1922 / 243 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Oct 1922 18:00:01 GMT) scan diff

foweit es aus Grundgeßalt oder Grundvergütung und an- rednungéefähigem Ortézuschlag bestand, entfallen würde.

(4) Die Frauenbeihilte 18 Abs. 3) erhalten die ver- beirateten und verwitweten mänalihen Wartegetd- und Nuhe- gebaltêempsänger bis zur anverweitigen Festlegung dur den Staatshaushaltsplan oter durch besonderes Gefeß als be- sonderen Versorgung8zuscbiag in derselben Höhe und nach denselben Grundsäßen wie die im Dienst befindlichen Staats beamten. i

(5) Aendern sich später Art und Höhe des Ausgleichs- zushlagssatzes tür die Beamten im Dienst, so ist auch der Bersorgungszuschlag tür die Nubegehaltée.mnpiänger, Wartegeld- empfänger und Witwen entsprechend neu zu berechnen.

(6) Rubegehalts-, Wartegeldemp'änger mnd Witwen, die im Neichs-, Staats- oder Gemeindedienst over im Dienste eines der Länder Teuerungas- oder Ausgleichäzusch"äge der im Dienst befindlichen Beamten, Lohnangefiellten, Lohbnempfänger, Nuhe- gehalts-, Wartegeldempfänger oder Witwen beziehen oder er- dient haben, werden nur insoweit berücksichtigt, als diese Be- züge hinter dem Versorguungszu\chlag zurücklzleiben.

(7) Sofern das Nuhegehalt, Wartegeld oder Witwengeld nach den Vorschriften über das Nuhen der Verforgungsbezüge teilweise ruht, wird jedo der Verforgung8zuschlag von dein nihtrubenden Zeil gewährt; falls den Beamten im Dienst neben dem allgemeinen Ausgleichëzzuihlag ein weiterer Aus- gleihszuschlag von cinem gewissen Teil des Diensteinkommens gewährt wird, wird dieser von dem nichtruhenden Teil des Nubegeha1ts, Wartegeldes oder Witwengeldes nur insoweit gewährt, als ihn der Bersorgungsberechtigte niht von feinen fonstigen Bezügen bereits voll erhält.

(8) Der Monatäbetrag des Bersorgungszuschlags ist auf volle Mark nach oben abzurundeu.

X. Im § 27 1 des Gesetzes, betreffend die Zahlung ter Beamtenbesoldungen und des Gnadenvierteljaßrs, vom 7. März 1908 Gesetzjamml. S. 335) ist am Schluß als Abs 3 binzuzufügen:

Ulle Zahlungen find auf volle Markbeträge nach oben abzu- runden.

X1. In der Anlage 1 (Besoldung8ordnung für die planmäßigen unmittelbaren Staalsbcamten) werden die Grunogehaltssäße in den Ab\chnitten 1, T1 und 11l wie folgt geändert:

I. Aufsteitgende Gehälter. | A. Gehälter mit festen Grundgehaltsfäßen.

Grupve 1: 9700 10100 10500 10900 11 300 11 700 12100 12500 12 800 4 monatli,

Gruppe 2: 10600 11160 11 600 12100 12500 12 900 13 300 13 700 14 1009 4 monatli,

Gruvve 3: 11 700 12200 12 700 13 200 13 700 14 260 14 700 15 100 15 500 .# monatlich,

Gruppe 4: 12800 13 400 14000 14500 15 000 15 500 —- 16 000 16500 17000 Æ# monatli,

Gruppe 5: 14100 14700 —- 15 300 15900 16 500 —- 17 100 17 700 18200 18 700 Æ monatlich,

Gruppe 6: 15400 16 100 16 800 17 500 18 100 18 700 19 300 19 900 20 500 6 monatli,

Gruppe 7: 17300 18 100 18 800 19500 20200 90 900 —— 21 600 22 300 23 000 Æ monát!lid,

Gruppe §8: 19600 20500 21 400 22300 23 200 94 100 25 000 25 900 Æ monatli,

Gruppe 9: 21 500 22 600 23 700 24 800 25 900

27 000 28 100 29 100 Æ monatlich,

Gruppe 10: 24400 25 800 27 200 28 600 30 000 31 400 32 700 34 000 Æ monatli,

Grupbve 11: 27500 29300 31 100 323800 34500 36 200 37 900 39 600 M monatli,

Gruyde 12: 32500 35 000 37 500 —— 40 000 42500 45 000 47500 M monatli,

Gruppe 13: 42000 47 000 52 000 57 000 —- 62 000 4

monatlich.

B. Gehälter mit Mindestgrundgehaltssäßen, a) für die Zeit vom 1. April 1922 bis 30, Sep-

tember 1922: A

1. Mindestgrundgehaltsfäße jährlich: 18 000 19100 90200 21300 22400 23500 24500 25 5900 M,

9, Mindestgrundgehaltssätze jährlih: 19500 —— 20 600 91 700 223800 23900 25 000 26 000 27 000 4. , 0

í&n der Anmerkung zu Gruppe 1 und 2 is an die Stelle

der Zahlen „27 000“ und „29 000“ zu segen: „28 000“ und

„29 000“.

b) für die Zeit vom 1. Oktober 1922 ab:

1. Mindestgrundgehaltssäße monatlih: 15200 15900 16600 —— 17300 18000 18700 19400 20 000 ,

, Mindestgrundgeholts\äße monatlich: 17 000 17 800 18500 19200 19900 20600 21 300 22 000 ,

3. 43 000 Æ monatli im Durchschnitt.

Mindestgrundgehalis}ähße monatli: 31 000 33 000 35000 37000 39000 41000 43000 45 000 46, in besonderen Einzeltällen bis zu 56 000 Æ,

4, 54 000 É monatlich im Durchschnitt.

Mindestgrundgehaltssätze monatlich: 39 000 42 000 45000 48000 §0000 52000 84000 56 000 M, in besonderen Einzelfällen bis zu 62000 M,

5, 07 000 4 monatlich im Durchschnitt. :

Mindeslarundgehaltsfäte monailih: 42500 46 000 49 500 53 000 956 000 59 000 62 000 .4, in besonderen Einzelfällen bis zu 64 000 #.

Die Anmerkung zu Gruppe 1 und 2 erhält folgende Fassung : Zau den Mindestgrundgehaltssäßen kann ein ausgleichs- zushlagsfähiger Ergänzungtbetrag von durchschnittlich monatlich 3000 6 für jede Stelle mit der Maßgabe gewährt werden, daß das Gesamtgrundgehalt des einzelnen Stelleninhabers bei 1: 23000 M, bei 2: 25000 # monatlih nicht über- steigen darf. i Als Anmerkung zu Gruppe 3 und 4 tritt hinzu: e Von der Gewährung von Ie sind diejenigen Professoren ausgenommen, welche mit ihrem Einverständnis vom Halten der Vorlesungen entbunden sind, oder bei denen nah Entscheidung des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volköbildung die Vorauésetßungen vorliegen, unter denen nicht- richterliche Beamte in den Ruhestand verseyt werden können,

II. Ginzelgehälter. Gruppe L... . 62000 Æ monatli,

do

o Me O s o 4 Wee on e Q QLUUO À ° U 6 e LUB ü

V u e 140000

XIa. Den Sthlußbemerkungen zu Anlage 1 wird im Ab- {nitt A, Anfwandsentschädigungen, folgende Ziffer 4 angefügt: Im übrigen dürfen Autwandsentschädigungen (z. B. für Nadtdienst) nur insoweit gezahlt oder bewilligt werden, als der Staatéhaushaltsplan dies bestimmt oder bejonders Mittel

dazu zur Verfügung stellt.

X11. Die Schlußbemerkungen zu Anlage 1 werden in Ab-

{nitt C Nebenbezüge wie folgt geändert:

1. In Ziffer 5b und deo sind die Zahlen ,5000* und „3000* dur die Zahlen „38 400" und „34 800- g erseßen. und es ist zweimal hinter „.6* das Wort ¿jährlich" einzufügen.

2. In Ziffer 7 werden die Zahlen 1200", 800" und „600 dur die Zahlen „3600“, „2400*" und „1800" ersepgt.

8, Ziffer 8 erhält folgende Fassung:

Bei der Verwalkung des Ministeriums für WissensMGaft, Kunit und Volksbildung, bei der Berge, Hütten- und SaUnen- verwaltung, bei der landwirtscattlihen Verwaltung und bei der Forstverwaltung erhalten die Professcren und Abteilungs- vorsteher an den wissenschaftlichen Hochschulen sowie die Direktoren der Forstakademien einen Anteil an den für thre Bozrlesungen eingehenden Untertrihtshonoraren. Die Höhe dieles Anteils sowie die den Professoren und den Abteilungs- vorstehern zu gewährleistende Mindesteinnahme an Unterrichts3- honorar, ferner die Höhe der den Nektoren der wissenschaft- lichen Hoch\chulen und dem Rektor der Akademie in Brauns- berg zu gewährenden - Amfsvergütung wird durh die Fach» minister im Einvernehmen mit dem Finanzminister festgeseßt. Diese Festsegung kann den jeweiligen wirtschaftlichen Ver- hältnissen ent)prechend jederzeit geändert werden.

X111. Die Anlage 2 (Ortszuschlag) erhält folgende Fassung: Der Ortézuschlaz beträgt für planmäßige Beamte

A Di E E E R E T L E R R amm À : ber einem Grundgehalt von monatli ch ul über über über über über Ï Orten | his | 11600 | 12900 | 15 400| 17 500 | 22600 | über der 11 600 bis bis bis bis bis 32 800 Orts- | 12900 | 15 400 | 17 500 | 22 600 | 32 800 klasse monatlich | a T A A A | 2400 | 3000 | 3800 | 4200 | 4800 | 5400 | 6000 D 1800 9300 2700 3200 3600 4100 4500 C 1500 1900 2300 | 2600 3000 3400 33090 D 1200 1500 1800 2100 2400 2700 3000 E 900 1100 1400 1600 1800 2000 2300

XLV, Die Anlage 3 (Nachweisung der Dienstbezüge für die nictplanmäßigen Staatsbeamten) wird wie folgt geändert :

Ui ga q Ueberschrift sind die Worte „Nachweisung der“ zu treichen.

2, In Ziffer 1 fällt der Teil der Anklage nah den Worten „vlan- mäßig angestellt wird" fort.

3, Jn Ziffer 3 wird die Zahl „12 825" dur die Zahl „10 070° ersegt und hinter „4“ eingefügt „monatli“.

§ 2. i

(1) Die am 30. September 1922 îm Dienst befindlichen pklan- mäßigen und nichtplanmäßigen Beamten werden mit ihrem bisherigen Besoldungs- und Anwärterdienstalter in die neuen Dienstbezüge ein- gewiclen

(2) Jst ein Beamter mit Wirkung von einem Tage zwischen dem 30. September 1922 und dem Tage der Verkündung dieses Gesetzes in eine andere Besoldungszruppe übergetreten, so erfolgt die Berech- nung des Besoldungbdienstaiters in der neuen Besoldung8gruppe nach Maßgabe der bisherigen Grundgehalts)äpe, bei späterem Uebertritt nach Maßgabe der neuen Sätze.

Artikel Ax.

1. § 4 der Verordnung, betreffend die einstweilige Verseßung der unmittelbaren Staatöbeamten in den Ruhestand, vom 26. Februar 1919 (Geseßsamm!l. S. 33) erhält folgende fassung:

Der Monatsbetrag des Wartegeldes is auf volle Mark nach oben abzurunden.

2. § 10 der Verordnung über die Versorgung der Hofbeamten und ihrer Hinterbliebenen vom 10. März 1919 (Geseßsamml. S. 45) wird wie folgt geändert : ¿

Der Monatsbetrag des Wartegeldes ist auf volle Mark nach oben abzurunden.

3. § 9 des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittel- baren Staatsbeamten, vom 27. März 1872 (Geseßsamml. S. 268) wird durch folgenden Wortlaut erseßt :

Der Monatsbetrag des Ruhegehalts is auf volle Mark nal oben abzurunden

4, 8 8 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen dor unmittelbaren Staatsbeamten, vom 20 Mai 1882 /27. Mai 1907 N S. 298, 299) in der Fassung des Geseßes bom 19, April 1922 (Geseßsamml. S. 83) lautet künftig

wie folgt: Der Monatsbetrag des Witwengeldes ist auf volle Mark nach oben abzurunden. 5. § 9 Abs. 2 des)elben Gesehes in der Fassung des Gesetzes vom 19. April 1922 (Geseßsamml. S. 83) erhält folgenden Wortlaut : Der Monatsbetrag des Waisengeldes ist auf volle Mark nah oben abzurunden.

Artikel CAx.

Im § 1 und 2 des Gesetzes über die Gewährung von Wirk- fa ftébeihilfen an unmittelbare Staatsbeamte und Lehrpersonen vom 18. März 1922 (Geseßsamml. S. 63) werden die Worte „widerruf- liGe Wirtschaftsbeihilfen“ dreimal ersetzt durch die Worte „örtliche Sonderzuschläge“.

Artikel TV.

Das Gesetz, betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der unmitielbaren Staatsbeamten, vom 20. Mai 1882/27. Mai 1907 (Gesetßzsamml. S. 298, 299) wird wie folgt geändert : In § 8 Abs. 1 ist an Stelle von „vierzig vom Hundert" zu jetzen: „sechzig vom Hundert“.

Artikel V.

Das Gese, betreffend die Fürsorge für Beamte infolge von NBetriebsuntällen, in der Fassung des Geseßes vom 2. Juni 1902 (Gesezsamml. S. 153), wird wie folgt geändert :

I. In §2 Nr. 1 sind die Worte „jedo mindestens fünfzig

Mark" zu streichen.

I]. Im §2 Nr. 2a ist an Stelle von „zweihundertse{zehn Mark“ und „dreitausend Mark" sowie „einhundertsechzig Mark“ und „eintausendsechshundert Mark“ zu seßen: „3000 4" und „25 000 4 monatli" sowie „1000 #" und „10000 6

r n

monatli“.

IIT. Im § 2 Nr. 2b und c ist an Stelle von „einhundertund- je(zig Mark“ und „eintausendsechshundert Mark" zu seten: „1000 6 und 10 000 Æ monatli".

IV. § 4 Absf. 3 erbält folgende Fassung:

Die Vorschriften der Reichverficherungtordnung, wonach bei Bemessung der Unfallrente ter Jahresarbeitsverdienst nur zu einem Teil angerechnet wird, gelten entsprechend.

Artikel VI.

Mit Wirkung vom Tage des Inlrafttretens dieses Gesetzes sind die Bezüge der NRuhegehalteempfänger, Wartegeldempsänger und Hinterbliebenen nah den Vorschriften dieses Geseßes neu zu regeln. Das Beamtenaltruhegehaltégeseß vom 17. Dezember 1929 (Gesetze famml. 1921 S. 214) findet mit der Maßgabe Anwendung, daß an Stelle des 1. April 1920 der 1. Oktober 1922 und an die Stelle des Ortszuschlagédurchschnitts der Say der Ortséklasse B tritt.

Artikel VAL.

Die neuen Säße der Grundgehälter und Ortszushläge werden der Berelnung der Ruhegehälter und Wartegelder nur mit der Maß- gabe zugrunde gelegt, daß sih keine höheren Nuhegehälter und Warte- gelder ergeben, al8 sie die in den dauernden oder einstweiligen Nuhe- stand versetzten Neichsbeamten bet gleichem rubegehaltsfähigen Dienst- einkommen und gleicher ruhegehaltéfähiger Dienstzeit erhalten. Dasselbe gilt sinngemäß für die Hinterbliebenen.

Artikel VIUL.

Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesey erläßt der inanzminister. Er ist insbe\ondere ermächtigt, zum Ausgleich von ärten Zuschüsse zum Versorgunaszuschlag 23 des Beamten- diensteinkommensgescßes vöm 17. Dezember 1920 Geseßsamml. 1921

S. 135—) zu gewähren,

Artikel LX. Der Finanzminister wird ermächtigt, das Gesetz über das Dienst-

cinfonmen der unmittelbaren Staatsbeamten (Beamten-Dienst-

einkfommensgesecß) vom 17. Dezember 1920 (Gefeßsamml. 1921 S. 135)

einschließlich feiner Anlagen für die planmäßigen unmittelbaren

Staatsbeamten in der dur die bisher ergangenen Abänderungégeseße

gegebenen Fassung durch die preußische Geseßsammlung bekanntzugeben. Artikel i.

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 1 Abschnitt XT Unter- abschnitt TBa mit Wirkung vom 1. Oktober 1922 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunft tritt Artifel T § 2 und 3 des Gesetzes über Aenderungen in der Beamtenbesoldung vom 19. April 1922 (Gesetz- famml. S. 83) außer Kraft.

Berlin, den 24. Oktober 1922. Das Preußische Staatsministerium. Braun. von Nicht er.

Bekanntmachung, betreffend Ungültigkeitserklärung eines Spreng- \tofferlaubnisjcheines.

Der dem Drogisten Erich Mauer in Schwiebus, Markt, unterm 10. Februar d. J. I. 658 erteilte, bis 31. Januar 1923 gültige prt g ofe lan Bein Nr. 1 wird zurückgenommen. Ersterer hat ein Geschäft veräußert.

Ferner hat fein Geschäftsführer Willi Stoll, welchem aleidfalls ein Erlaubnisschein ausgehändigt wurde, die Stellung gewechselt.

Züllichau, den 5. Oftober 1922.

Der Landrat. J. A.: Seifert, Regierungsassessor.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 1 und 2 der Bundetratsverordnung von 23. Septembex 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlä!siger Per- fonen vom Handel (NGBl. S. 603), wird dem Kaufmann Willy Bernstein in De18s, Gartenstraße, der Handel mit Lebens8- und Futtermitteln aller Art sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solhen Handel für das ganze Deutsche Reich untersagt.

Oels i. Schl, den 24. Oktober 1929,

Der Vorsitzende des Kreisauschusses: Dr. Un kek.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Uebersicht über die Finanzgebarung des Neichs.

Vom Bom 11. Okt. | 1. April 1922 bis 1922 bis 20. Okt. |- 20. Okt.

1922 1922

Tausend Mark

Einnahme.

Allgemeine Finanzverwaltung: Steuern, Zölle, Abgaben, -Geblihren (darunter Neichsnotopfer) « Sch{webende Schuld. «

1

9 066 006/131 649 752 = (1615 945) 52 448 960/270 236 662

Fundiérte S{Guld. „e ooooo ° 2 260 Bipangbanleiße. aaa 66 971 579| 2 723 349

Sumtne der Einnabme . | 61 788 805/404 609 763

Ausgabe.

Allgemeine VWerwaltungsaus8gaben unter 12)

Begenrechnung der Einnahmen . . . « „| 60447 073/338 950 299 Fundierte SGuld. A _— 2 961 396 Zinsen für die {webende Schuld . . « .| 1443977147 318921 Binsen für die fundierte Shuld . « . «. 56 418 i

51 947 462/309 229 91! Betriebsverwaltungen.?) Neils-Post- und Telegraphenverwaltung :

Send. ne 5 406 0592 Deutsche Reichsbahn :

Abhebungen aus der Neichs-

hauptfasse ..- «« + . 15248 085

Mithin : Abhebungen aus der Neichs- Ub E e N S

Summe der Ausgabe .

Die schwebende Schuld betrug an dis- kontierten Schaganweisungen am 10. Ok- vei) M0) 6474 L 489 722 867

Es traten hinzu . 153 648 936 Es gingen ab . 101 199 976

Mithin zu . Ergibt .

9 842 033| 45 380 432

M AET ECLRMDLGEOBNIR: % 78 1 e

61 789 501/404 610 348

52 448 960 542 171 827 |

Davon: : a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert) . 528 186 847 b) sonstige, mit einer länge- ren Lautzeit ausgegebene Schaßtzantoeisungen 13 984 980

Zur Beschaffung von ausländischen Zahlungsmitteln

für die Erfüllung des Friedenévertrags von

Versailles sind Papiermark aufgewendetworden | b 334 527| 48 003 213

) Das tatsächliche Steuern- usw. Aufkommen bis ein- {ließli August 1922; von da ab das Aufkommen nah Abzug der von den Oberfinanz- und Finanzkassen geleisteten Ausgaben, deren Höhe zwar jeßt noch nit näher bekannt, immerhin aber ret be- deutend ist. Das tatsählihe Steuern- usw. Auffommen vom 1. Sep- tember 1922 ab i} wesentli böher als die Zahlen dieser Uebersicht.

2) Auch in der Berichtödekade übe1steigen die Ausgaben infolge der fortschreitenden Geldentwertung die Einnahmen um sehr hohe Beträge. Die Ausführung des Friedensvertrags aliein hat fast 31 Milliarden bean)prucht. Ferner find zu erwähnen die Abhebungen der Deutichen Neichébahn aus der Neichshcuptkasse mit 154 Milliarden, (zu vergleichen nachstehende Anmerkung 3); Ausgaben im Ver|orgungs- wesen (3} Milliarden): Besoldungévorschüsse an die Länder uyd Ge- meinden: höhere sächlihe Unkosten der inneren Verwaltung infolge dex starken Preiésteigerung für alle Bedütfnisse. Diesen Steige- rungen und zum Teil Vorgriffen stcht ein aus der Geldentwetitung ebenfalls zu erwartendes löheres Steuerauffommen gegenüber,- das erst später in die Erscheinung treten kann.

s) Diese Angaben lassen einen Schluß auf das Wirtschaftsergebnis der Betriebsverwaltungen niht zuz bei der Post umtassen se auch fremde Einnahmen (z. B. Erlös aus Neichsfteuermarken) und Aus- gaben (z. B Militärrentea). Die Abhebungen der Deutschen Neich8bahn follen, soweit sie nicht zu Ausgaben des außerordent!ichen Haushalts verwendet werden, im WUufe des Nechnungsjahres dur ipâtere Ablieferungen gedeckt warden.

| des Reichstags einverstanden.

| Preußischen Landespfandbriefban?

Der Reichs1at erklärte sich in seiner gestrigen öffent- lichen Volisizung, die vom Minifter des Jnnern Dr. Köster geleitet wurde, mit einer Anzahl von Geseßen in der Fassung ) i Auch von dem Reichstags- beschluß über die Verlängerung der Amtsdauer des Reichspräsidenten bis Ende Juni 1925 nahm der Reichsrat Kenntnis, ohne Einspruch zu erheben.

_ Nach dem Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ erklärte der Gesandte von Pregex namens der daverischen Megierung, daß nah Ansicht seiner Negierung gegen die Verschiebung der vom Reichspräsidenten selbst verlangten Wahl ver- fassungsrehtliche sowie außen- und innenpolitishe Bedenken bestünden. Bayern hâtte gewünscht, daß die Wahl nicht über den Juni 1923 hinau8geschoben würde, es würdige aber die shwierige wirtschaftliche und politische Lage, und darum sehe Bayern davon ab, Einspruch gegen das Gese zu beantragen. Die gleihe Erklärung gab Graf Behr namens einiger Vertreter der preußischen Provinzen ab.

{uh mit den Beschlüssen des Reichstags zur Getreide- umlage erklärte sich der Reichsrat einverstanden. Die Novelle zum Versicherungsgeseß für Angestellte wurde zur noch- maligen Beratung an die Ausschüsse zurückverwiesen. Die Ver- ordnung über die Erhöhung der Unterstüßungen für Rentenempfänger der Jnvaliden- und Angestellten- versicherung wurde entsprehend den Beschlüssen des Volkswirtschaft3aus\chusses des Reichstags angenommen, aller- dings mit einer Erklärung, worin der Reichsrat die Erwartung ausspricht, daß schleunigst eine KAenderung der Lastenverteilung bei Tragung der sozialen Kosten zwischen Reich, Ländern und Gemeinden erfolge. Zugestimmt wurde einer Aenderung des Mae dahin, daß die Ent- hädigung für verlorene und beschädigte Pakete auf 200 4 für das Pfund erhöht wird und für Einschreibesendungen auf §00 M. Dem Postminister wurde die Ermächtigung gegeben, im Bedarfsfall künftig selbständig diese Säße herauf- oder jerunterzuseßen. Angenommen wurde ferner eine wesentliche Erhöhung (um durchschnittlich 66%, vH) der Säße der Tage- und Uebernachtungsgelder bei Dienst- reisen von Reichsbeamten und eine Aenderung der Ver- ordnung über die Abgeltung von Ansprüchen gegen das Reich vom 4. Dezember 1919. Vom Reich oder den Vertragsgegnern über das Maß der Abgeltungsverordnung zu- gebilligte Abgeltungen können durch eine Bereicherungsklage zurückverlangt werden. Die dafür bestehende Frist, die hon einmal von zwei auf drei Jahre verlängert wurde, wird nun- mehr um ein weiteres Jahr verlängert. Den von der u Berlin auszugebenden

Hypothekenpfandbriefen wurde die Mündelsicherheit zuerkannt.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer- und Zollwe'en, für Volkswirtschaft und für Rechts- pflege hielten heute Sitzungen.

_Dle R A für Zünd\chnüre find geändert. Näheres dur die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.

Preußischer Landtag. 181. Sigung vom 25. Oktober 1922. Nachtrag. Die zweite der Reden, die der Minister für Volkswohl-

Ì fahrt Hirtsiefer bei der Fortsezung der Aussprache zu der

großen Anfrage der Deutschen Volkspartei über den Verkauf städtishen Hausbesizes an Ausländer ge-

| halten hat, hatte folgenden Wortlaut:

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Debatte über die große Anfrage Nr. 2930 sind ja außerordentlih viele Fragen behandelt worden, die vielleicht in einem etwas sehr losen Zusammen- hang mit dem Verkauf von Häusern an Ausländer stehen. Troßdem ih die große Anfrage an sih ja bereits beantwortet habe, sche ih mih genötigt, doch einiges zu einer Reihe von Ausführungen zu sagen, die hier in der Debatte gemaht worden sind. Vor allem muß ih mi dagegen wehren, daß von gewisser Seite dieses Hauses immer und immer wieder versuht wird, den Eindruck zu erwecken, als wenn der Verkauf von Häusern an Ausländer auf die Wohnungs- zwangswirtscbaft zurückzuführen sei. (Sehr richtig!) Das ist doch nihts anderes als eine Folge der Dollarentwiklung (lebhafte Zu-

| stimmung); denn sonst müßten ja nur Häuser von Ausländern | gelauft werden; es werden aber niht nur Häuser gekauft, sondern

alle Sahwertz, die in Deutschland zu haben sind. (Sehr richtig!)

} Es werden in den Läden alle Sachwerte gekauft; es werden Industrie-

papiere gekaufr. Sie können nehmen, was sie wollen. Nach allen Sachwerten, die in Deutschland zu bekommen sind, herrs{ht bei den Ausländern außerordentlih große Nachfrage. (Sehr richtig!) Der Beweis würde \{lüssig sein, wenn eben die Ausländer stch nur auf die Hausgrundstüke werfen würden. Dann würde ih sägen: Ihre Beweisführung habe außerordentlich viel für st|ch. Weil das aber niht der Fall ist, sondern weil die Ausländer sich auf alle Sach- werie in Deutschland stürzen, kann doch wohl nicht die

| Vohnungszwangswirtschaft daran {huld sein, sondern

es muß doch wohl vielmehr die Dollarentwidcklung daran {huld sein (sehr ridtig!), und ih darf aus den eigenen Ausführungen des Herrn Abgeordneten Ladendorff, daß gerade in den leßten Weben der Verkauf an Ausländer außerordentlich groß gewesen sei, die Stlußfolgerung ziehen, daß auch gerade in den leßten Wochen die Geldentwertung außerordentliG ungewöhnliß gewesen is (sehr cihtig!), so daß jedenfalls der Verkauf an Ausländer und die Dollar- entwicklung in ursählihem Zusammenhang miteinander stehen. (Sehr rihtig! Zuruf.) Das Reichsmietengeseß besteht {hon seit dem 1, Juli. (Zuruf.) Herr Kaufhold, am 1. Oktober ist es in Kraft getreten, es besteht hon so lange, wie ih sagie. Deswegen ist nicht mehr und nicht weniger verkauft worden als sonst auch. Jch bin-fest davon überzeugt, daß die Verfechter dieser Ideen mit der Behauptung do nur einen anderen Zweck erreichen wollen, die Beseitigung der Zwangswirtschaft im Wohnungswesen. Das ist der lebte und tiefste Grund, und da steht ihre Haltung in schr sonderbarem Widerspru miteinander. Wenn es einerseits heißt, der Grund des Verkaufs an Ausländer ist nur in der Zwangswirtschaft zu suhen und anderer- seits: wir wollen die Zwangswirtschaft gar niŸt bescitizenz, wir wellen auch einen Mieter\huy, aber einen anderen, als ibn das Wohlfahrts- ministerium betreibt, so kann ih mir nit helfen, dazwischen klafft ein ungeheurer Widerspruch. Sie sagen, das, was der Hausbesitzer niht braubt ih zitiere wörtlih, was Herr Ladendorff gesagt hat —, das wollen wir gern zur Erbauung neuer Wohnungen lergeben Vie wollen Sie das denn ohne Mieter®buß erfassen, was der Hausbesißer nit braucht? Wenn wir die Miete genau fo in die Geldentwertung hätten hineingleiten lassen wie alle übrigen Produkte

-

“aufzutreiben sind.

in Deutschland, dann bitte iG Sie: was wollen Sie noh für den Neubau von- Wohnungen erfassen. Wollen Sie die Miete zu der durch die Geldentwertung geforderten Höhe hinaufflettern lassen und dazu eine Wohnungsbauabgabe erheben? Das i so unsinnig, daß darüber nicht geredet zu werden braucht. (Zuruf des Abg. Laden- dorff.) Jch weiß nicht, wie ih das machen soll. (Erneuter Zuruf des Abg. Ladendorff.) Auf die Zuschläge komme 1ch gleich, ih bitte Sie, einen Augenblick zu warten.

Ich darf für die Meinung, daß es wirklich nur die Dollar- entwidlung ist, noch einen Zeugen anführen, der niht so ohne weiteres abgewiesen werden tann, und zwar den verstorbenen Professor Eberstadt, der in einer englishen Fachzeitschrift einen Aufsaß über diese Dinge veröffentliht hat und ebenfalls zu dem Ergebnis kommt: „Die Wohnungéfrage ist für uns eine Frage der fremden Zahlungsmittel." Fh glaube, daß dessen Urteil ebenso gewichtig ist wie die vershiedenen Zeugen, die sh Herr Ladendorff anzuführen erlaubte. Der beste Beweis dafür, daß es nicht an der Zwangswirtschaft liegen kann, ist, daß niht nur Häuser in Deutschland von Ausländern gekauft werden, sondern alle Sachwerte, die überhaupt (Zuruf des Abgeordneten Ladendorff.)

Den Unterschied müssen Sie mir erst klar machen. Vielleicht habe ih ein so lange Leitung, daß ih es nicht begreife. (Heiterkeit.) Ich darf Jhnen folgendes sagen: Die Methode, alle Mißstände im Wohnungswesen auf das Konto Zwangswirtschaft zu schieben, ist sehr bequem, sie ist aber allzu durchsihtig. Da merkt man die Absicht und wird verstimmt. Man sieht, was bezwekt werden soll, und Jhre vielfahen Beteuerungen, daß Sie die Zwangswirtschaft zroar abgebaut wissen wollen, aber andrerseits doch einen Mietershuß haben wollen, werden dadur in ein sehr eigentümlihes Licht gerückt. Jch betone nohmal: ich lehne es absolut ab, irgendwie einseitig zu Gunsten der Mieter eingestellt zu sein, ich lehne es aber ebenso ab, nur einseitig der Büttel der Hausbesitzer zu sein. (Sehr gut! links.) Jch bin fest überzeugt, daß ich mir den Beifall der Hausbesißer erringen würde, wenn ih den Spruch wahr machen würde: Und der König absolut, wenn er unsern Willen tut. Das kann ih nicht und werde es niemals Fönnen. Jch kann nur einen vernünftigen Mittelweg zwischen beiden Interessentengegensäten herbeiführen. Ich hoffe, daß mir das einiger- maßen gelingen wird zur Zufriedenheit beider naturgemäß niemals

Ich muß dann gegenüber den Ausführungen des Abgeordneten Hemming sagen, daß ich von ihm verlangen muß, daß er hier den Bürgermeister nennt, zu dem der Ministerialrat Kügler die von ihm gerügte Aeußerung getan haben soll. Herr Kügler bestreitet die ihm zur Last gelegte Handlungsweise auf das allerentsGiedenste. Jh muß mich dagegen verwahren, daß hier mit Geschichtenerzählen gegen die Beamten meines Ministeriums gearbeitet wird. Jch verlange von dem Abgeordneten Hemming, den Bürgermeister namhaft zu machen, zu dem diese Aeußerung geschehen ist.

Dann darf ih wohl der Hoffnung Ausdruk geben, daß die Aus- führungen, die der Herr Abgeordnete Hemming heute morgen zu dem gesamten Problem der Wohnungspolitik gemacht hat, nicht die Gesamt- ansiht der Deutschen Volkspartei darstellen. (Zuruf des Abgeordneten Hemming.) Hoffentlich ist das niht der Fall; es wird ja vielleicht noch Gelegenheit sein, das festzustellen. Hoffentlih ist das nicht der Fall; denn mit diesen Ausführungen kommt man dem Gesamtproblem wirkflih auhch niht im geringsten näher.

Herr Abgeordneter Hemming hat unter anderem ausgeführt, ih hätte nur die Genehmigungspflicht und das Vorkaufsrecht als Mittel gegen den Verkauf an Ausländer angeführt. Jh wäre sehr begierig gewesen, von dem Herrn Abgeordneten Hemming weitere Mittel zu hören; er hat nur das bekannte Radikalmittel angeführt: Aufhebung der Zwangswirtschaft. (Widerspruch des Abgeordneten Hemming.) Nicht? Nun, dann darf ih wohl bitten, entsprechend andere Vêittel anzugeben. (Abg. Hemming: Das werden wir im Aus\{uß tun!) Bitte sehr, ich bin begierig darauf, sie zu erfahren.

Wenn dann weiter behauptet worden ist, daß nunmehr die ganze Wohnungspolitik festgefahren sei, so möchte ih doch bitten, anzugeben, wieso das der Fall sein sol. Die Wohnungspolitik ist nicht mehr

festgefahren als andere auch. Selbstverständlih ist es ihr niht sehr zustatten gekommen aber das soll auch bei anderen Dingen der Fall fein —, daß wir in den leßten

Monaten niht eine Markentwertung, sondern einen Marfsturz gehabt haben. Die Folgen davon machen, sih selbitverständlih nicht nur bei der Wohnungspolitik bemerkbar, sondern das ist auch bei der Ernährungspolitik der Fall, auf seht vielen anderen Gebieten auc), da sind genau dieselben Zustände zu verzeichnen, das ist durhaus feine besondere Gigentümlichkeit der Wohnungspolitik, (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Warum werden keine Güter verkauft?), weil die Güter \sich so gut rentieren. (Große Heiterkeit und Zurufe bei der Wirtschaftspartei und rechts.) Sehen Sie, da habe ih Sie ja da, wo ih Sie haben wollte; Sie wollen also auch die Goldwerte, die Gntwidklung auf die Goldwerte im Hausbesiß haben. (Widerspru und Zurufe bei der Wirtschaftspartei und rechts.) Sie haben ja den Vergleich selber angezogen! Es kommt Jhnen da also nur auf das Geschäft an. (Sehr wahr! links. Andauernde lebhafte Zurufe bei der Wirtschaftspartei und rets.) Dann dürfen wir ja wohl versuchen, uns einmal klar zu machen, zu welchen Zuständen wir gekommen wären, wenn wir auch die Wohnungsmiete mit der Geldentwertung hätten mitarhen lassen. (Abg. Ladendorff: Das verlangt niemand! Lachen und Zurufe links.) Ach, dann darf ih Sie an Jhre eigenen Worte erinnern; Sie haben doch eben gefragt, warum keine Güter verkauft werden, und darauf lautet die Antwort: weil dort eben die Goldwerte fißen, und die Häuser werden verkauft, weil sie da. nicht sißen. (Zurufe rechts.) Wenn heute wirklih die Herstellung einer Dreizimmerwohnung, wie hier behauptet worden ist, 314 Millionen kostet ja, was würde sie dann kosten, wenn woir keine Zwangs- wirtschaft gehabt hätten? (Sehr wahr! links.) Dann würde sie zweifellos noh sehr viel mehr kosten. Und wie hoh würde \sih dann die Wohnungsmiete stellen, wenn wix sie auch nur einigermaßen ih will gar niht einmal annehmen: vollständig an die Goldwerte hätten herangehen lassen? AUmählich is es ja fast so weit gekommen, daß ein Tausendmarkschein nur so viel wert hat wie früher eine Mark, aber ih will nur das Hundertfae rechnen; dann würde eine Wohnung, für die vor dem Kriege 2000 6 Miete zu zahlen waren, heute einfah 200 000 46 fosten. (Zuruf rechts: Es gibt doch Mittel- wege!) Ach, auf die Mittelrege arbeiten-wir ja {on tagtäglih hin, aber für diese Mittelwege sind Sie nicht zu haben; die Vertreter des Hausbesißes \tchen ja auf dem Standpunkt, daß die Wohnungsnot nur dur die Aufhebung der Zrwangswirtschaft beseitigt werden kann.

- (Zuruf des Abg. Hemming.) Ich habe niht Sie persönli gemeint,

sondern von den Vertretern des Hausbesißes gesprochen.

Herr Abg. Ladendorff hat weiter behauptet, wir Häkteu die Häuser zwar aus der Valutaentwicklung herausgehalien, hätten aber die Haus- lasten ins Unendliche steigen lassen. Das konnten wir doch nicht ändern; das ist doch Sache der kommunalen Körperschaften, die diese Hauslasten auferlegt haben; und dann bezahlt diese doch nit der Hausbesißer, sondern sie werden doch nah unserer Ausführungs- anweisung alle umgelegt. (Sehr richtig! links.) Was bleibt denn da noch übrig? Es ist doch jeßt auf Grund unserer Ausführungs- anweisung rehtens, daß alles, was irgendwie behördlich-rechtlich fest- geseßt wird, einfah auf die Mieter umgelegt wird. Wollen Sie das bestreiten? (Zuruf: Aber wir spreben doch von dem Stande, wie es bisher gewesen ist!) Nein, wir können doch nur von dem reden, was jeßt rehtens ist. Da sage ih noch einmal: es ist rectens, daß alles, was irgendwie behördlih-rehtlich festgeseßt wird, umgelegt wird: Wassergeld, Grund- und Gebäudesteuer, Müllabfuhr, Straßen- reinigung. (Lebhafter Widerspruch bei der Wirischaftspartei.) Sehen Sie sih doch unsere Ausführungsanweisungen an. Wenn das die Magistrate nicht tun, dann ist das doch nit unsere Schuld. (Lebhafte Zurufe r¿chts und Gegenrufe links.) Was ist bis 109 % begrenzt? (Abg. Ladendorff: Die Beleuchtung!) Jch habe ja noch gar niht von der Beleuchtung geredet; ih habe vom Wassergeld, von Grund- urd Gebäudesteuer, Müllabfuhr und Straßenreinigung geredet. (Abg. Ladendorf: Jst begrenzt) Weil es \sich um eine private ‘Sinrihtung handelt; wenn es s{ um eine öffentlih-rechtlide Ginrihtung handelte, würde es in feiner Weise begrenzt sein. Auf Grund unserer neuen Anordnung muß der Mieter alles, was inncrhalb der Wohnung inst\=nd- zuseßen ist, auf eigene Kosten instandseßen lassen. (Sehr richtig! links, Widerspruch rets.) eiten Ans ordnung, Herr Kaufhold; da sind Sie niht im Bilde! (Große Oeiterkeit links.) Jch bitte Sie, sich mit den Vertretern der Haus- besißer, die die neue Anordnung bereits haben, in Verbindung zu seßen; dann werden Sie niht mehr Nein sagen. Es bleibt aljo für den Vermieter nichts anderes übrig als der Zinsendienst, die Ver- waltunaskosten, die laufende JInstondsekung, und war (auftde, und große Instandseßung nur noch für Treppenhaus, für Außenarbeiten und für's Dah. Was bleibt denn sonst noch übrig? (Abg. Laden- dorff: Große!) Große, die werden ia besonders umaeleat! ibe geordneter Ladendorff: Und die laufenden Jnstandseßungsarbeiten?) Das haben wir gegenwärtig zugestanden auf Grund der leßten Vers ordnung. Deshalb muß ih mich sehr darüber wundern, daß der Abgeordnete Ladendorff heute hier mit 10 % arbeitet. (Abg. Laden- dorff: Das 10- bis 20 fache; das ist ein Unterschicd!) Sie haben bon 10 % geredet; ih habe auch gehört, was Sie geredet haben. Wenn Sie das nicht haben sagen wollen, stelle ih das sehr gern fest.

Dann darf ih noch kurz auf die berühmten, oder ih möchte beis« nabe sacen: berücbtiaten Gebeimerlasse eingehen, die in der lebten Zeit in der Agitation der Hausbesitzer gegen das Wohlfahrts ministerium eine so große Rolle gespielt haben. Auf Grund des Meichômietenaesetes hat die oberste Landesbehörde das Necbt, Zu- {läge in Hundertsäben für die noch übrigbleibenden Gebiete festzus seßen. In einer cinfahen Dienstanweisung habe ih dem Negierungs- prâsidenten mitgeteilt: Vis zu der und der Höhe könnt ibr obne weiteres genehmigen darüber hinaus behalte ich mir das Genehmi- gungsrecht vor. Wie sollte ih das sonst machen? Das ist der ganze Geheimerlaß mit all dem, was man daraus und darum gemacht hat. (Große Heiterkeit links.) Das ist ja gar keine Begrenzung. Der erste Fall, der an das Ministerium herangetreten ist, in dem nach- gewiesen wurde, daß die Vermieter mit den zugelassenen Säben niht mehr auskommen fonnten, ift in drei Zagen im Ministerium geregelt worden. (Zuruf des Abg. Ladendorff.) Bitte fehr, ih rufe die Herren aus dem Ruhrsiedlunasverband, auch die Vermietervertreter zu Zeugen auf, daß in drei Tagen der Verbandspräsident hier war und wir mit ihm überlegt haben, wie die Zuschläge fesigeseßt werden sollen. Also ih möchte Sie dringend bitten, Herr Abgeordneter Ladendorff, diese Uebertreibungen, die Sie heute morgen wieder beliebten, die ja doch nur dazu bestimmt sind, in der Oeffentlichkeit Stimmung zu machen, zu unterlassen; damit haden Sie ihrer Sache viel mehr als Sie ihr nüßen. Mit diesen ungeheuren Uebex- treibungen, die Sie heute morgen wi:der vorgenommen haben, dienen Sie Ihrer Sache bestimmt niht. Jch kenne das Elend, von dem Sie teden, mindestens ebensouut wie Sie. Jch versuche nur 11cht, daraus politishe Geschäfte zu machen wie andere Leute. (Sehr ritigl links Zuruf bei der Wi-tschast8vartei: Auf diesem Gehiet scheinen Sie bewandert zu sein!) Ausgezeichnet! Wenn Herr Ladendorff z B. sagte: die paar taasend Wohnungen, die mit diesen Milliarden gebaut sind \o muß ih daran erinnern: ih habe vor einigoa Wochen festgestellt, daß in diesem Jahre über 60 000 Wohnungen gebaut worden sind, und insgesamt nach dem Kriege auf jeden Fall eine ganz erheblihe Anzahl i habe die Zahlen im Augenblick nicht gegenwärtig neuer Hauser. Da von den „paar tausend Wohs- nungen" zu reden, ist die berühmte Methode, mit der gegenwärtig gearbeitet wird. Warum sind denn privat nicht mehr Häuser gebaut worden, troßdem doch schon seit drei Jahren für alle Neubauten das Beschlagnahmerecht, die Rationierung und die Höclskmieten aufs adehoben find? Da kann so viel Miete aenommen werden, wie man will, und es kann hineingenommen werden, wen man will. Warum wird niht mehr gebaut? Wie soll denn in dieser Zeit der Mark- entwertung ein Haus finanziert werden? Das ist einfach nicht denkbar.

Ih habe au da gute Beweise. In England hat man in der lehten Zeit die Zushufwirtschaft eingestellt. Jn demselben Augen- blid hörte das Erstellen neuer Wohnungen vollständig auf. Sehen Sie sih do cinmal die Dinge an! Die von Ihnen so verlästerte Zwangswirischaft im Wohnungswesen ist doch von den übrigen Staaten nahgemacht worden. Das ist wohl ein Beweis dafür, daß sie niht so \hlecht sein kann, wie Sie sie hinzustellen versuchen. (Abg. Ladendorff: Sie widersprehen Ihren eigenen Ausführungen in Paderborn!) Von wem haben Sie denn diesen Bericht? - Jch glaube, ih habe auch noch darüber zu bestimmen und festzustellen, was ih gesagt habe und was nicht. Wenn Jhnen jemand Märchen erzählt, bin ich nit dafür verantwortlih. (Sehr gut!)

Herr Ladendorff hat dann versucht, die Ausländer als so dumm hinzustellen, daß sie ohne Ansehen, ohne das Objekt zu kennen, die Häuser kauften. (Abg. Ladendorff: Sehr, rihtig!l) Mag sein, daß es in leßter Zeit so geworden ist. Jh will Ihre Behauptung nicht in Zweifel ziehen. Jh will nur feststellen, daß jedenfalls vor den leßten Wochen die Ausländer nur die gut rentierenden Geschäfts häuser kauften, die \{chlecht rentierenden Arbeiterhäuser in den Arbeitervierteln aber überließen sie den Deutsheu. (Widerspruch des

VB'tto fehr f oru A hor ore dr