1922 / 258 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Nov 1922 18:00:01 GMT) scan diff

zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zwecke der öffentlihen Zustellung dieser Anzug der Klage und bekanntaemasht. Bremen, den 10. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts : (Unter)chrift.)

[88162] Oeffentliche Zustellung.

Es agen:

1. Die Ehefrau Iohann Nawros?i in Kire&linte, Wydeystraße Nr. 1, Prozeß- devo"\mächtigter: Nechtäanwalt Justizrat Doevpuex in Dorlmund, gegen ihren Ehe- mann, frôber in Kir{linde, Wydeystraße 1,

9. dre Ghefrau des Heizers Johann Ziol- wo 32i, Gertrud geb. Pre. in Eitel, Me tteftrah: 64, Prozeßbevollmächtigter : Nechtsauwalt Dr. Elias in Dortmund, gegen iben Ehemann, früher in Dort- mad, Zimmerstraße d

3. die Ebefrau des Bergmanns Wilhelm Schacht, Anna, geb. Westenberger in O, Friedrichstraße 4, Prozeÿbevoll-

gier :

früher in Barop,

gezon hren Chemann b i 4. ter Séhaffner Friedri Wilhelm

Auf Satteimeicr in PBrambauer Waitrower Straße 43, Prozeßbevoll eh] tigter: Wechttanwak Farhre in Dortmund,

en jene Ebefrau Anna geb. Kara, E er in Dortmund,

5 die Vefrau des Bergmanns Andreas Ki48, Emma geb. Chroalinskt, in Westick Sprung orumsirake 3, Prozehbevollmäch- Kgbder : Vledtsanwalt Wiite in Dormnnd, gegan ibren Ehemann früher in Westick

4. die Ebefrau des Sängers Martin König, Maria geb. Krämer, verw (Geiéler ia Doaimiuad Drefdenexästraße 39 Prozeß- bevolmächtigter: Rechtsanwalt Uhlig in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund,

7, Der Nudolf Kunze DPoremund Blumenstraße 18 Prozeß- bevelmäbtigter: Rewt8anwalt Dr Fruchen in Dortmund, gegen seine Ehefrau Pauia geb. Simon, fißer in Dortmund,

8 die Ehefrau des Bergmanns Heinrich Nahere, Charlotte geb. Marqua!h, in Starys!elde (Kreis Sensburg, Oftpr ), Procelibevoll mächtigter : Rechtsanwalt Dr, Roß in Dor!mund, gegen ihren Che- mann, fi über in Dortmund,

9, die Ehefrau des Chauffeurs Friedrich Philipp Ausbruck, Elie geb. Nsfer, in Hamburg, Prozeßbevochmächtigter : Nechts- anwalt Dr Dortmund, gegen ihren Ebemann, früher in Mengede,

10 die Ebefrau des Bergmanns {Franz Kroschins8ki, Klara aeb Kramer, in Vber-

t In

Schlosser

Bartmann

in

maßen. Prozeßbevollmächtigter: Mechts- auwalt Dr. Heymann in Dortmund, gegen ihren Ehemann, fiüber in Altenbögge.

11 die Ehefrau des Steinhauers Heinrich Kitse, T herele acb Hec1 nebBbl, in Belecte Oststiaße 6, Prozeßbevollmächtigter : Nechts- anwalt Vustizrat von Bodeder in TDort- mund, gegen ihen Ehemann, früher in Do1tmund,

12. der Bergmann Ludwig Aslhoff in

Hô! e, Alte Straße 7, Prozeßbevollmächtigte : MRechiganwälte Wulff und Grote in Dort- mund, geqen seine Eherrau Maria geb pan der Will,

13. die Ebefrau des Küfers Nichard Most, Lde geb. Neumann, in Dorkt- mund, Lange Straße 99 Prozeßbevoll-

Dortmund, gegen ibren Ebemann, früher in Dortmund, Hültemannstr. 96,

14 dieGhefian de8ArbeitersErichMeivit in Dor!mund, Kesselstr. 39, Prozeßbevoll- mäcbli(te: Necbt8anwälte Frank 1., Dr.Elias und Witte in Dortmund, gegen ihren Ehe- mann, trüber in Dortmund, Friedrichstr. 23,

\ämtlih mit dem Antrag aur Che- {eitung Die Kläger laden die Beklagten, deren Aufenthalt jet unbekannt ist, zur mündli@en Verhandlung des Rechtsstreits por das Landgericht in Dorlmund, und

zwar: zu 1—4 vor die vierte Zivilkammer au! den 31. Januar 1923, Vorm. S Uhr, Zimmer 66, zu 5—-12 vor die

adite Zivilkammer auf den I9, Januar 1923, Vorm. 9 Ußr, Zimmer 33, zu

13 und 14 por .tte neunte Zivilkammer au! den 29. Januar 1923, Vorm.

9 Uhr, Zimmer 33, mit der Auftorde- rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechtäanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dortmund, den 11, November 1922, Dal PEritadt, Justizolersekretär ‘des Landgerichts.

[88163] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Vinzenz Wolf, Mathilde eb. Müller, in Wermelskirhen- Tente, )rozeßbevollmächtig!er: Rechtsanwalt Dr. vom WBrocke in Elberfeld, klagt gegen ibren Ehemann, früber in Opladen, auf Srund des § 1568 B.G.-B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Befk!agten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die vierte Sivilfamtner des Landgerichts in Elberfeld auf den 16. Januar 1923, Vor- mittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Mecht8anwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Eiberfeld, den 4. November 1922, Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[88164] Oeffentliche Zustellung. Die Ebeirau Gertrud Lenzen in Köln, Melchiorstiaße 11, Prozeßbevollmächtigter : Viehtzanwalt Dr. W. Vogel in Köln, flagt gegen ihren Ehemann, den früheren Postscvaffner Karl Lenzen, früher in Köln, Melchiorstraße 11, jeyt unbekannten Auf- enthalt&, unter der Behauptung, daß Be- klagter fie gegen 1hren Willen seit 21. Fe- bruar 1921 verlassen habe, mit dem An- trage, die Ehe der Parteien zu scheiden

nuar 19283, Vormittags 81 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht Zum wird Ladung

Rech tsauwalt Höhne in Dortmund, |

| ! | mächtigter: Recht8anwalt Winkelmann in | | | |

r

digen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Berhand- lung des Nechtsstreits vor die jechste Zivilfammer des Landgerichts in Köln auf den 11. Fanaar 1923, Vormittags 9 thr, mit der Aufforderung, ih durch einen bei dieiem Gericht zugelassenen Necht8anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Köln, den 4. November 1922.

Weimar, als Gerichtsschreiber des Landgerichts.

| [88165] Oeffentliche Zustellung. Der Maurer Philipp Mohr in Köln, íIn der Höhle 26 þ, bei Lau!fenberg, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Nehts8anwalt Dr. Ifkenberg zu Köln, klagt gegen seine Ghe- trau Emma Mohr, geb. NRepkot, früher in Köln-Dellbrück, Hauptstraße 116, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Ehe- brus und ehewidrigen Verhaltens in | Gemäßheit der §§ 1565 u. 1568 K. G-B, [mit dem Antrag, die Che der Parteien zu | scheiden und auszusprechen, daß die Be- | klagte die Sehuld an der Scheidung trägt. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd- | lihen Verhandlung des Necchtsstreits vor | die siebente Zivilkammer des Landgerichts lin Köln auf! den 15, Februar 19283, | Vormittags 9 Uhr, Zimmer 253 im | Justizgebäude am Meichenspergerplatz zu Köln, mit der Aufforderung, einen bei dem | geda%bten Gerichte zugelassenen Nechts- | anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der | öffentlichen Zustellung wird diejer Auszug | der Klage bekanntgemacht. | Nöln, den 11. November 1922. Lill, Gerichts\creiber des Landgerichts.

[88170] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Margarete Freytag, geb. Leißzbacb, in Martendorf, Bahnhofstraße 97, Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr. Hoffmann in Naumburg a. S., klagt | gegen den Sattler Friy Freytag, z. Zt unbefannten Aufenthalts auf Grund L 15969 B. G.-B, mit dem Antrage auf Eh s heidung. Die Klägerin ladet den Be- flazten zur mündlichen Berhandlung des Nechtéstreits vor die I[IT. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 13, Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Necht8anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Naumbiurp a.S,., den 9.November 1922,

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(88171] Oeffenrciiche Zustellung.

Die Frau Frieda Schwiegerling, geb Frankenstein, in Zeiy, Kiosterstiaße d, Prozeßbevollmächtigte: Necht8anwälte Dr.

| Leichiering und Dr. Holländer in Naum- | burg a. S, klagt gegen den Hutmacher, jeßigen Arbeiter Frit Schwiegerling 8 Zeitz, Steyhanésstraße 40, jezt un-

bekannten Aufenthalts, auf Grund § 1568 B. G-B, mit dem Antrage auf Che- scheidung. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsftreits vor die Il!T. Zivilkammer des Landgerichls in Naumburg a. S. auf den 19, Dezember 1922, Vor- | mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, |sih durch einen bei diesem Gerichte zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Naumburg a. S., den 9. November M2.

Der Gericbtsschreiber des Landgerichts.

[88167 | Oeffentliche Zustellung.

Die Grundbe'itzertn Marie Trimfk'owsfi in Jucha, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat MWalchhoeffer in Lyck, klagt gegen thren Ehe- maun, den Händler Otto Trimklowski, früher in Jucha, jeßt unbekannten UAuf- enthalts, unter der Behauptunz, daß Ve- flagter Ehebruch getrieben und sich seit längerer Zeit nicht um Jeine Familie ge- fümmert, auch zu ihrem Unterhalt nichts beigetragen habe, mit dem Antrage au! Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Befklagken zur mündlichen Verhand- lung des NMNechtéstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Lyck auf den 29, Fanuar 1923, Vormittags 95 Ruhr, mit der Aufforderung, ih durch einen bei diesem Gerichte zuge- lassenen Rechtéanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten ve!treten zu laffen.

Lyck, den 8. November 1922,

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[88166] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Minna Bohne. geb. Nakow, in Wustrow, Prozeßbevoll- mächtigter: Necht8amwvalt Heine in Lüne- burg, lagt gegen ih1en Ehemann, den

Schlachter (Schachtarbeiter) Wilhelm Bohne aus Wustrow, jetzt unbekanntenAukt- enthalts auf Grund des § 1568 B. G.-B. mit dein Antrage auf Ehescheidung aus Verschulden und auf Kosten des Beklaglen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Land- aerichts in Lüneburg auf den 23. Januar 1923, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Necht8anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Lüneburg, den 1. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[88168] Fabrikarbeiter Wilhelm Otto Magin Ehefrau, Karoline geb Miedreih, in Oggersheim , rozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr. Klein, hier, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann, zulegt hier wohnhaft, jeßt an unbekannten Orten mit dem Antrag auf Scheidung der am 29. Januar 1921 in Oggersheim ge- \{lossenen Che, und ladet thn zur münd- lichen Verhandlung vor die fünfte Zivil- kammer des Landgerichts zu Mannheim auf den 19. Jauuar 1923, Vorm.

bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Mannheim, den 3. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[88172] Ocffentliche Zustellung.

Erich Vosseler, Matrose in Chingen a. D., vertreten dur) Nechtéanwalt Mühlhäuser in Ulm, fklagt gegen seine Ehefrau Theresia Vosseler, geb. Greis], unbe- fannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der am 24. Juni 1919 in Neu Detting geschlossenen Che aus Verschuld und aut Koften der Beklagten und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Nechtsftreits vor die I1. Zivilkammer des Landgerichts zu Ulm auf Dienstag, den 23. Jannar 123, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen. Zum Zwelke der öffent- lihen Zustellung wird - dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Landgericht Ulm. Obersekretär Nam sauer.

[88173] Oeffentliche Zustellung.

Die Chetrau Grete Lorenz, geb. de Buhr, in Geestemünde, Schillerstraße 82, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Friedrichs in Verden, klagt gegen den Schmied Gustav Adolf Lorenz, trüher in Geeste-

inünde, mit dem Antrage auf Che- sheidung. Die Klägerin ladet den Be-

klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Verden (Aller) auf den 16, Fanuar 1923, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechts8anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreien zu lassen.

Verden (Aller), den 9. November 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [88174] Oeffentliche Zustellung.

Die Chefrau Bertha Minna Loos, geb. Weißenboin, in Hof Güll bei Lich (ODber- hessen), Prozeßbevollmächtigter: Nechtsan- walt Freun1dlih in Wiesbaden, klagt gegen ihren Eben1ann, den Stallshweizer Emil Richard Loes, zuleßt in Weilbach, jeßt mit unbekanntem Aufenthalt, mit dem Antrage auf Chescheidung aus 88S 1567 Absay 2 und 1568 B. G.-B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts zu Wiesbaden auf den 12. Februar 1923, Vormittags 97 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt- gemacht.

Wiesbaden, den 8. Novenber 1922. Sakowsky,

Gerichtsschreiber des Landgerichts. 88181] Oeffentliche Zustellung. Gretl und Johanna (Galster, beide minderjährig, von Cannstatt, vertreten durch ihren Pfleger Obersekietär Dannen- mann daselbst, Pro:eßbevollmächtigte : Nechtsanwälte Dr. Flegenheimer ünd Einftein in Stuttgart, klagen gegen thren Vater Karl Galfter, z. Zt. mit un- befanntem Aufenthalt abwe)jend, wegen Unterhalt, mit dem Antrag, durch ein, joweit erforderlich, gegen Sicherheits- [leistung vorläusig vollstreckbares Urteil den Beklagten zu verurteilen, an die Kläger zu Händen thres Pflegers ab 1. November 1922 einen monatlichen Unlterbaltäbeitrag von 6000 Æ sechstausend Mark für jede Klägerin zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur münd- lichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Ainksgericht Stult- ga1t-Cannstatt, Wilhelmstraße 10, Sizungs- saal, auf Donnerstag, den 18. Fa- nuar 1923, Nachmittags 3 Uhx, geladen. (C. 727/22.)

Cannstatt, den 9, November 1922. W. Amtsgericht Stuttgart-Cannstatt. Ober)ekretär Straubinger.

{85177} Oeffentliche Zuftellung.

Der am 7. Mai 1919 geborene Gerhard Johannes Kahle in Dresden, gesetzlich vertreten dur feinen Vormund, den Schmiedemeister Ernst Kahle in Dresden- Plauen, Klägers, Prozcßbevollmächiigter Rechtsanwalt Rühle in Dresden, Moritz- straße 20, klagt gegen den Fleishergehilfen Karl Friedrich Leßke in Dresden, Lübecker Straße 25 1, zurzeit unbekannten Aufent- halts, Beklagten, unter der Behauptung, daß der Beklagte der außerehelicße Vater des Klägers sei. Durch Urteil des Amts“ gerih1s Frankfurt vom 5. Oktober 1920 lei der Beklagte zur Zahlung einer jähr- lihen Nente an den Kläger von 960 M verurteilt worden. Diese sei aber zu niedrig und fordert von dem Beklagten Erhshung der ente mit dem Antrage, den Bekiagten kostenpflichtig und vor- läufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger außer der ihm duch Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 5. Oktober 1920 zugesprochenen Unterhaltungsrente vom 6. September 1922 eine weitere Rente von jährlih 11 040 4, zahlbar in vierteljährlihen Naten im voraus , die rüdständigen sofort zu bezahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Amts- geriht Dresden - Altstadt, Lothringer Straße 1 Il, Saal 203, auf den 28, De- zember 1922, Vorm. 84 Uhr.

Dresden, am 11. Oktober 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[88179] Oeffeutiiche Zustellung. Der Stellmacher Otto Timm in Bern8s- dorf, als Vormund des am 15. Dezember

Marie SwWlüter in Bernsdorf, în der geseßlihen Empfängniszeit, nämlich in der Zeit vom 16. Februar bis 17. Juni 1919 beigewohnt habe, mit dem Antrage, dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Voll- endung feines fechzebnten Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus zu entrihtende Geldrente von vierteljährlißh 3000 Æ (rdeitausend Mark) seit dem 15. De- zember 1919, und zwar die rücständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am ersten jeden Geburtsvierteljahrs zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll- \streckbar zu erflären. Der Vormund des Klägers ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Labes auf den 23. Januar 19283, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr.9. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht Die Einlassungsfrist ist auf zwet Monate abgekürzt. Dem Kläger is das Armen- recht bewilligt. Die Nichtigkeit vorstehenden Auszugs wird beglaubigt. Labes, den 39. Oktober 1922. K nuth, NRegistr.-Assistent, als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

(88175) Oeffentliche Zustellung. Der Hausbesitzer Franz Wernitz, Berlin, Besselstraße 15, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dr. Reiche, Berlin, Charlotten- straße 77, flagt gegen den Kunsthändler Wilhelm L. Ristow, früher in Berlin, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß dieser ihm an Miete für die Zeit vom 1. März 1921 bis 31. März 1922 für die in seinem Hause Besselstraße 15 gemieteten Näume zum Unterstellen von Kunstgegenständen, Bildern usw. an - Lagergeld tür die in Verwahrung genommenen Bilder und an sonstige Mebenklosten den Betrag von 2185,80 4 schulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 2185,80 4 nebst 4 9/% Zinsen seit der Klagezustellung. 177. C. 1038 22 Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsftreits wird der Beklagte vor das

Amtsgericht Berlin - Mitte, Abt. 177, Berlin C. 2, Neue Friedrichstraße 15,

zweites Stockwerk, Zimmer 247—249, auf den 29, Fanuar 1923, Vormittags 10 Uhr, geladen.

VBerlin, den 31. Oktober 1922.

Der Gerichts¡chreiber des Amtégerichts.

(88159) Oeffentliche Zustellung.

Vie Firtna Michard | Oorhager - in Bremen, vertreten durch die ÿtectsanwälte Dres. Kulenkampff - Post, Gildemeister, Breyer, Lisshütz, Ehlers, Lahusen in Bremen, klagt gegen den Freiherrn Fried- rib-Karl von Oppenheim, früher in Köln, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Antrage : das Land- gericht wolle den Beklagten kostenpflichtig und durch ein gegen Siche. heitáleistung für vorläufig vollstreckbar zu erflärendes ÜÚrteil verurteilen, der Klägerin Æ 37 650 nebst 49a Prozeszzinsen zu zahlen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des YMechléstreits vor das Land- gericht, Zivilkammer IIL, zu Bremen, in das Gerichtsgebäude, I. Obergeschoß, auf Donnerstag, den 11. Januar 19283, Vorin. 83 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Hechtsanwal! zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. i

Bremen, den 10. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[88176] Oeffentliche Zustellung.

Der Ma]chinist Friedrich Nanzenhausen, Geestemünde, Wittekindstr. 10, vertreten durh die Rechtsanwälte Dr. Bargmann und Buse, Bremerhaven, klagt gegen den Schiffskoh Antonio Jbanez, Bremer- haven, D. „Piäsident Arthur“, jeßt un- bekannten Aufenthalts, aus Schadencersatz wegen Körperverleßzung und beantragt unter Vorbehalt weitergehender Ansprüche : Den Beklagten zur Zahlung eines Teil- betrags von 30 000 .4 aebst 49/9 Prozeß- zivsen zu verurteilen. Beklagter wird zur mündlihen Verhandlung des Nechtästreits vor das angeblich vereinbarung8geinäß zu- ständige Amtêgericht Bremerhaven, Am Hafen 9, Zimmer Nr. 7, auf Freitag, den 26. Zanuar 19283, Vorm. 9 Uhr, geladen. Zwecks öffentlicher Zustellung wird Klagaus8zug und Ladung bekannt- geinad)t. Bremerhaven, den 7. November 1922. Gerichtsschreiber des An1tsgerichts.

88161} Oeffentliche 3ufstelung.

Der Kaufmann Pcul Klingenberg in Darmstadt, Sodersiraße 6, vertreten dur Rechtsanwalt Dr. Oppenheimer in Darm- stadt, klagt cegen den Keufmann Arnim Ludwig Vergmann von Hobenkircben, zurzeit unbekannten Aufentha!ts, wegen Herausgabe eines dem Kläger durch Dieb- stahl abhanden gekommenen und voin Be: flagten fäuilih erworbenen Motorrades, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver- urteilen, dem Amtsanwalt 1 Darmstadt seine Einwilligung zu erklären, daß das bei thm beshlagnahmte, zur Zeit dei Verfügung des Amtsanwalts L Darmstadt unterliegende Motorrad des Klägers hber- ausgegeben wird, die Kosten des Nechts- streits einschließlich derjenigen der einst- weiligen Verfügung zu tragen und das Urteil obne oder gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erflären und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits - vor die erste Zivilkammer des Hessischen Landgerichts zu Darnistadt auf Freitag, den 2. Fe- bruar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der L ufforternng, einen bei dem gedacten

1919 geborenen Werner Schlüter, klagt gegen den estnishen Grundbesitzer August Ubakiwi in Lüal, Kreis Kapsal, Provinz Estland, früher in Bernsdorf, Kreis Negenwalde, auf Grund der Behauvtung,

wird dieser Auszug der Klage bekannt- gemacht.

Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

Darmsftadt, den 2. November 1922. Der Gerichtsschreiber

und dea Beklagten für den allein s{ul-

97 Uhr, mit der Aufjorderung, einen

daß er der Mutter des Kindes, der ledigen

des Hessischen Landgerichts, Zivilkammer I.

[88169] Oeffentliche Zuftellung.

Graßmayr, Anton, Gesellschaftsdirektor 2 Jn D} 4 M » Q in München, Kläger, vertreten durch Nechts= anwalt Dr. Reschreiter in München, klagt gegen Schilgen, Albertine, Baronin von, zuleßt in München, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagte, niht vertreten, wegen Schadensersatzforderung aus einer Bürgschaftsübernahme, mit dem Antrage, zu erfennen: 1. Beklagte ist \chuldig, an Kläger 20 000 4 zwanzigtausend Mark nebft 49/9 Zinsen feit 4. Februar 1422 zu bezahlen. 2. Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu er- statten. 3. Das Urteil ift, eventuell gegen Sicherheitéleistung, vorläufig vollstre@bar. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd- lichen Verhandlung des Nechtéstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts München 1 auf Dienstag, den 6. Fe- bruar 1923, Vormittags 9 Uhr, Z. Nr. 91/L, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts» anwalt als Prozeßbevollmächtigten zu be- stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu- {tellung wird dieser Uuszug der Klage be- tanntagemacht.

München, den 10. November 1922. Die Gerichisschreiberei des Landgerichts L. (88180] Oeffentliche Zuftellung.

Der Besißer Heinrich Taubensee în Braunêwalde , Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Blenktle in Stuhm, ftlagt gegen den Landwirt Eduard Sentfchei, z. Zk. unbekannten Autenthalts, früher in Braunswalde, unter der Behauptung, daß der Beklagte nach § 9 des Vertrags vom 1. März 1920, nah dem dieser dem Kläger das Grundstück Braun8walde 175 und eine

habe, die Grunderwerbesteuer in Höhe von 3300 4 zu zahlen, diese jedo nicht ge. zahlt habe, und die Beitreibung gegen ihn erfolglos geblieben, da sein Ausenthalt unbefannt sei, daß infolgedessen der dem Staate für die Grunderwerbssteuer mits haftende Kläger zur Zahlung herangezogen worden und diese einschließlich Verzugs- zinsen mit 3507,10 46 vom Kläger bezahlt worden tei mit dem Antrage, den Bez flagten kostenpflichtig zur Zahlung von 3507,10 4 nebt 49% Zinsen seit dem 3. November 1922 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits wird der Beklagte vor das Antszericht in Stuhm auf Müitwoch, den 28, bruar 1923, Vormittags 9 Uhr, laden Stut;zm, den 9. November 1922.

Der Gerichts[chreiber des Amtsgerichts.

ges

4) Berloîung 1c.

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von Wertpapieren.

88189]

59% mit 193% riickzaßlbare 99:

thefarisch sichergesteilte Anleihen

von 12914 und 1916 der Gewerk- schaft Wendianv zu Gotha.

Bei der durch den Notar Herrn Dr. Bartels, hier, vorgenommenen 4. Wer- lofung der obengenannten Auleiben sind die nacbftehend verzeichneten Obligationen zur Nüekzahlung ver 2. Fannar ¿923 ausgelost worden. Die?telben find zabßlbar bei der Commerz- und Privat»

Vank Aktiengesellschaft, Dam:

burg und Berlin, bei der Deutschen Bank, Berlin,

bei der Mecklenburgischen Depo: dia und Zocchsel - Vank, Stytweritt.

Anlethe von 1914.

Nr 1 15 189 45 590-57 6775 184.160 192 270 286 309 314 353 360 368 380 492 029 544, Stüd 22 à 4A 1000,

Anleihe von 1918. Nr 563 609 655 660 672 810 849 857 863 871 892 916 1089 1105 1107 0 LNOD 1233 1264 1270 A 29 369.1398 1429 1447 1459 14385, Stück 38 à ÆMÆ 1000.

Nr. 10908 1009 1928 1979 1637 1639 1665 1691 1692 1831 1857 1893 1932 1946 D072 DOST 2094 D197 2140 D218 D919 9952 2286 2306 2311. 2314 2347 2414 2420 2430 2434 2465 2467 2470, Stüd 40 à é 500,

Rückständig 1914 Anlethe : Verlost ver 2. Fanuar 1922:

754 978 1183 1297 1463

TÉA 996 i197 1357 1483

1599 1628 1719: 1762 2023 2070

1 1‘ 14

Nr. 13 à M 1000. Rückständig 1916 An!eihe: 1802 2417 à M 50, Verlost per 2. Januar 1921: Nr. ì Verlost per 2. Januar 1922: Nr. 555 1009 1257 a __Nr. 1574 1884 1887 2061 2090 2251 2256 2418 à .4 500.

Berlost per 2. Januar 1920: Nr. 879 à M 1000. 610 1007 1410 ÁÍ 1000. Hamburg, im Oktober 1922.

L Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin, Verlag der Geschäftsstelle (Men gerin g) in Berlin.

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S - , ¿Fünf Beilagen

einschl. Warenzeichenbeilage Nr. 99 A u. B und Erste, Zweite Dritte und Vierte

Zentral-Handelsregister-Beilage

Parzelle aus Braunswalde 169 verkauft

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, durch Ankauf oder Ve1losung von dem

Irr. 258.

i Erste Beilage zum Deutschen RNeichSanzeiger und Preußischen StaatS8anzeiger

Verlin, Dienstag, den 14. November

. 1922

1. Unter)juchungs)?achen.

2. Aufgebote Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Berfäute, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verlosung 2c. von Wertpavieren.

5. Kommanditgesellshafîtcn au! Uktien u. Aktiengesellshaften.

(vom 15.

Öffentlicher Æ2észeiger.

Anzeigenpreis sür den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 80 4 1 Tovember 1922 ab 1680 A)

Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung 2. von Nechtsanwälten.

Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Bankausweise, L Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

L A

.

——

F Befristete Anzeigen mlifsen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “Zk

4) Verlosung x. von Wertyapieren.

Die Bekanntmachungen über den

Verlust von Wertpapieren befin-

den sich auss\scchließlich in Unter- abtzilung 2,

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[85137]

Mit Ermäch®tiqung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hierdurch auf Grund des 8 795 des Bürgerlichen Gesetzbuch3 und des Artikels 8 der Ver- ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gefegbußs vom 16. November 1899 der Stgdt Crefeld im Regierungsbezirk Düsseldorf die Genehmigung zur Ansgabe von Schuldverschreibungen anf den Fnhaber bis zum Betrage von 175 000 000 Æ#, în Buchstaben: ein- Hhnndertfünfundficbenzig Millionen Mar?, behufs Beschaffuna der Mittel

zur Erweiterung der städtisben Gas- Maser- und Elektrizitätswerke, Hafen, Kleinbabn, Müllabfuhr und Stadt-

aärtnerei, zur Beteiligung an aewerblichen Unternecbmunaen und zur Hebung des Nerfkebrs einsdließlich der Hergabe von Darleben an Dritte zur Dotierung des Grundstück8-, EStraßen- und Kanalba11- fonds, zur Fricdßoferweiterung, für Hoch- bauten und Gemeinnüktiges fowie zur Deckung der Unkosten der Anleihe und von Kursver"usten.

Die Anleihe {ann în Abkeilunaen be- geben werden, deren Höhe nah Maßgabe des jeweiliaen Bedarts vom Oberbürger- meister der Stadt Crefeld festgestellt wird. Die Sculdver\chreibungen sind nah dem anliegenden Muster au8zufertigen, mit 5 bis bôdstens 7 v säßbrlich zu verzinsen und nah dem festgestellten Tilgungévlan

auf die Begebung der einzelnen Ab- teilunacn folgenden Iahre ab mit weniastens 5 bis hôcbstens 7 vH des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilaten Schuldverschreibungen zu iaen Der Stadt Crefeld bleibt es überlassen, die jäbrliden Tilgungébeträge în einen besonderen Tilgungs\cbaß ein- zulegen. der einschließlid der aufaelaufenen Zirsen svätestens bei Ablauf der plan- mäßigen Tilgunqtzeit zur Auslosung oder zum Ankauf eines entsprechenden Teils der Schuldverschreibungen zu verwenden ift

Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung und Tilgung der Anleihe sowie die Nück- zablung gekündiqater Schuldverschreibungen nur in deutsber Neichswährung vor- genominen werden darf.

Die Genehmigung wird außerdem borbehaltli6 der Nechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der SchuldversGreibungen wird eine Gewähr- leistung seitens des Staates nicht über- nommen.

Diese Genebmigung is mit den An-

lagen im Deutschen Reich8- und Ao Staatsanzeiger bekannt zu mMmucben.

Berlin, den 28. Oktober 1922. Zua!eich für den Finanzminister. Der Minister des Jnnern.

Fm Auftrage: von Falkenhayn. Genechmigungêsurknnde. M. d. F. 1V a IV 553/11. F.-M. I. E. -— 3745.

: Negierung8bezirk Nkeinunprovinz. Düsseldorf.

Schuldverschreibung der Stadt Crefeld.

Anleibe 1922, Buchsiabe .…. . Nr. .…. über... M Reicbswährung.

Angefertigt auf Grund der erteilten Ge-

nebmigung der Minister d Finanzen und

des Innern vom 28. Oktober 1922 (Dentscher Neichs- und Preußischer Staats-

anzeiger vom . . ten... . 1922).

Fn Gemäßheit des von dem Bezirks8- aussluß des Regierunasbezirks Düsseldort genehmigten Beschlusses der Stadt- verordnetenversamm!ung vom 3. August 1922 wegen Aufnahme von 175 000 000 .4 Anleibe, die in Abteilungen begeben werden kann, deren Höhe nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs von ‘dem Oberbürger- meister bestimmt wird, bekennt \ich der unterzeihnete Oberbürgermeister namens der Stadt Crefeld durch diese für jeden Snbaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehens\{chuld von .….... #, welche mit . . vH jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem ge- nebmigten Tilguna8vylan durch Einlösung auszulosender Su de ae mit jährliß ..... vH des Anleibebetrags unter Zuwachs der Zinsen von den ge-

10 Jahren getilgt. Die Tilgung beginnt mit dem auf die Begebung der einzelnen Abteilungen folgenden Jahr. Der Stadt Crefeld bleibt es überlassen, die jährlichen Tilgungsbeträge in einem besonderen Tilgungsschatz anzusammeln, der spätestens beim Ablauf der planmäßigen Tilgungs- zeit zur Rückzahlung der ganzen Anleihe verwendet wird.

Die Auslosung geschieht im Monat L leben Sahte8s, «Der Stadt bleibt jedoch das Necht vorbebalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtlih noch im Uinlaufe befind- lien Schulèverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung erspa1ten Zinsen find ebenjalls dem Tilgungssc{aßz zuzuführen.

Die ausgelosten fowie die gekündigten Schuldver'chreibungen werden unter Be- zeihnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Nückzahlung erfolgen oll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungs. terinin în dem Deutihen MNeiché- und Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amts- blatt der Negierung zu Düsseldorf, in der Kölnischen Zeitung und in der Crefelder Zeitung.

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf vonSchuldverschreibungen bewirkt, fo wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Sculdvers{reibungen als- bald nah dem Ankaut in gleiber Weise bekanntgemodt Geht eins der vor- bezeichneten Blä!ter ein, fo wird an dessen Stelle vom Oberbürgermeister mit Ge: nebmigung des Negierung8präsidenten ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, an we!chem hiernach das Kapital zu entrid\ten ist, wird es in ha!bjähilichen Serien, ant O von beute an gerehnet, mit... . vH jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kavitals erfolat in deutscher MReichs- währung gegen Nückgabe der fällig ge- wordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld- verschreibung bei der Stadtkasse in Crefeld | oder bei den durch die obenerwähnten | Blätter noch bekanntzumachenden Ein- | Iöfungéstellen, und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeitätermins fol» | genden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldver- | schreibung sind auch die dazu gehörigen | Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine | zurüdckzulieern. Für die fehlenden Zins- scheine wird der Betrag vom Kapital ab- gezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldver: | {reibung erli\ht mit dem Ablauf von. dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs- termin, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, îo verjährt der Ansyruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegefrist an. Der Vor- legung steht die gerihtli®de Geltend- machung des Anspruchs aus der U rkunde

gleich.

Bei den Zinéscheinen beträgt die Vor- legungstrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. Das Auîgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernihteter Sul dverichreibungen er- folgt nah Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeßordnung. Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für krattlos erflärt werden. Doch wird dem bisherigen In- haber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vor- legungéfrist bei derStadtverwaltung anzeigt, nah Ablauf der Frist der Vetrag der an- gemeldeten Zinös\cheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Ansprucb-ist aus- geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der Stadtverwaltung zur Ein- lösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Sein gerihtlih geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vor- legung oder die gerichtlihe Geltend- macbung nach dem Ablauf der Frist er- folgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jabren. j

Mit dieser Schn"!dverschreibung find balbjährliche Zinsscheine bis zu... Schluß des Jahres 19 . . ausgegeben.

Zur Sicherheit der hierdurch etnge- gangenen Vervflihtungen haftet die Stadt Crefeld mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. i

Für die aus dieser Schuldverschreibung hervorgehenden Rechte und Ve1bindlich- feiten ist die vorstehende deutsche Abfassung allein maßgebend i:

Dessen zur Urkunde ist diese Ausfertigung unter meiner Unterschrift erteilt.

Crefeld, den... ; Der Oberbürgermeister.

App e ——

d. S +0: 0 S0 E 0 0

Rheinprovinz. Res E E

Zinsschein... .te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Cre-

feld, Anleihe 19. , .. . te Ausgabe, Budistabe e, M e i bes a M0 U. VO, Zinseit Uber

06 10/@ 00 S 10.0 0 S

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegcn dessen Rückgabe in der Zeit vom 2 en ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das

d 0 W070 E. 0 S

Halbjahr vom . ten. . »- - » bis . ¿Ten E Ms os o S VEL DeEV Stadtkasse in Crefeld.

Crefeld den O Der Oberbürgermeister. (Trockenstempel des Stadtsicgels.) Der Anspruch aus diesem Zinsschein er- lisht mit dem Ablauf von vier Iabren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zins1chein vor dem Ablauf diefer Frist der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anipruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche (Geltendmabung des Anspruchs aus der

Urkunde glei. Für ridtige Abschrift : Crefeld, den 10. November 1922, Der Oberbürgermeiiter.

S) J B: Vi. Wten [88689] Mit Ermäcbtigung des Preußisen

Staatéministeriums erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artifel 8 der Ver- ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesezbucbs vom 16. November 1899 der Stadt Crefeld im Regierungsbezirk Düsseldorf die Genehmigung zur Ausgabe von Schu!dverschreibungen auf den JFnhaber bis zum Betrage von 111000900 Æ, in Buchstaben: „ein- hundertelf Millionen Mart“‘, behufs Beschaffung der Mittel ür Wobnungs- und Siedlungszwecke sowie zur Deckung der Unfosten der Anleihe und von Kurs- verlusten.

Die Anleihe kann în Abteilungen be-

geben werden, deren Höhe nach Maßgabe |

des jeweiliaen Bedarfs vom Obe1bürger-

meister der Stadt Creield festgestellt wird.

Die Schuldverschreibungen sind nah dem | anliegenden Muster auszufertigen, mit 5} bis höchstens 7 vH jährlih zu verzin!en ;

und nach dem festgestellten Tilgungsplan dur Ankauf oder Verlosung von dem auf die Begebung der einzelnen Abteilungen folgenden Jahre ab mit wenigstens 5 bis höchslens 8 s des Kapitals unter Zu- was der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen. Der Stadt Crefeld bleibt es überlassen, die jährlihen Tilgungsbeträge in einen be- sonderen Tilgungsscha einzulegen, der einshließlich der aufgelaufenen Zinjen und spätestens bei Ablauf der planmäßigen Tilgungszeit zur Auslosung oder zum An- fauf eines entsprechenden Teiles der Sculdver|chreibung zu verwenden ist.

Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung erteilt, daß die Verzinsung und Tilgung der Anleihe sowie die Rück- zahlung gekündigter Schuldverschreibungen nur in deutscher Reichswährung vor- genommen werden darf.

Die Genehmigung wird außerdem vor- behaltlih der Nechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Scbuld- verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staates nicht übernommen.

Diese Genehmigung is mit den An- lagen im Deutschen Reichs- und Preußi- sen Staatsanzeiger bekanntzumadhen.

Berlin, den 28, Oktober 1922.

Zugleich für den Finanzminister.

Der Minister des Jnnernu.

Im Auftrage: von Falkenhayn.

(Siegel.) Genehmigungsurkunde, 1V. a LV. 552. Fin.-Min. L E 1. 3746.

Rheinprovinz. Neglerungobeaiv Schuldverschreibung

der Stadt Crefeld. Wohnungsanleihe 1922, Buchstabe . Nr. . über .…. .. H Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der erteilten Ge- nehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom 28. Oktober 1922 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger vom... .ten....... . 1922).

In Gemäßheit der von dem Bezirks- aus\chuß des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlüsse der Stadtverord- netenversammlung vom 26. Januar 1922 und vom 1. Juni bezw. 3. August 1922 wegen Aufnahme von 111 000 000 .4 An- leihe, die in Abteilungen begeben werden

tilgten Shuldverschreibungen in längstens

Tann, deren Höhe nah Maßgabe des je-

verjährt der Anspru in ¿wet Jahren von dem Ende der Vorlegefrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend- inachung des Anspruchs aus der Urkunde leich.

5 Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor- legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für

C: f, Gro

Zinéfcheine mit dem Schluß des Saureë, in welchem die für die Zahl '!'ng bestimmte Zeit eintritt. Das Aufgebot und die Krait- 1oserflärung abhanden gefommener oder vecnichteter Schuidver!hreibunzen erfolgt nach BVorschrist der §§ 1004 ff. der Zivil- prozeßordnung. Zinsscheine fönnen weder aufgeboten, noch tür fraitlos erflärt werden. Doch wird dem bisherigen In- haber von Zinsscheinen welchber den Verlust vor dem Ablauf der vierjäßrigei Boulegungsfrist bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Ablauf der Fuist dec Betrag der ancemeldeten Zius|cheine geaen Quittung ausgezahlt werden. Der An- spruh 1st ausgeschlossen, wenn der ab- handen gefommene Scheia der Stadt- verwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gericbilich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Voz1legung oder die gerichtliche Geltendmahung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der An'pruch versfädrt in vier Jahren. Mit dieser Schuld- verschreibung sind hbalbjährlide Zins- scheine bis zum Schluß des Jahres 19. auégegeben. i:

Zur Sicherßeit der hierdurch ein- aegongenen Verpflichtungen haftet die Stadt Creteld mit ihrem Vermögen und mit ibrer Steue kraft.

Für die aus dieser Schuldvers{breibung hervorgehenden Rechte und Verbindlich-

weiligen Bedarfs von dem Oberbürger- meister bestimmt wird, bekennt sich der unterzeichnete Oberbürgermeiier namens der Stadt Crefeld durch diese, für jeden nbaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnss{uld von .… ... M, welche mit . . vH jährlich zu verzinsen ift.

Die ganze Schuld wirt nah dem ge- nehmigten Tilgung#plan ckurch Einlösung auszulosender Schuldvers®reibungen oder durch Ankauf von Schuldverichreibungen mit jährlich vH des Anleihe- betrags unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen in läng- stens zehn Jahren getilgt. Die Tilgung beginnt mit dem auf die Begebung der cinmzelnen Abteilungen folgenden Jahre. Der Stadt Crefeld bleibt es überlassen, die jährlihen Tilgungsbeträge in einem befouderen Tilgungsshaz anzuiammeln, der spätestens beim Ablauf der plan- mäßigen Tilgungezeit zur Rückzahlung der ganzen Anlethe verwendet wird.

Die Auslosung gescGieht im Monat E . jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedo das Necht vorbeba!ten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch jämtlih noch im Umnlaufe befind- lichen Schuldverschreibungen auf einma zu kündigen. Die durch die verstärkt- Tilgung er)\parten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsfchaz zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Scbuldver\hreibungen werden unter Be- zeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem de Rückzahlung erfolgen 1oll, öffentlick bekanntgemacht. Dieje Bckanntmacbung erfolat drei Monate vor dem Zakblings-

termin in dem Deutschen MNeichs-, und | fciten 1 die vorsteheude deutsche Abs A Staatsanzeiger, in dei Aimts- | rassung allein maßgebend. latt der Negierung zu Düsseldorf, in der] Dessen zur Urkunde ift diese Aus-

rertiguna unter meiner Unterschri!t erteilt.

Crefeld, den . Der Oberbürgermeister.

Kölnischen Zeitung und in der Crefelder Zeitung.

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirtkt, fo wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alébald na dem Anfauf in gleicher Weise befanntgemaht. Geht eins der vor- [3 i bezeichneten Blätter ein, so wird an bessen | feld, Anleihe 19... , „. „te Ausgabe, Stelle vom Oberbürgermeister mit Ge- | Buchstabe .…….. Nr... über nehmigung des Regierungspräsidenten ein]... L W U. 6 c O: Se anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem U a . Tage, an welchdem hiernach das Kapital | Der Inhaber diefes Zinsscheins empfängt zu entrichten ist, wird es in balbjährlichen | aegen dessen Nückgabe in der Zeit vom Terminen am O O ab die Zinsen von heute an gerehnet, mit . . vH jähr- | der vorbenannien Schuldver!chreibung für lich verzinst. das Halbjahr vom... ten

Die Auszablung der Zinsen und de3|bis.. ... ten... mit... Kapitals erfolgt in deutlicher Meichs- |. . . Pfg. bei der Stadtkasse in Crefeld. währung gegen Rückgabe der fällig ge-| Crefeld den... ....... wordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld- Der Oberbürgermeister. verscreibung bei der Stadtkasse in Cre- (Trockenstempel des Stadtsiegel8 ) feld oder bei den dur die obenenwähnten| Der Anspruch aus diesem Zins1chein er- Blätter noch bekanntzumachenden Ein- | lisht mit dem Ablauf von vier Jahren vom löfungsstellen, end zwar auch in der nah |Scbluß des Jahres ab, in welchem der dem Eintritt des Fälligkeitätermins fol- | Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn genden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des | nicht der Zinsschein vor dem Atlauf dieser Kapitals eingereidten Schuldverschreivung | Frist der Stadtverwalilung zur Eins sind au die dazu gehörigen Zinésceine | lösung vorgelegt wird. Eifolgt die Vor-

: s egierungsbezir Rheinprovinz. R Düsseldorf. 5

JIiuasMeit ... . . Le Mete zu der Schuldverschreibung der Stadt Cre-

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der späteren Fälligfeitstermine zurüdus- | legung, so verjährt der Anmpruch inner- liefern. Für die fe lenden Zins)cheine wird | halb zweier Jadre nach Ablauf der der Betrag vom Kapital abgezogen. Vorlegungsfrist. Der Vorlegung teht

die gerichtliche Geltendmacbung des An- ivruchs aus der Urkunde gleich. Zu 1 F. 58/22. Für richtige Abschrift: Crefeld, den 10. Oftober 1922, (L. S.) Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Witten.

Ter Aunspruh aus dieier Schuldver- schreibung erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Fückzahlungs- termin, wenn niht die Sculdverschrei- bung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vor- gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so

[88182] Tilgung Crefelder Stadtanleihen. Die planmäßige Tilgung nachbezeihneter Crefelder Stadtanleihen für das ReGnungsjahr 1922 ist durch Ankauf der erforderlihen Schuldverschreibungen dieser Anleihen sihergestellt worden, und zwar: 4 zinsige Anleihe von 1913 x. Ausgabe im Betrage von 327 000 4, 4 zinsige Anleihe von 1913 Ix. Ausgabe im Betrage von 388 000 (4. Auslosung findet daher in diesem Jahre nicht statt. Rückstände aus früheren Jahren bestehen nicht. Crefeld, den 2. November 1922. Der Oberbürgermeister. J. V. Dr. Witten.

[88185] Auslosung von Stadtanleihescheinen. Bei der am 18. Sepiember 1922 erfolgten Auslosung der auf Grund des rivilegs vom 24. Juli 1893 verausgabten Anleihescheine der Stadt Wesel sind olgende Nummern gezogen worden: Buchstabe A Nr. 26 41 46 110 123 129 141 176 186 211 295 311 386 M RUDO E ea A 26 000 Buchstabe V Nr. 420 442 457 930 535 à 4 1000 =. 5 000 Buchstabe © Nr. 563 619 680 695 711 728 794 811 833 848 916 917 929 9322 #500=..... . 5, Buchstabe D Nr. 1116 1152 1178 1188 1231 1249 1336 1362

13608 1391 A #LXUO a co v 2000 zusammen 42 Stück mit... -# £000

Die Besißer werden aufgefordert, die ausgelosten Anleihescheine nebst den noH nicht fälligen Zinsscheinen und Anweisungen vom 31. März 1928 ab an die Stadtkasse Wesel gegen Auszahlung des Nennwertes abzuliefern.

Vom 1. April 1923 hört die Verzinsung der ausgelosten Stücke auf.

Wesel, den 9. November 1922.

Der Bürgermeister.