitik. Wir leiden im beseßten Gebiet nicht nur unter der Beseßung, sondern auch unter den Radikalen von recht3 und links. Wer beute eine Aenderung der Regierung3iorm gewaltsam erzwingen will, begeht ein Verbreben am Vaterlande. Durch die Radikalen von ag Wt bie R RDEEA E

fördert worden. (Lärm der Kommunisten. L :

e En Regierungsvertreter erklärt, daß zur Besserung der Milchversorgung im Aachener Gebiet bereits Maßnahmen er griffen feien. Gbenso sci Anweisung ergangen, die uar entshädigung der Geldentwertung anzupassen. Gegen dén d verkauf sei bereits eine Boligeerar a erlassen. Auch das 309 "erfonal an der Grenze sei verstärkt worden,

! “aba. Plenge ori Wie es mit der vom „Minister- präsidenten empfohlenen Schicksalsgemeinschast steht, sieht man an der unerhörten Brotverteuerung. Vie flassenbewußte Arbeiter- schaft kann sih an einem Protest gegen Rechtsbeugung dur die Interalliierte Kommission nicht beteiligen; gegen sie ift das Neat zu oft gebeugt worden, Wo war der Protest gegen den Mord an Boa Luxemburg, an Licbknecht, gegen dt Morde der „Offiztiersbesite“?

‘Dex hundertprozentige Patriotismus der Kreise um Stinnes siBert

ih immer mehx auch den politisch bestimmten Einfluß, Die Arbeiterschaft des beseßten Gebietes will mit den Separatisten nicht3 zu tun haben. Das Zentrum hat am 1. Juli 1919 die „west« deutshe Republik gefordert. Alles, was vom Zentrum über Treue zu Preußen und zum Neich gesagt wicd, ist nur schmählkiche, elende Heuchelei. (Lärm im Zentrum.) Secinerzeit wurde ein Aufruf für die „Rheinishe Republik“ erlassen, der u. a. von Trimborn, Spahn und Dr. Lauschec unterzeichnet war. (Zuruf der Konmunisten zum Zentrum: Wo ist nun dex Unterschied mit Smeets®)

Abg. Dr. Gottschalk (Dem.): Frankreich ist mit den Er- achnissen von Versailles nicht zufrieden; das ist die allgemeine Meinung driüben und Poincaré spriht nur aus, was jedermann in Frankreih denkt. Das Rheinland und das Saaraebiet sollte ebenso wie Elsaß-Lothringen „befreit“ roerden. Am Rhein ivird das ChHicksal Deutschländs entschieden. Man verlangt das linke Rheinufer als Generalhypothek auf Deutschland. Das Rheinland ist nach einer französishen Zeitung der LebenSnerv des Reiches. Deutschland soll zerschlagen wérden, gegen die Einheit Deutsch- lands richtet sich die französtshe Politik. „Gebt Deutschland seine historische Zersplitterung wieder“, das ist das tägliche Gebet des franzöfishen Imperialismus. Echte, peutsche Deinokratie muß den Einheitsgedanken in die erste Linie stellen. Wahre National= gesinnung gönnt auch den audern Völkern ihre Einheit. Dis bistorishe Rheinlandspolitik Frankreichs ist eine gerade Linie vou- Richelieu bis Poincaró; Napoleon zershlug die deutschch Einheet, Napoleon 11. nannte sich den Shüger des nationalen Gedankens und {loß den Geheimvertcag mit Oesterreich, der Frankreich das linke Rheinufer sichern sol‘te! Heute sehen wir ganz dieselbe Politif. Außer dem Rhein aber will man das Ruhrgebiet. Richtig ist aut jeden Fall eine Politik, die darauf gerichtet ist, diesen heißen Wunsch Frankceihs nicht zu erfüllen, rihtig auch dann, wenn sie Er- füslungspolitik genannt wird. Das Saargebiet ist in der Vexr=- waltung des Völkerbundes, der seinerseits ein Werkzeug in der Hand Frankreihs ist. Erfrischend ist die mannbafte Empörung der Saarbewchner gegen das sogenannte „Saar. parlament. Man hat eine besondere Saarlandangehörigkeit konstruieri, französishe Behörden herrschen und. französische Sprache. Alles gegen die Natux und gegen die Verträge! Die Suarländer sind entschlossen, sich für ihr Vaterland zu ovfer=; ihr Mut ist bewundern3wert. Nicht die Unnatur und das Unrecht, sondern die Natur und das Recht werden ftegen. Auch die Leiden, die das Rheinland erdulden muß, sind hart und s{hwer. Aber Sanktionen und Retorsionen werden es niht mürbe machen; auf diesem Wege maht man keine moralishen Eroberungen. Der Rheinländer war au stets stolz auf seine eigene rheinische deutsche Kultur. Er sieht nicht in Paris das Mekka aller Kultur. Un- erträglih sind die Wohnungasschikane und die Einquartierungslast, unerträglich die Uebergriffe der Befabung3truppen uxd kie schwarze Shmach. Genug der Grenel! Die Anmaßungen der. Zivilbehörden sind unglaublich; jüngst nahm man \ih heraus, zu bestimmen, wer in Bonn Oberbürgermeister werden soll! Alla Kreise im Rheinland, auch das Proletariat, wissen, was es mit dem französishen Jmperiali3mus auf sih hat. Der Granitboden dexr rheinisGen Volkssecle wird niht erschüttert werden. Das Rheinland wird an deutscher und byeukisGer Treue Oberschlesien nicht nachstehen. Die Kreise, welhe früher zwar beim Reich bleiben, aber los von Preußen wollten, wollen lebteres heute richt mehr, weil Frankrei es so heiß ersehnt. Smeets hätten unsere Vorfahren in den Sumpf gesteckt, mit dem Kopf nah unten; diese Kreatur hat keine Gefolagschaft. Die rheinishe Frage ist leßten Endes eîne moralishe Frage; Recht und Moral aber sind auf unserer Seite. Der rheinishe Geist, die Macht der Jdee wird die rheinische Frage entscheiden. Aber das Rheinland kann auh eine geschlossene Phalanx, ein einiges Vaterland hinter |h erwarten. In der Stunde der Not muß auch în der Opposition die Vartei- \hablone zersprengt werden. Wir sind einiger, als es dem Au83- land scheint, das nur nach solhen Dingen wie den Zirkus- vorgängen. am 15. Oktober. urteilt, die \{kließlich wirklich niht viel mehr waren als eine folenne Keilerei. (Beifall bei den Dewokraten.)

Abga. Dr. Schwering. (Zentr) legt Verwahrung ein gege die Anagriffe des Abg. Plengs auf die rheinishe Zentxumsparicì,

¿Seine Beweise lägen bis zu viex Jahren zurück, Die Zentrums-

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