1922 / 253 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Nov 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Uebersicht über die Zahl der Studkerenden nund Hörer an den Landw?krtshaftlichen, Tierärztlih

en und Forsilichen Sochschulen Vreuftens im Sommerhalbjahr 1922,

D a T M ZIE T T I TEr Ea I rere TEperRen S S! T H P EIEO s Bon den are Dôrern zu A | E Don den Von den Sludierenden und Hörern siammen Gesanite j nd B find eingeschrieben 2c. für «DOTCIN Dórern z v Ves Stu- Neu ein- | Rog liinMiaiie wbuccerus at M zu C und D, T E und F | | zahl der Bezeichnung O getretene die die ir de heabe | aus | aus dem Studie- : i : E E on den ti A der Hörer Stu Gasthörer Zusammen die geodätische ¿uoirt keine Gasthörern, Glan aus den | aus den | Preußen übrigen aus dem renden aus dierende (Sp.2—4| landwirt- und t eie | gehören an preu- | sstliGen | westlichen | somit Gebiete und Lehranstalt s und ; fultur- (Grun ag, bestimmte dem ifchen des Hörer früheren schaftliche 1e \(Gârungs- —— fischen (Spalte Auslande | ckF Semest Hörer techni\he | zwecke) Zivil- Mili- | Staats- | Deutschen (Spalte Semestern | 1ûr: 1 Die 19012) Nes 15—17) \ Abteilung - Stande zu treten | Provinzen Preußens | : 1 2 3 4 6 N D M 18 A. Landwirtschaftliche Hochschule . B 6 A T TiG ¡ 6 ErGul i 861 (17)} 270 (8) 79 (6)} 1210 (31)} 952 (30) 179 59 20 (N i i 690 (10) 201 (5)| 891 (15) 130 (2)} 189 (14 1210 (31) . Landwirtschaftlicße Hoshule i Bonn-Poppelsdorf 746 (13) 166 (3) 20 (11). V2 (110 (82 (14)) 130 / 20 (3) 34 | 788 822 67 43 932 (17) A und B zusammen 1607 (30)} 436 (11)} 99 (7)| 2142 (48) 1734 (44) 309 D9 40 (4) : 724 989 1713 197 232 *)2142(48) O, Tieräarztlihe Hochschule 4 Bert 225 75 300 é é Î ¿ 300 ¡ i T 34 205 28 67 300 D. Tierärztlihe Hochschule Hannover. 277 50 T 334 334 ; , 31 9201 232 45 57 334 C und D zusammen 502 125 7 634 ° . . 634 | , Í 202 239 437 73 124 634 B. Forstlihe Hochschule Eberswalde. « 5 101 20 9 130 ; : é ; 5 ; 49 60 18 78 17 35 130 F. Forsiliche Hochschule MUNden 138 | 9 13 160 ; z | i ; : 97 36 90 126 30 4 160 s E und F zusammen B O 990 C H : ; 146 96 108 204 47 39 290

Bemerkungen: Die eingeklammerten Zahlen geben die Auzahk der Frauen an; sie sind in den Hauptzahlen mit enthalten. *) eins{!. 43 aus den abgetretenen preußischen Gebieten und 1 aus

Elsaß-Lothringen.

1. Unteriuchung8'achen.

2. Aufgebote Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. bergl. 3. Verfäure, Verpach!ungen, Verdingungen x.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

9. Kommanditgejell|chaften aut Aktien u. Aktiengesellschaften.

Us 7 No 2 O E f ———————————————————————————————————————

R A * _.

a Befrístete

Anzeigen müssen drei Tage

Anzeigenpreis flir den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 80 4

7. Niederlassung 2c. von i 8. Unfall- und Jnvaliditäts- x. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

6. Erwerbs- und Wirtschafts8genossenschaften.

Rechtsanwälten.

11. Privatanzeigen. r —————————————— |

vor dem Einrückung2termin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “Wi

9) Aufgebote, Ver- lust- und Fundsachen,

Zustellungen u. dergl. Ble Zahlungssperre hinsichtliß der

Schuldverschreibung der 59% igen Deutschen

Neics- (Kriegs-) Änieihe Nr. 2058 461

über 2000 4 ist aufgehoben. 154. F.

421/20.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 154, den 28. Geptember 1922.

[86371]

Abhanden gekommen: Zwischen- {cine Nr. 17627 über 20 000 4 und Nr. 11 193 über 10000 , beide d 9% Deutiche Neichsanleihe (1X).

Haspe, den 2. November 1922,

Die Polizeiveiuwaltung. [85988] Bekanntmachung.

Die im „Deut\chen Veichs- und Preußischen Staatsanzeiger“ Nr. 102 vom 3. Mai 1922 Solinummer 14 962 als abhandengekommenen veröffentlichten Stettiner Vulkanaktien Nr. 5330, 5331, 5332, 5333, 6560 und 6561, jede Altie über 8000 M, haben sh wieder an- gefunden. Tie über diese Aktien ver- hängte Sperre wird hiermit aufgehoben. K. J. 93/11.

Stettin, den 2. November 1922.

Der Polizeipräsident. [86363] j

In der Unterabteilung 5 (Aktiengesell- {haften usw.) befindet sich eine Bekannt- mahung der Avmiralspalast-Aktien- gescllschaft Verilin, in der Aîtien der genannten Gesellschaft als für kraftlos ertlärt angezeigt werden.

[185489] Anufgeöot.

Der zu Leidzig-Lindenau, Kaiserstraße 55, wohnende Agent Carl Höhndorf, ver- treten durch Nechtsvertreter Vieinh. Jengich in Leipzig, Schloßgasse 10, hat das Auf- gebot der dem Antragsteller eigentümlich ehdrenden, abhanden gekommenen neun uricheine der Gewerkschaft Agnes zu Gotha Nr. 11 bis mit 19, lautend auf den Namen des Antragsiellers, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aukge- fordert, )pâtestens in dem auf den 15. Mai 1923, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeidneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine seine Nechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlo8erklärung der Ür kunden erfolgen wird. Die Gewerkscha|t Agnes hat wischenzeitlich ihr Domizil in Burgen [Amttgeritobezirk Bernkastel - Cues) be- gründet.

Bernkastel - Cues, den 25, Oktober

/ Das Amtsgericht.

[85486] 4

Die ledige Anna Lüdemann in Utzedel,

. Derumin, hat das Aufgebot des an- geblih gestohlenen, unter Nr. 2393 für die Antragstellerin ausgestellten Spar- Fassenbuhs der städtishen Sparkasse in Loi über 418,45 4 beantragt. Der In- haber des Buchs wird aufgefordert, spä- testens in dem auf den 1. Juni 1923, Man ttago 11 Uhr, vor -dem unter- zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots« termin seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung deé bezeichneten Sparkassenbuhs erfolgen wird.

Loitz, den 22. Oktober 1922.

Das Amtsgericht.

[85989]

1, Die Frau Kaufmann Maria Kirsch, geb. Seidel, 2. die Frau Bergarbeiter Vttilie Nicklas, geb. Seidel, beide in Sagan, vertreten dur Nechtsanwalt Gelinek daselbst, baben beantragt, den verschollenen, am 21. Februar 1854 ge- borenen Kunstgärtner Jotef Seidel, ihren Vater, zulegt wohnhast in Sagan, tür tot zu erklaren. Der bezeichnete Ver- \chollcne wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 11. April 1923, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeidneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anbe- raumten Aufgebotétermin zu melden, widrigenfalls die Todecerklärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen

vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens îm Aufgebotstermine dem Ge- riht Anzeige zu machen.

Amtsgericht Sagan, den 16. September 1922.

(85991) Beschluß.

Die am 26. Juni 1922 zu Berlin- Niedershönhaufen von der Chefrau des Kapitäns Car! Clemens Kolbe, Via dalene Elisabeth Margarethe Kolbe, geborenen Imelmann, geborene Tochter, eingetragen im Geburtsregister des Standesamts zu Berlin-Nieder|chönhauten unter Nr. 100 mit den Vornamen Inge Johanne Sovhie, wird ermächtigt, die Vornamen Jnge Friede Johanne Sophie zu führen.

Berlin, den 4. November 1922.

Amtsgericht Berlin-Tempelhof. 12, X. 194. 22,

[85990] Der Oberleutnant a. D., wissenschaft-

licher Assistent Helmuth Schulze zu Berlin-Friedenau, führt jeßt den Familten- namen Schultze - Pfälzer. Berlin- Schöneberg, den 1. November 1922. Das Amtsgericht.

[85498]

Dem Amt2gerihtsrat Maximilian Karl Nikolaus Gizeskowiak in Frankenstein sowie dessen Chetrau und den unter seiner elterlißen Gewalt stehenden Kindern ist dur den Herrn Justizminister die Er- mächtigung zur Führung des Familien- namens Gregori erteilt worden.

Amtsgericht Frankenstein, den 23. Oftober 1922.

[85499]

Die Witwe Anna Luise Paatsch, geb. Zinzly, verwittwet gewesene Schimpf in Schafstädt, ist durh Verfügung des Herrn Justizministers vom 21. August 1922 er- mächtigt, an Stelle des Familiennamens Bages den Familiennamen Schimpf zu ühren. Lanchstädt, den 31. Oktober 1922. Das Amtsgericht.

[85500] Bekanntmachung.

Der vreußische Herr Justizminister hat dem Maschinisten Philipp Latussek in Oberhausen, geboren am 21. Oktober 1898 in Trembat\chan, die Ermächtigung erteilt, an Stelle des Familiennamens Latusset denFamiliennamen Füllenhofer zu 1ühren.

Amtsgericht Oberhausen, Rhld.

[85501] : R Dem Sthleifer Wilhelm Koribky in Remscheid und seinen Kindern Wilhelm und Erna ist die Genehmigung erteilt, den Familiennamen Höhne zu fübren. Nemscheid, den 19. Oftober 1922. Das Amtsgericht.

[85502] i

Dem Werkmeister Adolf Korißky und seiner Ehefrau Berta Klara Turk nebît ihren Kindern Wilhelm Walter Adolf und Wilhelmine Henriette Klara ist die

Ermächtigung erteilt, den Familiennamen Höhne zu führen. Remscheid, den 19. Oktober 1922, Das Amtsgericht.

[85503]

Der Stellenbesitzer Johann Karl Gott- lieb Vogler, die Emma Ernestine Vogler, der Viehhändler Karl Friedlich Vogler, der Stellenbesißer Emil Oskar Vogler, \ämtlih aus Dürrhartau, führen an Stelle des Familiennamens Vogler den Familien- namen Vogel.

Bekanntçemacht: Amtsgericht Strehlen, den 2. Noveinber 1922,

85992] Bekanntmachung

Durch Urteil des unterzeihneten Ge-

rihts vom heutigen Tage ist der ver-

schollene Heizer Josef Kaluzny aus Kiel

für tot erflärt. Als Zeitpunkt des Todes

ist der 17. Zanuar 1921 festgestellt. Kiel, den 26. Oktober 1922,

Das Amtsgericht. Abteilung 18.

[85993]

Durch Aus\lußurteil vom 27. Oktober 1922 ist der am 25. August 1879 zu Preußish Holland in Westpreußen ge- borene Kausmann Otto Paul Schoene- berg für tot erflärt worden. Als Zeit- punft seines Todes ist der 31. Dezember 1916, Nachmittags 12 Ubr, festgestellt.

Kiel, den 27. Oktober 1922.

Das Amisgericht. Abteilung 18.

[85504]

Durch Aus\chlußurteil des Amtsgerichts Nimptsch vom 28. Oktober 1922 ist Ser- geant Paul Hampel, geboren am 10. März 1890 zu Senitz, für tot erklärt. Todestag ist der 4. November 1922. Amtsgericht Nimpts{ch, 27. Dftober 1922.

[86425] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Marie Becker, geb. Könnicke, in Dessau, Teichstraße 8, Pro- zeßbevollmächtigter: Recht3anwalt Stein- thal in Dessau, klagt gegen ihren Ehe- mann, den Schlosser Franz Vecker, früher in Großkühnau, jeßt unbekannten Aufent- halts, auf Grund des § 1565 Bürger- lien Geseßbuhs wegen Ehebruchs und 8 15968 Bürgerlilen Gesetzbuchs wegen Yerrüttung des chelichen Nerbältnisses. mit dem Antrage. die. Che der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein s{chuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des )echtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Anhaltischen Lndgerichts in Dessau auf den 27.Fanuar 1923, Vormittags 9} Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlichen ens wird dieser Auszug der Klage ekanntgemacht.

Deffau, den 3. November 1922. Salomon, Oberjustizsekretär, Gerichtsschreiber des Anhaltischen Land- gerichts.

(86426) Oeffentliche Zustellung.

Die verehelihte Eli1abeth Sitte, geb. Opiy, aus Dessau, Bismarckstraße 18, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ticolai in Dessau, klagt gecen ihren Ebe- mann, den Arbeiter Gustav Sitte. früber in Dessau, jègt unbetkannien Aufenthalts, auf Grund des § 1568 Bürgerlichen Ge- seßbuchs wegen Zerrüttuug des ehbeliben Verhältnisses, mit dem Antrage, die Che der Parteien zu scheiden und den Be- flagten für den allein {huldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits vor die vierte Zivilkammer des Anhaltischen Landgerichis in Dessau auf den 27. Januar 1923, Vor- mittags 94 Uúr, mit der Auf-

forderung, einen bei dem gedachten Ge- richt zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt- gemacht.

Deffau, den 3. November 1922. Salomon, Oberjustizsekretär, Gerichtsschreiber des Anhaltischen Land- gerichts.

[85997] Oeffentliche Zustellung. i:

Der Damenschneider Gustav Bode în Hannover, Sallstraße 95, Prozeßbevoll- mächtigte: RNechtéanwälte Schütte, von Ebrenlieih, Dr. Stisser und Gräfenkämper in Hannover, klagt gegen feine Ehefrau, Louise Bode, geborene Mignot, früber in en jeßt unbekannten Aufenthalts, au! Grund des § 1567 B. G.-B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die IL SBivilkfammer des Landgerichts in Hannover auf den 19. Fanuar 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durh einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 3. IL R 445/22.

Hannover, den 1. November 1922. Der Gerichts\{hreiber des Landgerichts.

[85998] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Marta Friedmann, geb. Schiele, in Magdeburg-S., Braunschweiger Straße 13, Prozeßbevollmächtigter : Rechts- anwalt Lange, hier, klagt gegen den Arbeiter Leroy Friedmann, zurzeit un- bekannten Aufenthalts, früher in Magde- burg, auf Grund des § 1568 B. G -B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die d. Zivilkammer des Landgerichts hier auf den 26, Januar 1923, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gerichte zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Magdeburg, den 26. Oktober 1922.

Der Gerichts\chreiber des Landgerichts.

[85994]

Oeffentliche Zustellung. Die am 11. September 1922 geborene Waldtraut Bennewiß von hier, vertretea durch ihre Vormünderin Minna Bennewiß von hier, klagt gegen den Schlosser Otto Huppen- foten, zuletzt hier, jeßt unbekannten Auf- enthalts, mit der Behauptung, er habe ihrer Mutter, der ledigen Lisbeth Benne- witz von hier, in der geseglihen Empfängnis- zeit beigewohnt und sei der Erzeuger der Klägerin, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig und gemäß § 706 Z.-P.-O. vorläufig vollstreckbar zur Zahlung von vierteljährlich 3600 Unterhaltsrente an Klägerin von deren Geburt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zu verurteilen. Beklagter wird zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Amts- gericht Bad Scbmiedeberg auf den 9. Januar 1923, 9 Uhr Vormittags, geladen. :

Bad Schmiedeberg, den 1. No- vember 192.

Der Gerichtéschreiber des Awtsgerichts.

[85995] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma C. Riemer in Berlin. Friedrichstraße 153 a, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Hugo Ehrlich in Berlin, Mauerstraße 3, klagt gegen den Monteur Martin Lochner, zuletzt in Berlin, Borsigstraße 25, wohnhaft, jetzt unbefannt, unter der Behauptung, daß bei der Klägerin vor längerer Zeit cine goldene Uhrkette gestohlen worden sei. Diese Uhrkette sei bei dem Beklagten ge- funden und bei ihm beshlagnahut worden,

Sie befinde sich zurzeit bei der Auf- bewahrungsstelle des Kriminalgerichts in Berlin, Turmstraße, 19 J. 30. 16, gegen Lochner. - Die Klägerin verlange von dem Beklagten. der die Kette gestohlen habe, Herausgabe derselben bezw. zu bewilligen, daß ihr dieje Kette von der Aufbewahrungs- stelle herausgegeben werde, mit dem Antrag, den Beklagten fostenvflichtig zu verurteilen, die der Klägerin -entwendete goldene Uhr- fette, welche sih bei der Aufbewahrungs- stelle des Kriminalgerihts, Turmstraße, befindet, herauszugeben bezw. darin zu willigen, daß diese Kette von der Aufs bewahrungsstelle des Kriminalgerihts, Turmstraße, an die Klägerin heraus gegeben wird. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung d 28 Rechtsstreits vor die 28. Zivilkammer des Landgerichts T in Berlin, Neues Gerichtsgebäude, Grunerstraße, auf - den 23. Februar 1923, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 31a, I. Stol, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- daht°on Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 63. O. 148. 22. Berlin, den 3. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts L Zivilkammer 28.

[85996] Oeffentliche Zustellung. Das Fräulein Anna Rehborn in Berlin, Lessingstraße 15 L1V, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Oskar Montag in Berlin N. 24, Am Kuptergraben 5, klagt gegen den Major a. D. Freiherrn von Esebeck, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der B Aaubiiia daß sie ihm am 2. September 1921 ein bares Darlehn von 5411,80 4 gegeben, das dieser troß Aufforderung niht wiedergegeben habe, mit dem Antrage: I. prinzipaliter: den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 5411,80 4 nebst 49/6 Zinsen jeit 13. Ja- nuar 1922 zu zahlen; eventualiter : den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 1500 .4 sofort und am 1. März, 1. April 1. Mai 1922 und so fort am 1. eines jeden Monats 300 4 bis zum Gesamt- betrage von 5411,80 4 nebst 7% Zimen von 5411,80 .6 bezw. den jeweils ges schuldeten Restbetrag seit 2. September 1921 zu zahlen; IL. dem Beklagten die Kosten des Nechtsstueits aufzuerlegen ; LIL. das Urteil wegen der jeweils fällig werdenden Naten bezw. soweit zulässig ohne Sicherheitsleistung für vorläufig voll- streckbar zu erflären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des MNechtsstreits vor die jechste Zivilkammer des Landgerichts III1 in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17—20, auf den 26, Febrnar 1923, Vor- mittags 10 Uhr, Sigungssaal 141, I Treppe, mit der Au'fordezung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwede der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacbt. Charlottenburg, den4.November 1922, Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I[L

I

Verantwortlichen Striftleiter Direktor Dr Tyrol tin Charlottenburg, Verantwortlik für den Anzeigente:l:

Ler Vorsteher der Ge1cbaftsitelle Rechnungsrat Mengering in Berlin, Verlag der Geschäftsstelle (Menger1n a)

in Berlin. Druck der Norddeutsden Buebdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32,

Drei Beilagen (einshließl:ch Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte

Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen ReichSZanzeiger und BVreußz

Verlin, Mittwoch, den 8. November

Nr. 253.

Erste Beilage

1. Unter)uhungs81achen.

2. Aufgebote Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Z. Verfäufe, Verpahlungen, S E N

4. Verlosung 2c. von Wertpavieren.

95. Kommanditgesellschaften aut Aktien u. Aktiengesellschaften.

F Befristete Anzeigen müssen dr ei Tage

Öffentlicf

D

EL

eLzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einkbeitszeile 80 4

ischen Staatsanzeiger

1922

L

6. Erwerbs- und Wirtschaftägenossen schaften. 7. Niederlassung 2c. von Nechtäanwälten.

8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweife.

10, Verscbiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “Tf

4) Verlosung x. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über deu befins | den sih aus\chließlich in Unter-

Verluft von Wertpapieren

abteilung 2,

[85537] Mit Ermächtigung der

vom 16. November 1899 der

Nee bis zum Betrage von 100 000 0900 M

Millionen Mark) behufs Beschaffung der Mittel zur Auëführung von Hafen-,

Bahn-, Kanal-, Ausstellungs- und Messe-

bauten und zur Erweiterung der Elektri-

zitätäwerke. Die Schuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auézutjertigen,

mit 4% jährli zu verzinsen und na dem festgestellten Tilgungsplane durch An- kauf oder Verlosung von dem Nech- nungéjahr ab, in dem die Ausgabe der Anleihe oder der einzelnen Anleihe- teilbeträge erfolgt, jähriich wenigstens mit 24 9/09 des Kapitals, unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung er1parten Sinten, zu tilgen. Der Stadt steht jedech das Necht zu, während der ersten 10 Jahre na Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheleilbeträge die Tilgung niht auszuführen, fondern die plan- mäßigen jährliben Tilgungsraten von dem Rechnungsjahr ab, in dem die Aus- gabe ver Anleihe oder der einzelnen Anleiheteilbeträge erfolgt, einem be- sonderen, der Aufsicht des Negierungs- präsidenten in Köln unterworfenen Fonds zuzuführen, der auf Zins und Zinseézins anzulegen und, soweit er nicht |{on vorber zum Rückkauf der im Umlautk befindlichen Schuldver|chreibungen Verwendung findet, nah Ablauf der zehn Jahre in voller Höhe zum Anfauf oder zur Auskofung von Schuldverschreibungen oder zur Ver- stärkung der von dann ab einsetzenden regelmäßigen Tilgung zu verwenden ist.

Die Genehmigung wird mit der Maß- gabe ausgesprochen, daß die etwaigen Be- trieb8über|chüsse der Hafen-, Industrie- und Bahnanlagen zunächst zur verstärkten Tilgung der für diese Anlagen auf- gewandten Anleihemittel heranzuziehen sind

Die Genehmigung wird außerdem vor- beha!tlih der Hechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld- verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung is mit den An- lagen im Deut\hen Reichs» und Preußi- schen Staatsanzeiger befanntzumachen.

Beriin, den 21. Ofltober 1922. Zugleich im Namen des Finanz-

ministers. Der Minister ves Fnnern. Im Auficage: von Falkenhayn. (Siegel.)

Genehmigungsurkunde,

M. d. J. IVa 1V 487.

Fin.-Min. I E 1. 3089,

Rheinprovinz, Meg aBeares Köln. Schuldverschreibung

der Stadt Köln.

Anleibe 19. Buchstabe .. Nr... über #4 Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der Genehmigung der Ministec des Innern und der Finanzen n 1922 (Deutscßer Heihs- und Preußischer Staalêanzeiger vom 1922

In Gemäßheit des von dem Bezirks- aus!chuß des Regierungsbezirks Köln ge- nehmicten Beschlusses der Stadtverordneten- ver)ammlung vom 18. Juli 1922 wegen Aufnayzme einer Anleihe von sech8hundert Mislionen Mark bekennt sich der unter- zeichnete Oberbürgermeister namens der Stadt Köln dur diese für jeden Jnhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des (Glänbigers unkündbaren Da1lehus- \{u!d von H, welche mit 4 2/6 jâbrl:ch zu verzinsen ift.

Die Tilgung der Schuld erfolgt von dem Rechnungsjahre ab, in dem die Anleihe oder die ein;e!nen Anleiheteilbeliäge aus- gegeben weiden, dur Unfauf oder Aus- lolung der Schuldverichreibungen aus einem Tilgungsstock, weldem jährli wenigstens

C00 00S

0/001 0.07 10..0 0 .

2400 des Anleihekavitals sowie die dur ‘die fortschreitende Tilgung er- sparten Zinsen zuzuführen sind. Die Stadt wird jedoch die Tilgung in den ersten zehn Jahren nidt aus-

/ ) Preußischen Staatsregierung erteilen wir auf Grund des § 795 des Bürgerlihen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs f Stadt Köln die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den

(Sechshundert

Zinseszinsen zu einem besonderen, der Auf- iht des NRegierungspräsidenten in Köln unterworfenen Fonds ansammeln, der M in voller Höhe zum An- | kauf oder zur Verlosung von Schuldver- schreibungen oder zur Verstärkung der von dann ab einseßenden regelmäßigen Tilgung zu verwenden ist.

Nach Ablauf der ersten zebn Jahre ge- schehen die Auslosungen im Monat . jedes Jahres. Der Stadt bleibt jedo das Necht vorbehalten, vom... ab den Tilgungéstock zu verstärken oder auch sämtlihe noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung e1tvarten Zinsen wachsen ebentalls dem Tilgungsstocke zu. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden nnter Bezeichnung ihrer Buch- staben, Nummern und Beträge sowie des Termins, erfolgen foll, öffentlich befanntgemacht. Diese Bekanntmachung ertolgt drei Monate vor dem Zahlungêtermin tim Deutschen Neicbs- und Preußischen Staat8- anzeiger, im Amtsblatt der Regierung in Köln, in zwei in Köln erscheinenden Zeitungen und in je einer in Berlin und Frantfurt a. M. erscheinenden Zeitung. Geht eines der vorbezeihneten Blätter ein, so wird aa dessen Stelle vom Ober- bürgermeister mit Genehmigung, des Ne- gierungspräsidenten in Köln ein anderes Blatt bestimmt.

Wird die Tilgung durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, \o wird dies unter Angabe - des Betrages der an- gekauften Sch{uldvershreibungen alsbald nah dem Ankauf in der oben bezeichneten Weise bekanntgemacht.

Bis zu dem Tage an welchem hiernah das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am Dan , von heute an gerechnet, mit 4 vH jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld- vershreibung bei der Stadthauptkasse in Köln und den bekanntzumachenden fonstigen

S E G SE

an welchein die Nückzahlung |

mit ihrem Vermögen und mit ihrer

Steuerkraft. s Dessen zur Urkunde habe ic diese Aus- fertigung unter meiner Unterschrift erteilt. Köln, den Der Oberbürgermeister.

(Stadtsiegel.)

Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Oberbürgermeister beaustragten Kon-

trollbeamten.)

4E E00 0210,10 S C E

Nheinprovinz. Mae anes Köin. I Zinssch{ein zu der Schuldverschreibung der Stadt Koln Anle 19+ DUMtabe über H zu 4 9% A S MIA, Der Inbaber dieses Zinëscheins emvfängt gegen dessen Nückgabe in der Zeit vom R N 19, ¿L aD-die Zinsen der vorbenannten

d: S E10 S E 0.0. 0:0: 0E

Schuldvyer-

chreibung für as Halbjahr vom I O e Di8 S len 19 M M0

. « « Pfg. bei der Stadthauptfkasse in Köln

oder bei den bekanntgemacten sonstigen Zahlstellen. O, Den Ens 19.4

Der Oberbürgermeister. (Trodwenstemvel des Stadtsiegels.) Der Anipruch aus diesem Zins)chein er- lisht mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsauspruh fällig geworden ist, wenn niht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der j1ädtishen Verwaltung zur Ein- losung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor: legung, so verjährt der An)pruch inner- halb ¿weier Iabre nah Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des An-

spruchs aus der Ürfunde gleich.

Rheinprovinz. Verne Erneuerungs3s\chein

für die Zins\cheinreißhe Nr. .... N

zur Schuldverschreibung der Stadt Köln,

Zahlstellen, und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeitêtermins folgenden as Mit der zur Empfangnahme des tapitals eingereihten Schuldverschreibung find auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligfeitstermine zurüdzu- liefern. Für die fe‘ lenden Zinsscheine wird deren Betrag vom Kapital abgezogen. Der Aunspruh aus dieser Schuldver- {reibung erlisht mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem NRückzahlungs- termin, wenn nicht die Schuldverschrei- bung vor dem Ablauf der 30 Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vor- gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruh in zwei Jahren vom Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtlihe Geltend- O des Anspruchs aus der Urkunde glei. /

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor- legungsjrist vier Jahre. Sie begiunt für Zinéscheine mit dem Scblusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gefommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor- schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeß- ordnung.

Zins|heine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch wird dem bisherigen Inhaber von Zins- scheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrift bei der städtischen Verwaltung anzeigt, nah Ablauf der Frist der Betrag der an- gemeldeten Zins\cheine gegen Quittung auégezahlt werden. Der Anspruch ist aus- geschlossen, wenn der abhandengekommene Schein der städtishen Verwaltung zur Einlösung_ vorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlih geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor-

legung oder die gerihtlihe Geltend- machung nach dem Ablauf der Frist er- | folat ift.

Der Anspru verjährt in vier Jahren. Mit diejer Schu!dverschreibung sind halbjährlihe Zinsscheine bis zum ..….. S ausgegeben; die ferneren Zinsscheine we1den für zehnjährige Zeiträuine ausgegeben werden.

Die Ausgabe einer neuen Reibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthauvt- fasse in Köln : gegen Abliejerung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er- neuerungéscheins, lofern nidit der Inhaber der Schuldverschreibung bei der städtischen Verwaltung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle owie beim Berlust | eines Erneuerungéfcheins werden die Zins- ! heine dem Inhaber der Schuldverichret-

führen, sondern statt dessen die innerhalb der erslen zehn Zahre fälligen jährlichen Tilgungsgrindraten nebst deren Zinsen in}

Vöhe des Anleihezinssußes und nebst !

bung age E wenn er die Schuld- verschreibung vorlegt. x Zur Sicherheit der hierdurch etnge-

Anleibe 19 Buchstabe D Üb N M. Der Inhaber di-ses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . . te Reihe von

eo V/UUWILIALVL eee o)

Zinsscheinen für die Jahre von .….., D nebst Erneuerungsä|chein bei

der Stadthauptkasse in Köln, fotern nicht der Inhaber der Schuldver)chreibung der Ausgabe bei der städtischen Verwaltung widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung aus- gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Köln, den . .. ten Der Oberbürgermeister. (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

[85536]

Auf Grund des §8 795 B. G.-B. und des Artikels 8 der Verordnung zur Aus- führung des B. G.-B. vom 16. November 1899 erteilen wir bierdur der Stadt Herne die Genehmignng zur Ausgabe von Schuidverschreibüngen auf den JFnhaber bis zum Betrage von 1600 Millionen Mart, in Worten: Ein- hundert Millionen Mar?, behufs Be: schaffung der Mittel zum Bau von Wohnungen, zum Umbau des Versorgungs- hauses und zur teilweisen Deckung der zur Beschaffung von Baustoffen für Straßens kanalisationen entsteßenden Kosten. Die Schuldverschreibungen find nach dem an- liegenden Muster auszufectigen, zu 9% jährlich zu verzinsen und den Geidgebern gegenüber vom 1. Juli 1933 ab jahrlich mit mindestens 29/9 des Kapitals unter Sas der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen durch Ankauf oder Verlosung zu tilgen. Die von dem auf die Begebung der Anleihe oder einzelner Anleiheteile folgenden tehnungs8jahre ab bis zum 1. Juli 1933 fällig werdenden Tilgungsbeträge sind einem Tilgungsstock zuzuführen, der nah Ablauf der 10 Jahre in voller Höhe zum Anfkfaur oder zur Ver-Yÿ losung von Schuldverschreibungen zu ver-

oder ihrer Teile folgenden Rechnungsjahre ab jährlich mit 3,5 9/9 des Kapitals zu- züglich der ersparten Zinsen zu tilgen. Borstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung und Tilgung der Anleihe sowie die Nük- zahlung gekündigter Schuldverschreibungen nur tn deutsler Meichwährung vorge- nommen werden darf.

Die Genehmigung wird ferner vorbe- haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der SHuld-

vom Staate niHt übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen )teihs- und Preußis hen Staats- anzeiger bekanntzumacben.

Berlin, den 23. Oktober 1922. Zugleich für den Finanzminister, Dex Minister des Fnnern. (Siegel) Im Auftrage: ». Leyden. Genechmigungsurtunde, IVa IV 560 Finanzm. I. E! 3728.

Weft?alen (Deuschland). Auleize der Stadt Serne __ vom Jahre 1922 int Gelamtbetragë von. ee M. 99%ige Shuldvershreibung

Buchstabe . s Mb: » « IQUtend auf ben ZSNDabet Obel «e H, buchstäblich

E Vort i _ Diese Schuldverschreibung bildet einen Besftandteil der aut Grund des Beschlusses

des Bezirksausschusses zu Arnsberg vom Es und mit Genehmigung des Herrn Ministers der Finanzen und DOS He O e ca Und Dn a A (Deuticher Neichs- und Preußischer Staats- Angele Dot a S ) auf-

genommenen, mit jährlich 5 vH verzinslichen und mit 2 vH und den ersparten Zinjen zu tilgenden, also in längstens . . . Jahren rückzahlbaren Anleihe der Stadt Herne im Betrage von 100 Millionen Mark.

Abschnitten von 109 000, 50 000, 10 000, 5000 und 1000 # ausgegeben.

Die Anleihe is während der ersten zehn Jahre, vom Tage der Ausstellung diefer Schu!dverscbreibung an gerechnet, seitens der Stadt Herne unkündbar. Vom 1. Juli 1933 ab erfolgt die Nückzahlung durch all- jährlide Auslosung oder durch Ankauf von Schuldverslreibungen. Der Stadt Herne bleibt das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung a!s planmäßig vor- gesehen, eintreten zu laffen oder auch sämts- libe noch nit ausgelosten Schu!dpver- {reibungen mit mindestens dreimonatiger

einmal zu Tündigen. Die geschieht anfangs März jedes Jahres zum 1. Juli desselben Jahres.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Be- zeichnung threr Buchstaben, und Beträge sowie des Termins,

öffentlih bekanntgemacht. machung ertolgt nach der Auslosung, svätestens aber drei Monate vor dem NRückfzahlungstermin, im Deutschen Neichs- und Preußischen Staatsanzeiger, im Aimtsblatt der BNe- gierung zu Arnsberg und in der Herner Zeitung, Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen

| bewirkt, Jo wird dies unter Angabe des |

Betrages der angekauften Schuldverschrei- bungen in gleicher Weise befauntgemackt. Geht eines der vorbezeichneten Bläiter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadt Herne mit Genehmigung des Negieru:1g8- präsidenten ein anderes B'att bestimnat. Bis zu dem Tage, an 'oelchem h¿ernach das Kapital zurückzuzahlen ift, wird es in halbjährlihen Raten nachträg! ch am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit H vH verzinst.

Sowohl die Zahlung der Zinsen als auch die Nückzablung des Kapitals findet in der geseßlihen Markwährung gegea Nüdckgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung statt bei der Stadtkasse, Sparkasse, Essener Credit- anstalt, Dresdner Bank, sämi1lih in Herne, sowie bei der Deutschen Vank und der Bank für Handel und Industrie in Berlin. Veit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereihten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag

Die Schuldverschreibungen werden in |

schreibung eclis{t mit dem Ablauf von 30 Jahren nah dem Rükzahlungstermin, wenn niht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der 30 Jahre der Stadt- fasse Herne zur Einlösung vorgelegt wird. Er7olgt die Vorlegung, fo verjährt der Anspruch in zwei Fahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vor- legung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anipruhs aus der Urfunde aleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Nor« legunaëêfrist vier Jahre. Sie veginnt mit dem Stlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Autgebot und die Kraftlosertlärung abhanden gefommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgen nah Voer- schrift der §8 1004 ff. der Deutschen Zivilprozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch tür fraftlos erflärt werden. Doc wird dem bisherigen Inhaber von Zinss icheinen, welder den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungstrist bet der Stadtverwaltung Herne anzeiat, nah

Ablauf der Frist der Betrag der an- gemeldeten Zinsscheine gegen Empfangs- velcheiniqung ausgezahlt werden.

Der Arfpruch ist auëges{!loïsen, wenn der abhanden gekommene Ztns)chetn der Stadt» fasse zur Einlssung vorgeleat oder

der Aupp-uh aus dem Schein gericht1ih geltend gemacht worden ift, es lei denn, daß die Vorlegung oder die gericbtliche Geltendmahung nach dem Ablauf der Frist erfolgt isi. Der Anspruch verjährt in vier Jadren.

Mit dieser Sculdvershreibung sind halbiäbrlihe Zinéscheine für zehn Iabre auêgegeben ; die ferneren Zins]Meine werden gleichfalls tür zehnjäbrige Zeiträume aus- GEREDE E Ausgabe einer neuen Neibe von Zinsscheinen erfolgt bet der Stadtkasse Herne fosteufrei gegen Ablieferung des der älteren 2in8 chens reißhe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrets bung der Ausgabe widersprochen hat. In diejem Falle sowie beim Verlust eines Gr-

4 «EATC

Frist auf einen Zin8zahlungstermin auf | neuerungésheins Auslosung |

Nummern | an j welchem die Nückzahlung erfolgen soll, | aenteßen 1:ach dew Bürgerlichen Geseubuch Die Bekannt. | Yéündelczerbeit. /

mögli unmittelbar |

vom Kavital abgezogen. Der Ansprud aus dieser Schuldver-

Wesifalen (Deutschland). 1. Reihe.

iva / Der Magistrat. Ungültig, wenn eine Eke abgeschnitten ist.

ist, wenn nit der

Urkunde gleich. Filiale Herne, Dresdner Bank

gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt

verschreibungen wird eine Gewährleistung

Handel und Industcie, xerlin.

Zinsschein zu der Shuldverschreibung der Stadt Herne vom Jahre 1922.

Buchstabe Nr. . . .. . über , . . Mark zu 5 vH. über . . . . Mark.

Der Inhaber diejes Zinsscheines empfängt gegen dessen Nück-

zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt diese Vorlegung, \o innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegefrist. Der Borlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruches aus der

werden die Zins)cheine dein Inhaber der Schuldverschreibung aus- gebhändigt, wenn er die Shuldver|hre: bung vorlegt.

Fur die Sicherbeit der hierbdurch einge-

| gangenen Verpflichtungen hattet die Stadt

ihrem Ve1mögen und ihrer Die Schuldverschreibungen

Herne mit

Steverfrart.

Die Stadt Herne vervflicßtet sich, di-ser Anleihe hinsichtlich der Sicherung aleichen Nang mit allen später etwa aufzunebmenden Obligationen oder Darlehen einzuräutnen.

Für die aus diefer Schulover)clireioung hervorzehenden Rechte und Verbindliha teiten ist die deute Abfassung aüein maßgebend.

OEVNE, Den e e A Der Magistrat. Äusgefertigt- L s Eingetr. in das Koritrollbuch Seite .

Westfalen Regierung3bezirEf (Deutschland). Arnsberg. Erneuerungsschein für die Zin3)chein- reibe Nr.2zur Schuldverschreibung der Stadt Herne vom Jahre 1922, Buchstabe

M Der Mark.

Der Inhaber dieses Scheins emp!ängt gegen dessen Nückgabe zu der cbigen Schuldverschreibung die zweite Neiße von Zinéscheinen für die Jahre von 192

U

bis 19 nebst CGrneuerungsschein bei der Stadtkasse in Herne, sofern nicht

der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der Stadtverwaltung wider- |prochen hat. In dieiem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Erneucrungs\cein dem Jnhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschrei- bung vorlegt.

DeTIe) Ven ae « s, LYOD, Der Magistrat.

Negierungsbezirk Arnsberg. Stadt Herne.

wenden ist. gabe in der Zeit vom... . ,. ab die Zinsen vom... ..... B

Im Innenverhältnis ist die Anleihe bis... .. . . .. . mit «., . , Mark bei den umseitig benanuten uhstabe nah einem festzustellenden Tilgungépvlan | Zahlstellen. von dem auf die Begebung der Anleihe Mette, de e ee i e TODA Mark

Nüdck)heite für die Zin3sscheine. Der Anspru aus diesem Zinsschein erlisht mit dem Ablaufe von w%iev Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welhem der Zinsenanspruch fälli Zinsschein vor dem Ablaute dieser Frist der städtt\hen Verwaltung

geworden

verjährt der Anspruch

Zahlstellen: Stadtkasse Herne, Sparka e, E i e Gerne Dani E ener Creditanstalt

Bank tur

Md aen 1eme

g I t

è k 4 4 A Sia i Hoa drit Bg G f Fu s t A eie

Yd

g V dli; T” ate Ft B33

Q A T A O R

fi