1900 / 306 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Dec 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs- Anzeiger

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Donnerstag, den

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des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

27. Dezember, Abends.

1900.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Reichskanzler, Präsidenten des Staats-Ministeriums

und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Grafcn von Bülow den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich bayerischen Oberstleutnant a. D. Lufft zu München den Rothen Adler-Orden dritter Klasse,

dem Großherzoglich hessishen Kommerzienrath Melcher s, Direktor der Aktien-Gesellschaft für Handel und Schiffahrt H. A. Disch in Mainz, den Königlich jächsischen en d von Kommerstädt und Freiherr von Bodenhausen im 9, Grenadier-Regiment Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen und dem Führer des Schnelldampfers „Trave“ vom Norddeutschen Lloyd, Kapitän Heinrich Christoffers den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Königlih sächsishen Obersten Freiherrn von Milkau, Kommandeur der 3. Kavallerie-Brigade Nr. 32, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Königlich bayerishen Hauptmann a. D. Lufft zu München und dem Königlich säch}sishen Bezirks- und Gerichts- Arzt, Ober-Medizinalrath Dr. Flinzer zu Chemniß den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,

dem Könialich sächsischen Oberleutnant von Mandels- loh im 2. Grenadier-Regiment Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, und dem Fabrikbesißer Arthur Scharf- sheer zu Kapstadt, zur Zeit in Cassel, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klaße,

dem Geheimen Kanzleidiener a. D. Wilhelm Schöpe zu Berlin, bisher beim Auswärtigen Amt, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie

dem Fußgendarmen a. D. Hermann Frißsche zu Drulingen im Kreise Zabern das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und

Allergnädigst geruht : __den nachbenannten Beamten im Geschäftsbercih des Aus- wärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver- liehenen fremdherrlihen Orden zu ertheilen, und zwar: des Fürstlich waldeckschen Verdienst-Ordens zweiter Klasse: dem Gouverneur von Deutsh-Südwest-Afrika, Obersft- leutnant und Kommandeur der Schußtruppe in Windhoek, Leutwein; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich braunschweigishen Ordens Heiprich's des Löwen: dem Konsul in Corfu Spengelin; ferner : der Großherrlih türkischen goldenen Liakat- Medaille: dem Legations-Sekretär von Eckardt bei der Gesandt- \chaft in Teheran: des Großherrlich .türkishen Medschidje - Ordens dritter Klasse: dem dem General - Konsulat in Sofia attachierten Groß- herzoglich badishen Kammerjunker und Referendar mit dem Charakter als Vize - Koysul Dr. Freiherrn von Schauen- burg-Herrlisheim; des Großherrlih türkishen Osmanié-Ordens vierter Klasse: dem Ersten Legations-Kanzlisten bei der Botschaft in SNIAyRnoyel, Geheimen expedierenden Sekretär Meßdorf; owie des Großherrlih türkishen Medschidje-Ordens vierter Klasse: dem Geheimen Kanzlei-Sekretär im Auswärtigen Amt Noth und dem Konsulats-Sekretär, Kanzler ad int. beim General- Konsulat in Odessa Mülker.

König

haben

Deutsches Reid.

E : mit Brot ohne Brot

a. für die volle Tageskost. .… . 80 K, 65 S,

b. fir Die Mita 407 Bo

C Fur Die Ab D 20 0, für die Moracitost i. 150

Berlin, den 21. Dezember 1900.

Der Reichskanzler.

Jun Vertretung: Graf von Posadowsky.

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Bokann t: ma.chu.ng;

Auf Grund des § 10 des See - Unfallversicherungsgesehes (Reids-Gesehbl. von 1900 S. 716) wird der Durch\schnitts- betrag des monatlichen Lohns (Heuer) oder Gehalts, welcher bei der Bemessung des Jahresarbeitsverdienstes der zur Besaßung deutsher Seefahrzeuge gehörenden SS zu Grunde zu legen ist, für die nachstehend bezeichneten Klassen von Seeleuten nach Anhörung der betheiligten Landes- Zentralbehörden festgeseßt, wie folgt :

Festaeseßzter BezeiGnung Durchschnitts

betrag des der zur Schifföbesaßung gehörigen Personen. | Monatslohns

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Unterklafse.

| Stifffer. „auf Dampf- und eisernen Segelschiffen in | großer Fahrt N l .| auf hölzernen Segelshiffen in großer Fahrt, | sowie auf gröferen Küstendampfern | » | auf kleineren Küftendampfernu und Segel- | \{iffen in kleiner Fahrt c: | | auf Wattenschiffen, Terfschiffen, Maiktsiffen | und Seekäßaen. . T E Schifféoffiztere und Steuerleute. 2.| Erste Osfiz!ere auf tran3atlantischen Passagier- | | dampfern . L E | |b.| Zweite Offiziere auf tran3atlantishen Passagiere | dampfern, Erste Offiziere auf Passagier- | dampfern in europäilher Fabrt und auf | großen Frachtdampfern, sowte Aer;te, Ver- | walter, Zahlmeister und andere Offiziere | in äbnliher Stellung. . ; | | c.| Dritte Offiziere auf transatlantischen Passagiere | dampfecn, Zweite Offiziere auf Pafsagier- | dampfern in europäischer Fahrt und auf | großen Frahtdampfern, Erste O!fiziere auf | kleinen Frahtdampfern und cuf Segel- schiffen, Ober - Stcuerleute sowte Einzel- Steuerleute auf Dampfschiffen, ferner Köhe | erfler Ordnung (Overkö he) und Aufwärter | erster Ordnung (Ober-Stewards) | |d,| Vierte O' fiziere auf transailantishea Pafsagter- ; dampfern, Dritte Offiziere auf Passagier- | dampfern in europäischer Fabrt uad auf | großen Frahtdampfern, Zweite Offiztere auf | kleinen Frahtdampfern und auf Segel» | iffen, Unter-Steuerleute sowie Einzel- | Steuerleute auf Segelshiffen N Maschinisten. | | a,| In Stellen, für welhe ein Maschinist mit | Patent 1. Klafse erforderli ift ¿5 | In Stellen, für welhe ein Maschinift mit | Patent 11. Klasse erforderlich ist k In Stellen, für welhe ein Maschinist mit | Patent 111. Klasse erforderlich is . . . .| I Nu sou Se o Ea A Bootsleute, Zimmerleute, Zahlmeistergebilfen, Maschinisten: Assistenten, Beftmänner, Köhe | und Aufwärter (Stewards) mittlerer Ordrung und andere Sceleute in Stellung| | yon Unteroffizieren . R Gi» Heizer, Donkeymen , Arztgehilfen, fowie E e u R ori Volmatrosea, Segelmawer, Schmiede, Klempner, Schlächter, Bäcker, Konditoren, Barbiere und andere Handwerker , . Ko E ._. d % Leichtmatrosen, Halbmänner, Jungmänner, sowie Kêöhe und Aufæärter niederer Ordnung, Kochsmaaten, Aufwärterinnen und ähnliche untere Bedienstete 32 A Schiffsjungen 16

Das in Low-Walker aus Stahl neu erbaute Dampfschiff „Offenbach“ von 3539,77 Registertons Netto-NRaumgehalt hat durh den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Deutsch-Australishen Dampfschiffs-Gesellshaft in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welhes die Eigenthümerin Hamburg als Heimathshafen angegeben hat, ist von dem Kaijerlihen Konsulat in New- castle oa Tyne unter dem 7. Dezember d. J. ein Flaggen- zeugniß ertheilt worden.

BékanntmaäGuna,

die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber betreffend.

Der Kreisgemeinde Oberbayern, vertreten durch die Königliche Regierung, Kammer des Jnnern, von Ober- bayern in München, wurde die Genehmigung ertheilt, daß fie als Theilbetrag des durch Gesez vom 17. Mai l. J. (Geseß- und Verordnungsblatt S: 447) genehmigten Anlehens ‘von 5 Millionen Mark zur Deckung der Kosten für Errichtung einer neuen Kreis-Jcrenanstalt in Eglfing einen Betrag von 2 Millionen Mark 4 prozentiger Schuldverschreibungen | auf den Jnhaber, welche auf 6 Jahre unkündbar sind, nah Ablauf dieser Frist jedoch unter Einhaltung dreimonailicher Kündigungs- frist nah Maßgabe des Art. 2 des cit. Gesezes zurückbezaylt werden können, in den Verkehr bringe.

Die Schuldverschreibungen sind folgendermaßen eingetheilt :

Litt. A. 160 Stü zu je 5000 / =800 000 Do 7 R N 600000 , 0.400", ¿51000 a MOGRE S D404 v DOO,= IPEOOOS 7 It E. 400 u S 200 r 80 000 "r München, den 21. Dezember 1900. Königlich bayerishes Staats-Ministerium des Jnnern. Pr. Freiherr von Feilißs\ch.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrath Bartels zu Glaß zum Ober-Regierungs- rath und die Regierungs-Assessoren Freiherr von Schele in Ostrowo und Graf von Galen in Prüm zu Landräthen zu ernennen, den Regierungsräthen von Boddien zu Schleswig und Krany zu Königsberg sowie dem Direktor des Friedrich- Wilhelms-Gymnästums in Berlin Dr. Noetel den Charakter als Geheimer Regierungsrath, dem Geheimen Registrator bei dem Ministerium der geist- lichen, Unterrichts- und Medizinal -Angelegenheiten Bluhm und dem Kreissekretär Kammeyer in Bleckede, leßterem aus Anlaß seines am heutigen Tage ftaüfindenden g 7 r any Dienstjubiläums, den Charakter als Kanzleirath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Bergräthen: Bergrevierbeamten Ziervogel zu Aachen, Poleúski zu Essen a. Ruhr, Ludovici zu Aachen, Badewißt zu Magdeburg und Dr. Schulz zu Neuwied, Berge werks-Direktor Liebre ht zu Grube Sulzbach bei Saarbrücen und Salinen- und Bade-Verwaltungs-Direktor Morsb ach zu Oeynhausen den persönlihea Rang als Räthe vierter Klasse beizulegen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordneten - Versammlung zu Merseburg getroffenen Wahl den Ober-Bürgermeister Reine- fart) als Bürgermeister der Stadt ‘Merseburg auf Lebenszeit zu bestätigen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Eisenbahn-Baú- und Betriebs-Jnspektor Wagner

Max) in Hagenau den Charakter als Baurath mit dem per- önlihen Range eines Raths vierter Klasse zu verleihen.

Diese Festseyung gilt einheitlich für die ganze deutsche Küste. Den aus dieser - Zusammenstellung sih ergebenden Beträgen treten je zwei Fünftel des für Vollmatrosen Fest- geseßten Durchschnittsbetrages als Geldwerth der auf Sec- f rzeugen gewährten Beköstigung hinzu. Das Elffache der i hieraus ergebenden Beträge gilt im Sinne des Geseßes als Zahresarbeitsverdienst der zu der betreffenden Kategorie von Seeleuten genen Merionon und wird als solcher der Vemeijun der Nat ree zu Grunde gelegt.

erlin, den 22. Dezember 1900. was folgt: L Der Reichskanzler. Die - beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Jn Vertretung: Hexrenhäus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den Graf von Posadowsky. , Januar 1901 in Unsere Haupt- und Residenzstadt Aa zusammenberufen.

Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages. Vom 24. Dezember 1900. Vir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen gemä 31. Januar 1

Bekanntmachung.

Auf Grund -der Vorschriften in § 4, § 9 Ziffer 2 des im fr über die Naturalleistungen für die ain Macht

Artikel 51 der . Verfassungs-Urkunde vom auf „den Antrag des Staats-Ministeriums,

im Frieden (Reichs-Gesehbl. 1898 S. 361) ist. der Betrag

r für die Naturalverpflegung marschierender 2c. Truppen zu gewährenden Vergütung für das ahr 1901 dahin Fñg ellt worden, daß an Vergütung für Mann und ‘¿Tag zu gewähren ist :