1840 / 74 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

F “meinerseits ganzen Umfange.

ng entschlüpft é Blut geflossen lli Zusammenwirken

Empörern abschließen

Unruhestifter verhaf he eer des Ge- chußb der Emeute aus den Ge- Glückliches Zusam-

beobachtet worde ift. dbernehena die

Verantwortlichkeite Herrn Garnier cin glückliches Blutvergießen B

wenn die Behörde (Duifall.im. C bald darauf, nétal-Prokurators, fánguissen en menwirten!

ber sagen sollen es sih wohl, m. HY., è sehr zu imponiren, red, und daß man, durch auf rebellischer* ist es um uns geschehen, Gesellschaft mehr. diese gewichtigen Gründe, glaubte ller Strenge gegen die Empdrer verfahren zu müssen. Jch glaubte damals und glaube noch jèßt, daß wir han haben , und daß wir nicht den Tadel, sondern den Dank des Landes verdienen. Was übri der Stadt Mans betríft, \o is die

s die Aeuß

Zusammen orgebeugt sey,

n Verträge mit

trob des leider unter dem S

und Sie nennen das: swerthes Zusammenwirken Beifall im Contrum.) , wenn es den Aufrührern gelingt, daß das Gesek in den Staub Drohungen eingeshüchtert, hat ertappt wurden,

! (Lebhafter Merken Sie

getreten wi die Gefangenen, cs keine Regierung und keine Und, aus die Rücksicht, geleitet durch die Regierung mit a

ens den Munizipal-Rath egierung vollkommen in ‘ovisorische Munizipaî-Gewalt organi- übrigens nähe, wo zu einer gesetz: Muniüzipal- Conseils ge- te sich, daß örterung ab:

ihrem Rechte, indem sie eine pr Der Augenblick ist lichen und regelmäßigen Erneuerung der schritten werden wird.“ Herr von dem Gegenstand der eigentlichen komme, und sagte, er begreife nit, wie man den Präfekten von eingeräunit habe, daß hwendigkeit gewesen Urch neuerdings das Wort, um b órténi. ‘Das Centrüm trug in-

en Sehluß der Debätte ät, daß ber Prä mwiung tar

| ébt.

geräumt, daß die Behörde sich Mangel an Vöxausficht und Unvorsichrigkeir habe zu Schub behauptet ér, kein äfékteri des Ariège-Departements aussprechen Innern: „Jch err Dugabe: „Jch wollte das Bench-

Janvier bek man ganz

seine Absek | könne, da E sell ns ung eine gouvernemeritäle Herr Du abé verlangte riner Rede zu

Mans vertheidigen

die Widerle deß so laut a darüber abstinimen lassen mußte. Dié A und die Debatte würde d t ¿Der Minister des

den kommen lassen, und denno Tadels gegeri dei zu können.“ Der von Unvorsichti

inister des gesprochen. H ß dië ziveite Ernéuté durch herbeigeführt wörden ist... Stimmen immung!“ -— Herr emérkungen máße mir nicht an, gegen eine mix iht an, diejenigen teréssè dabei häben, mir urren im Ceñtrüum). , dern ih v

im Centrum: „Genug, genüg! Zur Dugabé: inisters zu erwiedern.

materielle Gewalt zu fkäripfen m Schweigen zu bringen , tillschweigen- aufzutegen. ( war auf dieses Murren gefa liche... (Lautes Geschrei im Centrum. ur Ordnung, zur Ordnung en es nicht i upin wöllte Sti das Wort erhalten;

Seiten zu, er seh rásidenten gewährten lassen.)

ehreré Stim: Andere Stimmen: mañ Aufrührer vertheidigt.“ chweigen gebieten und dem e ihm aber von allen

cht mehè Präsidéñt Und solle den wirklichen | Herr Dugabé wollte seine Rede rtseben, aber der Tumult nahm sehr überhäñd, daß er nach einigen vergeblichen Versuchen af feizen P rxr Dupin eilte auf díe Reduerbühne uüd - sagte: ¿„Das JFnteresse erheischt, däß mäñ nicht érlaube, aus dem Schlusse dieser Erdrterung falshe glauben machen

läß zurückfehrte.

gen zu ziehen, Und e, daß máñ séine Worte habe ersticken wollen. Redén Sie, m. H.; jä; reden Sie; Sie werden Mühe genug haben, alles dás zu widerlézéón, wäs man ihnen geantwortet t | Herrn Dupin für obgleih das Gefühl, welches sonders wohlwollend gewesen so ziemlih seine früheren

daß Herr Duga

at. Herr Dug „„ZŸh danke dem einen freunds{äftlichen Beistand (Gelächter); geléiter Hat, vielleicht nicht be- Der Nedñét wWiederholee nun Behauptuigëti ünd ságte, die Erdrtec-: rung habe, seiner Ansicht nah, nue dazu eträgen, das leicht- sinnige Benehmen des Präfekkén des Ariègé- Zweifel zu stellen. Auf die Fräge dés den bei den Unruhen in tôdteten sich Personen béfänder, die än dér Jnsurrec Theil genommen hätten, erwiederte Beantwortung üns fast Unmöglich ist. Tumult verhäftet, die von der Ju freigcsafsen wörden sind, weil man keine hinlänglichen Beweise ihrer Schuld beibringen kontite. Wie sollen wir nun wissen, ob die Getddteten und Verwundeten strafbar géwesen sind, oder nicht? Uebrigens fkdrinte auch die Beantwortung diesér nichts führen. Das Blutvergießén if, wie der nern schon aber weit be

artements außer rs{háll Clauzel, ob Föix Vetwundeten und G

rage, deren ersonen in dem

zu Weiter r des Jn- und Var: Wetin die Behörde der Der Minister des Jn-

sagt hat, immer s{wmerzli agenéwerther wäre es noch, Gewalt der Aufrührer unterlegen hätte.

nern hat von Mangel an Vorausst{ht gesprochen, Und wir wollen uns offen darüber expliciren. Wir haben es bédaguèrt, daßdie Behörde nicht mit hinreichenden Streitkräften derEniéütegegeriübér getreten ist, aber da die Aufrährer offene Gewalt gebräuchten, so kann Beamten nicht tadeln, der den Muth gehäbt hat, seine du-cchzuführen, und der nicht wollte, däß diese Kollisión mit einer Niederlage des Gesekzes endigte. aile B:amten entmuthigen, die mit S ihre Pflichten zu erfüllen geneigt sind.“ -— Clauzel seine Frage dahin wiedetholte, ob es wahr sey, daß Frauen und Kinder unter den Kugeln der Soldaten wären, erwiederte Herr Dupin, daß, wenn dies der Fall wäre, die Behörden dafür nicht verantwortlich gemacht werden könnten. Frauen und Kinder sollten von

werden, denn wenn die bewassnete Aeußersten zu schreiten, so könne, fie in de digen von den Unschuldigen unterscheiden. Die bind. Die Debatte ward hierauf geschlossen, und dexr Präà- sident stellte der Kammer die Frage, ob sie zur Tágésórdnung úüberzehen wolle? Diese Frage „wurde mit großer Majorität ammer trennte sich in lebhafter

n Präfektén tadeln, hieße, úng und Eifer {s der Marschall

jedem Tumulte fern gehalten wungen würd asse nit die Kugeln wären

bejahend entschicden und die Aufregunz.

Paris, 8. März. Der Constitutionriel hatte gestern erkiärt, daß der Graf Molé die Opposition der konservativen und entschlossen sey, sich in Bez Dies ist“, und dás Mándver ist zu durch- d täuschen könne. - tief durchd bedeutende politische S

artei mißbillige, neue Ministerium neutral zu verhalte die Presse, „durchaus falsch, sichtig, als daß es irgend J Molé zeigt fich im Gegentheil

ten, die ihm eine so g wie die seinige

auferlegt Auch wird das Vertrauen, welches er seinen Freunden, die täglich zahlreicher und hingebender werden , einfibßer, täglich gröfer und unumschränkter. Der Präsident des Kabinettes vom . März verliert daher seine Zeit, went er lügenhafte Arti?el für den „Constitutionnel“ schreibt, die von keiner andern Wirkung sind, als daß sie uns zeigen, zu welchen traurigen Auskunfrsmit- teln er schon’ gebracht worden is.“

Die Presse frägt, ob es wahr sey, daß Herr Thiers das vormalige \{chwarze Kabinet wiederhergestellt habe, und daß täglich drei Beamte damit beschäftigt wären, dab Brief-Geheimniß zu verleßen? i

Nach: dem National will Herr Thiers scine Forderung der geheimen Fonds statt der gewdhnklichen 1,200,009 Fr. auf 1 Million beschränkcn, um sich die Stimmen der Oekonomisten auf der linken Scite zu gewinnen. Der National meint aber, in den Augen der echten Freunde des Landes handle cs sich hier- bei nicht so sehr um eine Crsparniß von einigen 100,000 Fr., sondern um eine Grundsab-Fragez er seinerseits könne die Kam- mer nur auffordern, jede Forderung der geheimen Fonds zu ver- werfen. „Nachdem man“, sagt er, „das Ansinnen des Hofes um eine Dotation zurückgewicsen hat, is es nur Konsequenz, wenn auch der ministeriellen Bestechung eine Civil - Liste verwei- gert wird.“ i z

Der Marschall Souit hat die Vorbereitungen zu seiner Ab- reise nah St. Amand einstellen lassen. Er bleibt vorläufig in Paris und erdffnet seinen Salon.

Herr Teste hat seine Geschäfte als Advokat wieder begon- nen und wird in der künftigen Woche in dieser Eigenschaft bei dem hiesigen Gerichtshofe erster Instanz wieder plaidiren. Der Mann also, der noch vor kurzem an der Spiße der Justiz-Ver- waltung stand, is jet wieder den Sarkasmen und den urtes- ken Einfällen des bekannten Präsidenten Seguier ausgeseßt.

Großbritanien und Jrland.

Parlaments: Verhandlungen. Unterhaus. Sikung vom 5. Márz. Den Antrag auf gänzliche Abschaffung der To- desstrafe begründete Herr Ewart besonders auf die Abnahme der Verbrechen , dic sh seit der Beschränkung dieser Strafe ge- zeigt habe. Er sagte in dieser Beziehung unter Anderem:

„In den zehn Jahren, welche der Abschaffung der Todessirafe in Fällen geringerer Verbrechen vorangingen, famen in London 221 Hin- ricztungen vor, in deu zebn folgendeu Jahren aber uur 21. Ein zwei- ter Schritt zur Verbesserung Citteres Kriminal-Geseye wurde im Jahre 1833 gethan. Nun belief sich in deu fünf Jahren vor 1833 die Gez sammtzahl der Hinrichtungen in England und Wales auf 259, in den fünf folgeuden Jahren aber nur auf 99, also auf 160 weniger. Die- ser milderen Bestrafung ungeachtet, hat während dieser Zeit die Zahl der Verbrechen nicht zugenommen , sondern sich bedeutend vermindert, denn es wurden von 1830 bis 1835 gerade 650 Kriminual-Urtheile we- niger gefällt, als von 1828 bis 1833. Dasselbe Resultat ergab sich, ats im Jakre 1837 auf den Autrag Lord Johu Russell's die Anwen- duná der Todeósirafe noch mebr beschräuft wurde, und zwar dur Umwandlung derselben in die Strafe der Deportalion. An Folge diess neuen Gesezes sank die Zahl der vorgefallenen Mord: ibaten in dem so bevölferten Distrikt vou London und Middlefex auf ein Viertel der früheren Zabl. Für die Straf-Milderung spricht auch

Verhältniß der Verurtheilungen zu dén Anklagen hat sich bei Verbre- ne: denen eine bedeutende Strafurilderung zu Theil geworden ist, in vielen Fällen nah der Strafmilderung- so günstig gestellt, daß doppeit so viele Berurtheilungen als früber eiutratcn, woraus offenbar hervor- geht, daß die frübere so häufige Beet der Verbrechen nur gus der up großen Strenge der zur Anwendung zu bringenden Strafc sich erflärte. Es hat sich auch nicht uur iu fremden Ländern: in Frank- reich, wo eine bedeuicate Verminderung der Hinrichtungen während der jegigen Regierung siattgefunden, in Belgien, wo der König clbst ein rter Feind der Todesstrafe ist, das schon im porigen Jahrhun- dert in Toscana Lie mildere Svstew vollfommen bewThrt, son- dern és ift selbst in Englischen Besigungen mit Nuyent cingeführt wor- den, wie unter Anderem, als Sir James Macintosh Obérrichter in Bombay war, dort sieben Jabre lang gar fein Todesurtheil vollzogen wurde und doch eine Verminderung der Verbrechen stattfand. Endlich haben sich die bedeutendsten Mänuer für Freunde der Strafmilderung oder gänzlichen Abschaffung der Todesstrafe erklärt; ih brauche hier nur Dr. Xobnson, Burke, Wilberforce, Canning und Romilly zu nennen.”

Lord John Russell nahm an der Motion zunächst in for- meller Hinsicht Anstoß. Er hielt die Sache für zu wichtig, als daß sle anders denn auf dem gewdhntihen Wege dur Einbrin- gung einer Bill erledigt werden könne, und bemerkte dann weiter:

„Diese es, vom Hause ausgesprochen, würde einen so be- denténden Ein vL aof die öffentliche irg ausüben, daß die Ge- richte sich anzer tande fühlen würden, „ie Todesstrafe zu dekretiren, wénngleich dieselbe O dann noch bestände. Was die Motion ihrem Wesen näch betrifft, so hätte ih mi ui so lieber aller Diskus-

on dartiber enthaiten, da ich früher felbst zugleich mit Sir Samuel

omilly und. Sir James Madintosh größtentheils im Siune derselben micch anége pro abe. Daß auf die Verminderung der Hinrichtun- gen hingearbeitet werden müsse, dieser Ansicht bin ih auch noch, und es fann mir daher nur lieb -sevn, aus den von Herrn Ewart beige- braten statistiscen Angaben zu ersehen, daß, ungeachtet der neuer- dings eingetretenen Strafmilderungen, die Zahl der Verbrechen sich nicht vermehrt hat. ber ich fann daráus nicht abnehmen, da dasselbe Verhältniß stattfinden würde, wenn die Todes- sirafe auz Ze das Verbrechen des Mordes , für welches allein sie j asi nur uoch besteht, apfgepoben wäre. Eine der Ur- sachen, weshalb die Todesstrase für gewisse Verbrechen, wie Pferde- und Sha Ea)! mit Nuten abgeschafft wurde, ist darin zn suchen, daß die Ceriaga gkeit der Verbrechen die Sympathie des Publikums für den über die Maßen schwer bestraften Verbrecher erregte. Das ist aber bei Mordthaten nicht’ der Fall, die Jury werde daher niemals Bedenken tragen, für dieses “Verbrechen, wenn és klar erwiesen, die Todesstrafe auszusprechen, und was den Verbrecher wr betrifft, so fann ich nicht umhin, der Meinung auzuhängen, daß Viele sich von dem Verbrechen des Mordes zurücthalten lassen, wenn sie wissen, daß dasselbe mit dem Tode besiraft wird, was gewiß uicht der Fall sevn würde, wenn eine geringere Strafe einträte. Jm Allgemeinen is auch die öffentliche Meinung keinesweges gegen die Todessirafe für Mord, nur das wird, und weh! mit Recht, für unzweckmäßig gehalten, daß die Gesege die Mordthaten nicht gehörig klassifiziren und die entschie- denen Verbrechen dieser Art nicht von denen scheiden , welche dém Todtschlage nahe kommen. Wie sehr man berechtigt ist, auf dem jegt eingeschlagenen Wege der Strafmilderutig s schreiten , ohne si auf noch unbewährte Theorieen einzulassen, ergeben die Erfahrungen der legteu 20 Jahre; im Jahre 1818 nämlich wurden in England und Wales 97 Personen hingerichtet, im Dutel 1828 nur 59 und im Fahre 1838 nur 6, also nur ein Seel nie der Zahl, welche das Fahr 1818 aufweist. Mit dieser Verminkern ls der Hinrichtungen fäl denn anch ein gegen dieselbe an E ¿ Argument weg, daß nämlich dur die häufige 2 erseiben da, Voik brutalisirt und dahin gebracht werde, Schauspiele ulit Vergnügen anzusehen. Iw gebe , daß wohl einmal eine Zeit kom- men fann, wo die socialen Verhältnisse so georduet und der Abscheu vor dem Blutvergießen so entschieden wird, daß man an eiue gänz- liche Abschaffung der Todesstrafe ohne Nachthell für die bürgerliche Gesellschaft wird denken fönnen; diese Zeit it aber jet noch. nicht ge-

fommen. „daß nach etwaiger Abfchaffun E Teotofees r Bere mpörender Art Let werdes

r d

deufbar, - der Todesstrafe ein Verbrechen von {o fönnte, daß es ' Teeeiin eóftrafe gebührend geahndet zu wer- ten Milte, ‘ins ie A Fall ein, daun würde man zu

der Umstand, daß die Bestrafung dadur mchr gesichert wird. Das |

noch viel größerem Nachtheile für die bürgerliche Gesellschaft sich gènë- thigt sehen, die Todes/trafe von neuem wieder einzuführen.“

)r, Lushington, det dem Minister darin beistimmte, daß diese wichtige Frage durch eine Bill, nicht durch eine Meiton entschieden werden müßte, tkrua, da Herr Ewart seine Motion zurücknahm , auf die Erlaubniß an, cine solche Bill einbringen zu dürfen, indem er Folgendes gegen die Todesstrafe vorbrachte :

„Viele Personen in England glauben, es sey gegen die gêttlichen Gesege, in irgend einem Falle die Todesstrafe zu verhängen. Gegen diese Ansicht will ih nicht sprccen; meine Bemerkungen betreffen ein anderes Prinzip. Jch fenue nämlich feinen anderen Gründ für die Bestrafung, als um dadurch Verbrechen zu verhindern eder den Verbrecher u bessern. Jch glaube aber uicht, daß die Todessirafe den Mord ver- indert ; wäre dies der Fall, so würde ih nichts gegen die Geseglichkeit der Todesstrafe einzuwenden baben. Jch will nur die Fälschung au- führen; als man auf die Abschaffung der Todesstrafe ür dies Ver: brechen antrug, wurde die Tafel des Hauses mit ciner wahren Sünd: fluth von Petitionen von Londoner Banquiers nud Kaufleuten über: schwemmt, worin dieselben erklärten, daß alle Sicherheit des Eigen- thums aufhören würde, wenn die vorgeschlagene Abschaffung der Todesstrafe Cas Diese Abschaffung fand iudeß wirklich statt, und erst vor furzeu agte mir ein angesehener hiesiger Banquier : ,„ „Wir wissen jeyt nichts von Fälschung in London : dies Verbrechen hat auf wunderbare “Weise abgenommen.“ Wir müssen uns hüten, wieder in die alte Täuschun zu verfallen, daß die Abscheulichkeit des Verbrechens die Todessirafe rechtfertige; wir müssen vielmehr solche Verbrechen zu verbindern suchen, indem wir durch die geeignetsten Mittel dafür sorgen, daß sich die Grund- sáue des Chrisienthums dem Herzen und Gemütihe des Volkes eln: prägen, und dies kann durch die Annahme eines guten Unterrichts: Spstems geschehen. Wenn ein Mord verübt worden ist, so thut die bloße Bestrafung nur wenig dazu, die Wiederholung des erbrechens u verhindern, und ih glaube, daß alle Parteien über die furchtbaren Wirkungen, welche das Agegenepn bei ciner éffenilichen Hinrichtung er: eugt, einverstanden find; sie werden zugeben, daß der Lffent:- ie Geist dadurch verschlechtert wird. Jh muß bekennen, daß das Argument, wonach die AysGafneg der Todcsfirafe deshalb weniger nothwendig sev, weil die Zahl der Hinrichtungen äbrlich im: mer mehr abnghme, nicht richtig îm Prinzipe is, weil ih überzeugt bin, daß das Unheil, welches in der gegenwärtigen Zeit durch cine öffentliche Hinrichtung bewirft wird, zehnmal größer 1, ‘ais zu jener

eit, wo die Zahl der Hinrichtungen viel größer war. Wenn jegzt eine

inrichtung ftattfinden soll, so fommt das Volk von allen Seiten her- bei, um derselben beizuwohnen; Leute, die vielleicht in ihrem Leben feinen Todten gesehen haben, gewöhnen sich an den Anblick des Blu- tes, und die heiligsten Gefühle werden durch den Anblick einer öffeuts- lichen Hinrichtung herabgewürdigt und vernichtet.“

Herr Goulburn widerseßte sich dem Antrage des Dr, Lushington und meinte, die von Lord J. Russell vorgebrachten Argumente sprächen eben so sehr gegen eine Bill wie gegen eine Refolution, deren Zweck die bschaffung der Todesstrafe wäre. Daß die Bill nach einigen weiteren Diskussionen, in denen sh die frühercn Argumente für und wider nun wiederholten, mit 161 gegen 90 Stimmen verworfen wurde, ist schon gemeldet worden. Hierauf folgte die Debatte über die ministerielle Bill zur Beschüßung der Publicationen des Unterhauses. Die drei

auptredner im Verlauf derselben waren Lord J. Russell, Herr

ylde' und Lord Stanley. Der Minister, Lord J. Russell, der auf Erlaubniß zur Einbringung der Bill antrug, äußerte sich im Wesentlichen folgendermaßen: x i ;

„Es ist nicht meine Absicht, in diese Verfügung eine Restriction der Art und Weise der Veröffentlichung einzubegreifen ; denu dies is etwas, was nicht der Gesetzgebung, sondern dem use selbi zufommit. Die Mittel desselben, um die Veröffentlichung zu shügen, sind jede, ihrer gegenwärtigen Beschaffenheit nach, sehr uiangelhaft. Wenn eine Klage außerhalb der Sefsionszeit des Parlaments betrieben wird, jo sind feine Mittel vorbanden, sie mit Erfolg aufzubaiten. Sie faun ¡war während der Sefsion aufgehalten werden, aber auch nur mit

roßer Zeitverschwenduug und unter beständigem Kampfe. Die Kclli- fan mit den Gerichtshöfen ist ebeufalls ihrem Charafter sowohl, als dem des Hauses überaus nachtheilig. Von großem Gewicht sey aller- dings die Einwendung, daß ein Ast der eséggebung, wobei das Oberhaus fonfurrirt, geeignet sey, das Privilegium, welches jet durch die bloße Autorität des Unterhauses behauptet wird, zu chwächen ; aber zu aflen Zeiten, wo irgend eine große Schwierigkeit wegen Präe rogative oder Privilegium sich erbob, pflegte das Parlament einzu- schreiten. Zu allen Zeiten hat die Erlassung deflaratorischer Geseye einen Theil der Parlgmentsgeschäfte ausgemacht, obschon in âlteren Zeiten mit weniger Förmlichkeit als in neueren, Das Haus hat allere dings das ausschließlie Recht, über seine eigenen Privilegien zu urs theilen ; die von mir einzubringende Bill wird daher auch die Beskims mung enthaïten, daß feines der Privilegien des Hauses dadurch verlegt

werden folle.““ Der General - Fiskal bedauerte, mit Lord John Russell

nicht übereinstimmen zu können:

„Fch glaube“, sagte er, „die Bill würde die gegenwärtige Verle- genheit eher vermehren, als sie beseitigen. Jch sehe uach wie vor das Urtheil der Queens Bench als ein verkebrtes au. Wenn dieser Ge- richtshof Necht hätte, oder wenn dem Oberhaufe die Bestimmung die- es einen Privilegiums anhealen. Me, wo wäre dann Sicherheit Da die übrigen? Wären die Gemeinen von der einen Seite in der Stellung der Pächter, denen die Gutsherren 1acch Willkür auffagen fénnen, so dürften sie sich nicht schmeicheln, von der anderen Seite als Besitzer betrachtet zu werden. Meine Ps go diese Bill ist, daß sie der Sache nach das Urtheil der Queen ench bestätigen würde. Wahrscheinlich würde sie in einer Gestalt, in welcher sie nicht angenommen werden tönnte, an das Unterhaus zurücffommen ; geseyt aber auch, fie füme in ihrer jezigen Form zurü, so hätte das Unter- haus cinen Mangel seiner eigenen Gewalt eiugestanden.“

Lord Stanley sprach sih dagegen, wie schon erwähnt, sehr günstig über die Bill aus. Er rekapitulirte die Thatsachen in dem ‘Stockdaleschen Prozeß und sagte unter Anderem:

„Das Parlament nas berechtigt sepu, ungeabndet Jemanden zu beschuldigen ; seiné ZUOs macht es zu einem Libellisten im Größen. Wenn es auf das Recht der Veröffentlichung verzichtete, so würde demnáchii die Redefreiheit in Frage gestellt werdén. Judessen habe ich für die Verhaftung- dex Sheriffs nur aus gebietender Nothwendigkeit gestimmt. - Das aus ijt nun auf den gefährlichen Punkt gekommen, wo das Geseg au ört und die Gewalt anfängt, und bei cinem solchen Qustande der Dinge sehne ih mich nach ‘gesegliher Vermittelung. Es it fein Mittel vorhanden, den Kläger zu verhindern, das Geld zu ers heben, und das Haus wird sich in die entehrende Stellung versezt se- hen, dem Beklagten eine Entschädigung aus den öffeutlichen Fonds zu votiren. Die beste Art und Weise, das Privilegium zu verstärken, is daher, es durch ein Statut auerfennen zu lassen; dadurch wird man das Volk und die Gerichtshöfe zufriedenstellen und die Mittel errei- cen, das Privilegium wirksam zu machen und zu verstärken.“

London, 7. März. So ermüdend auch für Parlament und Publikum die unaufhdrlichen Debatten über die Privilegien-Frage des Unterhauses, besonders in ihren individuellen Einzelheiten, seyn müssen, so ist die Sache selbst doch von großer Wichtigkeit, sowohl in Hinsicht auf das Ansehen des Hauses und der Gerichts- hôfe wie in Hinsicht auf die Verhältnisse der Parteien. In lebe

terer Beziehung stellt sich nämlich hier der cigenthümliche Fall

Le daß die ganze Tory - Presse ohne Ausnahme gegen das erfahren des Unterhauses ist, während innerhalb des Hauses nur cine kleine Fraction der Tories, die Uitra’s der Pans die Opposition bildet. Und nun hat sich bei der von Lord a Russell vorgelegten Bill zu känftiger Beseitigung solcher Kollisio- nen zwischen Unterhaus und Gerichtsbehörden auch noch unter der ministeriellen Partei ein Zwiespalt hervorgethan, indem ein Theil

derselben, von dem General - Fiskal Wylde selbst angeführt, sich “hiec jener Tory-Opposition an|cchzloß, freilich aus ganz entgegenge- se6ten Gründen: ihnengilt die ministerielle Maßregel schon für eine fàhrdung der Privilegien des Unterhauses, weil sic die Beschüßung der- selben oder doch der Personen, die kraft dieser Privilegien han- deln, nämlich der Drucker des Hauses, erst der Sanction des Oberhauses unterwirft, und weil ste zugleich ein indirektes Ein- geständniß scy, das der Gerichtshof der Queen's Bench ohne eine solche legislative Bestimmung die Privilegien des Unterhau- \cs habe ignoniren dürfen; die Ultra-Tories dagegen widerseßen aßregel, weil sie das Publikum nicht gegen verleum- e, die in den Publicatio- ndividuen enthalten seyn daß hiergegen n Urtheil es abhänge, en Nußen dutch den Bürgschaft

sich der M deri he und chrenrührige Angriffe { nen des Unterhauses gegen einzelne könnten, während die Majo die Weisheit des Hauscs selbst, von desse was von seinen Dokumenten zum allgemein Druek verdffentlicht werden

ritát der Ansicht is,

ne hinreichende berhaus mir der Bill des und diese Frage wird um so konservativen Partei und Lord |

Maßregel erklärt das Oberhaus die Bill vorwÜrfe, ch mit ihren politischen Freunden untex den erzog von Wellington und seinem Anhange, rathen würden. Die Emphase, womit Lord Stanley (den Him- | { um Abwendung einer solchen Kollision zwischen den beiden | Zveigen des Parlawents flehte, zeigt \chon, daß man der Ein- stimmung des Oberhauses nicht ganz sicher ist. Die Tory-Presse Hält sie für unmöglich, und die Bejorgniß vor der Gefahr, die dem Ansehen des Unterhauses hierdurch drohe, ist es vorzüglich, welche einen Theil der ministeriellen Partei, zu deren Organ sich die „Morning Chronicle‘/ gemacht hat, gegen die Maßregel Lord F, Russell's auftreten läßt. Nach derx gestrigen Annahme dersel; ben im Unterhause sagte daher die Morning Chronicle: „Der Würfel ist gefallen. Wir haben bereits unsere Meinung hinreichend deutlich ausgesprochen und können jeßt nur hinzufü- gen, daß wir wün‘hen, Lord John Russell möge ein besserer Unscre Meinung, daß ein festeres das Unterhaus vor

haben würde , von den Unterstükern der

wie das O U ¡erhauses verfahren wird, interessanter, da die Häupter entschieden zu Gunsten

diese Staatsmänner also, wenn in direkten Widerspru Lords, mit dem

Pyopher seyn, als wir. und entschiedeneres Benehmen Verlegenheiten gesichert was wir Bill Lord

Sohn Russell's- gehört

Î. Russell für die Rückkehr des freizulassenden Sheriffs ven _ dem man übrigens noch gar nicht gewiß ist, ob er einen solchen Urlaub aus einer ungeseblichen Haft wird annehmen wollen, ermin (0. April anberaumt hat, scheint fast hervorzugehen, als ob Lord J. Russell, der seine Bill wohl- weisüch nichr eher einbrachte, bis Lord Denman und die anderen Richter ihre Rundreisen angetreten, die Maßregel in Abwesenheit der Richter und Lord Denman's durch das Oberhaus g:ln hofsce. -Das wird ihm aber s{werli gelingen. haus wird gewiß eine so verfassungswidrige Maßregel nimmer- mehr genehmigen, in keinem Fall aber ohne reifliche Berathung und feierliche Konsultirung seiner richterlichen Rathgeber. Das Oberhaus ist dies der Richtern schuldig nah der schimpflichen rt, wic im Unterhause selbst von Mitglieder eres hätte zuirauen sollen, z. B. von Lord gesprochen worden.“ Prinz Albrecht ist auch Mitglied der Londoner Fischhändler- 3 Anderen den König der Belgier e or faitie von Sussex und Cambridgé zu ihren Miktglie- r G ie Versuche des Priester Matthews in Jr i Landsleuten das Blalibwcteinen c a fa jeßt von so entschiedenem Erfolge, daß d In dem Distcikt von Cork z. B. har sie in dem leßten Viertel,ahr 23,000 Pfd. und ‘in dem von Fermoy 11,000 Pfd. weniger eingebracht, als in dem entsprechenden Quartal des

Times sagt: „Daraus,

in einen so frühzei.igen

dencn man Bef- tanley, über sie

Compagnie geworden, die unter

ugewLThnen, sind schon : e Accise-Einnahme dar- unter leidet.

: Der Sun enthält eine vergleichende Uebersicht des Marinc- Etats für 1839 nnd des Matrosen belief sih 1839 auf 20,970, fär 1840 is sie auf 22,165 angeseßt. Die Zahl der Marine-Soldaten betrug im vo- rigen Jahre 9015, für 1840 wird sie 9000 betragen; die Zahl der Schiffsjungen war 4152, für 1840 wird sie 2000 betragen. Die Totaljumme dieser Vergleichung ergiebt für 1839 zusammen 34,137, für 1840 aber 35,165 Mann.

Am Dienstag wurde hier die JFtaliänische Oper wieder er- dffnet, womit die fashionable Saijon in London zu beginnen Die erste Oper, welche man aufführte, war Donizetti's rquato Tasso.‘ Die bedeutendsten Sänger, welche für diese aison engagirt worden , sind für den Sopran Fräulein von Varny, fär den Tenor Herr Coletti und für den Baß Herr Lablache der Jüngere. Unter den Sängern der Deutschen Opern-Gesell- schaft, die man zu Ostern in England erwartet und die eine Reihe von 50 Vorstellungen geben soll, werden die Damen Heinefetter und v. Faßmann (?) ge Herr Wild genannt.

/ errn Pakington im Unterhause eingebrachte Bier- Bill hat zum Zweck, den Bierschank durch Eudédumg ma Qua- lification, welche die dazu Berechtigten besiben müssen, und durch Steigerung der Licenz-Abgabe zu beschränken. glaubt nämlich, daß die große Zahl der Bierhäuser sehr zur De- moralisation des Volkes beitrage, und er machte darauf aufmerk- sam, daß die Chariisten-Versammlungen meistens in solchen Häu- t Es wurde ihm jedoch dagegen wohl mit Recht bemerklich gemacht, daß man durch Beschränkung des Bier- anfs nur cintrinken vermehren würde, und seine Bill wird in der Form, wie er sie vorgelegt hat, schwerlich durch-

für 1840 votirten. Die Anzahl der

Herr Pakington

sern stattgefunden.

fs nur das Branntw

Wenn die Tory-Presse auch der glänzenden Ausführung der Expedition nach Kabul Gerechtigkeit Siberfabeen S fl bält sie doch das Unternehmen selbst für einen politischen Fehler, wci!, _wie sie meint, dadurch das Abenteuerliche eines Zuges dur das innere Asien ganz beseitigt und der Schleier, der bisher über die- Gegenden geruht, hinweggenommen sey, so daß nun eine Ge- : Britis, - Indischen Besißungen von Seiten Ruß- lands nicht mehr als eine bloße Träumerci, als eine Sache der Unmöglichkeit erscheine, vielmehr einem feindlichen Heere der Weg gezeigt worden sey, den es nah Jndien zu nehmen hätte, und die eichtigkeit aufgedeckt, mit der es dorthin gelangen könnte.

Nach Briefen aus Liverpool wäre dort die gangen, daß der eine bedeutende erlitten habe.

fährdung der

s achricht einge- rásident von Buenos-Ayres, General Rosas, ederlage durch die Französischen Streitkräfte

.

elgien

Die Journale theilen heute ein langes

Brüssel, 7, iano mít, worin er sti

Schreiben des Grafen

gegen die Pe-

tit'onen aus Flandern ausspriht, welche darauf antragen, daß dort alle ffentlichen Akten auf Flamändisch erlassen werden. Graf Robiano meint, man möchte im Gegentheil dafür sorgen, daß die Französische Sprache mehr verbreitet werde, fügt jedo) hinzu, daß er sonst durchaus keine Tendenz have, sich na Frankreich hinzuneigen.

Der Artikel 5 des Geseß-Entwurfs über den Zweikan:pf, der die Strafen bestimmt, die den, der seinen Gegner im Zweikampf verwundet oder getödtet, treffen sollen, is einer der wichtigsten des Entwurfs. Dem frühern Justiz-Minister war es, indem er die Meinung der Cassationshöfe von Frankreich und Belgien an- nahm, gelungen, durch den Senat beschließen zu lassen, daß die Strafen in Gemäßheit der Bestimmungen des Strafgeseßbuchs angewendet werden sollten. Die Central-Section hat dieses Sy- | stem beseitigt; es schien ihr, daß diese außerordentliche Strenge weniáer zur Unterdrückung des Zweikampfs als zu dessen Unge- strafiheit führen würde, weil zu befürchten sey, daß die Geschwo- renen fast immer vor den großen St'afen sich \cheuen würden. | Darum hat die Ceniral - Section nur Corrections - Stra- | fen von héchstens fünfjähriger Einsperrung und einer Geld- buße von 10,600 Fr. angenommen. Die Erörterung dieses Artikels, welche die Repräsentanten-Kammer am Ende ihrer Sißung vom öten d. beschäftigt hatte, füllre auch einen Theil der | gestrigen Sibung aus, und die Redner, die daran Theil nahmen, suchten noch weiter die Strafen zu mildern, um ihre Anwend- barkeit besser zu sichern. Graf F. v. Merode {lug vor, das Mi- | nimum der Einsperrung. für den Todesfall auf 1! Jahr statt 2 | Jahre, wie der Artikel der Ceatral-Section wollte, zu vermindern. Der Justiz-Minister, der den Vorschlägen der Central Section beigetreten war, befämpfre dieses Amendement, indem er bemerkte, | daß das Minimum einer zweijährigen Einsperrung für die Tôd- tung im Zweikampf eine große Milderung der jebigen Legislation, welche der höchste Gerichtshof für anwendbar auf den Zweikampf hálc, seyn würde. Ungeachtet dieser Bemerkung nahm die Kam- mer das Amendement an.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 3. März. Der König hat den Ständen un- ¿er anderen Vorschlägen einen wegen eines festen Zolles auf die | versuchsweise fünf Jahre zu gestattende Einfuhr von Getraide | vorlegen lassen. Die Zollsäße würden seyn: 2 Rthlr. pr. Tonne | von Weizen; 1'/, Rthlr. von Roggen und Erbsen; 1 Rthlr von | Gerste; */z Rthlr. von ase. Auch in Bezug auf Brennercicn und Unterstüßung von Mangelleidenden in Eiiéomacdazciten sind Königliche Vorschläge eingegangen.

Die Beseitigung der Hans Jansonschen Adresse im Bür- | gerstande ist mit 28 gegen 27 Stimmen beschlossen worden. | Der Bauernstand möchte jeßt die Adresse für sich allein an die Regierung abgehen lassen; wenigstens hat er den Entwurf dersel- ben noch einmal zur Beurtheilung an einen Ausschuß verwiesen. Man vernimmt jedoch, daß der Landmarschall gestern Abend ei- nen Besuch im Klub des Bauernstandes gemacht und dort cine Anzeige gebracht habe, wie Se. Majestät die Adresse des Stan- des a!s Antwort auf die Thron-Rede nicht würden entgegenneh- men fônnen, weil die leßtere an die Stände gemeinschaftlich, nicht ; an einen einzelnen Stand gerichtet gewesen; würden hingegen | auch die anderen Stände diese Adresse dercn Jnhalt sich der | König mittheilen lassen, und ihn o verständig als wahrheitsge- máß gefunden genehmigt haben, so würden Se. Majestät sie mit Vecgnügen cmpfangen haben.

Bei einer, den Ständen übergebenen Königl. Proposition, begleitet von dem Comité-Vorschlage einer neucn Zoll-Taxe, haben Se. Majestät erklären lassen, daß Sie Ihres Theils jett kein Hinderniß einer definitiven Aufhebung des sogenannten Prohibi- tiv-Systems mchr sähen.

Die Zahl der Motionen in den Ständen, zum Theil die weiläufigsten Diskussionen und Behandlungen fordernd wächst so ins Ungeheure, daß man einzusehen anfängt, wie die Ausschüsse mit ihren Vorarbeiten gar nicht werden durchfommen

| können, und deshaib fürchtet, der Reichstag werde im Juni ge-

chlossen werden, ohne auch nur irgend eiwas Wesentliches geför- dert zu haben, wie es bei uns denn der leidige Hergang so ist.

Deutsche Bundesstaaten.

Mänchen, 6. März. (A. Z.) Von den 13 Artikeln des Gesclz- Entwurfs über den Nachdruck 2c. hat heute die Kammer der Abgeordneten in ciner mehr ais fünfstündigen Sißung nur die ersten drei erledigt. Zu dem Art. k, welcher nah dem Ent- wurfe lautet: „Werke der Literatur oder der Kunst dürfen ohne Einwilligung des Urhebers, seiner Erben oder Rechts-Nach- folger weder verdffentlicht noch nachgebildet, oder auf mechanischem Wege vervielfältigt werden. Zu jeder neuen Auflage is eixze j neue Bewilligung erforderlich‘, waren von den beiden Ausschüssen vier Modisicationen begutachtet und bei der heutigen Berathung worden noch sechs eingebracht. Der Art. l. lautet nun mit den genehmigten Modificationen vorläufig so: „Erzeugnisse der Lite- ratur oder der Knnst dürfen ohne Einwilligung des Urhebers, seiner Erben oder sonstigen Rechts-Nachfolger weder veröffent- licht noch nachgebilder, noch auf mechanischem Wege vervielfältigt werden. Als Erzeugnisse der Literatur sind auch mündliche Vor- träge anzusehen, welche absichtlich zum Zwecke der Belehrung oder des Vergnügens gehalten werden. Zu jeder neuen Auflage ist eine neue Bewilligung erforderlich, wenn nicht vertragsmäßig hier: über etwas Anderes bestimmt wokden ist.“ Der Art. |!. nach der Fassung des Entwurfs be‘agt: „Ausgenommen von der Be- stimmung des Art. k. sind: f) Werke der Baukunst in ihren äußeren Unrissen, dann die an dentlichen Pläßen aufgestellten Denkmale, vorbehaltlich jedoch der bezüglich ihrer Nachbildung etwa zu treffenden Anordnungen, dann der Einwilligung derjenigen, deren Eigentum etwa zum Behufe solcher Nachbildung betreten wer- den will, wo, um solches zu betre:en, es gehdrt, daß Erlaubniß gegeben sey. 2) Drucfschrifien, auf welchen weder der Name des Urhebers, noch jener des Verlegers angegeben ist. 3) Die Aufnahme einzelner früher schon gedruckter Aufsäße, Gedichte 2c. in literarische Zeitschriften, Sammlungen, Chrestomathien und Almanache.““ Vier Modificationen hatten die beiden Aus- schüsse hierzu begutachtet, und nicht weniger als zehn wurden heute noch vorgelegt. Von den lekteren hatte Freiherr von Thon- Dittmer beantragt, statt „Druckschriften (vid. Nr. 2) zu seßen: „im Drucke erschienene Erzeugnisse der Literatur und Kunst aller Art, an welchen“ 2c.; dann Herr Dr. Schwindl die Beisäke a) als Nr. 4. „Nachrichten, Auszüge, Aufsäße und Abhandlungen , welche in politischen Zeitungen oder in den allgemeinen dfentlichen Blättern erscheinen; b) als Nr. 5. „Mebersebungen kliterarischer Werke“/ mit Hinweglassung des von den vereinigten Ausschüssen in Beziehung auf diesen Saß weiter begutachteten Beisaßes: „wer jedoch ein von dem Ver- fasser in einer todten Sprache bekannt gemachtes Werk in die Deutsche übersezen will, bedarf hierzu der Einwilligung dessel. ben, Diese bemerkten Motionen mit Verwerfung des eden

Es

bezeichneten Beisaßes fanden die Annahme der Kammer, eben so wie die drei weiteren Amendements -der beiden Ausschüsse- Der Arr. ll. gestaltete sich demnach vorláufig so: Ausgenomnien von der Bestimmung des Art. k. sind: (1c. wie im Entwurfe) Erlaubniß gegeben sey. 2) Kunst- werke anderer Art, wenn sie bereits vervielfältigt und veröffent- insofern die Nachbildung welche die

1) Werke der Baukunst

ciner Weise des Urhebers oder sei- 3) Jm Drucke erschienene Erzeugnisse der Literatur und Kunst aller Art, auf welchen weder der Name des Urhebers, noch jener des Verlegers angegeben, oder auf welhen das Jahr des Erscheinens nicht an- | gezeigt is; jedo soll der Mangel der Zeit - Bestimmung bei be- reits vor der, Promulgation dieses Gesebes ershienenc den Verlust des Schubrechts nicht zur Folge haben.

richten, Auszüge, Aufsäße und Abhandlungen, welche in politi- | schen Zeitungen oder in allgemeinen dfenclichen Blättern erschei- nen. 5) Die Aufnahme cinzelner früher (2c. wie im Entwurf )) Almanache. 6) Uebersezungen licerarischer Werke. Nach Art. lli, des Entwurfs is bemerkt: den Urhebern, ihren Erben und Rechts- Nachfolgern zustchende | ausschließende Recht bezüglich der mechanischen verbffentlichter

Nachfolger

n Werken

„Das nach Art. I.

crvielfältigung

! dem Ablaufe von dreißig Jahren von dem Sterbetage des- selben an zu rechnen; 2) wenn- der Urheber eine juristisc;e Per- son is, mir dem Ablaufe von dreißig Jahren von dem Erscheinen des Werkes an zu renen. Besteht in den unter Zisser 2 und aus mehreren, eine einzige Auf- gabe zu\ammenhängend behandelnden Bänden, so fängt der 3Cjähs rige Termin erst von dem Erscheinen des leßten Bandes zu laufen an, sofern nit zwischen dem Erscheinen einzelner Bände ein mehr wischenraum verfiossen ist. mehreren Bände nur als fortlaufende Sammlungen von Auf- säßen und Abhandlungen über verschiedene Gegenstände anzusehen sind, so soll jeder einzelne Band bei der Berechnung des 30jäh- rigen Termins als ein für sich bestehendes Werk behandelt wer- den.‘ Zu den drei Modificationen hierüber von Seiten der bei- den Ausschüsse wurden heute noch drei eingebracht von Kammer-Mit- | gliedern; indeß erfreute sih unter den leßtern nur derRedacticns-Zusaßz des Herrn Baron von Welden, dahingehend , daß am Eingange dieses Artikels nah „Erben und““ gescht werde „sonstigen“ der Annahme. Der Art. Ul. gestaltete sich sofort vorläufig so: Das nach Art. 1. den Urhebern, | (1c. wie im Entwurfe) erlischt: 1) wenn dex Urheber eine physische Person ist, mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Tode desselben; das Kalenderjahr, in welchem derx Urheber gestorben ist, / wird jedoch in den 36jährigen Zeitraum nicht eingerechnet. : Wenn der Urheber eine juristische Person oder ein erlaubter Ver- ein ist, mit dem Ablaufe (2c. bis zum Ende ga: z wie der Entwurf) für sich bestchendes Werk behandelt werden.

Hannover, 11. März. Am Schlusse des vorigen Jahres waren bei der hiesigen Spar - Kasse baar 622,016 Rthlr. belegt. Der Kapital - Bestand hatte sich um 14,647 Rthlr. vermehrt.

Mainz, 9, März.

9 bezeichneten Fällen das Wer

als dreijáhriger Wenn dagegen die

ihren Erben und sonstigen

In verflossener Woche fanden Probefahrten auf der Bahn zwischen Kastel und Hatters- heim statt, die, wie wir erfahren, zu gänzlicher Zufriedenheit aus- Es sollen jedoch einige Regulirungcn an der Schie- nenlage dieser Bahnstrecke ndôthig befunden worden seyn, die nah eingetretencem Thauvetter erst vorgenommen werden können; ist - dieses geschehen, so seht der Eröffnung der ganzen Bahn kein Hinderniß mehr im Wege.

HOéèéstterreis.

Preßburg, 3. Márz. In der Sitzung vom 21fen v. M. verhandelte die Ständetafel das neue Rekrutirungs- Reglement, nach welchem zu den bestchenden älteren Verordnungen auch das rinzip der Aushebung durch das Loos aufgenommen erscheint. Das dabei beobachtete Verfahren besteht in Nummerirung von so vielen Zetteln, als junge Leute in dem betreffenden Orte aufe Diese müssen in Gegenwart der Jurisdictions- Abgeordneren und Orts-Vorsteher aus einem Topfe nach den darauf folgenden Nummern loosen, bis die zu stellende kruten-Zahl herausgebracht ist. Von einer Eintheilung der zU Loo- senden nah Alter-Klassen geschieht keine Erwähnung.

(Frankf. J.)

gefallen sind.

gezeichnet wurden.

übrigens in dieser Instruction er Steuerpflichtige, und t der Familie, der ein- tudirende und Künstler fichen auf jahrelang igen, welche das fe bercits Über- Jahre; wer sich os gezogen hat, wird, nach rn auf zehn Jahre assencirt.

Militairpflächtig is jed davon allgemein ausgenommen das Haup zige Sohn oder Schwiegersohn ; ferner S unter gewissen Bedingungen, dann die wirk gedungenen Diener des Adels und endlich diejen ISte Lebenëjahr noch nicht erreicht oder das 32 schritten haben. eèë Militairdienst währt acht demselben entzieht, nachdem er cin Lo seiner Einbringung, nicht auf acht, fonde Schweip Bern, 5. März. Jn der Sib á. März erstattete Schulthe Angelegenheit. sich im Jura gro tirt worden. d heit der Bevölkerung nur wenige seyen anderer glaubt, in dicfer Sibung n zu können, um dadur zur gen, allein bet der sey es unmöglich.

ung des Großen Raths vom ner Bericht über die Jura- Großrachs-Sißbung im Juni habe Petitionen seyen kolpor-

ße Aufregung gezeigt, ) großen Mehr-

lässig sey die Stimmung der r die fortdauernde Vereinigung mit Bern, Meinung. Der Regierungs-Rath hätte ge- och Bericht über das Ganze erstatten Beruhigung der Gemüther beizutra citläufigkeit der eingekommenen Aktenstücke Uebrigens sey die Zeit nicht verloren; Geseßgebungs- Kommission, das Finanz-, Erziehungs: und tair:-Departement und das des Jnnern hätten den Auftrag erhalten, über die verschiedenen Wünsche Anträge zu bringen. habe der Regierungs-Rath beschlossen, eine Kommission von ziehen, die vdllig von Partei-Lei e, daß einc solcde MasFregel dem Jura zur Beruhigung diene. Besonders hade er ne zu demer- daß bekanntlich zeilide Ordnung mehr oder minder aufgeid| gewesen und die Beamten das Ansehen verlocen gehadt hätten. habe der Regierungs - Rath den Alt - Regierungs - Statthalter von - Nidau den GerichtsPräsidenten Botterou deigegeden. Dire weitläufigen Untersuchungs - Akten seyen nun eingekommen, der Rekrerungs Rath werde se einer genauen Prúfung unterwerfen und dem betreffenden Richter überweisen. gestellt. Der Regierungs-Rath sev encschloisen, zu entsprechen, ader aud St werde dem Großen Rathe daldm

Männern aus dem Jura beizu schaft frei seyen, und er ho

in Pruntrut die geseßliche

Commissair dungefande

Die Orduung co wäederder deilrgen Wünschen a aduden. Sr

deungen rens | ingen; indessea

g Antráge Ergreifung aller Maßregeln, weiche

bitte er um Autorisation zu » ) und Ordnung für ndchig erachten

er zur Erdaltung der Rude dürfte. G