9. Private Steinkohlenbetriebe in der Gegend von Ibbenbüren: Glückêburg Förderkohlen .. 12252,— M Dickenberg Förderkohlen. . „ « « . - - 12 172,— , Buchholz Förderkohlen „ „ « - « « «+ 11 788,— , 10. Zeche Hammerstein bei Wellingholzhausen (Kreis Melle): Pen aa h e a0 a9 17 774,— 11. Borgloher Bergwerks-Gesellschaft, G. m. b. H.,
Iburg: Förderkoblen «+ « «- L F É 19. Sülzhavyner Steinkohlenbergwerk in Sülz? hayn (Südharz): Förderkohlen ..- + * « L d S 13. Gewerkschaft Wenzelzeche Ilfeld: S ADOTTODIOR e e a 6/00 ——
Hannover, den 16. November 1922.
Niedersächsisches Kohlensyndikat. Schlösser. Brust.
Preußen.
Dem Elektrizitätswerk Bretleben und Umgegend e. G. m. b. H. zu Bretleben wird hierdurch auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Gesezsamml. S. 221) das Recht verliehen, das zum Bau einer Hochspannungsfernleitung von 50 000 Volt von Sangerhausen nah Bretleben in den Kreisen Ecfertsberga und Sangerhausen erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus- reicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staat- liche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstucken findet dieses Recht keine Anwendung: __ Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfahtes Enteignungsversahren vom 26. Juli 1922 (Gesezsamml. S. 211) bestimmt, daß die Vorschriften dieses Geseßzes bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Ent- eignungsrehts Anwendung zu finden haben.
Berlin, den 18. November 1922.
Das Preußische Staatsministerium. Der Ministec für Handel und Gewerbe, J. A.: Jaques.
nf Ara oieaR an E
M Grund des Geseßes über die Enteignung von Grund- eigentum vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) in Ver- bindung mit § 1 des Gesetzes jüber ein vereinfachtes Ent- eignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesezsamml. S. 211) wird hierdurch a) der Zuckerfabrik Körbisdorf A.-G. in Körbis- dorf, Kreis Merseburg, das Recht verliehen, die Parzellen Gemarkung Nottmansdorf im Kreite Merseburg Kartenblatt 1 Nr. 42 und 141/1 fowie Gemarkung BVlösien in demselben Kreise Kartenblatt 2 Nr. 1, 120/2, 121/2, 149/3, 150/3 und 151/3, joweit fie zur Erweiterung der Abraumhalde der der Zukerfabrik Körbisdorf gehörigen Braunfkohlengrube Otto bei Körbisdorf erforderli sind, im Wege der Ent- eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, und b) bestimmt, daß bei der Ausübung des vorstehend verliehenen Enteignungsrebts das vereinfachte Enteignungs- verfahren Anwendung zu finden hat. Berlin, den 20. November 1922. Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuß.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Nachträgliche ug der Grade „Diplomland- wirt“ und „akademisch geprüfter Landwirt“. Durch die Prüfungsordnung für Studierende der Land-
Oa an landwirtschaftlichen Hochschulen und mit land-
wirtschaftlichen Instituten ausgestatteten Universitäten vom
94. Juli 1922 —- IA Ile 10977 M. f. £./UI 2045
M. f. V. — erlangea die Bewerber, die die Diplomprüfung
bestanden haben, den afademishen Grad “ „Diplomlandwirt“,
während den Bewerbern, die die Prüfung für praftische Land- wirte abgelegt haben, der Grad „aïkademish geprüfter Land- wirt“ verliehen wird.
Die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Diplo:1 landwirt“ wird auf Antrag nachträglich allen denjenigen zuer kannt, die die Prüfung für das Lehramt der Landwirtschaft (Landwirtschaftslehrerprüfung) gemäß der Prüfungsordönung vom 29. Februar 1908 bestanden haben. Ebenso wird allen Landwirien, die die Prüfung gemäß der Ordnung der Diplom- prüfungen für ftudierende Landwirte an öheren landwiri\schaft- lichen Lehransialten in Preußen vom 20. März und 18. Mai 1909 abgelegt haben, nachträglih auf Antrag die Führung der Bezeichnung „akademisch geprüsfter Landwirt“ zugestanden.
Dahingehende Anträge sind unter gleichzeiliger Einsendung einer Gebühr von 50 4 an die Stelle zu richten, die seinerzeit das Prüfungszeugnis ausgestellt hat. Dabei ist das Nusferti- gungsdatum dieses Prüfungszeugnisses anzugeben. Die Ge- nehmigung des Antrags hat lediglich die Verleihung des Grades „Diplomlandwirt“ oder „atademisch geprüfter Land- wirt“ zum Ausdruck zu bringen; von der Ausstellung eines Diploms für die Diplomlandwirte ist abzusehen. Die erfolg- reihe Ablegung der Landwirtschaftslehrerprüfung und der bisg- herigen Diplomprüfung berechtigt an sih nicht zur Führung der Bezeichnung „Diplomlandwirt“ und „akademi ch geprüfter Landwirt“. Diese Berechtigung wird erst durch ausdrückliche Verleihung erworben. :
Wer sich „Diplomlandwirt“ oder „akademisch -geprüfter Landwirt“ nennt, ohne dazu berechtigt zu sein, macht sih nach 8 360 Nr. 8 des Strafgesezbuhs fslrafbar. Es wird aus- drücklih darauf hingewiesen, daß das Bestehen der Diplom- prüfung gemäß der Ordnung vom 20. März/18. Mai 1909 nicht das Recht mit sich bringt, die Bezeichnung „Diplom- landwirt“ oder „dipl. agr.“ zu führen.
Berlin, den 18. Oftober 1922.
Zugleich im Namen des Ministers für Wissen ha Kunst und Voltsbildung. iGafk Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Dr. Wendorff.
An den Herrn Rektor der Landwirtschaftlihen Hochschule in D und Bonn-Poppelsdorf, h Heren Univers kurator in Breslau, Göttingen, Halle a. S., Königs- berg i. Pr. und Kiel. -
Bekanntmachung.
Der dem Lokomotivführer a. D. Friß Kernbach in Allenstein, Alte Wartenburger Straße 1, am 27. Juni 1922 erteilte Sprengstofferlaubnisschein Nr. 7, Muster A, wird infolge Einstellung des Betriebes zurückgezogen.
Allenstein, den 17. November 1922.
Die Stadtpyolizeiverwaltung. J. A.: Zußler.
o e s „=) Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks- wirischaft, für Rechtspflege und für innere Verwaltung sowie die vereinigien Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, lie Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, ür Steuer- und Zollwesen, für Rechtspflege, für Reichswehr-
-
angelegenheiten und für Seewesen hielten heute Sigungen.
Das Reichsverkehrsministerium Hat unterm 6. d. M. einige Aenderungen und Ergänzungen der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung verfügt. Das Nähere geht aus der Verordnung in Nr. 31 des RNGBl. Teil II ervor.
Für Haushalt farben (Päckchenfarben)
- g gelten ab 95. November neue Ausfuhrmindestpreise und -bedingungen.
Näheres durch die Außenhandelsstelle Chemie in Berlin W. 10.
Die Ausfuhrmindestpreisliste für Wäsche- und Metallhosenknöpfe K. Wm. 2 is mit Wirkung vom 25. November 1922 erschienen und zum Preise von 71 M erfl. Porto bei der Außenhandelsstelle für Schnißz- und Former- stoffe und Knöpfe erhältlich. Bestellungen, denen der Betrag nicht beigefügt ist, können nur unter Nachnahme ausgeführt werden.
In Ergänzung des Verzeichnisses der mit dem Kontrollstempel verscheneu ausländischen A papiere mit Prämien (vergl. Nv. 297 des Neichsanzeigers von 1909) wird nachstehend der 21. Nachtrag zu diesem Ver- zeichnis bekanntgegeben.
7x. Türkei. OttomanischePrämienanleihe von 1870, (Türkische 3 9% 400-Franken-Lose.) Seiten 259 ff.
Nrn. 53344 60205 80594 96393 161878 172052 216215 916 217306 372663 892392 476344 897 500682 30127! 508521 536841 §42 554015 049 050 556566 6073943 750472 711 761462 27810, 82559 792501 970 798014 802000 {27873 833327 81869! 922 866885 877055 1021459 P M 1038722 1940462 1960866 1086472 1180232
Deutscher Reichstag. 979. Sißung vom 23. November 1922, Nachmitiags 5 Uhr. (Bericht deë Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Das Haus seyt die Beratung des Entwurfs“ einer neuen Geschäftsordnung fort. Die Abstimmung über die Anträge, betressend Juterpe ationen, bei der sich neulich Beschlußunfähigkeit herausgestellt hatte, wird ausgeseßt.
Die §8 60-62 handeln von den kleinen Anfragen. Künftig sollen 80 Mitglieder zur Stellung einer kleinen Anfrage erforderlich sein, die dem Präsidenten {riftli eingereiht wird. Die Anfragen werden vom Präsidenten der Regierung mit- geteilt und auf die Tagesordnung geseßzt, wenn die Antwort nicht binnen vierzehn Tagen \chrifilih erfolgt ift.
Ein Antrag der Kommunisten will die Bestimmung über die 30 Mitglieder streichen. Ein Antrag des Abg. Geyc r- Leipzig (Soz.) will die Zähl 30 durch 15 erseßen.
G Abg. Kuno (Soz.) befürwortet die Annahme des Antrags Deer.
Abg. Könen (Komm.) ersuht um Annahme des Antrags seiner Partei. Man solle es bei dem jetzigen Zustand belassen, der ohnehin der ganzen Einrichtung niht aiustig sei. Was für nichtssagende Antworten bekomme man von dc:! Negierung.
Abg. Geyer - Leipzig (Soz. bemerkt, das Zentrum sci seiner- zeit dafür eingetreten, daß jeder cinzelne Abgeordnete zur Stellung von Anfragen berechtigt sei.
Abg. Dr. Bell (Zentr.): Seit den Zeiten der * tationalversamm- ling hat sich au bezüglich der Anfragen manches geändert. Die Jlegierung ist mit einem wahren Trommelteuer von Anfragen über- \hüttet worden. Wir werden aber für den Anirag stimmen, diè Zahl der Mitglieder, die zur Unterstützung kleiner Anjragen er) order- lih ist, auf 15 zu beschränken.
Abg. Kü l z (Dem.): Nichts dient so sehr dazu, den Parla- mentarismus herabzusezen, wie das bei den kleinen Anfragen hier so oît beliebte System. Wahre Bagatellen, deren sih eine Stadt-
behandelt worden. (Beifall.)
Nah weiteren Ausführungen der Abgg. Ledebour Mea Soz.), der zugibt, daß mit den kleinen Anfragen Miß- rauch getrieben werde, aber vorwiegend- von deutschnationaler Seite, Sh midt - Sachsen (Soz.), der für den Vorschlag der Ausschußvorlage eintritt, Dr. Everling (D. Vp.), der sich mit der Beschränkung auf 15 Mitglieder einverstanden erklärt, wird unächst über die bisher zurüdckgestellten Anträge, betreffend
nterpellationen, abgestimmt.
Abgelehnt wird der Antrag, nah dem Jnterpellationen nur von 15 Mitgliedern unterstüßt zu werden brauchen, ebenso der Antrag, wonach die ‘’ rehung bereits von 30 Mit- gliedern beantragt werden uu.
Betreffs der „kleinen Anfragen“ wird der lommunistische Antrag abgelehnt, wonach jedes Mitglied Anfragen stellen darf. Angenommen wird dagegen nahezu einstimmig der Antrag (Heyer, wonach 15 Mitglieder zur Unterslüßung einer „kleinen °[nfrage“ nötig sind. Jm übrigen bleibt es bezüglich der Jnter- pellationen und „kleinen Anfragen“ bei den Vorschlägen des e: P (
um nitt „Petitionen“ (§8 63—65) beantragt Abg. Dr. Bell (Zentr.) die Streichung der Borschrift daß die Ausschüsse über Eingaben in der Rege \chriftlih berichten.
Abg. Eichhorn (Komm.) beantragt, die Bestimmung gu streichen, daß eine Besprehung von Ausfschußanträgen zu Petitionen nur stattfindet, wenn sie vom Ausschuß oder von 30 Mitgliedern beantragt wird. Außerdem soll bereits ein Mitglied (nah ‘der Vorlage 30) e einer Eingabe r Ss O die für ungeeignet zur Verhandlung erklärt werden soll.
| Abg. Kü kl z (Demi:.) bekämpft : den Antrag Ei@&horn und befür- wortet einen A nrag seiner Partei, eine Bestirnmung des Jnhalts
verordnetenversammlung shämen würde, sind hier in den Anjragen
einzufügen, daß die Ausschüs}se mit Einstimmigkeit besGleßen können, daß etwaige Anträge nux auf die Tagesordnung geseßt, nicht aber inm Druck verteilt werden. Man müsse vermeiden, daß der Reichstag durch Querulanten behelligt werde. i
Die Abstimmnng über diese nträge wird ausgeseßt bis zur Erledigung des nächsten Abschnitts „Auskunft der Reichs regierung über Ausführung der NReichstagsbeschlüsse“ (S8 67 bis 68). Hier wendet sih der :
Staatsjekretär Freiherr von -Welser gegen den Vorschlag, daß, wenn die Regierung etnem Beschluß des Reichstags nicht bei- tritt, sie dem Neichétag Auskunft binnen zwei Wochen nach ibrer Be- {chlußfa}sung geben joll. Besser wäre, daß in solchen Fällen der Weg einer Vereinbarung ¿wischen Neichstag und Regierung ein- ge\chlagen würde. i:
Abg. Dr. Ka hl (D. Vp.) bemerkt, es sei wohl ein Ueber- \Hreiten der Aufgaben der Geschäftsordnung, der Regierung eine Frist zu seßen. Das könne nur die Verfassung. Der Redner beantragt formell, die Festsezung einer Frist einec Vereinbarung zu überlassen.
Zum Abschnitt „Petitionen“ wird der fommunistishe An- trag abgelehnt, dagegen der demokratische angenommen.
Der Abschnitt „Auskunft der Regier ng“ wird dahin ge- ändect, daß vie Festseßung einer Frist von 14 Tagen gestrichen wird. : : E Es folgt der Abschniit „Sißungen des Neichstags“". Hier werden eine Anzahl Paragraphen, zu denen feine Anträge vorliegen, ohne Aussprache erledigt, worauf sih das Haus vertaat. i Nächste Sitzung Freitag, 1 Uhr (Entgegennahme einer Erklärung der Reichsregierung).
Schluß 7 Uhr.
Preußischer Landtag. 183. Sitzung vom 23. November 1922, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nahrcichtenbüros des Vereins deutscher Beitungsverleger*).)
Vizepräsident Dr. Porsch eröffnet die Sizgung um 12/7 E - :
Die Mitteilung des Finanzministers über den Ein- spruch des NReichsfinanzministers gegen Ziffer 156 der Preußischen .Besoldungsvorschristen (betreffend Anrechnung der Änwöärterzeit der Stenographen und L beamten beim Preußischen Landtag) geht an den Ausschuß {ür Beamtenangelegenheiten. :
Gemeinsam werden beraten die Großen Anfragen der Unabhängigen Sozialisten vom 27. April 1929, betwessend die Nichtbestäligung von 12 Verliner Gemeindeschulrektoren durch das Provinzialschulkollegium, und ver Kommunisten vonx 31. Mai 19922, betreffend die bisher nicht erfolgte Bestätigung der am 1. Oktober 1921 erfolgten Wahl des Studienrats Dr. Lier zum Direktor der Diesterweg-Realschule.
Abg. Le i d (Soz.) begründet die erstgenannte Große Anfrage. Die Versagung der Bestätigung sei ein Mißbrauch des Ausfsichts- rehts und eine Verkümmerung des ohnehin s{chon minimalen tfommunalen Selhbsiverwaltungdrechts. Seit anderthalb Fahren bestehe nur ein Provisorium. Da es sich durchweg um Angehörige der sozialistishen Partei handle, sei die Angelegenheit eine hohz
olitishe geworden. Der Minister habe die Wahlen den Bezirk3- ämtern übertragen und sei offenbar durch das Bezirksamt Tier- garten zu diesem, dem Gese nicht entsprechenden Schritte veran» laßt worden. Dann habe das Provinzialschulkollegium zwölf der Gewählten nicht bestätigt, und gegen die Bezirksämter sei der Vor=- wuxf erhoben ivorden, sie hätten die Wahlen nach politischen Rüt- sichten vollzogen; man habe sie verständigt, daß sie die Gewählten auch nicht einmal provisorisch in das Amt einzuweisen hätten. Eine weitere Seltsamkeit sei, daß bei der Prüsung der Wahlen das Hauptgewicht daraus gelegt worden sei, die Gewählten als „un- geeignet“ zu kennzeihnen. Weiter komme in Betracht, daß die Berliner Schuldeputation noch immer in ihrer alten Zusammen- seßung fungiere, obwohl schon vor zwei Fahren die Stadtverord=2 netenversjammlung neu gewählt worden fei. Bemängelt worden sei gerade diesmal auch noch besonders, daß man die Meinung der Lehrerkollegien nicht eingeholt habe. Daß ein so wütender Sozialistenfresser wie der Schulrat Dr. Schepp nicht obijeïtiv prüfen könne, sei für die Fnterpellanten selbstverständlich. Man müsse bei der Haltung des Provinzialschulkollegiums auf den Ver- dacht kommen, daß die Religionslosigkeit der Gewählten der Haupt- grund der Nichtbestätigung sei. Nicht sachliche, sondern rein politishe Gründe seien für die Versagung der Bestätigung maß- gebend gewesen; den Oberstadtschulrat Paulsen habe man von der Prüfung ausge\clossen, wie ihm auch noch immer nicht die Schul- aufsiht für ganz Groß Berkin übertragen worden sei. — Der Studienrat Dr. Otto Lier, der vom Magistrat und nachher noch- nals vom Be:ickéamt Wedding zum Realschuldirektor gewählt sei,
| sei Kommunist und offenbar nux deshalb ebenfalls nicht bestätigt
worden. Solle die unerträgliche Bevormundung der Gemeinden dur die Schulaufsichtsbehörden ewig so weitergehen? Die klein= liche Klassenpoliti! auf dem Schulgebiet müsse aufhören.
Abg. Scho lem (Komm.) begründet die fommunistische An- frage. Die Bestätigung oder Nichtbestätigung erfolgt lediglich von politischen Gesichtspunkten. Herr Boeliß ist der Gefangene der Reaktion und er ist es gern. Der Fall Dr. Lier gehört zu denen MORatEn Maa, Die Direktorstelle in der Diesterweg- Realschule ift noch heute unbeseßt. Das Provinzialshulkollegium hatte Herrn Dr. Lier auf Grund seiner Zeugnisse zur Bestätigung vorgeschlagon. Herr Boelig hat sich gewunden wie ein Aal. (Große Heiterkeit.) Erhebungen bei dem Direktor der Anstalt, an der Dr. Lier tätig war, sind überhaupt nicht erfolgt. Auch die Nicht- bestätigung des Sozialdemofraten Lisserih ruft schärfsten Protest hervor. Einen Minister, der gegen die Verfassung arbeitet und systematisch die Neaktion unterstüßt, lehnen wir ab.
Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Dr. Boelig: Meine Da nen und Herren, die Angelegenheit der Nich tbe stätigung der Berliner Direktoren hat die Oeffentlichkeit in Berlin vor einigen Monaten auf das lebhafteste beschäftigt. Jh bedauere, daß die Frage, die in meinem Ministerium zur endgültigen Ent- scheidung lange reif ist, bis heute noh nit abs{chließend hat erledigt werden fönnen, weil, wie Sie wissen, die sozialdemokratishe Fraktion gebeten hatte, keine Entscheidung zu treffen, bevor niht die Möglich- feit einer Aussprache im Parlament gegeben sei. Die Schuld liegt also nicht an mir und auch niht am Provinzialshulkollegium, wie der Herr Abg. Leid soeben betonte, sondern sie liegt an der Geschäfsts- lage des Hauses; -.diese hat es leider nicht zugelassen, daß die vor Pfingsten erhobene Bitte der fozialdemokratishen Fraktion erfüllt werden konnte. Wie Sie wissen, habe ih keine Möglichkeit, auf die Geschäftslage dieses Hauses einzuwirken.
Ih möŸhte numehr auf die hier gegebene Begrlindung der Inter- pellation der damaligen Unabhängigen Sozialdemokratishen Partei vom 27. April d. I., die der Herr Abg. Leid soeben hier vorgetragen hat, mit einigen Worten eingehen.
Meine Herren, es ist rihtig: am 1. April 1921 gab es in den Gemeindeshulen Alt Berlin 36 freie Stellen für Rektoren,
€) Mit Ausnahme der dur Sperrdruck hervorgehobenen Nedeu der Herren Minisier, die im Wortlaute wiedergegeben sind,
“L
| ¡ner falsGen Interpretation des Gesezes über die Bildung einer
|98ir haben unter dem 29. Novemder 1921 in dieser Frage einen
porzunehmen und von den Bezirksämtern zu voll- ziehen sind.
E Bezirk VI wurden von fieben zwei gewähli. Im übrigen
genommen
: Stelle noh) niht geprüft roorden war. (Hört, hört! bei der D. Vp.) | Hierzu kommt noch, daß sofort nach dieser Wahl durch die Bezirks- ) amter die Lehrerkammer Berlin und eine große Anzahl der beteiligten h Lebrkörper Beschwerde gegen diese Wahl eingelegt hatte. (Hört, hört ! bei der D. Vp. —- Aha! links.) Das Provinzialschulfkollegium stellte
| nun zunächst fest, daß auf die Lhrköryer keinerlei Rücksicht genommen Y war, und zwar entgegen einem Erlaß des Herrn Ministers Haenisch | (hört, bêrt! bei der D. Vp.), und deshalb ordnete das Provinzial-
} ih für die vom Bezirksamt getätigte Wahl aussprachen, alle anderen
| ungültig zu erklären seien.
) zirk8ämtern in Uebereinstimmung mit der Shul-
für Lefter und Lelterinnen von Volks\huken, und zwar handelt cs fich um die Bezirke T bis VI der Stadtgemeinde Berlin. Ent- sprechend der früheren Gepflogenbeit hat die städtishe Schuldeputation 36 Lehrer und Lehrerinnen in Berlin auêëgewählt, hat diese Lhrer
und Lebrerinnen auf ihre Eignung zur Leitung von Volksschulen durch die zuständigen Kreisshulräte sorgfältig prüfen lassen und hat dann «uh diese 36 Lehrer und Lehrerinnen dem Magistrat zur Wahl vor- eschlagen. Dabei ging die Shuldeputation von der Annahme aus, daß das Wahlreht nah dem BVolks\hulunterhaltungsgeseß nah wie vor dem Magistrat zustehe. Schließlich hatte die Sqhuldeputation diesen Damen und Herren au bereits vertretungêweise die Leitung der betreffenden Anstalt übertragen. Ehe nun die Wahl von dem Magistrat vollzogen werden konnte, wurde festgestellt, daß nicht der Magistrat, sondern daß die Bezirksämter zur Vollziehung der Wahl zuständig seien. Der Herr Abg. Lid hat soeben darauf hingewiesen, daß diese Auffassung
neuen Stadtgemeinde Groß Berkin entspringe. Die von uns ver- iretene Interpretation erscheint uns dagegen als die einzig richtige. H nehme an, daß dem Herrn Abg. Leid die Stellungnahme des vreußishen Kultusministeriums in dieser Angelegenheit bekannt ist.
(érlaß an das Provinzialshulkollegium in Berlin herausgehen lassen, den ih hier verlesen möchte, um Ihnen die Stellung des Ministeriums in dieser Angelegenheit noch einmal darzulegen. Der Erlaß lautet: Der § 46 des Gesetzes über die Bildung ciner neuen Stadts- gemeinde Berlin vom 27. April 1920 ordnet allgemein an, daß die Wahlen der Lehrer und Lehrerinnen eins{hließlich der Dis refioren und Rektoren für die höheren Schulen durch den Be- zirksaus\huß, für die Volks- und mittleren Schulen durch die NBezirks\schuldeputation vorzubereiten find, während die Wahlen selbst, vorbehaltlih der Rechte der Sqhulaufsichtsbehörde, durch das betreffende Bezirks6amt zu erfolgen haben. Da der 8 58 Ziffer 13 des Gefeßes für den bisherigen Stadt- bezirk Berlin eins{ließlich des Guts8bezirks Sch{loß Berlin und der Gerneinde Stralau außer der Abtei, also für die Ver- waltungsbezirke I bis VI, nur die Einrichtung einer einheitlichen Bezirks\chuldeputation und eines einheitlichen Bezirks\{ulaus\{husses anordnet, ohne daß au abweichende Bestimmungen über die Zu- ständigkeit für die Wahlen selbst getroffen sind, kann das Geseß nach allgemeinen Auélegungsgrundsäyen nur dahin ausgelegt werden, daß au in den Verwaltungsbezirken I bis VI die gedachten Mablen dur die einzelnen Bezirkéämter erfolgen follen. Der Magistrat hat demnach bei diesen Mahlen nicht mitzuwirken, \0- fern das Provinzialschulkollegium nit dessen Heranziehung auf Grund des § 45 Abs. 3 für angezeigt erachtet. Nach Vorstehendem erscheint der Text des Geseßes genügend klar, fo daß formelle Schwierigkeiten sich -nicht ergeben können. Die Entscheidung darüber, ob etwa für die Zukunft eine Gesezesänderung erfolgen joll, muß vorbehalten bleiben. Meine Damen und Herren, es ergibt \ich Yiermit mit voller Deutlichkeit, daß diese Wahlen von der Schuldeputation
Deshalb hat die Schuldeputation durchaus in rihtiger Auslegung des Gesetzes die Vorschläge alsbald den Bezirks- ämtein zugeleitet, damit diese dazu Stellung nehmen sollten.
Der Erfolg war nun folgender: in zwei Bezirken, in den Be- irfen 1L und IV, wurden sämtliche von den Schuldeputationen Bor- geschlagenen gewählt; in dem Bezirk T wurde von zwei einer gewählt ; im Bezirk [11 von zehn vier, im Bezirk V von neun zwei und im
wurden Persönlichkeiten gewählt, zu denen die Schuldeputation noch keine Stellungnahme hatte (hört! hört! bei der D. Byp.), deren fahlihe Eignung (also von der hierzu geseßzlich berufenen
\hulkollegium eine Anhörung der Lehrkörper an. Das Provinzialschulkollegium wollte si vergewissern, wie \ich die Lehr- förver in den einzelnen Fällen zu diesen Wahlen stellten, und nun ergibt sich, daß nur ei ne Schule und in dieser 15 Lehrer, 9 gegen 6,
Lhrerkollegien lehnten die Wahl der Nektoren und Rektorinnen ab und traten zum Teil mit großer Wärme für die zuerst von den Schuldeputationen Vorgeschlagenen ein. (Hört, hört! bei der D. Vp.)
Meine Damen und Herren, diese ablehnende Haltung der Lehrer- haft ist an si zweifellos niht ausshlaggebend — da trete ih dem Herrn Abgeordneten Leid bei —, es können in der Tat Gründe vor- liegen, über die man einfach hinwegsehen muß. Aber hier war es do) ein Grund mehr dafür, in eine forgfältige Prüfung einzutreten, zumal \ich ergab, daß eine Besichtigung dieser Kandidaten auf ihre fahliche Eignung vorher nicht stattgefunden hatte. Ferner follten doch immerhin tüchtige Männer und Frauen verdrängt werden, denen die Schulleiterstellen vorläufig übertragen waren. Da ist dieser Standpunkt des Provinzialshulkollegiums durchaus berechtigt.
Das Provinzialshulkollegium stellte mehrere Erwägungen an, Zunächst : die Anordnung des Stadtschulrats rückgängig zu machen, nah der die von den Bezirksämtern Gewählten sofort in ihr Amt eintreten sollten, dieser Erwägung gab es Naum. Dann, den mit der vorläufigen Leitung betrauten Lehrern und Lehrerinnen diese Litung vorläufig zu belassen. Auch dieser Erwägung gab es Naum.
Schließlich trat es in Erwägungen darüber ein, ob nicht die ohne Mitwirkung der Schuldeputation zustande gekommenen Wahlen für
Non dieser dritten Erwägung nahm es Abstand. Das Pro- vinzialshulkollegium beschloß, die von den Be-
deputationGewählten zu bestätigen und bei den übrigen durch Dezernenten des Schulkollegiums durG Besuch und Prüfung festzustellen, ob sie sich ür das Amt eines Leiters einer Schule eignen
oder nicht. Das Ergebnis dieser Besichtigung ist w e nig erfreulich ge- wesen. Vier Lehrer und Æhrerinnen erschienen nach ibrem Lehr-
Bildung als geeignet, das Amt der Leîtung einer SGule zu verseßen. Bei den übrigen zeigten ih erhebliche Mängel, ja zum Teil völlige Unzulänglichkeit für die Æitung eines solden Amts. (Hört, Hört! rets. Zuruf links.) Dazu kommt noch, daß acht der von den Bezirksämtern Vorgeschlagenen aus der evangelischen Landeskirde
au8getreten waren. (Hört, Hört! links.) Aber au bei fech8s von diesen aht logen erheblide Bedenken gegen ihre fahliche Cignung für die Schulleitung vor.
Das Provinzialschulkollegium hat deshalb von den 17 in Ab- weihung von den Vorschlägen der Schuldeputation Gewäh iten vier bestätigt und 13 nit bestätigt. Jch möchte hinzufügen, daß der Be- {luß des Proinzialshulkollegiums nit nur in der Bolfksschulabteilung des Provinzialschulkollegiums gefaßt worden ist, sondern nah ein- gehender Beratung und Prüfung einstimmig in. Der Woll versammlung des Provinzialshulkollegiums (Hört, hört! rets.) Es ift nicht richtig, was foeben Herr Abg. Leid sagte, daß an diesen Entschließungen kein Sozia!ist mitgewirkt hat. Auch in der Volks\{ulabteilung war ein sozialistisher Dezernent, der auch an den Erhebungen teilgenommen hat. (Hört, hört! rechts.) I freue mi, daß Herr Abg. Leid soeben dem Leiter der Volfks- \hulabteilung im Provinzialschulkollegium, Herrn Oberregierungsrat Pretel, seine vollste Objektivität bezeugt hat; Herr Pregel ist, wie gesagt, der Leiter dieser Abteilung. Das ausgesprochene Lob erstreckt ih somit auch auf die Entscheidungen, die seine Abteilung in dieser Frage getroffen hat. (Sehr richtig! rets.)
Dieses Verfahren des Provinzialschulkollegiums ist von sozialistischer | Seite \{harf verurteilt worden. Man hat in der Presse erklärt, und | auch heute baben die Herren Leid und Scholem darauf hingewiesen, daß es rein politische Erwägungen gewesen seien, die das Provinzial- \{ulfollegium geleitet hätten, daß die Sozialisten mit anderm Maß gemessen würden, als andere. Ja, man hat darauf hingewiesen, daß ih überhaupt keinen Sozialiîten bestätigen wollte. Das Provinzial- \{ulkolleaium, so sagt man, hätte verhindert, daß die von den Ve- zirksämtern Gewählten sofort in ihr Amt eintraten, die von den Dezernenten Besuhten scien Sozialisten, die übrigen seien nicht
besfuht worden, die Nichtbeslätigten seien fast alle Sozialisien. Demgegenüber möchte ich zunächst bemerken, daß die Prittung der nicht in Uebereinstimmung mit der Sqchuldeputation Gewählten
zweitellos nötig war. Denn diese waren überhaupt auf ihre sachliche Eignung als Rektor von niemand besihtigt worden, und die fachliche Tüchtigkeit- muß feststehen, bevor die vorgesezte Behörde ihre Genehmigung erteilt. (Sehr richtig ! rechts.) Dazu kam, daß Zweifel an der Zugehörigkeit der Lehrer zur evangelischen Landeékirche auf- tauhten und auch Proteste des evangelishen Elternbundes vorlagen. Was den Besuch des sozialistischen Bewerbers angeht, so stand eben bei den zuerst von der Schuldeputation Gewählten fest, daß sie bereits von zwei Stadtshulräten und Kreisshulräten besichtigt waren und über ihre sahlihe und fahliche Eignung kein Zroeifel bestand.
Die ganze Angelegenheit ist mix persönlich vorgetragen worden. Sämtliche Einzelberihte haben mir vorgelegen. Die Nachprüfung ist erfolgt. Bei den Besichtigungen sind die zuständigen Stadt chul- räte und Schulräte zur Besichtigung zugezogen worden... (Zuruf links.) — Daß Herr OberstadtsGulrat Paulsen damit nicht betraut worden ist, erklärt sich daraus, daß dafür zunächst die Stadt- und Kreiéshulräte des betreffenden Bezirks in Betracht kommen- Wenn die zuständigen Stadtschulräte zugezogen wurden, fo sind die Instanzen damit bedat worden, deren Heranziehung auch sonst üblih ist und die die Verantwor tung dafür tragen Im übrigen möchte ih das zurückweisen, was eben von Herrn Abg. Leid oder Herrn Abg. Scholem gesagt worden ist, daß nämlih das Provinzialschulkollegium Herrn Stadtshulrat Paulsen wegen diefer Angelegenheit einen s{hweren Vorwurf gemacht babe. Das betrifft eine ganz andere Sache. Der Stadtschulrat Paulsen hat, soweit ih mich der Sache entsinne, einen Artikel in einer Zeitung veröffentlicht der nah der Meinung des Provinzialshulk ollegiums sahlich Unrich- tiges enthielt. Daraufhin hat das Provinzialshulkollegium sih mit Herrn Paulsen über diese Angelegenheit auéeinandergeseßt.
Na eingehender Prüfung dieser Vorgänge stelle ih fest, daß der Vorwurf der parteipolitischen BVorein- genommenheit des Provinzialshulkollegiums vollkommen hinfällig ist. (Lachen und Widerspruch links, Zurufe.) — Ich kemme gleih auf die Fälle zu spre@en. Das Vro- vinzialshulkollegium hat sich dur rein fachliche und rechtlihe Erwägungen leiten lassen. Für die Objektivität des Provinzialschul- kollegiums spricht s{hon die Tatsache, daß unter den 23 bestätigten Rektoren sünf Sozialisten sind (hört! hört! rechis — Zurufe links) — vorhin wurde behauptet, es sei überhaupt kein Sozialist bestätigt worden —, und daß unter den vom Provinzialschulkollegium selbst ernannten Rektoren zwei Sozialisten sind. — Das wissen Sie nicht, Herr Abg. Scholem, aber es ist so —. Es wäre zweifellos richtiger gewesen, wenn das Provinzialscchul- kollegium sämtlichen Wahlen der Bezirksämter, bei denen die Vorschläge der Schuldeputation unberücksichtigt geblieben waren, die Bestätigung vorläufig versagt und angeordnet hätte, daß die Schuldeputation, derja die Vorbercitung dieser Wahlen nach dem Goseße obliegt, zunächst zu jeder Persönlichkeit, zu dèr fte noG nit gehört war, Stellung genommen hätte. Aber davon abgesehen, kann ich nur billigen, was das Pro- vinzialsculkolleguum getan hat. Es hat die Wahlen sorgfältig nahgeprüft und hat vie Bestätigung bei mangelnder Qualifikation versagt. Aus den Nachprüfungen hat ih ergeben, daß die Mängel, die id bei der Besichtigung herausgestellt hatten, zum Teil ganz erheblich waren, und daß da, wo ältere Berichte vorlagen, die günstiger waren, diese älteren Berichte den neueren Berichten gegenüber niht mehr ins Gewicht fallen fonnten. In einem Fall zeigte {G in der Tat eine erhebliße Differenz zwischen der {rüheren und der jeßigen Beurteilung. Fh habe darauf veranlaßt, daß der Voisißenve des Provinzialschulkollegiums, Herr Oberregierungsrat Pretel, Persönlih in eine erneute Nachprüfung eintrat, und zwar in Gegenwart des Kreis\s{hul- rats, der früher einen besseren Bericht ausgestellt haite. Bei dieser Nevision hat der zuständige Kreis\{ulrat zu- gegeben, daß er feinen früheren Bericht niGt aufrechterhalten fönne, und hat dem Bericht des Oberregierungsrats Pregel zu- gestimmt. (Hört, hört! rets.) Ich glaube, es liegt kein Grund
vor, an der sahlihen Beurteilung der Dezernenten des Provinzial- \Mhulkollegiums zu zweifeln. Eine n ochmalige Vesichtigung
No cin Wort zu den Fällen, wo dîe MiHlbestäkigrng ans
gesprochen ist, weil die Betreffenden niht mehr zur evange» lishen Landeskirche gehört hatten. Ih glaube, daß das Provinzialshulkollegium nit nur berechtigt, sondern au ver- pflichtet war, diese Frage zu prüfen, denn einmal lagen Proteste der ESlternschaft vor, und ich meine, daß solGe Proteste geprüft werden müssen. Zweitens aber war es die Sorge für die ihm unterstellten Schulen, die das Provinzialschulkollegium zwang, in eine Prüfung der Angelegenleit einzutreten. Es ift richtig, daß der Artikel 136 Absaß 2 der Neilhéverfasung besagt, daß die Zulassung zu öffentlihen Aemtern von dem religiösen Bekenntnis unabhöngig ist (hört! hört! links), d. h. daß die Stellung des Menschen zur Religion — ob überhaupt und zu welcher Religion er sich bekennt — für feine Stellung als Staatsbürger völlig belanglos ist. Dazu kommt aber der Artikel 136 Absay 3. Diesec Artikel sagt ausdrüdlich, daß die Behörden insoweit das Necht haben, nah der Zu- gehörigkeit einer Neligionsgesellscchaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen. Also für die Ausübung gewisser Rechte und Pflichten ist die Zugebörigkeit zu einer bestimmten Neligionsgesellshaft zweifellos Bedingung. (Zurufe und Widerspruch links.) Solche Nechte und Pflichten find ohne Zweifel mit der Leitung einer Schule verbunden, die geseßzlich als Schule eines bestimmten Bekenntnisses festgelegt ist. (Sehr wahr! bei der D. Vp. —- Zurufe und Unruhe links.) Der Entwurf des Reich8gesezes zu Artikel 146 Absay 2 des Neichésculgesetesr der augenblicklich vem Reichstage vorliegt, sagt deshalb gauz folgerihtig, daß an Schulen eines bestimmten Bekenntnisses nur Lebrer dieses Bekenntnisses wirken können. (Sehr ri&tig! b. d. D. Vy.) Es ist zweifellos, daß diese Interpretation von dem Herrn Reichsminister des Innern und von dem zuständigen Staatssekretär, der, soviel ich weiß, der Urheber dieses Entwurfs ist, geteilt wird, Es ist also rechtlich unzulässig, nit der evangelishen Kirche ans gehörige Lehrer als Leiter von evangelishen Schulen anzustellen. (Widerspruch b. d. V. Soz.-Dem. P. und b. d. Komm.) Die in Frage kommenden Berliner Schulen find konfessionelle evangeli)che Schulen; daran ändert auch der Umstand nichts, daß jüdische Kinder und Kinder von Dissidenten an diesen Schulen untergebracht find. (Sehr richtig! b. d. D. Vp. — Widerspruch links.)
Die Unterrichtsverwaltung hat in den legten Jahren seit der Umwälzung - vereinzelt Nektoren und Lehrer, die aus der Kirche aus- getreten sind, vorläufig möglihst in ihren Stellen gelassen, denn fie erwartete — (Zuruf des Abg. Scholem) — Neden Sie doch nicht immer dazwischen. (Abg. Scholem : Wenn Sie hier solhe Phrasen loslassen, dann muß man dazwischen rufen! —- Glode des Präsidenten.)
Die Unterrichtéverwaltung hat also, wo nicht besondere Schroierigs keiten bestanden, Lhrer und Rektoren, die aus der Kirche auégetteten waren, vorläufig möglichst in ihren Stellen gelassen, denn sie er- warteten ja das Reichs\hulgeseg, das klare Verhältnisse in dieser Hinsicht schaffen muß; natürlih wollte die Unterrichtsverwaltung auch nit ohne Not Nachforschungen über die Zugehörigkeit zur Kirche anstellen. Es handelt fi hier lediglich darum, Härten zu alätten, die eingetreten waren. Nach den geltenden geseßzlißen Bestimmungen fann es jedo die Unterrihtêéverwaltung nit zulassen, daß Lehrern, die nicht mehr zur evangelischen Kirche gehören, die Leitung evanges lischer Schulen übertragen wird. (Sehr wahr! bei der D. Vp. — Gegenrufe bei der V. Soz „Dem. P. und bei den Komm.) I bedaure außerordentli, daß unter den acht dissidenti\hen Lehrern zwei anscheinend sehr tüchtige Lehrer niht haben bestätigt werden können, weil fie eben der Landeskirhe nicht angehörten; die übrigen sechs wären für die Bestätigung nicht in Frage gekommen. Ich hoffe, daß wir bald ein Reichsshulgeseß bekommen und daß uns dann durch die weltlichen Schulen die Möglichkeit gegeben wird, auch derartigen Lehrern die Leitung solcher Schulen zu übertragen. Es ist beute fo viel von der Verfassungstreue geredet worden und daß man die Verfassung beachten jolle. (Lebhafte Unruhe und Zurufe bei der V. Soz.-Dem. P.)
Meine Damen und Herren, es steht im Artikel 174 der Vere fassung: „bis zum Erlaß des in Artikel 146 Absay2 vorgesehenen Neichsgeseßzes bleibt es bei der be- stehenden Nechtslage.“ Auch in diesem Punkte ist die Ver- fassung zu achten (Sehr richtig! bei der D. Volksp.) und dafür zu sorgen, daß es bei der bestehenden Nechtslage bleibt. Meine Herren von der Sozialdemokratie, Sie kennen doch die Schwierigkeiten, die gerade dieser Artikel gemacht hat. Sie wissen doch, daß Herr Haenisch sein Amt damals zur Verfügung gestellt hat, weil er diesem
Artikel nicht zustimmen konvte, und Sie haben ibn gebeten, sein Amt weiter zu verwalten. Herr Minister Haenish hat damals die Schwierigkeiten genau erkoant, die Sie jeßt nit erkennen wollen. (Zuruf bei der Ver. Soz.-Dem. Þ.: Und die Präambel zur Kirchenverfassung!) Das ist eine andere Frage, auf die wir vielleiht in einêm anderen
bestehenden Geseßen möglich ift.
Jahre 1869 stammt.
zeichnen. Fahre 1799 über die Frage gesproGen wordeu ist?
doch das
rufe links.)
der Nichtbestätigten durch Ministerialreferenten
6:\chick, na ihrer Leistung und nah ihrex gesamtpädagogischen
vorzunehmen, halte ich ubcht für erforderli.
Zusammenhange einmal eingehen werden. Hier handelt es sih um eine rechtliche Frage, deren Lösung uns na der Verfassung und nac) den
Herr Kollege Leid hat soeben im Zusammenhang mit dieser An gelegenheit auf das Wort eines Politikers hingewiesen, das aus dem Dieser Politiker — ih glaube, er heißt Spindler — habe auf einen Konsistorialerlaß vom Iahre 1799 ver- wiesen, in dem davon gesprochen fei, daß es besser sei, wenn der Neligionsunterriht niht mit der Schule verbunden wäre. Verx Kollege Leid braucht sich nicht auf Spindler und den Konsistorial erlaß zu berufen, daéselbe hat auch Schleiermacher ausgesprochen. Aber es sind seitdem andere Verhältnisse eingetreten. Und nicht alles, was [elbst kluge Männer der Vergangenheit gefagt haben, trifft ohne weiteres auf die Gegenwart zu. Herr Kollege Leid, Sie werden auh nicht alles das, was z. B. in der Vergangenheit gegen die Sozial- demokratie gesagt worden ist, jegt als richtig und erstrebenêwert be- Warum stellen Sie jeßt als erstrebenswert hin, was im (Zurufe unt Unruhe bei der Ver. Soz -Dem. Partei.) Inzwischen i aber Volksshulunterhaltungsgeseßp vom Jahre 1906 ge- fommen, das ist für mich ‘und meine Verwaltung maßgebend. (Abg. Dr. Weyl: Das beweist, wie rücständig Ihre Auffassung ist). Herr Dr. Weyl, ih bin do an die Geseze gebunden, genau so wie Sie. Wir haben das Gefeß vom Jahre 1906 durchzuführen, darüber kommt man nit mit parteipolitishen Reden hinweg. Das sind Gesetze und diese Geseße sind durchzuführen. (Unruhe und Zu-
Was die große Anfrage Nr. 130 der Abgeordneten Scholem und Genossen vom 31. Mai d. J. angeht, so kann ih mich darauf be- | schränken, folgendes zu erklären. Die Bestätigung der Wahl des
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