1900 / 306 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Dec 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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SW,, Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußishen Staats-Auzeigers Berliu §W., Wilhelmftraße Nr. 32.

1900.

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Seine Majestät der König haben Allergnödigst geruht:

dem Reichskanzler, Präsidenten des Staats-Ministeriums

und Minister der auswärtigen Angelegenheiten Grafcn von Bülow den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Oberstleutnant a. D. Lufft zu München den Rothen Adler-Orden dritter Klasse, dem Großherzoglich hessishen Kommerzienrath Melcher s, Direktor der Aktien-Gesellshaft für Handel und Schiffahrt H. A. Disch in Mainz, den Königlich jächsischen Hauptleuten von Kommerstädt und Freiherr von Bodenhausen im 9, Grenadier-Regiment Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von ‘Preußen und. dem Führer des Schnelldampfers „Trave“ vom Norddeutshen Lloyd, Kapitän O Christoffers den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Königlich sähsishen Obersten Freiherrn von Milka u, Kommandeur der 3. Kavallerie-Brigade Nr. 32, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Königlich bayerischen Hauptmann a. D. Lufft zu München und dem Königlich sächsischen Bezirks- und Gerichts- Arzt, Ober-Medizinalrath Dr. Flinzer zu Chemniß den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Könialich sächsishen Oberleutnant von Mandels- loh im 2. Grenadier-Regiment Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, und dem Fabrikbesißer Arthur Scharf- sheer zu Kapstadt, zur Zeit in Cassel, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, dem Geheimen Kanzleidiener a. D. Wilhelm Schöpe zu Berlin, bisher beim Auswärtigen Amt, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, sowie dem Fußgendarmen a. D. Hermann Frißsche zu Drulingen im Kreise Zabern das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Beamten im Geschäftsbercih des Aus- wärtigen Amis die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver- liehenen fremdherrlihen Orden zu ertheilen, und zwar: des Fürstlih waldeckshen Verdienst-Ordens zweiter Klasse: dem Gouverneur von Deutsh-Südwest-Afrika, Oberst- leutnant und Kommandeur der Schußtruppe in Windhoek, Leutwein; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich braunshweigishen Ordens Heiprich's des Löwen: dem Konsul in Corfu Spengelin; ferner :

der Großherrlich türkishen goldenen Liakat- Medaille: dem Legations-Sekretär von Eckardt bei der Gesandt- schaft in Piberan: des Großherrlich .türkishen Medschidje - Ordens dritter Klasse: dem dem General - Konsulat in Sofia attachierten Groß- herzoglih badishen Kammerjunker und Referendar mit dem Charakter als Vize - Koysul Dr. Freiherrn von Schauen- burg-Herrlisheim; des Großherrlich türkishen Osmanié-Ordens vierter Klasse: dem Ersten Legations-Kanzlisten bei der Botschaft in N quEgopel, Geheimen expedierenden Sekretär Meßdorf; owie

des Großherrlih türkishen Medschidje- Ordens vierter Klasse:

dem Geheimen Kanzlei-Sekretär im Auswärtigen Amt Noth und

dem Konsulats-Sekretär, Kanzler ad int. beim General- Konsulat in Odessa Müller.

Deutsches Reih.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Eisenbahn-Baúi- und Betriebs-Jnspektor Wagner ins ) in Hagenau den Charakter als Baurath mit dem per- önlichen Nange einesRaths vierter Klasse zu verleihen.

Bekanntmachung. Auf Grund der Vorschriften in § 4, § 9 Ziffer 2 des

Geseßes über die Naturall ungen. für die bewaffnete Macht ge Frieden (Reichs-Geseßbl. 1898 S. 361) ist der Betrag r

i r- die ¿Naturalverpflegung marshierender 2c. Truppen zu gewährenden' exgütung für das Jahr 1901 z ea ellt. worden, daß an: Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist :

mit Brot ohne Brot 0/90; 40 "i 39 "

ü für di 7 20 fün. Die Moral. i 108 10 Berlin, den 21. Dezember 1900. Der Reichskanzler. Ju Vertretung : Graf von Posadowsky.

für die volle Tageskost . für die Mittagskost . r

a. bi G die Abendkost .

Beoktanmt ma chUu.nig.

Auf Grund des § 10 des See - Unfallversicherungsgesehes (Reis-Gesehbl. von 1900 S. 716) wird der Durchschnitt s- betrag des monatlichen Lohns (Heuer) oder Gehalts, welcher bei der Bemessung des Jahresarbeitsverdienstes der zur Besaßung deutsher Seefahrzeuge gehörenden Personen zu Grunde zu legen ist, für die nachstehend bezeichneten Klassen von Seeleuten nah Anhörung dex betheiligten Landes- Zentral behörden festgeseßt, wie folgt :

Feftaesetzter Durchschnitt34 betrag des Monatëlohns

At

Bezeichnung der zur Shhifföbesaßung gehörigen Personen.

Unterklafse.

Swiffffer. auf Dampf- und etsernen Segelschiffen in großer Fahrt L A .| auf hölzernen Segelshiffen in großer Fahrt, sowie auf gröferen Küstendampfern ck auf kleineren Küftindampfernu und Segel- \chGiffen in kleiner Fahrt ; auf Wattenschiffen, Torfschiffen, Maiktschiffen | und Seekähaen . . A C4 Schifféoffiziere und Steuerleute. | {Erfte Osfiz!ere auf transatlantischen Passagter- dampfern . Ss E i .| Zweite Offiziere auf tran8atlantischen Pafsagier- dampfern, Erste Offiziere auf Passagier- dampfern in europäi)her Fabrt und auf | großen Frachtdampfern, sowte Aer¡te, Ver- | walter, Zahlmeister und andere Offiziere | in ähnlier Stellung. . ¿ | \ Dritte Offiziere auf transatlantishen Passagiere | dampfern, Zweite Offiziere auf Pafsagier- | dampfern in europäischer Fahrt und auf | großen Frahtdampfern, Erfte O!fiziere auf kleinen Frahtdampfern and cuf Segel- | schiffen, Ober - Stcuerleute sowie Eitnzel- | Steuerleute auf Dampfschiffen, ferner Köche | ersler Ordnung (Overköhe) und Aufwärter | erster Ordnung (Ober-Stewards) ,| Vierte O'fiziere auf transailantischea dampfern, Dritte Offiztere auf dampfern in europäischer Fabrt uad auf großen Frahtdampfern, Zweite Offiztere auf kleinen Frachttampfern und auf Segel» | schiffen, Unter-Steuerleute sowie Einzel- | Steuerleute auf Segelshiffen Maschinisten. .| In Stellen, für welhe ein Maschinist mit Patent 1. Klasse erforderlich ift ah .| In Stellen, für welche ein Maschinist mit Patent I]. Klasse erforderlich ist ¡ »,| In Stellen, für welhe ein Maschinist mit Patent II1. Klasse erforderli ist . . 13 T a 6 tein Bootsleute, Zimmérleute, Zahlmeistergehilfen, | Maswinisten- Assistenten, Beftmänner, Köhe } und Aufwärter (Stewards) mittlerer | Ordrung und andere Seeleute in Stellung] von Unteroffizieren Heizer, Donkeymen , fowie E a G0! aas Vollmatrosea, Segelmader, Schmiede, Klempner, Schlächter, Bäcker, Konditoren, Barbiere und andere Handwerker , .", Kohlenzieher, Trimmer „.. „6 Leichtmatrosen, Halbmänner, Jungmänner, sooie Kêöhe und Aufwärter niederer Ordnung, Kochsmaaten, Aufwärterinnen und ähnliche untere Bedienstete 32 Schiffsjungen 16

Diese Festseßung gilt einheitlich für die ganze deutsche Küste. Den aus dieser - Zusammenstellung rid ergebenden Beträgen treten je zwei Fünftel des für Vollmatrosen fest- geseßten DurczsenGrereaet als Geldwerth der auf See- ahrzeugen gewährten Beköstigung hinzu. as Elffache der ih hieraus ergebenden Beträge gilt im Sinne des Gesehes als Jahresarbeitsverdienst der zu der betreffenden Kategorie von Seeleuten gememen Personen und wird als solcher der Vemeijun der D llrente qu runde gelegt. rlin, den 22. Dezember 1900. Der Reichskanzler. Jn Vertretung : Graf von Posadowsky.

afsagter- | afsagier-

LX,

Das in Low-Walker aus Stahl neu erbaute Dampfschiff „Offenbach“ von 3539,77 Registertons Netto-Raumgehalt hat durh den Uebcrgang in das ausschließliche Eigenthum der Deutsch-Australishen Dampfschiffs-Gesellshaft in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die -Eigenthümerin Hamburg als Heimathshafen angegeben hat, ist von dem Kaiseclihen Konsulat in New- castle oa Tyne unter dem 7. Dezember d. J. cin Flaggen- zeugniß ertheilt worden.

BefanntmaGung,

die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf deñ Jnhaber betreffend.

Der Kreisgemeinde Oberbayern, vertreten durch die Königliche Regierung, Kammer des Jnnern, von Ober- bayern in München, wurde die Genehmigung ertheilt, daß fie als Theilbetrag des durch Geseß vom 17. Mai l. J. “(Geseß- und Verordnungsblatt S: 447) genehmigten Anlehens ‘von 5 Millionèn Mark zur Deckung der Kosten für Errichtung einer neue Kreis-Jecrenanstalt in Eglfing einen Betrag von 2 Millionen Mark 4 prozentiger Schuldverschreibungen 2 den Jnhaber, welche auf 6 Jahre unkündbar sind, nah Ablau dieser Frist jedoch unter Einhaltung dreimonailicher Kündigungs- frist nah Maßgabe des Art. 2 des cit: Geseßes zurücktbezaylt werden können, in den Verkehr bringe.

Die Schuldverschreibungen sind folgendermaßen eingetheilt :

Litt. A. 160 Stü zu je 5000 =‘800 000 M

C Bo e L AUOOE N 600000,

t C. 400 " F 1000 " 400 000

R P A 120 000

O 80 000 München, den 21. Dezember 1900.

Königlich bayerisches Staats-Ministerium des ZFnnern. Dr. Freiherr von Feilißs\ch.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrath Bartels zu Glay zum Ober-Regierungs- rath und die Regierungs-Assessoren Freiherr von Schele in Ostrowo und Es Galen in Prüm zu Landräthen zu ernennen, den Regierungsräthen von Boddien zu T und Krant zu Königsberg sowie dem Direktor des Friedrih- Wilhelms-Gymnästums in Berlin Dr. Noetel den Charakter als Geheimer Regierungsrath, dem Geheimen Registrator bei dem Ministerium der geist- lihen, Unterrichts- und Medizinal Angelegenheiten Bluhm und dem Kreissekretär Kammeyer in Bleckede, leßterem aus Anlaß seines am heutigen Tage ftatfindenden E Dienstjubiläums, den Charakter als Kanzleirath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Bergräthen: Bergrevierbeamten Ziervogel zu Aachen, Poleúski zu Essen a. Ruhr, Ludovici zu Aachen, Badewißt zu Magdeburg und Dr. Se Neuwied, Bergs werks-Direktor Liebre cht zu Grube Sulzbach bei Saarbrücken und Salinen- und Bade-Verwaltungs-Direktor Morsbach zu Oeynhausen den persönlihen Rang als Räthe vierter Klasse beizulegen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

infolge der von der tadt nien « Ses zu Merseburg getroffenen Wahl den Ober-Bürgermeister Reine- farth als Bürgermeister der Stadt ‘Merseburg auf Lebenszeit zu bestätigen.

Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages. Vom 24. Dezember 1900. : Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. - “es

verordnen gemä

31. Januar 1 auf „den Antrag des Staats-Ministeriums,

was folgt : á : Die, beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das ordn werden auf

renhaus und das s der j Eee 1901 in Daiere Haupt- und Residenzstadt zusammenberufen.

Artikel 51 der - Verfassungs-Urkunde vom